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Bodenschutz - Auf- und Einbringen von Material (Böden in Wäldern)

Die Karten enthalten Hinweise für eine Einzelfallprüfung zum Auf- und Einbringen von Material nach der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV, § 12, Abs. 8). Diese werden ausgelöst, wenn in Wäldern Material auf- oder eingebracht wird. Die Prüfung kann ein Verbot des Auf- und Einbringens von Material ergeben oder dieses an bestimmte Bedingungen knüpfen. Die betroffenen Flächen werden grün dargestellt. Die Hinweiskarte zum Auf- und Einbringen von Material in Böden dient vorwiegend für die konkrete Planung vor Ort.

Bodenschutz - Auf- und Einbringen von Material (Böden in Wasserschutzgebieten)

Die Karten enthalten Hinweise für eine Einzelfallprüfung zum Auf- und Einbringen von Material nach der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV, § 12, Abs. 8). Diese werden ausgelöst, wenn in Trinkwasserschutzgebieten Material auf- oder eingebracht wird. Die Prüfung kann ein Verbot des Auf- und Einbringens von Material ergeben oder dieses an bestimmte Bedingungen knüpfen. Die betroffenen Flächen werden blau dargestellt. Die Hinweiskarte zum Auf- und Einbringen von Material in Böden dient vorwiegend für die konkrete Planung vor Ort. Durch Anklicken erhält man Informationen zum Trinkwasserschutzgebiet.

Bodenschutz - Auf- und Einbringen von Material (Bodenschutz)

Die Karten enthalten Hinweise für eine Einzelfallprüfung zum Auf- und Einbringen von Material nach der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV, § 12, Abs. 8). Diese werden ausgelöst, wenn das Auf- und Einbringen von Material sich auf mindestens eine der im Bundes-Bodenschutzgesetz genannten Bodenfunktionen (BBodSchG, § 2 Abs. 2 Nr. 1 / 3) nachteilig auswirken können. Entscheidend hierfür ist Kriterium der Funktionserfüllung "im besonderen Maße", welches in der Bundes-Bodenschutzverordnung genannt wird (BBodSchV, §12, Abs. 8). Das Kriterium wird einzelfallbezogen auf einige Bodenfunktionen mit sehr hoher (leistungsfähige) und auf andere Bodenfunktionen mit sehr niedriger (empfindliche) Funktionserfüllung angewendet. Die Prüfung kann ein Verbot des Auf- und Einbringens von Material ergeben oder dieses an bestimmte Bedingungen knüpfen. Die Flächen werden nach der Anzahl der möglicherweise betroffenen Bodenfunktionen klassifiziert und farblich (gelb-braun) differenziert. Durch Anklicken erhält man die konkret betroffenen Funktionen, die mit dem Auf- oder Einbringen verbundenen Risiken sowie Angaben dazu welches Material vermieden werden sollte und welches Material möglicherweise sogar eine Verbesserung der Bodenfunktionen bewirken könnte. Die Hinweiskarte zum Auf- und Einbringen von Material in Böden dient vorwiegend für die konkrete Planung vor Ort. Daher wird sie grundsätzlich im Maßstabsbereich 1 : 1.000 - 25.000 vorgehalten. In diesem Maßstabsbereich können die oben genannten Informationen aus den Einzelflächen abgerufen werden. Bei kleineren Maßstäben wird sie nur als Bild dargestellt, d. h. die einzige Information ist die Flächenfarbe.

Bodenschutz - Auf- und Einbringen von Material (Gebiete des Naturschutzes)

Die Karten enthalten Hinweise für eine Einzelfallprüfung zum Auf- und Einbringen von Material nach der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV, § 12, Abs. 8). Diese werden ausgelöst, wenn in Naturschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten, Biosphärenreservaten, Naturdenkmälern, geschützten Landschaftsbestandteilen, Natura 2000-Gebieten und gesetzlich geschützten Biotopen im Sinne des § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie für die Böden der Kernzonen von Naturschutzgroßprojekten des Bundes von gesamtstaatlicher Bedeutung Material auf- oder eingebracht wird. Die Prüfung kann ein Verbot des Auf- und Einbringens von Material ergeben oder dieses an bestimmte Bedingungen knüpfen. Die betroffenen Flächen werden lila dargestellt. Die Hinweiskarte zum Auf- und Einbringen von Material in Böden dient vorwiegend für die konkrete Planung vor Ort. Durch Anklicken erhält man Informationen zur Art des Naturschutzgutes.

Grundwasserbenutzungen beim BV „Hegenbarth Sammlung Berlin (HSB)“ auf dem Grundstück Grunewaldstraße 8 in 10823 Berlin

Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine temporäre Grundwasserhaltung zur Herstellung einer quasi wasserdichten Trogbaugrube in einem Flächenumfang von ca. 900 m². Durch Lenzung und Restwasserhaltung kommt es innerhalb von 450 Tagen bei einer Förderrate von 17 m³/h zu einer Gesamtentnahmemenge von 184.000 m³. Zusammenwirken mit anderen bestehenden zugelassenen oder beantragten Vorhaben bestehen nicht. Alle Forderungen aus gesetzlichen Regelungen zur Behandlung von evtl. Bodenverunreinigungen und Verbringen des Bodenaushubs werden ein-gehalten. Es werden nur nach § 48 WHG grundwasserverträgliche Stoffe in das Grundwasser eingebracht. Die gesetzlichen Regelungen des Lärmschutzes werden eingehalten. Das Vorhaben befindet sich im innerstädtischen dicht besiedelten Bereich. Schutzgebiete sind im Vorhabengebiet nicht vorhanden.

Ewigkeitschemikalien PFAS in Abfällen

In einer aktuellen Studie des Umweltbundesamtes (UBA) wurden Abfälle auf die langlebigen Chemikalien der Stoffgruppe PFAS untersucht. PFAS wurden in allen Materialien in niedrigen Konzentrationen (0,04 - 5 mg/kg) nachgewiesen. Die Ergebnisse zeigen unter anderem, dass Regenjacken und andere eventuell mit PFAS-behandelte Textilprodukte nicht über das normale Textilrecycling entsorgt werden sollten. ⁠ PFAS ⁠ ist eine Abkürzung für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen. Diese Stoffgruppe umfasst mehr als 10.000 verschiedene Stoffe. PFAS werden aufgrund ihrer wasser-, schmutz- und fettabweisenden Eigenschaften in einer Vielzahl von Verbraucherprodukten eingesetzt. Sie sind kaum abbaubar und verbleiben daher für einen sehr langen Zeitraum in der Umwelt. Einige PFAS wirken zudem gesundheitsschädlich auf den Menschen. Bisher gibt es nur wenige Erkenntnisse zum Vorkommen von PFAS in Abfällen. Daher zielte das aktuelle ⁠ UBA ⁠-Forschungsvorhaben darauf ab, erste relevante Abfälle zu identifizieren, deren PFAS-Gehalte zu quantifizieren und zu bewerten. Auf der Grundlage der Ergebnisse sollten Empfehlungen zur Entsorgung PFAS-haltiger Abfälle abgeleitet und weiterer Forschungsbedarf aufgezeigt werden. Im Rahmen der Studie wurden vier Abfallströme als besonders relevant identifiziert, darunter Alttextilien, Altpapiere, Klärschlämme und Bodenaushub. Weiterhin wurden ebenfalls verschiedene Baumarktprodukte auf ihren PFAS-Gehalt untersucht. In der durchgeführten Analyse konnten PFAS in allen untersuchten Materialien nachgewiesen werden. In den untersuchten Proben von Textilien, Papier und Baumarktprodukten konnten PFAS in geringen Konzentrationen von 0,04 bis 1,2 mg/kg nachgewiesen werden. Die Ergebnisse zeigen, dass z. B. mit PFAS-behandelten Textilprodukte (Outdoorbekleidung, Arbeitskleidung oder Markisen), möglichst frühzeitig aussortiert werden müssen, damit diese erst gar nicht in das Textilrecycling gelangen können. Etwas höher belastet waren im Ergebnis der Untersuchung bekanntermaßen PFAS-belastete Böden (bis 3 mg/kg) sowie Klärschlamm aus industriellen Quellen (bis 5 mg/kg). Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass bestimmte Materialien und Abfälle mit PFAS belastet sein können. Besonderes Augenmerk ist auf die frühzeitige Erkennung der PFAS-Belastung zu richten, damit die Abfälle am Ende der Gebrauchsphase so entsorgt werden können, dass es weder zu PFAS-Einträgen Umwelt noch zu einer Anreicherung von PFAS in recycelten Materialien kommt. Im Projekt wurden deshalb konkrete Empfehlungen für die Entsorgung der untersuchten Abfälle abgeleitet. Diese können als Grundlage für weitere Diskussionen herangezogen werden, beispielsweise in die laufenden Untersuchungen im Rahmen der umfassenden PFAS-Beschränkung. Außerdem sehen die Autoren weiteren Forschungsbedarf für die Ableitung von Grenzwerten zur Bewirtschaftung PFAS-haltiger Abfälle.

Sanierung des Altstandortes Kraftwerk Borken

Das Projekt "Sanierung des Altstandortes Kraftwerk Borken" wird/wurde ausgeführt durch: Analytisches Labor Dr. Wüsteneck.Am Altstandort des Kraftwerkes Borken sind nach Demontagearbeiten 22000 Liter PCB-haltiges Trafooel ausgelaufen, wobei akute Gefahr fuer das nur 40 Meter entfernt liegende Fliessgewaesser Schwalm bestand. Im Verlauf der Sanierungsarbeiten ist eine weitere Altlast durch Trafooel festgestellt worden . Boden und Grundwasser waren hochgradig kontaminiert, bis zu 2000 mg/l Oel in Phase. Durch rastermaessige Sondierungen wurde das Schadensausmass ermittelt. Als aktive hydraulische Sanierungsmassnahme wurden zwei Sanier- und Spuelbrunnen mit Drainagesystem errichtet. Die langfristige Grundwassersanierung erfolgt durch eigene Reinigungsanlage (chemisch/physikalisch). Das ausgehobene Bodenmaterial (ca. 1500 t) wird mikrobiell aufgearbeitet von der Firma Umweltschutz Nord. - Erstellung von Sanierungsplaenen, genehmigungsrechtliche Antraege. - Die Grundwassersanierung wurde durch eigens konstruierte oberflaechenabsaugende Edelstahlbehaelter, in denen sich Tauchpumpen befanden, welche bewirkten, dass in erster Linie das auf der Oberflaeche der Sanierungsbrunnen aufschwimmende Oel entfernt und zur Abscheide- und Sorptionsanlage gefoerdert wurde, durchgefuehrt.

Einsatz von Bodenaushub, Bauschutt und Straßenaufbruch bei Baumaßnahmen der öffentlichen Hand

Erhebung über Art und Menge des bei Baumaßnahmen oder zur Rekultivierung eingesetzten Bodenaushubs, Bauschutts und Straßenaufbruchs sowie Art der Maßnahme bei den nach Landesrecht für Bau-, Straßenbau-, Landschaftsschutz- und Rekultivierungsmaßnahmen zuständigen Behörden

Aufbereitung und Verwertung von Bauschutt, Bodenaushub und Straßenaufbruch

Abfrage nach eingesetzten Bauabfällen, gewonnenen Erzeugnissen und entstandenen Abfällen zur Beseitigung jeweils nach Art und Menge.

Grundwasserbenutzungen beim BV „Neubau eines Bürohauses“ auf dem Grundstück Hallesches Ufer 74 in 10963 Berlin

Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine temporäre Grundwasserabsenkung zur Herstellung einer Trogbaugrube mit einer Grundfläche von 4.200 m². Die Restwasserförderung wird über 119 Kalendertage betrieben. Insgesamt werden maximal 122.000 m³ Grundwasser entnommen und abgeleitet. Durch die Herstellung einer Trogbaugrube entsteht kein Absenktrichter > 30 cm um die Baugrube herum. Zusammenwirken mit anderen bestehenden zugelassenen oder beantragten Vorhaben besteht nicht. Alle Forderungen aus gesetzlichen Regelungen zur Behandlung von evtl. Bodenverunreinigungen und Verbringen des Bodenaushubs werden ein-gehalten. Es werden nur nach § 48 WHG grundwasserverträgliche Stoffe in das Grundwasser eingebracht. Die gesetzlichen Regelungen des Lärmschutzes werden eingehalten. Für die Baugrube und die Grundwasserhaltung wird ein Qualitätssicherungs- und Havariekonzept erstellt. Das Vorhaben befindet sich im innerstädtischen dicht besiedelten Bereich. Schutzgebiete sind im Vorhabensgebiet nicht vorhanden

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