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Bauabfälle

<p>Der Bausektor gehört zu den ressourcenintensivsten Wirtschaftssektoren. Entsprechend hoch sind auch die anfallenden mineralischen Bauabfälle. Im Jahr 2022 waren es insgesamt fast 208 Mio. t derartiger Abfälle. Das entspricht etwa 61 Prozent des Gesamtabfallaufkommens in Deutschland. Der größte Teil der Abfälle wurde recycelt oder anderweitig verwertet.</p><p>Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen</p><p>Deutschland befindet sich in einer notwendigen Transformation zu einer ressourcenschonenden und auf ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=Nachhaltigkeit#alphabar">Nachhaltigkeit</a>⁠ ausgerichteten Kreislaufwirtschaft. Für den Umgang mit Abfällen, die beim Bau und beim Abbruch von Gebäuden anfallen, aber auch etwa bei Bau und Sanierung von Straßen, Gleisen oder Tunneln, bedeutet dies dreierlei:</p><p>Nur so können natürliche Rohstoffe und Deponieraum eingespart und die Ziele des <a href="https://www.bmuv.de/gesetz/kreislaufwirtschaftsgesetz">Kreislaufwirtschaftsgesetzes</a>, der europäischen <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32008L0098&amp;qid=1651054748037">Abfallrahmenrichtlinie </a>oder des <a href="https://www.bmuv.de/publikation/deutsches-ressourceneffizienzprogramm-iii-2020-bis-2023">Deutschen Ressourceneffizienzprogramms (ProgRess III)</a> erreicht werden.</p><p>Die Daten aus den folgenden Darstellungen stammen aus dem im Jahr 2024 erschienenen Bericht zum Aufkommen und zum Verbleib mineralischer Bauabfälle im Jahr 2022 <a href="https://kreislaufwirtschaft-bau.de/Download/Bericht-14.pdf">(14. Monitoring-Bericht der Bauwirtschaft)</a>.</p><p>Mineralische Bauabfälle</p><p>Bauabfälle fallen als Bauschutt, Straßenaufbruch, Boden und Steine sowie als Baustellenabfälle an. Bauabfälle auf Gipsbasis werden separat erfasst. Im Jahr 2022 waren die mineralischen Bauabfälle einschließlich des Bodenaushubs – das sind Böden und Steine – mit 207,9 Millionen Tonnen (Mio. t) die mengenmäßig wichtigste Abfallgruppe in Deutschland (siehe Abb. „Statistisch erfasste Mengen mineralischer Bauabfälle 2022“).</p><p>Boden und Steine, Bauschutt und Straßenaufbruch</p><p>Im Jahr 2022 fielen 294,4,1 Mio. t an Bodenaushub, Baggergut, Gleisschotter, Bauschutt und Straßenaufbruch an.</p><p>Bauabfälle auf Gipsbasis und Baustellenabfälle</p><p>Im Jahr 2022 fielen etwa 0,640 Mio. t Bauabfälle auf Gipsbasis an. Mit 0,38 Mio. t wurden 59,5 % im übertägigen Bergbau und im Deponiebau verwertet. 0,26 Mio. t (40,5 %) wurden auf Deponien beseitigt (siehe Abb. „Verbleib von Bauabfällen auf Gipsbasis 2022“). Wegen der hohen Nachfrage durch die – aus ökologischer Sicht umstrittene – sonstige Verwertung im Bergbau ist das hochwertige Recycling von Bauabfällen auf Gipsbasis in den letzten Jahren nicht im erwünschten Maße in Gang gekommen.</p><p>Bei den Baustellenabfällen haben sich im Vergleich zum vorigen Berichtsjahr 2020 der Anfall und die Verwertungsrate nur geringfügig geändert. Von den insgesamt 12,9 Mio. t wurden 0,1 Mio. t (0,8 %) deponiert, 0,3 Mio.&nbsp;t (2,3 %) recycelt und 12,5 Mio.&nbsp;t (96,9 %) sonstig verwertet, d.h. thermisch verwertet, also für Energie- und Wärmeerzeugung verbrannt, oder verfüllt (siehe Abb. „Verbleib der Baustellenabfälle 2022“).</p><p>Recycling Baustoffe</p><p>Recycling-Baustoffe werden überwiegend als Gesteinskörnungen im Straßen-, Erd- und Deponiebau eingesetzt.</p><p>Von den recycelten Baustoffen wurden lediglich 14,5 Mio. t als Gesteinskörnung in der Asphalt- und Betonherstellung eingesetzt. Weitere 35,8 Mio. t wurden im Straßenbau verwertet, 18,4 Mio. t im Erdbau und 6,6 Mio. t in sonstigen Anwendungen wie dem Bau von Deponien (siehe Abb. „Verbleib der Recycling-Baustoffe 2022“). Diese recycelten Baustoffe deckten einen Anteil von 13,3 % des Gesamtbedarfs an Gesteinskörnungen: Im Hoch- und Tiefbau sowie dem Straßenbau wurden im Jahr 2022 insgesamt 564,1 Mio. t an Gesteinskörnungen verwendet. Technisch ließen sich bereits heute noch mehr Recycling-Gesteinskörnungen aus dem Hochbau wieder im Hochbau einsetzen, wie das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/ermittlung-von-ressourcenschonungspotenzialen-bei">Umweltbundesamt </a>im Jahr 2010 am Beispiel des Betonbruchs zeigte. Mittelfristig ist es wichtig, die große Abhängigkeit vom Straßen(neu)bau bei der Entsorgung von Abbruchabfällen zu reduzieren, denn der materialintensive Neubau von Straßen wird, vor allem in strukturell benachteiligten Regionen, abnehmen. In Regionen mit eher geringem Neubau von Straßen liegen die ökologischen Vorteile, Gesteinskörnungen im Hochbau zu verwerten, auf der Hand.</p><p>Baustoffrecycling wird gefördert</p><p>Einige Bundesländer wollen den Einsatz gütegesicherter Recyclingbaustoffe und damit die Kreislaufwirtschaft am Bau fördern. Die Landesregierung in Rheinland-Pfalz ging voran. Sie gründete ein Bündnis für eine diskriminierungsfreie Ausschreibung von gütegesicherten Recycling-Baustoffen. Dieses Bündnis <a href="https://kreislaufwirtschaft-bau.rlp.de/buendnis-kreislaufwirtschaft-bau">Kreislaufwirtschaft auf dem Bau</a> wirbt für Ressourcenschonung und Wiederverwertung im Baubereich. An der Initiative beteiligen sich auch die Landesverbände der kommunalen Spitzenverbände, die Architektenkammer, die Ingenieurkammer, der Landesverband Bauindustrie, der Baugewerbeverband, der Industrieverband Steine und Erden und der Baustoffüberwachungsverein. Die Vereinbarung für die umfassende Wiederverwertung von Bauabfällen auf dem Bau finden Sie <a href="https://kreislaufwirtschaft-bau.rlp.de/fileadmin/kreislaufwirtschaft-bau/Startseite/Buendnis/Buendnis_Kreislaufwirtschaft.pdf">hier</a>.</p>

Bodenschutz - Auf- und Einbringen von Material (Böden in Wäldern)

Die Karten enthalten Hinweise für eine Einzelfallprüfung zum Auf- und Einbringen von Material nach der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV, § 12, Abs. 8). Diese werden ausgelöst, wenn in Wäldern Material auf- oder eingebracht wird. Die Prüfung kann ein Verbot des Auf- und Einbringens von Material ergeben oder dieses an bestimmte Bedingungen knüpfen. Die betroffenen Flächen werden grün dargestellt. Die Hinweiskarte zum Auf- und Einbringen von Material in Böden dient vorwiegend für die konkrete Planung vor Ort.

Bodenschutz - Auf- und Einbringen von Material (Gebiete des Naturschutzes)

Die Karten enthalten Hinweise für eine Einzelfallprüfung zum Auf- und Einbringen von Material nach der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV, § 12, Abs. 8). Diese werden ausgelöst, wenn in Naturschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten, Biosphärenreservaten, Naturdenkmälern, geschützten Landschaftsbestandteilen, Natura 2000-Gebieten und gesetzlich geschützten Biotopen im Sinne des § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie für die Böden der Kernzonen von Naturschutzgroßprojekten des Bundes von gesamtstaatlicher Bedeutung Material auf- oder eingebracht wird. Die Prüfung kann ein Verbot des Auf- und Einbringens von Material ergeben oder dieses an bestimmte Bedingungen knüpfen. Die betroffenen Flächen werden lila dargestellt. Die Hinweiskarte zum Auf- und Einbringen von Material in Böden dient vorwiegend für die konkrete Planung vor Ort. Durch Anklicken erhält man Informationen zur Art des Naturschutzgutes.

Bodenschutz - Auf- und Einbringen von Material (Bodenschutz)

Die Karten enthalten Hinweise für eine Einzelfallprüfung zum Auf- und Einbringen von Material nach der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV, § 12, Abs. 8). Diese werden ausgelöst, wenn das Auf- und Einbringen von Material sich auf mindestens eine der im Bundes-Bodenschutzgesetz genannten Bodenfunktionen (BBodSchG, § 2 Abs. 2 Nr. 1 / 3) nachteilig auswirken können. Entscheidend hierfür ist Kriterium der Funktionserfüllung "im besonderen Maße", welches in der Bundes-Bodenschutzverordnung genannt wird (BBodSchV, §12, Abs. 8). Das Kriterium wird einzelfallbezogen auf einige Bodenfunktionen mit sehr hoher (leistungsfähige) und auf andere Bodenfunktionen mit sehr niedriger (empfindliche) Funktionserfüllung angewendet. Die Prüfung kann ein Verbot des Auf- und Einbringens von Material ergeben oder dieses an bestimmte Bedingungen knüpfen. Die Flächen werden nach der Anzahl der möglicherweise betroffenen Bodenfunktionen klassifiziert und farblich (gelb-braun) differenziert. Durch Anklicken erhält man die konkret betroffenen Funktionen, die mit dem Auf- oder Einbringen verbundenen Risiken sowie Angaben dazu welches Material vermieden werden sollte und welches Material möglicherweise sogar eine Verbesserung der Bodenfunktionen bewirken könnte. Die Hinweiskarte zum Auf- und Einbringen von Material in Böden dient vorwiegend für die konkrete Planung vor Ort. Daher wird sie grundsätzlich im Maßstabsbereich 1 : 1.000 - 25.000 vorgehalten. In diesem Maßstabsbereich können die oben genannten Informationen aus den Einzelflächen abgerufen werden. Bei kleineren Maßstäben wird sie nur als Bild dargestellt, d. h. die einzige Information ist die Flächenfarbe.

Erweiterung Steinbruch Marbach-Rielingshausen

Die Fa. Klöpfer GmbH & Co. KG, Talaue 9, 71364 Winnenden beantragte am 05.06.2024 mit Überarbeitungen vom 25.10.2024 und 21.03.2025 beim Landratsamt Ludwigsburg, ihren Steinbruch in Marbach-Rielingshausen zu erweitern. Der Steinbruch Marbach-Rielingshausen befindet sich südwestlich der Ortschaft Rielingshausen im Landkreis Ludwigsburg (Gemarkung Rielingshausen) und Rems-Murr-Kreis (Gemarkung Kirchberg an der Murr). Die Summe aller vormals genehmigten Abbauflächen beträgt ca. 19,2 ha. Die geplante Erweiterungsfläche grenzt unmittelbar östlich an den bestehenden, genehmigten Steinbruch an und umfasst eine Abbaufläche von ca. 9,3 ha. Die Erweiterungsfläche liegt vollständig innerhalb der Gemarkung Marbach-Rielingshausen, an der Häldenstraße. Naturräumlich gehört der Standort zu den "Neckar- und Tauber-Gäuplatten" (Naturraum 3. Ordnung) und innerhalb dieses Naturraums zur Untereinheit "Neckarbecken" (Naturraum 4. Ordnung, Naturraum-Nummer 123). Gegenstand des Antrags ist der Gesteinsabbau sowie die Rekultivierung der in Anspruch genommenen Flächen. Die Erschließung soll aus dem Bestand heraus erfolgen. Änderungen an Aufbereitungsanlagen und -technologien, an der Produktpalette oder an Prozessen sind im Zuge des antragsgegenständlichen Erweiterungsvorhabens nicht vorgesehen. Die Gewinnung soll auch innerhalb der Erweiterungsfläche mit Bohr- und Sprengtechnik erfolgen. Im Antrag wurden eine verwertbare Abbaumenge von durchschnittlich 720.000 t/a Produktkörnungen zuzüglich 30 % nicht verwertbarer Anteile angeführt. Zusätzlich sollen maximal 400.000 t Abraum pro Jahr bewegt und innerhalb der Lagerstätte verfüllt werden. Die Rohstoffgewinnung innerhalb der beantragten Erweiterungsfläche soll laut Antrag zur Absicherung der Versorgung des regionalen Marktes mit Baurohstoffen für einen Zeitraum von etwa 9 Jahren führen. Für das Erweiterungsvorhaben hat die Regionalversammlung am 26.7.2023 beschlossen, dass der Regionalplan der Region Stuttgart 2009 im Kapitel 3.5 „Gebiete für Rohstoffvorkommen“ dergestalt geändert wird, dass die antragsgegenständliche Erweiterungsfläche des Steinbruch Marbach-Rielingshausen als Gebiet zum Abbau oberflächennaher Rohstoffe ausgewiesen wird. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg (MLW) hat die von der Regionalversammlung beschlossene Regionalplanänderung (Kapitel 3.5 – Gebiete für Roh- stoffvorkommen) am 4.9.2024 genehmigt. Mit öffentlicher Bekanntmachung im Staatsanzeiger am 18.10.2024 ist die Regionalplanänderung rechtskräftig. Für das Vorhaben ist eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs. 1 Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit den §§ 1 und 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und Nr. 2.1.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV erforderlich. Der immissionsschutzrechtliche Antrag schließt die bau- und naturschutzrechtliche Genehmigung für den Gesteinsabbau und die Rekultivierung, die Genehmigung zur Verfüllung der Erweiterungsfläche mit unbelastetem Erdaushub, die Befreiung von Verbotstatbeständen nach der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Unteres Murrtal“ und die Befreiung von Verboten des Naturschutzgesetz (NatSchG) für die Inanspruchnahme einer Teilfläche des gesetzlich geschützten Biotops Hohlweg Kirchberger Straße sowie die Erteilung einer Genehmigung zur zeitweiligen Umwandlung zweier Streuobsbestände nach dem NatSchG ein. Nach Erteilung der Genehmigung soll mit der Realisierung des Vorhabens begonnen werden. Die Fa. Klöpfer GmbH & Co. KG, Talaue 9, 71364 Winnenden beantragte für das Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und legte dazu einen UVP-Bericht vor. Für den Steinbruch wurde in früheren Verfahren bereits eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Das Landratsamt Ludwigsburg als zuständige Genehmigungsbehörde, erachtet das Entfallen der nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 UVPG i.V.m. § 7 Abs. 3 UVPG allgemeinen Vorprüfung hier als zweckmäßig. Es besteht die UVP-Pflicht für dieses Vorhaben. Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Sulfatsaure Böden in niedersächsischen Küstengebieten 1 : 50 000 - Tiefenbereich 0-2 m

In dieser Karte wird das Risiko für die Verbreitung von aktuell und potenziell sulfatsauren Böden von 0 bis 2 m Tiefe dargestellt. Wichtig: Diese Karte wurde neu überarbeitet anhand der neuen Bodenkarte BK50, für deren Erstellung insbesondere auch die hier relevanten Küstengebiete neu kartiert wurden. Daher kann es deutlich andere Einschätzungen geben als in der vorherigen Karte der Sulfatsauren Böden (Tiefenbereich 0-2 m). Die erläuternden Geofakten 24 befinden sich derzeit noch in Überarbeitung. Sogenannte „Sulfatsaure Böden“ kommen in Niedersachsen vor allem im Bereich der Küstengebiete vor. Diese Bezeichnung umfasst sowohl Böden als auch tiefergelegene Sedimente sowie Torfe. Charakteristisch für die verschiedenen sulfatsauren Materialien (SSM) sind hohe, geogen bedingte Gehalte an reduzierten anorganischen Schwefelverbindungen. Ursprünglich gelangte der Schwefel in Form von Sulfationen aus dem Meerwasser in die holozänen Ablagerungen. Aufgrund wassergesättigter, anaerober Bedingungen wurden die Sulfationen zu Sulfid reduziert und vor allem als Pyrit und FeS über lange Zeit wegen konstant hoher Grundwasserstände konserviert. Typische SSM sind tonreiche Materialien mit höheren Gehalten an organischer Substanz und/oder groben Pflanzenresten sowie über- und durchschlickte Niedermoortorfe. Bei Entwässerung und Belüftung dieser Materialien kommt es zur Oxidation der Sulfide und zur Bildung von Schwefelsäure, wenn sie z. B. im Rahmen von Bauvorhaben entwässert oder aus dem natürlichen Verbund herausgenommen werden. Aus potenziell sulfatsauren Böden können so aktuell sulfatsaure Böden werden. Das hohe Gefährdungspotenzial ergibt sich durch: • extreme Versauerung (pH < 4,0) des Baggergutes mit der Folge von Pflanzenschäden, • deutlich erhöhte Sulfatkonzentrationen im Bodenwasser bzw. Sickerwasser, • erhöhte Schwermetallverfügbarkeit bzw. -löslichkeit und erhöhte Konzentrationen im Sickerwasser; • hohe Korrosionsgefahr für Beton- und Stahlkonstruktionen. Zur Gefahrenabwehr bzw. -minimierung bedürfen in den betroffenen Gebieten alle Baumaßnahmen mit Bodenaushub oder Grundwasserabsenkungen einer eingehenden fachlichen Planung und Begleitung. Dabei ist zu beachten, dass die Verbreitung der Eisensulfide in der Fläche und in der Tiefe oft eher fleckenhaft ist. Daher sollten die Identifikation von aktuell und potenziell SSM sowie Bauplanung und -begleitung nur durch qualifiziertes bodenkundliches Fachpersonal vorgenommen werden. Aufgrund der oft geringen Tragfähigkeit dieser Böden und insbesondere der Torfe müssen bei Baumaßnahmen relativ große Baugruben ausgehoben werden, so dass in kurzer Zeit viel SSM als Aushubmaterial anfällt. Zudem laufen Oxidation und Versauerung oft sehr schnell ab. Diese Auswertungskarte kann schon bei Planung und Ausweisung von Gebieten, z. B. im Rahmen von Trassenplanungen, Flächennutzungs- und Bebauungsplänen etc., genutzt werden. Konkrete Handlungsanweisungen zu Bauplanung und -begleitung sowie zu Beprobung und Laboranalyse des umzulagernden SSM finden sich in den Geofakten 25. Achtung: Die Karte ist nur die Grundlage für eine konkrete Erkundung am Ort der Baumaßnahme.

Teilbefestigung des Gleis 300 mit Betonplatten auf Splittbett und die Asphaltierung der Lade- straße, im bayernhafen Aschaffenburg, Industriestraße 3, 63741 Aschaffenburg

Die Bayernhafen GmbH & Co. KG, Linzer Straße 6, 93055 Regensburg, beantragte mit E-Mail vom 28.03.2025 die Plangenehmigung für das im Betreff bezeichnete Vorhaben. Gegenstand des hier inmitten stehenden Vorhabens ist die Teilbefestigung des Gleises 300 und die Befestigung der Ladestraße. In diesem Zuge werden ebenso beschädigte Schwellen des Gleises ausgetauscht. An der Nutzung des Gleises und der Straße ändert sich nichts. Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Baumaßnahmen, die vollends auf den im Eigentum der Bayernhafen GmbH & Co. KG befindlichen Grundstücken Flur Nummern 1061/2, 1061/4, 1061/6, 1062, 1065/3 und 1069 der Gemarkung Leider stattfinden: Gleis 300: o Austausch der beschädigten Schwellen, o Teilbefestigung des gesamten Gleisbettes durch Betonplatten, mit offenen Fugen auf Splittbett. Flächenbefestigung: o Vornahme einer Flächenbefestigung des Fahrstreifens und der Lagerfläche mit einem Aufbau inklusive Auskofferung mit frostsicheren Material und Asphaltaufbau von 14 cm Asphalttrag- und 4 cm Asphaltdeckschicht, o Dicke der frostsicheren Schicht von 40 cm, o Fungieren der Zwischenlagerfläche als Kontrollbereich für LKW-Fahrer (Durchführung von Ladungskontrollen, Überprüfung, Nachjustierungen, mögliche Abfahrtskontrollen, etc.), o Flächenbefestigung entsprechen der Tabelle „Flächenbefestigung“ Seite 3, Punkt 5.3 Flächenbefestigung des Erläuterungsberichtes. Entwässerung: o Anlegung einer 3-teiligen Entwässerungsmulde.

Werk für Fernsehelektronik

Die historische Nutzung des Industriegrundstücks entlang der Ostendstraße in Berlin-Oberschöneweide reicht bis an das Ende des 19. Jahrhunderts zurück. Um 1901 wurde hier ein Grundstein für die Neue Automobil Gesellschaft, in 1915 umfirmiert in Nationale Automobil Gesellschaft N.A.G, gesetzt. Als Tochtergesellschaft der AEG, die in Oberschöneweide weitere Produktionsstandorte besaß, wurden bis etwa 1934 auf dem Standort Ostendstraße Nutzfahrzeuge und PKW´s gebaut. Nach 1934 wurden durch AEG bzw. deren Tochterfirma Telefunken unter dem Namen Röhrenfabrik Oberspree (RFO), später AEG Röhrenwerk Oberspree spezielle Elektronenröhren und Fernsehtechnik produziert. Nach einer zwischenzeitlichen Nutzung des Werksstandortes durch die sowjetische Besatzung (1945: Laboratoriums-, Konstruktionsbüro und Versuchswerk Oberspree – LKVO, 1946: Oberspreewerk, 1951 Werk für Fernmeldewesen) wurde im Jahr 1951 die Produktion von Fernmeldetechnik aufgenommen. Im Jahr 1952 endete die sowjetische Betriebsführung und der Volkseigene Betrieb VEB Werk für Fernsehelektronik (WF) wurde gegründet. Seit 1960 konzentrierte sich die Produktion auf Sende- und Empfängerröhren, Halbleiterbauelemente und Bildröhren, ab 1984 auf Farbbildröhren, wozu ein neues Produktionsgebäude (heute Halle L) errichtet wurde. Nach der Übernahme des Grundstücks durch die Samsung SDI Germany GmbH wurde die Röhrenproduktion noch bis 2006 fortgeführt. Danach diente das Grundstück noch als Forschungs- und Servicezentrum für Plasmadisplays. Nach dem Verkauf des Grundstücks durch die Samsung SDI Germany GmbH in 2010 an einen neuen Investor ist die Ansiedlung von Mischgewerbe erfolgt. Aufgrund der Mobilität der LHKW-Verbindungen sowie des immer noch hohen Schadstoffpotentials im FCKW-Quellbereich ergibt sich eine Gefährdungssituation für das Grundwasser im Abstrom des Grundstücks sowie für das Wasserwerk Wuhlheide. Aufgrund fortgesetzt hoher Konzentrationen in den Förderbrunnen im Anstrom des Sanierungsbereiches Steffelbauerstraße wurden die Erkundungsmaßnahmen in 2008 auf die Flächen südlich der Ostendstraße (ehem. WF-Süd, Halle L, Farbbildröhrenproduktion) ausgeweitet. Im Ergebnis zu diesen Untersuchungen, die ein erhöhtes Schadstoffnachlieferungspotential anzeigten, wurde im Jahr 2010 mit 2 Förderbrunnen eine zusätzliche Abstromsicherung an der Ostendstraße eingerichtet. Mit der Feststellung von FCKW Phase auf der grundwasserstauenden Basis des oberen Grundwasserleiters inmitten eines lokalen Belastungsschwerpunktes der Halle L wurde mit den neuen Messstellen / Brunnen die Quellensanierung auch auf den Standort WF-Süd ausgeweitet. Durch Einsatz eines zusätzlichen Phasenabscheiders bei der Grundwassersanierung konnten im Zeitraum 2010 – 2013 insgesamt ca. 30 m³ entsprechend ca. 42,6 t FCKW als Produktphase aus dem Grundwasser entfernt werden. Ende 2013 wurden die Grundwasserförderungen in dem nördlichen Sanierungsbereich Steffelbauerstraße aufgrund deutlich zurückgegangener Schadstoffkonzentrationen abgeschlossen. Seitdem konzentrieren sich die Grundwasserförderungen auf den südlichen Sanierungsbereich an der Ostendstraße – Halle L. Zur Gewährleistung einer ausreichenden Abstromsicherung mussten in 2017 die Förderbrunnen an der Ostendstraße ersetzt werden. Zur Erhöhung der Betriebsstabilität und zur Reduktion der Anfälligkeit der Brunnen ggü. Ablagerungen wurde dieses Mal für den Brunnenausbau anstelle von Filterkies eine Glaskugelschüttung verwendet. Bislang wurden neben der oben erwähnten Produktphase zusätzlich ca. 6,1 t FCKW gelöst und aus dem Grundwasser entfernt. Die Gesamtkosten für die Sanierung des Grundwassers inklusive. der Schadstofffahne beliefen sich bis Ende 2018 auf insgesamt rund 3,8 Mio. €. Primäre Aufgabe ist in den nächsten Jahren die Fortführung der hydraulischen Sicherung / Sanierung des noch verbliebenen FCKW-Belastungsschwerpunktes im Bereich der Halle L – WF-Süd. Parallel hierzu wird zur Dokumentation des Sanierungsverlaufs sowie zur Bewertung der Wirksamkeit der Sicherung das Grundwassermonitoring auf und im Abstrom des Grundstückes fortgeführt. Da entsprechend den vorliegenden Erkundungen immer noch von einer FCKW-Kontamination mit Residualphase auszugehen ist, die sich durch den Betrieb von Schwerkraftbrunnen nicht heben lässt, steht perspektivisch eine lokale Quellensanierung durch Bodenaushub zur Diskussion. Nach dem Abschluss der Sanierungsmaßnahme auf dem Grundstück Steffelbauerstraße wurde die Fläche durch eine Wohnungsbaugesellschaft erworben. Auf der Fläche sind mittlerweile Wohnhäuser errichtet worden. Die Gebäude und Freiflächen auf dem Grundstück des ehem. WF-Süd Geländes sind derzeit an mittelständische Unternehmen vermietet. Aufgrund der attraktiven Lage kommt auf dem Standort neben der gewerblichen in Teilbereichen auch eine wohnwirtschaftliche Nutzung in Betracht.

Stralauer Glashütte

Das Grundstück der ehemaligen Stralauer Glashütte (Fläche 36.000 m²) befindet sich im westlichen Bereich der Halbinsel Stralau im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Der nördliche Teil des Grundstücks grenzt unmittelbar an die westliche Rummelsburger Bucht. Von 1889 bis 1996 wurde am Standort ein Glaswerk zur Hohlglasherstellung betrieben. Das Grundstück liegt in einem Wohngebiet und ist durch öffentliche Straßen erschlossen. Im Zuge der über einhundertjährigen industriellen Nutzung des Grundstücks wurden in erheblichem Umfang Schadstoffe in den Untergrund eingetragen. Hauptkontaminanten sind Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW), polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), aromatische Kohlenwasserstoffe (AKW) sowie Alkyl- und Chlorphenole. Die Bodenverunreinigungen konzentrieren sich auf lokale Belastungsschwerpunkte. Begünstigt durch einen geringen Flurabstand sind zusätzlich erhebliche Grundwasserverunreinigungen zu verzeichnen. Die Schadstofffahne erstreckt sich über die Grundstücksgrenze hinaus. In der Tabelle sind die im Rahmen der Erkundungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen festgestellten Maximalkonzentrationen (Boden und Grundwasser) zusammengestellt. Bodenluft (mg/kg TM) Grundwasser (µg/l) MKW 170.000 MKW 4.500 PAK 7.000 PAK 500 AKW 25 AKW 2.400 Alkylphenole 5.000 Alkylphenole 400.000 Chlorphenole 180 Chlorphenole 1.400 Seit der Übernahme des Grundstücks durch die Wasserstadt GmbH (als treuhändischer Entwicklungsträger des Landes Berlin) im Jahr 1996 wurden auf dem Gelände umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Im Anschluss an die Erkundung der Boden- und Grundwasserverunreinigungen fand ein Monitoring des Grundwassers statt. Das Messstellennetz umfasste 25 Grundwassermessstellen auf dem Grundstück und im Abstrom. Neben der Tiefenenttrümmerung im Bereich ehemaliger Bauwerke wurden insgesamt ca. 5.400 t Boden als gefährlicher Abfall im Bereich des ehemaligen Hafenbeckens ausgehoben und ordnungsgemäß entsorgt. Im Herbst 2004 erfolgte ein Bodenaushub mittels überschnittener Großlochbohrungen im zentralen Grundstücksbereich einschließlich der Entsorgung von rund 2.600 t gefährlichem Abfall. Nach Abschluss der Bodenaustauschmaßnahmen fanden im Jahr 2006 Grundwasseruntersuchungen sowie Labor- und Feldversuche zur Vorbereitung einer Grundwassersanierung statt. In den Jahren 2007 bis 2009 erfolgten mehrere Stufen einer kombinierten „chemisch-biologischen in-situ-Sanierung“. Die Entwicklung der Grundwasserqualität wurde parallel mindestens zwei Mal jährlich an bis zu 30 Grundwassermessstellen im Rahmen eines Grundwassermonitorings überwacht. Die nochmalige Erweiterung des Grundwassermessstellennetzes im Jahr 2009 soll qualitativ hochwertige Aussagen zur künftigen Schadstoffentwicklung im Grundwasser sicherstellen. Der ehemalige Sanierungsbereich mit den dort befindlichen Grundwassermessstellen war aufgrund umfangreicher Erschließungs- und Instandsetzungsarbeiten rund um den früheren sogenannten Flaschenturm seit dem Frühjahr 2010 nur eingeschränkt zugänglich. Nach Abschluss dieser Baumaßnahme wird das Grundwassermonitoring ab Herbst 2012 wieder regulär, jedoch nur noch einmal jährlich, fortgesetzt. Weiterhin wurde im Jahr 2012 der Boden im Bereich nördlich des ehemaligen Jugend-Freizeit-Schiffes mittels Großlochbohrverfahren ausgehoben und ca. 4.000 t Boden als gefährlicher Abfall entsorgt. Zur Bauvorbereitung wurden im Bereich des ehemaligen Hafenbeckens erneut zwei kleinflächige Schwerpunktbereiche mittels Bodenaushub in einer offenen Baugrube sowie im Schutze eines Verbau-Systems in 2016 saniert. Dabei wurden insgesamt weitere 1.000 t Boden als gefährlicher Abfall entsorgt. In Folge der baulichen Entwicklung des Gesamtstandortes durch die Errichtung von Neubauten mussten einige Grundwassermessstellen an anderer Stelle neu errichtet werden. Das Messstellennetz umfasste 40 Grundwassermessstellen auf dem Grundstück und im Abstrom, von denen aktuell 32 Messstellen noch genutzt werden. Das Grundwassermonitoring wurde bis 2021 einmal jährlich fortgesetzt. Im Ergebnis einer Machbarkeitsstudie zum Umgang mit dem im Zentralbereich noch vorhandenen Belastungen im Untergrund werden seit Anfang 2021 Erkundungen zur Prüfung von MNA/ENA-Maßnahmen (Monitored Natural Attenuation/ Enhanced Natural Attenuation) im Bereich des Abstroms vorbereitet und durchgeführt. Hierzu werden diverse Feld- und Laboruntersuchungen (u.A. in-situ Grundwasserprobenahme) in mehreren Erkundungsstufen durchgeführt. In diesem Zusammenhang wird auch temporär die Anzahl der Monitoringkampagnen ab 2022 auf 2 Kampagnen jährlich verdichtet. Die Kosten für die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen belaufen sich bislang auf ca. 4,3 Mio. €. Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme wurde der Standort und sein Umfeld erschlossen und gestaltet. (Straßenbau inkl. Versorgungsleitungen; öffentliche Grünanlagen und Spielplätze, Durchwegungen und Endausbau des Uferwanderwegs). Von Frühjahr 2011 bis Anfang 2012 wurden Teile der Uferbefestigung erneuert. Die neuen Town-Houses in Ufernähe und die Sanierung bzw. Umgestaltung des ehemaligen Flaschenturms zum Wohngebäude wurden bis Mitte 2015 fertiggestellt. Weiterhin wurden im Zeitraum 2013 bis 2015 Wohnhäuser entlang der Glasbläserallee sowie Am Fischzug und der Krachtstraße errichtet. Im nördlichen Teil der Glasbläserallee sind bis Ende 2020 weitere Wohngebäude entstanden. Im südlichen Teil der Glasbläserallee, unterhalb der ehemaligen Maschinenschlosserei, erfolgt seit 2021 die Errichtung von weiteren Wohngebäuden. Daneben erfolgt die Entwicklung von Gewerbeflächen entlang der Kynaststraße.

Elektrokohle Lichtenberg

Im Jahr 1901 gründete die Firma Gebrüder Siemens & Co. eine Produktionsstätte, die 1928 als Siemens-Planiawerke AG, ab 1954 als Elektrokohle Lichtenberg in der Herzbergstraße eine breite Palette an Produkten aus Kohle und Graphit herstellte: Kohlestifte, Bogenlampen, Kohlebürsten für elektrische Maschinen, Formteile aus Kohlenstoff bzw. Naturgraphit (Rohre, Muffen, Platten), Kohlenstoffelektroden zur Erzeugung von Siliziumkarbid, Silit-Produkte (elektrische Widerstände, Heizelemente auf Basis von Siliziumkarbid). Die durch über 100 Jahre Industrieproduktion erzeugten Altlasten im Boden wurden direkt oder in Staubform u.a. durch folgende Anlagen eingetragen: Tanklager (Binde- und Imprägniermittel wie Teere, Peche, Kunstharze), Hydraulikanlagen, Rauchgasentteerungsanlagen (Schornsteine), Pechdunstabsaugungsanlagen, Öl- und Schmierstofflager, Farben- und Säurelager, Galvanik, Generatorgasanlagen usw.. Es wurden flächendeckend erhöhte Gehalte an polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) im Boden angetroffen (Maximalwert 5.086 mg/kg). Im Boden der ehemaligen Phenolbecken wurden 7.320 mg/kg Phenole festgestellt. Punktuell sind MKW-, Schwermetall- und Cyanidbelastungen (Bereich der ehemaligen Galvanik) festgestellt worden; sie konzentrieren sich in der ca. 3 m mächtigen Auffüllung. Unter der Auffüllung beginnt eine rund 30 m mächtige Geschiebemergelschicht, die den darunter befindlichen Hauptgrundwasserleiter schützt. Schichtwasserproben aus Bodenbelastungsbereichen ergaben z.T. erhöhte Gehalte an den genannten Schadstoffen. Das bei ca. 18 m unter GOK angetroffene gespannte Grundwasser ist nicht schadstoffbelastet. Die angeordneten Sanierungsmaßnahmen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung konzentrierten sich auf die Sicherung (Versiegelung) von zwei Teilflächen (A und B), wo die Schadstoffe bereits im anthropogen unbeeinflussten gewachsenen Boden nachgewiesen wurden. Dabei handelt es sich bei Fläche A um den Bereich der ehemaligen Galvanik. Im Boden (bis 4 m Tiefe) wurden sehr hohe Kupfer- (Maximalwert 23.298 mg/kg) und Chromgehalte nachgewiesen. Es wurde großflächig ein Bodenaushub im oberflächennahen Bereich (Hauptbelastungsbereich) vorgenommen und danach die Fläche versiegelt. Nach dem Bodenaushub bzw. der Tiefenenttrümmerung (aufgrund von Betonresten und Fundamenten im Untergrund) wurde die Baugrube mit unbelastetem Recyclingmaterial aufgefüllt. Der Aufbau der Versiegelung erfolgte entsprechend den technischen Anforderungen für einen PKW-Parkplatz mit einer Asphaltdecke und entsprechendem Unterbau. Das Niederschlagswasser wird in seitlichen Regenwasserauffangbecken gesammelt, durch den Eigentümer des Geländes regelmäßig abgepumpt und für Bewässerungszwecke benutzt. Die versiegelte Fläche ist so angelegt, dass das Regenwasser in die Auffangbecken fließt. Inzwischen wurde diese Fläche mit einer Verkaufshalle überbaut. Die Fläche B umfasst den Bereich eines Phenolbeckens, bei dem noch im 4. Bodenmeter 7.320 mg/kg Phenolindex nachgewiesen wurden. Da die Fläche bereits zu 90 % versiegelt war, wurde eine ergänzende Versiegelung angeordnet und durchgeführt. Die Anbindung an die alte Versiegelung ist so erfolgt, dass sämtliches Niederschlagswasser in die Regenwasserkanalisation läuft. Die Maßnahmen (Versiegelung, Brunnenbau, Monitoring und Entsorgung hoch belasteter Böden) haben in den Jahren 2000 bis 2003 im Rahmen der Freistellung 415.000 € gekostet. Nach dem Abriss vieler alter Produktionsgebäude wurde das Gelände einem Flächenrecycling (Neubebauung mit Zweckgebäuden für mittelständische Firmen im Bereich Handel und Produktion) zugeführt.

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