Im Themengebiet "Waldfunktionen" werden flächenhafte Informationen über ausgewählte Funktionen der Waldflächen in Hamburg dargestellt. Der Wald trägt in besonderem Maß zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Erholung des Menschen bei. Als Waldfunktionen können die Wirkungen und Leistungen des Waldes und der Waldbewirtschaftung bezeichnet werden, soweit sie in der Regel die menschlichen Bedürfnisse oder Erwartungen erfüllen. Waldfunktionen genügen einerseits gesellschaftlichen Anforderungen und liefern andererseits einen Beitrag zur Stabilisierung von Ökosystemen. Dabei lassen sich je nach Zweck Waldfunktionen zusammenfassen. Unterschieden werden allgemein die Nutzfunktion, die Schutzfunktionen (einschließlich Natur- und Biotopschutz), die Erholungsfunktion und weitere Sonderfunktionen. Dargestellt werden Waldflächen, soweit sie über das normale Maß hinaus eine oder mehrere Funktionen erfüllen. Ausgewählt werden die Funktionen, für die sich validierte Daten bzw. abgrenzbare Kategorien erzielen ließen. Nicht dargestellt werden beispielsweise Waldflächen, die in Überschwemmungs- oder Wasserschutzgebieten oder in Natura-2000-Gebieten liegen und dort jeweils eine entsprechende Schutzfunktion erfüllen. Die Daten wurden gutachterlich im Jahr 2016 erhoben und mit Stand 2019 teilweise ergänzt und angepasst. Grundlage der gutachterlichen Einschätzung ist der bundeseinheitliche "Leitfaden zur Kartierung der Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes“ der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg, Freiburg 2015. Dargestellt sind Waldflächen, die eine Funktion erfüllen als 1. Erholungswälder 2. Schutz vor Erosionen 3. regionaler Klimaschutzwald und 4. Sichtschutzwald. Zu 1. Erfasst sind die Waldflächen, die gutachterlich im Rahmen einer Waldfunktionenkartierung als für die Erholung des Menschen wichtig eingeschätzt wurden. Ausgewählt wurde nur der Wald, der tatsächlich der Allgemeinheit zur Verfügung steht. Es werden die Kategorien "von sehr hoher Bedeutung" und "von hoher Bedeutung" unterschieden. Kriterien für die Ausweisung sind u.a. Erreichbarkeit, Attraktivität, Angebot an Erholungseinrichtungen, geringe Lärm- und Immissionsbelastung und Einschränkungen des Betretungsrechts. Die Einstufung in die Kategorie "von sehr hoher Bedeutung" erfolgt regelhaft dann, wenn besondere forstbetriebliche Anstrengungen und Aufwendungen für die Aufrechterhaltung der Erholungsfunktion erforderlich sind. Zu 2. Der Wald bietet grundsätzlich für den Erhalt des Bodens und seine natürliche Entwicklung einen sehr guten Schutz. Dargestellt sind nur die Waldflächen, die gutachterlich im Rahmen einer Waldfunktionenkartierung als für den Schutz des Bodens vor Erosionen wichtig eingeschätzt wurden. Ausgewählt wurden Waldflächen, die auf - winderosionsgefährdete Böden in entsprechenden exponierten Lagen mit hohen Humus-, Feinsand- und Lößanteilen, - wassererosionsgefährdete Böden mit starkem Gefälle und geringer Bindigkeit oder - auf künstlich aufgeschütteten Böden stocken. Zu 3. Sämtliche Waldflächen erfüllen eine Klimaschutzfunktion. Abhängig von der Größe und der Struktur der Bestände sowie der Topographie ist die Wirkung auf die benachbarten bebauten oder unbebauten Flächen jedoch unterschiedlich. Dargestellt sind die Waldflächen, die durch Luftaustausch das Klima in Verdichtungsräumen schützen und verbessern (regionaler Klimaschutzwald). Regionaler Klimaschutzwald wird unter Berücksichtigung der Größe des Waldes und der Größe und Lage des Verdichtungsraumes, des Reliefs und der Hauptwindrichtung ausgewiesen. Unterschieden werden dabei Waldflächen, die großflächig als sommerliche Kaltluftquelle wirken, und die Waldflächen, die als winterliche Kaltluftbremse vor allem tiefergelegene Flächen vor Spätfrösten schützen können. Zu 4. Sichtschutzwald verdeckt nicht nur als störend empfundene Objekte, sondern schützt auch Anlagen oder Grundstücke vor unerwünschten Einblicken von außen. Dargestellt sind die Bereiche der Wälder, die in ihrer horizontalen Ausdehnung den Schutzzweck ganzjährig und dauerhaft erfüllen können. Unterschieden werden dabei Wälder, die - vor Einsicht in Anlagen und Flughäfen schützen oder die - Sichtschutz für Erholungs- oder Wohngebiete gewähren.
Am 1.04.2015 gab die Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA) Maria Krautzberger den Startschuss für das EU-Projekt INSPIRATION. Unter der Koordination des UBA werden 21 Institutionen aus 16 europäischen Ländern in den kommenden drei Jahren eine strategische Forschungsagenda für die Ressourcen Boden und Fläche in Europa entwickeln. „Dieses Projekt ist für uns ein Meilenstein im Internationalen Jahr des Bodens“, sagte UBA-Präsidentin Maria Krautzberger. INSPIRATION steht für “INtegrated Spatial PlannIng, land use and soil management Research AcTION”. Das Projekt wird als Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahme (Coordination and Support Action - CSA) für die Europäische Kommission durchgeführt. Die beteiligten Projektpartner repräsentieren für die Themen Boden und Fläche sowie Stadt und Raumplanung jeweils nationale Förder- und Forschungseinrichtungen aus Deutschland, Frankreich, Polen, der Tschechischen Republik, Portugal, Belgien, Italien, Slowenien, Großbritannien, Spanien, Niederlande, Schweiz, Slowakei, Österreich, Rumänien und Finnland.
The European CLP Regulation as well as the Globally Harmonized System (GHS) only provide criteria for aquatic toxicity with regard to environmental hazards. Legal requirements for the use of terrestrial toxicity data are missing, although data from substance regulations (pesticides, pharmaceuticals, biocides or REACH chemicals) are available. The goal was to develop data-based proposals for possible criteria for soil organisms. In the project, available toxicity data for soil organisms were compiled and analyzed in a comprehensive database. Based on the toxicity distributions for different organisms, sensitive toxicity ranges for organism groups were identified using various statistical methods and possible criteria and categories were defined. Substances falling into the defined categories were identified and compared to existing aquatic classifications to highlight potential consequences and benefits. The findings and analyses provide an important contribution to support current processes to develop toxicity criteria for the terrestrial environmental compartment and implement them in regulations and guidance documents. Veröffentlicht in Texte | 105/2022.
Bodendaten stellen eine unentbehrliche Grundlage für die Begründung, Konzeption und Erfolgskontrolle von Bodenschutzmaßnahmen dar. Darüber hinaus sind sie ein wichtiger Baustein für Planungsfragen unterschiedlicher Ressorts und Fachbereiche (Umwelt, Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft, Gewässerschutz, Energie und Raumplanung). Die Bewältigung der in den nächsten Jahren vor uns liegenden fachlichen Herausforderungen wie der vermehrte Pflanzenanbau zur Energiegewinnung und ein demgegenüber zunehmender Nahrungsmittelbedarf (Stichwort: Flächenkonkurrenz), die zunehmende Bodendegradation/Kontamination, der Klimawandel sowie Änderungen im Boden- und Landmanagement verstärken den Ruf nach belastbaren Bodeninformationen mit zuverlässigen Zeitreihen. Veröffentlicht in Broschüren.
Die Bodenfunktionenkarten wurden nach dem Sächsischen Bodenbewertungsinstrument Stand 05/2022 erstellt. Erstmalig wurden alle für die Bewertung eingesetzten 1.200 Leitprofile der Bodenkarte 1 : 50.000 (BK50) einer Laboruntersuchung unterzogen. Die Bodenkarte 1 : 50.000 basiert auf den 54 Einzelblättern des Freistaates Sachsen. Sukzessive werden neue Kenntnisstände zum Boden und Bodenschutz in die Bewertungen der Bodenfunktionen eingearbeitet. Diese Informationen werden mit Updates veröffentlicht.
Die Karten enthalten Hinweise für eine Einzelfallprüfung zum Auf- und Einbringen von Material nach der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV, § 12, Abs. 8). Diese werden ausgelöst, wenn in Trinkwasserschutzgebieten Material auf- oder eingebracht wird. Die Prüfung kann ein Verbot des Auf- und Einbringens von Material ergeben oder dieses an bestimmte Bedingungen knüpfen. Die betroffenen Flächen werden blau dargestellt. Die Hinweiskarte zum Auf- und Einbringen von Material in Böden dient vorwiegend für die konkrete Planung vor Ort. Durch Anklicken erhält man Informationen zum Trinkwasserschutzgebiet.
Gerade seltene Bodentypen in besonders naturnaher Ausprägung gehören zu den besonderen Schutzgütern aus Sicht des Bodenschutzes. Das Landschaftsprogramm schlägt daher seltene Bodenformen auf historischen Waldstandorten als Bereiche mit den vermutlich geringsten anthropogenen Bodenveränderungen („seltene, naturnahe Böden“) zur Ausweisung als Bodenschutzwälder nach § 19 Landeswaldgesetz vor. Hier soll die Waldwirtschaft im Hinblick auf den Bodenschutz besonders schonende Wirtschaftsweisen in Bezug auf Wegeerschließung, Bestockung und Maschineneinsatz anwenden. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 2.3. (Stand: Juni 2009)
Sachlicher Teilplan Daseinsvorsorge Sachlicher Teilplan „Daseinsvorsorge – Ausweisung der Grundzentren in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ Beschluss vom 27.03.2014, genehmigt durch oberste Landesplanungsbehörde am 23.06.2014 Am 26.07.2014 ist der Sachliche Teilplan „Daseinsvorsorge – Ausweisung der Grundzentren in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg” in Kraft getreten. Der Normenkontrollantrag der Stadt Sandersdorf-Brehna auf Gültigkeit des Sachlichen Teilplans wurde am 17.05.2017 vom Oberverwaltungsgericht Magdeburg abgewiesen. Es wurden keine Rechtsmittel eingelegt, sodass der Sachliche Teilplan rechtskräftig ist. Im Sachlichen Teilplan „Daseinsvorsorge – Ausweisung der Grundzentren in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ vom 23.06.2014 werden u.a. Grundzentren festgelegt und die Abgrenzung der Mittelzentren vorgenommen. Mit einer Zielfestlegung wird der Vorrang der Innenentwicklung in den vorhandenen Ortslagen festgeschrieben, um dem Bodenschutz und der demografischen Entwicklung Rechnung zu tragen. Zentraler Ort ist ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil als zentrales Siedlungsgebiet einer Gemeinde einschließlich seiner Erweiterungen im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.
Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie hat eine Methode zur Erfassung des mittleren Versiegelungsgrades für die gesamte Landesfläche aus vorhandenen Datensätzen entwickelt. Es werden die zeitgleichen Flächennutzungsinformationen aus dem ATKIS-Basis-DLM und digitalen Luftbildern (DOP) des Sächsischen Landesamtes für Geobasisinformation verwendet. Der mittlere Bodenversiegelungsgrad für jede Flächennutzungskategorie wird abgeleitet und den jeweiligen Legendeneinheiten des ATKIS Basis-DLM zugeordnet. Die initiale Erfassung des mittleren Bodenversiegelungsgrades erfolgte auf Grundlage des ATKIS-Datenstandes 2018. Die zweite Erfassung erfolgte mit dem ATKIS-Datenstand von 2021. Für die Verwendung der Informationen in den verschiedenen Planungsbereichen werden die Informationen in einem Layer mit der Zellgröße 100 × 100 Meter bereitgestellt. Jede Zelle trägt den mittleren Versiegelungsgrad des Bodens als Flächeninformation. Zusätzlich wurde der mittlere Versiegelungsgrad in 6 unterschiedliche Klassen des Versiegelungsgrades klassifiziert. Die Informationen werden sukzessive in den nächsten Jahren aktualisiert und neue Kenntnisstände eingearbeitet. Der aktuelle Datenstand entspricht der Erfassung mit ATKIS-Datenstand von 2021.
Sachlicher Teilplan „Daseinsvorsorge – Ausweisung der Grundzentren in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ Beschluss vom 27.03.2014, genehmigt durch oberste Landesplanungsbehörde am 23.06.2014 Am 26.07.2014 ist der Sachliche Teilplan „Daseinsvorsorge – Ausweisung der Grundzentren in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg” in Kraft getreten. Der Normenkontrollantrag der Stadt Sandersdorf-Brehna auf Gültigkeit des Sachlichen Teilplans wurde am 17.05.2017 vom Oberverwaltungsgericht Magdeburg abgewiesen. Es wurden keine Rechtsmittel eingelegt, sodass der Sachliche Teilplan rechtskräftig ist. Im Sachlichen Teilplan „Daseinsvorsorge – Ausweisung der Grundzentren in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ vom 23.06.2014 werden u.a. Grundzentren festgelegt und die Abgrenzung der Mittelzentren vorgenommen. Mit einer Zielfestlegung wird der Vorrang der Innenentwicklung in den vorhandenen Ortslagen festgeschrieben, um dem Bodenschutz und der demografischen Entwicklung Rechnung zu tragen. Zentraler Ort ist ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil als zentrales Siedlungsgebiet einer Gemeinde einschließlich seiner Erweiterungen im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 2305 |
Land | 733 |
Wissenschaft | 2 |
Zivilgesellschaft | 13 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 16 |
Förderprogramm | 1817 |
Gesetzestext | 5 |
Kartendienst | 7 |
Text | 424 |
Umweltprüfung | 45 |
unbekannt | 484 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 742 |
offen | 1961 |
unbekannt | 95 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 2770 |
Englisch | 425 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 99 |
Bild | 26 |
Datei | 95 |
Dokument | 367 |
Keine | 1769 |
Multimedia | 2 |
Unbekannt | 22 |
Webdienst | 94 |
Webseite | 902 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 2798 |
Lebewesen & Lebensräume | 2571 |
Luft | 1881 |
Mensch & Umwelt | 2798 |
Wasser | 2023 |
Weitere | 2700 |