Der Datensatz aus Karte 2 des Niedersächsischen Landschaftsprogramms setzt sich aus Böden mit hoher kulturgeschichtlicher Bedeutung (Plaggenesche, Heidepodsole, Wölb- und Terrassenäcker, Marschhufenbeete sowie historische Formen kultivierter Moore z. B. Spittkultur), naturnahen Böden (naturnahe Moore innerhalb der Kulisse der organischen Böden mit Klimaschutzpotential sowie alte Waldstandorte, die sich durch weitgehend unbeeinträchtigte Bodeneigenschaften auszeichnen), Extremstandorten (extrem nasse und trockene Böden, sehr nährstoffarme Böden und Salzböden des Binnenlandes und Rohmarschen, die günstige Voraussetzungen für die Entwicklung besonders gefährdeter Biotope aufweisen und Rückzugsorte für seltene Tiere oder Pflanzen sind) sowie seltenen Böden (die infolge ungewöhnlicher Kombinationen der Standortbedingungen wie Ausgangsgestein, Klima, Relief seltene Eigenschaften oder Ausprägungen aufweisen) zusammen. Im Datensatz sind nur Flächen > 25 ha enthalten. Karte 2 „Schutzgüter Boden und Wasser“ des Landschaftsprogramms stellt die aus landesweiter Sicht bedeutsamen Bereiche für die Schutzgüter Boden und Wasser dar. Die schutzwürdigen Böden außerhalb der Siedlungsfläche umfassen die Böden mit besonderen Werten, Böden mit hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit sowie Moorböden und kohlenstoffreiche Böden gemäß Programm Nds. Moorlandschaften. Die landesweit bedeutsamen Gewässer setzen sich aus den Fließgewässern für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, den Laich- und Aufwuchsgewässern, den überregionalen Wanderrouten für die Fischfauna, den Küsten-, Übergangs- und Stillgewässern sowie den Gewässerauen gemäß Aktionsprogramm Nds. Gewässerlandschaften zusammen. Nutzungsbeschränkung: Geometrien sind auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:50.000 (DTK50) aussagekräftig. Quellennachweis: © GeoBasis-DE/LVermGeo SH/CC BY 4.0, © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Potenzielle Flächen für Auf- und Eintrag von Bodenmaterial nach Paragraph 12 BBodschV gemäß Bodenflächendaten Hessen 1:5000 für landwirtschaftliche Nutzflächen (BFD5L) - Die Grundlage der Methode bildet die Arbeitshilfe der Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) "Vollzugshilfe zu den Anforderungen an das Aufbringen und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden (§ 12 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung / BBodschV)". Im Sinne der Arbeitshilfe werden Flächen, für die potenziell ein Bodenauftrag bzw. -eintrag möglich ist, sowie Flächen, bei denen ein Bodenauftrag bzw. -eintrag unterbleiben soll, gekennzeichnet.
Ertragsmesszahl der Bodenschätzung - Acker- bzw. Grünlandzahl gemäß Bodenflächendaten Hessen 1:5000 für landwirtschaftliche Nutzflächen (BFD5L) - Die natürlichen Ertragsbedingungen werden in der Bodenschätzung durch die Höhe der Bodenzahl im Klassenzeichen in einer Spanne von 7 bis 100 eingestuft.Auf der Basis der Bodenzahl wird die Ertragsfähigkeit eines Bodens unter Berücksichtigung der Auswirkungen von Klima und Relief (Bewirtschaftungserschwernisse etc.) durch Zu- und Abschläge bei den Bodenzahlen ermittelt und als Acker-, Gründlandzahl bzw. Ertragsmesszahl ausgewiesen.
a) Aufnahme der Pilzarten und ihre Verbreitung im Saarland; - Morphologie und Zytologie der Fruchtkoerper, Biometrie und Statistik von Pilzsporen; - Symbiosen mit hoeheren Pflanzen; - Substratwahl der saprophytisch lebenden Pilze; - Pilzsoziologie; - Phaenologie der Fruktifikationen (Fruktifikationsperioden); - Arten/Areal-Kurven; - Dokumentation der Pilzfunde in einer Datenbank; - Belegsammlung der Arten in einem Fungarium incl. DIA-Sammlung; - Einrichtung einer Literatursammlung Thema Pilze; - Leitung einer wissenschaftlichen Arbeitsgruppe Mykologie im Saarland. b) Naturschutz im Saarland, Pilzschutz; - Biotopschutz, Landschafts- und Bodenschutzprogramm des Saarlandes; - Pilzarten-Rueckgang, Pilzgefaehrdung, Pilzschutz; - Erstellung einer Roten Liste der gefaehrdeten Pilze im Saarland Pilzschutz europaweit. c) Biochemie der Pilze - Farb- und Duftstoffe in Pilzen; - Schwermetalle in Pilzen. d) Geschichte der Pilzkunde im Saarland. e) Dendrologie.
Die Karten enthalten Hinweise für eine Einzelfallprüfung zum Auf- und Einbringen von Material nach der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV, § 7, Abs. 6). Diese werden ausgelöst, wenn in Wäldern Material auf- oder eingebracht wird. Die Prüfung kann ein Verbot des Auf- und Einbringens von Material ergeben oder dieses an bestimmte Bedingungen knüpfen. Die betroffenen Flächen werden grün dargestellt. Die Hinweiskarte zum Auf- und Einbringen von Material in Böden dient vorwiegend für die konkrete Planung vor Ort. Die Karten enthalten Hinweise für eine Einzelfallprüfung zum Auf- und Einbringen von Material nach der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV, § 12, Abs. 8). Diese werden ausgelöst, wenn in Wäldern Material auf- oder eingebracht wird. Die Prüfung kann ein Verbot des Auf- und Einbringens von Material ergeben oder dieses an bestimmte Bedingungen knüpfen. Die betroffenen Flächen werden grün dargestellt. Die Hinweiskarte zum Auf- und Einbringen von Material in Böden dient vorwiegend für die konkrete Planung vor Ort.
Bleibelastung der Waldböden in mg pro kg
Bodenqualität ist die Gesamtheit der natürlichen Bodenfunktionen einschließlich der Archivfunktion, die durch anthropogene Einflüsse unterschiedlich stark gemindert sind (Bodenschutzkonzept Stuttgart 2006). Maßgeblich für die Beurteilung der Bodenqualität sind die Bodenfunktionen nach § 2 Abs. 2 des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG 1998). Die Funktionsbewertung erfolgt nach dem Bodenbewertungsinstrument Sachsen (LfULG 2022), die Bewertung der anthropogenen Belastungen in Anlehnung an das Bodenschutzkonzept Stuttgart (2006). Dazu werden vor allem Versiegelung, Deponien, Aufschüttungen, Abgrabungen und Trümmerschuttflächen berücksichtigt. Der Versiegelungsgrad entstammt der erweiterten Blockkarte Dresdens.
Die Karten enthalten Hinweise für eine Einzelfallprüfung zum Auf- und Einbringen von Material nach der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV, § 7, Abs. 6). Diese werden ausgelöst, wenn in Trinkwasserschutzgebieten Material auf- oder eingebracht wird. Die Prüfung kann ein Verbot des Auf- und Einbringens von Material ergeben oder dieses an bestimmte Bedingungen knüpfen. Die betroffenen Flächen werden blau dargestellt. Die Hinweiskarte zum Auf- und Einbringen von Material in Böden dient vorwiegend für die konkrete Planung vor Ort. Durch Anklicken erhält man Informationen zum Trinkwasserschutzgebiet. Die Karten enthalten Hinweise für eine Einzelfallprüfung zum Auf- und Einbringen von Material nach der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV, § 12, Abs. 8). Diese werden ausgelöst, wenn in Trinkwasserschutzgebieten Material auf- oder eingebracht wird. Die Prüfung kann ein Verbot des Auf- und Einbringens von Material ergeben oder dieses an bestimmte Bedingungen knüpfen. Die betroffenen Flächen werden blau dargestellt. Die Hinweiskarte zum Auf- und Einbringen von Material in Böden dient vorwiegend für die konkrete Planung vor Ort. Durch Anklicken erhält man Informationen zum Trinkwasserschutzgebiet.
Zinkbelastung der Waldböden in mg pro kg
Bleibelastung der Ackerböden in mg pro kg
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 2181 |
| Kommune | 11 |
| Land | 862 |
| Wissenschaft | 1 |
| Zivilgesellschaft | 19 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 1 |
| Daten und Messstellen | 1 |
| Ereignis | 16 |
| Förderprogramm | 1655 |
| Gesetzestext | 5 |
| Kartendienst | 2 |
| Lehrmaterial | 1 |
| Text | 507 |
| Umweltprüfung | 47 |
| unbekannt | 554 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 719 |
| offen | 1967 |
| unbekannt | 103 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 2524 |
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| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 119 |
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| Dokument | 486 |
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| Webdienst | 170 |
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| Boden | 2789 |
| Lebewesen und Lebensräume | 2509 |
| Luft | 1875 |
| Mensch und Umwelt | 2789 |
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| Weitere | 2702 |