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Waldumwandungsverfahren - Bundespolizei St. Augustin/Hangelar III

ID: 4910 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Auf der Liegenschaft der Bundespolizei am Standort St. Augustin/Hangelar ist zum Ausbau der Infrastruktur und als vorbereitende Maßnahme für Baumaßnahmen die Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart erforderlich. Die Vorbereitung und Durchführung des Waldumwandlungsverfahrens nach § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) wurde seitens der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Sparte Facility Management mit Schreiben vom 07.06.2024 bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bundesforstbetrieb Rhein-Weser, beauftragt. Für das Vorhaben werden 9.627 m² Wald in der Gemeinde St. Augustin, Gemarkung Hangelar, Flur 17, Teilfläche Flurstück 55 in Anspruch genommen. Das Vorhaben fällt einzeln betrachtet aufgrund der Unterschreitung der Prüfwerte nicht unter die im UVPG in der Anlage 1 unter Nr. 17.2 als „Rodung von Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart“ bezeichneten Vorhaben. Jedoch ist gemäß § 5 i.V.m. § 11 Abs. 3 und 4 UVPG für hinzutretende Vorhaben, bei denen frühere Vorhaben ohne eine Umweltverträglichkeitsprüfung abgeschlossen wurden, eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen, um festzustellen, ob für das hinzutretende, kumulierende Vorhaben eine UVP-Pflicht besteht, auch wenn für das hinzutretende Vorhaben der Prüfwert für die allgemeine Vorprüfung nicht erreicht oder überschritten wird. Die allgemeine Vorprüfung zur UVP kommt zu dem Ergebnis, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Die wesentlichen Gründe für das Nicht-Bestehen der UVP-Pflicht nach § 5 Abs. 2 UVPG, mit Bezug auf die jeweils einschlägigen Kriterien nach Anlage 3, sind der Gesamteinschätzung zur allgemeinen Vorprüfung vom 17.01.2025 zu entnehmen. Zusammenfassend wird festgestellt, dass die betroffene Waldfläche nach den vorliegenden naturschutzfachlichen Gutachten und Erhebungen lediglich ein geringes Biotop- und Habitatpotential aufweist. Durch die Rodung der Waldfläche sind weder Schutzgebiete im Sinne des BNatSchG noch gesetzlich geschützte Biotope betroffen. Unter Beachtung der in der vertiefenden Artenschutzprüfung vorgegebenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen ergeben sich aufgrund der Waldumwandlung nach § 45 Abs. 2 BWaldG für keines der in § 2 Abs. 1 UVPG genannten Schutzgüter erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen. Die mit den Infrastrukturmaßnahmen auf dem Bundespolizeigelände in St. Augustin/Hangelar einhergehende unvermeidbare Waldumwandlung wird durch fachgerechte Ersatzaufforstungen mit standortheimischen Gehölzen im Verhältnis 1:1 kompensiert. Die Feststellung wird gemäß § 5 Abs. 2 des UVPG hiermit im zentralen Internetportal des Bundes beim Umweltbundesamt öffentlich bekanntgegeben. Sie ist gem. § 5 Abs. 3 S. 1 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Die Bekanntmachung der Feststellung für das Nicht-Bestehen der UVP-Pflicht erfolgt im Nachgang zur bereits umgesetzten Rodung. Diese wurde vor Abschluss des Waldumwandlungsverfahrens nach erfolgten positiven Vorabstimmungen mit den einzubindenden Landesdienststellen im Februar 2025 durchgeführt. Zu diesem Zeitpunkt lagen alle erforderlichen umwelt- und naturschutzfachlichen Unterlagen inklusive des Ergebnisses der UVP-Vorprüfung bereits vor. Somit ist festzustellen, dass die materiellen Voraussetzungen für die Waldumwandlung zum Zeitpunkt der Rodung vorgelegen haben, jedoch war das Waldumwandlungsverfahren noch nicht formell abgeschlossen bzw. die Bekanntmachung der Feststellung des Nicht-Bestehens der UVP-Pflicht erfolgt. Troisdorf, den 26.05.2025 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Bundesforstbetrieb Rhein-Weser Im Auftrag, Achim Urmes Ort des Vorhabens: 53757 St. Augustin/Hangelar Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Waldumwandlungsverfahren gemäß § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) Abschlussdatum: 26.05.2025 UVP-Kategorie: Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Ellerstraße 56 53119 Bonn Deutschland https://www.bundesimmobilien.de/ Vorhabenträger Vorhabenträger Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Domstraße 55-73 50668 Köln Deutschland Dokument Dokument Allgemeine Vorprüfung des Einzellfalls WUV III-2025_01_17.pdf

Sequestration von Veterinärarzneimitteln in Böden - Teilprojekt A3: Veterinärarzneimittel in Böden: Grundlagenforschung zur Risikoanalyse

Seit kurzem werden ökologisch wirksame Konzentrationen von antibakteriellen Tierarzneimitteln auch im Boden nachgewiesen. Für eine umfassende Analyse des Risikos fehlen jedoch grundlegende Modellvorstellungen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Tierarzneimittel i.d.R. mit Wirtschaftsdüngern auf die Böden gelangen. Zwar gibt es Modellvorstellungen zum Umweltverhalten hydrophober Schadstoffe und zur Wirkung von Wirtschaftsdüngern auf die Bodenlebewelt, doch sind diese nur bedingt übertragbar auf die Dynamik der teilweise polaren Tierarzneimittel im Boden und ihre spezifischen Effekte auf Bodenorganismen. Auch die in der Literatur beschriebenen Effekte von zusätzlichen C-Quellen und Co-Solventien auf Bindung, Abbau und Transport sind aufgrund der komplexen Zusammensetzung von Wirtschaftsdüngern nicht direkt auf Tierarzneimittel übertragbar. Effekte der komplexen Wechselwirkungen von Wirtschaftsdüngern auf die Wirkung der Stoffe im Boden sind unseres Wissens überhaupt nicht untersucht. Übergeordnetes Ziel dieser Forschergruppe ist es daher, anhand mindestens zweier unterschiedlicher Zielstoffe (Sulfadiazin und Difloxacin) erstmals aufzuklären, wie unter dem Einfluss von Wirtschaftsdüngern die Wirkung dieser Stoffe im Boden an ihre Dynamik gekoppelt ist. Wir sehen hierbei mehrere offene Fragen in den Bereichen Dynamik (z.B. Abbau und Metabolisierung, Sequestration sowie skalenabhängige Umverteilung), Wirkung (z.B. auf Struktur und Funktion der Mikroorganismen sowie auf Resistenzbildung) und v.a. bezüglich der Mechanismen der raum-zeitlichen Kopplung von Dynamik und Wirkung der Problemstoffe im Boden (von ms bis Jahren und von der Mineraloberfläche bis zum Bodenprofil). Zur Beantwortung dieser Fragen erscheint es uns in der 1. Projektphase notwendig, vorwiegend anhand von Laborversuchen die relevanten Skalen und Prozesse zu identifizieren sowie die Raten zu quantifizieren, welche die Dynamik und Wirkung der Stoffe im Boden allein und unter dem Einfluss tierischer Exkremente steuern. In einer 2. Phase werden die Prozesse gekoppelt und ihre Relevanz in einem gemeinsamen Freilandversuch überprüft. Damit können wir die für das Umweltverhalten der Zielstoffe wesentlichen Steuergrößen und -mechanismen erstmals aufdecken und quantifizieren. Ziel des TP in Bonn ist die Aufklärung der Bindungsstärke und Verfügbarkeit von Tierarzneimitteln in zwei Referenzböden. Um die 'chemische Verfügbarkeit der Substanzen im Boden zu erfassen, wird eine sequentielle Extraktionsmethode für die Analyten entwickelt und auf eine Alterungszeitreihe der Tierantibiotika im Boden angewandt. Die Bindung der Stoffe an Bodenbestandteile (Mineralphasen, org. Substanz, Gülle-DOC) wird mittels batch-Sorptionsversuchen untersucht; dies wird wiederum an frisch kontaminierten und gealterten Proben durchgeführt. Die Ergebnisse werden mit den anderen Projekten der Forschergruppe vernetzt, um auf die 'Bioverfügbarkeit von sorbierten Fraktionen der Tierarzneimittel rückzuschließen.

Open Source Entwicklungstools für Stadtentwicklung: Klimafolgenanpassung mit kooperativen KI-gestützten Entscheidungsprozessen

Zielsetzung: Das Forschungsprojekt OpenSKIZZE befasst sich mit zentralen umwelt- und klimabezogenen Herausforderungen in städtischen Gebieten und konzentriert sich insbesondere auf die Verbesserung städtischer Freiraumplanung und Bauprojekte durch den Einsatz künstlicher Intelligenz. Angesichts der zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels, wie extreme Temperaturen und zunehmende Dürren, ist es dringend erforderlich, städtische Gebiete widerstandsfähiger zu machen. Das Projekt identifizierte eine wesentliche Lücke in der aktuellen Praxis: die unzureichende Integration von Umweltdaten und klimatologischen Erkenntnissen in die frühen Phasen der Planungs- und Bauprozesse. OpenSKIZZE ist bestrebt, diese Lücke durch die Entwicklung eines offenen, KI-gestützten Assistenzsystems zu schließen. Das System soll Planer und Architekten dabei unterstützen, Projekte von Beginn an so zu gestalten, dass sie den klimatischen Bedingungen besser standhalten und gleichzeitig die Lebensqualität im urbanen Raum steigern. Durch die Integration fortschrittlicher Algorithmen, maschinellem Lernen und detaillierter Strömungsmechaniksimulationen ermöglicht OpenSKIZZE eine genauere Vorhersage und Bewertung der Klimaauswirkungen in städtischen Gebieten. Auf diese Weise können die Auswirkungen von Bauvorhaben und Gebäudeplatzierungen auf Kaltluftkorridore besser geplant und Wärmeinseln effektiver vermieden werden, was nicht nur zu einer Reduzierung des CO2-Ausstoßes führt, sondern auch die städtische Artenvielfalt fördert und die Lebensbedingungen verbessert der Bewohner. Ein konkretes Beispiel für den Einsatz des OpenSKIZZE-Systems ist die Neugestaltung einer mittelgroßen Baustelle in der Stadt Bonn, die unter Berücksichtigung von Aspekten wie der Luftzirkulation optimiert wird. Das OpenSKIZZE-Projekt zielt daher darauf ab, einen nachhaltigen und ganzheitlichen Ansatz für die Stadtplanung und -entwicklung zu etablieren, der nicht nur aktuelle, sondern auch zukünftige klimatische Herausforderungen berücksichtigt. Die Bereitstellung des Assistenzsystems als offene Software fördert zudem eine breite Zugänglichkeit und Nutzung, die die Umsetzung umweltfreundlicher und klimaangepasster Stadtprojekte auf breiter Basis ermöglicht.

BfN-Errichtungsgesetz (BfNG)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis § 1 Errichtung und Sitz (1) Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit wird ein "Bundesamt für Naturschutz" als selbständige Bundesoberbehörde errichtet. (2) Das Bundesamt für Naturschutz hat seinen Sitz in Bonn.

Landeskartellbehörde Was sind die Aufgaben der Landeskartellbehörde? Missbrauchsaufsicht Kooperationen Kartellabsprachen Bonusregelung Hinweise auf Kartellverstöße Weiterführende Links

Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt nimmt die Aufgaben der Landeskartellbehörde wahr. Sie ist zuständig, sofern sich die Auswirkungen der Wettbewerbsbeschränkung auf das Land Sachsen-Anhalt begrenzen. Reichen die Folgen des Wettbewerbsverstoßes über das Landesgebiet hinaus, wird das Bundeskartellamt in Bonn tätig. Kartellbehörden haben als eine Art Schiedsrichter in der Wirtschaft die Aufgabe, Marktmacht zu begrenzen und verbotene Wettbewerbsbeschränkungen zu sanktionieren. Es obliegt ihnen, die Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu überwachen. Besondere Aufmerksamkeit widmet die Landeskartellbehörde der Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen. Dazu zählen die unbillige Behinderung von Wettbewerbern sowie die Preismissbrauchsaufsicht. Letztere ist insbesondere im Hinblick auf die leitungsgebundene Versorgungswirtschaft relevant, wie sie u. a. in den Bereichen Wärme und Wasser vorzufinden ist. Denn diese Märkte sind durch Wettbewerb nicht ausreichend kontrolliert. Daneben berät die Landeskartellbehörde kleine und mittlere Unternehmen über Möglichkeiten von Kooperationen, die mit dem Kartellrecht vereinbar sind. Die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen liegt in der Zuständigkeit des Bundeskartellamtes, soweit sie aufgrund der Auswirkungen auf den europäischen Binnenmarkt nicht der Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission zukommt. Eine wichtige Rolle nimmt zudem die kartellrechtliche Prüfung verbotener Kartellabsprachen ein. Es ist Unternehmen nicht erlaubt, Vereinbarungen zu treffen, die den Wettbewerb beschränken. Derartige Absprachen zwischen Unternehmen können sich zum Beispiel auf Preise, Mengen, Gebiete oder Kundengruppen beziehen. Für Teilnehmer eines Kartells, die durch ihre Kooperation dazu beitragen, Kartellabsprachen aufzudecken, kann mitunter die Geldbuße erlassen oder reduziert werden. Die früheren Bonusregelungen des Bundeskartellamtes und der Landeskartellbehörden wurden inzwischen durch eine gesetzliche Regelung einer Kronzeugenregelung in den §§ 81h – 81n des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) abgelöst. Das Bundeskartellamt hat hierzu Leitlinien und ein Merkblatt herausgegeben, die von der Landeskartellbehörde entsprechend angewandt werden ( MBI. LSA Nr. 4/2023 vom 6. 2. 2023 ). Insider-Wissen und Kenntnissen über verbotene Absprachen kommt eine große Bedeutung für die Aufdeckung und Zerschlagung illegaler Kartelle zu. Anonyme Hinweise auf Kartellverstöße können über ein Hinweisgebersystem des Bundeskartellamtes entgegengenommen werden. Auch Kartellverstöße in Sachsen-Anhalt können auf diesem Weg anonym gemeldet werden. Hinweisgebersystem des Bundeskartellamtes Liste der Landeskartellbehörden Wettbewerbsbehörden in Europa Monopolkommission Bundesnetzagentur Internationales Wettbewerbsnetz

NATO-Pipeline Würselen - Altenrath, Umlegung Wesseling, Gemarkung Urfeld

ID: 4682 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die Rohrfernleitung Würselen-Altenrath soll in Wesseling Urfeld auf einer Länge von ca. 190m  innerhalb der Flurstücke der bestehenden Rohrfernleitung  unterirdisch neu verlegt werden. Ort des Vorhabens: Wesseling Urfeld Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Allgemeine Vorprüfung Abschlussdatum: 18.12.2024 UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr - Standort Bonn Fontainengraben 200 53123 Bonn Deutschland Vorhabenträger Vorhabenträger Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Düsseldorf Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Düsseldorf Wilhelm-Raabe-Straße 46 40470 Düsseldorf Deutschland Dokument Dokument Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 UVPG

Abfallplaner Müllabfuhrtermine 2023

<p><span style="color:rgb(59, 59, 59); font-family:overpass,sans-serif; font-size:20px">Auflistung der Müllabfuhrtermine der bonnorange AöR für die Rest-, Bio-, Papiertonne, Grüner Punkt und Sperrmüll im Stadtgebiet Bonn für das Jahr 2023.</span></p>

Luftdaten der Station Bonn Reuterstraße (DENW175) in Bonn

Dieser Datensatz enthält Information zu gas- und partikelförmigen Schadstoffen. Aktuelle Messwerte sind verfügbar für die Schadstoffe: . Verfügbare Auswertungen der Schadstoffe sind: Tagesmittel, Ein-Stunden-Mittelwert, Ein-Stunden-Tagesmaxima, Acht-Stunden-Mittelwert, Acht-Stunden-Tagesmaxima, Tagesmittel (stündlich gleitend). Diese werden mehrmals täglich von Fachleuten an Messstationen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes ermittelt. Schon kurz nach der Messung können Sie sich hier mit Hilfe von deutschlandweiten Karten und Verlaufsgrafiken über aktuelle Messwerte und Vorhersagen informieren und Stationswerte der letzten Jahre einsehen. Neben der Information über die aktuelle Luftqualität umfasst das Luftdatenportal auch zeitliche Verläufe der Schadstoffkonzentrationen, tabellarische Auflistungen der Belastungssituation an den deutschen Messstationen, einen Index zur Luftqualität sowie Jahresbilanzen für die einzelnen Schadstoffe.

Luftdaten der Station Bonn-Auerberg (DENW062) in Bonn

Dieser Datensatz enthält Information zu gas- und partikelförmigen Schadstoffen. Aktuelle Messwerte sind verfügbar für die Schadstoffe: Feinstaub (PM₁₀), Kohlenmonoxid (CO), Blei im Feinstaub (Pb). Verfügbare Auswertungen der Schadstoffe sind: Tagesmittel, Ein-Stunden-Mittelwert, Ein-Stunden-Tagesmaxima, Acht-Stunden-Mittelwert, Acht-Stunden-Tagesmaxima, Tagesmittel (stündlich gleitend). Diese werden mehrmals täglich von Fachleuten an Messstationen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes ermittelt. Schon kurz nach der Messung können Sie sich hier mit Hilfe von deutschlandweiten Karten und Verlaufsgrafiken über aktuelle Messwerte und Vorhersagen informieren und Stationswerte der letzten Jahre einsehen. Neben der Information über die aktuelle Luftqualität umfasst das Luftdatenportal auch zeitliche Verläufe der Schadstoffkonzentrationen, tabellarische Auflistungen der Belastungssituation an den deutschen Messstationen, einen Index zur Luftqualität sowie Jahresbilanzen für die einzelnen Schadstoffe.

Messstelle BONN, RHEIN

Messstelle betrieben von STANDORT KÖLN.

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