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Pegel Bonn (Messstellen-Nr: 271008000)

Die Pegelmessstelle Bonn (ID: 410) befindet sich am Gewässer Rhein im Flusseinzugsgebiet Mittelrhein. Die Messstelle dient zur Messung des Wasserstands. Weiterhin wird der Abfluss an der Messstelle gemessen.

Park+Ride und Zugang zum SPNV – Bewertung am Beispiel Bahnhof Brühl (RE5)

Der Bahnhof Brühl ist Halt der Regionalexpresslinie RE5, einer bedeutenden Durchmesserlinie des Landes Nordrhein-Westfalen mit Verbindung über Köln und Bonn bis nach Koblenz (Rheinland-Pfalz). Gleichzeitig bestehen am Standort Brühl Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Bahnhofsnähe, die jedoch nicht als Park+Ride-Anlagen ausgewiesen sind und mit einer durchgehenden Gebührenstruktur (u. a. Tageshöchstsatz von bis zu 15 €) bewirtschaftet werden. Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende Fragen: Verkehrspolitische Zielsetzung Welche Bedeutung misst das Land Nordrhein-Westfalen der Verknüpfung von Individualverkehr und öffentlichem Verkehr (z. B. Park+Ride) im Rahmen der Verkehrswende bei? Welche Rolle spielen dabei Bahnhöfe mit überregionaler Bedeutung, wie der Bahnhof Brühl (RE5)? Zugang zum SPNV Wie wird auf Landesebene bewertet, dass zusätzliche Zugangskosten (z. B. Parkgebühren) die Nutzung des Schienenpersonennahverkehrs erschweren können? Gibt es landesseitige Zielsetzungen oder Empfehlungen zur Gestaltung solcher Zugangskosten? Rahmen und Instrumente Welche Instrumente stehen zur Verfügung, um Kommunen bei der Einrichtung oder Anpassung von Park+Ride-Angeboten zu unterstützen? Gibt es landesseitige Vorgaben, Empfehlungen oder Leitlinien zur Integration von Parkraumbewirtschaftung in die Nutzung des SPNV? Modelle zur Verknüpfung Werden auf Landesebene Modelle geprüft oder gefördert, bei denen Parkraumnutzung mit der tatsächlichen Nutzung des öffentlichen Verkehrs verknüpft wird (z. B. Ticketnachweis, digitale Systeme oder tarifliche Lösungen)? Falls ja: welche Ansätze werden verfolgt? Bewertung im konkreten Kontext Wie wird bewertet, dass an einem Bahnhof mit der verkehrlichen Bedeutung des RE5-Halts Brühl derzeit keine erkennbare Differenzierung zwischen touristischer Nutzung und Nutzung als Zugangspunkt zum SPNV erfolgt? Ich bitte um Übermittlung der Informationen in elektronischer Form.

Emissionen

AVISO GmbH (Federführung) / IE Leipzig 2016: Erstellung der Berliner Emissionskataster Industrie, Gebäudeheizung, sonstiger Verkehr, Kleingewerbe, sonstige Quellen, Baustellen. Schlussbericht, Juni 2016, im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin, Aachen. Internet: https://berlin.de/umweltatlas/_assets/luft/emissionen/1989-2015/de-texte/endbericht_emissionkataster_2015.pdf (Zugriff am 14.02.2023) BMUNR (Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) (Hrsg.) 1987: Auswirkungen der Luftverunreinigung auf die menschliche Gesundheit. Bericht für die Umweltministerkonferenz, Bonn. Kalker, U. 1993: Gesundheitliche Bewertung der verkehrsbedingten Schadstoffe Stickoxide, Benzol und Dieselruß-Partikel, in: Forum Städte-Hygiene 44, Frankfurt. Kühling, W. 1986: Planungsrichtwerte für die Luftqualität, in: Schriftenreihe Landes- und Stadtentwicklungsforschung des Landes Nordrhein-Westfalen. Materialien, Band 4.045, Hrsg.: Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung des Landes Nordrhein-Westfalen im Auftrag des Ministers für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes NRW, Dortmund. SenUVK (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Berlin) (Hrsg.) 2019: Luftreinhalteplan, 2. Fortschreibung, Berlin. Internet: https://www.berlin.de/sen/uvk/_assets/umwelt/luft/luftreinhaltung/luftreinhalteplan-2-fortschreibung/luftreinhalteplan_berlin_2019.pdf?ts=1756895543 (Zugriff am 14.02.2023) SenUMVK (Senatsverwaltung für, Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Berlin) (Hrsg.) 2022: Luftdaten-Archiv, Download detaillierter Monats- und Jahresberichte, Berlin. Internet: https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/luft/luftqualitaet/luftdaten-archiv/ (Zugriff am 14.02.2023) Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz -BImSchG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274) Internet: https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/ (Zugriff am 14.02.2023) 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 2. August 2010. BGBl. I Seite 1065. Internet: https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_39/39._BImSchV.pdf (Zugriff am 14.02.2023)

Landnutzungsszenarien bis 2045 für die Klimawirkungs- und Vulnerabilitätsanalyse (Applikation)

Grundlage für die hier dargestellten Karten sind die drei sozioökonomische Szenarien der Gesellschaft für wirtschaftliche Strukturforschung (GWS). Mittels des ökonomischen Modells PANTA RHEI Regio wurde auf Kreisebene die Siedlungs- und Verkehrsflächenentwicklung bis 2045 berechnet. Die hier dargestellten Karten sind mit Hilfe des Land Use Scanner (LUS) durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, Bonn (BBSR) berechnet worden. Der Land Use Scanner basiert auf einem Optimierungsmodell, das die mit PANTA RHEI Regio berechneten Landnutzungsveränderungen auf Kreisebene auf einem 100×100 m Raster nach bestmöglicher Eignung verteilt. Die Ergebnisse des LUS liefern für alle drei sozioökonomischen Szenarien nach qualitativer Experteneinschätzung plausible Veränderungen der Landnutzung.

Mikroendemische Tausendfüßer der Western Ghats, Indien

Die Western Ghats in Südwest Indien sind ein Brennpunkt der Biodiversität und gehören zu den artenreichsten Regionen unseres Planeted. Besonders einzigartig sind die sogenannten 'Sholas', isolierte Nebelwälder der Hügelketten auf bis zu 2200 Metern Höhe. In diesem Projekt soll die Tausendfüßerfauna von verschiedenen Wäldern und Sholas der Western Ghats erfaßt und miteinander verglichen werden. Generell sind die Tasuendfüßer Indiens sehr wenig bekannt, obwohl diese als Bodentiere aufgrund ihrer fehlender Flugfähigkeit hervorragende INdikatoren für die biogeographische Geschichte ihrer Lebensräume sind. So haben einige Gattungen der Tasuendfüßer Südindiens ihre nächsten Verwandten auf Madagaskar, obwohl diese Insel 5.000 km entfernt ist, aber bis vor 80 Millionen Jahren noch mit Indien verbunden war. Diese Studie wird im Rahmen der Masterarbeit von Frau Pooja Anilkumar in unserem internationalem Masterprogramme OEP in zusammenarbeit mit der Universität Bonn durchgeführt.

Prozesse der Lößbildung und Landschaftsgenese im Pleiser Hügelland nahe Bonn

Das Vorhaben soll sedimentologische, diagenetische, Umlagerungs- und Formungs-Prozesse der z.T. mächtigen Lößbedeckung des Pleiser Hügellandes unter wechselnden Umweltbedingungen in verschiedenen Zeitscheiben des letzten Glazials rekonstruieren. Materialherkunft und äolische Formung einerseits und erosiv-dendative Überformung andererseits, sowie deren zeitliche Einordnung stehen im Vordergrund; hingegen wird die Modellierung von aktuellen und subrezenten Stoffumsätzen in Teilprojekten des SFB 350 (B13, B15) bearbeitet. Geomorphologische, boden- und sedimentologische, isotopengeochemische und feinstratigraphische Untersuchungen sowie Lumineszenz-Datierungen (TL,OSL) stellen das methodische Inventar. Die Profilaufnahmen und Probennahmen sind abhängig von der erwarteten einzigartigen Aufschlußsituation entlang der ICE-Trasse Köln-Frankfurt. Die Untersuchung soll auch anthropogeographische und geoarchäologische Aspekte der Relief- und Sedimentbildung einbeziehen.

Strategische Lärmkarten 2017

Quellen des Gutachtens Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG): in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. Juni 2012 (BGBl. I S. 1421) geändert worden ist. Download: www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bimschg/gesamt.pdf ” (Zugriff am 21.08.2017) Datenerfassungssystem 2017_01_23_QSI_TXL_2015_VBUF: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH. LAI, Bund/Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz: Hinweise zur Lärmkartierung in der Fassung des Beschlusses der 121. Sitzung der LAI vom 2. bis 3. März 2011. Personenbeförderungsgesetz (PBefG): neugefasst durch Bekanntmachung vom 08.08.1990, zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 14 G v. 20.7.2017 I 2808. Download: www.gesetze-im-internet.de/pbefg/PBefG.pdf (Zugriff 11.09.2017) Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates: vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 189/12 vom 18.07.2002. Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates: vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (Neufassung). Internet: eur-lex.europa.eu/legal-content/AUTO/?uri=CELEX:32010L0075&qid=1541686811384&rid=1 (Zugriff am 07.11.2018) Sachverständigenrat für Umweltfragen: Umweltgutachten 2004, S. 471 – 506 Download: www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/01_Umweltgutachten/2004_2008/2004_Umweltgutachten_BTD.html (Zugriff am 21.08.2017) Schall 03: Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen. Ausgabe 1990, bekannt gemacht im Amtsblatt der Deutschen Bundesbahn Nr.14 vom 04. April 1990, zuletzt geändert am 18.12.2014. Internet: www.gesetze-im-internet.de/bimschv_16/anlage_2.html (Zugriff am 13.09.2017) SenStadtWohn (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen) (o. J.): Liegenschaftskataster, Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS). Internet: www.berlin.de/sen/sbw/stadtdaten/geoportal/liegenschaftskataster/alkis/ (Zugriff am: 22.03.2023) TÜV Immissionsschutz und Energiesysteme: Beurteilung und Bewertung von Gesamtlärm (Gesamtlärmstudie), TÜV-Bericht Nr.: 933/032902/03, Köln 2000 Download: pudi.lubw.de/detailseite/-/publication/52616-Gesamtlärmstudie._Bearbeitung__TÜV_Immissionsschutz_und_Energiesysteme_GmbH__Köln_im_Auftrag_der_Lan.pdf (Zugriff am 04.05.2021) Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes: (Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV) vom 6. März 2006 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 12, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2006. Download: www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bimschv_34/gesamt.pdf (Zugriff am 21.08.2017) Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS): bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 154 vom 17. August 2006. Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Schienenwegen (VBUSch): bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 154 vom 17. August 2006. Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB): vom 9. Februar 2007 (Bekanntmachung der Vorläufigen Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm-VBEB im Bundesanzeiger vom 20. April 2007; S. 4.137). Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm durch Industrie und Gewerbe (VBUI): bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 154 vom 17. August 2006. Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen (VBUF-DES) bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 154 vom 17. August 2006. Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen (VBUF-AzB) bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 154 vom 17. August 2006. Wölfel Monitoring Systems: IMMI 2016 Software für die Lärmkartierung. Internet: www.woelfel.de/produkte/immissionsprognose-immi.html (Zugriff am 21.08.2017) Wölfel Monitoring Systems GmbH + Co. KG 2011: Strategische Lärmkartierung gemäß Richtlinie 2002/49/EG im Land Brandenburg, Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld (2010). Wölfel Monitoring Systems GmbH + Co. KG 2012: Strategische Lärmkartierung gemäß Richtlinie 2002/49/EG im Land Brandenburg, Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld (vorhersehbare Lärmsituation 2015 – Flughafen BER). Wölfel Monitoring Systems GmbH + Co. KG 2017: Lärmkartierung für den Ballungsraum Berlin, Gutachten im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, I C – Immissionsschutz Berlin. DB: Internet: nachhaltigkeit.deutschebahn.com/de/gruene-transformation/laermschutz (Zugriff am 12.04.2023) Umweltbundesamt: Internet: www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/ulr.html ” (Zugriff am 21.08.2017) Eisenbahn-Bundesamt: Internet: www.eba.bund.de/DE/home_node.html (Zugriff am 13.09.2017) SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) (Hrsg.) 2008: Digitaler Umweltatlas Berlin, Ausgabe 2008, Karte 07.05. Strategische Lärmkarten 2007, 1:50.000, Berlin. Internet: /umweltatlas/verkehr-laerm/laermbelastung/2007/karten/index.php SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) (Hrsg.) 2013: Digitaler Umweltatlas Berlin, Aktualisierte Ausgabe 2013, Karte 07.05. Strategische Lärmkarten 2012, 1:50.000, Berlin. Internet: /umweltatlas/verkehr-laerm/laermbelastung/2012/karten/index.php SenStadtWohn (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen) (Hrsg.) 2017: Digitaler Umweltatlas Berlin, Aktualisierte Ausgabe 2017, Karte 06.06. Einwohnerdichte, 1:50.000, Berlin. Internet: /umweltatlas/nutzung/einwohnerdichte/2016/karten/artikel.1010446.php SenStadtWohn (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen) (Hrsg.) 2017a: Digitaler Umweltatlas Berlin, Aktualisierte Ausgabe 2017, Karte 07.01. Verkehrsmengen, 1:50.000, Berlin. Internet: /umweltatlas/verkehr-laerm/verkehrsmengen/2014/karten/artikel.978250.php SenStadtWohn (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen) (o. J.): ATKIS® DGM – Digitales Geländemodell -, Geoportal Berlin. Internet: fbinter.stadt-berlin.de/fb/index.jsp?loginkey=zoomStart&mapId=k_dgm1@senstadt (Zugriff am: 11.09.2017) SenStadtWohn (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen) (o. J.): Liegenschaftskataster, Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS), Geoportal Berlin. Internet: fbinter.stadt-berlin.de/fb/index.jsp?loginkey=zoomStart&mapId=wmsk_alkis@senstadt (Zugriff am: 11.09.2017) SenStadtWohn (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen) (o. J.): Detailnetz Berlin, Geoportal Berlin. Internet: fbinter.stadt-berlin.de/fb/index.jsp?loginkey=zoomStart&mapId=k_vms_detailnetz_wms_spatial@senstadt (Zugriff am: 11.09.2017)

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA):

Nr.: 4/2012 Halle (Saale), 11.05.2012 Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA): Wie jedes Jahr hat das CITES-Büro am Landesamt für Umweltschutz zum 31. März den aktuellen Jahresreport des Landes Sachsen-Anhalt zur Umsetzung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (WA) an das Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn übermittelt. Dort finden alle Länderübersichten Ein- gang in den Zweijahresbericht des BfN für das CITES-Sekretariat in Genf. CITES entspricht übrigens der englischen Abkürzung für das Washingtoner Artenschutzübereinkommen: Convention on International Trade in Endange- red Species of Wild Fauna and Flora. Aus diesem behördlichen WA-Bericht des Landes Sachsen-Anhalt für 2011 geht hervor, dass die Unteren Naturschutzbehörden mit 278 Kontrollen in Zoohandlungen, Zoos und Tiergärten, bei Präparatoren sowie privaten Tierhal- tern die Einhaltung der aus dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen resultierenden gesetzlichen Anforderungen für den Handel mit geschützten Exemplaren überprüft haben. Dabei wurden sieben Verstöße festgestellt. In Sachsen-Anhalt gibt es über 8000 Haltungen geschützter Tiere von rund 1300 Arten. Allein ein Drittel der Halter haben Papageien, sogar über ein Drit- tel Schildkröten und fünf Prozent haben Schlangen. Die häufigsten Arten sind dabei Graupapagei, Griechische Landschildkröte und Dunkler Tigerpython. Aber auch äußerst seltene Arten wie Seepferdchen und Pfeilgiftfrösche sind in Wohnzimmern zu finden. Private Züchter sind auch an internationalen Zucht- programmen für vom Aussterben bedrohte Arten beteiligt wie für den Balistar, in Südostasien beheimatete Fruchttaubenarten oder die Madagassische Flachrückenschildkröte. Alle am Erwerb geschützter Arten interessierten Bürger und Gewerbetreiben- de müssen wissen und beachten, dass für diese Tiere strikte Besitz- und Ver- marktungsverbote sowie die Meldepflicht gelten. Vereinfachte Regelungen, gelten für die häufig gezüchteten Arten der Anlage 5 der Bundesartenschutz- verordnung. Dazu gehören beispielsweise Schönsittich, Rosellasittich und Abgottschlange sowie Königspython. Tierhalter können sich bei den Naturschutzbehörden oder unter der Internet- seite www.lau.sachsen-anhalt.de Fachthema „CITES“ über bestehende ge- setzliche Anforderungen wie auch über die Anlage 5 der Bundesartenschutz- verordnung informieren. Alle Mitgliedstaaten haben die Pflicht, der zentralen WA-Koordinierungsstelle, dem CITES-Sekretariat in Genf/Schweiz, regelmäßig über ihre Kontrolltätigkeit zum Schutz der gefährdeten Tiere und Pflanzen zu berichten. Für Deutschland fasst das Bundesamt für Naturschutz die Berichte der Länder zusammen. In Sachsen-Anhalt obliegt die fachliche Beratung und Koordination der Behörden dem CITES-Büro am Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Der Präsident PRESSEMITTEILUNG Wie werden Tigerpython, seltene Papageien und Schildkröten in Sachsen-Anhalt geschützt? E-Mail: Praesident@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de Landesamt für Umweltschutz Reideburger Straße 47 06116 Halle(Saale) Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 Internet: www.lau.sachsen-anhalt.de 1/1

Messstelle BONN, RHEIN

Messstelle betrieben von STANDORT KÖLN.

Waldumwandlungsverfahren - Marinefliegerstützpunkt Nordholz - Umwandlung der Restfläche zur Herstellung der Sichtfreiheit für das neue Flugsicherungsgebäude

ID: 5429 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Auf dem Marinefliegerstützpunkt Nordholz der Bundeswehr ist eine Maßnahme zur Herstellung der Sichtfreiheit für die bestimmungsgemäße Nutzung des neu errichteten Flugsicherungsgebäudes erforderlich. Bei der Prüfung von Sichteinschränkungen wurde festgestellt, dass die Restfläche eines Waldbestands im dauerhaft freizuhaltenden Bereich liegt und daher aufgrund der Wuchshöhenbegrenzung dauerhaft in Offenland umgewandelt werden muss. Die Durchführung des Waldumwandlungsverfahrens nach § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) wurde seitens des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement Hannover, mit Schreiben vom 04.08.2025 bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), Bundesforstbetrieb Niedersachsen, beauftragt. Für das Vorhaben werden 1,39 ha Wald in Anspruch genommen. Die Waldrodung wird durch Ersatzaufforstung in der Region vollumfänglich kompensiert. Das Vorhaben fällt einzeln betrachtet unter die im UVPG in der Anlage 1 unter Nr. 17.2.3 als „Rodung von Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart“ bezeichneten Vorhaben, für die eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen ist. Nach § 11 Abs. 3 UVPG ist darüber hinaus für hinzutretende Vorhaben, bei denen frühere Vorhaben ohne Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung abgeschlossen wurden, eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen, um festzustellen, ob für das hinzutretende, kumulierende Vorhaben eine UVP-Pflicht besteht. Die allgemeine Vorprüfung zur UVP kommt zu dem Ergebnis, dass durch das Vorhaben zur Herstellung der Sichtfreiheit für das Flugsicherungsgebäude keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Die wesentlichen Gründe für das Nicht-Bestehen der UVP-Pflicht nach § 5 Abs. 2 UVPG, mit Bezug auf die jeweils einschlägigen Kriterien nach Anlage 3, sind der allgemeinen Vorprüfung vom 02.02.2026 zu entnehmen. Die Feststellung wird gemäß § 5 Abs. 2 des UVPG hiermit im zentralen Internetportal des Bundes beim Umweltbundesamt öffentlich bekanntgegeben. Sie ist gem. § 5 Abs. 3 S. 1 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Die Bekanntmachung der Feststellung für das Nicht-Bestehen der UVP-Pflicht erfolgt im Nachgang zur bereits umgesetzten Rodung. Diese wurde aufgrund der Gefahrensituation für die Flugverkehrssicherheit und militärischer Erfordernisse vor Abschluss des Waldumwandlungsverfahrens nach erfolgten positiven Vorabstimmungen mit den einzubindenden Landesdienststellen im März 2026 durchgeführt. Zu diesem Zeitpunkt lagen alle erforderlichen umwelt- und naturschutzfachlichen Unterlagen inklusive des Ergebnisses der UVP-Vorprüfung bereits vor. Somit ist festzustellen, dass die materiellen Voraussetzungen für die Waldumwandlung zum Zeitpunkt der Rodung vorgelegen haben. Jedoch war das Waldumwandlungsverfahren noch nicht formell abgeschlossen bzw. die Bekanntmachung der Feststellung des Nicht-Bestehens der UVP-Pflicht noch nicht erfolgt. Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Waldumwandlungsverfahren gemäß § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) Abschlussdatum: 20.04.2026 UVP-Kategorie: Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Ellerstraße 56 53119 Bonn Deutschland https://www.bundesimmobilien.de/ Dokument Dokument UVP_Allgemeine-VP_Nordholz_20260202.pdf

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