Der Bebauungsplan Rissen 43 für den Geltungsbereich zwischen Rissener Landstraße, Alte Sülldorfer Landstraße und Rissener Busch (Bezirk Altona, Ortsteil 226) wird festgestellt.
In § 2 des Gesetzes über den Bebauungsplan Stellingen 3 vom 8. Oktober 1965 mit der Änderung vom 16. April 1968 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1965 Seite 182, 1968 Seite 78) werden folgende Nummern 6 bis 8 angefügt: "6. Für die in der Anlage mit "A", "B und "C" bezeichneten Bereiche gilt die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 mit der Änderung vom 23. September 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133, II Seiten 885, 1124). 6.1 In dem mit "A" bezeichneten Bereich: Die Festsetzung ¿Industriegebiet" wird in die Festsetzung "Gewerbegebiet" geändert. Es wird eine Grundflächenzahl von 0,8, eine Geschoßflächenzahl von 1,8 und eine Traufhöhe der Gebäude von 18,5m festgesetzt. Eine Überschreitung der Traufhöhe ist in Eckausbildungen um 4 m zulässig. Die Außenwände von Gebäuden entlang der Kieler Straße sind mit rotem Ziegelmauerwerk auszuführen oder zu verblenden. Aus der Fassade räumlich und im Fassadenmaterial abgesetzte vertikale Zonierungen sind zulässig. 6.2 In dem mit "B" bezeichneten Bereich: Im Industriegebiet wird eine Grundflächenzahl von 0,8, eine Baumassenzahl von 6,0 und eine Traufhöhe der Gebäude von 18 m festgesetzt. Fabriken und Betriebsstätten, die erhebliche Luftverunreinigungen einschließlich Geruchsbelästigungen für die Umgebung verursachen können, sind unzulässig. 6.3 In dem mit "C" bezeichneten Bereich: Im Gewerbegebiet wird eine Grundflächenzahl von 0,8, eine Geschoßflächenzahl von 1,8 und eine Traufhöhe der Gebäude von 18,5 m festgesetzt. Entlang der Kieler Straße sind Gebäude in geschlossener Bauweise zu errichten. 6.4 In den mit "A" und "C" bezeichneten Bereichen: Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen. 6.5 In den mit "A", "B" und "C" bezeichneten Bereichen: Gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) sind unzulässig. 7. In den in der Anlage mit "A", "B" und "C" bezeichneten Bereichen entlang der Kieler Straße und beiderseits der Straße Holstenkamp sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrißgestaltung die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. 8. Die nicht überbaubaren Flächen der in der Anlage mit "A", "B" und "C" bezeichneten Bereiche sind mit Sträuchern und großkronigen Laubbäumen zu bepflanzen."
Der Datensatz enthält alle im Rahmen der Sächsischen Waldmehrungsplanung erfassten potentiellen Erstaufforstungsflächen. Erstaufforstung ist die Bepflanzung einer meist landwirtschaftlich bewirtschafteten Fläche mit Waldbäumen und Sträuchern.
Waldgehölze als Forstliche Genressource Seit 1992 arbeitet die Landesforst an dem Programm zur Erfassung, Erhaltung und Vermehrung von heimischen und forstlich wichtigen Waldgehölzarten als Forstliche Genressource. Wesentliche Projekte im Rahmen dieses Programms: SEBASTRA In diesem Rahmen des Landesprogrammes wurde 1992 eine erste Erfassung für die Waldvorkommen von Holzapfel und -birne, Vogelkirsche, Elsbeere, Flatter-, Berg- und Feldulme, Eibe, Stechpalme sowie Wacholder durchgeführt. Forstliche Generhaltungsobjekte 1998 wurde damit begonnen, für die Waldgehölzarten Generhaltungsobjekte auszuweisen. Diese Objekte sollen die genetischen Variationen (Genpool) der Waldgehölze repräsentieren. Die ausgewählten Generhaltungsobjekte werden langfristig erhalten und, bei seltenen Arten, deren Vorkommen gezielt vermehrt. Erfassung von Erntevorkommen wichtiger Straucharten Für die heimischen Straucharten Gemeiner Hasel, Roter Hartriegel, Faulbaum, Rote Heckenkirsche, Schwarzer Holunder, Purgier-Kreuzdorn, Pfaffenhütchen, Schlehe, Gemeiner Schneeball, Gewöhnliche Traubenkirsche sowie Ein- und Zweigriffliger Weißdorn wurde 2001 eine Erfassung von fruktifizierenden Waldvorkommen durchgeführt. Die Bestände sollen zukünftig beerntet werden. Aus dem Saatgut können dann in Baumschulen Pflanzen für Planzungen im Wald und in der offenen Landschaft gezogen werden.
Die Gesamtartenliste umfasst in Deutschland 448 etablierte Arten aus zwei Schmetterlingsfamilien: Neben den 432 Arten der Spanner (Geometridae) auch 16 Arten der Eulenspinner und Sichelflügler (Drepanidae). Da die meisten Arten nachtaktiv sind, werden die Spanner ökologisch zu den Nachtfaltern gezählt. Es gibt jedoch auch einige tagaktive Arten, wie beispielsweise den Pantherspanner oder den Wolfsmilchspanner. Die Raupen der Spanner haben zu wenig Beine, um wie andere Schmetterlingsraupen zu laufen. Dafür haben sie ihren ganz eigenen Fortbewegungsstil entwickelt: Wenn man eine Raupe sieht, die ihren Hinterleib mit dem verbliebenen Bauchbeinpaar und den Nachschiebern bis ganz nach vorne zu den Brustbeinen zieht und dabei einen steilen Buckel macht, hat man immer eine Spannerraupe vor sich. Die Falter sind eher zart als kräftig gebaut und meist sehr gut getarnt, sodass sie auf ihrer Unterlage nicht auffallen, wie z.B. die Rindenspanner. Der Ulmen-Harlekin hat sich eine außergewöhnliche Tarnung zugelegt, er trägt umgangssprachlich auch den Namen „Vogeldreck“: Mit seinen weißen Flügeln, auf denen grau-schwarze und gelb-braune Flecken sitzen, imitiert er die Hinterlassenschaften von Vögeln. Diese Tarnung wird als Vogelkot-Mimese bezeichnet und dient als Schutz vor Fressfeinden. Die Kapselspanner der Gattung Perizoma oder die Blütenspanner der Gattung Eupithecia sind hoch spezialisierte Gattungen, deren Vertreter oft nur an einer einzigen Pflanzenart fressen – wie die Namen andeuten, sind sie weniger interessiert an Grünzeug: Meist fressen sie an den Samenkapseln oder Blüten ihrer Wirtspflanzen. Vor allem die Blütenspanner-Arten sind als vollständig entwickelte Insekten nicht leicht voneinander zu unterscheiden; Fachleute machen sich daher oft die Wirtspflanzenbindung zu Nutze und suchen dort nach den Raupen, denn sie sind monophag – so der Fachbegriff für diese enge Wirtsbindung an nur eine Pflanzenart. Auch die Raupe des Gelben Ringelfleck-Gürtelpuppenspanners ( Cyclophora lennigiaria ) lebt nur an einer einzigen Pflanze, dem Französischen Ahorn. Von den 448 in der Gesamtartenliste aufgeführten Spanner-Arten wurden in der Roten Liste 440 Arten hinsichtlich ihrer möglichen Gefährdung bewertet. Insgesamt gelten 57 % der in Deutschland etablierten Spanner als ungefährdet. Etwa 25 % wurden als bestandsgefährdet, also in die Kategorien „Gefährdet“, „Stark gefährdet“ oder „Vom Aussterben bedroht“ eingestuft. Zehn Spanner-Arten gelten als ausgestorben oder verschollen. Die Gefährdungsursachen sind für diese Artengruppe vielfältig. Ein wichtiger Faktor für die Gefährdung ist der Verlust an natürlichen Lebensräumen, insbesondere durch die Landwirtschaft. (Stand Januar 2008, geringfügig ergänzt 2011) Trusch, R.; Gelbrecht, J.; Schmidt, A.; Schönborn, C.; Schumacher, H.; Wegner, H. & Wolf, W. (2011): Rote Liste und Gesamtartenliste der Spanner, Eulenspinner und Sichelflügler (Lepidoptera: Geometridae et Drepanidae) Deutschlands. – In: Binot-Hafke, M.; Balzer, S.; Becker, N.; Gruttke, H.; Haupt, H.; Hofbauer, N.; Ludwig, G.; Matzke-Hajek, G. & Strauch, M. (Red.): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands, Band 3: Wirbellose Tiere (Teil 1). – Münster (Landwirtschaftsverlag). – Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (3): 287–324. Die aktuellen Rote-Liste-Daten sind auch als Download verfügbar.
Arboreten dienen der Sicherung und Erhaltung des genetischen Potenzials heimischer und eingebürgerter Baum- und Straucharten. Als dendrologische Sammlung stehen sie der Lehre, Forschung und dem Selbststudium zur Verfügung.
Der Downloaddienst stellt Informationen zur physischen und biologischen Bedeckung der Erdoberfläche (künstliche Flächen, landwirtschaftliche Flächen, Wälder, natürliche und naturnahe Gebiete, Feuchtgebiete und Wasserkörper) im Freistaat Sachsen bereit.
Der Darstellungsdienst präsentiert Informationen zur physischen und biologischen Bedeckung der Erdoberfläche (künstliche Flächen, landwirtschaftliche Flächen, Wälder, natürliche und naturnahe Gebiete, Feuchtgebiete und Wasserkörper) im Freistaat Sachsen.
Teil 4 erklärt kompakt, welche Flächen in der Eifel besonders gefragt sind und wie Sie in drei einfachen Schritten mitmachen können – von der Flächenmeldung über einen Vor-Ort-Termin bis zur kostenfreien Umsetzung passender Maßnahmen. Teil 4 der Raubwürger-Beitragsreihe zeigt, wie Flächeneigentümer und -eigentümerinnen in der Eifel ganz konkret zum Schutz der Art beitragen können. Die Stiftung Natur und Umwelt RLP und die GNOR RLP suchen im Umfeld der letzten Raubwürger-Reviere in der Eifel (u. a. VG Vulkaneifel, Daun, Kelberg, Vordereifel) geeignete Offen- bis Halboffenland-Flächen. Besonders gefragt sind D auergrünland, Weiden und Brachen außerhalb geschlossener Ortslagen – auch als Teilflächen. Die Stiftung bietet eine kostenfreie Umsetzung inklusive Planung, Maßnahmen und fachlicher Begleitung, finanziert über zweckgebundene Ersatzzahlungen. Für jede Fläche werden individuelle, passende Vorschläge erarbeitet, z. B. Hecken auslichten, Sitzwarten erhalten oder neu setzen, Extensivierung und kleine Strukturpunkte anlegen. Die Mitwirkung läuft in drei Schritten: 1. Fläche melden 2. Vor-Ort-Termin mit abgestimmten Maßnahmenvorschlägen 3. Vereinbarung und Umsetzung Vorgesehen sind u. a. Heckenpflege, Erhalt von Einzelbäumen und beerentragenden Sträuchern, extensive Mahd/Beweidung ohne Dünger und Pestizide sowie Strukturpunkte wie Offenboden- oder Totholzhaufen. Davon profitieren neben dem Raubwürger auch Arten wie Neuntöter, Braunkehlchen sowie Wiesen- und Baumpieper, außerdem werden Bodenqualität und Wasserrückhalt verbessert. Zum Beitrag (PDF): Teil 4 - Ihre Fläche hilft! So geht’s – schnell erklärt Projektseite: https://snu.rlp.de/projekte/raubwuerger Kontakt / Flächenangebote: SNU – Sarah Rossi, 06131 16-5580, sarah.rossi@snu.rlp.de (Rückmeldungen bis Mitte Februar 2026).
Wichtige Hinweise zum Layer: Grundlage des spezifischen Grünvolumens pro Nettoteilblock bildet das spezifische Grünvolumen als Raster mit einer räumlichen Auflösung von 1m (beachte: Basisdatensatz in GK5 mit 0,5 m Auflösung). Dieses wurde im vorliegenden Layer für die einzelnen Nettoteilblöcke statistisch ausgewertet. Der ausgewiesene Wert entspricht hierbei dem Mittelwert aller im jeweiligen Block enthaltenen Rasterzellen. Ein Rückschluss auf deren Verteilung sowie der vegetativen Strukturelemente im Raum (zum Beispiel nur Wiese und am Flächenrand hohe Vegetation oder Wiese mit Baumbestand) lässt sich daraus nicht ableiten. Für konkretere Aussagen zur Verteilungsstruktur ist das Raster des spezifischen Grünvolumens heranzuziehen. Da Gewässerflächen (hier: Nettoteilblockflächen mit der Nutzungsart Gewässer) mit Ausnahme von Baumkronenüberhängen kein durch Fernerkundung erfassbares Grünvolumen enthalten, bleiben diese Flächen von der Darstellung des Grünvolumens unberücksichtigt. Allgemeine Hintergrundinformationen zum spezifischen Grünvolumen: Das spezifische Grünvolumen als Synonym für Grünvolumenzahl basiert auf dem durch das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e.V. (IÖR) erstellten Gutachten "Grünvolumenbestimmung der Stadt Dresden auf der Grundlage von Laserscandaten" vom August 2014 (Beachte: Datenbasis 2009-2011). Dieses ist unter dem zugeordneten Dokument einsehbar. Einleitung: Städtisches Grün ist aus stadtökologischer und sozialer Sicht unverzichtbar und erfüllt wichtige Funktionen wie Staubbindung, Temperaturminderung, Winddämpfung oder Grundwasserneubildung. Darüber hinaus bilden öffentliche Grünanlagen Oasen der Ruhe, die der Erholung, Freizeitgestaltung und Kommunikation dienen und wichtige soziale Funktionen erfüllen. Je nach Kontext wird die Vegetation durch unterschiedliche Bestandsmerkmale beschrieben: - Forstwirtschaft (Baumart, Bestandsdichte, Brusthöhendurchmesser und Überschirmungsgrad) - Botanik (Blattflächenindex - LAI = Leaf Area Index - als Grundlage zur Bestimmung der Belaubungsdichte sowie der fotosynthetischen Aktivität bzw. der Produktionsleistung) - Landwirtschaft (pflanzliche Biomasse, als Maß der Ertragsbilanzierung). Im städtischen Kontext ist aufgrund der Artenvielfalt der Vegetation eine Erfassung von Blattflächenindex oder Biomasse schwierig. Aus diesem Grund spielen einfache, planerisch sinnvolle und vor allem praktikable Indikatoren eine wichtige Rolle. Für die Anwendung in der großmaßstäbigen Bauleit- und Landschaftsplanung wurde deshalb eine rechnerische Bestimmung des Grünvolumens durch die Planungsgemeinschaft GROSSMANN, SCHULZE, POHL entwickelt. Dabei wird das Grünvolumen mittels der flächenbezogenen Grünvolumenzahl (GVZ) beschrieben. Sie wurde als Pendant zu den planungsrelevanten Richtgrößen der baulichen Nutzung, wie der Grundflächenzahl (GRZ) oder der Geschossflächenzahl (GFZ) eingeführt. Es soll neben den vegetationsbezogenen Indikatoren Biotopflächenfaktor (BFF), Bodenfunktionszahl (BFZ) und dem Durchgrünungsgrad die Formulierung von Mindestanforderungen an die Grünausstattung bei der Planung ermöglichen, da sie eine hohe ökologische Aussagekraft besitzt. Was beschreibt die Grünvolumenzahl (GVZ)? Als Grünvolumen wird die Summe des oberirdischen Volumens aller Pflanzen verstanden. Es wird in m³ angegeben. Das Grünvolumen ist durch die äußere Hülle der Vegetation begrenzt, die in der praktischen Erfassung über idealisierte geometrisch primitive Formen beschrieben wird: - Quader: Rasen, Kräuter sowie Sträucher - Kugel: z. B. Eiche - Zylinder: z. B. Pappel - Kegel: z. B. Nadelbaum Aus der Grünvolumensumme aller Vegetationsobjekte in Bezug auf eine definierte Bezugsfläche (z. B. Baublock) ergibt sich die Grünvolumenzahl (GVZ), die alternativ auch als "spezifisches Grünvolumen" bezeichnet wird und die Einheit m³/m² besitzt. Das vorliegende generalisierte Raster (ursprüngliche Auflösung 0,5 m) weist für die einzelnen Zellen (Auflösung jetzt 1 m) bereits das spezifische Grünvolumen (m³/m²) auf, welches zugleich dem absoluten Grünvolumen entspricht. Datengrundlage/Methodik: Grundlage der Bestimmung des Grünvolumens sind Laserscandaten, RGBI-Bilddaten sowie Gebäudedaten. Eine detaillierte Beschreibung der Vorgehensweise ist dem zugeordneten Dokument zu entnehmen. Klassifizierung des spezifischen Grünvolumen: - 1. Klasse: vegetationslos (= 0 m³/m²) - 2. Klasse: bis einschließlich 0,1 m³/m² - 3. Klasse: bis einschließlich 0,5 m³/m² - 4. Klasse: bis einschließlich 0,75 m³/m² - 5. Klasse: bis einschließlich 1 m³/m² - 6. Klasse: bis einschließlich 3 m³/m² - 7. Klasse: bis einschließlich 8 m³/m² - 8. Klasse: bis einschließlich 14 m³/m² - 9. Klasse: bis einschließlich 20 m³/m² - 10. Klasse: bis einschließlich 25 m³/m² - 11. Klasse: größer als 25 m³/m² Die Klassifikation in der vorliegenden Abstufung erfolgt aufgrund der im Modell getroffenen Annahmen sowie zur besseren plastischen Darstellung der Vegetationsobjekte. Einschränkung: Entsprechend der vorgesehenen Nutzung für die Umwelt-, Landschafts- und Bauleitplanung ist trotz scheinbar detaillierter Darstellungsmöglichkeit der Anwendungsmaßstab auf 1:5.000 begrenzt.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 179 |
| Europa | 6 |
| Kommune | 46 |
| Land | 379 |
| Weitere | 216 |
| Wirtschaft | 8 |
| Wissenschaft | 75 |
| Zivilgesellschaft | 7 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 128 |
| Chemische Verbindung | 2 |
| Daten und Messstellen | 29 |
| Ereignis | 4 |
| Förderprogramm | 110 |
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| Taxon | 6 |
| Text | 252 |
| Umweltprüfung | 37 |
| unbekannt | 170 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 496 |
| Offen | 220 |
| Unbekannt | 19 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 712 |
| Englisch | 195 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 40 |
| Bild | 53 |
| Datei | 13 |
| Dokument | 185 |
| Keine | 303 |
| Unbekannt | 20 |
| Webdienst | 43 |
| Webseite | 250 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 473 |
| Lebewesen und Lebensräume | 735 |
| Luft | 345 |
| Mensch und Umwelt | 717 |
| Wasser | 408 |
| Weitere | 680 |