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Timber Earth Slab, Teilvorhaben 2: Implementierung und Industrietransfer des Systems im industriellen Holzbau, Systementwicklung inkl. Anschlüssen und Stößen

Im Rahmen des Forschungsvorhabens Timber Earth Slab (T.E.S.) schließen sich Branchenexperten aus der Industrie aus den Bereichen Holzbau und Lehmbau mit Professuren der TU München aus den Disziplinen Digitaler Fertigung, Holzbau und Baukonstruktion, Klimadesign und Architektur zusammen, um im mehrgeschossigen Holzbau einen grundlegenden Beitrag hin zum CO2-neutralen Bauen anzustoßen: T.E.S., eine industriell gefertigte Net-Zero Holz-Lehm-Decke. Geschossdecken sind eine zentrale Komponente für das Erreichen der CO2-Neutralität im mehrgeschossigen Holzbau mit sehr hohen Anforderungen an den Brandschutz, thermischer Masse und Schallschutz. T.E.S. kombiniert computergestütztes Design, robotisch gestützte Fertigung und Materialtechnologie, um eine neue innovative Lösung für die industrielle Fertigung eines ressourceneffizienten und funktionsintegrierten Deckensystems aus Holz und Lehm zu erforschen, das alle strukturellen und bautechnischen Anforderungen für den mehrgeschossigen Holzbau erfüllt, außerdem CO2-neutral hergestellt werden kann und vollständig rezyklierbar ist. Mithilfe der Materialtechnologie des ETH-Spinoffs Oxara, mit der Lehm mit geringem Wasseranteil fließfähig gemacht und vergossen werden kann, und robotischer Fertigungstechnologie, die die maßgeschneiderte Herstellung einer auf den Fließlehm abgestimmten feingliedrigen Holzkonstruktion ermöglicht, verspricht T.E.S. ein hybrides Deckensystem, welches die Stärken beider Materialien ideal kombinieren lässt: Durch die guten statischen Eigenschaften von Holz in Kombination mit den positiven Eigenschaften des Lehms hinsichtlich thermischer Masse, der Möglichkeiten zur thermischen Aktivierung, Brandschutz und Schallschutz können mit T.E.S. Nachhaltigkeit, Performativität und Kosteneffizienz in einer Deckenkonstruktion zusammengebracht werden.

Entwicklung eines kompostierbaren, hochfesten organischen Klebers und dessen Anwendung zur Bindung von Makropartikeln aus der Blattmasse von Rohrkolben, Teilvorhaben 4: Anwendungstechnische Untersuchungen eines Klebschaums auf Basis biobasierter Rohstoffe für Typhablätter

Der Ausgangspunkt zur Entwicklung eines neuartigen Klebers ist das Typhaboard, das derzeit mittels des anorganischen Bindemittels Magnesit zum Baustoff gefertigt wird. Um die vorhandenen Schwachstellen des Materials Magnesitboard (vor allem die Absenkung der Wärmeleitfähigkeit und die Erhöhung der Festigkeit ist wünschenswert) zu überwinden, ist es ein Schwerpunktziel des Projektes ein neues Klebersystem für Rohrkolben (lat. Typha) zur Herstellung Natur basierender Baustoffe zu entwickeln. Ganz wesentlich für die Entwicklung des neuartigen nachhaltigen Klebers ist die Berücksichtigung der ganz speziellen Eigenschaften des Blattmaterials Typha. Wichtig ist dabei auch, dass mit dem neu entwickelten Klebstoff ein Material entwickelt werden kann, das den speziellen bauphysikalischen Anforderungen für einen Einsatz im Baubereich genügt. Oberstes Kriterium bei der Bindemittelentwicklung ist die Rückführbarkeit in den Stoffkreislauf. Weitere Aspekte für die Wahl und Optimierung des Klebstoffes sind Brandschutz, Schimmelpilzresistenz und Festigkeitseigenschaften.

Erkennen und Lokalisieren von unterirdischen Glimmbraenden auf Hausmuelldeponien

Windpark Möncheberg GbR, Öffentlichkeitsbeteiligung für ein Verfahren nach § 4 BImSchG in 33014 Bad Driburg - Herste

Bekanntmachung gemäß §§ 8 ff. der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) in Verbindung mit § 10 Abs. 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und § 19 des Gesetzes über die Umweltverträg-lichkeit (UVPG) Die Windpark Möncheberg GbR, Renker Weg 1, 33175 Bad Lippspringe, beantragt jeweils einzeln die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen des Typs Vestas V162-7.2 MW mit einer Na-benhöhe von 169 m, einer Gesamthöhe von 250 m und einer Leistung von jeweils 7,2 MW auf den folgenden Grundstücken in 33014 Bad Driburg: WEA 1: Gemarkung Herste, Flur 2, Flurstück 99 WEA 2: Gemarkung Herste, Flur 2, Flurstück 130 Die Anlagen sind im Anhang zu § 1 der Vierten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter der Nr. 1.6.2 V als Anlagen genannt, für die nach der Verfahren-sart der 4. BImSchV zuerst ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Für das Vorhaben wurde jedoch von der Antragstellerin mit Schreiben vom 04.09.2024 gem. § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Der Entfall der Vorprüfung wird als zweckmäßig erachtet. Die Genehmigungsbehörde hat auf Grund dessen am 24.09.2024 entschieden eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Das Verfahren wird daher im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG durchgeführt. Einzelheiten ergeben sich aus dem ausgelegten Anträgen, beigefügten Plänen, Zeichnungen und Beschreibungen zu Art und Umfang des Vorhabens. Die Antragsunterlagen umfassen insbe¬sondere folgende entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens: Antragsformulare, Übersichtskarten und Pläne, Bauantrag und Bauvorlagen, Aus¬sagen zur Standsicherheit, Anlagen- und Betriebsbeschreibung, technische Datenblätter, Her¬stellerunterlagen, Umweltverträglichkeitsprüfungs-Bericht (UVP-Bericht), Allgemeine In-forma¬tionen über Umwelteinflüsse, Angaben zum Abfall, Angaben zu wassergefährdenden Stoffen, Sicherheitsdatenblätter, Angaben zur Abwasserwirtschaft und Niederschlagswasser, Land¬schaftspflegerischer Begleitplan, artenschutzrechtliche Prüfungsunterlagen (u.a. Arten-schutz¬prüfung), FFH-Verträglichkeitsprüfungen, Notfall- und Alarmplan, Schallimmissions-prognose, Schattenwurfprognose, Angaben zum Brandschutz, Eisabwurfgutachten sowie eine denkmalschutzrechtliche Beurteilung der Anlagen. Dieser Bekanntmachungstext und die Antragsunterlagen können während des Zeitraums vom 12.06.2025 bis einschließlich zum 14.07.2025 auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten kann auch eine leicht zu erreichende Zugangsmög-lichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung wird zudem über das länderübergrei-fende UVP-Portal unter https://www.uvp-verbund.de/startseite bekannt gegeben. Die Anträge mit den dazugehörigen Unterlagen liegen in der Zeit vom 12.06.2025 bis ein-schließlich 14.07.2025 bei der Stadt Bad Driburg, Am Rathausplatz 2, 33014 Bad Driburg, Zimmer 217 aus. Sie können dort an jedem behördlichen Arbeitstag während der Dienststun-den eingesehen werden. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine telefonische, schrift-liche oder elektronische Voranmeldung gebeten. Eine Voranmeldung ist jedoch nicht zwin-gend erforderlich. Dienststunden der Stadtverwaltung Bad Driburg: Montag, Mittwoch, Freitag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienstag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17:00 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Herr Florian Greger, florian.greger@bad-driburg.de, 05253/88135 (Stadt Bad Driburg). Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Auslegungsfrist und einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, insgesamt vom 12.06.2025 bis einschließlich 14.08.2025, schriftlich oder elektronisch (z. B. unter m.wiedemeier@kreis-hoexter.de) bei den vorstehend genannten Behörden erhoben werden. Maßgeblich für fristgerechte Einwendungen ist der Eingang der Einwendung bis zum Ablauf der o. g. Frist bei einer der o. g. Behörden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlos-sen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Dies gilt nicht für ein sich an-schließendes Gerichtsverfahren. Name und Anschrift der Einwender sind auf den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Es wird empfohlen, außerdem die Gründe des Einwandes darzulegen. In der Einwendung sollten zudem Angaben zum Grundstück des Einwenders / der Einwenderin (Straße, Hausnummer) gemacht werden. Einwendungen mit unleserlichem Namen oder un-leserlicher Anschrift können nicht sachgemäß berücksichtigt werden. Die Einwendungs-schreiben werden an die Antragstellerin zur Stellungnahme weitergegeben. Auf Verlangen des Einwenders werden dessen Namen und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendungen erforderlich sind. Es wird vorsorglich da-rauf hingewiesen, dass bei Einwendungen hinsichtlich der Schall- und Schattenauswirkungen die Angabe der Anschrift erforderlich ist, um die Einwendung beurteilen zu können. Werden Einwendungen erhoben, kann die Genehmigungsbehörde gemäß § 10 Abs. 6 BIm-SchG die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen mit der Antragstellerin und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, erörtern. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Erörterungstermin durchgeführt wird, soweit er nicht aufgrund einer Ermessensent-scheidung der Genehmigungsbehörde gem. § 10 Abs. 6 BImSchG i. V. m. § 16 der 9. BIm-SchV entfällt. Der Termin und der Ort der mündlichen Erörterung der erhobenen Einwendun-gen wird, sofern eine Entscheidung zur Durchführung des Termins getroffen wird, durch die Genehmigungsbehörde rechtzeitig bekannt gegeben. Der Termin zur mündlichen Erörterung wird vorsorglich zunächst für den Fall, dass Einwen-dungen erhoben werden, auf den 23.09.2025 ab 10:00 Uhr anberaumt. Er wird voraussicht-lich in den Räumlichkeiten der Stadt Bad Driburg, Am Rathausplatz 2, 33014 Bad Driburg, Raum 228, durchgeführt. Bei Bedarf kann die Erörterung am Folgetag ab 10:00 Uhr fortge-setzt werden. Der Erörterungstermin ist gemäß § 18 Abs. 1 der 9. BImSchV öffentlich. Im Einzelfall kann aus besonderen Gründen die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Bei Platzmangel haben Behördenvertreter, die Antragstellerin und Personen, die fristgerecht Einwendungen vorge-bracht haben, sowie deren rechtsgeschäftliche Vertreter und Beistände Vorrang bei der Teil-nahme. Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen werden in diesem Termin gem. § 10 Abs. 4 Nr. 3 und Abs. 6 BImSchG ohne Rücksicht auf das Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung über den jeweiligen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung und über Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Madita Wiedemeier. KREIS HÖXTER 37671 Höxter, 05.06.2025 Der Landrat Im Auftrag als untere Immissionsschutzbehörde Az.: 43.0105/24/1.6.2- Dr. Kathrin Weiß 43.0106/24/1.6.2 Fachbereichsleitung

Beherrschbarkeit von Großschadensfeuern in Industriehallen mit dem Gefahrgut Hochvoltspeicher und deren Ausbreitungsmodelle (BEGIN-HVS), Teilvorhaben: Simulation von Lagerbränden

Bereiche der Regionalleitstellen für den Brandschutz, den Rettungsdienst und den Katastrophenschutz im Land Brandenburg

Der Datensatz enthält die Bereiche der Regionalleitstellen für den Brandschutz, den Rettungsdienst und den Katastrophenschutz im Land Brandenburg. Grundlage für die Bereiche bilden die kreisfreien Städte und die Landkreise.

INSPIRE-WMS SL Versorgungswirtschaft und staatliche Dienste - Brandschutzdienst

Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Versorgungswirtschaft und staatliche Dienste umgesetzte Daten bereit.:Mit Brandschutz und bekämpfung, dem Betrieb von Berufs- und freiwilligen Feuerwehren und anderen öffentlichen Brandschutz- und bekämpfungsdiensten oder der Durchführung oder Förderung von Brandschutz- und bekämpfungsschulungen befasste Dienste.

Standorte der Regionalleitstellen für den Brandschutz, den Rettungsdienst und den Katastrophenschutz im Land Brandenburg

Der Datensatz enthält die Standorte der Regionalleitstellen für den Brandschutz, den Rettungsdienst und den Katastrophenschutz im Land Brandenburg.

INSPIRE Data Set: GovernmentalService / Standorte und Bereiche der Regionalleitstellen für den Brandschutz, den Rettungsdienst und den Katastrophenschutz im Land Brandenburg (MIK)

Der interoperable INSPIRE-Datensatz beinhaltet Daten der Standorte und Bereiche der Regionalleitstellen für den Brandschutz, den Rettungsdienst und den Katastrophenschutz im Land Brandenburg (MIK), transformiert in das INSPIRE-Zielschema GovernmentalService. Grundlage für die Bereiche bilden die kreisfreien Städte und die Landkreise. Der Datensatz wird über je einen interoperablen Darstellungs- und Downloaddienst bereitsgestellt. --- The compliant INSPIRE data set contains data from locations and areas of the regional control centers for fire protection, emergency services and disaster protection in the state of Brandenburg (MIK), transformed into the INSPIRE annex schema GovernmentalService. The data set is provided via compliant view and download services.

Standorte der Aufgabenträger gemäß Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz

Der Datensatz enthält die Standorte der Aufgabenträger gemäß Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz. Bestandteil sind die Aufgabenträger für den örtlichen Brandschutz und die örtliche Hilfeleistung, die Aufgabenträger für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche Hilfeleistung, die Aufgabenträger für den Katastrophenschutz und die Aufgabenträger für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes.

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