Nach heutigem Stand des Wissens und der Technik ist die forstliche Rekultivierung von Kiesgruben und Steinbrüchen sehr kosten- und energieaufwendig und dennoch vielfach nicht zufriedenstellend. Die vorliegende, auf mehrere Jahre angelegte Untersuchung befasst sich mit der Vegetationsentwicklung (ungelenkte Sukzession) in für forstliche Pflanzungen vorbereiteten Rekultivierungsflächen, und zwar auf 'rohem und mit Waldoberbodenauflage (mit entsprechendem Diasporenreservoir) behandeltem Rekultivierungssubstrat. Von besonderem Interesse sind hierbei die Gehölze. In zwei Versuchsanlagen (Kiesgrube, Versuchsgelände des Institutes) mit 32 Versuchsparzellen à 2,1 x 2,1 m bzw. 1,5 x 1,5 m werden vier Varianten werden untersucht: Rohboden (Bodengemisch), Auflage von Altwaldoberboden auf Rohboden, beide Varianten jeweils ohne und mit Strohabdeckung. Von April bis Oktober 1999 wurden acht mal Anzahl und Deckung der Arten höherer Pflanzen der Versuchsparzellen aufgenommen sowie der Diasporenregen auf die Versuchsanlage erfaßt. Um die Herkunft der keimenden Pflanzen zu erfassen, wurde neben der Erfassung des Diasporenregens mittels Keimversuchen das Diasporenreservoir der Ausgangssubstrate (Rohboden, Waldoberboden) ermittelt sowie die Flora der unmittelbaren Umgebung erfaßt. Des weiteren werden klimatische Daten einbezogen sowie auf dem Versuchsgelände standörtliche Parameter (Bodenfeuchte in unterschiedlichen Tiefen) gemessen. Es zeigen sich signifikante Unterschiede in der Besiedlungsentwicklung und der Artenzusammensetzung der verschiedenen Varianten. Die Besiedlung erfolgte am raschesten und mit höchsten Deckungsgraden auf Versuchsparzellen mit einer Auflage von Altwaldoberboden. Hier entwickelten sich erst Schlagfluren, im zweiten Jahr breitete sich verstärkt die Brombeere aus. Gehölze treten nur vereinzelt auf. Auf den Rohbodenparzellen siedelten sich erwartungsgemäß Pionier- und Ruderalarten an, die Besiedlung erfolgte gegenüber der Waldbodenvariante jedoch verzögert und nicht so üppig. Die Dynamik auf Parzellen mit Strohauflage wurde im ersten Jahr vor allem von Weizenpflanzen, im zweiten von Ruderalarten bestimmt; Arten der obigen Varianten traten stark verzögert und nur in Einzelexemplaren auf. Für gesicherte erste Prognosen reicht der kurze Untersuchungszeitraum (April bis November 1999) noch nicht aus. Bezüglich der Gehölzentwicklung lassen sich auf einzelnen Rohbodenparzellen Anzeichen für die Entwicklung von Weidengebüschen oder Brombeergestrüppen erkennen. Auf den Parzellen mit Waldbodenauflage wird sich in den nächsten Jahren möglicherweise die Brombeere durchsetzen und andere Pflanzen unterdrücken.
Öffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) Die Windenergie Gut Alfredshöhe GmbH & Co. KG, Vattmannstr. 3, 33100 Paderborn, bean-tragte mit Schreiben vom 13.01.2025, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage des Typs Ener-con E-175 EP5 E2 mit 162 m Nabenhöhe, 249,50 m Gesamthöhe und einer Leistung von 7 MW auf dem folgenden Grundstück in 34439 Willebadessen: WEA 04: Gemarkung Peckelsheim, Flur 14, Flurstück 148 (Az.: 43.0255/24/1.6.2) Mit Genehmigungsbescheid vom 01.04.2026 wurde der Windenergie Gut Alfredshöhe GmbH & Co. KG die Genehmigung für das o. g. Vorhaben erteilt. Der Bescheid und die Rechtsbehelfsbelehrung werden hiermit gemäß § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorha-benträgers öffentlich bekannt gemacht. Das Genehmigungsverfahren wurde im vereinfachten Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 19 BImSchG durchgeführt. Die Genehmigung enthält u. a. Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung und Einhaltung des Immissionsschutzes, des Baurechts, des Brandschutzes, des Landschafts- und Natur-schutzes, des Gewässerschutzes, des Abfallrechts, des Arbeitsschutzes und des zivilen und militärischen Luftverkehrsrechts. Die Genehmigung erlischt drei Jahre nach Ihrer Bestands-kraft, wenn die Windenergieanlage bis dahin nicht in Betrieb genommen worden ist. Der Genehmigungsbescheid mitsamt Begründung liegt innerhalb der Auslegungsfrist im Zeit-raum vom 17.04.2026 bis einschließlich zum 04.05.2026 beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Abteilung Umweltschutz und Abfallwirtschaft, Zimmer B 709 sowie bei der Stadt Willebadessen, Abdinghofweg 1, 34439 Willebadessen-Peckelsheim, Zimmer D 721 und kann dort an jedem behördlichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen wer-den. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine telefonische, schriftliche oder elektroni-sche Voranmeldung gebeten. Eine Voranmeldung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Dienststunden der Kreisverwaltung Höxter: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Willebadessen: Montag - Mittwoch, Freitag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16:00 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Frau Madita Wiedemeier, m.wiedemeier@kreis-hoexter.de, 05271/965-4472 (Kreisverwaltung Höx-ter), Frau Kathrin Köhl, k.koehl@willebadessen.de, 05644/8863 (Stadt Willebadessen). Dieser Bekanntmachungstext, der Bescheid und seine Begründung können während des Zeitraums vom 17.04.2026 bis einschließlich zum 04.05.2026 auch auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten kann auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung wird zudem während dieses Zeitraums über das länderübergreifende UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de/nw bekannt gegeben. Mit dem Ende der Auslegungsfrist (04.05.2026, 24:00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, innerhalb eines Monats nach dessen Zustel-lung Klage erhoben werden.“ Nach § 63 Abs. 1 Satz 1 BImSchG hat eine Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulas-sung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern keine aufschiebende Wirkung. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, kann auf Antrag die aufschiebende Wirkung der Anfech-tungsklage anordnen (§ 80 Abs. 5 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)). Der Antrag kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt und begründet werden (§ 63 Abs. 2 Satz 1 BImSchG). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Madita Wiedemeier. KREIS HÖXTER 37671 Höxter, 16.04.2026 Der Landrat Im Auftrag als untere Immissionsschutzbehörde Az.: 43.0255/24/1.6.2 Dr. Kathrin Weiß Fachbereichsleitung
Untersuchung der Restabwasser-Klaerschlaemme, insbesondere der Zellstoff-, Papier- und Pappenindustrie; Entwicklung der Technologien zur Gewinnung und Verarbeitung; neue Verwendungsgebiete in der Holzspanwerkstoff- und Kunststoffindustrie; Restabwasserklaerschlammuntersuchung; Untersuchung auf Zusammensetzung; Untersuchung der Verwertungsmoeglichkeit; Beratung zur Gewinnung; Beratung zur Verwertung; Entwicklung der Technologien; Planung von Anlagen; Brandschutz von Holzspanplatten; Brandschutzfasern aus Abwasserschlamm.
Der Ausgangspunkt zur Entwicklung eines neuartigen Klebers ist das Typhaboard, das derzeit mittels des anorganischen Bindemittels Magnesit zum Baustoff gefertigt wird. Um die vorhandenen Schwachstellen des Materials Magnesitboard (vor allem die Absenkung der Wärmeleitfähigkeit und die Erhöhung der Festigkeit ist wünschenswert) zu überwinden, ist es ein Schwerpunktziel des Projektes ein neues Klebersystem für Rohrkolben (lat. Typha) zur Herstellung Natur basierender Baustoffe zu entwickeln. Ganz wesentlich für die Entwicklung des neuartigen nachhaltigen Klebers ist die Berücksichtigung der ganz speziellen Eigenschaften des Blattmaterials Typha. Wichtig ist dabei auch, dass mit dem neu entwickelten Klebstoff ein Material entwickelt werden kann, das den speziellen bauphysikalischen Anforderungen für einen Einsatz im Baubereich genügt. Oberstes Kriterium bei der Bindemittelentwicklung ist die Rückführbarkeit in den Stoffkreislauf. Weitere Aspekte für die Wahl und Optimierung des Klebstoffes sind Brandschutz, Schimmelpilzresistenz und Festigkeitseigenschaften.
Das Gesamtziel des Vorhabens BioCoatTex ist die Entwicklung neuartiger Beschichtungen auf Basis biobasierter anorganisch-organischer Hybridpolymere, sogenannter bioORMOCER®e, für die nasschemische Ausrüstung von technischen Textilien mit hoher Funktionalität. Erreicht werden soll eine hohe Flexibilität bei der Erzeugung kombinierter intrinsischer Materialeigenschaften wie einer gesteigerten Abriebbeständigkeit und Faser-Matrix-Haftung sowie weiterer, spezifischer Eigenschaften (z.B.Wasser- und Schmutzresistenz oder Flammschutz). Die genannten Funktionalisierungen sollen materialsparenddurch Ausrüstungen mit einem Feststoffgehalt von nur 5 Masse-% erreicht werden. Bei Flammschutzanwendungen werden die Feststoffgehalte anwendungsbedingt höher gewählt, sollen aber mit ca. 10 Masse-% immer noch deutlich unter den bei der klassischen Textilausrüstung üblichen Feststoffauflagen (bis zu 30 Masse-%) liegen. Damit soll zusätzlich zur Substitution fossiler Ausgangswerkstoffe die Ressourceneffizienz gesteigert werden. Durch die Funktionalisierung von technischen Textilien mit biobasierten Beschichtungen wird es möglich, auch im Bereich technischer Textilien zunehmend unabhängig von fossilen Rohstoffen zu werden und einen entscheidenden Schritt in Richtung vollständiger Kreislaufwirtschaft und CO2-Neutralität zu gehen. Zur Validierung der im Projekt entwickelten Beschichtungen wird jeweils eine Demonstrationsanwendung aus dem Bereich Objekttextilien des Partners Vowalon Beschichtung GmbH Treuen und dem Bereich Naturfasercomposite von der SachsenLeinen GmbH (z.B.für den Mobilitätssektor oder Sportgeräte) entwickelt und erprobt. Die daraus resultierenden Ergebnisse weisen ein hohe Transfermöglichkeit auf weitere textile Anwendungen auf.
Der Datensatz beinhaltet Daten vom LSTE über die Bereiche der Regionalleitstellen für den Brandschutz, den Rettungsdienst und den Katastrophenschutz Brandenburg und wird über je einen Darstellungs- und Downloaddienst bereitgestellt. Grundlage für die Bereiche bilden die kreisfreien Städte und die Landkreise.
Die relativ groß dimensionierte Verkehrsfläche im Süden des Planes war ursprünglich zur Erschließung der angrenzenden Grundstücke und in Notfällen als Feuerwehrzufahrt für das nördlich gelegene Alten- und Pflegeheim geplant. Da der Brandschutz für das Alten- und Pflegeheim vollständig von Norden erfolgen kann, ist die zusätzliche Zufahrt entbehrlich. Mit Verringerung der Verkehrsfläche und gleichzeitiger Vergrößerung der Baufenster können die verbleibenden Baugrundstücke optimaler ausgenutzt werden. Mit den geänderten Festsetzungen soll eine angemessene Nachverdichtung ermöglicht werden. Hierfür wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 erforderlich.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 578 |
| Europa | 1 |
| Kommune | 8 |
| Land | 215 |
| Weitere | 23 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 78 |
| Zivilgesellschaft | 46 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 519 |
| Hochwertiger Datensatz | 2 |
| Text | 93 |
| Umweltprüfung | 169 |
| unbekannt | 21 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 262 |
| Offen | 538 |
| Unbekannt | 5 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 783 |
| Englisch | 36 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 4 |
| Bild | 7 |
| Datei | 6 |
| Dokument | 89 |
| Keine | 505 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 4 |
| Webseite | 224 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 534 |
| Lebewesen und Lebensräume | 576 |
| Luft | 347 |
| Mensch und Umwelt | 805 |
| Wasser | 354 |
| Weitere | 778 |