Öffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) Die Windenergie Gut Alfredshöhe GmbH & Co. KG, Vattmannstr. 3, 33100 Paderborn, bean-tragte mit Schreiben vom 13.01.2025, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage des Typs Ener-con E-175 EP5 E2 mit 162 m Nabenhöhe, 249,50 m Gesamthöhe und einer Leistung von 7 MW auf dem folgenden Grundstück in 34439 Willebadessen: WEA 04: Gemarkung Peckelsheim, Flur 14, Flurstück 148 (Az.: 43.0255/24/1.6.2) Mit Genehmigungsbescheid vom 01.04.2026 wurde der Windenergie Gut Alfredshöhe GmbH & Co. KG die Genehmigung für das o. g. Vorhaben erteilt. Der Bescheid und die Rechtsbehelfsbelehrung werden hiermit gemäß § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorha-benträgers öffentlich bekannt gemacht. Das Genehmigungsverfahren wurde im vereinfachten Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 19 BImSchG durchgeführt. Die Genehmigung enthält u. a. Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung und Einhaltung des Immissionsschutzes, des Baurechts, des Brandschutzes, des Landschafts- und Natur-schutzes, des Gewässerschutzes, des Abfallrechts, des Arbeitsschutzes und des zivilen und militärischen Luftverkehrsrechts. Die Genehmigung erlischt drei Jahre nach Ihrer Bestands-kraft, wenn die Windenergieanlage bis dahin nicht in Betrieb genommen worden ist. Der Genehmigungsbescheid mitsamt Begründung liegt innerhalb der Auslegungsfrist im Zeit-raum vom 17.04.2026 bis einschließlich zum 04.05.2026 beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Abteilung Umweltschutz und Abfallwirtschaft, Zimmer B 709 sowie bei der Stadt Willebadessen, Abdinghofweg 1, 34439 Willebadessen-Peckelsheim, Zimmer D 721 und kann dort an jedem behördlichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen wer-den. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine telefonische, schriftliche oder elektroni-sche Voranmeldung gebeten. Eine Voranmeldung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Dienststunden der Kreisverwaltung Höxter: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Willebadessen: Montag - Mittwoch, Freitag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16:00 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Frau Madita Wiedemeier, m.wiedemeier@kreis-hoexter.de, 05271/965-4472 (Kreisverwaltung Höx-ter), Frau Kathrin Köhl, k.koehl@willebadessen.de, 05644/8863 (Stadt Willebadessen). Dieser Bekanntmachungstext, der Bescheid und seine Begründung können während des Zeitraums vom 17.04.2026 bis einschließlich zum 04.05.2026 auch auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten kann auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung wird zudem während dieses Zeitraums über das länderübergreifende UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de/nw bekannt gegeben. Mit dem Ende der Auslegungsfrist (04.05.2026, 24:00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, innerhalb eines Monats nach dessen Zustel-lung Klage erhoben werden.“ Nach § 63 Abs. 1 Satz 1 BImSchG hat eine Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulas-sung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern keine aufschiebende Wirkung. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, kann auf Antrag die aufschiebende Wirkung der Anfech-tungsklage anordnen (§ 80 Abs. 5 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)). Der Antrag kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt und begründet werden (§ 63 Abs. 2 Satz 1 BImSchG). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Madita Wiedemeier. KREIS HÖXTER 37671 Höxter, 16.04.2026 Der Landrat Im Auftrag als untere Immissionsschutzbehörde Az.: 43.0255/24/1.6.2 Dr. Kathrin Weiß Fachbereichsleitung
Öffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) Die Windenergie Gut Alfredshöhe GmbH & Co. KG, Vattmannstr. 3, 33100 Paderborn, bean-tragte mit Schreiben vom 13.01.2025, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage des Typs Ener-con E-175 EP5 E2 mit 162 m Nabenhöhe, 249,50 m Gesamthöhe und einer Leistung von 7 MW auf dem folgenden Grundstück in 34439 Willebadessen: WEA 06: Gemarkung Löwen, Flur 6, Flurstück 68 (Az.: 43.0257/24/1.6.2) Mit Genehmigungsbescheid vom 01.04.2026 wurde der Windenergie Gut Alfredshöhe GmbH & Co. KG die Genehmigung für das o. g. Vorhaben erteilt. Der Bescheid und die Rechtsbehelfsbelehrung werden hiermit gemäß § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorha-benträgers öffentlich bekannt gemacht. Das Genehmigungsverfahren wurde im vereinfachten Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 19 BImSchG durchgeführt. Die Genehmigung enthält u. a. Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung und Einhaltung des Immissionsschutzes, des Baurechts, des Brandschutzes, des Landschafts- und Natur-schutzes, des Gewässerschutzes, des Abfallrechts, des Arbeitsschutzes und des zivilen und militärischen Luftverkehrsrechts. Die Genehmigung erlischt drei Jahre nach Ihrer Bestands-kraft, wenn die Windenergieanlage bis dahin nicht in Betrieb genommen worden ist. Der Genehmigungsbescheid mitsamt Begründung liegt innerhalb der Auslegungsfrist im Zeit-raum vom 17.04.2026 bis einschließlich zum 04.05.2026 beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Abteilung Umweltschutz und Abfallwirtschaft, Zimmer B 709 sowie bei der Stadt Willebadessen, Abdinghofweg 1, 34439 Willebadessen-Peckelsheim, Zimmer D 721 und kann dort an jedem behördlichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen wer-den. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine telefonische, schriftliche oder elektroni-sche Voranmeldung gebeten. Eine Voranmeldung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Dienststunden der Kreisverwaltung Höxter: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Willebadessen: Montag - Mittwoch, Freitag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16:00 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Frau Madita Wiedemeier, m.wiedemeier@kreis-hoexter.de, 05271/965-4472 (Kreisverwaltung Höx-ter), Frau Kathrin Köhl, k.koehl@willebadessen.de, 05644/8863 (Stadt Willebadessen). Dieser Bekanntmachungstext, der Bescheid und seine Begründung können während des Zeitraums vom 17.04.2026 bis einschließlich zum 04.05.2026 auch auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten kann auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung wird zudem während dieses Zeitraums über das länderübergreifende UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de/nw bekannt gegeben. Mit dem Ende der Auslegungsfrist (04.05.2026, 24:00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, innerhalb eines Monats nach dessen Zustel-lung Klage erhoben werden.“ Nach § 63 Abs. 1 Satz 1 BImSchG hat eine Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulas-sung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern keine aufschiebende Wirkung. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, kann auf Antrag die aufschiebende Wirkung der Anfech-tungsklage anordnen (§ 80 Abs. 5 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)). Der Antrag kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt und begründet werden (§ 63 Abs. 2 Satz 1 BImSchG). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Madita Wiedemeier. KREIS HÖXTER 37671 Höxter, 16.04.2026 Der Landrat Im Auftrag als untere Immissionsschutzbehörde Az.: 43.0257/24/1.6.2 Dr. Kathrin Weiß Fachbereichsleitung
Der Datensatz beinhaltet Daten vom LSTE über die Standorte der Regionalleitstellen für den Brandschutz, den Rettungsdienst und den Katastrophenschutz Brandenburg und wird über je einen Darstellungs- und Downloaddienst bereitgestellt.
Der Datensatz beinhaltet Daten vom LSTE über die Bereiche der Regionalleitstellen für den Brandschutz, den Rettungsdienst und den Katastrophenschutz Brandenburg und wird über je einen Darstellungs- und Downloaddienst bereitgestellt. Grundlage für die Bereiche bilden die kreisfreien Städte und die Landkreise.
Der Datensatz beinhaltet Daten vom LSTE über die Standorte der Aufgabenträger gemäß Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz Brandenburg und wird über je einen Darstellungs- und Downloaddienst bereitgestellt. Bestandteil sind die Aufgabenträger für den örtlichen Brandschutz und die örtliche Hilfeleistung, die Aufgabenträger für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche Hilfeleistung, die Aufgabenträger für den Katastrophenschutz und die Aufgabenträger für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes.
Die relativ groß dimensionierte Verkehrsfläche im Süden des Planes war ursprünglich zur Erschließung der angrenzenden Grundstücke und in Notfällen als Feuerwehrzufahrt für das nördlich gelegene Alten- und Pflegeheim geplant. Da der Brandschutz für das Alten- und Pflegeheim vollständig von Norden erfolgen kann, ist die zusätzliche Zufahrt entbehrlich. Mit Verringerung der Verkehrsfläche und gleichzeitiger Vergrößerung der Baufenster können die verbleibenden Baugrundstücke optimaler ausgenutzt werden. Mit den geänderten Festsetzungen soll eine angemessene Nachverdichtung ermöglicht werden. Hierfür wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 erforderlich.
Eine unabhängige Löschwasserversorgung stützt sich auf Wasservorräte, die unabhängig von einem Rohrnetz benutzt werden. Hierzu zählen Teiche, unter- und oberirdische Zisternen (erschöpfliche Wasserentnahmestellen) sowie Tiefenbrunnen (unereschöpfliche Wasserentnahmestellen).
Löschwasserentnahmestellen im Landkreis Nienburg/Weser werden aufgezeigt.
Standorte der Feuerwehrhäuser, Rettungswachen und Notärzte im Landkreis Nienburg/Weser.
Dach- und Fassadenbegrünungen müssen gepflegt werden, um ihre positiven Effekte langfristig zu erhalten und Schäden vorzubeugen. Die Pflege stellt sicher, dass die Begrünung ihre vielfältigen Funktionen auch langfristig erfüllt. Außerdem verhindert regelmäßige Pflege das Verkahlen der Pflanzen, sorgt für eine dichte und optisch ansprechende Bepflanzung und schützt die Bausubstanz vor Schäden. Unterhaltungspflege für Dachbegrünungen Unterhaltungspflege für Fassadenbegrünungen Ein begrüntes Dach kann einschließlich Abdichtung bei regelmäßiger Instandhaltung und Wartung etwa 40 bis 60 Jahre halten. Die bei Extensivbegrünungen ein- bis zweimal jährlich durchzuführenden Pflegemaßnahmen sind … Kontrolle der Dachrandbereiche und Dachdurchdringungen auf Hinterwurzelungen durch Pflanzen Überprüfung der Entwässerungseinrichtungen Freihalten von Rand- und Sicherheitsstreifen Entfernen von unerwünschtem Fremdbewuchs Mähen der Vegetation und Abtragen des Mähguts im Bedarfsfall Düngen, Richtwert: 5 g N/m² pro Jahr mit Langzeitdünger Bewässerung (nur bei extremer Trockenheit notwendig, in Abwägung von ökologischen und ökonomischen Gegebenheiten) Bei Solar-Gründächern sind zwei bis drei Pflegegänge pro Jahr empfohlen und zusätzlich… Eine Entfernung hohen Bewuchses vor und unter den Solarmodulen sowie im nahen Umfeld Bei Biodiversitätsdächern sind zwei Pflegegänge pro Jahr empfohlen und zusätzlich… Kontrolle, Reinigung und gegebenenfalls Austausch von Nisthilfen Bei Retentionsgründächern sind zwei bis zehn Pflegegänge pro Jahr empfohlen und zusätzlich… Im Bedarfsfall eine Absenkung von Wasseranstau Prüfung und gegebenenfalls Reinigung des Drosselablaufs Bei Intensivbegrünungen ist vier bis zehn Mal pro Jahr zu pflegen. Zu den schon genannten Maßnahmen kommen noch bei Bedarf dazu … Überprüfen der Bewässerungseinrichtungen inklusive Winterschutzmaßnahmen Rückschnitt Rasenpflege (Mähen, Vertikutieren, Aerifizieren) Die Wartung der technischen Einrichtungen auf Dachbegrünungen ist ebenso wichtig wie die Pflege der Vegetation. Kontrolliert werden sollten stets auf ihre Funktionsfähigkeit mindestens zweimal im Jahr: Einrichtungen für die Entwässerung bezüglich Sauberkeit, dazu zählen: Kontrollschächte, Dachabläufe, Entwässerungsrinnen Standfestigkeit von aufgebauten Technikelementen (z. B. Blitzschutzanlagen, Photovoltaikanlagen) Schubsicherungen (bei Schrägdächern) Dachabdichtung durch Sichtung (z. B. an Dachrändern, an Durchdringungen etc.) Kiesstreifen und Plattenbeläge, die möglichst frei von Bewuchs sein sollten Zur Unterstützung bei der Pflege und Wartung von extensiven Dachbegrünungen wurde vom Bundesverband Gebäudegrün (BuGG) eine Dachbegrünungspflege-App entwickelt. Die Web-App kann unter folgender Adresse aufgerufen werden: pflege-dachbegruenung.de Die Web-App funktioniert nach Anmeldung mit der eigenen E-Mail-Adresse und einem selbst gewählten Passwort sowohl auf dem Smartphone als auch auf dem Tablet oder dem Computer. Fassadenbegrünungen können ebenso lang bestehen wie das Gebäude. Voraussetzung ist jedoch eine regelmäßige Pflege und Bewässerung für eine langanhaltend gute Qualität und aus Gründen des Brandschutzes. Die bei bodengebundenen Begrünungen ein- bis zweimal jährlich durchzuführenden Pflegemaßnahmen sind… Rückschnitt, gegebenenfalls Einflechten in Kletterhilfen vom Bewuchs freihalten: Fenster, Fensterläden, Dächer, Fallrohre, Blitzableiter, Markisen und Luftaustrittsöffnungen Entfernen von abgestorbenen Pflanzenteilen Kontrolle und ggf. erforderliche Ergänzung der Anbindung gegebenenfalls Düngen und Wässern Ersetzen von ausgefallen Pflanzen Zu den bei wandgebundenen Begrünungen fünf- bis zehnmal jährlich durchzuführenden Pflegemaßnahmen kommen hinzu… Inspektion und Wartung der Pflanzgefäße Nährstoffversorgung Im privaten Bereich können Fassadenbegrünungen unter Beachtung der Absturzsicherung und praktischer Erfahrung bis zu einer maximalen Höhe von 4 m in selbstständiger Pflege betreut werden. Alles, was darüber hinaus geht, sollte von Fachbetrieben instandgehalten werden. Bei einer Höhe über 4 Metern sind Begrünungen oft nur von einem Hubsteiger aus erreichbar. Hierfür sind ausreichend Aufstellfläche, Schutz gegen herabfallende Teile und gegebenenfalls Absperrungen von öffentlichem Straßenraum nötig. Die Wartung der technischen Einrichtungen von Vertikalbegrünungen ist ebenso wichtig wie die Pflege der Vegetation. Kontrolliert werden sollten stets auf ihre Funktionsfähigkeit mindestens zweimal im Jahr: Eine gegebenenfalls vorhandene Bewässerungsanlage oder Zisterne inklusive Technik, einschließlich Winterfestigkeit Eine gegebenenfalls vorhandene Konstruktion für den Halt der Pflanzen; Kontrolle der konstruktiven Bauteile, insbesondere der Verankerung Eine gegebenenfalls vorhandenen Fernwartung Eine gegebenenfalls vorhandene Entwässerungseinrichtung Alle Einrichtungen sind regelmäßig von Fachkundigen zu prüfen und zu reinigen. Die Prüfung erfolgt durch Sichtkontrolle und durch Funktionstests. Die Intervalle für die Prüfung und/oder den Austausch der einzelnen technischen Komponenten werden durch die Vorgaben der Hersteller oder durch die besondere Beanspruchung definiert. Alle Reinigungsmittel, die mit den Pflanzen oder dem Gießwasser in Kontakt kommen, müssen schonend und pflanzenverträglich sein. Inspektionen können vom Betreiber vorgenommen, Wartungen, Instandhaltungen und Austausch dürfen nur von Fachkundigen durchgeführt werden. Nach dem Anlegen einer Begrünung auf Dach oder Fassade gibt es verschiedene Phasen: die Fertigstellung, die Entwicklung und die Pflege im Laufe der Zeit. Die Wartung der Funktionsfähigkeit der technischen Anlagen (z.B. Be- und Entwässerungsanlagen) und die Kontrolle der konstruktiven Bauteile gehört zu allen diesen Phasen regelmäßig dazu. Normalerweise sind die Pflegegänge nach der Fertigstellung und die Entwicklungspflege im Angebot der Firma enthalten, die die Begrünung gemacht hat. Diese Pflege soll sicherstellen, dass die Pflanzen gut wachsen und sich entwickeln. Fachleute sprechen im zeitlichen Ablauf von der Fertigstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltungspflege . Nach etwa 12 Monaten Fertigstellungspflege, wenn die Pflanzen gut angewachsen sind, kann die Begrünung abgenommen werden. Das bedeutet, dass alles in Ordnung ist. Die Entwicklungspflege beginnt nach der Abnahme. Sie hilft den Pflanzen, noch besser zu wachsen. Dabei werden unerwünschte Pflanzen entfernt, ausgefallene Pflanzen nachgepflanzt, Öffnungen und Einbauten freigehalten und die Pflanzen richtig geschnitten. Wenn die Pflanzen das gewünschte Ziel erreicht haben, wird die Entwicklungspflege meistens nach zwei gegebenenfalls auch drei Jahren zur Unterhaltungspflege. Das bedeutet, dass die Begrünung dann regelmäßig gepflegt wird, damit sie ansprechend bleibt und ihre Funktionen dauerhaft erfüllt.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 609 |
| Europa | 17 |
| Kommune | 12 |
| Land | 217 |
| Weitere | 27 |
| Wirtschaft | 7 |
| Wissenschaft | 146 |
| Zivilgesellschaft | 46 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 519 |
| Hochwertiger Datensatz | 2 |
| Text | 126 |
| Umweltprüfung | 160 |
| unbekannt | 32 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 252 |
| Offen | 578 |
| Unbekannt | 10 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 819 |
| Englisch | 35 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 3 |
| Bild | 6 |
| Datei | 8 |
| Dokument | 83 |
| Keine | 510 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 2 |
| Webseite | 257 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 530 |
| Lebewesen und Lebensräume | 590 |
| Luft | 375 |
| Mensch und Umwelt | 840 |
| Wasser | 353 |
| Weitere | 801 |