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Effektive Maschenweite der Wälder (modifiziert)

Kategorie: Landschaftsqualität Kurzbeschreibung: Mittelwert der Wald- und Gehölzflächen (außerhalb Ortslagen) für die Maschengröße des überörtlichen Verkehrsnetzes nach der Methode von JAEGER (modifiziert nach MOSER et al.) Bedeutung und Interpretation: Große zusammenhängende Wälder besitzen eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung. Der Indikator ist ein Maß für die Landschaftszerschneidung der Wälder durch technische Elemente. Er entspricht der Wahrscheinlichkeit, dass zwei beliebig ausgewählte Punkte in einer Fläche nach der Zerschneidung dieser Fläche noch gemeinsam in derselben Teilfläche liegen. Zerschneidungselemente bilden die Trassen des überörtlichen Verkehrsnetzes von Straße (alle Kreis- und höher klassifizierten Straßen) und Schiene (alle zwei- und mehrgleisigen Strecken sowie elektrifizierten eingleisigen Strecken, jeweils in Betrieb). Je größer die effektive Maschenweite in einem Gebiet, desto weniger ist dessen Landschaft zerschnitten. Relativ hohe Werte treten v. a. in dünnbesiedelten Regionen auf, was aus landschaftsökologischer Sicht positiv zu bewerten ist. Datengrundlagen: Bemerkungen: Betrachtung nur für Kreise, Raumordnungsregionen und Bundesländer sinnvoll (wegen erforderlicher Gebietskulisse nicht für Gemeinden) Große zusammenhängende Wälder können Staatsgrenzen überschreiten, wegen der ATKIS-Datengrundlage aber nur für das Bundesgebiet abgebildet und damit hinsichtlich ihrer Flächengröße in Grenzräumen unterschätzt werden. Effekte durch Datenbereinigungen, insbesondere an den Außengrenzen, sind möglich. Deshalb werden die Freiraumpolygone vor der Berechnung der Maschenweite etwas generalisert (doppelte Pufferung - erst nach innen, dann nach außen - mit jeweils 22 m). Der Indikator wird aller vier Jahre berechnet, weil relevante Veränderungen der Waldfragmentierung sich erst in einem entsprechenden Zeitraum zeigen.

Kreisstraßennetz (Landkreis Heidekreis)

Trassen aller Kreisstraßen mit Bezeichnung im Landkreis Heidekreis.

Schiffsführungssimulation in der BAW - Praxistest von Wasserstraßen und Manöverfahrten im virtuellen Raum

Kann der Ausbau der Hafeneinfahrten an der deutschen Nord- und Ostseeküste mit dem Trend zu immer größeren Schiffe mithalten? Und wie können etwa Schleusenbauwerke an Flüssen und Kanälen für den Binnenschiffsverkehr mit überlangen Großmotorgüterschiffen fit gemacht werden? Leidet die Sicherheit des Verkehrs, wenn immer größere Schiffe die Wasserstraßen befahren? Mit den beiden Schiffsführungssimulatoren der BAW lassen sich Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und der Qualität der Wasserstraßen schon in der Planungsphase überprüfen und Engpässe ihrer Befahrbarkeit analysieren. Der Trend zu immer größeren Schiffen erhöht die Anforderungen an See- ebenso wie an Binnenschifffahrtsstraßen. Kurzum, es wird allenthalben enger. Noch vor wenigen Jahrzehnten reichte es beispielsweise völlig aus, für die Trassenplanung in Binnengewässern die Fahrspurbreite und damit den Flächenbedarf eines Schiffes aus dem zu fahrenden Kurvenradius, den Schiffsabmessungen und dem Driftwinkel, den das Schiff in der Kurvenfahrt einnimmt, zu berechnen. Aber schon im Zuge des Wasserstraßenausbaus nach Berlin zu Beginn der 1990er Jahre zeigten sich deutlich die Grenzen dieses geometrischen Bemessungsverfahrens: Die bis dahin angestrebten Mindestradien von 600 m für 185 m lange Schubverbände und 110 m lange Großmotorgüterschiffe hätten zum Beispiel beim Ausbau der Havel bei Berlin zu gewaltigen Landschaftsveränderungen in einem Naturschutzgebiet geführt.

Regionalwirtschaftlicher Vergleich alternativer Trassen feur die neue Bundesbahnstrecke Hannover - Gemuenden

Die Studie untersucht die regionalwirtschaftlichen Wirkungen alternativer Streckenfuehrungen der Eisenbahnneubautrasse. Insbesondere geht sie auf den Zusammenhang zwischen verkehrlicher Erreichbarkeit und regionaler Wirtschaftsentwicklung ein.

NSG Grünauer Kreuz

Wer mit der S-Bahn von Grünau oder Schönefeld Richtung Innenstadt fährt, erreicht kurz vor Adlershof ein Eisenbahnkreuz mit Dämmen, Brücken und Unterführungen. Dazwischen ist offenes Gelände mit Brombeeren und Heideflächen zu erkennen, aber auch Mischwald und einzelne Gewässer. Kaum jemand ahnt, dass er hier mitten durch ein NSG fährt. Ungestört konnte sich die Flora und Fauna entwickeln. Ihr außergewöhnlicher Arten- und Blütenreichtum macht die trockenwarmen Standorte zur optimalen Lebensgrundlage einer reichen Insektenfauna. Den Ansprüchen der Zauneidechse kommen die trockenen Hänge und die Heideflächen entgegen. Es ist daher nicht verwunderlich, dass die dortigen Eidechsenbestände zu den größten Berlins zählen. Die Lage zwischen den Bahngleisen bedingt, dass man das Grünauer Kreuz nicht betreten kann, da – wie überall – das Betreten des Bahnkörpers verboten ist. Auch kann man das NSG von den umliegenden Straßen aus kaum erkennen. Einen Einblick ermöglicht die Fahrt mit der S-Bahn. Am meisten sieht man allerdings, wenn man in die Regionalbahn Richtung Königs Wusterhausen steigt. Deren Trasse führt an der Ostseite durch das Grünauer Kreuz. Als erstes kommt das mächtige Gebäude des ehemaligen Stellwerks im Zentrum des Eisenbahnkreuzes mit den umliegenden Heideflächen in den Blick. Dann kann man in Fahrtrichtung rechts gut die Birkenbestände, die die beiden größten Abgrabungsgewässer säumen, erkennen.

3367 - Flurbereinigung Crailsheim-Goldbach, Änderung WuG Nr.4

Für die zweckmäßige Neugestaltung des Flurneuordnungsgebietes ist eine einfache Änderung des Planes nach § 41 FlurbG erforderlich geworden. Die Änderung Nr.4 umfasst im Wesentlichen die Herstellung eines Pflasterspurweges auf vorhandener Trasse, die Herstellung von Schotter- und Asphaltwegen auf vorhandenen Wegtrassen, Zufahrten und Weganschlüsse auf die K2654 sowie einzelne Auffüllungen / Angleichungen von Böschungen und Nassstellenentwässerungen. Die Gesamtkonzeption des Planes wird hierdurch nicht verändert. Die Feststellung der UVP-Pflicht (Vorprüfung) gemäß § 7 UVPG, die Artenschutz-Vorprüfung gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG sowie die Natura 2000-Vorprüfung lassen keine erheblichen Beeinträchtigungen erwarten. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft und soweit erforderlich die betroffenen Träger öffentlicher Belange, betroffene Rechtsinhaber und anerkannte Naturschutzvereine haben der Änderung zugestimmt.

Vorhaben 3 & 4 BBPlG: Höchstspannungsleitung Brunsbüttel - Großgartach und Wilster - Bergrheinfeld/West (SuedLink)

ID: 4747 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Vorhaben 3 & 4 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die Vorschlags­trasse beginnt im Landkreis Hildes­heim nordwestlich von Elze. Sie verläuft dann süd­östlich in Richtung Alfeld (Leine), passiert die Ortschaft Brunkensen östlich sowie die Ort­schaften Warzen und Gerzen westlich. Der Trassen­vorschlag verläuft ab Delligsen in Richtung Freden (Leine), umgeht die Siedlungsbereiche von Freden süd­westlich und tritt in den Landkreis Northeim ein. Die vorge­schlagene Trasse verläuft dann in der Leineaue. Sie passiert Einbeck-Erzhausen, verläuft dann zwischen Einbeck-Greene und Einbeck-Kreiensen und verschwenkt dann weiter entlang der Leine nach Süden und schließlich in südwest­licher Richtung. Die Vorschlags­trasse verläuft zwischen der Kernstadt von Einbeck und dem Ortsteil Salzderhelden, wo auch eine klein­räumige alternative Trassierung beantragt wurde. Zwischen Einbeck-Odagsen und Einbeck-Immensen ist von dem Vorhabenträger ebenfalls eine alter­native Trassierungs­möglichkeit aufgezeigt worden. Der Abschnitt endet zwischen Einbeck-Edemissen und Einbeck-Strodthagen. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 15.02.2024 Datum der Entscheidung: 31.07.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 ff. NABEG UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: elektronisch vorzugsweise per Onlineformular (Link unter www.netzausbau.de/vorhaben3-b3 oder www.netzausbau.de/vorhaben4-b3) • per E-Mail an v3v4b3@bnetza.de • schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 804, Postfach 8001, 53105 Bonn (Betreff: Vorhaben 3 und 4, Abschnitt B3) Vorhabenträger TransnetBW GmbH Pariser Platz Osloer Straße 15 - 17 70173 Stuttgart Deutschland Homepage: https://www.transnetbw.de/de/netzentwicklung/projekte/suedlink Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG Kontaktdaten des Auslegungsortes Online-Auslegung Deutschland Weitere Ortshinweise Die Unter­lagen sind  aus­schließlich online abrufbar. Details entnehmen Sie bitte der offiziellen Bekanntmachung auf der Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben3-b3 bzw. https://www.netzausbau.de/vorhaben4-b3 Eröffnungsdatum der Auslegung 15.04.2024 Enddatum der Auslegung 14.05.2024 Erörterung: Erörterungstermin in Einbeck Ort der Erörterung PS.SPEICHER Tiedexer Tor 3 37574 Einbeck Deutschland Ort der Informationsveranstaltung: Deutschland Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 14.06.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 15.04.2024 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben3-b3 bzw. https://www.netzausbau.de/vorhaben4… Erörterungstermin Entfall Erörterungstermin

Vorhaben 3 und 4 BBPlG: Höchstspannungsleitungen Brunsbüttel – Großgartach und Wilster – Bergrheinfeld/West (SuedLink), Abschnitt D2 (Landesgrenze Thüringen/Bayern – Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen)

ID: 3881 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Vorhaben 3 und 4 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Der Trassenverlauf beginnt südlich der Bundeslandgrenze zwischen Thüringen und Bayern nördlich Eußenhausen im Landkreis Rhön-Grabfeld. Die Trasse verläuft in südlicher Richtung östlich an Mellrichstadt vorbei. Ab Oberstreu verläuft sie parallel zur Autobahn 71 bis nach Oerlenbach im Landkreis Bad Kissingen. Hier teilt sich der Verlauf der Vorhaben 3 und 4 auf. Vorhaben 3 unterquert die Autobahn 71 in westlicher Richtung bis zur Grenze der Landkreise Bad Kissingen und Schweinfurt. Hier endet der Abschnitt D2 des Vorhabens 3, westlich schließt der Abschnitt E1 des Vorhabens 3 an. Vorhaben 4 folgt weiterhin der Autobahn 71 südwärts an Poppenhausen, Oberwerrn, Euerbach und Geldersheim im Landkreis Schweinfurt vorbei. Nordwestlich des Dreiecks Werntal verschwenkt die Autobahn 71 Richtung Südosten, während die Trasse weiter südwärts verläuft an Schnackenwerth vorbei bis zum Endpunkt am geplanten Konverterstandort Bergrheinfeld/West. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 11.12.2020 Datum der Entscheidung: 27.06.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 ff. Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: • elektronisch vorzugsweise per Onlineformular (Link unter www.netzausbau.de/vorhaben3-d2 oder www.netzausbau.de/vorhaben4-d2 ) • per E-Mail an v3v4d2@bnetza.de • schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 804, Postfach 8001, 53105 Bonn (Betreff: Vorhaben 3 und 4 Abschnitte D2) Vorhabenträger TransnetBW GmbH Osloer Straße 15-17 Pariser Platz 70173 Stuttgart Deutschland Homepage: https://www.transnetbw.de/de/netzentwicklung/projekte/suedlink Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG Kontaktdaten des Auslegungsortes Deutschland Weitere Ortshinweise Die Unter­lagen sind  aus­schließlich online abrufbar. Details entnehmen Sie bitte der offiziellen Bekanntmachung auf der Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben3-d2 bzw. https://www.netzausbau.de/vorhaben4-d2 Eröffnungsdatum der Auslegung 29.01.2024 Enddatum der Auslegung 28.02.2024 Erörterung: Erörterungstermin in Bad Neustadt a. d. Saale Ort der Erörterung Stadthalle Bad Neustadt An der Stadthalle 4 97616 Bad Neustadt a. d. Saale Deutschland Weitere Hinweise: 8.+9.10.24 Ort der Informationsveranstaltung: Deutschland Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 28.03.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 29.01.2024 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben3-d2 bzw. https://www.netzausbau.de/vorhaben4… Erörterungstermin

Stadtbahnausbau Braunschweig - Neubau einer Stadtbahnstrecke nach Volkmarode Nord

Die Braunschweiger Verkehrs-GmbH hat für das o. g. Verfahren die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 28 ff. des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Mit Einreichung der Planunterlagen hat die Braunschweiger Verkehrs-GmbH die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beantragt. Eine Verpflichtung zur Durchführung der UVP ergibt sich aus § 7 Abs. 1, 3 UVPG i.V.m. Ziff. 14.11 der Anlage 1 UVPG. Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Volkmarode, Riddagshausen, Watenbüttel, Dibbesdorf, Bevenrode und Querum (Stadt Braunschweig) beansprucht. Die Planung umfasst die Verlängerung der Stadtbahntrasse von der Haltestelle Moorhüttenweg bis zum Wohngebiet Volkmarode Nord. Die Länge der Neubaustrecke beträgt etwa 1,3 km. Die geplante Stadtbahntrasse beginnt in der Berliner Straße in Höhe des Knotens Berliner Straße/ Hordorfer Straße/ Moorhüttenweg vor der Abzweigung in die bestehende Wendeschleife „Grenzweg“, die zurückgebaut werden soll. Die Stadtbahntrasse wird im weiteren Verlauf südlich, parallel der Berliner Heerstraße, zum Teil auf einem besonderen Bahnkörper geführt. Östlich des Remenhofes zwischen den Straßen „Unterdorf“ und „Am Sportplatz“ verschwenkt die Trasse nach Nordosten in die auf die im Bebauungsplan ausgewiesene Vorhaltetrasse, sogenannte „Freihaltetrasse“ (entsprechend B-Plan VO 40), auf einem besonderen Bahnkörper Richtung Wohngebiet Volkmarode Nord und endet nördlich von der Straße „Ziegelkamp“ in einer Wendeschleife mit Überholgleis für die Stadtbahn. Ferner wird für Busse ein Aufstellbereich sowie ein Überholstreifen in der Wendeschleife eingerichtet. Für die Verlängerung der gesamten Stadtbahntrasse ist neben der Anpassung von Querungsmöglichkeiten der Gleise und Wegebeziehungen zu den Haltestellen, auch die Neuordnung des Straßenraums mit der Anpassung von Geh- und Radwegen sowie von Einmündungsbereichen erforderlich. Für die geplante Stadtbahntrasse sind drei Haltestellen vorgesehen, die östlich des Knotenpunktes Berliner Straße/ Hordorfer Straße/ Moorhüttenweg, im Knotenpunkt Berliner Heerstraße/ Unterdorf sowie im Bereich der „Ziegelwiese“ geplant sind und zum Teil als kombinierte Stadtbahn- und Bushaltestellen errichtet werden.

Bebauungsplan Rahlstedt 128 Hamburg

Der Bebauungsplan Rahlstedt 128 für das Gebiet zwischen Güstrower Weg, Parchimer Straße, Hagenower Straße und der Trasse der Deutschen Bahn (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Nordgrenze des Flurstücks 373 der Gemarkung Neu-Rahlstedt - Parchimer Straße - Hagenower Straße - Güstrower Weg - Nordgrenze des Flurstücks 582 - Westgrenze des Flurstücks 5192 - über das Flurstück 4138 (Bahntrasse) sowie die Ostgrenze des Flurstücks 4462 der Gemarkung Alt-Rahlstedt.

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