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Vorhaben 3 BBPlG: Höchstspannungsleitung Brunsbüttel – Großgartach (SuedLink), Abschnitt E1 (Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen – Landesgrenze Bayern/Baden-Württemberg)

ID: 3883 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Vorhaben 3 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die ca. 70 km lange Vorzugstrasse beginnt an der Gemeindegrenze Poppenhausen – Oerlenbach. Die Trasse verläuft Richtung Westen zwischen Oerlenbach und Ebenhausen hindurch und unterbohrt anschließend einen Waldbereich. Nach Querung der KG 4 schwenkt die Trasse nach Süden und verläuft parallel zu einer Freileitung zwischen weiteren Waldflächen hindurch. Die Trasse führt weiter Richtung Süden, wobei die St 2290 und die SW 9 gequert werden. Südöstlich von Greßthal werden die St 2293 und die BAB 7 gequert. Anschließend verläuft die Trasse zwischen dem Aussiedlerhof „Weidenhof“ und Schwemmelsbach Richtung Südwesten, bevor östlich von Wülfershausen nahe des Waldbereichs Krämerholz die St 2433 gequert wird. Weiter Richtung Süden verlaufend schwenkt die Trasse nördlich von Schwebenried nach Westen, um die St 2433 nördlich der Zinkenmühle zu queren. Weiter südwestlich wird südlich der Galgenmühle ein längerer Abschnitt mit hochwertigen Biotopen und Lebensraumtypen inklusive Krebsbach und St 2294 geschlossen gequert. Kurz darauf knickt die Trasse nach Südwesten ab, wo sie nach Querung der geplanten B 26n in die Kabelabschnittsstation führt. Im weiteren Verlauf werden zunächst die MSP 6, der Waldbereich entlang des Wertgrabens sowie der Waldbereich am Etzwiesengraben einschließlich eines Bodendenkmals unterbohrt. Anschließend schwenkt der Verlauf nach Südosten westlich an Binsfeld vorbei und sieht dabei geschlossene Querungen der Waldbereiche des Forstberges und des Talbereichs einschließlich der Gewässer Wern und Kleine Wern, der B 26 und einer Bahnlinie vor. Südlich des Forstberges führt die Trasse entlang von Wegstrukturen durch ein Vorranggebiet für Windkraftanlagen, nähert sich dem Gramschatzer Wald, schwenkt südlich von Retzstadt nach Südwesten und führt durch Offenland zwischen Innenforst und Gramschatzer Wald hindurch, bevor der Ehrenforst geschlossen gequert wird.Südlich des Waldbereichs Oberloch verläuft die Trasse in westliche Richtung, umgeht ein Bodendenkmal und führt nordöstlich von Thüngersheim in geschlossener Bauweise in den Weinberg hinein. Im Hang verläuft die Trasse im Bereich des bestehenden Zwillingswegs und verlässt den Weinberg mit einer geschlossenen Querung. Dabei werden die B 27, die Bahnlinie, der Main und die St 2300 unterbohrt. Südwestlich von Zellingen führt die Trasse Richtung Leinachtalbrücke und weiter zum Schranngraben, wo wertvolle Biotopstrukturen unterbohrt werden. Weiter südwestlich wird der Waldbereich Hägholz geschlossen gequert, bevor die Trasse in südliche Richtung am Johannishof und westlich an Greußenheim vorbeiführt. Östlich von Uettingen werden die B 8 und der Aalbach samt Überschwemmungsgebiet geschlossen gequert, bevor die Trasse im Frohndellsgraben zwischen Waldbereichen und Wohn- und Gewerbeflächen Richtung Süden verläuft. Nach Querung der BAB 3 führt die Trasse östlich an Helmstadt vorbei. Die Trasse verläuft östlich des Waldbereichs Tannet und führt anschließend östlich um Altertheim herum, um ein Vorbehaltsgebiet für Bodenschätze zu umgehen. Richtung Süden wird die St 2297 gequert, bevor die Trasse ca. 450 m weiter die Landesgrenze Bayern/Baden-Württemberg erreicht. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 08.10.2020 Datum der Entscheidung: 30.04.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 ff. Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: • elektronisch vorzugsweise per Onlineformular (Link unter www.netzausbau.de/vorhaben3-e1 ) • per E-Mail Vorhaben3e1@bnetza.de • schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 804, Postfach 8001, 53105 Bonn (Betreff: Vorhaben 3 Abschnitte E1) Vorhabenträger TransnetBW GmbH Osloer Straße 15-17 Pariser Platz 70173 Stuttgart Deutschland Homepage: https://www.transnetbw.de/de/netzentwicklung/projekte/suedlink Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG Kontaktdaten des Auslegungsortes Deutschland Weitere Ortshinweise Die Unterlagen sind  ausschließlich online abrufbar. Details entnehmen Sie bitte der offiziellen Bekanntmachung auf der Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben3-e1. Eröffnungsdatum der Auslegung 05.02.2024 Enddatum der Auslegung 04.03.2024 Erörterung: Erörterungstermin in Veitshöchheim Ort der Erörterung MainfrankensäleVeitshöchheim Mainlände 1 97209 Veitshöchheim Deutschland Ort der Informationsveranstaltung: Deutschland Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 04.04.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 05.02.2024 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben3-e1

Umweltprobenbank des Bundes (German Environmental Specimen Bank)

Die Umweltprobenbank des Bundes (UPB) mit ihren Bereichen Bank für Umweltproben und Bank für Humanproben ist eine Daueraufgabe des Bundes unter der Gesamtverantwortung des Bundesumweltministeriums sowie der administrativen und fachlichen Koordinierung des Umweltbundesamtes. Es werden für die Bank für Umweltproben regelmäßig Tier- und Pflanzenproben aus repräsentativen Ökosystemen (marin, limnisch und terrestrisch) Deutschlands und darüber hinaus für die Bank für Humanproben im Rahmen einer Echtzeitanalyse Blut-, Urin-, Speichel- und Haarproben studentischer Kollektive gewonnen. Vor ihrer Einlagerung werden die Proben auf eine Vielzahl an umweltrelevanten Stoffen und Verbindungen (z.B. Schwermetalle, CKW und PAH) analysiert. Der eigentliche Wert der Umweltprobenbank besteht jedoch in der Archivierung der Proben. Sie werden chemisch veränderungsfrei (über Flüssigstickstoff) gelagert und somit können auch rückblickend Stoffe untersucht werden, die zum Zeitpunkt ihrer Einwirkung noch nicht bekannt oder analysierbar waren oder für nicht bedeutsam gehalten wurden. Alle im Betrieb der Umweltprobenbank anfallenden Daten und Informationen werden mit einem Datenbankmanagementsystem verwaltet und aufbereitet. Hierbei handelt es sich insbesondere um die biometrischen und analytischen Daten, das Schlüsselsystem der UPB, die Probenahmepläne, die Standardarbeitsanweisungen (SOP) zu Probenahme, Transport, Aufbereitung, Lagerung und Analytik und die Lagerbestandsdaten. Mit einem Geo-Informationssystem werden die Karten der Probenahmegebiete erstellt, mit denen perspektivisch eine Verknüpfung der analytischen Ergebnisse mit den biometrischen Daten sowie weiteren geoökologischen Daten (z.B. Daten der Flächennutzung, der Bodenökologie, der Klimatologie) erfolgen soll. Ausführliche Informationen und eine umfassende Datenrecherche sind unter www.umweltprobenbank.de abrufbar.

Schiffsführungssimulation in der BAW - Praxistest von Wasserstraßen und Manöverfahrten im virtuellen Raum

Kann der Ausbau der Hafeneinfahrten an der deutschen Nord- und Ostseeküste mit dem Trend zu immer größeren Schiffe mithalten? Und wie können etwa Schleusenbauwerke an Flüssen und Kanälen für den Binnenschiffsverkehr mit überlangen Großmotorgüterschiffen fit gemacht werden? Leidet die Sicherheit des Verkehrs, wenn immer größere Schiffe die Wasserstraßen befahren? Mit den beiden Schiffsführungssimulatoren der BAW lassen sich Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und der Qualität der Wasserstraßen schon in der Planungsphase überprüfen und Engpässe ihrer Befahrbarkeit analysieren. Der Trend zu immer größeren Schiffen erhöht die Anforderungen an See- ebenso wie an Binnenschifffahrtsstraßen. Kurzum, es wird allenthalben enger. Noch vor wenigen Jahrzehnten reichte es beispielsweise völlig aus, für die Trassenplanung in Binnengewässern die Fahrspurbreite und damit den Flächenbedarf eines Schiffes aus dem zu fahrenden Kurvenradius, den Schiffsabmessungen und dem Driftwinkel, den das Schiff in der Kurvenfahrt einnimmt, zu berechnen. Aber schon im Zuge des Wasserstraßenausbaus nach Berlin zu Beginn der 1990er Jahre zeigten sich deutlich die Grenzen dieses geometrischen Bemessungsverfahrens: Die bis dahin angestrebten Mindestradien von 600 m für 185 m lange Schubverbände und 110 m lange Großmotorgüterschiffe hätten zum Beispiel beim Ausbau der Havel bei Berlin zu gewaltigen Landschaftsveränderungen in einem Naturschutzgebiet geführt.

Regionalwirtschaftlicher Vergleich alternativer Trassen feur die neue Bundesbahnstrecke Hannover - Gemuenden

Die Studie untersucht die regionalwirtschaftlichen Wirkungen alternativer Streckenfuehrungen der Eisenbahnneubautrasse. Insbesondere geht sie auf den Zusammenhang zwischen verkehrlicher Erreichbarkeit und regionaler Wirtschaftsentwicklung ein.

Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen mit landschaftlichen Begleitplan (Plan nach § 41 FlurbG - 1. Teilplan) der Teilnehmergemeinschaft Dorfchemnitz-Günsdorf

Die Teilnehmergemeinschaft Dorfchemnitz-Günsdorf hat den Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischen Begleitplan (Plan nach § 41 FlurbG – 1. Teilplan) für das Verfahren der Flurbereinigung Dorfchemnitz-Günsdorf aufgestellt und zur Prüfung eingereicht. Geplant sind der Ausbau eines Weges mit teilweisem Rückbau der alten Trasse sowie vier Pflanzmaßnahmen.

Protokoll zur Informationsveranstaltung zur Deichrückverlegung Sachau-Priesitz Kontext Ablauf Zu TOP 5 Fragen und Diskussion mit den Teilnehmenden

Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) führte am 21.11.2023 von 18.00 – 21.00 Uhr eine Informationsveranstaltung zum aktuellen Stand der Planung der Deichrückverlegung Sachau-Priesitz durch. Die öffentliche Veranstaltung richtete sich an direkt von der Maßnahme betroffene Personen und interessierte Bürgerinnen und Bürger. Geladen wurde über das Amtsblatt sowie die Website der Stadt, Aushänge sowie die Presse. 60 Personen waren der Einladung gefolgt. Weitere elf Personen vom LHW, dem begleitenden Planungsbüro sowie der externen Moderation nahmen teil. Ziel der Veranstaltung war, einen aktuellen Überblick über die verschiedenen Varianten für eine Deichrückverlegung zu geben, Rückmeldungen der örtlichen Bevölkerung einzuholen und mit den Anwesenden in den Dialog zu treten. Daher gab es auf der Veranstaltung ausreichend Zeit für die Fragen und Hinweise der Teilnehmenden. Der LHW und das projektbegleitende Planungsbüro beantworteten die Fragen der Teilnehmenden. TOP 1   Begrüßung durch die Moderation, Bürgermeisterin Heike Dorczok sowie Christian Jöckel, LHW inklusive Vorstellung der Beteiligten TOP 2   Impuls von Christian Jöckel, LHW: Kurzvorstellung des Programms Fluss-Natur-Leben und sowie die angrenzenden Hochwasserschutzmaßnahmen – insbesondere den Flutpolder Axien-Mauken. TOP 3     Erklärvideo zur Funktion von Deichrückverlegungen und Flutpoldern TOP 4   Präsentation zur Deichrückverlegung Sachau-Priesitz durch Mario Reipa (Planungsgesellschaft für Wasserbau & Wasserwirtschaft mbH PROWA Neuruppin) Pause inkl. Erläuterungen durch die Planer am ausliegenden Kartenmaterial TOP 5   Fragen und Diskussion mit den Teilnehmenden TOP 6   Abschluss und Ausblick Die Vortragsfolien zu den TOP 2 und 4 stehen als Download für Sie bereit. Das Erklärvideo erläutert die Funktionsweisen von Deichrückverlegungen und Flutpoldern. Sachau sei der einzige Ort an der Elbe ohne Hochwasserschutz. Es müsse schnell etwas geändert werden! Der LHW weist darauf hin, dass Sachau nicht der einzige Ort an der Elbe ohne Hochwasserschutz sei. Auch andere Orte, wie z.B. Bittkau hätten noch keinen Hochwasserschutz. Der Bau kann nur auf der Grundlage eines Baurechtes, hier eines Planfeststellungsbeschlusses erfolgen. Deshalb kann nicht sofort mit dem Bau begonnen werden. Es sei schon sehr viel Geld für die Hochwasserschutzprojekte rechts- und linksseitig der Elbe investiert worden. Warum sei eine Deichrückverlegung auf der Seite Sachau-Priesitz notwendig, wenn bereits auf der anderen Seite ein riesiger Flutpolder entsteht? Der Landkreis Wittenberg bildet mit der Kombination aus Deichrückverlegungen und Flutpoldern an Elbe und Schwarzer Elster einen Bearbeitungsschwerpunkt. Die Maßnahmen liegen vergleichsweise noch weit im Oberlauf, sodass auf den Hochwasserscheitel der Elbe gezielt eingewirkt werden kann. Die Maßnahmen sind in das Programm „Fluss, Natur, Leben“ eingebunden. Deiche, welche nicht mit Standorten aus dem Programm in Verbindung stehen, werden für ein HQ100 mit Freibord ertüchtigt. Bei den Voruntersuchungen für den Standort Sachau-Priesitz ist als Vorzugsvariante eine Deichrückverlegung an Stelle einer Sanierung die wirtschaftlichere Lösung gewesen. Im Zusammenspiel mit dem Flutpolder Axien-Mauken kann eine große Wirkung auf den Hochwasserscheitel und damit für den Hochwasserschutz erzielt werden. Die dafür durchgeführten Analysen sind notwendig und  es erfolgte daher auch keine unsachgemäße Verwendung von finanziellen Mitteln. Die beiden Projekte  korrespondieren sozusagen in ihrer Funktion, beeinflussen sich wechselseitig. In Priesitz wird die Retentionsfläche bereits bei kleineren Hochwässern überschwemmt. Der Flutpolder ist für ein extremes Hochwasser vorgesehen.. In dem Programm Fluss-Natur-Leben würde der Bezug auf das lebenswerte Leben zu wenig berücksichtigt! Ginge Ackerland verloren, dann stünde die Existenz der Landwirte auf dem Spiel. Mit der Deichrückverlegung solle aus Ackerland Grünland gemacht werden. Ziel der Deichrückverlegung ist es, eine Verbesserung aus der wasserwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Zielstellung zu finden. Es solle nicht  Ackerland in Grünland umgewandelt werden und das Ziel des Programms sei nicht, die Lebensgrundlagen der Landwirte zu beeinträchtigen oder gar zu zerstören. Die landwirtschaftliche Fläche sollte erhalten bleiben. Dem LHW sei bewusst, dass die hochwertigen Flächen bei Sachau und Priesitz nicht einfach ersetzt werden können. Die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Programm „Fluss, Natur, Leben“ verbessern den Hochwasserschutz und sind somit auch Daseinsvorsorge. Das Wasser sollte lieber dort behalten werden, wo es entstünde. Die Strategie zur Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Elbe ist ein länderübergreifendes Thema. Alle Bundesländer entlang der Elbe sowie Tschechien sind aufgefordert, Wasser in der Fläche zurückzuhalten. Beim Hochwasser 2013 sind extrem hohe Schäden enstanden. Im Vergleich dazu ist es wirtschaftlich, zukünftig diese Schäden durch den Bau von Flutpoldern und die Umsetzung von Deichrückverlegungen zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren. Sachsen-Anhalt sei ein Hochwasser-Transitland. Das Wasser müsse durch das Bundesland durchfließen. Kleine Rückhalte an verschiedenen Stellen im Oberlauf alleine reichten nicht aus; dieses ist wasserwirtschaftich keine Option. Es kann davon ausgegangen werden, dass es zukünftig mehr Starkregenereignisse geben werde, welche  zu Hochwasser führen können. Dieser Gefahr nachhaltig zu begegnen ist die Aufgabe des Programms „Fluss, Natur, Leben“ Hinter dem Programm „Fluss, Natur, Leben“ steht auch ein solidarischer Gedanke: Wenn wir an einer Stelle bauen, schützen wir nicht nur diesen einen Ort, sondern auch andere Orte mit. Wie werden Betroffene in den Entscheidungsprozess eingebunden? Heute wurde die Vorplanung vorgestellt. Bei  weiterem Bedarf zur Rücksprache kann der LHW kontaktiert werden. Auch bei besonderen Betroffenheiten kann das Gespräch gesucht werden. Der LHW informiere über die Maßnahmen jeweils dann, wenn es einen neuen Planungsstand gebe. Wie wird mit dem Stauwasser umgegangen? In den Planungen wird über ein gekoppeltes Oberflächen- und Grundwassermodell zu Hochwasserzeiten und außerhalb dieser der landseitigen Anfall von Oberflächen- und Grundwasser betrachtet. Im Ergebnis sind in beiden Varianten Schöpfwerke vorgesehen, welche im Bedarfsfall Oberflächenwasser / Stauwasser mittels Pumpen auf die Wasserseite des Deiches befördern, des Weiteren erfolgt dabei eine Unterstützung durch das Einbringen von Drainageleitungen zur Ableitung von Wasser im Untergrund. Ziel der Planungen ist es, dass außerhalb von Hochwassersituationen die Schöpfwerke nicht betrieben werden müssen. Alle mit der geplanten Hochwasserschutzanlage  zu querenden Fließgewässer erhalten ein Siel mit jeweiligen Verschlüssen Fälle Hochwasser und Nicht-Hochwasser werden betrachtet indem bei Bedarf diese Siele verschlossen werden Es ist darauf hinzuweisen, dass nach Rückgang eines Hochwassers die innerhalb der DRV eingestaute Fläche zügig zu entwässern ist, dies erfolgt u. a. durch die teilweise Ertüchtigung vorhandener bzw. Herstellung neuer Gräben bzw. Siele Wie notwendig sei die Deichrückverlegung überhaupt? Beim letzte Dammbruch war nur für 10 Stunden Hochwasser. Danach sei es wieder gleichhoch gewesen. Unter Beachtung der Varianten ist die Deichrückverlegung die sinnvollste/ verhältnismäßigste Lösung zur Herstellung eines Hochwasserschutzes Ein Flutpolder wäre an dieser Stelle nicht möglich, da das zur Verfügung stehende Volumen für eine gezielte Kappung der Hochwasserwelle zu gering ist. (Geht nur mit Sanierung Altdeich!) Warum muss der Deich links vom Wachhäuschen weggenommen werden und warum muss die Aue bei jedem Hochwasser geflutet werden? Ein geländegleicher Rückbau eines Teilabschnittes des Altdeiches ist sozusagen die Voraussetzung, um überhaupt von einer DRV sprechen zu können. Würde eine z.B. HQ20 Schwelle belassen werden, besteht nicht der eigentliche Effekt einer Deichrückverlegung. Bei dem Hochwasser 2002 ist das gesamte Stauwasser durch das vorhandene Siel (1,20m) abgelaufen. Situation in 2002 ist aufgrund des damaligen Deichbruches ist weder mit der Ist-Situation oder mit der vorliegenden Konzeption vergleichbar. Alle Varianten seien durchdacht. Über den Punkt des lebenswerten Lebens müsse aber  stärker nachgedacht werden! Man müsse die Varianten kleiner denken. Die beste Variante wäre, den Bestandsdeich zu ertüchtigen. Bei der Nutzung der besprochenen Flächen als Retentionsgebiet müsse die Dorfanlage geschützt werden. Die Sanierung auf der Trasse scheidet aufgrund bautechnischer und naturschutzfachlicher Aspekte und den teilweise bis an den Alt-Deich angrenzenden Altgewässern aus. Varianten, welche unweit des Altdeiches verlaufen scheiden ebenfalls aus (DRV). Sämtliche bisherige Varianten wurden im Zuge der Planungen eingehend geprüft und bewertet. Der Schutz der Dorflagen ist integraler Bestandteil der Planungen. Es geht darum, dass die Ortschaften bei Hochwasser geschützt werden.

Bebauungsplan Rahlstedt 128 Hamburg

Der Bebauungsplan Rahlstedt 128 für das Gebiet zwischen Güstrower Weg, Parchimer Straße, Hagenower Straße und der Trasse der Deutschen Bahn (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Nordgrenze des Flurstücks 373 der Gemarkung Neu-Rahlstedt - Parchimer Straße - Hagenower Straße - Güstrower Weg - Nordgrenze des Flurstücks 582 - Westgrenze des Flurstücks 5192 - über das Flurstück 4138 (Bahntrasse) sowie die Ostgrenze des Flurstücks 4462 der Gemarkung Alt-Rahlstedt.

Chemnitzer Modell - Stufe 4, Ausbau Chemnitz - Limbach-Oberfrohna, Planfeststellungsabschnitt 1 (Gz.: 32-0522/1250)

Das geplante Bauvorhaben ist Bestandteil des mehrstufigen ÖPNV-Infrastrukturprojekts Chemnitzer Modell, welches mit Netzergänzungen ein integriertes Verkehrssystem zur Verknüpfung der Stadt Chemnitz mit der umliegenden Region zum Ziel hat. Die Gesamtstrecke des Chemnitzer Modells - Stufe 4 umfasst den Ausbau von Chemnitz bis Limbach-Oberfrohna und ist in fünf Planfeststellungsabschnitte unterteilt. Der erste Planfeststellungsabschnitt beinhaltet den Bereich der zukünftigen Straßenbahntrasse im Stadtzentrum von Chemnitz, beginnend vom Falkeplatz über die Theaterstraße bis zur Einmündung der Hartmannstraße, weiter in der Hartmannstraße bis zur Kreuzung mit der Leipziger Straße. Komplettiert wird die neue Trasse durch die Anbindung an die vorhandene Straßenbahntrasse in der Straße der Nationen über die Brückenstraße und die Theaterstraße ebenfalls bis zur Einmündung der Hartmannstraße.

Bebauungsplan Nr. 47 Urplan der Stadt Brake (Unterweser) (Bereich Neue Trasse L 83, Golzwarder Str./Bogenstr.)

Das ist der Bebauungsplan Nr. 47 Urplan der Stadt Brake (Unterweser) über den Bereich Neue Trasse L 83, Golzwarder Straße/Bogenstraße.

Saaletalbrücke an Ortsumfahrung Bad Kösen fast komplett

Die letzte Lücke am weithin sichtbaren Kernstück der Ortsumfahrung Bad Kösen im Zuge der Bundesstraße (B) 87 – der neuen Brücke über das Saaletal – ist nahezu geschlossen. „Nur noch wenige Kubikmeter Beton für die Fahrbahn sind nötig und die 1.226 Meter lange Brücke verbindet den nördlichen mit dem südlichen Saaletalhang“, sagte Sachsen-Anhalts Ministerin für Infrastruktur und Digitales, Dr. Lydia Hüskens, heute bei einem Besuch an der Baustelle. „Obwohl die Arbeiten in den zurückliegenden drei Jahren, insbesondere bei starken Winden, immer wieder sehr schwierig waren, liegen die Arbeiten sehr gut im Zeitplan“, ergänzte sie. Das ingenieurtechnische Meisterwerk fügt sich harmonisch in die Landschaft ein. Die Brücke überspannt künftig in bis zu 60 Metern Höhe die Saale, das FFH-Gebiet „Saale-Ilm-Platten bei Bad Kösen“ sowie die ICE-Strecken Leipzig-Erfurt, München-Berlin und die Landesstraße (L) 203. Insgesamt werden sieben Brückenbauwerke auf dem Streckenabschnitt errichtet; darüber hinaus sieben Regenrückhalte- und Versickerungsbecken zur Entwässerung sowie ein genau 317 Meter langer Lärmschutzwall nördlich von Tultewitz. Den besonderen Belangen des Naturschutzes wird unter anderem mit mehreren Überflughilfen für Fledermäuse Rechnung getragen. Neben einer Vielzahl von Maßnahmen, mit denen der baubedingte Eingriff in Natur und Umwelt ausgeglichen wird, sind dem Baustart umfangreiche archäologische Untersuchungen vorausgegangen. Die Neubautrasse quert das Feld der Schlacht bei Jena und Auerstedt (1806). Nach den Worten der Ministerin ist die Ortsumfahrung Bad Kösen eines der größten Neubauvorhaben im Land. Rund 200 Millionen Euro investiert der Bund hier im Rahmen des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen. „Die rund 13,3 Kilometer lange Strecke wird die Stadt vom Durchgangsverkehr entlasten und zugleich die verkehrliche Situation rund um das Heilbad verbessern“, sagte Hüskens. Das bedeute mehr Lebensqualität für die Menschen im Ort und erhöhe die Attraktivität der Region für Wirtschaft und Tourismus. „Mobilität bedeutet Freiheit. Zur Freiheit gehört auch eine echte Auswahl des Verkehrsmittels. Wir wollen, dass die Menschen in unserem Sachsen-Anhalt alle Formen der Mobilität frei wählen können. Dafür braucht es gut ausgebaute Infrastrukturen: sichere Radwege genauso wie gute Angebote des öffentlichen Nahverkehrs und natürlich leistungsfähige Straßen, mitsamt den Brücken. Daran arbeiten wir. Jeden Tag. Das Großvorhaben hier im Süden unseres Landes ist ein gelebtes Beispiel dafür“, betonte Lydia Hüskens abschließend. Zu Ihrer Information Baubeginn für die Ortsumfahrung Bad Kösen war im Mai 2021. Ende 2026 soll die neue Trasse für den Verkehr freigegeben werden. Die Fahrbahn auf der Brücke wird planmäßig im Januar nächsten Jahres vollständig betoniert sein. Parallel beginnen die Arbeiten zur Komplettierung des Bauwerks (u.a. Geländer), so dass die Brücke voraussichtlich in rund einem Jahr komplett ist. Mit der Fertigstellung aller 7 Brückenbauwerke ist dann auch der imposante Einschnitt in den Wachthügel abgeschlossen. Die Arbeiten an der Strecke dauern voraussichtlich noch ein weiteres Jahr, bevor der Neubauabschnitt zwischen der B 87 bei Taugwitz und B 88 bei Neuflemmingen Ende 2026 unter Verkehr gehen kann. Impressum: Ministerium für Infrastruktur und Digitales Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 E-Mail: presse-mid@sachsen-anhalt.de

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