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Umweltprobenbank des Bundes (German Environmental Specimen Bank)

Die Umweltprobenbank des Bundes (UPB) mit ihren Bereichen Bank für Umweltproben und Bank für Humanproben ist eine Daueraufgabe des Bundes unter der Gesamtverantwortung des Bundesumweltministeriums sowie der administrativen und fachlichen Koordinierung des Umweltbundesamtes. Es werden für die Bank für Umweltproben regelmäßig Tier- und Pflanzenproben aus repräsentativen Ökosystemen (marin, limnisch und terrestrisch) Deutschlands und darüber hinaus für die Bank für Humanproben im Rahmen einer Echtzeitanalyse Blut-, Urin-, Speichel- und Haarproben studentischer Kollektive gewonnen. Vor ihrer Einlagerung werden die Proben auf eine Vielzahl an umweltrelevanten Stoffen und Verbindungen (z.B. Schwermetalle, CKW und PAH) analysiert. Der eigentliche Wert der Umweltprobenbank besteht jedoch in der Archivierung der Proben. Sie werden chemisch veränderungsfrei (über Flüssigstickstoff) gelagert und somit können auch rückblickend Stoffe untersucht werden, die zum Zeitpunkt ihrer Einwirkung noch nicht bekannt oder analysierbar waren oder für nicht bedeutsam gehalten wurden. Alle im Betrieb der Umweltprobenbank anfallenden Daten und Informationen werden mit einem Datenbankmanagementsystem verwaltet und aufbereitet. Hierbei handelt es sich insbesondere um die biometrischen und analytischen Daten, das Schlüsselsystem der UPB, die Probenahmepläne, die Standardarbeitsanweisungen (SOP) zu Probenahme, Transport, Aufbereitung, Lagerung und Analytik und die Lagerbestandsdaten. Mit einem Geo-Informationssystem werden die Karten der Probenahmegebiete erstellt, mit denen perspektivisch eine Verknüpfung der analytischen Ergebnisse mit den biometrischen Daten sowie weiteren geoökologischen Daten (z.B. Daten der Flächennutzung, der Bodenökologie, der Klimatologie) erfolgen soll. Ausführliche Informationen und eine umfassende Datenrecherche sind unter www.umweltprobenbank.de abrufbar.

Sulfatsaure Böden in niedersächsischen Küstengebieten 1 : 50 000 - Tiefenbereich 0-2 m

In dieser Karte wird das Risiko für die Verbreitung von aktuell und potenziell sulfatsauren Böden von 0 bis 2 m Tiefe dargestellt. Wichtig: Diese Karte wurde neu überarbeitet anhand der neuen Bodenkarte BK50, für deren Erstellung insbesondere auch die hier relevanten Küstengebiete neu kartiert wurden. Daher kann es deutlich andere Einschätzungen geben als in der vorherigen Karte der Sulfatsauren Böden (Tiefenbereich 0-2 m). Die erläuternden Geofakten 24 befinden sich derzeit noch in Überarbeitung. Sogenannte „Sulfatsaure Böden“ kommen in Niedersachsen vor allem im Bereich der Küstengebiete vor. Diese Bezeichnung umfasst sowohl Böden als auch tiefergelegene Sedimente sowie Torfe. Charakteristisch für die verschiedenen sulfatsauren Materialien (SSM) sind hohe, geogen bedingte Gehalte an reduzierten anorganischen Schwefelverbindungen. Ursprünglich gelangte der Schwefel in Form von Sulfationen aus dem Meerwasser in die holozänen Ablagerungen. Aufgrund wassergesättigter, anaerober Bedingungen wurden die Sulfationen zu Sulfid reduziert und vor allem als Pyrit und FeS über lange Zeit wegen konstant hoher Grundwasserstände konserviert. Typische SSM sind tonreiche Materialien mit höheren Gehalten an organischer Substanz und/oder groben Pflanzenresten sowie über- und durchschlickte Niedermoortorfe. Bei Entwässerung und Belüftung dieser Materialien kommt es zur Oxidation der Sulfide und zur Bildung von Schwefelsäure, wenn sie z. B. im Rahmen von Bauvorhaben entwässert oder aus dem natürlichen Verbund herausgenommen werden. Aus potenziell sulfatsauren Böden können so aktuell sulfatsaure Böden werden. Das hohe Gefährdungspotenzial ergibt sich durch: • extreme Versauerung (pH < 4,0) des Baggergutes mit der Folge von Pflanzenschäden, • deutlich erhöhte Sulfatkonzentrationen im Bodenwasser bzw. Sickerwasser, • erhöhte Schwermetallverfügbarkeit bzw. -löslichkeit und erhöhte Konzentrationen im Sickerwasser; • hohe Korrosionsgefahr für Beton- und Stahlkonstruktionen. Zur Gefahrenabwehr bzw. -minimierung bedürfen in den betroffenen Gebieten alle Baumaßnahmen mit Bodenaushub oder Grundwasserabsenkungen einer eingehenden fachlichen Planung und Begleitung. Dabei ist zu beachten, dass die Verbreitung der Eisensulfide in der Fläche und in der Tiefe oft eher fleckenhaft ist. Daher sollten die Identifikation von aktuell und potenziell SSM sowie Bauplanung und -begleitung nur durch qualifiziertes bodenkundliches Fachpersonal vorgenommen werden. Aufgrund der oft geringen Tragfähigkeit dieser Böden und insbesondere der Torfe müssen bei Baumaßnahmen relativ große Baugruben ausgehoben werden, so dass in kurzer Zeit viel SSM als Aushubmaterial anfällt. Zudem laufen Oxidation und Versauerung oft sehr schnell ab. Diese Auswertungskarte kann schon bei Planung und Ausweisung von Gebieten, z. B. im Rahmen von Trassenplanungen, Flächennutzungs- und Bebauungsplänen etc., genutzt werden. Konkrete Handlungsanweisungen zu Bauplanung und -begleitung sowie zu Beprobung und Laboranalyse des umzulagernden SSM finden sich in den Geofakten 25. Achtung: Die Karte ist nur die Grundlage für eine konkrete Erkundung am Ort der Baumaßnahme.

Feststellung gem. §43f Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das Anzeigeverfahren nach § 43f EnWG für die Zubeseilung der 110-kV-Freileitung Stockheim-Neustadt b. Coburg

Die Bayernwerk Netz GmbH (Vorhabenträgerin) reichte am 20.07.2026, mit Schreiben vom selben Tag sowie Nachreichungen vom 22.07.2026 und 14.09.2026, die vollständigen An-tragsunterlagen ein. Beantragt ist eine Zubeseilung zwischen den Masten Nrn. 1 bis zur Landesgrenze Bayern/Thüringen, die sich zwischen den Masten Nrn. 12 und 13 befindet, sowie von der Landesgrenze Thüringen/Bayern, die sich zwischen den Masten Nrn. 41 und 42 befindet, bis zum Mast Nr. 46, der 110-kV-Freileitung Stockheim-Neustadt b. Coburg, Ltg. Nr E69, im Rahmen eines Anzeigeverfahrens nach § 43f EnWG. Gegenstand dieses Anzeigeverfahrens sind ausschließlich die oberfränkischen Leitungsabschnitte. Durch das Auflegen von Leiterseilen in den Bereichen zwischen den Masten Nrn. 1 und 14 sowie den Masten Nrn. 34 und 46 wird die Übertragungsfähigkeit der Leitung gesteigert. Die Leitung beginnt südlich von Stockheim im Landkreis Kronach. Ab Mast Nr. 13 bis ein-schließlich Mast Nr. 41 verläuft sie durch den Landkreis Sonneberg in Thüringen. Ab Mast Nr. 42 bis zum Umspannwerk bei Neustadt bei Coburg liegt die Trasse im Landkreis Coburg. Die Freileitung hat eine Gesamtlänge von ca. 13,6 km. Es werden temporäre Arbeitsflächen errichtet und temporär Wege mit Aluplatten oder Holz-bohlen gelegt, um eine Zufahrt zu gewähren. Die Größe und Standort der Masten verän-dern sich nicht. Das neue Leiterseil wird mit Hilfe eines Vorseils von den Seiltrommeln mittels Winde zum Windenplatz gezogen. Um die Bodenfreiheit beim Ziehen der Seile zu gewährleisten, wer-den die Seile durch eine Seilbremse am Trommelplatz entsprechend eingebremst und unter Zugspannung zurückgehalten. Nach dem Seilzug werden die neuen Seile so einreguliert, dass deren Durchhänge den vorher berechneten Sollwerten entsprechen. Im Anschluss daran werden die Seile an den Klemmen der Isolatorenketten befestigt.

Netzausbauplan der Übertragungsnetzbetreiber

Die Daten zeigen Daten zu geplanten Netzausbauvorhaben mit ihrem Trassenverlauf, der Trassenlänge und die Art und den Zweck des Ausbaus. Die Karte zeigt alle Netzausbau-Vorhaben im Übertragungsnetz, die im Bundesbedarfsplan oder im Energieleitungsausbaugesetz enthalten sind.

380-kV-Netzstärkung Daxlanden - Eichstetten, Teilabschnitt A – 5. Planänderung - Ergänzung zum Umgang mit Brutnestern - Screening-Entscheidung

Die Planänderung führt zu keiner Änderung der geplanten betrieblichen Anlage, sondern erweitert die Regelungen für den Umgang mit Nestern des Weißstorchs und Turmfalken während der Bauarbeiten. Die Regelung soll entlang der gesamten Trasse des Planfeststellungsbeschlusses „380-kV-Netzverstärkung Daxlanden-Eichstetten – Teil A“ vom 28.06.2022 gelten. Der Planänderung immanent ist, dass vom Vorhaben die strenggeschützten Tierarten Weißstorch (Ciconia ciconia) und Turmfalke (Falco tinnunculus) betroffen sind. Die mit der beantragten Planänderung verbundenen nachteiligen Umweltauswirkungen können, nach Überzeugung der Planfeststellungsbehörde, im Hinblick auf die von der Vorhabenträgerin vorgesehenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen als nicht erheblich eingestuft werden.

Kernbereiche landschaftlicher Freiräume (Grundlagen)

Unzerschnittene landschaftliche Freiräume sind Bereiche der Landschaft, die frei von Bebauung, befestigten Straßen, Haupt-Eisenbahnlinien und Windenergieanlagen sind. Die Freiraumstrukturanalyse erfolgt als Lineament-Wirkzonen-Analyse. Störend oder zerschneidend wirkenden Elemente (Zerschneidungselemente) werden mit Wirkzonen versehen. Die nach Abzug der Wirkzonen verbleibenden Flächen mit einer Mindestgröße von 25 ha sind die Kernbereiche landschaftlicher Freiräume. Für die Kernbereiche landschaftlicher Freiräume wurden ermittelt: - Größenklassen als Analyseergebnis (Freiraumstatistik) und Bewertung der Schutzwürdigkeit - weitere Bewertungskategorien: Natürlichkeitsgrad, Sekundärzerschneidung, verkehrsarme Räume (nur in MV) Die Zusammenstellung der Daten in Shape-Files und Bearbeitung der Attributtabellen und Legenden erfolgte 2002 im LUNG. Für die Kernbereiche landschaftlicher Freiräume außerhalb von MV (Länder Polen, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen) stehen nur ältere und unvollständige Daten zu Zerschneidungselementen zur Verfügung. Die Berechnungsmethodik führt daher zu nicht ergleichbaren Ergebnissen. lfr01_a (_a für Autobahn) Korrektur der Trasse der A20 und eines Teilabschnittes der A14 (A20 bis Jesendorf) auf Grundlage der bestehende Autobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen aus dem ATKIS Basis-DLM (ablk_08.shp), aktualisiert durch das Landesamt für Straßenbau (Stand Juli 2008). - TK 1:50.000 (LVA/Stand 1984-1992, Netz der Autobahnen, Bundes-, Landes- u. Kreisstraßen, Verkehrszählung 95 (LA f. Straßenbau und Verkehr), Eignungsräume für Windenergieanlagen (ROK d. Min. f. Arbeit u. Bau)

Sulfatsaure Böden in niedersächsischen Küstengebieten 1 : 50 000 - unterhalb von 2 m Tiefe

In dieser Karte wird das Risiko für die Verbreitung von potenziell sulfatsauren Böden unterhalb von 2 m Tiefe bis zur Basis der holozänen Sedimente dargestellt. Wichtig: Diese Karte wurde im Gegensatz zu der Karte für den Tiefenbereich 0-2 m in 2018 nicht neu überarbeitet, aber es werden auch hier die gleichen, neuen Legenden verwendet. Die erläuternden Geofakten 24 befinden sich derzeit noch in Überarbeitung. Für diese Karte gibt es keine Werte östlich von Cuxhaven und Bremerhaven, da deren Datengrundlage, die Geologische Küstenkarte von Niedersachsen, dort ebenfalls endet. Sogenannte „Sulfatsaure Böden“ kommen in Niedersachsen vor allem im Bereich der Küstengebiete vor. Diese Bezeichnung umfasst sowohl Böden als auch tiefergelegene Sedimente sowie Torfe. Charakteristisch für die verschiedenen sulfatsauren Materialien (SSM) sind hohe, geogen bedingte Gehalte an reduzierten anorganischen Schwefelverbindungen. Ursprünglich gelangte der Schwefel in Form von Sulfationen aus dem Meerwasser in die holozänen Ablagerungen. Aufgrund wassergesättigter, anaerober Bedingungen wurden die Sulfationen zu Sulfid reduziert und vor allem als Pyrit und FeS über lange Zeit wegen konstant hoher Grundwasserstände konserviert. Typische SSM sind tonreiche Materialien mit höheren Gehalten an organischer Substanz und/oder groben Pflanzenresten sowie über- und durchschlickte Niedermoortorfe. Bei Entwässerung und Belüftung dieser Materialien kommt es zur Oxidation der Sulfide und zur Bildung von Schwefelsäure, wenn sie z. B. im Rahmen von Bauvorhaben entwässert oder aus dem natürlichen Verbund herausgenommen werden. Aus potenziell sulfatsauren Böden können so aktuell sulfatsaure Böden werden. Das hohe Gefährdungspotenzial ergibt sich durch: • extreme Versauerung (pH < 4,0) des Baggergutes mit der Folge von Pflanzenschäden, • deutlich erhöhte Sulfatkonzentrationen im Bodenwasser bzw. Sickerwasser, • erhöhte Schwermetallverfügbarkeit bzw. -löslichkeit und erhöhte Konzentrationen im Sickerwasser; • hohe Korrosionsgefahr für Beton- und Stahlkonstruktionen. Zur Gefahrenabwehr bzw. -minimierung bedürfen in den betroffenen Gebieten alle Baumaßnahmen mit Bodenaushub oder Grundwasserabsenkungen einer eingehenden fachlichen Planung und Begleitung. Dabei ist zu beachten, dass die Verbreitung der Eisensulfide in der Fläche und in der Tiefe oft eher fleckenhaft ist. Daher sollten die Identifikation von aktuell und potenziell SSM sowie Bauplanung und -begleitung nur durch qualifiziertes bodenkundliches Fachpersonal vorgenommen werden. Aufgrund der oft geringen Tragfähigkeit dieser Böden und insbesondere der Torfe müssen bei Baumaßnahmen relativ große Baugruben ausgehoben werden, so dass in kurzer Zeit viel SSM als Aushubmaterial anfällt. Zudem laufen Oxidation und Versauerung oft sehr schnell ab. Diese Auswertungskarte kann schon bei Planung und Ausweisung von Gebieten, z. B. im Rahmen von Trassenplanungen, Flächennutzungs- und Bebauungsplänen etc., genutzt werden. Konkrete Handlungsanweisungen zu Bauplanung und -begleitung sowie zu Beprobung und Laboranalyse des umzulagernden SSM finden sich in den Geofakten 25. Achtung: Die Karte ist nur die Grundlage für eine konkrete Erkundung am Ort der Baumaßnahme.

Kreisstraßennetz (Landkreis Leer)

Trassen aller Kreisstraßen mit Bezeichnung im Landkreis Leer

Bebauungsplan Bergen Nr. 32 "Amtland"

Der Planbereich befindet sich am südwestlichen Stadtrand Bergens auf der Südseite der Straße "Amtland" Er wird auf dem Deckblatt dieser Begründung im Maßstab 1:5000 dargestellt. Der Planbereich wird in der Zeichnerischen Darstellung des Regionales Raumordnungsprogramms für den Landkreis Celle als Teil eines großflächigen Vorsorgegebietes für die Landwirtschaft aufgrund hohen natürlichen standortgebundenen landwirtschaftlichen Ertragspotentials gekennzeichnet. Außerdem kreuzt im westlichen Bereich die Trasse einer Umgehungsstraße Bergens im Zuge der Bundesstraße 3. Der Flächennutzungsplan der Stadt Bergen weist für den Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes ein Allgemeines Wohngebiet mit einer durchschnittlichen Geschossflächenzahl von 0,8 aus, das durch eine Richtfunkstraße überquert wird.

Umweltverträglichkeitsstudie für die 110-kV Freileitung Abzweig Zirzow- Altentrptow

Zur bedarfsgerechten Versorgung der Stadt Altentreptow einschließlich der umliegenden Gewerbegebiete, ist der Neubau einer 110 kV Freileitung erforderlich. Im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens wurde die Trasse für einen Neubau geprüft. Mit der Umweltverträglichkeitsprüfung wurden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter nach UVPG ermittelt. Die Vorzugstrasse verläuft von Zirzow westlich des Landschaftsschutzgebietes "Tollenseniederung" bis nach Altentreptow.

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