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Umweltverbände und Betroffener reichen Klage gegen Welzow-Süd II ein

Nach Auffassung von Umweltverbänden und Betroffenen ist der Braunkohlenplan für den Tagebau Welzow-Süd II in Niederlausitz rechtswidrig und müsse daher für unwirksam erklärt werden. Dies begründet eine 50-seitige Klageschrift im Auftrag von Greenpeace, BUND Brandenburg und GRÜNE LIGA. Die Umweltschützer reichten am 28. August 2015 gemeinsam mit einem Betroffenen Normenkontrollklage beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein.

Sanierungsrahmenplan Tagebau Scheibe

Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Scheibe Verfahrensschritte: Aufstellungsbeschluss am 19.09.1996 Satzungsbeschluss am 29.03.2001 Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium des Innern am 10.01.2002 In Kraft getreten am 27.06.2002

Revision gegen Braunkohlenplan Nochten 2 eingelegt

Am 27. August 2015 legten der BUND Sachsen und ein Privatkläger, getragen von einem Klagebündnis mit Greenpeace, der Bürgerinitiative „Strukturwandel jetzt – kein Nochten 2“ und der Grünen Liga Cottbus, Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Sachen Braunkohlenplan Nochten 2 ein. Im April 2015 hatte das Oberverwaltungsgericht Bautzen die Klage gegen den Braunkohlenplan in erster Instanz abgewiesen. Die Kläger wurden in der Ende Juli zugestellten Urteilsbegründung auf ihr Klagerecht gegen die noch ausstehende bergrechtliche Genehmigung verwiesen. Ein Klagerecht gegen den formaljuristisch vorgelagerten raumordnerischen Braunkohlenplan dagegen wurde vom Oberverwaltungsgericht verneint. Das Klagebündnis hat sich nach eingehender Prüfung der Urteilsbegründung zur Revision entschieden, da nach seiner Auffassung sehr wohl ein Klagerecht besteht und auch inhaltlich schwere Bedenken gegen die Braunkohlenplanung in der Lausitz bestehen.

Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen - Raumnutzung

Der Regionale Planungsverband Westsachsen ist einer von vier Planungsverbaenden im Freistaat Sachsen . Er ist Traeger der Regionalplanung fuer die gleichnamige Planungsregion, der die kreisfreie Stadt Leipzig sowie die Landkreise Nordsachsen und Landkreis Leipzig angehoeren. In den Braunkohlenplangebieten der Planungsregion Westsachsen sind darueber hinaus fuer jeden Braunkohlentagebau Braunkohlenplaene bzw. fuer stillgelegte oder stillzulegende Tagebaue Sanierungsrahmenplaene aufzustellen.

E-Mail-Verlauf zwischen MSGIV und BGE – Datenanfragen zu planWK an das Land Brandenburg (PDF)

Von: Gesendet: An: Betreff: Sehr geehrte Freitag, 17. Juni 2022 10:35 'MSGIV, Atomaufsicht' AW: Ihre Datenanfragen zu planWK an das Land Brandenburg , vielen Dank für Ihr Schreiben vom 03.06.2022 und der Übersendung der Daten vom MIL, deren Eingang wir Ihnen hiermit bestätigen. Bei Rückfragen kommen wir gerne auf Sie zu. Ich bitte zu beachten, dass diese E-Mail bzw. dieses Schreiben sowie die Rückantworten ggf. auf einer Internetpräsenz der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH veröffentlicht und dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zur Veröffentlichung auf der Informationsplattform gemäß § 6 StandAG zur Verfügung gestellt werden. Sollten Ihrerseits Bedenken bestehen, so sind diese ausdrücklich der Rückantwort voranzustellen. Mit freundlichen Grüßen i.A. BGE Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Standortauswahl Standort Peine Eschenstraße 55 31224 Peine, Germany T +49 (0) 5171 43- @bge.de www.bge.de Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Parlamentarischer Staatssekretär Christian Kühn Von: MSGIV, Atomaufsicht <atomaufsicht@MSGIV.Brandenburg.de> Gesendet: Freitag, 3. Juni 2022 16:02 An: @bge.de> Betreff: AW: Ihre Datenanfragen zu planWK an das Land Brandenburg Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst möchte ich mich noch für die Überblicksdarstellung bedanken. Darüber hinaus konnte das MIL überzeugt werden, die zunächst abgelehnte fachliche Zuständigkeit für Ihre Anfrage doch wahrzunehmen. Die unten folgenden Angaben wurden mir auf Fachebene vom MIL übermittelt (inkl. E-Mail im Anhang). Ich gehe nicht davon aus, dass das MIL Ihnen mit separatem Schreiben antwortet. Für weitere Fragen stehe ich ab 13. Juni 2022 gern zur Verfügung. 1 Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Datenanfrage der BGE im Rahmen der Methodenentwicklung zum Standortauswahlverfahren für Endlager (Schreiben der BGE vom 01. April 2022; Ihre Emails vom 11. und 16. Mai 2022) Allgemein:  Raumordnerische Festlegungen zur Rohstoffsicherung und –gewinnung bestehen in Berlin-Brandenburg in der Regionalplanung für oberflächennahe Rohstoffe. Von den vier für die Methodenentwicklung ausgewählten Teilgebieten, auf die sich die Anfrage der BGE momentan bezieht, ist Berlin-Brandenburg nur durch das Teilgebiet 009 („Saxo-Thuringikum“) berührt, und zwar anteilig im Süden Brandenburgs nur die Planungsregion Lausitz- Spreewald. Dementsprechend beschränken wir unsere Hinweise auf für diese Region relevante Daten.  Daten zu rechtswirksamen Braunkohlenplänen in Brandenburg sind unter Geoportal Brandenburg - Detailansichtdienst verfügbar.  Hinweis zur Erfassung der Rohstoffsituation im Suchraum: In diesem Bereich gibt es mit großer Wahrscheinlichkeit auch weitere nicht genutzte Braunkohlenlagerstätten, unterirdische Hohlräume des Braunkohlen-Altbergbaus im 19. Jahrhundert sowie großflächige Bergbaufolgelandschaften mit veränderten Bodenstrukturen. Über die öffentlich zugänglichen Daten hinaus liegen digitale Daten dazu der GL nicht vor und sollten bei der zuständigen Fachbehörde LBGR erfragt werden. Zu den Abfragekennzeichen: p09_01a_BB_01 (Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffsicherung/-gewinnung)    Festlegungen dazu erfolgen - nur in Brandenburg, nicht in Berlin - auf Ebene der Regionalplanung. Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe aus dem rechtswirksamen sachlichen Teilregionalplan "Gewinnung und Sicherung oberflächennaher Rohstoffe" der Region Lausitz-Spreewald vom 26.08.1998 sind in der Anlage als GIS-Daten einschließlich Datenbeschreibung beigefügt. Zu den ergänzenden Fragen aus dem Schreiben der BGE:  Wie aktuell sind die Karten bzw. die zugrundeliegenden Daten? Zum Stand der Festlegungskarten s. o.  In welchem Erfassungsmaßstab liegen die zugrundeliegenden Daten vor? Datenbasis sind Informationen des LGBR (als Landesoberbehörde dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) des Landes Brandenburg nachgeordnet), auf das hierzu verwiesen wird. Der Maßstab der Festlegungskarte des sachlichen Teilregionalplans beträgt 1 : 200.000.  Welche geologischen Daten liegen den Raumordnungsgebieten zugrunde? wie vor  Werden die Raumordnungsgebiete landesweit einheitlich anhand gleicher Merkmale/ einer gleichen Methodik festgelegt oder können sich die Kriterien zur Festlegung zwischen den Regionalverbänden unterscheiden? Da vom Teilgebiet 009 nur eine Planungsregion in Brandenburg berührt ist, trifft die Frage hier nicht zu. Allgemein sind für alle RP Informationen des LBGR zu den Rohstoffvorkommen die Datenbasis. Die Methodik der Festlegungen von VR/VB kann variieren.  Verfügen Sie in Ihrem Haus über Kenntnisse zu Rohstoffabbau, der nicht raumgeordnet ist, da z.B. die zu genehmigende Fläche eine bestimmte Größe unterschreitet? Nein, alle seit 2000 in Raumordnungsverfahren geprüften Planungen zur Rohstoffgewinnung im Betrachtungsraum liegen innerhalb von Vorrang- oder Vorbehaltsgebieten des sachlichen Teilregionalplans.  Ist zu erwarten, dass den Planungsbehörden Rohstoffabbauflächen nicht bekannt sind? Das kann in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden. 2  Können Abbautätigkeiten von einzelnen Rohstoffen auch außerhalb der Vorranggebiete liegen? Ja, die Vorranggebiete haben in Brandenburg keine Ausschlusswirkung. p09_01b_BB_01 (Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die geothermische Nutzung des Untergrundes) p09_01c_BB_01 (Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Nutzung des Untergrundes als Erdspeicher)  Dazu sind keine Festlegungen in Landes- und Regionalplänen in Berlin und Brandenburg vorgesehen und vorhanden. p04_02a_BB_01 (Bestehende Vorbehaltsgebiete zum Hochwasserschutz) p04_02b_BB_01 (Bestehende Vorranggebiete zum Hochwasserschutz)    Festlegungen dazu erfolgen - nur in Brandenburg, nicht in Berlin - auf Ebene der Regionalplanung. Rechtswirksame Regionalpläne mit entsprechenden Festlegungen liegen bisher nicht vor. In der Region Lausitz-Spreewald wird im Rahmen des laufenden Aufstellungsverfahrens für den Integrierten Regionalplan über die Festlegung von Gebieten für den vorbeugenden Hochwasserschutz entschieden; Geodaten dazu liegen noch nicht vor. Von: @bge.de> Gesendet: Freitag, 13. Mai 2022 10:01 An: MSGIV, Atomaufsicht <atomaufsicht@MSGIV.Brandenburg.de> Cc: @bge.de> Betreff: AW: Ihre Datenanfragen zu planWK an das Land Brandenburg Sehr geehrte , vielen Dank für Ihre Nachricht vom 20.05.2022 und die damit verbundene Mitteilung über die zentrale Koordinaten der Datenabfragen zu den planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien in Brandenburg. Gerne geben wir Ihnen einen Überblick über die bisher erfolgten Rückmeldungen und Datenlieferungen der von uns angefragten Behörden: BLDAM  Datenlieferung über Bodendenkmäler ist am 28.04.2022 bei uns eingegangen. o Wir haben die Daten bisher noch nicht über den Downloadlink abgerufen, da intern geklärt werden muss, wie wir mit der Nutzungsvereinbarung umgehen, die zum Zugriff der Daten notwendig ist. o Diesbezüglich werden wir uns zeitnah an das BLDAM zurückmelden und Sie selbstverständlich im CC informieren.  Wir haben bisher keine Informationen über die Datenabfrage zu Baudenkmälern erhalten. LBGR  Die Datenlieferung des LBGR hat uns am 12.05.2022 postalisch erreicht. LfU Wir haben eine Datenlieferung des LfU am 09.05.2022 erhalten. Das MIL hat uns am 14.04.2022 mitgeteilt, dass es nicht für die Bearbeitung der Datenabfrage zuständig ist und diese entweder an das MLUK oder an das MWAE zu richten sind. MIL 3

Antrag der RWE Power AG auf „Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Fortsetzung der Entnahme und Ableitung von Grundwasser für die Entwässerung des Tagebaus Inden im Zeitraum 2025-2031“

Die RWE Power AG (RWE Platz 2, 45141 Essen) hat im Zuge der Fortführung der Braunkohlengewinnung im Tagebau Inden den Antrag auf „Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Fortsetzung der Entnahme und Ableitung von Grundwasser für die Entwässerung des Tagebaus Inden im Zeitraum 2025-2031“ gemäß § 8 Abs. 1, 9 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt. Die derzeitige wasserrechtliche Erlaubnis für die Sümpfung des Tagebaus Inden vom 30.07.2004 (Az.: 86 i 5-7-200-1) ist bis zum 31.12.2031 befristet. Diese sieht ab dem 01.01.2025 eine reduzierte Entnahme von Grundwasser auf 40 Mio. m³/a vor. Aktuelle Erkenntnisse zeigen, dass die Reduzierung der notwendigen Hebungsmengen langsamer erfolgen wird, als bei Erteilung des Wasserrechts angenommen. Die RWE Power AG beantragt, für das im Braunkohlenplan Inden räumlicher Teilabschnitt I vom 05.10.1984 sowie im Braunkohlenplan Inden räumlicher Teilabschnitt II vom 08.03.1990 und im geänderten Braunkohlenplan Inden räumlicher Teilabschnitt II vom 19.06.2009 angezeigte Abbauvorhaben unter Berücksichtigung der Leitentscheidungen der Landesregierung NRW vom 05.07.2016 (LE2016), 23.03.2021 (LE2021) und 19.09.2023 (LE2023) eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Fortsetzung der Entnahme und Ableitung von Grundwasser für die Entwässerung des Tagebaus Inden. Daraus resultierend ist eine Anpassung der genehmigten Hebungsmengen für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2031 notwendig, so dass ab 2025 eine neue wasserrechtliche Erlaubnis mit Hebungsmengen in Höhe von rd. 67 Mio. m³/a erforderlich wird. Für die Gewinnung von Braunkohle im Tagebau muss der Grundwasserspiegel in den oberen bzw. der Grundwasserdruck in den tieferen Grundwasserleitern fortlaufend abgesenkt werden, um somit einen sicheren Tagebaubetrieb zu ermöglichen. Die Entnahme und Ableitung von Grundwasser bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Zuständig für das Verfahren ist gemäß § 19 Abs. 2 WHG die Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde in Nordrhein-Westfalen.

Braunkohlenplan Tagebau Profen

Titel: Braunkohlenplan Tagebau Profen für das Vorhaben Weiterführung des Tagebaues Profen bis zum Auslauf Planungsstand: verbindlicher Braunkohlenplan seit 09.09.2002 Inhalt: * In Sachsen umfasst der Abbaubereich lediglich ca. 180 ha des Feldes Süd/D1 mit einem Vorrat von 21 Mill. t (Insellage des Standorts der Tagesanlagen D1/D3 durch Abbauführung in der Vergangenheit). Der Ersatz von Flurgehölzen im Bereich des alten Floßgrabenlaufs sowie der vom Abbau erfassten Aufforstungsflächen im Böschungssystem Profen-Nord bilden Schwerpunkte bei der Kompensation von Abbaueingriffen. Es erfolgen keine weiteren Eingriffe in das bestehende Infrastrukturnetz. Der Grundwasserabsenkungsbereich (Begrenzung auf das unbedingt erforderliche Maß) wird sich langfristig an den des östlich benachbarten Tagebaus Vereinigtes Schleenhain annähern. * Derzeit erfolgt die Überbaggerung der ehemaligen Tagesanlagen im Bereich D1/D3. Die Verlagerung der Tagesanlagen in den Randbereich der Ortslage Profen ist abgeschlossen. Zur Sicherung der Förderstrecken des Folgefeldes Schwerzau (Braunkohlengewinnung begonnen 2006) wurden zur Querung der erforderlichen Bandanlagen (Abraum und Braunkohle) mit der Straße Profen-Hohenmölsen (Grüne Magistrale) sowie den Betriebsgleisen Tunnelröhren eingebaut. * Im Zuge der bergbaulichen Wiedernutzbarmachung erfolgt eine Oberflächengestaltung der Bergbaufolgelandschaft mit Tagebaugroßgeräten unter Einsatz der bei der Kohlefreilegung zu gewinnenden Abraummassen (Herstellung abwechslungsreicher Geländeformen). In Sachsen entsteht nach Verfüllung noch offener Restlöcher (ehemaliges Sachsenfeld, "Floßgrabenloch") eine zusammenhängende Kippenfläche unter vollständiger Schließung des Abbaubereichs. In den Abbaufeldern Schwerzau und Domsen verbleiben aufgrund des entstehenden Massendefizits später als Seen zu gestaltende Restlöcher. * Das im Zuge der Abbautätigkeit zu hebende Sümpfungswasser wird überwiegend zur Restlochflutung im Südraum Leipzig (Cospudener, Zwenkauer See und Werbener See) eingesetzt (73 km lange Verbundleitung). Darüber hinaus erfolgt eine Bespannung der wiederhergestellten Abschnitte des im Zuge der Sanierung neu gebauten Floßgrabenlaufs. Sümpfungswässer werden auch zur Eigenversorgung der MIBRAG mbH (Kraftwerke Deuben, Wählitz) mit Brauchwasser genutzt. * Die in den Altkippenbereichen etablierte Landwirtschaft verfügt aufgrund der vergleichsweise hohen Ertragspotenziale (Ackerzahlen um 50) über einen Bestandsschutz (Anlage von Alleen und Flurgehölzen zur Landschaftsaufwertung). Im Bereich der Neukippen herzustellende landwirtschaftliche Flächen sollen von vornherein strukturiert werden. Schwerpunkte der Forstwirtschaft bestehen in Neuaufforstungen (Altkippenbereiche nach freiwilliger Aufgabe der Landwirtschaft) sowie im Umbau von Pappel-Reinbeständen (Altkippen). Nach Übernahme von zahlreichen Liegenschaften im Plangebiet durch die Stadt Pegau wurden in Zusammenarbeit mit der Stifung "Wald für Sachsen" weitere Aufforstungen durchgeführt. * Der Komplex Natur und Landschaft schließt die gezielte Belassung von Sukzessionsflächen (Drehpunkt Kippe 1062, Aufschlussgraben Werben-Sittel, ehemalige Quarzitkippe AFB-Randschlauch, Nordufer Werbener See) ein, wobei in Teilbereichen Initialpflanzungen von Röhricht und Kleinseggenried erfolgen können. Aus Richtung Elsteraue soll entlang des Floßgrabens bis zum Werbener See ein Landschaftsverbund hergestellt werden. Die Elsteraue ist Bestandteil des FFH-Gebiets 218 "Elsteraue südlich Zwenkau". 460 ha der Kippe des ehemaligen Tagebaus Profen-Nord sind im Gebietsvorschlag der Landesregierung für das SPA-Gebiet "Bergbaufolgelandschaft Werben" integriert. * Der Tagebaubereich weist aufgrund seiner künftigen landschaftlichen Ausstattung (Restseen, Wald, Sukzessionsflächen etc.) und seiner Einbindungsmöglichkeiten in die umgebende Landschaft mittelfristig günstige Freizeit- und Erholungspotenziale mit Schwerpunkt Sachsen-Anhalt (Domsener See 9,1 km², Schwerzauer See 8,1 km², nach 2030) auf. Am Werbener See bestehen bereits jetzt Bademöglichkeiten (Einklang mit Natur und Landschaft, Zuschnitt auf örtlichen Bedarf). Ein zentraler Aussichtspunkt besteht am Standort der ehemaligen Ortslage Stöntzsch ca. 1 km westlich von Pegau. * Das Verkehrsnetz wird mit der in Betrieb genommenen Autobahn A 38, der geplanten Wiederherstellung einer leistungsfähigen Ost-West-Straßenverbindung als Ersatz für die in diesem Bereich seit 1967 unterbrochene B 176 und der geplanten Wiederherstellung der Ortsverbindungsstraße Werben-Muschwitz schrittweise aufgewertet (zugleich Erschließung der entstehenden Bergbaufolgelandschaft). Hinzu kommt eine "innere Erschließung" durch ein Rad- und Wanderwegenetz (Anschluss an das regionale Radwegenetz und an Bahnhöfe [SPNV]). Das Wegesystem auf der Kippe westlich der Stadt Pegau ist im Auftrag der LMBV mbH im Rahmen des III. VA BKS bereits in großen Teilen instand gesetzt worden (Zauschwitzer Weg, Coburger Straße bis Modellflugplatz). Die qualitative Verbesserung des Uferrundwegs am Restloch Werben soll im Jahr 2007 erfolgen.

Braunkohlenplan Tagebau Reichwalde (Oberlausitz-Niederschlesien)

Titel: Braunkohlenplan Tagebau Reichwalde für das Vorhaben Weiterführung des Tagebaues Reichwalde 1994 bis Auslauf Verfahrensschritte Abbildung des Titelblatts des Braunkohlenplans Tagebau Reichwalde Aufstellungsbeschluss am 25.09.1992 Feststellung durch Satzung in der Verbandsversammlung am 21.11.1993 Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung am 31.01.1994 Eintritt der Verbindlichkeit am 17.05.1994

Sanierungsrahmenplan Tagebau Lohsa Teil 1

Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Lohsa, Teil 1 Bergbau- und Wasserbaumaßnahmen - Wasserspeicher Lohsa II Verfahrensschritte: Aufstellungsbeschluss am 23.02.1995 Feststellung durch Satzung in der Verbandsversammlung am 25.07.1996 Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung am 09.06.1997 Eintritt der Verbindlichkeit am 12.09.1997

Schriftenreihe zur Regionalentwicklung (Region Oberlausitz-Niederschlesien)

Übersicht über die Schriftenreihe Bisher sind folgende Titel erschienen: Heft 1: Städteranking für Städte mit mehr als 15.000 Einwohnern im Freistaat Sachsen (2001) Heft 2: Stärken-Schwächen-Profil für die Oberlausitz (2001) Heft 3: Rechtsfragen der Auswahl von FFH-Gebieten im Freistaat Sachsen (2002) Heft 4: Zweckverbandssatzungen für künftige Seenlandschaften (2002) Heft 5: Ausgewählte örtliche Bauleitplanungen von Gemeinden an der deutsch-polnischen Grenze (2006) Heft 6: Ausgewählte Flächennutzungsplanungen von Gemeinden an der deutsch-tschechischen Grenze (2007) Heft 7: Grenzüberschreitende Koordinierung der kommunalen Flächennutzungsplanung im deutsch-tschechischen Grenzraum (Studie zur Dokumentation und Auswertung des Projekts KOREG) (2007) Heft 8: Přeshraniční koordinace komunálního územního plánování v česko-německém pohraničíe (Studie k dokumentaci a vyhodnocení projektu KOREG - česká verze) (2007) Heft 9: Rechtsgutachten zum Braunkohlenplanverfahren zur Inanspruchnahme des derzeit als Vorranggebiet ausgewiesenen Teils des Braunkohlenplangebietes Nochten (2007)

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