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Analyse des historischen Strukturwandels in der Lausitz

Gegenstand der vorliegenden Fallstudie ist der durch den Systemwechsel von der Plan- zur Marktwirtschaft ausgelöste Strukturwandel in der Lausitz im Untersuchungszeitraum 1990-2015. Prägend war vor allem eine starke Deindustrialisierung. Hiervon war auch die Lausitzer Braunkohlewirtschaft in starkem Maße betroffen. Die Fallstudie beschreibt den historischen Strukturwandelprozess und analysiert die in Reaktion auf diesen Prozess umgesetzte Strukturpolitik mit dem Ziel, dieses Wissen für in Zukunft anstehende Strukturwandelprozesse in anderen (Kohle-)Regionen zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck kategorisiert die Fallstudie die strukturpolitischen Interventionen in "konservierend", "nachsorgend" und "vorausschauend" und bewertet ihre (intendierten) Wirkungen anhand der Dimensionen "Ökonomie", "Soziales", "Ökologie" und "regionale Identität". Die Wirtschaftspolitik des Bundes und der beteiligten Länder entwickelte im Laufe der Zeit eine Vielzahl unterschiedlicher strukturpolitischer Interventionen. Dies geschah lange mit einem Fokus auf den Wirtschaftsraum "Ostdeutschland" insgesamt und nicht spezifisch für die Lausitz. Die Strukturpolitik in der Lausitz wird insgesamt als nur mäßig erfolgreich bewertet. Die Politik des "Aufbau Ost" (1990-1998) kann im Rückblick zumindest aus ökonomischer Sicht als erfolgreich bezeichnet werden. Allerdings haben sich neue Strukturmuster vor allem an solchen Standorten herausgebildet, die eine hinreichende Attraktivität für externe Investoren aufwiesen. Die Strukturpolitik war insoweit eher begleitend, nicht (struktur-)gestaltend ausgerichtet. Auch heute gilt die Lausitz noch als strukturschwach. Wie die Analysen dieser Fallstudie zeigen, war die Politik vor allem in den frühen 1990er Jahren darauf bedacht, die negativen Auswirkungen des transformationsbedingten Strukturumbruchs auf den Arbeitsmarkt abzufedern. Erst gegen Ende der 1990er Jahre wurde diese "nachsorgende" Strukturpolitik auf eine stärker auf die Unterstützung struktureller Anpassungsprozesse ausgerichtete (und damit vorausschauende) Strukturpolitik ersetzt, die sich vor allem auf die Innovationsförderung stützte und bis heute fortgeführt wird. Legt man die vom Projektkonsortium entwickelten Wirkungsdimensionen zugrunde, so lassen sich die strukturpolitischen Interventionen in der Lausitz vor allem den Wirkungsdimensionen "Ökonomie" und (zumindest bis zum Ende der 1990er Jahre) "Soziales" zuordnen. Dies spiegelt sich auch in den gesellschaftlichen Diskursen in den ostdeutschen Bundesländern und in der Lausitz wider. Die Dimension "Ökologie" spielte am ehesten bei den notwendigen Renaturierungsmaßnahmen in den von der Stilllegung des Braunkohletagebaus betroffenen Gebieten bzw. bei der Sanierung altindustrieller Flächen eine Rolle. Die "regionale Identität" spielte als Wirkungsdimension in den strukturpolitischen Programmen keine Rolle. Quelle: Forschungsbericht

Braunkohlenplan Tagebau Profen

Titel: Braunkohlenplan Tagebau Profen für das Vorhaben Weiterführung des Tagebaues Profen bis zum Auslauf Planungsstand: verbindlicher Braunkohlenplan seit 09.09.2002 Inhalt: * In Sachsen umfasst der Abbaubereich lediglich ca. 180 ha des Feldes Süd/D1 mit einem Vorrat von 21 Mill. t (Insellage des Standorts der Tagesanlagen D1/D3 durch Abbauführung in der Vergangenheit). Der Ersatz von Flurgehölzen im Bereich des alten Floßgrabenlaufs sowie der vom Abbau erfassten Aufforstungsflächen im Böschungssystem Profen-Nord bilden Schwerpunkte bei der Kompensation von Abbaueingriffen. Es erfolgen keine weiteren Eingriffe in das bestehende Infrastrukturnetz. Der Grundwasserabsenkungsbereich (Begrenzung auf das unbedingt erforderliche Maß) wird sich langfristig an den des östlich benachbarten Tagebaus Vereinigtes Schleenhain annähern. * Derzeit erfolgt die Überbaggerung der ehemaligen Tagesanlagen im Bereich D1/D3. Die Verlagerung der Tagesanlagen in den Randbereich der Ortslage Profen ist abgeschlossen. Zur Sicherung der Förderstrecken des Folgefeldes Schwerzau (Braunkohlengewinnung begonnen 2006) wurden zur Querung der erforderlichen Bandanlagen (Abraum und Braunkohle) mit der Straße Profen-Hohenmölsen (Grüne Magistrale) sowie den Betriebsgleisen Tunnelröhren eingebaut. * Im Zuge der bergbaulichen Wiedernutzbarmachung erfolgt eine Oberflächengestaltung der Bergbaufolgelandschaft mit Tagebaugroßgeräten unter Einsatz der bei der Kohlefreilegung zu gewinnenden Abraummassen (Herstellung abwechslungsreicher Geländeformen). In Sachsen entsteht nach Verfüllung noch offener Restlöcher (ehemaliges Sachsenfeld, "Floßgrabenloch") eine zusammenhängende Kippenfläche unter vollständiger Schließung des Abbaubereichs. In den Abbaufeldern Schwerzau und Domsen verbleiben aufgrund des entstehenden Massendefizits später als Seen zu gestaltende Restlöcher. * Das im Zuge der Abbautätigkeit zu hebende Sümpfungswasser wird überwiegend zur Restlochflutung im Südraum Leipzig (Cospudener, Zwenkauer See und Werbener See) eingesetzt (73 km lange Verbundleitung). Darüber hinaus erfolgt eine Bespannung der wiederhergestellten Abschnitte des im Zuge der Sanierung neu gebauten Floßgrabenlaufs. Sümpfungswässer werden auch zur Eigenversorgung der MIBRAG mbH (Kraftwerke Deuben, Wählitz) mit Brauchwasser genutzt. * Die in den Altkippenbereichen etablierte Landwirtschaft verfügt aufgrund der vergleichsweise hohen Ertragspotenziale (Ackerzahlen um 50) über einen Bestandsschutz (Anlage von Alleen und Flurgehölzen zur Landschaftsaufwertung). Im Bereich der Neukippen herzustellende landwirtschaftliche Flächen sollen von vornherein strukturiert werden. Schwerpunkte der Forstwirtschaft bestehen in Neuaufforstungen (Altkippenbereiche nach freiwilliger Aufgabe der Landwirtschaft) sowie im Umbau von Pappel-Reinbeständen (Altkippen). Nach Übernahme von zahlreichen Liegenschaften im Plangebiet durch die Stadt Pegau wurden in Zusammenarbeit mit der Stifung "Wald für Sachsen" weitere Aufforstungen durchgeführt. * Der Komplex Natur und Landschaft schließt die gezielte Belassung von Sukzessionsflächen (Drehpunkt Kippe 1062, Aufschlussgraben Werben-Sittel, ehemalige Quarzitkippe AFB-Randschlauch, Nordufer Werbener See) ein, wobei in Teilbereichen Initialpflanzungen von Röhricht und Kleinseggenried erfolgen können. Aus Richtung Elsteraue soll entlang des Floßgrabens bis zum Werbener See ein Landschaftsverbund hergestellt werden. Die Elsteraue ist Bestandteil des FFH-Gebiets 218 "Elsteraue südlich Zwenkau". 460 ha der Kippe des ehemaligen Tagebaus Profen-Nord sind im Gebietsvorschlag der Landesregierung für das SPA-Gebiet "Bergbaufolgelandschaft Werben" integriert. * Der Tagebaubereich weist aufgrund seiner künftigen landschaftlichen Ausstattung (Restseen, Wald, Sukzessionsflächen etc.) und seiner Einbindungsmöglichkeiten in die umgebende Landschaft mittelfristig günstige Freizeit- und Erholungspotenziale mit Schwerpunkt Sachsen-Anhalt (Domsener See 9,1 km², Schwerzauer See 8,1 km², nach 2030) auf. Am Werbener See bestehen bereits jetzt Bademöglichkeiten (Einklang mit Natur und Landschaft, Zuschnitt auf örtlichen Bedarf). Ein zentraler Aussichtspunkt besteht am Standort der ehemaligen Ortslage Stöntzsch ca. 1 km westlich von Pegau. * Das Verkehrsnetz wird mit der in Betrieb genommenen Autobahn A 38, der geplanten Wiederherstellung einer leistungsfähigen Ost-West-Straßenverbindung als Ersatz für die in diesem Bereich seit 1967 unterbrochene B 176 und der geplanten Wiederherstellung der Ortsverbindungsstraße Werben-Muschwitz schrittweise aufgewertet (zugleich Erschließung der entstehenden Bergbaufolgelandschaft). Hinzu kommt eine "innere Erschließung" durch ein Rad- und Wanderwegenetz (Anschluss an das regionale Radwegenetz und an Bahnhöfe [SPNV]). Das Wegesystem auf der Kippe westlich der Stadt Pegau ist im Auftrag der LMBV mbH im Rahmen des III. VA BKS bereits in großen Teilen instand gesetzt worden (Zauschwitzer Weg, Coburger Straße bis Modellflugplatz). Die qualitative Verbesserung des Uferrundwegs am Restloch Werben soll im Jahr 2007 erfolgen.

Sächsisches Oberbergamt

Die Bergaufsicht im Freistaat Sachsen wird auf der Grundlage von Bundes- und Landesgesetzen durch das Sächsische Oberbergamt in Freiberg wahrgenommen. Diese Behörde ist für den Vollzug des Bundesberggesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften zuständig. Darüber hinaus obliegt ihr der Vollzug wasser-, abfall- und immissionsschutzrechtlicher Bestimmungen in den der Bergaufsicht unterliegenden Betrieben. Sie ist aber auch als Fachbehörde an den Planungsverfahren anderer Behörden und der Kommunen insbesondere auf der Grundlage von Raumordnungs- und Umweltschutz- sowie Baugesetzen des Bundes und des Freistaates beteiligt. Sie nimmt des Weiteren als Sonderordnungsbehörde auch Aufgaben zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und der Beseitigung von Gefahrenstellen an unterirdischen Hohlräumen bergbaulichen und sonstigen Ursprungs sowie Teilaufgaben für die Braunkohlensanierung und die Sanierung der Wismut-Altstandorte im Rahmen der jeweiligen Verwaltungsabkommen wahr. Darüber hinaus ist das Sächsische Oberbergamt für den Vollzug der Feldes- und Förderabgabenverordnung des Freistaates Sachsen verantwortlich. Durch die Bergbehörde werden die Gebiete, in denen unterirdische Hohlräume entweder bekannt bzw. nicht auszuschließen sind, durch eine Verwaltungsvorschrift festgelegt. Zu dieser Verwaltungsvorschrift gehört eine Karte die auch per Internet eingesehen werden kann. Diese Übersichtskarte gibt einen Überblick über die Verteilung der Gebiete mit unterirdischen Hohlräumen gemäß § 7 der Sächsischen Hohlraumverordnung (Sächs.HohlrVO) im Freistaat Sachsen.

Braunkohlenpläne (Region Oberlausitz-Niederschlesien)

Mit der Braunkohlenplanung wird der Rahmen für die bergbauliche Inanspruchnahme gesetzt, und es werden Grundzüge entwickelt, wie den unvermeidlichen Eingriffen in den Lebensraum der betroffenen Menschen und den Eingriffen in Natur und Landschaft zu begegnen ist. Die Braunkohlenplanung ist in den Landesplanungsgesetzen der betroffenen Länder Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Sachsen rechtlich verankert. Dort werden u.a. Regelungen zur Abgrenzung von Braunkohlenplangebieten und zu den Inhalten der aufzustellenden Braunkohlenpläne getroffen. Man unterscheidet im Freistaat Sachsen in Braunkohlen- und Sanierungsrahmenpläne. Die Braunkohlenpläne legen im Braunkohlenplangebiet Grundsätze und Ziele der Raumordnung für eine geordnete Braunkohlenplanung fest. Sie bestehen aus zeichnerischen und textlichen Darstellungen. Es müssen Angaben enthalten sein über Abbaugrenzen und Sicherheitslinien des Abbaus, Haldenflächen und deren Sicherheitsflächen, die Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung und die anzustrebende funktionale Raumentwicklung im Rahmen der Rekultivierung des Plangebietes.

Braunkohlenplan Tagebau Vereinigtes Schleenhain

Titel: Braunkohlenplan Tagebaubereich Vereinigtes Schleenhain für das Vorhaben Weiterführung des Tagebaues Vereinigtes Schleenhain bis zum Auslauf Verfahrensstand: Neuaufstellung Aufstellungsbeschluss: 12.12.2003 Satzungsbeschluss: 17.12.2010 Genehmigungsbescheid: 15.06.2011 Verbindlichkeit: 25.08.2011 Inhalt: Im Dezember 2003 wurde die Neuaufstellung des Braunkohlenplans für den aktiven Tagebau mit den Teilfeldern Schleenhain, Peres und Groitzscher Dreieck und einer Laufzeit bis ca. 2040 eingeleitet, die 2011 abgeschlossen werden konnte. Zugleich wurden die Grundzüge der Wiedernutzbarmachung für Tagebauseen sowie Alt- und Neukippenflächen festgelegt. Im Zuge des Planverfahrens erfolgte erstmals in Deutschland für einen Braunkohlenplan eine Strategische Umweltprüfung (SUP) mit integrierter NATURA 2000-Erheblichkeitsprüfung und einem Fachgutachten Artenschutz. Verfahrensbegleitende Aktivitäten dienten der Ausgestaltung der Nachbarschaft zwischen Tagebau und Siedlungen, dem Management des Wasserhaushalts sowie der Moderation zu den Zukunftsszenarien für die Ortslage Pödelwitz.

Braunkohlenpläne (Region Leipzig)

Braunkohlenpläne für aktive Tagebaue sowie Braunkohlenpläne als Sanierungsrahmenpläne für stillgelegte und stillzulegende Tagebaue legen gem. § 8 Abs.1 SächsLPlG raumordnerische Rahmenbedingungen (sachliche, räumliche und zeitliche Vorgaben) für die Gestaltung einer landschaftstypischen, vielfach nutzbaren und sicheren Bergbaufolgelandschaft (Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung, Wiederaufbau von Siedlungen) fest. In den Braunkohlenplänen werden die Ziele und Grundsätze der Raumordnung aufgestellt, wobei die Grundsätze und Ziele des Landesentwicklungspanes auszuformen sind. Der Braunkohlenplan ist gleichzeitig Teil des Regionalplanes; somit sind neben den Grundsätzen und Zielen des Braunkohlen- bzw. Sanierungsrahmenplanes die Grundsätze des Regionalplanes zu berücksichtigen und dessen Ziele zu beachten. Fachgrundlage für die Aufstellung von Braunkohlenplänen sind die von den Vorhabensträgern erstellten Ökologischen Anforderungsprofile bzw. Ökologische Untersuchungen, entsprechend § 8 Abs. 4 SächsLPlG; diese beinhalten Angaben zur Beurteilung der ökologischen Verträglichkeit von Abbau- bzw. Sanierungsvorhaben. Im § 8 Abs.2 SächsLPlG sind die Inhalte der Braunkohlenpläne festgelegt, die in beschreibender und zeichnerischer Form die Ziele und Grundsätze der Braunkohlenplanung wiederspiegeln. Standardinhaltsverzeichnis KARTEN-, ABBILDUNGS- UND ANLAGENVERZEICHNIS 0 ALLGEMEINE ANGABEN 0.1 AUSGANGSSITUATION FÜR DIE ERARBEITUNG DES BRAUNKOHLENPLANS ALS SANIE-RUNGSRAHMEN-PLAN 0.2 GESETZLICHE GRUNDLAGEN DER BRAUNKOHLENPLANUNG 0.2.1 Braunkohlenplanung und ihre Abgrenzung zur Regionalplanung 0.2.2 Raumordnerische und landesplanerische Grundlagen 0.2.3 Inhalt des Braunkohlenplans 0.3 GRUNDLEGENDE BEGRIFFE 0.4 AUFSTELLUNG DES BRAUNKOHLENPLANS 0.5 TANGIERENDE FACHPLANUNGEN 0.5.1 Bergrechtliche Betriebspläne 0.5.2 Wasserrechtliche Planfeststellung 0.6 LÄNDERÜBERGREIFENDE PROBLEME 0.7 VERBINDLICHERKLÄRUNG UND RECHTSWIRK

Braunkohlebergbau, Untertagebergbau

Braunkohlebergbau: - Grundsatzfragen des aktiven Braunkohlenbergbaues und des Sanierungsbergbaues - Zulassung von Betriebsplänen "Folgen des Grundwasserwiederanstiegs" (ZVB GWW) - Zulassung von Betriebsplänen im aktiven Braunkohlenbergbau und in der Braunkohlensanierung - Abfallrechtliche Genehmigungen, genehmigungsbedürftige Anlagen nach BImSchG Untertagebergbau: - Sanierung im Uranerzbergbau - Untertägiger Bergbau - Besucherbergwerke - Zulassung geothermischer Anlagen - Zulassung von Bohrungen

Bergbausanierung Lausitz

Genehmigungsverfahren (Planfeststellungsverfahren) im Zusammenhang mit der Sanierung der ehemaligen Braunkohletagebaue sowie dem Gewässerverbund der Tagebaurestseen. Bärwalder See Berzdorfer See Hermannsdorfer See Lugteich/Kortitzmühle Restlochkette Sedlitz, Skado, Koschen Spreetal/Neißeüberleitung Verbindungskanäle Wasserspeichersystem Lohsa II Weißer Schöps Westrandgraben

Altlasten und ihre Sanierung

Altlasten und ihre Sanierung Altlasten stellen eine große ökologische Belastung dar. Ihre Sanierung trägt dazu bei, den Umweltzustand erheblich zu verbessern, Standorte in eine Nachnutzung zu bringen und Investitionshemmnisse zu beseitigen. Begriffsbestimmung Mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) wurden einheitliche Begriffsbestimmungen zum Thema Altlasten eingeführt. Altlasten: stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen), oder Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte), durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Altlastverdächtige Flächen: Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht. Sanierung im Sinne des Gesetzes sind Maßnahmen: zur Beseitigung oder Verminderung der Schadstoffe (Dekontaminationsmaßnahmen), die eine Ausbreitung der Schadstoffe langfristig verhindern oder vermindern, ohne die Schadstoffe zu beseitigen (Sicherungsmaßnahmen), zur Beseitigung oder Verminderung schädlicher Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Bodens. Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen sind sonstige Maßnahmen: die Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit verhindern oder vermindern, insbesondere Nutzungsbeschränkungen der betroffenen Fläche. Statistik zur Erfassung, Gefährdungsabschätzung Sanierung und Überwachung von Altlasten Die statistischen Altlastendaten werden bundesweit zur besseren Vergleichbarkeit nach der folgenden Klassifizierung veröffentlicht: Altlastverdächtige Flächen / Altablagerungen / Altstandorte Gefährdungsabschätzung abgeschlossen Altlasten Altlasten in der Sanierung Sanierung abgeschlossen Anzahl der in Überwachung befindlichen Flächen In der Tabelle „Bundesweite Übersicht zur Altlastenstatistik“ sind der Erfassungsstand und der Stand der Bearbeitung der altlastverdächtigen Flächen und Altlasten in der Bundesrepublik Deutschland zusammengestellt. Weitere Informationen zu Altlasten und zur Altlastensanierung finden Sie auf der Themenseite "Ökologische Großprojekte und Braunkohlesanierung" .

Wirtschaftsminister Haseloff bei Schiffstaufe in Bitterfeld Neue Attraktion an der Goitzsche: Leinen los für ein 116 Jahre altes Plattbodenboot

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 086/06 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 086/06 Magdeburg, den 23. Juni 2006 Wirtschaftsminister Haseloff bei Schiffstaufe in Bitterfeld Neue Attraktion an der Goitzsche: Leinen los für ein 116 Jahre altes Plattbodenboot Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff wird morgen in Bitterfeld an der Taufe des Plattbodenbootes ¿MS Reudnitz¿ teilnehmen und ein Grußwort sprechen. Der 116 Jahre alte holländische 2-Mast-Küstensegler soll auf der Goitzsche für Einzel- und Gruppenfahrten, zum Beispiel im Rahmen von Betriebsausflügen oder Erlebnisfahrten (Piratentour, Candlelight Dinner etc.) eingesetzt werden. Haseloff erklärte dazu: ¿Mit dem Einsatz des Bootes wird die landestouristische Markensäule ¿Blaues Band¿ weiter an Profil gewinnen und das größte Landschaftskunstprojekt der Welt, die Goitzsche, eine weitere Attraktion erhalten.¿ Das ¿Bitterfelder Meer¿, die Seebrücke mit Pegelturm und die Halbinsel Pouch seien bereits heute ein starker Anziehungspunkt für Touristen, Spaziergänger und Radwanderer in der Region Bitterfeld. Die 26 m lange ¿MS Reudnitz¿ wurde 1890 in Groningen/Niederlande ursprünglich für Fahrten auf den holländischen Wattenmeeren gebaut. 1972 brannte das Schiff aus und wurde in den Folgejahren im Stil einer holländischen Staatsyacht des 18. Jahrhunderts restauriert. 1991 kam es nach Deutschland, wo es eine moderne Ausstattung erhielt. Anfang 2006 wurde es von der ¿Bernsteinpromenadenbetriebsgesellschaft¿, die die Gestaltung und Betrieb der Erlebnismeile ¿Bernsteinpromenade¿ übernommen hat, gekauft. Das Entwicklungsgebiet Goitzsche zählt zu den herausragenden Sanierungsvorhaben (Bergbaufolge) in Sachsen-Anhalt. Die Gesamtfläche zur Sanierung und Gestaltung des früheren Braunkohlentagebaus umfasst über 62 km². Davon sind ca. 24 km² Wasserfläche. Kernstück der Infrastrukturentwicklung und zugleich größtes touristisches Infrastrukturprojekt der Region und des ¿Blauen Bandes¿ insgesamt ist mit einem Investitionsvolumen von rd. 18 Mio. ¿ (Förderung rd. 10,5 Mio. ¿) die ¿Bitterfelder Wasserfront¿. Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567 - 43 16 Fax: (0391) 567 - 44 43 Mail: pressestelle@mw.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierungdes Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel.: +49 391 567-4316 Fax: +49 391 567-4443E-Mail: presse@mw.sachsen-anhalt.deWeb: www.mw.sachsen-anhalt.deTwitter: www.twitter.com/mwsachsenanhaltInstagram: www.instagram.com/mw_sachsenanhalt

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