Im beantragten Vorhaben wird beabsichtigt, eine bereits baurechtlich genehmigte Lagerhalle 9 zu einem Gefahrstofflager nach den Maßgaben der Gefahrstoffverordnung und der Technischen Regel für Gefahrstoffe 510 „ Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (TRGS 510) für feste, nicht brennbare Stoffe, die in gefahrgutrechtlich zugelassenen Behältern gelagert werden. Die Kapazität der Lagerhalle beträgt bis zu 2.000 Tonnen.
Holz wird häufig als Brennstoff eingesetzt. Neben dem rein praktischen Nutzen des Erwärmens von Räumen tragen holzbetriebene Feuerstätten zu einer gemütlichen und entspannten Atmosphäre bei und strahlen Behaglichkeit aus. Dennoch belasten die Schadstoffe insbesondere aus händisch mit Holz beschickten Öfen und Kaminen die Atemluft in Wohngebieten. Das betrifft besonders den Feinstaub. In NRW gelangen etwa 2300 Tonnen Feinstaub pro Jahr aus Feststoffheizungen und -öfen in die Luft. Daran haben mit Scheitholz handbeschickte Einzelöfen maßgeblichen Anteil. Insbesondere bei unsachgemäßem Betrieb der Holzöfen entstehen auch vermehrt unerwünschte Stoffe wie Stickoxide, Kohlenmonoxid und Krebs erzeugende Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe. Die Anforderungen zur Begrenzung von Emissionen aus Feststoffheizungen und -öfen sind in der Ersten Bundes-Immissionsschutzverordnung festgeschrieben. Für Scheitholz befeuerte Einzelöfen, auf deren Typenschild ein Zulassungsdatum vor dem 22.03.2010 verzeichnet ist, ist darin ein Grenzwert für Staub von 0,15 Gramm pro Kubikmeter und für Kohlenmonoxid von 4 Gramm pro Kubikmeter festgelegt. Für Anlagen, welche die Einhaltung dieser Grenzwerte nicht nachgewiesen haben, gab es Übergangsfristen für die Nutzung. Diese galten bis zum Ende des Jahres 2024. Ohne Nachrüstung dürfen diese Anlagen seit dem 01.01.2025 nicht mehr betrieben werden. Zu Beginn der Heizperiode sollte unbedingt geprüft werden, ob der Schornstein und das Rauchrohr des Ofens frei sind. Wenn der Kamin länger nicht benutzt wurde, könnte sich beispielsweise ein Vogelnest darin befinden. Wenn Abgase nicht ungehindert durch den Schornstein abziehen können, dringen sie in den Wohnraum ein und können schwere Vergiftungen verursachen. Auch die Dichtungen des Ofens müssen deshalb überprüft werden. Die Auskleidung des Feuerraums darf nicht beschädigt sein, damit es nicht zu Überhitzungen kommt. Wichtig ist, dass der Schornstein vor der Inbetriebnahme fachkundig überprüft wird. Der Landesfachverband des Schornsteinfegerhandwerks weist in diesem Zusammenhang auf die Gefahren von Schornsteinbränden hin. Schornsteinbrände sind sehr gefährlich, denn durch Funkenflug und Wärmestrahlung besteht die Gefahr der Brandausbreitung. So können beispielsweise Funken durch Undichtigkeiten in der Dachhaut den Dachstuhl in Brand setzen. Durch die Wärmeentwicklung kann der Schornstein einstürzen und das Rauchrohr durch Ausglühen zerstört werden. Die Wärmestrahlung kann Möbel in der Nähe des Schornsteines entzünden. Eine weitere Gefahr liegt in der Quellfähigkeit: Da Ruß sehr stark aufquellen kann, besteht die Gefahr, dass der Schornstein die heißen Gase und Dämpfe nicht mehr ungehindert abführen kann. Dann können die Abgase durch Reinigungsklappen oder durch die Feuerstätte austreten. Schlimmstenfalls wird der gesamte Schornstein zerstört, wodurch sich das Feuer weiter ausbreiten kann. Ein Rußbrand im Schornstein kann in der Regel nicht gelöscht werden. Deshalb ist es so wichtig, dass eine Fachkraft des Schornsteinfegerhandwerks diesen vor der Inbetriebnahme prüft und freigibt. Wenn die Feuerstätte sauber und intakt ist, kommt es darauf an, sie korrekt entsprechend der Bedienungsanleitung zu betreiben. Dazu darf ausschließlich trockenes, unbehandeltes Holz verwendet werden. Unter ausreichender Luftzufuhr wird das Holz von oben angezündet. So ist das Feuer nach kurzer Zeit rauchfrei. Brennt der Ofen optimal, entstehen weniger Schadstoffe. Das Verbrennen anderer brennbarer Stoffe stellt einen Verstoß gegen die Erste Bundes-Immissionsschutzverordnung dar, die nur die Verbrennung der in der Verordnung genannten Brennstoffe in jeweils dafür geeigneten Feuerungsanlagen zulässt. So dürfen zum Beispiel. keinesfalls feuchtes oder behandeltes (imprägniertes, lasiertes, lackiertes, beschichtetes) Holz, Holzfaser- oder Pressplatten sowie fossile Brennstoffe in Holzfeuerungsanlagen verbrannt werden. Auch Papierbriketts oder die Verbrennung von Altpapier sind nicht erlaubt. „Private Müllverbrennung“ ist nicht erlaubt und darüber hinaus gesundheitsschädlich. Sie verursacht eine enorme Geruchsbelästigung, die häufig zu berechtigten Nachbarschaftsbeschwerden führt. Außerdem können Schäden an den Schamotte- und Metallteilen des Kaminofens sowie am Schornstein entstehen. In den Wintermonaten kommt es häufiger zu austauscharmen Wetterlagen. Bei diesen so genannten Inversionswetterlagen befindet sich über der kalten Luft in Bodennähe eine wärmere Luftschicht in der Höhe. Das verhindert eine gute Luftdurchmischung. Die Schadstoffe, die in Bodennähe entstehen, reichern sich an und sorgen für hohe Konzentrationen. Vor allem in Städten tragen verkehrsbedingte Emissionen, aber auch Feuerungsanlagen zur Schadstoffbelastung bei. Das LANUK empfiehlt deshalb, an solchen Tagen aus Gründen der Luftreinhaltung wenn möglich auf das zusätzliche Heizen mit Holz ganz zu verzichten. Zum Thema „Heizen mit Holz“ informiert das LANUK mit einer Broschüre über die aktuellen gesetzlichen Regelungen. Die Broschüre enthält weiterführende Informationen und hilfreiche Tipps für den möglichst schadstoffarmen Betrieb von Holzfeuerstätten. Zur Online-Ausgabe der Broschüre: https://www.lanuk.nrw.de/publikationen/publikation/heizen-mit-holz zurück
Beim Umgang mit Stoffen, die mit Sauerstoff reagieren können, ist immer dann mit einer Explosion zu rechnen, wenn in einem Raumvolumen der brennbare Stoff mit einem bestimmten Partialdruck oder als feinkörniger Staub in der Luft vorliegt und eine mögliche Zündquelle vorhanden ist. Ein explosives Gas-Luft-Gemisch liegt dann vor, wenn der Anteil des brennbaren Gases oder einer verdampften Flüssigkeit zwischen der unteren (UEG) und oberen (OEG) Explosionsgrenze liegt. Bei Stäuben muss für das Auftreten einer explosionsfähigen Atmosphäre eine ausreichend geringe Größe der Staubkörner und eine Mindestdichte vorliegen. Zur Vermeidung von Brand- und Explosionsgefährdungen hat der Arbeitgeber Maßnahmen nach folgender Rangfolge zu ergreifen: 1. gefährliche Mengen oder Konzentrationen von Gefahrstoffen, die zu Brand- oder Explosionsgefährdungen führen können, sind zu vermeiden, 2. Zündquellen oder Bedingungen, die Brände oder Explosionen auslösen können, sind zu vermeiden, 3. schädliche Auswirkungen von Bränden oder Explosionen auf die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten und anderer Personen sind so weit wie möglich zu verringern. Der Arbeitgeber hat ein sogenanntes Explosionsschutzdokument zu erstellen (§6 Abs. 9 GefStoffV). Daraus muss u.a. hervorgehen, dass die Explosionsgefährdungen ermittelt und bewertet worden sind, dass angemessene Vorkehrungen getroffen sind, um die Ziele des Explosionsschutzes zu erreichen und inwieweit Bereiche in Zonen eingeteilt wurden.
<p> <p>Das Insektizid Parathion ist seit Jahren nicht mehr zugelassen. Dennoch kommt es vor allem in längere Zeit ungenutzten Kleingärten immer wieder zu Funden des auch als E 605 bekannten Nervengifts. E 605 ist umweltgefährdend, schon bei Hautkontakt giftig für Menschen und aufgrund seiner toxischen Wirkung ein chemischer Kampfstoff – viele Gründe, um über den Umgang mit Parathion-Funden aufzuklären.</p> </p><p>Das Insektizid Parathion ist seit Jahren nicht mehr zugelassen. Dennoch kommt es vor allem in längere Zeit ungenutzten Kleingärten immer wieder zu Funden des auch als E 605 bekannten Nervengifts. E 605 ist umweltgefährdend, schon bei Hautkontakt giftig für Menschen und aufgrund seiner toxischen Wirkung ein chemischer Kampfstoff – viele Gründe, um über den Umgang mit Parathion-Funden aufzuklären.</p><p> <p>Bei Parathion (auch: Parathionethyl oder Thiophos) handelt es sich um eine gelbe, knoblauchartig riechende Flüssigkeit, die im Wasser nach unten sinkt. Auch die Dämpfe sind schwerer als Luft. Es hemmt das vom Nervensystem benötigte Enzym Acetylcholinesterase und ist als lebensgefährlich beim Einatmen und Verschlucken eingestuft. Auch bei Hautkontakt ist es giftig. Das IARC Monographs-Programm listet Parathion in der Gruppe 2B als <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/stoff">Stoff</a>, der bei andauernder <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/exposition">Exposition</a> möglicherweise krebserzeugend für Menschen ist. Es ist außerdem sehr giftig für Wasserorganismen, auch mit langfristiger Wirkung (H410), und stark wassergefährdend.</p> <p>Aufgrund der verschiedenen schwerwiegenden Gefahren für Mensch und Umwelt, die von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e-605">E 605</a> ausgehen, gibt es Verbote zum Inverkehrbringen in Bedarfsgegenständen sowie festgelegte Rückstandshöchstmengen an verschiedenen Lebensmitteln und klare rechtliche Vorgaben zur Lagerung des Stoffes. Außerdem gilt ein Geringfügigkeitsschwellenwert von 0,005 µg/l für das Grundwasser sowie ein Jahresdurchschnittswert von 0,005 µg/l als <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/umweltqualitaetsnorm">Umweltqualitätsnorm</a> für sowohl Fließgewässer und Seen als auch Übergangs- und Küstengewässer. Mit dem richtigen Verhalten können Einsatzkräfte die Einhaltung dieser Grenzwerte zum Schutz von Mensch und Umwelt unterstützen.</p> <p><strong>Wie schützen Einsatzkräfte sich selbst und die Umwelt?</strong></p> <p>Aufgrund der toxischen Wirkung ist bei Einsätzen in Anwesenheit von Parathion der Eigenschutz extrem wichtig. Einsatzkräfte sollten insbesondere auch zum Schutz der Haut Körperschutzform 3 nach FWDV 500 tragen. Der AEGL2-Wert für 4 h liegt mit 0,96 mg/m3 etwa im Bereich von Quecksilberdampf (0,67 mg/m³). Da Parathion-Dämpfe schwerer als Luft sind, sollten tiefergelegene Bereiche gemieden werden.</p> <p>Ein Eindringen der Chemikalie in Kanalisation und Gewässer muss aufgrund der hohen Giftigkeit gegenüber Wasserorganismen mit allen verfügbaren Maßnahmen verhindert werden. Als Bindemittel können trockener Sand, Erde, Kieselgur, Vermiculit oder Ölbinder eingesetzt werden. Geeignete Abdichtmaterialien sind unter anderem Butyl-, Chlor- oder Fluorkautschuk sowie PTFE.</p> <p><strong>Und wenn es brennt?</strong></p> <p>Im Falle eines Parathion-Brandes kommt es zur Freisetzung von giftigen Gasen, Schwefeldioxid oder Phosphoroxiden. Ein Wasser-Sprühstrahl ist zum Löschen zwar geeignet, jedoch muss das Löschwasser aufgrund der großen Umweltgefahr aufgefangen werden. Alternativ können auch Trockenlöschmittel zum Einsatz kommen. Sofern dies gefahrlos möglich ist, sollte man das Feuer am besten ausbrennen lassen. Grundsätzlich sollte Parathion nicht mit brennbaren Stoffen oder Oxidationsmitteln zusammengelagert und von Zündquellen ferngehalten werden. Die Entsorgung muss in einer genehmigten Anlage mit geeignetem Verbrennungsofen erfolgen.</p> <p><strong>Die Gefahrstoffschnellauskunft</strong></p> <p>Die Gefahrstoffschnellauskunft (GSA) ist Teil der Chemikaliendatenbank ChemInfo. Sie kann von öffentlich-rechtlichen Institutionen des Bundes und der am Projekt beteiligten Länder sowie von Institutionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, genutzt werden. Das sind u.a. Fachberater sowie Feuerwehr, Polizei oder andere Einsatzkräfte. ChemInfo und die GSA geben Auskunft über die gefährlichen Eigenschaften und über die wichtigsten rechtlichen Regelungen von chemischen Stoffen.</p> </p><p>Informationen für...</p>
Die Fa. TLR Tanklager Raunheim GmbH hat einen Antrag gestellt auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Erweiterung ihrer Anlage zur Lagerung und zum Umschlag von flüssigen brennbaren Stoffen in 65479 Raunheim, Kreis Groß-Gerau Gemarkung: Raunheim, Flur: 013 Flurstück: 36/12. Das Vorhaben umfasst die Errichtung und den Betrieb von 3 Tanks mit einer maximalen Lagerkapazität von je 40.000 m³ für die Lagerung von Ottokraftstoff zur „EBV-Einlagerung“. Für den Bauabschnitt „Fundamente“ wurde zusätzlich ein Antrag nach § 8a BImSchG auf Zulassung des vorzeitigen Beginns gestellt. Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Betriebsbereich gemäß dem zweiten Ab-schnitt der 12. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfallverordnung – 12. BImSchV). Das Vorhaben unterliegt den erweiterten Pflichten der 12. BImSchV. Die Anlage soll am Ende des Jahres 2021 in Betrieb genommen wer-den. Dieses Vorhaben bedarf nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 9.2.1 des Anhangs 1 der 4. Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Darmstadt. Aufgrund der Überschreitung der Mengenschwelle der Nr. 9.2.1.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) besteht für das Vorhaben auch nach § 9 Abs. 2 UVPG die Pflicht eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Aktenzeichen: IV/Da 43.1 – 53e621 – 3/4 – DEA 7 -
Die Firma solvadis distribution GmbH, Königsberger Straße 1, 60487 Frankfurt hat einen Antrag gestellt auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Erweiterung ihrer Anlage zur Lagerung und zum Umschlag von festen und flüssigen brennbaren Stoffen in 64579 Gernsheim Gemarkung Gernsheim, Flur: 14 Flurstück: 123/41. Das Vorhaben umfasst die Errichtung und den Betrieb des neuen Tankfeldes Nr. 8 für die Lagerung und den Umschlag von brennbaren Flüssigkeiten mit einer maximalen Lagerkapazität von 12.500 m³ sowie die Errichtung der Kesselwagen-Füllbühne 2 zur Ein- und Auslagerung. Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Betriebsbereich gemäß des zweiten Abschnitts der 12. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfallverordnung – 12. BImSchV). Das Vorhaben unter-liegt den erweiterten Pflichten der 12. BImSchV. Die Anlage soll nach Erteilung der erforderlichen Genehmigungen errichtet und in Betrieb genommen werden. Dieses Vorhaben bedarf nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 9.2.1 des Anhangs 1 der 4. Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Darmstadt. Das Genehmigungsverfahren ist gemäß § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Die Firma hat einen Antrag auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gestellt (§ 9 Abs. 4 UVPG). Dies wurde von meiner Behörde als zweckmäßig erachtet. Somit besteht für das Vorhaben die UVP-Pflicht. Aktenzeichen: IV/Da 43.1 – 53e 621 – Solvadis-3
Batterien, die länger halten, mehr Energie speichern und weniger brennbares Material enthalten: Das sind einige Ziele des Projekts 'NaKoLiA', das Mitglieder des Center for Nanointegration (CENIDE) der Universität Duisburg-Essen (UDE) soeben beim Bundesforschungsministerium eingeworben haben. Elektroautos stehen die Deutschen grundsätzlich positiv gegenüber, doch die wenigsten haben bereits einen Wagen, der an der Steckdose tankt oder planen dessen Kauf. Neben den vergleichsweise hohen Anschaffungskosten liegt das vor allem daran, dass eine Tankladung Energie heute unter guten Bedingungen gerade einmal für rund 200 Kilometer reicht. Die CENIDE-Mitglieder Prof. Dr. Angelika Heinzel und Dr. Hartmut Wiggers sind nun angetreten, die Lithium-Ionen-Batterien zu verbessern. Unter ihrer Leitung forschen im Projekt 'NaKoLiA - Nanokomposite für Lithium-Ionen-Anoden' zwei Teams an neuartigen Materialien für die Anode, also den Pluspol der Batterie. Die Förderung des Bundesforschungsministeriums erfolgt in der Maßnahme 'VIP - Validierung des Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung', bei der es darum geht, Ergebnisse aus der Grundlagenforschung für die industrielle Verwendung weiterzuentwickeln. Marktreife ist hier das Ziel. Daher sind auch die Ansprüche von Heinzel und Wiggers konkret formuliert: Sie wollen Gewicht, Größe, Ladezeiten und Kosten von Lithium-Ionen-Batterien reduzieren und gleichzeitig die Speicherkapazität erhöhen. All das ohne giftige Substanzen. Ihr Material der Wahl heißt Silizium: Es ist unbedenklich, in ausreichenden Mengen verfügbar und damit günstig. Vorangehende Arbeiten im Projekt 'NETZ - NanoEnergieTechnikZentrum' haben bereits gezeigt, dass die hier entwickelten Kompositmaterialien aus nanostrukturiertem Silizium und Kohlenstoff gegenüber dem bisherigen Stand der Technik dreimal so viel Energie speichern können. Die entscheidenden Materialien dazu stammen aus eigener Produktion, denn die Arbeitsgruppe um Wiggers kann Silizium-Nanopartikel maßschneidern. 'So konnten wir uns bereits an die vielversprechendsten Charakteristika heranarbeiten und sind nun überzeugt, dass unsere Anoden-Materialien neben allen anderen Vorteilen sehr lange stabil sind und sich damit Batterien mit extrem verbesserter Speicherdichte herstellen lassen', erklärt Wiggers. Das Ziel der Forscher ist es, die bisher zu geringe Anzahl der möglichen Ladezyklen für Silizium um den Faktor zehn zu erhöhen. Um die Ergebnisse zu verwerten, soll ein Unternehmens gegründet werden, das gemeinsam mit Industrieunternehmen die Produktion des Anodenmaterials vorantreibt. (Text gekürzt)
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 26 |
| Europa | 2 |
| Kommune | 1 |
| Land | 8 |
| Wissenschaft | 9 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 3 |
| Förderprogramm | 20 |
| Text | 4 |
| Umweltprüfung | 3 |
| unbekannt | 2 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 11 |
| Offen | 20 |
| Unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 30 |
| Englisch | 3 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 1 |
| Dokument | 5 |
| Keine | 25 |
| Webseite | 2 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 17 |
| Lebewesen und Lebensräume | 24 |
| Luft | 17 |
| Mensch und Umwelt | 32 |
| Wasser | 19 |
| Weitere | 29 |