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Erhöhung der Sicherheit von Lithium-Ionen-Batterien durch ein innovatives, ventilgesteuertes Gas- und Thermomanagement

Erhöhung der Sicherheit von Lithium-Ionen-Batterien durch ein innovatives, ventilgesteuertes Gas- und Thermomanagement, VentBatt - Erhöhung der Sicherheit von Lithium-Ionen-Batterien durch ein innovatives, ventilgesteuertes Gas- und Thermomanagement

Heizen mit Holz

Holz wird häufig als Brennstoff eingesetzt. Neben dem rein praktischen Nutzen des Erwärmens von Räumen tragen holzbetriebene Feuerstätten zu einer gemütlichen und entspannten Atmosphäre bei und strahlen Behaglichkeit aus. Dennoch belasten die Schadstoffe insbesondere aus händisch mit Holz beschickten Öfen und Kaminen die Atemluft in Wohngebieten. Das betrifft besonders den Feinstaub. In NRW gelangen etwa 2300 Tonnen Feinstaub pro Jahr aus Feststoffheizungen und -öfen in die Luft. Daran haben mit Scheitholz handbeschickte Einzelöfen maßgeblichen Anteil. Insbesondere bei unsachgemäßem Betrieb der Holzöfen entstehen auch vermehrt unerwünschte Stoffe wie Stickoxide, Kohlenmonoxid und Krebs erzeugende Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe. Die Anforderungen zur Begrenzung von Emissionen aus Feststoffheizungen und -öfen sind in der Ersten Bundes-Immissionsschutzverordnung festgeschrieben. Für Scheitholz befeuerte Einzelöfen, auf deren Typenschild ein Zulassungsdatum vor dem 22.03.2010 verzeichnet ist, ist darin ein Grenzwert für Staub von 0,15 Gramm pro Kubikmeter und für Kohlenmonoxid von 4 Gramm pro Kubikmeter festgelegt. Für Anlagen, welche die Einhaltung dieser Grenzwerte nicht nachgewiesen haben, gab es Übergangsfristen für die Nutzung. Diese galten bis zum Ende des Jahres 2024. Ohne Nachrüstung dürfen diese Anlagen seit dem 01.01.2025 nicht mehr betrieben werden. Zu Beginn der Heizperiode sollte unbedingt geprüft werden, ob der Schornstein und das Rauchrohr des Ofens frei sind. Wenn der Kamin länger nicht benutzt wurde, könnte sich beispielsweise ein Vogelnest darin befinden. Wenn Abgase nicht ungehindert durch den Schornstein abziehen können, dringen sie in den Wohnraum ein und können schwere Vergiftungen verursachen. Auch die Dichtungen des Ofens müssen deshalb überprüft werden. Die Auskleidung des Feuerraums darf nicht beschädigt sein, damit es nicht zu Überhitzungen kommt. Wichtig ist, dass der Schornstein vor der Inbetriebnahme fachkundig überprüft wird. Der Landesfachverband des Schornsteinfegerhandwerks weist in diesem Zusammenhang auf die Gefahren von Schornsteinbränden hin. Schornsteinbrände sind sehr gefährlich, denn durch Funkenflug und Wärmestrahlung besteht die Gefahr der Brandausbreitung. So können beispielsweise Funken durch Undichtigkeiten in der Dachhaut den Dachstuhl in Brand setzen. Durch die Wärmeentwicklung kann der Schornstein einstürzen und das Rauchrohr durch Ausglühen zerstört werden. Die Wärmestrahlung kann Möbel in der Nähe des Schornsteines entzünden. Eine weitere Gefahr liegt in der Quellfähigkeit: Da Ruß sehr stark aufquellen kann, besteht die Gefahr, dass der Schornstein die heißen Gase und Dämpfe nicht mehr ungehindert abführen kann. Dann können die Abgase durch Reinigungsklappen oder durch die Feuerstätte austreten. Schlimmstenfalls wird der gesamte Schornstein zerstört, wodurch sich das Feuer weiter ausbreiten kann. Ein Rußbrand im Schornstein kann in der Regel nicht gelöscht werden. Deshalb ist es so wichtig, dass eine Fachkraft des Schornsteinfegerhandwerks diesen vor der Inbetriebnahme prüft und freigibt. Wenn die Feuerstätte sauber und intakt ist, kommt es darauf an, sie korrekt entsprechend der Bedienungsanleitung zu betreiben. Dazu darf ausschließlich trockenes, unbehandeltes Holz verwendet werden. Unter ausreichender Luftzufuhr wird das Holz von oben angezündet. So ist das Feuer nach kurzer Zeit rauchfrei. Brennt der Ofen optimal, entstehen weniger Schadstoffe. Das Verbrennen anderer brennbarer Stoffe stellt einen Verstoß gegen die Erste Bundes-Immissionsschutzverordnung dar, die nur die Verbrennung der in der Verordnung genannten Brennstoffe in jeweils dafür geeigneten Feuerungsanlagen zulässt. So dürfen zum Beispiel. keinesfalls feuchtes oder behandeltes (imprägniertes, lasiertes, lackiertes, beschichtetes) Holz, Holzfaser- oder Pressplatten sowie fossile Brennstoffe in Holzfeuerungsanlagen verbrannt werden. Auch Papierbriketts oder die Verbrennung von Altpapier sind nicht erlaubt. „Private Müllverbrennung“ ist nicht erlaubt und darüber hinaus gesundheitsschädlich. Sie verursacht eine enorme Geruchsbelästigung, die häufig zu berechtigten Nachbarschaftsbeschwerden führt. Außerdem können Schäden an den Schamotte- und Metallteilen des Kaminofens sowie am Schornstein entstehen. In den Wintermonaten kommt es häufiger zu austauscharmen Wetterlagen. Bei diesen so genannten Inversionswetterlagen befindet sich über der kalten Luft in Bodennähe eine wärmere Luftschicht in der Höhe. Das verhindert eine gute Luftdurchmischung. Die Schadstoffe, die in Bodennähe entstehen, reichern sich an und sorgen für hohe Konzentrationen. Vor allem in Städten tragen verkehrsbedingte Emissionen, aber auch Feuerungsanlagen zur Schadstoffbelastung bei. Das LANUK empfiehlt deshalb, an solchen Tagen aus Gründen der Luftreinhaltung wenn möglich auf das zusätzliche Heizen mit Holz ganz zu verzichten. Zum Thema „Heizen mit Holz“ informiert das LANUK mit einer Broschüre über die aktuellen gesetzlichen Regelungen. Die Broschüre enthält weiterführende Informationen und hilfreiche Tipps für den möglichst schadstoffarmen Betrieb von Holzfeuerstätten. Zur Online-Ausgabe der Broschüre: https://www.lanuk.nrw.de/publikationen/publikation/heizen-mit-holz zurück

Gefahrstoffschnellauskunft informiert zu Parathion

<p>Das Insektizid Parathion ist seit Jahren nicht mehr zugelassen. Dennoch kommt es vor allem in längere Zeit ungenutzten Kleingärten immer wieder zu Funden des auch als E 605 bekannten Nervengifts. E 605 ist umweltgefährdend, schon bei Hautkontakt giftig für Menschen und aufgrund seiner toxischen Wirkung ein chemischer Kampfstoff – viele Gründe, um über den Umgang mit Parathion-Funden aufzuklären.</p><p>Bei Parathion (auch: Parathionethyl oder Thiophos) handelt es sich um eine gelbe, knoblauchartig riechende Flüssigkeit, die im Wasser nach unten sinkt. Auch die Dämpfe sind schwerer als Luft. Es hemmt das vom Nervensystem benötigte Enzym Acetylcholinesterase und ist als lebensgefährlich beim Einatmen und Verschlucken eingestuft. Auch bei Hautkontakt ist es giftig. Das IARC Monographs-Programm listet Parathion in der Gruppe 2B als ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stoff#alphabar">Stoff</a>⁠, der bei andauernder ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Exposition#alphabar">Exposition</a>⁠ möglicherweise krebserzeugend für Menschen ist. Es ist außerdem sehr giftig für Wasserorganismen, auch mit langfristiger Wirkung (H410), und stark wassergefährdend.</p><p>Aufgrund der verschiedenen schwerwiegenden Gefahren für Mensch und Umwelt, die von ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=E_605#alphabar">E 605</a>⁠ ausgehen, gibt es Verbote zum Inverkehrbringen in Bedarfsgegenständen sowie festgelegte Rückstandshöchstmengen an verschiedenen Lebensmitteln und klare rechtliche Vorgaben zur Lagerung des Stoffes. Außerdem gilt ein Geringfügigkeitsschwellenwert von 0,005 µg/l für das Grundwasser sowie ein Jahresdurchschnittswert von 0,005 µg/l als ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=Umweltqualittsnorm#alphabar">Umweltqualitätsnorm</a>⁠ für sowohl Fließgewässer und Seen als auch Übergangs- und Küstengewässer. Mit dem richtigen Verhalten können Einsatzkräfte die Einhaltung dieser Grenzwerte zum Schutz von Mensch und Umwelt unterstützen.</p><p><strong>Wie schützen Einsatzkräfte sich selbst und die Umwelt?</strong></p><p>Aufgrund der toxischen Wirkung ist bei Einsätzen in Anwesenheit von Parathion der Eigenschutz extrem wichtig. Einsatzkräfte sollten insbesondere auch zum Schutz der Haut Körperschutzform 3 nach FWDV 500 tragen. Der AEGL2-Wert für 4 h liegt mit 0,96 mg/m3 etwa im Bereich von Quecksilberdampf (0,67 mg/m³). Da Parathion-Dämpfe schwerer als Luft sind, sollten tiefergelegene Bereiche gemieden werden.</p><p>Ein Eindringen der Chemikalie in Kanalisation und Gewässer muss aufgrund der hohen Giftigkeit gegenüber Wasserorganismen mit allen verfügbaren Maßnahmen verhindert werden. Als Bindemittel können trockener Sand, Erde, Kieselgur, Vermiculit oder Ölbinder eingesetzt werden. Geeignete Abdichtmaterialien sind unter anderem Butyl-, Chlor- oder Fluorkautschuk sowie PTFE.</p><p><strong>Und wenn es brennt?</strong></p><p>Im Falle eines Parathion-Brandes kommt es zur Freisetzung von giftigen Gasen, Schwefeldioxid oder Phosphoroxiden. Ein Wasser-Sprühstrahl ist zum Löschen zwar geeignet, jedoch muss das Löschwasser aufgrund der großen Umweltgefahr aufgefangen werden. Alternativ können auch Trockenlöschmittel zum Einsatz kommen. Sofern dies gefahrlos möglich ist, sollte man das Feuer am besten ausbrennen lassen. Grundsätzlich sollte Parathion nicht mit brennbaren Stoffen oder Oxidationsmitteln zusammengelagert und von Zündquellen ferngehalten werden. Die Entsorgung muss in einer genehmigten Anlage mit geeignetem Verbrennungsofen erfolgen.</p><p><p><strong>Die Gefahrstoffschnellauskunft</strong></p><p>Die Gefahrstoffschnellauskunft (GSA) ist Teil der Chemikaliendatenbank ChemInfo. Sie kann von öffentlich-rechtlichen Institutionen des Bundes und der am Projekt beteiligten Länder sowie von Institutionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, genutzt werden. Das sind u.a. Fachberater sowie Feuerwehr, Polizei oder andere Einsatzkräfte. ChemInfo und die GSA geben Auskunft über die gefährlichen Eigenschaften und über die wichtigsten rechtlichen Regelungen von chemischen Stoffen.</p></p><p><strong>Die Gefahrstoffschnellauskunft</strong></p><p>Die Gefahrstoffschnellauskunft (GSA) ist Teil der Chemikaliendatenbank ChemInfo. Sie kann von öffentlich-rechtlichen Institutionen des Bundes und der am Projekt beteiligten Länder sowie von Institutionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, genutzt werden. Das sind u.a. Fachberater sowie Feuerwehr, Polizei oder andere Einsatzkräfte. ChemInfo und die GSA geben Auskunft über die gefährlichen Eigenschaften und über die wichtigsten rechtlichen Regelungen von chemischen Stoffen.</p>

Autoklimaanlage

<p>Klimaanlage im Auto richtig bedienen und Energie sparen</p><p>Was Sie für eine nachhaltige Klimatisierung im Auto tun können</p><p><ul><li>Achten Sie schon beim Kauf des Pkw auf den Kraftstoffverbrauch der Klimaanlage.</li><li>Beachten Sie Tipps zum sparsamen und gesunden Klimatisieren.</li><li>Denken Sie an eine regelmäßige Wartung in einer Werkstatt.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p>Die Autoklimaanlage ist neben dem Motor der größte Verbraucher im Auto. Ein durchschnittlicher Mehrverbrauch von zehn bis 15 Prozent gegenüber der Fahrt ohne Klimaanlage ist zu erwarten.</p><p><strong>Worauf Sie beim Kauf achten sollten: </strong></p><p><strong>Tipps zum Energiesparen und Gesundbleiben:</strong></p><p><strong>In der Werkstatt:</strong></p><p>Messergebnisse des Mehrverbrauchs in Liter bei einem Testfahrzeug (Skoda Octavia)</p><p>Hintergrund</p><p><strong>Umweltsituation:</strong> Neben dem Energieverbrauch ist das in der Klimaanlage enthaltene Kältemittel umweltrelevant. Viele ältere Pkw-Klimaanlagen enthalten das Kältemittel R134a (Tetrafluorethan), das ein hohes Treibhauspotenzial hat. Seit 2017 dürfen in Europa neue Pkw und kleine Nutzfahrzeuge nur noch zugelassen werden, wenn die Klimaanlagen mit einem Kältemittel mit einem kleinen Treibhauspotential befüllt sind. Die europäische Pkw-Industrie verwendet heute hauptsächlich das brennbare Kältemittel R1234yf (Tetrafluorpropen) als Ersatz für R134a. R134a wird jedoch auch heute in bestehenden Pkw-Klimaanlagen und auch weltweit verwendet.</p><p>Kältemittel werden aus Pkw-Klimaanlagen technisch bedingt bei der Erstbefüllung, beim Betrieb und bei der Wartung freigesetzt. Auch durch Leckagen im Kältekreis durch Alterung oder Steinschlag und bei Unfällen gelangen Kältemittel aus der Klimaanlage in die ⁠Atmosphäre⁠. In der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Atmosphre#alphabar">Atmosphäre</a>⁠ wirkt 1 kg des fluorierten Treibhausgases R134a so stark auf die Erderwärmung wie 1.430 kg CO2.</p><p>Fluorierte Gase (wie R134a oder R1234yf) werden in der Atmosphäre zu Fluorverbindungen abgebaut. Bedenkliches Abbauprodukt ist zum Beispiel die persistente, d.h. sehr schwer abbaubare <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/fluorierte-treibhausgase-fckw/emissionen/abbauprodukte-fluorierter-treibhausgase">Trifluoressigsäure</a> (TFA). Das brennbare Ersatzkältemittel R1234yf (Tetrafluorpropen) ist zwar weniger klimaschädlich als R134a, bildet in der Atmosphäre aber noch 4 bis 5 Mal mehr Trifluoressigsäure als R134a. Fluorfreie Kältemittel wie Kohlendioxid (CO2 ) oder einfache Kohlenwasserstoffe wie Propan würden im Gegensatz zu R1234yf keine solchen Abbauprodukte bilden.</p><p>Seit dem Spätsommer 2020 bietet die Volkswagen AG für bestimmte Elektroautos eine&nbsp;<a href="https://www.volkswagen.de/de/modelle/id5-gtx.html/__layer/layers/models/id_5_gtx/waermepumpe-und-e-routenplaner/master.layer">CO2-Anlage mit Wärmepumpenfunktion</a> als Sonderausstattung an. Mittlerweile (September 2025) sind 1 Millionen Fahrzeuge mit CO2-Anlagen ausgerüstet. Die Anlagen werden technisch noch weiter verbessert. Auch Systeme mit einfachen Kohlenwasserstoffen wie Propan werden in Betracht gezogen, wobei die Brennbarkeit beherrscht werden muss.</p><p><strong>Gesetzeslage:</strong>&nbsp;Zur Begrenzung der Treibhausgasemissionen erließ die Europäische Union bereits im Jahr 2006 die&nbsp;<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32006L0040">Richtlinie</a>&nbsp;2006/40/EG über Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen. Diese Richtlinie fordert, dass in Europa Klimaanlagen neuer Pkw und kleiner Nutzfahrzeuge seit 2017 nur noch Kältemittel mit einem relativ geringen Treibhauspotenzial (kleiner 150) enthalten dürfen. Das bedeutet, dass das bisherige Kältemittel R134a mit einem Treibhauspotenzial von 1.430 in Klimaanlagen neuer Pkw und kleiner Nutzfahrzeuge in Europa nicht mehr eingesetzt werden darf. Das Treibhauspotenzial (GWP) beschreibt, wie stark ein ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stoff#alphabar">Stoff</a>⁠ zur Erderwärmung beiträgt im Vergleich zur gleichen Menge Kohlendioxid (GWP=1).</p><p><strong>Hinweis:&nbsp;</strong>Eine Klimaanlage ist jeweils nur für ein bestimmtes Kältemittel zugelassen. Ein Wechsel des Kältemittels einer bestehenden Klimaanlage ist zu unterlassen. Dies kann zu technischen und Sicherheits-Problemen führen, ebenso sprechen rechtliche Gründe dagegen, es sei denn, die Umstellung wird vom Pkw-Hersteller ausdrücklich unterstützt und sachkundig begleitet.</p><p><strong>Marktbeobachtung:</strong>&nbsp;Bereits seit dem Verbot der für die Ozonschicht schädlichen ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/f?tag=FCKW#alphabar">FCKW</a>⁠ in den 1990er Jahren (bei Pkw war es das FCKW R12) begann die Suche nach geeigneten Ersatzstoffen. Als umweltfreundliche Lösung waren Klimaanlagen mit dem natürlichen Kältemittel CO2&nbsp;(Kohlendioxid, Kältemittelbezeichnung R744) im Jahr 2003 CO2&nbsp;als Lösung für die Pkw-Klimatisierung identifiziert worden. An der Umsetzung wurde bis 2009 in Europa aktiv gearbeitet. Parallel dazu bot seit 2007 die chemische Industrie das brennbare, fluorierte Kältemittel R1234yf – Tetrafluorpropen an. Durch seine chemische Ähnlichkeit mit dem herkömmlichen R134a versprach R1234yf weniger Aufwand bei der Umstellung und setzte sich daher durch, und die Entwicklung von CO2&nbsp;Klimaanlagen wurde zunächst eingestellt.</p><p>Die Brennbarkeit von R1234yf wurde schon länger, auch vom Umweltbundesamt, als kritisch für die Sicherheit im Pkw eingeschätzt. Im Herbst 2012 zeigten Versuche von Autoherstellern, dass sich R1234yf im Pkw bei Unfällen entzünden kann und dabei vor allem giftige Flusssäure freigesetzt wird. Die Daimler AG und die AUDI AG boten daraufhin ab den Jahr 2016 einzelne Modelle mit CO2-Klimaanlagen an, stellten dies Produktion aber wieder ein, da der übrige Markt der Entwicklung nicht folgte. Damit wurde der brennbare Stoff R1234yf zum neuen Standardkältemittel.</p><p>Seit dem Spätsommer 2020 bietet die Volkswagen AG für bestimmte Elektroautomodelle CO2-Anlagen mit Wärmepumpenfunktion&nbsp;als Sonderausstattung an. Das Kältemittel CO2 ist für Pkw-Klimaanlagen eine nachhaltige Lösung. Es ist weder brennbar noch toxisch, hat keine umweltbedenklichen Abbauprodukte und ist weltweit zu günstigen Preisen verfügbar. CO2-Klimaanlagen kühlen das Fahrzeug schnell ab und sind energieeffizient zu betreiben. Im Sommer ist der Mehrverbrauch in Europa geringer. Im Winter kann die Klimaanlage als Wärmepumpe geschaltet werden und so effizient bis zu tieferen Temperaturen heizen. Dies bietet sich insbesondere für die Anwendung in Fahrzeugen mit elektrischen Antrieben an. Eine interessante Entwicklung ist, dass für Elektro-Pkw jetzt auch ein Klimatisierungskonzept mit einfachen Kohlenwasserstoffen wie <a href="https://www.pressebox.de/pressemitteilung/zf-friedrichshafen-ag/Weltmeisterliche-Drehmomentdichte-ZF-stellt-kompaktesten-E-Antrieb-fuer-Pkw-vor/boxid/1163539">Propan</a> zum Kühlen und Heizen vorgestellt wurde.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Protoptyp-Klimaanlage im UBA-Dienstwagen wurde 2015 ertüchtigt. Seit dem Frühsommer 2015 kühlte der UBA-Dienstwagen mit einem neuen CO₂-Kompressor. Mittlerweile wurde er ausgesondert.</p>

Heizen mit Holz

Holz wird häufig als Brennstoff eingesetzt. Neben dem rein praktischen Nutzen des Erwärmens von Räumen tragen holzbetriebene Feuerstätten zu einer gemütlichen und entspannten Atmosphäre bei und strahlen Behaglichkeit aus. Dennoch belasten die Schadstoffe insbesondere aus händisch mit Holz beschickten Öfen und Kaminen die Atemluft in Wohngebieten. Das betrifft besonders den Feinstaub. In NRW gelangen etwa 3000 Tonnen Feinstaub pro Jahr aus Feststoffheizungen und -öfen in die Luft. Daran haben mit Scheitholz handbeschickte Einzelöfen maßgeblichen Anteil. Insbesondere bei unsachgemäßem Betrieb der Holzöfen entstehen auch vermehrt unerwünschte Stoffe wie Stickoxide, Kohlenmonoxid und Krebs erzeugende Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe im Ofenabgas. Für moderne Scheitholz befeuerte Einzelöfen, die seit dem 01.01.2015 errichtet wurden, gelten gemäß Typprüfung für den Schadstoffausstoß Obergrenzen von 1,25 Gramm Kohlenmonoxid und 0,04 Gramm  Feinstaub pro Kubikmeter Abgas, die der Hersteller vor dem Inverkehrbringen entsprechend deklarieren muss. Darüber hinaus können viele ältere Modelle nachgerüstet werden, um die Schadstoffobergrenzen der geltenden Ersten Bundes-Immissionsschutzverordnung einhalten zu können. Mit einem Herstellernachweis oder einer Vor-Ort-Messung kann die Einhaltung der Grenzwerte bestätigt werden, sodass der Ofen weiter betrieben werden kann. Öfen, die nicht mehr nachgerüstet werden können, müssen außer Betrieb genommen werden. Anlagen, auf deren Typenschild ein Zulassungsdatum vor dem 22.03.2010 verzeichnet ist, dürfen ohne Nachrüstung ab dem 01.01.2025 nicht mehr betrieben werden. Zu Beginn der Heizperiode sollte unbedingt geprüft werden, ob der Schornstein und das Rauchrohr des Ofens frei sind. Wenn der Kamin länger nicht benutzt wurde, könnte sich beispielsweise ein Vogelnest darin befinden. Wenn Abgase nicht ungehindert durch den Schornstein abziehen können, dringen sie in den Wohnraum ein und können schwere Vergiftungen verursachen. Auch die Dichtungen des Ofens müssen deshalb überprüft werden. Die Auskleidung des Feuerraums darf nicht beschädigt sein, damit es nicht zu Überhitzungen kommt. Wichtig ist, dass auch der Kamin vor der Inbetriebnahme fachkundig überprüft wird. Der Landesfachverband des Schornsteinfegerhandwerks weist in diesem Zusammenhang auf die Gefahren von Schornsteinbränden hin. Schornsteinbrände sind sehr gefährlich, denn durch Funkenflug und Wärmestrahlung besteht die Gefahr der Brandausbreitung. So können z. B. Funken durch Undichtigkeiten der Dachhaut den Dachstuhl in Brand setzen. Durch die Wärmeentwicklung kann der Schornstein einstürzen und das Rauchrohr durch Ausglühen zerstört werden. Die Wärmestrahlung kann Möbel in der Nähe des Schornsteines entzünden. Eine weitere Gefahr liegt in der Quellfähigkeit: Da Ruß sehr stark aufquellen kann, besteht die Gefahr, dass der Schornstein die heißen Gase und Dämpfe nicht mehr ungehindert abführen kann. Dann können die Abgase durch Reinigungsklappen oder durch die Feuerstätte austreten. Schlimmstenfalls wird der gesamte Schornstein zerstört, wodurch sich das Feuer weiter ausbreiten kann. Ein Rußbrand im Schornstein kann in der Regel nicht gelöscht werden. Deshalb ist es so wichtig, dass eine Fachkraft des Schornsteinfegerhandwerks den Kamin vor der Inbetriebnahme prüft und freigibt. Wenn die Feuerstätte sauber und intakt ist, kommt es darauf an, sie korrekt entsprechend der Bedienungsanleitung zu betreiben. Dazu wird ausschließlich trockenes, unbehandeltes Holz verwendet. Unter ausreichender Luftzufuhr wird das Holz von oben angezündet. So ist das Feuer nach kurzer Zeit rauchfrei. Brennt der Ofen optimal, entstehen weniger Schadstoffe. Die Verknappung und Verteuerung von Holz mag dazu verleiten, auf andere brennbare Stoffe zurückzugreifen. Dies stellt jedoch einen Verstoß gegen die Erste Bundes-Immissionsschutzverordnung dar, die nur die Verbrennung der in der Verordnung genannten Brennstoffe in jeweils dafür geeigneten Feuerungsanlagen zulässt. So dürfen z.B. keinesfalls feuchtes oder behandeltes (imprägniertes, lasiertes, lackiertes, beschichtetes) Holz, Holzfaser- oder Pressplatten sowie fossile Brennstoffe in Holzfeuerungsanlagen verbrannt werden. Auch Papierbriketts oder die Verbrennung von Altpapier sind nicht erlaubt. „Private Müllverbrennung“ ist nicht erlaubt und darüber hinaus gesundheitsschädlich. Sie verursacht eine enorme Geruchsbelästigung, die häufig zu berechtigten Nachbarschaftsbeschwerden führt. Außerdem können Schäden an den Schamotte- und Metallteilen des Kaminofens sowie am Schornstein entstehen. Bei der Verbrennung unzulässiger Stoffe handelt es sich um einen Verstoß, der auch als solcher geahndet und mit hohen Bußgeldern mit bis zu 1.500 Euro je Fall bestraft wird. In den Wintermonaten kommt es häufiger zu austauscharmen Wetterlagen. Bei diesen – so genannten Inversionswetterlagen – befindet sich über der kalten Luft in Bodennähe eine wärmere Luftschicht in der Höhe. Das verhindert eine gute Luftdurchmischung. Die Schadstoffe, die in Bodennähe entstehen, reichern sich an und sorgen für hohe Konzentrationen. Vor allem in Städten tragen verkehrsbedingte Emissionen, aber auch Feuerungsanlagen zur Schadstoffbelastung bei. Das LANUV empfiehlt deshalb, an solchen Tagen aus Gründen der Luftreinhaltung wenn möglich auf das zusätzliche Heizen mit Holz ganz zu verzichten. Zum Thema „Heizen mit Holz“ informiert das LANUV mit einer Broschüre über die aktuellen gesetzlichen Regelungen. Die Broschüre enthält weiterführende Informationen und hilfreiche Tipps für den möglichst schadstoffarmen Betrieb von Holzfeuerstätten. Zur Online-Ausgabe der Broschüre: https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuvpubl/1_infoblaetter/LANUV_Info29_Heizen-mit-Holz.pdf zurück

Tanklager Raunheim GmbH, Errichtung und Betrieb von drei Tanks für die Lagerung von Ottokraftstoff zur "EBV- Einlagerung"

Die Fa. TLR Tanklager Raunheim GmbH hat einen Antrag gestellt auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Erweiterung ihrer Anlage zur Lagerung und zum Umschlag von flüssigen brennbaren Stoffen in 65479 Raunheim, Kreis Groß-Gerau Gemarkung: Raunheim, Flur: 013 Flurstück: 36/12. Das Vorhaben umfasst die Errichtung und den Betrieb von 3 Tanks mit einer maximalen Lagerkapazität von je 40.000 m³ für die Lagerung von Ottokraftstoff zur „EBV-Einlagerung“. Für den Bauabschnitt „Fundamente“ wurde zusätzlich ein Antrag nach § 8a BImSchG auf Zulassung des vorzeitigen Beginns gestellt. Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Betriebsbereich gemäß dem zweiten Ab-schnitt der 12. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfallverordnung – 12. BImSchV). Das Vorhaben unterliegt den erweiterten Pflichten der 12. BImSchV. Die Anlage soll am Ende des Jahres 2021 in Betrieb genommen wer-den. Dieses Vorhaben bedarf nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 9.2.1 des Anhangs 1 der 4. Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Darmstadt. Aufgrund der Überschreitung der Mengenschwelle der Nr. 9.2.1.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) besteht für das Vorhaben auch nach § 9 Abs. 2 UVPG die Pflicht eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Aktenzeichen: IV/Da 43.1 – 53e621 – 3/4 – DEA 7 -

solvadis distribution GmbH, Frankfurt; Erweiterung der Anlage zur Lagerung und zum Umschlag von festen und flüssigen brennbaren Stoffen in 64579 Gernsheim; Verschiebung der Termine für die Online- Konsultation

Die Firma solvadis distribution GmbH, Königsberger Straße 1, 60487 Frankfurt hat einen Antrag gestellt auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Erweiterung ihrer Anlage zur Lagerung und zum Umschlag von festen und flüssigen brennbaren Stoffen in 64579 Gernsheim Gemarkung Gernsheim, Flur: 14 Flurstück: 123/41. Das Vorhaben umfasst die Errichtung und den Betrieb des neuen Tankfeldes Nr. 8 für die Lagerung und den Umschlag von brennbaren Flüssigkeiten mit einer maximalen Lagerkapazität von 12.500 m³ sowie die Errichtung der Kesselwagen-Füllbühne 2 zur Ein- und Auslagerung. Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Betriebsbereich gemäß des zweiten Abschnitts der 12. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfallverordnung – 12. BImSchV). Das Vorhaben unter-liegt den erweiterten Pflichten der 12. BImSchV. Die Anlage soll nach Erteilung der erforderlichen Genehmigungen errichtet und in Betrieb genommen werden. Dieses Vorhaben bedarf nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 9.2.1 des Anhangs 1 der 4. Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Darmstadt. Das Genehmigungsverfahren ist gemäß § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Die Firma hat einen Antrag auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gestellt (§ 9 Abs. 4 UVPG). Dies wurde von meiner Behörde als zweckmäßig erachtet. Somit besteht für das Vorhaben die UVP-Pflicht. Aktenzeichen: IV/Da 43.1 – 53e 621 – Solvadis-3

Novel climatic chamber with an innovative, energy-saving nano-aerosol humidificaction system for the manufacture of high quaity bakery products (NANOBAK)

The baking industry includes companies that make value added products including bread, buns, rolls, doughs, desserts, crusts, pastas, cookies, biscuits, crackers etc. that are either baked or frozen. The use of refrigeration technology has made a bakery's location independent of its customers, thereby broadening the geographic market potential and contributing to the growth of this sector. However, this development does have a cost. Bakeries are energy intensive, using large amounts of electricity and natural gas to operate the refrigeration system, compressed air system and ovens. These energy costs are rising and becoming a significant portion of the ingredient costs of baked goods. About 10Prozent of the total electrical and thermal energy consumption of all craft enterprises originates from the bakery sector. Accordingly there are many possibilities for energy reduction and therefore to permanently reduce the costs for the enterprises and thus to make a sustainable contribution to climate protection. Making changes in the energy use patterns of bakeries would be the fastest way to affect the energy profile of bread, because bakery is responsible for 70 and 80Prozent of the total energy consumption in conventional and organic bread production, respectively. Overall aim of the NanoBAK-Collaborative Project is the efficient energy management in the baking industry. Specific aim of this project is the development and demonstration of a novel marketable climatic chamber with an innovative, energy-saving nano-aerosol humidification system. Lab tests have shown that the energy consumption using ultrasonic humidification is significantly lower than for conventional humidification. The innovative ultrasonic humidification of the NanoBAK Project saves up to 50Prozent of energy compared to conventional humidifiers. Furthermore the quality of the bakery goods is of high value, so that the ultrasonic humidifier is profitable both energetically and qualitative.

Hypoxie als modernes Brandschutzprinzip - arbeitsmedizinische Auswirkungen von Arbeit in sauerstoffreduzierter Atmosphäre

Ziel: Als neue Brandschutztechnologie zur Brandvermeidung werden in zunehmendem Maß Anlagen zum Ersatz von Sauerstoff durch Stickstoff in verschiedenen Branchen eingesetzt wird (Rechenzentren, Hochregallager). Gegenwärtig sind in Deutschland ca. 50 Anlagen zur Brandvermeidung in Betrieb, die brandsensible Güter wie Rechenzentren oder Hochregallager mit brennbaren Stoffen durch eine stickstoffreiche, sauerstoffarme Atmosphäre vor der Entstehung eines Brandes schützen sollen. Die Auswirkung dieser Atmosphäre auf die Gesundheit Beschäftigter, und die physiologischen Auswirkung auf unter anderem Sauerstoffsättigung, Kreislaufregulation, Lungenfunktion, kardiozirkularische Leistungsfähigkeit, geistige und psychomotorische Leistungsfähigkeit sowie Befinden von Personen, die zeitweise in solchen Räumen arbeiten, soll abgeschätzt und untersucht werden. Methodik: 1. Systematischer Review: In einer systematischen Recherche der internationalen Literatur zur Auswirkung von Hypoxie auf den Menschen wurden alle Publikationen, die den Suchkriterien entsprachen, systematisch ausgewertet. 2. In einem randomisierten, doppelblinden Expositionversuch mit 89 freiwilligen Probanden von 18 bis 65 Jahren wurden die Annahmen über die physiologischen und pathophysiologischen Auswirkungen von Hypoxie überprüft. Dabei wurden die Probanden jeweils 2 Stunden lang in einem Raum mit 20,9 mit 15,9 und mit 13,8 Vol. Prozent Sauerstoff getestet. Die Messungen unter den 3 Sauerstoffkonzentrationen werden verglichen. 3. In einer epidemiologischen Querschnitts-Untersuchung werden verschiedene Kenndaten aller in Deutschland installierten Anlagen erfasst (Zahl der exponierten Beschäftigten, Sauerstoffkonzentration, Regelungen von Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin etc). Bei allen kooperierenden Betrieben werden mittels Fragebogen alle Exponierten und entsprechenden Kontrollpersonen nach Beschwerden und Erkrankungen befragt. Beschwerden und Erkrankungen von Exponierten werden mit denen der Kontrollen verglichen. 4. In einer epidemiologischen Kohortenstudie werden alle Exponierten einer Anlage vom ersten Tag der Exposition an ein Jahr lang wöchentlich nach ihrem Befinden, nach Krankheitsereignissen und nach ihrer Exposition befragt. Die zeitliche Beziehung zwischen Exposition und Beschwerden / Erkrankungen wird überprüft. Ergebnisse: 1. Die Literaturauswertung ergab, dass verminderter Sauerstoffpartialdruck bei normalem Luftdruck in Brandvermeidungsanlagen (normobare Hypoxie) im Bereich zwischen 15 und 13 Vol Prozentphysiologisch dem verminderten Sauerstoffpartialdruck bei vermindertem Luftdruck in der Höhe (hypobare Hypoxie) entspricht (normobare Hypoxie auf Meereshöhe 15-13 Vol Prozent Sauerstoff entspricht vom Sauerstoffpartialdruck her 2700 bis 3850 m Höhe) und somit die Erkenntnisse der Höhenmedizin weitgehend auf die Situation am Arbeitsplatz übertragbar sind. Die Auswirkungen auf Sauerstoffpartialdruck im Blut und Befinden sind unter normobarer Hypoxie eher schwächer ausgeprägt

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