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Analysen zur CO₂-Bepreisung im Gebäude- und Verkehrssektor

Der Gebäude- und der Verkehrssektor in Deutschland sind aktuell auf dem Weg die Klimaziele für 2030 teils deutlich zu verfehlen und damit auch die Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 zu gefährden. Seit 2021 gilt das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), das eine CO₂-Bepreisung für Brennstoffe in diesen Sektoren implementiert. Die nationale CO₂-Bepreisung leistet einen Beitrag, um die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und die nationalen sowie EU-weiten Klimaziele zu erreichen. Der vorliegende Bericht fasst die Ergebnisse eines Forschungsvorhabens zusammen, in dem in verschiedenen Analysen die Rolle der CO₂-Bepreisung für die Transformation des Gebäude- und des Verkehrssektors untersucht wurde. Zudem wurden Ansätze zur Ermittlung gefährdeter Sektoren für Carbon Leakage im Brennstoffemissionshandel betrachtet. Die Ergebnisse des Vorhabens wurden bereits in vier umfassenden Einzelberichten veröffentlicht. Veröffentlicht in Climate Change | 44/2025.

WD 8 - 011/20 Zum Ausgleich indirekter Belastungen im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)

Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 1 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Zum Ausgleich indirekter Belastungen im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) Unter „Carbon-Leakage“ wird das Verlagern von CO2-Emissionen in andere Länder verstanden, wenn Unternehmen energieintensive Produktionstätigkeiten aufgrund steigender Energiepreise im Inland an Standorte mit günstigeren Energiepreisen bzw. weniger strengen Emissionsauflagen verschieben. § 11 Absatz 3 BEHG ermächtigt die Bundesregierung, im Wege einer Rechtsverordnung die erfor- derlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage und zum Erhalt der EU-weiten und internationalen Wettbewerbsfähigkeit betroffener Unternehmen zu regeln. Diese Regelungen dür- fen frühestens ab dem 1. Januar 2022 zur Anwendung kommen. Vorrangig sollen finanzielle Unterstützungen für klimafreundliche Investitionen vorgesehen wer- den. Ausnahmsweise können nach der Gesetzesbegründung auch Ausgleichszahlungen erfolgen, wenn die Wettbewerbsfähigkeit nicht allein durch diese Investitionsförderung sichergestellt wer- den kann (Bundestagsdrucksache 19/14746, S. 38). Dies ist etwa denkbar, wenn weitere klima- schützende Effizienzsteigerungen technisch nicht zur Verfügung stehen. Diese Verordnungsermächtigung überträgt die Zielsetzung der sogenannten Carbon-Leakage-Re- gelungen im EU-Emissionshandel (Art. 10b der Emissionshandelsrichtlinie in Verbindung mit dem delegierten Beschluss 2019/708 der Kommission) auf den Bereich des Brennstoffemissions- handels. Zur Vermeidung einer unzumutbaren Härte sind zudem unter bestimmten Voraussetzungen nach § 11 Absatz 1 BEHG finanzielle Kompensationen zu gewähren. Diese knüpfen nicht an eine inter- nationale Wettbewerbssituation bzw. die Gefahr des Carbon-Leakage an, sondern an den Anteil der Brennstoffkosten für ein Unternehmen und die Höhe der Zusatzkosten durch den Brennstof- femissionshandel. *** WD 8 - 3000 - 011/20 (19. Februar 2020) © 2020 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.

Klimaforschungsplan KLIFOPLAN, Gutachten und ad-hoc Stellungnahmen zum rechtssicheren Übergang vom nEHS zum EU-ETS2

Der nationale Emissionshandel (nEHS) in Deutschland wird durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) geregelt und erfasst seit 2021 die Emissionen aus in Verkehr gebrachten fossilen Brennstoffen. Im Rahmen des Fit For 55 Pakets der EU-Kommission soll durch die Novellierung der Emissionshandels-Richtlinie bis 2027 ein zweiter europäischer Emissionshandel (EU-ETS 2) für die Sektoren Gebäude und Straßenverkehr sowie Industrie- und Energieanlagen außerhalb des EU-ETS 1 eingeführt werden. Trotz Überschneidungen zwischen dem bestehenden nEHS und dem bevorstehenden EU-ETS2 ist davon auszugehen, dass der eingeschränkte Anwendungsbereich im EU-ETS 2 Herausforderungen für die Überwachung und Berichterstattung von Emissionen und einen entsprechenden Mehraufwand für die verantwortlichen Unternehmen und die vollziehende Behörde mit sich bringen kann. Ziel des Forschungsprojektes ist es daher, das UBA beim Übergang des nEHS in den EU-ETS 2 sowie bei verschiedenen Umsetzungsfragen des EU-ETS 2 mit wissenschaftlicher Expertise flexibel zu unterstützen. Kernanliegen ist dabei die Sicherstellung einer rechtsicheren und vollzugstechnisch sinnvollen Umsetzung des EU-ETS 2, die Angleichung beider Vollzüge sowie die Klärung von rechtlichen und vollzugsvereinfachenden Möglichkeiten in der Zeit des parallelen Vollzugs der beiden Systeme. Gegenstand des Projekts sind Arbeitsaufträge zu unterschiedlichen vollzugsrelevanten Fragestellungen, die je nach Themenschwerpunkt aus ökonomischer oder juristischer Perspektive betrachtet werden müssen. Diese Arbeitsaufträge können z.B. mehrere ad-hoc Stellungnahmen, rechtsgutachterliche Kurzauswertungen oder ökonomische oder vollzugstechnische Analysen zu verschiedenen Bereichen der EU-ETS 2 Einführung in Deutschland enthalten.

Zweite Verordnung zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung

Die Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) ist die zentrale Verordnung zum Vollzug des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG). Die BEHV vom 17. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3026), die durch Artikel eins der Verordnung vom 21. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 163) geändert worden ist, wird durch diese Verordnung erneut geändert. Zentrale Regelungsgegenstände dieser zweiten Änderungsnovelle zur BEHV sind ausgestaltende Regelungen zur nationalen CO 2 -Bepreisung ab dem Jahr 2026. In der derzeit geltenden BEHV ist bislang nur der Verkauf von BEHG-Zertifikaten in der sogenannten "Festpreisphase" für die Jahre 2021 bis 2025 geregelt. Mit der Änderungsnovelle werden nunmehr Regelungen ergänzt zur Versteigerung von Emissionszertifikaten im sogenannten "BEHG-Preiskorridor 2026", in dem Zertifikate in einem gesetzlich vorgegebenen Preisbereich zwischen 55 und 65 Euro je Tonne CO 2 versteigert werden, zum Verkauf von Emissionszertifikaten zu einem marktbasierten Preis ab dem Jahr 2027 für die dann – parallel zum Start des europäischen Brennstoffemissionshandels ("ETS 2") – noch im BEHG verbleibenden Brennstoffemissionen. Daneben werden mit der Änderungsnovelle noch Anpassungen der Regelungen zum nationalen Emissionshandelsregister vorgenommen, die den Vollzug erleichtern beziehungsweise den Aufwand auf Unternehmensseite reduzieren.

Zweiter Erfahrungsbericht nach §23 BEHG

den nach §23 BEHG bis zum 30.11.2024 erstellten zweiten Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Brennstoffemissionshandelsgesetz ("CO2-Preis")

Projektierung eines herstellerunabhängigen Recyclingprozesses von OP-Instrumenten der Asklepios Kliniken

Zielsetzung: Die Gesundheitsversorgung von Menschen ist eine sehr ressourcenintensive Aufgabe. Das Fraunhofer ISI gibt an, dass das Gesundheitswesen jährlich bis zu 107 Millionen Tonnen an Rohstoffen verbraucht. Damit ist der Gesundheitssektor der fünftgrößte Rohstoffkonsument in Deutschland. Ein hoher Rohstoffkonsum setzt einen hohen Ressourceneinsatz voraus und führt zu einem hohen Abfallaufkommen. Aus diesem Grund wundert es nicht, dass die Krankenhäuser in Deutschland auch der fünftgrößte Müllproduzent sind. Täglich fallen pro Klinik durchschnittlich sieben bis acht Tonnen Abfall an. Ein hoher Anteil dieses Abfalls sind hausmüllähnliche Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung keine besonderen Anforderungen gestellt werden müssen und teilweise recycelbar sind. Aufgrund fehlender Standards werden die oft hochwertigen Materialien jedoch nicht recycelt, sondern mit dem Restmüll entsorgt und anschließend verbrannt. Das Verbrennen von Abfällen ist jedoch mit hohen CO2-Emissionen verbunden. Dies ist auch der Grund weswegen die Müllverbrennung in das nationale Brennstoffemissionshandelsgesetz aufgenommen wird und hier mit steigenden Kosten für die Abfallverursacher zu rechnen ist. Ziel des Projekts ist es, hochwertige Materialien separat für ein stoffliches Recycling zu erfassen, die als sortenreine Fraktionen bisher verloren gingen, das Restmüllaufkommen in Krankenhäusern zu reduzieren, durch Recycling von Materialien wertvolle Rohstoffe wiederaufzubereiten und damit den gesetzlichen Anforderungen der Abfalltrennung gerechter zu werden. Zwei Aspekte im Sinne der Umweltentlastung werden mit diesem Projekt beabsichtigt: Schonung von Ressourcen durch das Recycling von Wertstoffen und Reduktion von CO2-Emissionen durch Müllverbrennung.

Evaluierung und Weiterentwicklung des nationalen Emissionshandels (nEHS) mit ökonomischem Schwerpunkt

Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) erfasst ab 2021 die Emissionen aus den in Verkehr gebrachten fossilen Brenn- und Kraftstoffen (insbesondere Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin, Diesel). Neben den Emissionen der Wärmeerzeugung des Gebäudesektors und der Emissionen von Energie- und Industrieanlagen außerhalb des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS) sind die Emissionen aus fossilen Kraftstoffen im Verkehrsbereich umfasst. Dies gilt jedoch nicht für den Luftverkehr. Teilnehmer am nEHS sind die Inverkehrbringer bzw. Lieferanten der einbezogenen Brenn- und Kraftstoffe und damit nicht die direkten Emittenten. Die gesetzliche Grundlage ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Gemäß § 23 BEHG legt die Bundesregierung dem Bundestag bis zum 30. November 2022 sowie bis zum 30. November 2024 einen Bericht zur Evaluierung des BEHG vor (danach alle vier Jahre), der insbesondere folgende Sachverhalte abdeckt: - Stand der Implementierung des BEHG, -Wirksamkeit des nEHS, - Auswirkungen der CO2-Preise (Festpreise und Preiskorridore) sowie, -Vorschläge zur Fortentwicklung des nEHS Das Umweltbundesamt unterstützt das BMU bei der Evaluierung und Weiterentwicklung des nEHS und insbesondere bei der Erstellung des o.g. Berichts. Das Vorhaben soll UBA/DEHSt als zuständige Stelle sowie BMU als federführendes Ressort in diesem Prozess mit wissenschaftlichen Analysen unterstützen und Fragestellungen mit ökonomischem Schwerpunkt bearbeiten. Die Projektlaufzeit ermöglicht eine Heranziehung für die beiden ersten Berichte.

Autokauf

<p>Beim Autokauf Elektroautos bevorzugen, auf geringen Energieverbrauch und CO2-Ausstoß achten</p><p>Worauf Sie beim umweltbewussten Autokauf achten sollten</p><p><ul><li>Kaufen Sie einen Pkw mit geringem Kraftstoff- bzw. Energieverbrauch und niedrigem CO2-Ausstoß – das Elektroauto ist hier die erste Wahl.</li><li>Es muss nicht immer das eigene Auto sein: Vor allem Wenig-Fahrer können beim Carsharing viel Geld sparen.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p>Der größte Teil der Umweltbelastungen eines Autos wie Treibhausgase (CO2), Schadstoffe&nbsp;(Stickstoffdioxide, Feinstaub) und Lärm entsteht beim Fahren. Aber bereits beim Kauf entscheiden Sie über den spezifischen Kraftstoffverbrauch ihres Autos und damit über die zukünftigen Umweltbelastungen und Tank- bzw. Energiekosten.</p><p><strong>Sparsames Auto wählen:</strong>&nbsp;Die CO2-Emissionen eines Autos und damit seine Klimawirksamkeit hängen direkt vom Kraftstoffverbrauch ab: Pro Kilowattstunde Strom werden rund 0,4 kg CO2 (Deutscher Strommix), pro Liter Benzin rund 2,3 kg CO2 und pro Liter Diesel rund 2,6 kg CO2&nbsp;freigesetzt. Auch die Kosten für das Tanken steigen linear mit dem Verbrauch. Mit Ihrer einmaligen Kaufentscheidung für ein bestimmtes Auto legen Sie in hohem Maße die Tank- bzw. Energiekosten und CO2-Emissionen für die gesamte langjährige Nutzungszeit fest. Es lohnt sich deshalb doppelt, ein Auto mit einem möglichst geringen Energieverbrauch zu wählen. Händler und Hersteller sind deshalb auch gesetzlich verpflichtet, den Kraftstoff- bzw. Stromverbrauch und die spezifischen CO2-Emissionen sowohl in der Werbung als auch im Autohaus anzugeben. Häufig weisen schon verschiedene Modellvarianten desselben Herstellers große Spannbreiten beim Energieverbrauch und CO2-Ausstoß auf.</p><p><strong>Elektroantrieb bevorzugen:</strong> Die klimaschonendste Antriebsvariante beim Autokauf ist das Elektroauto. Die CO2-Einsparungen während der Nutzung übersteigen die höheren Treibhausgasemissionen bei der Herstellung durch den zusätzlichen Aufwand für Batterien deutlich. Ein Vorteil des Elektroantriebs ist auch, dass lokal keine Schadstoffe durch Abgase emittiert werden. Zudem wird die Lärmbelastung reduziert. Bei Elektrofahrzeugen hängen die Emissionen bei der Fahrzeugherstellung und beim Betrieb (Abriebemissionen von Reifen) sowie das Gewicht des Fahrzeuges stark von der Größe bzw. Kapazität der verbauten Antriebsbatterie ab. Deshalb sollte die Antriebsbatterie bedarfsgerecht ausgewählt werden, auch um ein unnötiges Mitschleppen von zusätzlichem Gewicht zu vermeiden. Hierdurch können sowohl Emissionen als auch der Energieverbrauch des Fahrzeuges verringert werden. Wenn man sich nichtdestotrotz zum Kauf eines Verbrenner-Pkw entscheidet, sollte das Neufahrzeug bei einem Dieselantrieb mindestens die Euro 6d-TEMP Abgasnorm einhalten. Ein Otto-Pkw mit Direkteinspritzung muss mindestens die Euro 6c-Norm erfüllen. So wird sichergestellt, dass auch die Partikelemissionen des Otto-Direkteinspritzers gering sind.&nbsp;</p><p>Auf dem Pkw-Label werden Neuwagen in sieben CO2-Effizienzklassen eingeteilt: von „A“ (grün, beste) bis „G“ (rot, schlechteste).</p><p><strong>Auf Pkw-Label achten:</strong> Wie klimafreundlich und kostengünstig ein Neuwagen im Betrieb ist, lässt sich einfach am <a href="https://www.alternativ-mobil.info/pkw-label">Pkw-Label</a> erkennen, mit dem jeder Neuwagen ausgezeichnet sein muss. Das Pkw-Label enthält Informationen zum Energieverbrauch und zum CO2-Ausstoß neuer Autos.&nbsp;Außerdem beinhaltet es Kostenrechnungen für die Kraftstoff-/Energie- und CO2-Kosten. Somit erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher auch Informationen darüber, wie sich die CO2-Bepreisung fossiler Kraftstoffe bei den Kosten an der Tankstelle auswirken wird. Die Darstellung des Labels ist analog zum bekannten EU-Energielabel und stuft die Autos nach CO2-Klassen (A bis G bzw. dunkelgrün bis rot) ein (siehe Abbildung). Die Einstufung nach CO2-Klassen erfolgt in Abhängigkeit von der Antriebsart.</p><p><strong>Sparsam bei der Ausstattung sein:</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/mobilitaet/autoklimaanlage">Klimaanlage</a>, elektrische Fensterheber oder beheizbare Sitze und Heckscheiben sind heute oft Standard. Sie treiben aber auch den Energieverbrauch des Fahrzeugs in die Höhe. Die Klimaanlage ist dabei der größte Spritfresser: Sie erhöht beispielsweise den Verbrauch im Stadtverkehr um bis zu 30 %. Leider wird der Verbrauch durch die Nebenaggregate bei den normierten Verbrauchsangaben der Autohersteller nicht berücksichtigt.&nbsp;Verzichten Sie deshalb beim Kauf nach Möglichkeit auf solche verbrauchssteigernden Nebenaggregate bzw. verwenden Sie diese – insbesondere die Klimaanlage – sparsam.</p><p><strong>Carsharing nutzen:</strong>&nbsp;Oft geht es auch ohne eigenen Pkw. Insbesondere dann, wenn Sie Ihr Auto nicht täglich benötigen. Mit Carsharing können Sie zudem richtig viel Geld sparen. Wenn Sie nicht mehr als 10.000 bis 14.000 km pro Jahr fahren, ist&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/mobilitaet/carsharing">Carsharing</a> in der Regel kostengünstiger als ein eigenes Auto. Die hohen Fixkosten für Anschaffung und Versicherung entfallen. Außerdem müssen Sie sich nicht mehr um die Wartung des Fahrzeugs kümmern.&nbsp;</p><p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p><p>Hintergrund</p><p><strong>Umweltsituation:</strong> Der Anteil des Verkehrs an den Treibhausgasemissionen in Deutschland ist seit 1990 von etwa 13 % auf 19,4 % im Jahr 2021 gestiegen. Das lag vor allem am stetig wachsenden Straßengüterverkehr und dem Motorisierten Individualverkehr. Technische Effizienzsteigerungen werden durch höhere Fahrleistungen und dem Trend zu größeren und schwereren Fahrzeugen aufgehoben. Mehr Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/verkehr/emissionen-des-verkehrs">Emissionen des Verkehrs</a>.&nbsp;</p><p>Bezüglich ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawirkung#alphabar">Klimawirkung</a>⁠ haben Elektrofahrzeuge die Nase vorn. Gemäß einer Studie im Auftrag des ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠ sind im Jahr 2020 zugelassene Elektroautos um etwa 40% klimafreundlicher in ihrer Wirkung als Pkw mit Benzinmotor (UBA 2024). Bei einigen Umweltwirkungen wie die Auswirkungen auf Wasser (aquatische ⁠Eutrophierung⁠) und Böden (⁠Versauerung⁠) ergeben sich für E‑Pkw aktuell noch Nachteile, die größtenteils auf die noch fossile Strom­bereitstellung zurückzuführen sind. Nach Umstellung auf ein erneuerbares Stromsystem liegt der E-Pkw bei allen untersuchten Umweltwirkungen vor Pkw mit Verbrennungsmotoren.&nbsp;</p><p>Eine weitere Umweltbelastung stellt die Versiegelung und Zerschneidung von Flächen durch den Straßenverkehr dar. Damit wird der Lebensraum der Menschen massiv eingeschränkt sowie die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/f?tag=Flora#alphabar">Flora</a>⁠ und ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/f?tag=Fauna#alphabar">Fauna</a>⁠ stark beeinträchtigt.</p><p><strong>Gesetzeslage:</strong> Fossile Kraftstoffe unterliegen einem CO2-Preis, der im <a href="https://www.dehst.de/DE/Publikationen/Recht/Rechtsgrundlagen/_docs/nehs/behg_artikel.html">Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)</a> für die Jahre 2024 (45 Euro/ t CO2) und 2025 (55 Euro/ t CO2) festgelegt ist. Das neue Pkw-Label informiert Verbraucherinnen und Verbraucher beispielhaft darüber, wie sich die CO2-Bepreisung fossiler Kraftstoffe bei den Kosten an der Tankstelle auswirken kann. Darüber hinaus finden Sie umfassende Hinweise zu gesetzlichen Regelungen auf unserer Themenseite <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr/emissionsstandards/pkw-leichte-nutzfahrzeuge%20">Pkw und leichte Nutzfahrzeuge</a>.</p><p><strong>Marktbeobachtung:</strong> Der Marktanteil von Elektroautos bei Neuwagen nimmt seit dem Jahr 2020 deutlich zu (siehe Abbildung). Allerdings war im Jahr 2023 nur etwa jedes fünfte neue Auto ein Elektroauto. Weitere Marktbeobachtungen finden Sie auf unserer Themenseite <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/private-haushalte-konsum/konsum-produkte/gruene-produkte-marktzahlen/marktdaten-bereich-mobilitaet%20">Marktdaten: Mobilität</a>.</p><p>Weitere Informationen finden Sie auf unseren <strong>UBA-Themenseiten</strong>:</p><p><strong>Quellen:</strong> UBA (2024): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/analyse-der-umweltbilanz-von-kraftfahrzeugen">Analyse der Umweltbilanz von Kraftfahrzeugen mit alternativen Antrieben oder Kraftstoffen auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Verkehr</a></p><p>&nbsp;</p>

Treibhausgasminderungsziele Deutschlands

<p>Die deutschen Treibhausgasminderungsziele sind im Bundes-Klimaschutzgesetzes (Stand August 2024) festgelegt. Die Emissionen sollen bis 2030 um mind. 65 % und bis 2040 um mind. 88 % gesenkt werden (gegenüber 1990). Bis zum Jahr 2045 hat Deutschland das Ziel Netto-Treibhausgasneutralität zu erreichen. Nach dem Jahr 2050 sollen negative Treibhausgasemissionen erreicht werden.</p><p>Internationale Vereinbarungen weisen den Weg</p><p>Leitbild und Maßstab für die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung sind die Vereinbarungen der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UN#alphabar">UN</a>⁠-Klimarahmenkonvention und ihrer Zusatzprotokolle, das Kyoto-Protokoll und das Übereinkommen von Paris (siehe „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/klimarahmenkonvention">Klimarahmenkonvention</a>“). Für die zweite Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls (2012–2020) hatte sich die Europäische Union verpflichtet, ihre ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a>⁠-Emissionen bis 2020 um 20 % gegenüber 1990 zu verringern. Gemeinsam mit den EU-Staaten hat Deutschland zu dieser Verpflichtung beigetragen (siehe <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/europaeische-energie-klimaziele">„Europäische Energie- und Klimaziele“</a>).</p><p>Um den Ambitionssteigerungsmechanismus des Übereinkommens von Paris zu erfüllen, hat die Europäische Union mit dem neuen EU-Klimagesetz ihre klimapolitischen Zielsetzungen für 2030 (netto minus 55 % ggü. 1990 und Klimaneutralität um die Jahrhundertmitte) im Frühjahr 2021 verschärft und gesetzlich festgelegt. Im Dezember 2020 wurde vom Europäischen Rat bereits der neue (vorläufige) „national festgelegte Beitrag“ (National Determined Contribution, NDC) an das UNFCC-Sekretariat übermittelt. Das am 14.07.2021 vorgelegte „Fit-for-55-Paket“ ist der Vorschlag der EU-Kommission (KOM), die bisherigen Vorgaben an die neuen, schärferen ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>⁠-Zielsetzungen anzupassen. Mit den Novellierungen klimarechtlich relevanter Vorgaben der EU wurde es unter anderem erforderlich, dass das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) Änderungen erfährt.</p><p>Nationale Treibhausgasminderungsziele und deren Umsetzung</p><p>Grundsätzlich ist zwischen unverbindlichen politischen Zielen und rechtlich verbindlichen Zielen zu unterscheiden. Im Energiekonzept aus dem Jahr 2010 finden sich entsprechend der Koalitionsvereinbarung <strong>unverbindliche Treibhausgasminderungsziele</strong> von 40 % für das Jahr 2020 und 55 % für das Jahr 2030 (jeweils gegenüber 1990). &nbsp;</p><p>Bereits im Dezember 2014 hatte die Bundesregierung das <a href="https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Aktionsprogramm_Klimaschutz/aktionsprogramm_klimaschutz_2020_broschuere_bf.pdf">Aktionsprogramm Klimaschutz 2020</a> verabschiedet, um mit zusätzlichen Maßnahmen die absehbare Lücke in der Zielerreichung zu schließen. Seit 2015 wird die Umsetzung des Aktionsprogramms "Klimaschutz 2020" und nunmehr nachfolgender Klimaschutzprogramme in jährlichen <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/klimaschutzbericht-2022-2130484">Klimaschutzberichten </a>überprüft.</p><p>Die Bundesregierung hat in Ergänzung zum <a href="https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Industrie/klimaschutzplan-2050.html">Klimaschutzplan 2050</a> im September 2019 das <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/massnahmenprogramm-klima-1679498">Klimaschutzprogramm 2030,</a> mit sektorspezifischen und übergreifenden Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele 2030, vorgelegt.</p><p>Außerdem wurde mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ein nationales Emissionshandelssystem (nEHS) ab 2021 eingeführt. Es sieht einen Preis pro Tonne CO2 für Brennstoffe in den nicht vom EU-Emissionshandel abgedeckten Bereichen vor. Dies betrifft vor allem die Sektoren Gebäude und Verkehr. Der Preis pro Tonne CO2 ist in den ersten Jahren fest und startete 2021 bei 25 Euro. Ab 2027 soll sich der Preis am Markt bilden.</p><p>Das Bundes- Klimaschutzgesetz</p><p>Ein <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;start=//*%5b@attr_id=%27bgbl121s3905.pdf%27%5d#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl121s3905.pdf%27%5D__1630660761869">Beschluss</a> des Bundesverfassungsgerichtes führte zur ersten Änderung des Bundes-<a href="https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Schlaglichter-der-Wirtschaftspolitik/2021/10/14-neues-klimaschutzgesetz.html">Klimaschutzgesetzes</a> (veröffentlicht am 18.08.21). Der verschärfte Zielpfad für die Minderung der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a>⁠-Emissionen ggü. 1990 ist dort wie folgt festgelegt: bis 2030 um mindestens 65 %, bis 2040 um mindestens 88 %, bis 2045 Erreichung von Netto-Treibhausgasneutralität und nach 2050 sollen negative Treibhausgas-Emissionen erzielt werden. Zudem wurden verbindliche THG Minderungsziele für die KSG Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und Sonstiges sowie der Sektor ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=Landnutzung#alphabar">Landnutzung</a>⁠, ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=Landnutzungsnderung#alphabar">Landnutzungsänderung</a>⁠ und Forstwirtschaft (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=LULUCF#alphabar">LULUCF</a>⁠), die sogenannten Sektorziele, eingeführt.</p><p>Der LULUCF Sektor wurde mit dem KSG 2021 verstärkt hervorgehoben. Sein Senkenbeitrag soll mindestens minus 25 Mio. t ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Kohlendioxid-quivalente#alphabar">Kohlendioxid-Äquivalente</a>⁠ (CO2-Äq) bis 2030, minus 35 Mio. t CO2-Äq bis 2040 und minus 40 Mio. t CO2-Äq bis 2045 betragen. Der LULUCF-Sektor ist der einzige, der eine Senke darstellen kann und damit zukünftig nicht vermeidbare Restemissionen insbesondere aus der Landwirtschaft, der Abfallwirtschaft und der Industrie kompensieren kann. Außerdem wurden jährliche Minderungsziele für die Gesamtemissionen für die Jahre 2031 bis 2040 festgelegt (s. Anlage 3 KSG).</p><p>Im Jahr 2024 wurde das KSG erneut angepasst und erfuhr damit die zweite Änderung innerhalb einer kurzen Zeit. Die Sektorziele blieben erhalten, ihre Relevanz für die Ermittlung von sektorspezifischen Sofortmaßnahmen wurde jedoch gestrichen. Entscheidend dafür, ob Maßnahmen notwendig werden, ist fortan die Ermittlung einer aggregierten Jahresemissionsgesamtmenge über alle KSG Sektoren hinweg (siehe Anlage 2a KSG). Diese Gesamtmenge basiert auf den addierten KSG-Zielen in den Jahren 2021-2030. Liegt die Jahresemissionsgesamtmenge der Projektionen in zwei aufeinander folgenden Jahren über der im KSG festgelegten Zielmarke, muss die Regierung noch im selben Jahr der Verfehlung Maßnahmen beschließen, welche die Emissionen wieder auf den Zielpfad bringen.</p><p>Neu hinzugekommen sind mit der Novelle in Paragraf 3b des KSG erstmals die Verpflichtung einen Beitrag von technischen Senken für die Jahre 2035, 2040 und 2045 zu entwickeln. Diese Ziele sollen auf Basis einer Langfriststrategie zum Umgang mit unvermeidbaren Restemissionen erfolgen. Das ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BMWK#alphabar">BMWK</a>⁠ hat dazu bereits <a href="https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/240226-eckpunkte-negativemissionen.pdf">Eckpunkte</a> veröffentlicht. Damit spiegelt die Bundesregierung die Entwicklungen in der EU, in der ebenfalls mit dem Net-Zero Industrie Act sowie der Industrial Carbon Management Strategie Ziele und Strategien für technische Senken implementiert wurden. Die im KSG 2021 verfassten Minderungsziele des LULUCF Sektors blieben durch diese Anpassung jedoch unberührt.</p><p>Das umfassende ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/m?tag=Monitoring#alphabar">Monitoring</a>⁠ der Emissionsdaten wird weitergeführt und somit kontinuierlich überprüft, ob die nationalen Klimaschutzziele eingehalten werden. Die Minderungswirkung je Sektor wird weiterhin berechnet und bewertet. Eine wichtige Rolle spielen dabei die jährlich nach KSG vom Umweltbundesamt herausgegebenen Projektionsdaten.</p><p>Projektionsdaten 2025</p><p>Das Umweltbundesamt hat auf Basis der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a>⁠-Projektionen 2025, den Emissionsdaten 2024 und den Inventaren der Jahre 2021 bis 2023 für die Jahre 2021 bis 2030 insgesamt eine Übererfüllung gegenüber der Jahresemissionsgesamtmenge von 81 Mio. t CO2-Äq. in der gesamten Zeitreihe entsprechend der Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes 2024 ermittelt und am 14. März 2025 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/treibhausgas-projektionen-2025-ergebnisse-kompakt">veröffentlicht</a>. Die Modellierungsarbeiten dazu begannen im November 2024 und wurden im Februar 2025 beendet. Sehr kurzfristige Entwicklungen, wie bspw. die Ankündigung von Sondervermögen konnten daher für die Projektionsdaten 2025 nicht berücksichtig werden.</p><p>Für die gesamten Treibhausgas-Emissionen (ohne ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=Landnutzung#alphabar">Landnutzung</a>⁠, ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=Landnutzungsnderung#alphabar">Landnutzungsänderung</a>⁠ und Forstwirtschaft) wird im Zeitraum 1990 bis 2030 eine Minderung um 63 % projiziert. Damit ist das Ziel von 65% Minderung in 2030 noch erreichbar. Bis 2040 hingegen befindet sich Deutschland nur auf einem Pfad von einer Minderung von 80&nbsp;% und verfehlt damit das Ziel für 2040 von 88%. Das Gesamtziel der THG Neutralität in 2045 droht damit weiter verfehlt zu werden.</p><p>Die Abbildung zeigt die Emissionsentwicklung für die Sektoren des Bundes-Klimaschutzgesetzes und ab 2025 die Projektionsdaten 2025 bis zum Zieljahr 2030. Dabei sei angemerkt, dass die besonders hohen Emissionsrückgänge in 2020 gegenüber 2019 zu einem Drittel auf die Folgen der Bekämpfung der Corona-Pandemie zurückzuführen sind.</p><p>Die Projektionsdaten 2025 wurden zusammen mit den untenstehenden begleitenden Materialien am 14. März 2025 veröffentlich. Weitere Materialien, wie beispielsweise der Projektionsbericht 2025 inklusive des MWMS, wurden Mitte Juni 2025 veröffentlicht.</p><p> <a href="https://reportnet.europa.eu/public/dataflow/1478."><i></i> EU-Berichterstattungstabellen (gemäß EU Governance-Verordnung 2018/1999)</a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/treibhausgas-projektionen-2025-fuer-deutschland"><i></i> Treibhausgas-Projektionen 2025 für Deutschland (Projektionsbericht 2025)</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/dokument/datentabelle-zu-den-treibhausgas-projektionen-2025"><i></i> Datentabelle zu den Treibhausgas-Projektionen 2025 (ehemals Kernindikatoren)</a><a href="https://datacube.uba.de/vis?lc=de&amp;df%5Bds%5D=dc-release&amp;df%5Bid%5D=DF_CROSS_PROJECTION_REPORT_CORE_INDICATORS_25&amp;df%5Bag%5D=UBA&amp;df%5Bvs%5D=1.0&amp;av=true&amp;dq=.....&amp;pd=2025%2C&amp;to%5BTIME_PERIOD%5D=false&amp;pg=0&amp;vw=ov"><i></i> Datentabelle zu den Treibhausgas-Projektionen 2025 (ehemals Kernindikatoren) [Data Cube]</a><a href="https://datacube.uba.de/vis?lc=de&amp;df%5Bds%5D=dc-release&amp;df%5Bid%5D=DF_CROSS_PROJECTION_REPORT_BASIC&amp;df%5Bag%5D=UBA&amp;df%5Bvs%5D=1.0&amp;av=true&amp;dq=....&amp;pd=2025%2C&amp;to%5BTIME_PERIOD%5D=false&amp;pg=0"><i></i> Rahmendaten 2023, 2024 und 2025 [Data Cube]</a><a href="https://thg-projektionen2025-daten-modell-dokumentation-788cd5.usercontent.opencode.de/"><i></i> Daten- und Modelldokumentation 2025</a> </p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/treibhausgas-projektionen-2025-ergebnisse-kompakt"><i></i> Treibhausgas-Projektionen 2025 – Ergebnisse kompakt</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/endverbrauchspreise-der-energietraeger-fuer-die"><i></i> Endverbrauchspreise der Energieträger für die Treibhausgas-Projektionen 2025 </a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/zentrale-sektorbezogene-annahmen-fuer-die"><i></i> Zentrale sektorbezogene Annahmen für die Treibhausgas-Projektionen 2025 </a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/instrumente-fuer-die-treibhausgas-projektionen-2025"><i></i> Instrumente für die Treibhausgas-Projektionen 2025</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/rahmendaten-fuer-die-treibhausgas-projektionen-2025"><i></i> Rahmendaten für die Treibhausgas-Projektionen 2025</a></p><p>Laut Projektionsdaten könnte die sektorübergreifend kumulierte Jahresemissionsgesamtmenge für den Zeitraum 2021 bis 2030 um 47 Mio. Tonnen Treibhausgase übererfüllt werden und die deutschen Ziele zur EU-Klimaschutzverordnung (ESR) könnten um 126 Mio. Tonnen Treibhausgase verfehlt werden.</p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/treibhausgas-projektionen-2024-ergebnisse-kompakt"><i></i> Treibhausgas-Projektionen 2024 – Ergebnisse kompakt</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/technischer-anhang-der-treibhausgas-projektionen"><i></i> Technischer Anhang der Treibhausgas-Projektionen 2024 für Deutschland (Projektionsbericht 2024)</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/treibhausgas-projektionen-2024-fuer-deutschland"><i></i> Treibhausgas-Projektionen 2024 für Deutschland - Rahmendaten</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/treibhausgas-projektionen-2024-fuer-deutschland-0"><i></i> Treibhausgas-Projektionen 2024 für Deutschland - Instrumente</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/sozio-oekonomische-folgenabschaetzung-0"><i></i> Sozio-ökonomische Folgenabschätzung zum Projektionsbericht 2024</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/treibhausgas-projektionen-2024-fuer-deutschland-1"><i></i> Treibhausgas-Projektionen 2024 für Deutschland</a></p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/372/dokumente/projektionen-2024_kernindikatoren_20240624_uba_v2.xlsx">Datenanhang mit Kernindikatoren zum Projektionsbericht 2024</a> </p><p>Im Projektionsbericht 2023 wurde im MMS eine kumulierte Zielverfehlung bis 2030 von 331 Mio. Tonnen Treibhausgasen und im MWMS von 194 Mio. Tonnen Treibhausgase projiziert.</p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/projektionsbericht-2023-fuer-deutschland"><i></i> Projektionsbericht 2023</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/dokument/datenanhang-kernindikatoren-projektionsbericht-2023"><i></i> Datenanhang mit Kernindikatoren zum Projektionsbericht 2023</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/rahmendaten-fuer-den-projektionsbericht-2023"><i></i> Rahmendaten für den Projektionsbericht 2023</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/dokument/instrumente-im-mms-mwms-fuer-den-projektionsbericht"><i></i> Instrumente im MMS und MWMS für den Projektionsbericht 2023</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/sozio-oekonomische-folgenabschaetzung"><i></i> Sozio-ökonomische Folgenschätzung</a> </p><p>Im Projektionsbericht 2021 wurde im Szenario MMS eine Treibhausgasminderung um 49,3 % bis 2030 gegenüber 1990 projiziert.</p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/dokument/projektionsbericht-2021-politikszenarien-x"><i></i> Projektionsbericht 2021 (Politikszenarien X)</a> <a href="https://reportnet.europa.eu/public/dataflow/113"><i></i> THG-Projektionen aller EU-Mitgliedstaaten</a><a href="https://reportnet.europa.eu/public/dataflow/112"><i></i> Politiken und Maßnahmen aller EU-Mitgliedstaaten</a><a href="https://reportnet.europa.eu/public/dataflow/111"><i></i> Nationale Systeme für Politiken und Maßnahmen sowie Projektionen aller EU-Mitgliedstaaten</a> </p><p>Im Projektionsbericht 2019 wurde im Szenario MMS eine Treibhausgasminderung um 41,7 % bis 2030 gegenüber 1990 projiziert.</p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/dokument/projektionsbericht-2019-politikszenarien-ix"><i></i> Projektionsbericht 2019 (Politikszenarien IX)</a> </p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/abschaetzung-der-treibhausgasminderungswirkung-des"><i></i> Abschätzung der Treibhausgasminderungswirkung des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/projektionsbericht-2019-fuer-deutschland"><i></i> Projektionsbericht 2019 für Deutschland – Zusammenfassung in der Struktur des Klimaschutzplans</a></p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/dokument/projektionsbericht-2017-politikszenarien-viii"><i></i> Projektionsbericht 2017 (Politikszenarien VIII)</a> </p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/verbesserung-der-methodischen-grundlagen-erstellung"><i></i> Verbesserung der methodischen Grundlagen und Erstellung eines Treibhausgasemissionsszenarios als Grundlage für den Projektionsbericht 2017 im Rahmen des EU-Treibhausgasmonitorings („Politikszenarien VIII“)</a></p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/politikszenarien-fuer-den-klimaschutz-vii"><i></i> Projektionsbericht 2015 (Politikszenarien VII)</a> </p>

Verteilungswirkungen des nationalen Emissionshandels auf private Haushalte

In dieser Studie werden die Verteilungswirkungen der CO₂-Bepreisung des nationalen Emissionshandels (nEHS) für Wärme und Verkehr bei den privaten Haushalten im Jahr 2024 untersucht. Dabei werden die Belastungen durch die CO₂-Bepreisung von Kraft- und Heizstoffen sowie das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz berücksichtigt, nach dem Vermieter*innen einen Teil der CO₂-Kosten der Beheizung abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes zu tragen haben. Auf der Entlastungsseite werden die Heizkostenübernahme bei der Grundsicherung und die CO₂- und Klimakomponente beim Wohngeld berücksichtigt.

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