Hamburg hat von der Europäischen Kommission die Auszeichnung Grüne Hauptstadt Europas 2011 erhalten. In Hamburg mit seinen 1,8 Mio. Einwohnern steht das Engagement für die Umweltpolitik einer angemessenen Finanzierung gegenüber. Die Luftqualität ist sehr gut, und es laufen hierzu zahlreiche Sensibilisierungsprogramme; außerdem hat die Stadt sich ehrgeizige Klimaschutzziele gesetzt. So ist beabsichtigt, die CO2-Emissionen bis 2020 um etwa 40 % und bis 2050 um 80 % zu senken. Eine Maßnahme ist das Kosten-/Nutzen-Benchmarking für die Energieeinsparung in öffentlichen Gebäuden mit Programmen für den Austausch von Beleuchtungskörpern, Heizkesseln und Kühlschränken. Mehr als 200 000 herkömmliche Lampen in über 400 öffentlichen Gebäuden wurden durch Energiesparlampen ersetzt. Außerdem wurden in den letzten Jahren 18 Mio. EUR ausgegeben, um mehr als 600 Heizkessel durch moderne Brennwertkessel zu ersetzen. So wurden die CO2-Emissionen pro Kopf gegenüber 1990 um etwa 15 % gesenkt, und es werden jährlich 46 000 MWh Energie eingespart. Für beinahe alle Einwohner Hamburgs beträgt die Entfernung zu einem öffentlichen Verkehrsmittel höchstens 300 m. Außerdem ist Hamburg durchzogen von einen Grünflächennetz, das für die Bürger leicht zu erreichen ist. Anerkannt wurde auch, dass Hamburg eine gute Öffentlichkeitsarbeit betreibt; hervorzuheben ist insbesondere der Vorschlag für einen „Zug der Ideen", mit dem andere Städte in einem „eigenen“ Wagon für ihre Ideen, Erfolge und Pläne im Bereich Umweltschutz werben können.
Änderung eines mit Erdgas betriebenen Heizkraftwerkes (Anlage zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem Abgas durch den Einsatz von Brennstoffen in einer Verbrennungseinrichtung einschließlich zugehöriger Dampfkessel mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 MW bis weniger als 20 MW, bei Verbrennungsmotoranlagen oder Gasturbinenanlagen (Anlage nach Nr. 1.2.3.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV)) mit einer Feuerungswärmeleistung von 6 Megawatt bestehend aus einer Verbrennungsmotoranlage (1,1 MW) und drei Brennwertkessel.
Am 1. Mai 2014 tritt die novellierte Energieeinsparverordnung in Kraft. Die Novellierung bringt eine Reihe wichtiger Änderungen, vor allem rund um den Energieausweis. Die Neuregelungen stärken die Aussagekraft von Energieausweisen und erweitern bzw. verdeutlichen die Pflichten bei Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen, um die Transparenz auf dem Immobilienmarkt zu verbessern. Ein weiteres Kernelement der Novellierung ist die Verschärfung der Effizienzstandards für Neubauten um durchschnittlich 25 Prozent ab dem 1. Januar 2016. Außerdem müssen ab 2015 ineffiziente Heizkessel nach 30 Betriebsjahren stillgelegt werden. Dies betrifft nicht so genannte Brennwertkessel und Niedertemperatur-Heizkessel. Ausnahmen gibt es für viele selbstgenutzte Ein- oder Zweifamilienhäuser.
Die Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH plant die Errichtung und den Betrieb einer Energiezentrale mit einer Feuerungswärmeleistung (FWL) von insgesamt 7,082 MW. Die Anlage dient der Energieversorgung (Bereitstellung von Wärme und Kälte) der Polizeistation am Standort. Die Energiezentrale soll aus einem BHKW und drei Brennwertkesseln, jeweils erdgasbetrieben, bestehen. Das Vorhaben fällt unter Nr. 1.2.3.2 Spalte 2 der Anlage 1 UVPG und war damit einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls zu unterziehen.
Das Institut für Binnenfischerei e.V., Im Königswald 2, 14469 Potsdam, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück Im Königswald 2 in der Gemarkung Sacrow, Flur 3, Flurstück 101 zwei LNG-Gastanks (LNG - Liquefied Natural Gas - Flüssigerdgas) mit angeschlossener Heizungsanlage zu errichten und zu betreiben. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 9.1.1.2V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 9.1.1.3S der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 7 Absatz 1 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Die standortbezogene Vorprüfung wurde als überschlägige Prüfung durchgeführt. In der ersten Stufe wurde geprüft, ob bei dem Vorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Die Prüfung in der ersten Stufe ergab, dass in der Tat besondere örtliche Gegebenheiten vorliegen (Lage des Instituts in einem Landschaftsschutzgebiet, Lage in einem FFH-Gebiet, Lage in einem Naturschutzgebiet und sehr nah an geschützten Biotopen), somit war die zweite Prüfstufe durchzuführen. Von den zwei geplanten Gastanks und dem angeschlossenen Brennwertkessel sind jedoch keine erheblichen negativen Auswirkungen auf Schutzgebiete und Schutzgüter zu erwarten. Von den ausgestoßenen Luftschadstoffen (CO; CO2; NOX) durch den Brennwertkessel sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten, da diese unter den in der TA Luft festgelegten Bagatellmassenströmen liegen.
Die Firma Schleswiger Stadtwerke GmbH in Werkstraße 1, 24837 Schleswig, plant die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Erzeugung von Strom und Warmwasser in einer Energiezentrale mit Verbrennungsmotoren durch den Einsatz von Erdgas mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 1,0 Megawatt (MW) in der Stadt 24837 Schleswig, Werkstraße 1, Gemarkung Schleswig, Flur 42, Flurstücke 464, 56/70. Gegenstand des Genehmigungsantrages sind im Wesentlichen folgende bauliche Maßnahmen: Neubau einer Energiezentrale mit folgenden Bestandteilen: – Zwei erdgasbetriebene BHKW-Module; – Ein erdgasbefeuerter Brennwertkessel; – Drei elektrisch angetriebene Sole/Wasser-Wärmepumpen; – Ein Solebehälter; – Zwei Warmwasserpufferspeicher; – Ein dreizügiger Stahlschornstein.
Die Bundesrepublik Deutschland. vertreten durch das Staatliche Baumanagement Weser-Leine, 31675 Bückeburg, Bahnhofstr. 1, hat mit Schreiben vom 09.03.2023 die Erteilung einer Genehmigung gemäß §§ 4, 19 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb einer Wärmeversorgungsanlage am Standort der Schäferkaserne in Bückeburg, Achumer Str. 1, Gemarkung Achum, Flur 4, Flurstück 12 beantragt. Die Wärmeversorgungsanlage hat eine Gesamt-Feuerungswärmeleistung von 5,757 MW und besteht aus einem BHKW mit Gasmotor, einem Pelletkessel, einem Niedertemperatur-Gaskessel und einem Brennwertkessel. Das Ganze steht in einem neu zu errichtenden Gebäude mit angrenzendem Pelletsilo.
Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen, Im Rehhagen 8, 49565 Bramsche, hat mit Schreiben vom 23. 3. 2021 die Erteilung einer Genehmigung gemäß § 4 BImSchG in der derzeit geltenden Fassung zur Errichtung und zum Betrieb einer Heizzentrale beantragt. Standort der Anlage ist das Grundstück in 49565 Bramsche, Im Rehhagen 8, Gemarkung Hesepe, Flur 14, Flurstücke 37/6 tlw., 93/1 tlw. und 37/9 tlw. Wesentliche Antragsgegenstände sind eine Verbrennungsmotoranlage (BHKW) für Erdgas mit 0,999 MW FWL, zwei Brennwertkessel für Erdgas mit jeweils 1,320 MW FWL und drei Heizungspufferspeicher mit einem Speichervolumen von jeweils 6.000 l.
Änderung eines mit Erdgas betriebenen Heizkraftwerkes (Anlage zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem Abgas durch den Einsatz von Brennstoffen in einer Verbrennungseinrichtung einschließlich zugehöriger Dampfkessel mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 MW bis weniger als 20 MW, bei Verbrennungsmotoranlagen oder Gasturbinenanlagen (Anlage nach Nr. 1.2.3.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV)) mit einer Feuerungswärmeleistung von 13,12 Megawatt bestehend aus zwei Verbrennungsmotoranlagen, drei Doppelkesseln und einem Brennwertkessel.
LENA GmbH Olvenstedter Str. 66, 39108 Magdeburg www.lena.sachsen-anhalt.de Wir machen Energiegewinner. Pressekontakt: Anja Hochmuth E-Mail hochmuth@lena-lsa.de Tel. 0391 5067-4045 Gefördert durch das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressemitteilung Magdeburg | 13. Mai 2024 „Grüne Hausnummer“ in Bernburg verliehen Familie Bley aus Bernburg im Salzlandkreis wurde mit einer „Grünen Hausnummer Sachsen-Anhalt“ ausgezeichnet. Das Einfamilienhaus der Familie wurde 1998 als Niedrigenergiehaus unter Verwendung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen errichtet. 2020/21 erfolgte die Komplettsanierung zum Effizienzhaus 85. Der Wärmebedarf wird durch eine Gas-Hybridheizung inkl. Speicher gedeckt: Ein Brennwertkessel, der durch eine Solarthermie- sowie eine Photovoltaikanlage inkl. Heizpatrone im Pufferspeicher unterstützt wird. Eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung sorgt für regelmäßigen Luftaustausch und vermeidet unnötige Wärmeverluste. Überreicht wurden das individuell angefertigte Hausnummernschild sowie eine Urkunde als Aner- kennung für besonderes Engagement im Interesse des Klimaschutzes durch Klimaschutz- Staatssekretär Dr. Steffen Eichner, die Oberbürgermeisterin Silvia Ristow, Herrn Prof. Clemens Westermann als Vertreter der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt, Frau Faatz von der Handwerkskammer Halle, Herrn André Schlecht-Pesé von der Architektenkammer Sachsen-Anhalt sowie LENA-Geschäftsführer Marko Mühlstein. Auch das handwerkliche Können einer Reihe von Handwerksunternehmen, das zum Gelingen des energetischen Sanierungsvorhabens der Familie Bley beigetragen hat, wurde in Form einer persönlich übergebenen Urkunde gewürdigt. Klimaschutz-Staatssekretär Steffen Eichner betonte: „Mit der Grünen Hausnummer machen wir Klimaschutz sichtbar. Ich freue mich, dass ab sofort auch Bernburg ganz offiziell auf unserer Sachsen-Anhalt-Karte der Energieeffizienz vertreten ist. Familie Bley hat ihr vergleichsweise junges Eigenheim umfangreich saniert, um deutlich weniger fossile Energieträger zu verbrauchen. Das schont Klima wie Geldbörse – und findet in Bernburg wie in Sachsen-Anhalt insgesamt hoffentlich viele Nachahmer.“ LENA-Geschäftsführer Marko Mühlstein ergänzte: „Um die Klimaziele zu erreichen, zählt das Engagement eines jeden Einzelnen. Gelungene Beispiele wie dieses der Familie Bley regen zum Nachahmen an. So hoffen wir, dass zukünftig noch viele weitere Gebäude hier im Salzlandkreis und in ganz Sachsen-Anhalt mit einer Grünen Hausnummer ausgezeichnet werden.“, betont Mühlstein. Im Rahmen des heutigen Übergabetermins konnte die 57. Auszeichnung als „Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt“ vorgenommen werden. Es handelt sich im Salzlandkreis um die 9. und in der Stadt Bernburg (Saale) um die 1. Auszeichnung dieser Art. LANDESENERGIEAGENTUR SACHSEN-ANHALT Wir machen Energiegewinner. Hintergrund zum Auszeichnungswettbewerb „Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt“ Der von der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) ins Leben gerufene Auszeich- nungswettbewerb um die „Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt“ und die „Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt PLUS“ startete im November 2017 und würdigt Gebäudeeigentümerinnen und - eigentümer, die nach dem 1. Dezember 2009 besonders innovativ, energieeffizient, nachhaltig oder wohngesund saniert oder gebaut haben. Seit 2021 richtet sich der Wettbewerb nicht mehr ausschließlich an private, sondern auch an gewerbliche Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden und seit 2023 auch an solche von wohnähnlichen und Nichtwohngebäuden. Alle Bewerberinnen und Bewerber, welche die von einer Jury geprüften Qualitätskriterien erfüllen, erhalten ein individuell angefertigtes Hausnummernschild. Alle Informationen zum Wettbewerb und zur Bewerbung erhalten Sie unter www.gruene- nummer.de.
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