Messstelle betrieben von STANDORT HAMBURG.
Mittleres Hochwasser (MHW): 6m über Pegelnullpunkt, Mittleres Niedrigwasser (MNW): 3m über Pegelnullpunkt
Wesentlicher Inhalt der Planung ist: • Errichtung und Betrieb einer 380-kV-Freileitung mit 2 Systemen und 2 Blitzschutz-Lichtwellenleitern auf einer Gesamtlänge von ca. 60,0 km, bestehend aus den folgenden Leitungsabschnitten: - LH–13–336 vom Umspannwerk Brunsbüttel bis zum Umspannwerk Büttel (Abschnitt A) - LH–13–335 vom Umspannwerk Büttel bis zum Umspannwerk Wilster (Abschnitt B) – Ertüchtigung/ Seiltausch zwischen Umspannwerk Büttel und Mast 9 sowie von Mast 24 bis zum Umspannwerk Wilster - LH–13–307 vom Neubaumast 34N bis zum Phasenschieber Krempermarsch einschließlich Mitführung der 110-kV-Freileitung LH-13-130 von Mast 42 bis Mast 44 sowie der 110-kV-Freileitung LH-13-138F von Mast 80 bis Mast 84 und der 110-kV-Freileitung LH-13-138 von Mast 84 bis Mast 88 der Schleswig-Holstein Netz GmbH (Abschnitt C) - LH-13-337 vom Phasenschieber Krempermarsch bis zum Umspannwerk Wilster einschließlich Mitführung der 220-kV-Freileitung LH-13-202 von Mast 5 bis Mast 11 und der 220-kV-Freileitung LH-13-202A von Mast 11 bis Mast 26 der TenneT TSO GmbH (Abschnitt D) • Umbau der 110-kV-Leitung LH-13-130 der Schleswig-Holstein Netz GmbH zur Einbindung im Bereich der Masten Nr. 4 bis 44 (307) sowie zur Ausschleifung am Mast 42 (307) auf Mast 10N einschließlich Neubau der Masten 5N, 6N und 10N • Umbau der 110-kV-Leitung LH-13-138 F der Schleswig-Holstein Netz GmbH zur Auskreuzung am Mast 80 (307) einschließlich Neubau des Masten 3N • Umbau der 110-kV-Leitung LH-13-138 der Schleswig-Holstein Netz GmbH zur Einbindung auf die 380-kV-Freileitung LH-13-307 am Mast 84 und zur Auskreuzung am Mast 88 einschließlich Neubau der Masten 85N und 93N • Umbau der 220-kV-Leitung LH-13-202 der TenneT TSO GmbH von Mast 101 bis Mast 111 zur Einbindung auf die LH-13-337 am Mast 5 und zur Auskreuzung am Mast 11 • Auskreuzung der 220-kV-Leitung LH-13-202A der TenneT TSO GmbH am Mast 26 (337) auf Mast 18 • Rückbau der 380-kV-Leitung LH-13-309 von Mast 2 bis Mast 7N und von Mast 9 bis Mast 22 sowie Rückbau 2- Systeme Leiterseil von Mast 22 bis zum Umspannwerk Wilster • Rückbau der 4 System Leiterseil der 380-kV-Leitung von Mast 8 bis zum Umspannwerk Büttel • Rückbau der 380-kV-Leitung LH-13-307 von Mast 34N bis Mast 98N und von Mast 99N bis Mast 126 sowie Rückbau der 2 Systeme Leiterseil von Mast 126 bis zum Umspannwerk Wilster, Rückbau der Masten 35 bis 97 sowie der Masten 100 bis 125 • Rückbau der 110-kV-Leitung LH-13-130 von Mast 4 bis Mast 11 einschließlich Rückbau Masten 5 bis 10 • Rückbau der 110-kV-Leitung LH-13-138F von Mast 1 bis Mast 4 einschließlich Rückbau Masten 1 bis 3 • Rückbau der 110-kV-Leitung LH-13-138 von Mast 84 bis Mast 94 einschließlich Rückbau Masten 85 bis 93 • Rückbau der 220-kV-Leitung LH-13-202 von Mast 101 bis Mast 111 einschließlich Rückbau Masten 102 bis 110 • Rückbau der 220-kV-Leitung LH-13-202A von Mast 108 (202) bis Mast 124 (307) • Errichtung und Betrieb diverser temporärer Freileitungsprovisorien sowie Baueinsatzkabel in den Spannungsebenen 380-kV, 220-kV und 110-kV in weiten Bereichen der Baustrecke • Errichtung von diversen temporären Schutzgerüsten • Erschließung des Baufeldes über das örtliche Wegenetz sowie über neue oder bestehende Zufahrten • Bauzeitliche Ertüchtigung sowie bauzeitlicher Ausbau diverser gemeindlicher Wege für die Erschließung der Baustelle • Ausweisung von Kompensationsmaßnahmen im Rahmen des landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) sowie weitere aus den Planunterlagen ersichtliche Maßnahmen auf den Gebieten der Gemeinden Büttel, St. Margarethen, Landscheide, Nortorf, Dammfleth, Brokdorf, Wewelsfleth, Kudensee, Beidenfleth, Bahrenfleth, Neuenbrook, Grevenkop, Süderau, Sommerland, Horst, Kiebitzreihe, Altenmoor und der Stadt Wilster im Kreis Steinburg sowie der Gemeinden Raa-Besenbek, Seester, Groß Nordende, Neuendeich, Moorrege, Haselau, Haseldorf, Heist und der Stadt Uetersen im Kreis Pinneberg und der Stadt Brunsbüttel im Kreis Dithmarschen. Die Vorhabenträgerin, TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth, hat beim Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) für das Bauvorhaben einen Antrag auf Planfeststellung nach dem EnWG gestellt. Das zum Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN) gehörende AfPE ist sowohl für das Anhörungsverfahren als auch für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständig. Da die Voraussetzungen des § 43m Abs. 1 EnWG vorliegen, war von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und einer Prüfung des Artenschutzes nach den Vorschriften des § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz abzusehen.
Seit zwei Jahren ist die Nutzung der Atomenergie beendet, große Aufgaben stehen aber weiterhin an: Die herunter gefahrenen Atomkraftwerke müssen von den Energieversorgungsunternehmen zurückgebaut werden. „Der mit breiter politischer Mehrheit auf den Weg gebrachte und vor nunmehr zwei Jahren vollendete Ausstieg aus der Atomkraft hat Deutschland sicherer gemacht und auch der Suche nach einem sicheren Endlager ein gutes Fundament gegeben“, sagt BASE -Präsident Christian Kühn. „Weil die Menge der Abfälle berechenbar ist, nämlich rund 1750 Behälter, kann die Suche nach dem wissenschaftlich bestmöglich geeigneten Ort fair, transparent und ohne Streit um mögliche neue Abfälle geführt werden - diesen Konsens braucht es auch weiterhin, damit künftige Generationen sicher und geschützt vor den gefährlichen Hinterlassenschaften der Atomkraftnutzung leben können.“ Auch wenn seit zwei Jahren kein AKW mehr Strom produziert, so stehen in den Anlagen noch viele Arbeiten an. Wie ist der Stand des Rückbaus bei den zuletzt abgeschalteten AKW ? Ein Überblick. Am Atomkraftwerk Isar 2 wurde im Jahr 2024 eine Dekontamination des Primärkreislaufs durchgeführt – häufig ein erster Schritt zum Rückbau der Anlage. Dabei werden spezielle Chemikalien, z.B. Säure, eingesetzt, um radioaktive Schichten von den Anlageteilen zu entfernen. Im Brennelementlagerbecken von Isar 2 klingen noch alle Brennelemente ab. Zum Rückbau des Reaktordruckbehälters und Biologischen Schilds ist der Antrag gestellt. Am Atomkraftwerk Neckarwestheim 2 wurde der Primärkreislauf im Sommer 2023 dekontaminiert. Die Brennelemente befinden sich noch im Brennelementlagerbecken. Erste Arbeiten zum Rückbau haben begonnen, u.a. die Trennung der Leitungen des Reaktorkühlkreislaufs. Am Atomkraftwerk Emsland fand die Primärkreislaufdekontamination im März 2024 statt. Auch hier klingen die Brennelemente noch im Brennelementlagerbecken ab. Bei den drei am 31. Dezember 2021 abgeschalteten Anlagen gibt es folgenden Stand des Rückbaus: Am Atomkraftwerk Gundremmingen befinden sich alle noch vorhandenen Brennelemente im Brennelementlagerbecken von Block C. Die Blöcke B und C werden derzeit zurückgebaut. In den Atomkraftwerken Grohnde und Brokdorf sind die Primärkreisläufe dekontaminiert. Im Atomkraftwerk Brokdorf wurde der Reaktorkern bereits entladen, die Brennelemente aus dem Brennelementlagerbecken werden nun sukzessive ins Zwischenlager gebracht. Hierbei kommen spezielle Transport- und Lagerbehälter zur Anwendung. 11.04.2025
Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein hat der Kernkraftwerk Brokdorf GmbH & Co. oHG, Osterende, 25576 Brokdorf und der PreußenElektra GmbH, Laatzener Straße 1, 30539 Hannover, als Inhaberinnen der Kernanlage Kernkraftwerk Brokdorf die Genehmigung für die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerkes Brokdorf gemäß § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes i. d. F. vom 15.07.1985 (BGBl. I S. 1565), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 04.12.2022 (BGBl. I S. 2153), erteilt. Gemäß § 15 Abs. 3 S. 2 i.V.m. § 17 sowie § 4 Abs. 1 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung (AtVfV) i. d. F. vom 03.02.1995 (BGBl. I S. 180), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 5 des Gesetzes vom 04.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 344), werden der verfügende Teil des Bescheides und die Rechtsbehelfsbelehrung als Anlage öffentlich bekanntgemacht. Die öffentliche Bekanntmachung ersetzt in Anwendung des § 15 Abs. 3 Satz 3 AtVfV die Zustellung an die Personen, die Einwendungen erhoben haben. Der Bescheid enthält Auflagen und Hinweise. Je eine Ausfertigung des gesamten Bescheides liegt in der Zeit vom 03.12.2024 bis einschließlich 17.12.2024 während der Dienststunden - im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein, Dienstgebäude Adolf-Westphal-Str. 4, 24143 Kiel, Pförtnerloge, montags bis freitags von 08:30 bis 15:00 Uhr, - im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein, Dienstgebäude Mercatorstraße 3, 24106 Kiel, Pförtnerloge, montags bis freitags von 8:30 bis 15:00 Uhr, - im Amt Wilstermarsch, Kohlmarkt 25, 25554 Wilster, Bauamt (1. OG, Zimmer Nr. 27) Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr, Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr, Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Mittwoch geschlossen, sowie ggf. nach Vereinbarung unter Telefon (04823/9482-73), und - in der Kreisverwaltung Steinburg, Langer Peter 27a, 25524 Itzehoe, Zentraler Empfang (Raum 126) im 1. OG oder Zentraler Empfang im EG Raum M. 11, gerne nach telefonischer Anmeldung (04821/69 -371) montags bis donnerstags 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr freitags 8:00 bis 12:00 Uhr zur Einsichtnahme aus. Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben beim Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein, Adolf-Westphal-Str. 4, 24143 Kiel oder Mercatorstraße 3, 24106 Kiel, schriftlich angefordert werden. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
ID: 4483 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Mit Schreiben vom 12.12.2022 hat die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH für das Standort-Zwischenlager in Brokdorf (im Folgenden als SZL Brokdorf bezeichnet) beantragt auch eine Mischbeladung von Brennelementen (BE) und Köchern für Sonderbrennstäbe (DWR-KSBS) in Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR® V/19 nach der 96er Zulassung aufzubewahren. Die Ergänzung der Aufbewahrungsgenehmigung um eine Mischbeladung von BE und DWR-KSBS im Transport- und Lagerbehälter der Bauart CASTOR® V/19 nach der 96er Zulassung als zusätzliche Inventare stellt eine wesentliche Änderung der genehmigten Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im SZL Brokdorf dar. Die im Rahmen des Änderungsgenehmigungsverfahrens vorgenommene allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Änderungsvorhaben nicht durchzuführen ist. Kontakt zur verfahrensführenden Behörde – Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung: uvp@base.bund.de Ort des Vorhabens: Gemeinde Brokdorf im Kreis Steinburg (Schleswig-Holstein) Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 6 AtG Abschlussdatum: 17.07.2024 UVP-Kategorie: Kernenergie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Willy-Brandt-Straße 5 38226 Salzgitter Deutschland https://www.base.bund.de Vorhabenträger Vorhabenträger BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH Frohnhauser Straße 67 45127 Essen Deutschland Homepage: https://bgz.de Dokument Dokument UVP-Vorprüfung SZL KBR Mischbeladung Vorprüfung Endfassung Abschluss Vorprüfung am 17.07.2024 Stand 29.08.2024 zur Veröffentlichung.pdf
ID: 3763 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Mit Schreiben vom 29.09.2017 hat die PreussenElektra GmbH (PEL) für das Standort-Zwischenlager in Brokdorf (im Folgenden als SZL Brokdorf bezeichnet) beantragt auch verfestigte hochradioaktive Abfälle (high active waste, sogenannte HAW-Kokillen), die aus der Wiederaufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe aus deutschen Kernkraftwerken bei der Sellafield Ltd. angefallen sind, in bis zu sieben durch die Stückliste 503.111-001/1 beschriebenen Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR® HAW28M aufzubewahren. Seit dem 01.01.2019 wird das Genehmigungsverfahren von der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH geführt. Die Ergänzung der Aufbewahrungsgenehmigung um HAW-Kokillen als zusätzliche Inventare sowie um CASTOR® HAW28M-Behälter als zusätzliche Behälterbauart stellt eine wesentliche Änderung der genehmigten Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im SZL Brokdorf dar. Die im Rahmen des Änderungsgenehmigungsverfahrens vorgenommene allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Änderungsvorhaben nicht durchzuführen ist. Kontakt zur verfahrensführenden Behörde – Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung: uvp@base.bund.de Ort des Vorhabens: Gemeinde Brokdorf im Kreis Steinburg (Schleswig-Holstein) Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 6 AtG Abschlussdatum: 27.11.2023 UVP-Kategorie: Kernenergie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Willy-Brandt-Straße 5 38226 Salzgitter Deutschland https://www.base.bund.de Vorhabenträger Vorhabenträger BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH BGZ mbH Frohnhauser Straße 67 45127 Essen Deutschland Homepage: https://bgz.de Dokument Dokument UVP-Vorprüfung SZL KBR Rückführung Abschluss Vorprüfung Stand 27.11.2023 zur Veröffentlichung_Barrierefrei.pdf
Die PreussenElektra GmbH, Tresckowstraße 5, 30457 Hannover hat mit Schreiben vom 01. Dezember 2017 die Erteilung einer Genehmigung nach § 7 Abs. 3 AtG in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 1985 (BGBl. I S. 1565), das zuletzt durch Art. 2 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2510) geändert worden ist, zu Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf beantragt. Diesem Antrag ist die Kernkraftwerk Brokdorf GmbH & Co. oHG, Osteren-de, 25576 Brokdorf mit Schreiben vom 07. Dezember 2017 beigetreten (beide Gesellschaften werden im Folgenden als Antragstellerinnen bezeichnet). Die Antragstellerinnen haben den Antrag mit Schreiben vom 24. März 2020 hinsichtlich des geplanten Umganges mit radioaktiven Stoffen ergänzt. Ziel des Antrages ist die Entlassung der Anlage aus der atomrechtlichen Überwachung.
Das Projekt "Entwicklung einer Methode zur Pre-Aktivitäts- und Dosisleistungsberechnung von reaktornahen Bauteilen auf Basis von Neutronenfluenzverteilungen, Teilprojekt: Berechnung der Neutronenfluenzverteilung in reaktornahen Bauteilen und deren Validierung an Experimenten als Basis der Aktivitätsrechnungen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Helmholtz-Zentrum Dresden-Roßendorf e.V., Institut für Ressourcenökologie.
ID: 1095 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Mit Schreiben vom 06.03.2013 hat die E.ON Kernkraft GmbH als Vorgängerin der PreussenElektra GmbH, für das Standort-Zwischenlager in Brokdorf (SZL Brokdorf, vormals auch als ZL-KBR bezeichnet) die Aufbewahrung von mit Sonderbrennstäben aus dem Druckwasserreaktor des Kernkraftwerks Brokdorf beladenen Köchern in Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR® V/19 beantragt. Dieser Antrag wurde mit Schreiben vom 23.03.2021 präzisiert und um den Einsatz einer zweiten Innenkorbvariante (6AR-Korb) ergänzt. Das Genehmigungsverfahren wird seit dem 01.01.2019 von der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) geführt. Die Ergänzung der Aufbewahrungsgenehmigung um mit Sonderbrennstäben beladenen Köchern in Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR® V/19 stellt eine wesentliche Änderung der genehmigten Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im SZL Brokdorf dar. Die im Rahmen des Änderungsgenehmigungsverfahrens vorgenommene allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Änderungsvorhaben nicht durchzuführen ist. Kontakt zur verfahrensführenden Behörde - Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung: uvp@bfe.bund.de Ort des Vorhabens: Gemeinde Brokdorf im Kreis Steinburg (Schleswig-Holstein) Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 6 AtG Abschlussdatum: 19.08.2021 UVP-Kategorie: Kernenergie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Willy-Brandt-Straße 5 38226 Salzgitter Deutschland https://www.base.bund.de Vorhabenträger Vorhabenträger BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH BGZ mbH Frohnhauser Straße 67 45127 Essen Deutschland Homepage: https://bgz.de/ Dokument Dokument UVP-Vorprüfung SZL KBR_KöcherV19 - zur Veröffentlichung Stand 25-08-2021.pdf
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