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s/brockdorf/Brokdorf/gi

Greenpeace veröffentlicht Kurzanalyse zur Stromerzeugung bei netzbedingter Abregelung Erneuerbarer Energien

Am 31. Mai 2016 veröffentlichte die Umweltorganisaton Greenpeece eine Kurzanalyse zur Stromerzeugung bei netzbedingter Abregelung Erneuerbarer Energien. Die Umweltorganisation Greenpeace teilt mit, dass Atom- und Kohlekraftwerke ihre Leistung auch bei viel Wind- und Sonnenenergie nicht drosseln, und dadurch Engpässe und hohe Kosten im Stromnetz verursachen. Allein in Schleswig-Holstein addierten sich die zusätzlichen Netzkosten im Jahr 2015 auf bis zu 160 Millionen Euro, so das Ergebnis der Analyse des Beratungsinstituts Energy Brainpool im Auftrag von Greenpeace. Von den Netzbetreibern werden diese Kosten an die Stromkunden weitergereicht. Am Beispiel des Stromnetzes in Schleswig-Holstein, wo deutschlandweit im Jahr 2015 besonders häufig Erneuerbare Energien abgeregelt wurden, untersucht die Kurzstudie das Einspeiseverhalten konventioneller Kraftwerke am Beispiel des Atomkraftwerks Brokdorf und des Steinkohlekraftwerks Moorburg. Fazit: Brokdorf und Moorburg drosselten ihre Produktion auch dann kaum, wenn viel Erneuerbare Energien-Strom verfügbar war. Insbesondere das Atomkraftwerk Brokdorf lief oft mit voller Leistung, obwohl eine Drosselung technisch möglich gewesen wäre. Die Analyse zeigt auch, dass Brokdorf und Moorburg jedoch dann weniger Strom produzierten, wenn der Strompreis an der Börse unter null lag.

Abschaltung des AKW Brokdorf

Das Atomkraftwerk Brokdorf in Schleswig- Holstein wurde am 7. August 2011 nach einem Zwischenfall abgeschaltet. Die Transformatoren, über die der Strom aus dem Kraftwerk ins Netz eingespeist wird, schalteten sich am Vormittag ab.

Anwohner und Greenpeace klagen gegen Betriebsgenehmigung - AKW Brokdorf nicht terrorsicher

Zwei Anwohner klagen mit Unterstüzung der Umweltorganisation Greenpeace beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig-Holstein auf Widerruf der Betriebsgenehmigung für das Atomkraftwerk Brokdorf, da dieses nur unzureichend gegen einen Flugzeugabsturz oder terroristischen Anschlag geschützt sei. Das teilte die Umweltorganisation am 24. August 2015 mit. Im vergangenen Juli hatte die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein den zuvor gestellten Antrag auf Widerruf der Betriebsgenehmigung für den Druckwasserreaktor in Brokdorf abgelehnt. In ihrem ablehnenden Bescheid, den die Anwohner jetzt beklagen, weist die Landesatomaufsicht selbst auf derzeit laufende „Erörterungen mit der Bundesaufsicht“ wegen unzureichender Schutzmaßnahmen vor einem Flugzeugabsturz hin.

Gesamtkonzept zur Rückführung der radioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung vorgelegt

Am 19. Juni 2015 legte Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks ein Gesamtkonzept zur Rückführung der radioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und dem Vereinigten Königreich vor. Das Konzept sieht vor, die 26 Castor‑Behälter bundesweit auf insgesamt vier Zwischenlager zu verteilen. Nach dem BMUB sollen im Standortzwischenlager Philippsburg in Baden‑Württemberg die fünf Behälter mit verglasten mittelradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich aufbewahrt werden. Auf die Zwischenlager an den Standorten Biblis (Hessen), Brokdorf (Schleswig‑Holstein) und Isar (Bayern) sollen die insgesamt 21 Castoren mit verglasten hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung in Sellafield verteilt werden. Die Rückführung erfolgt entsprechend der Vertragslage der deutschen EVU mit den ausländischen Wiederaufarbeitungsunternehmen sukzessive, beginnend mit den fünf Behältern aus Frankreich im Jahr 2017 und danach die weiteren Tranchen ab 2018 bis 2020 aus Großbritannien.

Messstelle BROKDORF, ELBE

Messstelle betrieben von STANDORT HAMBURG.

Standort-Zwischenlager Brokdorf - Mischbeladung von Brennelementen und Köcher für Sonderbrennstäbe in Transport- und Lagerbehältern vom Typ CASTOR® V/19

ID: 4483 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Mit Schreiben vom 12.12.2022 hat die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH für das Standort-Zwischenlager in Brokdorf (im Folgenden als SZL Brokdorf bezeichnet) beantragt auch eine Mischbeladung von Brennelementen (BE) und Köchern für Sonderbrennstäbe (DWR-KSBS) in Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR® V/19 nach der 96er Zulassung aufzubewahren. Die Ergänzung der Aufbewahrungsgenehmigung um eine Mischbeladung von BE und DWR-KSBS im Transport- und Lagerbehälter der Bauart CASTOR® V/19 nach der 96er Zulassung als zusätzliche Inventare stellt eine wesentliche Änderung der genehmigten Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im SZL Brokdorf dar. Die im Rahmen des Änderungsgenehmigungsverfahrens vorgenommene allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Änderungsvorhaben nicht durchzuführen ist. Kontakt zur verfahrensführenden Behörde – Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung: uvp@base.bund.de Ort des Vorhabens: Gemeinde Brokdorf im Kreis Steinburg (Schleswig-Holstein) Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 6 AtG Abschlussdatum: 17.07.2024 UVP-Kategorie: Kernenergie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Willy-Brandt-Straße 5 38226 Salzgitter Deutschland https://www.base.bund.de Vorhabenträger Vorhabenträger BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH Frohnhauser Straße 67 45127 Essen Deutschland Homepage: https://bgz.de Dokument Dokument UVP-Vorprüfung SZL KBR Mischbeladung Vorprüfung Endfassung Abschluss Vorprüfung am 17.07.2024 Stand 29.08.2024 zur Veröffentlichung.pdf

Standort-Zwischenlager Brokdorf - Aufbewahrung von verfestigten hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung in Transport- und Lagerbehältern vom Typ CASTOR® HAW28M

ID: 3763 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Mit Schreiben vom 29.09.2017 hat die PreussenElektra GmbH (PEL) für das Standort-Zwischenlager in Brokdorf (im Folgenden als SZL Brokdorf bezeichnet) beantragt auch verfestigte hochradioaktive Abfälle (high active waste, sogenannte HAW-Kokillen), die aus der Wiederaufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe aus deutschen Kernkraftwerken bei der Sellafield Ltd. angefallen sind, in bis zu sieben durch die Stückliste 503.111-001/1 beschriebenen Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR® HAW28M aufzubewahren. Seit dem 01.01.2019 wird das Genehmigungsverfahren von der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH geführt. Die Ergänzung der Aufbewahrungsgenehmigung um HAW-Kokillen als zusätzliche Inventare sowie um CASTOR® HAW28M-Behälter als zusätzliche Behälterbauart stellt eine wesentliche Änderung der genehmigten Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im SZL Brokdorf dar. Die im Rahmen des Änderungsgenehmigungsverfahrens vorgenommene allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Änderungsvorhaben nicht durchzuführen ist. Kontakt zur verfahrensführenden Behörde – Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung: uvp@base.bund.de Ort des Vorhabens: Gemeinde Brokdorf im Kreis Steinburg (Schleswig-Holstein) Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 6 AtG Abschlussdatum: 27.11.2023 UVP-Kategorie: Kernenergie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Willy-Brandt-Straße 5 38226 Salzgitter Deutschland https://www.base.bund.de Vorhabenträger Vorhabenträger BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH BGZ mbH Frohnhauser Straße 67 45127 Essen Deutschland Homepage: https://bgz.de Dokument Dokument UVP-Vorprüfung SZL KBR Rückführung Abschluss Vorprüfung Stand 27.11.2023 zur Veröffentlichung_Barrierefrei.pdf

Standort-Zwischenlager in Brokdorf - Aufbewahrung von Brennelementen in Transport- und Lagerbehältern TN 24 E

ID: 503 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Mit Schreiben vom 02.11.2004 und 07.11.2017 haben die E.ON Kernkraft GmbH und die Kernkraftwerk Brokdorf GmbH für das Standort-Zwischenlager in Brokdorf (ZL-KBR) die Aufbewahrung von bestrahlten Brennelementen aus dem Kernkraftwerk Brokdorf auch in Transport- und Lagerbehältern der Bauart TN® 24 E beantragt. Insgesamt sollen bis zu zehn dieser Behälter im ZL-KBR aufbewahrt werden. Die beantragte Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in Form von bestrahlten Brennelementen aus dem Kernkraftwerk Brokdorf in Transport- und Lagerbehältern der Bauart TN® 24 E stellt eine wesentliche Änderung der aktuell gültigen Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 des Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz - AtG) für das ZL-KBR dar. Für das beantragte Änderungsvorhaben wird ein Änderungsgenehmigungsverfahren durchgeführt. Die in diesem Rahmen vorgenommene allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Änderungsvorhaben nicht durchzuführen ist. Die E.ON Kernkraft GmbH wurde mit Wirkung zum 01.07.2016 in die PreussenElektra GmbH (PEL) umfirmiert. Kontakt zur verfahrensführenden Behörde - Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit: uvp@bfe.bund.de Ort des Vorhabens: Gemeinde Brokdorf, Kreis Steinburg, Schleswig-Holstein Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Abschlussdatum: 07.12.2018 UVP-Kategorie: Kernenergie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Willy-Brandt-Straße 5 38226 Salzgitter Deutschland https://www.base.bund.de Vorhabenträger Vorhabenträger PreussenElektra GmbH Tresckowstraße 5 30457 Hannover Deutschland Homepage: https://www.preussenelektra.de Dokument Dokument Allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht

Standort-Zwischenlager Brokdorf - Inventarerweiterung für den CASTOR V/19

ID: 737 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Mit Schreiben vom 20.02.2014 beantragte die E.ON Kernkraft GmbH (EKK), jetzt firmierend als PreussenElektra GmbH, für das Standort-Zwischenlager in Brokdorf (SZL Brokdorf, auch als ZL-KBR bezeichnet) zusätzliche Beladevarianten und Behälterinventare für den Transport- und Lagerbehälter CASTOR® V/19. Dieser Antrag stellt eine Modifikation des Antrags der EKK vom 31.07.2008 dar und steht ergänzend im Zusammenhang mit den mit der 3. Änderungsgenehmigung vom 29. August 2012 gestatteten zusätzlichen Beladevarianten und Behälterinventaren für den Transport- und Lagerbehälter CASTOR® V/19 nach der 96er Zulassung. Das Genehmigungsverfahren wird seit dem 01.01.2019 von der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) geführt. Die Ergänzung der Aufbewahrungsgenehmigung um zusätzliche Behälterinventare und damit verbundene Beladevarianten für Behälter der Bauart CASTOR® V/19 stellt eine wesentliche Änderung der genehmigten Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im SZL Brokdorf dar. Die im Rahmen des Änderungsgenehmigungsverfahrens vorgenommene allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Änderungsvorhaben nicht durchzuführen ist. Kontakt zur verfahrensführenden Behörde - Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung: uvp@bfe.bund.de Ort des Vorhabens: Gemeinde Brokdorf im Kreis Steinburg (Schleswig-Holstein) Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 6 AtG Abschlussdatum: 15.01.2020 UVP-Kategorie: Kernenergie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Willy-Brandt-Straße 5 38226 Salzgitter Deutschland https://www.base.bund.de Vorhabenträger Vorhabenträger BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH Frohnhauser Straße 67 45127 Essen Deutschland Homepage: http://bgz.de/ Dokument Dokument UVP-Vorprüfung SZL KBR InvErwV19 - zur Veröffentlichung.pdf

Standortzwischenlager Brokdorf - Aufbewahrung von Sonderbrennstäben in Köchern

ID: 1095 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Mit Schreiben vom 06.03.2013 hat die E.ON Kernkraft GmbH als Vorgängerin der PreussenElektra GmbH, für das Standort-Zwischenlager in Brokdorf (SZL Brokdorf, vormals auch als ZL-KBR bezeichnet) die Aufbewahrung von mit Sonderbrennstäben aus dem Druckwasserreaktor des Kernkraftwerks Brokdorf beladenen Köchern in Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR® V/19 beantragt. Dieser Antrag wurde mit Schreiben vom 23.03.2021 präzisiert und um den Einsatz einer zweiten Innenkorbvariante (6AR-Korb) ergänzt. Das Genehmigungsverfahren wird seit dem 01.01.2019 von der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) geführt. Die Ergänzung der Aufbewahrungsgenehmigung um mit Sonderbrennstäben beladenen Köchern in Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR® V/19 stellt eine wesentliche Änderung der genehmigten Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im SZL Brokdorf dar. Die im Rahmen des Änderungsgenehmigungsverfahrens vorgenommene allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Änderungsvorhaben nicht durchzuführen ist. Kontakt zur verfahrensführenden Behörde - Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung: uvp@bfe.bund.de Ort des Vorhabens: Gemeinde Brokdorf im Kreis Steinburg (Schleswig-Holstein) Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 6 AtG Abschlussdatum: 19.08.2021 UVP-Kategorie: Kernenergie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Willy-Brandt-Straße 5 38226 Salzgitter Deutschland https://www.base.bund.de Vorhabenträger Vorhabenträger BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH BGZ mbH Frohnhauser Straße 67 45127 Essen Deutschland Homepage: https://bgz.de/ Dokument Dokument UVP-Vorprüfung SZL KBR_KöcherV19 - zur Veröffentlichung Stand 25-08-2021.pdf

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