Die Vorkommen von Schweinswalen und wichtiger Rast- und Zugvorkommen von Seevögeln in den küstenfernen Meeresgebieten werden von Flugzeugen aus entlang von Flugtransekten ermittelt. Das BfN führt flugzeuggestützte digitale Erfassungen von Meeressäugetieren und Seevögeln in Nord- und Ostsee durch. Diese werden zum Teil zur Evaluierung der so gewonnenen Daten noch durch analoge Flüge begleitet und dienen der Berechnung der Verbreitung, Abundanzen und Trends für die Bewertung des Zustands von Seevögeln und Meeressäugetieren (hauptsächlich Schweinswalen) in der deutschen Nord- und Ostsee. Je nach Jahreszeit und/oder Ort stehen entweder Meeressäugetiere oder Seevögel im Fokus der Erfassungen. Basierend auf den Erfahrungen aus dem langjährigen Wirbeltiermonitoring wurden die Seegebiete der deutschen Nord- und Ostsee in für die Monitoringansprüche fachlich sinnvolle Untersuchungsgebiete unterteilt und diese Gebiete mit spezifischen Transektdesigns ausgestattet. In Teilbereichen des Vogelschutzgebiets „Östliche Deutsche Bucht“ aber auch anderen für Seevögel relevante Gebiete in der deutschen Nordsee werden diese Erfassungen verdichtet. Zusätzlich werden Teilgebiete der Nordsee mit Schwerpunkt auf die überwinternden Seevögel jeweils im Winter erfasst. In der Ostsee wird das Vogelschutzgebiet „Pommersche Bucht“ im Bereich der Oderbank mit Schwerpunkt auf die überwinternden Seevögel jeweils im Winter erfasst. Zusätzlich wird in der Ostsee ein kontinuierliches, ganzjähriges POD-Monitoring betrieben. Diese erfassen in Gebieten mit geringen Populationsdichten die Wale mit Hilfe akustischer Detektionsgeräte (PODs, Cetacean POrpoise Detector), die dauerhaft unter der Wasseroberfläche installiert werden. Im Rahmen dieser Langzeitdatenerhebung werden vom BfN POD Messpositionen in den FFH Schutzgebieten und angrenzenden Gewässern betrieben. Die gewonnenen Daten werden hinsichtlich des zeitlichen und räumlichen Vorkommens von Schweinswalen und derer akustischer Verhaltensweisen untersucht.
Der Downloaddienst "Flussauen in Deutschland 2021" stellt die Verbreitung und Größe von Flussauen, den Auenzustand und den Verlust von Überschwemmungsflächen sowie die Nutzung und den Schutzstatus von Flussauen zur Verfügung. Bei den Daten handelt es sich um Ergebnisse eines BfN-geförderten Forschungs- und Entwicklungsvorhabens, die als Auenzustandsbericht 2021 (BMU & BfN 2021) sowie als bundesweite Übersichtskarten zum Verlust von Überschwemmungsgebieten und zum Auenzustand (BfN 2021) veröffentlicht wurden. Genauere Hinweise zu den verwendeten Methoden sind als BfN-Skript 591 (Günther-Diringer et al. 2021) erschienen. Die Ergebnisse des Auenzustandsberichts beziehen sich auf die Auen von 79 Flüssen mit einem Einzugsgebiet von mehr als 1000 km² ohne Tidebereiche. Zusätzlich umfasst der Dienst „Flussauen in Deutschland 2021“ auch Daten zu den Auen der Tideflüsse mit einem Einzugsgebiet von mehr als 1000 km². Diese wurden 2016 im Auftrag des BfN erarbeitet.
Der Dienst "Flussauen in Deutschland 2021" stellt die Verbreitung und Größe von Flussauen, den Auenzustand und den Verlust von Überschwemmungsflächen sowie die Nutzung und den Schutzstatus von Flussauen zur Verfügung. Bei den Daten handelt es sich um Ergebnisse eines BfN-geförderten Forschungs- und Entwicklungsvorhabens, die als Auenzustandsbericht 2021 (BMU & BfN 2021) sowie als bundesweite Übersichtskarten zum Verlust von Überschwemmungsgebieten und zum Auenzustand (BfN 2021) veröffentlicht wurden. Genauere Hinweise zu den verwendeten Methoden sind als BfN-Skript 591 (Günther-Diringer et al. 2021) erschienen. Die Ergebnisse des Auenzustandsberichts beziehen sich auf die Auen von 79 Flüssen mit einem Einzugsgebiet von mehr als 1000 km² ohne Tidebereiche. Zusätzlich umfasst der Dienst „Flussauen in Deutschland 2021“ auch Daten zu den Auen der Tideflüsse mit einem Einzugsgebiet von mehr als 1000 km². Diese wurden 2016 im Auftrag des BfN erarbeitet.
Der INSPIRE Downloaddienst Verteilung der Arten (Luchs, Wolf) in Deutschland - Vorkommen stellt bundesweite Vorkommensdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Die Vorkommensdaten wurden vom Bundesamt für Naturschutz aus Monitoringdaten (Luchs 2019-2020, Wolf 2022-2023) der Bundesländer zusammengeführt. Das Monitoringjahr bezieht sich immer auf den Zeitraum vom 01.05. bis zum 30.04. des Folgejahres.
WFS Downloaddienst der schutzwürdigen Landschaften in Deutschland.
WMS Kartendienst der schutzwürdigen Landschaften in Deutschland.
Der Datensatz stellt die Geometrien der Maßnahmen in der kommerziellen Fischerei in den Naturschutzgebieten in der deutschen AWZ der Nord- und Ostsee auf Grundlage des deutschen Anteils von EU-Verordnungen zur Verfügung: Verordnung (EU) 2019/1241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019; Delegierte Verordnung (EU) 2022/303 der Kommission vom 15. Dezember 2021; Delegierte Verordnung (EU) 2023/340 der Kommission vom 8. Dezember 2022; Delegierte Verordnung (EU) 2024/2943 der Kommission vom 17. September 2024
Datensatz der Achsen der Ostsee. Genauere Hinweise zur verwendeten Methodik sind als Heft 96 in der Schriftenreihe „Naturschutz und Biologische Vielfalt“ des Bundesamtes für Naturschutz erschienen.
Naturschutzgebiete (§ 23 BNatSchG) dienen insbesondere der Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen und der daran gebundenen wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, in ihnen ist jede Zerstörung, Veränderung oder Beeinträchtigung ausgeschlossen. Nutzungen sind nur soweit zulässig, wie sie dem Schutzzweck nicht entgegenstehen. Der Datensatz umfasst nur die Naturschutzgebiete in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Die Datensätze zu HELCOM und OSPAR können über das Filtern des Attributes HELCOM_OSP aus dem Datensatz Naturschutzgebiete der AWZ erstellt werden.
Der INSPIRE Dienst Verteilung der Arten (Wolf) in Deutschland - Vorkommen stellt bundesweite Vorkommensdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Zusammengestellt vom Bundesamt für Naturschutz nach den Monitoringdaten (2022-2023) der Bundesländer. Das Monitoringjahr bezieht sich immer auf den Zeitraum vom 01.05. bis zum 30.04. des Folgejahres.
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