Der Ozean im Westpazifik ist mit Temperaturen von ganzjährig 30°C der wärmste Ozean der Welt. Im tropischen Westpazifik ist die Lufttemperatur der Grenzschicht weltweit am höchsten und die Ozonkonzentration am niedrigsten. Aufgrund der allgemeinen Advektion der Luftmassen in der unteren und mittleren Troposphäre aus dem Osten durch die Walker-Zirkulation über den Pazifik befindet sich die Luft über dem tropischen Westpazifik für längere Zeit in einer sauberen, warmen und feuchten Umgebung. Der Abbau von reaktiven Sauerstoff- und Ozonvorläufern wie NOx findet daher länger als anderswo in den Tropen, was zu sehr niedrigen Ozonkonzentrationen führte. Dies erhöht die Lebensdauer von kurzlebigen biogenen und anthropogenen Spurengasen. Darüber hinaus begünstigen hohe Meeresoberflächentemperaturen eine starke Konvektion im tropischen Westpazifik, was zu niedrigen Ozonmischungsverhältnissen in den konvektiven Ausflussgebieten in der oberen Troposphäre führen kann. Der Warmpool im Westpazifik ist auch eine wichtige Quellregion für stratosphärische Luft. Daher fallen die Region, in der die Lebensdauer kurzlebiger Spurengase erhöht ist, und die Quellregion der stratosphärischen Luft zusammen. Somit bestimmt die Zusammensetzung der troposphärischen Atmosphäre in dieser Region in hohem Maße auch die globale stratosphärische Zusammensetzung.Ozon ist aufgrund von Rückkopplungsprozessen zwischen Temperatur, Dynamik und Ozon ein wichtiges Spurengas in der Klimaforschung. Da der Warmpool im Westpazifik die Hauptquellenregion für stratosphärische Luft ist, ist die Kenntnis von Ozon und anderen kurzlebigen Spurengasen auch wichtig, um den Transport von Spurengasen in die Stratosphäre zu verstehen.Ziel unseres Projektes ist die Messung des Tagesgangs von Ozon und anderen Spurengasen mit Hilfe der hochauflösenden solaren Absorptions-FTIR-Spektroskopie. Die Messungen liefern die Gesamtsäulendichten von bis zu 20 Spurengasen. Für einige Spurengase erlaubt die Analyse der Spektrallinienform die Ableitung der Konzentrationsprofile in bis zu etwa vier atmosphärischen Höhenschichten. Ergänzt werden die Beobachtungen durch Ozonballonsondierungen, kontinuierliche Messungen der UV-Strahlung, und Modellrechnungen mit einem Chemie-Transport-Modell. Die Messungen sind für den Zeitraum August bis Oktober 2022 geplant, die Auswertung und Interpretation von November 2022 bis Januar 2023.
Flurneuordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) sind ein substantieller Bestandteil der Ländlichen Entwicklung. Dabei erfolgt in den Verfahren i.d.R. nicht nur die Neuordnung der Grundstücke sondern auch die Planung und Umsetzung umfangreicher Maßnahmen, wie z.B. ländlicher Wegebau, Anlage von Hochwasserrückhaltemaßnahmen, die Gestaltung von Biotopen und Gewässern.
Die basemap.de Web Vektor ist ein von Bund und Ländern gemeinsam entwickelter und durch das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) bereitgestellter Internet-Kartendienst im Vektorformat. Auf der Grundlage amtlicher Geobasisdaten vermittelt er eine attraktive, deutschlandweit einheitliche Kartendarstellung in Zoomstufen vom Einzelgebäude bis zur Deutschlandübersicht. Seine leistungsfähige Realisierung und seine moderne kartographische Gestaltung unterstützen vielfältige Anwendungsbereiche. Datengrundlagen für die basemap.de Web Vektor sind beispielsweise das ATKIS Basis-DLM, Hauskoordinaten und 3D Gebäudemodelle aus den Bundesländern sowie die am BKG gepflegten Digitalen Landschaftsmodelle 1:250 000 und 1:1 000 000.
Der WFS Downloaddienst stellt die Geometrien zu den benthischen Lebensräumen für Nord- und Ostsee zur Verfügung, die Grundlage für die Bewertung des Meeresbodens im Rahmen der Zustandsbewertung nach Art. 8 und Art. 10 Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL, ) im Jahr 2018 gewesen sind (https://www.meeresschutz.info/berichte-art-8-10.html?file=files/meeresschutz/berichte/art8910/zyklus18/Zustandsbericht_Nordsee_2018.pdf ; https://www.meeresschutz.info/berichte-art-8-10.html?file=files/meeresschutz/berichte/art8910/zyklus18/Zustandsbericht_Ostsee_2018.pdf). In den beiden getrennt für Nord- und Ostsee vorliegenden Datensätzen sind die dafür miteinander verschnittenen Broad Habitat Types (BHT) und Other Habitat Types (OHT) enthalten. BHTs, in den Zustandsberichten 2018 als weitverbreitete benthische Lebensräume bezeichnet, entsprechen gemäß KOM-Beschluss 2017/848 benthischen Biotopklassen vom EUNIS Level 3. OHTs, in den Zustandsberichten 2018 als besonders geschützte benthische Lebensräume bezeichnet, entsprechen anderen benthischen Lebensraumtypen gemäß KOM-Beschluss 2017/848. Als solche hat Deutschland 2018 u. a. die beiden FFH-Lebensraumtypen Sandbänke (EU-Code 1110) und Riffe (EU-Code 1170) in die Datensätze aufgenommen und bewertet.
Die Landschaftsplanung erarbeitet konkretisierte Ziele sowie raumkonkrete Aussagen zu den Erfordernissen und Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege (§§ 8-9 BNatSchG). Die Planungsebene der überörtlichen Landschaftsplanung unterteilt sich in das Landschaftsprogramm für den Bereich eines Landes sowie den Landschaftsrahmenpläne für Teile des Landes (§ 10 BNatSchG). Auf Ebene der örtlichen Landschaftsplanung werden die Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege für die Gebiete der Gemeinden in Landschaftsplänen und für Teile eines Gemeindegebietes in Grünordnungspläne dargestellt (§ 11 BNatSchG). Das Landschaftsplanverzeichnis des BfN bietet dahingehend umfangreiche Informationen zur Umsetzung der überörtlichen Landschaftsplanung in der Bundesrepublik Deutschland. Die erhobenen Daten geben Überblick zum aktuellen Planungsstand, zur Ausführung und zur Umsetzung von Landschaftsprogrammen und Landschaftsrahmenplänen. Da nicht jedes Land eigenständige Planwerke der Landschaftsplanung erarbeitet, wurden auch entsprechende Daten der räumlichen Gesamtplanung miteinbezogen. Ebenso finden sich entsprechende Fachbeiträge zur Landschaftsrahmenplanung sowie aufgehobene Planwerke im Landschaftsplanverzeichnis.
Der INSPIRE Downloaddienst Schutzgebiete in Deutschland stellt bundesweite Schutzgebietsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex I Thema bereit. Die harmonisierten Datensätze der Schutzgebiete werden vom Bundesamt für Naturschutz einmal jährlich aus den Datensätzen der Bundesländer und des Bundes zusammengeführt. Dabei werden die Gebietsgrenzen, soweit erforderlich, an den Verlauf der Bundeslandgrenzen des Datenbestandes Verwaltungsgrenzen 1: 25.000 (VG 25, BKG) angepasst. Stand der Daten: FFH-Gebiete (2019), Vogelschutzgebiete (2019), Nationalparke (2025), Naturschutzgebiete (2023), Nationale Naturmonumente (2025), Biosphärenreservate (2025), Naturparke (2025), Landschaftsschutzgebiete (2023).
Im August 2025 hat die Bundesregierung ihren sechsten Bodenschutzbericht vorgelegt. Er dokumentiert die Aktivitäten und Entwicklungen im Bodenschutz in Deutschland sowie auf europäischer und internationaler Ebene. Darüber hinaus stellt er Maßnahmen von Bund und Ländern wie zum Beispiel die Aktivitäten der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) und beratender Fachgremien dar. Im Bericht werden die Böden als eine begrenzte und schützenswerte Ressource bezeichnet, die Grundlage für Nahrungsmittelproduktion, Trinkwasserversorgung, Kohlenstoffspeicherung, Biodiversität und wesentlicher Bestandteil funktionierender Ökosysteme ist. Wie bereits in vorigen Bodenschutzberichten wurde der hohe Druck auf die Böden beschrieben: „Klimawandel, nicht nachhaltige Nutzung, Versiegelung, Degradation, knappes Land, die Diskussionen um die begrenzte Ressource Boden führen immer wieder zu zahlreichen Konflikten.“ Der Schutz der unter anderem für die Kohlenstoffbindung wichtigen Moorböden durch Wiedervernässung und nachhaltige Nutzung wird als eine zentrale notwendige Maßnahme benannt. Im Weiteren wird auf das Erfordernis der Entsiegelung und Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen verwiesen. In diesem Zusammenhang wird das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz genannt, mit dem die Bundesregierung die Entsiegelung von Böden und den Schutz von Moorböden voranbringt. Auch auf rechtliche Rahmenbedingungen zum Schutz der Böden wird eingegangen. Diesbezüglich enthält der Bericht Hinweise und Vorschläge zur Novellierung des Bodenschutzrechts. Im Bericht wird das Ende 2024 gegründete Nationale Bodenmonitoringzentrum genannt, das bundesweit Bodenzustandsdaten sammeln, harmonisieren und transparent zur Verfügung stellen soll. Als besondere Herausforderungen im Zusammenhang mit der Verbesserung des Bodenschutzes werden genannt: Reform des Bodenschutzrechts mit Blick auf Vorsorge, Klimaschutz und Biodiversität, Eindämmung des Flächenverbrauchs und der Bodenversiegelung, Schließung von Wissenslücken in Bezug auf Bodenbiodiversität. Insgesamt, so der Bericht, besteht noch großer Handlungsbedarf, um den Boden als Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen und als Bestandteil des Naturhaushalts zu erhalten. Sechster Bodenschutzbericht der Bundesregierung Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz Informationen des BMUKN zum natürlichen Klimaschutz Informationen des Umweltbundesamts (UBA) zum Nationalen Bodenmonitoringzentrum
Der Datenbestand beinhaltet die Punktdaten zu betriebenen, zu genehmigten und noch nicht in Betrieb genommenen und zu geplanten Windkraftanlagen im Land Brandenburg aus dem Anlageninformationssystem LIS-A.
WFS Kartendienst stellt die bundeseinheitliche Empfehlung von BMUKN und BMWSB zur Abgrenzung städtischer Ökosystemgebiete (Stadtzentren, städtische Räume und durchschnittene Ortslagen) zur Konkretisierung des Art. 8 W-VO dar. Diese Abgrenzung wurde unter Einbeziehung der Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz sowie dem Deutschen Städtetag (DST) und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) entwickelt. Die rasterbasierte Abgrenzung städtischer Ökosystemgebiete inklusive der davon durchgeschnittenen Ortslagen betrachtet demnach verstärkt den verdichteten Siedlungsbereich einer Kommune. Die rasterbasierten Gebietseinheiten betrachten die „Stadtzentren“ und „städtischen Räume“ (Art. 3 Abs. 16 W-VO). Unter Ortslage ist eine im Zusammenhang bebaute Fläche mit einer Ausdehnung von mindestens etwa 10 ha oder zehn Anwesen zu verstehen (Objektart des ATKIS Basis-DLMs). Sie enthält neben den baulich geprägten Flächen (Wohnbaufläche, Industrie- und Gewerbefläche, Fläche gemischter Nutzung, Fläche besonderer funktionaler Prägung) auch die dazu in einem engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehenden Flächen des Verkehrs, der Gewässer sowie derjenigen Flächen, die von Bauwerken und sonstigen Einrichtungen für Erholung, Sport und Freizeit sowie von Vegetationsflächen belegt sind. Neben der Abgrenzung der städtischen Ökosystemgebiete werden auch die Gebietsgrenzen (LAU) von Kommunen sowie die für die Ausnahmemöglichkeit nach Art. 8 Abs. 1 S. 2 W-VO relevanten Daten zu Stadtzentren und städtischen Räume nach DEGURBA zur Verfügung gestellt.
WMS Kartendienst stellt die bundeseinheitliche Empfehlung von BMUKN und BMWSB zur Abgrenzung städtischer Ökosystemgebiete (Stadtzentren, städtische Räume und durchschnittene Ortslagen) zur Konkretisierung des Art. 8 W-VO dar. Diese Abgrenzung wurde unter Einbeziehung der Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz sowie dem Deutschen Städtetag (DST) und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) entwickelt. Die rasterbasierte Abgrenzung städtischer Ökosystemgebiete inklusive der davon durchgeschnittenen Ortslagen betrachtet demnach verstärkt den verdichteten Siedlungsbereich einer Kommune. Die rasterbasierten Gebietseinheiten betrachten die „Stadtzentren“ und „städtischen Räume“ (Art. 3 Abs. 16 W-VO). Unter Ortslage ist eine im Zusammenhang bebaute Fläche mit einer Ausdehnung von mindestens etwa 10 ha oder zehn Anwesen zu verstehen (Objektart des ATKIS Basis-DLMs). Sie enthält neben den baulich geprägten Flächen (Wohnbaufläche, Industrie- und Gewerbefläche, Fläche gemischter Nutzung, Fläche besonderer funktionaler Prägung) auch die dazu in einem engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehenden Flächen des Verkehrs, der Gewässer sowie derjenigen Flächen, die von Bauwerken und sonstigen Einrichtungen für Erholung, Sport und Freizeit sowie von Vegetationsflächen belegt sind. Neben der Abgrenzung der städtischen Ökosystemgebiete werden auch die Gebietsgrenzen (LAU) von Kommunen sowie die für die Ausnahmemöglichkeit nach Art. 8 Abs. 1 S. 2 W-VO relevanten Daten zu Stadtzentren und städtischen Räume nach DEGURBA zur Verfügung gestellt.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 321 |
| Kommune | 6 |
| Land | 45 |
| Schutzgebiete | 1 |
| Weitere | 1 |
| Wissenschaft | 16 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 32 |
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| Text | 1 |
| unbekannt | 299 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 3 |
| Offen | 326 |
| Unbekannt | 4 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 329 |
| Englisch | 11 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Datei | 187 |
| Dokument | 65 |
| Keine | 27 |
| Webdienst | 85 |
| Webseite | 303 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 57 |
| Lebewesen und Lebensräume | 331 |
| Luft | 29 |
| Mensch und Umwelt | 328 |
| Wasser | 159 |
| Weitere | 333 |