Der Download Service ermöglicht das Herunterladen von Geodaten zu Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) im Land Brandenburg. Datenquelle ist das Anlageninformationssystem LIS-A. Die Anlagen werden zum einen gruppiert nach Anlagenarten 1. Ordnung (ohne Anlagenteile), zum anderen nach Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen, nach Blockheizkraftwerken und nach großen Feuerungsanlagen. Die BImSchG-Anlagen 1. Ordnung werden unterschieden nach: - Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie (Nr. 1) - Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe (Nr. 2) - Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung (Nr. 3) - Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung (Nr. 4) - Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus - Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen (Nr. 5) - Holz, Zellstoff (Nr. 6) - Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse (Nr. 7) - Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen (Nr. 8) - Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen (Nr. 9) - Sonstige Anlagen (Nr. 10) Die Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Geflügel (Nr. 7.1.1 bis 7.1.4) - Rinder und Kälber (Nr. 7.1.5 und 7.1.6) - Schweine (Nr. 7.1.7 bis 7.1.9) - gemischte Bestände (Nr. 7.1.11) Die großen Feuerungsanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Wärmeerzeugung, Energie (Nr. 1.1, 1.4.1.1, 1.4.2.1) - Zementherstellung (Nr. 2.3.1) - Raffinerien (Nr. 4.1.12, 4.4.1) - Abfallverbrennung (Nr. 8.1.1.1, 8.1.1.3) Es werden nur Anlagen gemäß 13. und 17. BImSchV berücksichtigt. Die Blockheizkraftwerke werden hinsichtlich ihrer elektrischen Leistung unterschieden.
Der INSPIRE Download Service ermöglicht das Herunterladen von Geodaten der Ergebnisse von Lärmkartierungen im Land Brandenburg. Hierzu gehören a) der Lärmschutzbereich sowie die Umgebungslärmkartierung für Großflughäfen, b) Strategische Lärmkarten für Ballungsräume (Potsdam) und c) Strategische Lärmkarten für Straßen. Die Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm fordert von den Mitgliedstaaten der EU, bis zum 30. Juni 2007 und danach alle fünf Jahre strategische Lärmkarten für definierte Untersuchungsräume auszuarbeiten. Die Untersuchungsräume ergeben sich in Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht gemäß § 47a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie aus der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV). Für das Land Brandenburg wurde der Untersuchungsraum 2012 durch die Kartierungspflicht der Hautverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr definiert. Weiterhin umfasst der Untersuchungsraum den Großflughafen Berlin-Schönefeld / Berlin Brandenburg sowie den Ballungsraum Potsdam. (Die Kartierung der Haupteisenbahnstrecken obliegt dem Eisenbahnbundesamt.) Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.299530.de a) Fluglärm: 1. Lärmschutzbereich für den Flughafen Berlin Brandenburg (EDDB) gemäß Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FlugLärmG). Der Lärmschutzbereich umfasst die Tag-Schutzzonen 1 und 2 sowie eine Nacht-Schutzzone. Er wird unabhängig vom Tagschutzgebiet bzw. Nachtschutzgebiet gemäß dem Planfeststellungsbeschluss/Planergänzungsbeschluss in Verantwortung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) ermittelt und festgesetzt. Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.299440.de 2. Umgebungslärmkartierung für den Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld (EDDB; zukünftig Flughafen Berlin Brandenburg BER). Die Umgebungslärmkartierung betrachtete in einem ersten Schritt den Ist-Zustand des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld unter Berücksichtigung der Datenbasis 2010. Nachdem das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) zum 26. Januar 2012 die zukünftigen Flugverfahren (Flugrouten) festgelegt hatte und die notwendigen Berechnungsgrundlagen zum 8. November 2012 vollständig vorlagen, erfolgte in einem zweiten Schritt die Kartierung des ausgebauten Zustandes (vorhersehbare Lärmsituation 2015 für BER). Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.299530.de b) Ballungsraumlärm: Strategische Lärmkarten für Ballungsräume (Potsdam). Die Isophonenkarten werden für die Teilbereiche 1. Straßenverkehrslärm, 2. Industrie- und Gewerbelärm und 3. Schienenverkehrslärm (nur Straßenbahn) bereitgestellt. Darüber hinaus sind die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung als Sachdatenausgabe in Bezug auf a) lärmbelastete Menschen und b) lärmbelastete Flächen, Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude, differenziert nach den drei Teilbereichen, am Gebiet des Ballungsraumes Potsdam hinterlegt. Die der Berechnung zu Grunde liegenden Daten des Straßennetzes und der Gebäude stehen ebenfalls zur Verfügung. Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/laerm_k.pdf c) Straßenverkehrslärm: Strategische Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen. Untersucht werden alle Gemeinden des Landes Brandenburg mit Straßen > 3 Mio. Kfz/d. Es werden, wie in § 2 der 34. BImSchV gefordert, die beiden Lärmindizes LDEN und LNight dargestellt. Entsprechend § 4 Abs. 4, 34. BImSchV wird die Geräuschsituation für den LDEN in den folgenden Isophonenbändern mit einer Klassenbreite von 5 dB abgebildet. Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/laerm_k.pdf
Umgebungslärm in Schleswig-Holstein: Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG wurden entsprechend der Anforderung von § 47c Bundes-Immissionsschutzgesetz in Verbindung mit der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) Lärmkarten ausgearbeitet. Die Lärmkarten stellen auf Grundlage von Berechnungen die Lärmbelastungen anhand von Bereichen gleicher Laustärke in 5 dB(A) Abstufungen für das Bezugsjahr 2011 dar. Sie umfassen - Hauptverkehrsstraßen (Bundes- und Landesstraßen mit einer Verkehrsstärke über 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr - Nicht-bundeseigene Haupteisenbahnstrecken mit einer Verkehrsstärke über 30.000 Züge pro Jahr - Großflughäfen mit über 50.000 Bewegungen pro Jahr (nur Hamburg Fuhlsbüttel) - Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern (Kiel, Hamburg, Lübeck). Zur Umsetzung der Umgebungslärm-Richtlinie für den Zeitraum 2016-2018 wurde ein neues Projekt gestartet.
Die Firma Windstrom Schwarzwaldhochstraße GmbH & Co. KG, Lotzbeckstraße 45 in 77933 Lahr erhielt eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und Betrieb von zwei Windenergie-Anlagen (WEA) des Typs ENERCON E-175 EP5 auf dem Flurstück Nr. 5358 am Standort Windpark Hatzenweierer Wald (Ottersweier)
Aktionsplan gem.§ 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz
Lärmkartierung Stadtgemeinde Bremen 2022 Die Lärmkartierung wird nach den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im Rahmen der Lärmminderungsplanung alle fünf Jahre erstellt und veröffentlicht. Bei der Lärmkartierung handelt es sich um berechnete Werte. Dieser Datensatz bezieht sich auf den Lärm landeseigene Schiene Tag (Lden) und Nacht (Lnight). Der Straßenbahnlärm wird als eigener Metadatensatz "Lärmkartierung 2022 Stadt Bremen Straßenbahnlärm" behandelt.
Die Elektrowerk Weisweiler GmbH, Dürener Straße 487, 52249 Eschweiler beantragt nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Genehmigung zur wesentlichen Änderung ihrer Anlage zur Herstellung von Nichteisenmetallen aus Erzen gemäß Ziffer 3.3 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) in 52249 Eschweiler, Dürener Straße 487, Gemarkung Weisweiler, Flur 1 Flurstücke 771, 303, 304, 307 bis 310, 312, Flur 3 Flurstücke 80, 204, 209, 238, Flur 16 Flurstücke 354, 355, Flur 21 Flurstücke 43, 476, 495 bis 499, 505, 511, 512 Flur 22 Flurstücke 9, 209, 241, 257, 261, 262, 271, 272, 275, 276, 278 bis 280, 282, 296, 298, 308, 470, 471, 515 Antragsgegenstand ist im Wesentlichen die Errichtung und Betrieb einer zusätzlichen Abluftreinigungsanlage zur Entstaubung der Abluft aus dem Elektrolichtbogenofen 74.
Die Firma Windpark Kichohmfeld Gmbh, Ella-Barowsky-Straße 44 in 10829 Berlin, stellte mit Datum vom 19.01.2024, in geänderter Form eingereicht am 25.02.2025 und zuletzt geändert am 12.06.2025, beim Landkreis Eichsfeld den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. Nr. 1.6.2 (V) des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) zur Errichtung und zum Betrieb von sechs Windenergieanlagen im „Windpark Kirchohmfeld“ auf den Standorten 37339 Leinefelde-Worbis/ OT Kirchohmfeld, Gemarkung Kirchohmfeld, Flur 1 – Flurstücke 56/3, 73/1, 79/1 und 106/2, Flur 2 – Flurstücke 23/1 und 222/1 sowie Flur 5 – Flurstück 15/3. Gegenstand dieses Antrags ist die Errichtung und der Betrieb von sechs Windenergieanlagen vom Typ VESTAS V172 mit einer Nabenhöhe von je 175 m, einer Gesamthöhe von je 261 m und einer Nennleistung von jeweils 7,2 MW auf den o. g. Standorten im „Windpark Kirchohmfeld“. Auf Antrag des Vorhabenträgers gemäß § 19 Abs. 3 BImSchG wird das Genehmigungsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Die Südwestdeutsche Salzwerke AG (SWS), 74076 Heilbronn, betreibt in Baden-Württemberg an den Standorten Heilbronn und Bad Friedrichshall-Kochendorf zwei Steinsalzbergwerke. Zudem betreibt die SWS im Steinsalzbergwerk Heilbronn auf Grundlage des abfallrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses vom 11.08.1998 eine Untertagedeponie für gefährliche Abfälle aus industriellen Prozessen. Für einige der abgelagerten Abfälle ist die Entsorgung in einer Untertagedeponie rechtlich die einzige zulässige Entsorgungsmöglichkeit. Damit ist die Untertagedeponie im Steinsalzbergwerk Heilbronn ein wichtiger Bestandteil der Entsorgungsinfrastruktur in Baden-Württemberg. Entsprechend des derzeitigen abfallrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses ist der Betrieb der Untertagedeponie bis 31.12.2028 befristet. Eine Verlängerung oder Erweiterung des bisherigen Deponiebereichs ist nicht möglich. Zur Fortführung der Abfallbeseitigung unter Tage einschließlich der hierzu gehörigen übertägigen Betriebseinrichtungen beantragt die SWS daher mit Schreiben vom 12.12.2025 die Erteilung der abfallrechtlichen Planfeststellung für eine neue Untertagedeponie in einem neu aufgefahrenen Bereich des Steinsalzbergwerks Heilbronn (unterhalb der Gemarkung Obereisesheim). Bei dem beantragten Deponiebereich handelt es sich um einen Teil des bestehenden Bergwerks, dessen Hohlräume bereits gezielt für die Abfallentsorgung aufgefahren wurden. Lage und Größe der vorgesehenen Ablagerungskammern sind eigens auf diesen Zweck abgestimmt worden, wodurch die neue Untertagedeponie in einem eigenständigen Ablagerungsbereich, getrennt vom übrigen Grubenbetrieb und von der Salzgewinnung, betrieben werden kann. Die für die Beseitigung beantragten Abfälle entsprechen dabei denen der bisherigen Untertagedeponie. Die übertägig bestehende und aktuell in Umbau befindliche Deponieannahmestelle auf dem Betriebsgelände des Bergwerks Heilbronn soll mit zusätzlichen Anpassungen künftig auch für den beantragten neuen Untertagedeponiebereich genutzt werden. Die Deponieannahmestelle umfasst vor allem ein Annahmegebäude mit Labor- und Probenahmeräumen, Geschäfts- und Sozialräumen sowie eine angeschlossene Halle für die Anlieferung und Entladung der Abfälle. Das beantragte Vorhaben bedarf der abfallrechtlichen Planfeststellung gemäß § 35 Absatz 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Des Weiteren besteht für das Vorhaben nach § 6 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. Ziffer 12.1 der Anlage 1 zum UVPG die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Antrag der SWS beinhaltet auch die mit Planfeststellungsbeschluss zu konzentrierende immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die übertägige Zwischenlagerung von Abfällen gemäß §§ 4 Abs. 1, 6 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und § 1 Abs. 1 i. V. m. Ziffer 8.12.1.1 und 8.12.2 des Anhangs 1 zur Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV). Die Abfallzwischenlagerung erfolgt im Bereich der bestehenden Deponieannahmestelle und dient der Vorbereitung der Abfälle zur Untertagever-bringung. Für den abfallrechtlichen Planfeststellungsbeschluss einschließlich der konzentrierenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigung wird ein Geltungszeitraum von 30 Jahren beantragt.
Der interoperable INSPIRE-Downloaddienst (WFS) Production and Industrial Facilities gibt einen Überblick über die Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in Brandenburg. Der Datenbestand beinhaltet die Punktdaten zu Betriebsstätten und Anlagen (ohne Anlagenteile). Datenquelle ist das Anlageninformationssystem "LIS-A". Gemäß der INSPIRE-Datenspezifikation "Production and Industrial Facilities" (D2.8.III.8_v3.0) liegen die Inhalte der BImSchG-Anlagen INSPIRE-konform vor. Der WFS beinhaltet die FeatureTypes ProductionFacility und ProductionInstallation.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 424 |
| Kommune | 142 |
| Land | 3014 |
| Weitere | 76 |
| Wirtschaft | 3 |
| Wissenschaft | 45 |
| Zivilgesellschaft | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 7 |
| Formular | 1 |
| Förderprogramm | 254 |
| Gesetzestext | 15 |
| Hochwertiger Datensatz | 7 |
| Text | 289 |
| Umweltprüfung | 2594 |
| unbekannt | 264 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 2937 |
| Offen | 463 |
| Unbekannt | 31 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 3425 |
| Englisch | 19 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 51 |
| Bild | 24 |
| Datei | 59 |
| Dokument | 2222 |
| Keine | 885 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 56 |
| Webdienst | 43 |
| Webseite | 403 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 898 |
| Lebewesen und Lebensräume | 2142 |
| Luft | 957 |
| Mensch und Umwelt | 3415 |
| Wasser | 743 |
| Weitere | 3431 |