RUMBA ist ein Programm zur Einführung eines systematischen Ressourcen- und Umweltmanagements der Bundesverwaltung. RUMBA beruht auf dem Bundesratsbeschluss vom 15. März 1999. Hauptziel von RUMBA ist die kontinuierliche Verminderung der Umweltbelastung, was stets auch den sparsamen und effizienten Energieeinsatz umfasst. Wie Erfahrungen in Industrie, Dienstleistungsunternehmen und Verwaltung zeigen, erfordert dies ein Umweltmanagement, das ins gesamte Management integriert ist. Die Grundschritte von RUMBA orientieren sich deshalb eng an der Norm ISO 14001 und umfassen die folgenden Schritte: 1. Organisation des Umweltmanagements, 2. Analyse der Umweltauswirkungen, 3. Umweltleitbild, 4. Umweltziele und Maßnahmenplan, 5. Implementierung und Durchführung, 6. Kontroll- und Korrekturmaßnahmen. Mit RUMBA will der Bundesrat seinen Verpflichtungen zur nachhaltigen Entwicklung im Bund nachkommen. Darüber hinaus will er die Vorbildfunktion des Bundes im Umweltbereich wahrnehmen und einen Beitrag zu Kosteneinsparung und Effizienzsteigerung leisten.
Begriffsbestimmungen Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt Europäische Rechtsgrundlagen Geografische UAS-Gebiete Flugbeschränkungsgebiete Kontrollzone Berlin UAS-Betrieb durch BOS Weitere Informationen UA – Unmanned Aircraft – Unbemanntes Luftfahrzeug: Bezeichnet ein Luftfahrzeug, das ohne einen an Bord befindlichen Piloten autonom oder ferngesteuert betrieben wird oder dafür konstruiert ist. UAS – Unmanned Aircraft System – Unbemanntes Luftfahrzeugsystem: Bezeichnet ein unbemanntes Luftfahrzeug einschließlich der Ausrüstung für dessen Fernsteuerung. Remote Pilot – Fernpilot: Bezeichnet eine natürliche Person, die für die sichere Durchführung des Fluges eines unbemannten Luftfahrzeugs verantwortlich ist, wobei der Fernpilot entweder die Flugsteuerung manuell vornimmt oder, wenn das unbemannte Luftfahrzeug automatisch fliegt, dessen Kurs überwacht und in der Lage bleibt, jederzeit einzugreifen und den Kurs zu ändern. UAS operator – UAS-Betreiber: Bezeichnet eine juristische oder natürliche Person, die ein oder mehrere UAS betreibt oder zu betreiben gedenkt. Die Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt (dipul) ist die zentrale Anlaufstelle für alle UAS-Betreiber und Fernpiloten. Die Plattform liefert alle wichtigen Informationen für die Nutzung von UAS in Deutschland. Die dipul ist erreichbar unter: www.dipul.de . Anforderungen an den Betrieb von UAS sowie an das Personal (Fernpiloten und an dem Betrieb beteiligte Organisationen), finden Sie in der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947. Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 – konsolidierte Version Anforderungen an die Konstruktion, Herstellung und Instandhaltung von UAS und Zusatzgeräten für die Fernidentifikation, Vorschriften für deren Bereitstellung auf dem Markt und deren freien Verkehr in der EU sowie Vorschriften für UAS-Betreiber aus Drittländern, finden Sie in der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945. Delegierte Verordnung (EU) 2019/945 – konsolidierte Version Gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 sind zunächst die Notwendigkeit einer Betriebsgenehmigung sowie weitere Aspekte (z.B. UAS-Betreiberregistrierung, Kompetenznachweis für Fernpiloten, etc.) zu prüfen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohn- bzw. Geschäftssitz zuständige Behörde. Dies kann das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) oder die für Sie zuständige Landesluftfahrtbehörde sein. Wenn Sie Ihren Wohn- bzw. Geschäftssitz in Berlin haben, ist das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zuständig. Luftfahrt-Bundesamt Referat B 5 38144 Braunschweig E-Mail: uas@lba.de Luftfahrt-Bundesamt – UAS Unabhängig von den bereits genannten Aspekten, kann es möglich sein, dass die Flüge in einem geografischen UAS-Gebiet stattfinden. Ein geografisches UAS-Gebiet (engl.: UAS geographical zone) ist ein festgelegter Teil des Luftraums, in dem der UAS-Betrieb (über die allgemeinen Bestimmungen hinaus) entweder vereinfacht, eingeschränkt oder verboten ist, um den mit dem UAS-Betrieb verbundenen Risiken Rechnung zu tragen (bspw. Gefahrenabwehr, Umweltschutz, Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten). Die geografischen UAS-Gebiete in Deutschland sowie die zugehörigen Bestimmungen sind im § 21h Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) definiert. § 21h LuftVO Eventuell ist für Ihr Vorhaben eine Genehmigung gemäß § 21i LuftVO notwendig. § 21i LuftVO Eine digitale Karte mit den geografischen UAS-Gebieten in Deutschland finden Sie auf der dipul: Map Tool Die für geografische UAS-Gebiete im Land Berlin zuständige Behörde ist die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB). Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) Mittelstraße 5/5a 12529 Schönefeld Tel.: (03342) 4266-4204 /-4207 /-4208 E-Mail: uas@lbv.brandenburg.de LuBB Flugbeschränkungsgebiete werden durch das Bundesministerium für Verkehr (BMV) festgelegt. Zum einen dienen sie zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und zum anderen bezeichnen sie Gebiete, die eine Gefahr für die Luftfahrt darstellen. Beispiele hierfür sind militärische Übungsplätze, Regierungsgebäude oder kerntechnische Anlagen. Der Durchflug eines solchen ED-Rs bedarf einer Durchfluggenehmigung durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF). Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) Robert-Bosch-Straße 28 63225 Langen E-Mail: ed-r@baf.bund.de Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung ED-R 146 Das Flugbeschränkungsgebiet ED-R 146 ist ein kreisförmiges Gebiet mit einem Radius von ca. 5,6 km um den Sitz des Deutschen Bundestags. Für den Durchflug durch das ED-R 146 ist nur der gewerbliche Betrieb genehmigungsfähig. Der nicht genehmigte Durchflug durch das ED-R 146 kann eine Straftat darstellen. Weitere Hinweise dazu finden sich auf der Internetseite der Polizei Berlin . Für den UAS-Betrieb im Umkreis von kleiner als 1,85 km um den Sitz des Deutschen Bundestags, die sogenannte “innere nautische Meile” , muss ein Antrag beim dafür zuständigen Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) gestellt werden. Für diesen Antrag benötigt das BAF eine sogenannte Interessenbekundung bzw. maßgebliche Zustimmung . Dies bedeutet, dass ein Schreiben einer Bundesverwaltung oder von einer Senatsverwaltung bzw. der Senatskanzlei vorliegen muss, in dem das besondere Interesse an dem Betrieb des UAS in Bezug auf ein bestimmtes Vorhaben in der inneren Nautischen Meile bekundet wird. Hinweis für Drehgenehmigungen: Die Interessenbekundungen für Drehgenehmigungen im ED-R 146 werden zentral von der Berlin Brandenburg Film Commission (BBFC) bei der Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH erteilt. Anfragen sind bitte an das Gruppenpostfach location@medienboard.de zu richten. Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite der BBFC . Für den UAS-Betrieb im Umkreis von größer als 1,85 km um den Sitz des Deutschen Bundestags wird vorab die Prüfung der NfL 2024-1-3127 (PDF, 14 kB) empfohlen, wodurch unter Einhaltung bestimmter Bedingungen und Auflagen die Genehmigung zum Durchflug durch das ED-R 146 als erteilt gilt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das BAF (E-Mail: ed-r@baf.bund.de ). ED-R 4 Das Flugbeschränkungsgebiet ED-R 4 ist ein kreisförmiges Gebiet mit einem Radius von ca. 3,7 km um das Helmholtz-Zentrum Berlin am Wannsee (Hahn-Meitner-Platz 1, 14109 Berlin). Anfragen zum Verfahren richten Sie bitte direkt an das BAF (E-Mail: ed-r@baf.bund.de ). Der nicht genehmigte Durchflug durch das ED-R 4 kann eine Straftat darstellen. Für den UAS-Betrieb in der Kontrollzone Berlin ist die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH zuständig. DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Tower-Niederlassung Mittelstraße 5-5a 12529 Schönefeld Tel.: (030) 616543-101 (Niederlassungsbüro) E-Mail: tower-berlin@dfs.de DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Die Verordnung (EU) 2018/1139 regelt, dass die europäischen Regularien nicht für Luftfahrzeuge sowie Organisationen und deren Personal gelten, wenn sie für Tätigkeiten oder Dienste für das Militär, den Zoll, die Polizei, Such- und Rettungsdienste, die Brandbekämpfung, die Grenzkontrolle und Küstenwache oder ähnliche Tätigkeiten oder Dienste eingesetzt werden, die unter der Kontrolle und Verantwortung eines Mitgliedstaats im öffentlichen Interesse von einer mit hoheitlichen Befugnissen ausgestatteten Stelle oder in deren Auftrag durchgeführt werden. In Deutschland werden davon die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) erfasst. Die Ausnahme von den europäischen Regularien gilt somit für staatliche und nichtstaatliche Akteure, die spezifische Aufgaben zur Bewahrung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wahrnehmen. Dazu zählen z. B. die Polizeien des Bundes und der Länder, die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW), die Bundeszollverwaltung, die Feuerwehren, die Rettungsdienste, die Katastrophen- und Zivilschutzbehörden von Bund und Ländern einschließlich der mitwirkenden Hilfsorganisationen, sowie die mit Sicherheits- und Vollzugsaufgaben gesetzlich beauftragten Behörden und Dienststellen. Alle anderen Behörden werden von der Ausnahme nicht erfasst. Die Sicherheitsziele der europäischen Regularien müssen jedoch bei der Durchführung der oben genannten Tätigkeiten und Dienste angemessen berücksichtigt werden. D. h., dass auch BOS die Regelungen kennen und anwenden müssen. Sie dürfen aber davon abweichen, sofern es zur Erfüllung der (hoheitlichen) Aufgaben zwingend notwendig ist, die Art des Einsatzes dies erfordert und es in Hinblick auf die Sicherheit vertretbar ist. Sie müssen sich allerdings keine Genehmigungen für Einsätze einholen, bei denen andere Betreiber eine solche benötigen würden. Weitere Informationen und Hilfestellungen zum UAS-Betrieb durch BOS im Land Berlin erhalten Sie bei der LuBB unter der Telefonnummer 03342 4266-4200. Europäische Agentur für Flugsicherheit Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt (dipul) Luftfahrt-Bundesamt Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg
Der Dienst zeigt täglich aktualisierte Stundenwerte der Lufttemperatur, der städtischen Wärmeinsel und der Gefühlten Temperatur (thermische Belastung des Menschen) der Stadtklimastationen des Bodenmessnetzes des Deutschen Wetterdienstes. Die Werte werden für den Zeitraum der letzten 60 Tage dargestellt. Die automatischen Stadtklimastationen dienen mit ihrer zugehörigen Umlandstation speziell der Erfassung des urbanen Klimas und damit auch der Erfassung der städtischen Wärmeinsel. Die Stadtklimamessungen helfen die Klimaänderungen in der Stadt und ihrem Umland besser zu verstehen und langfristig im Sinne der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) zu überwachen. Einen Rückblick auf das Stadtklima des vergangenen Monats gibt der Monatliche Klimastatus. Neben der Auswertung der Lufttemperatur beinhaltet er auch Klimakenntage zur Wärmebelastung und Wärmeinselintensität in Anlehnung an die DAS. Zielgruppe Zielgruppen sind die Bundesverwaltung (Monitoring im Sinne der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS)) sowie die Kommunalverwaltungen, Sozialverbände und die Bürgerinnen und Bürger, die sich über das aktuelle und vergangene Klima in ihrer Stadt informieren möchten. Wissenschaftlicher Hintergrund Grundlage für den Dienst bilden die meteorologischen Messdaten der Stadtklimastationen des Deutschen Wetterdienstes. Neben der Lufttemperatur werden an den Stadtklima- und Umlandstationen weitere meteorologische Parameter gemessen. Hierzu zählen unter anderem die Luftfeuchte, der Niederschlag, der Wind, die Sonnenscheindauer und der Bedeckungsgrad. Die Feuchte, der Wind und der Gesamtbedeckungsgrad werden benötigt, um die Wärmebelastung des Menschen mit Hilfe des Klima-Michel-Modells zu berechnen. Die städtische Wärmeinsel wird berechnet als Temperaturdifferenz zwischen der Stadtstation und ihrer Umlandstation.
Ausschreibungen Einkauf Als öffentlicher Auftraggeber beschafft das BfS jährlich vielfältige Waren und Dienstleistungen. Hierzu werden eine Vielzahl nationaler und internationaler Ausschreibungen durchgeführt. Auftragsbekanntmachungen für vom Bundesamt für Strahlenschutz zu vergebende öffentliche Aufträge finden Sie auf bund.de , dem zentralen Zugang zu den elektronischen Ausschreibungen der Bundesverwaltung oder auf TED ( Tenders Electronic Daily ) , der Online-Version des " Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union" für das europäische öffentliche Auftragswesen. Vergabeunterlagen Die Vergabeunterlagen für vom BfS zu vergebende öffentliche Aufträge stehen zum unentgeltlichen Abruf auf E-Vergabe , der Vergabeplattform des Bundes bereit. Allgemeine Vertragsbedingungen Einkauf Allgemeine Einkaufsbedingungen des Bundesamtes für Strahlenschutz für Kauf- und Werklieferungsverträge (AGB-Einkauf- BfS , engl. Version ) Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT -Leistungen (EVB- IT AGB) Forschungsvorhaben Forschungsvorhaben des Bundesamtes für Strahlenschutz werden bei bund.de und E-Vergabe , der Vergabeplattform des Bundes veröffentlicht. Allgemeine Bedingungen für Forschungs- und Entwicklungsverträge des Bundesumweltministeriums finden Sie auf den Seiten des Bundesumweltministeriums. Wir informieren Sie gerne mit einer kurzen E-Mail über neue Ausschreibungen. Um in den E-Mail-Verteiler aufgenommen zu werden, schicken Sie bitte eine leere E-Mail an ufoplan-news-subscribe@mailman.bfs.de . Sie können sich jederzeit wieder aus dem Verteiler austragen. Informationen zur elektronischen Rechnung Mit Beschluss der E-Rechnungs-Verordnung ( ERechV ) vom 6. September 2017 hat das Bundeskabinett die Vorgaben der EU -Richtlinie konkretisiert und darüber hinaus auch Rechnungssteller in die Pflicht genommen, ab dem 27. November 2020 elektronische Rechnungen zu übermitteln. Ausnahmen von dieser Verpflichtung bilden gemäß § 3 Absatz 3 ERechV Direktaufträge bis zu einem Auftragswert in Höhe von 1.000 € (netto), geheimhaltungsbedürftige Rechnungsdaten und bestimmte Angelegenheiten des Auswärtigen Dienstes bzw. sonstige Beschaffungen im Ausland. Rechnungen von Direktaufträgen bis zu einer Höhe von 1.000 € (netto) können weiterhin als Papierrechnungen an das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) gestellt werden. Für Auftragnehmer des BfS und damit Rechnungssteller an das BfS bedeutet dies, dass ab dem 27. November 2020 Rechnungen, die nicht unter die aufgeführten Ausnahmen fallen, über die zentrale OZG-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) zu stellen sind. Informationen zur Nutzung der E-Rechnungsplattform Bitte melden Sie sich zunächst für die Nutzung an und lassen Sie sich freischalten. Weitere Details sind den Nutzungsbedingungen der OZG-RE zu entnehmen. Leitweg-Identifikationsnummer (Leitweg-ID) Die Leitweg-Identifikationsnummer (Leitweg-ID) für Rechnungen an das Bundesamt für Strahlenschutz lautet: 991-07256-14 Die Leitweg-ID ist eine eindeutige Kennungsnummer der angeschlossenen öffentlichen Auftraggeber und sorgt dafür, dass die elektronische Rechnung der bestellenden Einrichtung im Standard XRechnung dem korrekten Auftraggeber zugeordnet werden kann. Bitte bei "Rechnungsreferenzen" immer die Bestellnummer des BfS (siehe Zuschlagserteilung bzw. Auftragsschreiben) angeben! Bei Fragen oder Problemen bzgl. der Einreichung von elektronischen Rechnungen über die E-Rechnungsplattform stellen Sie bitte eine Anfrage über das Kontaktformular oder wenden Sie sich bitte an den telefonischen Support unter 030 2598 4436 (erreichbar Mo-Fr 8:00-16:00 Uhr, ausgenommen Feiertage). Stand: 23.06.2025
Liebe*r Leser*in, der Herbst ist da. Wo an anderer Stelle zwischen fallenden Blättern und Kürbissen die Ernte bereits abgeschlossen ist, laufen die Harvester von umwelt.info auf Hochtouren und versprechen einen reichen Datenertrag. Denn bald ist es soweit: Am 27.01.2025 feiern wir den offiziellen Launch unseres Portals. Merken Sie sich den Termin schon mal vor! Unser Minimum Viable Product geht damit in seine finale Phase und wir blicken zurück auf einen erkenntnisreichen Austausch mit den Nutzenden. Durch die Rückmeldungen sind viele neue Features und Verbesserungen für unser Portal entstanden. Wir freuen uns über weiteres Feedback und den Austausch mit unseren Nutzenden, unter anderem in drei anstehenden Workshops. In diesem Newsletter schauen wir außerdem auf neue Schnittstellen, redaktionelle Beiträge zu Grundwasserdaten und Metadatenqualität und freuen uns über die Anbindung der starken zivilgesellschaftlichen Datenquelle Sensor.Community. Last but not least begrüßen wir unser neues Webredaktions-Team. Viel Spaß beim Lesen! Das umwelt.info-Team Wir sind online: Das war das Launch-Event zum Minimum Viable Product Am 25.06.2024 präsentierten wir in zwei virtuellen Veranstaltungen die Minimalumsetzung unseres Portals unter mvp.umwelt.info . Insgesamt über 150 Teilnehmende zeigten dabei ein breites Interesse an unserer ersten Onlineversion. Herzliches Dankeschön für Ihre rege Teilnahme. Während der Veranstaltung gab es Impulse aus den Bereichen technische Infrastruktur, Data Science und Redaktionelles zum Portal umwelt.info. Unser Data Scientist Maximilian Berthold diskutierte beispielsweise mit Martin Klenke ( MU Niedersachsen ), Heike Sommer ( BfN ), Thomas Tursic ( GovData ) und Lisa Wenige ( Hochschule Merseburg ) die Bedingungen für eine aufwandsarme Datenanbindung und weitere Potentiale eines zentralen Umweltinformationsportals. Vier Monate MVP: Danke für Ihr Feedback Infografik zur Arbeit am Minimum Viable Product umwelt.info (Stand 25.10.2024) Quelle: Nationales Zentrum für Umwelt- und Naturschutzinformationen am Umweltbundesamt Seit dem Launch unseres Minimum Viable Products (MVP) haben zahlreiche Nutzende die Möglichkeit genutzt, uns ihren ersten Eindruck zum Portal mitzuteilen. Über das Kontaktformular, Mails und in Gesprächen, erreichen uns zahlreiche Anregungen und auch konstruktive Kritik. Nutzen Sie gern weiterhin Ihre Chance, sich an der Entwicklung des Portals zu beteiligen. Wir freuen uns über die Rückmeldungen und setzen vieles direkt um. So konnten wir beispielsweise unsere Karte zu Grundwassermessstellen in der Datenabdeckung verbessern und mit Informationen zur Auffindbarkeit von Daten erweitern. Neu hinzugekommen ist außerdem ein Beitrag über unsere Qualitätsbewertung der Metadaten . In der Suche bekommen Sie neuerdings Vorschläge zur Rechtschreibkorrektur und erhalten einen Hinweis, wenn Datensätze von Datenhaltenden als veraltet markiert wurden. Erweitert haben wir zudem den Datentyp von Sucheinträgen, so dass Sie dort nun beispielsweise Informationen zu Umweltprüfungen oder umweltbezogenen Gesetzestexte n finden. Aktuell arbeiten wir für eine bessere Nutzungserfahrung an der Reihenfolge der Suchergebnisse und vermitteln die Erkenntnisse in einem Artikel zum Ranking in umwelt.info. Natürlich binden wir weiterhin neue Datenangebote aus Verwaltung, Wissenschaft und Zivilgesellschaft ein. MVP und Feedback als Good Practice der Digitalpolitik in der Bundesverwaltung Vorstellung des Minimum Viable Products als Good Practice, um Feedback zu generieren Quelle: Sebastian Woithe / BMDV Im Rahmen eines Netzwerktreffens der Digitalstrategie des Bundes durften wir unsere agile Arbeitsweise vorstellen. Wir teilten unsere positiven Erfahrungen damit und zeigten auf, wie durch Feedback und Partizipation eine nutzendenzentrierte Portalentwicklung möglich ist. Insbesondere die Bereitstellung eines Minimal Viable Products als frühzeitige, öffentlich verfügbare Version konnten wir als lohnenswerten Schritt empfehlen, da dies die Möglichkeit für konstruktives Feedback von Nutzenden eröffnet hat. So brachten wir neue Ansätze für die Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben in den Austausch mit den Vertretungen aus anderen politischen Ressorts ein. Willkommen Team Webredaktion: umwelt.info begrüßt fünf neue Mitarbeitende Im Herbst 2024 starten fünf neue Mitarbeiter*innen in ihre Aufgabenbereiche für umwelt.info. Als neu zusammengestelltes Webredaktions-Team bringen sie ihre Perspektiven und Expertisen in unsere Arbeit ein und werden das Web-Angebot weiter mit verbessern. Mit Blick auf den bevorstehenden Launch des Portals im Januar 2025 kümmern sich die neuen Kolleg*innen neben der Arbeiten im Portal (z.B. Verbesserungen der Benutzendenführung und das Design der Weboberfläche, Erstellung redaktioneller Beiträge) auch um die Öffentlichkeitsarbeit und die Organisation von Veranstaltungen. Wir freuen uns über diese Bereicherung des umwelt.info-Teams und wünschen allen neuen Mitarbeitenden einen guten Start. Save-the-Date: Feierlicher Launch des Portals umwelt.info Am 27.01.2025 geben wir den offiziellen Startschuss für das Portal umwelt.info. Wir beenden die Phase des Minimum Viable Products und präsentieren das Portal zum ersten Mal einer breiten Öffentlichkeit. Zur Veranstaltung werden bis zu 200 Gäste aus Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft erwartet, um den Start des Portals umwelt.info zu begleiten und vor Ort miteinander ins Gespräch zu kommen. Seien Sie dabei und machen Sie sich vor Ort im Merseburger Ständehaus einen Eindruck von der neuesten Version des Portals und lernen Sie dabei das Team sowie unsere Netzwerkpartner*innen kennen. Die Anmeldung ist voraussichtlich ab Mitte November 2024 über die Seite Termine des Umweltbundesamts möglich. Außerdem wird das Event teilweise per Streaming übertragen. Wir freuen uns auf Sie! Workshops umwelt.info: Wirkung entfalten und Mehrwerte generieren Das Portal umwelt.info wendet sich an viele Zielgruppen und soll auch für zivilgesellschaftliche und kommunale Umweltinteressent*innen sowie Open-Data-Enthusiast*innen einen gehaltvollen Beitrag leisten. Sie fühlen sich angesprochen? Um mit Ihnen ins Gespräch zu kommen bieten wir gleich drei Workshops an: Am 13.11. und 20.11. bieten wir gemeinsam mit neuland21 e.V. und Wassermeisterei e.V. in Bad Belzig einen Workshop für die daten- und sensoraffine Lokal-Community an ( zur Einladung ). Am 25.11. und 02.12. laden wir die lokalen Open-Data-Enthusiast*innen mit Codeaffinität nach Leipzig ein ( zur Einladung ). Sie möchten teilnehmen? Dann schreiben Sie uns gern direkt an umwelt.info@uba.de . Metadaten standardisiert abgreifen bei umwelt.info Ergebnis der Umfrage zum gewünschten Metadatenstandard für den Export auf umwelt.info. Quelle: Nationales Zentrum für Umwelt- und Naturschutzinformationen am Umweltbundesamt Unser erklärtes Ziel für umwelt.info ist die Bereitstellung nachnutzbarer Metadaten zu den Datensätzen der angebundenen datenhaltenden Stellen. Diese sollen über Schnittstellen zur Verfügung gestellt werden. Welchen Standard diese nutzen sollen, wollten wir gemeinsam mit Netzwerkpartnern aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Verwaltung entscheiden. Die Ergebnisse unserer Umfrage vom September 2024 lagen eng beieinander. Deshalb streben wir nun die Umsetzung mehrerer Standards an. Den Anfang machen CKAN , DCAT-AP und schema.org . Weitere Schnittstellen wie CSW oder Dublin Core können entsprechend des angemeldeten Bedarfs später folgen. Vielen Dank für die Unterstützung bei der Weiterentwicklung unserer angebotenen Dienstleistungen. Zivilgesellschaftliche Stärke auf umwelt.info: Sensor.Community angebunden Mit der „ Sensor.Community “ haben wir kürzlich ein neues Datenangebot auf umwelt.info integriert, das einen zentralen Beitrag aus der Zivilgesellschaft darstellt. Das gemeinnützige globale Netzwerk lädt weltweit Open-Data-Enthusiast*innen ( auch auf GitHub ) dazu ein, offene Daten zum Thema Luftqualität und Lärm mittels DIY-Sensoren zu generieren. Diese werden dann über Sensor.Community in Eigenregie gehostet und veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund können mittlerweile Datensätze von 11.859 Sensoren in 79 Ländern (Stand 21.10.2024) über eine interaktive Kartenanwendung ausgewählt und per bereitgestellter API heruntergeladen werden. Der Mehrwert, den dieses zivilgesellschaftliche Projekt erzeugt, wird eindrucksvoll durch ein Kooperationsprojekt in den Niederlanden deutlich, bei dem Daten der Verwaltung mit denen von Sensor.Community verschnitten wurden. Durch die Beteiligung einer staatlichen Institution an dem zivilgesellschaftlichen Projekt wurden die offenen Daten validiert, legitimiert und konnten dadurch für politische Entscheidungen genutzt werden. Gleichzeitig wurden Bürger*innen in ihren Bemühungen ermutigt, Daten im Sinne einer lokalen Politik zur Verfügung zu stellen. Ein Blick in den Maschinenraum: Wie bewerten wir Metadatenqualität? Metadaten spielen eine wichtige Rolle im Datenangebot von umwelt.info. Seit dem Launch unseres MVP könnte den ersten Nutzer*innen unseres Portals aufgefallen sein, dass wir zu diesen Metadaten für jeden Eintrag eine eigene Qualitätsbewertung angeben. Wie die Scores zustande kommen, was es mit den FAIR-Kriterien auf sich hat und wie wir dann konkret etwa einen Eintrag zur Schadstoffbestimmung in Tieren aus dem Pfälzerwald bewerten, beantworten wir in unserem Beitrag über die Metadatenqualität. Mit Beiträgen wie diesem erweitern wir beständig das Informationsangebot über unser Portal. Schauen Sie rein und erfahren Sie noch mehr, beispielsweise im aktualisierten Artikel über die konkrete Anbindung von Daten und einem neuen Artikel, in dem wir das Ranking der Suchergebnisse erklären. Grundwasser auf einen Blick: Kartenanwendung ist vollständig Unseren ersten redaktionellen Beitrag über konkrete Daten haben wir dem Thema Grundwasser gewidmet und dabei aufgearbeitet, wo bundesweit mit amtlichen Messstellen Grundwasser gemessen wird. Der Artikel und die Übersichtskarte über die verfügbaren Grundwasserdaten ist inzwischen vollständig und alle relevanten Datenquellen angebunden. Ein zweiter Blick in den Beitrag lohnt sich also. 3. Forum Anwendung und Forschung im Dialog: Wir sind dabei. Sie auch? Am 19.11.2024 lädt das Nationale Monitoringzentrum zur Biodiversität zum 3. Forum Anwendung und Forschung im Dialog ein. Unter dem diesjährigen Motto „Menschen.Wissen.Daten – für Biodiversität zusammenbringen“ präsentiert sich auch das Team von umwelt.info. Sollten Sie an der Veranstaltung teilnehmen, freuen wir uns, an unserem Stand mit Ihnen ins Gespräch zu kommen. Wir informieren Sie gern über das Portal und die aktuellen Entwicklungen.
In seiner aktuellen Umwelterklärung stellt sich das UBA mit seinem Umweltmanagementsystem zum einen der gesamtgesellschaftlichen Herausforderung im Bereich des Klimaschutzes und zum anderen dem Ziel des Klimaschutzgesetzes, die Bundesverwaltung bis 2030 klimaneutral zu organisieren. Der Herausforderung sich stetig ändernder Rahmenbedingungen und die Berücksichtigung neuer fachlicher Erkenntnisse wird Rechnung getragen. Daneben werden verstärkt die indirekten Umweltaspekte in die Umweltleistung mit einbezogen. Veröffentlicht in Umweltmanagement im Umweltbundesamt.
Abschnitt 5 - Gebühren der Berufsgenossenschaft Verkehr Post-Logistik Telekommunikation für gebührenpflichtige Leistungen auf dem Gebiet der Schiffssicherheit Gebühren und Auslagen Gebührenbemessung Für die Berechnung der Gebühren nach Zeitaufwand wird ein Stundensatz von 119,70 Euro angewendet. Abweichend von Satz 1 werden für die Berechnung der Gebühren nach Zeitaufwand im Abschnitt III Bereich "A. Maritime Medizin" die allgemeinen pauschalen Stundensätze für Verwaltungsbeschäftigte in der Bundesverwaltung nach Anlage 1 Teil A der Allgemeinen Gebührenverordnung vom 11. Februar 2015 ( BGBl. I Seite 130), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. Februar 2021 (BGBl. I Seite 204) geändert worden ist, angewendet. Hierbei umfasst die Dauer auch die Reisezeit, eine vom Gebührenschuldner verursachte Wartezeit sowie die Zeit für Vor- und Nachbereitung. Bei der Berechnung von Fahrtkosten und Reisezeit wird der dem jeweiligen Ort der erbrachten individuell zurechenbaren öffentlichen Leistung nächstliegende Dienstsitz der Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr zugrunde gelegt, es sei denn, die Leistung wurde auf Antrag des Gebührenschuldners von einem Bediensteten erbracht, dessen Dienstort nicht der dem Leistungsort nächstliegende ist. Wird die Gültigkeit eines Zeugnisses auf eine kürzere als die gesetzlich vorgeschriebene Dauer begrenzt, so wird die Gebühr für die Ausstellung des Zeugnisses anteilmäßig nach vollen Jahren erhoben. Auslagen Die in § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 BGebG genannten Kosten werden gesondert als Auslagen ehoben. Befreiung von Gebühren und Auslagen Soweit Kosten für ärztliche Untersuchungen zur Erteilung eines Seediensttauglichkeitszeugnisses oder Kosten der Untersuchungen für jugendliche Besatzungsmitglieder von der Berufsgenossenschaft oder vom Bund getragen werden, ist die zu untersuchende Person von der Entrichtung von Gebühren und Auslagen befreit. Für die Erteilung eines Sicherheitszeugnisses für Schiffe im Sinne des § 6 Absatz 1a Satz 1 Nummer 2 der Schiffssicherheitsverordnung werden keine Gebühren nach den Nummern 0303 und 0304 erhoben. Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen I. auf dem Gebiet der Schiffssicherheit II. auf dem Gebiet des Meeresumweltschutzes nach dem Internationalen Übereinkommen von 1973 und dem Protokoll von 1978 und 1997 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe ( MARPOL ), dem Internationalen Übereinkomen von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchsschutzsysteme auf Schiffen, dem Internationalen Übereinkommen von 2004 zur Kontrolle und Behandlung von Ballastwasser und Sedimenten von Schiffen, der Verordnung (EG) Nummer 782/2003, der Verordnung ( EU ) Nummer 1257/2013 und der Schiffssicherheitsverordnung III. auf dem Gebiet des Seearbeitsrechts IV. Besichtigungen, Audits, Inspektionen, Beurteilungen und Planprüfung V. Sonstiges Stand: 30. November 2024
<p>Indikatoren zur Messung nachhaltigen Konsums beschlossen</p><p>Ob Wohnen, Mobilität oder Ernährung – nachhaltiger Konsum ist ein weites Feld. Umso schwerer ist es, die Nachhaltigkeit von Konsum zu messen. Daher wurde nun ein Paket aus 20 Indikatoren zum Nationalen Programm für nachhaltigen Konsum (NPNK) beschlossen, die Konsum in vielen Facetten abbilden. Zusätzlich überprüft ein neu veröffentlichter Bericht erstmals den Umsetzungsstand des NPNK.</p><p>Nachhaltigen Konsum greifbar und messbar machen</p><p>Politische Programme und Strategien werden oft mit Indikatoren unterlegt, um die Fortschritte im jeweils abgedeckten Themenbereich zu messen. Für das Nationale Programm für nachhaltigen Konsum (NPNK) wurde nun ein Satz an 20 Indikatoren beschlossen und vom Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum (KNK) auf<a href="http://www.nachhaltigerkonsum.info/Indikatoren">www.nachhaltigerkonsum.info/Indikatoren</a>veröffentlicht. Ziel ist es, einen Überblick zu geben, wie nachhaltig sich der Konsum in Deutschland insgesamt und in den einzelnen Handlungsfeldern entwickelt sowie die Weiterentwicklung des NPNK zu unterstützen. Das Set ergänzt damit die<a href="http://dns-indikatoren.de/">Indikatoren der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie</a>um den spezifischen Blick auf nachhaltigen Konsum.</p><p>Die 20 Indikatoren umfassen Daten in den sechs verschiedenen Handlungsfeldern Übergreifendes, Wohnen/Haushalt/Gebäude, Mobilität, Ernährung, Bekleidung sowie Freizeit/Tourismus. Es wurden gezielt Indikatoren ausgewählt, die hinsichtlich der Umweltwirkungen und – soweit möglich – auch im Bereich der sozialen Aspekte besonders relevante Handlungsbereiche abdecken. Zugleich sollten die Indikatoren möglichst einfach verständlich und gut kommunizierbar sein. Beispiele für ausgewählte Indikatoren sind die durchschnittliche Wohnfläche pro Person, der Marktanteil nachhaltiger Bekleidung, die Verfügbarkeit von organisierten Carsharing-Angeboten in Kommunen ab 10.000 Einwohner*innen und der jährliche Fleischverzehr pro Person.</p><p>Neben Indikatoren für den privaten Konsum sind entsprechend der Ausrichtung des NPNK auch einige Kennzahlen für den öffentlichen Konsum bzw. die öffentliche Beschaffung enthalten – beispielsweise im Bereich Mobilität die Treibhausgasemissionen aus Dienstreisen der Bundesverwaltung und im Bereich Ernährung der Anteil von Bundeskantinen, die mindestens 30 % Bio-Lebensmittel umsetzen.</p><p>Für das NPNK gab es bisher keine Indikatoren. Das Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum, dessen Geschäftsstelle im Umweltbundesamt liegt, hatte den Auftrag, einen fachlich fundierten Vorschlag für einen solchen Indikatorensatz zu entwickeln. Der Vorschlag wurde 2023 den beteiligten Bundesministerien vorgelegt und liegt nun nach Ressortabstimmung in fertiger Fassung vor.</p><p>Umsetzungsstand des Nationalen Programms für nachhaltigen Konsum</p><p>Parallel hat das Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum erstmalig den Umsetzungsstand der über 100 Maßnahmen aus der<a href="https://nachhaltigerkonsum.info/sites/default/files/medien/dokumente/beschluss-sts-ausschuss-5-2021-nachhaltiger-konsum-data.pdf">Weiterentwicklung des Nationalen Programms für nachhaltigen Konsum (NPNK) von 2021</a>erhoben und<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/umsetzungsstand-des-nationalen-programms-fuer">als Bericht veröffentlicht</a>. Ziel war es, einen Überblick über den Stand der Umsetzung des Programms zu bekommen sowie Vorschläge für die Weiterentwicklung zu erstellen.</p><p>Zentrale Ergebnisse und Erkenntnisse der Studie sind:</p><p>Empfehlungen aus der Studie sind vor allem, im NPNK zukünftig stärker zu priorisieren und fokussieren, Maßnahmen präzise, konkret und überprüfbar zu formulieren und mit einer Umsetzungsfrist zu versehen, Ziele und Maßnahmen nicht zu vermischen (keine reinen Zielformulierungen ohne umsetzende Maßnahmen), Zuständigkeiten zumindest intern klar zu benennen (bis zur Referatsebene), personelle und finanzielle Ressourcen von vornherein einzuplanen sowie einen fortlaufenden Follow-up-Prozess beispielsweise im bestehenden Interministeriellen Ausschuss durchzuführen.</p><p>Auf Grundlage der Erhebung zum Umsetzungsstand und der neuen Indikatoren ist geplant, das NPNK erneut zu überarbeiten und zu einem wirksameren Programm weiterzuentwickeln.</p>
In seiner aktuellen Umwelterklärung stellt sich das UBA mit seinem Umweltmanagementsystem zum einen der gesamtgesellschaftlichen Herausforderung im Bereich des Klimaschutzes und zum anderen dem Ziel des Klimaschutzgesetzes, die Bundesverwaltung bis 2030 klimaneutral zu organisieren. Der Herausforderung sich stetig ändernder Rahmenbedingungen und die Berücksichtigung neuer fachlicher Erkenntnisse wird Rechnung getragen. Daneben werden verstärkt die indirekten Umweltaspekte in die Umweltleistung mit einbezogen.
Origin | Count |
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Bund | 49 |
Land | 4 |
Type | Count |
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Daten und Messstellen | 1 |
Förderprogramm | 14 |
Gesetzestext | 2 |
Text | 21 |
unbekannt | 14 |
License | Count |
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geschlossen | 30 |
offen | 21 |
unbekannt | 1 |
Language | Count |
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Deutsch | 50 |
Englisch | 6 |
Resource type | Count |
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Dokument | 14 |
Keine | 29 |
Multimedia | 2 |
Unbekannt | 1 |
Webdienst | 1 |
Webseite | 13 |
Topic | Count |
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Boden | 25 |
Lebewesen und Lebensräume | 31 |
Luft | 28 |
Mensch und Umwelt | 52 |
Wasser | 19 |
Weitere | 44 |