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Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland erhebt Klage Klage gegen Kraftfahrtbundesamt

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat beim Verwaltungsgericht Schleswig Klage gegen das Kraftfahrtbundesamt (KBA) erhoben. Die Umweltorganisation will ein Verkaufsverbot für zu viel Stickoxid ausstoßende Diesel-Neuwagen erreichen. Ein vom BUND Anfang 2017 beim Verwaltungsgericht Schleswig gestellter Antrag auf einstweilige Verfügung war von diesem abgelehnt worden. Die Umweltorganisation sieht jedoch weiterhin dringenden Handlungsbedarf. Nach Auffassung des BUND hat das KBA nicht nur die Möglichkeit, im Falle von Grenzwertüberschreitungen ein Verkaufsverbot für die beanstandeten Pkw zu verhängen, es ist nach Artikel 10 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 sogar dazu verpflichtet. Komme die Behörde dieser Handlungspflicht nicht nach, bedeutet dies nach Ansicht des BUND die faktische Legalisierung rechtswidriger Grenzwertüberschreitungen zu Lasten von Umwelt und menschlicher Gesundheit.

Umwelt- und Verkehrsverbände klagen vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen deutsche Gigaliner-Zulassung

Ein Verbändebündnis aus Allianz pro Schiene, BUND und Deutscher Umwelthilfe (DUH) reichte am 4. April 2017 eine Klage beim Verwaltungsgericht Berlin ein, um die generelle Zulassung von Gigalinern auf deutschen Straßen zu verhindern. Die zum 1. Januar 2017 vom Bundesverkehrsministerium erteilte Regelzulassung für die mehr als 25 Meter langen Lastwagen verstoße gegen das EU-Recht, teilten die Verbände am 5. April 2017 in Berlin auf einer Pressekonferenz mit. Sie gefährde die Klimaziele Deutschlands und sei ein nicht abschätzbares Risiko für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.

Nachtflugverbot in Frankfurt bleibt bestehen

Am 4. April 2012 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen. Zwischen 23.00 Uhr nachts und 5.00 Uhr morgens sind künftig keine Flüge mehr erlaubt.

Klage des BUND gegen den Tagebau Hambach ohne Erfolg

Am 24. November 2017 entschied das Verwaltungsgericht Köln, dass der Hambacher Forst vom Energiekonzern RWE Power AG weiter gerodet werden darf. Das Verwaltungsgericht Köln wies den Eilantrag ab, mit dem der nordrhein-westfälische Landesverband des BUND den weiteren Ausbau des Braunkohletagebaus Hambach hatte stoppen wollen. Der Umweltverband will in Berufung gehen. Die Klage des BUND richtete sich gegen das Land Nordrhein-Westfalen. Dessen Verwaltung habe den RWE-Tagebau nicht auf seine Umweltverträglichkeit geprüft, brachte der Verband vor. Zudem erfülle der Hambacher Forst alle fachlichen Kriterien, um als europäisches Schutzgebiet gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen werden zu müssen. Dem folgte das Gericht nicht. Die Zulassung zur Fortführung des Tagebaus Hambach, die die Bezirksregierung Arnsberg im Dezember 2014 erteilt hatte, sei vielmehr rechtmäßig gewesen. Die vom BUND geforderte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) habe "im Zulassungsverfahren nicht durchgeführt werden müssen", heißt es in der Begründung des Gerichts. Der Braunkohlentagebau Hambach sei als Gesamtvorhaben bereits vor Schaffung der Vorschriften zur UVP begonnen worden. Bereits begonnene Vorhaben unterlägen nicht der Pflicht zur Durchführung einer UVP.

Kraftwerk Moorburg darf mit der geplanten Durchlaufkühlung vorläufig in Betrieb gehen

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig lehnte am 16. September 2014, einen Antrag zur Kühlwasserentnahme für das Kraftwerk Moorburg des Bundes für Umwelt und Naturschutz e.V. (BUND) ab. Der siebte Senat folgte nicht dem Eilantrag des Umweltverbandes und lässt damit die Kühlwassernutzung aus der Elbe bis zur Entscheidung im anhängigen Revisionsverfahren zunächst zu. Vorausgegangen war bereits Anfang letzten Jahres ein für den Gewässerschutz in ganz Deutschland richtungsweisendes Urteil des Hamburger Oberverwaltungsgericht (Az.: 5 E 11/08). Das Gericht untersagte dem Unternehmen Vattenfall die Entnahme von Kühlwasser für die so genannte Durchlaufkühlung und hob damit die Wasserrechtliche Erlaubnis der Stadt Hamburg in einem entscheidenden Punkt auf. Da Vattenfall und die Stadt Hamburg gegen dieses Urteil Revision eingelegt haben, ist das Urteil formal noch nicht rechtskräftig. Nach Recherchen des BUND nutzte das Unternehmen trotz der eindeutigen OVG-Entscheidung diesen Spielraum und hat bereits für den Probebetrieb Elbwasser in erheblichem Umfang entnommen. In Kürze ist zu erwarten, dass das Kraftwerk in den Regelbetrieb überführt wird und damit die Kühlwasserentnahme nochmals deutlich ansteigt.

Beginn des Verfahrens um die Elbvertiefung

Am 15. Juli 2014 begann vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Verfahren um die geplante Vertiefung der Unterelbe. Im Rahmen des bislang aufwendigsten deutschen Umweltrechtsverfahrens prüft das Bundesverwaltungsgericht, ob die Planungen mit nationalem und europäischem Natur- und Gewässerschutzrecht vereinbar sind.

RWE, Vattenfall müssen Biblis A und Brunsbüttel abschalten

Das Bundesverwaltungsgericht hat längere Laufzeiten für die Kernkraftwerke Biblis A und Brunsbüttel abgelehnt. Das Gericht wies letztinstanzlich die Klagen zurück, die auf eine Übertragung von Reststrommengen aus dem stillgelegten Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich abzielten. Damit hätten die wegen des Atomausstiegs in einigen Monaten ebenfalls zur Stillegung anstehenden Meiler in Biblis und Brunsbüttel länger laufen können.

Verwaltungsgericht lehnt Antrag des BUND auf Verkaufsstopp für Diesel-Neufahrzeuge ab

Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat am 27. März 2017 negativ über den Antrag des BUND e.V. entschieden. Mit dem am gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wollte der BUND erreichen, dass das KBA den Verkauf von noch nicht zugelassenen Neufahrzeugen der Euro-Stufe-6 mit Dieselmotor untersagt, wenn im realen Fahrbetrieb der Emissionsgrenzwert der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 für Stickoxyd (NOx) von 80 mg/km überschritten wird. Der BUND hatte seinen Antrag damit begründet, dass bei vielen Euro-6-Diesel-Neufahrzeugen im realen Fahrbetrieb der verbindliche NOx-Emissionsgrenzwert der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 von 80 mg/km dauerhaft und teils massiv überschritten wird. Das KBA hatte zuvor einen entsprechenden Antrag des BUND abgelehnt. Das Verwaltungsgericht stützt seine ablehnende Entscheidung maßgeblich darauf, dass die herangezogene EG-Verordnung ein derartiges Verkaufsverbot nicht zulasse und daher ein Anordnungsanspruch des BUND nicht bestehe. Die Einhaltung der NOx-Grenzwerte im Rahmen der aktuell vorhandenen EG-Typengenehmigungen sei noch in dem bislang geltenden Prüfverfahren nachgewiesen worden, bei dem die Messungen auf einem Abgasrollenprüfstand stattfanden. Für die Zukunft sei zwar die Messung im realen Fahrbetrieb vorgesehen; dies betreffe jedoch nicht bereits erteilte Typengenehmigungen. Das Gericht könne nicht auf nationalstaatlicher Ebene das KBA dazu verpflichten, von zwingendem Unionsrecht abzuweichen und auf nationaler Ebene weitergehende Anforderungen hinsichtlich der Emissionswerte einzuführen.

BUND beantragt bei Gericht einstweilige Anordnung eines Verkaufsstopps zu viel Stickoxid ausstoßender Diesel-Neuwagen

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) beantragte am 24. März 2017 beim Verwaltungsgericht Schleswig den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den weiteren Verkauf zu viel Stickoxid ausstoßender neuer Diesel-Pkws.

Bundesverwaltungsgericht stärkt den Artenschutz bei der Bauplanung

Am 27. Juni 2013 entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens im Außenbereich nicht abschließend bejaht werden kann, ohne dass der Artenschutz geprüft worden ist. Behörden müssen demnach für die Erteilung eines sogenannten Bauvorbescheids von Anfang an prüfen, ob die Bauten womöglich gegen Bestimmungen des Artenschutzrechts verstoßen.

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