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s/cba/UBA/gi

Luftqualitätsdaten (Datenstrom D) - Beurteilungsmethoden 2018 (Datensatz)

Datenstrom D umfasst die Metainformationen zu den gebietsbezogenen Beurteilungsmethoden, die sich aus dem Beurteilungsregime (Datenstrom C) ergeben. Für die ortsfesten und orientierenden Messungen sind das stoffspezifisch die Metainformationen zu den Messstationen, wie Name, Code, Messkonfiguration, Stationsklassifikation, Datenqualitätsziele usw. Die Verknüpfung zu den Beurteilungsgebieten (Datenstrom B) erfolgt über die Koordinaten der Messstationen.

Nitratbelastete Gebiete gemäß §13a Düngeverordnung (Datensatz)

Änderungen der Düngeverordnung ermöglichen seit 2017 als Teil des Deutschen Aktionsprogramms zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie eine Ausweisung von besonders mit Nitrat belasteten Gebieten. In diesen Gebieten gelten strengere Bewirtschaftungsauflagen für landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die Ausweisung von nitratbelasteten Gebieten dient dem Schutz des Grundwassers vor zu hohen Nährstoffeinträgen, insbesondere Nitrat, und erfolgt durch die Bundesländer.

Luftqualitätsdaten (Datenstrom E1a) - Validierte Einzelwerte 2023 (Datensatz)

Datenstrom E1a umfasst gemessene (Link zu Datenstrom D) Einzelwerte von gasförmigen Schadstoffen (z. B. Ozon, Stickstoffdixoid, Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid), von partikelförmigen Schadstoffen (z.B. Feinstaub, Ruß, Gesamtstaub) und Staubinhaltsstoffen (z.B. Schwermetalle, PAK in PM10, PM2.5, TSP) sowie der Gesamtdeposition (BULK), der nassen Deposition und meteorologische Messgrößen (z.B. Temperatur, Windgeschwindigkeit, Luftdruck), für die eine Datenbereitstellungspflicht besteht. Der Bericht umfasst zudem die Datenqualitätsziele (Messunsicherheit, Mindestzeiterfassung (time coverage) erfüllt ja/nein, Mindestdatenerfassung (data capture) erfüllt ja/nein) und Informationen zu Konzentrationswerten die natürlichen Quellen und der Ausbringung von Streusand und –salz zuzurechnen sind (Konzentrationswerte ohne etwaige Korrekturabzüge).

FFH-Gebiete Deutschland

FFH-Gebiete (Gebietsmeldungen der Bundesländer und des Bundes gemäß der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie).

Umweltbundesamt gibt neue Daten zu den Stickoxidwerten in Deutschland für das Jahr 2016 heraus

Am 23. Juni 2017 gab das Umweltbundesamt neue Daten zu den Stickoxidwerten in Deutschland für das Jahr 2016 heraus. Der deutliche Rückgang bei den Emissionen führte nicht zu einer vergleichbaren Verringerung der Stickstoffdioxid-Konzentration. Noch im Jahr 2016 wurde der EU-Grenzwert von maximal 40 Mikrogramm Stickstoffoxid pro Kubikmeter (µg/mᶟ) im Jahresmittel an 57 Prozent der verkehrsnahen Messstationen überschritten. Der Straßenverkehr ist im urbanen Raum die Hauptquelle für Stickstoffoxide: Die höchsten Konzentrationen werden ausschließlich an viel befahrenen Straßen gemessen. Die Stickstoffdioxid-Jahresmittelwerte an verkehrsnahen Messstationen betragen zwischen 30 und 60 µg/mᶟ, vereinzelt sogar um 90 µg/mᶟ. Mit zunehmender Entfernung von verkehrsreichen Straßen nimmt die Stickstoffdioxidkonzentration in der Luft ab. In städtischen oder vorstädtischen Gebieten liegen die Jahresmittelwerte für Stickstoffdioxid im Bereich von etwa 20 bis 30 µg/mᶟ. Mit Jahresmittelwerten um 10 µg/mᶟ wird die niedrigste Stickstoffdioxid-Belastung in ländlichen Gebieten gemessen. Im Mittel ist an den Messstationen seit 1995 ein leichter Belastungsrückgang erkennbar: So sank die mittlere Stickstoffdioxid-Konzentration an den verkehrsnahen Messstationen von 48 µg/mᶟ auf 39 µg/mᶟ, auch an Messstationen im städtischen/vorstädtischen Raum (1995: 31 µg/mᶟ; 2015: 21 µg/mᶟ) und im ländlichen Raum (1995: 14 µg/mᶟ; 2015: 10 µg/mᶟ) nahmen die mittleren Stickstoffdioxid-Konzentrationen leicht ab.

Lärmbelastung (Lden/Lnight) in der Umgebung von Großflughäfen zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG - 2022 (Datensatz)

Lärmbelastung (Lden/Lnight) in der Umgebung von Großflughäfen zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG.

Flughäfen in Ballungsräumen zur Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG: Ballungsräume 2016

Enthalten sind Flughäfen mit weniger als 50.000 Flugbewegungen, innerhalb von Ballungsräumen mit einer Einwohnerzahl von über 100.000, zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG.

Lärmbelastung (Lden) in der Umgebung von Industrieanlagen in Ballungsräumen entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG - 2017 (Datensatz)

Lärmbelastung (Lden) in der Umgebung von Industrieanlagen, in Ballungsräumen mit einer Einwohnerzahl von über 100.000, zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG.

Lärmbelastung (Lnight) in der Umgebung von Industrieanlagen in Ballungsräumen entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG - 2017 (Datensatz)

Lärmbelastung (Lnight) in der Umgebung von Industrieanlagen, in Ballungsräumen mit einer Einwohnerzahl von über 100.000, zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG.

Lärmbelastung (Lden/Lnight) in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG - 2022 (Datensatz)

Lärmbelastung (Lden/Lnight) in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG.

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