Am 23. September 2011 hat der Bundesrat dem Gesetz, mit dem der Bundestag einen Rechtsrahmen für Abscheidung, Transport und dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Speichern schaffen will, die erforderliche Zustimmung versagt.
Unter der Leitung des Kieler Leibniz-Instituts für Meereswissenschaften (IFM-GEOMAR) startete am 20. Mai 2011 das von der Europäischen Union (EU) geförderte Projekt ECO2. Um zu ermitteln, wie sicher Kohlendioxid-Speicher im Meeresboden sind, wie sie sich überwachen lassen und welche Folgen Lecks für das Leben im Meer hätten, stellt die EU im Rahmen des ECO2 Projekts 10,5 Millionen Euro zur Verfügung. 27 Partnerinstitute aus neun Nationen untersuchen in den kommenden vier Jahren die Umweltauswirkungen der Lagerung von Kohlendioxid (CO2) im Meeresboden. Dazu werden die bereits in der Nordsee und Barentssee existierenden CO2-Speicher und natürliche Quellen am Meeresboden erforscht, um die Sicherheit der Speicher und die Auswirkungen von CO2-Austritten auf die marine Lebewelt zu bewerten.
Given that the Paris Agreement has strengthened the long-term temperature goal and that it calls for a balance of greenhouse gas (GHG) emissions and sinks within the 21st century, there is the urgent need to re-assess the long-term targets of the EU and to show how the target of GHG neutrality can be reached in the EU. The aim of this study was to design one way to realize a European Union with net-zero greenhouse gas emissions under further sustainability criteria. The scenario shows that a GHG-neutral EU is feasible, based on a fully decarbonized energy supply, without carbon capture and storage. Key components of the scenario in all energy-consuming sectors are a strong increase in energy efficiency as well as far-reaching electrification. The use of bioenergy is strongly limited. Veröffentlicht in Climate Change | 40/2019.
The UBA position paper assesses the usefullness of carbon capture and storage ( CCS for short) as a climate protection instrument. It describes guidelines for sustainable use, as well as the necessary monitoring and risk prevention. The effects of CCS on human health and the environment are also considered. According to the paper, CCS cannot replace greenhouse gas reductions and the rapid phase-out of fossil fuels. CCS must also not lead to perpetuate fossil energy supply structures and hinder the expansion of renewable energies. The UBA therefore proposes that the technology should first be tested in waste incineration plants where heat and electricity are generated from non-recyclable waste, but where CO2 is also produced. Veröffentlicht in Position.
Die Bundesregierung hat am 13. April 2011 den Entwurf für ein Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (CO2) beschlossen. Damit wurde die Voraussetzung dafür geschaffen, dass auch in Deutschland Modellprojekte zur Erprobung der CCS-Technologie durch die EU gefördert werden können. Die Länder können im Rahmen einer fachlichen Abwägung sowohl Gebiete ausweisen, in denen die CO2-Speicherung zulässig ist, als auch solche, in denen sie nicht zulässig ist.
Die Abtrennung und Nutzung von CO 2 (englisch: Carbon Capture and Utilization, CCU) ist Sammelbegriff für eine ganze Reihe von Verfahren, die auf die Herstellung von Chemikalien, mineralischen Stoffen oder Energieträgern auf Basis einer Umsetzung mit CO 2 abzielen. Das Vorhaben gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der Verfahren, sowohl in der industriellen Umsetzung als auch in Forschung und Entwicklung. Neben jeder identifizierten Technologie zur stofflichen Nutzung von CO 2 wird die jeweils korrespondierende Referenztechnologie ebenfalls kurz beschrieben, da nur dies einen umfassenden Vergleich zwischen den Verfahrensvarianten ermöglicht, um bspw. Verschiebungen von Umweltauswirkungen etwa von fossilen CO 2 Emissionen zu anderen Schutzgütern wie Flächenverbrauch aufzuzeigen. Die Vielzahl von verschiedenen Nutzungspfaden und die unterschiedlichen Motivationen CO 2 als Rohstoff zu nutzen, sowie die Komplexität, werfen viele offene Fragen auf, die auch in diesem Vorhaben nicht abschließend beantwortet werden konnten. Veröffentlicht in Texte | 80/2024.
Das Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf über die Abscheidung, den Transport und die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid in tiefen Gesteinsschichten (Carbon Capture and Storage, CCS). Mit dem Gesetzentwurf soll die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die geologische Speicherung von Kohlendioxid in deutsches Recht umgesetzt werden. § 1 Zweck des Gesetzes: "Zweck dieses Gesetzes ist die Gewährleistung einer dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Gesteinsschichten im Interesse des Klimaschutzes und der möglichst sicheren, effizienten und umweltverträglichen Versorgung der Allgemeinheit mit Energie sowie der Schutz des Menschen und der Umwelt, auch in Verantwortung für künftige Generationen."
Die Umweltorganisation Greenpeace veröffentlichte am 13. Februar 2011 eine Karte mit 408 Standorten, die laut Bundesanstalt für Geowissenschaften (BGR) als CO2-Endlager in Frage kommen. Große Endlagerpotentiale gibt es vor allem in Ostfriesland von Bremerhaven bis Oldenburg und Emden, unter den ostfriesischen Inseln Spiekeroog und Langeoog sowie im schleswig-holsteinischen Wattenmeer. Weitere potentielle CO2-Endlagerstätten befinden sich unter dem Ballungsraum Hamburg-Billstedt, sowie bei Sittensen zwischen Hamburg und Bremen. Auch im Südosten von Berlin bei Königs Wusterhausen, in Nordrhein-Westfalen, zwischen Paderborn und Höxter, in Mecklenburg-Vorpommern in der Nähe von Pasewalk und östlich von München bei Waldkraiburg sind Areale zu finden.
Der Bundestag hat am 28. Juni 2012 den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat zum Gesetz zur unterirdischen Endlagerung von Kohlendioxid - das sogenannte CCS-Gesetz angenommen. Vorgesehen ist, dass die CCS-Technologie (Carbon Dioxide Capture and Storage) zur unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid zugelassen wird, allerdings auf Speicher begrenzt, die jährlich nicht mehr als 1,3 Millionen Tonnen Kohlendioxid einlagern. Insgesamt darf die Höchstspeichermenge in Deutschland vier Millionen Tonnen nicht überschreiten. Bei der Festlegung, dass eine Erprobung und Demonstration der dauerhaften Speicherung nur in bestimmten Gebieten zulässig oder unzulässig ist, müssen die Länder unter anderem geologische Besonderheiten der Gebiete und andere öffentliche Interessen abwägen.
Das UBA -Positionspapier beurteilt den Nutzen des Abscheidens und Speicherns von CO 2 (kurz CCS , für Englisch „Carbon Capture and Storage“) als Klimaschutzinstrument und beschreibt Leitplanken für einen nachhaltigen Einsatz, ebenso wie das nötige Monitoring und die Risikovorsorge. Auswirkungen von CCS auf menschliche Gesundheit und die Umwelt werden ebenfalls betrachtet. CCS kann laut Papier Treibhausgasminderungen und den schnellen Ausstieg aus fossilen Techniken nicht ersetzen. CCS darf auch nicht dazu führen, fossile Energieversorgungsstrukturen zu verfestigen und den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu behindern. Das UBA schlägt daher vor, die Technik zunächst in Müllverbrennungsanlagen zu testen, in denen aus nicht recycelbarem Abfall Wärme und Strom erzeugt wird, aber auch CO2 anfällt. Veröffentlicht in Position.
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