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Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Hattorf am Harz. Die Daten dienen ausschließlich der Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Hoheitlich zuständig ist die Samtgemeinde Hattorf am Harz. Als vorbereitender Bauleitplan besitzt der Flächennutzungsplan einer Gemeinde Übersichtscharakter. Er stellt die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen der Gemeinde dar, indem er die Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen für das gesamte Gemeindegebiet aufzeigt. Die besondere Bedeutung des Flächennutzungsplans im Rahmen der Stadtentwicklung liegt in der grundsätzlichen Entscheidung einer Gemeinde darüber, in welcher Weise und für welchen Nutzungszweck (Bebauung zum Beispiel für Wohnen oder Gewerbe, Verkehr, Land- oder Forstwirtschaft, Erholung, Naturschutz und so weiter) die im Gemeindegebiet vorhandenen Flächen sinnvoll und sachgerecht genutzt werden können und sollen. Der Flächennutzungsplan entwickelt - mit Ausnahme der Darstellung von Windenergieanlagen - keine direkte Rechtwirkung gegenüber den Bürgern. Jedoch sind die konkreten, rechtsverbindlichen Bebauungspläne einer Gemeinde aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Nur bei der Zulassung von Windenergieanlagen kann der Flächennutzungsplan unmittelbar gelten.
Informationen der staatlichen Umweltverwaltung Mecklenburg-Vorpommern: Karten von Windenergie- und Biogasanlagen in Mecklenburg-Vorpommern
Der Erlass des Umweltministeriums zum Artenschutz in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen im Land Brandenburg (AGW-Erlass) umfasst Umsetzungsvorgaben unter anderem für die vom Landesamt für Umwelt Brandenburg durchgeführten Genehmigungsverfahren und trat am 14. Juni 2023 in Kraft. Er betrifft die mit Änderungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz am 20. Juli 2022 in Kraft getretenen Bundesregelungen für die Kollisionsgefährdeten Vogelarten, landesspezifische Vorgaben für störungssensible Vogelarten sowie den Fledermausschutz. Mit dem Erlass werden Kartenanhänge (als PDF) für störungsgefährdete Brut- bzw. Zugvogelarten bereitgestellt. Die für die Kartenanhänge zu Grunde liegenden Geodatensätze werden hier veröffentlicht.
Mit der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes, die die konkrete Darstellung von Vorrangzonen für Windkraftanlagen zum Inhalt hat, wurden zwei Ziele verfolgt. Zum einen sollte der Einsatz von regenerativen Energien gefördert werden. Zum anderen sollten durch die Konzentration von Windkraftanlagen an wenigen dafür geeigneten Stellen eine weitere Zersiedlung des Landschaftsraumes langfristig verhindert werden.
Die Firma Swisspower Renewables GmbH, Marktgrafenstraße 22 in 10117 Berlin, beantragt die Genehmigung nach § 16b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), im Rahmen eines Repowerings eine Windkraftanlage (WKA) zurückzubauen und auf dem Grundstück in 14913 Niedergörsdorf OT Danna in der Gemarkung Danna, Flur 2, Flurstück 36 eine WKA zu errichten und zu betreiben. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und um ein Änderungsvorhaben, für das nach § 1 Abs. 2 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in Verbindung mit § 9 Absatz 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen war. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabenträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Änderungsvorhaben keine UVP-Pflicht besteht.
Öffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) Die Windpark Borgentreich-Bühne GbR, Vattmannstr. 3, 33100 Paderborn, beantragte mit Schreiben vom 25.04.2025, hier eingegangen am 15.05.2025, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von einer Windener-gieanlage des Typs Enercon E-175 EP5 E2 mit 174,50 m Nabenhöhe, 262 m Gesamthöhe und einer Leistung von 7,0 MW auf dem folgenden Grundstück in 34434 Borgentreich: WEA 9: Gemarkung Bühne, Flur 8, Flurstück 218 (Az.: 43.0078/25/1.6.2) Mit Genehmigungsbescheid vom 23.12.2025 wurde der Windpark Borgentreich-Bühne GbR die Genehmigung für das o. g. Vorhaben erteilt. Der Bescheid und die Rechtsbehelfsbeleh-rung werden hiermit gemäß § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorhabenträgers öffentlich bekannt gemacht. Das Genehmigungsverfahren wurde im vereinfachten Verfahren ohne Öf-fentlichkeitsbeteiligung gemäß § 19 BImSchG durchgeführt. Die Genehmigung enthält u. a. Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung und Einhaltung des Immissionsschutzes, des Baurechts, des Brandschutzes, des Landschafts- und Natur-schutzes, des Gewässerschutzes, des Abfallrechts, des Arbeitsschutzes und des zivilen und militärischen Luftverkehrsrechts. Die Genehmigung erlischt drei Jahre nach Ihrer Bestands-kraft, wenn die Windenergieanlage bis dahin nicht in Betrieb genommen worden ist. Der Genehmigungsbescheid mitsamt Begründung liegt innerhalb der Auslegungsfrist im Zeit-raum vom 23.01.2026 bis einschließlich zum 06.02.2026 beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Abteilung Umweltschutz und Abfallwirtschaft, Zimmer B 709, bei der Stadt Borgentreich, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, Zimmer 20 und kann dort an jedem be-hördlichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen werden. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine telefonische, schriftliche oder elektronische Voranmeldung gebe-ten. Eine Voranmeldung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Dienststunden der Kreisverwaltung Höxter: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Borgentreich: Montag, Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Frau Madita Wiedemeier, m.wiedemeier@kreis-hoexter.de, 05271/965-4472 (Kreisverwaltung Höx-ter), Frau Elvira Tewes, e.tewes@borgentreich.de, 05643/809-300 (Stadtverwaltung Borgen-treich). Dieser Bekanntmachungstext, der Bescheid und seine Begründung und Umweltverträglich-keitsprüfung können während des Zeitraums vom 23.01.2026 bis einschließlich zum 06.02.2026 auch auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten kann auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung wird zudem während dieses Zeitraums über das länder-übergreifende UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de/nw bekannt gegeben. Mit dem Ende der Auslegungsfrist (06.02.2026, 24:00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, innerhalb eines Monats nach dessen Zustel-lung Klage erhoben werden.“ Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Madita Wiedemeier. KREIS HÖXTER 37671 Höxter, 22.01.2026 Der Landrat Im Auftrag als untere Immissionsschutzbehörde Az.: 43.0078/25/1.6.2 Dr. Kathrin Weiß Fachbereichsleitung
Öffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) Die Windpark Borgentreich-Bühne GbR, Vattmannstr. 3, 33100 Paderborn, beantragte mit Schreiben vom 25.04.2025, hier eingegangen am 15.05.2025, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von einer Windener-gieanlage des Typs Enercon E-175 EP5 E2 mit 174,50 m Nabenhöhe, 262 m Gesamthöhe und einer Leistung von 7,0 MW auf dem folgenden Grundstück in 34434 Borgentreich: WEA 6: Gemarkung Bühne, Flur 6, Flurstück 197 (Az.: 43.0075/25/1.6.2) Mit Genehmigungsbescheid vom 23.12.2025 wurde der Windpark Borgentreich-Bühne GbR die Genehmigung für das o. g. Vorhaben erteilt. Der Bescheid und die Rechtsbehelfsbeleh-rung werden hiermit gemäß § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorhabenträgers öffentlich bekannt gemacht. Das Genehmigungsverfahren wurde im vereinfachten Verfahren ohne Öf-fentlichkeitsbeteiligung gemäß § 19 BImSchG durchgeführt. Die Genehmigung enthält u. a. Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung und Einhaltung des Immissionsschutzes, des Baurechts, des Brandschutzes, des Landschafts- und Natur-schutzes, des Gewässerschutzes, des Abfallrechts, des Arbeitsschutzes und des zivilen und militärischen Luftverkehrsrechts. Die Genehmigung erlischt drei Jahre nach Ihrer Bestands-kraft, wenn die Windenergieanlage bis dahin nicht in Betrieb genommen worden ist. Der Genehmigungsbescheid mitsamt Begründung liegt innerhalb der Auslegungsfrist im Zeit-raum vom 23.01.2026 bis einschließlich zum 06.02.2026 beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Abteilung Umweltschutz und Abfallwirtschaft, Zimmer B 709, bei der Stadt Borgentreich, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, Zimmer 20 und kann dort an jedem be-hördlichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen werden. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine telefonische, schriftliche oder elektronische Voranmeldung gebe-ten. Eine Voranmeldung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Dienststunden der Kreisverwaltung Höxter: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Borgentreich: Montag, Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Frau Madita Wiedemeier, m.wiedemeier@kreis-hoexter.de, 05271/965-4472 (Kreisverwaltung Höx-ter), Frau Elvira Tewes, e.tewes@borgentreich.de, 05643/809-300 (Stadtverwaltung Borgen-treich). Dieser Bekanntmachungstext, der Bescheid und seine Begründung und Umweltverträglich-keitsprüfung können während des Zeitraums vom 23.01.2026 bis einschließlich zum 06.02.2026 auch auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten kann auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung wird zudem während dieses Zeitraums über das länder-übergreifende UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de/nw bekannt gegeben. Mit dem Ende der Auslegungsfrist (06.02.2026, 24:00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, innerhalb eines Monats nach dessen Zustel-lung Klage erhoben werden.“ Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Madita Wiedemeier. KREIS HÖXTER 37671 Höxter, 22.01.2026 Der Landrat Im Auftrag als untere Immissionsschutzbehörde Az.: 43.0075/25/1.6.2 Dr. Kathrin Weiß Fachbereichsleitung
Öffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) Die Windpark Borgentreich-Bühne GbR, Vattmannstr. 3, 33100 Paderborn, beantragte mit Schreiben vom 25.04.2025, hier eingegangen am 15.05.2025, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von einer Windener-gieanlage des Typs Enercon E-138 EP3 E3 mit 160 m Nabenhöhe, 229 m Gesamthöhe und einer Leistung von 4,26 MW auf dem folgenden Grundstück in 34434 Borgentreich: WEA 4: Gemarkung Bühne, Flur 6, Flurstück 53 +52 (Az.: 43.0073/25/1.6.2) Mit Genehmigungsbescheid vom 23.12.2025 wurde der Windpark Borgentreich-Bühne GbR die Genehmigung für das o. g. Vorhaben erteilt. Der Bescheid und die Rechtsbehelfsbeleh-rung werden hiermit gemäß § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorhabenträgers öffentlich bekannt gemacht. Das Genehmigungsverfahren wurde im vereinfachten Verfahren ohne Öf-fentlichkeitsbeteiligung gemäß § 19 BImSchG durchgeführt. Die Genehmigung enthält u. a. Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung und Einhaltung des Immissionsschutzes, des Baurechts, des Brandschutzes, des Landschafts- und Natur-schutzes, des Gewässerschutzes, des Abfallrechts, des Arbeitsschutzes und des zivilen und militärischen Luftverkehrsrechts. Die Genehmigung erlischt drei Jahre nach Ihrer Bestands-kraft, wenn die Windenergieanlage bis dahin nicht in Betrieb genommen worden ist. Der Genehmigungsbescheid mitsamt Begründung liegt innerhalb der Auslegungsfrist im Zeit-raum vom 23.01.2026 bis einschließlich zum 06.02.2026 beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Abteilung Umweltschutz und Abfallwirtschaft, Zimmer B 709, bei der Stadt Borgentreich, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, Zimmer 20 und kann dort an jedem be-hördlichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen werden. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine telefonische, schriftliche oder elektronische Voranmeldung gebe-ten. Eine Voranmeldung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Dienststunden der Kreisverwaltung Höxter: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Borgentreich: Montag, Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Frau Madita Wiedemeier, m.wiedemeier@kreis-hoexter.de, 05271/965-4472 (Kreisverwaltung Höx-ter), Frau Elvira Tewes, e.tewes@borgentreich.de, 05643/809-300 (Stadtverwaltung Borgen-treich). Dieser Bekanntmachungstext, der Bescheid und seine Begründung und Umweltverträglich-keitsprüfung können während des Zeitraums vom 23.01.2026 bis einschließlich zum 06.02.2026 auch auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten kann auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung wird zudem während dieses Zeitraums über das länder-übergreifende UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de/nw bekannt gegeben. Mit dem Ende der Auslegungsfrist (06.02.2026, 24:00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, innerhalb eines Monats nach dessen Zustel-lung Klage erhoben werden.“ Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Madita Wiedemeier. KREIS HÖXTER 37671 Höxter, 22.01.2026 Der Landrat Im Auftrag als untere Immissionsschutzbehörde Az.: 43.0073/25/1.6.2 Dr. Kathrin Weiß Fachbereichsleitung
Öffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) Die Windpark Borgentreich-Bühne GbR, Vattmannstr. 3, 33100 Paderborn, beantragte mit Schreiben vom 25.04.2025, hier eingegangen am 15.05.2025, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von einer Windener-gieanlage des Typs Enercon E-175 EP5 E2 mit 174,50 m Nabenhöhe, 262 m Gesamthöhe und einer Leistung von 7,0 MW auf dem folgenden Grundstück in 34434 Borgentreich: WEA 10: Gemarkung Bühne, Flur 8, Flurstück 218 (Az.: 43.0079/25/1.6.2) Mit Genehmigungsbescheid vom 23.12.2025 wurde der Windpark Borgentreich-Bühne GbR die Genehmigung für das o. g. Vorhaben erteilt. Der Bescheid und die Rechtsbehelfsbeleh-rung werden hiermit gemäß § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorhabenträgers öffentlich bekannt gemacht. Das Genehmigungsverfahren wurde im vereinfachten Verfahren ohne Öf-fentlichkeitsbeteiligung gemäß § 19 BImSchG durchgeführt. Die Genehmigung enthält u. a. Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung und Einhaltung des Immissionsschutzes, des Baurechts, des Brandschutzes, des Landschafts- und Natur-schutzes, des Gewässerschutzes, des Abfallrechts, des Arbeitsschutzes und des zivilen und militärischen Luftverkehrsrechts. Die Genehmigung erlischt drei Jahre nach Ihrer Bestands-kraft, wenn die Windenergieanlage bis dahin nicht in Betrieb genommen worden ist. Der Genehmigungsbescheid mitsamt Begründung liegt innerhalb der Auslegungsfrist im Zeit-raum vom 23.01.2026 bis einschließlich zum 06.02.2026 beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Abteilung Umweltschutz und Abfallwirtschaft, Zimmer B 709, bei der Stadt Borgentreich, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, Zimmer 20 und kann dort an jedem be-hördlichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen werden. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine telefonische, schriftliche oder elektronische Voranmeldung gebe-ten. Eine Voranmeldung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Dienststunden der Kreisverwaltung Höxter: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Borgentreich: Montag, Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Frau Madita Wiedemeier, m.wiedemeier@kreis-hoexter.de, 05271/965-4472 (Kreisverwaltung Höx-ter), Frau Elvira Tewes, e.tewes@borgentreich.de, 05643/809-300 (Stadtverwaltung Borgen-treich). Dieser Bekanntmachungstext, der Bescheid und seine Begründung und Umweltverträglich-keitsprüfung können während des Zeitraums vom 23.01.2026 bis einschließlich zum 06.02.2026 auch auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten kann auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung wird zudem während dieses Zeitraums über das länder-übergreifende UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de/nw bekannt gegeben. Mit dem Ende der Auslegungsfrist (06.02.2026, 24:00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, innerhalb eines Monats nach dessen Zustel-lung Klage erhoben werden.“ Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Madita Wiedemeier. KREIS HÖXTER 37671 Höxter, 22.01.2026 Der Landrat Im Auftrag als untere Immissionsschutzbehörde Az.: 43.0079/25/1.6.2 Dr. Kathrin Weiß Fachbereichsleitung
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 3728 |
| Europa | 156 |
| Kommune | 160 |
| Land | 4770 |
| Schutzgebiete | 1 |
| Weitere | 207 |
| Wirtschaft | 3 |
| Wissenschaft | 1445 |
| Zivilgesellschaft | 60 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 160 |
| Daten und Messstellen | 54 |
| Ereignis | 28 |
| Förderprogramm | 2404 |
| Gesetzestext | 114 |
| Hochwertiger Datensatz | 56 |
| Kartendienst | 1 |
| Lehrmaterial | 1 |
| Taxon | 3 |
| Text | 373 |
| Umweltprüfung | 3366 |
| unbekannt | 1377 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 4121 |
| Offen | 3529 |
| Unbekannt | 174 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 7595 |
| Englisch | 613 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 130 |
| Bild | 29 |
| Datei | 924 |
| Dokument | 2957 |
| Keine | 2660 |
| Multimedia | 2 |
| Unbekannt | 19 |
| Webdienst | 240 |
| Webseite | 1707 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 1820 |
| Lebewesen und Lebensräume | 4704 |
| Luft | 2665 |
| Mensch und Umwelt | 7822 |
| Wasser | 2093 |
| Weitere | 6343 |