Other language confidence: 0.57627044479103
Broad and ambitious climate action is urgently needed since the Paris Agreement’s goals are still out of sight. While globally aligned and joint climate policy measures would be the best solution to avoid carbon leakage, in their absence, alternative measures can address carbon leakage risks. However, they can also result in fragmentation and inefficiencies. This paper provides an overview of how Climate Club member countries and selected other major GHG emitters address carbon leakage risks within their carbon pricing policies, and highlights areas for cooperation to reduce inefficiencies and collectively increase ambition.
Die Ergebnisse eines vorangegangenen DFG-Projektes lieferten Hinweise darauf, dass die verstärkte Abgabe von Citrat und Protonen unter P-Mangelbedingungen auf einer erhöhten Akkumulation von Citronensäure im Wurzelgewebe beruht. Diese verstärkte Citratakkumulation ist einerseits die Folge einer erhöhten Biosyntheserate, beruht andererseits aber wahrscheinlich auch auf einem durch P-Limitierung der Atmungskette verminderten Citratumsatz im Citratcyklus. Zur Prüfung dieser Hypothese sollen P-Mangel induzierte Veränderungen der am Citratumsatz beteiligten Stoffwechselwege untersucht werden, um so Hinweise auf die an der Regulation beteiligten Schlüsselreaktionen zu erhalten. Im einzelnen sind Messungen der Wurzelatmung, des Pools an Adeninnukleotiden, des Redoxstatus (NADH/NAD-Verhältnis), 14C markierter Intermediärprodukte des Citratstoffwechsels und der an den Umsetzungen beteiligten Enzymaktivitäten, sowie Untersuchungen zur Citratakkumulation nach gezielter Applikation von Respirationshemmstoffen (KCN, SHAM) geplant. Die Wirksamkeit verschiedener Anionenkanalinhibitoren lieferte erste Hinweise, dass die Citratabgabe durch einen Anionenkanal im Plasmalemma erfolgt. Nach Isolierung von Protoplasten aus dem Proteoidwurzelgewebe soll über Patch-Clamp Messungen versucht werden, die Beteiligung eines Anionenkanals direkt nachzuweisen.
Ziel des Projektes ist es, UBA/BMWE mit wissenschaftlicher Expertise bei der Evaluierung und Weiterentwicklung des CBAM und des EU-ETS 1 zu unterstützen, Vorarbeiten sinnvoll zu ergänzen und zu ausgewählten Fragestellungen Akzente für den wissenschaftlichen Diskurs zu setzen. Zu CBAM und EU-ETS 1 stehen 2025/2026 Berichte der EU-Kommission zur Weiterentwicklung bzw. europäische Legislativvorschläge an, die im Projekt begleitet werden sollen. Beim CBAM ist dies Ende 2025/Anfang 2026 der Bericht zur Weiterentwicklung gemäß Art. 30 Absatz 2 der CBAM-Verordnung (EU) 2023/956) sowie Legislativvorschläge. Zum EU-ETS 1 ist dies 2026 der Bericht zur Weiterentwicklung für den Zeitraum nach 2030 gemäß Art. 30 der ETS-Richtlinie (2003/87/EG) sowie die Reform der Marktstabilitätsreserve (MSR) entsprechend Artikel 3 der 'MSR-Entscheidung' (EU) 2015/1814. Das Vorhaben gliedert sich in vier inhaltliche Arbeitspakete in deren Rahmen Studien, Kurzanalysen und Fact Sheets erarbeitet und während der Projektlaufzeit veröffentlicht werden. Auch der Abschlussbericht ist für die Veröffentlichung vorgesehen. AP1 baut auf den Vorarbeiten eines momentan laufenden Forschungsprojekts auf und dient der vertiefenden Analyse von Risiken in Bezug zum sogenannten Resource Shuffling (RS). Zudem sollen Vorschläge für Maßnahmen gegen RS in einer Übersicht zusammengestellt und aus ökonomischer und rechtlicher Perspektive bewertet werden. AP2 behandelt die Thematik der Anerkennung von CO2-Preisen in Drittstaaten, mit dem Ziel Fallstudien-basiert Handlungsempfehlungen für die Ausgestaltung der Instrumente in Drittstaaten zu fomulieren. Außerdem analysiert AP2 die Wirkung von CBAM auf Unternehmen in Drittstaaten und arbeitet gängige Kritik am CBAM systematisch auf, ggf. werden Handlungsempfehlungen für die Ausgestaltung den CBAM erarbeitet. Das AP3 bearbeitet Kernfragen der Weiterentwicklung des EU-ETS 1 im Hinblick auf den Mitte 2026 anstehenden Bericht und Legislativvorschlag der (Text abgebrochen)
Two types of large-scale models with different modelling philosophies are used to quantify socioeconomic effects in scenarios in which the EU moves forward in climate policy and applies different design options under the EU emissions trading system (ETS) combined with a Carbon Border Adjustment (CBAM). One model, GEM-E3, is a computable general equilibrium model that follows neoclassical theory, while the other model, GINFORS-E, is a macroeconometric model that follows a post-Keynesian approach. The results of both models suggest that an effective CBAM plays a significant role in reducing the risk of carbon leakage. The key results on trade, production and emission effects also show, by and large, little quantitative variation between the two models, in spite of their different philosophies. The overall report consists of four separate reports next to this Summary Report: Veröffentlicht in Climate Change | 77/2025.
Broad and ambitious climate action is urgently needed since the Paris Agreement’s goals are still out of sight. While globally aligned and joint climate policy measures would be the best solution to avoid carbon leakage, in their absence, alternative measures can address carbon leakage risks. However, they can also result in fragmentation and inefficiencies. This paper provides an overview of how Climate Club member countries and selected other major GHG emitters address carbon leakage risks within their carbon pricing policies, and highlights areas for cooperation to reduce inefficiencies and collectively increase ambition. Veröffentlicht in Fact Sheet.
This report is part of the overall project “Models for the analysis of international interrelations of the EU-ETS and of a CBAM”. It provides an overview of existing models that are in principle capable of representing the key topics of the overall research project: namely, a) the potential “carbon leakage” impacts from “uneven” carbon pricing, b) policies that address this risk, e.g. a carbon border adjustment mechanism (CBAM), and c) more general, key economic impacts of GHG mitigation scenarios with different total global mitigation ambitions. This overview also includes the two models applied in this project - GINFORS-E and GEM-E3. Veröffentlicht in Climate Change | 76/2025.
Im Rahmen des European Green Deal hat die Europäische Kommission (KOM) im Juli 2021 einen Entwurf für die Novellierung der EU-Emissionshandelsrichtlinie vorgelegt. Dieser Entwurf ist unter anderem im Zusammenhang mit der vorgesehenen Ambitionssteigerung der EU-Klimaschutzziele bis 2030 notwendig. Die Verhandlungen hierzu werden sich voraussichtlich bis 2023 ausdehnen. Die Novellierung der Richtlinie wird wesentlich durch eine strukturelle Weiterentwicklung des EU-ETS geprägt sein. Diese umfasst u.a. folgende Bereiche: - Ambitionssteigerung durch Absenkung des Cap, - mögliche Fortentwicklung und potenzielle Neuschaffung von Förderinstrumenten (Innovationsfonds etc.), - Ausweitung des Anwendungsbereichs (zum Beispiel Seeverkehr) und/oder Ergänzung um einen separaten Emissionshandel für die Nutzung von Brennstoffen in anderen Sektoren analog zum deutschen nEHS; - Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon Leakage (Weiterentwicklung der Zuteilung und Zusammenspiel mit Grenzausgleichsmaßnahmen). Das Projekt hat einen ökonomischen Schwerpunkt und soll die DEHSt als zuständige Behörde und das BMU als federführendes Ressort in diesem Prozess mit wissenschaftlichen Analysen unterstützen.
Der Europäische Emissionshandel (EU-ETS 1) ist ein marktwirtschaftlicher Ansatz zur Reduktion von Treibhausgasen in Europa und wird derzeit bei Energie- und Industrieanlagen sowie beim Luft- und Seeverkehr zur Anwendung gebracht. Innerhalb der Europäischen Union (inklusive Island, Liechtenstein und Norwegen, EU 30) gelten feste Höchstmengen an Gesamtemissionen, die von den betreffenden Anlagen innerhalb eines Jahres ausgestoßen werden dürfen. Mit jedem Jahr verringert sich diese Höchstmenge. Dadurch kommt es zu einer Einsparung von Emissionen. Die Unternehmen, die zum Emissionshandel verpflichtet sind, müssen dafür Berechtigungen erwerben und in entsprechender Menge abgeben. Angebot und Nachfrage im Hinblick auf die Emissionsberichtigungen regulieren deren Preis. Die am Emissionshandel teilnehmenden Unternehmen entscheiden dabei selbst, ob es für sie wirtschaftlicher ist, den Preis für die Emissionsberechtigungen zu zahlen oder in Emissionsminderungsmaßnahmen zu investieren. Somit können auf die für die Unternehmen wirtschaftlichste Art Treibhausgasemissionen eingespart werden. Sachsen-Anhalt ist ein Land, das durch große Braunkohlevorkommen im Süden bereits früh gute Bedingungen für energieintensive Unternehmen bot. Aus diesem Blickwinkel ist es nicht verwunderlich, dass für Sachsen-Anhalt sowohl der Energie- als auch der Industriesektor von großer Bedeutung sind – Sektoren, die großes Potential zur Senkung von Treibhausgasen besitzen, weshalb sie seit 2005 am Europäischen Emissionshandel teilnehmen. Aus diesem Grund werden der Emissionshandel und etwaige Klimaschutzmaßnahmen der Unternehmen im Land inhaltlich begleitet, um die Ergebnisse der Politik oder der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Das Landesamt für Umweltschutz bereitet die Informationen der Europäischen Union (Unionsregister) sowie der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) für Sachsen-Anhalt auf. Des Weiteren fließen die Daten in den Treibhausgasbericht für Sachsen-Anhalt ein. In Sachsen-Anhalt stammen aktuell rund 60 % der Treibhausgasemissionen aus Anlagen, die am EU-ETS 1 teilnehmen. Während zur Einführung des Europäischen Emissionshandels ca. zwei Drittel der sachsen-anhaltischen EU-ETS 1-Emissionen aus Energieerzeugungsanlagen stammten, verringerte sich dieser Wert über die Jahre auf ca. die Hälfte der EU-ETS 1-Emissionen (siehe Diagramm 1). Damit stellen sie 2024 ca. 8 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalent (CO 2 -Äq.). Ein CO 2 -Äquivalent beschreibt dabei die Klimawirkung verschiedener Treibhausgase in Relation zu Kohlenstoffdioxid (CO 2 ). So wird beispielsweise 1 Kilogramm Lachgas (N 2 O) in seiner Klimawirkung mit einem Äquivalent von 265 Kilogramm CO 2 berücksichtigt bzw. 265 Kilogramm CO 2 -Äquivalent (1 kg CO 2 = 1 kg CO 2 -Äq.). Neuere Erkenntnisse gehen davon aus, dass man sogar für 1 Kilogramm N 2 O 273 ± 130 Kilogramm CO 2 -Äq. ansetzen sollte. Die andere Hälfte stammt aus den Industrieanlagen, deren Emissionsmenge 2013 auf ein den Energieanlagen vergleichbares Niveau gehoben wurde. Die Emissionen aus der Industrie waren lange Zeit konstant und begannen erst in den letzten Jahren etwas zu sinken. Ursachen für diese Entwicklungen liegen einerseits in der Reduktion der Emissionen aus Energieanlagen infolge des Ausbaus der Erneuerbaren Energien, dem Kohleausstieg und der Preisentwicklung am Strommarkt und für Emissionsberechtigungen. Eine Rolle spielen außerdem die Witterung in den Wintermonaten sowie das Auftreten von Wind und Sonnenschein generell. Andererseits wird das Emissionshandelssystem im Bereich der Industrieanlagen weiterhin fortwährend überarbeitet. Weitere Tätigkeiten werden einbezogen, wodurch die Zahl der Anlagen bzw. der Emissionen aus diesen teilweise schlagartig steigt (siehe 2013). Die Emissionen der letzten Jahre stehen deutlich im Zeichen der Corona-Pandemie sowie des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und deren wirtschaftlichen Auswirkungen. Zuletzt entspannten sich die äußeren Umstände ein wenig. Damit verbundene Rebound-Effekte führten u. a. dazu, dass die Emissionen im Jahr 2024 in Sachsen-Anhalt nicht weiter sanken. Im Hinblick auf die verwendeten Einsatzstoffe in den emissionshandelspflichtigen Anlagen in Sachsen-Anhalt zeigt sich, dass drei Stoffe bzw. Stoffgruppen das Gros der sachsen-anhaltischen Emissionen verursachen: Braunkohle, Erdgas und sonstige Brennstoffe wie beispielsweise Rest- und Abfallstoffe der Wirtschaft (siehe Diagramm 2). Der zuletzt absteigende Trend der Emissionen aus diesen Einsatzstoffen liegt in den bereits oben genannten Aspekten begründet: die Stromerzeugung mit Braunkohle ist verglichen mit anderen Energieträgern kostenintensiv, nicht zuletzt durch die hohen spezifischen Emissionen je Kilowattstunde und entsprechend hohen Kosten für den Erwerb von Emissionszertifikaten. Infolge des Ukrainekonfliktes stieg der Preis von Erdgas, was die Energieerzeugung aus diesem ebenso verteuerte. Der Einsatz sonstiger Brennstoffe, die oftmals Verwendung in Industrieprozessen finden, sank aufgrund der wirtschaftlichen Herausforderungen und, damit teilweise verbunden, sinkender Produktionsmengen der letzten Jahre ebenfalls. Berechtigungen (bzw. Zertifikate) zum Ausstoß von Treibhausgasen erhalten die zum Emissionshandel verpflichteten Unternehmen auf zwei Wegen: zum einen werden Berechtigungen unter bestimmten Bedingungen kostenlos verteilt, zum anderen können die Zertifikate an der EEX in Leipzig ersteigert werden. Zur Einführung des Emissionshandels waren die meisten Anlagen sehr gut mit kostenlosen Zertifikaten ausgestattet, bei den Industrieanlagen lag die Zahl kostenloser Zertifikate sogar über der Emissionsmenge (siehe Diagramm 3). Mit einer derartigen Konstellation zeigt ein Instrument wie der Emissionshandel wenig Wirkung. Die Preise für die Zertifikate waren sehr gering und es wurde wenig in den Klimaschutz investiert. Im Laufe der Zeit wurde der Mechanismus zur Vergabe kostenloser Emissionsberechtigungen immer weiter optimiert. Zum Beispiel erhalten Energieanlagen, die ausschließlich der Stromerzeugung dienen, seit 2013 keine kostenlosen Zertifikate mehr. Industrieanlagen werden hinsichtlich eines Benchmarks betrachtet, der die umweltschonendsten Produktionsmethoden als Standard für die Verteilung von kostenlosen Berechtigungen setzt. Seit 2013 dürfen außerdem nur eingeschränkt Zertifikate aus Kyoto-Mechanismen in den Emissionshandel einfließen. Anhand dieser und anderer Aspekte verringerte sich die Ausstattung von Energieanlagen mit kostenlosen Zertifikaten deutlich. Sie müssen inzwischen den Großteil ihrer Zertifikate ersteigern, was wiederum Anreize für Investitionen in den Klimaschutz schafft. Industrieanlagen erhalten immer noch sehr viele Zertifikate kostenlos zugeteilt. Dies soll vor allem verhindern, dass Anlagenbetreiber ihre Produktion in Regionen auslagern, wo dem Klimaschutz eine geringere Bedeutung beigemessen wird als in der Europäischen Union (sog. Carbon Leakage). Doch auch hier wurden in den letzten Jahren Anpassungen vorgenommen. Mit dem Grenzausgleichsmechanismus CBAM werden nach und nach für Produkte, die in der Europäischen Union dem Emissionshandel unterliegen und eingeführt werden, ebenso Zertifikate fällig. Durch den zusätzlichen Kostenfaktor verlieren diese gegenüber emissionsärmer produzierten inländischen Produkten an Attraktivität. Je weiter CBAM voranschreitet, umso mehr werden die kostenlosen Berechtigungen für Industrieanlagen zurückgefahren. Es ist vorgesehen, dass im Jahr 2030 keinerlei Zertifikate mehr kostenlos zur Verfügung gestellt werden und alle Anlagenbetreiber ihren Bedarf durch Ersteigerung decken müssen. Dies gilt sowohl für Energie- als auch für Industrieanlagen. Sachsen-Anhalt hat aufgrund seiner (Industrie-)Geschichte verglichen mit anderen Bundesländern einen hohen CO 2 -Ausstoß. Viele Produkte, die in anderen Bundesländern verbraucht werden, werden in Sachsen-Anhalt hergestellt. Nichtsdestotrotz entsteht dadurch eine Verantwortung für das Land, seinen Treibhausgasausstoß zu verringern. Für die Braunkohlekraftwerke im Land, die für sehr hohe CO 2 -Emissionen verantwortlich sind, liegen teilweise bereits Pläne für die Reduzierung von Treibhausgasemissionen vor, manche befinden sich auch schon in der Umsetzung. Sachsen-Anhalts größtes Braunkohlekraftwerk beispielsweise muss infolge des Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) spätestens Ende 2034 den Betrieb einstellen. Da der Standort jedoch für die Energieerzeugung erhalten bleiben soll, werden hier zukünftig klimaschonendere Wege beschritten. Aber auch Kraftwerke, die nicht vom KVBG betroffen sind, müssen ihren Treibhausgasausstoß weiter verringern, um zum Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 beizutragen. Auch die Industrieanlagen müssen ihre Emissionen deutlich reduzieren. Da bei den Industrieanlagen aktuell verringerte Emissionen noch vielfach auf verringerte Produktionen infolge der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zurückzuführen sind, sind hier noch die Herausforderungen noch größer. Letzte Aktualisierung: 20.10.2025
Die Karte oberflächennaher Rohstoffe 1:200.000 (KOR 200) ist ein Kartenwerk, das gemeinsam von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und den Staatlichen Geologischen Diensten der Länder (SGD) im Auftrag des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf Beschluss der Länderwirtschaftsminister vom 22. Juni 1984 erarbeitet wird. Das Kartenwerk folgt dem Blattschnitt der topographischen Übersichtskarte 1:200.000 (TÜK 200) und besteht aus 55 Kartenblättern mit jeweils einem Erläuterungsheft. Es erfolgt eine Bestandsaufnahme, Beschreibung, Darstellung und Dokumentation der Vorkommen und Lagerstätten von mineralischen Rohstoffe, die üblicherweise im Tagebau bzw. an oder nahe der Erdoberfläche gewonnen werden. Im Besonderen sind dies Industrieminerale, Steine und Erden, Torfe, Braunkohle, Ölschiefer und Solen. Die Darstellung der oberflächennahen Rohstoffe und die zusätzlichen schriftlichen Informationen sind für die Erarbeitung überregionaler, bundesweiter Planungsunterlagen, die die Nutzung oberflächennaher mineralischer Rohstoffe berühren, unentbehrlich. Auf der Karte sind neben den umgrenzten, je nach Rohstoff farblich unterschiedlich dargestellten Lagerstätten- bzw. Rohstoffflächen "Abbaustellen" (=Betriebe) bzw. "Schwerpunkte mehrerer Abbaustellen" mit je einem Symbol dargestellt. Die Eintragungen in der Karte werden ergänzt durch Texterläuterungen. Die Erläuterungsbände haben üblicherweise einen Umfang von 40 - 80 Seiten und sind derzeit nur in der gedruckten Ausgabe der Karte verfügbar. Der Text ist gegliedert in: - Einführung - Beschreibung der Lagerstätten und Vorkommen nutzbarer Gesteine - Rohstoffwirtschaftliche Bewertung der Lagerstätten und Vorkommen oberflächennaher Rohstoffe im Blattgebiet - Verwertungsmöglichkeiten der im Blattgebiet vorkommenden nutzbaren Gesteine - Schriftenverzeichnis - Anhang (u. a. mit Generallegende und Blattübersicht) Die KOR 200 stellt somit die Rohstoffpotentiale in Deutschland in bundesweit vergleichbarer Weise dar und liefert eine Grundlage für künftige Such- und Erkundungsarbeiten sowie einen Beitrag zur Sicherung der Rohstoffversorgung.
Im Rahmen der Umsetzung des „Fit-for-55“-Pakets der Europäischen Kommission wurden seit 2021 wesentliche Elemente der CO₂-Bepreisung in der EU reformiert und an die verschärften Reduktionsziele für 2030 angepasst. Dieser Abschlussbericht fasst die Ergebnisse eines Forschungsvorhabens zusammen, das dem Umweltbundesamt (UBA) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine passgenaue, flexible und wissenschaftlich fundierte Analyse dieser Reformen, konkreter Umsetzungsoptionen und ihrer möglichen sozialen und ökonomischen Auswirkungen geliefert hat. Dazu wurden in zwei Arbeitspaketen (AP) verschiedene wissenschaftliche Produkte erarbeitet. Das erste AP beschäftigte sich mit CO₂-Bepreisung außerhalb des EU-ETS 1 und besonders mit dem neuen EU-ETS 2. Dabei wurden verschiedene Optionen für preisdämpfende Maßnahmen sowie die Mengensteuerung im EU-ETS 2 untersucht. Das zweite AP beschäftigte sich mit dem CBAM. In mehreren Kurzgutachten und Diskussionspapieren wurden verschiedene Teilaspekte des Mechanismus analysiert und offene Fragen sowie mögliche Problemfelder bei der Umsetzung identifiziert.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 73 |
| Europa | 2 |
| Land | 3 |
| Weitere | 1 |
| Wissenschaft | 15 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 30 |
| Text | 23 |
| unbekannt | 27 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 41 |
| Offen | 36 |
| Unbekannt | 3 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 43 |
| Englisch | 45 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Dokument | 20 |
| Keine | 37 |
| Webseite | 40 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 30 |
| Lebewesen und Lebensräume | 45 |
| Luft | 45 |
| Mensch und Umwelt | 80 |
| Wasser | 25 |
| Weitere | 77 |