<p>Der Lebensmittelzusatzstoff Aspartam ist als Süßungsmittel in vielen Lebensmitteln, wie zum Beispiel zuckerfreien Softdrinks, enthalten. Nun wurde Aspartam von der World Health Organisation (WHO) als möglicherweise krebserzeugend für Menschen eingestuft. Was bedeutet das und wo darf Aspartam eigentlich überall eingesetzt werden? Die Chemikaliendatenbank ChemInfo informiert.</p><p>Der süßlich schmeckende, geruchlose, weiße Feststoff Aspartam wurde früher als Nutrasweet vermarktet und ist heute direkt unter dem Namen Aspartam oder als E-Nummer E 951 in zahlreichen Inhaltsstofflisten von Lebensmitteln zu finden. Es darf gemäß EU-Verordnung 1333/2008 (Lebensmittelzusatzstoffe) in über 45 verschiedenen Lebensmittelkategorien zum Einsatz kommen. Darunter sind neben den bekannten Light-Softdrinks zum Beispiel Kaugummis, Nahrungsergänzungsmittel, Fruchtnektare, Frühstücksgetreidekost oder auch würzige Brotaufstriche. Die Höchstmengen werden für jede Lebensmittelkategorie spezifisch festgelegt und können für Aspartam bis zu 6.000 mg/kg Lebensmittel (bei Kleinstsüßigkeiten, die der Erfrischung des Atems dienen) betragen.</p><p>Außer in Lebensmitteln darf Aspartam auch als Bestandteil kosmetischer Mittel zur Maskierung eingesetzt werden. Mit einer Wassergefährdungsklasse von 2 ist es deutlich wassergefährdend, ist jedoch im Boden und im Wasser biologisch abbaubar.</p><p>Grundsätzlich giftig ist Aspartam nicht. Der LD50-Wert (tödliche Dosis für 50 % der getesteten Tiere) bei Ratten liegt mit über 5.000 mg/kg Körpergewicht sogar deutlich über dem von Zitronensäure (2.000-3.000 mg/kg), die ebenfalls als Lebensmittelzusatzstoff zum Einsatz kommt.</p><p><strong>Was bedeutet „möglicherweise krebserzeugend für Menschen“?</strong></p><p>Aspartam ist aus zahlreichen Alltagsprodukten nicht wegzudenken. Aufgrund des sehr breiten Einsatzes ist naheliegend, dass unabhängige Institutionen auch mögliche Folgen eines übermäßigen Konsums prüfen. Eine solche Prüfung ist nun durch die International Agency for Research on Cancer (IARC) der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/w?tag=WHO#alphabar">WHO</a> erfolgt. Das IARC Monographs-Programm identifiziert und bewertet vermeidbare Ursachen von Krebserkrankungen beim Menschen. Neben Chemikalien werden u. a. auch berufliche Expositionen (z. B. durch die Arbeit als Maler oder Malerin) und physikalische oder biologische Einflüsse, wie Sonnenstrahlung und Viren, bewertet. Diese Einflussfaktoren werden in eine von vier Kategorien eingruppiert, die von „krebserzeugend für Menschen“ (Gruppe 1) bis „nicht klassifizierbar hinsichtlich der menschlichen Karzinogenität“ (Gruppe 3) reichen. Damit wird eine Aussage über die mögliche Gefahr getroffen, durch einen Einflussfaktor an Krebs zu erkranken. Wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Krebs bei einer bestimmten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Exposition#alphabar">Exposition</a> tatsächlich auftritt, wird hingegen nicht ermittelt. In Gruppe 1 (krebserzeugend) fallen beispielsweise Faktoren wie Aktiv- und Passivrauchen, alkoholische Getränke, Feinstaub oder auch Empfängnisverhütungsmittel mit Östrogen und Gestagen. Aspartam wurde nun in die Gruppe 2B einsortiert, die aktuell 324 verschiedene Einflussfaktoren umfasst, welche „möglicherweise krebserzeugend für Menschen“ sind. Es ist die niedrigste Kategorie, bei der eine mögliche Krebsgefahr vermutet werden kann. Damit steht Aspartam in einer Reihe mit z. B. Nickel, Melamin, Motorabgasen und traditionell eingelegtem asiatischen Gemüse. Für Aspartam wurden außerdem eingeschränkte Belege für das Auftreten einer bestimmten Krebsart gefunden: Leberkrebs. Ein anderes Süßungsmittel, für das ein mögliches Krebsrisiko bereits durch die IARC untersucht wurde, ist Saccharin (E 954). Für dieses gab es zum Zeitpunkt der Untersuchung aber keine Belege hinsichtlich einer möglichen Krebsgefahr (Gruppe 3).</p><p>In Anbetracht der insgesamt 552 Einflussfaktoren, die den Gruppen 1, 2A und 2B insgesamt angehören, ist ein Kontakt mit krebserzeugenden Substanzen im Alltag nie vollständig ausgeschlossen. Mit der Einschätzung der IARC ist ein überlegter Konsum von Aspartam aber durchaus angeraten. Wer auf Zusatzstoffe in Lebensmitteln möglichst verzichten möchte, kann Getränke und Speisen zum Beispiel mit frischen oder eingekochten Früchten süßen.</p><p><p><strong>ChemInfo<br>Alle in diesem Text enthaltenen Fakten zum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stoff#alphabar">Stoff</a> sind in ChemInfo enthalten. ChemInfo ist die umfassendste deutschsprachige Chemikaliendatenbank und wird als Informationssystem Chemikalien des Bundes und der Länder vom Umweltbundesamt gemeinsam mit verschiedenen Behörden des Bundes der Länder verwaltet, gepflegt und fortlaufend inhaltlich aktualisiert. ChemInfo kann von öffentlich-rechtlichen Institutionen des Bundes und der am Projekt beteiligten Länder sowie von Institutionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, genutzt werden. Auch für die allgemeine Öffentlichkeit steht ein Teildatenbestand unter<a href="http://www.chemikalieninfo.de/">www.chemikalieninfo.de</a>bereit. Diese frei recherchierbaren Informationen geben Auskunft über die Eigenschaften und über die wichtigsten rechtlichen Regelungen von chemischen Stoffen.</p></p><p><strong>ChemInfo<br>Alle in diesem Text enthaltenen Fakten zum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stoff#alphabar">Stoff</a> sind in ChemInfo enthalten. ChemInfo ist die umfassendste deutschsprachige Chemikaliendatenbank und wird als Informationssystem Chemikalien des Bundes und der Länder vom Umweltbundesamt gemeinsam mit verschiedenen Behörden des Bundes der Länder verwaltet, gepflegt und fortlaufend inhaltlich aktualisiert. ChemInfo kann von öffentlich-rechtlichen Institutionen des Bundes und der am Projekt beteiligten Länder sowie von Institutionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, genutzt werden. Auch für die allgemeine Öffentlichkeit steht ein Teildatenbestand unter<a href="http://www.chemikalieninfo.de/">www.chemikalieninfo.de</a>bereit. Diese frei recherchierbaren Informationen geben Auskunft über die Eigenschaften und über die wichtigsten rechtlichen Regelungen von chemischen Stoffen.</p>
<p>Die App „Chemie im Alltag“ bietet einen schnellen Zugang zu verlässlichen Informationen über chemische Substanzen – jetzt gibt es eine neue Auflage! Mit verbesserten Suchoptionen, modernem Design und barrierefreiem Zugang ist die App ideal für alle, die sich für Chemikalien und ihre Verwendungen interessieren. Version 2.0 ist ab sofort im App Store und im Google Play Store verfügbar.</p><p>Sie haben sich schon einmal gefragt, in welchen Wettkampfsportarten die Einnahme von Metoprolol laut WADA verboten ist (Antwort: u. a. Bogenschießen, Schießen und Unterwassersport), ob Cholesterin eigentlich krebserregend ist (nach aktuellem Erkenntnisstand der IARC nicht), worum es sich bei C.I. 77000 in Ihrem Kosmetikum handelt (Aluminium) oder wieviel Ethanol in Rum enthalten sein muss (mindestens 37,5 % vol)? Dann ist die Chemie im Alltag-App für Sie genau das Richtige. Der Download der neuen Version 2.0 ist seit Oktober 2024 möglich.</p><p><strong>Chemikalien – ein Übel oder ein Segen?</strong></p><p>Für manche ist der Begriff Chemie vor allem verbunden mit negativen Assoziationen wie „giftig“, „reaktiv“ oder schlichtweg „zu kompliziert“. Dabei ist Chemie in unserem täglichen Umgang viel allgegenwärtiger als knallbunte Explosionen in aufwändigen Reportagen. Ob als Tenside in der Waschmittelindustrie, im Fahrzeugtank oder als Lebensmittelfarbstoffe im Supermarkt – überall können uns Chemikalien mit ihren diversen Eigenschaften behilflich sein. Chemie in unserem Alltag – ist das nun also ein Übel oder ein Segen? Für einen erleichterten Zugang zu alltagsgebräuchlichen Chemikalieninformationen gibt es die App „Chemie im Alltag“, welche sich an chemisch interessierte Bürgerinnen und Bürger richtet.</p><p><strong>„Chemie im Alltag“ – eine bewährte App ab sofort in neu</strong></p><p>Die App erwuchs aus der Idee, eine Recherche zu chemischen Substanzen schnell und überall zu ermöglichen - stets verfügbar über Smartphone und Tablet. Im Jahr 2021 ging daher die initiale Version der App in die Stores und bietet seither die unterschiedlichsten Suchoptionen. Während die Suche nach Stoffnamen über die Startseite möglich ist, führt das Menü auch zu weiteren Suchen per chemischer Summenformel, E-Nummer für Zusatzstoffe oder etwa einer Nummer auf Warntafeln für Gefahrgut-Transporte. Die App verfügt außerdem über einen Barcodescan und erlaubt das Zwischenspeichern von interessanten Stoffdossiers unter Ihren persönlichen „Favoriten“.</p><p>Um die App technisch auf dem neuesten Stand zu halten und fit für eine regelmäßige Datenaktualisierung zu machen, erfolgte nun eine grundlegende Weiterentwicklung. In diesem Zuge erhielt die App auch gleich ein zeitgemäßes Aussehen für eine ansprechende Nutzung und weitreichende Anpassungen für einen barrierefreien Zugang. Die App besticht nun durch eine verbesserte Benutzerführung, was die Bedienung künftig einfacher und intuitiver gestaltet. Außerdem konnten die App-Inhalte durch noch mehr relevante Stoffinformationen erweitert werden. Die App ist kostenlos und es ist keine Registrierung erforderlich.<br>Die App „Chemie im Alltag“ nutzt einen Teildatenbestand des VKoopUIS-Kooperationsprojektes ChemInfo – dem Informationssystem Chemikalien des Bundes und der Länder. Während die App sowie weitere public-Recherchen frei verfügbar sind, kann der Gesamtdatenbestand ChemInfo von öffentlich-rechtlichen Institutionen des Bundes und der am Projekt beteiligten Länder sowie von Institutionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, genutzt werden.Die App „Chemie im Alltag“ nutzt einen Teildatenbestand des VKoopUIS-Kooperationsprojektes ChemInfo – dem Informationssystem Chemikalien des Bundes und der Länder. Während die App sowie weitere public-Recherchen frei verfügbar sind, kann der Gesamtdatenbestand ChemInfo von öffentlich-rechtlichen Institutionen des Bundes und der am Projekt beteiligten Länder sowie von Institutionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, genutzt werden.
<p>Das Insektizid Parathion ist seit Jahren nicht mehr zugelassen. Dennoch kommt es vor allem in längere Zeit ungenutzten Kleingärten immer wieder zu Funden des auch als E 605 bekannten Nervengifts. E 605 ist umweltgefährdend, schon bei Hautkontakt giftig für Menschen und aufgrund seiner toxischen Wirkung ein chemischer Kampfstoff – viele Gründe, um über den Umgang mit Parathion-Funden aufzuklären.</p><p>Bei Parathion (auch: Parathionethyl oder Thiophos) handelt es sich um eine gelbe, knoblauchartig riechende Flüssigkeit, die im Wasser nach unten sinkt. Auch die Dämpfe sind schwerer als Luft. Es hemmt das vom Nervensystem benötigte Enzym Acetylcholinesterase und ist als lebensgefährlich beim Einatmen und Verschlucken eingestuft. Auch bei Hautkontakt ist es giftig. Das IARC Monographs-Programm listet Parathion in der Gruppe 2B als <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stoff#alphabar">Stoff</a>, der bei andauernder <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Exposition#alphabar">Exposition</a> möglicherweise krebserzeugend für Menschen ist. Es ist außerdem sehr giftig für Wasserorganismen, auch mit langfristiger Wirkung (H410), und stark wassergefährdend.</p><p>Aufgrund der verschiedenen schwerwiegenden Gefahren für Mensch und Umwelt, die von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=E_605#alphabar">E 605</a> ausgehen, gibt es Verbote zum Inverkehrbringen in Bedarfsgegenständen sowie festgelegte Rückstandshöchstmengen an verschiedenen Lebensmitteln und klare rechtliche Vorgaben zur Lagerung des Stoffes. Außerdem gilt ein Geringfügigkeitsschwellenwert von 0,005 µg/l für das Grundwasser sowie ein Jahresdurchschnittswert von 0,005 µg/l als <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=Umweltqualittsnorm#alphabar">Umweltqualitätsnorm</a> für sowohl Fließgewässer und Seen als auch Übergangs- und Küstengewässer. Mit dem richtigen Verhalten können Einsatzkräfte die Einhaltung dieser Grenzwerte zum Schutz von Mensch und Umwelt unterstützen.</p><p><strong>Wie schützen Einsatzkräfte sich selbst und die Umwelt?</strong></p><p>Aufgrund der toxischen Wirkung ist bei Einsätzen in Anwesenheit von Parathion der Eigenschutz extrem wichtig. Einsatzkräfte sollten insbesondere auch zum Schutz der Haut Körperschutzform 3 nach FWDV 500 tragen. Der AEGL2-Wert für 4 h liegt mit 0,96 mg/m3etwa im Bereich von Quecksilberdampf (0,67 mg/m³). Da Parathion-Dämpfe schwerer als Luft sind, sollten tiefergelegene Bereiche gemieden werden.</p><p>Ein Eindringen der Chemikalie in Kanalisation und Gewässer muss aufgrund der hohen Giftigkeit gegenüber Wasserorganismen mit allen verfügbaren Maßnahmen verhindert werden. Als Bindemittel können trockener Sand, Erde, Kieselgur, Vermiculit oder Ölbinder eingesetzt werden. Geeignete Abdichtmaterialien sind unter anderem Butyl-, Chlor- oder Fluorkautschuk sowie PTFE.</p><p><strong>Und wenn es brennt?</strong></p><p>Im Falle eines Parathion-Brandes kommt es zur Freisetzung von giftigen Gasen, Schwefeldioxid oder Phosphoroxiden. Ein Wasser-Sprühstrahl ist zum Löschen zwar geeignet, jedoch muss das Löschwasser aufgrund der großen Umweltgefahr aufgefangen werden. Alternativ können auch Trockenlöschmittel zum Einsatz kommen. Sofern dies gefahrlos möglich ist, sollte man das Feuer am besten ausbrennen lassen. Grundsätzlich sollte Parathion nicht mit brennbaren Stoffen oder Oxidationsmitteln zusammengelagert und von Zündquellen ferngehalten werden. Die Entsorgung muss in einer genehmigten Anlage mit geeignetem Verbrennungsofen erfolgen.</p><p><p><strong>Die Gefahrstoffschnellauskunft</strong></p><p>Die Gefahrstoffschnellauskunft (GSA) ist Teil der Chemikaliendatenbank ChemInfo. Sie kann von öffentlich-rechtlichen Institutionen des Bundes und der am Projekt beteiligten Länder sowie von Institutionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, genutzt werden. Das sind u.a. Fachberater sowie Feuerwehr, Polizei oder andere Einsatzkräfte. ChemInfo und die GSA geben Auskunft über die gefährlichen Eigenschaften und über die wichtigsten rechtlichen Regelungen von chemischen Stoffen.</p></p><p><strong>Die Gefahrstoffschnellauskunft</strong></p><p>Die Gefahrstoffschnellauskunft (GSA) ist Teil der Chemikaliendatenbank ChemInfo. Sie kann von öffentlich-rechtlichen Institutionen des Bundes und der am Projekt beteiligten Länder sowie von Institutionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, genutzt werden. Das sind u.a. Fachberater sowie Feuerwehr, Polizei oder andere Einsatzkräfte. ChemInfo und die GSA geben Auskunft über die gefährlichen Eigenschaften und über die wichtigsten rechtlichen Regelungen von chemischen Stoffen.</p>
Die Datenbank „Biozide in der Umwelt“ (BiU) wird regelmäßig mit aktuellen Umweltmonitoringdaten zu Bioziden aus dem deutschsprachigen Raum erweitert. Von den 66 recherchierten Datenbanken erwiesen sich acht Quellen als geeignet für die kontinuierliche Integration von Messdaten. Diese liefern Informationen zu 125 bioziden Substanzen und Transformationsprodukten, wobei insgesamt rund 800.000 Messwerte in die Datenbank aufgenommen werden können. Die überwiegende Mehrheit der Daten stammt aus Deutschland (95,5 %), gefolgt von der Schweiz (3,5 %) und Österreich (1,0 %). Es entsteht somit eine umfassende und aktuelle Datengrundlage für die Überwachung von Bioziden in der Umwelt.
<p>Antibakterielle Putzmittel, Holzschutzmittel, Mückenspray, Ameisengift: Biozidprodukte werden an vielen Stellen eingesetzt. Immer häufiger finden sich die Substanzen in unserer Umwelt. In der neuen Datenbank „Biozide in der Umwelt“ (BiU) werden Daten zu Biozid-Wirkstoffen in Gewässern, Böden oder Lebewesen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz zusammengestellt und sind frei abrufbar.</p><p>Biozidprodukte bekämpfen tierische Schädlinge und Lästlinge, aber auch Algen, Pilze oder Bakterien. Sie werden in vielen Bereichen in privaten Haushalten eingesetzt. Auch bei technischen Anwendungen, wie zum Beispiel der Papierherstellung, als Schiffsanstrich gegen Biofouling oder in Fassadenfarben werden biozide Wirkstoffe verwendet. Nicht wenige der enthaltenen Wirkstoffe sind jedoch aufgrund ihrer Eigenschaften schädlich für die Umwelt und die Gesundheit von Menschen und Tieren. Aufgrund des breiten Anwendungsspektrum von Biozidprodukten können verschiedenste Umweltbereiche belastet und in ihrer Funktion beeinträchtigt werden. Doch wie groß ist die Belastung der Umwelt mit Bioziden tatsächlich und sind Maßnahmen zur Reduktion des Eintrags von Bioziden in die Umwelt wirkungsvoll?</p><p>Die neu entwickelte Datenbank „Biozide in der Umwelt“ (BiU) soll zur Beantwortung dieser Fragen beitragen und ist als eigenständiges Modul in der Datenbank "Informationssystem Chemikalien" (ChemInfo) des Bundes und der Länder angelegt. Auf der<a href="https://recherche.chemikalieninfo.de/biu">BiU-Webseite</a>können Umweltmonitoringdaten zu Bioziden aus Deutschland, Österreich und der Schweiz frei zugänglich und kostenlos recherchiert werden. Eine Suchmaske erleichtert die gezielte Suche nach bestimmten Stoffen oder spezifischen Anwendungsbereichen sowie nach ausgewählten Umweltmedien von Abwasser, Boden, Gewässer und Sediment bis hin zu Funden in Organismen.</p><p>Die Grundlage für die Datenbank wurde im Rahmen eines Gutachtens „Integration von Biozidmonitoringdaten aus Literaturquellen in eine Datenbank“ (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>-FB 172 962) geschaffen. Hierbei wurden durch eine intensive Literaturrecherche Umweltmonitoringdaten von bioziden Wirkstoffen und ausgewählten Metaboliten aus wissenschaftlichen Publikationen, Forschungsberichten sowie Datenbanken zusammengetragen.</p><p>Initial sind 91 biozide Wirkstoffe mit Datensätzen aus etwa 80.000 Wasser-/Abwasserproben, 380 Boden-/Klärschlammproben sowie 4.500 biotischen Proben recherchierbar. Neben den Monitoringdaten werden auch Informationen zur Zulassung der Wirkstoffe im Rahmen der Biozid-Verordnung sowie physikalisch-chemische Daten bereitgestellt. Das Ziel der Datenbank BiU ist es, einer breiten Interessentengruppe Informationen zu Monitoringdaten zu Bioziden zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus können die Daten herangezogen werden, um die Grundlagen für die Umweltrisikobewertung von Bioziden zu unterstützen. So können beispielsweise für die Umwelt sehr problematische Stoffe identifiziert und Maßnahmen zu deren Reduktion erarbeitet werden. Um diese Anforderungen weiterhin aufrecht zu erhalten, wird angestrebt die Datengrundlage und damit die Datenbank regelmäßig zu aktualisieren.</p>
<p>In den vergangenen Monaten kam es in Deutschland zu mehreren Todesfällen von Jugendlichen, die mutmaßlich auf einen Konsum der Droge Ecstasy zurückzuführen sind. Viele weitere Teenager mussten mit zum Teil schwerwiegenden Nebenwirkungen im Krankenhaus behandelt werden. Welche Nebenwirkungen hat Ecstasy und was sagt der Gesetzgeber zu dieser Partydroge? Die Gefahrstoffschnellauskunft klärt auf.</p><p><strong>Was ist Ecstasy?</strong></p><p>Als Ecstasy bezeichnet man meist in Tablettenform ausgegebene Präparate, die als Hauptwirkstoff das Betäubungsmittel Methylendioxymetamfetamin, kurz: MDMA, enthalten. Diese organische Chemikalie ist farblos und wenig flüchtig. Der Verkehr von Betäubungsmitteln wird in Deutschland im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geregelt. Dieses unterscheidet zwischen nicht verkehrsfähigen Betäubungsmitteln (Anlage I), verkehrsfähigen, aber nicht verschreibungsfähigen Betäubungsmitteln (Anlage II) sowie verkehrsfähigen und verschreibungsfähigen Betäubungsmitteln (Anlage III). MDMA zählt zu den Betäubungsmitteln der Anlage I und damit zu den am strengsten regulierten Drogen. In dieselbe Kategorie fallen unter anderem weitere bekannte Drogen wie LSD, Heroin und Meskalin. Die Erlaubnis zur Herstellung oder zum Inverkehrbringen dieser Substanzen kann durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nur ausnahmsweise und ausschließlich zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken erteilt werden.</p><p><strong>Welche Schäden können beim Konsum auftreten?</strong></p><p>Entsprechend lang ist auch die Liste möglicher negativer Auswirkungen eines Ecstasy-Konsums. Die berauschende Wirkung von MDMA ergibt sich aus der Stimulation des zentralen Nervensystems. Die Einnahme bewirkt Erregung und Ruhelosigkeit bis hin zur Trunkenheit und stört die Reaktionsfähigkeit. Nach massiver Einnahme können Übelkeit, klamme Haut, beschleunigte Herztätigkeit mit Körpertemperatursteigerung, Muskelschmerz und -nekrose sowie eine Verringerung der Nierenfunktion und unkontrollierte Muskelkrämpfe auftreten. Ein irreversibler Schaden ist möglich. Bei längerem Gebrauch können sich Schwächegefühl, Appetit- und Gewichtsverlust, Schlaflosigkeit, Angstgefühl, Muskelstarre, Sehstörungen sowie Verhaltens- und Gedächtnisstörungen bis hin zu Wahnvorstellungen einstellen. Dabei kann das zentrale Nervensystem nachhaltig geschädigt werden.</p><p>Für Einsatzkräfte zu beachten ist: im seltenen Fall von Ecstasy-Bränden können giftige nitrose Gase entstehen. Da die Dämpfe schwerer als Luft sind, sollten Einsatzkräfte beim Auftreten größerer Mengen der Gase oder Dämpfe Schutzkleidung mit Pressluftatmer tragen. Geschädigte Personen sollten unter Überwachung der Lebensfunktionen, Schutz vor Wärmeverlust und Freihaltung der Atemwege ärztlicher Behandlung zugeführt werden.</p><p><strong>Betäubungsmittel auf Rezept? Nicht für Ecstasy!</strong></p><p>Einzelne Betäubungsmittel der Anlage III des BtMG dürfen gemäß Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) unter Einhaltung der notwendigen Nachweisführung von Ärzten, Zahnärzten oder Tierärzten, zum Beispiel als Substitutionsmittel oder als Notfallvorrat in der Palliativversorgung, verschrieben werden. Diese sind zum Beispiel Oxycodon, Lorazepam, Morphin oder Methadon. MDMA ist hingegen in keinem Fall verschreibungsfähig. Die Herstellung oder Abgabe der Substanz ist gemäß §29 des BtMG eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren geahndet werden kann.</p><p><p><strong>Die Gefahrstoffschnellauskunft</strong></p><p><em>Alle Fakten zu den genannten Chemikalien sind in der Chemikaliendatenbank ChemInfo enthalten. Die Gefahrstoffschnellauskunft ist Teil von ChemInfo. Sie kann von öffentlich-rechtlichen Institutionen des Bundes und der am Projekt beteiligten Länder sowie von Institutionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, genutzt werden. Das sind u. a. Fachberater sowie Feuerwehr, Polizei oder andere Einsatzkräfte. Auch für die allgemeine Öffentlichkeit steht ein Datenbestand unter</em><em><a href="http://www.chemikalieninfo.de/">www.chemikalieninfo.de</a></em><em>bereit. Diese frei recherchierbaren Informationen geben Auskunft über die Eigenschaften und die wichtigsten rechtlichen Regelungen von chemischen Stoffen.</em></p></p><p><strong>Die Gefahrstoffschnellauskunft</strong></p><p><em>Alle Fakten zu den genannten Chemikalien sind in der Chemikaliendatenbank ChemInfo enthalten. Die Gefahrstoffschnellauskunft ist Teil von ChemInfo. Sie kann von öffentlich-rechtlichen Institutionen des Bundes und der am Projekt beteiligten Länder sowie von Institutionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, genutzt werden. Das sind u. a. Fachberater sowie Feuerwehr, Polizei oder andere Einsatzkräfte. Auch für die allgemeine Öffentlichkeit steht ein Datenbestand unter</em><em><a href="http://www.chemikalieninfo.de/">www.chemikalieninfo.de</a></em><em>bereit. Diese frei recherchierbaren Informationen geben Auskunft über die Eigenschaften und die wichtigsten rechtlichen Regelungen von chemischen Stoffen.</em></p>
Mit der Anwendung von Biozidprodukten geht der unerwünschte Eintrag von Biozidwirkstoffen in die Umwelt einher, was potentielle Risiken für Mensch und Ökosysteme birgt. Zahlreiche Veröffentlichungen aus Europa thematisieren den Eintrag von Bioziden in die Umwelt, dennoch fehlt eine zentrale Sammlung von Monitoringdaten, wodurch eine gesamtheitliche Auswertung erschwert wird. Ziel des vorliegenden Projektes war daher, europaweite Monitoringdaten von Bioziden aus wissenschaftlichen Publikationen, Berichten und externen Datenbanken zu extrahieren, zu validieren und in einer einheitlichen Struktur darzustellen. So wird die Grundlage für eine Monitoringdatenbank geschaffen. Als Ergebnis wurden 32.281 Umweltkonzentrationen von Bioziden aus 192 Publikationen und Berichten eingetragen. Zusätzlich wurden 4.000.219 Datensätze mit Umweltkonzentrationen von Bioziden aus zwei externen Datenbanken für die Integration in die Biozid-Datenbank aufgearbeitet. Der komplette Datensatz enthält somit insgesamt 4.032.500 Daten von 119 Bioziden und deren Transformationsprodukten, die in 31 Ländern des europäischen Kontinents und in verschieden Umweltmatrizes gemessenen wurden. Quelle: Forschungsbericht
<p>Im Herbst 2022 ist der Unternehmer Dietrich Mateschitz im Alter von 78 Jahren gestorben. Sein Name ist eng verbunden mit dem Bekanntwerden einer Chemikalie, die heute in zahlreichen Energy-Drinks und anderen Alltagsprodukten zu finden ist: Taurin. Während der Stoff anfangs rechtlich noch wenig Beachtung fand, ist der Zusatz von Taurin mittlerweile für diverse Produkte reglementiert.</p><p>Taurin ist ein kristallines, farbloses bis weißes Pulver, das mäßig wasserlöslich und in 6 %iger Lösung einen leicht sauren <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=pH-Wert#alphabar">pH-Wert</a> hat. Der Substanz wird – vor allem in Verbindung mit Koffein - eine vitalisierende Wirkung zugeschrieben. Es ist eine organische Substanz, die neben den häufig in organischen Stoffen vorkommenden Elementen Kohlenstoff, Wasserstoff, Stickstoff und Sauerstoff auch ein Schwefelatom enthält. Als Bestandteil von Aminosäure-Infusionslösungen ist es als Arzneimittel-Wirkstoff zugelassen.</p><p>Anders als gelegentlich behauptet, wird Taurin dafür nicht aus Stieren gewonnen, sondern im Labor synthetisiert. Bei der Arbeit mit reinem Taurin wird das Tragen von Handschuhen und Schutzanzügen empfohlen, da es bei Hautkontakt zu Reizungen kommen kann. Die massive Einnahme des reinen Stoffes kann Übelkeit, Erbrechen sowie eine Reizung der Magen-Darm-Schleimhäute auslösen. Mit einer Wassergefährdungsklasse von 2 ist Taurin außerdem deutlich wassergefährdend, die tödliche Dosis für Ratten (angegeben als letale Dosis LD50) ist bei oraler Aufnahme mit mehr als 5.000 mg pro kg Körpergewicht aber sehr hoch.</p><p>In Maßen ist der Verzehr von Taurin als Nahrungsergänzung also möglich und vom Gesetzgeber auch gestattet, seit 2012 steht Taurin auf der Unionsliste der Aromastoffe (Verordnung (EG) Nr. 1334/2008). Im Folgenden gibt es darum einige weitere Anregungen der Gesetzgebung zur Verwendung von Taurin:</p><p><p>ChemInfo ist das Informationssystem Chemikalien des Bundes und der Länder.<br>Weitere spannende Informationen zu Chemikalien findet man öffentlich und registrierungsfrei unterhttps://recherche.chemikalieninfo.de/.Mit der kostenlosen App „Chemie im Alltag“ können Informationen zu Lebensmittelzusatzstoffen oder Kosmetikinhaltsstoffen außerdem jederzeit auch unterwegs abgerufen werden.<p>ChemInfo ist das Informationssystem Chemikalien des Bundes und der Länder.<br>Weitere spannende Informationen zu Chemikalien findet man öffentlich und registrierungsfrei unterhttps://recherche.chemikalieninfo.de/.Mit der kostenlosen App „Chemie im Alltag“ können Informationen zu Lebensmittelzusatzstoffen oder Kosmetikinhaltsstoffen außerdem jederzeit auch unterwegs abgerufen werden.
<p>Verlässliche, umfassende und aktuelle Informationen über umweltrelevante Eigenschaften von chemischen Stoffen und ihren Gemischen sind für alle Bereiche des Umweltschutzes und zur Gefahrenabwehr von großer Bedeutung. Diese gebündelten Informationen werden von zahlreichen Behörden, Pressestellen sowie Privatleuten genutzt.</p><p>Was bietet ChemInfo?</p><p>ChemInfo stellt umfangreiche Chemikalieninformationen in einen weit gefächerten Merkmalskatalog zur Verfügung. Für diese Stoffe sind neben physikalisch-chemischen, ökotoxikologischen, toxikologischen Parametern auch ihre Vorkommen in der Umwelt enthalten. Außerdem finden Sie Inhalte, die für die Belange des Umwelt-, Verbraucher-, Katastrophen- und Arbeitsschutzes von unmittelbarer Bedeutung sind. Hierzu zählen Angaben zu Gefahren, die von diesen Stoffen ausgehen, zu Schutz- und Einsatzmaßnahmen sowie die Wiedergabe der stoffrelevanten Inhalte aus rechtlichen Regelungen. Neben Daten, die unmittelbar für ChemInfo erarbeitet wurden, sind Informationen zahlreicher anderer Spezialdatenbanken aufgenommen. ChemInfo beinhaltet zum Beispiel aktuelle Gefahrgutinformationen aus der Datenbank GEFAHRTGUT der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), die Wassergefährdungsklassen aus der Datenbank Rigoletto des Umweltbundesamtes sowie Einsatzinformationen aus dem Rufbereitschafts- und Ersteinsatzinformationssystem RESY (Hamburg).</p><p>Ein besonderer Service von ChemInfo ist die Bereitstellung von rechtlichen Einstufungen und Regelungen im Bereich der Chemikalien. Die über 200 Verordnungen, Gesetze und Regelungen, in denen der Umgang mit Chemikalien reglementiert ist, sind in ChemInfo enthalten. Hier findet man die wesentlichen Aussagen aus den Rechtswerken. Außerdem werden die Regelungen den betroffenen chemischen Stoffen direkt zugeordnet.</p><p>Wer nutzt ChemInfo und wofür?</p><p>ChemInfo steht in drei verschiedenen Varianten zur Verfügung. Während Behörden und Fachberater vorrangig den Gesamt-Datenbestand nutzen, wählen Einsatzkräfte der BOS-Organisationen (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) vor allem die Gefahrstoffschnellauskunft, einen Teildatenbestand von Cheminfo, der im Notfall schnell und übersichtlich Chemikalieninformationen liefert. Vor der Nutzung des gesamten ChemInfo-Datenbestandes sowie der Gefahrstoffschnellauskunft muss eine Registrierung erfolgen.</p><p>Die interessierte Bevölkerung kann ohne vorherige Anmeldung im öffentlich zugänglichen public-Datenbestand recherchieren. Für alle Datenbestände gibt es unterschiedliche Produkte, die in Abhängigkeit vom verwendeten Endgerät (Desktop-PC oder Smartphone/Tablet) zur Recherche genutzt werden können.</p><p>ChemInfo wird vor allem von folgenden Anwendergruppen genutzt:</p><p>Gefahrstoffschnellauskunft</p><p>Ein zentrales Produkt von ChemInfo ist die Gefahrstoffschnellauskunft (GSA). Sie bietet allen Einsatzkräften speziell für ihre Bedürfnisse zugeschnittene, schnelle und übersichtliche Informationen im Notfall. Für die GSA ist grundsätzlich eine Registrierung erforderlich und sie darf aus lizenzrechtlichen Gründen aktuell nur von Behördenmitarbeitenden, Forschungseinrichtungen und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben („Blaulichtorganisationen“) im Rahmen ihrer Aufgaben verwendet werden. Die Nutzung ist kostenlos. Die GSA gibt es aktuell als Online-Rechercheanwendung, Offline-Desktopanwendung sowie als mobile App für Smartphones und Tablets. Ein Zugang kann über die<a href="https://identity.chemikalieninfo.de/Registration/AddUser">Registrierungsseite von ChemInfo</a>beantragt werden. Nähere Informationen finden Sie auf der<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/informationssystem-chemikalien-des-bundes-der/gefahrstoffschnellauskunft-des-umweltbundesamtes">Unterseite zur Gefahrstoffschnellauskunft</a>.</p><p>„Chemie im Alltag“</p><p>Die „Chemie im Alltag“ (kurz: CiA) ist eine App, die sich vorrangig an chemisch interessierte Bürgerinnen und Bürger richtet. Sie ist seit Oktober 2021 im<a href="https://play.google.com/store/apps/details?id=de.umweltbundesamt.cia">Play Store</a>von Google und im Apple-<a href="https://apps.apple.com/de/app/chemie-im-alltag/id1496353119">App Store</a>verfügbar. In der App können allgemeine Informationen z. B. zu physikalisch-chemischen Daten und Verwendungen von Chemikalien recherchiert werden. Dies ist insbesondere für klassische Verbraucherprodukte wie Lebensmittel und Kosmetika interessant. Diese enthalten häufig Chemikalien, die im oder am Körper zum Einsatz kommen und daher für chemisch Interessierte besonders relevant sind. Um die Eingabe sehr langer Chemikaliennamen zu vereinfachen, bietet die Chemie im Alltag-App einen EAN-Code-Scanner an, mit dem die Inhaltsstoffe von Produkten direkt in der App angezeigt werden können. Aus dieser Liste können dann einzelne Chemikalien angetippt werden und man erhält weiterführende Informationen zur gewählten Chemikalie aus der ChemInfo-Datenbank. Des Weiteren sind in der App z.B. Informationen zu Gefahrtafeln im Transportwesen, E-Nummern in Lebensmitteln und Erklärungen zu Gefahrenpiktogrammen, die häufig auf Reinigungsmitteln abgebildet sind, enthalten. Die „Chemie im Alltag“ ist kostenlos und öffentlich für alle verfügbar.</p><p>Die Geschichte von ChemInfo</p><p>Seit mehr als 25 Jahren arbeiten Bundes- und Länderbehörden auf unterschiedlichen staatlichen Ebenen des Umwelt-, Bevölkerungs- und Arbeitsschutzes zusammen, um verlässliche und gut strukturierte Daten zu Chemikalien zu erarbeiten und den Anwendern bereitzustellen. Grundlage dieser länderübergreifenden Zusammenarbeit war die Verwaltungsvereinbarung zum „Gemeinsamen zentralen Stoffdatenpool von Bund und Ländern (GBSL)“. Nachdem zwei Jahrzehnte der primäre Fokus auf Behördenarbeit gelegt wurde, verständigten sich die beteiligten Partner auf die Verbreiterung des Nutzerspektrums und eine technische Erneuerung des Systems. Die GSBL-Verwaltungsvereinbarung wurde daraufhin zum 31. Dezember 2015 beendet und eine Kooperation zur Etablierung des Informationssystems Chemikalien von Bund und Ländern: ChemInfo (VKoopUIS Projekt Nr. 53) beschlossen. Am 1. Januar 2016 startete dieses Kooperationsprojekt mit 14 Partnern. Mit Fertigstellung der Online-Rechercheanwendung im Dezember 2021 ist die Neuentwicklung des Systems abgeschlossen. Zukünftig werden nun wieder mehr Datenprojekte im Mittelpunkt der Kooperationsarbeit stehen.</p><p>Partnerländer und -behörden</p><p>ChemInfo wird durch folgende Länder und den Bund weiterentwickelt:</p><p><u>Beteiligte Bundesländer</u></p><p><br>Beteiligte Bundesbehörden
<p>Im Hafen der libanesischen Hauptstadt Beirut kam es zu einer gewaltigen Explosion, das menschliche Leid und der Schaden an der Infrastruktur ist noch nicht abschätzbar. Durch den Brand einer Lagerhalle detonierten mehrere Tonnen unsachgemäß gelagertes Ammoniumnitrat. Die Gefahrstoffschnellauskunft informiert über die Geschichte, die Verwendung und den chemischen Hintergrund dieser Verbindung.</p><p>Im Hafen der libanesischen Hauptstadt Beirut kam es am Abend des 4. August 2020 um kurz nach 18 Uhr Ortszeit zu einer riesigen Detonation. Große Teile der Hauptstadt sind durch die direkte Explosion und durch die einhergehende Druckwelle zerstört wurden. Die Detonation war noch auf der, 160 km entfernten, Insel Zypern zu hören bzw. zu spüren. Es gibt nach ersten Erkenntnissen über 135 Tote und über 5000 Verletzte, Rettungskräfte suchen nach Vermissten, Mediziner versuchen, die Überlebenden zu versorgen. Doch was war geschehen? Nach ersten Erkenntnissen kam es zu einem Lagerhallenbrand im westlichen Teil des Hafens. In der brennenden Lagerhalle sollen unter anderem ca. 2750 t der Chemikalie Ammoniumnitrat unsachgemäß gelagert worden sein. Durch den vorschreitenden Brand der Lagerhalle wurde das Ammoniumnitrat wahrscheinlich so stark thermisch belastet, dass es schlussendlich zur Detonation kam.</p><p>Betrachtet man den geschichtlichen Hintergrund dieser Chemikalie kam es immer wieder zu Unfällen und Explosionen, auch mit terroristischem Hintergrund. Unter anderem verwendeten die Attentäter von Oklahoma (USA) im April 1995 Ammoniumnitrat für ihre Bomben. Weiterhin kam es zu riesigen Explosionen im Zusammenhang mit Ammoniumnitrat in der chinesischen Hafenstadt Tianjin (2015), in der französischen Stadt Toulouse (2001) und im Hafen der amerikanischen Stadt Texas City (1947). Auch der größte Chemieunfall in Deutschland am 21. September 1921 wurde durch diese Chemikalie ausgelöst. Hierbei wurde das Oppauer Stickstoffwerk in Ludwigshafen fast komplett zerstört.</p><p>Wofür wird Ammoniumnitrat verwendet?</p><p>Zunächst handelt es sich um einen der wichtigsten Stickstoffdünger der Landwirtschaft. Ebenfalls wird es als Treibmittel in Autoairbags verwendet. Aber es ist auch ein wichtiger Rohstoff zur Sprengstoffherstellung. Doch was macht Ammoniumnitrat so gefährlich? Die reine Erscheinung ist unscheinbar und lässt an körniges Eis erinnern. Schaut man sich hingegen die chemischen Eigenschaften und Struktur etwas genauer an, kann man das enorme Gefahrenpotenzial erahnen. Die Summenformel lautet NH4NO3 und lässt die Experten auf den ersten Blick erkennen, dass hier sehr leicht Stickstoff und Sauerstoff bei der Verbrennung entsteht. Ähnliche Strukturelemente sind im Nitroglyzerin und im TNT vorhanden. Ammoniumnitrat besitzt keinen direkten Schmelzpunkt, sondern zersetzt sich bei einer Temperatur von 169,6 °C schlagartig in die oben genannten gasförmigen Produkte. Wie kann man nun solche Katastrophen verhindern? Besonders wichtig ist die richtige Lagerung von Ammoniumnitrat. Hierbei sollte die Menge an eingelagertem Ammoniumnitrat so weit wie möglich auf eine geringe, verwendungsnotwendige Masse reduziert werden. Weiterhin sollte bei der Lagerung möglichst eine sehr trockne und kühle <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Atmosphre#alphabar">Atmosphäre</a> vorhanden sein, um ein Verklumpen der Ammoniumkristalle zu verhindern. Hält man alle diese Vorkehrungen ein, können Katastrophen wie in Beirut vorgebeugt werden.</p><p>Gefahrstoffschnellauskunft (GSA)</p><p>Die Gefahrstoffschnellauskunft ist Teil der Chemiedatenbank ChemInfo. Sie kann von öffentlich-rechtlichen Institutionen des Bundes und einiger Länder sowie von Institutionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, genutzt werden. Das sind u.a. Feuerwehr, Polizei oder andere Einsatzkräfte. Für die allgemeine Öffentlichkeit steht ein Datenbestand unter<a href="http://www.chemikalieninfo.de/">www.chemikalieninfo.de</a>bereit. Dieser frei recherchierbare Datenbestand informiert Sie über die gefährlichen Eigenschaften und über die wichtigsten rechtlichen Regelungen von chemischen Stoffen.</p>
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