Die App „Chemie im Alltag“ bietet einen schnellen Zugang zu verlässlichen Informationen über chemische Substanzen – jetzt gibt es eine neue Auflage! Mit verbesserten Suchoptionen, modernem Design und barrierefreiem Zugang ist die App ideal für alle, die sich für Chemikalien und ihre Verwendungen interessieren. Version 2.0 ist ab sofort im App Store und im Google Play Store verfügbar. Sie haben sich schon einmal gefragt, in welchen Wettkampfsportarten die Einnahme von Metoprolol laut WADA verboten ist (Antwort: u. a. Bogenschießen, Schießen und Unterwassersport), ob Cholesterin eigentlich krebserregend ist (nach aktuellem Erkenntnisstand der IARC nicht), worum es sich bei C.I. 77000 in Ihrem Kosmetikum handelt (Aluminium) oder wieviel Ethanol in Rum enthalten sein muss (mindestens 37,5 % vol)? Dann ist die Chemie im Alltag-App für Sie genau das Richtige. Der Download der neuen Version 2.0 ist seit Oktober 2024 möglich. Chemikalien – ein Übel oder ein Segen? Für manche ist der Begriff Chemie vor allem verbunden mit negativen Assoziationen wie „giftig“, „reaktiv“ oder schlichtweg „zu kompliziert“. Dabei ist Chemie in unserem täglichen Umgang viel allgegenwärtiger als knallbunte Explosionen in aufwändigen Reportagen. Ob als Tenside in der Waschmittelindustrie, im Fahrzeugtank oder als Lebensmittelfarbstoffe im Supermarkt – überall können uns Chemikalien mit ihren diversen Eigenschaften behilflich sein. Chemie in unserem Alltag – ist das nun also ein Übel oder ein Segen? Für einen erleichterten Zugang zu alltagsgebräuchlichen Chemikalieninformationen gibt es die App „Chemie im Alltag“, welche sich an chemisch interessierte Bürgerinnen und Bürger richtet. „Chemie im Alltag“ – eine bewährte App ab sofort in neu Die App erwuchs aus der Idee, eine Recherche zu chemischen Substanzen schnell und überall zu ermöglichen - stets verfügbar über Smartphone und Tablet. Im Jahr 2021 ging daher die initiale Version der App in die Stores und bietet seither die unterschiedlichsten Suchoptionen. Während die Suche nach Stoffnamen über die Startseite möglich ist, führt das Menü auch zu weiteren Suchen per chemischer Summenformel, E-Nummer für Zusatzstoffe oder etwa einer Nummer auf Warntafeln für Gefahrgut-Transporte. Die App verfügt außerdem über einen Barcodescan und erlaubt das Zwischenspeichern von interessanten Stoffdossiers unter Ihren persönlichen „Favoriten“. Um die App technisch auf dem neuesten Stand zu halten und fit für eine regelmäßige Datenaktualisierung zu machen, erfolgte nun eine grundlegende Weiterentwicklung. In diesem Zuge erhielt die App auch gleich ein zeitgemäßes Aussehen für eine ansprechende Nutzung und weitreichende Anpassungen für einen barrierefreien Zugang. Die App besticht nun durch eine verbesserte Benutzerführung, was die Bedienung künftig einfacher und intuitiver gestaltet. Außerdem konnten die App-Inhalte durch noch mehr relevante Stoffinformationen erweitert werden. Die App ist kostenlos und es ist keine Registrierung erforderlich. Die App „Chemie im Alltag“ nutzt einen Teildatenbestand des VKoopUIS-Kooperationsprojektes ChemInfo – dem Informationssystem Chemikalien des Bundes und der Länder. Während die App sowie weitere public-Recherchen frei verfügbar sind, kann der Gesamtdatenbestand ChemInfo von öffentlich-rechtlichen Institutionen des Bundes und der am Projekt beteiligten Länder sowie von Institutionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, genutzt werden.
Das Insektizid Parathion ist seit Jahren nicht mehr zugelassen. Dennoch kommt es vor allem in längere Zeit ungenutzten Kleingärten immer wieder zu Funden des auch als E 605 bekannten Nervengifts. E 605 ist umweltgefährdend, schon bei Hautkontakt giftig für Menschen und aufgrund seiner toxischen Wirkung ein chemischer Kampfstoff – viele Gründe, um über den Umgang mit Parathion-Funden aufzuklären. Bei Parathion (auch: Parathionethyl oder Thiophos) handelt es sich um eine gelbe, knoblauchartig riechende Flüssigkeit, die im Wasser nach unten sinkt. Auch die Dämpfe sind schwerer als Luft. Es hemmt das vom Nervensystem benötigte Enzym Acetylcholinesterase und ist als lebensgefährlich beim Einatmen und Verschlucken eingestuft. Auch bei Hautkontakt ist es giftig. Das IARC Monographs-Programm listet Parathion in der Gruppe 2B als Stoff , der bei andauernder Exposition möglicherweise krebserzeugend für Menschen ist. Es ist außerdem sehr giftig für Wasserorganismen, auch mit langfristiger Wirkung (H410), und stark wassergefährdend. Aufgrund der verschiedenen schwerwiegenden Gefahren für Mensch und Umwelt, die von E 605 ausgehen, gibt es Verbote zum Inverkehrbringen in Bedarfsgegenständen sowie festgelegte Rückstandshöchstmengen an verschiedenen Lebensmitteln und klare rechtliche Vorgaben zur Lagerung des Stoffes. Außerdem gilt ein Geringfügigkeitsschwellenwert von 0,005 µg/l für das Grundwasser sowie ein Jahresdurchschnittswert von 0,005 µg/l als Umweltqualitätsnorm für sowohl Fließgewässer und Seen als auch Übergangs- und Küstengewässer. Mit dem richtigen Verhalten können Einsatzkräfte die Einhaltung dieser Grenzwerte zum Schutz von Mensch und Umwelt unterstützen. Wie schützen Einsatzkräfte sich selbst und die Umwelt? Aufgrund der toxischen Wirkung ist bei Einsätzen in Anwesenheit von Parathion der Eigenschutz extrem wichtig. Einsatzkräfte sollten insbesondere auch zum Schutz der Haut Körperschutzform 3 nach FWDV 500 tragen. Der AEGL2-Wert für 4 h liegt mit 0,96 mg/m 3 etwa im Bereich von Quecksilberdampf (0,67 mg/m³). Da Parathion-Dämpfe schwerer als Luft sind, sollten tiefergelegene Bereiche gemieden werden. Ein Eindringen der Chemikalie in Kanalisation und Gewässer muss aufgrund der hohen Giftigkeit gegenüber Wasserorganismen mit allen verfügbaren Maßnahmen verhindert werden. Als Bindemittel können trockener Sand, Erde, Kieselgur, Vermiculit oder Ölbinder eingesetzt werden. Geeignete Abdichtmaterialien sind unter anderem Butyl-, Chlor- oder Fluorkautschuk sowie PTFE. Und wenn es brennt? Im Falle eines Parathion-Brandes kommt es zur Freisetzung von giftigen Gasen, Schwefeldioxid oder Phosphoroxiden. Ein Wasser-Sprühstrahl ist zum Löschen zwar geeignet, jedoch muss das Löschwasser aufgrund der großen Umweltgefahr aufgefangen werden. Alternativ können auch Trockenlöschmittel zum Einsatz kommen. Sofern dies gefahrlos möglich ist, sollte man das Feuer am besten ausbrennen lassen. Grundsätzlich sollte Parathion nicht mit brennbaren Stoffen oder Oxidationsmitteln zusammengelagert und von Zündquellen ferngehalten werden. Die Entsorgung muss in einer genehmigten Anlage mit geeignetem Verbrennungsofen erfolgen. Die Gefahrstoffschnellauskunft Die Gefahrstoffschnellauskunft (GSA) ist Teil der Chemikaliendatenbank ChemInfo. Sie kann von öffentlich-rechtlichen Institutionen des Bundes und der am Projekt beteiligten Länder sowie von Institutionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, genutzt werden. Das sind u.a. Fachberater sowie Feuerwehr, Polizei oder andere Einsatzkräfte. ChemInfo und die GSA geben Auskunft über die gefährlichen Eigenschaften und über die wichtigsten rechtlichen Regelungen von chemischen Stoffen.
Die Datenbank „Biozide in der Umwelt“ (BiU) wird regelmäßig mit aktuellen Umweltmonitoringdaten zu Bioziden aus dem deutschsprachigen Raum erweitert. Von den 66 recherchierten Datenbanken erwiesen sich acht Quellen als geeignet für die kontinuierliche Integration von Messdaten. Diese liefern Informationen zu 125 bioziden Substanzen und Transformationsprodukten, wobei insgesamt rund 800.000 Messwerte in die Datenbank aufgenommen werden können. Die überwiegende Mehrheit der Daten stammt aus Deutschland (95,5 %), gefolgt von der Schweiz (3,5 %) und Österreich (1,0 %). Es entsteht somit eine umfassende und aktuelle Datengrundlage für die Überwachung von Bioziden in der Umwelt.
Antibakterielle Putzmittel, Holzschutzmittel, Mückenspray, Ameisengift: Biozidprodukte werden an vielen Stellen eingesetzt. Immer häufiger finden sich die Substanzen in unserer Umwelt. In der neuen Datenbank „Biozide in der Umwelt“ (BiU) werden Daten zu Biozid-Wirkstoffen in Gewässern, Böden oder Lebewesen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz zusammengestellt und sind frei abrufbar. Biozidprodukte bekämpfen tierische Schädlinge und Lästlinge, aber auch Algen, Pilze oder Bakterien. Sie werden in vielen Bereichen in privaten Haushalten eingesetzt. Auch bei technischen Anwendungen, wie zum Beispiel der Papierherstellung, als Schiffsanstrich gegen Biofouling oder in Fassadenfarben werden biozide Wirkstoffe verwendet. Nicht wenige der enthaltenen Wirkstoffe sind jedoch aufgrund ihrer Eigenschaften schädlich für die Umwelt und die Gesundheit von Menschen und Tieren. Aufgrund des breiten Anwendungsspektrum von Biozidprodukten können verschiedenste Umweltbereiche belastet und in ihrer Funktion beeinträchtigt werden. Doch wie groß ist die Belastung der Umwelt mit Bioziden tatsächlich und sind Maßnahmen zur Reduktion des Eintrags von Bioziden in die Umwelt wirkungsvoll? Die neu entwickelte Datenbank „Biozide in der Umwelt“ (BiU) soll zur Beantwortung dieser Fragen beitragen und ist als eigenständiges Modul in der Datenbank "Informationssystem Chemikalien" (ChemInfo) des Bundes und der Länder angelegt. Auf der BiU-Webseite können Umweltmonitoringdaten zu Bioziden aus Deutschland, Österreich und der Schweiz frei zugänglich und kostenlos recherchiert werden. Eine Suchmaske erleichtert die gezielte Suche nach bestimmten Stoffen oder spezifischen Anwendungsbereichen sowie nach ausgewählten Umweltmedien von Abwasser, Boden, Gewässer und Sediment bis hin zu Funden in Organismen. Die Grundlage für die Datenbank wurde im Rahmen eines Gutachtens „Integration von Biozidmonitoringdaten aus Literaturquellen in eine Datenbank“ ( UBA -FB 172 962) geschaffen. Hierbei wurden durch eine intensive Literaturrecherche Umweltmonitoringdaten von bioziden Wirkstoffen und ausgewählten Metaboliten aus wissenschaftlichen Publikationen, Forschungsberichten sowie Datenbanken zusammengetragen. Initial sind 91 biozide Wirkstoffe mit Datensätzen aus etwa 80.000 Wasser-/Abwasserproben, 380 Boden-/Klärschlammproben sowie 4.500 biotischen Proben recherchierbar. Neben den Monitoringdaten werden auch Informationen zur Zulassung der Wirkstoffe im Rahmen der Biozid-Verordnung sowie physikalisch-chemische Daten bereitgestellt. Das Ziel der Datenbank BiU ist es, einer breiten Interessentengruppe Informationen zu Monitoringdaten zu Bioziden zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus können die Daten herangezogen werden, um die Grundlagen für die Umweltrisikobewertung von Bioziden zu unterstützen. So können beispielsweise für die Umwelt sehr problematische Stoffe identifiziert und Maßnahmen zu deren Reduktion erarbeitet werden. Um diese Anforderungen weiterhin aufrecht zu erhalten, wird angestrebt die Datengrundlage und damit die Datenbank regelmäßig zu aktualisieren.
Der Lebensmittelzusatzstoff Aspartam ist als Süßungsmittel in vielen Lebensmitteln, wie zum Beispiel zuckerfreien Softdrinks, enthalten. Nun wurde Aspartam von der World Health Organisation (WHO) als möglicherweise krebserzeugend für Menschen eingestuft. Was bedeutet das und wo darf Aspartam eigentlich überall eingesetzt werden? Die Chemikaliendatenbank ChemInfo informiert. Der süßlich schmeckende, geruchlose, weiße Feststoff Aspartam wurde früher als Nutrasweet vermarktet und ist heute direkt unter dem Namen Aspartam oder als E-Nummer E 951 in zahlreichen Inhaltsstofflisten von Lebensmitteln zu finden. Es darf gemäß EU-Verordnung 1333/2008 (Lebensmittelzusatzstoffe) in über 45 verschiedenen Lebensmittelkategorien zum Einsatz kommen. Darunter sind neben den bekannten Light-Softdrinks zum Beispiel Kaugummis, Nahrungsergänzungsmittel, Fruchtnektare, Frühstücksgetreidekost oder auch würzige Brotaufstriche. Die Höchstmengen werden für jede Lebensmittelkategorie spezifisch festgelegt und können für Aspartam bis zu 6.000 mg/kg Lebensmittel (bei Kleinstsüßigkeiten, die der Erfrischung des Atems dienen) betragen. Außer in Lebensmitteln darf Aspartam auch als Bestandteil kosmetischer Mittel zur Maskierung eingesetzt werden. Mit einer Wassergefährdungsklasse von 2 ist es deutlich wassergefährdend, ist jedoch im Boden und im Wasser biologisch abbaubar. Grundsätzlich giftig ist Aspartam nicht. Der LD50-Wert (tödliche Dosis für 50 % der getesteten Tiere) bei Ratten liegt mit über 5.000 mg/kg Körpergewicht sogar deutlich über dem von Zitronensäure (2.000-3.000 mg/kg), die ebenfalls als Lebensmittelzusatzstoff zum Einsatz kommt. Was bedeutet „möglicherweise krebserzeugend für Menschen“? Aspartam ist aus zahlreichen Alltagsprodukten nicht wegzudenken. Aufgrund des sehr breiten Einsatzes ist naheliegend, dass unabhängige Institutionen auch mögliche Folgen eines übermäßigen Konsums prüfen. Eine solche Prüfung ist nun durch die International Agency for Research on Cancer (IARC) der WHO erfolgt. Das IARC Monographs-Programm identifiziert und bewertet vermeidbare Ursachen von Krebserkrankungen beim Menschen. Neben Chemikalien werden u. a. auch berufliche Expositionen (z. B. durch die Arbeit als Maler oder Malerin) und physikalische oder biologische Einflüsse, wie Sonnenstrahlung und Viren, bewertet. Diese Einflussfaktoren werden in eine von vier Kategorien eingruppiert, die von „krebserzeugend für Menschen“ (Gruppe 1) bis „nicht klassifizierbar hinsichtlich der menschlichen Karzinogenität“ (Gruppe 3) reichen. Damit wird eine Aussage über die mögliche Gefahr getroffen, durch einen Einflussfaktor an Krebs zu erkranken. Wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Krebs bei einer bestimmten Exposition tatsächlich auftritt, wird hingegen nicht ermittelt. In Gruppe 1 (krebserzeugend) fallen beispielsweise Faktoren wie Aktiv- und Passivrauchen, alkoholische Getränke, Feinstaub oder auch Empfängnisverhütungsmittel mit Östrogen und Gestagen. Aspartam wurde nun in die Gruppe 2B einsortiert, die aktuell 324 verschiedene Einflussfaktoren umfasst, welche „möglicherweise krebserzeugend für Menschen“ sind. Es ist die niedrigste Kategorie, bei der eine mögliche Krebsgefahr vermutet werden kann. Damit steht Aspartam in einer Reihe mit z. B. Nickel, Melamin, Motorabgasen und traditionell eingelegtem asiatischen Gemüse. Für Aspartam wurden außerdem eingeschränkte Belege für das Auftreten einer bestimmten Krebsart gefunden: Leberkrebs. Ein anderes Süßungsmittel, für das ein mögliches Krebsrisiko bereits durch die IARC untersucht wurde, ist Saccharin (E 954). Für dieses gab es zum Zeitpunkt der Untersuchung aber keine Belege hinsichtlich einer möglichen Krebsgefahr (Gruppe 3). In Anbetracht der insgesamt 552 Einflussfaktoren, die den Gruppen 1, 2A und 2B insgesamt angehören, ist ein Kontakt mit krebserzeugenden Substanzen im Alltag nie vollständig ausgeschlossen. Mit der Einschätzung der IARC ist ein überlegter Konsum von Aspartam aber durchaus angeraten. Wer auf Zusatzstoffe in Lebensmitteln möglichst verzichten möchte, kann Getränke und Speisen zum Beispiel mit frischen oder eingekochten Früchten süßen. ChemInfo Alle in diesem Text enthaltenen Fakten zum Stoff sind in ChemInfo enthalten. ChemInfo ist die umfassendste deutschsprachige Chemikaliendatenbank und wird als Informationssystem Chemikalien des Bundes und der Länder vom Umweltbundesamt gemeinsam mit verschiedenen Behörden des Bundes der Länder verwaltet, gepflegt und fortlaufend inhaltlich aktualisiert. ChemInfo kann von öffentlich-rechtlichen Institutionen des Bundes und der am Projekt beteiligten Länder sowie von Institutionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, genutzt werden. Auch für die allgemeine Öffentlichkeit steht ein Teildatenbestand unter www.chemikalieninfo.de bereit. Diese frei recherchierbaren Informationen geben Auskunft über die Eigenschaften und über die wichtigsten rechtlichen Regelungen von chemischen Stoffen.
In den vergangenen Monaten kam es in Deutschland zu mehreren Todesfällen von Jugendlichen, die mutmaßlich auf einen Konsum der Droge Ecstasy zurückzuführen sind. Viele weitere Teenager mussten mit zum Teil schwerwiegenden Nebenwirkungen im Krankenhaus behandelt werden. Welche Nebenwirkungen hat Ecstasy und was sagt der Gesetzgeber zu dieser Partydroge? Die Gefahrstoffschnellauskunft klärt auf. Was ist Ecstasy? Als Ecstasy bezeichnet man meist in Tablettenform ausgegebene Präparate, die als Hauptwirkstoff das Betäubungsmittel Methylendioxymetamfetamin, kurz: MDMA, enthalten. Diese organische Chemikalie ist farblos und wenig flüchtig. Der Verkehr von Betäubungsmitteln wird in Deutschland im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geregelt. Dieses unterscheidet zwischen nicht verkehrsfähigen Betäubungsmitteln (Anlage I), verkehrsfähigen, aber nicht verschreibungsfähigen Betäubungsmitteln (Anlage II) sowie verkehrsfähigen und verschreibungsfähigen Betäubungsmitteln (Anlage III). MDMA zählt zu den Betäubungsmitteln der Anlage I und damit zu den am strengsten regulierten Drogen. In dieselbe Kategorie fallen unter anderem weitere bekannte Drogen wie LSD, Heroin und Meskalin. Die Erlaubnis zur Herstellung oder zum Inverkehrbringen dieser Substanzen kann durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nur ausnahmsweise und ausschließlich zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken erteilt werden. Welche Schäden können beim Konsum auftreten? Entsprechend lang ist auch die Liste möglicher negativer Auswirkungen eines Ecstasy-Konsums. Die berauschende Wirkung von MDMA ergibt sich aus der Stimulation des zentralen Nervensystems. Die Einnahme bewirkt Erregung und Ruhelosigkeit bis hin zur Trunkenheit und stört die Reaktionsfähigkeit. Nach massiver Einnahme können Übelkeit, klamme Haut, beschleunigte Herztätigkeit mit Körpertemperatursteigerung, Muskelschmerz und -nekrose sowie eine Verringerung der Nierenfunktion und unkontrollierte Muskelkrämpfe auftreten. Ein irreversibler Schaden ist möglich. Bei längerem Gebrauch können sich Schwächegefühl, Appetit- und Gewichtsverlust, Schlaflosigkeit, Angstgefühl, Muskelstarre, Sehstörungen sowie Verhaltens- und Gedächtnisstörungen bis hin zu Wahnvorstellungen einstellen. Dabei kann das zentrale Nervensystem nachhaltig geschädigt werden. Für Einsatzkräfte zu beachten ist: im seltenen Fall von Ecstasy-Bränden können giftige nitrose Gase entstehen. Da die Dämpfe schwerer als Luft sind, sollten Einsatzkräfte beim Auftreten größerer Mengen der Gase oder Dämpfe Schutzkleidung mit Pressluftatmer tragen. Geschädigte Personen sollten unter Überwachung der Lebensfunktionen, Schutz vor Wärmeverlust und Freihaltung der Atemwege ärztlicher Behandlung zugeführt werden. Betäubungsmittel auf Rezept? Nicht für Ecstasy! Einzelne Betäubungsmittel der Anlage III des BtMG dürfen gemäß Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) unter Einhaltung der notwendigen Nachweisführung von Ärzten, Zahnärzten oder Tierärzten, zum Beispiel als Substitutionsmittel oder als Notfallvorrat in der Palliativversorgung, verschrieben werden. Diese sind zum Beispiel Oxycodon, Lorazepam, Morphin oder Methadon. MDMA ist hingegen in keinem Fall verschreibungsfähig. Die Herstellung oder Abgabe der Substanz ist gemäß §29 des BtMG eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren geahndet werden kann. Die Gefahrstoffschnellauskunft Alle Fakten zu den genannten Chemikalien sind in der Chemikaliendatenbank ChemInfo enthalten. Die Gefahrstoffschnellauskunft ist Teil von ChemInfo. Sie kann von öffentlich-rechtlichen Institutionen des Bundes und der am Projekt beteiligten Länder sowie von Institutionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, genutzt werden. Das sind u. a. Fachberater sowie Feuerwehr, Polizei oder andere Einsatzkräfte. Auch für die allgemeine Öffentlichkeit steht ein Datenbestand unter www.chemikalieninfo.de bereit. Diese frei recherchierbaren Informationen geben Auskunft über die Eigenschaften und die wichtigsten rechtlichen Regelungen von chemischen Stoffen.
Mit der Anwendung von Biozidprodukten geht der unerwünschte Eintrag von Biozidwirkstoffen in die Umwelt einher, was potentielle Risiken für Mensch und Ökosysteme birgt. Zahlreiche Veröffentlichungen aus Europa thematisieren den Eintrag von Bioziden in die Umwelt, dennoch fehlt eine zentrale Sammlung von Monitoringdaten, wodurch eine gesamtheitliche Auswertung erschwert wird. Ziel des vorliegenden Projektes war daher, europaweite Monitoringdaten von Bioziden aus wissenschaftlichen Publikationen, Berichten und externen Datenbanken zu extrahieren, zu validieren und in einer einheitlichen Struktur darzustellen. So wird die Grundlage für eine Monitoringdatenbank geschaffen. Als Ergebnis wurden 32.281 Umweltkonzentrationen von Bioziden aus 192 Publikationen und Berichten eingetragen. Zusätzlich wurden 4.000.219 Datensätze mit Umweltkonzentrationen von Bioziden aus zwei externen Datenbanken für die Integration in die Biozid-Datenbank aufgearbeitet. Der komplette Datensatz enthält somit insgesamt 4.032.500 Daten von 119 Bioziden und deren Transformationsprodukten, die in 31 Ländern des europäischen Kontinents und in verschieden Umweltmatrizes gemessenen wurden. Quelle: Forschungsbericht
Im Herbst 2022 ist der Unternehmer Dietrich Mateschitz im Alter von 78 Jahren gestorben. Sein Name ist eng verbunden mit dem Bekanntwerden einer Chemikalie, die heute in zahlreichen Energy-Drinks und anderen Alltagsprodukten zu finden ist: Taurin. Während der Stoff anfangs rechtlich noch wenig Beachtung fand, ist der Zusatz von Taurin mittlerweile für diverse Produkte reglementiert. Taurin ist ein kristallines, farbloses bis weißes Pulver, das mäßig wasserlöslich und in 6 %iger Lösung einen leicht sauren pH-Wert hat. Der Substanz wird – vor allem in Verbindung mit Koffein - eine vitalisierende Wirkung zugeschrieben. Es ist eine organische Substanz, die neben den häufig in organischen Stoffen vorkommenden Elementen Kohlenstoff, Wasserstoff, Stickstoff und Sauerstoff auch ein Schwefelatom enthält. Als Bestandteil von Aminosäure-Infusionslösungen ist es als Arzneimittel-Wirkstoff zugelassen. Anders als gelegentlich behauptet, wird Taurin dafür nicht aus Stieren gewonnen, sondern im Labor synthetisiert. Bei der Arbeit mit reinem Taurin wird das Tragen von Handschuhen und Schutzanzügen empfohlen, da es bei Hautkontakt zu Reizungen kommen kann. Die massive Einnahme des reinen Stoffes kann Übelkeit, Erbrechen sowie eine Reizung der Magen-Darm-Schleimhäute auslösen. Mit einer Wassergefährdungsklasse von 2 ist Taurin außerdem deutlich wassergefährdend, die tödliche Dosis für Ratten (angegeben als letale Dosis LD 50 ) ist bei oraler Aufnahme mit mehr als 5.000 mg pro kg Körpergewicht aber sehr hoch. In Maßen ist der Verzehr von Taurin als Nahrungsergänzung also möglich und vom Gesetzgeber auch gestattet, seit 2012 steht Taurin auf der Unionsliste der Aromastoffe (Verordnung (EG) Nr. 1334/2008). Im Folgenden gibt es darum einige weitere Anregungen der Gesetzgebung zur Verwendung von Taurin: Energy‑Drinks z. B. dürfen gemäß Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränke- und Teeverordnung (kurz: FrSaftErfrischGetrTeeV) bis zu 4.000 mg Taurin pro Liter Getränk enthalten. Bis zu einer Menge von 12 mg pro 100 kcal darf Taurin auch Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung zugesetzt werden (Verordnung über diätetische Lebensmittel). Spannend ist außerdem, dass Taurin seit 2015 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 über Futtermittelzusatzstoffe auch Futtermitteln für Hunde, Katzen, marderartige Raubtiere und fleischfressende Fische zugesetzt werden darf. Wegen seiner Fähigkeit, den pH-Wert zu stabilisieren, ist es außerdem Bestandteil der INCI-Liste der Kosmetikinhaltsstoffe und darf somit Kosmetika zugesetzt werden. In Tabakerzeugnissen ist und bleibt Taurin jedoch verboten, da Substanzen, die mit Energie und Vitalität assoziiert werden, Tabakerzeugnissen grundsätzlich nicht zugesetzt werden dürfen. Wer von der aktivierenden Wirkung des Taurins profitieren möchte, sollte aber dennoch genug Alternativen finden. ChemInfo ist das Informationssystem Chemikalien des Bundes und der Länder. Weitere spannende Informationen zu Chemikalien findet man öffentlich und registrierungsfrei unter https://recherche.chemikalieninfo.de/ . Mit der kostenlosen App „Chemie im Alltag“ können Informationen zu Lebensmittelzusatzstoffen oder Kosmetikinhaltsstoffen außerdem jederzeit auch unterwegs abgerufen werden.
Die Gefahrstoffschnellauskunft (GSA) unterstützt Einsatzkräfte bei Unfällen mit Chemikalien mit gesicherten Informationen zu Gefahrstoffen, Einsatzmaßnahmen und Erste-Hilfe-Hinweisen. In der GSAapp für Smartphones sind diese Infos auch offline jederzeit verfügbar. Die App wurde um neue Funktionen erweitert und steht kostenlos für iPhone und Android zum Download bereit. Einsatzkräfte von Feuerwehren und Rettungsdiensten müssen vor Ort schnell und richtig handeln. Damit auch bei Unfällen mit Chemikalien die richtige Entscheidung zur passenden Schutzausrüstung, dem geeigneten Löschmittel und essentiellen Erste-Hilfe-Maßnahmen getroffen werden kann, stellen der Bund und aktuell elf Bundesländer ihren Einsatzkräften die Gefahrstoffschnellauskunft (GSA) zur Verfügung. Die GSA enthält behördlich geprüfte Fakten zu ca. 50.000 Chemikalien, 5.000 Stoffgemischen und 4.000 chemischen Stoffklassen. Die kostenlose Anwendung, die bereits seit 2014 in Einsatzfahrzeugen und Messfahrzeugen – sog. CBRN-Erkundern – an Bord ist, wurde bisher nur registrierten Nutzern als separater Download über einen Link zur Verfügung gestellt. Dies ändert sich nun: Ab sofort ist die App in den Stores von Google und Apple frei zum Download verfügbar. Nutzerinnen und Nutzer sollten sich nach Möglichkeit bereits vor dem Download online für ChemInfo registrieren. Im Zuge dieser Umstellung wurde die App auch technisch aktualisiert, um in den kommenden Jahren weiterhin sicher verfügbar zu sein. Eine Registrierung zur Freischaltung des gesamten Datenbestandes ist auch für die neue App noch notwendig. Beim Download aus den Stores erhält jeder Nutzer einen initialen Test-Datenbestand zum Kennenlernen der App-Funktionen. Der gesamte Datensatz mit allen Chemikalieninformationen kann durch registrierte Nutzer nach Eingabe des Passwortes als Update in die App geladen werden. Dies muss einmalig online geschehen, anschließend sind alle Daten vollständig offline verfügbar. Selbstverständlich bleibt die Nutzung der App weiterhin kostenlos. Neu ist außerdem, dass die Nutzer aus drei angebotenen Profilen wählen können. Während Feuerwehren bevorzugt Informationen zur Brandbekämpfung angezeigt werden und Rettungsdienste Hinweise zur Ersten Hilfe erhalten, wird der Fachberater umfassend zur Chemikalie, ihrer Einstufung und ihren Eigenschaften informiert. Auch die Suchfunktion wurde erweitert. Zum Beispiel gibt es neben der bekannten Stoffsuche nun eine Warntafelsuche, bei der nach Eingabe von Gefahrnummern und UN -Nummern in der orangen Warntafel sofort die zugehörigen rechtlichen Einstufungen anzeigt werden. Die Gefahrstoffschnellauskunft wird betreut durch das Bund-Länder-Kooperationsprojekt VKoopUIS 53, „Informationssystem Chemikalien des Bundes und der Länder“, kurz: ChemInfo. Eine Registrierung für die Nutzung der GSA ist unter nebenstehendem Link möglich, wenn Sie Angestellter des Bundes oder Mitarbeiter, Fachberater bzw. Einsatzkraft der Behörden, Forschungseinrichtungen oder Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS-Einheiten) in einem der folgenden Bundesländer sind: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Weiterentwicklung der App wurde finanziert vom Technischen Hilfswerk und dem Umweltbundesamt.
Verlässliche, umfassende und aktuelle Informationen über umweltrelevante Eigenschaften von chemischen Stoffen und ihren Gemischen sind für alle Bereiche des Umweltschutzes und zur Gefahrenabwehr von großer Bedeutung. Diese gebündelten Informationen werden von zahlreichen Behörden, Pressestellen sowie Privatleuten genutzt. Was bietet ChemInfo? ChemInfo stellt umfangreiche Chemikalieninformationen in einen weit gefächerten Merkmalskatalog zur Verfügung. Für diese Stoffe sind neben physikalisch-chemischen, ökotoxikologischen, toxikologischen Parametern auch ihre Vorkommen in der Umwelt enthalten. Außerdem finden Sie Inhalte, die für die Belange des Umwelt-, Verbraucher-, Katastrophen- und Arbeitsschutzes von unmittelbarer Bedeutung sind. Hierzu zählen Angaben zu Gefahren, die von diesen Stoffen ausgehen, zu Schutz- und Einsatzmaßnahmen sowie die Wiedergabe der stoffrelevanten Inhalte aus rechtlichen Regelungen. Neben Daten, die unmittelbar für ChemInfo erarbeitet wurden, sind Informationen zahlreicher anderer Spezialdatenbanken aufgenommen. ChemInfo beinhaltet zum Beispiel aktuelle Gefahrgutinformationen aus der Datenbank GEFAHRTGUT der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), die Wassergefährdungsklassen aus der Datenbank Rigoletto des Umweltbundesamtes sowie Einsatzinformationen aus dem Rufbereitschafts- und Ersteinsatzinformationssystem RESY (Hamburg). Ein besonderer Service von ChemInfo ist die Bereitstellung von rechtlichen Einstufungen und Regelungen im Bereich der Chemikalien. Die über 200 Verordnungen, Gesetze und Regelungen, in denen der Umgang mit Chemikalien reglementiert ist, sind in ChemInfo enthalten. Hier findet man die wesentlichen Aussagen aus den Rechtswerken. Außerdem werden die Regelungen den betroffenen chemischen Stoffen direkt zugeordnet. Wer nutzt ChemInfo und wofür? ChemInfo steht in drei verschiedenen Varianten zur Verfügung. Während Behörden und Fachberater vorrangig den Gesamt-Datenbestand nutzen, wählen Einsatzkräfte der BOS-Organisationen (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) vor allem die Gefahrstoffschnellauskunft, einen Teildatenbestand von Cheminfo, der im Notfall schnell und übersichtlich Chemikalieninformationen liefert. Vor der Nutzung des gesamten ChemInfo-Datenbestandes sowie der Gefahrstoffschnellauskunft muss eine Registrierung erfolgen. Die interessierte Bevölkerung kann ohne vorherige Anmeldung im öffentlich zugänglichen public-Datenbestand recherchieren. Für alle Datenbestände gibt es unterschiedliche Produkte, die in Abhängigkeit vom verwendeten Endgerät (Desktop-PC oder Smartphone/Tablet) zur Recherche genutzt werden können. ChemInfo wird vor allem von folgenden Anwendergruppen genutzt: Umweltbehörden auf allen Verwaltungsebenen, u. a. Gewerbeaufsicht, Arbeitsschutz, Entsorgung, Politikberatung Polizeibehörden, u. a. Wasserschutz- oder Autobahnpolizei zur Risikobewertung von Gefahrguttransporten und Kontrolle der korrekten Kennzeichnung von Gefahrgut Feuerwehreinsatzkräfte bei Brand oder Freisetzung von Gefahrstoffen Rettungsdienstkräfte zur Informationsgewinnung zu Symptomen, Toxikologie oder Erste Hilfe-Maßnahmen bei Verletzungen mit Chemikalien Die interessierte Bevölkerung als Informationsquelle zu potenziellen Gefahrstoffen im täglichen Leben Gefahrstoffschnellauskunft Ein zentrales Produkt von ChemInfo ist die Gefahrstoffschnellauskunft (GSA). Sie bietet allen Einsatzkräften speziell für ihre Bedürfnisse zugeschnittene, schnelle und übersichtliche Informationen im Notfall. Für die GSA ist grundsätzlich eine Registrierung erforderlich und sie darf aus lizenzrechtlichen Gründen aktuell nur von Behördenmitarbeitenden, Forschungseinrichtungen und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben („Blaulichtorganisationen“) im Rahmen ihrer Aufgaben verwendet werden. Die Nutzung ist kostenlos. Die GSA gibt es aktuell als Online-Rechercheanwendung, Offline-Desktopanwendung sowie als mobile App für Smartphones und Tablets. Ein Zugang kann über die Registrierungsseite von ChemInfo beantragt werden. Nähere Informationen finden Sie auf der Unterseite zur Gefahrstoffschnellauskunft . „Chemie im Alltag“ Die „Chemie im Alltag“ (kurz: CiA) ist eine App, die sich vorrangig an chemisch interessierte Bürgerinnen und Bürger richtet. Sie ist seit Oktober 2021 im Play Store von Google und im Apple- App Store verfügbar. In der App können allgemeine Informationen z. B. zu physikalisch-chemischen Daten und Verwendungen von Chemikalien recherchiert werden. Dies ist insbesondere für klassische Verbraucherprodukte wie Lebensmittel und Kosmetika interessant. Diese enthalten häufig Chemikalien, die im oder am Körper zum Einsatz kommen und daher für chemisch Interessierte besonders relevant sind. Um die Eingabe sehr langer Chemikaliennamen zu vereinfachen, bietet die Chemie im Alltag-App einen EAN-Code-Scanner an, mit dem die Inhaltsstoffe von Produkten direkt in der App angezeigt werden können. Aus dieser Liste können dann einzelne Chemikalien angetippt werden und man erhält weiterführende Informationen zur gewählten Chemikalie aus der ChemInfo-Datenbank. Des Weiteren sind in der App z.B. Informationen zu Gefahrtafeln im Transportwesen, E-Nummern in Lebensmitteln und Erklärungen zu Gefahrenpiktogrammen, die häufig auf Reinigungsmitteln abgebildet sind, enthalten. Die „Chemie im Alltag“ ist kostenlos und öffentlich für alle verfügbar. Die Geschichte von ChemInfo Seit mehr als 25 Jahren arbeiten Bundes- und Länderbehörden auf unterschiedlichen staatlichen Ebenen des Umwelt-, Bevölkerungs- und Arbeitsschutzes zusammen, um verlässliche und gut strukturierte Daten zu Chemikalien zu erarbeiten und den Anwendern bereitzustellen. Grundlage dieser länderübergreifenden Zusammenarbeit war die Verwaltungsvereinbarung zum „Gemeinsamen zentralen Stoffdatenpool von Bund und Ländern (GBSL)“. Nachdem zwei Jahrzehnte der primäre Fokus auf Behördenarbeit gelegt wurde, verständigten sich die beteiligten Partner auf die Verbreiterung des Nutzerspektrums und eine technische Erneuerung des Systems. Die GSBL-Verwaltungsvereinbarung wurde daraufhin zum 31. Dezember 2015 beendet und eine Kooperation zur Etablierung des Informationssystems Chemikalien von Bund und Ländern: ChemInfo (VKoopUIS Projekt Nr. 53) beschlossen. Am 1. Januar 2016 startete dieses Kooperationsprojekt mit 14 Partnern. Mit Fertigstellung der Online-Rechercheanwendung im Dezember 2021 ist die Neuentwicklung des Systems abgeschlossen. Zukünftig werden nun wieder mehr Datenprojekte im Mittelpunkt der Kooperationsarbeit stehen. Partnerländer und -behörden ChemInfo wird durch folgende Länder und den Bund weiterentwickelt: Beteiligte Bundesländer Baden-Württemberg Bayern Berlin Hamburg Hessen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Beteiligte Bundesbehörden Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Bundesministerium des Innern Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Umweltbundesamt Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
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Bund | 11 |
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Software | 1 |
Text | 9 |
unbekannt | 2 |
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Deutsch | 11 |
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Boden | 8 |
Lebewesen & Lebensräume | 11 |
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