API src

Found 56656 results.

Branchenabhängiger Energieverbrauch des verarbeitenden Gewerbes

<p>Alle Wirtschaftsbereiche zusammen verbrauchen fast drei Viertel der in Deutschland benötigten Primärenergie. Der Anteil des verarbeitenden Gewerbes am Primärenergieverbrauch aller Produktionsbereiche lag 2022 bei rund 46 Prozent. Der Energiebedarf dieses Gewerbes blieb im Zeitraum 2010 bis 2022 etwa konstant, der spezifische Energieverbrauch pro Tonne Stahl, Glas oder Chemikalien ging aber zurück.</p><p>Der Energiebedarf Deutschlands</p><p>Der gesamte Primärenergiebedarf Deutschlands betrug im Jahr 2022 nach dem Inländerkonzept rund 11.854 Petajoule (PJ). Dabei wird der Verbrauch inländischer Wirtschaftseinheiten in der übrigen Welt in die Berechnung des Gesamtverbrauchs einbezogen, während der Verbrauch gebietsfremder Einheiten im Inland unberücksichtigt bleibt. Die privaten Haushalte in Deutschland verbrauchten rund 30 % der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Primrenergie#alphabar">Primärenergie</a>⁠. Die Wirtschaft mit ihren vielen Produktionsbereichen benötigte die übrigen 70 %. Zu diesen Bereichen zählen das Herstellen von Waren, das Versorgen mit Energie und der Warentransport. All diese Produktionsbereiche verbrauchten im Jahr 2022 zusammen mehr als 8.170 PJ Primärenergie (siehe Abb. „Primärenergieverbrauch 2022 (Inländerkonzept)“).</p><p>Zur Begriffsklärung: Mit der Präposition „primär“ betonen Fachleute, dass der<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/energie/primaerenergiegewinnung-importe">“Primär“-Energiebedarf</a>sowohl den realen Energiebedarf bei Energieverbrauchern erfasst als auch die Energieverluste, die bei der Bereitstellung und beim Transport von Energie entstehen. Und diese Verluste sind hoch: Mehr als ein Drittel aller Primärenergie geht bei der Bereitstellung und beim Transport von Energie verloren<a href="https://www.destatis.de/GPStatistik/receive/DEMonografie_monografie_00003790">(Statistisches Bundesamt 2006)</a>.</p><p>Der Energiebedarf des verarbeitenden Gewerbes</p><p>Die Firmen, die Waren herstellen, werden als „verarbeitendes Gewerbe“ bezeichnet. Sie hatten von allen Produktionsbereichen im Jahr 2022 mit circa 3.768 PJ den größten Primärenergiebedarf. Das ist ein Anteil von rund 46 % am Energieverbrauch aller Produktionsbereiche. Der nächstgrößte Energieverbraucher war die Energieversorgung mit 1.594 PJ (oder 19,5 % Anteil am ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Primrenergieverbrauch#alphabar">Primärenergieverbrauch</a>⁠), gefolgt vom Verkehr mit 1.121 PJ (oder 13,7 % Anteil am Primärenergieverbrauch) (siehe Abb. „Anteil wirtschaftlicher Aktivitäten am Primärenergieverbrauch aller Produktionsbereiche 2022“).</p><p>Primärenergienutzung des verarbeitenden Gewerbes</p><p>Die Primärenergienutzung innerhalb des verarbeitenden Gewerbes verteilt sich auf verschiedene Produktionssektoren (siehe Abb. „Anteile der Sektoren am ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Primrenergieverbrauch#alphabar">Primärenergieverbrauch</a>⁠ des verarbeitenden Gewerbes 2022“). Ein wichtiger Sektor ist dabei die Chemieindustrie. Sie benötigte im Jahr 2022 mit rund 1.592 PJ von allen Sektoren am meisten ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Primrenergie#alphabar">Primärenergie</a>⁠ zur Herstellung ihrer Erzeugnisse. Das ist ein Anteil von 42,3 % am Energieverbrauch im ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/v?tag=verarbeitenden_Gewerbe#alphabar">verarbeitenden Gewerbe</a>⁠. Weitere wichtige Energienutzer sind die Metallindustrie mit einem Anteil von 14,7 % sowie die Hersteller von Glas, Glaswaren, Keramik, verarbeiteten Steinen und Erden mit 7,3 % am Energieverbrauch im verarbeitenden Gewerbe.</p><p>Die Energie wird Unternehmen dabei als elektrischer Strom, als Wärme (etwa als Dampf oder Thermoöl) sowie direkt in Form von Brennstoffen (wie Erdgas, Kohle oder ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biomasse#alphabar">Biomasse</a>⁠) zur Verfügung gestellt.</p><p>Gleichbleibender Primärenergieverbrauch</p><p>Seit dem Jahr 2010 blieb der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Primrenergieverbrauch#alphabar">Primärenergieverbrauch</a>⁠ in fast allen Produktionssektoren relativ konstant (siehe Abb. „Primärenergieverbrauch ausgewählter Sektoren des verarbeitenden Gewerbes“).</p><p>Gesunkene und gestiegene Primärenergieintensität</p><p>Die Primärenergieintensität beschreibt, wie viel ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Primrenergie#alphabar">Primärenergie</a>⁠ bezogen auf die erzielte Bruttowertschöpfung eines Produktionsbereichs oder Wirtschaftszweigs verbraucht wird. Die Entwicklung dieser Energieintensität über mehrere Jahre kann einen Hinweis darauf geben, ob in einem Wirtschaftszweig energieeffizient gearbeitet wird.</p><p>Die Primärenergieintensität einzelner Wirtschaftszweige entwickelte sich im Zeitraum 2010 bis 2021 unterschiedlich (siehe Abb. „Primärenergieintensität ausgewählter Sektoren des verarbeitenden Gewerbes“):</p><p>Begrenzte Aussagekraft der Primärenergieintensität</p><p>Schwankende Preise für Rohstoffe und Produkte sowie andere äußere Wirtschaftsfaktoren oder ggf. auch die Auswirkungen der weltweiten Corona-Pandemie beeinflussen zwar die Bruttowertschöpfung, nicht aber die Energieeffizienz eines Prozesses. Die Primärenergieintensität eignet sich daher nur eingeschränkt, um die Entwicklung der Energieeffizienz in den jeweiligen Herstellungsprozessen zu beschreiben. Dies ist unter anderem deutlich bei den Kokerei- und Mineralölerzeugnissen zu sehen.</p>

PGS: POLSTRACC / GWLCYCLE and SALSA: Teilnahme der universitären Partner an einer koordinierten Arktis Mission mit HALO

Ziel diesen Antrags ist die Teilnahme der universitären Partner an den Messungen der Kampagne PGS (POLSTRACC/ GWLCYCLE/ SALSA), die im Winter 2015/2016 durchgeführt werden sollen. An der geplanten HALO Kampagne sind die Universitäten Frankfurt, Mainz, Heidelberg und Wuppertal beteiligt. Die Universität Mainz ist kein voller Partner dieses Antrages, da es kein Projekt der Universität Mainz (AG Prof. Peter Hoor) in der letzten Phase des Schwerpunktprogramms gab. Der finanzielle Teil der geplanten Aktivitäten der Universität Mainz soll daher über die Universität Frankfurt abgewickelt werden. Der wissenschaftliche Beitrag der Universität Mainz ist allerdings in einer ähnlichen Weise dargestellt wie für die anderen universitären Partner. Das Ziel von PGS ist es, Beobachtungen einer großen Zahl verschieden langlebiger Tracer zur Verfügung zu stellen, um chemische und dynamische Fragestellungen in der UTLS zu untersuchen (POLSTRACC und SALSA) und die Bildung und Propagation von Schwerwellen in der Atmosphäre zu untersuchen. (GWLCYCLE). Die Universitäten Frankfurt und Wuppertal schlagen vor hierfür GC Messungen von verschieden langlebigen Spurengasen und von CO2 (Wuppertal) durchzuführen. Die Universität Mainz schlägt den Betrieb eines Laser Spektrometers für schnelle Messungen von N2O, CH4 und CO vor und die Universität Heidelberg plant Messungen reaktiver Chlor und Bromverbindungen mit Hilfe der DOAS Technik. Die wissenschaftlichen Studien, die mit den gewonnen Daten durchgeführt werden sollen, werden im Antrag umrissen. Es sind Studien zu Herkunft und Transport von Luftmassen in der UTLS, zu Transportzeitskalen und zum chemischen Partitionierung. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass diese wissenschaftlichen Arbeiten zwar hier umrissen werden, die Studien selbst aber aufgrund der begrenzten Personalförderung und der kurzen Laufzeit nicht Teil dieses Antrags sind. Ziel dieses Antrags ist es, die Vorbereitung und Integration der Messgeräte zu ermöglichen, die Messungen durchzuführen und die Daten für die Datenbank auszuwerten. Wir beantragen daher hier den universitären Anteil an den Missionskosten (incl. Zertifizierung der Gesamtnutzlast und der Flugkosten), die Personalmittel, Reisekosten und Verbrauchskosten für die Durchführung der Messungen.

Bewertung wassergefährdender Stoffe - Datenbank RIGOLETTO

In der Datenbank Rigoletto werden Chemikalien nach ihrem Gefährdungspotential für die aquatische Umwelt und die Gesundheit des Menschen in drei Wassergefährdungsklassen (WGK 1 bis 3) sowie in die Gruppe der nicht wassergefährdenden (nwg) Stoffe eingestuft, Hintergrundinformationen zu den einzelnen Stoffen angeboten und CAS- und EG-Nummern (CAS = Chemical Abstract Services, EG = Europäische Gemeinschaft z. B. EINECS-Nr. = European Inventory of Existing Chemicals) aufgeführt. Die Bewertung der Chemikalien erfolgt durch Selbsteinstufung durch die Hersteller und Inverkehrbringer entsprechend den Maßgaben der Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe (VwVwS) vom 17. 05. 1999 und in Einzelfällen durch die "Kommission Bewertung wassergefährdender Stoffe (KBwS)". Im wasserrechtlichen Vollzug der Bundesländer dienen die Wassergefährdungsklassen dazu, Anforderungen an die technische und logistische Sicherheit bei Industrieanlagen und Lagern festzulegen. Die Daten können mit Hilfe einer komfortablen Suchmaschine über Teile der Stoffbezeichnung, CAS-/ EG-Nummern, oder Synonyme recherchiert werden. Folgende Aufgaben werden mit Hilfe der Datenbank Rigoletto gelöst: · Verwalten der nach Anhang 3 der VwVwS vom 17. 05. 1999 durch Hersteller und Inverkehrbringer dokumentierten Stoffe, · Erstellung von umfassenden Stoffdatensätzen, die einstufungsrelevante Daten zur Identifikation, Toxizität, Ökotoxizität, Verhalten in der Umwelt und zu Klassifizierungen umfassen, · Dokumentation der Stoffinformationen und Ausgabe der Datensätze in Form eines Datenblattes, das als Layout-Vorlage zur Vervielfältigung verwendbar ist, · Verwaltung und Dokumentation der Literaturquellen, · regelmäßige Weitergabe der Daten für die Veröffentlichung der Einstufungen im Internet, · Erstellung des Katalogs wassergefährdender Stoffe sowie der VwVwS in Form layoutfähiger Vorlagen.

Experimental investigations into the influence of organic complexing agents and inorganic anions (Cl-, NO3-, SO42- und PO43-) on the transformation behaviour and the mobility of metallic palladium (Pd) and PdO

The projects goal is to examine the Mobility and transformation behaviour of emitted palladium from automobile exhaust catalysts into the environment. To achieve this, I will examine the influence of commonly present organic complexing agents like citric acid, amino acid (L-Methionin) and ethylenediamine tetra acetic acid (EDTA), as well as inorganic anion species (Cl-, NO3-, SO42- und PO43-), on the chemical behaviour and transformation of metallic palladium (Pd-Mohr) and PdO into more soluble species. The analytical experiments will be conducted over different time periods (1, 10, 20, 30, 40, 50 and 60 days), involving different concentrations of the various complexing agents under examination (0.001, 0.01 and 0.1 M). The results will help clarify the extent to which Pd Mobility is influenced by time and the presence of various complexing agents at different concentrations. In addition, surface analyses of isolated particles using X-ray photoelectron spectroscopy (XPS) will be used to examine the influence of organic compounds and inorganic anion species, on the transformation of metallic palladium and PdO. The proposed study will significantly help to shed light on questions related to the environmental transformation of Pd into more toxic species following emission in car exhausts, a poorly understood process to date.

Schwerpunktprogramm (SPP) 1294: Bereich Infrastruktur - Atmospheric and Earth system research with the 'High Altitude and Long Range Research Aircraft' (HALO), Luftmassenherkunft in der unteren Stratosphäre: HALO Messungen und CLaMS Simulationen (AMOS)

Direkte Transportwege von der Troposphäre in die untere Stratosphäre von Wasserdampf und troposphärischen Spurengasen(z.B. ozonzerstörender Substanzen, wie beispielsweise sehr kurzlebige halogenierte Spurenstoffe)beeinflussen die chemische Zusammensetzung der oberen Troposphäre und unteren Stratosphäre außerhalb der Tropen (ExUTLS). Sogar relativ kleine Änderungen in Ozon und Wasserdampf in dieser Region, haben große Auswirkungen auf das Klima an der Erdoberfläche. Verschiedene direkte Transportwege werden derzeit diskutiert, wie z. B. quasi-horizontaler Transport aus der tropischen Tropopausen Region, horizontaler Transport aus dem Gebieten des asiatischen Monsuns und durch Konvektion induzierte Einträge. Jedoch ist unser derzeitiges Verständnis für diese Transportprozesse und ihre relativen Beiträge unvollständig. Im Rahmen unseres Projekts AMOS, möchten wir die zugrunde liegenden Transportprozesse für verschiedene vergangene (TACTS/ESMVal) und zukünftige HALO-Kampagnen (PGS, WISE) identifizieren und quantifizieren unter Berücksichtigung ihrer jahreszeitlichen und jährlichen Variabilität. Der Schwerpunkt unseres Projekts ist die WISE-Kampagne, die Transportvorgänge, die die chemische Zusammensetzung in der ExUTLS bestimmen, untersuchen wird. Im Rahmen unseres Projekts werden HALO Messungen mit mehrere (Kurz- und Langzeit-) Simulationen mit dem Lagrangen Modell CLaMS kombiniert. Die Implementierung von künstlichen Markern in CLaMS, mit denen man die Herkunft der Luftmassen bestimmen kann, zusammen mit hochaufgelösten HALO-Messungen von verschiedenen Kampagnen ist ein einzigartiges Werkzeug, um die verschiedenen Transportwege und Mischungsprozesse zu identifizieren. Im Rahmen von AMOS können deshalb die Auswirkungen dieser verschiedenen Transportprozesse auf die chemischen Zusammensetzung der unteren Stratosphäre quantifiziert werden.

Ecotoxicology of Organotin compounds

Organotin and especially butyltin compounds are used for a variety of applications, e.g. as biocides, stabilizers, catalysts and intermediates in chemical syntheses. Tributyltin (TBT) compounds exhibit the greatest toxicity of all organotins and have even been characterized as one of the most toxic groups of xenobiotics ever produced and deliberately introduced into the environment. TBT is not only used as an active biocidal compound in antifouling paints, which are designed to prevent marine and freshwater biota from settlement on ship hulls, harbour and offshore installations, but also as a biocide in wood preservatives, textiles, dispersion paints and agricultural pesticides. Additionally, it occurs as a by-product of mono- (MBT) and dibutyltin (DBT) compounds, which are used as UV stabilizer in many plastics and for other applications. Triphenyltin (TPT) compounds are also used as the active biocide in antifouling paints outside Europe and furthermore as an agricultural fungicide since the early 1960s to combat a range of fungal diseases in various crops, particularly potato blight, leaf spot and powdery mildew on sugar beet, peanuts and celery, other fungi on hop, brown rust on beans, grey moulds on onions, rice blast and coffee leaf rust. Although the use of TBT and TPT was regulated in many countries world-wide from restrictions for certain applications to a total ban, these compounds are still present in the environment. In the early 1970s the impact of TBT on nontarget organisms became apparent. Among the broad variety of malformations caused by TBT in aquatic animals, molluscs have been found to be an extremely sensitive group of invertebrates and no other pathological condition produced by TBT at relative low concentrations rivals that of the imposex phenomenon in prosobranch gastropods speaking in terms of sensitivity. TBT induces imposex in marine prosobranchs at concentrations as low as 0,5 ng TBT-Sn/L. Since 1993, for the littorinid snail Littorina littorea a second virilisation phenomenon, termed intersex, is known. In female specimens affected by intersex the pallial oviduct is transformed of towards a male morphology with a final supplanting of female organs by the corresponding male formations. Imposex and intersex are morphological alterations caused by a chronic exposure to ultra-trace concentrations of TBT. A biological effect monitoring offers the possibility to determine the degree of contamination with organotin compounds in the aquatic environment and especially in coastal waters without using any expensive analytical methods. Furthermore, the biological effect monitoring allows an assessment of the existing TBT pollution on the basis of biological effects. Such results are normally more relevant for the ecosystem than pure analytical data. usw.

EU-Projekt PARC: Wissenshub für Safe and Sustainable by Design

<p>Im Rahmen der EU-Partnerschaft PARC ging ein neues Portal zum strategischen Ansatz „Safe and Sustainable by Design“ (SSbD) online. Es ist durch PARC-Partner unter der Leitung des niederländischen Instituts für öffentliche Gesundheit und Umwelt (RIVM) und des Umweltbundesamtes (UBA) entstanden, bündelt Informationen, Tools und Lehrmaterialien zum Thema und lädt zum aktiven Wissensaustausch ein.</p><p>Ein Ort für Information, Austausch und Vernetzung: Die EU-Partnerschaft PARC (Partnership for the Assessment of Risks from Chemicals) hat ein Portal zum Wissensaustausch rund um „Safe and Sustainable by Design“ (SSbD) gestartet. Das neue Angebot richtet sich vor allem an Fachleute aus Unternehmen, und Wissenschaft, aber auch an Vertreterinnen und Vertreter aus Behörden, Politik, NGOs und der interessierten Öffentlichkeit, die sich mit dem neuen Ansatz vertraut machen wollen. Es unterstützt Akteurinnen und Akteure dabei, ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=Nachhaltigkeit#alphabar">Nachhaltigkeit</a>⁠ und Sicherheit bereits in der frühen Entwicklungsphase von Chemikalien und Materialien systematisch zu berücksichtigen.</p><p>Das Portal bietet zentralen Zugang zu:</p><p>Darüber hinaus können sich Nutzerinnen und Nutzer über PARCopedia, die digitale Wissens- und Netzwerkplattform von PARC, direkt mit anderen Fachleuten vernetzen. Eine offene Diskussionsgruppe erlaubt den aktiven Austausch von Ideen, Erfahrungen und neuen Erkenntnissen in einem kollaborativen Umfeld.</p><p><strong>SSbD: Sicherheit und Nachhaltigkeit von Anfang an</strong></p><p>Der freiwillige Ansatz „Safe and Sustainable by Design“ verfolgt das Ziel, potenzielle Risiken für Mensch und Umwelt bereits vor der Markteinführung neuer Chemikalien und Materialien zu minimieren – ohne dabei auf Funktionalität zu verzichten. Die Europäische Kommission hat hierfür ein Bewertungsmodell entwickelt, das die Einhaltung der SSbD-Grundsätze prüft.</p><p><strong>PARC: Gemeinsam für ein sicheres Chemikalienmanagement in Europa</strong></p><p>Mit einer Laufzeit von 7 Jahren wurde 2022 die EU-Partnerschaft für die Bewertung von Risiken durch Chemikalien (PARC, Partnership for the Assessment of Risks from Chemicals) als EU Horizont Europa Projekt gestartet. Mit mehr als 200 Partnerinstitutionen aus 27 Mitgliedsstaaten, sowie Großbritannien und der Schweiz soll PARC als europaweite Partnerschaft die europäische Risikobewertung von Chemikalien unterstützen und verbessern. Zentrales Ziel: Die wissenschaftliche Basis für ein zukunftsfähiges, europäisches Chemikalienmanagement zu stärken – unter anderem durch die Förderung des SSbD-Ansatzes.</p><p><strong>Informieren, mitmachen und Wissen teilen</strong></p><p>PARC fördert die Umsetzung des SSbD-Ansatzes der Europäischen Kommission, unter anderem durch die Einrichtung des Wissensportals zu SSbD. Weitere Informationen über PARCs Engagement zu SSbD finden Sie im Themenbereich 'Safe and Sustainable by Design' (Safe and sustainable by design toolbox | Parc).</p>

Bekleidung

<p>Kleidung bewusst und nachhaltig konsumieren</p><p>So bringen Sie mehr Nachhaltigkeit in Ihren Kleiderschrank</p><p><ul><li>Achten Sie beim Kaufen von Textilien auf Siegel, die Umwelt- und Sozialstandards garantieren.</li><li>Kaufen Sie Baumwolltextilien in Bio-Qualität ("organic cotton").</li><li>Kaufen Sie Kleidung aus Secondhand oder tauschen Sie Kleider.</li><li>Mieten Sie Kleidungsstücke für einmalige Anlässe wie Hochzeiten, Partys und feierliche Events.</li><li>Tragen Sie Ihre Kleidung möglichst lange.</li><li>Lassen Sie Ihre Kleidung bei Abnutzung oder Defekten von Schneidereien oder Schustereien reparieren.</li><li>Geben Sie nicht genutzte Kleidung weiter oder entsorgen Sie diese richtig.</li><li>Hinterfragen Sie Modetrends und seien Sie kritisch gegenüber Fast-Fashion. Diskutieren Sie dazu gegebenenfalls auch mit ihren Kindern.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p>Kleider machen Leute und die deutschen Konsumentinnen und Konsumenten sind Spitzenreiter, wenn es darum geht, sich neue Kleidung zuzulegen. Monatlich geben wir pro Person durchschnittlich 78 Euro für Bekleidung und Schuhe aus. Das entspricht pro Jahr etwa 18 kg an Bekleidung.&nbsp;Zum Vergleich: Weltweit liegt der jährliche Durchschnitt bei 8 Kilogramm. Die Herstellung von Textilien hat ökologische und soziale Auswirkungen. ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pestizide#alphabar">Pestizide</a>⁠ beim Anbau der Baumwolle, ein hoher Wasser- und Chemikalieneinsatz in der gesamten Produktionskette und CO2, das durch den Energieeinsatz entsteht, belasten die Umwelt. Hinzu kommt, dass in manchen Produktionsländern unter unsozialen Arbeitsbedingungen gearbeitet wird (mangelhafter Arbeits- und Gesundheitsschutz, viele Überstunden, geringe Löhne, keine gewerkschaftliche Organisation). Mit unseren Tipps können Sie dazu beitragen, den Missständen entgegenzuwirken und die Umwelt weniger zu belasten – ohne dabei auf modebewusste Kleidung zu verzichten.</p><p><strong>Auf Siegel achten:</strong>Wer beim Kauf von Kleidung auf empfohlene und unabhängige Siegel achtet, trägt dazu bei, dass höhere Löhne gezahlt werden und die Umwelt weniger belastet wird. Leider ist gerade der Siegelmarkt für Kleidung (noch) sehr unübersichtlich. Ein erster und relativ einfacher Schritt ist deshalb, bei Baumwolltextilien auf Bio-Qualität zu achten. Kleidung aus Bio-Baumwolle gibt es in modischer Vielfalt und in (fast) allen Preiskategorien. Sie sind inzwischen nicht nur bei Spezialanbietern, sondern auch in großen Textilhandelsunternehmen erhältlich. Meist werden sie mit hauseigenen Labeln gekennzeichnet und beworben. Auf dem Waschzettel sollte "aus x % biologisch angebauter Baumwolle hergestellt" vermerkt sein. Des Weiteren sollten Sie Kleidung kaufen, die mit einem empfehlenswerten Siegel gekennzeichnet ist. Das Informationsportal<a href="http://www.siegelklarheit.de/">Siegelklarheit</a>bewertet die Siegel auf ihre Glaubwürdigkeit, Umweltfreundlichkeit sowie Sozialverträglichkeit. Besonders empfehlenswert, mit einer relativ hohen Marktverfügbarkeit,&nbsp;sind beispielsweise das<a href="https://www.siegelklarheit.de/gots-global-organic-textile-standard-7">GOTS-Siegel</a>(Global Organic Textile Standard) sowie<a href="https://www.siegelklarheit.de/bluesign-product-15">bluesign® PRODUCT</a>für Outdoorkleidung. Weitere im Portal Siegelklarheit näher erläuterte und als sehr gut eingestufte Siegel sind:</p><p>Neben Siegeln für Bekleidung gibt es auch glaubwürdige Siegel für Schuhe, wie den<a href="https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/schuhe-und-einlegesohlen">Blauen Engel für Schuhe</a>und das<a href="https://eu-ecolabel.de/fileadmin/user_upload/Documents/Factsheets/Factsheet-EU-Ecolabel-Schuhe_DE.pdf">EU Ecolabel (Schuhe)</a>.</p><p><strong>Secondhand und Kleidertausch nutzen:</strong>Suchen Sie in Ihrer Umgebung nach Secondhand-Läden oder besuchen Sie Flohmärkte. Das schont die Umwelt, da weniger Kleidung produziert werden muss. Bei Kinderkleidung sind Kleiderbasare mit Secondhand-Ware längst etabliert. Ein großes, häufig von ehrenamtlichen Initiativen getragenes Angebot mit sehr günstigen Preisen sprechen bis weit über das Kindergartenalter für sich. In vielen Secondhand-Läden können Sie eigene Kleidung zum Verkauf anbieten. Es lohnt sich auch, über Onlineportale gut erhaltene Kleidung weiterzuverkaufen. Wenn Sie die direkte Interaktion mit Menschen bevorzugen, können Sie in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis eine Kleidertauschparty organisieren. In vielen Städten werden diese von lokalen Organisationen oder auch Privatpersonen regelmäßig initiiert. Aktuelle Informationen finden Sie meist im Internet.<br>Weiterführende Informationen gibt es in unserem ⁠UBA⁠-UmwelttippSecondhand, teilen, tauschen, leihen.<p><strong>Mieten statt kaufen:</strong>Sie benötigen besondere Kleidung für einen besonderen Tag? Das geht schnell ins Geld und blockiert danach ungenutzt den Kleiderschrank. Wenn dann doch ein zweiter Anlass auftaucht, kommt nicht selten ein drittes Problem hinzu: Das "teure Stück" passt möglicherweise nicht mehr. Für einmalige Anlässe wie Hochzeit, (Themen-) Parties oder andere wichtige Events im Familien- oder Freundeskreis kann es sich lohnen, Kleidungsstücke zu mieten bzw. auszuleihen. Das kann im Bekanntenkreis funktionieren. Mittlerweile bieten aber auch beispielsweise mehrere Onlineportale Hochzeitsoutfits, Partymode und viele andere Kleidungsstücke zum Mieten an.</p><p><strong>Slow Fashion und Wertschätzung:</strong>Kleidung ist mehr als nur eine Hülle um den Körper. Sie "macht nicht nur Leute", sondern stiftet Lebensgefühle und "speichert" persönliche Erlebnisse. Deshalb ist Slow Fashion nicht nur eine gute Strategie, um mit weniger Stress und mehr Entspanntheit durch den Alltag zu gehen, sondern auch eine gute Strategie, um die eigene Identität nicht zum Spielball von ständig wechselnden Modetrends zu machen. Hier gehen allgemeine Lebensratgeber (Stichwort "Simplify your life") und Umweltschutz Hand in Hand: Denn am umweltfreundlichsten ist es zweifellos, Kleidungsstücke "aufzutragen", kleinere Defekte zu reparieren oder die ausgemusterten Textilien zu neuen Kleidungsstücken "upzucyceln". Wir müssen schließlich nicht jeden Modetrend mitmachen und so zum "Fast-Fashion-Victim" werden.</p><p>Eine wichtige Voraussetzung hierfür: Kaufen Sie Kleidung, die gut verarbeitet ist (Qualität vor Quantität bzw. "buy less, buy better"). Achten sie beim Kauf zum Beispiel auf die Dicke des Stoffes sowie auf die Festigkeit von Nähten, Knöpfen und Reißverschlüssen. Behandeln Sie Ihre Lieblingsstücke gut und scheuen Sie keine Reparaturen oder Änderungen: Mit Upcycling liegen Sie voll im Trend, selbst kleinere Risse oder Löcher gelten heute als angesagter "distressed look". Hilfreiche Anleitungen finden Sie im Netz und in den sozialen Medien unter dem Begriff "Upcycling". Durch Kürzen, Umnähen und Aufnähen können Sie Kleidung selbst umgestalten. Größere Reparaturen/ Umarbeitungen übernehmen Änderungsschneidereien meist zu einem fairen Preis. Damit unterstützen Sie auch kleingewerbliche Strukturen in der Nachbarschaft.</p><p><strong>Nicht (mehr) getragene Kleidung weitergeben:</strong>Verschaffen Sie sich regelmäßig (mindestens einmal im Jahr) einen Überblick über Ihren Kleiderbestand. Das schafft Platz im Kleiderschrank, wirkt befreiend und Sie vermeiden es, unnötige neue Kleidungsstücke zu kaufen. Geben Sie gut erhaltene Kleidung, die Sie nicht mehr nutzen, Organisationen, die gemeinnützige Zwecke verfolgen, und vermeiden Sie illegale Kleidersammlungen. Viele Altkleidercontainer werden ohne offizielle Genehmigung aufgestellt. Über<a href="https://www.fairwertung.de/standortsuche/index.html">FairWertung e.V.</a>oder die Kommune lassen sich vertrauenswürdige Container in Ihrer Nähe finden. Fairwertung e.V. ist ein Zusammenschluss gemeinnütziger Organisationen, die sich für eine transparente Kleidersammlung einsetzen. Das Siegel Fairwertung garantiert, dass die Sammlungen sozialen, diakonischen oder karitativen Zwecken zugeführt werden.</p><p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p><p>Hintergrund</p><p><strong>Umweltsituation:</strong>Die Herstellung eines konventionellen Kleidungsstücks belastet die Umwelt auf vielfältige Art und Weise. Der Anbau von Baumwolle, egal ob konventionell oder biologisch, erfordert große Wassermengen vor allem in Gegenden mit Wassermangel. So ist der Baumwollanbau z. B. verantwortlich für die Austrocknung des Aralsees. Um ein Kilogramm Baumwolle zu gewinnen, werden ca. 170 Badewannen voll Wasser benötigt. ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pestizide#alphabar">Pestizide</a>⁠ und Düngemittel sind insbesondere beim konventionellen Baumwollanbau ein Problem. Circa 10 Prozent des weltweiten Insektizidmarktes und circa 5 Prozent des Pestizidmarktes entfallen auf diesen Bereich. Hinzu kommt, dass für die Herstellung von einem Kilogramm Textil bis zu ein Kilogramm Chemikalien eingesetzt wird. Ein großer Teil davon gelangt anschließend in das Abwasser. Diese Stoffe sind zum Teil schwer abbaubar und können in den biologischen Kläranlagen nur bedingt reduziert werden. In Ländern wie China oder Indien gelangen diese Stoffe deshalb oft in die Flüsse, da die Abwasserbehandlung häufig nicht ausreicht oder das Abwasser zum Teil gar nicht gereinigt wird.</p><p>Die Verwendung von chemischen Fasern wie Polyester oder Elastan aus fossilen Rohstoffen verursacht Mikroplastik durch den Abrieb der Chemiefasern beim Waschen. Bisher liegen noch keine verlässlichen Angaben darüber vor, wie viele Fasern auf diese Weise freigesetzt werden. Geschätzt wird, dass in Deutschland insgesamt 80 bis 400 Tonnen Mikropartikel jährlich durch Kleidung freigesetzt werden (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠ 2015). Im Vergleich hierzu: Durch den Reifenabrieb werden in Deutschland jährlich 60.000 bis 110.000 Tonnen Mikropartikel aus Kunststoff freigesetzt.</p><p>Der Kauf von Textilien und Bekleidung ist in Deutschland für rund 135 kg CO2e pro Person und Jahr verantwortlich. Die Menge entspricht etwa den Emissionen einer PKW-Fahrt von Stuttgart nach Hamburg.</p><p>Neben den Umweltbelastungen stehen vor allem die sozialen Standards bei der Textilproduktion im Mittelpunkt. Die Arbeitsbedingungen und Löhne in den Produktionsländern wie Pakistan und Bangladesch sind vielfach unzumutbar. Meistens sind es Frauen, die bis zu 16 Stunden am Tag für einen Lohn unter 2 Euro arbeiten. Der "Fast-Fashion"-Trend, also immer schnellere Zyklen von Modekollektionen, sowie die Billigkultur auf dem Textilmarkt tragen dazu bei, dass die schlechten Herstellungsbedingungen in der Branche erhalten bleiben.</p><p><strong>Gesetzeslage:</strong>Im März 2022 hat die EU ihre Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien vorgestellt. Zentral dabei ist die geplante Einführung von<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202401781">Ökodesign-Vorgaben für Textilien</a>. Kleidung auf dem europäischen Markt soll damit zukünftig Vorgaben zu Langlebigkeit oder Reparierfähigkeit unterliegen.</p><p><strong>Marktbeobachtung:</strong>Ökologisch produzierte Textilien gelten als Nischenprodukt. Textilien und Bekleidung mit Umweltlabel hatten 2020 einen Marktanteil von etwa 1,4 Prozent. Textilien mit dem Fairtrade-Siegel hatten einen Marktanteil von etwa 0,3 Prozent (Gesellschaft für Konsumforschung 2021).</p><p>Weitere Informationen finden Sie unter:</p><p><strong>Quellen:</strong></p>

Kurzinformation_zu_Ablauf_und_Notwendigkeit_von_Genehmigungsverfahren_f%C3%BCr_Produktionsanlagen_i._S._d._NZIA_20250506.pdf

Produktionsanlagen für einige Netto-Null-Technologien sind genehmigungsbedürftig nach dem BImSchG und benötigen damit ein entsprechendes Genehmigungsverfahren. Die Genehmigungsbedürftigkeit von Anlagen ist im Anhang 1 der 4. BImSchV geregelt. So ist in der - Nr. 1 – Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie, - Nr. 2 – Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe, - Nr. 3 – Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung, - Nr. 4 – Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung, - Nr. 5 – Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen, - Nr. 6 – Holz, Zellstoff, - Nr. 7 – Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse, - Nr. 8 – Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen, - Nr. 9 – Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen - Nr. 10 – Sonstige Anlagen des Anhang 1 der 4. BImSchV das Genehmigungserfordernis von Anlagen beschrieben, welche unter die Netto-Null-Technologien fallen könnten. Beispielhaft werden folgend Netto-Null-Technologien aus der Liste des Anhangs der EU Verordnung mit dem Anhang 1 der 4. BImSchV in Verbindung gebracht. Wasserstofftechnologien in Form von Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff durch die Elektrolyse von Wasser wäre beispielsweise nach Nr. 10.26 des Anhang 1 der 4. BImSchV genehmigungsbedürftig. Technologien für nachhaltiges Biogas und Biomethan könnten beispielsweise nach Nr. 8.6, Nr. 1.15 und/oder Nr. 1.16 des Anhang 1 der 4. BImSchV genehmigungsbedürftig sein. Technologien für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs könnten nach einer der Nummern im Bereich der chemischen Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung (Nr. 4 des Anhang 1 der 4. BImSchV) genehmigungsbedürftig sein. Zum besseren Überblick sind die Abläufe der Genehmigungsverfahren (vereinfachtes und förmliches Verfahren) in dem folgenden Schaubild dargestellt: vor Antragstellung Planung des Vorhabens; Beratung durch die Behörde (Vorgespräche) Antragstellung Antragstellung Festlegung der Verfahrensart (UVP-Prüfung); Antrag; Antragsunterlagen; Vollständigkeitsprüfung Beteiligung Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen, Beteiligung der Fachbehörden; ggf. Öffentlichkeitsbeteiligung Entscheidung Bescheiderstellung im vereinfachten Verfahren 3 Monate, im förmlichen Verfahren 7 Monate nach Vollständigkeit Quelle: Handbuch zum Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz des LVwA) Im Handbuch zum Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem BImSchG sind die einzelnen Abläufe detailliert beschrieben.

Entsorgte Verpackungen: Deutschland, Jahre, Art des

Teil der Statistik "Erh. systembeteiligungspflichtiger Verpackungen" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung systembeteiligungspflichtiger Verpackungen (EBV) (EVAS-Nr. 32181). 1.2 Grundgesamtheit Grundgesamtheit ist die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR). 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Erhebungseinheit ist die ZSVR. Darstellungseinheiten sind zum einen die erstmals in Verkehr gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen in Tonnen differenziert nach Verpackungsmaterial Glas, Papier, Pappe, Karton (PPK), Leichtverpackungen (LVP) und sonstige Materialien, zum anderen die gesammelten/zurückgenommenen Verpackungsabfälle bei privaten Endverbrauchern in Tonnen differenziert nach den genannten Verpackungsmaterialien und nach ihrem Verbleib. 1.4 Räumliche Abdeckung Die Erhebung wird für das gesamte Bundesgebiet durchgeführt. Die Ergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt für das Bundesgebiet und die Bundesländer ausgewiesen. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird seit 2022 jährlich durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen - Europäische Union: Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (ABl. L 365 vom 31.12.1994, S. 10 - 23) in der jeweils geltenden Fassung - Europäische Union: Eigenmittel-Verordnung 2021/770 vom 30. April 2021 (ABl. L 165 vom 11.05.2021, S. 15 - 24) in der jeweils geltenden Fassung - Bundesrepublik Deutschland: Verpackungsgesetz (VerpackG) vom 05. Juni 2017 (BGBI. I S. 2234) in der jeweils geltenden Fassung - Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394) 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Nach § 16 BStatG müssen erhobene Einzelangaben grundsätzlich geheim gehalten werden. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Bei der EBV werden von der datenmeldenden Stelle ZSVR keine Einzelangaben an das Statistische Bundesamt übermittelt. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Bei der Sekundärerhebung EBV werden aggregierte Daten an das Statistische Bundesamt übermittelt. Da im übermittelten Datensatz kein Rückschluss auf Einzelangaben möglich ist, kommen Geheimhaltungsverfahren nicht zum Einsatz. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Die Durchführung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung obliegt der ZSVR, die für die Zusammenstellung der Primärdaten zuständig ist. Das Statistische Bundesamt kann keine Aussage zu den durchgeführten Maßnahmen treffen. Das Statistische Bundesamt und die Statistischen Landesämter überprüfen die übermittelten und durch die ZSVR aufbereiteten Sekundärdaten auf Plausibilität durch einen Vergleich mit einschlägigen Ergebnissen aus anderen Erhebungen, die unter Punkt 7 "Kohärenz" benannt sind. Festgestellte Auffälligkeiten werden an die ZSVR kommuniziert. Das Statistische Bundesamt diskutiert in regelmäßigen Besprechungen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) sowie dem Umweltbundesamt (UBA) den Beitrag der Sekundärdaten zur Berichterstattung über Verpackungsabfälle an die Europäische Union. 1.9.2 Qualitätsbewertung Unter Beachtung der Erläuterungen unter Punkt 4 "Genauigkeit und Zuverlässigkeit" wird die Qualität der Ergebnisse insgesamt als hoch bewertet. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Jährlich wird bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) die Menge der erstmals in Verkehr gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen und die Menge der gesammelten/zurückgenommenen Abfälle aus systembeteiligungspflichtigen Verpackungen in Tonnen, differenziert nach Materialart, erfragt. Die gesammelten/zurückgenommenen Verpackungsabfälle, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, werden zudem gegliedert nach Bundesländern erfragt. 2.1.2 Klassifikationssysteme Es werden keine Klassifikationssysteme verwendet. 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Branchenlösung: Branchenlösungen sammeln systembeteiligungspflichtige Verpackungen bei den den privaten Haushalten gleichgestellten Anfallstellen ein. Sie übernehmen somit die Pflichten der Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, diese zurückzunehmen und sie einer entsprechenden Verwertung zuzuführen. Dafür müssen bei allen Anfallstellen geeignete branchenbezogene Erfassungsstrukturen eingerichtet werden (vgl. § 8 Absatz 1 VerpackG). Endverbraucher: Nach VerpackG ist ein Endverbraucher derjenige, der die Ware in der an ihn gelieferten Form nicht mehr gewerbsmäßig in Verkehr bringt (§ 3 Absatz 10 VerpackG). Private Endverbraucher: Nach VerpackG sind private Endverbraucher private Haushaltungen und diesen nach der Art der dort typischerweise anfallenden Verpackungsabfälle vergleichbare Anfallstellen. Vergleichbare Anfallstellen sind insbesondere Gaststätten, Hotels, Raststätten, Kantinen, Verwaltungen, Kasernen, Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen, karitative Einrichtungen, Niederlassungen von Freiberuflern, typische Anfallstellen des Kulturbereichs wie Kinos, Opern und Museen, sowie des Freizeitbereichs wie Ferienanlagen, Freizeitparks und Sportstadien. Vergleichbare Anfallstellen sind außerdem landwirtschaftliche Betriebe und Handwerksbetriebe, deren Verpackungsabfälle mittels haushaltsüblicher Sammelgefäße sowohl für Papier, Pappe und Karton als auch für Kunststoff-, Metall- und Verbundverpackungen, jedoch maximal mit einem 1 100-Liter-Umleerbehälter je Sammelgruppe, im haushaltsüblichen Abfuhrrhythmus entsorgt werden können (§ 3 Absatz 11 VerpackG). Hersteller: Hersteller im Sinne des VerpackG bringen mit Ware befüllte Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bzw. führen Verpackungen gewerbsmäßig in den Geltungsbereich des VerpackG ein (vgl. § 3 Absatz 14 VerpackG). Hierzu können beispielsweise Produzenten, Importeure, Online- und Versandhändler und Vertreiber von Serviceverpackungen gehören. Unternehmen, die mit Ware befüllte Verpackungen in Deutschland erstmals in Verkehr bringen, müssen sich im Verpackungsregister LUCID registrieren. Das Verpackungsregister wird von der ZSVR betrieben. Inverkehrbringen: Inverkehrbringen ist jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte im Geltungsbereich des VerpackG mit dem Ziel des Vertriebs, des Verbrauchs oder der Verwendung. Nicht als Inverkehrbringen gilt die Abgabe von im Auftrag eines Dritten befüllten Verpackungen an diesen Dritten, wenn die Verpackung ausschließlich mit dem Namen oder der Marke des Dritten oder beidem gekennzeichnet ist (§ 3 Absatz 9 VerpackG). Erstmals in Verkehr bringen bezeichnet, dass ein Hersteller die unbefüllten oder befüllten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gewerbsmäßig - herstellt, - befüllt, - verkauft oder - importiert und erstmalig auf dem Markt bereitstellt. Recycling: Recycling ist jedes Verwertungsverfahren, durch das Abfallmaterialien zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden (z. B. Metall- und Papierrecycling, Rückgewinnung von Chemikalien). Es schließt die Aufbereitung organischer Materialien ein (Kompostierung), aber nicht die energetische Verwertung und die Aufbereitung zu Materialien, die für die Verwendung als Brennstoff oder zur Verfüllung bestimmt sind. Die Abgabe zum Recycling von Verpackungsabfällen wird differenziert erfasst nach Abgabe zum Recycling - in Deutschland, - in einem anderen EU-Mitgliedsstaat und - außerhalb der EU. Energetische Verwertung: Dies schließt die Verbrennung mit energetischer Verwertung und die Aufarbeitung von Abfällen zur Verwendung als Brennstoff oder zu anderen Mitteln der Energieerzeugung ein. Systeme: Systeme sind nach § 3 Absatz 11 VerpackG privatrechtlich organisierte juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Wahrnehmung der Produktverantwortung der beteiligten Hersteller beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallenden restentleerten Verpackungen flächendeckend erfassen und einer Verwertung zuführen. Systembeteiligungspflichtige Verpackungen: Systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind nach § 3 Absatz 8 VerpackG mit Ware befüllte Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen. Verpackungsmaterial: Beim Material, aus dem Verpackungen bestehen, wird unterschieden zwischen - Glas - Papier, Pappe, Karton (PPK) - Leichtverpackungen (LVP) insgesamt davon: - Eisenmetalle - Aluminium - Getränkekartonverpackungen - Sonstige Verbundverpackungen - Kunststoff - Sonstige Materialien: Alle weiteren Verpackungsmaterialien, die nicht aus den bereits genannten Materialien bestehen, z. B. Holz. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die Bundes- bzw. Länderministerien, insbesondere die Fachressorts Umwelt, das Umweltbundesamt sowie das Statistikamt der Europäischen Union (Eurostat). Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern der Verpackungsdaten. 2.3 Nutzerkonsultation Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Nach § 4 Absatz 1 BStatG besteht beim Statistischen Bundesamt ein Statistischer Beirat, der es in statistischen Fachfragen berät und die Belange der Nutzer der Bundesstatistik vertritt. Als Gremium des Statistischen Beirats tagt im Abstand von mehreren Jahren der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden und Eurostat eingeladen werden. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Inhaltlich werden die Erhebungsmerkmale in § 5a Absatz 1 UStatG festgelegt. Hierzu zählen: 1.) Materialart und Menge der erstmals in Verkehr gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen nach § 3 Absatz 8 VerpackG, 2.) Materialart und Menge der Verpackungsabfälle, die bei den privaten Endverbrauchern nach § 3 Absatz 11 VerpackG von den Systemen nach § 14 Absatz 1 Satz 1 VerpackG gesammelt oder von den Branchenlösungen nach § 8 Absatz 1 Satz 1 VerpackG zurückgenommen worden sind, gegliedert nach Ländern, 3.) Verbleib und Entsorgung der Verpackungsabfälle nach Nummer 2. Die EBV ist eine zentrale Sekundärerhebung. Die Daten zu den Erhebungsmerkmalen werden vom Statistischen Bundesamt bei der ZSVR erhoben. Für die Erhebung besteht nach § 14 Absatz 1 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG Auskunftspflicht. Nach § 14 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe a UStatG ist die Zentrale Stelle nach § 3 Absatz 18 des VerpackG auskunftspflichtig. Die Datenmeldung der ZSVR zu den Erhebungsmerkmalen Materialart und Menge der erstmals in Verkehr gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen basiert auf den Mengenmeldungen von Herstellern, die im Verpackungsregister LUCID registriert und zur jährlichen Mengenmeldung verpflichtet sind. Die Pflege des Berichtskreises der Hersteller, die systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Verkehr bringen, liegt in der Zuständigkeit der ZSVR. Die Datenmeldung der ZSVR zu den Erhebungsmerkmalen Materialart und Menge der Verpackungsabfälle, die bei den privaten Endverbrauchern gesammelt bzw. durch Branchenlösungen zurückgenommen werden, und der Verbleib dieser Verpackungsabfälle basieren auf Mengenstromnachweisen, die von den Systemen bzw. den Branchenlösungen der ZSVR schriftlich vorgelegt werden. Die Mengen aus den Branchenlösungen sind in der Datenlieferung der ZSVR an das Statistische Bundesamt nicht enthalten. Anteilig liegen diese unter 1% und sind nicht Teil der vollautomatisierten Berichtslinie innerhalb der Prüfprozesse. 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Vorbereitung zur Datengewinnung erfolgt beim Statistischen Bundesamt durch Bereitstellung und Pflege der Erhebungsunterlagen und der Erfassungsprogramme an die ZSVR. Die Daten werden von der ZSVR über das Online-Meldeverfahren .CORE übermittelt. Details zur Datenmeldung der Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, die im Verpackungsregister LUCID registriert sind, werden auf der Homepage der ZSVR beschrieben: https://www.verpackungsregister.org/systembeteiligung-und-datenmeldung/datenmeldung [letzter Zugriff am 06.02.2025]. Details zu Mengenstromnachweisen, die von den Systemen und Branchenlösungen an die ZSVR vorzulegen sind, werden in den "Prüfleitlinien Mengenstromnachweis Systeme" zur Prüfung der Erfüllung der Nachweispflichten der Systeme im Rahmen des Mengenstromnachweises gemäß § 17 Absatz 2 VerpackG und in den "Prüfleitlinien Branchenlösungen" zur Prüfung der Erfüllung der Nachweispflichten im Rahmen der Anzeige als Branchenlösung gemäß § 8 Absatz 1 Satz 2 und der Prüfung des Mengenstromnachweises gemäß § 17 Absatz 2 VerpackG in der jeweils geltenden Fassung beschrieben. Anschließend übermittelt die ZSVR die aufbereiteten und aggregierten Daten aus dem Verpackungsregister an das Statistische Bundesamt. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Die Daten werden dem Statistischen Bundesamt in Form eines definierten Datensatzes von der ZSVR zur Verfügung gestellt. Die übermittelten Sekundärdaten werden im Statistischen Verbund hinsichtlich Auffälligkeiten im Austausch mit der datenerhebenden Stelle ZSVR auf Plausibilität geprüft. Beim Statistischen Bundesamt erfolgt lediglich eine tabellarische Aufbereitung der aggregierten Daten zwecks Veröffentlichung. Imputationen, Gewichtungen, Hochrechnungen oder andere Verfahren dieser Art werden nicht angewendet. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Eine Preis- und Saisonbereinigung oder andere Analyseverfahren finden nicht statt. 3.5 Beantwortungsaufwand Zum Beantwortungsaufwand liegen derzeit keine Informationen vor. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Die Ergebnisse für die Gesamtmenge der in der Bundesrepublik in Verkehr gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen sowie für die Menge der gesammelten/zurückgenommenen Verpackungsabfälle, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, basieren auf Angaben der ZSVR. Unter Beachtung der Ausführungen unter Punkt 4.3 "Nicht-Stichprobenbedingte Fehler" ist davon auszugehen, dass die Angaben aufgrund der Auskunftspflicht sowie der einheitlichen und konsistenten Datenerhebung durch die ZSVR eine gute Aussagekraft besitzen. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Da es sich um eine Vollerhebung handelt, liegen stichprobenbedingte Fehler nicht vor. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Systematische Fehler durch Mängel in der Erfassungs-/ Auswahlgrundlage: Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Unterabdeckung. Verzerrungen durch Antwortausfälle auf Ebene der Einheiten und Merkmale: Die Erfassung der Mengenströme konzentriert sich auf die drei Materialfraktionen Glas/Papier, Pappe, Karton (PPK)/Leichtverpackungen (LVP). Das Statistische Bundesamt erhebt bei den LVP zudem Unterpositionen (Eisenmetalle, Aluminium, Getränkekartonverpackungen, sonstige Verbundverpackungen, Kunststoffe). Diese Unterpositionen können derzeit überwiegend nicht ausgewiesen werden. Lediglich in zwei Bundesländern, in denen es keine "gelben Säcke" mehr gibt (Baden-Württemberg und Bayern), muss der entsprechende Abfall zu Sammelhöfen/Wertstoffhöfen gebracht werden. Hier können die Abfälle in Behälter für Kunststoffe oder Weißblech einsortiert und von den Wertstoffhöfen als Unterpositionen gemeldet werden. Zu beachten ist allerdings, dass auch in diesen Fällen Mengenmeldungen ohne Aufteilung auf die Unterpositionen vorkommen. Für das erste Berichtsjahr 2022 ist insbesondere bei der Interpretation der Daten zu den gesammelten/zurückgenommenen Verpackungsabfällen daher zu beachten, dass die Angaben für Leichtverpackungen differenziert nach den erhobenen Unterpositionen lediglich aus zwei Bundesländern vorliegen. Die Daten der ZSVR zu gesammelten/zurückgenommenen Verpackungsabfällen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, basieren auf Mengenstromnachweisen der Systeme und Branchenlösungen. Die Gesamtmenge zu gesammelten/zurückgenommenen Verpackungen setzt sich aus Verpackungen und Nicht-Verpackungen zusammen. Bei der Papiersammlung über die Blaue Tonne oder Papiercontainer werden sowohl Verpackungspapier als auch Zeitungspapier, Büropapier etc. zusammen eingesammelt. Durch die gemeinsame Erfassung gibt es keine Zahlen, die ausschließlich eingesammelte/zurückgenommene Verpackungen aus PPK abbilden. Für die Darstellung des Verbleibs und der Entsorgung von eingesammelten/zurückgenommenen Verpackungsabfälle wird der Verpackungsanteil an der Sammlung auf Basis von Gutachten bestimmt. Verzerrungen durch Mess- und Aufbereitungsfehler: Bei den Daten zu gesammelten/zurückgenommenen Verpackungsabfällen aus haushaltsnaher Sammlung ist zu beachten, dass diese auch Fehlwürfe (z. B. Textilien, Essensreste) beinhalten können. 4.4 Revisionen Revisionen sind nicht vorgesehen. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die Bundesergebnisse der Jahreserhebung werden ca. 18 Monate nach Ende des Berichtsjahres (t + 18 Monate) veröffentlicht. Für das erste Berichtsjahr 2022 gab es aufgrund von inhaltlichen Plausibilitätsprüfungen Verzögerungen bei der Veröffentlichung der Daten. Für die folgenden Berichtsjahre werden die Daten voraussichtlich pünktlich (t + 18 Monate) veröffentlicht. 5.2 Pünktlichkeit Für das erste Berichtsjahr 2022 gab es aufgrund von inhaltlichen Plausibilitätsprüfungen Verzögerungen bei der Veröffentlichung der Daten. Für die folgenden Berichtsjahre werden die Daten voraussichtlich pünktlich (t + 18 Monate) veröffentlicht. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Es existiert keine Einschränkung der Vergleichbarkeit der Insgesamt-Ergebnisse, jedoch bei der räumlichen Vergleichbarkeit von Mengen der Verpackungsabfälle aus Leichtverpackungen differenziert nach einzelnen Unterpositionen. Gründe für die Einschränkung sind unter Punkt 4 beschriebenen. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Da die Erhebung für 2022 erstmalig durchgeführt wurde, liegen für in Verkehr gebrachte systembeteiligungspflichtige Verpackungen keine zeitlich vergleichbaren Daten vor. Für gesammelte/zurückgenommene Abfälle aus systembeteiligungspflichtigen Verpackungen liegen bis einschließlich Berichtsjahr 2020 vergleichbare Daten aus der eingestellten Erhebung VV vor. Die Vergleichbarkeit ist aufgrund unterschiedlicher Erhebungsmethoden eingeschränkt. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Daten zum Inverkehrbringen von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen und zur Entsorgung von Verpackungsabfällen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, werden auch in weiteren Statistiken erhoben. So ergeben sich Überschneidungen mit der Erhebung des Inverkehrbringens von Kunststofftragetaschen und Einwegkunststoffprodukten (EWI). Diese erfasst unter anderem das erstmalige Inverkehrbringen von sehr leichten Kunststofftragetaschen, Einweggetränkebechern und Einweglebensmittelverpackungen mit Kunststoffanteil, die nach Gebrauch typischerweise bei privaten Endverbrauchern anfallen können und somit zu systembeteiligungspflichtigen Verpackungen zählen. Weitere Überschneidungen ergeben sich teilweise mit Merkmalen aus den Erhebungen OERE und AE. Die genannten Erhebungen wenden jeweils andere Methoden an, weshalb ein Datenvergleich zu Verpackungsabfällen aus der EBV nur eingeschränkt möglich ist. Die verwendeten Methoden werden in den Qualitätsberichten zu den einschlägigen Erhebungen beschrieben. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Erhebung ist intern kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Die Ergebnisse der Erhebung fließen auf nationaler Ebene in keine weiteren amtlichen Statistiken ein. Auf supranationaler Ebene werden sie für die Berichterstattung im Rahmen der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle verwendet, welche wiederum die Basis für die Eigenmittelberichterstattung zu den nicht recycelten Kunststoffverpackungsabfällen bildet. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: Die Daten werden nicht in Pressemitteilungen veröffentlicht. Veröffentlichungen: Die bundesweiten Ergebnisse der EBV werden auf der Homepage des Statistischen Bundesamtes (www.destatis.de) veröffentlicht. Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32181 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Mikrodaten sind nicht verfügbar. Sonstige Verbreitungswege: Sonstige Veröffentlichungen finden nicht statt. 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Derzeit existieren keine Methodenpapiere. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse der EBV werden allen Nutzern zum gleichen Zeitpunkt bekannt gemacht. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Gustav-Stresemann-Ring 11 65189 Wiesbaden Tel: +49 (0) 611 / 75 8950 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2025

1 2 3 4 55664 5665 5666