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REACH-Verordnung tritt in Kraft

Die europäische Chemikalienverordnung REACH trat am 1. Juni 2007 in Kraft. Sie löst bestehende chemikalienrechtliche Regelungen ab und soll das Chemikalienrecht europaweit vereinfachen und konzentrieren.

Bundeskabinett beschließt die erste Verordnung zur Änderung der Chemikalien-Sanktionsverordnung

Am 2. Februar 2016 beschloss das Bundeskabinett die erste Verordnung zur Änderung der Chemikalien-Sanktionsverordnung. Im Chemikalienrecht geht es darum, neue Sanktionsnormen zu schaffen. Damit werden Verstöße gegen Vorschriften der EU-Biozid-Verordnung von 2012 mit einer Geldbuße belegt. Dabei geht es um Vorschriften zur Zulassung, Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Biozidprodukten sowie zu Melde-, Informations-, Mitteilungs- und Dokumentationspflichten. Die EU-Vorschriften gelten in Deutschland unmittelbar.

Alternativen zum Biozid-Einsatz: Reduzierung der Verwendung von Bioziden – Prüfung von Alternativen zum Biozid-Einsatz

Das Projekt beschreibt ein Konzept zur qualitativen Bewertung biozidfreier Alternativen mittels nachvollziehbarer Kriterien. Anhand konkreter Beispiele werden biozidfreie Alternativen hinsichtlich ihrer Zweckmäßigkeit und Konkurrenzfähigkeit mit Bioziden verglichen. Biozidfreie Alternativen haben ein hohes Potential zur Reduzierung des Biozideinsatzes, unterliegen jedoch meist keinem Bewertungsverfahren, was ihre Akzeptanz verringert. Durch eine fachliche Bewertung soll die Akzeptanz von Alternativen und deren Verwendung anstelle von Bioziden gefördert werden. Eine positive Bewertung ist Voraussetzung für eine behördliche Empfehlung dieser Alternativen z. B. über das UBA-Biozid-Portal , mit dem die im Chemikalienrecht verankerte Informationspflicht hinsichtlich alternativer Maßnahmen zum Biozid-Einsatz unterstützt wird. Veröffentlicht in Texte | 142/2020.

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Dienststelle Neubrandenburg

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es vier Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) als untere Landesbehörden im Ressort des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (LU). Die StÄLU sind in enger Zusammenarbeit mit den Landräten und Oberbürgermeistern in ihren Amtsbereichen für den Vollzug bundes- und landesrechtlicher Vorschriften sowie Vorschriften der EU aus den Bereichen Landwirtschaft und Umwelt zuständig. Zum Amtsbereich Mecklenburgische Seenplatte gehören folgende Städte und Landkreise: * Stadt Neubrandenburg * Landkreis Müritz * Landkreis Demmin * Landkreis Mecklenburg-Strelitz * Landkreis Uecker-Randow (auf dem Gebiet des Abfall-, des Immissionsschutz- und des umweltbezogenen Chemikalienrechts sowie auf dem Gebiet des Abfallrechts auch der Standort der Deponie Stern-Dennin (Landkreis Ostvorpommern)

Amt Wirtschaft

- Wirtschaftsförderung Die Abteilung Wirtschaftsförderung kümmert sich branchenübergreifend um verbesserte Standortbedingungen für Hamburg. Sie stärkt die Ansiedlung von Unternehmen und hilft ihnen, ihre Finanzierungssituation zu optimieren. - Außenwirtschaft Hamburg ist einer der führenden Im- und Exportstandorte des Kontinents. Das Referat Außenwirtschaft entwickelt Strategien und Maßnahmen, damit Unternehmen erfolgreich ausländische Märkte erschließen. - Umweltbezogene Wirtschaftspolitik, technischer Arbeitsschutz Regelungen zum Immissionsschutz, Abfall- oder Chemikalienrecht: das Referat begleitet Gesetzgebungsverfahren mit dem Schwerpunkt Umweltschutz. Dieses geschieht in engem Kontakt zu Verbänden und Unternehmen am Standort Hamburg. - Agrarwirtschaft Die Abteilung Agrarwirtschaft fördert, betreut und entwickelt die Land- und Forstwirtschaft, die Jagd und die Fischerei, den Gartenbau und die Pferdezucht und sie ist zuständig für den Pflanzenschutz in Hamburg. - Agrarpolitik und Ländlicher Raum Förderung der ländlichen Gebiete und wettbewerbsfähiger Betriebe. - Gartenbau, Land- und Waldwirtschaft Es gilt die überregionale bedeutsamen Obst- und Gemüseanbaugebiete und Land- und Forstwirtschaft zu betreuen. - Jagd, Fischerei und Pferdezucht Hamburg ist eine grüne Stadt ¿ hier kann man jagen, fischen und Pferde züchten. - Planung und Landentwicklung Aufgabe ist es, in der städtebaulichen Planung und durch Flächenmanagement die Belange der Agrarwirtschaft in Einklang mit den Ansprüchen einer wachsenden Stadt zu bringen. - Pflanzenschutz Die Pflanzengesundheitskontrolle und der Pflanzenschutzdienst kontrollieren die vegetabilen Handelsgüter beim Im- und Export ¿ insbesondere im Hafen ¿ und führen Kontrollen nach Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes durch.

Stäube

Der Umgang mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz lässt sich nicht vollkommen vermeiden. Ziel der „Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen“, kurz Gefahrstoffverordnung ist es daher, den Menschen und die Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen zu schützen. Wesentliche Elemente sind dabei: 1. Regelungen zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe und Zubereitungen, 2. Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (Gefährdungsbeurteilung, Substitutionsgebot, Minimierungsgebot, Informationspflichten) und 3. Beschränkungen für das Herstellen und Verwenden bestimmter gefährlicher Substanzen. Die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen ist Teil des europäischen Chemikalienrechtes und richten sich nach der CLP-Verordnung (1272/2008/EG). Für jeden Arbeitnehmer äußerlich sichtbar sind z.B. die Gefährlichkeitssymbole.

Die Umweltprobenbank des Bundes

Die Umweltprobenbank des Bundes (UPB) hat das Ziel, biologische Proben aus der Umwelt und vom Menschen über lange Zeit veränderungsfrei zu lagern, um sie für zukünftige Forschung zu archivieren. Sie bietet die einzigartige Möglichkeit, die Belastung der Umwelt und des Menschen über einen langen Zeitraum zu verfolgen. Die UPB wurde parallel zur Erarbeitung des ersten deutschen Chemikaliengesetzes in den 1970er-Jahren konzipiert. Im Jahr 1979 begann sie ihren Probebetrieb. Nachdem 1982 das Chemikaliengesetz in Kraft trat, begann die UPB 1985 ihren dauerhaften Regelbetrieb. Mit der europäischen Chemikalienverordnung REACH wurde 2007 die Verantwortung für die Sicherheit der vermarkteten Chemikalien und die Aufgabe der Risikobewertung maßgeblich der Industrie übertragen. Seitdem ist die UPB noch wichtiger geworden, um die eigenverantwortliche Bewertung der Industrie zu überprüfen, den Erfolg von Minderungsmaßnahmen zu evaluieren und damit letztlich den Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichen Umwelteinflüssen sicherzustellen. Dies geschieht durch regelmäßige Beobachtung der Belastungen und Analyse zeitlicher Trends. Die Ergebnisse der UPB dienen heute der Beratung der politischen Entscheidungsträger über die Notwendigkeit, Maßnahmen zu ergreifen. Informationen zur Belastungsprävention werden für die Allgemeinbevölkerung und den öffentlichen Gesundheitsdienst zur Verfügung gestellt. Die UPB ist somit ein wichtiges Monitoringinstrument des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und kooperiert mit namhaften Forschungs- und Universitätsinstituten. Das Umweltbundesamt konzeptioniert und steuert die Arbeit der UPB, leitet die wissenschaftliche Auswertung der Daten und bereitet diese für die Umweltpolitik und die Öffentlichkeit auf.<BR>Quelle: http://link.springer.com/

Dialogues on the appropriate management of substances of concern in the circular economy

The project "Dialogues on the appropriate management of substances of concern in the circular economy" aimed to develop a common understanding of the challenges at the interface between chemicals and waste legislation among the stakeholders involved. Furthermore, a current status quo was established on the basis of a literature review. Three workshops were organised as part of the project to address specific aspects of the interface. These took place online with 15 to 30 participants each. The presentations and documentation of the dialogues can be downloaded via an external link.

Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt

Das Ziel einer weltweit einheitlichen Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien ist es, die Gefahren für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt bei der Herstellung, Verwendung und beim Transport von chemischen Stoffen und Gemischen zu reduzieren. Die Grundlage dafür ist ein weltweit einheitliches System für die Einstufung der Gefahren, die von Chemikalien ausgehen können, und für die Gefahrenkommunikation durch die Verwendung gleicher Kennzeichnungssymbole.

Nanomaterials and REACH

The present background paper reflects the position of the German federal authorities on the regulation of nanomaterials (NMs) under ⁠REACH⁠. It is intended as a basis for preparing decision-making routes for political processes responses to from outsiders (e.g. Bundestag deputies or NGOs). With respect to the imminent negotiations on the regulation of NMs under REACH in the EU it is intended to explain and justify the position of the german competent authorities. This paper also deals with the regulatory need for ultrafine fibres and particles.

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