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Verfahren gem. § 9 Niedersächsisches Wassergesetz i.V.m. §§ 8ff Wasserhaushaltsgesetz für die Einleitung von Haldenwässern der Althalde Siegfried-Giesen in die Innerste im Landkreis Hildesheim (K+S Minerals and Agriculture GmbH)

Mit Datum vom 10.12.2024, vervollständigt am 13.02.2025, hat die K+S Minerals and Agriculture GmbH (K+S) beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung salzhaltiger Haldenwässer (nur) von der Althalde Giesen bei Giesen im Landkreis Hildesheim in die nahegelegene Innerste beantragt. Die Einleitung der Wässer in die Innerste soll über die vorhandene Einleitstelle unterhalb der Bahnbrücke Ahrbergen erfolgen. Beantragt wird die Einleitung von max. 115.000 m³ Haldenwasser/Jahr und max. 4.800 m³ Haldenwasser/Monat. Da es sich bei der Althalde um eine bergbauliche Anlage handelt, entscheidet das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) über den Antrag im Einvernehmen mit der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Hildesheim über den Antrag (§ 19 Abs. 2 und 3 Wasserhaushaltsgesetz - WHG). Für die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis wird ein förmliches Verfahren gem. § 8 Abs. 1 und 2 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt: Die Antragsunterlagen enthalten unter anderem eine allgemeine, nichttechnische Zusammenfassung, einen Erläuterungsbericht mit Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis, einen UVP-Bericht, eine Natura 2000-Verträglichkeitsstudie sowie Unterlagen zum Arten- und Gewässerschutz (Wasserrahmenrichtlinie). Die Auslegung der Antragsunterlagen erfolgte in elektronischer Form vom 13.03.2025 bis zum 14.04.2025 (§ 73 Abs. 2 i.V.m. § 27b VwVfG) und können auch weiterhin hier in der Infospalte auf der rechten Seite sowie im UVP-Verbund-Portal (https://www.uvp-verbund.de) eingesehen werden. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnte bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, d.h. bis zum 15.05.2025 Einwendungen erheben. Onlinekonsultation Die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan sind mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern. Der Erörterungstermin wird durch eine Onlinekonsultation ersetzt. Im Rahmen der Onlinekonsultation werden den Teilnahmeberechtigten die sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Informationen in anonymisierter Form zugänglich gemacht. Diejenigen, die Einwendungen und Stellungnahmen eingebracht haben sind bekannt und erhalten eine persönliche Einladung zur Onlinekonsultation. Auch Betroffene, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, und die sich bis-lang jedoch noch nicht im Verfahren geäußert haben, können bis zum 22.05.2026 schriftlich oder per E-Mail beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie An der Marktkirche 9 38678 Clausthal-Zellerfeld E-Mail: SGwrE@lbeg.niedersachsen.de ihre Betroffenheit anzeigen. Sie erhalten dann Zugang zur Onlinekonsultation. Gleiches gilt für Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen eine Entscheidung über das Vor-haben einzulegen. Die Onlinekonsultation findet vom 26.05.2026 bis einschließlich 09.06.2026 statt. Weitere Informationen können dem Bekanntmachungstext (Download s. unten) entnommen werden.

Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung zur Errichtung und den Betrieb der Wasserstoffleitung Nr. 502 H2ercules Nordsee-Ruhr-Link (NRL I) von Wilhelmshaven nach Dykhausen

Die Open Grid Europe GmbH plant die Errichtung und den Betrieb der Wasserstoffleitung Nr. 502 H2ercules Nordsee-Ruhr-Link (NRL I) von Wilhelmshaven nach Dykhausen. Die vorliegenden Planungen sehen die Errichtung und den Betrieb einer Leitung von ca. 20 km mit einem Durchmesser von DN 1 400 (ca. 1,4 m) vor. Der Verlauf der Leitung erstreckt sich über Gebiete im Bereich der Stadt Wilhelmshaven sowie im Landkreis Friesland über Gebiete in Bereichen der Stadt Schortens und der Gemeinde Sande. Es ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) erforderlich. Die Antragsunterlagen enthalten unter anderem einen Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht (UVP-Bericht), ein Erläuterungsbericht, die Planunterlagen samt Übersichtsplan, Lageplänen und Trassierungsplänen, Landschaftspflegerischer Begleitplan gemäß § 17 Abs. 4 BNatSchG, ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag gemäß § 44 BNatSchG sowie ein Fachbeitrag nach Wasserrahmenrichtlinie. Auslegung erfolgt gem. § 73 Abs. 3 VwVfG für die Dauer eines Monats. Die Auslegung erfolgt gemäß § 43 a EnWG i. V. m. § 73 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in elektronischer Form. Die Planunterlagen können hier auf der Internetseite eingesehen werden. Auf Verlangen einer beteiligten Person, das während der Dauer der Auslegung (18.09.2025 - 17.10.2025) an das LBEG zu richten ist, wird der beteiligten Person gemäß § 43 a EnWG eine alternative, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt; dies ist in der Regel die Übersendung eines gängigen elektronischen Speichermediums, auf dem die auszulegenden Unterlagen gespeichert sind. Jede Person, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 17.11.2025 (einschließlich), Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift bei nachfolgenden Stellen erheben: – Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, An der Marktkirche 9, 38678 Clausthal-Zellerfeld oder – per E-Mail an: PFV-NRL_I@lbeg.niedersachsen.de Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 VwVfG einzulegen, können innerhalb der o. g. Frist, also bis zum 17.11.2025 (einschließlich), Stellungnahmen zu dem Plan abgeben. Weitere Informationen können dem Bekanntmachungstext entnommen werden. Am 23.04.2026 reichte die Antragstellerin einen Antrag auf Änderung eines bereits ausgelegten Plans vor Planfeststellungsbeschluss beim LBEG ein (zum Download unter "weitere Unterlagen").

Bergaufsicht - Zuständigkeitsbezirke

Grenze der Zuständigkeit für die Bergaufsicht über die Betriebe. Für den Distrikt West sind im LBEG die Dienststelle Meppen zuständig und für den Distrikt Ost die Dienststellen Clausthal-Zellerfeld und Hannover.

Bergaufsicht - Zuständigkeitsbezirke (WMS Dienst)

Grenze der Zuständigkeit für die Bergaufsicht über die Betriebe. Für den Distrikt West sind im LBEG die Dienststelle Meppen zuständig und für den Distrikt Ost die Dienststellen Clausthal-Zellerfeld und Hannover.

Distriktgrenze West-Ost

Grenze der Zuständigkeit für die Bergaufsicht über die Betriebe. Für den Distrikt West sind im LBEG die Dienststelle Meppen zuständig und für den Distrikt Ost die Dienststellen Clausthal-Zellerfeld und Hannover.

Distriktgrenze West-Ost (WMS Dienst)

Grenze der Zuständigkeit für die Bergaufsicht über die Betriebe. Für den Distrikt West sind im LBEG die Dienststelle Meppen zuständig und für den Distrikt Ost die Dienststellen Clausthal-Zellerfeld und Hannover.

Darstellungsdienst Flächennutzungsplan Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld (Zusammenzeichnung)

Dieser Darstellungsdienst (Web Map Service oder kurz WMS) stellt die Zusammenzeichnung des Flächennutzungsplans der in der Überschrift angegebenen Kommune des Landes Niedersachsen in einer landesweit einheitlichen Visualisierung bereit. Eine rechtlich verbindliche Auskunft erteilt jedoch ausschließlich die zuständige Einheits- oder Samtgemeinde als Trägerin der Flächennutzungsplanung. Hierbei handelt es sich um einen Gebrauchsdienst der Zusammenzeichnungen von Planelementen des Flächennutzungsplans der in der Überschrift angegebenen Kommune mit mindestens einem Layer pro XPlanung-Klasse, basierend auf dem Datenaustauschformat XPlanGML. Es handelt sich explizit nicht um einen XPlanung-konformen Dienst, da er nicht dem XPlanung-Schema entspricht. Stattdessen wird ein eigenes, abgeflachtes Schema verwendet. Die Zusammenzeichnung beinhaltet den aktuellen Stand der rechtswirksamen Flächennutzungs-planung, der in den ursprünglich aufgestellten Flächennutzungsplan alle inzwischen rechtswirksam erfolgten Änderungen und Berichtigungen einarbeitet, so dass es ein Gesamtplanwerk ergibt. Die Grenzen der Geltungsbereiche von Flächennutzungsplan-Änderungen und Berichtigungen sind im Layer „Geltungsbereiche“ zusammengefasst. Die Daten wurden im Rahmen des Projektes PlanDigital erstellt bzw. veröffentlicht und werden durch die Plattform PlanDigital (https://testportal-plandigital.de/kvwmap/index.php) für die Träger der Flächennutzungsplanung zugangsbeschränkt bereitgestellt. Das angegebene Datum der kontinuierlichen Aktualisierung bezieht sich auf die letzte technische Aktualisierung des Geodatensatzes bzw. der Dienste, die möglicherweise keine Änderung der Inhalte bedeutet. Die Veröffentlichung aktualisierter Daten sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. In der Plattform/Testportal PlanDigital wurde in den Dienstmetadaten von der zuständigen Kommune folgende Aktualität angegeben: Flächennutzungsplan der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld inkl. 90 Änderungen und 8 Berichtigungen. Das angegebene Veröffentlichungsdatum soll das Datum der Rechtskraft des Plans oder der letzten Änderung sein; diese Information wird der XPlanGML entnommen.

Geodatensatz Flächennutzungsplan Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld (Zusammenzeichnung)

Dieser Geodatensatz beinhaltet den Flächennutzungsplan der in der Überschrift angegebenen Kommune des Landes Niedersachsen in einem standardisierten Format. Eine rechtlich verbindliche Auskunft zur Flächennutzungsplanung erteilt jedoch ausschließlich die zuständige Einheits- oder Samtgemeinde als Trägerin der Flächennutzungsplanung. Die Daten beinhalten mindestens einen Layer pro XPlanung-Klasse, basierend auf dem Datenaustauschformat XPlanGML. Die hier vorliegende Zusammenzeichnung beinhaltet den aktuellen Stand der rechtswirksamen Flächennutzungsplanung, der gegebenenfalls in den ursprünglich aufgestellten Flächennutzungsplan alle inzwischen rechtswirksam erfolgten Änderungen und Berichtigungen einarbeitet, so dass es ein Gesamtplanwerk ergibt. Die XPlanGML-Dateien wurden im Rahmen des Projektes PlanDigital erstellt bzw. veröffentlicht und werden über die Plattform PlanDigital (https://testportal-plandigital.de/kvwmap/index.php) für die Träger der Flächennutzungsplanung zugangsbeschränkt bereitgestellt. Das angegebene Datum der kontinuierlichen Aktualisierung bezieht sich auf die letzte technische Aktualisierung des Geodatensatzes bzw. der Dienste, die möglicherweise keine Änderung der Inhalte bedeutet. Die Veröffentlichung aktualisierter Daten sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. In der Plattform/Testportal PlanDigital wurde in den Dienstmetadaten von der zuständigen Kommune folgende Aktualität angegeben: Flächennutzungsplan der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld inkl. 90 Änderungen und 8 Berichtigungen. Das angegebene Veröffentlichungsdatum soll das Datum der Rechtskraft des Plans oder der letzten Änderung sein; diese Information wird der XPlanGML entnommen.

Gasleitungsnetz Stadtwerke Clausthal GmbH

Versorgungsnetz Clausthal-Zellerfeld / OT Buntenbock

Clausthal-Zellerfeld 13: Eschenbacher Teiche (2. Teilaufhebung)

Die Daten enthalten alle Bebauungspläne der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld.

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