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Bekanntmachung gem. § 5 UVPG - Uniper Kraftwerke GmbH, Änderung der Schwerölversorgung

Die Firma Uniper Kraftwerke GmbH, Holzstraße 6 in 40221 Düsseldorf hat die Genehmigung zur wesentlichen Änderung Ihrer Kraftwerksanlage auf dem Grundstück Glückaufstraße 56 in 45896 Gelsenkirchen (Gemarkung Buer) beantragt. Gegenstand des Antrages ist die Änderung der Schwerölversorgung der Kohleblöcke des Kraftwerk Scholven. Schweröl wird in den Blöcken als Anfahrbrennstoff verwendet. Statt der aufgrund von Stilllegungen überdimensionierten und überalterten Schwerölversorgung, soll ein neues, kleineres System installiert werden.

Geologische Übersichtskarte der Bundesrepublik Deutschland 1:200.000 (GÜK200) - CC 4702 Düsseldorf

Blatt Düsseldorf erfasst den nördlichen Teil des Rheinischen Schiefergebirges, der nach Westen vom Känozoikum des Niederrhein-Maas-Gebietes bzw. nach Norden von der Kreide des Münsterschen Beckens begrenzt ist. Das Paläozoikum des Rheinischen Schiefergebirges, das sich aus verfalteten und verschieferten Sedimentgesteinen des Devons und Karbons zusammensetzt, taucht nach Norden unter die Kreide des Münsterschen Beckens ab. Hier lagern vorwiegend feinklastische Sedimentgesteine der Oberkreide. Ältere Schichten treten nur vereinzelt und regional eng begrenzt an die Oberfläche, wie Sedimente der Unteren Trias bis Unteren Kreide in der Gegend südlich von Winterswijk. Die Westseite des Kartenblattes erfasst die känozoischen Lockersedimente des Niederrheinischen Bruchgebietes. Die Niederrheinische Bucht stellt eine nach Südosten spitz zulaufende Grabenstruktur dar, die während des Tertiärs in das Rheinische Schiefergebirge eingebrochen ist. Unter den quartären und tertiären Lockersedimenten lässt sie sich bis zum Waal, einem Mündungsfluss des Rheins, verfolgen. Bei den quartären Ablagerungen kann zwischen Schmelzwasser- und Moränensedimenten der Saale-Kaltzeit, Sanden und Schottern der Nieder-, Mittel- bzw. Hauptterrasse von Rhein und Maas sowie holozänen Auesedimenten unterschieden werden. Weit verbreitet sind Überlagerungen durch Flugsande, Löss und Fließerden. Größere Vorkommen tertiärer Sedimente (Oligozän) sind in der Begrenzung zum Rheinischen Schiefergebirge und Münsterschen Becken aufgeschlossen. Neben der Legende, die über Alter, Genese und Petrographie der dargestellten Einheiten informiert, trägt eine tabellarische Übersicht der Quartär- und Oberkreide-Ablagerungen zum besseren Verständnis der Karte bei. Zudem sind ausgewählte geologische Grenzen (Oberkreide- und Zechstein-Begrenzung), die von jüngeren Sedimenten überlagert werden, durch Linien im Kartenblatt markiert. Ein geologischer Schnitt gewährt zusätzliche Einblicke in den Aufbau des Untergrundes. Beginnend in Winterswijk (Trias- und Jura-Sedimente) quert das Profil im Nord-Süd- bzw. Nordwest-Südost-Verlauf das Münstersche Becken sowie die nördlichen Ausläufer des Rheinischen Schiefergebirges.

Karte der oberflächennahen Rohstoffe der Bundesrepublik Deutschland 1:200.000 (KOR200) - CC 4702 Düsseldorf

Die Karte oberflächennaher Rohstoffe 1:200.000 (KOR 200) ist ein Kartenwerk, das gemeinsam von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und den Staatlichen Geologischen Diensten der Länder (SGD) im Auftrag des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf Beschluss der Länderwirtschafts­minister vom 22. Juni 1984 erarbeitet wird. Das Kartenwerk folgt dem Blattschnitt der topographischen Übersichtskarte 1:200.000 (TÜK 200) und besteht aus 55 Kartenblättern mit jeweils einem Erläuterungsheft. Es erfolgt eine Bestandsaufnahme, Beschreibung, Darstellung und Dokumentation der Vorkommen und Lagerstätten von mineralischen Rohstoffe, die üblicherweise im Tagebau bzw. an oder nahe der Erdoberfläche gewonnen werden. Im Besonderen sind dies Industrieminerale, Steine und Erden, Torfe, Braunkohle, Ölschiefer und Solen. Die Darstellung der oberflächennahen Rohstoffe und die zusätzlichen schriftlichen Informationen sind für die Erarbeitung überregionaler, bundesweiter Planungsunterlagen, die die Nutzung oberflächennaher mineralischer Rohstoffe berühren, unentbehrlich. Auf der Karte sind neben den umgrenzten, je nach Rohstoff farblich unterschiedlich dargestellten Lagerstätten- bzw. Rohstoffflächen "Abbaustellen" (=Betriebe) bzw. "Schwerpunkte mehrerer Abbaustellen" mit je einem Symbol dargestellt. Die Eintragungen in der Karte werden ergänzt durch Texterläuterungen. Die Erläuterungsbände haben üblicherweise einen Umfang von 40 - 80 Seiten und sind derzeit nur in der gedruckten Ausgabe der Karte verfügbar. Der Text ist gegliedert in: - Einführung - Beschreibung der Lagerstätten und Vorkommen nutzbarer Gesteine - Rohstoffwirtschaftliche Bewertung der Lagerstätten und Vorkommen oberflächennaher Rohstoffe im Blattgebiet - Verwertungsmöglichkeiten der im Blattgebiet vorkommenden nutzbaren Gesteine - Schriftenverzeichnis - Anhang (u. a. mit Generallegende und Blattübersicht) Die KOR 200 stellt somit die Rohstoffpotentiale in Deutschland in bundesweit vergleichbarer Weise dar und liefert eine Grundlage für künftige Such- und Erkundungsarbeiten sowie einen Beitrag zur Sicherung der Rohstoffversorgung.

Meteogramm bis H+168 Düsseldorf - Meteogram up to H+168 Dusseldorf

7 Tage Vorhersage. Wind, Temperatur, Niederschlag, Schneehöhe, Bodendruck und Bedeckung - 7 days forecast. Wind, temperature, precipitation, depth of snow, air pressure and cloud cover

GTS Bulletin: ISND01 EDZW - Observational data (Binary coded) - BUFR (details are described in the abstract)

The ISND01 TTAAii Data Designators decode as: T1 (I): Observational data (Binary coded) - BUFR T1T2 (IS): Surface/sea level T1T2A1 (ISN): Synoptic observations from fixed land stations at non-standard time (i.e. 01, 02, 04, 05, ... UTC) A2 (D): 90°E - 0° northern hemisphere (The bulletin collects reports from stations: 10004;UFS TW Ems;10015;Helgoland;10020;List auf Sylt;10035;Schleswig;10055;Fehmarn;10147;Hamburg-Fuhlsbüttel;10162;Schwerin;10184;Greifswald;10200;Emden;10224;Bremen;10270;Neuruppin;10338;Hannover;10361;Magdeburg;10393;Lindenberg;10400;Düsseldorf;10469;Leipzig/Halle;10488;Dresden-Klotzsche;10506;Nürburg-Barweiler;10548;Meiningen;10637;Frankfurt/Main;10685;Hof;10738;Stuttgart-Echterdingen;10763;Nürnberg;10788;Straubing;10852;Augsburg;10946;Kempten;) (Remarks from Volume-C: SYNOP)

GTS Bulletin: ISID01 EDZW - Observational data (Binary coded) - BUFR (details are described in the abstract)

The ISID01 TTAAii Data Designators decode as: T1 (I): Observational data (Binary coded) - BUFR T1T2 (IS): Surface/sea level T1T2A1 (ISI): Intermediate synoptic observations from fixed land stations A2 (D): 90°E - 0° northern hemisphere (The bulletin collects reports from stations: 10004;UFS TW Ems;10015;Helgoland;10020;List auf Sylt;10035;Schleswig;10055;Fehmarn;10147;Hamburg-Fuhlsbüttel;10162;Schwerin;10184;Greifswald;10200;Emden;10224;Bremen;10270;Neuruppin;10338;Hannover;10361;Magdeburg;10393;Lindenberg;10400;Düsseldorf;10469;Leipzig/Halle;10488;Dresden-Klotzsche;10506;Nürburg-Barweiler;10548;Meiningen;10637;Frankfurt/Main;10685;Hof;10738;Stuttgart-Echterdingen;10763;Nürnberg;10788;Straubing;10852;Augsburg;10946;Kempten;) (Remarks from Volume-C: SYNOP)

GTS Bulletin: ISXD91 EDZW - Observational data (Binary coded) - BUFR (details are described in the abstract)

The ISXD91 TTAAii Data Designators decode as: T1 (I): Observational data (Binary coded) - BUFR T1T2 (IS): Surface/sea level T1T2A1 (ISX): Other surface data A2 (D): 90°E - 0° northern hemisphere(The bulletin collects reports from stations: 10015;Helgoland;10020;List auf Sylt;10035;Schleswig;10055;Fehmarn;10147;Hamburg-Fuhlsbüttel;10162;Schwerin;10184;Greifswald;10200;Emden;10224;Bremen;10270;Neuruppin;10338;Hannover;10361;Magdeburg;10393;Lindenberg;10400;Düsseldorf;10469;Leipzig/Halle;10488;Dresden-Klotzsche;10506;Nürburg-Barweiler;10548;Meiningen;10637;Frankfurt/Main;10685;Hof;10738;Stuttgart-Echterdingen;10763;Nürnberg;10788;Straubing;10852;Augsburg;10946;Kempten;) (Remarks from Volume-C: SYNOP HALF HOURLY H+30)

GTS Bulletin: FNDL40 EDZW - Forecast (details are described in the abstract)

The FNDL40 TTAAii Data Designators decode as: T1 (F): Forecast A1A2 (DL): Germany (The bulletin collects reports from stations: 10035;Schleswig;10147;Hamburg-Fuhlsbüttel;10170;Rostock-Warnemünde;10224;Bremen;10379;Potsdam;10381;Berlin-Dahlem (FU);10384;Berlin-Tempelhof;10400;Düsseldorf;10410;Essen-Bredeney;10469;Leipzig/Halle;10488;Dresden-Klotzsche;10554;Erfurt-Weimar;10609;Trier-Petrisberg;10637;Frankfurt/Main;10738;Stuttgart-Echterdingen;10763;Nürnberg;10803;Freiburg;10805;Lahr;10865;München-Stadt;10870;München-Flughafen;10929;Konstanz;) (Remarks from Volume-C: FORCAST SYNOP)

Oekologische Laermwirkungsforschung

Wirkungen von Umweltlaerm auf den Menschen. Gegenwaertiger Schwerpunkt: Fluglaerm an Grossflughaefen. Beschreibung der Belaestigungsreaktionen und deren Zusammenhang mit akustischen Parametern. Erforschung gesundheitlicher Auswirkungen andauernder Belastung durch Umweltlaerm auf den Menschen. Empirische Ermittlung von Belastungs-Wirkungs-Zusammenhaengen. Laengsschnittbetrachtung der veraenderten Situation an einem Grossflughafen 1987-1995.

Offensichtlich rechtswidrige Planung und Bebauung des vernichteten Biotops auf dem Brammenring-Gelände

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es schreibt Ihnen hier nicht nur der Unterzeichner als Bürger, sondern auch als Vorsitzender des seit 9 Jahren bestehenden nur ehrenamtlich arbeitenden Vereins KONTRA - zusammen mit der ehrenamtlich arbeitenden Redaktion MAGAZIN KONTRA AKTUELL mit ihm als unterzeichnenden Chefredakteur. Wir hatten dem Oberbürgermeister Anfragen wg. der Natur-Vernichtung auf dem Brammenring gestellt. Ob es eine UVP für dieses Gebiet gegeben habe. Keine dieser Anfragen wurde beantwortet, lediglich in einem Fall gab es einen „Bescheid“ dass es eine gültige UVP gäbe. Dabei wurden dort hunderte von Tier- und Pflanzenarten – viele auf den Roten Listen stehend – vernichtet. Die tatsächlichen Fakten zu diesem Fall haben wir inzwischen investigativ wie auch aus offen zugänglichen Quellen ermittelt: Auf dem sich in rund 50 Jahren weitgehend unberührt gebliebenen Brammenring mit seiner Tier- und Pflanzenwelt sollte zunächst (angeblich!) nur ein sehr großer Sportfachmarkt, tatsächlich aber eine komplette Bebauung entstehen. Mit dem Sportsupermarkt, anderen Firmen – und einer Luxus-Wohnbebauung. Entsprechende Architekten-Entwürfe haben wir vorliegen! (Hatten)Sie auf Ihren Websites übrigens auch. Frage 1: Ist es richtig, dass am 15. August 2019 in einer gemeinsamen Klage gegen den Bauvorbescheid mehrere Ruhrgebietsstädte vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf vorgingen? Frage 2: Ist es richtig, das mit Urteil v. 8.04.22 das VG Düsseldorf den Bauvorbescheid v. 4.07.2019 aufhob und die Genehmigung für rechtswidrig erklärt wurde? Frage 3: Ist es richtig, dass bezüglich des Bebauungs-Planes VBB 27 „Brammenring“ ein Antrag auf ein Normenkontroll-Verfahren von der Stadt Bottrop – eingebunden in ein gemeinsames Vorgehen der weiteren Ruhrgebietsstädte Duisburg, Essen und Gelsenkirchen – beim OVG Münster eingereicht wurde? Frage 4: Ist richtig, dass mit Urteil v. 27.02.23 der Bebauungs-Plan für unwirksam erklärte? Weil das gesamte Brammenring-Gelände für eindeutig schützenswert benannt wurde und das dadurch auch künftig keine gültige UVP erstellt werden könne? Womit wir also belogen wurden? Die Aktenzeichen: Normenkontrolle: 10 D 26/20.NE / Berufungsverfahren gegen VG-Urteil: 10 A 1136/22 / Erstinstanz VG Düsseldorf 25 K 6111/19. Frage 5: Haben Sie Erkenntnisse, wer z.B. im Lichte der anstehenden Kommunalwahl und unserer investigativen Ermittlungen durch Hacking versucht hatte und noch auch jetzt noch weitermacht, die Veröffentlichung über das Brammenring-Desaster zu verhindern? Wir haben das OVG Münster mit einem Qualifizierten Hinweis auf das auf dem Brammenring passierte Desaster – mit ausführlicher Foto-Dokumentation – hingewiesen, wie das Gebiet zerstört wurde. Die Missachtung der über die Instanzen hinweg gefällten Gerichtsurteile darüber stellt aus unserer Sicht einmal mehr das Rechtsverständnis von Stadt und anderen Beteiligten in das richtige Licht und dürfte einmalig sein. Wie das Gericht darauf reagieren wird, wissen wir nicht – aber mit einem Einschreiben/Rückschein ist eine Akteneinlage/ein Aktenzeichen sichergestellt. Das war uns wichtig! Da diese Thematik sehr komplex noch weitergeht, werden wir mit weiteren kurzfristigen und tiefergehenden Anfragen als Nachtrag weitere Fragen stellen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

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