Fließende und stehende Gewässer im Stadtgebiet Memmingen. Einzelsegmente mit Informationen zu Art, Ausbauart, Name. Nutzungshinweis: Der Datensatz erhebt keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit. Er dient nicht als verbindliche und rechtliche Auskunft der Stadt Memmingen.
Achtung: Dieser Datensatz wird gelöscht. Möglicherweise stehen nicht mehr alle Funktionen vollumfänglich zur Verfügung. Schon vor Jahrtausenden begannen Menschen die Landschaft zu verändern: Sie rodeten Land, stauten Bäche auf, entwässerten Moore, pflanzten Bäume, errichteten Deiche, düngten Wiesen oder bauten Siedlungen, Straßen und Schienen. Durch die jeweilige Nutzungsart änderte sich im Verlauf der Geschichte auch der Landschaftscharakter. Die von Menschen geprägten, gestalteten oder beeinflussten Landschaften werden Kulturlandschaften genannt. Die Metropolregion Hamburg ist durch unterschiedliche Kulturlandschaften geprägt. Die bekanntesten Beispiele dafür sind wohl die Lüneburger Heide und das Alte Land. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seitender Metropolregion Hamburg unter: http://metropolregion.hamburg.de/historische-kulturlandschaften/nofl/4433528/historische-kulturlandschaften/ und http://metropolregion.hamburg.de/natur/4338774/kulturlandschaften-karte/
Der Datensatz beinhaltet Informationen zum Gewässernetz im Freistaat Sachsen. Er bildet Wasserkörper, Feuchtgebiete sowie Bauwerke an Gewässern und interessante hydrologische Punkte ab.
Gemäß § 5 Abs. 2 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert am 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323), wird Folgendes bekannt gemacht: Die Firma Energieanlagen Frank Bündig GmbH, Mendener Weg 2 in 04736 Waldheim, beantragte mit Datum vom 24. September 2024 gemäß § 4 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert am 24. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 58), in Verbindung mit § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert am 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355), und Nr. 1.6.2 Anhang 1 zur 4. BImSchV die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von einer Windenergieanlage mit einer Nabenhöhe von 175 Metern und einem Rotordurchmesser von 172 Metern am Standort 08141 Reinsdorf, Gemarkung Reinsdorf, Flurstücke 1852 und 435/4. Mit diesem Vorhaben wird die aus fünf bereits genehmigten Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern bestehende Windfarm erweitert und bedarf somit einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 10 Abs. 2 UVPG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 UVPG und Nr. 1.6.2 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG. Diese Vorprüfung führte das Landratsamt Zwickau mit Eröffnung des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens anhand der eingereichten Unterlagen und unter Beteiligung der entsprechenden Fachbehörden durch. Dabei war zu prüfen, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Der Standort des Vorhabens befindet sich in keinem Natura 2000-Gebiet, Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet. Südöstlich des geplanten Vorhabengebietes in etwa 4.720 m Entfernung befindet sich das FFH-Gebiet „Wildenfelser Bach und Zschockener Teiche“. Weiterhin befindet sich das FFH-Gebiet „Muldetal bei Aue“ ca. 4.890 m südlich des Vorhabenstandortes. Das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Am Röhrensteg“ ist ca. 4.080 m westlich, das LSG „Wildenfelser Zwischengebirge“ ca. 5.180 m südlich des Vorhabenstandortes zu finden. Beeinträchtigungen der umliegenden FFH-Gebiete und Landschaftsschutzgebiete, die die besondere Empfindlichkeit oder Schutzziele dieser Gebiete betreffen, sind aufgrund ihrer Entfernung von dem Vorhaben nicht gegeben. Auswirkungen auf umliegende gesetzlich geschützte Biotope können ausgeschlossen werden. Zum Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft sowie in das Landschaftsbild sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gemäß Landschaftspflegerischem Begleitplan zu leisten. Ebenso sind am Vorhabenstandort keine Wasserschutzgebiete nach § 51 WHG, Heilquellenschutzgebiete nach § 53 Abs. 4 WHG, Risikogebiete nach § 73 Abs. 1 WHG sowie Überschwemmungsgebiete nach § 76 WHG ausgewiesen. Da Auswirkungen auf Lebensräume geschützter Vogel- und Fledermausarten nicht ausgeschlossen werden können, sind umfangreiche Betriebsbeschränkungen der Windenergieanlage zur Vermeidung und Verminderung nachteiliger Auswirkungen festzulegen. Durch Begrenzung der Schall- und Schattenwurfemissionen der Windenergieanlage wird entsprechend den erstellten Immissionsprognosen unter Berücksichtigung der bestehenden Windenergieanlagen die Einhaltung der Richtwerte für Geräusche und Schattenwurf an der umliegenden Wohnbebauung gewährleistet. Erhebliche Belästigungen durch Geräusche und Schattenwurf werden damit ausgeschlossen. Durch das Vorhaben ergeben sich keine zusätzlichen Abfallströme. Der Eintrag wassergefährdender Stoffe in Wasser, Boden und Grundwasser kann im bestimmungsgemäßen Be-trieb ausgeschlossen werden. Auswirkungen des Vorhabens auf den Wasserhaushalt, das Klima und die Luft sowie auf Kultur- und Sachgüter sind nicht zu erwarten. Aufgrund des Standortes auf einer intensiv genutzten Ackerfläche wird die Pflanzenwelt ebenfalls nicht beeinträchtigt. Nach Aufgabe der Nutzung und Rückbau der WEA entfallen die Beeinträchtigungen vollständig. Die allgemeine Vorprüfung des Landratsamtes Zwickau hat ergeben, dass die zu erwartenden Beeinträchtigungen der Schutzgüter durch das Vorhaben unter Berücksichtigung der zur Verminderung der Beeinträchtigungen vorgesehenen Maßnahmen nicht als erheblich einzustufen sind. Dementsprechend besteht für das beantragte Vorhaben keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 5 Abs. 3 UVPG die vorgenannte Entscheidung des Landratsamtes Zwickau nicht selbstständig anfechtbar ist. Werdau, den 31. Juli 2025
Der Ablauf einer alten kommunalen Klaeranlage fliesst in einen kleine Bach in ein Naturschutzgebiet. Der Ablauf soll zur Qualitaetssteigerung durch ein naturnahes Feuchtgebiet umgeleitet werden. Wie kann dieses naturnahe Feuchtgebiet gestaltet werden? Welche Verbesserung der Wasserqualitaet des Baches ist erreichbar? Wie hoch sind die Kosten?
Die LEW Wasserkraft GmbH beabsichtigt an der Lechstaustufe Rain die Errichtung und den Betrieb einer Fischaufstiegsanlage. Die Fischaufstiegsanlage wird bei Lech-km 7,940 und Lech-km 6,00 auf den Grundstücken FI-Nrn. 2437/1, 2437/2 und 2438 der Gemarkung Rain und Fl.-Nrn. 1402/24, 1419/2, 1402/6, 1402/66 der Gemarkung Oberpeiching errichtet werden. Mit der Fischaufstiegsanlage soll die ökologische Durchgängigkeit des Lechs an der Staustufe Rain, die im Bestand nicht gegeben ist, wiederhergestellt werden sowie die Verbesserung des Gewässerökosystems um einen guten ökologischen Zustand des Lechs erreichen zu können. Die Anbindung der Fischaufstiegsanlage oberwasserseitig an den Lech erfolgt über einen Vertical-Slot-Pass mit 37 Becken und einem Raugerinne-Beckenpass. Der Zulauf wird lechseitig mit einem Absperrschütz ausgerüstet. Im Oberwasser weist der Vertical-Slot-Pass ein Brückenbauwerk zur Unterquerung des Dammkronen- und Verteidigungsweges. Der Raugerinne-Beckenpass stellt die Verbindung zum Roten Graben dar. Der Rote Graben dient als Verbindungsgewässer zwischen dem Einlaufbauwerk im Oberwasser und dem „Neuen Bach“ im Unterwasser. Dem Roten Graben werden 500 bis 660 l/s zu dotiert, dieses wird über den „Neuen Bach“ dem Auslaufbauwerk in den Lech im Unterwasser zugeführt. Das Auslaufbauwerk ist als Vertical-Slot-Pass über vier Becken geplant, um die Wasserspiegeldifferenz zwischen dem „Neuen Bach“ und dem Unterwasser abzubauen. Der „Neue Bach“ unterquert mittels einem Wellblechdurchlass einen bestehenden Unterhaltsweg.
Berlins Lebensräume sind sehr abwechslungsreich: Neben gestalteten gibt es naturnahe Parkanlagen, Brachflächen mit Spontanvegetation und Trockenrasen. Fließtäler, Moore und andere Süßwasserlebensräume lassen sich in Berlin genauso finden wie Wiesen, Wälder und sogar Dünen und Heiden. Die Vielfalt der Landschaften ist auch aufgrund menschlicher Einwirkung so groß. Einige der wertvollsten Trockenrasen Berlins befinden sich auf den ehemaligen Flugfeldern Tegel, Johannistal und Tempelhof. Der Flughafensee, einst eine Sand- und Kiesgrube, ist heute bedeutsames sogenannte „Vogelschutzreservat“. Die offenen Wiesen der Rieselfelder, viele davon außerhalb der Berliner Stadtgrenze, dienten früher der Abwasserbehandlung – sie haben mit Abstand die höchsten Siedlungsdichten besonders gefährdeter Vogelarten. Selbst unsere (Hoch-) Häuser mit zahlreichen Spalten, Simsen, Ritzen und Höhlungen unter der Dachverblendung oder im Dachzwischenraum sind Ersatz-Felslandschaften für viele Brutvögel und Fledermäuse. Naturschutz in Berlin Berliner Forsten Landschaftsplanung Berlin ist eine der artenreichsten Städte in ganz Europa. Neben 3,9 Millionen Menschen leben hier rund 20.000 Tier-, Pilz- und Pflanzenarten, darunter 2.200 wildwachsende Pflanzenarten, 300 Wildbienenarten und aktuell 154 Brutvogelarten, plus weitere durchziehende und überwinternde Vogelarten. Berühmt sind nicht nur die Berliner Nachtigallen mit im Mittel 2.100 Brutpaaren. Mit aktuell 58 bekannten Fledermaus-Winterquartieren und bis zu 11.000 Übernachtungsgästen über das ganze Jahr hinweg in der Zitadelle Spandau ist Berlin die europäische Hauptstadt der Fledermäuse. Biber und Fischotter leben in Havel und Spree und breiten sich weiter aus. Der Teichmolch laicht in fast allen naturnahen Kleingewässern, auch in städtischen Parkanlagen. Die Population der Dachse wächst und auch Feldhasen nutzen das Stadtgebiet zunehmend als Lebensraum. Artenschutz in Berlin Dennoch haben viele Tier- und Pflanzenarten mit den Belastungen der städtischen Entwicklungen zu kämpfen und sind stärker gefährdet. So gibt es an einigen Standorten etwa ein Drittel weniger Fledermäuse als noch vor 15 Jahren, so etwa beim Großen Abendsegler. Außerdem befinden sich mehr als die Hälfte der Vogelarten, die in Berlin brüten, in einem ungünstigen Zustand. Der wachsende Bedarf an Wohnraum und Infrastruktur führt zu einem erheblichen Verlust freier Flächen in Berlin. Unter der Vielzahl an Versiegelungen, Sanierungen, Bebauungen sowie an zunehmender Beleuchtung leiden vor allem Insekten, Vögel und Fledermäuse, die ihre Lebens- und Nisträume verlieren. Der Klimawandel, der sich in Europa besonders schnell vollzieht, führt zu extremen Wetterereignissen wie Stürmen, Dürre und Hitzeperioden, die für viele Arten eine große Herausforderung darstellen. Starke Trockenheit bedroht vor allem Reptilien und Amphibien wie die Erdkröte, die in Feuchtgebieten leben. Doch auch Kleinsäuger wie Igel und Feldmäuse sind gefährdet, da sie immer weniger Orte zum Verstecken finden und die Trockenperioden ihre Nahrungsquellen verringern. Bedrohte Biodiversität
Der BN Nordhümmlinger Biogas GmbH & Co. KG, Tannenweg 1, 26904 Börger, beantragte am 10.03.2023, (Eingang am 16.01.2024 (in übereinstimmender Papier- und elektronischer Form)), zuletzt ergänzt durch Schreiben vom 21.01.2025, die Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer Biogasanlage (Nr. 8.6.3.2 V i. V. m. 8.13 V, 1.2.2.2 V und 1.16 V des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG – 4. BImSchV)) am Standort 26904 Börger, Breddenberger Straße 97b, Gemarkung Börger, Flur 5, Flurstück 210/2 durch folgende Maßnahmen: • Errichtung und Betrieb einer Gasaufbereitungsanlage (Voraufbereitung) • - Errichtung und Betrieb einer Biomethanaufbereitungsanlage • - Errichtung und Betrieb einer Regenerativen Nachverbrennungseinheit (RNV) • - Errichtung und Betrieb einer Sauerstofferzeugungsanlage (O2-Anlage) zur Entschwefe-lung • - Inputänderung • - Errichtung und Betrieb eines Feststoffeintrags • - Errichtung eines neuen Dachs auf Fermenter 3 • - Errichtung eines neuen Dachs auf Fermenter 2 • - Errichtung eines neuen Dachs auf Fermenter 1 • - Errichtung eines Behälterumlaufs an Fermenter 1 • - Errichtung eines Behälterumlaufs an Fermenter 2 • - Errichtung eines Behälterumlaufs an Fermenter 3 • - Errichtung eines Behälterumlaufs an Fermenter 4 • - Drei Einhausungen • - Änderung der Havariesicherstellung • - * Korrektur des Gärrestlagervolumens 8.13V BImSchV • - Umbenennung des Fermenter 3 zum größten Fermenter • - Abbruch Gärresttrocknung und Umbenennung Halle Biomethanaufbereitung
Unter www.badeseen.rlp.de sind im „Badegewässeratlas“ alle Messwerte der rheinland-pfälzischen Badeseen veröffentlicht „Dieses Frühjahr war eins der trockensten und wärmsten seit 1881. Je wärmer und trockener es ist, desto eher kippen Gewässer um und desto eher können sich gesundheitsgefährliche Blaualgen ausbreiten. Der Klimawandel kann also schnell den Badespaß trüben. Deshalb ist es wichtig, die Situation in den Badegewässern regelmäßig zu überprüfen. Im Moment gibt es grünes Licht für fast alle der 66 EU-Badeseen in Rheinland-Pfalz. Das haben Ergebnisse des Landesamtes für Umwelt gezeigt“, sagte Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder anlässlich der Veröffentlichung des EU-Badegewässerberichts 2024. Die konkreten Messergebnisse für alle Badeseen in Rheinland-Pfalz sind im „Badegewässeratlas“ ( www.badeseen.rlp.de ) öffentlich einsehbar. Fast alle Badegewässer in Rheinland-Pfalz halten die aktuellen mikrobiologischen EU-Grenzwerte ein. Auf Grundlage von Werten der vergangenen vier Jahre sind bis auf ein Badegewässer alle anderen Badeseen mit „Ausgezeichnet“ und „Gut“ bewertet worden. Der Germersheimer See wurde mit „Ausreichend“ eingestuft. In diesem Jahr zum ersten Mal in die EU-Bewertung aufgenommen wurde der Triolago-Riol bei Trier, der mit „ausgezeichnet“ klassifiziert wurde. Neben den Messergebnissen zur Wasserqualität enthält der Badegewässeratlas auch Informationen zu Liegemöglichkeiten, sanitären Anlagen und Restauration an den Seen. Der Inhalt wird vom Landesamt für Umwelt (LfU) verantwortlich gestaltet und die Messwerte zeitnah eingestellt. „Hier können sich Badegäste bereits vor der Anreise informieren, ob die Wasserqualität in den einzelnen Badewässern einwandfrei ist oder sie vor Ort mit Einschränkungen rechnen müssen. Zudem können über ein Kontaktformular eigene Beobachtungen vor Ort und dokumentierende Fotos schnell und unbürokratisch an das Landesamt für Umwelt übermittelt werden“, erläuterte Dr. Jochen Fischer, Abteilungsleiter für Gewässerschutz im LfU. Zusätzlich zu den Untersuchungen vor Ort wird die Überwachung durch Methoden der Fernerkundung unterstützt, um Algenmassenentwicklungen frühzeitig zu erkennen. Die potenziell toxinbildenden Cyanobakterien, sogenannte „Blaualgen“, können bei einer Massenvermehrung Gesundheitsgefahren für Badende darstellen. Über die Ergebnisse informieren das Landesamt und die vor Ort zuständigen Stellen, die bei Bedarf entsprechende Einschränkungen für die Badegäste aussprechen. Bei einer Massenentwicklung dieser Blaualgen nimmt die Sichttiefe deutlich ab und das Wasser verfärbt sich grünlich. „Alle Badegewässer sind Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Darum ist es wichtig, dass Badegäste ihren Abfall ordnungsgemäß entsorgen und Fische oder Wasservögel nicht füttern“, so Katrin Eder. Die Hinweise der vor Ort jeweilig zuständigen Kreisverwaltungen sowie die Hygienekonzepte der Betreiber der jeweiligen Badegewässer sind zu befolgen. Schwimmen ist nur an den ausgewiesenen Badestellen zugelassen. Das Baden in größeren Fließgewässern birgt Risiken durch Strömungen und nicht auszuschließende Infektionsgefahr. Daher ist in Rheinland-Pfalz kein Fluss oder größerer Bach als Badegewässer ausgewiesen „Für ein unbeschwertes Badevergnügen sollte man in einen unserer untersuchten Badeseen hüpfen“, sagte Katrin Eder. Hintergrund Zu den offiziellen Badeseen in Rheinland-Pfalz zählen zahlreiche kleinere Stehgewässer, aber auch der 331 Hektar große Laacher See. Weiträumige Naherholungsgebiete mit mehreren Baggerseen befinden sich entlang des Rheins. Die EU-Badegewässer werden in vier Kategorien (ausgezeichnet, gut, ausreichend, mangelhaft) eingestuft. Vor und während der Badesaison werden die EU-Badegewässer jedes Jahr von den Gesundheitsämtern der Kreisverwaltungen und dem Landesamt für Umwelt (LfU) untersucht. Die Überwachung der Gewässer erfolgt durch Besichtigungen, Probenahmen und Analysen der Proben. In Ausnahmesituationen und bei unerwartet hohen Einzelwerten der mikrobiologischen Parameter werden Maßnahmen, wie z.B. ein befristetes Badeverbot, erlassen. Zusätzlich zu den Keimbelastungen kontrolliert das LfU die Badegewässer auf Algenblüten. Insbesondere Cyanobakterien (Blaualgen) stehen hierbei im Fokus, da sie beispielsweise Hautreizungen oder Durchfall auslösen können. Gewässer mit einem großen Potenzial für das Auftreten von Blaualgenblüten werden regelmäßig vom LfU untersucht, um Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen. Hierzu empfehlen wir das eigens zu dieser Thematik vom LfU erstellte YouTube Video „Kein Badespaß ohne Wassertest“: https://youtu.be/GjxA45PdbCE . Entsprechende Informationen und Warnhinweise vor Ort sind unbedingt zu beachten. Übersichtskarten, Steckbriefe, aktuelle Messwerte und etwaige Warnhinweise zu den rheinland-pfälzischen Badegewässern finden Sie im „Badegewässeratlas“ unter www.badeseen.rlp.de
Origin | Count |
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Bund | 1020 |
Kommune | 35 |
Land | 1969 |
Wirtschaft | 11 |
Wissenschaft | 53 |
Zivilgesellschaft | 3 |
Type | Count |
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Chemische Verbindung | 11 |
Daten und Messstellen | 452 |
Ereignis | 19 |
Förderprogramm | 516 |
Kartendienst | 8 |
Lehrmaterial | 3 |
Taxon | 109 |
Text | 740 |
Umweltprüfung | 291 |
WRRL-Maßnahme | 159 |
Wasser | 91 |
unbekannt | 592 |
License | Count |
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geschlossen | 1328 |
offen | 1397 |
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Language | Count |
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Deutsch | 2731 |
Englisch | 478 |
Leichte Sprache | 1 |
andere | 1 |
Resource type | Count |
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Archiv | 146 |
Bild | 97 |
Datei | 381 |
Dokument | 936 |
Keine | 889 |
Multimedia | 5 |
Unbekannt | 15 |
Webdienst | 189 |
Webseite | 831 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 1435 |
Lebewesen und Lebensräume | 2197 |
Luft | 1058 |
Mensch und Umwelt | 2699 |
Wasser | 2708 |
Weitere | 2608 |