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Willingmann überreicht Förderung über 3,64 Mio. Euro für besseren Hochwasserschutz an Magdeburgs OB Simone Borris

Um den Osten Magdeburgs noch besser vor extremen Hochwassern zu schützen, wird die Landeshauptstadt mit finanzieller Unterstützung des Umweltministeriums drei Gräben ausbauen. Den Förderbescheid über rund 3,64 Millionen Euro aus dem Programm „Sachsen-Anhalt KLIMA III“ hat Minister Prof. Dr. Armin Willingmann heute an Oberbürgermeisterin Simone Borris überreicht. Inklusive des Eigenanteils will die Stadt insgesamt gut 4,36 Millionen Euro investieren. Die Gräben Neugrüneberg, Schwanengraben und Graben A durchziehen den ostelbischen Raum und entwässern über das Grabensystem Furtlake in den Ehlekanal. Die drei Gewässer sollen umfassend ertüchtigt werden, um der dortigen Vernässung entgegenzuwirken und gleichzeitig besseren Schutz vor Starkregen zu bieten. Dafür sollen ein durchgehendes Sohlgefälle hergestellt und ausreichend dimensionierte Sohlprofile geschaffen werden. In den vergangenen Jahren hatte die Stadt Magdeburg bereits mehrere Gräben ausgebaut und ein Schöpfwerk errichtet, um den Hochwasserschutz in Ostelbien zu stärken. Willingmann sagte: „Ich freue mich, dass wir ein derart wichtiges kommunales Projekt zum Hochwasserschutz fördern können. Gerade die östlich der Elbe lebenden Magdeburger haben bei den Jahrhundertfluten 2002 und 2013 die enormen Gefahren am eigenen Leib erleben müssen. Aber auch kleinere Hochwasser wie 2006 oder 2010 sorgten durch zunehmende Vernässung für Schäden an Bausubstanz und Infrastruktur. Und letztlich ist es mit Blick auf steigende Gefahren durch Starkregen infolge des fortschreitenden Klimawandels umso wichtiger, vorhandene Entwässerungssysteme fit für die Zukunft zu machen. Diese Investition der Landeshauptstadt unterstützen wir gern.“ Magdeburgs Oberbürgermeisterin Simone Borris unterstrich die Bedeutung der Förderung für die geplanten Arbeiten. „Noch für dieses Jahr sind unter anderem der Ausbau des Grabens Neugrüneberg vom Schwarzkopfweg bis zum Gübser Weg auf einer Länge von etwa 815 Metern sowie der Neubau mehrerer Rohrdurchlässe vorgesehen. Das entsprechende Vergabeverfahren steht kurz vor dem Abschluss. Mein Dank gilt dem Land Sachsen-Anhalt für die Unterstützung.“ 34 Vorhaben mit Landesprogramm Klima III gefördert Mit dem Programm „Sachsen-Anhalt KLIMA III“ unterstützt das Umweltministerium kommunale Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Insgesamt werden 35 Millionen Euro aus EU-Mitteln für Investitionen von Kommunen in Starkregenmanagement, Hochwasserschutz und Klimaresilienz bereitgestellt. Davon entfallen 25 Millionen Euro auf Maßnahmen zum Hochwasser- und Starkregenrisikomanagement und 10 Millionen Euro auf Projekte zur Stärkung der Klimaresilienz. Bislang wurden im Bereich Hochwasser und Starkregen landesweit 34 Maßnahmen mit insgesamt rund 17,5 Millionen Euro bewilligt. Hintergrund : Das Elbehochwasser im Jahr 2002 hat in Sachsen-Anhalt Schäden von rund zwei Milliarden Euro verursacht; 2013 waren es landesweit zwischen 1,5 und zwei Milliarden Euro. Seit 2002 hat das Umweltministerium ca. 1,6 Milliarden Euro zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Sachsen-Anhalt investiert, davon rund 53 Millionen Euro im Stadtgebiet von Magdeburg. Waren nach dem Hochwasser 2002 lediglich 5 Prozent der Deiche standsicher/DIN-gerecht, entsprechen heute bereits rund 75 Prozent (968,5 von insgesamt 1.283,9 km) den allgemein anerkannten Regeln der Technik. 18 Prozent der Deiche (224,8 km) haben Anpassungsbedarf wie etwa eine notwendige Erhöhung oder fehlende Deichverteidigungswege; sie bieten aber dennoch wirksamen Hochwasserschutz. Aktuell gelten 7 Prozent der Deiche (90,6 km) als nicht standsicher; viele davon liegen aber im unmittelbaren Bereich von Deichrückverlegungen und Flutpoldern. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X

Willingmann gibt letztes Teilstück von saniertem Saaledeich im Salzlandkreis frei

Wichtiger Lückenschluss für einen TOP-Hochwasserschutz im Salzlandkreis: Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann und die Direktorin des Landesbetriebs für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW), Martina Große-Sudhues, haben heute das letzte Teilstück des jetzt auf insgesamt rund 14 Kilometern komplett DIN-gerecht sanierten rechtsseitigen Hauptdeiches zwischen Calbe (Saale) und Barby offiziell eingeweiht. Der rund zwei Kilometer lange Abschnitt des Saaledeiches bei Groß Rosenburg ist in den vergangenen 15 Monaten instandgesetzt worden; rund 4,2 Millionen Euro aus EU-Mitteln wurden dafür investiert. Der Deich ist für ein Extrem-Hochwasser ausgelegt, das statistisch alle 100 Jahre vorkommt. Willingmann betonte: „Mit dem Lückenschluss des wichtigen Deichs am rechten Saale-Ufer sind die Menschen in Groß Rosenburg, Klein Rosenburg, Patzetz, Lödderitz, Breitenhagen sowie in den dahinter liegenden Gemeinden jetzt bestmöglich vor extremen Hochwassern geschützt. Das ist ein positives Signal, gerade mit Blick auf die schweren Schäden in der Region im Zuge der Jahrhundertfluten 2002 und 2013.“ Im Juni 2013 war der Saaledeich bei Breitenhagen kurz vor der Einmündung der Saale in die Elbe gebrochen. Damals wurden rund 85 Quadratkilometer überschwemmt; Personenschäden konnten durch Evakuierungen verhindert werden. Der heute offiziell freigegebene, zwei Kilometer lange Deichabschnitt bei Groß Rosenburg wurde erhöht, mit einem Deichkronenweg sowie mit einem Deichverteidigungsweg ausgestattet. Im Rahmen der Arbeiten wurden auch bedeutsame archäologische Funde gemacht, u.a. eine mindestens 4.000 Jahre alte, vollständig erhaltene Urne mit menschlichen Überresten sowie Belege für ur- und frühgeschichtliche Siedlungen. Finanziert wurde die Sanierung des rechten Saale-Hauptdeiches aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE); insgesamt flossen für die rund 14 Kilometer etwa 28 Millionen Euro. Für die im Zuge der Sanierung des Abschnitts bei Groß Rosenburg versiegelten Flächen erfolgen auf etwa einem Hektar Neuanpflanzungen von Büschen und Bäumen wie etwa Feldahorn, Schlehe oder Wildapfel. Neu geschaffen wurden in diesem Zusammenhang auch drei Quartiere für Zauneidechsen. Die Ersatzmaßnahmen erfolgten in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Salzlandkreises. In den Fokus rückt nun der linksseitige Saale-Hauptdeich, der noch auf rund 8,4 Kilometern saniert wird. Zusätzlich werden mit dem Programm „Fluss, Natur, Leben“ weitere mögliche Standorte für zwei Deichrückverlegungen (Beesenlaublingen und Tornitz) sowie für einen Flutungspolder (Calbe) vorbereitet. Sie sollen künftig dazu beitragen, die Folgen des fortschreitenden Klimawandels und extreme Hochwasserereignisse in ihrer Wirkung zu dämpfen. Insgesamt wurden im Salzlandkreis seit der Jahrhundertflut 2002 rund 127 Millionen Euro in die Verbesserung des Hochwasserschutzes investiert. Bislang sind 13 Maßnahmen fertiggestellt worden (etwa Deichlückenschluss Gottesgnaden und Deichrückverlegung Lödderitzer Forst); 5 weitere im Gesamtvolumen von rund 23 Millionen Euro werden derzeit umgesetzt. Darüber hinaus sind 19 Maßnahmen in Planung bzw. Vorbereitung; hier sollen nochmals rund 89 Millionen Euro investiert werden. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Mastodon und X (ehemals Twitter). Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X

Computergestützte Gewässermodellierung - Analyse der hydraulischen Auswirkungen einer Deichrückverlegung

Bei Lenzen an der Elbe zeigt sich, dass numerische Modelluntersuchungen vor Baubeginn präzise die später in der Natur eintretenden Ereignisse vorhersagen können. Seit den 1990er Jahren wurde an der Elbe bei Lenzen durch das Land Brandenburg eine Deichrückverlegung geplant und realisiert. Die Bundesanstalt für Wasserbau hat mit hydraulisch-morphologischen Modelluntersuchungen des Oberflächenabflusses die Umsetzung des Projektes unterstützt. Bei dieser Deichrückverlegung in der Lenzen-Wustrower Elbeniederung westlich von Wittenberge sollten nicht nur der Verlauf des erhöhten Hochwasserdeiches der Elbe verändert und die Flutrinnen im Vorland verkleinert, sondern auch die Lage und Struktur der Auwaldpflanzungen im Rückdeichungsgebiet modifiziert werden. Weiterhin sah die Planung vor, in den an das Deichrückverlegungsgebiet angrenzenden Lütkenwischer und Mödlicher Werder zusätzliche Vorlandanpflanzungen vorzusehen. Vor Projektbeginn wurde die BAW vom Projektträger, dem Bundesamt für Naturschutz (BfN), im November 2006 um Amtshilfe bei der Untersuchung der hydraulischen Auswirkungen dieser Maßnahme gebeten. Die BAW-Wissenschaftler nutzten für ihre Untersuchungen das hydronumerische Verfahren UnTRIM und erstellten ein zweidimensionales Modell des Untersuchungsgebietes. Nach Fertigstellung der Deichrückverlegung Ende 2009 konnten dann die in den Modellrechnungen prognostizierten Werte für die Veränderung der Wasserspiegel und der in das Deichrückverlegungsgebiet ein- und ausströmenden Wassermengen anhand von vergleichenden Messungen - Wasserspiegelfixierungen, Durchflussmessungen - während der Elbe-Hochwässer im März 2010, Oktober 2010 und Januar 2011 validiert werden: 'Es zeigte sich, dass wir mit dem Computermodell sehr genau die tatsächlich in der Natur eintretenden hydraulischen Verhältnisse im Vorhinein beschreiben konnten', berichtet Dipl.-Ing. Matthias Alexy, Mitarbeiter in der Abteilung Wasserbau im Binnenbereich der BAW.

Protokoll zur Informationsveranstaltung zur Deichrückverlegung Sachau-Priesitz Kontext Ablauf Zu TOP 5 Fragen und Diskussion mit den Teilnehmenden

Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) führte am 21.11.2023 von 18.00 – 21.00 Uhr eine Informationsveranstaltung zum aktuellen Stand der Planung der Deichrückverlegung Sachau-Priesitz durch. Die öffentliche Veranstaltung richtete sich an direkt von der Maßnahme betroffene Personen und interessierte Bürgerinnen und Bürger. Geladen wurde über das Amtsblatt sowie die Website der Stadt, Aushänge sowie die Presse. 60 Personen waren der Einladung gefolgt. Weitere elf Personen vom LHW, dem begleitenden Planungsbüro sowie der externen Moderation nahmen teil. Ziel der Veranstaltung war, einen aktuellen Überblick über die verschiedenen Varianten für eine Deichrückverlegung zu geben, Rückmeldungen der örtlichen Bevölkerung einzuholen und mit den Anwesenden in den Dialog zu treten. Daher gab es auf der Veranstaltung ausreichend Zeit für die Fragen und Hinweise der Teilnehmenden. Der LHW und das projektbegleitende Planungsbüro beantworteten die Fragen der Teilnehmenden. TOP 1   Begrüßung durch die Moderation, Bürgermeisterin Heike Dorczok sowie Christian Jöckel, LHW inklusive Vorstellung der Beteiligten TOP 2   Impuls von Christian Jöckel, LHW: Kurzvorstellung des Programms Fluss-Natur-Leben und sowie die angrenzenden Hochwasserschutzmaßnahmen – insbesondere den Flutpolder Axien-Mauken. TOP 3     Erklärvideo zur Funktion von Deichrückverlegungen und Flutpoldern TOP 4   Präsentation zur Deichrückverlegung Sachau-Priesitz durch Mario Reipa (Planungsgesellschaft für Wasserbau & Wasserwirtschaft mbH PROWA Neuruppin) Pause inkl. Erläuterungen durch die Planer am ausliegenden Kartenmaterial TOP 5   Fragen und Diskussion mit den Teilnehmenden TOP 6   Abschluss und Ausblick Die Vortragsfolien zu den TOP 2 und 4 stehen als Download für Sie bereit. Das Erklärvideo erläutert die Funktionsweisen von Deichrückverlegungen und Flutpoldern. Sachau sei der einzige Ort an der Elbe ohne Hochwasserschutz. Es müsse schnell etwas geändert werden! Der LHW weist darauf hin, dass Sachau nicht der einzige Ort an der Elbe ohne Hochwasserschutz sei. Auch andere Orte, wie z.B. Bittkau hätten noch keinen Hochwasserschutz. Der Bau kann nur auf der Grundlage eines Baurechtes, hier eines Planfeststellungsbeschlusses erfolgen. Deshalb kann nicht sofort mit dem Bau begonnen werden. Es sei schon sehr viel Geld für die Hochwasserschutzprojekte rechts- und linksseitig der Elbe investiert worden. Warum sei eine Deichrückverlegung auf der Seite Sachau-Priesitz notwendig, wenn bereits auf der anderen Seite ein riesiger Flutpolder entsteht? Der Landkreis Wittenberg bildet mit der Kombination aus Deichrückverlegungen und Flutpoldern an Elbe und Schwarzer Elster einen Bearbeitungsschwerpunkt. Die Maßnahmen liegen vergleichsweise noch weit im Oberlauf, sodass auf den Hochwasserscheitel der Elbe gezielt eingewirkt werden kann. Die Maßnahmen sind in das Programm „Fluss, Natur, Leben“ eingebunden. Deiche, welche nicht mit Standorten aus dem Programm in Verbindung stehen, werden für ein HQ100 mit Freibord ertüchtigt. Bei den Voruntersuchungen für den Standort Sachau-Priesitz ist als Vorzugsvariante eine Deichrückverlegung an Stelle einer Sanierung die wirtschaftlichere Lösung gewesen. Im Zusammenspiel mit dem Flutpolder Axien-Mauken kann eine große Wirkung auf den Hochwasserscheitel und damit für den Hochwasserschutz erzielt werden. Die dafür durchgeführten Analysen sind notwendig und  es erfolgte daher auch keine unsachgemäße Verwendung von finanziellen Mitteln. Die beiden Projekte  korrespondieren sozusagen in ihrer Funktion, beeinflussen sich wechselseitig. In Priesitz wird die Retentionsfläche bereits bei kleineren Hochwässern überschwemmt. Der Flutpolder ist für ein extremes Hochwasser vorgesehen.. In dem Programm Fluss-Natur-Leben würde der Bezug auf das lebenswerte Leben zu wenig berücksichtigt! Ginge Ackerland verloren, dann stünde die Existenz der Landwirte auf dem Spiel. Mit der Deichrückverlegung solle aus Ackerland Grünland gemacht werden. Ziel der Deichrückverlegung ist es, eine Verbesserung aus der wasserwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Zielstellung zu finden. Es solle nicht  Ackerland in Grünland umgewandelt werden und das Ziel des Programms sei nicht, die Lebensgrundlagen der Landwirte zu beeinträchtigen oder gar zu zerstören. Die landwirtschaftliche Fläche sollte erhalten bleiben. Dem LHW sei bewusst, dass die hochwertigen Flächen bei Sachau und Priesitz nicht einfach ersetzt werden können. Die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Programm „Fluss, Natur, Leben“ verbessern den Hochwasserschutz und sind somit auch Daseinsvorsorge. Das Wasser sollte lieber dort behalten werden, wo es entstünde. Die Strategie zur Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Elbe ist ein länderübergreifendes Thema. Alle Bundesländer entlang der Elbe sowie Tschechien sind aufgefordert, Wasser in der Fläche zurückzuhalten. Beim Hochwasser 2013 sind extrem hohe Schäden enstanden. Im Vergleich dazu ist es wirtschaftlich, zukünftig diese Schäden durch den Bau von Flutpoldern und die Umsetzung von Deichrückverlegungen zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren. Sachsen-Anhalt sei ein Hochwasser-Transitland. Das Wasser müsse durch das Bundesland durchfließen. Kleine Rückhalte an verschiedenen Stellen im Oberlauf alleine reichten nicht aus; dieses ist wasserwirtschaftich keine Option. Es kann davon ausgegangen werden, dass es zukünftig mehr Starkregenereignisse geben werde, welche  zu Hochwasser führen können. Dieser Gefahr nachhaltig zu begegnen ist die Aufgabe des Programms „Fluss, Natur, Leben“ Hinter dem Programm „Fluss, Natur, Leben“ steht auch ein solidarischer Gedanke: Wenn wir an einer Stelle bauen, schützen wir nicht nur diesen einen Ort, sondern auch andere Orte mit. Wie werden Betroffene in den Entscheidungsprozess eingebunden? Heute wurde die Vorplanung vorgestellt. Bei  weiterem Bedarf zur Rücksprache kann der LHW kontaktiert werden. Auch bei besonderen Betroffenheiten kann das Gespräch gesucht werden. Der LHW informiere über die Maßnahmen jeweils dann, wenn es einen neuen Planungsstand gebe. Wie wird mit dem Stauwasser umgegangen? In den Planungen wird über ein gekoppeltes Oberflächen- und Grundwassermodell zu Hochwasserzeiten und außerhalb dieser der landseitigen Anfall von Oberflächen- und Grundwasser betrachtet. Im Ergebnis sind in beiden Varianten Schöpfwerke vorgesehen, welche im Bedarfsfall Oberflächenwasser / Stauwasser mittels Pumpen auf die Wasserseite des Deiches befördern, des Weiteren erfolgt dabei eine Unterstützung durch das Einbringen von Drainageleitungen zur Ableitung von Wasser im Untergrund. Ziel der Planungen ist es, dass außerhalb von Hochwassersituationen die Schöpfwerke nicht betrieben werden müssen. Alle mit der geplanten Hochwasserschutzanlage  zu querenden Fließgewässer erhalten ein Siel mit jeweiligen Verschlüssen Fälle Hochwasser und Nicht-Hochwasser werden betrachtet indem bei Bedarf diese Siele verschlossen werden Es ist darauf hinzuweisen, dass nach Rückgang eines Hochwassers die innerhalb der DRV eingestaute Fläche zügig zu entwässern ist, dies erfolgt u. a. durch die teilweise Ertüchtigung vorhandener bzw. Herstellung neuer Gräben bzw. Siele Wie notwendig sei die Deichrückverlegung überhaupt? Beim letzte Dammbruch war nur für 10 Stunden Hochwasser. Danach sei es wieder gleichhoch gewesen. Unter Beachtung der Varianten ist die Deichrückverlegung die sinnvollste/ verhältnismäßigste Lösung zur Herstellung eines Hochwasserschutzes Ein Flutpolder wäre an dieser Stelle nicht möglich, da das zur Verfügung stehende Volumen für eine gezielte Kappung der Hochwasserwelle zu gering ist. (Geht nur mit Sanierung Altdeich!) Warum muss der Deich links vom Wachhäuschen weggenommen werden und warum muss die Aue bei jedem Hochwasser geflutet werden? Ein geländegleicher Rückbau eines Teilabschnittes des Altdeiches ist sozusagen die Voraussetzung, um überhaupt von einer DRV sprechen zu können. Würde eine z.B. HQ20 Schwelle belassen werden, besteht nicht der eigentliche Effekt einer Deichrückverlegung. Bei dem Hochwasser 2002 ist das gesamte Stauwasser durch das vorhandene Siel (1,20m) abgelaufen. Situation in 2002 ist aufgrund des damaligen Deichbruches ist weder mit der Ist-Situation oder mit der vorliegenden Konzeption vergleichbar. Alle Varianten seien durchdacht. Über den Punkt des lebenswerten Lebens müsse aber  stärker nachgedacht werden! Man müsse die Varianten kleiner denken. Die beste Variante wäre, den Bestandsdeich zu ertüchtigen. Bei der Nutzung der besprochenen Flächen als Retentionsgebiet müsse die Dorfanlage geschützt werden. Die Sanierung auf der Trasse scheidet aufgrund bautechnischer und naturschutzfachlicher Aspekte und den teilweise bis an den Alt-Deich angrenzenden Altgewässern aus. Varianten, welche unweit des Altdeiches verlaufen scheiden ebenfalls aus (DRV). Sämtliche bisherige Varianten wurden im Zuge der Planungen eingehend geprüft und bewertet. Der Schutz der Dorflagen ist integraler Bestandteil der Planungen. Es geht darum, dass die Ortschaften bei Hochwasser geschützt werden.

Beschreibung der Maßnahme Umsetzung der Maßnahme "Deichrückverlegung Schützberger Deich" Überblick Sachstandsbericht

Das Maßnahmengebiet für die Deichrückverlegung Schützberger Deich liegt südlich der Stadt Wittenberg, unmittelbar an der Einmündung der Schwarzen Elster in die Elbe. Das Projekt Deichrückverlegung Schützberger Deich ist Bestandteil des Landesprogrammes „Fluss, Natur, Leben“ (ehem. „Mehr Raum für unsere Flüsse“ (2020)) und einer von 34 möglichen Standorten zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Sachsen-Anhalt durch die Rückverlegung von Deichen oder den Bau von Flutpoldern. Kerngedanke ist es den Flüssen wieder mehr Überflutungsfläche zur Verfügung zu stellen. Für die Anwohner wird dadurch der Wasserspiegel der Elbe abgesenkt und die Hochwassersicherheit erhöht. Deichrückverlegungen (DRV) wie beim Schützberger Deich dienen des Weiteren der Wiederanbindung von ehemaligen Auenflächen zur Verbesserung des Naturhaushaltes. Aufgrund dieser überregionalen Bedeutung ist das Projekt zusätzlich zum Landesprogramm „Mehr Raum für unsere Flüsse“ weiterhin auch Bestandteil des Nationalen Hochwasserschutzprogrammes. Das ehemals natürliche Überschwemmungsgebiet wird heute überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Angelegte Grabensysteme fassen das Binnenwasser, welche über den Rupitzgraben dem Schöpfwerk Gorsdorf zugeführt werden. Das Schöpfwerk reguliert den Wasserhaushalt bei Normal- und Hochwasser der Elbe und Schwarzen Elster und verhindert somit binnenseitige Überflutungen. Die geplante Maßnahme umfasst den abschnittsweisen Rückbau des Bestandsdeiches sowie die Errichtung neuer Deiche im Hinterland. Das ausgedeichte Gebiet soll bei Hochwasserereignissen natürlich geflutet werden, um die Elbe zu entlasten und damit den Wasserscheitel zu senken. Aufgrund der Rückstauwirkung profitiert auch die Schwarze Elster. Gewässer: Elbe Kostenschätzung: 7 Millionen Euro Fläche: 102 bis 244 Hektar Sachstandsbericht für 2024 Sachstandsbericht für 2023 Sachstandsbericht für 2022 Sachstandsbericht für 2021

Hydraulische Messungen während des Elbe-Hochwassers im Sommer 2013

Erste Auswertungen der Messkampagnen von Bundes- und Landesbehörden bestätigen bisherige Modellrechnungen und verbessern das Verständnis von Hochwasserabläufen. Im Mai und Juni des Jahres 2013 traten in den deutschen Flussgebieten außerordentliche Hochwasser auf. Die Elbe wies in einigen Abschnitten neue Höchstwasserstände auf. Insbesondere aus der Saale strömten große Wassermassen in den Fluss ein, sodass das Hochwasser unterhalb der Saalemündung deutlich höher auflief als beim Sommerhochwasser 2002; bei Magdeburg-Buckau lag der Scheitel 75 cm über dem bisherigen Höchststand. Um die Elbe zu entlasten, aktivierte man den Elbe-Umflutkanal bei Magdeburg, sperrte Nebenflüsse ab und setzte die Havelniederung kontrolliert unter Wasser. Auch durch einige Deichbrüche wurden teilweise erhebliche Volumina aus der Elbe abgeführt. Das führte zu einem Absunk der Wasserspiegel im Bereich mehrerer Dezimeter. Trotzdem wurde in Magdeburg nach Angaben der Bundesanstalt für Gewässerkunde mit ca. 5.100 m3?s ein Hochwasser mit einem Wiederkehrintervall von 200 bis 500 Jahren erreicht. Mehrere Institutionen der Elbe-Anrainerländer und des Bundes führten Messungen während des Hochwassers durch. Die BAW benötigt insbesondere Messwerte von Oberflächen- und Grundwasser, um mit ihnen Modelle zu überprüfen. Hauptziel einer Messkampagne vom 7. bis 13. Juni 2013 war deshalb, zwischen Riesa bei Elbe (El)-km 106 und dem Wehr Geesthacht (El-km 586 ) nah am Hochwasserscheitel den Wasserspiegel etwa in der Flussachse zu messen. Begleitend wurden Durchflussmessungen durchgeführt, die dazu dienten, sowohl den Abfluss als auch Durchflussanteile und Fließgeschwindigkeiten zu ermitteln. Am 14. Juni 2013 wurden im Bereich der Deichrückverlegung Lenzen (bei El-km 480) zusätzlich Fließgeschwindigkeiten in den Deichschlitzen gemessen. Diese wurden durch punktuelle Grund- und Oberflächenwasser-Messungen ergänzt. Die Auswertung der Messungen wird noch geraume Zeit in Anspruch nehmen. Schon jetzt ist aber klar, dass die Ergebnisse von großem Nutzen sein werden, um die Prozesse in der Natur besser verstehen und beschreiben zu können. Auch tragen sie dazu bei, die Strömungsmodelle der (acronym = 'Bundesanstalt für Wasserbau') BAW zu validieren. Zwei erste Auswertungen machen dies deutlich.

Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Brandenburg wollen im Dreiländereck mehr als 1.500 Hektar zusätzliche Überflutungsfläche für die Elbe schaffen

Gemeinsam gegen künftige Fluten: Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Brandenburg arbeiten beim Hochwasserschutz an der Elbe enger zusammen. Im Fokus stehen dabei drei Deichrückverlegungen im Dreiländereck. Zur Umsetzung und Finanzierung haben die Umwelt-Staatssekretäre Dr. Steffen Eichner (Sachsen-Anhalt) und Anka Dobslaw (Niedersachsen) sowie Anke Herrmann, Abteilungsleiterin im Umweltministerium Brandenburgs, heute in Iden (Landkreis Stendal) eine Vereinbarung unterzeichnet. Sie schafft auch die Basis für eine weiterhin positive ökologische Entwicklung am Fluss. Um Ortschaften und landwirtschaftliche Flächen besser vor Überflutung zu schützen, sind bei Wahrenberg (Sachsen-Anhalt), Gorleben (Niedersachsen) und westlich von Wittenberge (Brandenburg) neue Überflutungsflächen von insgesamt rund 1.560 Hektar geplant. Hier könnte sich die Elbe bei Hochwasser stärker ausbreiten, Wasser zurückhalten und anschließend gleichmäßiger abfließen. Dafür müssen neue Deiche in größerer Entfernung zum Fluss gebaut werden; die Gesamtkosten werden aktuell auf rund 120 Millionen Euro geschätzt. Die Finanzierung soll über das Nationale Hochwasserschutzprogramm zu 60 Prozent aus Bundes- und zu 40 Prozent aus Landesmitteln erfolgen. Schwerpunkte der heute unterzeichneten Vereinbarung: • Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt kooperieren bei der Rückverlegung von Elbedeichen im Dreiländereck eng miteinander und informieren sich kontinuierlich über den Stand der Umsetzung • Die Information der Öffentlichkeit soll möglichst gemeinsam erfolgen • Abstimmungen erfolgen über eine Arbeitsgruppe der Umweltressorts der Länder Dr. Steffen Eichner betonte: „Vorsorge verbindet. Gemeinsam bringen wir modernen Hochwasserschutz mit ökologischem Mehrwert im Dreiländereck voran. Das schützt Menschen vor künftigen Elbe-Hochwassern und schafft neue wertvolle Auenlebensräume für viele Tier- und Pflanzenarten.“ Anka Dobslaw ergänzte: „Mit der Deichrückverlegung schaffen wir in Kooperation mit Sachsen-Anhalt und Brandenburg Überflutungsfläche bei Hochwasser und Wasserrückhalteflächen in Trockenzeiten. Damit schützen wir die Menschen an der Elbe und tragen zu einer Verbesserung der ökologischen Entwicklung des Flusses bei.“ Anke Herrmann unterstrich: „Ich begrüße es, dass die zwischen unseren drei Ländern bewährte Zusammenarbeit im vorsorgenden Hochwasserschutz wie bei den Havelpoldern fortgesetzt wird. Diese drei Maßnahmen entfalten in Kombination ein großes Potential zur Hochwasserentlastung, das besonders der Stadt Wittenberge zugutekommt.“ Die Ländervereinbarung wurde heute im Rahmen einer Infoveranstaltung für Behördenvertreter, Bürgermeister aus der Region, Naturschutzorganisationen, Landwirtschaftsvereinigungen sowie weitere Verbände unterzeichnet. Damit wollen die Umweltministerien der Länder den Dialog mit den Menschen in der Region zum Hochwasserschutz an der Elbe stärken. Vorgestellt wurden Ziele und aktuelle Planungen zur gemeinsamen Verbundmaßnahme „Deichrückverlegungen Elbe im Dreiländereck (ST-BB-NI)“ im Rahmen des Nationalen Hochwasserschutzprogramms. Details zur Verbundmaßnahme In Sachsen-Anhalt sollen durch die geplante Deichrückverlegung Wahrenberg im Landkreis Stendal nördlich des Ortsteils der Gemeinde Aland bis zu 1.300 Hektar einstige natürliche Überschwemmungsflächen der Elbe wiederhergestellt werden. Die Gesamtkosten werden aktuell auf rund 85 Millionen Euro geschätzt. Im Landkreis Lüchow-Dannenberg, im äußersten Nordosten Niedersachsens, werden gegenwärtig die Voraussetzungen für eine Deichrückverlegung bei Gorleben geprüft. Mit dieser Maßnahme sollen bis zu 108 Hektar ehemaliger natürlicher Überschwemmungsflächen entlang der Elbe reaktiviert werden. Ziel ist es, die ökologische Qualität der Flusslandschaft auf diese Weise zu verbessern und gleichzeitig einen nachhaltigen Beitrag zum Hochwasserschutz zu leisten. Die voraussichtlichen Gesamtkosten des Projekts belaufen sich nach erster Schätzung derzeit auf ca. 12 Millionen Euro. Auf der Brandenburger Elbseite im Landkreis Prignitz ist die Deichrückverlegung Wittenberge West vorgesehen. Diese soll eine Fläche von 150 Hektar umfassen zur Wiedergewinnung ehemaliger Überschwemmungsflächen und wirkt unmittelbar entlastend auf die Deiche zum Schutz der Stadt Wittenberge sowie der elbaufwärts gelegenen Gebiete bei Hochwasser der Elbe. Die Kosten werden auf 19 Millionen Euro geschätzt. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X

Planfeststellungsverfahren: Deichrückverlegung (DRV) in Sponsheim

Das Land Rheinland-Pfalz, Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz (nachfolgend SGD Süd genannt) beabsichtigt im Rahmen der Herstellung des einhundertjährlichen Hochwasserschutzes an der Nahe, den rechts der Nahe gelegenen Hochwasserschutzabschnitt „Nahe Deiche, 2. BA, Sponsheim Deichrückverlegung“ zu realisieren. Der Planungsabschnitt erstreckt sich von Nahe-Km 7+240 bis 4+400 und beinhaltet die Herstellung eines Hochwasserrückhalteraumes auf einer Staufläche von rund 83,5 ha und einem Rückhaltevolumen von rund 1,82 Mio. cbm. Die Realisierung der Hochwasserrückhaltung bei Sponsheim beinhaltet im Wesentlichen folgende Maßnahmen: • Schaffung eines Rückhaltevolumens von rund 1,82 Mio. cbm • Sanierung des bestehenden Deiches mit Anschluss an den Planungsabschnitt „Grolsheim von Nahe-Km 7+040 bis Nahe-Km 7+240 • Herstellung eines neuen Deiches von Nahe-Km 7+040 bis Nahe-Km 4+420 im Abstand von rund 400 m zum bestehenden Nahedeich • Abdichtung des Dammes der BAB 61 bzw. Errichtung eines vorgesetzten Deiches mit Hinterfüllung an der nördlichen Grenze des Hochwasserrückhalteraums • Errichtung einer Hochwasserschutzwand mit Untergrundabdichtung im Bereich der Altablagerungsfläche Steinäcker • Rückbau der Sponsheimer Mühle (nicht Inhalt dieser Planung) • Herstellung einer Zulaufscharte mit 182,50 m Länge • Herstellung einer Überlaufscharte zwischen Sponsheimer Mühle und BAB 61 mit einer Länge von 300 m • Errichtung eines Entleerungsbauwerkes bei Nahe-Km 4+550 • Herstellung von Gräben zur Ableitung des Sponsheimer Grabens und des Grolsheimer Grabens zum Aspisheimer Graben (Graben Mitte / Graben Süd) • Herstellung eines Schöpfwerkes zur Förderung von Qualm-, Grund- und Oberflächenwasser im Bereich der Kläranlage Grolsheim • Bau der Schutzmaßnahmen Rigole Sponsheim und Rigole Dietersheim

Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben „Hochwasserschutz Kleine Röder KR3l / Deich Elsteraue“ Landkreis Elbe-Elster in der Gemeinde Bad Liebenwerda OWB/077/16/PF

Das Vorhaben sieht die Deichrückverlegung des linken Deiches der Kleinen Röder / Schwarzen Elster von Zobersdorf bis zum Mühlgraben Bad Liebenwerda vor. Der Altdeich wird an drei Stellen zurückgebaut (Schlitzung). Auf der neuen Trasse soll ein normgerechter Deich entsprechend der DIN 19712 „Flussdeiche“ errichtet werden. Das Schutzziel des geplanten Deiches ist der Bemes-sungswasserstand des HW 100 mit einem Freibord in Höhe von 50 cm. Ein HW 100 ent-spricht einem Hochwasserereignis mit 100-jährigem Wiederkehrintervall.

Planfeststellungsverfahren: Planänderung zur Hochwasserrückhaltung Waldsee, Altrip, Neuhofen

I. Ausgangslage Mit Schreiben vom 31.01.2002 (Az.: 07.01.90) beantragte das Land Rheinland-Pfalz, den Plan für den Bau der Hochwasserrückhaltung Waldsee/Altrip/Neuhofen in den Gemarkungen Waldsee, Altrip und Neuhofen, Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis, festzustellen. Den entsprechenden Planfeststellungsbeschluss hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd am 20.06.2006 (Az.: 31/566-211 Wa 1/2002) erlassen. Auf Teilflächen der Gemarkungen Waldsee, Altrip und Neuhofen soll eine Hochwasserrück-haltung errichtet werden. Das Vorhaben grenzt linksrheinisch zwischen Rheinkilometer 411,2 und 412,7 nördlich vom Campingplatz „Auf der Au“ zwischen Rhein und dem Badesee Schlicht. In seinem östlichen Teil soll auf einer Fläche von rd. 45 ha durch eine Deichrückverlegung eine ungesteuerte Rückhaltung realisiert werden. Westlich daran anschließend soll ein gesteuerter Rückhalteraum auf ca. 237 ha entstehen. Er wird vom neuen Rheinhauptdeich auf einer Länge von rd. 8,54 km umschlossen werden. Statistisch gesehen ist ein Retentions-einsatz dreimal pro Jahrhundert zu erwarten; zweimal während der Vegetationsruhe und einmal während der Vegetationszeit. Als weitere wasserwirtschaftliche Anpassungsmaßnahmen im Rahmen des Vorhabens sind Flutmulden, ein Graben und Schöpfwerke vorgesehen. Maßnahmen zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft sind im Bereich des Rückhalteraumes geplant. Das Vorhaben wird seit mehreren Jahren einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen. Mit Urteil vom 13.12.2007 (4 K 1219/06.NW) hatte das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße drei Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss aus verfahrensrechtlichen Gründen abgewiesen. Die klägerischen Berufungen gegen das verwaltungsgerichtliche Urteil hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 12.02.2009 (1 A 10722/08.OVG) zurückgewiesen. Auf die vom Bundesverwaltungsgericht zugelassenen Revisionen der drei Kläger setze der erkennende 7. Revisionssenat das Verfahren mit Beschluss vom 10.01.2012 (BVerwG 7 C 20.11) aus und legte dem Gerichtshof der Europäischen Union mehrere Fragen zur Vereinbarkeit der für die Klageabweisung maßgeblichen Verfahrensvorschriften mit unionsrechtlichen Richtlinienvorgaben zur Vorabentscheidung vor. Mit Urteil vom 07.11.2013 (Rs. C-72/12, „Altrip“) stellte der Gerichtshof fest, dass das ent-scheidungserhebliche nationale Verfahrensrecht nicht mit Unionsrecht vereinbar ist. Daraufhin hob das Bundesverwaltungsgericht das Berufungsurteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 12.02.2009 mit Urteil vom 22.10.2015 (BVerwG 7 C 15.13) auf. Die Sache wurde außerdem zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen. Dort ist der Rechtsstreit derzeit in einem erneuten Berufungsverfahren unter dem Aktenzeichen 1 A 10043/16.OVG anhängig. In seinem Revisionsurteil vom 22.10.2015 stellt das Bundesverwaltungsgericht fest, dass das aufgehobene Berufungsurteil hinsichtlich der im Planfeststellungsbeschluss getroffenen Standortauswahl nicht gegen Bundesrecht verstößt (vgl. Rn. 54 ff.). Allerdings liegen nach der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union, auf die das Bundesverwaltungsgericht sein Urteil vom Oktober 2015 gestützt hat, Verfahrensfehler im Sinne von § 4 Abs. 1 bzw. Abs. 1a UmwRG nahe. Um die Hochwasserrückhaltung am Standort Wald-see/Altrip/Neuhofen auf eine in formeller Hinsicht rechtssichere Grundlage zu stellen, sollen in einem ergänzenden Planfeststellungsverfahren etwaige Verfahrensfehler im Zusammenhang mit der Umweltverträglichkeitsprüfung geheilt werden. Die Ergebnisse des ergänzenden Verfahrens werden im Rahmen einer neuen ergebnisoffenen Abwägung berücksichtigt. Hierzu hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd mit Bescheid vom 14.10.2016 (Az.: 31/566-211 Wa 1/2002) den Vollzug des Planfeststellungsbeschlusses vom 20.06.2006 bis zum rechtskräftigen Abschluss des derzeit beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz im erneuten Berufungsverfahren (Az.: 1 A 10043/16.OVG) anhängigen Verwaltungsrechtsstreits ausgesetzt, um ein ergänzendes Verfahren zur Fehlerheilung durchzuführen. Bis zu dessen Abschluss hat der mit der Sache befasste 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts auf Antrag des Landes Rheinland-Pfalz gemäß § 4 Abs. 1b Satz 2 UmwRG am 12.12.2016 die Aussetzung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens beschlossen. II. Antrag vom 30.08.2018 auf Ergänzung und Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 20.06.2006 Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Neubaugruppe Hochwasserschutz Oberrhein, hat zur Heilung etwaiger Verfahrensfehler im Sinne von § 4 Abs. 1 bzw. Abs. 1a UmwRG eine erneute Umweltverträglichkeitsstudie durchgeführt und einen Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung vorgelegt. Aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen der Rahmenbedingungen ist darüber hinaus insbesondere eine Neubewertung der Artenschutzverträglichkeit, der Natura-2000-Verträglichkeit, der wasserwirtschaftlichen Verträglichkeit und der naturschutzrechtlichen Eingriffe erfolgt. Daraus resultierend wurden zur Vermeidung und Minderung von Eingriffen in Natur und Landschaft bzw. von Beeinträchtigungen der Natura 2000-Gebiete und unter Berücksichtigung der Nebenbestimmungen aus dem o.g. Planfeststellungsbeschluss die Vorhabenbestandteile und die technische Planung im Wesentlichen wie folgt angepasst (s. auch Karte 1): Verschiebung der Deichtrasse im Bereich der Rheinuferstraße nach Süden - Verschiebung der Deichtrasse im Bereich des Schulgutweihers nach Norden - Belassen einer vom Heldbock besiedelten Eiche - Bau von Leiteinrichtungen und Unterquerungshilfen in der Kreisstraße K13 - Festlegung von Baunebenflächen nach den Belangen des Naturschutzes - Belassen eines Abschnittes des derzeitigen Rheinhauptdeiches - Verzicht auf Restwasserentleerung über den Neuhofener Altrhein - Weitere Maßnahmen zur Binnenentwässerung, Grundwasserhaltung und Restwasserentleerung - Naturschutzfachliche Schutz- und Vorsorgemaßnahmen - Kohärenzsicherungsmaßnahmen - Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung bzw. Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft Die wesentlichen Änderungen am planfestgestellten Vorhaben resultierten insbesondere aus einer kleinflächigen Anpassungen der Deichfläche, der Pumpleistungen der Schöpfwerke sowie der Restwasserentleerung. Um die Verträglichkeit des Vorhabens mit dem gesetzlichen Artenschutz, Natura 2000-Habitatschutz und der Eingriffsregelung zu gewährleisten, wurden außerdem Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen neu geplant. Zusätzliche Maßnahmenflächen befinden sich „Im Sand“ und südlich des Neuhofener Altrheins (Gemeinde Neuhofen), in der „Jägerwiese“, im „Speyerer Riedwald“, auf der „Horreninsel“ (Gemeinde Altrip) und „Im Wörth“ (Gemeinde Waldsee) sowie im FFH-Gebiet „Baumholder und Preußische Berge“ auf Gemarkung Kör-born und Pfeffelbach (Landkreis Kusel). Insoweit hatte das Land Rheinland-Pfalz, Neubaugruppe Hochwasserschutz Oberrhein, mit Schreiben vom 30.08.2018 beantragt, den mit Beschluss der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd vom 20.06.2006 festgestellten Plan für den Bau der Hochwasserrückhaltung Waldsee/Altrip/Neuhofen zu ändern. Die dem Antrag zugrundeliegenden Planunterlagen wurden im Herbst 2018 ausgelegt und den betroffenen Behörden und Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. III. Antrag vom 09.06.2023 auf Ergänzung und Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 20.06.2006 Aufgrund der im Rahmen des Anhörungsverfahrens 2018 eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen, die auch weiterhin im Verfahren berücksichtigt werden, wurden die Um-weltberichte nochmals aktualisiert und die Antragsunterlagen um eine Alternativenprüfung erweitert. An der technischen Planung haben sich dabei im Vergleich zum 2018 eingeleiteten Ergänzungsverfahren keine weiteren Änderungen ergeben. Alle gegenüber der Ursprungs-planung aktualisierten technischen Maßnahmen gehen somit weiterhin aus der Karte 1 (Stand 2018) hervor. Mit Schreiben vom 09.06.2023 hat das Land Rheinland-Pfalz, Neubaugruppe Hochwasserschutz, die in Bezug auf die landschaftspflegerischen Maßnahmen aktualisierten Planunterlagen erneut vorgelegt und die Feststellung der Planänderung beantragt. Eine Übersicht aller gegenüber der Ursprungsplanung aktualisierten landespflegerischen Maßnahmen kann der Karte 2 entnommen werden. Wegen der Einzelheiten der Planänderung wird auf die ausliegenden Planunterlagen verwiesen. Zum besseren Verständnis wurden die gegenüber dem 2018 begonnenen Verfahren unveränderten Antragsbestandteile belassen und erneut beigefügt, so dass die Antragsunterlagen 2023 für das ergänzende Planfeststellungsverfahren das Vorhaben in sich geschlossen im Vergleich zur Ursprungsplanung beschreiben.

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