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Hydraulische Messungen während des Elbe-Hochwassers im Sommer 2013

Erste Auswertungen der Messkampagnen von Bundes- und Landesbehörden bestätigen bisherige Modellrechnungen und verbessern das Verständnis von Hochwasserabläufen. Im Mai und Juni des Jahres 2013 traten in den deutschen Flussgebieten außerordentliche Hochwasser auf. Die Elbe wies in einigen Abschnitten neue Höchstwasserstände auf. Insbesondere aus der Saale strömten große Wassermassen in den Fluss ein, sodass das Hochwasser unterhalb der Saalemündung deutlich höher auflief als beim Sommerhochwasser 2002; bei Magdeburg-Buckau lag der Scheitel 75 cm über dem bisherigen Höchststand. Um die Elbe zu entlasten, aktivierte man den Elbe-Umflutkanal bei Magdeburg, sperrte Nebenflüsse ab und setzte die Havelniederung kontrolliert unter Wasser. Auch durch einige Deichbrüche wurden teilweise erhebliche Volumina aus der Elbe abgeführt. Das führte zu einem Absunk der Wasserspiegel im Bereich mehrerer Dezimeter. Trotzdem wurde in Magdeburg nach Angaben der Bundesanstalt für Gewässerkunde mit ca. 5.100 m3?s ein Hochwasser mit einem Wiederkehrintervall von 200 bis 500 Jahren erreicht. Mehrere Institutionen der Elbe-Anrainerländer und des Bundes führten Messungen während des Hochwassers durch. Die BAW benötigt insbesondere Messwerte von Oberflächen- und Grundwasser, um mit ihnen Modelle zu überprüfen. Hauptziel einer Messkampagne vom 7. bis 13. Juni 2013 war deshalb, zwischen Riesa bei Elbe (El)-km 106 und dem Wehr Geesthacht (El-km 586 ) nah am Hochwasserscheitel den Wasserspiegel etwa in der Flussachse zu messen. Begleitend wurden Durchflussmessungen durchgeführt, die dazu dienten, sowohl den Abfluss als auch Durchflussanteile und Fließgeschwindigkeiten zu ermitteln. Am 14. Juni 2013 wurden im Bereich der Deichrückverlegung Lenzen (bei El-km 480) zusätzlich Fließgeschwindigkeiten in den Deichschlitzen gemessen. Diese wurden durch punktuelle Grund- und Oberflächenwasser-Messungen ergänzt. Die Auswertung der Messungen wird noch geraume Zeit in Anspruch nehmen. Schon jetzt ist aber klar, dass die Ergebnisse von großem Nutzen sein werden, um die Prozesse in der Natur besser verstehen und beschreiben zu können. Auch tragen sie dazu bei, die Strömungsmodelle der (acronym = 'Bundesanstalt für Wasserbau') BAW zu validieren. Zwei erste Auswertungen machen dies deutlich.

Monitoring und Anpassungsstrategie im Kabinett: Willingmann will Sachsen-Anhalt stärker gegen Folgen des Klimawandels wappnen

Steigende Temperaturen, mehr Wetterextreme und trockenere Böden: Der Klimawandel ist auch in Sachsen-Anhalt zunehmend spürbar. Das geht aus dem Monitoringbericht 2025 zum Klimawandel des Umweltministeriums (MWU) hervor, den Minister Prof. Dr. Armin Willingmann heute im Kabinett vorgestellt hat. Das Monitoring bildet die Basis für Maßnahmen des Landes zur Anpassung an den Klimawandel. Die entsprechenden Vorhaben aller Ressorts sind seit 2010 in einer Landesstrategie gebündelt, die jetzt ebenfalls unter MWU-Federführung fortgeschrieben wurde. Auch darüber hat der Minister heute das Kabinett informiert. „Der aktuelle Monitoringbericht zeigt ganz deutlich: Der Klimawandel ist auch in Sachsen-Anhalt objektiv messbar“, erklärte Willingmann. „Daher werden wir weiterhin nicht die Augen vor dem Klimawandel verschließen. Wir dürfen nicht die Sicherheit und Gesundheit der Menschen durch Nichtstun aufs Spiel setzen, sondern müssen unser Bundesland gegen Wetterextreme wappnen. Starkregen und Hochwasser werden in Zukunft genauso Themen sein wie anhaltende Hitze und Trockenheit. Und das sehen die Menschen im Land. Das Ergebnis des aktuellen ‚Sachsen-Anhalt-Monitors‘ ist hier eindeutig: 70 Prozent erkennen die Notwendigkeit an. Freilich darf Klimaschutz nicht wirtschaftlich und sozial überfordern. Weitaus bedrohlicher für unsere Existenz ist es jedoch, die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel zu verharmlosen oder gar zu leugnen.“ Die klimatischen Veränderungen im Land werden anhand von insgesamt 40 Indikatoren wie etwa Temperatur, Niederschlag, Bodenfeuchte, Hitzebelastung oder Grundwasserstand dokumentiert. Danach ist in Sachsen-Anhalt seit 1880 ein erheblicher Temperaturanstieg zu verzeichnen, der sich in den vergangenen Jahrzehnten deutlich beschleunigt hat. Der Bericht war erstmals 2021 veröffentlicht worden und wurde jetzt erstmalig aktualisiert. Zentrale Ergebnisse des Monitoringberichts 2025 zum Klimawandel (immer Vergleich des Zeitraums 2001 bis 2023 mit dem Zeitraum 1961 bis 1990): Zusätzlich zur Dokumentation von Klima-Kenngrößen beschreibt der Monitoringbericht auch Auswirkungen der klimatischen Veränderungen auf Wirtschaft und Gesellschaft. So ist etwa durch weiter steigende Temperaturen und länger anhaltende Trockenphasen u.a. mit sinkenden Wasserständen im Grundwasser sowie in Flüssen und Seen zu rechnen. Dies und die rückläufigen Niederschläge im Sommer dürften in der Landwirtschaft die Notwendigkeit für Bewässerung steigern. Gleichzeitig nimmt etwa die Gefahr für Starkregen oder Waldbrände sowie die Wärmebelastung in Großstädten zu. Landesstrategie zur Klimafolgenanpassung Die Landesregierung hat bereits in den vergangenen Jahren wichtige Weichen gestellt, um das Land gegen den fortschreitenden Klimawandel zu wappnen. Basis dafür ist die Landesstrategie aus dem Jahr 2010, die regelmäßig fortgeschrieben wird – sie bündelt sämtliche Aktivitäten der Ministerien zur Anpassung an den Klimawandel in Sachsen-Anhalt. Die jetzt aktualisierte Anpassungsstrategie umfasst insgesamt 68 Maßnahmen aus 14 Handlungsfeldern – zu den bedeutendsten im MWU-Bereich gehören die Stärkung des Wasserrückhalts in den Regionen, Anpassungen der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur oder die Schaffung natürlicher Überflutungsflächen, etwa durch Reaktivierung bzw. Sicherung von Flussauen. In den vergangenen Jahren hat das MWU die Anpassung an den Klimawandel intensiv vorangetrieben: Mitte 2024 wurde das Programm „Sachsen-Anhalt Klima III“ gestartet, mit dem insgesamt 35 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für Investitionen von Kommunen in Starkregenmanagement und Klimaresilienz bereitgestellt werden. Mittlerweile konnten 40 Vorhaben für insgesamt 21,8 Millionen Euro bewilligt werden. Die zwei Förderaufrufe von Juli bis Oktober 2024 sowie von Mai bis Juni 2025 waren mehrfach überzeichnet. „Die Zwischenbilanz zum Förderprogramm zeigt eindrucksvoll auf, dass sich die Städte und Gemeinden auf den Weg gemacht haben, ihre Einwohnerinnen und Einwohner besser vor dem fortschreitenden Klimawandel zu schützen“, betonte Willingmann. „Klar ist aber auch: Wir müssen in den kommenden Jahren kontinuierlich weiter investieren. Wir dürfen hier die Kommunen mit den Aufgaben nicht alleine lassen.“ Neben „Klima III“ hat das MWU weitere wichtige Vorhaben zur Anpassung an den Klimawandel umgesetzt. Meilensteine dabei waren die Novellierung des Wassergesetzes , die Erarbeitung landesweiter Karten zu Starkregengefahren und eines Leitfadens für Kommunen zum Starkregenmanagement sowie die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zum Moorbodenschutz. Darüber hinaus wurden durch Errichtung von Flutpoldern und Deichrückverlegungen im Zuge des Programms „Fluss Natur Leben“ bislang fast 2.000 Hektar an neuen Überflutungsflächen im Land gewonnen; weitere Maßnahmen zu Deichrückverlegungen sind bis 2027 in Vorbereitung, etwa bei Buro oder Schützenberg im Landkreis Wittenberg. Die jetzt vorliegende Aktualisierung der Anpassungsstrategie erfolgte erneut im Rahmen der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe „Klima“, in der fast alle Landesministerien sowie Fachbehörden, Hochschulen, kommunale Spitzenverbände, das Umweltforschungszentrum Leipzig und der Deutsche Wetterdienst eng zusammenarbeiten. Zudem wurden Kommunen, Kammern, Planungsgemeinschaften, Fachverbände und weitere Institutionen im Rahmen einer öffentlichen Anhörung beteiligt. Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen auch auf der zentralen Plattform des Landes www.sachsen-anhalt.de , in den sozialen Medien über X , Instagram , YouTube und LinkedIn sowie über WhatsApp Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Computergestützte Gewässermodellierung - Analyse der hydraulischen Auswirkungen einer Deichrückverlegung

Bei Lenzen an der Elbe zeigt sich, dass numerische Modelluntersuchungen vor Baubeginn präzise die später in der Natur eintretenden Ereignisse vorhersagen können. Seit den 1990er Jahren wurde an der Elbe bei Lenzen durch das Land Brandenburg eine Deichrückverlegung geplant und realisiert. Die Bundesanstalt für Wasserbau hat mit hydraulisch-morphologischen Modelluntersuchungen des Oberflächenabflusses die Umsetzung des Projektes unterstützt. Bei dieser Deichrückverlegung in der Lenzen-Wustrower Elbeniederung westlich von Wittenberge sollten nicht nur der Verlauf des erhöhten Hochwasserdeiches der Elbe verändert und die Flutrinnen im Vorland verkleinert, sondern auch die Lage und Struktur der Auwaldpflanzungen im Rückdeichungsgebiet modifiziert werden. Weiterhin sah die Planung vor, in den an das Deichrückverlegungsgebiet angrenzenden Lütkenwischer und Mödlicher Werder zusätzliche Vorlandanpflanzungen vorzusehen. Vor Projektbeginn wurde die BAW vom Projektträger, dem Bundesamt für Naturschutz (BfN), im November 2006 um Amtshilfe bei der Untersuchung der hydraulischen Auswirkungen dieser Maßnahme gebeten. Die BAW-Wissenschaftler nutzten für ihre Untersuchungen das hydronumerische Verfahren UnTRIM und erstellten ein zweidimensionales Modell des Untersuchungsgebietes. Nach Fertigstellung der Deichrückverlegung Ende 2009 konnten dann die in den Modellrechnungen prognostizierten Werte für die Veränderung der Wasserspiegel und der in das Deichrückverlegungsgebiet ein- und ausströmenden Wassermengen anhand von vergleichenden Messungen - Wasserspiegelfixierungen, Durchflussmessungen - während der Elbe-Hochwässer im März 2010, Oktober 2010 und Januar 2011 validiert werden: 'Es zeigte sich, dass wir mit dem Computermodell sehr genau die tatsächlich in der Natur eintretenden hydraulischen Verhältnisse im Vorhinein beschreiben konnten', berichtet Dipl.-Ing. Matthias Alexy, Mitarbeiter in der Abteilung Wasserbau im Binnenbereich der BAW.

4.2 Planungsmethode 4.2.1 Bestandsaufnahme 4.2.2 Planung auf regionaler Ebene (1:50.000) 4.2.3 Planung auf Landesebene (1:300.000)

Für die Bestandsaufnahme und Planung wurden insbesondere folgende fachliche Grundlagen herangezogen: selektive Biotopkartierung, flächendeckende Color-Infrarot-Luftbildauswertung, Schutzgebietsunterlagen (z.B. Pflege- und Entwicklungspläne, Managementpläne, Standarddatenbögen), Arten- und Biotopschutzprogramme, Unterlagen und Kenntnisse über Lebensräume / Standorte gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, Landschaftsplanungen (Landschaftsprogramm, Landschaftsrahmenpläne, Landschaftspläne), Landschaftsgliederung, naturräumliche Gliederungen, Darstellungen zur Potenziell natürliche Vegetation, Unterlagen zur repräsentativen Entwicklung eines Totalreservatssystems und zu den naturnahen Waldkomplexen, zusätzliche Informationen zu wertvollen Waldflächen (z.B. Waldbiotopkartierungen der Forstämter), Unterlagen zu Überschwemmungsgebieten und Planungen von Deichrückverlegungen, Ergebnisse des Fließgewässerprogramms des Landes, Unterlagen, einschließlich Kartenwerke zu den Standortverhältnissen (Geologie, Boden, hydrologische Verhältnisse, Topographie, Klima, …), Unterlagen zur Entwicklung von Bergbaufolgelandschaften, historische Karten (z.B. Preußische Urmesstischblätter), Umweltverträglichkeitsstudien, Unterlagen aus der Anwendung der Eingriffsregelung, Fachpläne /-unterlagen anderer Ressorts (z.B. Agrarstrukturelle Vor- bzw. Entwicklungsplanungen, Ergebnisse von Flurbereinigungsverfahren, Forstliche Rahmenpläne). Die Bestandsaufnahme ist in den Bestandskarten im Maßstab 1:50.000 dokumentiert. Auf der Grundlage der Bestandskarte und unter Berücksichtigung weiterer Planungsgrundlagen wurden aus den besonders wertvollen Lebensräumen die für den überörtlichen Biotopverbund relevanten Flächen ermittelt und in der Planungskarte als Kernflächen dargestellt. Da in der Planungskarte keine Differenzierung nach Biotoptypen erfolgt, können diese Informationen für die Kernflächen aus der Bestandskarte entnommen werden. Sind die vorhandenen Kernflächen zu klein, isoliert, unzureichend ausgeprägt, durch Randeinflüsse beeinträchtigt oder in einer Landschaftseinheit unterrepräsentiert, wurden weitere Flächen vorgeschlagen, die geeignet sind, künftig zu Kernflächen entwickelt zu werden. Andere Flächen sollen zu Verbindungs- und Pufferflächen für bestehende oder künftige Kernflächen entwickelt werden. Diese Entwicklungsflächen sind in der Planungskarte schraffiert dargestellt. Die Kern- und Entwicklungsflächen bilden die Biotopverbundflächen. Neben den Flächen wurden auch überörtlich bedeutsame lineare Biotopverbundstrukturen in das Verbundsystem einbezogen. Die Biotopverbundflächen als Bausteine des überörtlichen Biotopverbundes wurden nach funktionellen Kriterien abgegrenzt und nummeriert. Sie können aus Kern- und Entwicklungsflächen bestehen. Eine Ausnahme bilden hierbei NSG, Geschützte Landschaftsbestandteile und Flächennaturdenkmale, die in der bestehenden Umgrenzung als Biotopverbundflächen aufgenommen wurden. Für jede der Biotopverbundflächen wurde eine Kurzbeschreibung angefertigt, die unter anderem den Namen, die Flächengröße und die Lage sowie Angaben zur ökologischen Bedeutung und zum Entwicklungsziel enthält. Darüber hinaus werden, soweit möglich, erste Maßnahmen für die Behandlung der Biotopverbundflächen vorgeschlagen. Beispiel für die Beschreibung einer Biotopverbundfläche (PDF) Zur Darstellung des Biotopverbundes auf überregionaler Ebene (Landesebene) dient das System der Biotopverbundeinheiten im Maßstab 1:300.000. Es stellt die räumliche Ordnung und die Funktionen des Biotopverbundes auf Landesebene dar. Die Biotopverbundeinheiten wurden unter Anwendung des Gegenstromprinzips (PNG) in enger Verbindung mit den Biotopverbundflächen geplant. Dazu wurden die Biotopverbundflächen entsprechend ihrer Bedeutung und räumlichen Lage in landkreisübergreifender Betrachtungsweise nach hierarchischem Prinzip einer der drei Ebenen der Biotopverbundeinheiten (überregional, regional und örtlich bedeutsam) zugeordnet. Wesentliche Kriterien für die Abgrenzung und Wichtung der Biotopverbundeinheiten sind insbesondere Ausstattung, Seltenheit, Repräsentativität, Schutz- und Entwicklungsbedürftigkeit der Biotoptypen und Arten im europäischen und landesweiten Rahmen sowie die Zielstellungen des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 und des Landschaftsprogramms. Die einzelnen Biotopverbundeinheiten sind in den entsprechenden Erläuterungsberichten zu den einzelnen Biotopverbundplanungen beschrieben. Beispiel für die Beschreibung einer Biotopverbundeinheit (Hägebachniederung, OK 2.2.8) Charakteristische Biotope Intensivgrünland, Feuchtgrünland, Erlenreihen, Erlenbruch-wald, Randbereiche angrenzender Eichenwälder, Bachauen-wald, Schwarzdornhecken, Gräben, Stillgewässer und Sandtrockenrasen auf Dünen im Randbereich der Bachauen Bedeutung Die regionale Biotopverbundeinheit verbindet die Wälder am Ostrand der Altmarkheiden mit der überregional bedeut-samen Verbundeinheit der Ohreniederung. Lebensraum für Arten, die an die genannten Biotope gebunden sind (Nachweis von Lurchen und Kriechtieren, Vorkommen zahlreicher charakteristischer und gefährdeter Pflanzenarten, z.B. Sumpf-Haarstrang, Kümmel-Silge, Wassernabel, Fieberklee, Wiesenknöterich) Schutzgebiete Flächennaturdenkmale (FND 42, 43, 44) Beeinträchtigungen • Oberlauf des Hägebachs verschmutzt • Verrohrungen im Ortsbereich • Bebauung bis dicht an den Gewässerrand Wesentliche Maßnahmen • Sicherung des Wasserhaushaltes • Einstellung der Abwassereinleitungen • Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit (Aufhebung der Verrohrung, ...) • Extensivierung der Grünlandbewirtschaftung • Gestaltung des Gewässerschonstreifens und extensive Nutzung Informationen zu Karten auf dieser Seite Letzte Aktualisierung: 11.07.2019

Planfeststellungsverfahren: Planänderung zur Hochwasserrückhaltung Waldsee, Altrip, Neuhofen

I. Ausgangslage Mit Schreiben vom 31.01.2002 (Az.: 07.01.90) beantragte das Land Rheinland-Pfalz, den Plan für den Bau der Hochwasserrückhaltung Waldsee/Altrip/Neuhofen in den Gemarkungen Waldsee, Altrip und Neuhofen, Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis, festzustellen. Den entsprechenden Planfeststellungsbeschluss hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd am 20.06.2006 (Az.: 31/566-211 Wa 1/2002) erlassen. Auf Teilflächen der Gemarkungen Waldsee, Altrip und Neuhofen soll eine Hochwasserrück-haltung errichtet werden. Das Vorhaben grenzt linksrheinisch zwischen Rheinkilometer 411,2 und 412,7 nördlich vom Campingplatz „Auf der Au“ zwischen Rhein und dem Badesee Schlicht. In seinem östlichen Teil soll auf einer Fläche von rd. 45 ha durch eine Deichrückverlegung eine ungesteuerte Rückhaltung realisiert werden. Westlich daran anschließend soll ein gesteuerter Rückhalteraum auf ca. 237 ha entstehen. Er wird vom neuen Rheinhauptdeich auf einer Länge von rd. 8,54 km umschlossen werden. Statistisch gesehen ist ein Retentions-einsatz dreimal pro Jahrhundert zu erwarten; zweimal während der Vegetationsruhe und einmal während der Vegetationszeit. Als weitere wasserwirtschaftliche Anpassungsmaßnahmen im Rahmen des Vorhabens sind Flutmulden, ein Graben und Schöpfwerke vorgesehen. Maßnahmen zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft sind im Bereich des Rückhalteraumes geplant. Das Vorhaben wird seit mehreren Jahren einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen. Mit Urteil vom 13.12.2007 (4 K 1219/06.NW) hatte das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße drei Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss aus verfahrensrechtlichen Gründen abgewiesen. Die klägerischen Berufungen gegen das verwaltungsgerichtliche Urteil hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 12.02.2009 (1 A 10722/08.OVG) zurückgewiesen. Auf die vom Bundesverwaltungsgericht zugelassenen Revisionen der drei Kläger setze der erkennende 7. Revisionssenat das Verfahren mit Beschluss vom 10.01.2012 (BVerwG 7 C 20.11) aus und legte dem Gerichtshof der Europäischen Union mehrere Fragen zur Vereinbarkeit der für die Klageabweisung maßgeblichen Verfahrensvorschriften mit unionsrechtlichen Richtlinienvorgaben zur Vorabentscheidung vor. Mit Urteil vom 07.11.2013 (Rs. C-72/12, „Altrip“) stellte der Gerichtshof fest, dass das ent-scheidungserhebliche nationale Verfahrensrecht nicht mit Unionsrecht vereinbar ist. Daraufhin hob das Bundesverwaltungsgericht das Berufungsurteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 12.02.2009 mit Urteil vom 22.10.2015 (BVerwG 7 C 15.13) auf. Die Sache wurde außerdem zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen. Dort ist der Rechtsstreit derzeit in einem erneuten Berufungsverfahren unter dem Aktenzeichen 1 A 10043/16.OVG anhängig. In seinem Revisionsurteil vom 22.10.2015 stellt das Bundesverwaltungsgericht fest, dass das aufgehobene Berufungsurteil hinsichtlich der im Planfeststellungsbeschluss getroffenen Standortauswahl nicht gegen Bundesrecht verstößt (vgl. Rn. 54 ff.). Allerdings liegen nach der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union, auf die das Bundesverwaltungsgericht sein Urteil vom Oktober 2015 gestützt hat, Verfahrensfehler im Sinne von § 4 Abs. 1 bzw. Abs. 1a UmwRG nahe. Um die Hochwasserrückhaltung am Standort Wald-see/Altrip/Neuhofen auf eine in formeller Hinsicht rechtssichere Grundlage zu stellen, sollen in einem ergänzenden Planfeststellungsverfahren etwaige Verfahrensfehler im Zusammenhang mit der Umweltverträglichkeitsprüfung geheilt werden. Die Ergebnisse des ergänzenden Verfahrens werden im Rahmen einer neuen ergebnisoffenen Abwägung berücksichtigt. Hierzu hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd mit Bescheid vom 14.10.2016 (Az.: 31/566-211 Wa 1/2002) den Vollzug des Planfeststellungsbeschlusses vom 20.06.2006 bis zum rechtskräftigen Abschluss des derzeit beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz im erneuten Berufungsverfahren (Az.: 1 A 10043/16.OVG) anhängigen Verwaltungsrechtsstreits ausgesetzt, um ein ergänzendes Verfahren zur Fehlerheilung durchzuführen. Bis zu dessen Abschluss hat der mit der Sache befasste 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts auf Antrag des Landes Rheinland-Pfalz gemäß § 4 Abs. 1b Satz 2 UmwRG am 12.12.2016 die Aussetzung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens beschlossen. II. Antrag vom 30.08.2018 auf Ergänzung und Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 20.06.2006 Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Neubaugruppe Hochwasserschutz Oberrhein, hat zur Heilung etwaiger Verfahrensfehler im Sinne von § 4 Abs. 1 bzw. Abs. 1a UmwRG eine erneute Umweltverträglichkeitsstudie durchgeführt und einen Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung vorgelegt. Aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen der Rahmenbedingungen ist darüber hinaus insbesondere eine Neubewertung der Artenschutzverträglichkeit, der Natura-2000-Verträglichkeit, der wasserwirtschaftlichen Verträglichkeit und der naturschutzrechtlichen Eingriffe erfolgt. Daraus resultierend wurden zur Vermeidung und Minderung von Eingriffen in Natur und Landschaft bzw. von Beeinträchtigungen der Natura 2000-Gebiete und unter Berücksichtigung der Nebenbestimmungen aus dem o.g. Planfeststellungsbeschluss die Vorhabenbestandteile und die technische Planung im Wesentlichen wie folgt angepasst (s. auch Karte 1): Verschiebung der Deichtrasse im Bereich der Rheinuferstraße nach Süden - Verschiebung der Deichtrasse im Bereich des Schulgutweihers nach Norden - Belassen einer vom Heldbock besiedelten Eiche - Bau von Leiteinrichtungen und Unterquerungshilfen in der Kreisstraße K13 - Festlegung von Baunebenflächen nach den Belangen des Naturschutzes - Belassen eines Abschnittes des derzeitigen Rheinhauptdeiches - Verzicht auf Restwasserentleerung über den Neuhofener Altrhein - Weitere Maßnahmen zur Binnenentwässerung, Grundwasserhaltung und Restwasserentleerung - Naturschutzfachliche Schutz- und Vorsorgemaßnahmen - Kohärenzsicherungsmaßnahmen - Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung bzw. Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft Die wesentlichen Änderungen am planfestgestellten Vorhaben resultierten insbesondere aus einer kleinflächigen Anpassungen der Deichfläche, der Pumpleistungen der Schöpfwerke sowie der Restwasserentleerung. Um die Verträglichkeit des Vorhabens mit dem gesetzlichen Artenschutz, Natura 2000-Habitatschutz und der Eingriffsregelung zu gewährleisten, wurden außerdem Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen neu geplant. Zusätzliche Maßnahmenflächen befinden sich „Im Sand“ und südlich des Neuhofener Altrheins (Gemeinde Neuhofen), in der „Jägerwiese“, im „Speyerer Riedwald“, auf der „Horreninsel“ (Gemeinde Altrip) und „Im Wörth“ (Gemeinde Waldsee) sowie im FFH-Gebiet „Baumholder und Preußische Berge“ auf Gemarkung Kör-born und Pfeffelbach (Landkreis Kusel). Insoweit hatte das Land Rheinland-Pfalz, Neubaugruppe Hochwasserschutz Oberrhein, mit Schreiben vom 30.08.2018 beantragt, den mit Beschluss der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd vom 20.06.2006 festgestellten Plan für den Bau der Hochwasserrückhaltung Waldsee/Altrip/Neuhofen zu ändern. Die dem Antrag zugrundeliegenden Planunterlagen wurden im Herbst 2018 ausgelegt und den betroffenen Behörden und Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. III. Antrag vom 09.06.2023 auf Ergänzung und Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 20.06.2006 Aufgrund der im Rahmen des Anhörungsverfahrens 2018 eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen, die auch weiterhin im Verfahren berücksichtigt werden, wurden die Um-weltberichte nochmals aktualisiert und die Antragsunterlagen um eine Alternativenprüfung erweitert. An der technischen Planung haben sich dabei im Vergleich zum 2018 eingeleiteten Ergänzungsverfahren keine weiteren Änderungen ergeben. Alle gegenüber der Ursprungs-planung aktualisierten technischen Maßnahmen gehen somit weiterhin aus der Karte 1 (Stand 2018) hervor. Mit Schreiben vom 09.06.2023 hat das Land Rheinland-Pfalz, Neubaugruppe Hochwasserschutz, die in Bezug auf die landschaftspflegerischen Maßnahmen aktualisierten Planunterlagen erneut vorgelegt und die Feststellung der Planänderung beantragt. Eine Übersicht aller gegenüber der Ursprungsplanung aktualisierten landespflegerischen Maßnahmen kann der Karte 2 entnommen werden. Wegen der Einzelheiten der Planänderung wird auf die ausliegenden Planunterlagen verwiesen. Zum besseren Verständnis wurden die gegenüber dem 2018 begonnenen Verfahren unveränderten Antragsbestandteile belassen und erneut beigefügt, so dass die Antragsunterlagen 2023 für das ergänzende Planfeststellungsverfahren das Vorhaben in sich geschlossen im Vergleich zur Ursprungsplanung beschreiben.

Planfeststellungsverfahren: Deichrückverlegung in Sponsheim

Das Land Rheinland-Pfalz, Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz (nachfolgend SGD Süd genannt) beabsichtigt im Rahmen der Herstellung des einhundertjährlichen Hochwasserschutzes an der Nahe, den rechts der Nahe gelegenen Hochwasserschutzabschnitt „Nahe Deiche, 2. BA, Sponsheim Deichrückverlegung“ zu realisieren. Der Planungsabschnitt erstreckt sich von Nahe-Km 7+240 bis 4+400 und beinhaltet die Herstellung eines Hochwasserrückhalteraumes auf einer Staufläche von rund 83,5 ha und einem Rückhaltevolumen von rund 1,82 Mio. cbm. Die Realisierung der Hochwasserrückhaltung bei Sponsheim beinhaltet im Wesentlichen folgende Maßnahmen: • Schaffung eines Rückhaltevolumens von rund 1,82 Mio. cbm • Sanierung des bestehenden Deiches mit Anschluss an den Planungsabschnitt „Grolsheim von Nahe-Km 7+040 bis Nahe-Km 7+240 • Herstellung eines neuen Deiches von Nahe-Km 7+040 bis Nahe-Km 4+420 im Abstand von rund 400 m zum bestehenden Nahedeich • Abdichtung des Dammes der BAB 61 bzw. Errichtung eines vorgesetzten Deiches mit Hinterfüllung an der nördlichen Grenze des Hochwasserrückhalteraums • Errichtung einer Hochwasserschutzwand mit Untergrundabdichtung im Bereich der Altablagerungsfläche Steinäcker • Rückbau der Sponsheimer Mühle (nicht Inhalt dieser Planung) • Herstellung einer Zulaufscharte mit 182,50 m Länge • Herstellung einer Überlaufscharte zwischen Sponsheimer Mühle und BAB 61 mit einer Länge von 300 m • Errichtung eines Entleerungsbauwerkes bei Nahe-Km 4+550 • Herstellung von Gräben zur Ableitung des Sponsheimer Grabens und des Grolsheimer Grabens zum Aspisheimer Graben (Graben Mitte / Graben Süd) • Herstellung eines Schöpfwerkes zur Förderung von Qualm-, Grund- und Oberflächenwasser im Bereich der Kläranlage Grolsheim • Bau der Schutzmaßnahmen Rigole Sponsheim und Rigole Dietersheim

Generalplan Küstenschutz Niedersachsen/Bremen - Schutzdeiche

Von Frank Thorenz und Jörn Drosten Im Jahr 2020 erstellte der NLWKN in enger Abstimmung mit dem Land Bremen den "Generalplan Küstenschutz Niedersachsen/Bremen – Schutzdeiche". Nach den Generalplänen für die Festlandsküste und die Ostfriesischen handelt es sich dabei um den dritten Teil der Generalplanung Küstenschutz. Die Generalpläne beschreiben die Küstenschutzstrategie zur Sicherung der Küstengebiete in Niedersachsen und Bremen gegen Überflutung und Erosion. Im Jahr 2020 erstellte der NLWKN in enger Abstimmung mit dem Land Bremen den "Generalplan Küstenschutz Niedersachsen/Bremen – Schutzdeiche". Nach den Generalplänen für die Festlandsküste und die Ostfriesischen handelt es sich dabei um den dritten Teil der Generalplanung Küstenschutz. Die Generalpläne beschreiben die Küstenschutzstrategie zur Sicherung der Küstengebiete in Niedersachsen und Bremen gegen Überflutung und Erosion. Sie stellen die für deren Umsetzung erforderlichen Maßnahmen in einer Gesamtschau dar. Ziel ist es, die Küstenregion als Siedlungs-, Wirtschafts- und Kulturraum mit ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft und fast 218 Milliarden Euro an Sachwerten langfristig für eine nachhaltige Nutzung zu sichern. Die Generalplanung bildet damit einen Kernbaustein des Hochwasserrisikomanagements für die Küstengebiete in Niedersachsen und Bremen. An Ems, Weser und Elbe verhindern Sturmflutsperrwerke als Teil des Küstenschutzsystems in Niedersachsen und Bremen wirksam, dass Sturmfluten über die tidebeeinflussten Nebenflüsse weit in das Hinterland vordringen. Die auf Grundlage des niedersächsischen Deichgesetzes über eine Rechtsakt festgesetzten Schutzdeiche reichen vom Sperrwerk bis zur Tidegrenze. Sie gewährleisten bei Schließung des Sperrwerks, dass die Niederungsgebiete gegen Überflutung durch zuströmendes Oberwasser geschützt sind. Im Fall einer Fehlfunktion des Sperrwerks stellen sie zudem eine weitere Sicherheit dar. Die Erhaltung der Schutzdeiche liegt in Niedersachsen und Bremen überwiegend in der Verantwortung von Deichverbänden als öffentlich-rechtliche Körperschaften und unterliegt der Aufsicht der Deichbehörden. Für die Erstellung des Generalplans Schutzdeiche wurden sämtliche Schutzdeiche in Niedersachsen und Bremen mit Hilfe von flugzeuggestützten Laserscanner flächenhaft neu vermessen. Damit wurde eine Bestandsaufnahme geschaffen, die erstmals einen vollständigen Überblick über die Situation aller betroffenen Deiche ermöglicht, aus welcher Handlungsbedarfe abgeleitet wurden. In Niedersachsen ergibt sich eine Gesamtlänge aller Deiche von rund 566 Kilometer und in Bremen von rund 32 Kilometer. In Kombination mit zusätzlichen Flutpoldern, die über Ein- und Auslassbauwerke gesteuert oder über definierte Überlaufschwellen angesprochen werden, mit naturnahen Deichvorländern als Überflutungsräume und Schutzwerken bilden diese ein zusammenwirkendes Schutzdeichsystem. Die Höhe der Schutzdeiche wird nach dem zu erwartenden höchsten Wasserstand beim Sperren des Tidegewässers durch ein Sturmflutsperrwerk bestimmt. Diesen ermittelt der NLWKN gewässerspezifisch mittels hydronumerischer Berechnungen in Abhängigkeit von den orts- und gewässerspezifischen Rahmenbedingungen. Zusammen mit dem örtlichen Wellenauflauf und einem Mindestfreibord von 50 Zentimetern ergibt sich die Solldeichhöhe. Weiterhin definiert der Generalplan technische Standards für die präferiert in Erdbauweise auszuführenden Schutzdeiche. Generelles Ziel ist es, für zukünftige Planungen und Maßnahmen an Schutzdeichsystemen im Kontext des Klimawandels bereits heute verschiedene möglichst flexible Anpassungsoptionen als Teil eines Hochwasserrisikomanagements weiter zu verfolgen. Hierzu zählen Untersuchungen zum Einfluss des Meeresspiegelanstiegs und der Veränderung der Oberwasserabflüsse, konzeptionelle gewässerspezifische Untersuchungen zu wasserstandsmindernden Maßnahmen sowie die Freihaltung von Planungsräumen für den Küstenschutz. Schutzdeiche sollten dabei bevorzugt in Erdbauweise ausgeführt werden, damit eine Nacherhöhung und Verstärkung einfach möglich ist und das Material wiederverwendet werden kann. Der im Generalplan dokumentierte Investitionsbedarf von 625 Millionen Euro stellt einen Orientierungsrahmen für erforderliche Maßnahmen an den Schutzdeichen dar. Neben dem Abbau prioritärer Defizite wird als wesentliches Ziel formuliert, auf Basis des Generalplans flussgebiets- beziehungsweise gewässerspezifisch integrierte, ganzheitliche kostenoptimierte Konzepte und Planungen zu erstellen. Diese zielen auf die Entwicklung resilienter Schutzdeichsysteme bestehend aus Schutzdeichen, Poldern und Retentionsflächen, welche eine Anpassung an sich verändernde klimatisch-hydrologische Rahmenbedingungen ermöglichen. Hierbei besteht neben dem Ziel der Wasserstandsminimierung das Potential, in den Gewässerlandschaften Synergieeffekte zu nutzen und mit der Küstenschutzmaßnahme für den Naturschutz wertvolle Lebensräume zu schaffen. Alle drei bisher veröffentlichten Generalpläne finden Sie hier . Der Verlauf der Haupt- und Schutzdeichlinien finden Sie hier . (Heranzoomen auf einen Maßstab von 1:90.000 oder größer ) Übersichtsplan der Hauptdeiche, Schutzdeiche und Sperrwerke in Niedersachsen (Bild NLWKN). Schematische Darstellung des Schutzdeichsystems in Niedersachsen (Bild NLWKN). Deichrückverlegung an der Oste (Bild NLWKN).

Ausdeichung der Sagter Ems (Stationierung 27+400 bis 28+040)

Der Leda-Jümme-Verband beabsichtigt im Landkreis Cloppenburg auf dem Gebiet der Gemeinde Saterland die Rückverlegung des gewidmeten Schutzdeiches der Sagter Ems zwischen Station 27+400 und 28+040. Geplant ist, den vorhandenen Deich an der Sagter Ems bis auf die Höhe des anstehenden Geländes zurückzubauen und westlich davon einen neuen Deich an der Klosterstraße zu errichten. Durch diese Deichrückverlegung wird eine Fläche von ca. 25 ha zukünftig an das Tidegeschehen angebunden, sodass sich ein tidebeeinflusster Auenbereich entwickeln kann. Einschließlich der im Norden und Süden erforderlichen Anschlussdeiche an den vorhandenen Schutzdeich der Sagter Ems, ergibt sich eine gesamte neue Deichlinie von ca. 1.280 m. Die Maßnahme soll, neben der Sicherung von weiterem Retentionsraum im Hochwasserfall, einen Kompensationsflächenpool verwirklichen. Der Leda-Jümme-Verband hat als Träger der Maßnahme gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 UVPG die allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht beantragt. Die beabsichtigte Maßnahme erfolgt gemäß § 68 WHG i. V. m. § 12 NDG. Derartige Maßnahmen unterliegen nach §§ 5, 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Nr. 13.13 der Anlage 1 UVPG der allgemeinen Vorprüfung zur Feststellung einer UVP-Pflicht. Der NLWKN hat als zuständige Behörde nach überschlägiger Prüfung gemäß §§ 5, 7 Abs. 1 UVPG auf der Grundlage geeigneter Angaben des Vorhabenträgers sowie eigener Informationen unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien festgestellt, dass eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht.

Auenentwicklung in der brandenburgischen Elbtalaue

Umsetzung der Maßnahme "Deichrückverlegung Wahrenberg" Beschreibung der Maßnahme Überblick Sachstandsberichte

Das Maßnahmengebiet für die Deichrückverlegung Wahrenberg liegt im Norden von Sachsen-Anhalt und grenzt an die Bundesländer Brandenburg und Niedersachsen an. Maßnahmen zum Hochwasserschutz werden bundesländerübergreifend abgestimmt. Die Flächen der geplanten Deichrückverlegung Wahrenberg waren einst natürliche Überschwemmungsflächen. Um Ortschaften zu schützen und eine Überflutung landwirtschaftlich genutzter Flächen zu verhindern, wurden hier Deiche entlang der Elbe errichtet. Durch die Rückverlegung des bestehenden Deiches sollen die Wasserspiegellagen bei Hochwasser abgesenkt und ehemalige Überflutungsflächen reaktiviert werden. Durch den künftig größeren Abstand zwischen Elbe und Deich vervielfacht sich die Flussbreite und damit jene Fläche, auf der sich das Wasser ansammeln kann. Im Falle eines Hochwasserereignisses können die betreffenden Flächen Wassermassen aufnehmen und speichern und damit eine Entlastung der Elbe bewirken. Gleichzeitig schafft dies die Voraussetzung zur fortlaufenden Entstehung wertvoller Auenlebensräume für verschiedene Tier- und Pflanzenarten. Mit dem neuen Deich wird auch ein DIN-gerechter Hochwasserschutz geschaffen, um Siedlungen vor einem hundertjährlichen Hochwasser zu schützen. Im Ergebnis führt dies im Maßnahmenbereich zu einer Verbesserung des Hochwasserschutzes. Bei einer Informationsveranstaltung zur Deichrückverlegung Wahrenberg im Mai 2019 in Groß Garz wurde von Seiten der Teilnehmenden die Idee einer großflächigeren Deichrückverlegung eingebracht. Die Idee wurde vom LHW aufgegriffen und wird nun als weitere Variante untersucht. Die Variante sieht vor, die Deichrückverlegung bis an den Aland-Deich heran auszuweiten. Die verschiedenen Varianten finden Sie im Material auf der Seitenleiste. Gewässer: Elbe Kostenschätzung: 40 Millionen Euro Fläche: 453 Hektar bis 1.421 Hektar Sachstandsbericht 2026: Ergebnisübersicht zur Informationsveranstaltung am 21.05.2026 in Seehausen (Altmark) Sachstandsbericht im Juni 2020: Präsentation zur Beratung der Projektarbeitsgruppe in Wahrenberg (nicht barrierefreies Dokument)

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