API src

Found 377 results.

Related terms

Computergestützte Gewässermodellierung - Analyse der hydraulischen Auswirkungen einer Deichrückverlegung

Bei Lenzen an der Elbe zeigt sich, dass numerische Modelluntersuchungen vor Baubeginn präzise die später in der Natur eintretenden Ereignisse vorhersagen können. Seit den 1990er Jahren wurde an der Elbe bei Lenzen durch das Land Brandenburg eine Deichrückverlegung geplant und realisiert. Die Bundesanstalt für Wasserbau hat mit hydraulisch-morphologischen Modelluntersuchungen des Oberflächenabflusses die Umsetzung des Projektes unterstützt. Bei dieser Deichrückverlegung in der Lenzen-Wustrower Elbeniederung westlich von Wittenberge sollten nicht nur der Verlauf des erhöhten Hochwasserdeiches der Elbe verändert und die Flutrinnen im Vorland verkleinert, sondern auch die Lage und Struktur der Auwaldpflanzungen im Rückdeichungsgebiet modifiziert werden. Weiterhin sah die Planung vor, in den an das Deichrückverlegungsgebiet angrenzenden Lütkenwischer und Mödlicher Werder zusätzliche Vorlandanpflanzungen vorzusehen. Vor Projektbeginn wurde die BAW vom Projektträger, dem Bundesamt für Naturschutz (BfN), im November 2006 um Amtshilfe bei der Untersuchung der hydraulischen Auswirkungen dieser Maßnahme gebeten. Die BAW-Wissenschaftler nutzten für ihre Untersuchungen das hydronumerische Verfahren UnTRIM und erstellten ein zweidimensionales Modell des Untersuchungsgebietes. Nach Fertigstellung der Deichrückverlegung Ende 2009 konnten dann die in den Modellrechnungen prognostizierten Werte für die Veränderung der Wasserspiegel und der in das Deichrückverlegungsgebiet ein- und ausströmenden Wassermengen anhand von vergleichenden Messungen - Wasserspiegelfixierungen, Durchflussmessungen - während der Elbe-Hochwässer im März 2010, Oktober 2010 und Januar 2011 validiert werden: 'Es zeigte sich, dass wir mit dem Computermodell sehr genau die tatsächlich in der Natur eintretenden hydraulischen Verhältnisse im Vorhinein beschreiben konnten', berichtet Dipl.-Ing. Matthias Alexy, Mitarbeiter in der Abteilung Wasserbau im Binnenbereich der BAW.

ANK-MK: Kohlenstoffspeicherung durch natürliche Salzwiesenentwicklung im Bereich von Vorlandflächen und Sommerpoldern im Norderland

ANK-MK: Kohlenstoffspeicherung durch natürliche Salzwiesenentwicklung im Bereich von Sommerpoldern an der Wurster Küste

Nachhaltige adaptive Landschaften zur Förderung der Widerstandsfähigkeit und Dynamik des Naturerbes Wattenmeer, Leitantrag; Vorhaben: Anpassungsfähigkeit und Resilienz kulturgeprägter und biodiverser Salzwiesen

Parabola for Climate: Parameterizing Biomorphological feedback loops on estuarine tidal flats for climate change

ANK-MK: Machbarkeitsstudie und pilothafte Anlage einer Vogelinsel zur Wiederherstellung von Salzwiesen im Deichvorland des Dollart im Rahmen eines ökologischen Sedimentmanagements

ANK-MK: Stärkung der Klimaresilienz und Kohlenstoffspeicherung Dollart/Küste über eine integrative Vorlandmanagementplanung, Initialmaßnahmen zur Salzwiesenentwicklung und pilothafte Sedimentverbringung auf Moorstandorte im Binnenland

Deich- und Gewässerschau im Flussbereich Sangerhausen Kombinierte Deich- und Gewässerschauen - Landkreis Mansfeld-Südharz Deichschauen - Burgenlandkreis Deichschauen - Landkreis Mansfeld-Südharz Deichschauen - Salzlandkreis Gewässerschauen - Landkreis Mansfeld-Südharz

Die Termine sind geordnet nach Kombinierten Deich- und Gewässerschauen reinen Deichschauen sowie reinen Gewässerschauen Die Tabellen sind landkreisweise erstellt. Ergänzende Informationen erhalten Sie im PDF zum Download: Deich- und Gewässerschau 2026 im Flussbereich Sangerhausen Termine der kombinierten Deich- und Gewässerschauen im Landkreis Mansfeld-Südharz Datum Gewässer/Deich Beschreibung Treffpunkt 12.3. 9 Uhr Helme 1 Talsperre Kelbra bis Brücke Bennungen - Deich Kelbra , rechts - Deich Thürungen, links - Deich Roßla, links 9 Uhr ehemalige Brücke Deutsche Reichsbahn unterhalb Auslauf Talsperre 10:30 Uhr Wehr Roßla links 11:30 Uhr Gemarkungsgrenze Roßla-Bennungen rechts 17.3. 9 Uhr Helme 2 Brücke Bennungen bis Brücke Martinsrieth - Deich Hohlstedt , links - Deich Jahrfeld, rechts - Deich Wallhausen, links - Deich Brücken, rechts - Deich Martinsrieth, rechts 9 Uhr Brücke Bennungen 10:15 Uhr Hohlstedt 10:45 Uhr Brücke Schachtstraße 11:15 Uhr Brücke Brücken/Wallhausen 19.3. 9 Uhr Helme 3 Brücke Martinsrieth bis Landesgrenze Sachsen-Anhalt / Thüringen Deich Martinsrieth, rechts; Deich Oberröblingen, rechts; Deich Niederröblingen, rechts; Deich Katharinenrieth, rechts; 9 Uhr Brücke Martinsrieth 11 Uhr Brücke Oberröblingen 12:30 Uhr Brücke Katharinenrieth 12.3. 9 Uhr Wipper 4 von km 43,9 Wehr Leimbach bis km 34,7 Ortslage Wiederstedt (Brücke Gipshütte); dabei sind: - Deich Leimbach bis Großörner links 1300 m / rechts 1000 m - Deich Großörner bis Altdorf links 400 m 9 Uhr Parkplatz am Sportplatz Großörner Termine der Deichschauen im Burgenlandkreis Datum Gewässer/Deich Beschreibung Treffpunkt 26.3. 9 Uhr Unstrut 1 Deich Landesgrenze Thüringen / Sachsen-Anhalt bis Ende Deichunterhalb Ortslage Memleben (Alte Eiche) Schleuse Wendelstein 7.4. 9 Uhr Unstrutflutkanal/ Röstbach Deich Landesgrenze Thüringen / Sachsen-Anhalt bis Mündung in die Unstrut Flutkanalbrücke Memleben Termine der Deichschauen im Landkreis Mansfeld-Südharz Datum Gewässer/Deich Beschreibung Treffpunkt 31.3. 9 Uhr Weida 3 Deich Röblingen I, rechts; Deich Röblingen II, links Parkplatz der Gemeindeverwaltung Röblingen am See Termine der Deichschauen im Salzlandkreis Datum Gewässer/Deich Beschreibung Treffpunkt 17.3. 9 Uhr Wipper 5 - Deich in der Ortslage Freckleben links 700 m - Deich Ortslage Drohndorf  700 m rechts neu - Deich oberhalb Ortslage Mehringen bis Walkmühle (Rote Welle) links 1400 m / rechts 1700 m - Deich Einmündung Rote Welle bis Salzkoth Aschersleben, links 1400 m (dieser Deich nur bei alleiniger Deichschau; bei gleichzeitiger Gewässerschau, dann als Anfang von Wipper 6) Deichanfang oberhalb Ortslage Freckleben 19.3. 9 Uhr Wipper 6 - Deich Wehr Groß Schierstedt bis oberhalb Wehr Klein Schierstedt, rechts  2000 m / links 400 m - Deich Groß Schierstedt, Alter Bahndamm 250 m - Deich Groß Schierstedt, rechtes Vorland 650 m - Deich Klein Schierstedt, links 500 m - Deich Klein Schierstedt rechts 700m - Deich oberhalb OL Giersleben bis unterhalb OL Giersleben, links 700 m - Deich oberhalb Straße Warmsdorf bis Bahnbrücke Amesdorf, links 2000 m/rechts 2200 m - Deich Mühlgraben  Warmsdorf bis Mühlgraben links 400 m Wehr Groß Schierstedt 24.3. 9 Uhr Wipper 7 - Deich OL Amesdorf bis Gelände Agrargenossenschaft rechts 300 m - Deich ehemaliges Bahnwerk Güsten bis Ruschemühle links 400 m / rechts 300 m - Deich unterhalb Ruschemühle (Straßenbrücke nach Güsten) bis Ortslage Osmarsleben links 1400 m / rechts 400 m - Deich Flutmulde Osmarsleben links 3000 m / rechts 1600 m 9 Uhr Parkplatz Amesdorf Termine der Gewässerschauen im Landkreis Mansfeld-Südharz Datum Gewässer/Deich Beschreibung Treffpunkt 3.3. 9 Uhr Wipper 1 von km 71,9 TS Wipper bis km 61 Straßenbrücke Ortslage Friesdorf An der Talsperre Wippra 5.3. 9 Uhr Wipper 2 von km 61 Straßenbrücke Ortslage Friesdorf bis km 52,5 Ortslage Biesenrode Straßenbrücke Ortslage Friesdorf 10.3. 9 Uhr Wipper 3 von km 52,5 Ortslage Biesenrode bis km 43,9 Wehr Leimbach Wipperbrücke in der Ortslage Biesenrode 5.3. 9 Uhr Gonna 1 Sangerhausen / OT Grillenberg (Einmündung des Hohensteintals) bis Sangerhausen (Sohlgleite Brandrain) Einmündung des Hohensteintals 10.3. 9 Uhr Gonna 2 Sangerhausen (Sohlgleite Brandrain) bis Mündung in die Helme Sohlgleite Brandrain 24.3. 9 Uhr Thyra 1 Stolberg bis Heimkehle Bahnhof Stolberg 26.3. 9 Uhr Thyra 2 Heimkehle bis Mündung in die Helme 9 Uhr Heimkehle 9:45 Uhr Brücke " Thyrafuchs" (Gemeinde Berga)

WD 8 - 093/20 Zur Notwendigkeit naturschutzrechtlicher Kompensation bei Maßnahmen des Hochwasserschutzes

Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 3 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Zur Notwendigkeit naturschutzrechtlicher Kompensation bei Maßnahmen des Hochwasserschutzes Regelungen zur Kompensation von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft finden sich in 1 den §§ 13 ff. des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Danach sind erhebliche Beeinträchti- gungen vom Verursacher vorrangig zu vermeiden. Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigun- gen sind durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen oder, soweit dies nicht möglich ist, durch ei- nen Ersatz in Geld zu kompensieren. Das Nähere zu Inhalt, Art und Umfang von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach § 15 Abs. 2 2 BNatSchG bestimmt die Bundeskompensationsverordnung. Diese Verordnung findet Anwen- dung, soweit die §§ 13 ff. BNatSchG ausschließlich durch die Bundesverwaltung ausgeführt wer- den, sowie im Bereich der Küstengewässer, im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirt- schaftszone und des Festlandsockels. Damit ist sie nur für bestimmte Hochwasserschutzmaßnah- men anwendbar. Im Übrigen bestehen funktional äquivalente Regelungen auf Landesebene. Die Kompensation eines Eingriffs ist erst dann erforderlich, wenn die Intensität des Eingriffs eine erhebliche Beeinträchtigung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes erreicht. Dabei ist jeweils der Zustand vor und nach der Umsetzung eines Vor- habens zu vergleichen. Geringfügige Veränderungen sind vom Eingriffsbegriff ausgeschlossen. Die Abgrenzung ist im Einzelfall vorzunehmen. Relevante Kriterien können u.a. die Dauerhaf- tigkeit der Auswirkung, die Schutzbedürftigkeit des Naturgutes, die Beeinträchtigung eines ge- schützten Gebietes, die standortprägende Wirkung der Maßnahme und die Vorbelastung des be- 3 troffenen Gebietes sein. 1 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29.7.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19.6.2020 (BGBl. I S. 1328). http://www.gesetze-im-inter- net.de/bnatschg_2009/BNatSchG.pdf. 2 Verordnung über die Vermeidung und die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft im Zuständig- keitsbereich der Bundesverwaltung (Bundeskompensationsverordnung - BKompV) vom 14.5.2020 (BGBl. I S. 1088). http://www.gesetze-im-internet.de/bkompv/BKompV.pdf. 3 BeckOK UmweltR/Schrader, 56. Ed. 1.7.2020, BNatSchG § 14 Rn. 18. WD 8 - 3000 - 093/20 (22. Dezember 2020) © 2021 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Zur Notwendigkeit naturschutzrechtlicher Kompensation bei Seite 2 Maßnahmen des Hochwasserschutzes Bei Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung von Hochwasserschutzanlagen (z.B. Deichsa- nierungen) dürften einerseits Vorbelastungen des Gebietes eine Rolle spielen. Andererseits dürfte sich die Eingriffsintensität erhöhen, wenn Baumaterial aus dem seeseitigen Deichvorland genutzt wird. Zu berücksichtigen sein dürfte auch, wenn bestimmte Biotope im Rahmen des Küsten- schutzes vor Hochwasser geschützt oder im Zuge eines ökosystembasierten Küstenschutzes neu geschaffen werden. In der Rechtsprechung finden sich Beispiele, dass Anlagen zum Hochwasserschutz im Einzelfall eine positive Wirkung auf Natur und Landschaft haben können und daher nicht immer eine na- turschutzrechtliche Kompensationspflicht auslösen. So urteilte der Verwaltungsgerichtshof Ba- den-Württemberg hinsichtlich der Schaffung eines Überflutungsraums für Zwecke der Hochwas- serrückhaltung, in dem ökologische Flutungen zur Umgestaltung des Naturraums mit dem Ziel seiner Adaption an Retentionsflutungen mit einer gewissen Regelmäßigkeit durchgeführt werden: „Ökologische Flutungen, deren Zweck die Schaffung eines überflutungstoleranten und - gemessen an dem vorherigen Zustand - ökologisch gleichwertigen Naturraums ist, haben eine der naturschutzrechtlichen Eingriffs- und Ausgleichsregelung gerecht werdende Dop- pelfunktion. Sie sind Vermeidungsmaßnahme gegenüber der Hochwasserrückhaltung und - gleichzeitig - Ersatzmaßnahme für die auch durch sie selbst bewirkten Eingriffe in Natur 4 und Landschaft.“ Auch beispielsweise Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung von Flächen für die Ausbreitung von fließenden Gewässern dürften in der Regel mit der Sicherung der Funktions- 5 und Leistungsfähigkeit dieser Gewässer sowie des Naturhaushaltes im Übrigen einhergehen. Einzelne Bundesländer haben landesrechtliche Regelungen zur Konkretisierung des Eingriffscha- rakters von Hochwasserschutzmaßnahmen getroffen: - Gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 4 des Landesnaturschutzgesetzes Schleswig-Holstein können die Errichtung oder wesentliche Änderung von Hafen-, Küsten- und Uferschutzanlagen Eingriffe im Sinne von § 14 Abs. 1 BNatSchG sein. - Keine Eingriffe sind gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 1 des Hamburgischen Naturschutz-Ausfüh- rungsgesetzes Maßnahmen des öffentlichen und privaten Hochwasserschutzes inner- halb der Grundfläche vorhandener Hochwasserschutzanlagen oder im Bereich versie- gelter Flächen. - In der Regel kein Eingriff ist gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 1des Naturschutzgesetzes des Lan- des Sachsen-Anhalt, wenn an Deichen, Dämmen und anderen Hochwasserschutzanla- gen Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen vorgenommen werden sowie nach einem Schadensfall auf der vorhandenen Trasse ein ordnungsgemäßer Zustand wiederherge- stellt wird. 4 VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.09.2013, 3 S 284/11, zitiert nach juris – Rn. 154. 5 Jablonski, Stefan (2014). Hochwasserschutzrecht. Herausforderungen - Rechtsgrundlagen - Ansatzpunkte und Instrumente, 2014. S. 289. Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Zur Notwendigkeit naturschutzrechtlicher Kompensation bei Seite 3 Maßnahmen des Hochwasserschutzes - Gemäß § 12 Abs. 2 des Naturschutzausführungsgesetzes des Landes Mecklenburg- Vorpommern bestimmt die oberste Naturschutzbehörde im Einvernehmen mit der obersten Wasserbehörde durch Rechtsverordnung die öffentlichen Maßnahmen zur Ordnung des Wasserhaushalts, des Gewässerschutzes sowie des Hochwasser- und Küs- 6 tenschutzes, die keinen Eingriff nach § 14 Abs. 1 BNatSchG darstellen. *** 6 Von der Verordnungsermächtigung ist soweit ersichtlich bisher kein Gebrauch gemacht worden, vgl. das Ver- zeichnis der im Bereich Naturschutz erlassenen Verordnungen unter: https://www.regierung-mv.de/Landesre- gierung/lm/Service/Rechtsvorschriften/Sachgebiet-Naturschutz-Landschaftspflege/Verordnungen/. Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)

Ufersicherung Padingbüttel, Gemeinde Wurster Nordseeküste, Landkreis Cuxhaven

Der Deichverband (DV) Land Wursten hat die Planfeststellung für die Ufersicherung Padingbüttel gemäß §12 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) i. V. m. §§ 68 ff Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Zuständige Behörde für die Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Direktion, Standort Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 6, 21337 Lüneburg. Bei der Maßnahme handelt es sich um die Sicherung des letzten gänzlich ungeschützten Vorlandabschnitts entlang der Wurster Küste im Verbandsgebiet des DV Land Wursten. Die Maßnahme betrifft einen ca. 500 m breiten, unbefestigten Küstenstreifen zwischen Generalplan-Kilometer 461,8 und 462,3 (nach Kilometrierung des DV Land Wursten: km 14+550 bis 15+050), südlich der Ortschaft Dorum-Neufeld. In diesem Abschnitt wurde die voranschreitende Erosion während der regelmäßig stattfindenden Deichschauen wiederholt festgestellt und im Deichschauprotokoll dokumentiert. Aufgrund der fortschreitenden Abbrüche und der gegebenen Vorlandstruktur (alte Kleientnahmeflächen) hat die unmittelbare Sicherung der Vorlandkante zur Gewährleistung der Deichsicherheit oberste Priorität. Dementsprechend ist die Planung und Umsetzung des Neubaus einer effektiven und dauerhaften Ufersicherung (Deckwerk) erforderlich, die gleichzeitig den wertvollen ökologischen Zustand des Vorlandes im Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ nicht verändert. Das Gesamtvorhaben besteht aus den nachfolgend genannten Bestandteilen: Deckwerk auf der Vorlandkante, Fußsicherung der Deckwerksböschung, Bauzeitlicher Kajedeich (Sturmflutsicherung auf ganzer Trasse), Rückwerk, Deckwerkanschlussbereiche Nord und Süd, Verwallung auf dem Deckwerk mit Speigatten, Anlagen im Deckwerk zur Beibehaltung der Be- und Entwässerung des Salzwiesenvorlandes, Schwellen (Abschnitte Süd und Nord) mit Gabionenlahnungen, Durchlassbauwerk (Abschnitt Mitte), Anpassungen der Geländeoberfläche des Vorlandes an das Deckwerk, Anpassungen des Grabennetzes an das geänderte Entwässerungssystem im Vorland, „Mittlere Rinne“, Binnenseitige Abdämmung der Baugrube für das Durchlassbauwerk und Wasserhaltung, Zuwegung und Transportwege im Deichvorland, Lagerflächen für Bodenaushub und Baumaterialien, Verkehrswege ins Watt, Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung von Beeinträchtigungen von Vegetation und Fauna, Erforderliche Kompensation- und Kohärenzmaßnahmen. Das Vorhaben wirkt sich im Bereich der Gemeinde Wurster Nordseeküste aus. Zusätzlich wirkt es sich im Bereich der Stadt Cuxhaven im Stadtteil Berensch-Arensch im Ortsteil Arensch im Zusammenhang mit einer naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme aus. Nähere Einzelheiten zu dem beantragten Vorhaben sind den untenstehenden Planunterlagen zu entnehmen. Im Falle einer positiven Entscheidung ergeht nach § 74 VwVfG ein Planfeststellungsbeschluss. Die Antragsunterlagen lagen in der Zeit vom 18.02.2025 bis 17.03.2025 (jeweils einschließlich) bei der Gemeinde Wurster Nordseeküste zur Einsichtnahme aus. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnte sich bis einschließlich 17.04.2025 zu der Planung äußern. Des Weiteren wurden die durch das Vorhaben in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die in Niedersachsen anerkannten Naturschutzvereinigungen gesondert beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wurden sodann in Vorbereitung auf den noch anzuberaumenden Erörterungstermin bzw. der noch durchzuführenden Onlinekonsultation ausgewertet. Aufgrund § 73 Abs. 6 i. V. m. § 27c VwVfG wird nunmehr eine Onlinekonsultation durchgeführt, die den Erörterungstermin ersetzt. Wesentliches Ziel der Onlinekonsultation ist es, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 S. 5 VwVfG sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem o. a. Plan zu erörtern. Bei der Onlinekonsultation tritt an die Stelle der mündlichen Erörterung die Gelegenheit, sich schriftlich zu den bereitgestellten Unterlagen zu äußern. Zu den Unterlagen gehören insbesondere die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen sowie die diesbezüglichen Erwiderungen der Träger des Vorhabens. Für die Onlinekonsultation werden den zur Teilnahme Berechtigten die zu behandelnden Informationen in der Zeit vom 22.10.2025 bis zum 11.11.2025 über eine Internetseite des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) zugänglich gemacht. Ihnen wird Gelegenheit gegeben, sich bis zum 11.11.2025 (einschließlich) schriftlich oder elektronisch dazu zu äußern (§ 27c Abs. 2 VwVfG). Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden von der Onlinekonsultation individuell benachrichtigt. Betroffene, die sich bisher nicht am Verfahren beteiligt haben, sind ebenfalls zur Teilnahme an der Onlinekonsultation berechtigt und können beim NLWKN – Direktion, Standort Lüneburg, Geschäftsbereich 6, Adolph-Kolping-Straße 6, 21337 Lüneburg über die E-Mail-Adresse GB6-LG-Poststelle@nlwkn.niedersachsen.de ab sofort per E-Mail oder schriftlich (über die o. g. Adresse) den Zugang zur Onlinekonsultation anfordern. Es gilt das Ende der o. g. Äußerungsfrist. Die Teilnahme an der Onlinekonsultation für Betroffene, die sich bisher nicht am Verfahren beteiligt haben, eröffnet nicht die Möglichkeit zur Erhebung einer erstmaligen Einwendung. Über die Onlinekonsultation wurde mit gemeinsamer ortsüblicher Bekanntmachung der Gemeinde Wurster Nordseeküste und der Stadt Cuxhaven informiert. Den Text dieser Bekanntmachung mit weiteren Informationen können Sie sich unterhalb dieses Textes herunterladen. Ebenso stehen weiterhin die Planunterlagen zum Herunterladen unterhalb dieses Textes zur Verfügung.

1 2 3 4 536 37 38