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Computergestützte Gewässermodellierung - Analyse der hydraulischen Auswirkungen einer Deichrückverlegung

Das Projekt "Computergestützte Gewässermodellierung - Analyse der hydraulischen Auswirkungen einer Deichrückverlegung" wird/wurde ausgeführt durch: Bundesanstalt für Wasserbau.Bei Lenzen an der Elbe zeigt sich, dass numerische Modelluntersuchungen vor Baubeginn präzise die später in der Natur eintretenden Ereignisse vorhersagen können. Seit den 1990er Jahren wurde an der Elbe bei Lenzen durch das Land Brandenburg eine Deichrückverlegung geplant und realisiert. Die Bundesanstalt für Wasserbau hat mit hydraulisch-morphologischen Modelluntersuchungen des Oberflächenabflusses die Umsetzung des Projektes unterstützt. Bei dieser Deichrückverlegung in der Lenzen-Wustrower Elbeniederung westlich von Wittenberge sollten nicht nur der Verlauf des erhöhten Hochwasserdeiches der Elbe verändert und die Flutrinnen im Vorland verkleinert, sondern auch die Lage und Struktur der Auwaldpflanzungen im Rückdeichungsgebiet modifiziert werden. Weiterhin sah die Planung vor, in den an das Deichrückverlegungsgebiet angrenzenden Lütkenwischer und Mödlicher Werder zusätzliche Vorlandanpflanzungen vorzusehen. Vor Projektbeginn wurde die BAW vom Projektträger, dem Bundesamt für Naturschutz (BfN), im November 2006 um Amtshilfe bei der Untersuchung der hydraulischen Auswirkungen dieser Maßnahme gebeten. Die BAW-Wissenschaftler nutzten für ihre Untersuchungen das hydronumerische Verfahren UnTRIM und erstellten ein zweidimensionales Modell des Untersuchungsgebietes. Nach Fertigstellung der Deichrückverlegung Ende 2009 konnten dann die in den Modellrechnungen prognostizierten Werte für die Veränderung der Wasserspiegel und der in das Deichrückverlegungsgebiet ein- und ausströmenden Wassermengen anhand von vergleichenden Messungen - Wasserspiegelfixierungen, Durchflussmessungen - während der Elbe-Hochwässer im März 2010, Oktober 2010 und Januar 2011 validiert werden: 'Es zeigte sich, dass wir mit dem Computermodell sehr genau die tatsächlich in der Natur eintretenden hydraulischen Verhältnisse im Vorhinein beschreiben konnten', berichtet Dipl.-Ing. Matthias Alexy, Mitarbeiter in der Abteilung Wasserbau im Binnenbereich der BAW.

Ufersicherung Padingbüttel, Gemeinde Wurster Nordseeküste, Landkreis Cuxhaven

Der Deichverband (DV) Land Wursten hat die Planfeststellung für die Ufersicherung Padingbüttel gemäß §12 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) i. V. m. §§ 68 ff Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Zuständige Behörde für die Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Nieder-sächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Direktion, Standort Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 6, 21337 Lüneburg. Bei der Maßnahme handelt es sich um die Sicherung des letzten gänzlich ungeschützten Vorlandabschnitts entlang der Wurster Küste im Verbandsgebiet des DV Land Wursten. Die Maßnahme betrifft einen ca. 500 m breiten, unbefestigten Küstenstreifen zwischen Generalplan-Kilometer 461,8 und 462,3 (nach Kilometrierung des DV Land Wursten: km 14+550 bis 15+050), südlich der Ortschaft Dorum-Neufeld. In diesem Abschnitt wurde die voranschreiten-de Erosion während der regelmäßig stattfindenden Deichschauen wiederholt festgestellt und im Deichschauprotokoll dokumentiert. Aufgrund der fortschreitenden Abbrüche und der gegebenen Vorlandstruktur (alte Kleientnahmeflächen) hat die unmittelbare Sicherung der Vorland-kante zur Gewährleistung der Deichsicherheit oberste Priorität. Dementsprechend ist die Planung und Umsetzung des Neubaus einer effektiven und dauerhaften Ufersicherung (Deck-werk) erforderlich, die gleichzeitig den wertvollen ökologischen Zustand des Vorlandes im Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ nicht verändert. Das Gesamtvorhaben besteht aus den nachfolgend genannten Bestandteilen: Deckwerk auf der Vorlandkante, Fußsicherung der Deckwerksböschung, Bauzeitlicher Kajedeich (Sturmflutsicherung auf ganzer Trasse), Rückwerk, Deckwerkanschlussbereiche Nord und Süd, Verwallung auf dem Deckwerk mit Speigatten, Anlagen im Deckwerk zur Beibehaltung der Be- und Entwässerung des Salzwiesenvorlandes, Schwellen (Abschnitte Süd und Nord) mit Gabionen-lahnungen, Durchlassbauwerk (Abschnitt Mitte), Anpassungen der Geländeoberfläche des Vorlandes an das Deckwerk, Anpassungen des Grabennetzes an das geänderte Entwässerungssystem im Vorland, „Mittlere Rinne“, Binnenseitige Abdämmung der Baugrube für das Durchlassbauwerk und Wasserhaltung, Zuwegung und Transportwege im Deichvorland, Lagerflächen für Bodenaushub und Baumaterialien, Verkehrswege ins Watt, Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung von Beeinträchtigungen von Vegetation und Fauna, erforderliche Kompensations- und Kohärenzmaßnahmen. Das Vorhaben wirkt sich im Bereich der Gemeinde Wurster Nordseeküste aus. Zusätzlich wirkt es sich im Bereich der Stadt Cuxhaven im Stadtteil Berensch-Arensch im Ortsteil Arensch im Zusammenhang mit einer naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme aus. Nähere Einzelheiten zu dem beantragten Vorhaben sind den untenstehenden Planunterlagen zu entnehmen. Im Falle einer positiven Entscheidung ergeht nach § 74 VwVfG ein Planfeststellungsbeschluss. Die Antragsunterlagen liegen in der Zeit vom 18.02.2025 bis 17.03.2025 (jeweils einschließlich) bei der Gemeinde Wurster Nordseeküste zur Einsichtnahme aus. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gemäß § 73 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 4 Satz 1 VwVfG in Verbindung mit § 21 Abs. 1, 2 und 5 UVPG bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, spätestens bis zum 17.04.2025 (einschließlich) Äußerungen zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens (§ 18 Abs. 1 Sätze 1 und 2 UVPG) und sonstige Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift bei • der Gemeinde Wurster Nordseeküste, Westerbüttel 13, 27639 Wurster Nordseeküste, • der Stadt Cuxhaven, Rathausplatz 1, 27472 Cuxhaven oder • dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Direktion, Adolph-Kolping-Straße 6, 21337 Lüneburg, einreichen bzw. erheben. Äußerungen und Einwendungen müssen den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Dasselbe gilt für Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechts-behelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 VwVfG ein-zulegen. Der Text der ortsüblichen Bekanntmachung mit weiteren Informationen zur Auslegung sowie der Antrag mit den Planunterlagen können im o. g. Auslegungszeitraum gem. § 27a Abs. 1 VwVfG zusätzlich im Internet über dieses zentrale UVP-Portal des Landes Niedersachsen eingesehen werden. Der Bekanntmachungstext kann ebenfalls auf der Internetseite des NLWKN unter https://www.nlwkn.niedersachsen.de und dort über den Pfad „Aktuelles / Öffentliche Bekanntmachungen / Aktuelle Zulassungsverfahren“ eingesehen werden. Außerdem wird der Bekanntmachungstext zeitgleich auf der Internetseite der Gemeinde Wurster Nordseeküste unter www.gwnk.de und der Internetseite der Stadt Cuxhaven unter www.cuxhaven.de veröffentlicht.

Bessere Böden für Acker und Grünland dank Schlick aus der Ems

Gandersum / Aurich . Eignet sich das Baggergut der Ems, um die Böden landwirtschaftlicher Nutzflächen zu verbessern? Mit dieser Frage hat sich der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, der Rheider Deichacht und der Sielacht Rheiderland in einem Pilotprojekt intensiv beschäftigt. Das erfreuliche Ergebnis: das auf landwirtschaftlichen Flächen im Rheiderland verteilte Baggergut aus der Ems hat aufgrund seiner chemischen und physikalischen Eigenschaften mehrere positive Auswirkungen auf Pflanzen und Böden. Über die Ergebnisse des Pilotprojekts informierte sich Umweltminister Christian Meyer am Mittwoch (19.3.2025) bei einer Veranstaltung im Emssperrwerk in Gandersum (Landkreis Leer). Eignet sich das Baggergut der Ems, um die Böden landwirtschaftlicher Nutzflächen zu verbessern? Mit dieser Frage hat sich der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, der Rheider Deichacht und der Sielacht Rheiderland in einem Pilotprojekt intensiv beschäftigt. Das erfreuliche Ergebnis: das auf landwirtschaftlichen Flächen im Rheiderland verteilte Baggergut aus der Ems hat aufgrund seiner chemischen und physikalischen Eigenschaften mehrere positive Auswirkungen auf Pflanzen und Böden. Über die Ergebnisse des Pilotprojekts informierte sich Umweltminister Christian Meyer am Mittwoch (19.3.2025) bei einer Veranstaltung im Emssperrwerk in Gandersum (Landkreis Leer). „Das Pilotprojekt zeigt eindrucksvoll, wie wir durch die Verwendung von überschüssigem Schlick aus der Ems für die ortsnahe Aufhöhung landwirtschaftlicher Flächen eine Win-Win-Situation schaffen können, die der Verbesserung der Ökologie des Ems-Ästuars, der Klimafolgenanpassung und der Flächenbewirtschaftung gleichermaßen zugutekommt und auf die alle Projektbeteiligten gemeinsam hingearbeitet haben“, so der Minister bei seinem Besuch im Emssperrwerk. Rund 50 Gäste, darunter viele Mitarbeitende der Projektpartner aus Niedersachsen und den Niederlanden, waren zur Vorstellung der Projektergebnisse nach Gandersum gekommen. Der Umweltminister dankte allen Beteiligten für das Engagement und die enge Zusammenarbeit. Damit seien wichtige Grundlagen geschaffen worden, auf denen in weiteren Projekten im Rahmen der ökologischen Strategie zum Sedimentmanagement aufgebaut werden könne: „Wir wollen und müssen den ökologischen Zustand des Ems-Ästuars grenzüberschreitend und in enger Zusammenarbeit mit allen beteiligten Behörden und Verbänden verbessern und uns für die prognostizierten Auswirkungen des Klimawandels wappnen“, betonte Meyer. Dungtellerstreuer oder Bagger kamen zum Einsatz Dungtellerstreuer oder Bagger kamen zum Einsatz Im Zuge der Pilotstudie wurde Baggergut der Ems aus dem Midlumer Deichvorland entnommen und in unterschiedlichen Höhen (bis zu zehn Zentimeter) auf Flächen mit verschiedenen Standorteigenschaften (Marsch/Geest) und Nutzungen (Acker/Grünland) aufgebracht. Die Versuchsflächen lagen in Hatzum und Bunde im Rheiderland (Landkreis Leer). Das Verteilen erfolgte je nach Auftragshöhe mit einem Dungtellerstreuer oder einem Bagger. Die Einarbeitung auf den Ackerflächen wurde von den Landwirten vorgenommen. „Um Aussagen treffen zu können, welchen Mehrwert der Landwirt vom Baggergutauftrag auf seinen Flächen hat und um negative Auswirkungen auf den Boden, die Pflanzen und die Umwelt ausschließen zu können, wurde das Projekt durch ein umfangreiches pflanzenbauliches, bodenkundliches und naturschutzfachliches Monitoring begleitet“, erklärt Anke Joritz von der NLWKN-Betriebsstelle Aurich, die dieses Projekt betreute. Höhere Erträge und mehr Nährstoffe Höhere Erträge und mehr Nährstoffe Im Abschlussbericht wurden die gesammelten Ergebnisse unter verschiedenen Gesichtspunkten gebündelt - beispielsweise mit Blick auf die Auswirkungen auf Boden und Pflanzen. Hier lässt sich festhalten, dass die Gehalte von Schwermetallen und organischen Schadstoffen im Boden nach dem Auftragen des Baggerguts auf allen Versuchsparzellen der Geest und der Marsch unbedenklich waren. Die Vorsorgewerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung wurden eingehalten. Zudem wurde festgestellt, dass sowohl auf den Flächen der Marsch als auch auf der Geest eine Ertragssteigerung der jeweiligen Anbaufrucht gab – jeweils abhängig von der Menge des aufgetragenen Baggerguts. Bei einer aufgebrachten Menge von maximal zwei Zentimeter auf eine bestehende Grünlandnarbe trat im Pilotprojekt weder eine nachhaltige Narbenschädigung noch eine Verschmutzung des Futters auf. Eine weitere wichtige Erkenntnis: Sowohl auf den Ackerflächen der Geest als auch auf der Marsch wurde durch das Aufbringen des Baggerguts der pH-Wert der Flächen angehoben und dem Oberboden geringfügig Nährstoffe zugeführt. Auch zur technischen Umsetzung gab es wichtige Erkenntnisse. Positive Erfahrungen gab es bei einer Schlickverteilung per Dungtellerstreuer bei einem Auftrag von bis zu fünf Zentimeter. Der Einsatz eines Baggers wurde bei Aufbringunghöhen von fünf bis zehn Zentimetern als positiv bewertet. Die Konsistenz und der „Reifegrad“ des Baggergutes sowie das Fabrikat der eingesetzten Tellersteuer hatten einen erheblichen Einfluss auf die Verteilungsqualität bzw. das Streubild des Baggergutes. Ein Trockensubstanzgehalt des Baggerguts zwischen 55 und 60 Prozent stellte sich im Rahmen der Pilotphase als optimal heraus. Enge Kooperation zwischen Niedersachsen und den Niederlanden Enge Kooperation zwischen Niedersachsen und den Niederlanden Die Ökologie des Ems-Ästuars wird durch hohe Schwebstofffrachten und die Ausbildung mächtiger Flüssigschlick-Schichten negativ beeinflusst. Niedersachsen und die Niederlande haben sich daher in einer im Jahr 2019 unterschriebenen „Ökologischen Strategie zum Sedimentmanagement“ unter anderem das Ziel gesetzt, in der Ems die Schwebstoffkonzentrationen zu reduzieren und die Gewässergüte in der Ems zu verbessern. „Das Pilotprojekt ist ein erster wichtiger Baustein der ökologischen Sedimentstrategie zur Entnahme von Schlick aus der Ems und der Verbringung des Baggerguts ins Binnenland“, erklärt Anke Joritz. Erste positive Ergebnisse zum Thema lieferte bereits die im April 2020 abgeschlossene Machbarkeitsstudie. Genau dort hat das Pilotprojekt nun angesetzt. Wie die Machbarkeitsstudie wurde auch das Pilotprojekt mittels EU-Mitteln (ELER – Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) gefördert. Positives Fazit und Appell an die Politik Positives Fazit und Appell an die Politik Insgesamt zogen alle Beteiligten ein positives Fazit. Für eine potentielle Umsetzung eines großflächigen Baggergutauftrags auf landwirtschaftliche Flächen im Rheiderland bzw. in ganz Niedersachsen sind jedoch noch einige Hürden zu überwinden. „Diese betreffen die Einhaltung naturschutzfachlicher Anforderungen, die Beachtung förderrechtlicher Vorgaben sowie die Klärung bodenschutzrechtlicher-, abfallrechtlicher- und düngerechtlicher Aspekte. Hier ist die Politik gefordert, die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen“, erklärt Anke Joritz.

Sachstandsbericht zum Flutpolder Axien-Mauken (November 2020) Projektstand Projekt Deichrückverlegung Mauken Nächste Schritte Arbeitsgruppe Entschädigungsregelungen für Flutungspolder

Auszug aus einem Schreiben an die Ortschaftsräte am 16.11.2020, nachdem ein für den 5.11.2020 geplanter Informationstermin aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden musste. Die Ergebnisse einer sehr umfangreichen Vorplanung liegen vor. Darin wurden Untersuchungen von möglichen grundsätzlichen Trassen für Deichanlagen, umfangreiche hydraulische Berechnungen durchgeführt und die Funktion von diversen Steuerungsbauwerken untersucht. Die Kartierungsergebnisse für Flora und Fauna wurden ausgewertet. Die Planungen entsprechend ausgerichtet. Ein Scoping-Termin fand bereits statt. Folgende wesentliche Projektfestlegungen wurden bisher getroffen: Der Flutungspolder Axien-Mauken wird als 1-Kammer-System geplant (ein einheitlicher Wasserspiegel innerhalb der gesamten Polderfläche). Die Verbindungsstraße L 128 zwischen Mauken und Drüßen ist auch im Betriebsfall immer befahrbar . Die Straße wir einschließlich eines Freibordes über dem Bemessungswasserspiegel des Polders liegen. Die Querung des Klödener Rißes erfolgt durch Brückenbauwerke. Die Art und der Standort der Bauwerke (Einlaufbauwerk, Auslaufbauwerk, Trennbauwerk, Brücken und Sielbauwerke) wurden festgelegt. Das Betriebsregime und die Bauwerkshöhen wurden festgelegt. Ein umfangreiches Konzept für die Auswirkungen auf das Grundwasser im Betriebsfall wurde aufgestellt. Dazu wurden Grundwassermessstellen errichtet und ein Grundwassermodell aufgebaut. Neben den strategischen Projekten wie das Projekt FP Axien-Mauken saniert der LHW weiterhin seine vorhandenen Anlagen (Anpassung Bemessungshöhe und baulicher Zustand). Das Projekt Deichrückverlegung Mauken berücksichtigt die Sanierung der vorhandenen Anlagen, mit einer Besonderheit. Im Zuge dieser Maßnahmen soll eine hydraulische Engstelle der Elbe durch die Deichrückverlegung beseitigt werden. Das Projekt befindet sich derzeit im Planfeststellungsverfahren. Die Umsetzung des Projektes bedeutet nicht, dass der Flutungspolder ebenfalls gebaut wird. Richtig ist, dass bei der Planung berücksichtigt wurde, dass der neu im Zuge einer Deichrückverlegung geschaffene Elbedeich auch für eine Ertüchtigung als Polderdeich geeignet ist. Als nächster Schritt steht die Ausarbeitung der Entwurfsplanung an. Dazu werden weitere wesentliche Grundlagen benötigt, wie zum Beispiel: Baugrunderkundungen Entwurfsvermessung Für beide Leistungen werden oder sind Unternehmen beauftragt, die die betreffenden Flächen betreten müssen. Dazu sollen demnächst Betretungserlaubnisse eingeholt werden. Aufgrund der Größe des Gebietes sollen die Arbeiten abschnittsweise durchgeführt werden. Die Ausführung der Vermessung wird sich voraussichtlich auf den Zeitraum Januar bis April 2021 und die Baugrunderkunden auf das gesamte Jahr 2021 auswirken. Die Betretungserlaubnisse werden präzisiere Angaben enthalten. Die Durchführung der Vermessung erfolgt flächenmäßig durch mindestens zwei Vermesser mit Geräten die per Hand getragen werden können. Vermessen werden Geländehöhen, Schachtsohlen, Bäume, Sträucher und Objekte/Bauwerke. Bei den Baugrunderkundungen werden sogenannte Feld- und Laboruntersuchungen durchgeführt. Die Felduntersuchungen erfolgen mit technischen Geräten, welche mit Kleinfahrzeugen an den Standort gebracht werden. Dann werden Rammkernsondierungen (RKS) oder Bohrungen durchgeführt um die Untergrundbeschaffenheit aufklären zu können. Die Bohrlöcher werden wieder verschlossen. Mögliche Schäden an Wegen oder Oberflächen werden wieder beseitigt. Die vorgesehenen Maßnahmen umfassen folgende Leistungen: 133 RKS innerhalb des Poldergebietes 9 RKS im elbseitigen Deichvorland 118 RKS auf binnenseitigen Flächen im Bereich der Ortslagen Mauken, Kleindröben, Düßnitz und Gehmen/Axien mit Aufschlusstiefen jeweils bis 4 m u. GOK Die Baugrunderkunden dienen weiterhin der Verfeinerung des Grundwassermodells. Dieses hat das Ziel, mögliche negative Auswirkungen durch den Polderbetrieb zu ermitteln und planerisch durch Maßnahmen entgegenzuwirken. Die notwendigen Maßnahmen (Gräben und Schöpfwerke) werden dann mit der Hauptbaumaßnahme errichtet. Im Ergebnis der Vermessungsleistungen und Baugrunderkundungen können dann die Planungen für die Bauwerke vertieft werden. Eine exakte Verortung der Lage der Bauwerke kann erst in diesem Schritt erfolgen. Grundlage bildet hier auch die Auswertung der automatisierten Liegenschaftskarte. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie hat bereits vor zwei Jahren eine Arbeitsgruppe mit dem Ziel landesweit einheitliche „Entschädigungsregelungen für Flutungspolder“ zu vereinbaren. Darin sitzen Vertreter des Landes, der Bauernverbände, Bauernbund, Forst und der Landesbetrieb für Hochwasserschutz Sachsen-Anhalt. Weiterhin wird die Arbeitsgruppe durch Gutachter oder durch fachkundige Vertreter aus anderen Bundesländern verstärkt.

Hochwasserschutz an der Selke in der Ortslage Gatersleben Projektstand

Im Zuge der Auswertung des Hochwasserrisikomanagementplans (HWRMP) für die Selke - Stufe 3 wird in der Ortslage Gatersleben eine Verbesserung des Hochwasserschutzes nötig. Dafür wird zwischen Flusskilometer 7,670 und 7,770 rechtsseitig der Selke ein neuer Deich angelegt. Die Selke durchfließt die Ortslage Gatersleben, von Südosten nach Nordwesten in Richtung Hausneindorf und weiter zur Mündung in die Bode. Das Planungsgebiet liegt unterhalb der Hühnerbrücke, rechtsseitig der Selke. Zwischen dem Wirtschaftsweg und der Selke und zwischen Erdwall und dem alten Pumpenhaus hinter der Linkskurve ist der Hochwasserschutzdeich mit einer Länge von ca. 108,50 m geplant. Der vorgesehene Deich verläuft bogenförmig, etwa an der Grenze des Auwaldrestes, rechtsseitig der Selke unmittelbar am vorhandenen Wirtschaftsweg. Er wird dabei an seinem südlichen Ende an den bestehenden Erdwall angeschlossen und geht an seinem nordwestlichen Ende in das dort erhöhte Gelände über. Der vorhandene, verfallene Schuppen wird dabei abgerissen und das anfallende Abbruchmaterial fachgerecht entsorgt. Für den Hochwasserschutz ist ein homogener Deich geplant. Dieser wird aus schwer durchlässigem, bindigen, gemischtkörnigen Boden lagenweise verdichtet aufgebaut. Die Deichkrone ist bei ca. 110,67 m ü. NHN vorgesehen. Die Höhe ergibt sich aus dem Bemessungswasserstand = HQ100 mit ca. 110,13 m NHN zzgl. 50 cm Freibord. Mit dieser Lösung bleibt der Auwaldrest mit dem naturschutzfachlich wertvollen Baumbestand im FFH-Gebiet zwischen dem Deich und der Selke erhalten. Außerdem ergibt sich, mit ca. 15 - 30 m Breite, ein ausreichendes Deichvorland zur Selke. Zusätzlich dient das Vorland als Retentionsfläche bei Hochwasserereignissen. Auf der Landseite, an den Deich anschließend, wird der vorhandene Wirtschaftsweg neu ausgebaut. Die Wegtrasse verläuft parallel zum Deich. Die Gesamtbreite des Wegs beträgt 4,5 m (3,5 m Fahrspur mit 2 x 0,5 m Bankett). Auf der Wasserseite des Deiches wird unter den Böschungsfuß eine 2,0 m lange Spundwand als Wurzelschutz eingebracht. Diese soll Schäden an der Deichstruktur durch Baumwurzeln des angrenzenden Bewuchses (Auwaldrest) unterbinden. - Vermessungsleistungen sind abgeschlossen - Baugrunduntersuchungen sind abgeschlossen - Genehmigungsplanung liegt vor - Bauerlaubnisverträge liegen vor

Sturmflut mitten im Spätsommer

Norden Herbstliche Vorboten mitten im August: An der gesamten niedersächsischen Küste wurde im Rahmen des zuletzt stürmischen Wetters am vergangenen Freitag (23.08.) die Grenze zur leichten Sturmflut überschritten. Dies teilt der Sturmflutwarndienst des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in Norden nach Auswertung der am Freitagnachmittag eingetretenen Scheitelwasserstände mit. Herbstliche Vorboten mitten im August: An der gesamten niedersächsischen Küste wurde im Rahmen des zuletzt stürmischen Wetters am vergangenen Freitag (23.08.) die Grenze zur leichten Sturmflut überschritten. Dies teilt der Sturmflutwarndienst des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in Norden nach Auswertung der am Freitagnachmittag eingetretenen Scheitelwasserstände mit. Demnach lief die Tide etwa am Pegel Norderney 114 Zentimeter höher als das sogenannte Mittlere Tidehochwasser auf. Ab einer um 93 Zentimeter erhöhten Tide sprechen die Experten des NLWKN an diesem Pegel von einer „leichten Sturmflut“ – der niedrigsten von insgesamt vier Sturmflutklassen. In Bensersiel (119 cm) wurde die Grenze zur leichten Sturmflut um 28 Zentimeter überschritten. In Cuxhaven wurde gegen 17:28 Uhr ein Tidehochwasserstand von 154 Zentimetern erreicht. Ab einem Wasserstand von 109 Zentimetern über dem Mittleren Tidehochwasser ordnet der Sturmflutwarndienst eine Tide hier als leichte Sturmflut ein. „Insgesamt wurde die Grenze zur leichten Sturmflut an der gesamten niedersächsischen Küste überschritten“, so Heiko Knaack, Leiter des zur Forschungsstelle Küste des NLWKN gehörenden Warndienstes in Norden. Eine leichte Sturmflut außerhalb der eigentlichen Sturmflutsaison, die erst Mitte September beginnt, sei ungewöhnlich, aber nie ausgeschlossen: „Der gebräuchliche Begriff Sturmflutsaison suggeriert schnell, dass Sturmfluten außerhalb des Winterhalbjahrs kein Thema sind. Das ist nicht der Fall. Natürlich sind im Winter Sturmfluten statistisch betrachtet deutlich wahrscheinlicher – leichte Sturmfluten wie das Ereignis vom Freitag können aber das ganze Jahr über auftreten“, betont Knaack. Zuletzt war Anfang August 2023 zumindest in den niedersächsischen Flussmündungen von Ems, Weser und Elbe die Grenze zur leichten Sturmflut im Sommerhalbjahr ebenfalls überschritten worden. „Ansonsten ist so eine Sommersturmflut in den letzten Jahren allerdings nicht vorgekommen“, so der Fachmann. Sturmflutereignisse im Sommer bergen spezielle Herausforderungen: Neben Strandkörben und anderen beweglichen Elementen im Deichvorland, die während des Winterhalbjahrs aus Sicherheitsgründen abgebaut sein müssen und im Rahmen einer Sturmflut in Bewegung geraten können, sind die erhöhten Wasserstände vor allem mit Blick auf Urlauberinnen und Urlauber eine Gefahrenquelle: „Es halten sich im Sommer einfach deutlich mehr Menschen bei uns an der Küste auf, die kaum oder nur wenig Erfahrung mit den Gefahren haben, die eine merklich erhöhte Tide mit sich bringt“, heißt es beim NLWKN.

Küstenschutz: Nicht immer geht Deichbau ganz ohne Sonderlösung

Harlesiel. Deiche schützen die niedersächsische Küste zuverlässig vor Sturmfluten – aber nur, wenn sie eine hinreichende Höhe aufweisen. Damit auch künftig ein optimaler Küstenschutz für Harlesiel und die Region sichergestellt ist, verstärkt und erhöht die Deich- und Sielacht Harlingerland gemeinsam mit dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) die Deiche rund um den beliebten Urlaubsort. In den Jahren 2024 und 2025 konzentrieren sich die Bauarbeiten auf die Westseite von Harlesiel – aufgrund der Ortslage eine besondere Herausforderung. Von der nahen Salzwiesenrenaturierung profitiert neben dem Deichbau auch der Naturschutz. Und: durch kurze Transportwege wird auch der Klimaschutz berücksichtigt. Deiche schützen die niedersächsische Küste zuverlässig vor Sturmfluten – aber nur, wenn sie eine hinreichende Höhe aufweisen. Damit auch künftig ein optimaler Küstenschutz für Harlesiel und die Region sichergestellt ist, verstärkt und erhöht die Deich- und Sielacht Harlingerland gemeinsam mit dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) die Deiche rund um den beliebten Urlaubsort. In den Jahren 2024 und 2025 konzentrieren sich die Bauarbeiten auf die Westseite von Harlesiel – aufgrund der Ortslage eine besondere Herausforderung. Von der nahen Salzwiesenrenaturierung profitiert neben dem Deichbau auch der Naturschutz. Und: durch kurze Transportwege wird auch der Klimaschutz berücksichtigt. Hintergrund des Küstenschutzprojekts, für das bereits in den kommenden Wochen die ersten Bagger rollen sollen, sind aktuelle Berechnungen. Diese haben ergeben, dass der Deich in der Ortslage von Harlesiel zu niedrig ist. Bereits in den vergangenen Jahren waren deshalb auf der Ostseite von Harlesiel entsprechende Deichbauarbeiten erforderlich geworden. „Für derart umfangreiche Eingriffe in den Deichkörper steht nur das schmale Zeitfenster der sturmflutfreien Zeit zur Verfügung, da der vorhandene Deich zum Teil abgetragen werden muss. Eine Überschneidung der Arbeiten mit der Urlaubssaison ist deshalb leider unumgänglich“, betonte am Freitag Oberdeichrichter Jan Steffens am Rande einer Besichtigung der Projektfläche mit dem Niedersächsischen Umweltminister Christian Meyer. Die Deich- und Sielacht Harlingerland ist für die Erhaltung des rund 28 Kilometer langen Deichabschnittes zwischen den Ortschaften Dornumergrode und Harlesiel zuständig. Im Rahmen des nun beginnenden Baufensters konzentrieren sich die Bauarbeiten auf die Westseite der Ortschaft. Hier wurden Fehlhöhen von bis zu 1,30 Meter festgestellt. „Zugleich verlaufen in diesem Bereich zahlreiche Straßen, die ebenfalls an die neue Deichhöhe angepasst werden müssen und an welchen sich die Stadt Wittmund finanziell beteiligt“, erklärt Dr. Thomas Schoneboom vom NLWKN in Aurich, der das Küstenschutzvorhaben an der Seite des Verbandes plant und begleitet. Vollsperrungen einzelner Straßen seien im Rahmen der Arbeiten unumgänglich. Um den Zugang zu Campingplatz, Strand und Hafen trotzdem aufrecht erhalten und damit auch den touristischen Interessen Rechnung tragen zu können, sind für den Deichbau zwei Bauabschnitte in den Jahren 2024 und 2025 vorgesehen. Für einen möglichst reibungslosen Ablauf stehen die Deichacht und der NLWKN im kontinuierlichen Austausch mit der Stadt Wittmund und den betroffenen Tourismuseinrichtungen. Informationen zur Baustelle werden über www.caro2030.de bereitgestellt. Trotz aller Bemühungen, Beeinträchtigungen zu reduzieren sind, sich die Beteiligten einig, dass durch die Bautätigkeit für Anwohner und Urlauber sowie Betriebe nicht vermieden werden können. Sonderlösung Kronenmauer Sonderlösung Kronenmauer Doch nicht nur logistisch ist das Projekt in Harlesiel eine Herausforderung für die Küstenschützer: Im Regelfall wird ein Seedeich mit einer drei Meter breiten Krone sowie einer 1:6 geneigten Außenböschung und einer 1:3 geneigten Binnenböschung ressourcen- und klimaschonend in reinem Erdbau ausgeführt. Damit kann ein möglicher Wellenüberlauf schadlos abgeführt werden. „Die beengten Platzverhältnisse im Ort mit den vielen Straßenüberquerungen indes erfordern einen hohen planerischen Aufwand. Durch die anliegende Bebauung geht es daher nicht ohne Sonderprofil“, so Oberdeichrichter Steffens. Die Lösung ist eine Kronenmauer und ein Deckwerk aus Steinen. Sie ermöglicht es, dass die Küstenschützer die erforderliche Höhe in Harlesiel auch unter stärkeren Neigungen bei einem gleichwertigen Küstenschutz erreichen. Synergien bei der Kleigewinnung – der Naturschutz profitiert Synergien bei der Kleigewinnung – der Naturschutz profitiert Eine Herausforderung im Deichbau ist auch die Beschaffung des wichtigsten Baustoffs: Denn für den Seedeich wird neben Sand für den Kern vor allem Klei benötigt. Das Gemisch aus Ton, Schluff und Sand ist aufgrund seiner hohen Widerstandfähigkeit gegen Strömungen und Wellen sowie der geringen Wasserdurchlässigkeit besonders wertvoll für die Abdeckung des Sandkerns – und ein begehrtes Gut. Bei der Beschaffung der in Harlesiel benötigten rund 55.000 Kubikmeter Klei setzten die Küstenschützer auf kurze Wege und damit auf eine klimafreundliche Gewinnung: Denn der benötigte Kleiboden wird im Zuge einer Salzwiesenrenaturierung direkt im Deichvorland von Harlesiel gewonnen. „So kann die Zahl der Erdtransporte geringgehalten werden“, betont Steffens. Im Rahmen der Arbeiten ist die Entfernung des Oberbodens auf einer Fläche von rund 15 Hektar bis auf das Niveau des mittleren Tidehochwassers vorgesehen. Dabei werden die Voraussetzungen für die Bildung von Pionierzonen und Salzwiesen geschaffen. Ziel ist die Begünstigung einer natürlichen Prielentwicklung und natürlicher Sedimentationprozesse. Insgesamt werden im Rahmen des Projekts dabei 94.000 Kubikmeter Boden abgetragen. Die Bauarbeiten in dem Gebiet befinden sich im Nationalpark Wattenmeer und unterliegen strengen naturschutzrechtlichen Auflagen. Die Maßnahme wird zum Schutz der Küstenvögel außerhalb der Brut- und Setzzeit ab Mitte Juli umgesetzt. Neben dem Deichbau in Harlesiel sollen auch künftige Vorhaben des Küstenschutzes profitieren: 39.000 Kubikmeter werden für Deichbauprojekte des Landes auf den Inseln entnommen. In dem insgesamt 122 Hektar großen Maßnahmengebiet werden darüber hinaus weitere Biotopverbesserungsmaßnahmen durchgeführt. Geplant ist vor allem ein Verschließen von Grüppen und Gräben und eine gezielte Pflegebeweidung. „Das gemeinsame Vorhaben der Deich- und Sielacht Harlingerland und des NLWKN hier in den Salzwiesen vor Harlesiel ist ein hervorragendes Beispiel dafür, wie Küstenschutz und Naturschutz gemeinsame Lösungen entwickeln können, wenn sie an einem Strang ziehen“, zeigte sich Umweltminister Christian Meyer beeindruckt. Über nachfolgenden Link können Sie sich hochauflösendes Bildmaterial vom Termin zur Verwendung herunterladen: Über nachfolgenden Link können Sie sich hochauflösendes Bildmaterial vom Termin zur Verwendung herunterladen: https://nlwkn.hannit-share.de/index.php/s/zafqNHxsTnQSwSs Passwort: Küstenschutz24 https://nlwkn.hannit-share.de/index.php/s/zafqNHxsTnQSwSs Passwort: Küstenschutz24

LSG Elbetal - Prettin

Gebietsbeschreibung Das LSG liegt zwischen der Stadt Prettin und der Elbe an der südöstlichen Landesgrenze zu Sachsen. Im Nordwesten verläuft die Gebietsgrenze durch ein großflächiges Kiesabbaugebiet. Das LSG umfaßt einen Ausschnitt aus der Landschaftseinheit Dessauer Elbetal zwischen Elbestrom und Ackeraue. Die offene Elbelandschaft mit dem Fluß, den Überflutungswiesen, einigen Altwassern und Kleingewässern und den innerdeichs liegenden Ackerfluren prägt den Charakter des Gebietes. Im südöstlichen Bereich des LSG kontrastiert die große, mit Kiefernforsten bestandene Sanddüne stark mit dem angrenzenden Überflutungsgrünland. Die Silhouette der Altstadt von Prettin mit ihrer vom Kirchturm und der Lichtenburg überragten Ansicht tragen wesentlich zum ästhetischen Wert dieser Landschaft bei. Vom Stadtgebiet Prettin liegen Teile der Altstadt, die in ihrer Gesamtheit unter Denkmalschutz steht, ebenso wie die überbaute mittelalterliche Burganlage ”Schlößchen”, Stadtmauerreste, eine mittelalterliche Ortswüstung Löbnitz sowie ein ur- und frühgeschichtliches Gräberfeld im LSG. Im Nordwestteil des Gebietes dominiert jedoch die Nachfolgelandschaft des großflächigen Kiesabbaus mit den großen Wasserflächen, die teilweise von Maschinen und technischen Bauwerken umstanden sind. Landschafts- und Nutzungsgeschichte Der überwiegende Teil des LSG ist durch eine intensive landwirtschaftliche Nutzung geprägt. Während das Überflutungsgrünland an der Elbe als Rinderweide und zum Teil als Schafweide genutzt wird, werden auf den fruchtbaren Ackerflächen vor allem Weizen und Zuckerrüben angebaut. Eine Strukturverarmung wurde durch die Schaffung von großen Schlaggrößen hervorgerufen. An der Straße nach Großtreben wurde bereits Mitte des 19. Jahrhunderts eine Ziegelei betrieben. Auch der Kiesabbau im Bereich der heutigen Baggerseen westlich Prettin war zu diesem Zeitpunkt schon im Gange. Die Landschaft eines Teils des Landschaftsschutzgebietes wird durch den seit 1960 betriebenen großflächigen Kiesabbau mit einer Verarbeitungs- und Transportbandanlage geprägt. In der Folge des Abbaus der mächtigen Kiesvorkommen, der bis heute anhält, entstand ein System großer Abbauseen mit nur wenigen naturnahen Buchten, Halbinseln und Flachwasserbereichen. Größere Flächen sind auch heute noch kahl oder weisen nur Initialstadien an Vegetation auf. Diese Kiesseen werden teils zur Ausübung der Angelfischerei, teils als Bade-, Camping- und Bungalowstandorte genutzt. Das Gebiet wird in Richtung Elbe von einer Straße gequert, die zur Anlegestelle einer Gierfähre führt, welche die Verbindung mit der linkselbischen Stadt Dommitzsch herstellt. Ein aus dem LSG ausgegliederter Bereich wird als Wasserübungsplatz der Bundeswehr genutzt und ragt von der Elbe her in das Gebiet hinein. Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Das ausdrucksschwache Relief des Gebietes wird durch seine Lage im ehemaligen Lausitzer Urstromtal geprägt, einem Teilabschnitt des Breslau-Bremer Urstromtals. Es entstand während des Warthestadiums der Saalekaltzeit vor den Eisrandlagen des Flämings. Seitdem ist der Raum eine Flußlandschaft. Während der Weichselkaltzeit nutzte der stark verästelte Lausitzer Strom das alte Urstromtal und schotterte die Sande und Kiese der Niederterrasse auf. Aus ihr wurden feinere Bestandteile durch westliche Winde ausgeblasen und zu Flugsanddecken und Dünen aufgeweht. Sie beleben kleinflächig östlich von Prettin als bewaldete Hochlagen (bis 85,9 m über NN) die Niederung. Meist aber wird das Gebiet durch Ablagerungen der holozänen Elbe bestimmt. Von zahlreichen Laufverlegungen zeugen die durch den Deichbau abgeschnittenen Altwasser des Flusses sowie die im Untergrund verbreiteten jungen Sande und Kiese. Nur selten treten diese grobkörnigen Sedimente an die Oberfläche, zum Beispiel am Fährhaus. Meist sind sie durch eine Decke von Auenlehm verhüllt, der im Holozän bei den zahlreichen, oft katastrophalen Elbehochwassern zur Ablagerung kam und für Ziegeleizwecke genutzt wurde. In der Pretzsch-Torgauer Elbeaue dominieren Gley-Vegas aus Auenlehm und Gleye aus Auenlehm über Sand beziehungsweise Schotter. Im Randbereich der Elberinne sind Paternien bis Gleye aus lehmigem Auensand über Sand verbreitet. Östlich Lichtenburg ist ein Dünenzug erfaßt, der eine langgestreckte Insel in der Auenlandschaft bildet. Auf den Dünen sind Regosole und Acker-Regosole, in unbeeinflußten Bodenprofilen auch Podsole bis Gley-Podsole ausgebildet. Durch die Eindeichung und die Festlegung des Stromstrichs der Elbe durch den unweit von hier einsetzenden Buhnenbau ist die Ablagerung der Auensedimente weitgehend unterbunden und findet nur noch im schmalen Deichvorland statt. Die Hydrographie des LSG wird durch die wechselnden Wasserstände der Elbe beeinflußt, so daß sich der Standort durch Grundwassernähe auszeichnet. Lediglich am Dünenstandort südöstlich Prettin sind Unterflurabstände über 5 m vorzufinden. Die Grundwassernähe führte auch zur Bildung der großen Kieswerkseen bei Prettin von mehr als 130 ha Wasserfläche, von denen ein größerer Teil im LSG liegt. Ansonsten sind einige wenige Altwasser der Elbe vorhanden, die jedoch in manchen Jahren kein Wasser mehr führen. Das Gebiet gehört zum Klimagebiet „Stark kontinental beeinflußtes Binnentiefland“, das durch eine mittlere Niederschlagsmenge (um 500 mm), eine hohe Sommerwärme und mäßig kalte Winter gekennzeichnet ist. Die weiten unbebauten Acker- und Grünlandgebiete sind potentielle Kaltluftentstehungsgebiete, die ebene Elbeaue ein Kaltluftabflußgebiet. Pflanzen- und Tierwelt Das Überflutungsgrünland wird von mesophilem Wirtschaftsgrasland (mit Wiesen-Fuchsschwanz, Wiesen-Rispengras, Deutsches Weidelgras und anderen) beherrscht, das infolge der bisherigen intensiven Nutzung artenarm ist und nur einen geringen Anteil blühender Pflanzen, meist nur Löwenzahn, aufweist. Besonders an den Deichböschungen kommen auch Grünlandgesellschaften trocknerer Ausbildung vor. Der unmittelbare Saumbereich der Elbe weist in Abhängigkeit vom Wasserstand des Flusses vegetationsfreie Sand- und Schlammbänke beziehungsweise annuelle Uferfluren oder Hochstaudenfluren auf wie zum Beispiel Zweizahn-Wasserpfeffer-Gesellschaft, Elbe-Spitzkletten-Uferflur oder Hirschsprung-Gesellschaft. Auf dem Dünenstandort stocken gegenwärtig nur monotone Kiefernforste unterschiedlichen Alters. An Wegrändern oder in einer aufgelassenen Abgrabung kommen einzelne Arten der Trockenrasenvegetation vor, besonders Silbergras. Die Uferbereiche der Kiesseen wurden meist mit nicht standortgerechten bzw. ausländischen Gehölzen bepflanzt (unter anderem Eschen-Ahorn und Hybridpappeln). Die Gewässer selbst sind pflanzenarm, nur die Ufer werden von Arten der initialen Ufervegetation, wie Sumpf-Simse, zunehmend besiedelt. Die wenigen im Gebiet vorhandenen Altwasser weisen kleinere Röhrichte vorwiegend aus Schmal- und Breitblättrigem Rohrkolben und Froschlöffel sowie Wasserschweber-Gesellschaften aus Teich- und Wasserlinsen und vereinzeltem Schwimmfarn sowie naturnahe Ufergehölze aus Silber-, Grau- und Mandel-Weide, Stiel-Eiche und Eingriffligem Weißdorn auf. In einem kolkartigen Gewässer nahe der Abbaufläche wurden noch nach 1990 einzelne Exemplare der Wassernuß gefunden. Auf den intensiv genutzten Ackerflächen kommen nur ubiquitäre Arten der Segetalvegetation, besonders die der Vogelmieren-Windhalm-Gesellschaft, vor. Während im LSG von den Säugetieren neben dem Biber, der ein Revier im Kiessee und weitere an der Elbe besiedelt, nur einige Mausarten und vereinzelt Feldhase sowie jagende Fledermäuse aus der Stadt Prettin festgestellt wurden, sind auf dem Gelände des Kieswerkes 48 Brutvogelarten bekannt. Von den Wasservögeln kommen Höckerschwan, Stockente und Bleßralle vor, die senkrechten Uferwände werden von der Uferschwalbe besiedelt, auf den kiesigen Flachufern brütet der Austernfischer. In den geringmächtigen Röhrichten leben Teich- und Sumpfrohrsänger sowie Rohrammer, im feuchten Ufergehölz Nachtigall und Beutelmeise. Die trockenen Gebüsche werden von Neuntöter, Dorn- und Zaungrasmücke bewohnt, auf den Bäumen brüten Turmfalke, Nebelkrähe, Pirol und Wacholderdrossel sowie Star und Feldsperling. Auf den Ruderal- und Ödlandflächen leben Fasan, Rebhuhn, Braunkehlchen, Haubenlerche und Steinschmätzer. Die Kiesseen haben auch Bedeutung für die Rast durchziehender Wasservögel, insbesondere Saat- und Bleßgänse, Stock-, Tafel- und Reiherenten, Gänsesäger und Bleßrallen. In Prettin und in Hohndorf brütet der Weißstorch. Die Elbeniederungen, aber auch die Flachwasserbereiche und Feuchtgrünlandsäume der Auskiesungsgewässer sind Nahrungsgebiet der außerhalb des LSG nistenden Weißstörche. Die Lurche und Kriechtiere sind durch Erdkröte, Teichfrosch und Zauneidechse vertreten. Die Fischfauna wird durch angelfischereiliche Besatzmaßnahmen geprägt. Die Wiesen werden u.a. von Heuschrecken und in Abhängigkeit vom Anteil blühender Kräuter auch von Tagfaltern bewohnt, die Altwasser von den auentypischen Libellenarten. Entwicklungsziele Hauptentwicklungsziel für das Landschaftsschutzgebiet ist eine naturverträgliche Erholungsnutzung, insbesondere im Altteil der Kiesseen. Dazu ist eine Erschließung durch einen angelegten Rundwanderweg dringend erforderlich. Durch eine schrittweise Umwandlung der Gehölzstrukturen in standortgerechte Gehölze beziehungsweise durch natürliche Sukzession ist eine weitere Aufwertung des Gebietes möglich. Die militärischen und industriellen Bereiche sind durch gestufte Reihengehölze abzuschirmen. Die Grünlandbereiche, insbesondere im schmalen Überflutungsbereich, sollten durch extensive Bewirtschaftung bzw. Pflege wieder in artenreichere Bestände zurückgeführt werden. In den größeren innendeichs gelegenen Ackergebieten, die auch weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden sollten, muß durch das Anlegen von Baumreihen, Rainen und Hecken neben einem abwechslungsreichen Landschaftsbild auch eine Verbesserung des Angebots an Habitatstrukturen erreicht werden. Die Kiefernforste der Sanddüne bei Prettin sind langfristig in naturnahe Waldbestände der trockenen Stieleichen-Hainbuchenwälder zu überführen. Die attraktive Altstadt-Silhouette mit der Lichtenburg sollte in keiner Weise verbaut oder in den Sichtbeziehungen beeinträchtigt werden. Exkursionsvorschläge Ausgehend von der sehr sehenswerten, denkmalgeschützten Altstadt Prettin mit dem Schloß Lichtenburg, dem Wachturm am Lichtenburger Tor als Rest der Stadtmauer und der Kirche kann das LSG über einen Weg im Südteil des Gebietes erreicht und durchwandert werden. Dabei bietet ein hoher, mit schütterer Vegetation bewachsener Hügel einen guten Überblick sowohl über das Kiesseengebiet als auch über die weite Elbeaue bis nach Pretzsch und Torgau und bis zur bewaldeten Hügelkette der Dübener Heide. Besuch des Schlosses Lichtenburg Die Stadt Prettin, 965 urkundlich erwähnt, liegt an der Elbe zwischen Lutherstadt Wittenberg und Torgau. Ausgangs des 16. Jahrhunderts erbaute Kurfürst August von Sachsen das Renaissanceschloß Lichtenburg an der Stelle, wo im 14. bis 16. Jahrhundert ein Antoniterkloster stand. Dieses Schloß diente von 1574 bis 1717 den sächsischen Kurfürstinnen als Wohnsitz. In der Zeit von 1811 bis 1929 wurde das Schloß als Zuchthaus genutzt, von 1933 bis 1939 als Konzentrationslager mißbraucht. 1965 wurde eine Mahn- und Gedenkstätte eingeweiht und ab 1974 ein Kreismuseum eingerichtet. Neben der dargestellten Stadtgeschichte von Prettin mit Exponaten zum Handwerk, zur Landwirtschaft und zur mittelständischen Industrie gibt ein ”Brodtgewölbe” einen Einblick in eine alte Backstube. Ebenso wird eine alte Küche mit einem Herd mit Oberfeuerung und eine Ausstellung zum Weinbau im Jessener Gebiet gezeigt. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 24.07.2019

Bauwasserhaltung Brücke Auefließgewässer Waltendorf

ID: 3467 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Bayern planen den Ausbau der Wasserstraße und die Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Bundeswasserstraße Donau zwischen Straubing und Vilshofen. Träger des Vorhabens zum Ausbau der Wasserstraße ist die Bundesrepublik Deutschland (Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes), vertreten durch die WIGES. Träger des Vorhabens zur Verbesserung des Hochwasserschutzes ist der Freistaat Bayern (Wasserwirtschaftsverwaltung), ebenfalls vertreten durch die WIGES. Für den Teilabschnitt 1: Straubing – Deggendorf (Donau-km 2321,7 bis 2282,5) hat die WIGES mit Datum vom 09.08.2013/01.09.2014 die Durchführung eines gemeinsamen Planfeststellungsverfahrens gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) i. V. m. § 78 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) in Würzburg (vormals: GDWS – Außenstelle Süd) beantragt. Die Vorhaben wurden mit Planfeststellungsbeschluss der GDWS in Würzburg vom 20.12.2019 (3600P-143.3-Do/89) planfestgestellt. Der Planfeststellungsbeschluss ist zwischenzeitlich in Bestandskraft erwachsen. Teil der planfestgestellten Hochwasserschutzmaßnahmen im Polder Sulzbach ist die Deichrückverlegung Waltendorf. Im dadurch neu entstehenden Deichvorland wird zudem das Auefließgewässer Waltendorf mit Stillgewässer hergestellt. Zur Sicherstellung der Zugänglichkeit der durch diese Maßnahmen neu entstehenden Insel südlich der Ortschaft Waltendorf zwischen Donau und Auefließgewässer wird ein Brückenbauwerk errichtet. Weitere Informationen: Über den folgenden Link gelangen Sie zum Vorhaben auf der Internetseite der GDWS:<br/> https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/Planfeststellungsverfahren/DE/600_Donau_Straubing_Deggendorf.html Ort des Vorhabens: Gemeinde Niederwinkling Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht Abschlussdatum: 31.07.2023 UVP-Kategorie: Wasserwirtschaftliche Vorhaben mit Benutzung oder Ausbau eines Gewässers Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Dienststelle Würzburg Wörthstraße 19 97082 Würzburg Deutschland Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Vorhabenträger Vorhabenträger Bundesrepublik Deutschland (Wasserstraßen- und Schifffahrtverwaltung des Bundes) und Freistaat Bayern (Wasserwirtschaftsverwaltung), jeweils vertreten durch die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH Blutenburgstraße 20 80636 München Deutschland Dokument Dokument Bekanntmachung vom 31.07.2023.pdf Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/Planfeststellungsverfahren/DE/600_Donau…

Vorhaben Gewässerrandstreifenprojekt „Untere Havelniederung zwischen Pritzerbe und Gnevsdorf“ – Maßnahmenkomplex 10 OWB/059/19/PF

Das Gewässerrandstreifenprojekt „Untere Havelniederung zwischen Pritzerbe und Gnevsdorf“ (GRP) ist ein Naturschutzgroßprojekt, dessen Ziel es ist, einen möglichst naturnahen Wasserhaushalt im Deichvorland der Havel und die daran angebundenen Lebensräume wiederherzustellen. Dazu ist die bauliche Umsetzung von verschiedenen Einzelmaßnahmen, die in 15 Maßnahmenkomplexen zusammengefasst worden sind, vorgesehen. Aus dem Gesamtprojekt ist der Maßnahmenkomplex 10 (MK 10) Gegenstand des hier beschriebenen Vorhabens. Das Planungsgebiet hat eine flächige Ausdehnung von rund 263 Hektar und befindet sich zwischen der Stadt Rathenow im Norden und dem der Stadt Premnitz zugehörigen Ortsteil Mögelin im Süden. Die Einzelmaßnahmen des MK 10 sollen beidseits entlang der Unteren Havel-Wasserstraße (UHW), im Übergangsbereich der Stauhaltung Bahnitz in die Stauhaltung Rathenow, von UHW-km 98,40 bis UHW-km 104,94 realisiert werden

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