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Beschaffenheit von Deponiesickerwasser in Nordrhein-Westfalen

Die Kenntnis über die Beschaffenheit von Deponiesickerwasser ist von hoher Bedeutung für die Planung und Bemessung von Sicherheitssystemen für Deponien. Der Auslegung von Sickerwasserbehandlungsanlagen muss eine Abschätzung der Beschaffenheit des zu behandelnden Deponiesickerwassers vorausgehen. Die Komponenten eines Basisabdichtungssystems (Kunststoffdichtungsbahn, mineralische Abdichtung, Entwässerungsschicht, Dränageleitungen) müssen den chemischen und biologischen Einwirkungen auf lange Zeit widerstehen können. Literaturangaben, die ein breites Spektrum untersuchter Deponien abdecken, sind selten. Das LANUV hat daher für den vorliegenden Fachbericht den Datenbestand aus dem Deponieinformationssystem ADDIS ausgewertet, in dem die Analysedaten aller überwachungspflichtigen Deponien in Nordrhein-Westfalen abgelegt sind. Der erste Bericht zur Beschaffenheit von Deponiesickerwasser in Nordrhein-Westfalen wurde 2010 veröffentlicht. Er wird nun mit aktualisierten und weiteren Auswertungen fortgeschrieben. Die Neufassung vom Februar 2018 enthält u.a. den Konzentrationsverlauf und den Trend ausgewählter Parameter vom Sickerwasser aus Siedlungsabfalldeponien. Fachbericht 140 | LANUV 2023 Fachbericht 35 | LANUV 2011 Fachbericht 25 | LANUV 2010 Arbeitsblatt 49 | LANUV 2020 Arbeitsblatt 33 | LANUV 2017 Arbeitsblatt 13 | LANUV 2015

Änderung der Plangenehmigung nach § 43 LWG - Deponie Flotzgrün - Versetzung von Dalben an der Umschlagstelle U1

Die Schiffsumschlaganlagen der BASF-Deponie Flotzgrün bestehen aus den Umschlagstellen UI und UII auf der Insel Flotzgrün im Berghauser Altrhein. Hintergrund: Mit den Arbeiten zur Schadensbeseitigung an der Spundwand und Ertüchtigung der Anlegedalben an der Umschlagstelle UII wurden 2012 auch die Dalben der Umschlagstelle UI ersetzt, da diese zu diesem Zeitpunkt nicht mehr den Anforderungen der DIN EN 14329 und der ETAB entsprachen. Vorhaben: An der Umschlagstelle UI erfolgt die Verladung von Deponiesickerwasser. Die durchführende Reederei hat hierfür ein neues Schiff eingesetzt. Da dieses neue Schiff andere Abmaße hat, passt die Lage der derzeitigen Dalben 1 bis 3 nicht mehr, so dass es hier zu sicherheitsrelevanten Komplikationen kommt und offensichtlich eine akute Gefahrensituation besteht. Aus diesem Grund sollen die Dalben 1 und 3 gezogen und entsprechend an eine neue Position versetzt werden. Die Dalbe 2 soll gezogen werden und entfällt ersatzlos. Die Maßnahmen dienen zur Sicherheit des Schiffsbetriebs.

Errichtung und Betrieb einer DK0-Deponie auf dem Grundstück Fl.Nr. 257 Gemarkung Kruckenberg, Gemeinde Wiesent

Herr Kilian Gröbner hat mit Antrag vom 13.12.2023 die abfallrechtliche Planfeststellung für die Errichtung und den Betrieb einer Inertabfalldeponie (DK0-Deponie) auf dem Grundstück Fl.Nr. 275 der Gemarkung Kruckenberg beantragt. Mit dem Antrag beantragt Herr Gröbner auch die wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung des in einem Sickerwasserspeicher- und Absetzbecken vorbehandelten Sickerwassers aus den Ablagerungsbereichen und des im Eingangsbereich der Deponie anfallenden Niederschlagswassers sowie für die Versickerung des Niederschlagswassers aus einer Teilfläche von 5.500 m² der rekultivierten Deponieoberfläche in den Untergrund. Die Deponie soll sich auf die gesamte Fläche der Flurnummer 257 Gemarkung Kruckenberg, die derzeit als landwirtschaftliche Ackerfläche genutzt wird, erstrecken. Das Ablagerungsvolumen beträgt ca. 940.000 m³, für die Rekultiverungsschicht sind ca. 134.500 m³ veranschlagt und die Entwässerungsschicht an der Basis ist mit ca. 26.800 m³ angegeben. Damit ergibt sich ein Gesamtvolumen von ca. 1.100.000 m³. Die Laufzeit der Deponie wird mit ca. 20 – 25 Jahren prognostiziert.

Änderung einer Anlage zur chemischen Behandlung der Berlin Recycling GmbH

Die Firma Berlin Recycling GmbH betreibt auf dem Grundstück Freiheit 24-25, in 13597 Berlin eine chemisch-physikalische Aufbereitungsanlage zur Behandlung von Öl-Wasser-Schlamm-Gemischen und Deponiesickerwässern nach der Ziffern 8.8.1.1 und 8.8.2.1. des Anhangs der 4. BImSchV, nach der Genehmigungsverfahrensart G; dies ist darüber hinaus eine Anlage nach Art. 10 der RL 2010/75/EU. Die Anlage besitzt auch eine Genehmigung nach den Ziffern 8.12.1.1 und 8.12.2. Folgende Änderungen sind vorgesehen: - die Erhöhung der Behandlungskapazität der Chemisch-Physikalischen Behandlungsanlage von 22.000 t/a auf 33.000 t/a, - die Erweiterung um eine zusätzliche Betriebseinheit zur Behandlung von Fettabscheiderinhalten mit einer Behandlungskapazität von 15.000 t/a und - die Errichtung und der Betrieb einer Anlage zur Konditionierung von Filterstäuben mit Abwasserschlamm mit einem jährlichen Durchsatz von 500 t/a. Das Vorhaben fällt sowohl unter die Nr. 8.5 sowie die Nr. 8.6.2 der Anlage 1 UVPG. Entsprechend § 9 Abs. 3 Nr. 1 sowie § 9 Abs. 2 Nr. 2 war eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen.

Sickerwasserbehandlungsanlage Deponie Westfeld

Die Uniper Kraftwerke GmbH beantragt eine Genehmigung nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 WHG für die geplante Sickerwasserbehandlungsanlage der Deponie Westfeld und eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis nach § 15 WHG für die Einleitung des in der Anlage gereinigten Sickerwassers in den Knappensee.

Salzgitter Flachstahl GmbH - Reststoffzentrum Barum - Neue Wasseraufbereitungsanlage für Deponiesickerwaser

Die Salzgitter Flachstahl GmbH, Eisenhüttenstr. 99, 39239 Salzgitter, plant den Neubau einer Wasseraufbereitungsanlage zur Behandlung des im Reststoffzentrum Barum anfallenden belasteten Deponiesickerwassers. Das Reststoffzentrum Barum ist eine nach Abfallrecht genehmigte, betriebseigene Entsorgungsanlage für Hüttenreststoffe mit angeschlossener Deponie. Der Standort des Vorhabens liegt in der Stadt Salzgitter. Es ist vorgesehen, die Wasseraufbereitungsanlage auf dem Deponiegelände, westlich der vorhandenen Ausgleichsbecken (Gemarkung Barum, Flur 3, Flurstück 2/17) zu errichten. Das behandelte Sickerwasser gelangt über das Kanalnetz der Salzgitter Flachstahl zur werkseigenen zentralen Abwasserbehandlungsanlage und von dort über den Lahmanngraben zur Aue. Nach § 7 Abs. 2 i. V. m. der Nummer 13.1.3 der Anlage 1 UVPG ist für die Feststellung die Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls vorgesehen. Die Vorprüfung wurde durchgeführt und sie hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Bei der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls wurde festgestellt, dass zwar besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nr. 2.3 UVPG aufgeführten Schutzkriterien vorliegen, erheblich nachteilige Umweltauswirkungen aber nicht zu erwarten sind, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung im Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge zu berücksichtigen wären.

Plangenehmigungsverfahren zur Verrohrung (Verdolung) eines 37 m langen Bachabschnitts des Brühlgrabens auf dem Gelände der geplanten Sickerwasseraufbereitungsanlage der Deponie Schwaigern-Stetten

Die Abfallwirtschaft des Landkreises Heilbronn hat mit Schreiben vom 01.08.2024 die wasserrechtliche Plangenehmigung für die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers auf dem Gelände der neu zu errichtenden Sickerwasseraufbereitungsanlage der Deponie Schwaigern-Stetten (Gewässer zweiter Ordnung gem. § 4 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG BW)) in der Gemarkung Stetten (Flurstücke 7737, 7738, 7739, 7740) nach § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) beantragt. Die beantragte Maßnahme umfasst die Verrohrung (Verdolung) eines 37 Meter langen Bachabschnitts des Brühlgrabens (entspricht etwa 1,5 % der Gesamtlänge des Brühlgrabens i. H. v. ca. 2,3 km) durch eine Rohrleitung mit 800 Millimetern Durchmesser und einer Trassenlänge von insgesamt 50 Metern. Die Verdolung steht im Zusammenhang mit der zwingend erforderlichen Neuerrichtung einer Anlage zur Aufbereitung von Sickerwasser aus der Deponie Schwaigern-Stetten (Deponie der Deponieklasse II). Auf einem Teilbereich des für die Sickerwasserreinigungsanlage benötigten Geländes verläuft derzeit der Brühlgraben. Zur Nutzung und Überbauung dieses Geländes ist es erforderlich, den Brühlgraben in diesem Bereich zu verdolen.

SGDA mbH (2007 - 2014)

Berichtsjahr: 2014 Adresse: Am Letterchen 2 98701 Großbreitenbach Bundesland: Thüringen Flusseinzugsgebiet: Elbe/Labe Betreiber: SGDA Sanierungsgesellschaft für Deponien und Altlasten mbH Haupttätigkeit: Beseitigung oder Verwertung v. gefährlichen Abfällen > 10 t/d

Errichtung einer Sickerwasserbehandlungsanlage auf dem Gelände der Industrieabfalldeponie „Puschwitzer Feld“

Gz.: 41-8618/909/5 Die P-D Industriegesellschaft mbH plant eine Sickerwasserbehandlungsanlage, welche auf dem Gelände der Industrieabfall-deponie „Puschwitzer Feld“ in Puschwitz, OT Wetro errichtet werden soll. Diese soll das anfallende Sickerwasser der Deponie Puschwitzer Feld auf Direkteinleiterqualität reinigen um das gereinigte Wasser dann in den linksseitigen Zulaufgraben zum Puschwitzer Wasser einzuleiten.

Abwassertanklager Schwabach, Änderung der Abluftreinigung von thermischen auf adsorptives Verfahren

Der Staatsbetrieb Sonderabfalldeponien Bayern betreibt in Schwabach ein Abwassertanklager nahe der Sonderabfalldeponie Schwabach. Das Abwassertanklager dient vorwiegend der Lagerung der Sickerwässer aus der Deponie. Im Rahmen der Umstellung der Abluftreinigung der Abluftströme für die Deponiebodenluft und Deponiegas auf ein adsorptives Verfahren mittels Aktivkohlefilter und der geplanten Stilllegung der bisher für alle Abluftströme verwendeten thermischen Abluftreinigung muss nun auch für den Abluftstrom aus dem Abwassertanklager eine Lösung gefunden werden. Hierbei sollen die bestehenden Aktivkohlefilter für die Stillstands Zeiten der thermischen Abluftreinigung genutzt werden. Laut UVPG ist für das Vorhaben keine allgemeine UVP-Vorprüfung notwendig, jedoch wurde diese auf Antrag des Vorhabensträgers durchgeführt.

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