Als energiebedingte Emissionen bezeichnet man die Freisetzung von Treibhausgasen und Luftschadstoffen, die bei der Umwandlung von Energieträgern etwa in Strom und Wärme entstehen. Sie machten im Jahr 2022 etwa 85 % der deutschen Treibhausgas-Emissionen aus. Die Emissionen sind seit 1990 leicht rückläufig. Hauptverursacher der energiebedingten Treibhausgas-Emissionen ist die Energiewirtschaft. "Energiebedingte Emissionen" Überall, wo fossile Energieträger wie Kohle, Erdgas oder Mineralöl in elektrische oder thermische Energie (Strom- und Wärmeproduktion) umgewandelt werden, werden sogenannte „energiebedingte Emissionen“ freigesetzt. Bei diesen handelt es sich sowohl um Treibhausgase – hauptsächlich Kohlendioxid (CO 2 ) – als auch um sogenannte klassische Luftschadstoffe. Das Verbrennen von fester, flüssiger oder gasförmiger Biomasse wird gemäß internationalen Bilanzierungsvorgaben als CO 2 -neutral bewertet. Andere dabei freigesetzte klassische Luftschadstoffe, wie zum Beispiel Stickoxide, werden jedoch bilanziert. Im Verkehrsbereich entstehen energiebedingte Emissionen durch Abgase aus Verbrennungsmotoren. Darüber hinaus entstehen energiebedingt auch sogenannte diffuse Emissionen, zum Beispiel durch die Freisetzung von Grubengas aus stillgelegten Bergwerken. Entwicklung der energiebedingten Treibhausgas-Emissionen Die energiebedingten Emissionen machten im Jahr 2022 etwa 85 % der deutschen Treibhausgas -Emissionen aus. Hauptverursacher war mit 39 % der energiebedingten Treibhausgas-Emissionen die Energiewirtschaft, also vor allem die öffentliche Strom- und Wärmeerzeugung in Kraftwerken sowie Raffinerien (siehe Abb. „Energiebedingte Treibhausgas-Emissionen“). Die von der Energiewirtschaft ausgestoßene Menge an Treibhausgasen ist seit 1990 in der Tendenz rückläufig. Teilweise gibt es vorübergehend besonders starke Einbrüche, wie etwa im Jahr der Wirtschaftskrise 2009 oder im von der Corona-Pandemie geprägten Jahr 2020. Der Anteil des Sektors Verkehr lag 2021 bei 23,3 % (darunter allein der Straßenverkehr 22,5 %), Industrie bei 18 %, private Haushalte bei 13 % und der Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungssektor bei 4 %. Die energiebedingten Treibhausgas-Emissionen bestehen zu 98 % aus Kohlendioxid (CO 2 ). Methan (CH 4 ) und Lachgas (N 2 O) machen den Rest aus (CO 2 -Äquivalente). Methan wird zum Großteil aus sogenannten diffusen Quellen freigesetzt, vor allem bei der Kohleförderung als Grubengas. Energiebedingte Lachgas-Emissionen entstehen durch Verbrennungsprozesse. Die diffusen Emissionen sanken seit 1990. Hauptquelle der diffusen Emissionen war der Ausstoß von Methan aus Kohlegruben. Die Förderung von Kohle ging seit 1990 deutlich zurück, Grubengas wurde verstärkt aufgefangen und energetisch genutzt. Energiebedingte Kohlendioxid-Emissionen durch Stromerzeugung Die Emissionen von Kohlendioxid (CO 2 ) aus der deutschen Stromerzeugung gingen seit dem Jahr 1990 im langjährigen Trend zurück (siehe Abb. „Treibhausgas-Emissionen des deutschen Strommixes“ im nächsten Abschnitt). Die Gründe hierfür liegen vor allem in der Stilllegung emissionsintensiver Braunkohlenkraftwerke in den 1990er Jahren und dem Rückgang der Stromerzeugung aus Braun- und Steinkohle in den vergangenen Jahren. Der Anteil des erzeugten Stroms aus emissionsärmeren Kraftwerken etwa auf Basis erneuerbarer Energieträger oder Erdgas ist in den letzten Jahrzehnten deutlich gestiegen. Auch der Austausch der Kraftwerkstechnik in alten, weniger effizienten Kohlekraftwerken durch effizientere Technik mit einem höheren Wirkungsgrad trug zum Rückgang der CO 2 -Emissionen bei (siehe Abb. „Kohlendioxid-Emissionen der fossilen Stromerzeugung“). Der starke Ausbau der erneuerbaren Energien schlug sich zunächst nur eingeschränkt im Trend der CO 2 -Emissionen nieder, da die Erzeugung von Strom aus fossilen Energiequellen nicht im gleichen Maße zurückging, wie der Ausbau erfolgte. Seit dem Beschluss des Ausstiegs aus der Kernenergie im Jahr 2011 spielte Kernenergie eine immer geringere Rolle. Auch Steinkohle-Kraftwerke hatten als Mittellast-Kraftwerke und aufgrund relativ hoher Brennstoffkosten einen sinkenden Marktanteil. Gleichzeitig stieg die Stromerzeugung aus Erdgas deutlich an. Vor allem Braunkohle-Kraftwerke konnten verhältnismäßig preiswert Strom produzieren. Gleichzeitig wurde immer mehr erneuerbarer Strom erzeugt. Dies führte zu einem bedeutenden Anstieg des Stromhandelssaldos. Durch den Rückgang an Kraftwerkskapazität auf Basis von Kohlen seit dem Jahr 2018 sanken die Bruttostromerzeugung und damit auch die Kohlendioxid-Emissionen der Stromerzeugung jedoch deutlich (Ausführlicher zur Struktur der Stromerzeugung siehe Artikel „ Erneuerbare und konventionelle Stromerzeugung “). Im Jahr 2020 gingen die CO 2 -Emissionen der Stromerzeugung besonders stark zurück durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie. In den Jahren 2021 und 2022 stiegen die Emissionen wieder an und lagen zuletzt wieder auf dem niedrigen Niveau des Jahres 2019. Treibhausgas-Emissionen des deutschen Strommixes Die spezifischen Emissionen (Emissionsfaktoren) des Strommixes geben an, wie viel Treibhausgase und insbesondere CO 2 insgesamt pro Kilowattstunde Strom, die in Deutschland verbraucht wird, ausgestoßen werden. (siehe Abb. „Spezifische Treibhausgas -Emissionen des deutschen Strommixes“). Der Emissionsfaktor für die Summe der Treibhausgasemissionen wird mit Vorketten ausgewiesen, der für CO 2 -Emissionen ohne. Das Umweltbundesamt veröffentlicht die entsprechenden Daten und die Methodik der Berechnung in der jährlich aktualisierten Publikation „ Entwicklung der spezifischen Treibhausgas-Emissionen des deutschen Strommix in den Jahren 1990 - 2022 “. Starker Rückgang weiterer „klassischer“ energiebedingter Luftschadstoffe Neben Treibhausgasen werden energiebedingt auch weitere Luftschadstoffe emittiert. Zu ihnen gehören Stickoxide (NO x ), Schwefeldioxid (SO 2 ), Flüchtige Organische Verbindungen ( NMVOC ), Ammoniak (NH 3 ) und Staub bzw. Feinstaub ( PM10 ). Während die energiebedingten Treibhausgas -Emissionen seit 1990 nur leicht zurückgingen, wurden die „klassischen“ Luftschadstoffe – bis auf Ammoniak (NH 3 ) – stark vermindert (siehe Tab. „Energiebedingte Luftschadstoff-Emissionen“). Den größten Rückgang verzeichnet Schwefeldioxid (etwa 95 %). In der jüngsten Entwicklung hat sich der abnehmende Trend bei Luftschadstoffen deutlich abgeschwächt. Auswirkungen energiebedingter Emissionen Energiebedingte Emissionen beeinträchtigen die Umwelt in vielfältiger Weise. An erster Stelle ist die globale Erwärmung zu nennen. Werden fossile Brennstoffe gewonnen und verbrannt, so führt dies zu einer starken Freisetzung der Treibhausgase Kohlendioxid (CO 2 ) und Methan (CH 4 ), die wiederum hauptverantwortlich für den Treibhauseffekt sind. Weitere erhebliche Umweltbelastungen werden durch die „klassischen Luftschadstoffe“ verursacht. Die Folgen sind Luftverschmutzung durch Feinstaub (PM 10 , PM 2,5 ), Staub und Kohlenmonoxid (CO), Versauerung , unter anderem durch Schwefeldioxid (SO 2 ), Stickstoffoxide (NO x ) und Ammoniak (NH 3 ). Außerdem entsteht durch Vorläufersubstanzen wie flüchtige organische Verbindungen ( VOC ) und Stickstoffoxide gesundheitsschädliches bodennahes Ozon (O 3 ).
Der Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken AöR hat die Errichtung und den Betrieb einer Schwachgasfackel zur Behandlung von Deponiegas gemäß § 4 BImSchG beantragt. Die Anlage besteht aus den folgenden Aggregaten: Schwachgasfackel mit Feuerungswärmeleistung von 100 - max. 999 kW, Gasverdichter mit Förderleistung (ca. 110 - 500 m³/h, Kondensatabscheider und Gasanalysetechnik. Sie dient der thermischen Behandlung des in einem System aus Drainagen unter der Oberflächenabdichtung der Deponie Ohmbachtal gefassten Gases. Diffuse Emission des Gases wird damit minimiert bzw. unterbunden.
Auf der Grundlage des § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird hiermit folgendes bekannt gegeben: Die Firma Deutsche Infineum GmbH & Co. KG hat gem. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Paradyne-Anlage 50735 Köln, Neusser Landstraße 16, Gemarkung Gemakung Köln, Flur 71, Flurstück 200 beantragt. Der Genehmigungsantrag beinhaltet in der Hauptsache Austausch der Reaktoren R-3001 und R-3002. Bei dem vorliegenden Antrag handelt es sich um die Änderung eines Vorhabens nach Nr. 4.2 der Anlage 1 des UVPG. Es wurde eine allgemeine Vorprüfung nach § 9 Absatz 2 UVPG durchgeführt. Diese hat ergeben, dass zusätzliche erhebliche nachteilige Auswirkungen hinsichtlich der Schutzgüter Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern nicht zu erwarten sind. Insbesondere resultieren aus dem Änderungsvorhaben keine weiteren relevanten Luftverunreinigungen aus direkten Quellen (z.B. Feuerungsanlgen), da diese durch das beantragte Vorhaben nicht betroffen sind. Durch die Umsetzung der o.a. Maßnahmen werden die diffusen Emissionen an TA-Luft-relevanten Stoffen innerhalb der Anlage nicht relevant erhöht, da die neuen Pumpen und Armaturen nach den Vorgaben der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) ausgelegt werden und somit als technisch dicht zu betrachten sind. Aus der vorliegenden detaillierten Immissionsprognose nach den Vorgaben der TA-Lärm geht hervor, dass sich das Vorhaben auf die Schallimmissionssituation in der Umgebung insgesamt nicht relevant auswirkt. Eine Gefährdung des Wassers ist ebenfalls nicht zu besorgen, da wassergefährdende Stoffe der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) entsprechend gehandhabt werden. Die durch das Vorhaben anfallenden Abfälle werden nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ordnungsgemäß verwertet bzw. beseitigt. Damit ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung in diesem Verfahren entbehrlich. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Methan ist eines der bedeutendsten Klimagase. 1990 hatten die Emissionen einen Anteil von 10,7 % an den gesamten THG-Emissionen. Von 2016–2023 lag der Anteil bei etwas über 6 %. Ausreißer ist das Jahr 2020, wo aufgrund von Sondereffekten v.a. bei CO₂ der Anteil an den Gesamt-Emissionen etwas höher war. In absoluten Zahlen sanken die Methan-Emissionen seit 1990 langsam aber stetig auf 1,6 Mio. t. Entwicklung in Deutschland seit 1990 Im Rahmen der "Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC)" haben die Vertragsstaaten Maßnahmen ergriffen, um die Methan-(CH 4 )-Emissionen zu verringern. Von 1990 bis 2023 gingen die Methan-Emissionen um 3,2 Millionen Tonnen (Mio. t) auf 1,6 Mio. t zurück. Das entspricht einer Minderung von 66 % (siehe Abb. „Methan-Emissionen nach Kategorien“). Besonders stark sanken die Emissionen im Bereich der Diffusen Emissionen aus Brennstoffen (-1,3 Mio. t.), vor allem durch die sinkende Kohleförderung in Deutschland. Sehr erfolgreich waren auch die Maßnahmen zur Reduzierung der Emissionen aus der Abfallablagerung (-1,3 Mio. t). Die zur Deponierung vorgesehenen Abfallmengen gingen zurück und die Effizienz der Methangaserfassung auf den Deponien wurde verbessert. Weil die Tierbestände in den neuen Ländern verkleinert wurden, verminderten sich auch die Emissionen der Landwirtschaft (-27 % seit 1990). Da in den anderen großen Verursacherbereichen aber stärker eingespart wurde, stellt dieser Bereich aktuell mit fast 75 % die größte Emissionsquelle für Methan dar (siehe Tab. „Emissionen ausgewählter Treibhausgase nach Kategorien“). Methan-Emissionen nach Kategorien Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Tab: Emissionen ausgewählter Treibhausgase nach Kategorien Quelle: Umweltbundesamt Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung Verursacher von Methan-Emissionen Eine wesentliche Quelle von Methan ist die Tierhaltung; daneben entstehen Emissionen, wenn Brennstoffe (Steinkohlenbergbau, Gasverteilung) gewonnen, gefördert und verteilt werden. Eine weitere wichtige Quelle ist die Methanbildung auf Abfalldeponien. Geringfügige Emissionen verursachen Verbrennungsprozesse im Straßenverkehr und in stationären Anlagen. Darüber hinaus entsteht Methan durch die Abwasser- und Klärschlammbehandlung und wenn Klärschlämme in der Landwirtschaft verwertet werden. Die geringfügigen Methanemissionen in den Industrieprozessen bei der Erdölverarbeitung, der Herstellung von Eisen-, Stahl- und Temperguss sowie der Verkokung von Braun- und Steinkohle sind nahezu vernachlässigbar.
Die Treibhausgas-Emissionen in Deutschland sind 2023 gegenüber dem Vorjahr um 10,1 Prozent gesunken. Das entspricht einer Minderung um 46,1 Prozent im Vergleich zum internationalen Referenzjahr 1990. Emissionsentwicklung In Deutschland konnten die Treibhausgas-Emissionen seit 1990 deutlich vermindert werden. Die in Kohlendioxid-Äquivalente umgerechneten Gesamt-Emissionen (ohne Kohlendioxid-Emissionen aus Landnutzung , Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft) sanken bis 2023 um rund 577 Millionen Tonnen (Mio. t) oder 46,1 %. Für das Jahr 2023 wurden Gesamt-Emissionen in Höhe von 674 Mio. t berichtet. Die Emissionen sinken um 10,1 % gegenüber dem Jahr 2022. Die deutlichsten Minderungen gab es in der Energiewirtschaft , was auf einen geringeren Einsatz fossiler Brennstoffe zur Erzeugung von Strom und Wärme zurückzuführen ist. Besonders stark war dieser Rückgang beim Einsatz von Braun- und Steinkohle sowie bei Erdgas. Gründe hierfür sind unter anderem die deutlich gesunkene Kohleverstromung, der konsequente Ausbau der erneuerbaren Energien und ein Stromimportüberschuss bei gleichzeitig gesunkener Energienachfrage. Weitere Treiber waren sinkende Emissionen im Verarbeitenden Gewerbe , Energieeinsparungen in Folge von höheren Verbraucherpreisen sowie die milden Witterungsverhältnisse in den Wintermonaten. Deutliche Minderungen gab es auch in den Industrieprozessen und bei Haushalten und Kleinverbrauchern (siehe folgende Abbildung und Tabellen). Treibhausgas-Emissionen in Deutschland seit 1990 nach Gasen Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Tab: Emissionen von direkten und indirekten Treibhausgasen und von Schwefeldioxid Quelle: Umweltbundesamt Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung Tab: Reduktion der Emissionen von direkten und indirekten Treibhausgasen und von Schwefeldioxid Quelle: Umweltbundesamt Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung Entwicklung der Treibhausgase Kohlendioxid, Methan, Distickstoffoxid Die Kohlendioxid (CO 2 )-Emissionen werden fast ausschließlich durch Verbrennungsprozesse verursacht (> 90 %). Insgesamt sanken die geschätzten Kohlendioxid-Emissionen im Jahr 2023 massiv: die Reduktion in der Energiewirtschaft (-20,6 % gegenüber dem Vorjahr) wurde durch deutliche Einbrüche der energetischen Emissionen (Verarbeitendes Gewerbe: -6,8 %) und prozessbedingten Emissionen (-10,1 %) der Industrie überkompensiert. Und auch die Emissionen der Haushalte und Kleinverbraucher sanken deutlich (-7,0 % gegenüber dem Vorjahr). Die Methan (CH 4 )-Emissionen wurden zwischen 1990 und 2009 etwa halbiert. Die Emissionen sanken seit 1990 fast jedes Jahr, bis auf 44,8 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente im Jahr 2023. Grund für den starken Rückgang ist vor allem die seit 1990 stark fallende Trends der Diffusen Emissionen (-95 %) und der Abfallwirtschaft (-90 %). Die große verbleibende Quelle ist die Landwirtschaft mit fast 76 % Anteil an den Gesamtemissionen des Jahres 2023. Die Emissionen von Distickstoffoxid (N 2 O) sanken bis 2023 geschätzt um ca. 56,5 %. Hauptverursacher waren im Jahr 1990 zu 45 % die Landwirtschaft und zu 42 % die Industrieprozesse. Die massive Reduktion der industrielen Lachgas-Emissionen zwischen 1990 und 2023 (-98,5 %) führt dazu, dass die Landwirtschaft in den letzten Jahren die Gesamt-Emissionen dominiert (74,5 % Anteil) (siehe Abb. „Trend der Emissionen von Kohlendioxid, Methan und Distickstoffoxid“). Entwicklung der F-Gase – (teil-)fluorierte Kohlenwasserstoffe, Schwefelhexafluorid und Stickstofftrifluorid Die Emissionen der fluorierten Treibhausgase sind seit 1995 gesunken. Im Jahr 1995 überstiegen die Emissionen bei der Herstellung die aus der Verwendung um nahezu das Doppelte. Zwischen 1995 und 2000 sind die Emissionen von fluorierten Treibhausgasen deutlich gemindert worden. Die Emissionen sind von 2003 bis 2017 kontinuierlich gestiegen, zeigen aber nun einen deutlichen Abwärtstrend. Grund dafür sind wirksame gesetzliche Regelungen, welche die Verwendung der F-Gase limitieren . Hauptursache für die starke Zunahme war der vermehrte Einsatz von fluorierten Treibhausgasen als Kältemittel. Minderungen wurden hauptsächlich bei der Herstellung von Primäraluminium, Halbleitern, der auslaufenden Anwendung in Autoreifen, der Produktion von Schallschutzscheiben und bei Anlagen zur Elektrizitätsübertragung erreicht. Allerdings nehmen die Emissionen aus der Entsorgung von Schallschutzscheiben seit 2006 sichtbar zu, da die angenommene Lebenszeit dieser Scheiben erreicht wird. In Zukunft ist damit zu rechnen, dass die F-Gas-Emissionen, insbesondere die HFKW-Emissionen, durch die Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 weiter abnehmen. Wichtigstes Instrument der Verordnung ist die schrittweise Begrenzung der Verkaufsmengen von HFKW bis 2030 auf ein Fünftel der heutigen Verkaufsmengen. Dies wird sich zeitversetzt auf die Höhe der Emissionen auswirken. Die Schwefelhexafluorid-Emissionen aus der Entsorgung von Schallschutzscheiben werden jetzt kontinuierlich sinken (siehe Abb. „Anteile der Treibhausgase an den Emissionen“ und Tab. „Reduktion der Emissionen von direkten und indirekten Treibhausgasen und von Schwefeldioxid gegenüber dem Vorjahr“). Anteile der Treibhausgase an den Emissionen Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Tab: Reduktion der Emissionen von direkten und indirekten THG und von Schwefeldioxid gegenüber ... Quelle: Umweltbundesamt Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung Treibhausgas-Emissionen nach Kategorien Die mit 85 % im Jahr 2023 bedeutendste Quelle von Treibhausgas -Emissionen ist die Verbrennung fossiler Brennstoffe (siehe Tab. „Emissionen ausgewählter Treibhausgase in Deutschland nach Kategorien“). Insgesamt nahmen die energiebedingten Emissionen aller Treibhausgase zwischen 1990 und 2023 um 46 % ab. Die darin enthaltenen Diffusen Emissionen aus Brennstoffen sanken im gleichen Zeitraum sogar um 91 %. Die Industrieprozesse sind mit einem Anteil an den Gesamt-Emissionen von ca. 7 % die bedeutendste der anderen Kategorien. Die Emissionen des Jahres 2023 sanken gegenüber 1990 um knapp 50 %. Die Landwirtschaft liegt in der gleichen Größenordnung (Anteil 7,0 %), die Emissionen des Jahres 2023 sanken gegenüber 1990 jedoch nur um 27,1 %. Die deutlichste relative Minderung der Treibhausgas-Emissionen (-86,7 %) trat in der Abfallwirtschaft auf, so dass der Anteil an den Gesamt-Emissionen 2023 nur noch 0,8 % betrug. Nationale und europäische Klimaziele Informationen zu den deutschen Klimazielen finden Sie hier: https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/treibhausgasminderungsziele-d... Informationen zu den europäischen Klimazielen finden Sie hier: https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/europaeische-energie-klimaziele
Staub lässt sich nach Größe in verschiedene Fraktionen einteilen. Eine relevante Fraktion des Gesamtstaubes stellen die Partikel dar, deren aerodynamischer Durchmesser weniger als 10 Mikrometer (µm) beträgt (Feinstaub – PM10). Von 1995 bis 2022 sind die Feinstaub-Emissionen um 45 Prozent gesunken. Emissionsentwicklung Seit 1995 sind die Feinstaub-Emissionen in Deutschland erheblich zurückgegangen (siehe Abb. „Staub ( PM10 )-Emissionen nach Quellkategorien“). Durch die viel stärker fallenden Gesamtstaub-Emissionen erhöhte sich jedoch der Anteil der Feinstäube am Gesamtstaub über die Jahre deutlich. Aufgrund der hohen Unsicherheit der Emissionsfaktoren beziehungsweise der Anteilkennzahlen für Feinstaub und fehlenden Messdaten für die Jahre vor 1995 werden die Feinstaub-Emissionen im nationalen Inventar erst ab diesem Jahr berechnet. Die PM 10 -Emissionen sanken von 0,34 Millionen Tonnen (Mio. t) im Jahr 1995 auf 0,18 Mio. t im Jahr 2022 (-45,4 %, siehe Tab. „Emissionen ausgewählter Luftschadstoffe nach Quellkategorien“). Im Jahr 2022 stammten 41,1% der PM10-Emissionen aus Produktionsprozessen (vorwiegend bei der Herstellung von Metallen und mineralischer Produkte) und verteilten Emissionen vor allem aus Schüttgutumschlägen. Mit 37,2 % liegt auch die Summe der Emissionen aus Verbrennungsvorgängen, also aus dem Straßenverkehr (einschließlich der Abriebemissionen) sowie weiteren mobilen Quellen und aus den Haushalten sowie anderen stationären Quellen in einer ähnlichen Größenordnung. Die Emissionen der Landwirtschaft stiegen über die Jahre langsam und sinken erst in den letzten Jahren leicht. Daher und durch die gleichzeitig sinkenden Gesamtemissionen stieg ihr Anteil von 10,2 % im Jahr 1995 auf 18,0 % im Jahr 2022. Bei den PM10-Emissionen (33,1 kt PM10) aus der Landwirtschaft stammen in 2022 etwa 37 % aus der Tierhaltung, v.a. von Rindern/Milchkühen sowie von Geflügel und zu einem geringen Teil auch aus der Schweinehaltung. 63 % der landwirtschaftlichen Emissionen entstehen bei der Bearbeitung landwirtschaftlicher Böden. Staub (PM10)-Emissionen nach Quellkategorien Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Tab: Emissionen ausgewählter Luftschadstoffe nach Quellkategorien Quelle: Umweltbundesamt Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung Was ist Feinstaub? Stäube sind feste Teilchen der Außenluft, die nicht sofort zu Boden sinken, sondern eine gewisse Zeit in der Atmosphäre verweilen. Nach ihrer Größe werden Staubpartikel in verschiedene Klassen eingeteilt. Als Feinstaub ( PM10 ) bezeichnet man Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser von weniger als 10 Mikrometer (µm). Der größte Teil der anthropogenen Feinstaubemissionen stammt aus Verbrennungsvorgängen (Kfz-Verkehr, Gebäudeheizung) und Produktionsprozessen inkl. Schüttgutumschlag. In geringerem Maße sind diffuse Emissionen von Gewerbe und Handel, die Landwirtschaft, Feuerwerk, Zigaretten und Grillfeuer für die Staubemissionen verantwortlich (siehe auch „Feinstaub“ ). Feinstaub wird nicht nur direkt emittiert (primäre Partikel) sondern bildet sich auch aus Vorläuferstoffen (unter anderem aus Schwefeldioxid, Stickstoffoxid und Ammoniak) in der Atmosphäre (sekundäre Partikel). Gesundheitliche Wirkungen Die Größe der Staubteilchen (Partikel) und ihre chemische Zusammensetzung bestimmen die physikalischen und chemischen Eigenschaften des Staubes. Für die gesundheitliche Wirkung relevant sind Eigenschaften wie Korngröße , geometrische Form und auf der Oberfläche anhaftende Schadstoffe (siehe auch "Wirkungen auf die Gesundheit" und "Feinstaub-Belastung" ).
Feinstaub mit einem aerodynamischen Durchmesser kleiner als 2,5 Mikrometer (PM2,5) ist vor allem aufgrund seiner geringen Größe ein Gesundheitsrisiko. Die feinen Partikel können tiefer in die Atemwege eindringen, dort länger verbleiben und die Lunge nachhaltig schädigen. Der Artikel beschreibt die Feinstaub-Emissionen seit 1995. Emissionsentwicklung Seit 1995 sind die Feinstaub-Emissionen in Deutschland erheblich zurückgegangen. Durch die viel stärker fallenden Gesamtstaub-Emissionen erhöhte sich jedoch der Anteil der Feinstäube am Gesamtstaub über die Jahre deutlich. Die PM2,5 -Emissionen sanken von 0,20 Millionen Tonnen (Mio. t) im Jahr 1995 auf 0,08 Mio. t im Jahr 2022 (-57,8 %, siehe Abb. „Staub (PM2,5)-Emissionen nach Quellkategorien“ und Tab. „Emissionen ausgewählter Luftschadstoffe nach Quellkategorien“). Ca. zwei Drittel der Emissionen resultieren aus Verbrennungsvorgängen, die größten Anteile haben die Haushalte und Kleinverbraucher sowie der Straßenverkehr (einschließlich der Abriebemissionen). Weitere relevante Mengen an Feinstaub PM2,5 stammen aus Produktionsprozessen (vorwiegend bei der Herstellung von Metallen und mineralischer Produkte), verteilten Emissionen von Gewerbe und Handel, Schüttgutumschlägen sowie aus der Landwirtschaft. Staub (PM2,5)-Emissionen nach Quellkategorien Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Tab: Emissionen ausgewählter Luftschadstoffe nach Quellkategorien Quelle: Umweltbundesamt Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung Internationale Vereinbarungen zur Minderung der Emissionen Im Göteborg-Protokoll (1999) zur UNECE -Luftreinhaltekonvention und in der NEC-Richtlinie ( EU 2016/2284 ) der EU, wird festgelegt, dass die jährlichen PM2,5 -Emissionen ab 2020 um 26 % niedriger sein müssen als 2005. Diese Ziele wurden 2021 und 2022 eingehalten. Auf EU-Ebene legt die NEC-Richtlinie ( EU 2016/2284 ) auch fest, dass ab 2030 die jährlichen Emissionen 43 % niedriger gegenüber 2005 sein sollen. Dieses Ziel wurde bisher nicht erreicht. Was ist Feinstaub? Stäube sind feste Teilchen der Außenluft, die nicht sofort zu Boden sinken, sondern eine gewisse Zeit in der Atmosphäre verweilen. Nach ihrer Größe werden Staubpartikel in verschiedene Klassen eingeteilt. Als Feinstaub ( PM10 ) bezeichnet man Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser von weniger als 10 Mikrometer (µm). Von diesen Partikeln besitzt ein Teil einen aerodynamischen Durchmesser, der kleiner ist als 2,5 µm ( PM2,5 ). Hierzu gehört auch die Fraktion der ultrafeinen Partikel (< 0,1µm). Der größte Teil der anthropogenen Feinstaubemissionen stammt aus Verbrennungsvorgängen (Kfz-Verkehr, Gebäudeheizung) und Produktionsprozessen inkl. Schüttgutumschlag. In geringerem Maße sind diffuse Emissionen von Gewerbe und Handel, die Landwirtschaft, Feuerwerk, Zigaretten und Grillfeuer für die Staubemissionen verantwortlich (siehe auch „Feinstaub“ ). Im Vergleich zu den PM10-Emissionen der Landwirtschaft werden PM2,5-Emissionen aus der Landwirtschaft hingegen vornehmlich durch die Güllewirtschaft dominiert. Feinstaub wird nicht nur direkt emittiert (primäre Partikel) sondern bildet sich auch aus Vorläuferstoffen (unter anderem aus Schwefeldioxid, Stickstoffoxid und Ammoniak) in der Atmosphäre (sekundäre Partikel). Gesundheitliche Wirkungen Die Größe der Staubteilchen (Partikel) und ihre chemische Zusammensetzung bestimmen die physikalischen und chemischen Eigenschaften des Staubes. Für die gesundheitliche Wirkung relevant sind Eigenschaften wie Korngröße , geometrische Form und auf der Oberfläche anhaftende Schadstoffe. Sehr feine Staubpartikel können weit in die Lunge eindringen und dort ihre gesundheitsschädigenden Wirkungen entfalten (siehe auch "Wirkungen auf die Gesundheit" und „Feinstaub-Belastung“ ).
Az.: 53.0050/22/6.2.1-Rewö Genehmigungsverfahren gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz Niederauer Mühle GmbH, Werk Kreuzau zur Änderung der Papierfabrik auf dem Werksgelände in 52370 Kreuzau, Windener Weg 1, Flur 12-15 Gegenstand des Vorhabens ist im Wesentlichen: - Erhöhung der Produktionskapazität von 1000 t/d auf 1400 t/d - Änderung der Abluftführung im Bereich der Papiermaschine 2 mit der Errichtung eines neu-en Zentralkamins - Verringerung der diffusen Emissionen im Bereich der Stoffaufbereitung durch Zusammen-fassung der Hallenabluftführung und zentraler Ableitung über einen Kamin. Der gesamte Veröffentlichungstext mit den genauen Angaben zu den Auslegungsorten der Antragsunterlagen und Angaben zum Erörterungstermin kann im Amtsblatt und auf der Homepage der Bezirksregierung Köln (www.brk.nrw.de) und auf dieser Seite ab dem 17.02.2023 eingesehen werden. In diesem Portal stehen die kompletten Antragsunterlagen (wie sie auch an den Auslegungsorten ausliegen) ab dem 21.02.2023 zu Einsicht zur Verfügung.
Auf der Grundlage des § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird hiermit folgendes bekannt gegeben: Die Firma Martinswerk GmbH hat gem. § 8 i.V.m. §16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die erste Teilgenehmigung zur wesentlichen Änderung des Kraftwerks am Standort in Bergheim in 50127 Bergheim, Kölnerstraße 110, Gemarkung Kenten, Flur 10, Flurstück 45 beantragt. Die Martinswerk GmbH betreibt an ihrem Standort in Bergheim u.a. eine Anlage zur Herstellung von Aluminiumhydroxid. Die für den Prozess erforderliche Energie in Form von Dampf wird im betriebseigenen Kesselhaus erzeugt. Da aufgrund des beschlossenen Kohleausstiegs zukünftig keine Rohbraunkohle mehr zur Verfügung stehen wird, ist es erforderlich, die Energieversorgung der Anlage umzustellen. Hierzu ist geplant, die Dampferzeugung für die Aluminiumhydroxidproduktion von Braunkohle vollständig auf Erdgas umzustellen und die bestehenden Anlagen stillzulegen. Im Zuge dessen ist die Errichtung und der Betrieb eines neuen Gaskesselhauses auf dem Standortgelände geplant. Die Anlage zur Herstellung von Aluminiumhydroxid fallt unter die Nummer 4.1.14 (G, E) des Anhanges 1 der 4. BImSchV. Das geplante Gaskesselhaus stellt eine Nebenanlage zur Aluminiumhydroxidanlage zur Erzeugung von Heißdampf und Reinstkondensat sowie Strom dar. Mit der künftigen Gesamtfeuerungswärmeleistung von ca. 153,13 MW ist es der Nr. 1.1 (G, E) der 4. BImSchV zugeordnet. Des Weiteren ist die Anlage der Nr. 4.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zuzuordnen und mit einem „A“ gekennzeichnet. Das Gaskesselhaus fällt für sich genommen unter die Nr. 1.1.2 der Anlage 1 UVPG und ist ebenfalls in der Spalte 1 mit einem „A“ gekennzeichnet. Daher ist für das geplante Vorhaben gemäß § 9 Abs. 3 Nr. 2 UVPG im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls anhand der Kriterien der Anlage 3 des UVPG zu untersuchen, inwieweit die Erweiterung der Dampferzeugungsanlage erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben könnten und somit die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich wäre. Die entsprechende Prüfung hat ergeben, dass zusätzliche erhebliche nachteilige Auswirkungen hinsichtlich der Schutzgüter Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern nicht zu erwarten sind. Die Antragstellerin konnte anhand an Immissionsprognose nach den Vorgaben der TA-Luft nachvollziehbar darstellen, dass aus dem Änderungsvorhaben keine weiteren relevanten Luftverunreinigungen aus direkten Quellen (z.B. Feuerungsanlagen) zu besorgen sind. Durch die Umsetzung der o.a. Maßnahmen werden die diffusen Emissionen an TA-Luft-relevanten Stoffen innerhalb der Anlage nicht relevant erhöht, da die neuen Pumpen und Armaturen nach den Vorgaben der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) ausgelegt werden und somit als technisch dicht zu betrachten sind. Aus der vorliegenden detaillierten Immissionsprognose nach den Vorgaben der TA-Lärm geht hervor, dass sich das Vorhaben auf die Schallimmissionssituation in der Umgebung insgesamt nicht relevant auswirkt. Eine Gefährdung des Wassers ist ebenfalls nicht zu besorgen, da wassergefährdende Stoffe der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) entsprechend gehandhabt werden. Die durch das Vorhaben anfallenden Abfälle werden nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ordnungsgemäß verwertet bzw. beseitigt. Damit ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung in diesem Verfahren entbehrlich. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Auf der Grundlage des § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung (UVPG) wird hiermit folgendes bekannt gegeben: Die Firma Siegwerk Druckfarben AG & Co. KGaA hat gem. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Genehmigung einer wesentlichen Änderung der Anlage zur Herstellung von Druckfarben in Siegburg, Gemarkung Siegburg, Flur 3, Flurstück 1557/54 und Gemarkung Wolsdorf, Flur 4, Flurstück 1662, beantragt. Der Genehmigungsantrag beinhaltet im Wesentlichen die Anpassung der Anlage an die Vorgaben der TA Luft durch Installation eines Prozess-Abluft-Systems, die Er-richtung einer sog. „High-Runner-Linie“ im Gebäude 180.2 sowie die Nutzung der Gebäude 161 und 162 zur Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten. Der vorliegende Antrag stellt ein Änderungsvorhaben nach Nr. 4.4 der Anlage 1 des UVPG dar. Es wurde eine allgemeine Vorprüfung nach § 9 Absatz 1 Nr. 2 i.V.m. § 7 Absatz 1 UVPG durchgeführt. Diese hat ergeben, dass zusätzliche erhebliche nach-teilige Auswirkungen hinsichtlich der Schutzgüter Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern nicht zu erwarten sind. Das Änderungsvorhaben wird innerhalb einer bereits durch das Siegwerk industriell genutzten, versiegelten Fläche umgesetzt. Relevante Auswirkungen auf den Natur-haushalt (Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt) werden daher am Ort der Errich-tung nicht hervorgerufen. Es sind keine Eingriffe in das Grundwasser vorgesehen. Eine Gefährdung des Wassers ist ebenfalls nicht zu besorgen, da die geplanten An-lagen entsprechend den Vorgaben der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) betrieben werden. Das neue Prozess-Abluft-System wird diffuse Emissionen vermindern; gefasste Emissionen ändern sich nicht. Die Art und Menge der anfallenden Abfälle ändert sich nicht; die Entsorgung ist über die bestehenden Entsorgungswege gesichert. Die Änderungen werden nach dem Stand der Lärmminderungstechnik ausgeführt, es ergeben sich keine relevanten Er-höhungen der Schallemissionen. Damit ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung in diesem Verfahren entbehrlich. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 208 |
Land | 15 |
Type | Count |
---|---|
Förderprogramm | 75 |
Text | 133 |
Umweltprüfung | 8 |
unbekannt | 7 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 28 |
offen | 70 |
unbekannt | 125 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 222 |
Englisch | 7 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 126 |
Datei | 126 |
Dokument | 141 |
Keine | 46 |
Webseite | 39 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 223 |
Lebewesen & Lebensräume | 223 |
Luft | 223 |
Mensch & Umwelt | 223 |
Wasser | 223 |
Weitere | 217 |