s/directive 2008/56/ec/Directive 2008/50/EC/gi
Diese Auswertung der Luftqualität im Jahr 2024 in Deutschland basiert auf vorläufigen, noch nicht abschließend geprüften Daten aus den Luftmessnetzen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes, Stand Februar 2025. Aufgrund der umfangreichen Qualitätssicherung in den Messnetzen stehen die endgültigen Daten erst Mitte 2025 zur Verfügung. Die jetzt vorliegenden Daten lassen aber eine generelle Einschätzung des vergangenen Jahres zu. Ausgewertet werden die Schadstoffe Feinstaub ( PM10 und PM2,5 ), Stickstoffdioxid (NO2) sowie Ozon (O3). Betrachtet werden nicht nur geltende Ziel- und Grenzwerte, sondern auch die aktuell geltenden Richtwerte der Weltgesundheitsorganisation. Zudem wird die neue Luftqualitätsrichtlinie vorgestellt. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.
<p>Die wichtigsten Fakten</p><p><ul><li>Zwischen 2010 und 2023 ging der Anteil der Bevölkerung, der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PM10#alphabar">PM10</a>-Konzentrationen oberhalb des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/w?tag=WHO#alphabar">WHO</a>-Richtwerts von 15 µg/m³ im Jahresmittel ausgesetzt war, von 90,5 % auf 1,1 % zurück.</li><li>Seit 2019 lag der Bevölkerungsanteil mit einer Feinstaubbelastung oberhalb des EU Grenzwerts von 20 µg/m³ im Jahresmittel (verbindlich einzuhalten ab 2030) bei weniger als 0,5 %, im Jahr 2023 sogar bei 0 %.</li><li>Die aktuell geltenden Maßnahmen sollten weiter beibehalten und gegebenenfalls erweitert werden, um das Ziel der WHO Empfehlung im Hilblick auf die Belastung der Bevölkerung mit PM10 in 2030 erreichen zu können.</li></ul></p><p>Welche Bedeutung hat der Indikator?</p><p>Feinstaub in der Atemluft ist gesundheitsschädlich. Die Feinstaubpartikel werden über die Atmung aufgenommen und können, je nach Größe, unterschiedlich tief in die Atemwege eindringen. Besonders kleine Partikel können über das Lungengewebe bis ins Blut gelangen. Feinstaub gilt als Auslöser für diverse Krankheiten (siehe <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftschadstoffe-im-ueberblick/feinstaub">„Feinstaub“</a>).</p><p>Feinstaub entsteht vorwiegend durch menschliche Aktivitäten, wie beispielsweise bei Verbrennungsprozessen oder durch mechanische Prozesse (z.B. Reifen- und Bremsabrieb bei Kraftfahrzeugen). Ein Teil des Feinstaubs entsteht in der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Atmosphre#alphabar">Atmosphäre</a> durch chemische Reaktionen gasförmiger Luftschadstoffe (wie Stickoxide und Ammoniak) und wird daher als „sekundärer“ Feinstaub bezeichnet.</p><p>Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a> erfasst die durchschnittliche jährliche <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PM10#alphabar">PM10</a>-Belastung in Deutschland basierend auf Messstationsdaten im ländlichen und städtischen Hintergrund. Vergleichsweise höher belastete Messstellen an Straßen mit hohem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/v?tag=Verkehrsaufkommen#alphabar">Verkehrsaufkommen</a> oder in der Nähe von großen Industrieanlagen werden nicht mit einbezogen. Daher könnte der Indikator die Belastungssituation in Deutschland tendenziell leicht unterschätzen.</p><p>Wie ist die Entwicklung zu bewerten?</p><p>Im gesamten Betrachtungszeitraum war ein nennenswerter Teil der Bevölkerung Deutschlands Feinstaub-Konzentrationen oberhalb des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/w?tag=WHO#alphabar">WHO</a>-Richtwerts für die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PM10#alphabar">PM10</a>-Fraktion von ausgesetzt. Dieser beträgt 15 µg/m³ im Jahresmittel. Die Anzahl der in Deutschland betroffenen Menschen weist von 2010 zu 2023 einen deutlichen Rückgang von rund 74 Mio. auf 0,9 Mio. Personen vor. Gleichzeitig nahm der Anteil der Bevölkerung mit einer PM10-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Exposition#alphabar">Exposition</a> oberhalb des ab 2030 verbindlich geltenden EU-Grenzwerts (20 µg/m³ im Jahresmittel) von 34,7 Mio. in 2010 auf 0,0 Mio. Personen in 2023 ab. Seit 2019 lag der Bevölkerungsanteil bereits unter 0,5 %. Dies belegt, dass Maßnahmen zur Emissionsminderung während der letzten Jahre bereits zu einer deutlichen Reduktion der Feinstaubbelastung (PM10) in Deutschland geführt haben. Ein weiterer Rückgang der Belastung bis 2030 ist durch die Emissionsreduktionsverpflichtungen der <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016L2284">NEC-Richtlinie</a> zu erwarten. Bei Umsetzung der Maßnahmen aus den nationalen Luftreinhalteprogrammen (in <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/regelungen-strategien/nationales-luftreinhalteprogramm#die-emissionshochstmengen-der-alten-nec-richtlinie">Deutschland</a> u. a. der „Kohleausstieg“, die Verringerung der Ammoniak-Emissionen aus der Landwirtschaft und die Verkehrswende (E-Mobilität)) können die Emissionen von Feinstaub und seinen Vorläufergasen bis 2030 weiter reduziert werden. Zum Schutz der Gesundheit und zur Erreichung des Ziels, dass 2030 der von der WHO empfohlene Richtwert nicht überschritten wird, ist die Aufrechterhaltung und Intensivierung von Maßnahmen auch auf europäischer Ebene erforderlich.</p><p>Im Dezember 2024 ist die überarbeitete europäische Luftqualitätsrichtlinie in Kraft getreten. Mit dieser wird ab dem Jahr 2030 die Einhaltung strengerer Grenz- und Zielwerte europaweit gesetzlich festgeschrieben. Für PM10 wird der neue verbindlich einzuhaltende EU-Grenzwert ab 2030 von 40 auf 20 µg/m³ im Jahresmittel gesenkt, der dem Zwischenziel 4 der WHO Empfehlungen entspricht.</p><p>Wie wird der Indikator berechnet?</p><p>Für den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a> werden Daten des chemischen Transportmodells REM-CALGRID mit <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PM10#alphabar">PM10</a>-Messdaten der Immissionsmessnetze der Bundesländer und des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> kombiniert und auf die Fläche Deutschlands übertragen. Dabei werden nur die Messstationen berücksichtigt, die keinem direkten Feinstaubausstoß z.B. aus dem Verkehr ausgesetzt sind. Die PM10-Daten werden anschließend mit räumlichen Informationen zur Bevölkerungsverteilung kombiniert. Der methodische Ansatz ist im Fachartikel <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/4031/publikationen/artikel_5_dnk.pdf">Kienzler et al. 2024</a> beschrieben.</p><p><strong>Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umwelt-gesundheit/gesundheitsrisiken-durch-feinstaub">Bedeutung der Feinstaubbelastung für die Gesundheit</a>“.</strong></p>
Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 2 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Einzelfragen zu Fahrverboten und Verbotszonen Die Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.05.2008 über Luft- 1 qualität und saubere Luft für Europa (Luftqualitätsrichtlinie) als sekundäres Unionsrecht erfuhr ihre nationale Umsetzung im Wege des 8. Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutz- 2 3 gesetzes (BImSchG) sowie der 39. Verordnung zur Durchführung des BImSchG. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) führte in einer aktuellen Entscheidung hinsichtlich Verkehrsverboten für Dieselfahrzeuge aus: „Erweist sich ein auf bestimmte Straßen oder Straßenabschnitte beschränktes Verkehrsverbot für (bestimmte) Dieselfahrzeuge als die einzig geeignete Maßnahme zur schnellstmöglichen Einhal- tung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte, verlangt Art. 23 Abs. 1 Unterabsatz 2 der Richtlinie 4 2008/50/EG, diese Maßnahme zu ergreifen.“ Die gegen diese Entscheidung erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsge- richt mit Beschluss vom 07.01.2019 - 1 BvR 2851/18 - einstimmig nicht zur Entscheidung ange- nommen. Von einer Begründung wurde nach § 93d Abs. 1 Satz 3 Bundesverfassungsgerichtsge- setz (BVerfGG) abgesehen. 1 Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.05.2008 über Luftqualität und sau- bere Luft für Europa (ABl. EU Nr. L 152 vom 11.6.2008, S. 1-44). https://eur-lex.europa.eu/legal-con- tent/DE/NIM/?uri=CELEX:32008L0050. Letzter Zugriff: 28.05.2019. 2 Achtes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 31.07.2010 (BGBl. I S. 1059). https://www.bgbl.de/xa- ver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl110s1059.pdf%27%5D__1559048143046. Letzter Zugriff: 28.05.2019. 3 Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BImSchV) vom 02.08.2010 (BGBl. I S. 1065), zuletzt geändert durch Verordnung vom 18.07.2018 (BGBl. I S. 1222). https://www.gesetze-im-internet.de/bim- schv_39/BJNR106510010.html. Letzter Zugriff: 28.05.2019. 4 BVerwG, Urteil vom 27.02.2018, 7 C 26/16, zitiert nach juris: Leitsatz. WD 8 - 3000 - 075/19 (29.05.2019) © 2019 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 2 Einzelfragen zu Fahrverboten und Verbotszonen Zur Frage, ob und inwieweit eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 Grundgesetz (GG) statthaft ist, die auf die verfassungsgerichtliche Kontrolle einer EU-Richtlinie bzw. eines formellen Geset- zes, das in Umsetzung einer EU-Richtlinie ergangen ist, abzielt, wird auf die folgenden Ausfüh- rungen im Grundgesetz-Kommentar Maunz/Dürig verwiesen: „Anders als im Fall der Ultra-vires- und der Identitätskontrolle hat das Bundesverfassungsgericht sich selbst für die Grundrechtskontrolle ein seit 1986 geltendes Moratorium auferlegt. Das Ge- richt verzichtet auf die Ausübung seiner Gerichtsbarkeit, soweit die Überprüfung von sekundä- rem Unionsrecht am Maßstab der Grundrechte des Grundgesetzes betroffen ist, solange die Eu- ropäische Union einen wirksamen Schutz der Grundrechte gegenüber der Hoheitsgewalt der Union generell gewährleistet, der dem vom Grundgesetz jeweils als unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutz im Wesentlichen gleich zu achten ist, zumal den Wesensgehalt der Grund- rechte generell verbürgt. Das gilt für alle Rechtsetzungsakte nach Art. 288 Abs. 1-4 AEUV, also für Verordnungen ebenso wie für Richtlinien und an die Bundesrepublik Deutschland gerichtete Beschlüsse. Das Bundesverfassungsgericht behält sich die Kontrolle sekundären Unionsrechts am Maßstab der deutschen Grundrechte nur noch für den (ganz unwahrscheinlichen) Fall vor, dass die europäische Rechtsentwicklung einschließlich der Rechtsprechung des Europäischen Ge- 5 richtshofs … unter den erforderlichen Grundrechtsstandard abgesunken ist.“ „Umsetzungsgesetze unterliegen nicht der Prüfung des Bundesverfassungsgerichts, soweit sie Unionsrecht umsetzen, das keinen Umsetzungsspielraum lässt, sondern zwingende Vorgaben macht. (…) Die Frage, ob und inwieweit sekundäres Unionsrecht zwingende Vorgaben macht o- der noch Umsetzungsspielräume belässt, ist von den Fachgerichten zu klären, die dabei gegebe- nenfalls den EuGH im Wege der Vorabentscheidung gemäß Art. 267 Abs. 1 AEUV anrufen müs- 6 sen.“ *** 5 Maunz/Dürig/Dederer, 85. EL November 2018, GG Art. 100 Rn. 119 m.w.N. (Fettungen durch Verf.) 6 Maunz/Dürig/Dederer, 85. EL November 2018, GG Art. 100 Rn. 123 f. m.w.N. (Fettungen durch Verf.) Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)
<p>Die wichtigsten Fakten</p><p><ul><li>Der Anteil der Bevölkerung mit einer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PM25#alphabar">PM2,5</a>-Belastung oberhalb von 10 µg/m³ im Jahresmittel (EU-Grenzwert verbindlich einzuhalten ab 2030) ist in Deutschland seit 2010 deutlich zurückgegangen.</li><li>Jedoch war zwischen 2010 und 2023 nahezu die gesamte Bevölkerung einer Feinstaubbelastung oberhalb des aktuellen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/w?tag=WHO#alphabar">WHO</a>-Richtwerts für PM2,5 (5 µg/m³ im Jahresmittel) ausgesetzt.</li><li>Für einen verbesserten Gesundheitsschutz sind weitere Maßnahmen zur Reduktion der Feinstaubbelastung erforderlich.</li></ul></p><p>Welche Bedeutung hat der Indikator?</p><p>Feinstaub in der Atemluft ist gesundheitsschädlich. Die Feinstaubpartikel werden über die Atmung aufgenommen und können, je nach Größe, unterschiedlich tief in die Atemwege eindringen. Besonders kleine Partikel können über das Lungengewebe bis ins Blut gelangen. Feinstaub gilt als Auslöser für diverse Krankheiten (siehe <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftschadstoffe-im-ueberblick/feinstaub">„Feinstaub“</a>).</p><p>Feinstaub entsteht vorwiegend durch menschliche Aktivitäten, wie beispielsweise bei Verbrennungsprozessen oder durch mechanische Prozesse (z.B. Reifen- und Bremsabrieb bei Kraftfahrzeugen). Ein Teil des Feinstaubs entsteht in der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Atmosphre#alphabar">Atmosphäre</a> durch chemische Reaktionen gasförmiger Luftschadstoffe (wie Stickoxide und Ammoniak) und wird daher als „sekundärer“ Feinstaub bezeichnet.</p><p>Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a> erfasst die durchschnittliche jährliche <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PM25#alphabar">PM2,5</a>-Belastung in Deutschland basierend auf Messstationsdaten im ländlichen und städtischen Hintergrund. Vergleichsweise höher belastete Messstellen an Straßen mit hohem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/v?tag=Verkehrsaufkommen#alphabar">Verkehrsaufkommen</a> oder in der Nähe von großen Industrieanlagen werden nicht mit einbezogen. Daher könnte der Indikator die Belastungssituation in Deutschland tendenziell leicht unterschätzen.</p><p>Wie ist die Entwicklung zu bewerten?</p><p>Zwischen 2010 und 2023 war nahezu die gesamte Bevölkerung Deutschlands Feinstaub-Konzentrationen oberhalb des aktuellen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/w?tag=WHO#alphabar">WHO</a>-Richtwerts für <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PM25#alphabar">PM2,5</a> (5 µg/m³ im Jahresmittel) ausgesetzt. Die Anzahl der in Deutschland betroffenen Menschen ist in dieser Zeit von 81,7 Mio. auf 83,1 Mio. Personen angestiegen, bedingt durch das Bevölkerungswachstum im selben Zeitraum. Gleichzeitig ging der Anteil der Bevölkerung mit einer PM2,5-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Exposition#alphabar">Exposition</a> oberhalb des ab 2030 verbindlich geltenden EU-Grenzwerts (10 µg/m³ im Jahresmittel) von 81,7 Mio. in 2010 auf 0,1 Mio. Personen in 2023 zurück (entsprechend ca. 0,1 % der Bevölkerung). Dies belegt, dass Maßnahmen zur Emissionsminderung während der letzten Jahre bereits zu einer deutlichen Reduktion der Feinstaubbelastung in Deutschland geführt haben.</p><p>Ein weiterer Rückgang der Belastung bis 2030 ist durch die Emissionsreduktionsverpflichtungen der <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016L2284">NEC-Richtlinie</a> zu erwarten. Bei Umsetzung der Maßnahmen aus den nationalen Luftreinhalteprogrammen (in <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/regelungen-strategien/nationales-luftreinhalteprogramm#https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/regelungen-strategien/nationales-luftreinhalteprogramm#die-emissionshochstmengen-der-alten-nec-richtlinie">Deutschland</a> u. a. der „Kohleausstieg“, die Verringerung der Ammoniak-Emissionen aus der Landwirtschaft und die Verkehrswende (E-Mobilität), können die Emissionen von Feinstaub und seinen Vorläufergasen bis 2030 weiter reduziert werden. Zum Schutz der Gesundheit sind allerdings noch weitreichendere Maßnahmen auch auf europäischer Ebene erforderlich, um die Feinstaubbelastung weiter abzusenken.</p><p>Im Dezember 2024 ist die überarbeitete europäische Luftqualitätsrichtlinie in Kraft getreten. Mit dieser wird ab dem Jahr 2030 die Einhaltung strengerer Grenz- und Zielwerte europaweit gesetzlich festgeschrieben. Für PM2,5 wird der neue verbindlich einzuhaltende EU-Grenzwert ab 2030 von 25 auf 10 µg/m³ im Jahresmittel gesenkt, was dem Zwischenziel 4 der WHO Empfehlungen entspricht.</p><p>Wie wird der Indikator berechnet?</p><p>Für den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a> werden Daten des chemischen Transportmodells REM-CALGRID mit <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PM25#alphabar">PM2,5</a>-Messdaten der Immissionsmessnetze der Bundesländer und des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> kombiniert und auf die Fläche Deutschlands übertragen. Dabei werden nur die Messstationen berücksichtigt, die keinem direkten Feinstaubausstoß z.B. aus dem Verkehr ausgesetzt sind. Die PM2,5-Daten werden anschließend mit räumlichen Informationen zur Bevölkerungsverteilung kombiniert. Der methodische Ansatz ist im Fachartikel <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/4031/publikationen/artikel_5_dnk.pdf">Kienzler et al. 2024</a> beschrieben.</p><p><strong>Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel </strong>„<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umwelt-gesundheit/gesundheitsrisiken-durch-feinstaub">Bedeutung der Feinstaubbelastung für die Gesundheit</a>“<strong>.</strong></p>
<p>Die Jahresmittelwerte der Stickstoffdioxid-Belastung zeigen seit 1995 eine deutliche Abnahme. Erstmalig im Jahr 2024 überschreiten die gemessenen Stickstoffdioxid-Konzentrationen den seit 2010 einzuhaltenden Grenzwert nicht mehr.</p><p>Belastung durch Stickstoffdioxid</p><p>Ballungsräume und Städte sind im Vergleich zum Umland stärker von Luftschadstoffbelastungen betroffen, da die Emissionen in dicht besiedelten Gebieten erwartungsgemäß höher sind. Dabei ist die Belastung nicht im gesamten Gebiet einer Stadt einheitlich. Die höchsten Stickstoffdioxid (NO2) Konzentrationen werden nahe der Hauptemissionsquelle, an viel befahrenen Straßen, gemessen. Je nach Lage der Messstation werden verkehrsnah NO2-Jahresmittelwerte zwischen 20 und 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) gemessen.</p><p>Mit zunehmender Entfernung zu verkehrsreichen Straßen verringert sich die NO2-Konzentration in der Luft. Da jedoch neben dem Verkehr weitere Stickstoffoxid-Quellen (z.B. aus dem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/v?tag=verarbeitenden_Gewerbe#alphabar">verarbeitenden Gewerbe</a> und Haushalten) über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind, entsteht eine Grundbelastung über dem Stadtgebiet, die als städtische Hintergrundbelastung bezeichnet wird und als typisch für städtische Wohngebiete anzusehen ist. Hier liegen die NO2-Jahresmittelwerte im Bereich von 10 bis 20 µg/m³. Mit Jahresmittelwerten um 5 µg/m³ wird die deutlich niedrigere NO2-Belastung entfernt von Emissionsquellen in ländlichen Gebieten gemessen (siehe Abb. „Trend der Stickstoffdioxid-Jahresmittelwerte“).</p><p>Seit 1995 ist in allen beschriebenen Belastungsregimen ein Rückgang erkennbar. An den Messstationen des Umweltbundesamtes, die weit entfernt von lokalen Schadstoffquellen liegen, um weiträumig und grenzüberschreitend transportierte Luftmassen zu untersuchen, werden NO2-Konzentrationen noch deutlich unter 5 µg/m³ gemessen (siehe Karten „Stickstoffdioxid (NO2) - Jahresmittelwerte“).</p><p>Überschreitung von Grenzwerten</p><p>In der <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1536738979424&uri=CELEX:32008L0050">EU-Richtlinie 2008/50/EG</a> – in deutsches Recht mit der <a href="https://www.bmuv.de/gesetz/39-verordnung-zur-durchfuehrung-des-bundes-immissionsschutzgesetzes/">39. BImSchV</a> umgesetzt – ist für den Schutz der menschlichen Gesundheit ein Jahresgrenzwert von 40 µg/m³ im Jahresmittel festgelegt, der seit 2010 einzuhalten ist (siehe Tab. „Grenzwerte für die Schadstoffe Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide“). Keine der städtischen verkehrsnahen Luftmessstationen registrierte 2024 Überschreitungen dieses Jahresgrenzwertes. An städtischen Hintergrundmessstellen traten ebenfalls keine Überschreitungen auf (siehe Abb. „Prozentualer Anteil der Messstationen mit Überschreitung des Stickstoffdioxid-Jahresgrenzwertes“). Der ebenfalls seit 2010 einzuhaltende 1-Stunden-Grenzwert für Stickstoffdioxid (200 µg/m³ dürfen nicht öfter als 18-mal überschritten werden) wurde zuletzt im Jahr 2016 überschritten, damals sehr vereinzelt, vor allem an stark befahrenen Straßen mit Schluchtcharakter. 2024 wurde demnach erneut deutschlandweit keine Überschreitung des 1-Stunden-Grenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) festgestellt.</p><p>Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide</p><p>Stickstoffoxide (NOx) können als Stickstoffdioxid (NO2) oder Stickstoffmonoxid (NO) auftreten. Überwiegend wird Stickstoffmonoxid (NO) emittiert. NO tritt aber großräumig nicht in Erscheinung, da dieses Gas relativ schnell von Luftsauerstoff (O2) und Ozon (O3) zu NO2 oxidiert wird.</p><p>Herkunft</p><p>Stickstoffoxide entstehen als Produkte unerwünschter Nebenreaktionen bei Verbrennungsprozessen. Die Hauptquellen von Stickstoffoxiden sind Verbrennungsmotoren und Feuerungsanlagen für Kohle, Öl, Gas, Holz und Abfälle. In Ballungsgebieten ist der Straßenverkehr die bedeutendste <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/luft/luftschadstoff-emissionen-in-deutschland/stickstoffoxid-emissionen">NOx-Quelle</a>.</p><p>Gesundheitliche Wirkungen</p><p>Stickstoffdioxid ist ein ätzendes Reizgas, es schädigt das Schleimhautgewebe im gesamten Atemtrakt und reizt die Augen. Durch die dabei auftretenden Entzündungsreaktionen verstärkt es die Reizwirkung anderer Luftschadstoffe zusätzlich. In der Folge können bei hohen Konzentrationen Atemnot, Husten, Bronchitis, Lungenödem, steigende Anfälligkeit für Atemwegsinfekte sowie Lungenfunktionsminderung auftreten. Nimmt die NO2-Belastung der Außenluft zu, leiden daher besonders Menschen mit vorgeschädigten Atemwegen und Allergien darunter. In epidemiologischen Studien konnte ein Zusammenhang zwischen der zeitnahen Belastung mit NO2 und der Zunahme der Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie der Sterblichkeit in der Bevölkerung beobachtet werden. Diese Effekte sind bei langfristiger Belastung noch deutlich ausgeprägter darstellbar.<em><br></em></p><p>Messdaten</p><p>Derzeit wird in Deutschland an etwa 500 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2546/dokumente/no2_2018.xlsx">Stationen</a> NO2 gemessen.</p>
Der Klimawandel beeinflusst sämtliche Lebensbereiche der Menschen. Auch im Bereich Ernährung macht sich dies bemerkbar. Auch dadurch gewinnen beispielsweise Alternativen für Proteinquellen zunehmend an Bedeutung. Im Titelbeitrag der UMID-Ausgabe 01/2025 werden einige dieser Alternativen für die Lebensmittel- und Futterproduktion vorgestellt sowie die damit zusammenhängenden Qualitätsstandards für Lebensmittelsicherheit und in welchen Bereichen diese bereits Anwendung finden. Ein weiterer Beitrag stellt die Ergebnisse der GEDA-Studie zum Zusammenhang zwischen Bewusstsein des Klimawandels und individuellem Fleischkonsum vor. Weitere Beiträge thematisieren die zunehmende Verbreitung von Stechmücken und mögliche Maßnahmen zur Eindämmung, die Inhalte der neuen Luftqualitätsrichtlinie und deren Bedeutung für die Luftqualität in Deutschland sowie die Ergebnisse einer empirischen Untersuchung zur Vertrauensstiftung in der Bevölkerung durch fundierte Risikokommunikation von Behörden. Die Zeitschrift UMID: Umwelt und Mensch – Informationsdienst erscheint zweimal im Jahr und informiert über aktuelle Themen aus Umwelt und Gesundheit, Umweltmedizin und Verbraucherschutz. Die ausschließlich online erscheinende Zeitschrift UMID kann kostenfrei abonniert werden.
Willkommen zur neuen "UBA aktuell"-Ausgabe! Die Wärmepumpe ist eine wichtige Option, um Gebäude klimaneutral zu beheizen. Dass sie auch eine gute Lösung für ältere Häuser sein kann, zeigen mittlerweile viele gute Praxisbeispiele im UBA-Portal „So geht’s mit Wärmepumpen!“, welches vor knapp einem Jahr an den Start ging. Mehr dazu in dieser Newsletter-Ausgabe. Außerdem geht es unter anderem darum, wo Deutschland bei der Erreichung seiner Klimaziele und der europäischen Grenzwerte zur Luftqualität steht und was europaweit gegen die Belastung von Böden mit den sogenannten Ewigkeitschemikalien PFAS getan werden kann. Kommunen, Unternehmen und NGOs möchten wir unsere Kampagne #WareWunder rund um nachhaltigen Konsum vorstellen. Wir würden uns freuen, wenn Sie mitmachen! Interessante Lektüre wünscht Ihr UBA-Team der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Wärmepumpen funktionieren auch im Gebäudebestand Frau und Herr Krüger heizen mit ihrer Wärmepumpe effizient und klimafreundlich. Quelle: co2online Eine Luft-Wärmepumpe fürs schmale Reihenhaus? Erdkollektoren fürs Mehrfamilienhaus? Eine Wärmepumpe als Heizungs-Unterstützung in der Eigentümergemeinschaft? Beim Thema Wärmepumpe gibt es noch immer viele Fragen. Besonders bei Bestandsgebäuden ist die Unsicherheit groß: Geht das wirklich? Und lohnt sich das auch? Die stetig wachsende Anzahl von guten Beispielen im UBA-Portal „So geht’s mit Wärmepumpen!“ zeigt seit Mai 2024, dass und wie es geht. Beispiele für Denkmalschutz, Reihenhaus und Optimierung Ein denkmalgeschütztes Fachwerkhaus von 1932 in einer der kältesten Regionen Deutschlands spart nach Einbau einer Wärmepumpe 2.000 Euro Heizkosten jährlich – ganz ohne Fassadendämmung. Ein schmales Reihenmittelhaus ohne Garten und Keller bekommt eine Luft-Wasser-Wärmepumpe auf dem Dach: „Die Wärmepumpe ist von außen nicht zu hören und im Haus meist sehr leise. Wir schlafen nur einen Meter vom Innengerät entfernt, und nur gelegentlich tritt ein niederfrequentes Geräusch auf, das noch durch Feintuning des Herstellers optimiert werden soll“, schreibt der Eigentümer des Gebäudes. Manchmal läuft die neue Heizung am Anfang nicht wie erwartet. Familie Mücke stellte fest, dass das System ineffizient arbeitet und einen schlechten Warmwasserkomfort bietet. Doch ein Umbau konnte das Problem lösen: Die Effizienz wurde erheblich verbessert, was zu Heizkosteneinsparungen von 30 bis 40 Prozent führte. Auch Beispiele für Mehrfamilienhäuser und Nichtwohngebäude Auf „So geht’s mit Wärmepumpen!“ gibt es auch Projekte in Nichtwohngebäuden und Mehrfamilienhäusern. Da aufgrund des Alters von Gebäude (Baujahr 1890) und Heizungsanlage die nötigen Vorlauftemperaturen und Heizlasten nicht einfach zu bestimmen waren, entschied sich eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Konstanz für eine Wärmepumpe, die im Hybridsystem durch die vorhandene Gasheizung unterstützt wird. In den Projekten im Portal berichten Gebäudeeigentümer*innen oder Akteure aus Planung, Energieberatung oder Architektur aus erster Hand von ihren Erfahrungen. Viele haben außerdem eine E-Mail-Adresse als Kontaktmöglichkeit hinterlegt. Vorbild sein und Wärmepumpen-Erfahrung teilen! Sie haben selbst eine Wärmepumpe? Dann sind Sie schon jetzt ein Vorbild . Lassen Sie andere an Ihren Erfahrungen teilhaben und zeigen Sie Ihr Projekt im Wärmepumpen-Portal ! Sie kennen andere Haushalte mit Wärmepumpen? Dann leiten Sie diese Mail gerne weiter! Unterstützung durch Projektteam ifeu , co2online und Ingenieurbüro Heckmann unterstützen das UBA im Rahmen eines Forschungsprojektes bei der Konzeption, dem Aufbau, der Pflege und der Außenkommunikation zum Portal „So geht’s mit Wärmepumpen!“. Das Projektteam ist per E-Mail erreichbar unter: UBA-WP-Datenbank@co2online.de . Kann man Leitungswasser bedenkenlos trinken? Leitungswasser oder Mineralwasser – ist beides gleich gesund? Wie hoch ist die Leitungswasserqualität in Deutschland wirklich? Und wie ist es im Ausland? Focus.de geht diesen Fragen auf den Grund, gemeinsam mit dem UBA-Experten Dr. Thomas Rapp. Kleine Solar-Stromspeicher helfen dem Klima nicht Das Balkonkraftwerk mit einem Stromspeicher ergänzen oder beides gleich im "Paket" kaufen – die Geschäftsidee boomt gerade in Deutschland. Bei den Stromkosten lohnt sich das nach ein paar Jahren, ein Beitrag zum Klimaschutz lässt sich nicht entdecken. Artikel bei den Klimareportern und in der Frankfurter Rundschau unter anderem mit UBA-Experte Matthias Futterlieb. 2024 erstmals alle Grenzwerte zur Luftqualität eingehalten Die Maßnahmen zur Luftreinhaltung zahlen sich aus. 2024 ist das erste Jahr, in dem in Deutschland alle Grenzwerte der europäischen Luftqualitätsrichtlinie eingehalten wurden. Allerdings sind weitere Anstrengungen bis 2030 erforderlich. Ute Dauert in der ARD-Tagesschau. Reisen in die Antarktis: Diese Folgen hat Tourismus am Südpol Pinguine, Eisberge, atemberaubende Fjorde: Die Antarktis lockt viele Menschen inzwischen als Traumziel. Auch durch Social Media wächst der Tourismus im Südpolarmeer. Ein Forschungsprojekt untersucht die Folgen, die das für die Natur hat. Jochen Steiner vom SWR 2 im Gespräch mit UBA-Expertin Rita Fabris. UBA-Zahl des Monats März 2025 Quelle: UBA
Der Klimawandel beeinflusst sämtliche Lebensbereiche der Menschen. Auch im Bereich Ernährung macht sich dies bemerkbar. Auch dadurch gewinnen beispielsweise Alternativen für Proteinquellen zunehmend an Bedeutung. Im Titelbeitrag der UMID-Ausgabe 01/2025 werden einige dieser Alternativen für die Lebensmittel- und Futterproduktion vorgestellt sowie die damit zusammenhängenden Qualitätsstandards für Lebensmittelsicherheit und in welchen Bereichen diese bereits Anwendung finden. Ein weiterer Beitrag stellt die Ergebnisse der GEDA-Studie zum Zusammenhang zwischen Bewusstsein des Klimawandels und individuellem Fleischkonsum vor. Weitere Beiträge thematisieren die zunehmende Verbreitung von Stechmücken und mögliche Maßnahmen zur Eindämmung, die Inhalte der neuen Luftqualitätsrichtlinie und deren Bedeutung für die Luftqualität in Deutschland sowie die Ergebnisse einer empirischen Untersuchung zur Vertrauensstiftung in der Bevölkerung durch fundierte Risikokommunikation von Behörden.Die Zeitschrift UMID: Umwelt und Mensch – Informationsdienst erscheint zweimal im Jahr und informiert über aktuelle Themen aus Umwelt und Gesundheit, Umweltmedizin und Verbraucherschutz. Die ausschließlich online erscheinende Zeitschrift UMID kann kostenfrei abonniert werden.
Tief Luft holen – das kann man in Sachsen-Anhalt ganz unbesorgt tun. Die Daten der vergangenen Immissionsschutzberichte zeigen: Die Luft im Land wird immer sauberer. Auch 2023 wurden die Grenzwerte für wesentliche Luftschadstoffe wie Stickstoffdioxid und Feinstaub an allen Mess-Stationen in Sachsen-Anhalt sicher eingehalten. Damit sich alle Interessierten ganz einfach selbst von der steigenden Luftqualität überzeugen können, sind die Daten des Lufthygienischen Überwachungssystems Sachsen-Anhalt (LÜSA) in das Umweltportal des Landes integriert worden – und ab sofort bequem, modern und übersichtlich unter https://umwelt.sachsen-anhalt.de/luesa zu finden. Aktuell umfasst das LÜSA-Netz insgesamt 26 Messstationen – in Großstädten, an Industriestandorten und im ländlichen Raum. Lage und Zahl der Stationen sowie Messverfahren sind europaweit einheitlich geregelt; Grundlage dafür ist die EU-Luftqualitätsrichtlinie. Im modernen Umweltportal können die stündlich erhobenen Messdaten aller Stationen jetzt bequem über Auswahlmenüs abgerufen werden. Im Vergleich zum bisherigen, technisch veralteten LÜSA-Webauftritt sind zudem neue Angebote und Funktionen verfügbar, etwa grafische Darstellungen der Messwertverläufe und Prognosen der Belastung mit Luftschadstoffen. Alle Messdaten können auch heruntergeladen werden. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X
Die Luftqualität wird in Nordrhein-Westfalen vom Landesamt für Natur, Umwelt und Klima gemessen und bewertet. Für die Bewertung gibt es neue Maßstäbe, die aktuelle Studien und Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) berücksichtigen. Die Belastung unserer Atemluft kann zeitlich und räumlich stark schwanken. Viele Faktoren beeinflussen die Schadstoffkonzentration. Dazu gehören die Schadstoffausstöße aus Industrie, Verkehr oder Feuerstätten, die sich im Verlauf eines Tages, einer Woche oder eines Jahres stark verändern können. Auch Wetterverhältnisse beeinflussen die Konzentration von Schadstoffen in der Luft. Von der Bebauungsstruktur hängt ab, wie sich Schadstoffe ausbreiten. Deshalb werden innerhalb einer Stadt oder einer Region zum Teil sehr unterschiedliche Werte gemessen. Das LANUK bildet die regional unterschiedliche Luftqualität in Form eines Index´ im Internet ab. (https://luftqualitaet.nrw.de/lqitabelle.php) Aus den Ergebnissen der kontinuierlichen Luftüberwachung entsteht stündlich ein Index der Luftqualität für 60 verschiedene Orte in Nordrhein-Westfalen. Dazu gehören die Großstädte, viele kleinere Städte und ländliche Gebiete. Die Werte einer Messstation werden mit Hilfe von Schwellenwerten fünf Indexklassen von „sehr gut“ bis „sehr schlecht“ zugeordnet. Das Angebot umfasst die Daten für Stickstoffdioxid, Schwefeldioxid, Ozon und die Feinstaubfraktionen mit den Partikelgrößen von maximal 2,5 und 10 Mikrometern. Gesundheit im Fokus Seit Dezember 2024 gibt es die überarbeitete Luftqualitätsrichtlinie in der Europäischen Union. Sie schreibt unter anderem vor, dass die Öffentlichkeit und insbesondere vulnerable Personengruppen zeitnah über die Luftqualität informiert werden müssen. Das Umweltbundesamt hatte bereits seit 2019 ein Index-System zur Bewertung der Luftqualität verwendet. Das System wurde jetzt gemeinsam mit der IVU Umwelt GmbH und der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf weiterentwickelt. WHO Leitlinien und aktuelle Forschungen zu Krankheitshäufigkeiten und Sterblichkeit sind in die neuen Bewertungskriterien eingeflossen. Zu den verschiedenen Belastungsklassen gibt das Umweltbundesamt Verhaltenstipps für die Allgemeinbevölkerung und für empfindliche Personengruppen. Nach dem modernisierten Bewertungssystem wird auch die Luftqualität in Nordrhein-Westfalen bewertet. Das LANUK hat sein digitales Informationsangebot zum Thema Luft umfassend modernisiert. Das Informationssystem „Luftqualität.NRW“ ermöglicht den Zugang zu Messwerten, Zeitreihen, Tabellen und Karten. Für die 60 Orte in Nordrhein-Westfalen, an denen die Luftqualität kontinuierlich gemessen wird, sind die Ergebnisse als Stundenmittelwerte und als Luftqualitätsindex einsehbar. Die Daten werden stündlich aktualisiert. Aktuelle Luftqualität: https://luftqualitaet.nrw.de/lqitabelle.php Erläuterungen zum Luftqualitätsindex beim Umweltbundesamt: https://www.umweltbundesamt.de/der-luftqualitaetsindex-lqi-des-umweltbundesamtes zurück
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