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Großes entsteht in unseren Dörfern

Rund die Hälfte der saarländischen Bevölkerung wohnt in ländlich geprägten Räumen. Nachbarschaftshilfe, ehrenamtliches Engagement und ein reges Vereinsleben sind dort tragende Säulen des Zusammenlebens. Um die ländlichen Gemeinden und Regionen nachhaltig und zukunftssicher zu verbessern, unterstützt mein Ministerium diese mit dem Drei-Säulen-Modell: „Nachhaltige Dorfentwicklung Saarland“, „LEADER und Regionalbudget“ sowie der „Agentur Ländlicher Raum“. Dabei nicht unerwähnt bleiben darf auch die gute Zusammenarbeit mit dem Innenministerium beim sogenannten Cappuccino-Prinzip, das für Kommunen eine Förderung für Projekte mit bis zu 90 Prozent ermöglicht.

Dorfentwicklung und Ländlicher Wegebau in Sachsen-Anhalt Staatliche Förderinstrumente der Dorfentwicklung und des Ländlichen Wegebaus

In der Förderperiode 2023-2027 bestehen Fördermöglichkeiten für Vorhaben zur Dorfentwicklung und des Ländlichen Wegebaus in Sachsen-Anhalt ausschließlich innerhalb von LEADER/CLLD. Die Grundlage der Förderung bildet die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung sowie über die Verfahrensgrundsätze von LEADER in Sachsen-Anhalt“ ( Richtlinie LEADER 2023-2027 ). Ob und in welcher Höhe ein Vorhaben gefördert wird, entscheidet die zuständige Lokale Aktionsgruppe (LAG). Maßgeblich für die Förderentscheidung ist, inwieweit das Vorhaben zur Umsetzung der in der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) formulierten Zielen beiträgt. Das Vorhabenauswahlverfahren ist LAG-spezifisch geregelt. Informationen hierzu gibt das jeweils zuständige LAG-Management. Die Kontaktdaten der Ansprechpartner für jede LAG sowie weitere Informationen zum LEADER/CLLD-Prozess finden Sie auf der LEADER/CLLD-Netzwerkseite ( Link zur Internetseite ). Die Bewilligungsbehörden für diesen Förderbereich sind die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten. Das für Ihre LAG und damit Ihr Vorhaben zuständige Amt finden Sie im Merkblatt zur EU-Förderung ( Merkblatt EU Förderung ).

17. Europäischer Dorferneuerungspreis Quarnebeck vertritt Sachsen-Anhalt Was zeichnet Quarnebeck aus? Preisverleihung zum Europäischen Dorferneuerungspreis 2022 Weitere Informationen

Der 17. Europäische Dorferneuerungspreis steht unter dem Motto "Brücken bauen". Im Oktober 2022 hat die Jury 21 Dörfer in zwölf Ländern besucht. Dabei hat sich die Jury vor Ort über den Stand der Landentwicklungs- und Dorferneuerungsaktivitäten informiert und die Menschen kennengelernt, die hinter den Projekten stehen. Als Sieger des Dorfwettbewerbs "Unser Dorf hat Zukunft" hat sich Quarnebeck , Ortsteil von Wenze (Altmarkkreis Salzwedel), für den 26. Bundeswettbewerb qualifiziert. Der Ort wurde mit Silber ausgezeichnet und erhielt einen Sonderpreis für "Engagement gegen Extremismus". Aufgrund der Erfolge auf Landes- und Bundesebene hatte das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Quarnebeck für den Europäischen Dorferneuerungswettbewerb 2022 nominiert. Nach einer Ortsbereisung hat die Jury den Altmarkort mit dem "Europäischen Dorferneuerungspreis in Silber" für besondere Leistungen in zahlreichen Bereichen der Dorfentwicklung ausgezeichnet. So urteilte die Jury: "Quarnebeck, Sachsen-Anhalt, Deutschland, stemmt sich als kleines Dorf in der dünn besiedelten Altmark beeindruckend gegen Abwanderung, Überalterung und Ohnmacht, indem es als eine große Gemeinschaft die eigenen Ressourcen vollumfänglich und nachhaltig nutzt und in diesem Lebensmodell aus Mehrgenerationenhilfe und Willkommenskultur attraktiv für Neue und Neues ist. Als Teil des Biosphärenreservates Moor Drömling sind Umwelterziehung, Blühstreifen, eine Geburtenwiese mit alten Obstsorten, Insektenhotels, Nistplätze gefährdeter Vogelarten im ehemaligen Trafoturm, eine zertifiziert nachhaltige Waldbewirtschaftung fester Bestandteil des Dorflebens. Ein Biolandwirtschaft- Erlebnishof lockt RadfahrerInnen und Wohnmobile aus ganz Europa in das Dorf. Der neue Schlosserbetrieb in einem ehemaligen Stall ist energieautark dank Hackschnitzelheizung und PV-Anlagen auf dem Dach. Öffentliche W-Lan-Spots und Klönbänke, kurze Wege per Rad oder lange per Rufbus, auch als gemeinschaftliche Kulturfahrten, ein selbst getragenes Gemeinschaftshaus – vieles wird klug, mit wenigen Mitteln und viel Engagement betrieben. Als Leuchtturm strahlt das alle zwei Jahre von Jugendlichen aus Quarnebeck und Umgebung veranstalteten Musik- und Familienfest 'RoQ keeps equality', das mit Installationen, (Sofa-)konzerten und Workshops Zeichen setzt gegen Extremismus und für Dialog." Quarnebeck liegt im nördlichen Teil des Naturparkes Drömling an einer alten Heerstraße. Mit seinen Aktivitäten ist der Ort ein kultureller Leuchtturm für die Region. Die engagierte Dorfgemeinschaft integriert Musikfestivals ("RoQ keeps equality"), Kabarettabende, Weihnachtsmärkte und Klönbänke fest ins Dorfleben. Unter dem Motto "Nachhaltigkeit auf kurzem Weg" schaffen die rund 180 Einwohner Blühwiesen als Nahrungsquelle für Bienen und Insekten. Die Verleihung der Europäischen Dorferneuerungspreise 2022 findet im Mai 2023 im Hofheimer Land (Bayern) statt.

HUMANA Second Hand Kleidung GmbH

Bei HUMANA Secondhand finden Sie einzigartige Secondhand- und Vintage Mode zu kleinen Preisen. Nachhaltigkeit und bewusster Konsum sind Themen, die uns immer am Herzen liegen. Unsere Ware stammt überwiegend aus Berlin. Unsere Gewinne werden reinvestiert bzw. für globale Entwicklung eingesetzt: Bildung, Gesundheit, Dorfentwicklung, Landwirtschaft und Umwelt. Weitere Informationen Zeitraum: Das Projekt existiert seit 1996 . Wirkungskreis: Mit dem Projekt werden bis zu 100.000 Personen oder mehr erreicht. Transformationsfeld 4: Nachhaltige Wirtschaft, Finanzen und Konsum Das Transformationsfeld inkludiert die folgenden UN-Nachhaltigkeitsziele: 8. Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum 9. Industrie, Innovation und Infrastruktur 12. Nachhaltige/r Konsum und Produktion 13. Maßnahmen zum Klimaschutz Mehr Informationen zum Transformationsfeld

REGION.innovativ: Interkommunale Kooperation und Transformation als Grundlage einer regionalen Kreislaufwirtschaft und einer nachhaltigen Regionalentwicklung im Landkreis Saarlouis, Teilprojekt 2

Das Projekt "REGION.innovativ: Interkommunale Kooperation und Transformation als Grundlage einer regionalen Kreislaufwirtschaft und einer nachhaltigen Regionalentwicklung im Landkreis Saarlouis, Teilprojekt 2" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Gemeinde Nalbach - Stabstelle I - Umwelt, Klimaschutz und Dorfentwicklung.

UDhZ_Durchf%C3%BChrungsbestimmungen_2024.pdf

,,Unser Dorf hat Zukunft“ 12. Landeswettbewerb 2024/25 Durchführungsbestimmungen Ziel des WettbewerbsBewertung Das Ziel des Wettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“ ist es, das Bewusst- sein der Bürgerinnen und Bürger für ihre Einflussmöglichkeiten zu stärken. Die Dörfer zeigen, wie ihre Dorfgemeinschaften mit viel Kreativität, Leidenschaft und Einfallsreichtum zu einem attraktiven Leben auf dem Land beitragen und so ein gutes Gefühl für Ihre Heimat entwickeln.Im Mittelpunkt steht das bürgerschaftliche Engagement. Besonders berücksichtigt werden die Ausgangslage sowie die eigenständigen Leistun- gen der Dorfgemeinschaft bei der Bewältigung der Herausforderungen. In allen Bereichen spielt die Zusammenarbeit mit benachbarten Ortsteilen und Dörfern eine wichtige Rolle. Im Wettbewerb zeigen die Menschen, was sie bewegt und wie sie ihr Dorf fit für die Zukunft machen:• Sie entwickeln Ideen mit den Menschen vor Ort • Sie gestalten die Dorfentwicklung gemeinsam und setzen Projekte um • Sie meistern die Herausforderungen der Zukunft mit konkreten Aktivitäten1. Wirtschaft, Infrastruktur und Entwicklungskonzepte Gefragt sind unter anderem gute Pläne und bessere Infrastruktur, um Unternehmensideen, Gründergeist und den Tourismus auf dem Land zu unterstützen. Dazu gehören Dinge wie lokale Geschäfte, wichtige Dienstleistungen vor Ort, nachhaltige Fortbewegung, erneuerbare Energie, bessere Internetverbindung und Digitalisierung. Um die engagierten Menschen vor Ort zu unterstützen, ihr Handeln und Engagement anzuerkennen und zu würdigen, wird der 12. Dorfwett- bewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ vom Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt auf der Grundlage des 28. Bundeswettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“ durchgeführt.2. Zusammenhalt, soziales Miteinander und Kultur Im Fokus stehen Gemeinschaftsaktionen, interkulturelle und genera- tionenübergreifende Aktivitäten sowie Initiativen, die den Zusammenhalt der Dorfgemeinschaft unterstützen. Auch die ortsübergreifende Zusam- menarbeit z.B. bei Bildungs-, Betreuungs-, Kultur- und Tourismusange- boten trägt dazu bei, dass die Menschen gerne auf dem Land leben. Teilnahmebedingungen An dem Landeswettbewerb “Unser Dorf hat Zukunft” können alle Dorfge- meinschaften teilnehmen, die sich für die sozialen, kulturellen, wirtschaft- lichen, ökologischen und baulichen Belange ihres Ortes engagieren und ihr Umfeld attraktiv gestalten. Teilnahmeberechtigt sind räumlich geschlossene Orte, Ortschaften oder Ortsteile (Dörfer) mit überwiegend dörflichem Charakter mit bis zu 3.000 Einwohnern und Gruppen von angrenzenden Dörfern, sofern sie zusammen nicht mehr als 3.000 Einwohner haben. Die Initiative für die Teilnahme kann von Vereinen, Initiativen und Gemeindevertretungen aus- gehen. 1/3 3. Baukultur, Natur, Umwelt und Klimawandel Wir suchen Ideen, um alte Gebäude zu erhalten und weiterzuentwickeln. Zum Beispiel, indem man die alte Post in ein Dorfgemeinschaftshaus umwandelt oder andere Projekte startet, um alte Gebäude auf neue Weise zu nutzen. Naturschutz, Maßnahmen gegen den Klimawandel und der Schutz historischer Kulturlandschaften sind ebenfalls wichtig. 4. Beurteilt wird abschließend der Gesamteindruck des Dorfes Ausschlaggebend sind die Aktivitäten und das große Engagement der Bürgerinnen und Bürger, die dazu beitragen, den unverwechselbaren Dorf- und Landschaftscharakter zu erhalten. ,,Unser Dorf hat Zukunft“ 12. Landeswettbewerb 2024/25 Organisation Dem Landeswettbewerb sind Kreiswettbewerbe vorgeschaltet. Kreiswettbewerb Die Landkreise und die kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau richten die Kreis- wettbewerbe aus. Die Unterlagen zur Anmeldung finden Sie auf der jewei- ligen Homepage des Landkreises oder der kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau. Bis zum 30.06.2024 informieren die Landkreise und die kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt über die teilnehmenden Dörfer an den Kreiswettbewerben. Alle an den Kreiswettbewerben teilnehmenden Dörfer sollen eine finan- zielle Anerkennung vom Land erhalten. Dafür stehen, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, 100.000 Euro zur Verfügung. Die Landkreise und die kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau melden bis zum 31.10.2024 die Gewinner und Platzierten auf Kreisebene an das Ministerium. Landeswettbewerb Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt führt 2025 den Landeswettbewerb durch. Eine Landesbewertungskommission bereist die Wettbewerbsorte voraus- sichtlich im Frühsommer 2025. Die Auszeichnungsveranstaltung wird im Herbst 2025 stattfinden. Am Landeswettbewerb nehmen die Gewinner der Kreiswettbewerbe einschließlich der kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau teil. Als Orientierung gilt, dass bei 15 bis 25 Dörfern pro Landkreis zwei Teilnehmer und bei mehr als 25 Dörfern drei Teilnehmer zum Landeswettbewerb zugelassen werden. Die Anmeldung für den Landeswettbewerb erfolgt mit dem Formblatt „Fragebogen an die teilnehmenden Dörfer“ bis zum 15.12.2024. Alle erfordlichen Unterlagen finden Sie hier: https://lsaurl.de/dorfwettbewerb 2/3 Die Bewertung der Dörfer orientiert sich an den Bewertungskriterien des Bewerbungsleitfadens des 28. Bundeswettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Die Sieger im Landeswettbewerb erhalten 3.000 Euro und alle weiteren Teilnehmer eine finanzielle Anerkennung. Die Landesbewertungskommission wird vom Ministerium berufen und deren Entscheidungen sind endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Bundeswettbewerb Voraussetzung für die Teilnahme am 28. Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft ist die erfolgreiche Teilnahme am Landeswettbewerb. Die Sieger im Landeswettbewerb werden gemäß nachstehendem Schlüs- sel vom Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt nominiert: • bis zu 50 Teilnehmern • von 51 - 150 Teilnehmern • von 151 - 300 Teilnehmern am Kreiswettbewerb am Kreiswettbewerb am Kreiswettbewerb ein Landessieger, zwei Landessieger, drei Landessieger. Als Anerkennung werden den am Bundeswettbewerb teilnehmenden Dörfern auf der Internationalen Grünen Woche in Berlin 2027 Gold-, Silber- und Bronzemedaillen verliehen, die mit Preisgeldern in Höhe von 15.000/10.000/5.000 Euro verbunden sind. Zu aktuellen Schwerpunkt- themen können Sonderpreise vergeben und Initiativen besonders hervorgehoben werden. ,,Unser Dorf hat Zukunft“ 12. Landeswettbewerb 2024/25 Datenschutz Bitte beachten Sie die Datenschutzerklärung des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen- Anhalt, die Sie unter https://lsaurl.de/MWLDatenschutz einsehen oder un- ter datenschutz[at]mwl.sachsen-anhalt.de abfordern können. Einwilligung Mit der Anmeldung zur Teilnahme am Dorfwettbewerb willigen Sie und Ihre Begleitpersonen zudem ein, dass im Rahmen der Bereisung zum Landes- und Bundeswettbewerb sowie die Auszeichnungsveranstaltung von Ihrer Person und Ihren Begleitpersonen Foto-, Bild- und Tonaufnahmen (personenbezogene Daten) gefertigt und gespeichert werden und diese zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt verwendet werden dürfen. Zur Öffentlichkeitsarbeit des MWL gehört insbesondere die Veröffentlichung der Fotografen in Print- und sozialen Medien (z. B. Facebook, Instagram, X, LinkedIn, YouTube), auf der Internetseite www.sachsen-anhalt.de und allen Unterseiten. Herausgeber, Ausschreibung und Durchführung: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Referat Flurneuordnung, LEADER und andere Aufgaben der ländlichen Entwicklung Leipziger Straße 58 39112 Magdeburg Ansprechpartnerin: Frau Andrea Eimkemeier-Bertram Telefon: 0391-567 1967 E-Mail: dorfwettbewerb[at]mw.sachsen-anhalt.de Website: https://lsaurl.de/dorfwettbewerb 3/3

(Microsoft Word - 2024-03-25_Stellenausschreibung_SB_Förderung_LändlicherRaum_E6_A8_Altmark_NEU.docx

Stellenausschreibung Im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark ist am Standort Stendal zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als Sachbearbeitung Förderung ländlicher Raum (m/w/d) unbefristet zu besetzen. Die Einstellung von Bewerbern/Bewerberinnen (m/w/d), die derzeit noch nicht im Dienst des Landes Sachsen-Anhalt beschäftigt sind, kann erst zum 01.06.2024 erfolgen. Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark (ALFF Altmark) mit seinem Sitz in Stendal und seiner Außenstelle in Salzwedel gehört als untere Landesbehörde zum Ge- schäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt. Für das Sachgebiet 11 „Ländlicher Raum“ am Standort Stendal suchen wir eine Sachbearbeite- rin/ einen Sachbearbeiter. Sie wirken bei der Bearbeitung von Fördermaßnahmen der integrier- ten ländlichen Entwicklung, insbesondere der Dorfentwicklung mit. Im Einzelnen sind folgende Aufgaben wahrzunehmen: •Registrierung von Anträgen, •Prüfen von Anträgen auf Vollständigkeit einschließlich Schriftverkehr zur Vervollständi- gung dieser, •Eingabe von Antragsdaten, •Anlegen von Verfahrensakten mit Fristenüberwachung einschließlich Archivierung •Zuwendungsrechtliche Bearbeitung von Förderanträge, Auszahlungsanträge und Ver- wendungsnachweisen in einfachen Fällen einschließlich Erstellung der erforderlichen Be- scheide, •Örtliche Überprüfung von Maßnahmen im Vier-Augen-Prinzip, •Mittelbewirtschaftung, •Führen von Datenübersichten. Anforderungen an die Bewerberin / den Bewerber (m/w/d): Vorzugweise verfügen Sie über die Laufbahnbefähigung für den allgemeinen Verwaltungsdienst, Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt bzw. den Abschluss als Verwaltungsfachangestellte/r oder den erfolgreich abgeschlossenen Angestellten-/Beschäftigtenlehrgang I. Sofern Sie nicht die ge- forderte Laufbahnbefähigung besitzen, wird im Einzelfall geprüft, ob ein entsprechender Lauf- bahnwechsel in Betracht kommt. Nachrangig wird Ihre Bewerbung berücksichtigt, sofern Sie eine Berufsausbildung mit Rechts- bezug (z.B. Rechtsanwaltsfachangestellte/-er, Steuerfachangestellte/-er) abgeschlossen haben. Ferner erfolgt eine nachrangige Berücksichtigung, wenn Sie über einen Berufsabschluss als Kaufmann/ Kauffrau für Büromanagement (früher Bürokaufmann/-frau, Kaufmann/-frau für Büro- kommunikation und Fachangestellte/r für Bürokommunikation) oder vergleichbar verfügen. Be- werber/innen mit einer nachgewiesenen Berufserfahrung von mindestens einem Jahr in einer öffentlichen Verwaltung werden bevorzugt berücksichtigt. Eine weitere Voraussetzung ist der Führerschein Klasse B (Nachweis als Kopie beifügen) und die Bereitschaft zum Fahren mit Dienstkraftfahrzeugen. Die Tätigkeit erfordert den sicheren Umgang mit Standardsoftware (MS Office). Nachgewiesene Erfahrungen bei der Anwendung elektronischer Antragsbearbeitungssysteme und im Umgang mit HAMISSA sind von Vorteil. Kenntnisse im Haushalts- und Zuwendungsrecht sowie im Ver- waltungsrecht sind wünschenswert. Erwartet werden ferner Team-, Kommunikationsfähigkeit sowie eine hohe Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit. Was bieten wir Ihnen: •einen sicheren, vielseitigen und anspruchsvollen Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst mit umfangreichen Weiterbildungsmöglichkeiten und ein dynamisches Arbeitsumfeld in einem engagierten Team •zukunftsorientiertes Verwaltungshandeln im Rahmen der digitalen Aktenführung (E-Akte) •eine Vollzeitbeschäftigung im Umfang von 40 Stunden wöchentlich •Work-Life-Balance durch eine flexible Arbeitszeitgestaltung in Form von Gleitzeit und dem Ausgleich von Mehrarbeitszeiten durch Freizeit, Homeoffice, Teilzeitbeschäftigung •30 Tage Urlaub pro Kalenderjahr bei einer Verteilung der Arbeitszeit auf fünf Tage pro Kalenderwoche und 24.12 und 31.12 als dienstfreie Tage •übliche Sozialleistungen im öffentlichen Dienst wie zum Beispiel betriebliche Altersvor- sorge •betriebliches Gesundheitsmanagement (beispielsweise Dienstsport mit Arbeitszeitan- rechnung, jährliche Beteiligung des Amtes am Firmenlauf in Stendal, unterschiedliche Gesundheitskurse und Präventionsmaßnahmen) •eine Jahressonderzahlung von derzeit 74,35 v.H. für Tarifbeschäftigte und in Höhe von derzeit 400,00 Euro für Beamtinnen und Beamte im November •Parkmöglichkeiten und Fahrradstellplätze an der Dienststelle, gute Anbindung an den öf- fentlichen Nahverkehr Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Der Arbeitsplatz ist nach Entgeltgruppe 6 TV-L bewertet. Die Einstellung erfolgt dementsprechend bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraussetzungen nach der vorgenannten Entgeltgruppe. Sofern die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen, ist die Einstellung im Beamtenverhältnis möglich. Die Stelle ist diesbezüglich nach Besoldungsgruppe A 8 Landesbesoldungsordnung bewertet. Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Der Bewerbung ist ein Nach- weis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Michelmann (03931/633 328). Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 25.03.2024 über unser Online-Bewerbungssystem. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de (Stellenangebots-ID 1095626) Bitte sehen Sie von Bewerbungen in anderer Form ab. Diese werden nicht berücksichtigt und nicht zurückgeschickt. Beim Stellenportal für den öffentlichen Dienst Interamt.de können Sie sich über den Button „Online bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie genauere Informationen, wenn Sie den But- ton „Online bewerben“ anklicken. Nähere Informationen zur Registrierung entnehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Alle Bewerber*innen (m/w/d) werden gebeten, auf jeden Punkt des Anforderungsprofils einzu- gehen, den Online-Bewerbungsbogen vollständig auszufüllen (ein Verweis auf die Anlagen ge- nügt nicht) und folgende Anlagen als pdf-Dokument hochzuladen: •Tabellarischer Lebenslauf •Zeugnis und Urkunde über den Berufsabschluss (einschließlich Fächer- und Notenüber- sicht) •Arbeitszeugnisse, geforderte Nachweise (z.B. Praktika, Fort- und Weiterbildungsnach- weise) und sonstige Zertifikate •Führerschein •ggf. Nachweis über Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung •ggf. schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte (betrifft Bedienstete des Öffentlichen Dienstes) Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter https://www.kmk.org/zab Hinweis: Bewerbungskosten können nicht erstattet werden.

231102_Veroeffentlichung_Bund_BAnzATB3.pdf

Bekanntmachung Veröffentlicht am Donnerstag, 2. November 2023 BAnz AT 02.11.2023 B3 Seite 1 von 4 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Bekanntmachung über den Aufruf zum 28. bundesweiten Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ Vom 29. September 2023 Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft startet den 28. Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zu- kunft“. An dem bundesweiten Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ können alle, die sich auf dem Land für die sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen, ökologischen und baulichen Belange ihres Dorfes engagieren, teilnehmen. Prämiert werden sowohl Ideen, Projekte und Vorhaben, die das Leben in Dörfern attraktiv gestalten, als auch das Engagement der Dorfgemeinschaft insgesamt. Im Wettbewerb zeigen die Menschen vor Ort, was sie bewegt und wie sie das Zusammenleben und das Miteinander in ihrem Dorf zukunftsfähig gestalten. Der Wettbewerb soll dazu anregen, sich für die Gemeinschaft zu engagieren und kreative Ideen umzusetzen. Bewertet werden alle Aspekte der Dorfentwicklung: Soziale Einrichtungen rund um das Dorf, auch Kulturangebote und ein lebendiges Vereinsleben, eine attraktive und verantwortungsvolle Bau- und Grüngestaltung sowie Arbeitsplätze. Jedes Dorf mit bis zu 3 000 Einwohnern kann mitmachen. Die Basis für eine Teilnahme ist gegeben, wenn – sich die Menschen vor Ort und die Verwaltung an der Ideenfindung beteiligen, – gemeinsam die Dorfentwicklung gestaltet wird und – mit konkreten Aktivitäten die Herausforderungen der Zukunft gemeistert werden. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ruft gemeinsam mit den Ländern, Landkreisen und Ver- bänden auf, sich am 28. bundesweiten Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ zu beteiligen. 1 Was ist Inhalt des Wettbewerbs? Im Mittelpunkt steht das bürgerschaftliche Engagement. Gesucht werden Dörfer, die als Gemeinschaft dafür sorgen, dass ihr Ort attraktiv und lebenswert ist und bleibt. Dabei wird in erster Linie die Qualität der Entwicklungsschritte der vergangenen Jahre bewertet und nicht das erreichte Niveau alleine. Unser Dorf ist ein guter Ort zum Leben: Impulse für Wirtschaft und Infrastruktur Aktive Dorfgemeinschaften engagieren sich für Lebensqualität und wirtschaftliche Entwicklung, Digitalisierung und Mobilität in ihrem Ort. Oftmals helfen ein Leitbild oder eine Leitidee, bei deren Umsetzung Initiativen für eine bessere Versorgung, Infrastruktur sowie soziale und kulturelle Angebote entstehen. Dies trägt zu einer positiven Gesamtent- wicklung bei. Unser Dorf fördert Zusammenhalt: Ideen und Projekte für ein soziales Miteinander Im Wettbewerb werden Aktivitäten gesucht, die das soziale Engagement prägen, wie die ehrenamtliche Mitarbeit an Dorfprojekten, die aktive Nachbarschaftshilfe, ein vielfältiges Vereinsleben, Traditionen, Brauchtum sowie kulturelle und sportliche Aktivitäten. Altbewährtes wird durch neue Impulse weiterentwickelt. Die Kultur des Miteinanders von Jung und Alt, von Zugezogenen und Alteingesessenen wird gelebt. Unser Dorf ist zukunftsfähig: Antworten auf die Herausforderungen von Demografie und Klimawandel Im Wettbewerb überzeugen Dorfgemeinschaften, die sich der Veränderung ihrer Region durch den demografischen Wandel stellen und Bleibeperspektiven für ihre Einwohnerinnen und Einwohner schaffen. Gesucht werden kluge Herangehensweisen, die in enger Kooperation mit der Kommune erfolgversprechende Wege für das Dorf und die Region aufzeigen. Es werden beispielhafte Aktivitäten bei der nachhaltigen Dorfentwicklung, bei der Baukultur und Grüngestaltung und bei der Anpassung an den Klimawandel gesucht. Viele Dorfgemeinschaften engagieren sich beim Schutz der Arten- vielfalt in Flora und Fauna und gehen verantwortungsvoll mit Natur und Umwelt um. In allen Bereichen spielt die Zusammenarbeit mit benachbarten Ortsteilen und Dörfern eine wichtige Rolle. Der Wett- bewerb soll dazu ermuntern, die verschiedenen Stärken zu bündeln und ein regionales Selbstverständnis zu ent- wickeln. Bekanntmachung Veröffentlicht am Donnerstag, 2. November 2023 BAnz AT 02.11.2023 B3 Seite 2 von 4 2 Wer kann mitmachen? Teilnahmeberechtigt sind Dörfer mit bis zu 3 000 Einwohnern in räumlich geschlossenen Gemeinden, Ortschaften oder auch Ortsteilen, die überwiegend dörflichen Charakter haben. Auch Gemeinschaften von benachbarten Dörfern mit insgesamt bis zu 3 000 Einwohnern können mitmachen. Die Initiative zur Teilnahme kann von Vereinen, Initiativen und Gemeindevertretungen ausgehen. Für Dörfer, die beim Bundesentscheid 2023 mit Gold bewertet wurden, ist die Teilnahme am 28. Bundeswettbewerb nicht möglich. 3 Was gibt es zu gewinnen? Die Teilnahme am Wettbewerb ist eine besondere Motivation für die Dorfgemeinschaft und setzt nachhaltige Entwick- lungen in Gang – unabhängig vom Medaillenrang. Als Anerkennung werden den am Bundesentscheid teilnehmenden Dörfern Preisgelder verliehen: Für Gold 15 000 Euro, für Silber 10 000 Euro und für Bronze 5 000 Euro. Die Jury kann zudem Sonderpreise von je 3 000 Euro vergeben, um besondere Einzelprojekte zu würdigen. Die Auszeichnung der Dörfer wird im Januar 2027 mit einem Festakt im Rahmen der Internationalen Grünen Woche in Berlin gefeiert. 4 Wie läuft der Wettbewerb ab? Im bundesweiten Wettbewerb werden die zukunftsfähigsten Dörfer Deutschlands gesucht. Für eine Teilnahme am Wettbewerb melden sich Interessierte zunächst auf regionaler Ebene gemäß der Ausschreibung des jeweiligen Bundeslandes an. Das sind in vielen Ländern die Landkreise. Je nach Bundesland erfolgt der Landeswettbewerb in mehreren Stufen. Die für die Landeswettbewerbe zuständigen Stellen melden die Landessieger einschließlich deren Kontaktdaten bis zum 31. Oktober 2025 an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft entsprechend nachstehendem Schlüssel für jedes Bundesland: Bei der Beteiligung von – – – – – von 51 von 101 von 251 bis zu bis bis bis ab 50 Teilnehmern 100 Teilnehmern 250 Teilnehmern 450 Teilnehmern 451 Teilnehmer 1 Landessieger 2 Landessieger 3 Landessieger 4 Landessieger 5 Landessieger Die an das Bundesministerium gemeldeten Landessieger werden im Sommer 2026 von einer Bundesjury bereist und bewertet. Im Anschluss an die Bereisung werden die Wettbewerbssieger verkündet. Die Entscheidungen dieser Jury sind endgültig und unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 5 Was wird bewertet? Im Mittelpunkt steht das Engagement der Dorfgemeinschaft nach dem Motto „Wo sind wir gestartet – was haben wir bislang erreicht – was tun wir für die Zukunft?“. Dabei wird auch immer die individuelle Ausgangslage des Dorfes berücksichtigt. Auf Bundesebene werden folgende Bereiche bewertet: 5.1 „Unser Dorf hat Zukunft, weil wir Ziele und Konzepte entwickeln, wirtschaftliche Initiativen unterstützen und zur Verbesserung der Infrastruktur beitragen“ Bei der Entwicklung von Zukunftsperspektiven beschäftigt sich die Dorfgemeinschaft unter anderem mit den Aus- wirkungen des demografischen Wandels im Ort. Ausgangspunkt sollte ein offener Abstimmungsprozess sein, bei dem Ideen, Leitbilder und Konzepte für ein planvolles Handeln erarbeitet werden. Dabei sind kommunale Vorgaben, inter- kommunale Zusammenarbeit und regionale Kooperationen von Bedeutung. Das Zusammenspiel der lokalen Akteure, zum Beispiel aus Wirtschaft, Landwirtschaft, Ehrenamt, Verwaltung, Kultur- und Bildungseinrichtungen sowie privaten Initiativen, trägt maßgeblich zum Erfolg bei. Ziele, Entwicklungskonzepte und entsprechende Projektideen können beispielsweise in Arbeitsgruppen erarbeitet werden. Der Wettbewerb be- rücksichtigt, wie aus diesem Miteinander gemeinsame Aktivitäten und tragfähige Initiativen für das Dorf entstehen. Ein wichtiger Aspekt kann auch sein, wie Herausforderungen und Rückschläge in diesen Prozessen bewältigt werden. Die wirtschaftliche Entwicklung ist eine wesentliche Grundlage für Arbeitsplätze und damit für zukunftsfähige Dörfer. Bewertet werden Initiativen der örtlichen Unternehmen wie produzierendes Gewerbe und das Dienstleistungsgewer- be, Land- und Forstwirtschaft und Gartenbau sowie ortsansässige Kultur- und Bildungseinrichtungen. Von besonderer Bedeutung sind Aktivitäten bei der Verbesserung der Infrastruktur, mit denen unternehmerische Initiativen, eine Gründerkultur und der ländliche Tourismus unterstützt werden. Dazu zählen die Nahversorgung, beispielsweise durch Dorfläden oder auch Mehrfunktionshäuser, lokale Basisdienstleistungen, der Breitbandausbau und die Digitalisierung, Maßnahmen zur nachhaltigen Sicherung der Mobilität sowie die Energieversorgung auf erneuerbarer Basis. Bekanntmachung Veröffentlicht am Donnerstag, 2. November 2023 BAnz AT 02.11.2023 B3 Seite 3 von 4 5.2 „Unser Dorf hat Zukunft, weil wir sozial engagiert sind und dörfliche kulturelle Aktivitäten entfalten“ Ein weiterer Schwerpunkt sind soziale, kulturelle und sportliche Aktivitäten. Beispielhaft stehen hierfür das Vereins- leben, soziale, kirchliche und kommunale Projekte, Gemeinschaftsaktionen, interkulturelle und generationenüber- greifende Aktivitäten sowie Initiativen, die den Zusammenhalt der Dorfgemeinschaft unterstützen. Von besonderer Bedeutung ist das Miteinander bei der Umsetzung gemeinsam getroffener Entscheidungen. Positiv bewertet werden jene Dorfgemeinschaften, die sich mit der Geschichte ihres Ortes, ihrer Tradition und dem Brauchtum beschäftigen und durch Gemeinsinn den Ort voranbringen. Dabei werden Jung und Alt, Neubürger und Alteingesessene in die Entscheidungen über die Zukunft des Dorfes und bei konkreten Umsetzungsmaßnahmen ein- bezogen. Ortsübergreifende Kooperation und regionale Vernetzung beispielsweise bei Bildungs-, Betreuungs-, Kultur- und Tourismusangeboten oder zwischen den Vereinen tragen dazu bei, dass Menschen gerne auf dem Land leben. Eine offene Kommunikation und Willkommenskultur sind dabei wichtige Erfolgsfaktoren, wie auch die konkrete Mit- und Zusammenarbeit in regionalen Netzwerken und kommunalen Zusammenschlüssen. 5.3 „Unser Dorf hat Zukunft, weil wir wertschätzend und sensibel mit unserer Baukultur, der Natur und der Umwelt umgehen“ Bei einer zukunftsorientierten Entwicklung des Dorfes wird auf die Gestaltung der Bauten, eine flächensparende Siedlungsentwicklung sowie die Einbettung der Siedlung in die Landschaft geachtet. Gefragt sind Initiativen zur Erhaltung, Pflege und Entwicklung der ortsbildprägenden Gebäude und der Bausubstanz, aber auch Vorhaben zur Umsetzung barrierefreier Zugänge zu öffentlichen Bereichen. Die regional- und ortstypischen Bauformen und Mate- rialien sollten beachtet sowie traditionelle und moderne Elemente sinnvoll verbunden werden. Projekte zur Um- und Nachnutzung von Gebäuden sowie die naturnahe Gestaltung der privaten und öffentlichen Frei- und Verkehrsflächen tragen zu einer nachhaltigen Ortsentwicklung bei und prägen das Erscheinungsbild des Dorfes. Statt neue Baugebiete auszuweisen, sollten Leerstände beseitigt sowie bestehende Gebäude und innerörtliche Bau- lücken genutzt werden. So wird der Boden als wichtigste Produktionsgrundlage der Landwirtschaft geschont. Die Siedlungsentwicklung sollte auf der Grundlage von gemeinsam erarbeiteten Raumplanungen und Gestaltungs- ordnungen sowie in Abstimmung mit den Nachbarorten geplant sein. Es ist auf den jeweiligen Charakter des Ortes und der Landschaft zu achten. Die den Ort umgebende Natur, die landwirtschaftliche Nutzung sowie die innerörtliche Gartenkultur tragen zu einem harmonischen Ortsbild bei und prägen die Wohn- und Lebensqualität. Durch Initiativen für eine dorf- und standort- typische Begrünung sollten öffentliches Grün sowie Vor- und Hausgärten attraktiv, artenreich und sensibel gestaltet werden. Gesucht werden außerdem Aktivitäten der Dorfgemeinschaft zur Anpassung des Dorfes und seiner Gemarkung an den Klimawandel. Dem Anlegen und Pflegen von schützenden Flurelementen und der Renaturierung von Fließgewäs- sern, der nachhaltigen Landbewirtschaftung, dem Schutz von Boden, Arten und Biotopen sollten dabei besondere Bedeutung zukommen. Wichtig für das Landschaftsbild und den Naturhaushalt sind die Einbindung des Dorfes in die umgebende Landschaft, die Bewahrung naturnaher Lebensräume und die Erhaltung historischer Kulturlandschaften. Auch die nachfolgende Generation sollte in die genannten Zukunftsthemen eingebunden sowie durch entsprechende Aktivitäten einbezogen werden. Wissen und Erfahrungsschatz sollten weitergegeben werden. 5.4 „Unser Dorf ist attraktiv und lebenswert – auf dem Land haben wir unsere Zukunft“ Beurteilt wird abschließend der Gesamteindruck des Dorfes. Die Jury bewertet, wie die Inhalte und Ziele des Wett- bewerbs von der Dorfgemeinschaft umgesetzt werden. Ausschlaggebend sind die Aktivitäten und das große Enga- gement der Bürgerinnen und Bürger, die dazu beitragen, den unverwechselbaren Dorf- und Landschaftscharakter zu erhalten. 6 Gesamturteil Die drei Bewertungsbereiche (Nummer 5.1 bis 5.3) werden gleichgewichtet und bilden mit dem Gesamteindruck (Nummer 5.4) unter ausdrücklicher Berücksichtigung der Ausgangslage des Dorfes das Gesamturteil. Im Vordergrund stehen die Fortschritte für die Entwicklung des Dorfes und das Engagement der Dorfgemeinschaft. 7 Wer veranstaltet den Wettbewerb? Der Bundeswettbewerb steht unter Schirmherrschaft des Bundespräsidenten und wird vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im engen Zusammenwirken mit den für den Wettbewerb in den Ländern zuständigen Ministerien sowie mit Unterstützung nachfolgender Verbände und Organisationen durchgeführt: – Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e. V. – Bund der Deutschen Landjugend e. V. – Bundesarbeitsgemeinschaft der LEADER-Aktionsgruppen in Deutschland e. V. – Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen – Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement e. V. – Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V.

Kabinett in Sangerhausen - Haseloff: Land fördert Strukturwandel im Landkreis

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt ist heute unter der Leitung von Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff zu einer auswärtigen Kabinettssitzung in Sangerhausen zusammenkommen. Auf der Tagesordnung standen u. a. der Strukturwandel im Kohlerevier sowie regionale Themen. Nach der Unterbrechung durch die Corona-Pandemie hat die Landesregierung in Sangerhausen die Tradition der auswärtigen Kabinettssitzungen wieder aufgenommen. „Ziel ist es, mit den Verantwortlichen vor Ort ins Gespräch zu kommen, um eine bestmögliche Entwicklung der Region zu gewährleisten. Für Sangerhausen und den Landkreis Mansfeld-Südharz legen wir ein besonderes Augenmerk auf die erfolgreiche Gestaltung des Strukturwandels. Zahlreiche Projekte konnten hier bereits in Angriff genommen werden. Auch das Bauernkriegs- und Thomas-Müntzer-Jubiläum 2025 fördern wir nach besten Kräften“, so Haseloff. Enge Zusammenarbeit bei Gestaltung des Strukturwandels Im Rahmen der Strukturwandelförderung des Landes aus der Richtlinie „Sachsen-Anhalt Revier 2038“ wurden für den Landkreis Mansfeld-Südharz bereits Projektbescheide ausgereicht. Hierzu zählen der Neubau Industriestraße des Standortes Amsdorf/Etzdorf (Investitionskosten 17,38 Mio. €), ein Modellprojekt zur Weiterentwicklung des Kinderheims Schloss Harkerode hin zum generationsübergreifenden Wohn-, Lern- und Entwicklungsort (Investitionskosten 4,19 Mio. €), der Radweg Siebigerode zur touristischen Verknüpfung des regionalen und überregionalen Radwegenetzes im Harzvorland (Investitionskosten 890.000 €) sowie die „Alte Münze“ in Stolberg, zur Attraktivitätssteigerung des Museums (Investitionskosten 1,13 Mio. €). Im Rahmen der Strukturwandelprojekte wird in Sangerhausen zudem das ErlebnisZentrum Bergbau Röhrichtschacht Wettelrode weiterentwickelt und energetisch nachhaltig ausgebaut. Auch der „Innovation-Hub Holz und Klima“ als Impulsgeber zum Ausbau der Wertschöpfungskette rund um das Thema Holz, die Errichtung des „Maker Lab Eisleben“ als nachhaltige Innovationswerkstatt für Startups und Wissenstransfer, der Aufbau einer regional vernetzten Wasserstoffwirtschaft in Hettstedt oder der geplante Bau des Kranicherlebniszentrums an der Talsperre Kelbra erfolgen im Rahmen der Förderung des Strukturwandels. Im Bundesarm des Investitionsgesetzes Kohleregionen fördert der Bund den Ausbau der Ortsumfahrung Aschersleben-Süd bis nach Quenstedt im Umfang von rund 58 Mio. €. Beschlossen ist zudem der Ausbau der Ortsumfahrungen Annarode-Siebigerode und Mansfeld auf der Bundesstraße 86 (voraussichtlich rund 69 Mio. €). Mansfeld-Südharz digital Seit 2017 wurde der Breitbandausbau in der Region mit rund 37,5 Mio. € gefördert. Auch durch das Engagement des Landkreises Mansfeld-Südharz, stellvertretend für seine Mitgliedsgemeinden, liegt die 4G-Versorgung in der Fläche mittlerweile bei mehr als 95 Prozent, die 5G-Versorgung ist auf knapp 78,5 Prozent gestiegen. Das Land unterstützt in der Strukturwandelregion den Aufbau von Lorawan-Netzen für die Erfassung von gesellschaftlich relevanten Daten. Mit einer Landesförderung von 140.000 € wird derzeit ein solches Netz in Hettstedt und Umgebung aufgebaut. Vorbereitung Bauernkriegsgedenken nimmt Fahrt auf Der Landkreis Mansfeld-Südharz zählt zu den regionalen Zentren des bundesweiten Bauernkriegsgedenkens. Anlässlich des Doppelgedenkens „500 Jahre Bauernkrieg & 500. Todestag Thomas Müntzer“ greifen das Land Sachsen-Anhalt und der Landkreis Mansfeld-Südharz rund um das Jubiläumsjahr 2025 die historischen Ereignisse mit einer dezentralen Landesausstellung und einem vielfältigen Veranstaltungsprogramm in der Region auf. Zur Umsetzung des Jubiläums wurde das Projektbüro Bauernkrieg ins Leben gerufen. Das Land fördert die Vorbereitungen mit mehr 1,8 Mio. €. Die drei Landesstiftungen Kulturstiftung Sachsen-Anhalt, Stiftung Luthergedenkstätten und Kunststiftung beteiligen sich jeweils mit eigenen Projekten am Jubiläumsprogramm. Mit der Kulturstiftung Sachsen-Anhalt ist seit Mitte 2022 eine der größten Stiftungen des öffentlichen Rechts im Landkreis Mansfeld-Südharz präsent. Mit Unterstützung des Landes konnte sie zum 1. Juli 2022 die vormals städtische Kernburg von Schloss Allstedt einschließlich des Museumsbetriebs in ihr Stiftungseigentum überführen. Seit Anfang 2023 gehört außerdem die Vorburg des Schlosses zur Kulturstiftung. Die Übernahme von Schloss Allstedt erfolgte insbesondere mit Blick auf die Vorbereitungen des Bauernkriegsgedenkens. Im Rahmen des kulturpolitischen Engagements der Landesregierung erfuhren Sangerhausen und der Landkreis Mansfeld-Südharz in den Jahren 2021 und 2022 besondere Berücksichtigung. Wurden im Jahr 2021 rund 1 Mio. € an Landesmitteln für verschiedene Projekte der Kulturförderung ausgereicht, betrug die Summe der Landesmittel 2022 bereits 1,6 Mio. €. Mit diesen Mitteln wurde u. a. das Novalis-Jubiläum 2022, die Sicherung des Schlosses Mansfeld und die Rekonstruktion des Gottfried-August-Bürger-Museums in Molmerswende gefördert. Förderung des Projekts Genbanknetzwerk Rose In Sangerhausen wird seit mehreren Jahren ein seitens des Landes Sachsen-Anhalt aus 100 Prozent EU-Mitteln gefördertes Projekt umgesetzt, welches sich der nachhaltigen und dezentralen Sammlung und Erhaltung der Rose widmet. Die weltweit anerkannte wissenschaftliche Arbeit einschließlich der Koordinierung einer Zusammenarbeit von verschiedenen Partnern im sogenannten „Netzwerk Deutsche Genbank Rose“ wird am Standort des Europa-Rosariums wahrgenommen. Der Stadt Sangerhausen als Zuwendungsempfänger werden jährlich 80.000 € zur Verfügung gestellt. Ländliche Entwicklung durch Dorfentwicklung Von 2014 bis 2022 wurden im Landkreis Mansfeld-Südharz im Rahmen der Dorfentwicklung Förderungen in Höhe von rund 8,3 Mio. € bewilligt. Der Ortsteil Wolfsberg der Stadt Sangerhausen gewann 2022 gemeinsam mit Güsen im Landkreis Jerichower Land den Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ und wird Sachsen-Anhalt dieses Jahr im Bundeswettbewerb vertreten. Kommunaler Finanzausgleich bleibt wichtiges Instrument Von der Erhöhung der Finanzausgleichsmasse nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) profitierten auch die Stadt Sangerhausen und der Landkreis Mansfeld-Südharz. Die Stadt Sangerhausen erhielt im Jahr 2022 15,5 Mio. € aus dem FAG. Das sind 0,8 Mio. € mehr als im Jahr davor. Der Landkreis Mansfeld-Südharz erhielt im Jahr 2022 55,4 Mio. € aus dem FAG und damit 2,5 Mio. € mehr als im Jahr davor. Im Jahr 2023 erhält der Landkreis einschließlich der Kreisstraßenmittel Zuweisungen voraussichtlich in Höhe von insgesamt 58,5 Mio. €. Die Stadt Sangerhausen erhält aus der Erhöhung der Investitionspauschale zusätzlich 0,4 Mio. €. Erfolgreiche Unterstützung der kommunalen Haushalte Zur Milderung oder zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen und Notlagen im Haushalt von Kommunen werden aus dem Ausgleichstock nach § 17 des FAG Bedarfszuweisungen und Liquiditätshilfen erbracht. In den Jahren 2019 bis 2022 wurden für zahlreiche Gemeinden im Landkreis Mansfeld-Südharz Mittel in Höhe von insgesamt 45,7 Mio. € bewilligt. Davon erhielt die Stadt Sangerhausen 16,6 Mio. €. Damit konnte ein wesentlicher Beitrag zur Entlastung der Haushalte geleistet werden. Förderung mit Mitteln von EU- und Land Mit dem STARK III-Programm fördert das Land Sachsen-Anhalt bereits in der zweiten EU-Förderperiode die energetische Sanierung und Modernisierung von Kindertageseinrichtungen und Schulen, einschließlich zugehöriger Sportstätten sowie Ausstattungen und Außenanlagen. Dies erfolgt unter Einsatz von EU-Mitteln (ELER, EFRE) und Landesmitteln. In der EU-Förderperiode 2014-2020/22 sind im Landkreis Mansfeld-Südharz für neun Vorhaben mit Gesamtinvestitionskosten von 16,3 Mio. € EU- und Landesmittel in Höhe von zusammen 8,9 Mio. € bewilligt worden. Staatlicher Hochbau Mit besonderem Interesse für das Land Sachsen-Anhalt werden im Landkreis Mansfeld-Südharz derzeit am Standort Volkstedt zwei Projekte verfolgt. So soll die Justizvollzugsanstalt Volkstedt erweitert und eine Abschiebesicherungseinrichtung Volkstedt neu errichtet werden. Außerdem wurden im Zeitraum 2012 bis 2022 in der Stadt Sangerhausen und im Landkreis Mansfeld-Südharz 12,2 Mio. € für kleine Baumaßnahmen sowie für Bauunterhaltungsmaßnahmen verausgabt. Darunter waren auch Baumaßnahmen in der JVA Volkstedt mit 4,3 Mio. €, im Finanzamt Eisleben mit 3,1 Mio. € und im Amtsgericht Sangerhausen mit 1,8 Mio. €. „ Chancen auf Gute Arbeit verbessern Zur Bekämpfung des Fach- und Arbeitskräftemangels im Pflegebereich setzt das Land das mit 290.000 € im Landkreis Mansfeld-Südharz geförderte Projekt „Assistierte Ausbildung für die Pflegehilfe“ um. Damit auch Auszubildende mit Unterstützungsbedarf in der Pflegehilfe Fuß fassen können, bietet ihnen das Projekt sozialpädagogische Lernhilfen. Das Land unterstützt den Landkreis und die Stadt Sangerhausen zudem bei der Weiterbildung und Qualifizierung. So profitieren im Rahmen der Programme „Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG DIREKT“ und „Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG BETRIEB“ im Landkreis Mansfeld-Südharz rund 500 Männer und Frauen von diesen Weiterbildungsangeboten, die mit rund 850.000 € gefördert wurden. In Sangerhausen profitieren über 150 Personen von den Programmen. Gesundheit- und Beratungsangebote In den Jahren 2020 bis 2022 förderte das Land im Rahmen der Rechtsverpflichtung nach § 9 Abs. 3 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) die Helios Kliniken Mansfeld-Südharz GmbH mit den Standorten Eisleben, Hettstedt und Sangerhausen in Höhe von rund 7,7 Mio. €. Im September 2020 haben der Bund und die Länder den „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ geschlossen, um insbesondere Verbesserungen bei der personellen und technischen Ausstattung in den Gesundheitsämtern vorzunehmen. Der Landkreis Mansfeld-Südharz hat daraus in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt rund 772.000 € für den Personalaufwuchs erhalten. Im Bereich der Digitalisierung der Gesundheitsämter entfielen auf den Landkreis Mansfeld-Südharz rund 78.000 €. Für den Bereich der Suchtberatung und -prävention sowie der Ehe-, Lebens-, Familien- und Erziehungsberatung wurden Zuweisungen in Höhe von insgesamt rund 794.000 € ausgereicht.“ Hochwasserschutz weiterhin mit Priorität Auch wenn der Landkreis Mansfeld-Südharz nicht im Einzugsgebiet der großen Flüsse wie Elbe oder Saale liegt, wird doch auch hier stark in den Hochwasserschutz investiert. In den vergangenen zwanzig Jahren sind Maßnahmen im Gesamtvolumen von mehr als 48 Mio. € umgesetzt worden, um die Menschen an Helme, Gonna oder Wipper vor starken Hochwassern zu schützen. Zu den bedeutendsten Vorhaben gehört das für rund 24 Mio. € Ende 2020 fertiggestellte Rückhaltebecken Wippra, das 4,25 Mio. Kubikmeter Wasser aufnehmen und dadurch 21 Ortschaften vor Hochwasser schützen kann. Flurneuordnung zur Vermeidung von Bodenerosion Von besonderer Bedeutung zur Vermeidung von Bodenerosion im Landkreis Mansfeld-Südharz und der Stadt Sangerhausen sind die direkt aneinandergrenzenden Flurneuordnungsverfahren nach §86 FlurbG „Riestedt“ in Sangerhausen und „Pölsfeld“ in der Stadt Allstedt. Nach den Überflutungen und Verschlammungen im Jahr 2011 werden im Rahmen dieser Flurneuordnungsverfahren insbesondere Eigentumsstrukturen verändert, Erosionsschutzhecken angelegt sowie komplexe und kostenintensive wasserbautechnische Maßnahmen angelegt, um zukünftig eine gefahrlose Wasserableitung nach Starkregenereignissen zu gewährleisten und Schlammeinträge in die Ortslagen zu vermeiden Karstlandschaft-Südharz soll UNESCO-Biosphärenreservat werden Das Land erarbeitet derzeit den Antrag zur Anerkennung des gut 30.000 Hektar großen Biosphärenreservates Karstlandschaft Südharz durch die UNESCO. Die Antragstellung ist für das kommende Jahr geplant und soll die nachhaltige, umweltgerechte Entwicklung der einzigartigen Naturlandschaft weiter befördern. Der Prozess umfasst auch öffentliche Infoveranstaltungen, u.a. zu Auswirkungen auf die Landnutzung im Biosphärenreservat. Geplant ist zudem das wissenschaftlich begleitete Modellvorhaben „Biosphärenwald Karstlandschaft Südharz“. Es soll Optionen aufzeigen, wie der naturschutzorientierte Waldbestand angesichts von Schäden durch zunehmende Dürreperioden und Erkrankungen dauerhaft gesichert werden kann. Wiederherstellung produktiver und touristisch interessanter Wälder im Südharz Die Witterungsbedingungen der Jahre 2018 - 2022 sorgten mit Hitzewellen und -rekorden sowie ausgeprägten Niederschlagsdefiziten für eine Verschärfung der Waldschutzsituation auch im Bereich des Südharzes. Zur Verbesserung der Versorgungssituation mit forstlichem Vermehrungsgut werden gegenwertig landesweit die erforderlichen Voraussetzungen in Form von forstlichen Samenplantagen geschaffen. Im Bereich des Südharzes laufen die Vorbereitungen für die Samenplantagen für Feldahorn, Esskastanie und Küstentanne. Diese wertvollen Mischbaumarten werden unter den Bedingungen des Klimawandels einen hohen Beitrag zu Aufbau produktiver und touristisch interessanter Wälder in Sachsen-Anhalt und im Südharz bilden. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Hauteroda, 3. Planänderung

Das Flurbereinigungsverfahren "Hauteroda" liegt in Thüringen im Kyffhäuserkreis westlich angrenzend an den Höhenzug der Hohen Schrecke. Die Verfahrensfläche von 644 ha besteht größtenteils aus landwirtschaftlicher Nutzfläche, beinhaltet aber auch die Ortslage von Hauteroda. Verfahrenszwecke sind: Agrarstrukturverbesserung, Auflösung von Landnutzungskonflikten, Bodenschutz, Dorfentwicklung, Hochwasserschutz, Landschaftspflege und Naturschutz sowie Neuordnung der Eigentumsverhältnisse. Im Rahmen der vorliegenden 3. Planänderungen werden ca. 2000m² durch Wegebaumaßnahmen teilversiegelt. Demgegenüber stehen ca. 2500m² Kompensationsmaßnahmen bestehend aus Maßnahmen zur Biotopentwicklung. Schutzgebiete nach Naturschutzrecht und gesetzlich geschützte Biotope werden nicht beeinträchtigt.

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