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Smarte, nachhaltige und integrierte Stadtentwicklung durch urbane Datenanalyse, Teilvorhaben: Stadtmarketing- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft Dormagen mbH

Smarte, nachhaltige und integrierte Stadtentwicklung durch urbane Datenanalyse

Antrag der RWE Power AG auf Zulassung des Rahmenbetriebsplans für den Bau und Betrieb der Rheinwassertransportleitung zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach einschließlich Rheinwasserentnahme

Zum Abschluss der Rekultivierung für die Befüllung der Tagebauseen Hambach und Garzweiler, für die Versorgung der Feuchtgebiete im Nordraum des Tagebaus Garzweiler und für die Schaffung dauerhaft stabiler Grundwasserverhältnisse ist der Bau der Rheinwassertransportleitung einschließlich dazugehöriger baulicher Anlagen bis 2030 erforderlich. Dafür sollen aus dem Rhein bei Dormagen in Abhängigkeit vom Rheinwasserstand nach einem gestaffelten Entnahmekonzept bis zu 18 m³/s Wasser entnommen und über ein ca. 45 km langes Rohrleitungssystem zu den Tagebauen Hambach und Garzweiler gefördert werden. Der Zeitraum für die Befüllung der Tagebauseen Hambach und Garzweiler bis zur Erreichung der jeweiligen Zielwasserstände beträgt rund 40 Jahre. Anschließend soll die Rheinwassertransportleitung noch voraussichtlich rund weitere 30 Jahre betrieben werden, um Versickerungsverluste auszugleichen, bis die Seen vollständig vom natürlichen Grundwasserzustrom gespeist werden können. Zuständig für das Verfahren ist die Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde in Nordrhein-Westfalen.

Hydrologie NRW: Geprüfte Zeitreihen der Wasserstände

Die Messung des Wasserstandes an oberirdischen Gewässern erfolgt durch Pegel. Das LANUK betreibt knapp 300 Pegel, deren Messungen Grundlage für Planung und Steuerung wasserwirtschaftlicher Systeme sind. Der Pegelnullpunkt aller Pegel des LANUK wird durch Vermessungsfestpunkte auf das anerkannte Höhenreferenzsystem eingemessen. Technisch sind alle Pegel redundant mit Messwertgebern und Loggern ausgestattet. Daten werden alle 5-15 Minuten erfasst. Die dadurch erhobenen Zeitreihen werden auf Plausibilität geprüft. Lücken werden gefüllt sowie Tagesmaxima eingepflegt, wenn Sie außerhalb des genannten Messtaktes auftreten. Nach eingehender Prüfung werden die Daten freigeben und zur freien Verfügung bereitgestellt. Durch den aufwendigen Prüfungsvorgang werden diese Daten mit einer zeitlichen Verzögerung von wenigen Wochen bis Monaten veröffentlicht.

Hydrologie NRW: Geprüfte Zeitreihen der Abflüsse

Abfluss: Abflussmengen werden für alle Pegel des LANUK ermittelt. Dazu wird auf Basis von regelmäßig durchgeführten Abflussmessungen eine Wasserstands-Abflussbeziehung erstellt. Auf diese Weise können kontinuierliche Abflusszeitreihen bereitgestellt werden. Generell wird dabei zwischen Staupegeln und ETA-Pegeln unterschieden. Staupegel besitzen ein stabiles Profil wodurch sich eine sehr konsistente Beziehung zwischen Wasserstand und Abfluss herleiten lässt. ETA-Pegel sind vor allem durch Veränderungen der Uferbeschaffenheit geprägt. Beispielsweise durch starken Bewuchs an und im Gerinne. In diesem Zusammenhang durchlaufen die Zeitreihen ein aufwendiges Korrekturverfahren. Daher werden die Daten erst mit einer Verzögerung von einigen Monaten bereitgestellt. An ausgewählten Pegeln werden Fließgeschwindigkeiten gemessen um daraus Abflussmengen zu ermitteln. An diesen Pegeln kann es zu einer deutlich früheren Freigabe kommen.

Bodenfunktionsbewertungskarte - Rhein-Kreis Neuss

Böden gehören zu unseren wesentlichen Existenzgrundlagen. Sie sind Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen und damit auch Grundlage der menschlichen Ernährung. Sie speichern Wasser und Nährstoffe, das sie aufwachsenden Pflanzen zur Verfügung stellen und wandeln abgestorbene organische Substanzen durch Bodenor-ganismen in pflanzenverfügbare Nährstoffe um. Böden spielen damit eine zentrale Rolle in den globalen Stoffkreisläufen und damit auch im klimarelevanten Kohlenstoffkreislauf. Zudem schützen Böden nach Einsickerung von Niederschlagswasser und Passage durch den Bodenkörper durch Ausfilterung und chemisch-physikalische Bindung das sich neu bildende Grundwasser vor Verschmutzung, so dass sauberes Grundwasser entstehen kann, das Oberflächengewässer speist oder als Trinkwasser aufgearbeitet werden kann. Da sich Böden nur sehr langsam (Jahrhunderte bis Jahrtausende) aus dem Gestein entwickeln bzw. neu bilden können, ist der Schutz bestehender Böden vor Abtrag, Versiegelung, Verdichtung etc. eine zentrale Menschheitsaufgabe. Gesetzliche Grundlage zum Schutz der vielfältigen natürlichen Funktionen des Bodens in Deutschland ist das Bundes-Bodenschutzgesetz von 1998 (BBodSchG §2 Abs. 2 Nr. 1 und 2) zusammen mit der erst jüngst novellierten und im August 2023 in Kraft tretenden Bundesbodenschutzverordnung. Die Untere Bodenschutzbehörde des Rhein-Kreises Neuss hat in den vergangenen Jahren mit Förderung des Landes NRW großmaßstäbliche Bodenfunktionskarten für land- und forstwirtschaftlich genutzte Böden erstellen lassen.

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 2 UVPG - Rhein-Main-Rohrleitungstransportgesellschaft m.b.H. - Vorhaben Austausch Turbinenradzähler

Die Rhein-Main-Rohrleitungstransportgesellschaft m.b.H. (RMR) betreibt eine Rohrfernleitungsanlage zum Transport von Mineralölprodukten mit Verlauf von der deutsch/niederländischen Grenze über Köln bis nach Ludwigshafen und den Raum Frankfurt. Entlang der Strecke befinden sich 12 Stationen, an denen Mineralölprodukte in die Leitung ein- oder ausgespeist und die gesandeten oder empfangenen Produktmengen mit Mengenmessanlagen erfasst werden. Die aktuell dort verbauten Mengenmessanlagen in Form von Turbinenradzählern sollen im oben genannten Verfahren gegen moderne eichfähige Zähler ausgetauscht werden. Sieben dieser Stationen befinden sich in Nordrhein-Westfalen (Dinslaken, Bottrop, Homberg, Dormagen, Köln-Niehl, Köln-Godorf und Wesseling). Die weiteren fünf Stationen liegen in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Hessen. Der Austausch der dort verbauten Zähler wird bei den zuständigen Behörden in separaten Verfahren beantragt.

FloodWaive

Vorhaben 2 BBPlG: Höchstspannungsleitung Osterath – Philippsburg (Ultranet), Abschnitt C1 (Osterath - Rommerskirchen)

ID: 4636 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Vorhaben 2 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG): Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die genehmigte Höchspannungsleitung (380 kV) des Vorhabens Osterath - Philippsburg des Abschnitts C1 (Osterath - Rommerskirchen) beginnt im Rhein-Kreis-Neuss am südlichen Rande der Gemeinde Meer­busch, am Netz­verknüpfungs­punkt Osterath. Er verläuft in süd­südwestlicher Richtung, wo er die Gemeinden Kaarst und Neuss durchquert. Danach quert er die Gemeinde Greven­broich auf gut zwei Kilo­metern Länge am östlichen Rand, woraufhin er durch die Gemeinden Dormagen und Rommers­kirchen verläuft. Abschließend führt er entlang der Kreisgrenze zum Rhein-Erft-Kreis durch die Gemeinden Pulheim, Rommers­kirchen und Bergheim. Der Abschnitt endet am Umspann­werk Rommers­kirchen auf dem Gebiet der Gemeinde Berg­heim. Die Unter­lagen sehen einen Trassen­korridor für die Anbindungs­leitung vor, welche den für den Betrieb der Strom­leitung erforder­lichen Konverter an den Netz­ver­knüp­fungs­punkt sowie an die Gleich­strom­leitung anbindet. Hierfür ist bei der Umspann­anlage in Meerbusch-Osterath eine Erweiterung des Trassen­korridors auf der östlichen Seite vorgesehen. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 29.09.2023 Datum der Entscheidung: 28.11.2024 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 ff. NABEG UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: • elektronisch vorzugsweise per Onlineformular (Link unter www.netzausbau.de/vorhaben2-c1) • per E-Mail Vorhaben2@bnetza.de • schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 801, Postfach 8001, 53105 Bonn (Betreff: Vorhaben 2 Abschnitte C1) Vorhabenträger Amprion GmbH Robert-Schuman-Straße 7 44263 Dortmund Deutschland Homepage: https://www.amprion.net Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG Kontaktdaten des Auslegungsortes Online-Auslegung Deutschland Weitere Ortshinweise Die Unterlagen sind ausschließlich online abrufbar. Details entnehmen Sie bitte der offiziellen Bekanntmachung auf der Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben2. Eröffnungsdatum der Auslegung 20.11.2023 Enddatum der Auslegung 19.12.2023 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 19.12.2023 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 20.11.2023

Öffentliche Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 UVPG - Saltigo GmbH, Kaiser-Wilhelm-Allee 40, 51373 Leverkusen

Die Firma Saltigo GmbH, Kaiser-Wilhelm-Allee 40, 51373 Leverkusen, beantragt gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz die Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Herstellung von organischen Zwischen- und Fertigprodukten (CAE-Anlage, Anlage Nr. 503) an ihrem Standort im CHEMPARK Dormagen, Gemarkung Dormagen, Flur 51, Flurstück 40 durch die Neugliederung der Anlage, die Neufestlegung der Rahmenbedingungen zur Herstellung von Zwischen- und Fertigprodukten sowie die Erhöhung der Produktionskapazität von 19.000 t/a auf 24.000 t/a an Reinstoffen.

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