Die Rhein-Main-Rohrleitungstransportgesellschaft m.b.H. (RMR) betreibt eine Rohrfernleitungsanlage zum Transport von Mineralölprodukten mit Verlauf von der deutsch/niederländischen Grenze über Köln bis nach Ludwigshafen und den Raum Frankfurt. Entlang der Strecke befinden sich 12 Stationen, an denen Mineralölprodukte in die Leitung ein- oder ausgespeist und die gesandeten oder empfangenen Produktmengen mit Mengenmessanlagen erfasst werden. Die aktuell dort verbauten Mengenmessanlagen in Form von Turbinenradzählern sollen im oben genannten Verfahren gegen moderne eichfähige Zähler ausgetauscht werden. Sieben dieser Stationen befinden sich in Nordrhein-Westfalen (Dinslaken, Bottrop, Homberg, Dormagen, Köln-Niehl, Köln-Godorf und Wesseling). Die weiteren fünf Stationen liegen in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Hessen. Der Austausch der dort verbauten Zähler wird bei den zuständigen Behörden in separaten Verfahren beantragt.
Sehr geehrte Leser*innen, die kürzlichen Überschwemmungen in Folge von Starkregenereignissen verdeutlichen wiederholt den Anpassungsbedarf an zunehmende Klimarisiken – insbesondere in Städten. Die Notwendigkeit zur Anpassung ist breit anerkannt und nun mit dem am 01.07.2024 in Kraft getretenen Klimaanpassungsgesetz mit einem verbindlichen Rechtsrahmen untermauert. Das Prinzip der Schwammstadt gilt als naturbasierter Ansatz für eine klimaresiliente Stadtentwicklung. Eine neue Fachbroschüre vom Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung (KomPass) im Umweltbundesamt schlägt Politikinstrumente vor und zeigt Beispiele für kommunale Ziele auf. Erfahren Sie jetzt mehr in unserem Schwerpunktartikel . Wir freuen uns über das große Interesse an unserem Newsletter. Um diesen zielgerichtet weiterzuentwickeln, möchten wir Ihre Meinung hören. Teilen Sie uns über eine kurze Umfrage jetzt Ihr Feedback mit! Außerdem: Neue Erklärfilme des Bundesumweltministeriums (BMUV) zum Thema Klimaanpassung, Zukunftsimpulse für Klimaanpassung, spannende regionale Aktivitäten und vieles mehr. Eine interessante Lektüre wünscht Das KomPass-Team im Umweltbundesamt Klimaresiliente Schwammstädte: Mit Policy Mixes in die Umsetzung kommen Die klimagerechte Schwammstadt Quelle: Datenquelle: Monitoringbericht 2023 zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel Städte müssen sich gegen Klimarisiken wie Starkregen, Hitze und Trockenheit wappnen. Diese Notwendigkeit ist heute in der Politik und im öffentlichen Diskurs anerkannt und mündete im neuen Klimaanpassungsgesetz des Bundes. Das Konzept der Schwammstadt bietet großes Potenzial für den klimagerechten Umbau von Städten durch naturbasierte Lösungen. Ziel ist es, Niederschlagswasser aufzufangen und lokal nutzbar zu machen - das schützt Städte vor Schäden durch Starkregen und kühlt sie bei Hitze. Das gespeicherte Wasser versorgt die urbane Vegetation in Trockenzeiten und erhält deren positive Wirkung auf die Biodiversität und menschliche Gesundheit. Dennoch: Der Transformation zur Schwammstadt stehen rechtliche und organisatorische Hemmnisse im Wege. Eine neue Fachbroschüre von UBA KomPass schlägt einen Mix an Politikinstrumenten für einen unterstützenden Rahmen klimaresilienter Schwammstädte vor und zeigt konkrete Schritte zur Umsetzung auf. Weiterentwicklung unseres Newsletters: Ihre Meinung ist gefragt Sagen Sie uns ruhig die Meinung! Wir möchten unseren Newsletter Klimafolgen und Anpassung weiterentwickeln – dafür brauchen wir Ihre Hilfe. In einer kleinen, digitalen Umfrage möchten wir Ihre Meinung und Verbesserungsvorschläge hören, um mit Ihrem Feedback den Newsletter noch besser und innovativer zu gestalten. Die Beantwortung der Fragen dauert nur drei Minuten und die Auswertung erfolgt anonym. Selbstverständlich werden keine personenbezogenen Daten erhoben. Wir freuen uns auf Ihr Feedback! Bundespreis „Blauer Kompass“: Der Community-Sieger 2024 steht fest Mit insgesamt 20% von über 17.500 abgegebenen Stimmen hat das Projekt „Mit IoT zu einer klimafesten Stadt“ des Leibniz Gymnasium Dormagen das Community-Voting des Bundespreises für sich entscheiden können. Das Schülerprojekt zur Messung von Hitzebelastung hat sich das Ziel gesetzt, mit Hilfe von selbst gebauten und programmierten Temperatur- und Feuchtesensoren die Wärmebelastung in städtischen Siedlungsflächen zu messen und zur Maßnahmenentwicklung beizutragen. Eine hochranging besetzte Jury hat am 24. Juni entschieden, wer die Sieger-Projekte pro Kategorie sind. Die Bekanntgabe findet auf einer feierlichen Preisverleihung am 19. September im Umweltministerium in Berlin statt. Klimaanpassung in der Raumplanung Projekterfahrungen zur regionalen Klimaanpassung aus der BMBF-Fördermaßnahme RegIKlim sind in der neuen Ausgabe der Raumplanung vorgestellt. Die RegIKlim-Projekte zeigen das Potenzial der angewandten Anpassungsforschung zur Nutzung von Klimainformationen als Planungsgrundlage auf. Sie berichten von Erkenntnissen bei der Hitzeanpassung in Städten, Etablierung von blauer und grüner Infrastruktur im ländlichen Raum und im Umgang mit Extremereignisbündel an der Küste. Es gilt zu verstehen, wie Verwaltungen von Städten, Kommunen und Landkreisen sowie die entsprechenden Planungsebenen unterstützt werden können, um zukünftige Klimarisiken einzuschätzen, Maßnahmen zu planen und umzusetzen. BMUV: Erstes bundesweites Klimaanpassungsgesetz ist in Kraft getreten Am 1. Juli 2024 ist das erste bundesweite Klimaanpassungsgesetz in Kraft getreten. Damit erhält Deutschland erstmals einen verbindlichen Rechtsrahmen für die Klimaanpassung des Bundes, der Länder und der Kommunen. Das Gesetz schafft die Grundlagen dafür, dass alle Verwaltungsebenen strategisch Vorsorge gegen die Folgen der Klimakrise treffen und verankert die Klimaanpassung erstmals als staatliche Aufgabe im Bundesrecht. Hitzeschutzpläne für Krankhäuser und Co. – und zur Fußball-EM Der Klimawandel macht Hitzeschutz als eine Anpassungsmaßnahme zum „Dauerthema“, betonte Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach auf der zweiten Hitzeschutzkonferenz Ende Mai und legte dabei mehrere entsprechende Empfehlungen und Pläne vor. So wurde etwa die Bundesempfehlung „Musterhitzeschutzplan für Krankenhäuser“ sowie die „bundeseinheitliche Empfehlung zum Einsatz von Hitzeschutzplänen in Pflegeeinrichtungen und -diensten“ erarbeitet. Unter www.Hitzeservice.de finden sich Handlungsempfehlungen zur Erreichbarkeit vulnerabler Risikogruppen wie Freiarbeit, Kinder, Pflege, Senioren und Wohnungslose. Für die Zeit der Fußball-EM gibt es mehrsprachige Verhaltenstipps auf www.klima-mensch-gesundheit.de . Was ist Klimaanpassung? Drei neue Erklärfilme des BMUV Was genau ist eigentlich Klimaanpassung, warum ist sie notwendig und welche Maßnahmen dazu werden aktuell oder künftig umgesetzt? Fragen wie diese werden in drei neuen, kurzen Erklärfilmen des Bundesumweltministeriums (BMUV) beantwortet. Eine Einführung in das Thema bietet der Film „Was ist Klimaanpassung“. Der Beitrag „Gesundheitliche Vorsorge bei Hitzeperioden“ zeigt, welche Auswirkungen der Klimawandel mit seinen zunehmenden und anhaltenden Hitzeperioden auf die menschliche Gesundheit hat und wie Bundesländer, Städte und Gemeinden die Bevölkerung besser schützen können. Wie die Städte an das Klima angepasst werden können, zeigt der dritte Erklärfilm „Klimaanpassung in Städten“. Förderrichtlinie „KMUi-Klima“ unterstützt Klimaaktivitäten von KMU Mit der Förderrichtlinie „KMU-innovativ: Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung“ (kurz: „KMUi-Klima“) möchte das Bundesbildungsministerium (BMBF) kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) bei ihrer Umsetzung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen unterstützen. Um die Förderung können sich sowohl noch nicht geförderte KMU als auch bereits forschungsaktive Unternehmen zu weiteren Forschungs- und Entwicklungs-Aktivitäten bewerben. Die beiden Themenschwerpunkte sind Rohstoffeffizienz und Kreislaufwirtschaft sowie nachhaltiges Wassermanagement. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres. BMUV: Informationspapier zum Hochwasserschutz Das Bundesumweltministerium (BMUV) betont in seinem kürzlich veröffentlichten Informationspapier die zunehmende Häufigkeit und Intensität von Hochwasserereignissen durch die Klimakrise. Ein neues Hochwasserschutzgesetz soll den Schutz und die Vorsorge verbessern, indem es klare Regelungen für Überschwemmungsgebiete und Maßnahmen zur Risikovorsorge einführt. Zudem fördert das BMUV natürliche Klimaschutzmaßnahmen wie die Renaturierung von Wäldern, Mooren und Auen, um Wasser zu speichern und Hochwasserschäden zu mindern. 130 Millionen Euro für klimaangepasstes Waldmanagement Für Waldbesitzende, die ihren Wald an die Folgen des Klimawandels anpassen, stellt der Bund weitere 130 Millionen Euro zur Verfügung. Das Geld ist Teil des Förderprogramms „Klimaangepasstes Waldmanagement“, das ab sofort vom Bundesumweltministerium (BMUV) und dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) gemeinsam verantwortet wird. Das Programm wurde 2022 mit einem Fördervolumen von 120 Millionen Euro gestartet und damals noch ausschließlich vom BMEL betreut. Seither werden bereits mehr als 8.500 private und kommunale Waldbesitzende dabei unterstützt, einen Kriterienkatalog langfristiger Klimaschutz- und Biodiversitätsmaßnahmen in ihren Wäldern umzusetzen. Hitzevorsorge in Stadtquartieren: BBSR und BMWSB suchen Modellregionen In dem neuen Forschungsfeld «Urban Heat Labs» beabsichten das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung Modellvorhaben durchzuführen. Pro Modellvorhaben stehen 120.000 Euro über einen Zeitraum von drei Jahren zur Verfügung. Die Modellvorhaben dienen dazu, übertragbare Ansätze der Umsetzung für eine Hitzevorsorge in Städten zu generieren und Hemmnisse sowie Erfolgsfaktoren zu identifizieren. Interessierte Kommunen können sich bis zum 15. August 2024 mit Konzepten beim BBSR bewerben, die sich kurz vor beziehungsweise bereits in der Umsetzung befinden. Zwischenbilanz der Strategie „Forschung für Nachhaltigkeit" Die Strategie „Forschung für Nachhaltigkeit“ (FONA) des Bundesbildungsministeriums (BMBF) bildet seit knapp vier Jahren das Dach für Forschungsförderung in den Bereichen Klima, Energie, Umwelt und Ressourcen. Eine Zwischenbilanz zeigt, dass bereits viel erreicht wurde: So wurde etwa im Bereich Klimaanpassung in der Maßnahme „Stadtklima im Wandel“ ein Simulationsmodell entwickelt, das mehr als zehn Städte und Kommunen bereits nutzen. Weitere Beispiele sind die Sofortmaßnahme KAHR, bei der Hochwasser-Risikokarten überarbeitet und geplante Hochwasserschutzmaßnahmen beurteilt werden sowie die internationale Maßnahme SURE, die in Südostasien die Klimaresilienz von Städten unterstützt. Berliner Initiative will per Volksentscheid zum BäumePlus-Gesetz Die Berliner Initiative „BaumEntscheid“ plädiert für schnellere und weitgehendere Maßnahmen zur Klimaanpassung, als sie die Stadt aktuell verfolgt. In einem eigenen Gesetzesentwurf – dem BäumePlus-Gesetz – hat die Initiative Maßnahmen formuliert, um Berlin bis 2040 hitze- und wetterfest zu machen. So sollen etwa Gebäude begrünt, Regenwasser recycelt und auf jeder Straßenseite alle 15 Meter ein Baum gepflanzt werden. Mit einem Volksentscheid möchte die Initiative erreichen, dass das Gesetz ohne weitere Verhandlungen in Kraft tritt. Eine Voraussetzung dafür ist, dass sich bei einem vorgeschalteten Volksbegehren rund 170.000 Menschen der Forderung per Unterschrift anschließen. Starkregengefahrenkarte mit drei Szenarien für Hamburg Wo könnten bei Starkregen in Hamburg Keller volllaufen und wohin würde Wasser von kleinen Flüssen fließen, wenn diese über die Ufer treten? Antworten liefert die Starkregengefahrenkarte, die die Umweltbehörde der Stadt Hamburg veröffentlich hat. Die Karte zeigt mögliche Auswirkungen von drei Starkregenszenarien: intensiv, außergewöhnlich und extrem. Mit verschiedenen Blautönen werden Wassertiefen bzw. Überflutungshöhen angezeigt, Gelb-Rot-Färbungen illustrieren Fließgeschwindigkeiten. Über die Suchfunktion können Häuser und Straßenzüge angezeigt werden. Wird eine potenzielle Gefährdung gezeigt, rät die Stadt zur Überprüfung der Umgebung – etwa der Bordsteinkanten oder Abflussmöglichkeiten. „Klimafit in Brandenburg“: Maßnahmen zur Klimaanpassung in 8 Wochen umsetzen Mit einem dreitägigen Trainingscamp ist Mitte Mai das Projekt „Klimafit in Brandenburg“ gestartet. Ziel des Projekts ist, Tandems aus Verwaltung und Zivilgesellschaft zusammenzubringen und eine niedrigschwellige Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel innerhalb von acht Wochen umzusetzen. Insgesamt fünf Tandems nahmen an dem Camp teil und spielten nach einem Erlebnisspaziergang auf der Kleinen Elster in 2er Kajaks zu Niedrigwasser und Wasserrückhalt erste 8-Wochen-Ideen wie Verschattung und Trinkwasserausgabe durch. Die Ideen sollen nun mit interdisziplinären Teams umgesetzt werden. Das Projekt wird von Resilient Cities für das Landesministerium Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz durchgeführt. Ahrtal-Aufbau: 20 Millionen für Sinziger Kläranlage Die Flutkatastrophe im Ahrtal hat auch die Sinziger Kläranlage zerstört. Ihr Neubau auf dem Gebiet der Stadt Remange wird rund 130 Millionen Euro kosten. Mindestens 20 Millionen Euro davon übernimmt das Land Reinland-Pfalz – einen entsprechenden Förderbescheid hat die zuständige Umweltministerin Katrin Eder zum Start des Neubaus Ende Mai vor Ort überreicht. Der Neubau soll ein Leuchtturmprojekt werden, nach „heutigem besten Stand der Technik“, so die Ministerin. „Das bedeutet […] raus aus dem Überschwemmungsrisiko, hin zu einem Hochwasser-resilienteren Standort.“ Die neue Anlage soll laut Plan im Jahr 2030 in Betrieb gehen. Zukunftsimpulse für Klimaanpassung veröffentlicht Die dritte Flutkatastrophe und mehrere Hitzerekorde in diesem Jahr – die Folgen des Klimawandels sind hierzulande spürbar und das ist keine Frage des Gefühls. Die Datenlage zeigt eindringlich, dass Klimaschutz nicht mehr ausreicht. Forschende des Wuppertal Instituts haben daher Handlungsimpulse und Lösungsansätze für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels veröffentlicht, mit dem Ziel „ein gutes Leben in einer sich rasant verändernden Welt absichern“ zu können. In sechs Kapiteln und auf 51 Seiten stellen sie in dem Impulspapier zielführende Ansätze bei der Klimafolgenanpassung und konkrete Maßnahmen vor. Adressaten sind Politiker*innen, Kommunen, Wirtschaft, Ehrenamtliche und zivilgesellschaftliche Organisationen. Vorhersagemodell für Hochwasser bis zu einzelnen Gebäuden Mittlerweile werden vielerorts Hochwasserstände an einzelnen Pegeln vorhergesagt. Was die Wassermassen jedoch für die Siedlungen und deren Gebäude bedeuten, wird derzeit nur lückenhaft abgeschätzt. Abhilfe will ein Forschungsteam des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung und des Deutschen GeoForschungsZentrums (GFZ) schaffen. Die Forschenden haben in der Zeitschrift Nature Communications ein Vorhersagesystem vorgestellt, das dynamische hochaufgelöste Überflutungskarten bereitstellt. Dabei wurden verschiedene Vorhersagemodelle so verknüpft, dass die Folgen der Überschwemmung präzise bis auf das Niveau einzelner Gebäude prognostiziert werden können. Forschungsergebnisse aus Projekt zum regenerativen Ackerbau Regenerative Ackerbaustrategien können den Kohlenstoffgehalt eines Bodens im oberen Meter um bis zu 27 Prozent erhöhen. Da der Boden so besser in der Lage ist, Nährstoffe und Wasser zu speichern, kann Starkregen besser aufgenommen werden und er trocknet nicht so schnell aus – die Äcker sind somit deutlich klimaresilienter. Zu diesem Ergebnis kommen Forschende der Universität Kassel in ihrem Zwischenbericht zu dem Projekt „Anpassung an den Klimawandel in Hessen – Erhöhung der Wasserretention des Bodens durch regenerative Ackerbaustrategien“. Zu den untersuchten Maßnahmen gehörte auch das Aufbringen einer Mulchdecke – diese kann an heißen Tagen die Temperatur des Bodens um bis zu vier Grad abkühlen. Studie: Ärmere Menschen leider unter größerem Hitzestress Einkommensschwache Menschen leiden in europäischen Großstädten deutlich stärker unter Hitzestress als wohlhabende Bewohner*innen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Fachgebiets Geoinformation in der Umweltplanung der TU Berlin. Für die Studie haben die Forschenden Umweltungerechtigkeiten im Zusammenhang mit Hitzestress in 14 europäischen Großstädten untersucht und die Ergebnisse in der Zeitschrift Nature Cities veröffentlicht. Demnach liegt ein Grund für den größeren Hitzestress darin, dass ärmere Menschen oft in sanierungsbedürftigen Stadtbereichen leben, die über wenig Grünflächen verfügen. 124 Millionen Euro für Projekte zur Klimawandelanpassung Die EU-Kommission hat die Projektförderungen im Rahmen des Horizon Europe Work Programme 2023-2024 kräftig aufgestockt. Unter anderem stehen weitere 124 Millionen Euro für Projekte aus dem Bereich „Anpassung an den Klimawandel“ zur Verfügung. Entsprechend wurden auf dem Finanzierungs- und Ausschreibungsportal zwölf neue Ausschreibungen für Projekte rund um Ideen zur Anpassung an den Klimawandel veröffentlicht. Unter anderem können Projektvorschläge zum Thema „Systemische und sektorübergreifende Lösungen für Klimaresilienz - zugeschnitten auf die lokalen Bedürfnisse von Regionen und lokalen Behörden“ eingereicht werden. Bewerbungsschluss ist der 18. September. Gesundheitsrisiko Klimawandel Die Durchschnittstemperaturen und viele weitere Indikatoren des Klimawandels erreichen immer neue Höchstwerte. Während sich viele Menschen vor Hitze und UV-Strahlung schützen können, sind Outdoor-Sportler, Außenbeschäftigte und andere Risikogruppen besonders gefährdet. Betroffen sind u.a. Fußball, Leichtathletik, Rad-, Wasser- und Wintersport sowie Bauwesen, Landwirtschaft und Rettungswesen. Ein neues Buch vereint die Expertise von über 70 Autor*innen aus mehr als 40 Institutionen und bietet einen umfassenden Überblick über die gesundheitlichen Gefahren des Klimawandels: Hitzschlag, Blitzschlag- und Lawinenunfälle, UV-Erytheme, Hautkrebs, Atemwegserkrankungen durch Ozon und Feinstaub, Asthma durch Neophyten, Infektionen durch Zecken und Stechmücken sowie psychische Folgen. Es diskutiert Schutzkonzepte für Training, Wettkämpfe, Großveranstaltungen und berufliche Außentätigkeiten, betont den Handlungsbedarf für Sportvereine und Arbeitgeber und informiert politische Entscheidungsträger über notwendige regulatorische Maßnahmen. So kann Klimakommunikation gelingen Für Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen ist die Akzeptanz der Bevölkerung ein wichtiger Baustein. Wie gute Klimakommunikation gelingen kann und welche strategische Planung notwendig ist, beleuchtet die neue Publikation „Erfolgsrezepte einer wirksamen Klimaschutz-Kommunikation“, die das Umweltbundsamt in der Reihe „Climate Change“ herausgegeben hat. Die Autor*innen beschreiben dabei unter anderem, wie die relevante Zielgruppe bestimmt, ihre Besonderheiten charakterisiert und ihre Bedürfnisse erkannt werden können. In weiteren Schritten erklären sie, wie daraus effiziente Ansätze für die Klimakommunikation abgeleitet und gegebenenfalls Falschinformationen widerlegt werden können. Lancet Countdown für Europa: Mehr Todesfälle durch Hitze Ohne Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen werden die hitzebedingten Todesfälle in Europa deutlich zunehmen. Zu diesem Schluss kommt der „Lancet Countdown on health and climate change in Europe“: „Die Temperaturen in Europa steigen doppelt so schnell wie im globalen Durchschnitt – das bedroht die Gesundheit der Bevölkerung auf dem europäischen Kontinent und führt zu vermeidbaren Todesfällen“, heißt es in dem deutschen Abstract zur Studie, die das zweite Mal für Europa erscheint. Der Lancet Countdown ist eine interdisziplinäre Forschungskooperation aus über 50 Einrichtungen, die in Reports die globalen Auswirkungen des fortschreitenden Klimawandels auf die Gesundheit untersucht. EEA-Schwerpunkt zu Überschwemmungen, Dürren und Wasserqualität In Europa lebt mittlerweile jede achte Person in Gebieten, die potenziell anfällig für Flusshochwasser sind; rund 30 Prozent der Menschen in Südeuropa sind permanentem Wasserstress – auch durch Dürren – ausgesetzt. Diese Zahlen gehen aus dem aktuellen Schwerpunktbericht „Responding to climate change impacts on human health in Europe: focus on floods, droughts and water quality“ der Europäischen Umweltagentur (EEA) hervor. Neben Daten zu aktuellen, klimabedingten Gesundheitsrisiken zeigt der Bericht auch Beispiele für praktische Lösungen auf und stellt die Forderung an die EU-Gesetzgeber, die Klimawandelanpassungen zu beschleunigen. Drei neue Analyseberichte zu Kosten der Klimakrise in Europa Die klimabedingten Katastrophen in Europa kosten nicht nur Menschenleben, sondern auch sehr viel Geld. Wie hoch diese Kosten bislang ausfielen, was auf Europa ohne Klimaanpassungsmaßnahmen zukommen kann und wie teuer wiederum die Maßnahmen werden könnten, hat die Weltbank mit finanzieller Unterstützung der EU-Kommission in drei Analyseberichten untersucht. Die englischsprachigen Reports haben die Themenschwerpunkte „From Data to Decisions“, „Climate Adaptation Costing in a Changing World“ und „Financially Prepared: The Case for Pre-positioned Finance“. Sie stehen kostenlos auf der EU-Webseite zum Download zur Verfügung. Wie die TU Darmstadt den Umgang mit Regenwasser umkrempelt Auf dem Campus Lichtwiese der TU geht mittlerweile kaum ein Tropfen Regenwasser verloren. Möglich ist dies dank der neuen Regenwasserbewirtschaftungsanlage. Finanziert wurde der 2,4 Millionen teure Bau durch hessische Landesmittel, die im Rahmen des investiven Hochschulbauprogramms HEUREKA zur Verfügung stehen. Die neue Anlage fängt vor Ort bis zu 150.000 Kubikmeter Regenwasser pro Jahr auf und macht es als Brauchwasser nutzbar. Statt in den Kanal fließt das aufgefangene Wasser nun in eine von drei Versickerungsmulden. Über eine Galerie von 22 Einzelbrunnen kann das natürlich gefilterte Regenwasser entnommen und im Anschluss geringfügig behandelt in das Brauchwassernetz am Campus gespeist werden. Unter anderem wird das Wasser anschließend für Kanalspülungen, Baumaßnahmen oder zur Luftbefeuchtung im Innenraum genutzt. Auch das Land Hessen ist von dem Projekt beeindruckt: Im vergangenen Jahr zeichnete es die TU für die Anlage mit dem Staatspreis für Architektur und Städtebau aus.
Zum Abschluss der Rekultivierung für die Befüllung der Tagebauseen Hambach und Garzweiler, für die Versorgung der Feuchtgebiete im Nordraum des Tagebaus Garzweiler und für die Schaffung dauerhaft stabiler Grundwasserverhältnisse ist der Bau der Rheinwassertransportleitung einschließlich dazugehöriger baulicher Anlagen bis 2030 erforderlich. Dafür sollen aus dem Rhein bei Dormagen in Abhängigkeit vom Rheinwasserstand nach einem gestaffelten Entnahmekonzept bis zu 18 m³/s Wasser entnommen und über ein ca. 45 km langes Rohrleitungssystem zu den Tagebauen Hambach und Garzweiler gefördert werden. Der Zeitraum für die Befüllung der Tagebauseen Hambach und Garzweiler bis zur Erreichung der jeweiligen Zielwasserstände beträgt rund 40 Jahre. Anschließend soll die Rheinwassertransportleitung noch voraussichtlich rund weitere 30 Jahre betrieben werden, um Versickerungsverluste auszugleichen, bis die Seen vollständig vom natürlichen Grundwasserzustrom gespeist werden können. Zuständig für das Verfahren ist die Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde in Nordrhein-Westfalen.
BEKANNTMACHUNG Wasserrechtliches Bewilligungs- und Erlaubnisverfahren gem. §§ 8 ff. WHG für die Entnahme von Grundwasser durch die Currenta GmbH & Co.OHG für den Chempark Dormagen - Az.: 54.1-1.2-(11.0) -56 Hü Die Firma Currenta GmbH & Co.OHG (Antragstellerin) hat gemäß den §§ 8 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung und hilfsweise einer gehobenen Erlaubnis, bzw. Erlaubnis zur Förderung von Grundwasser beantragt, um es zur Betriebswasserversorgung und hydraulischen Grundwassersicherung für den Chempark Dormagen zu verwenden. Beantragt wird die Entnahme von Grundwasser in einer Menge von maximal 5.750 m³/h, 131.000 m³/d und 28.000.000 m³/a. Die Förderung des Grundwassers erfolgt aus den vorhandenen Brunnen der nachfolgend aufgeführten Brunnenketten und Einzelbrunnen, jeweils mit Grundstückangabe: - Werkskette (Grundstücke Gemarkung Dormagen, Flur 48, Flurstück Nr. 285 und Gemarkung Worringen, Flur 33, Nr. 63 und 39 sowie Flur 35, Nr. 245) - Sanierungs- und Abwehrbrunnen (Gemarkung Dormagen, Flur 48, Flurstücke Nr. 243, 228 und 289 sowie und Gemarkung Worringen, Flur 33, Nr. 84 und 98 und Flur 34, Nr. 307, 323, 315 und Flur 35, Nr. 290 sowie Flur 53, Nr. 75, 77, 78, 82, 89) - Horizontalfilterbrunnen Worringen (Gemarkung Worringen, Flur 54, Nr.199) Für die Förderung von Grundwasser von mehr als 10 Mio. m³/a besteht nach § 6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und der Nr. 13.3.1 der Anlage 1 zum UVPG die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Für die beantragte Grundwasserförderung hat die Antragstellerin daher einen Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht gemäß § 16 UVPG) vorgelegt. Der UVP-Bericht beinhaltet eine allgemein verständliche, nicht technische Zusammenfassung zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens. Die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens erfolgt im Rahmen des Bewilligungs- und Erlaubnisverfahrens unter Berücksichtigung der Bewertung der bei der Umweltverträglichkeitsprüfung festgestellten Umweltauswirkungen des Vorhabens. Durch die Offenlage der Unterlagen erfolgt gleichzeitig die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens nach § 19 Abs. 1 UVPG. Gemäß § 20 UVPG werden die Unterlagen parallel im zentralen UVP-Internetportal (UVP Verbund Umweltverträglichkeitsprüfungen der Länder; www.uvp-verbund.de) veröffentlicht. Die Antragstellerin hat die nachfolgend genannten Unterlagen vorgelegt, die umweltbezogene Auswirkungen auf die Schutzgüter im Sinne des § 2 Abs. 1 UVPG sowie etwaige Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern erkennen lassen (Hinter dem Titel der im Folgenden aufgezählten Unterlagen findet sich zum Teil in Kursivschrift eine allgemeinverständliche Erklärung des Titels bzw. des wesentlichen Inhalts): - Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (Untersuchung der Auswirkungen auf umweltbezogene Schutzgüter; Beschreibung der Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete und besonders geschützte Arten) - FFH-Vorprüfung (Screening) (FFH-Verträglichkeitsprüfung Stufe I) - Wasserrechtlicher Fachbeitrag (Bewertung des Vorhabens in Bezug auf die Bewirtschaftungsziele nach Wasserrahmenrichtlinie /WRRL) - Erläuterungen zum Wasserbedarf - Erläuterungen zur Geographie, Geologie und Hydrogeologie - Erläuterungen zur Grundwasserstandentwicklung und Grundwasserhydraulik - Erläuterungen zur Abgrenzung des Absenkungsbereichs als potentieller ökologischer Einflussbereich (Bereich, in dem die Grundwasserstände durch die Entnahme beeinflusst bzw. abgesenkt werden und sich somit Auswirkungen auf die dort anzutreffende Flora und Fauna ergeben könnten) - Erläuterungen zur Grundwasserbilanz (Bilanzierung der Grundwasserzuflüsse [z.B. durch Niederschlag] gegenüber den Grundwasserabflüssen [z.B. Entnahmemengen]) - Erläuterungen zur Überprüfung konkurrierender Nutzungen (Wasserechte Dritter; Schutzgüter) - Erläuterungen zur Brunnenanlage, Aufbereitung und den Entsorgungswegen Für den Antrag auf Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung, hilfsweise einer gehobenen Erlaubnis bzw. Erlaubnis, sowie die dazugehörigen Antragsunterlagen (Pläne, Zeichnungen und Erläuterungen), aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, ist gemäß § 106 Abs. 1 S. 2 Landeswassergesetz NRW (LWG) in Verbindung mit § 73 Abs. 3 bis 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW (VwVfG NRW) und den §§ 18 Abs. 1 S. 3, 19 und 21 UVPG für die Dauer eines Monats eine Auslegung zur Einsichtnahme in den Gemeinden, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird, vorgeschrieben. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie und der damit verbundenen beschränkten Zugänglichkeit der Rathäuser für die Öffentlichkeit kann eine solche Einsichtnahmemöglichkeit nicht im üblichen Umfang gewährleistet werden. Gemäß § 3 Abs. 1 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) ersetze ich deshalb die vorgesehene Auslegung durch eine Internetveröffentlichung. In der Zeit vom 25.04.2022 bis einschließlich zum 24.05.2022 werden der Antrag und die zugehörigen Unterlagen sowie diese Bekanntmachung auf folgender Internetseite der Bezirksregierung Köln zugänglich gemacht: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/verfahren/54_wasserentnahmeverfahren/index.html Während des Zeitraums der Internetveröffentlichung besteht als zusätzliches Informationsangebot im Sinne von § 3 Abs. 2 S. 1 PlanSiG die Möglichkeit, im Zeitraum vom 25.04.2022 bis einschließlich zum 24.05.2022 während der Dienststunden bei den Stadtverwaltungen Köln, Dormagen und Pulheim Einsicht in den Antrag und die zugehörigen Unterlagen zu nehmen. Dies ist pandemiebedingt nur nach vorheriger individueller Terminabstimmung jeweils bei der - Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Stadthaus Deutz, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, unter E-Mail: 572-IWA@stadt-koeln.de oder unter den Telefonnummern 0221 221-23782 bzw. -34935, - Stadt Dormagen, Mathias-Giesen-Straße 11, 41540 Dormagen, Technisches Rathaus, Zimmer 0.24, Erdgeschoss, E-Mail: beate.reith@stadt-dormagen.de oder unter der Telefonnummer: 2133257842 und - Stadt Pulheim, Alte Kölner Straße 26, 50259 Pulheim, Raum 2.11, E-Mail: silvia.friedrich@pulheim.de oder unter der Telefonnummer: 02238-808257, insbesondere per Telefon, über die jeweiligen E-Mailadressen oder Postanschriften möglich. Besucherinnen und Besucher sind angehalten, bei einem solchen persönlichen Termin die jeweils geltenden Regelungen zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu beachten. Maßgeblich ist der Inhalt des in digitaler Form auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln veröffentlichten Bewilligungs- bzw. Erlaubnisantrages mit den dazugehörigen Unterlagen. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gemäß § 21 UVPG bis spätestens einen Monat nach dem Ablauf der Auslegungsfrist, d.h. bis einschließlich 24.06.2022, schriftlich Einwendungen erheben bei der Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, der Stadt Dormagen, Mathias-Giesen-Straße 11, 41540 Dormagen, der Stadt Pulheim, Alte Kölner Straße 26, 50259 Pulheim, oder bei der Bezirksregierung Köln, 50606 Köln. Die Einwendungen sind jeweils mit vollständigem Namen und der vollen leserlichen Anschrift an die jeweilige Kommune oder die Bezirksregierung Köln zu richten. Pandemiebedingt ist die Entgegennahme von Einwendungen zur Niederschrift bei den Stadtverwaltungen Köln, Dormagen und Pulheim sowie bei der Bezirksregierung Köln ggf. nicht bzw. nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich. Ich schließe deshalb gemäß § 4 Abs. 1 PlanSiG die grundsätzliche Möglichkeit zur Abgabe von Einwendungen zur Niederschrift aus. Es besteht stattdessen gemäß § 4 Abs. 2 PlanSiG ergänzend die Möglichkeit, innerhalb der genannten Frist Einwendungen generell auch als elektronische Erklärung per E-Mail unter der E-Mail-Adresse Einwendungen54@bezreg-koeln.nrw.de abzugeben. Daneben kann innerhalb der genannten Frist zusätzlich – je nach aktueller Pandemie-Situation – möglicherweise auch eine Erhebung von Einwendungen zur Niederschrift nach individueller Terminabstimmung möglich sein. Bitte erfragen Sie dies bei der Stadt Köln oder der Stadt Dormagen oder der Stadt Pulheim unter den o.g. Kontaktdaten bzw. bei der Bezirksregierung Köln unter 0221/147-3479. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für dieses Verwaltungsverfahren gemäß § 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG NRW alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen Entscheidungen nach § 74 VwVfG NRW einzulegen, können innerhalb der vorgenannten Frist, d.h. bis 24.06.2022, gemäß § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG NRW Stellungnahmen zu dem Vorhaben abgeben. Aus der Einwendung bzw. Stellungnahme sollten zumindest der geltend gemachte Belang und die Art der Beeinträchtigung hervorgehen. Sie sollte unterschrieben und mit einem lesbaren Namen und Anschrift versehen sein. Die Einwendungen und Stellungnahmen werden der Currenta GmbH & Co.OHG sowie – soweit erforderlich – weiteren Fachbehörden bekannt gegeben. Auf Verlangen der Einwenderin bzw. des Einwenders wird deren bzw. dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendungen erforderlich sind. Sollten gegen das Vorhaben im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung Einwendungen erhoben werden bzw. Stellungnahmen von Fachbehörden oder von Vereinigungen gemäß § 73 Abs. 4 S. 5 VwVfG NRW eingehen, so wären diese mit der Antragstellerin, den Behörden und Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben (Verfahrensbeteiligte), mündlich zu verhandeln. Den Termin der mündlichen Verhandlung und in welcher ggf. durch die Regelungen des PlanSiG modifizierten Form die mündliche Verhandlung durchgeführt wird, werde ich rechtzeitig – mindestens eine Woche vorher – ortsüblich bekannt machen. Der Träger des Vorhabens (Antragstellerin), die Behörden und diejenigen, die Einwendungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, werden zur mündlichen Verhandlung benachrichtigt. Sind außer der Ladung des Verfahrensbeteiligten mehr als 50 Ladungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Ebenso kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. Kosten, die durch Einsichtnahme in die Antragsunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme an der mündlichen Verhandlung oder Vertreterbestellung entstehen, werden nicht erstattet. Weitere Informationen sowie Äußerungen und Fragen zum Verfahren können bis zum Ablauf der Internetveröffentlichung bei der für das Verfahren zuständigen Bezirksregierung Köln angefordert bzw. eingereicht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einwendungsfrist von dem Zeitpunkt der Übermittlung angeforderter Informationen bzw. der Beantwortung gestellter Fragen unberührt bleibt. Köln, den 16.03.2022 Im Auftrag gez.: Hülsen
ID: 4636 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Vorhaben 2 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG): Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die genehmigte Höchspannungsleitung (380 kV) des Vorhabens Osterath - Philippsburg des Abschnitts C1 (Osterath - Rommerskirchen) beginnt im Rhein-Kreis-Neuss am südlichen Rande der Gemeinde Meerbusch, am Netzverknüpfungspunkt Osterath. Er verläuft in südsüdwestlicher Richtung, wo er die Gemeinden Kaarst und Neuss durchquert. Danach quert er die Gemeinde Grevenbroich auf gut zwei Kilometern Länge am östlichen Rand, woraufhin er durch die Gemeinden Dormagen und Rommerskirchen verläuft. Abschließend führt er entlang der Kreisgrenze zum Rhein-Erft-Kreis durch die Gemeinden Pulheim, Rommerskirchen und Bergheim. Der Abschnitt endet am Umspannwerk Rommerskirchen auf dem Gebiet der Gemeinde Bergheim. Die Unterlagen sehen einen Trassenkorridor für die Anbindungsleitung vor, welche den für den Betrieb der Stromleitung erforderlichen Konverter an den Netzverknüpfungspunkt sowie an die Gleichstromleitung anbindet. Hierfür ist bei der Umspannanlage in Meerbusch-Osterath eine Erweiterung des Trassenkorridors auf der östlichen Seite vorgesehen. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 29.09.2023 Datum der Entscheidung: 28.11.2024 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 ff. NABEG UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: • elektronisch vorzugsweise per Onlineformular (Link unter www.netzausbau.de/vorhaben2-c1) • per E-Mail Vorhaben2@bnetza.de • schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 801, Postfach 8001, 53105 Bonn (Betreff: Vorhaben 2 Abschnitte C1) Vorhabenträger Amprion GmbH Robert-Schuman-Straße 7 44263 Dortmund Deutschland Homepage: https://www.amprion.net Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG Kontaktdaten des Auslegungsortes Online-Auslegung Deutschland Weitere Ortshinweise Die Unterlagen sind ausschließlich online abrufbar. Details entnehmen Sie bitte der offiziellen Bekanntmachung auf der Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben2. Eröffnungsdatum der Auslegung 20.11.2023 Enddatum der Auslegung 19.12.2023 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 19.12.2023 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 20.11.2023
Starkregen- und Hitzeschutz, innovative Plattformen und interaktive Karten – bei den Gewinner-Projekten des Bundespreises „Blauer Kompass“ wurden unterschiedliche Ideen ausgezeichnet, die alle ein Ziel verfolgen: Die Anpassung an die Folgen des Klimawandels voranzutreiben. Seit 2022 küren das Umweltbundesamt und das Bundesumweltministerium gemeinsam die herausragendsten Projekte in Deutschland. Die Preisverleihung des Bundespreises „Blauer Kompass“ fand am 19. September im Lichthof des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz in Berlin statt und bildete den Abschluss der „Woche der Klimaanpassung“, die unter dem Motto „Gemeinsam für Klimaanpassung“ stand (16. bis 20. September 2024). Die mit jeweils 25.000 Euro dotierten Preise zeichneten fünf herausragende Klimaanpassungsprojekte in den Bereichen Starkregenvorsorge, Katastrophenschutz, Hitze- Resilienz sowie Hochwasserschutz aus. Eine hochrangige Expertenjury wählte jeweils ein innovatives Gewinner-Projekt in folgenden Kategorien aus: Kommunen, private und kommunale Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie Vereine, Verbände und Stiftungen. Das fünfte Gewinner-Projekt wurde bereits im Juni als Community-Preis über ein öffentliches Online-Voting entschieden. Im Vorfeld bewarben sich 301 Projekte und Initiativen – ein neuer Teilnahmerekord für den zum fünften Mal durchgeführten Wettbewerb. Stefan Tidow, Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hob noch einmal die Bedeutung aller Einreichungen hervor und bezeichnete Klimaanpassung als ist eine gemeinschaftliche Aufgabe. Eine wirksame Vorsorge gelinge nur im Schulterschluss, sagte Tidow. Kategorie: „Kommunen“ In der Kategorie „Kommunen“ gingen 84 Projekte aus ganz Deutschland ins Rennen. Der Gewinner hieß am Ende: „ Gö goes Green – Stadt Göttingen und Göttinger Entsorgungsbetriebe “. Das Projekt bietet Göttinger Bürger*innen Informationen, Beratung und finanzielle Förderung zur Vorbereitung auf Starkregenereignisse. Nadine Scherz vom Deutschen Landkreistag e.V. lobte in ihrer Laudatio: „Beim Gewinnerprojekt werden nicht nur Risiken aufgezeigt, sondern auch das Bewusstsein der Menschen geschärft. Daran wird Beratung und Förderung angeknüpft. Auf diese Weise ist ein klarer Mehrwert für Bürger erkennbar.“ In Berlin nahmen Göttingens Oberbürgermeisterin Petra Broistedt, Nadine Finn, Leiterin des Referates für Nachhaltige Stadtentwicklung, Amelie Möller, Referat für Nachhaltige Stadtentwicklung, und Maren Reimann, Technische Betriebsleiterin der Göttinger Entsorgungsbetriebe, den Preis entgegen. „Wir fühlen uns geehrt und sind sehr stolz. Gö goes green ist ein Label der Stadt Göttingen, das synonym für unsere Bestrebungen im Klimaschutz und in der Klimafolgenanpassung besteht“, sagte Amelie Möller. Der Preis gehe neben der Wertschätzung mit einer hohen Öffentlichkeitswirksamkeit einher, sagte Möller. „So erfahren andere Kommunen von unserer Idee und können diese adaptieren.“ Kategorie: „Private und kommunale Unternehmen“ Wie wichtig es ist, Klimaanpassung gesellschaftlich breit zu kommunizieren, zeigten die Nominierten der Kategorie „Private und kommunale Unternehmen“. 88 Projekte hatten sich im Vorfeld beworben. Der für die Jury überzeugendste Ansatz kam von der inventied GmbH aus Rheinland-Pfalz mit der „Innovationsplattform für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben“ . Das Projekt entwickelt eine digitale Plattform, auf der Einsatzkräfte ihre Ideen zur besseren Bewältigung von Katastrophen und Einsätzen einreichen können. „Die Innovationsplattform hat den Gap zwischen Innovation und Anwendung erkannt und zum Kerngeschäft gemacht. Innovationen kommen direkt aus der Einsatzpraxis“ lobte Laudatorin Dr. Cornelia Lawrenz von der Stiftung Technisches Hilfswerk. „Damit ist der inventied GmbH ein genialer Schachzug gelungen.“ Den Preis nahmen Markus Weidmann, Lukas Kalnick, Jan Schellhaaß und Trang Lam, allesamt Gründer der Plattform und aktiv im THW , entgegen. „Dass wir als junges Unternehmen in einem so frühen Stadium diese bundesweite Wertschätzung bekommen, erfüllt uns mit Stolz und wir fühlen uns wirklich geehrt“, sagte Markus Weidmann. Neben der Plattform werden bereits Prototypen für den Einsatz entwickelt, die Einsatzkräften bundesweit zugutekommen. Auch das Preisgeld soll in die Entwicklung neuer Prototypen fließen. „Unser Ziel ist es, bei allen Prototypen, das Standardwerkzeug in den Einsatzfahrzeugen zu optimieren“ sagt Weidmann. Kategorie: „Forschungs- und Bildungseinrichtungen“ Kreativ und innovativ ging es auch in der Kategorie „Forschungs- und Bildungseinrichtungen“ zu. 38 Projekte bewarben sich im Vorfeld. Der Preis ging an das Projekt „ HydroSKIN – Gebäudefassadenelemente gegen Hochwasser und Hitze“ der Universität Stuttgart / Technologie-Transfer-Initiative GmbH (HydroSKIN TGU). Das Projekt entwickelt leichte Fassadenelemente aus Textilien und Membranen, die Regenwasser aufnehmen. Die Elemente helfen, städtische Kanalisationssysteme zu entlasten und das überschüssige Nass einer sinnvollen Nutzung zuzuführen. Sie reduzieren den Trinkwasser- und Energieverbrauch von Gebäuden und kühlen bei Hitze Gebäudeinnenräume sowie den Stadtraum durch Verdunstung auf natürliche Weise, nachhaltig und effektiv. Laudatorin Prof. Dr. Andrea Heilmann, Dekanin des Fachbereichs Automatisierung und Informatik der Hochschule Harz, lobte den Transfergedanken des Projekts, Partner aus unterschiedlichen Wissenschaftsgebieten und der Praxis einzubeziehen sowie „den Mut und die Bereitschaft, wissenschaftliche Erkenntnisse in einem eigenen Unternehmen weiterzuentwickeln.“ „HydroSKIN ist eine Lösung zur Klimaanpassung unserer gebauten Umwelt an gleich zwei Probleme, die in nahezu allen Städten dieser Welt vorkommen: Hitze und Starkregen“, erklärte Dr.-Ing. Christina Eisenbarth, Architektin und Projektleiterin der HydroSKIN Transfer- und Gründerunternehmung an der Technologie-Transfer-Initiative GmbH der Universität Stuttgart, die den Preis entgegennahm. Der Gewinn sei ein Zeichen für die Innovationskraft von HydroSKIN, so Eisenbarth. „Die Auszeichnung ist ein bedeutender Schritt für den Transfer dieser revolutionären Technologie von der universitären Forschung in die baupraktische Anwendung.“ Eisenbarth und ihr Team arbeiten derzeit mit Hochdruck daran, ihr Projekt in die Baupraxis zu überführen. „Wir suchen nun visionäre Vordenker*innen, die uns die Chance geben, erste Projekte zu realisieren und unser Potenzial unter Beweis zu stellen“, sagt sie. Kategorie: „Vereine, Verbände, Stiftungen“ Die 91 eingereichten Projekte in der Kategorie „Vereine, Verbände und Stiftungen“ entwickelten innovative Ideen, um Mensch und Natur vor klimatischen Veränderungen zu schützen. Gewonnen hat der Verein BÄR meets ADLER e. V. – Verein für ein gutes Morgen in Berlin und Brandenburg mit seinem Projekt „Hitzehelfer*innen im Wohnquartier“ . Das Projekt schafft ein Netzwerk von geschulten Helfer*innen in den Stadtteilen Nord und Hohenstücken in Brandenburg, um ältere Menschen vor hitzebedingten Gesundheitsschäden zu schützen. „Dieses Projekt steht für Werte wie Fürsorge, Solidarität und den Willen, gemeinsam die Herausforderungen der Zukunft anzugehen“, lobte Laudatorin Annika Roth vom Klimaschutzunternehmen e.V. „Es ist ein Vorbild für viele weitere Initiativen.“ „In den beiden Stadtteilen, in denen die Hitzehelfer*innen aktiv sind, leben überdurchschnittlich viele alte und gleichzeitig alleinstehende Menschen“, berichtet Vereinsvorständin Annett Ochla, die mit ihrer Kollegin Laura Kießling in Berlin geehrte wurde. „Wir hatten schon bei der Nominierung Tränen in den Augen und waren gerührt, dass wir so eine Wertschätzung erfahren“, sagte Ochla. Das Preisgeld helfe nun dabei, die Infrastruktur für den Verein auch in Zukunft gewährleisten zu können, so Ochla, die das Projekt mit ihren Kolleg*innen gerne erweitern würden. „Unser Ziel ist es, unsere Arbeit auf andere Stadtteile und weitere vulnerable Gruppen auszuweiten.“ „Community-Preis“ Neben der Jury durfte auch die Öffentlichkeit selbst einen Preis vergeben. Für den „Community-Preis“ gingen alle 20 nominierten Projekte ins Rennen. Mit einem Stimmanteil von über 20 Prozent gewann das Projekt „Mit IoT zu einer klimafesten Stadt" des Leibniz-Gymnasiums Dormagen. Insgesamt wurden beim Online-Voting über 17.500 Stimmen abgegeben. Das Schulprojekt identifiziert Gebiete mit hoher Wärmebelastung durch die Entwicklung, Programmierung und Installation von Sensoren, die regelmäßig Temperatur und Feuchtigkeit messen und die Daten zur Echtzeitanalyse an einen zentralen Server senden. Laudator Carel Mohn vom Portal klimafakten.de würdigte: „Die Schülerinnen und Schüler haben gezeigt, dass der Klimawandel kein Thema ist, vor dem man davonlaufen muss, sondern das man anpacken muss.“ Lehrer Jörn Schneider nahm den Preis zusammen mit Schulleiter Andreas Glahn entgegen – die Schüler*innen waren per Livestream in Dormagen dabei. „Die Besonderheit ist, dass das Projekt von Schülerinnen und Schülern meines Informatikkurses der Klassen 9 und 10 innerhalb eines Jahres auf die Beine gestellt wurde“, stellt Jörn Schneider heraus. Um das Community-Voting entstand schließlich ein richtiger Hype in der Schule. „Weil es so knapp zwischen uns und einem anderen Projekt war“, so Schneider. Apropos Hype: Der Gewinn hat direkte Auswirkungen in der Schule. „Im neuen Schuljahr ist der neue Informatikkurs proppenvoll – so viele Schüler*innen haben noch nie Informatik gewählt“, sagt Schneider. Weitere Informationen zum Wettbewerb gibt es unter: Bundespreis Blauer Kompass – Die besten Projekte zur Klimavorsorge und Anpassung 2024 Mehr zu den einzelnen Projekten sowie spannende weitere Maßnahmen zur Klimaanpassung können Sie auch in der KomPass Tatenbank finden. Dieser Artikel wurde als Schwerpunktartikel im Newsletter Klimafolgen und Anpassung Nr. 92 veröffentlicht. Hier können Sie den Newsletter abonnieren.
Die Firma Saltigo GmbH, Kaiser-Wilhelm-Allee 40, 51373 Leverkusen, beantragt gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz die Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Herstellung von organischen Zwischen- und Fertigprodukten (CAE-Anlage, Anlage Nr. 503) an ihrem Standort im CHEMPARK Dormagen, Gemarkung Dormagen, Flur 51, Flurstück 40 durch die Neugliederung der Anlage, die Neufestlegung der Rahmenbedingungen zur Herstellung von Zwischen- und Fertigprodukten sowie die Erhöhung der Produktionskapazität von 19.000 t/a auf 24.000 t/a an Reinstoffen.
Origin | Count |
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