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Smarte, nachhaltige und integrierte Stadtentwicklung durch urbane Datenanalyse, Teilvorhaben: Stadtmarketing- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft Dormagen mbH

Smarte, nachhaltige und integrierte Stadtentwicklung durch urbane Datenanalyse

Öffentliche Bekanntgabe gemäß § 7 Abs. 2 UVPG über die Feststellung der UVP-Pflicht für ein Vorhaben der cotac europe GmbH

Die Cotac europe GmbH Wendenstraße 414 – 424 20537 Hamburg beantragt gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz die Genehmigung und Errichtung der Lageranlage für restentleerte, ungereinigte Tankcontainer an ihrem Standort im CHEMPARK Dormagen, Gemarkung Dormagen, Flur 2, Flurstück 808. Die Errichtung und der Betrieb umfassen im Wesentlichen den Bau von Verkehrs- und AwSV-konformen Lagerflächen und deren Entwässerung sowie die Lagerung von bis zu 576 restentleerten, ungereinigten Tankcontainern, die Restmengen an Flüssigkeiten und 32 rest-entleerten, ungereinigten Tankcontainern, die Restmengen an Gas enthalten.

Antrag der RWE Power AG auf Zulassung des Rahmenbetriebsplans für den Bau und Betrieb der Rheinwassertransportleitung zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach einschließlich Rheinwasserentnahme

Zum Abschluss der Rekultivierung für die Befüllung der Tagebauseen Hambach und Garzweiler, für die Versorgung der Feuchtgebiete im Nordraum des Tagebaus Garzweiler und für die Schaffung dauerhaft stabiler Grundwasserverhältnisse ist der Bau der Rheinwassertransportleitung einschließlich dazugehöriger baulicher Anlagen bis 2030 erforderlich. Dafür sollen aus dem Rhein bei Dormagen in Abhängigkeit vom Rheinwasserstand nach einem gestaffelten Entnahmekonzept bis zu 18 m³/s Wasser entnommen und über ein ca. 45 km langes Rohrleitungssystem zu den Tagebauen Hambach und Garzweiler gefördert werden. Der Zeitraum für die Befüllung der Tagebauseen Hambach und Garzweiler bis zur Erreichung der jeweiligen Zielwasserstände beträgt rund 40 Jahre. Anschließend soll die Rheinwassertransportleitung noch voraussichtlich rund weitere 30 Jahre betrieben werden, um Versickerungsverluste auszugleichen, bis die Seen vollständig vom natürlichen Grundwasserzustrom gespeist werden können. Zuständig für das Verfahren ist die Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde in Nordrhein-Westfalen.

Prozesskette für Aluminiumrecycling

Die Hydro Aluminium Recycling Deutschland GmbH betreibt in Dormagen (Nordrhein-Westfalen) einen Shredder zur Aufbereitung von Aluminiumschrott. Aluminium-Altschrotte werden derzeit nicht zu qualitativ hochwertigen Knetlegierungen sondern überwiegend zu unspezifischen Gusslegierungen verschmolzen. Damit findet ein systematisches Downcycling statt. Zur Erzeugung hochwertiger Aluminiumknetlegierungen müssen den Schrotten derzeit mindestens 50 Prozent ressourcenintensives Primäraluminium in der Schmelze hinzugegeben werden. Bisher konnten nach dem Schredderprozess zwar verschiedene Metalle (z. B. Aluminium, Kupfer, Stahl) voneinander getrennt werden, es war jedoch nicht möglich, einzelne Aluminiumlegierungen sortenrein zu separieren. Die Hydro Aluminium Recycling Deutschland GmbH hat eine innovative Röntgentransmissions-Sortieranlage für ihre Aluminium-Schredderanlage installiert. Mit Hilfe der neuartigen, vom Unternehmen selbst entwickelten Prozesskette und Software können erstmals sortenreine Aluminiumlegierungen nach Europäischer Norm (EN) aus dem Schreddergut erzeugt werden. Diese können dann ohne Zugabe von Primäraluminium zu hochwertigen Neuprodukten weiterverarbeitet werden. Die neue Sortiertechnik ermöglicht es, bestimmte Aluminiumknetlegierungen voll-ständig aus Sekundärmaterialien herzustellen. Dabei wird nur ca. 1 Prozent der Energie des konventionellen Verfahrens benötigt. Durch die Substitution von ca. 50 Prozent Primäraluminium durch legierungssortenreine Schrotte ergibt sich, bezogen auf eine jährliche Produktionsmenge von 36.000 Tonnen Knetlegierungen, eine indirekte CO 2 -Einsparung von 232.933 Tonnen. Branche: Wasser, Abwasser- und Abfallentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: WMR Recycling GmbH / Hydro Aluminium Recycling Deutschland GmbH Bundesland: Nordrhein-Westfalen Laufzeit: 2013 - 2014 Status: Abgeschlossen

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§ 10.01 Beschränkung der Schifffahrt bei Hochwasser oberhalb der Spyck'schen Fähre

§ 10.01 Beschränkung der Schifffahrt bei Hochwasser oberhalb der Spyck'schen Fähre Zwischen der Mittleren Rheinbrücke in Basel ( km 166,53) und den Schleusen Kembs (km 179,10) sowie zwischen den Schleusen Iffezheim (km 334,00) und der Spyck'schen Fähre (km 857,40) ist die Schifffahrt bei Hochwasserständen zwischen den Marken I und II nachstehenden Beschränkungen unterworfen: alle Fahrzeuge - mit Ausnahme der Kleinfahrzeuge ohne Maschinenantrieb - müssen sich in der Talfahrt möglichst in der Mitte, in der Bergfahrt im mittleren Drittel des Stromes halten; als Breite des Stromes gilt der Abstand zwischen den Uferlinien; beim Fahren einschließlich des Überholens sind höchstens bis zu zwei Schiffs- oder Verbandsbreiten zulässig. erfordern es die örtlichen Verhältnisse, abweichend von Buchstabe a näher an ein Ufer heranzufahren, müssen alle dort genannten Fahrzeuge dennoch möglichst weit vom Ufer entfernt bleiben und ihre Geschwindigkeit entsprechend vermindern; § 9.04 bleibt unberührt. Zwischen Lorch (km 540,20) und St. Goar (km 556,00) hat die Bergfahrt das mittlere Drittel des Stromes aber so weit zum linken Ufer einzuhalten, dass die Begegnung mit der Talfahrt ohne Gefahr Backbord an Backbord stattfinden kann; unbeschadet des § 6.20 darf die Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeuge gegenüber dem Ufer 20 km in der Stunde nicht überschreiten, ausgenommen die Talfahrt in der Gebirgsstrecke zwischen Bingen (km 528,50) und St. Goar (km 556,00), in der die Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeuge gegenüber dem Ufer 24 km in der Stunde nicht überschreiten darf; nach Überschreiten der Hochwassermarke I dürfen innerhalb des entsprechenden Streckenabschnittes nur solche Fahrzeuge ihre Fahrt fortsetzen, die mit einer Sprechfunkanlage ausgerüstet sind. Sie müssen den Verkehrskreis Nautische Information auf Empfang geschaltet haben. Dies gilt nicht für Kleinfahrzeuge, die mit Muskelkraft fortbewegt werden. nach Überschreiten der Hochwassermarke I ist schnellen Schiffen die Fahrt verboten. Erreicht oder überschreitet der Wasserstand die Hochwassermarke II an dem Richtpegel für den unter Nummer 3 aufgeführten Streckenabschnitt, ist die Schifffahrt mit Ausnahme des Übersetzverkehrs innerhalb des Streckenabschnitts verboten. ie in Nummer 1 und 2 genannten Hochwassermarken werden durch folgende Wasserstände bestimmt und die Richtpegel für die Berg- oder Talfahrt gelten für die nachstehend aufgeführten Streckenabschnitte: Streckenabschnitt Richtpegel für Berg- und Talfahrt Wasserstand Marke I Richtpegel für Berg- und Talfahrt Wasserstand Marke II Basel (km 166,53) bis Kembs (km 179,10) Basel-Rheinhalle 7,00 Basel-Rheinhalle 8,20 Schleusen Iffezheim (km 334,00) bis Germersheim (km 384,00) Maxau 6,20 Maxau 7,50 Germersheim (km 384,00) bis Mannheim-Rheinau (km 410,50) Speyer 6,20 Speyer 7,30 Mannheim-Rheinau (km 410,50) bis Mannheim-Sandhofen (km 431,50) Mannheim 6,50 Mannheim 7,60 Mannheim-Sandhofen (km 431,50) bis Gernsheim (km 462,00) Worms 4,40 Worms 6,50 Gernsheim (km 462,00) bis Eltville (km 511,00) Mainz 4,75 Mainz 6,30 Eltville (km 511,00) bis Lorch (km 540,00) Bingen 3,50 Bingen 4,90 Lorch (km 540,00) bis Bad Salzig (km 566,00) Kaub 4,60 Kaub 6,40 Bad Salzig (km 566,00) bis Engers (km 601,00) Koblenz 4,70 Koblenz 6,50 Engers (km 601,00) bis Bad Breisig (km 624,00) Andernach 5,50 Andernach 7,60 Bad Breisig (km 624,00) bis Mondorf (km 660,00) Oberwinter 4,90 Oberwinter 6,80 Mondorf (km 660,00) bis Dormagen (km 710,00) Köln 6,20 Köln 8,30 Dormagen (km 710,00) bis Krefeld (km 763,00) Düsseldorf 7,10 Düsseldorf 8,80 Krefeld (km 763,00) bis Orsoy (km 794,00) Duisburg-Ruhrort 9,30 Duisburg-Ruhrort 11,30 Orsoy (km 794,00) bis Rees (km 837,00) Wesel 8,70 Wesel 10,60 Rees (km 837,00) bis Spyk'sche Fähre (km 857,40) Emmerich 7,00 Emmerich 8,70 Zwischen den Schleusen Kembs und den Schleusen Iffezheim (km 334,00) wird die Schifffahrt bei Hochwasser wie folgt geregelt: zwischen dem oberen Vorhafen der Schleusen Kembs und dem oberen Vorhafen der Schleusen Vogelgrün ist die Schifffahrt keinen Beschränkungen wegen Hochwassers unterworfen. Die zuständige Behörde kann jedoch, um Ansammlungen von Fahrzeugen in den Vorhäfen der Schleusen Kembs und Vogelgrün zu vermeiden, die Fahrzeuge auf die Vorhäfen der verschiedenen Schleusen verteilen; zwischen den Schleusen Vogelgrün und den Schleusen Iffezheim wird der Betrieb der Schleusen einer gegebenen Haltung eingestellt, wenn die auf einer Mauer bei dem Unterhaupt dieser Schleusen sichtbar angebrachte Hochwassermarke II erreicht oder überschritten ist; ist Kleinfahrzeugen die Fahrt in einer Haltung verboten, wenn die an dem Unterhaupt der jeweils oberhalb liegenden Schleuse sichtbar angebrachte Hochwassermarke II erreicht oder überschritten ist. Jedoch kann die zuständige Behörde einzelnen Fahrzeugen und Verbänden für den Streckenabschnitt von unterhalb der Schleuse Vogelgrün bis unterhalb der Schleuse Straßburg bis zu einem Wasserstand von 0,40 m über der angebrachten Hochwassermarke II die Fahrt und die Schleusungen freigeben, wenn der Wasserstand bereits seit mehr als drei aufeinander folgenden Tagen überwiegend über der Hochwassermarke II lag und die Vorhersagen dahin gehen, dass der Wasserstand auch an den folgenden zwei Tagen noch über dieser Hochwassermarke liegen wird. auf der Stromstrecke zwischen dem südlichen Vorhafen (km 291,30) und dem nördlichen Vorhafen (km 295,50) des Straßburger Hafens wird die Schifffahrt bei Erreichen des höchsten Schifffahrtswasserstandes ( HSW ) wie folgt gesperrt: in der Talfahrt durch ein bei km 291,30 aufgestelltes rotes Licht (Zeichen A.1, Anlage 7); in der Bergfahrt durch ein bei km 294,50 aufgestelltes rotes Licht (Zeichen A.1, Anlage 7). Tafelzeichen A.1 Stand: 01. Dezember 2025

Rhein Mikroplastikbelastung 2024 – Untersuchung von Rheinkilometer 708 - 714

Drei Jahre nach den ersten Mikroplastik-Recherchen auf dem Rhein hat Greenpeace den Fluss erneut untersucht. Diesmal wurde der Fokus auf den Flussabschnitt in Dormagen gelegt, wo bei den beiden früheren Untersuchungen in den Jahren 2020 und 2021 die höchste Konzentration an primärem Mikroplastik gemessen wurde. Ziel war es im August 2024, festzustellen, ob sich die Mikroplastikbelastung seit der vergangenen Untersuchung verbessert hat.

Mikroplastik im Rhein

Greenpeace hat den Rhein mehrmals auf primäre Mikroplastikpartikel mit dem Schwerpunkt Microbeads untersucht und entsprechende Berichte zu den Ergebnissen veröffentlicht. Bei einer ersten Untersuchung im Jahr 2019 wurden 22 Proben zwischen Duisburg und Basel genommen und bis zu 7,2 Partikel pro Kubikmeter bei Köln-Stammheim gefunden. Ein Jahr später war Greenpeace für Untersuchungen wieder auf dem Rhein, dieses Mal zwischen Duisburg und Monheim. Während der Schiffstour wurden 44 Proben genommen, wobei die höchste Konzentration an Mikroplastikpartikeln bei 3,3 Partikeln pro Kubikmeter (Höhe Dormagen) lag. Eine Besonderheit stellten stündliche Probenahmen über 24-Stunden dar, die Greenpeace jeweils stromaufwärts und stromabwärts am Chempark Dormagen und am Chempark Krefeld-Uerdingen durchführte. Die Ergebnisse bestätigten, dass kontinuierlich Mikroplastikpartikel den Rhein stromabwärts gelangen. Die Mikroplastik-Konzentration war nachts niedriger als tagsüber. Darüber hinaus hat Greenpeace Mikroplastikpartikel in Sedimentproben vom Flussufer nachgewiesen. Greenpeace hat im Jahr 2021 weitere Untersuchungen durchgeführt. Die höchste Konzentration an Mikroplastikpartikeln lag bei 1,1 Partikeln pro Kubikmeter in einer Probe, die bei Dormagen entnommen wurde. Letztlich konnte Greenpeace in allen Wasserproben, die während der Schiffstouren genommen wurde, primäres Mikroplastik nachweisen.  Die Greenpeace-Expert:innen Manfred Santen und Daniela von Schaper haben das Projekt im Jahr 2020 geleitet.

ARLANXEO Deutschland GmbH in Dormagen (2021 - 2024)

Bei der Haupttätigkeit der ARLANXEO Deutschland GmbH , Inspire-ID: https://registry.gdi-de.org/id/de.nw.inspire.pf.bube-eureg/anl-2017-162004-300-0009323-0146) handelt es sich um Herstellung halogenhaltiger KW (NACE-Code: 20.14 - Herstellung von sonstigen organischen Grundstoffen und Chemikalien). Weitere Nebentätigkeiten beinhalten: Herstellung halogenhaltiger KW. Es wurden keine Freisetzungen oder Verbringungen nach PRTR berichtet zu: Freisetzung in die Luft, Freisetzung in das Wasser, Freisetzung in den Boden.

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