API src

Found 433 results.

Similar terms

s/dosis-wirkungskurve/Dosis-Wirkungs-Kurve/gi

Quantitative Abschätzung des Strahlenrisikos unter Beachtung individueller Expositionsszenarien, Teil 2 - ProZES: a tool for assessment of assigned share of radiation in probability of cancer development (Part II) - Vorhaben 3612S70030

Es wurden die Methoden und ein entsprechendes Computer-Programm ProZES entwickelt um die Wahrscheinlichkeit abzuschätzen, mit der eine vorangegangene Strahlenexposition bei einer bestimmten Person und bei einer gegebenen Expositionssituation zu einer Krebserkrankung geführt hat (Verursachungs-oder Zusammenhangswahrscheinlichkeit, Z). ProZES kann die wissenschaftliche Basis bereitstellen, um Entscheidungen zu Kompensationsklagen bei Auftreten von Krebs nach beruflicher Strahlenexposition zu unterstützen. Aufbauend auf der ersten Phase der Entwicklung von ProZES, die sich auf die Entwicklung von Risikomodellen für Krebs von Darm, Magen, Lunge und weibliche Brust konzentrierte, wurden in dieser zweiten Phase alle anderen Krebslokalitäten, einschließlich Leukämien und Lymphomen, berücksichtigt, sowie Modelle für Lungenkrebs nach Radon Exposition. Die Modelle zur Abschätzung der Krebsrisiken und der Bestimmung der Zusammenhangswahrscheinlichkeit Z beruhen überwiegend auf den Inzidenzdaten für die Atombombenüberlebenden von Hiroshima und Nagasaki. Ein Großteil der Modelle wurde für das Projekt neu entwickelt. Spezifische Risikomodelle gibt es für die häufigsten Krebsarten, seltenere Krebsarten liegen als gruppierte Modelle vor. Da verschiedene Modelle eines Dosis-Wirkungs-Zusammenhangs auf Basis der gleichen Daten unterschiedliche Aussagen machen können, wird für manche Krebsarten die Methode der “Multi-Modell-Inferenz” benutzt, um Risikofaktoren abzuleiten, die weniger abhängig von einzelnen Modellen sind und Modellunsicherheiten berücksichtigen. Risikowerte von der japanischen Bevölkerung müssen auf die deutsche Bevölkerung übertragen werden. Ein wesentliches Element ist die Abschätzung der Unsicherheiten der Zusammenhangswahrscheinlichkeit. ProZES wurde als benutzerfreundliches Stand-Alone Programm entwickelt, das die individuelle Zusammenhangswahrscheinlichkeit graphisch oder textbasiert darstellen kann. //SUMMARY// Methodology and a corresponding computer program ProZES were developed to estimate the probability that a previous radiation exposure for a specific person and a given exposure situation has resulted in cancer (probability of causation or relationship between the exposure and the disease, Z). ProZES can provide the scientific basis to support making decisions on compensation claims due to cancer following occupational exposure to radiation. Starting from the results achieved in the first version of ProZES, when the general methodology and risk models for colon, stomach, lung, and female breast were implemented, the second stage of the ProZES development was focused on the development of risk models for all other cancer locations, including leukaemias and lymphomas as well as risk models for lung cancer after exposure to radon. The models for estimating the cancer risks and the associated probability Z are mostly based on the observed cancer incidence in the cohort of the atomic bomb survivors in Hiroshima and Nagasaki. Most of the models are newly developed for the project. For the frequent types of cancer, specific models of radiation risk have been developed, while for the less common diseases the risk models were developed for the groups of functionally similar diseases. Since various models built upon the basis of the same data can result in different predictions for “dose-effect” relationships, so the method of “multi-model inference” is used for some types of cancer to derive risk factors, which are less dependent on individual models and take model uncertainties into account. Risk estimates for the Japanese population must be transferred to the German population. An essential element is the estimation of the uncertainty of the associated probability. ProZES was developed as a user-friendly stand-alone program, which can assess and present the individualised estimate of probability of relationship between radiation exposure and cancer graphically or in a textual form.

Umweltqualitätsnormen für Binnengewässer

Zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) sind in der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) für neue flussgebietsspezifische Schadstoffe Umweltqualitätsnormen (UQN, EQS) festzulegen. Für viele Spurenstoffe ist eine realitätsnahe UQN-Ableitung nicht möglich, da valide Testergebnisse fehlen. Zur Risikoabschätzung relevanter Stoffe müssen somit einerseits bereits vorhandene Daten auf Validität überprüft, andererseits Datenlücken mithilfe von Biotests geschlossen werden. Im Teilvorhaben A wurden valide Daten für ausgewählte, umweltrelevante Schadstoffe anhand von Literaturrecherchen und ökotoxikologischen Standardtests (Algen-, Daphnien-, Fischeitest) erarbeitet und Vorschläge für Umweltqualitätsstandards abgeleitet. Für die folgenden Stoffe wurden EQS vorgeschlagen: 4-Aminoantipyrin (Metabolit von Metamizol), Amisulprid, Bisoprolol, Clindamycin, Clindamycinsulfoxid und N-Desmethylclindamycin (Metaboliten), Gabapentin, Metformin und Guanylurea (Transformationsprodukt), Lamotrigin, Oxipurinol (Metabolit von Allopurinol), Torsemid, Valsartansäure, Venlafaxin und O-Desmethylvenlafaxin (Metabolit), Methoxymethyltriphenylphosphoniumchlorid, 1,4-Dioxan, Desethylterbutryn und Terbutrynsulfoxid (Transformationsprodukte von Terbutryn und Cybutryn). Als potenziell gewässerrelevant können die Stoffe Venlafaxin, Clindamycin, N-Desmethylclindamycin, Metformin (siehe Teilvorhaben B) und Desethylterbutryn eingestuft werden, d. h. eine Schädigung der aquatischen Biozönose ist nicht auszuschließen. Im Teilvorhaben B wurden Untersuchungen zu chronischen, subletalen Wirkungen des Antidiabetikums Metformin sowie Guanylurea an Regenbogenforellen (Oncorhynchus mykiss) durchgeführt. In zwei separaten Versuchsansätzen wurden subadulte Regenbogenforellen über 28 Tage Konzentrationen von 0,1-1.000 (my)g/L der jeweiligen Testsubstanz ausgesetzt. Im Anschluss an die Exposition erfolgten eine Bestimmung von Biomarkern und klinisch-chemischen Parametern sowie hämatologische Untersuchungen zur Erfassung des allgemeinen Gesundheitszustandes der Fische. Ausgewählte Organe der Testtiere wurden einer histopathologischen Untersuchung unterzogen. Zudem erfolgte eine histologische Bestimmung der Reifegrade männlicher Gonaden. In einem dritten Versuch wurden juvenile Regenbogenforellen im Alter von 44 Tagen nach dem Schlupf Konzentrationen von 0,1-1.000 (my)g/L Metformin ausgesetzt. Schwerpunkt dieser Studie war die Überprüfung eines möglichen Effektes von Metformin auf die Gonadenentwicklung in dieser hierfür besonders sensiblen Lebensphase. Die Untersuchungsergebnisse weisen auf eine Beeinflussung des Hormonsystems subadulter, männlicher Regenbogenforellen nach Metformin-Exposition hin. Von den Veränderungen wird insbesondere der Nachweis einer zwar geringen, aber signifikante Induktion von Vitellogenin als ein eindeutig auf die Metformin-Exposition zurückzuführender Effekt interpretiert. Nach Exposition in Guanylurea wurden bei adulten Regenbogenforellen beiderlei Geschlechts signifikante Veränderungen der Sexualhormone nachgewiesen. Die Werte ließen jedoch keine klare Tendenz oder Dosis-Wirkungsbeziehung erkennen, sodass sie im Rahmen einer Risikobewertung keine Berücksichtigung finden. Weder Metformin, noch Guanylurea führten zu pathologischen Veränderung der Fischorgane oder zu eindeutigen, auf die Testsubstanzen zurückzuführende hämatologische und klinisch-chemische Veränderungen. Eine Metformin-Exposition juveniler Lebensstadien von Regenbogenforellen hatte keinen eindeutigen Einfluss auf die Geschlechtsdifferenzierung und Gonadenentwicklung der Tiere. Zusammenfassend ergaben die im Rahmen der Studie erhobenen Befunde Hinweise auf eine negative Beeinflussung der Fischgesundheit durch Metformin und Guanylurea. Zur Ableitung eines ökotoxikologischen Schwellenwertes für Metformin werden die Veränderungen der Vitellogenin-Konzentrationen bei männlichen Regenbogenforellen herangezogen. Die NOEC hinsichtlich der Vitellogenin-Induktion lag mit 50 (my)g/L im Bereich der maximal in Oberflächengewässern gemessenen Metformin-Konzentrationen. Damit ist Metformin als gewässerrelevanter Spurenstoff einzustufen. Quelle: Forschungsbericht

PFASs: What can we learn from the European Human Biomonitoring Initiative HBM4EU

Per- and polyfluoroalkyl substances (PFASs) were one of the priority substance groups selected which have been investigated under the ambitious European Joint programme HBM4EU (2017-2022). In order to answer policy relevant questions concerning exposure and health effects of PFASs in Europe several activities were developed under HBM4EU namely i) synthesis of HBM data generated in Europe prior to HBM4EU by developing new platforms, ii) development of a Quality Assurance/Quality Control Program covering 12 biomarkers of PFASs, iii) aligned and harmonized human biomonitoring studies of PFASs. In addition, some cohort studies (on mother-child exposure, occupational exposure to hexavalent chromium) were initiated, and literature researches on risk assessment of mixtures of PFAS, health effects and effect biomarkers were performed. The HBM4EU Aligned Studies have generated internal exposure reference levels for 12 PFASs in 1957 European teenagers aged 12-18 years. The results showed that serum levels of 14.3% of the teenagers exceeded 6.9 (micro)g/L PFASs, which corresponds to the EFSA guideline value for a tolerable weekly intake (TWI) of 4.4 ng/kg for some of the investigated PFASs (PFOA, PFOS, PFNA and PFHxS). In Northern and Western Europe, 24% of teenagers exceeded this level. The most relevant sources of exposure identified were drinking water and some foods (fish, eggs, offal and locally produced foods). HBM4EU occupational studies also revealed very high levels of PFASs exposure in workers (P95: 192 (micro)g/L in chrome plating facilities), highlighting the importance of monitoring PFASs exposure in specific workplaces. In addition, environmental contaminated hotspots causing high exposure to the population were identified. In conclusion, the frequent and high PFASs exposure evidenced by HBM4EU strongly suggests the need to take all possible measures to prevent further contamination of the European population, in addition to adopting remediation measures in hotspot areas, to protect human health and the environment. HBM4EU findings also support the restriction of the whole group of PFASs. Further, research and definition for additional toxicological dose-effect relationship values for more PFASs compounds is needed.

Human biomonitoring initiative (HBM4EU): Human biomonitoring guidance values (HBM-GVs) derived for cadmium and its compounds

Aims The methodology agreed within the framework of the HBM4EU project is used in this work to derive HBM-GVs for the general population (HBM-GVGenPop) and for workers (HBM-GVWorker) exposed to cadmium (Cd) and its compounds. Methods For Cd, a significant number of epidemiological studies with doseââą Ìresponse relationships are available, in particular for kidney effects. These effects are described in terms of a relation between urinary Cd (U-Cd) or blood Cd (B-Cd) levels and low molecular weight proteinuria (LMWP) markers like beta-2-microglobulin (Î22M) and retinol-binding protein (RBP). In order to derive HBM-GVs for the general population and workers, an assessment of data from evaluations conducted by national or international organisations was undertaken. In this work, it appeared relevant to select renal effects as the critical effect for the both groups, however, differences between general population (including sensitive people) and workers (considered as an homogenous population of adults who should not be exposed to Cd if they suffer from renal diseases) required the selection of different key studies (i.e. conducted in general population for HBM-GVGenPop and at workplace for HBM-GVWorker). Results and conclusions For U-Cd, a HBM-GVGenPop of 1 (my)g/g creatinine (creat) is recommended for adults older than 50 years, based on a robust meta-analysis performed by EFSA (EFSA, 2009a). To take into account the accumulation of Cd in the human body throughout life, threshold or 'alert' values according to age were estimated for U-Cd. At workplace, a HBM-GVWorker of 2 (my)g/g creat is derived from the study of Chaumont et al., (2011) for U-Cd, and in addition to this recommendation a HBM-GVworker for B-Cd of 5 Ìg/L is also proposed. The HBM-GVWorker for U-Cd is similar to the biological limit value (BLV) set by the new amendment of the European Carcinogens and Mutagens Directive in June 2019 (2 (my)g/g creat for U-Cd). © 2021 The Authors

Vorkommen und Quellen ultrafeiner Partikel im Innenraum und in der Außenluft - aktueller Kenntnisstand

Ultrafeine Partikel (UFP) sind als Partikel mit einem Durchmesser kleiner als 100 Nanometer definiert. Aufgrund ihrer toxikologischen Eigenschaften stellen sie ein ungebrochen aktuelles Thema in der Luftreinhaltung dar. Diese Arbeit stellt die wichtigsten Grundlagen zu UFP in der Umwelt zusammen und schafft einen Überblick über Messtechniken und vorhandene Messdaten. Hierbei liegen die Schwerpunkte auf der Innenraumluft und der Außenluft. Inzwischen stehen eine Reihe standardisierter Messverfahren für UFP zur Verfügung. Zukünftige messtechnische Entwicklungen sind jedoch notwendig, um mehr personenbezogene bzw. flächenhafte Daten von UFP zu gewinnen. Mit dem German Ultrafine Aerosol Network (GUAN) besteht seit 2009 ein kooperatives Messnetz für die Außenluft, aus dem Mittelwerte, räumliche Schwankungen und zeitliche Trends für UFP abgeleitet werden konnten. Für den Innenraum werden Ergebnisse aus zwei neuen Studien vorgestellt: Die Innenraum-/Außenluftstudie des Instituts für Troposphärenforschung (TROPOS), sowie die Deutsche Umweltstudie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen (GerES V). Aus beiden Studien wird klar, dass auch die Partikelanzahlkonzentration im Innenraum großen Schwankungen unterliegen kann, und dass Innenraumquellen, wie Feuerquellen, Kerzenabbrand, Tabakrauch und Kochaktivitäten, zu erhöhten UFP-Konzentrationen beitragen. Aus zweijährigen Messungen in 40 Wohnungen konnten jedoch keine Anzeichen abgeleitet werden, dass die UFP-Belastung im Innenraum systematisch höher wäre als in der Außenluft. Generell fehlt es momentan an einer belastbaren Dosis-Wirkungs-Beziehung für UFP sowohl im Innenraum als auch in der Außenluft. Daraus ergibt sich für die kommenden Jahre der Auftrag an die Wissenschaft, gezielte Studien zur Erforschung der gesundheitlichen Wirkungen von UFP aus der Umwelt durchzuführen. Quelle: Vorkommen und Quellen ultrafeiner Partikel im Innenraum und in der Außenluft - aktueller Kenntnisstand / W. Birmili [und neun weitere]. - 1 Onlineressource (Seiten 33-43). In: Gefahrstoffe, Reinhaltung der Luft / Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitssicherheit. - 80 (2020), Heft 1-2, Seite 33

Strategische Lärmkarten 2007

Gesetzliche Regelungen und zuständige Behörde Am 18. Juli 2002 trat die “Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm” mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft. Damit hat die Europäische Gemeinschaft den Weg in Richtung rechtlicher Regelungen – auch im Bereich der Geräuschimmissionen in der Umwelt – beschritten. Das Umweltbundesamt beschreibt die Ziele der Richtlinie wie folgt: “Die Gewährleistung eines hohen Gesundheits- und Umweltschutzniveaus ist Teil der Gemeinschaftspolitik, wobei eines der Ziele im Lärmschutz besteht.” Hierfür ist es notwendig “schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigung, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.” Um dieses Ziel zu erreichen, sind folgende Maßnahmen vorgesehen: Ermitteln der Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten nach – für die Mitgliedstaaten gemeinsamen – Bewertungsmethoden; Sicherstellen der Information für die Öffentlichkeit über Umgebungslärm und seine Auswirkungen; Annahme von Aktionsplänen durch die Mitgliedstaaten auf Grundlage der Ergebnisse von Lärmkarten mit dem Ziel, den Umgebungslärm so weit erforderlich und – insbesondere in Fällen, in denen das Ausmaß der Belastung gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann – zu verhindern, zu mindern sowie die Umweltqualität in den Fällen zu erhalten, in denen sie zufriedenstellend ist. Weiterhin soll die Richtlinie eine Grundlage zur Weiterentwicklung und Ergänzung der Maßnahmen zur Geräuschemission der wichtigsten Lärmquellen bilden und die Europäische Kommission über die Belastung durch Umgebungslärm in den Mitgliedsstaaten informieren. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz hat die Lärmkartierung für das Land Berlin nach Maßgabe der Anforderungen der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) in Verbindung mit §§ 47 a-f BImSchG und der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) sowie unter Berücksichtigung der aktuellen LAI-Hinweise zur Lärmkartierung beauftragt und durchgeführt. Für die Kartierung des Eisenbahnverkehrs besteht eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Eisenbahn-Bundesamt. Die Zielsetzung des Vorhabens bestand in der Erstellung von strategischen Lärmkarten und den zugehörigen statistischen Auswertungen (belastete Menschen, Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser in bestimmten Immissionspegelklassen). Die Ergebnisse wurden im Hinblick auf folgende Punkte für die weitere Nutzung durch den Auftraggeber aufbereitet: Grundlage für die Berichterstellung an die EU einschließlich Information der Öffentlichkeit Grundlage für die Aufstellung von Aktionsplänen für Lärmminderungsmaßnahmen (Lärmminderungsplanung Berlin) Grundlage für die Verwaltung der Ausgangsdaten (Pflege des Datenmodells) Grundlage für Neuberechnungen und Auswertungen von räumlich begrenzten Flächen. Die Paragraphen 47 a bis f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) regeln die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht. Die Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV – konkretisiert die Anforderungen an Lärmkarten nach § 47 c BImSchG. Lärmkarten sind grundsätzlich zu berechnen . Die Berechnungen müssen nach EU-konformen vorläufigen Berechnungsvorschriften vorgenommen werden, die in einigen Punkten von den im Zusammenhang mit nationalem Recht verbindlichen technischen Regelwerken abweichen (vgl. Berechnungsverfahren). Die Lärmkarten sollen alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Erstellung überprüft und bei Bedarf überarbeitet werden. Die Kartendarstellungen zur Gesamtlärmbelastung (vgl. 07.05.12 bis 07.05.15) sind nicht Bestandteil der in der Verordnung über die Lärmkartierung vorgeschriebenen Lärmkarten. Sie stellen über die Anforderungen der Verordnung hinaus den Versuch dar, eine summarische Betrachtung der einzelnen untersuchten Lärmquellen zu ermöglichen. Bei der Interpretation dieser Karten sind jedoch bestimmte Randbedingungen zu beachten (vgl. Summenwerte der Lärmbelastung). Allgemeine Beschreibung der Hauptlärmquellen nach Lage, Größe und Verkehrsaufkommen / Kartierungsumfang Die Grenzen des Untersuchungsgebietes sind die Landesgrenzen Berlins. Untersucht wurden die Lärmquellen Straßenverkehr (Kfz einschl. Busse) Straßenbahnverkehr und Verkehr der oberirdischen U-Bahn Industrie- und Gewerbegelände mit Anlagen gemäß Anhang I der Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24 9.1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Anlagen einschließlich Kraftwerksstandorte und Westhafen) Flugverkehr (Flughafen Tegel) Schienenverkehr nach Allgemeinem Eisenbahngesetz (AEG). Maßgebliche weitere Hauptlärmquellen im grenznahen Brandenburger Raum, die vorgegebene Immissionspegel überschreiten, nicht jedoch der Flughafen Schönefeld, wurden mit einbezogen. Einen Überblick über die einbezogenen Lärmquellen bietet Tabelle 1: Randbedingungen bei der Betrachtung der Summenwerte der Lärmbelastung Die beschriebenen gesetzlichen Regelungen sehen bisher keine Bildung von Gesamtlärmpegeln vor, die einzelnen Hauptlärmquellen werden unabhängig voneinander separat ermittelt und bewertet. Jedoch stellt bereits das Umweltgutachten 2004, S. 490 des Sachverständigenrates für Umweltfragen fest, “eine Verminderung der Lärmbelästigung der Bevölkerung kann daher nur dann erfolgreich sein, wenn auch das Zusammenwirken mehrerer Lärmquellen berücksichtigt wird.” Da jedoch bisher die Dosis-Wirkungs-Beziehungen bei gleichzeitigem Einwirken mehrerer Schallquellen aus medizinischer und psychologischer Sicht äußerst schwierig zu beschreiben sind, wurde hier von einem vereinfachten Ansatz ausgegangen: Alle Immissionswerte für die verschiedenen Hauptlärmquellen weisen einen gleichen Belästigungsgrad auf; d.h. geräuschart-spezifische Belästigungsfaktoren durch ein Bonus-Malus-System werden nicht vergeben. Die einzelnen Geräuschpegel werden nur energetisch addiert. (nähere Informationen zum Thema “Gesamtlärmbelastung” enthält eine Studie des TÜV Immissionsschutz und Energiesysteme). Es sind bei der Betrachtung der Summenwerte der Lärmbelastung die Besonderheiten der logarithmischen Dezibelskala zu berücksichtigen. Z.B. addieren sich die Lautstärken zweier 50 dB(A) lauter Ereignisse auf 53 dB(A); diese Erhöhung um 3 dB(A) wird vom Ohr aber als Verdoppelung der Lästigkeit wahrgenommen. Zwei Teilpegel von 50 dB(A) und 60 dB(A) ergeben in der Summe 60,4 dB(A).

Minderung des Gewerbelärms in Städten

Immer mehr Menschen ziehen in die Städte und Ballungsräume. Durch die zunehmende Verdichtung und das Heranrücken der Wohnbebauung an Gewerbebetriebe können Lärmkonflikte entstehen. In diesem Forschungsvorhaben wurden die Auswirkungen des Gewerbelärms in urbanen Strukturen auf die menschliche Gesundheit untersucht. Hierzu wurde die Immissionssituation an fünf ausgewählten innerstädtischen Gebieten bestimmt. Darüber hinaus wurden Belästigungsbefragungen durchgeführt. Auf dieser Grundlage wurden Expositions-Wirkungsbeziehungen erstellt und Rückschlüsse auf die Belästigungs- und Belastungssituation der Bevölkerung durch Gewerbelärm abgeleitet. Die Forschungsergebnisse zeigen, dass urbaner Gewerbelärm belästigt und Schlafstörungen verursachen kann. Veröffentlicht in Texte | 154/2022.

Belastung des Menschen ermitteln

Belastung des Menschen ermitteln Prinzipiell hofft jeder Mensch, dass die Umwelt nur positiven Einfluss auf seinen Körper und sein Leben hat. Manchmal können Umwelteinflüsse aber auch so stark werden, dass sie zur Belastung führen. Welche Methoden wendet die Wissenschaft an, um Ursachen und Wirkungen von Belastungen zu erkennen, und Belastungsrisiken zu bewerten? Methoden der Untersuchung und Bewertung Einflüsse der Umwelt auf die menschliche Gesundheit können auf verschiedene Weise untersucht werden. Zunächst muss festgestellt werden, welchen Einflüssen die Menschen (oder ersatzweise Tiere, Organe oder Zellsysteme) wie stark und wie lange ausgesetzt sind (Expositionsschätzung). Das Human-Biomonitoring untersucht die Konzentration von Stoffen in Körperflüssigkeiten (Blut, Urin, Speichel) oder anderen körpereigenen Materialien (Haare, Organproben). Damit wird die „innere Exposition” erfasst, also das, was von außen in den Körper gelangt ist. In einem weiteren Schritt muss erfasst werden, welche Veränderungen (zum Beispiel Symptome, Krankheiten, Sterbefälle) durch die ⁠ Exposition ⁠ auftreten (Wirkungserfassung). Im dritten Schritt werden Zusammenhänge zwischen der Exposition und den Wirkungen untersucht. Die Epidemiologie beobachtet, was unter welchen Bedingungen in der Bevölkerung geschieht. Die Toxikologie untersucht die Wirkung von Schadstoffen unter kontrollierten Laborbedingungen meist im Tierversuch oder an isolierten Organen, Zellverbänden oder einzelnen Zellen. Dabei wird mit statistischen Methoden versucht, den Zusammenhang zwischen einer bestimmten Exposition und den gefundenen Wirkungen zu erkennen, zu beschreiben und größenmäßig zu bestimmen (Dosis-Wirkungs-Beziehung). Dabei kann man die Wahrscheinlichkeit angeben, mit der der gefundene Zusammenhang keine inhaltliche Bedeutung hat, sondern dem Zufall zuzuschreiben ist. Je nach Fragestellung wird diese zulässige „Irrtumswahrscheinlichkeit” auf 5 Prozent oder geringer festgelegt. Sie wird üblicherweise kurz  als „p” bezeichnet (von Probabilität, dass heißt Wahrscheinlichkeit) und als Dezimalbruch angegeben, bei einer Irrtumswahrscheinlichkeit von 5 Prozent also p = 0,05. Bei der Bewertung des Risikos müssen die Unsicherheiten auf allen Stufen, also bei der Erfassung der Exposition und der Wirkungen sowie bei der Dosis-Wirkungs-Beziehung, berücksichtigt werden.

Stellungnahme: WHO-Luftqualitätsleitlinien 2021

Stellungnahme: WHO-Luftqualitätsleitlinien 2021 Eine gemeinsame Erklärung von medizinischen, wissenschaftlichen und Public Health Fachgesellschaften und Institutionen zu den neuen Luftqualitätsleitlinien 2021 der Weltgesundheitsorganisation. Gesündere Luft für alle Nach jahrelanger intensiver Forschung und Beratung mit Expertinnen und Experten aus aller Welt hat die Weltgesundheitsorganisation (⁠ WHO ⁠) im September 2021 ihre globalen Luftqualitätsleitlinien aktualisiert (WHO 2021). Die neuen Luftqualitätsleitlinien (WHO Air Quality Guidelines) sind sehr ambitioniert und stellen die erheblichen Auswirkungen der Luftverschmutzung auf die Gesundheit dar. Die neuen Leitlinien empfehlen eine mittlere jährliche Feinstaub ⁠ PM2,5 ⁠-Konzentration von höchstens 5 µg/m³, eine mittlere jährliche Stichstoffdioxid (NO2)-Konzentration von höchstens 10 µg/m³, und für Ozon (O3) eine mittlere Konzentration während der Sommermonate von höchstens 60 µg/m³ (WHO 2021). Im Vergleich dazu lagen die bisherigen Werte für PM2.5 bei 10 µg/m3 und für NO2 bei 40 µgm3. Eine Empfehlung für eine maximale Ozon-Langzeitbelastung hatte es bisher nicht gegeben (WHO 2006). Obwohl die Leitlinien nicht rechtsverbindlich sind, hoffen wir, dass sie die Luftreinhaltepolitik in Europa und in anderen Regionen der Welt in den kommenden Jahren maßgeblich beeinflussen werden. Die Aktualisierung der Luftqualitätsleitlinien war dringend notwendig, da im Laufe der letzten zwei Jahrzehnte eine überwältigende Menge an neuen Erkenntnissen zu den gesundheitlichen Auswirkungen von Luftverschmutzung gewonnen wurde. Die Auswirkungen von Luftverschmutzung auf die Gesundheit sind gravierend und betreffen fast alle Organsysteme des menschlichen Körpers (Thurston et al. 2017). Diese schädlichen Auswirkungen sind nicht auf hohe Belastungen beschränkt, sondern selbst bei niedrigen Konzentrationen deutlich unterhalb existierender gesetzlicher Grenzwerte zu beobachten. Besonders wichtig ist, dass bisher keine sicheren Schwellenwerte identifiziert werden konnten, unter denen Luftverschmutzung harmlos wäre (Brauer et al. 2019; Brunekreef et al. 2020; Dominici et al. 2019). Luftverschmutzung der Außenluft und in Innenräumen war 2019 für etwa 12% aller globalen Todesfälle mit verantwortlich. Damit rangiert Luftverschmutzung auf Platz 4 der wichtigsten Risikofaktoren für Krankheiten und Sterblichkeit weltweit und ist somit der wichtigste Risikofaktor nach Bluthochdruck, Rauchen und schlechter Ernährung (Murray et al. 2020). Es besteht inzwischen ein breiter Expertenkonsens darüber, dass Luftverschmutzung neben den oben erwähnten Schäden für die Gesundheit auch eine enorme finanzielle Belastung für die Gesellschaft verursacht. Die wirtschaftlichen Kosten beliefen sich im Jahr 2013 auf 5 Billionen US-Dollar allein für die globalen gesundheitsbezogenen externen Kosten, mit zusätzlichen 225 Milliarden US-Dollar durch verminderte Arbeitsproduktivität (Weltbankgruppe 2016). Für die Europäische Region der WHO beliefen sich die jährlichen wirtschaftlichen Gesamtkosten durch Gesundheitsauswirkungen und erhöhte Sterblichkeit auf ca. 1,6 Billionen US-Dollar (Angaben für 48 Staaten mit entsprechenden Daten, WHO-Regionalbüro für Europa, ⁠ OECD ⁠ 2015). Die neuen Luftqualitätsleitlinien der WHO kommen zur rechten Zeit: Die Europäische Union (EU) stellt derzeit ihre bisherige Luftreinhaltepolitik auf den Prüfstand und erarbeitet eine Aktualisierung der EU-Luftqualitätsrichtlinie (Europäische Kommission 2004, 2008). Neben einer erheblichen Absenkung der empfohlenen Richtwerte für PM2.5 und NO2 in der Außenluft ist die wichtigste Aussage der aktualisierten WHO Luftqualitätsleitlinien, dass jede Reduktion gesundheitsrelevanter Luftschadstoffe gesundheitliche Vorteile bringt, selbst an Orten mit bereits relativ niedrigen Schadstoffkonzentrationen. Lineare Expositions-Wirkungs-Beziehungen bis hinunter zu den niedrigsten beobachtbaren Konzentrationen zeigen, dass alle Menschen von sauberer Luft profitieren (Huangfu und Atkinson 2020; Lee et al. 2020; Chen und Hoek 2020; Orellano et al. 2020; Zheng et al. 2021). Diese Erkenntnisse sind zentral für die Überarbeitung der europäischen Luftreinhaltepolitik. Die Erkenntnis, dass gesundheitsschädliche Auswirkungen der Luftverschmutzung bei allen, selbst bei den niedrigsten gemessenen Konzentrationen zu beobachten sind, ist ein Meilenstein für eine zukünftig bessere und effektivere Prävention von Luftschadstoffbezogenen Erkrankungen. Es ist ein Weckruf, dass die geltenden Gesetze und Verordnungen zur Luftqualität überdacht werden müssen, um deutliche, weitere Verbesserungen zu erzielen. Die alleinige Regulierung von Maximalkonzentrationen, wie sie derzeit in den meisten Regelwerken zur Luftreinhaltung weltweit verankert ist(Kutlar Joss et al. 2017), führt zu keinem ausreichenden Schutz der Bevölkerung, da nach Erreichen fester gesetzlicher Grenzwerte wenig Anreiz für eine weitere Absenkung der Luftschadstoffkonzentrationen besteht. Die neuen Erkenntnisse zeigen jedoch wie wichtig es ist, auch Maßnahmen zur Herabsetzung der durchschnittlichen Belastung in der Bevölkerung zu ergreifen. Damit würden erhebliche Präventionseffekte erzielt, weil die gesamte Bevölkerung von solchen Reduktionen zu einer sauberen Luft hin profitiert. Erforderlich ist ein Paradigmenwechsel in der Luftqualitätsregulierung - vom ausschließlichen Fokus auf feste Grenzwerte hin zum Konzept einer Kombination fester Grenzwerte mit einer kontinuierlichen Senkung der immer noch zu hohendurchschnittlichen Belastung. So enthält beispielsweise das derzeitige Luftreinhaltegesetz der EU bereits ein unverbindliches Ziel zur Reduzierung der durchschnittlichen Konzentration von PM2.5 (Europäische Kommission 2008). Die für 2022 anstehende Überarbeitung der EU-Gesetzgebung bietet die Möglichkeit, hier eine Vorreiterrolle einzunehmen und verbindliche Ziele zur Reduzierung der durchschnittlichen Konzentration für Luftschadstoffe in Kombination mit niedrigeren festen Grenzwerten einzuführen. Um entsprechende Verbesserungen der Luftqualität zu erreichen, sind umfassende und ambitionierte Maßnahmen in allen Sektoren (z. B. Verkehr, Energie, Industrie, Landwirtschaft, Wohnen) und auf allen Ebenen (international, national, lokal) erforderlich. Programme zur Verringerung der Luftschadstoffemissionen bieten enormeVorteile für die Luftqualität und die Gesundheit. Der geschätzte gesundheitliche Nutzen einer verbesserten Luftqualität übersteigt bei weitem die Kosten für die erforderlichen Maßnahmen. Für die USA wurde geschätzt, dass der Nutzen aus der geringeren Sterblichkeit, den niedrigeren medizinischen Ausgaben für luftverschmutzungsbedingte Krankheiten und der höheren Produktivität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer etwa 30-mal größer ist als die Kosten für die Maßnahmen des Clean Air Act (US amerikanisches Luftreinhaltungsgesetz) der letzten 30 Jahre. Die Umsetzung der Maßnahmen führte insgesamt zu einer Nettoverbesserung des Wirtschaftswachstums und des Wohlstands der Bevölkerung (U.S. EPA. 2015). Auch in China war der Nutzen für die öffentliche Gesundheit 50 % größer als die Kosten für die Verbesserung der Luftqualität, die im letzten Jahrzehnt erzielt werden konnte (Zhang et al. 2019). In der Europäischen Union würden zusätzliche Maßnahmen zur Luftreinhaltung und zum ⁠ Klimaschutz ⁠, die über die derzeitigen Verpflichtungen hinausgehen, zu einem Nettonutzen mit positiven makroökonomischen Auswirkungen führen (Amann et al. 2017). Die Kosteneffizienz von Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität wird durch den engen Zusammenhang zwischen Luftverschmutzung und Treibhausgasemissionen verstärkt. Eine Verringerung der ⁠ Emission ⁠ von Luftschadstoffen wirkt sich daher in der Regel auch positiv auf das Erreichen der Klimaneutralität aus und umgekehrt, sodass sich die Vorteile von Investitionen in einem Bereich doppelt bezahlt machen (Amann et al. 2014). Schlussfolgerungen Luftverschmutzung stellt weltweit eine große Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung dar und verursacht selbst bei sehr niedrigen Konzentrationen eine Reihe von schwerwiegenden Gesundheitsschäden. Deshalb ist es wichtig, dass neben einer Absenkung von festen Grenzwerten auch die durchschnittliche Belastung der Bevölkerung abgesenkt wird. Der wirtschaftliche Nutzen einer besseren Luftqualität ist Berechnungen zu Folge erheblich höher als die Kosten für die Umsetzung von Luftreinhaltemaßnahmen. Diese Maßnahmen tragen außerdem zur Bekämpfung des Klimawandels bei. Wir unterstützen entschieden die neuen ambitionierten Luftqualitätsleitlinien der WHO und empfehlen den politischen Entscheidungsträgern nachdrücklich, diese Luftqualitätsleitlinien als Leitfaden für umfassende und ehrgeizige Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen und zur Verbesserung der Luftqualität in Deutschland, Europa und auf der ganzen Welt zu nutzen. Die gemeinsame Erklärung mit Pressekontakten und Quellen finden Sie hier

Minderung des Gewerbelärms in Städten

Das Forschungsvorhaben richtet den Fokus auf die Frage, welche gesundheitlichen Auswirkungen durch Gewerbelärm in dichten urbanen Strukturen hervorgerufen werden können. Mit der Einführung des Gebietstyps ââą Ìurbanes Gebietââą Ì soll die Innenentwicklung gestärkt werden. Städte können so zum Zwecke der verstärkten Nutzungsmischung Wohnen und Gewerbe mit dem Ziel, mehr Wohnungen auf der gleichen Fläche wie bisher schaffen zu können, (räumlich) enger zusammenbringen. Um diese Nutzungsmischung zu fördern wurde der zulässige Immissionsrichtwert in der TA Lärm auf 63 dB(A) tagsüber und nachts auf 45 dB(A) festgelegt. Der Gesetzgeber hat zur Einführung des urbanen Gebietes betont, dass die Vorteile der Stadt der kurzen Wege für die Anwohnenden eine höhere Immissionssituation aufwiegen würden. Die Arbeiten fußen auf einer Gebietsauswahl in den Städten Dortmund, Duisburg, Hamburg, Leipzig und München. Die berechnete Geräuschbelastung in den Gebieten, insbesondere zu dem urbanen Gewerbelärm, wurde mit einer Befragung zur Lärmwirkung korreliert. Auf dieser Grundlage wurden Expositions-Wirkungsbeziehungen für urbanen Gewerbelärm erstellt. Die Ergebnisse zeigen, dass urbaner Gewerbelärm gesundheitsrelevante Auswirkungen hat und dies bereits bei einer Geräuschbelastung, die unterhalb der Immissionsrichtwerte für das urbane Gebiet liegen. Zwar wissen die Anwohnenden die Vorteile der Stadt der kurzen Wege zu schätzen. Diese Zustimmung zum urbanen Leben führt aber nicht zu einer höheren Duldungshaltung gegenüber der Lärmbelastung. Die aktuellen Immissionsrichtwerte für das urbane Gebiet sind daher kritisch zu würdigen, eine weitere Erhöhung - insbesondere für den Nachtzeitraum - kann vor den im Forschungsvorhaben gewonnenen Erkenntnissen nicht zugestimmt werden. Quelle: Forschungsbericht

1 2 3 4 542 43 44