API src

Found 33 results.

Related terms

Überwachung des fliegenden Personals

Überwachung des fliegenden Personals In großen Höhen wirkt deutlich mehr Höhenstrahlung auf den Menschen als am Boden. Piloten und flugbegleitendes Personal sind als beruflich strahlenexponierte Personen überwachungspflichtig, wenn sie während der Flüge durch Höhenstrahlung eine effektive Dosis von mehr als 1 Millisievert im Kalenderjahr erhalten können. Das Strahlenschutzregister des BfS erfasst seit August 2003 die monatlich ermittelten Dosiswerte des fliegenden Personals. Für das Flugpersonal wird die Strahlenbelastung pro Flug mittels anerkannter Rechenprogramme anhand von Flugdaten berechnet. Die Prüfung von Rechenprogrammen zur Abschätzung der Körperdosis des fliegenden Personals im Rahmen der Anerkennungsverfahren beim Luftfahrt-Bundesamt erfolgt durch das BfS . Strahlenbelastung in unterschiedlichen Höhen In großen Höhen wirkt deutlich mehr Höhenstrahlung auf den Menschen als am Boden. Im Flugzeug gibt es keine effiziente Möglichkeit, sich dagegen abzuschirmen. Piloten und flugbegleitendes Personal können daher, vor allem wenn sie häufig Langstrecken auf den Polrouten fliegen, Strahlendosen erhalten, die durchaus vergleichbar sind mit Dosiswerten von Berufsgruppen, die ionisierende Strahlung einsetzen oder die mit radioaktiven Quellen umgehen. Strahlenschutzüberwachung des fliegenden Personals Die EU -Richtlinie 96/29 EURATOM , die durch die EU -Richtlinie 2013/59 EURATOM ersetzt wurde, verlangte eine Strahlenschutzüberwachung des fliegenden Personals. In Deutschland wurde diese Forderung erstmals 2001 mit der Novelle der Strahlenschutzverordnung und 2018 mit dem Strahlenschutzgesetz (StrSchG) in Verbindung mit der neuen Strahlenschutzverordnung (StrSchV) in nationales Recht umgesetzt: Überwachungspflichtig ist Luftfahrtpersonal dann, wenn es in einem Beschäftigungsverhältnis gemäß deutschem Arbeitsrecht steht und während der Flüge durch Höhenstrahlung eine effektive Dosis von mehr als 1 Millisievert im Kalenderjahr erhalten kann. Für diese Beschäftigten ist die Körperdosis zu ermitteln, zu begrenzen und unter Berücksichtigung des Einzelfalls zu reduzieren. Die Betreiber von Flugzeugen sind verpflichtet, die Dosiswerte zu ermitteln und durch eine entsprechende Planung des Personaleinsatzes und der Flugrouten die Strahlendosis ihrer Beschäftigten zu reduzieren. Strahlenschutzregister des BfS erfasst Strahlenbelastung des Cockpit- und Kabinenpersonals deutscher Luftfahrtgesellschaften Die monatlich ermittelten Dosiswerte des fliegenden Personals werden seit August 2003 im Strahlenschutzregister des BfS erfasst. Es überwacht unter anderem die Einhaltung der Grenzwerte der zulässigen Jahresdosen und die Berufslebensdosis. Da die physikalischen Bedingungen auf Flügen sehr genau bekannt sind, wird die Strahlenbelastung pro Flug anhand von Flugdaten berechnet. Dazu dürfen die Fluggesellschaften die vom Luftfahrt-Bundesam t zugelassenen Computerprogramme einsetzen. Die für die Zulassung erforderliche Prüfung dieser Rechenprogramme übernimmt das BfS . Es legt dahingehend auch die Anforderungen für eine erfolgreiche Anerkennung fest. Die Programme ermitteln auf der Basis von physikalischen Messungen (zum Beispiel der Neutronenflussdichte) und anhand der Flugdaten (Start- und Zielflughafen, Flugdauer und -höhe, Datum) die effektive Dosis , die aus dem jeweiligen Flug resultiert. Die Fluggesellschaften melden die errechneten Werte an das Luftfahrt-Bundesamt, das die Aufsicht über das fliegende Personal führt und unter anderem die Einhaltung von Dosisgrenzwerten überwacht. Dies gewährleistet auch für das fliegende Personal eine rechtlich abgesicherte Strahlenschutzüberwachung. Das Luftfahrt-Bundesamt übermittelt jeweils die Monatsdosen der Beschäftigten an das Strahlenschutzregister des BfS . Mittlere effektive Jahresdosis der beruflich strahlenexponierten Personen in verschiedenen Berufsgruppen im Jahr 2023 (N = Anzahl der messbar strahlenexponierten Personen pro Berufsgruppe) Berufsgruppe mit vergleichsweise hoher Strahlenbelastung Das fliegende Personal stellte 2023 mit rund 38.000 Beschäftigten etwa neun Prozent aller beruflich strahlenschutzüberwachten Personen, die im Strahlenschutzregister des BfS geführt werden. Diese neun Prozent erhalten mit einer Kollektivdosis von zirka 44 Personen-Sievert zwei Drittel der gesamten beruflich bedingten Strahlendosis in Deutschland. Die Abbildung zur mittleren effektiven Jahres im Jahr 2023 zeigt, dass das fliegende Personal mit einer durchschnittlichen effektiven Jahresdosis von 1,2 Millisievert nach den Beschäftigen an Radon-Arbeitsplätzen an Platz zwei der strahlenexponierten Berufsgruppen steht. Die durchschnittliche Strahlenbelastung des medizinischen Personals liegt im Vergleich dazu mit einer effektiven Jahresdosis von 0,3 Millisievert deutlich niedriger. Vergleich der Häufigkeitsverteilungen der Jahresdosis beruflich strahlenexponierter Personen in verschiedenen Bereichen im Jahr 2023 Charakteristisch ist auch der Unterschied bei den Dosisverteilungen, wie die Abbildung zur Häufigkeitsverteilung der Jahresdosis beruflich strahlenexponierter Personen im Jahr 2023 zeigt: Beim fliegenden Personal (blaue Balken) sind Jahresdosiswerte von 1,0 bis 1,5 Millisievert am häufigsten, alle anderen verteilen sich in etwa symmetrisch um diese Gruppe. Dagegen haben in den anderen beruflichen Bereichen Medizin, Forschung, Kerntechnik und Industrie (rote Balken) die meisten strahlenexponierten Personen nur Dosiswerte bis 0,5 Millisievert ; mit steigenden Dosiswerten fallen die Häufigkeiten dann steil ab. Dennoch sind für die Berufsgruppen, die ionisierende Strahlung einsetzen oder mit radioaktiven Quellen umgehen, Jahresdosen bis 20 mSv pro Jahr möglich. Im Vergleich werden beim fliegenden Personal Jahresdosen über acht Millisievert praktisch nicht beobachtet. Begrenzte Möglichkeiten zur Minimierung der Strahlenbelastung Es ist bislang technisch nicht möglich, Flugzeuge gegen die Höhenstrahlung abzuschirmen. Geringere Flughöhen oder weniger dosisintensive Flugrouten sind in der Regel nicht zielführend, da sie Kosten und Umweltbelastung erhöhen; außerdem begrenzen die Belange der Flugsicherheit, die immer Priorität haben, den Handlungsspielraum. Die Möglichkeiten des Strahlenschutzes beschränken sich daher auf vergleichsweise wenige Maßnahmen bei der Flugplanung, um Routendosen zu senken, sowie bei der Einsatzplanung der Crews, um eine möglichst faire Verteilung der Dosis auf das Personal zu erreichen. Stand: 11.12.2024

Dosiskoeffizienten zur Berechnung der Strahlenexposition

Dosiskoeffizienten zur Berechnung der Strahlenexposition Die Strahlenschutzverordnung ( StrlSchV ) legt zur Begrenzung der Strahlenexposition der Bevölkerung im Alltag und bei der Berufsausübung Dosisgrenzwerte und Richtwerte fest. Zur Berechnung der Strahlenexposition dienen die Dosiskoeffizienten. Die Bekanntmachung der Dosiskoeffizienten erfolgte in der Beilage 160 a und b zum Bundesanzeiger vom 28. August 2001. Sie finden die Dosiskoeffizienten auf der Internetseite des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung im Handbuch Reaktorsicherheit und Strahlenschutz . Hinweis: Die Urheberrechte dieser Dosiskoeffizienten liegen bei der ICRP (International Commission on Radiological Protection, Internationale Strahlenschutzkommission ). Zusätzlich hat das Bundesamt für Strahlenschutz weitere Dosiskoeffizienten erstellt: Dosiskoeffizienten für beruflich exponierte Personen für die Abschätzung der effektiven Dosis für das ungeborene Kind nach Inkorporation von Radionukliden durch die Mutter Dosiskoeffizienten für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Abschätzung der effektiven Dosis für das ungeborene Kind nach Inkorporation von Radionukliden durch die Mutter Erläuterungen und Rechenbeispiele unterstützen beim Umgang mit den Dosiskoeffizienten. Stand: 06.05.2025

Umgebungsüberwachung kerntechnischer Einrichtungen (REI)

In der Umgebung von kerntechnischen Anlagen ist gemäß § 103 der Strahlenschutzverordnung eine Überwachung auf radioaktive Stoffe durchzuführen. Dies ist in der Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI) geregelt. Damit soll eine Beurteilung der aus Ableitungen (Emissionen) radioaktiver Stoffe resultierenden Strahlenexposition des Menschen ermöglicht und die Einhaltung von maximal zulässigen Aktivitätsabgaben und von Dosisgrenzwerten kontrolliert werden. Dabei werden zum einen vom Betreiber die Emissionen innerhalb der Anlage gemessen, z.B. am Abluftkamin der Anlage. Zum anderen werden zur Überwachung der Exposition der Bevölkerung die Aktivität von Proben sowie die Ortsdosen in der Umgebung der Anlage im Auftrag der Aufsichtsbehörde durch eine unabhängige Messstelle überwacht (Immissionsüberwachung). In Berlin gibt es nur eine kerntechnische Einrichtung, welche entsprechend der REI zu überwachen ist: Der Forschungsreaktor BER II. Auch wenn dieser seit Dezember 2019 nicht mehr in Betrieb ist, wird das Überwachungsprogramm weiterhin durchgeführt. Stilllegung des Forschungsreaktors BER II Dafür werden Proben gemessen, die aus der Umgebung des Forschungsreaktors stammen, und mit Proben aus anderen Teilen Berlins verglichen. Diese Aufgabe wird von der Strahlenmessstelle Berlin als unabhängiger Messstelle erfüllt. Untersucht werden Proben von Boden, Bewuchs, Trinkwasser, Fisch, Obst und Gemüse sowie die Dosisleistung und Radioaktivität auf der Bodenoberfläche. Zusätzlich wird das Strahlungsniveau entlang der Institutsgrenze gemessen. Die Ergebnisse dieser Umgebungsüberwachung werden vierteljährlich und jährlich der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz berichtet.

BfS -Messstellen zur Überwachung radioaktiver Stoffe akkreditiert

BfS -Messstellen zur Überwachung radioaktiver Stoffe akkreditiert Inkorporationsüberwachung des Bundesamtes für Strahlenschutz erfüllt hohe Qualitätsstandards Das Ganzkörperzähler-Gebäude am Standort Berlin Geprüft und für gut befunden: Die Inkorporationsmessstellen des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ) haben die Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 erhalten. Bei den speziellen Messungen geht es um einen Nachweis von radioaktiven Stoffen , die in den Körper gelangt sein können, und eine Dosisbestimmung. "Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) ist die Leitstelle für die Qualitätssicherung beim Nachweis von radioaktiven Stoffen im menschlichen Körper. Deshalb ist es für uns von entscheidender Bedeutung, mit unseren eigenen Messstellen technisch und organisatorisch auf höchstem Niveau zu arbeiten" , betont BfS -Präsidentin Inge Paulini. "Mit der Akkreditierung entspricht das BfS allen Anforderungen an Inkorporationsmessstellen und gewährleistet ein qualitätsgesichertes Angebot für beruflich strahlenexponierte Menschen." In-vivo-Messung am Standort Neuherberg Rund 1450 Messungen pro Jahr Beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen können sogenannte Radionuklide über die Atemwege, die Haut, den Verdauungstrakt oder über Wunden in den Körper gelangen – mit anderen Worten "inkorporiert werden" . Dort führen sie zu einer inneren Strahlenexposition . Mit Hilfe der Inkorporationsüberwachung kann überprüft werden, ob bestimmte Dosisgrenzwerte eingehalten wurden – etwa bei Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in Kernkraftwerken oder aus dem pharmazeutisch-medizinischen Bereich. Insgesamt gibt es in Deutschland 24 Inkorporationsmessstellen , die neben dem BfS von Forschungszentren, Universitäten, Kliniken, Behörden oder der Industrie betrieben werden. Für die Überwachung werden am BfS zwei Verfahren eingesetzt: Sogenannte In-vivo-Messungen können Aktivität direkt im menschlichen Körper messen. Sogenannte In-vitro-Verfahren werden genutzt, um die Konzentration von Aktivität in Ausscheidungen zu untersuchen. Den Inkorporationsmessstellen des BfS stehen dafür zwei Ganzkörperzähler , ein radioanalytisches Labor und ein Teilkörperzähler zur Verfügung. Jährlich führen die BfS -Messtellen rund 1400 In-vivo-Messungen und etwa 50 In-vitro Messungen durch. Ganzkörperzähler im Einsatz Aufgaben in Forschung, Politikberatung und im Notfall Am BfS angesiedelt ist auch die Leitstelle Inkorporationsüberwachung. Sie ist zuständig für die Qualitätssicherung von Überwachungsverfahren aller Inkorporationsmessstellen in Deutschland. Die Vereinheitlichung international etablierter Analyse-, Mess- und Interpretationsverfahren ist ein weiteres Tätigkeitsfeld. Neben der Forschung zählen zudem Politikberatung und Berichterstattung etwa für den Bundestag oder das Bundesumweltministerium ( BMUV ) zum Aufgabenbereich. Die Leitstelle Inkorporationsüberwachung ist auch in die radiologische Notfallvorsorge integriert: Sie koordiniert in einem Notfall die verfügbaren Kapazitäten der Messtellen. Die DIN EN ISO/IEC 17025 ist der weltweit gültige Standard für die Akkreditierung von Mess- und Kalibrierlaboren. Die Norm enthält Vorgaben zu allen Verfahren und Arbeitsabläufen eines Labors, von der Probennahme bis zur Dokumentation und Übermittlung von Ergebnissen. Die Labore des BfS werden sowohl internen als auch externen Audits unterzogen. Auch die Teilnahme an Ringversuchen zählt zu den Aktivitäten im Rahmen der Qualitätssicherung. Alle Maßnahmen werden sowohl für den Standort München-Neuherberg als auch Berlin-Karlshorst in Jahresberichten dokumentiert. Stand: 02.05.2023

Nr. 30.31: AG K1, AG Sicherheitsfragen, Dokumentation vom 06.07.2021

Beitrag im Rahmen der FKTG: Verständnisfrage: In einer der ersten Folien war vom Ziel / Ausschlusskritierium "Austritt max, 0,1 mSv pro Jahr" die Rede, bezieht sich das auf einen Standort, einen Kanister, oder worauf? Stellungnahme der BGE: Die Dosisgrenzwerte ergeben sich aus § 7 der Endlagersicherheitsanforderungsverordnung (EndlSiAnfV) und betragen 0,01 mSv pro Jahr (für die zu erwartenden Entwicklungen) bzw. 0,1 mSv pro Jahr (abweichende Entwicklungen). Sie stellen die zusätzliche effektive Dosis dar, die eine Einzelperson der Bevölkerung aufgrund von Austragungen aus dem Endlager höchstens erfahren darf. Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: nicht vorhanden. Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.

Systematische Untersuchung der Exposition von Flora und Fauna bei Einhaltung der Grenzwerte der StrSchV für den Menschen

Die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP) empfiehlt, die Strahlenexposition von Flora und Fauna infolge der Ableitungen radioaktiver Stoffe in die Umwelt abzuschätzen und mit Expositionen zu vergleichen, unterhalb derer eine schädliche Wirkung bei Tieren und Pflanzen nicht zu erwarten ist. Grenzwerte zum Schutz der belebten Umwelt werden von der ICRP nicht genannt, aber Referenzorganismen angegeben, die den Betrachtungen zugrunde gelegt werden sollen. Die Strahlenschutzverordnung legt Grenzwerte für die Dosis von Einzelpersonen der Bevölkerung durch die Ableitung radioaktiver Stoffe mit Luft oder Wasser fest. Der Nachweis der Einhaltung der Dosisgrenzwerte erfolgt für Referenzpersonen unter Anwendung einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zu Paragraph 47 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), die teils sehr konservative Annahmen enthält. Ziel des Vorhabens ist es, zu überprüfen, ob bei der Anwendung der AVV zum Nachweis der Einhaltung der Dosisgrenzwerte für Einzelpersonen der Bevölkerung auch die belebte Umwelt bereits angemessen geschützt ist.

Die berufliche Strahlenexposition in Deutschland 2009 : Bericht des Strahlenschutzregisters

In Deutschland werden beruflich strahlenexponierte Personen von vier Personendosismessstellen und 27 Inkorporationsmessstellen dosimetrisch überwacht. 2003 kamen die Überwachungsbereiche „Fliegendes Personal“ und Arbeitsplätze mit natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen (u.a. Bergwerke, Schauhöhlen sowie Anlagen der Wassergewinnung) hinzu. Die entsprechenden Dosisfeststellungen werden im Strahlenschutzregister des Bundesamtes für Strahlenschutz personenbezogen zusammengeführt. Eine wichtige Aufgabe des Strahlenschutzregisters (§ 12c AtG) ist die überregionale und langfristige Überwachung der Einhaltung von Dosisgrenzwerten bei beruflicher Strahlenexposition, insbesondere der Berufslebensdosis. Außerdem gehört die Überwachung der Strahlenpassausgabe zu seinen Aufgaben. Aufgabe des Strahlenschutzregisters ist weiter, die Einhaltung der Strahlenschutzgrundsätze „Dosisbegrenzung“ und „Minimierung“ zu überprüfen. Die jährlichen statistischen Auswertungen der Expositionsdaten der Überwachten geben einen differenzierten Überblick über den Stand und die Entwicklung der beruflichen Strahlenexposition. Sie leisten damit einen Beitrag zur wirksamen Strahlenschutzüberwachung und dokumentieren den Stand des Strahlenschutzes in Deutschland.

Ermittlung von potentiellen Strahlenexpositionen durch Ableitung aus NORM-relevanten Industriezweigen

Im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Grundnormenrichtlinie in nationales Recht wird mit dem Vorhaben 'Ermittlung von potenziellen Strahlenexpositionen durch Ableitungen aus NORM-relevanten Industriezweigen' auf den Teilaspekt der Ableitungen eingegangen. Dabei ist zunächst zu prüfen, ob die bisherigen Regelungen der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) für den Bereich NORM mit den Inhalten der Richtlinie 2013/59/Euratom konform sind oder ob es Bedarf fürweitergehende Regelungen gibt. Durch die Forderung der EU-Grundnormenrichtlinie, dass künftig die für Tätigkeiten geltenden Grenzwerte der Strahlenexposition auf die Summe der Dosisbeiträge aus allen Tätigkeiten anzuwenden sind, ergibt sich die Aufgabe, zunächst alle in Frage kommenden NORM-relevanten Industrien zu erfassen. Dann müssen die durch Ableitungen aus diesen Industrien verursachten Strahlenexpositionen für eine Einzelperson der Bevölkerung bewertet und jene Industrien identifiziert werden, die wegen der Ableitungen künftig bei der Ausgestaltung der strahlenschutzrechtlichen Regelungen nicht außer Acht gelassen werden können. In der Leistungsbeschreibung wird darauf verwiesen, dass wegen möglicher Mehrfachexpositionen auch Dosisbeiträge deutlich unterhalb von 1 mSv/a zu berücksichtigen sind. Als vorläufiges Kriterium (Arbeitsgrundlage) dafür wird in der Aufgabenstellung die jährliche effektive Dosis von 0,1 mSv genannt. Außerdem ist zu prüfen, ob zusätzlich zu den in der Anlage XII der StrlSchV aufgeführten Rückständen weitere NORM-Rückstände zu beachten sind und ob neben den Strahlenexpositionen durch die Beseitigung oder Verwertung dieser Rückstände auch durch Ableitungen aus Anlagen und Einrichtungen der betreffenden Industrien Dosisbeiträge für die Bevölkerung zu erwarten sind, die wegen der o. g. Bedingungen für die Einhaltung der Dosisgrenzwerte für Tätigkeiten zu beachten sind.

Aenderung der StrlSchV vom 13.10.1976 gegenueber der 1. SSVO und Einfluss der StrlSchV auf die Auslegung des BBR-Druckwasserreaktors

Infolge der Novellierung der Strahlenschutzverordnung war ein Ueberblick mit den wesentlichen Aenderungen in der StrlSchV gegenueber der 1. SSVO zu erstellen und deren Relevanz fuer Betreiber und BBR als Planer, Hersteller und Fremdfirma aufzuzeigen. Besondere Konsequenzen ergeben sich fuer die genannten Unternehmer aus der Verbesserung der Strahlenschutzorganisation bei Fremdfirmen, der Stellung und Qualifikation des Strahlenschutzbeauftragten, der Pflicht zur Erfassung und Bilanzierung der Vorbelastung und der eigenen Abgaben, der Einschraenkung der Dosisgrenzwerte fuer das Personal, wodurch die die Anlage und Wartungs- und Reparaturarbeiten wesentlich sorgfaeltiger unter Strahlenschutzgesichtspunkten zu planen sind.

lfdnr082_239_00_v01_p239pdf.pdf

Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben Verfahrensunterlage Titel:ERAM Ermittlung der potenziellen Strahlenexposition der Bevölkerung infolge Ableitung radioaktiver Stoffe mit den Abwettern im bestimmungsgemäßen Stilllegungsbetrieb Autor:Becker, A. & Thielen, H. Erscheinungsjahr:2006 Unterlagen-Nr.:P 239 Revision:01 Unterlagenteil:Unterlage Zusammenfassung Angela Becker/Harald Thielen ERAM, Ermittlung der potenziellen Strahlenexposition der Bevölkerung infolge Ableitung radioaktiver Stoffe mit den Abwettern im bestimmungsgemäßen Stilllegungsbetrieb, Rev. 1 ERAM, Knochenmarksdosis, Referenzperson, Stilllegungsbetrieb, Strahlenexposition Die potenzielle Strahlenexposition auf Grund der maximalen Ableitungen flüchtiger radioaktiver Stoffe aus dem ERAM während des Stilllegungsbetriebs wurde nach dem Verfahren der AVV ermittelt. Es wurde unterstellt, dass die gesamte Nahrung der ex- ponierten Personen und auch das Futter der Tiere am jeweils maximalen Aufpunkt / an der jeweils ungünstigsten Einwirkungsstelle an den Schächten Bartensleben und Ma- rie erzeugt werden. Die Überlagerung zwischen den Ableitungen aus beiden Schäch- ten wurde beachtet. Am Standort Marie beträgt die berechnete effektive Strahlenexpo- sition der Referenzperson 6,3 µSv/a und die Dosis des roten Knochenmarks 17,5 µSv/a. Entsprechende Werte am Standort Bartensleben sind 4,2 µSv/a (effektive Do- sis) und 10,6 µSv/a (Organdosis rotes Knochenmark). Diese Werte weisen einen deut- lichen Abstand zu den Dosisgrenzwerten der Strahlenschutzverordnung von jeweils 300 µSv/a auf. Die für den bestimmungsgemäßen Stilllegungsbetrieb des ERAM angenommenen ma- ximalen Ableitungen flüchtiger radioaktiver Stoffe mit den Abwettern führen in Verbin- dung mit den standortspezifischen meteorologischen Bedingungen somit zu einer Strahlenexposition der Bevölkerung, die deutlich unter den einschlägigen Dosisgrenz- werten liegt. Seite 3 von 45 Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung3 1Einleitung5 2Quellterme5 3Grundlagen für die Berechnung der Strahlenexposition7 3.1Ausbreitung radioaktiver Stoffe7 3.2Dosisberechnung12 3.2.1Berechnungsgrundlagen12 3.2.2Dosiskoeffizienten14 4Potenzielle Strahlenexposition15 4.1Schacht Bartensleben15 4.2Schacht Marie21 5Berücksichtigung von Überlagerungseffekten27 5.1Ausbreitungsfaktoren27 5.2Potenzielle Strahlenexposition27 5.3Potenzielle Strahlenexposition unter Berücksichtigung vonÜberlagerungseffekten29 6Literaturverzeichnis40 7Abkürzungsverzeichnis42 8Tabellenverzeichnis43 Seite 4 von 45

1 2 3 4