Bereits seit dem 1. März 2004 wird die Richtlinie zur Ermittlung der Körperdosis bei äußerer Strahlenbelastung von den zuständigen Landesbehörden dem Vollzug zu Grunde gelegt. Die Richtlinie wurde vom Bundesumweltministerium im Konsens mit den Ländern erarbeitet und stellt einen wichtigen Beitrag zu einem bundesweit einheitlichen und hohen Standard zum Schutz von Mensch und Umwelt vor den Gefahren durch ionisierende Strahlung dar. Die Richtlinie ist seinerzeit auf Grundlage der Strahlenschutzverordnung vom 20. Juli 2001 (BGBl. I Seite 1714) erarbeitet worden. Die Strahlenschutzverordnung von 2001 legte – wie auch die aktuell geltende Strahlenschutzverordnung – zum Schutz vor der schädlichen Wirkung durch ionisierende Strahlung Dosisgrenzwerte für Personen fest, die sicherstellen, dass niemand in seiner Gesundheit beeinträchtigt wird. Hierfür ist die genaue Ermittlung der individuellen Strahlenbelastung unbedingt erforderlich. Strahlenbelastungen wie Röntgenstrahlung oder die Strahlung von radioaktiven Stoffen am Arbeitsplatz oder der Umgebung wirken von außen auf den Körper (äußere Strahlenbelastung). Die äußere Strahlenbelastung kann mit Dosimetern, die am Körper getragen werden, gemessen werden, oder aufgrund der Aufenthaltszeit und der Höhe und Art des Strahlenfeldes ermittelt werden. Je nach Strahlenart existieren hierzu verschiedene Dosimetertypen. Äußere Strahlenexposition Die Richtlinie legt fest, wie die äußere Strahlenbelastungen für Beschäftigte zum Beispiel in kerntechnischen Anlagen oder Kliniken oder für Personen, die bei der medizinischen Behandlung von Mensch oder Tier helfen, zu ermitteln ist. Für gebärfähige Frauen und Jugendliche, die beruflich oder in der Ausbildung mit ionisierender Strahlung oder radioaktiven Stoffen zu tun haben, werden neben einem sogenannten amtlichen Dosimeter, dass monatlich ausgewertet wird, ein weiteres, direkt ablesbares Dosimeter gefordert. Die "Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosen – Teil 1: Ermittlung der Körperdosis bei äußerer Strahlenexposition (Paragrafen 40, 41, 42 StrlSchV; Paragraf 35 RöV) wurde im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht (GMBl 2004, S. 410). Eine nichtamtliche Internetfassung des BMUKN steht zum Download bereit.
Das Strahlenschutzgesetz legt zum Schutz vor der schädlichen Wirkung durch ionisierende Strahlung Dosisgrenzwerte für Personen fest. Diese stellen sicher, dass niemand in seiner Gesundheit beeinträchtigt wird. Hierfür ist die genaue Ermittlung der individuellen Strahlenbelastung erforderlich. Strahlenbelastungen können zum einen von außen auf den Körper wirken, wie Röntgenstrahlung oder die Strahlung von radioaktiven Stoffen am Arbeitsplatz oder der Umgebung (äußere Strahlenbelastung). Zum anderen kann es zu einer inneren Strahlenbelastung kommen, beispielsweise durch radioaktive Stoffe, die mit der Atemluft in den Körper gelangt sind. Die Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosis bei innerer Exposition (RL Inkorporationsüberwachung) ersetzt die "Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosen, Teil 2: Ermittlung der Körperdosis bei innerer Strahlenexposition (Inkorporationsüberwachung)" (GMBl 2007, Seite 623) sowie die "Richtlinie für die Überwachung der Strahlenexposition bei Arbeiten nach Teil 3 Kapitel 2 Strahlenschutzverordnung" (GMBl. 2004, Seite 418). Anpassungen an das geltende Strahlenschutzrecht und eine Harmonisierung mit internationalen Empfehlungen und Normen erforderten eine Aktualisierung der bisherigen Richtlinie. Der RL Inkorporationsüberwachung enthält die grundlegenden Anforderungen an die Inkorporationsüberwachung beruflich exponierter Personen. Diese Anforderungen beinhalten insbesondere Festlegungen zum Erfordernis der Überwachung, zur Art und Häufigkeit der Messungen, zu den Verfahren für die Berechnung der Körperdosis aus den Messwerten der Ausscheidungsproben oder aus der Raumluftüberwachung sowie an die Ausstattung und die Analyse- und Auswerteverfahren der behördlich bestimmten Inkorporationsmessstellen. Wesentliche Änderungen gegenüber der bisherigen Richtlinie zur Ermittlung der Körperdosis bei innerer Exposition sind: Ersetzen der bisherigen Akkreditierung der behördlich bestimmten Inkorporationsmessstellen durch zukünftig vier Alternativen: i) Akkreditierung (nach DIN EN ISO/IEC 17025) durch die Deutsche Akkreditierungsstelle, ii) Überprüfung der organisatorischen und fachlichen Kompetenz durch das BfS (Leitstelle Inkorporationsüberwachung), iii) Zertifizierung plus Überprüfung der fachlichen Kompetenz durch das BfS sowie iv) Überprüfung durch die die Messstelle bestimmende Behörde. Vorgaben für die Überwachung der besonderen Grenzwerte für gebärfähige Personen und ungeborene Kinder, Aktualisierung der Biokinetik- und Dosimetrie-Werte, Wegfall der Berechnung der Organdosen, Dosimetrie für das ungeborene Kind und für gebärfähige Frauen (die neu berechneten Dosiskoeffizienten wurden bereits veröffentlicht unter BAnz AT 10. Mai 2023 B6 und BAnz AT 10. Mai 2023 B7), Vorgaben für die Qualitätssicherung in der Raumluftüberwachung, ein neues Verfahren zur Berechnung der Inkorporationsfaktoren im Rahmen der Berechnung des Erfordernisses einer regelmäßigen Inkorporationsüberwachung, angelehnt an die Veröffentlichung Radiation Protection 188 der Europäischen Kommission, eine Berechnung der charakteristischen Grenzen der Messungen (Erkennungs- und Nachweisgrenze, Unsicherheit) gemäß DIN ISO 11929, Vorgaben zur Durchführung von Inkorporationsmessungen an Notfalleinsatzkräften, Aufnahme der 2009 publizierten Empfehlung für die Anwendung der Richtlinie zur Inkorporationsüberwachung in der Nuklearmedizin und Aktualisierung hinsichtlich neuer diagnostischer und therapeutischer Verfahren. Diese Richtlinie ist von den zuständigen Landesbehörden dem Vollzug des Strahlenschutzrechtes spätestens ab dem 1. Mai 2026 zugrunde zu legen.
Durchführung der Inkorporationsüberwachung Die Inkorporationsüberwachung stellt fest, ob radioaktive Stoffe in den menschlichen Körper gelangt sind. Die üblichen Überwachungsverfahren zur Bestimmung der Körperdosis bei innerer Strahlenexposition sind In-vivo-Verfahren, In-vitro-Verfahren und Raumluftmessung. Der Aufgabenbereich "Inkorporationsüberwachung" wird seit 1996 von der Leitstelle Inkorporationsüberwachung des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ) wahrgenommen. Für den Umgang mit Quellen ionisierender Strahlung sind im Strahlenschutzgesetz ( StrlSchG ) Grenzwerte der Körperdosis für die jeweilige Person festgelegt. Für beruflich strahlenexponierte Personen beträgt dieser Wert 20 mSv im Jahr für die effektive Folgedosis. Beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen kann sich die Körperdosis je nach den Arbeitsbedingungen, der chemischen Form des eingesetzten Stoffes und der Art der Radionuklide aus Anteilen der äußeren oder/und der inneren Strahlenexposition zusammensetzen. Eine innere Exposition tritt immer dann auf, wenn Radionuklide in den Körper gelangt sind, man spricht dann von einer Inkorporation . Die durch Inhalation oder Ingestion zugeführte Aktivität darf nicht zu einer Überschreitung der Dosisgrenzwerte (effektive Folgedosis beziehungsweise Organdosis ) des Strahlenschutzgesetzes führen. Diese Grenzwerte dürfen auch nicht durch die Summe der Beiträge aus innerer und äußerer Strahlenexposition überschritten werden. Ergänzt wird das Strahlenschutzgesetz durch die Strahlenschutzverordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung. Verfahren und Zuständigkeiten Die Überwachung auf Inkorporationen wird in der 2025 veröffentlichten Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosis bei innerer Exposition (Richtlinie Inkorporationsüberwachung , geregelt. Die für die Ermittlung der Körperdosis bei innerer Strahlenexposition üblichen Überwachungsverfahren zur Bestimmung der zugeführten Aktivität sind: In-vivo-Verfahren: Bestimmung der Aktivität im Körper oder in den Organen, In-vitro-Verfahren: Bestimmung der Aktivitätskonzentration in den Ausscheidungen, Raumluftmessungen: Bestimmung der Aktivitätskonzentration in der Luft am Arbeitsplatz. Die beiden ersten Verfahren werden von qualifizierten Messstellen , die für die Inkorporationsüberwachung zuständig sind, durchgeführt. Diese Messstellen werden von den jeweils zuständigen Landesbehörden ernannt (behördlich bestimmt). Das dritte Verfahren findet immer dann Anwendung, wenn die beiden erstgenannten Verfahren nicht geeignet sind, weil sie zum Beispiel zu unempfindlich sind oder weil das zu überwachende Radionuklid zu kurzlebig ist. Verantwortlich ist in diesem Fall der oder die Strahlenschutzverantwortliche des Betriebes beziehungsweise der oder die Strahlenschutzbeauftragte vor Ort. Aufgabe der Inkorporationsüberwachung Die Aufgabe der Inkorporationsüberwachung ist es, retrospektiv festzustellen, ob von den in einem Strahlenschutzbereich Beschäftigten radioaktive Stoffe inkorporiert worden sind. An Hand der ermittelten Überwachungsdaten werden die Aktivitätszufuhr und die daraus resultierende Körperdosis ermittelt. Das bedeutet, die Inkorporationsüberwachung soll auf der Basis von Messungen eine Strahlenexposition nachträglich ermitteln. Die Leitstelle Inkorporationsüberwachung Der Aufgabenbereich "Inkorporationsüberwachung" wird seit 1996 von der Leitstelle Inkorporationsüberwachung des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ) wahrgenommen. Sie ist, soweit es nicht die Zuständigkeit der Länder betrifft, für alle Fragen im Zusammenhang mit der Inkorporationsüberwachung zuständig. Das Informations- und Beratungsspektrum umfasst dabei sowohl die Aktivitätsbestimmung im jeweiligen Medium (Körper, Urin, Stuhl und so weiter) als auch die zugehörige Dosisermittlung. Stand: 24.09.2025
In der Umgebung von kerntechnischen Anlagen ist gemäß § 103 der Strahlenschutzverordnung eine Überwachung auf radioaktive Stoffe durchzuführen. Dies ist in der Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI) geregelt. Damit soll eine Beurteilung der aus Ableitungen (Emissionen) radioaktiver Stoffe resultierenden Strahlenexposition des Menschen ermöglicht und die Einhaltung von maximal zulässigen Aktivitätsabgaben und von Dosisgrenzwerten kontrolliert werden. Dabei werden zum einen vom Betreiber die Emissionen innerhalb der Anlage gemessen, z.B. am Abluftkamin der Anlage. Zum anderen werden zur Überwachung der Exposition der Bevölkerung die Aktivität von Proben sowie die Ortsdosen in der Umgebung der Anlage im Auftrag der Aufsichtsbehörde durch eine unabhängige Messstelle überwacht (Immissionsüberwachung). In Berlin gibt es nur eine kerntechnische Einrichtung, welche entsprechend der REI zu überwachen ist: Der Forschungsreaktor BER II. Auch wenn dieser seit Dezember 2019 nicht mehr in Betrieb ist, wird das Überwachungsprogramm weiterhin durchgeführt. Stilllegung des Forschungsreaktors BER II Dafür werden Proben gemessen, die aus der Umgebung des Forschungsreaktors stammen, und mit Proben aus anderen Teilen Berlins verglichen. Diese Aufgabe wird von der Strahlenmessstelle Berlin als unabhängiger Messstelle erfüllt. Untersucht werden Proben von Boden, Bewuchs, Trinkwasser, Fisch, Obst und Gemüse sowie die Dosisleistung und Radioaktivität auf der Bodenoberfläche. Zusätzlich wird das Strahlungsniveau entlang der Institutsgrenze gemessen. Die Ergebnisse dieser Umgebungsüberwachung werden vierteljährlich und jährlich der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz berichtet.
Dosiskoeffizienten zur Berechnung der Strahlenexposition Die Strahlenschutzverordnung ( StrlSchV ) legt zur Begrenzung der Strahlenexposition der Bevölkerung im Alltag und bei der Berufsausübung Dosisgrenzwerte und Richtwerte fest. Zur Berechnung der Strahlenexposition dienen die Dosiskoeffizienten. Die Bekanntmachung der Dosiskoeffizienten erfolgte in der Beilage 160 a und b zum Bundesanzeiger vom 28. August 2001. Sie finden die Dosiskoeffizienten auf der Internetseite des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung im Handbuch Reaktorsicherheit und Strahlenschutz . Hinweis: Die Urheberrechte dieser Dosiskoeffizienten liegen bei der ICRP (International Commission on Radiological Protection, Internationale Strahlenschutzkommission ). Zusätzlich hat das Bundesamt für Strahlenschutz weitere Dosiskoeffizienten erstellt: Dosiskoeffizienten für beruflich exponierte Personen für die Abschätzung der effektiven Dosis für das ungeborene Kind nach Inkorporation von Radionukliden durch die Mutter Dosiskoeffizienten für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Abschätzung der effektiven Dosis für das ungeborene Kind nach Inkorporation von Radionukliden durch die Mutter Erläuterungen und Rechenbeispiele unterstützen beim Umgang mit den Dosiskoeffizienten. Stand: 06.05.2025
Überwachung des fliegenden Personals In großen Höhen wirkt deutlich mehr Höhenstrahlung auf den Menschen als am Boden. Piloten und flugbegleitendes Personal sind als beruflich strahlenexponierte Personen überwachungspflichtig, wenn sie während der Flüge durch Höhenstrahlung eine effektive Dosis von mehr als 1 Millisievert im Kalenderjahr erhalten können. Das Strahlenschutzregister des BfS erfasst seit August 2003 die monatlich ermittelten Dosiswerte des fliegenden Personals. Für das Flugpersonal wird die Strahlenbelastung pro Flug mittels anerkannter Rechenprogramme anhand von Flugdaten berechnet. Die Prüfung von Rechenprogrammen zur Abschätzung der Körperdosis des fliegenden Personals im Rahmen der Anerkennungsverfahren beim Luftfahrt-Bundesamt erfolgt durch das BfS . Strahlenbelastung in unterschiedlichen Höhen In großen Höhen wirkt deutlich mehr Höhenstrahlung auf den Menschen als am Boden. Im Flugzeug gibt es keine effiziente Möglichkeit, sich dagegen abzuschirmen. Piloten und flugbegleitendes Personal können daher, vor allem wenn sie häufig Langstrecken auf den Polrouten fliegen, Strahlendosen erhalten, die durchaus vergleichbar sind mit Dosiswerten von Berufsgruppen, die ionisierende Strahlung einsetzen oder die mit radioaktiven Quellen umgehen. Strahlenschutzüberwachung des fliegenden Personals Die EU -Richtlinie 96/29 EURATOM , die durch die EU -Richtlinie 2013/59 EURATOM ersetzt wurde, verlangte eine Strahlenschutzüberwachung des fliegenden Personals. In Deutschland wurde diese Forderung erstmals 2001 mit der Novelle der Strahlenschutzverordnung und 2018 mit dem Strahlenschutzgesetz (StrSchG) in Verbindung mit der neuen Strahlenschutzverordnung (StrSchV) in nationales Recht umgesetzt: Überwachungspflichtig ist Luftfahrtpersonal dann, wenn es in einem Beschäftigungsverhältnis gemäß deutschem Arbeitsrecht steht und während der Flüge durch Höhenstrahlung eine effektive Dosis von mehr als 1 Millisievert im Kalenderjahr erhalten kann. Für diese Beschäftigten ist die Körperdosis zu ermitteln, zu begrenzen und unter Berücksichtigung des Einzelfalls zu reduzieren. Die Betreiber von Flugzeugen sind verpflichtet, die Dosiswerte zu ermitteln und durch eine entsprechende Planung des Personaleinsatzes und der Flugrouten die Strahlendosis ihrer Beschäftigten zu reduzieren. Strahlenschutzregister des BfS erfasst Strahlenbelastung des Cockpit- und Kabinenpersonals deutscher Luftfahrtgesellschaften Die monatlich ermittelten Dosiswerte des fliegenden Personals werden seit August 2003 im Strahlenschutzregister des BfS erfasst. Es überwacht unter anderem die Einhaltung der Grenzwerte der zulässigen Jahresdosen und die Berufslebensdosis. Da die physikalischen Bedingungen auf Flügen sehr genau bekannt sind, wird die Strahlenbelastung pro Flug anhand von Flugdaten berechnet. Dazu dürfen die Fluggesellschaften die vom Luftfahrt-Bundesam t zugelassenen Computerprogramme einsetzen. Die für die Zulassung erforderliche Prüfung dieser Rechenprogramme übernimmt das BfS . Es legt dahingehend auch die Anforderungen für eine erfolgreiche Anerkennung fest. Die Programme ermitteln auf der Basis von physikalischen Messungen (zum Beispiel der Neutronenflussdichte) und anhand der Flugdaten (Start- und Zielflughafen, Flugdauer und -höhe, Datum) die effektive Dosis , die aus dem jeweiligen Flug resultiert. Die Fluggesellschaften melden die errechneten Werte an das Luftfahrt-Bundesamt, das die Aufsicht über das fliegende Personal führt und unter anderem die Einhaltung von Dosisgrenzwerten überwacht. Dies gewährleistet auch für das fliegende Personal eine rechtlich abgesicherte Strahlenschutzüberwachung. Das Luftfahrt-Bundesamt übermittelt jeweils die Monatsdosen der Beschäftigten an das Strahlenschutzregister des BfS . Mittlere effektive Jahresdosis der beruflich strahlenexponierten Personen in verschiedenen Berufsgruppen im Jahr 2023 (N = Anzahl der messbar strahlenexponierten Personen pro Berufsgruppe) Berufsgruppe mit vergleichsweise hoher Strahlenbelastung Das fliegende Personal stellte 2023 mit rund 38.000 Beschäftigten etwa neun Prozent aller beruflich strahlenschutzüberwachten Personen, die im Strahlenschutzregister des BfS geführt werden. Diese neun Prozent erhalten mit einer Kollektivdosis von zirka 44 Personen-Sievert zwei Drittel der gesamten beruflich bedingten Strahlendosis in Deutschland. Die Abbildung zur mittleren effektiven Jahres im Jahr 2023 zeigt, dass das fliegende Personal mit einer durchschnittlichen effektiven Jahresdosis von 1,2 Millisievert nach den Beschäftigen an Radon-Arbeitsplätzen an Platz zwei der strahlenexponierten Berufsgruppen steht. Die durchschnittliche Strahlenbelastung des medizinischen Personals liegt im Vergleich dazu mit einer effektiven Jahresdosis von 0,3 Millisievert deutlich niedriger. Vergleich der Häufigkeitsverteilungen der Jahresdosis beruflich strahlenexponierter Personen in verschiedenen Bereichen im Jahr 2023 Charakteristisch ist auch der Unterschied bei den Dosisverteilungen, wie die Abbildung zur Häufigkeitsverteilung der Jahresdosis beruflich strahlenexponierter Personen im Jahr 2023 zeigt: Beim fliegenden Personal (blaue Balken) sind Jahresdosiswerte von 1,0 bis 1,5 Millisievert am häufigsten, alle anderen verteilen sich in etwa symmetrisch um diese Gruppe. Dagegen haben in den anderen beruflichen Bereichen Medizin, Forschung, Kerntechnik und Industrie (rote Balken) die meisten strahlenexponierten Personen nur Dosiswerte bis 0,5 Millisievert ; mit steigenden Dosiswerten fallen die Häufigkeiten dann steil ab. Dennoch sind für die Berufsgruppen, die ionisierende Strahlung einsetzen oder mit radioaktiven Quellen umgehen, Jahresdosen bis 20 mSv pro Jahr möglich. Im Vergleich werden beim fliegenden Personal Jahresdosen über acht Millisievert praktisch nicht beobachtet. Begrenzte Möglichkeiten zur Minimierung der Strahlenbelastung Es ist bislang technisch nicht möglich, Flugzeuge gegen die Höhenstrahlung abzuschirmen. Geringere Flughöhen oder weniger dosisintensive Flugrouten sind in der Regel nicht zielführend, da sie Kosten und Umweltbelastung erhöhen; außerdem begrenzen die Belange der Flugsicherheit, die immer Priorität haben, den Handlungsspielraum. Die Möglichkeiten des Strahlenschutzes beschränken sich daher auf vergleichsweise wenige Maßnahmen bei der Flugplanung, um Routendosen zu senken, sowie bei der Einsatzplanung der Crews, um eine möglichst faire Verteilung der Dosis auf das Personal zu erreichen. Stand: 11.12.2024
BfS -Messstellen zur Überwachung radioaktiver Stoffe akkreditiert Inkorporationsüberwachung des Bundesamtes für Strahlenschutz erfüllt hohe Qualitätsstandards Das Ganzkörperzähler-Gebäude am Standort Berlin Geprüft und für gut befunden: Die Inkorporationsmessstellen des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ) haben die Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 erhalten. Bei den speziellen Messungen geht es um einen Nachweis von radioaktiven Stoffen , die in den Körper gelangt sein können, und eine Dosisbestimmung. "Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) ist die Leitstelle für die Qualitätssicherung beim Nachweis von radioaktiven Stoffen im menschlichen Körper. Deshalb ist es für uns von entscheidender Bedeutung, mit unseren eigenen Messstellen technisch und organisatorisch auf höchstem Niveau zu arbeiten" , betont BfS -Präsidentin Inge Paulini. "Mit der Akkreditierung entspricht das BfS allen Anforderungen an Inkorporationsmessstellen und gewährleistet ein qualitätsgesichertes Angebot für beruflich strahlenexponierte Menschen." In-vivo-Messung am Standort Neuherberg Rund 1450 Messungen pro Jahr Beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen können sogenannte Radionuklide über die Atemwege, die Haut, den Verdauungstrakt oder über Wunden in den Körper gelangen – mit anderen Worten "inkorporiert werden" . Dort führen sie zu einer inneren Strahlenexposition . Mit Hilfe der Inkorporationsüberwachung kann überprüft werden, ob bestimmte Dosisgrenzwerte eingehalten wurden – etwa bei Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in Kernkraftwerken oder aus dem pharmazeutisch-medizinischen Bereich. Insgesamt gibt es in Deutschland 24 Inkorporationsmessstellen , die neben dem BfS von Forschungszentren, Universitäten, Kliniken, Behörden oder der Industrie betrieben werden. Für die Überwachung werden am BfS zwei Verfahren eingesetzt: Sogenannte In-vivo-Messungen können Aktivität direkt im menschlichen Körper messen. Sogenannte In-vitro-Verfahren werden genutzt, um die Konzentration von Aktivität in Ausscheidungen zu untersuchen. Den Inkorporationsmessstellen des BfS stehen dafür zwei Ganzkörperzähler , ein radioanalytisches Labor und ein Teilkörperzähler zur Verfügung. Jährlich führen die BfS -Messtellen rund 1400 In-vivo-Messungen und etwa 50 In-vitro Messungen durch. Ganzkörperzähler im Einsatz Aufgaben in Forschung, Politikberatung und im Notfall Am BfS angesiedelt ist auch die Leitstelle Inkorporationsüberwachung. Sie ist zuständig für die Qualitätssicherung von Überwachungsverfahren aller Inkorporationsmessstellen in Deutschland. Die Vereinheitlichung international etablierter Analyse-, Mess- und Interpretationsverfahren ist ein weiteres Tätigkeitsfeld. Neben der Forschung zählen zudem Politikberatung und Berichterstattung etwa für den Bundestag oder das Bundesumweltministerium ( BMUV ) zum Aufgabenbereich. Die Leitstelle Inkorporationsüberwachung ist auch in die radiologische Notfallvorsorge integriert: Sie koordiniert in einem Notfall die verfügbaren Kapazitäten der Messtellen. Die DIN EN ISO/IEC 17025 ist der weltweit gültige Standard für die Akkreditierung von Mess- und Kalibrierlaboren. Die Norm enthält Vorgaben zu allen Verfahren und Arbeitsabläufen eines Labors, von der Probennahme bis zur Dokumentation und Übermittlung von Ergebnissen. Die Labore des BfS werden sowohl internen als auch externen Audits unterzogen. Auch die Teilnahme an Ringversuchen zählt zu den Aktivitäten im Rahmen der Qualitätssicherung. Alle Maßnahmen werden sowohl für den Standort München-Neuherberg als auch Berlin-Karlshorst in Jahresberichten dokumentiert. Stand: 02.05.2023
Beitrag im Rahmen der FKTG: Verständnisfrage: In einer der ersten Folien war vom Ziel / Ausschlusskritierium "Austritt max, 0,1 mSv pro Jahr" die Rede, bezieht sich das auf einen Standort, einen Kanister, oder worauf? Stellungnahme der BGE: Die Dosisgrenzwerte ergeben sich aus § 7 der Endlagersicherheitsanforderungsverordnung (EndlSiAnfV) und betragen 0,01 mSv pro Jahr (für die zu erwartenden Entwicklungen) bzw. 0,1 mSv pro Jahr (abweichende Entwicklungen). Sie stellen die zusätzliche effektive Dosis dar, die eine Einzelperson der Bevölkerung aufgrund von Austragungen aus dem Endlager höchstens erfahren darf. Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: nicht vorhanden. Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.
Im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Grundnormenrichtlinie in nationales Recht wird mit dem Vorhaben 'Ermittlung von potenziellen Strahlenexpositionen durch Ableitungen aus NORM-relevanten Industriezweigen' auf den Teilaspekt der Ableitungen eingegangen. Dabei ist zunächst zu prüfen, ob die bisherigen Regelungen der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) für den Bereich NORM mit den Inhalten der Richtlinie 2013/59/Euratom konform sind oder ob es Bedarf fürweitergehende Regelungen gibt. Durch die Forderung der EU-Grundnormenrichtlinie, dass künftig die für Tätigkeiten geltenden Grenzwerte der Strahlenexposition auf die Summe der Dosisbeiträge aus allen Tätigkeiten anzuwenden sind, ergibt sich die Aufgabe, zunächst alle in Frage kommenden NORM-relevanten Industrien zu erfassen. Dann müssen die durch Ableitungen aus diesen Industrien verursachten Strahlenexpositionen für eine Einzelperson der Bevölkerung bewertet und jene Industrien identifiziert werden, die wegen der Ableitungen künftig bei der Ausgestaltung der strahlenschutzrechtlichen Regelungen nicht außer Acht gelassen werden können. In der Leistungsbeschreibung wird darauf verwiesen, dass wegen möglicher Mehrfachexpositionen auch Dosisbeiträge deutlich unterhalb von 1 mSv/a zu berücksichtigen sind. Als vorläufiges Kriterium (Arbeitsgrundlage) dafür wird in der Aufgabenstellung die jährliche effektive Dosis von 0,1 mSv genannt. Außerdem ist zu prüfen, ob zusätzlich zu den in der Anlage XII der StrlSchV aufgeführten Rückständen weitere NORM-Rückstände zu beachten sind und ob neben den Strahlenexpositionen durch die Beseitigung oder Verwertung dieser Rückstände auch durch Ableitungen aus Anlagen und Einrichtungen der betreffenden Industrien Dosisbeiträge für die Bevölkerung zu erwarten sind, die wegen der o. g. Bedingungen für die Einhaltung der Dosisgrenzwerte für Tätigkeiten zu beachten sind.
Neuere epidemiologische Studien geben Hinweise, dass das Krebsrisiko nach Expositionen, die den Dosisgrenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen entsprechen, höher sein könnten als gegenwärtig von der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) angenommen (Highlight: Krebsrisiko nach Exposition mit niedrigen Dosen. Die Höhe der Strahlenrisiken einzelner Krebstypen und -lokalisationen und ihre Abhängigkeiten von Strahlenart und individuellen Faktoren sind im Wesentlichen unbekannt. Der innovative Forschungsansatz des Projektes kombiniert Epidemiologie und Strahlenbiologie, um Krebsrisiken nach Expositionen mit niedrigen Dosen oder Dosisraten zu erfassen. Schlüsselfaktoren der Karzinogenese nach Strahlenexposition wie die genomische Instabilität werden in Krebsgeweben und Blutproben von Mitgliedern der französischen Kohorte von Hämangiomapatienten und der Kohorte der Majak Arbeiter, und von ukrainischen Schilddrüsenkrebspatienten nach dem Tschernobylunfall analysiert. Der interzelluläre Signalaustausch nach Exposition mit niedriger Dosis und sein Einfluss auf Apoptosis, genomische Instabilität und Zellproliferation und -differenzierung werden mit Zellkulturen und dreidimensionalen Gewebemodellen untersucht. Dies schließt Experimente mit Stammzellen ein, die aus gesundem menschlichem Brustgewebe isoliert werden sollen. Die Ergebnisse der strahlenbiologischen Experimente werden in Modelle der Karzinogenese nach Strahlenexposition integriert. Mit diesen Modellen werden Daten der folgenden strahlenepidemiologischen Kohorten analysiert: Atombombenüberlebende von Hiroshima und Nagasaki, französische, schwedische und italienische Schilddrüsenkrebspatienten, Majak Arbeiter, schwedische Hämangiomapatienten, ukrainische Schilddrüsenkrebspatienten nach dem Tschernobylunfall und beruflich strahlenexponierte Personen in Großbritannien. In den Kohorten werden Krebsrisiken für die weibliche Brust, die Lunge, die Schilddrüse und den Verdauungstrakt nach Exposition mit niedrig-LET Strahlung (externe Gammastrahlung oder interne Strahlung von inkorporiertem 131I) und für die Lunge nach Exposition mit hoch-LET Strahlung (Alpha-Strahlung von inkorporiertem Plutonium) analysiert. Basierend auf den Analysen der strahlen-epidemiologischen Daten werden Lebenszeitrisiken in Abhängigkeit von individuellen Risikofaktoren berechnet. Mögliche Anwendungen liegen in einer Überprüfung geltender Dosisgrenzwerte und in einer Optimierung von medizinischen Strahlenanwendungen.
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