Überwachung des fliegenden Personals In großen Höhen wirkt deutlich mehr Höhenstrahlung auf den Menschen als am Boden. Piloten und flugbegleitendes Personal sind als beruflich strahlenexponierte Personen überwachungspflichtig, wenn sie während der Flüge durch Höhenstrahlung eine effektive Dosis von mehr als 1 Millisievert im Kalenderjahr erhalten können. Das Strahlenschutzregister des BfS erfasst seit August 2003 die monatlich ermittelten Dosiswerte des fliegenden Personals. Für das Flugpersonal wird die Strahlenbelastung pro Flug mittels anerkannter Rechenprogramme anhand von Flugdaten berechnet. Die Prüfung von Rechenprogrammen zur Abschätzung der Körperdosis des fliegenden Personals im Rahmen der Anerkennungsverfahren beim Luftfahrt-Bundesamt erfolgt durch das BfS . Strahlenbelastung in unterschiedlichen Höhen In großen Höhen wirkt deutlich mehr Höhenstrahlung auf den Menschen als am Boden. Im Flugzeug gibt es keine effiziente Möglichkeit, sich dagegen abzuschirmen. Piloten und flugbegleitendes Personal können daher, vor allem wenn sie häufig Langstrecken auf den Polrouten fliegen, Strahlendosen erhalten, die durchaus vergleichbar sind mit Dosiswerten von Berufsgruppen, die ionisierende Strahlung einsetzen oder die mit radioaktiven Quellen umgehen. Strahlenschutzüberwachung des fliegenden Personals Die EU -Richtlinie 96/29 EURATOM , die durch die EU -Richtlinie 2013/59 EURATOM ersetzt wurde, verlangte eine Strahlenschutzüberwachung des fliegenden Personals. In Deutschland wurde diese Forderung erstmals 2001 mit der Novelle der Strahlenschutzverordnung und 2018 mit dem Strahlenschutzgesetz (StrSchG) in Verbindung mit der neuen Strahlenschutzverordnung (StrSchV) in nationales Recht umgesetzt: Überwachungspflichtig ist Luftfahrtpersonal dann, wenn es in einem Beschäftigungsverhältnis gemäß deutschem Arbeitsrecht steht und während der Flüge durch Höhenstrahlung eine effektive Dosis von mehr als 1 Millisievert im Kalenderjahr erhalten kann. Für diese Beschäftigten ist die Körperdosis zu ermitteln, zu begrenzen und unter Berücksichtigung des Einzelfalls zu reduzieren. Die Betreiber von Flugzeugen sind verpflichtet, die Dosiswerte zu ermitteln und durch eine entsprechende Planung des Personaleinsatzes und der Flugrouten die Strahlendosis ihrer Beschäftigten zu reduzieren. Strahlenschutzregister des BfS erfasst Strahlenbelastung des Cockpit- und Kabinenpersonals deutscher Luftfahrtgesellschaften Die monatlich ermittelten Dosiswerte des fliegenden Personals werden seit August 2003 im Strahlenschutzregister des BfS erfasst. Es überwacht unter anderem die Einhaltung der Grenzwerte der zulässigen Jahresdosen und die Berufslebensdosis. Da die physikalischen Bedingungen auf Flügen sehr genau bekannt sind, wird die Strahlenbelastung pro Flug anhand von Flugdaten berechnet. Dazu dürfen die Fluggesellschaften die vom Luftfahrt-Bundesam t zugelassenen Computerprogramme einsetzen. Die für die Zulassung erforderliche Prüfung dieser Rechenprogramme übernimmt das BfS . Es legt dahingehend auch die Anforderungen für eine erfolgreiche Anerkennung fest. Die Programme ermitteln auf der Basis von physikalischen Messungen (zum Beispiel der Neutronenflussdichte) und anhand der Flugdaten (Start- und Zielflughafen, Flugdauer und -höhe, Datum) die effektive Dosis , die aus dem jeweiligen Flug resultiert. Die Fluggesellschaften melden die errechneten Werte an das Luftfahrt-Bundesamt, das die Aufsicht über das fliegende Personal führt und unter anderem die Einhaltung von Dosisgrenzwerten überwacht. Dies gewährleistet auch für das fliegende Personal eine rechtlich abgesicherte Strahlenschutzüberwachung. Das Luftfahrt-Bundesamt übermittelt jeweils die Monatsdosen der Beschäftigten an das Strahlenschutzregister des BfS . Mittlere effektive Jahresdosis der beruflich strahlenexponierten Personen in verschiedenen Berufsgruppen im Jahr 2023 (N = Anzahl der messbar strahlenexponierten Personen pro Berufsgruppe) Berufsgruppe mit vergleichsweise hoher Strahlenbelastung Das fliegende Personal stellte 2023 mit rund 38.000 Beschäftigten etwa neun Prozent aller beruflich strahlenschutzüberwachten Personen, die im Strahlenschutzregister des BfS geführt werden. Diese neun Prozent erhalten mit einer Kollektivdosis von zirka 44 Personen-Sievert zwei Drittel der gesamten beruflich bedingten Strahlendosis in Deutschland. Die Abbildung zur mittleren effektiven Jahres im Jahr 2023 zeigt, dass das fliegende Personal mit einer durchschnittlichen effektiven Jahresdosis von 1,2 Millisievert nach den Beschäftigen an Radon-Arbeitsplätzen an Platz zwei der strahlenexponierten Berufsgruppen steht. Die durchschnittliche Strahlenbelastung des medizinischen Personals liegt im Vergleich dazu mit einer effektiven Jahresdosis von 0,3 Millisievert deutlich niedriger. Vergleich der Häufigkeitsverteilungen der Jahresdosis beruflich strahlenexponierter Personen in verschiedenen Bereichen im Jahr 2023 Charakteristisch ist auch der Unterschied bei den Dosisverteilungen, wie die Abbildung zur Häufigkeitsverteilung der Jahresdosis beruflich strahlenexponierter Personen im Jahr 2023 zeigt: Beim fliegenden Personal (blaue Balken) sind Jahresdosiswerte von 1,0 bis 1,5 Millisievert am häufigsten, alle anderen verteilen sich in etwa symmetrisch um diese Gruppe. Dagegen haben in den anderen beruflichen Bereichen Medizin, Forschung, Kerntechnik und Industrie (rote Balken) die meisten strahlenexponierten Personen nur Dosiswerte bis 0,5 Millisievert ; mit steigenden Dosiswerten fallen die Häufigkeiten dann steil ab. Dennoch sind für die Berufsgruppen, die ionisierende Strahlung einsetzen oder mit radioaktiven Quellen umgehen, Jahresdosen bis 20 mSv pro Jahr möglich. Im Vergleich werden beim fliegenden Personal Jahresdosen über acht Millisievert praktisch nicht beobachtet. Begrenzte Möglichkeiten zur Minimierung der Strahlenbelastung Es ist bislang technisch nicht möglich, Flugzeuge gegen die Höhenstrahlung abzuschirmen. Geringere Flughöhen oder weniger dosisintensive Flugrouten sind in der Regel nicht zielführend, da sie Kosten und Umweltbelastung erhöhen; außerdem begrenzen die Belange der Flugsicherheit, die immer Priorität haben, den Handlungsspielraum. Die Möglichkeiten des Strahlenschutzes beschränken sich daher auf vergleichsweise wenige Maßnahmen bei der Flugplanung, um Routendosen zu senken, sowie bei der Einsatzplanung der Crews, um eine möglichst faire Verteilung der Dosis auf das Personal zu erreichen. Stand: 11.12.2024
BfS -Messstellen zur Überwachung radioaktiver Stoffe akkreditiert Inkorporationsüberwachung des Bundesamtes für Strahlenschutz erfüllt hohe Qualitätsstandards Das Ganzkörperzähler-Gebäude am Standort Berlin Geprüft und für gut befunden: Die Inkorporationsmessstellen des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ) haben die Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 erhalten. Bei den speziellen Messungen geht es um einen Nachweis von radioaktiven Stoffen , die in den Körper gelangt sein können, und eine Dosisbestimmung. "Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) ist die Leitstelle für die Qualitätssicherung beim Nachweis von radioaktiven Stoffen im menschlichen Körper. Deshalb ist es für uns von entscheidender Bedeutung, mit unseren eigenen Messstellen technisch und organisatorisch auf höchstem Niveau zu arbeiten" , betont BfS -Präsidentin Inge Paulini. "Mit der Akkreditierung entspricht das BfS allen Anforderungen an Inkorporationsmessstellen und gewährleistet ein qualitätsgesichertes Angebot für beruflich strahlenexponierte Menschen." In-vivo-Messung am Standort Neuherberg Rund 1450 Messungen pro Jahr Beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen können sogenannte Radionuklide über die Atemwege, die Haut, den Verdauungstrakt oder über Wunden in den Körper gelangen – mit anderen Worten "inkorporiert werden" . Dort führen sie zu einer inneren Strahlenexposition . Mit Hilfe der Inkorporationsüberwachung kann überprüft werden, ob bestimmte Dosisgrenzwerte eingehalten wurden – etwa bei Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in Kernkraftwerken oder aus dem pharmazeutisch-medizinischen Bereich. Insgesamt gibt es in Deutschland 24 Inkorporationsmessstellen , die neben dem BfS von Forschungszentren, Universitäten, Kliniken, Behörden oder der Industrie betrieben werden. Für die Überwachung werden am BfS zwei Verfahren eingesetzt: Sogenannte In-vivo-Messungen können Aktivität direkt im menschlichen Körper messen. Sogenannte In-vitro-Verfahren werden genutzt, um die Konzentration von Aktivität in Ausscheidungen zu untersuchen. Den Inkorporationsmessstellen des BfS stehen dafür zwei Ganzkörperzähler , ein radioanalytisches Labor und ein Teilkörperzähler zur Verfügung. Jährlich führen die BfS -Messtellen rund 1400 In-vivo-Messungen und etwa 50 In-vitro Messungen durch. Ganzkörperzähler im Einsatz Aufgaben in Forschung, Politikberatung und im Notfall Am BfS angesiedelt ist auch die Leitstelle Inkorporationsüberwachung. Sie ist zuständig für die Qualitätssicherung von Überwachungsverfahren aller Inkorporationsmessstellen in Deutschland. Die Vereinheitlichung international etablierter Analyse-, Mess- und Interpretationsverfahren ist ein weiteres Tätigkeitsfeld. Neben der Forschung zählen zudem Politikberatung und Berichterstattung etwa für den Bundestag oder das Bundesumweltministerium ( BMUV ) zum Aufgabenbereich. Die Leitstelle Inkorporationsüberwachung ist auch in die radiologische Notfallvorsorge integriert: Sie koordiniert in einem Notfall die verfügbaren Kapazitäten der Messtellen. Die DIN EN ISO/IEC 17025 ist der weltweit gültige Standard für die Akkreditierung von Mess- und Kalibrierlaboren. Die Norm enthält Vorgaben zu allen Verfahren und Arbeitsabläufen eines Labors, von der Probennahme bis zur Dokumentation und Übermittlung von Ergebnissen. Die Labore des BfS werden sowohl internen als auch externen Audits unterzogen. Auch die Teilnahme an Ringversuchen zählt zu den Aktivitäten im Rahmen der Qualitätssicherung. Alle Maßnahmen werden sowohl für den Standort München-Neuherberg als auch Berlin-Karlshorst in Jahresberichten dokumentiert. Stand: 02.05.2023
Beitrag im Rahmen der FKTG: Verständnisfrage: In einer der ersten Folien war vom Ziel / Ausschlusskritierium "Austritt max, 0,1 mSv pro Jahr" die Rede, bezieht sich das auf einen Standort, einen Kanister, oder worauf? Stellungnahme der BGE: Die Dosisgrenzwerte ergeben sich aus § 7 der Endlagersicherheitsanforderungsverordnung (EndlSiAnfV) und betragen 0,01 mSv pro Jahr (für die zu erwartenden Entwicklungen) bzw. 0,1 mSv pro Jahr (abweichende Entwicklungen). Sie stellen die zusätzliche effektive Dosis dar, die eine Einzelperson der Bevölkerung aufgrund von Austragungen aus dem Endlager höchstens erfahren darf. Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: nicht vorhanden. Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.
Das Projekt "Ermittlung von potentiellen Strahlenexpositionen durch Ableitung aus NORM-relevanten Industriezweigen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit,Bundesamt für Strahlenschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: IAF Radioökologie GmbH.Im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Grundnormenrichtlinie in nationales Recht wird mit dem Vorhaben 'Ermittlung von potenziellen Strahlenexpositionen durch Ableitungen aus NORM-relevanten Industriezweigen' auf den Teilaspekt der Ableitungen eingegangen. Dabei ist zunächst zu prüfen, ob die bisherigen Regelungen der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) für den Bereich NORM mit den Inhalten der Richtlinie 2013/59/Euratom konform sind oder ob es Bedarf fürweitergehende Regelungen gibt. Durch die Forderung der EU-Grundnormenrichtlinie, dass künftig die für Tätigkeiten geltenden Grenzwerte der Strahlenexposition auf die Summe der Dosisbeiträge aus allen Tätigkeiten anzuwenden sind, ergibt sich die Aufgabe, zunächst alle in Frage kommenden NORM-relevanten Industrien zu erfassen. Dann müssen die durch Ableitungen aus diesen Industrien verursachten Strahlenexpositionen für eine Einzelperson der Bevölkerung bewertet und jene Industrien identifiziert werden, die wegen der Ableitungen künftig bei der Ausgestaltung der strahlenschutzrechtlichen Regelungen nicht außer Acht gelassen werden können. In der Leistungsbeschreibung wird darauf verwiesen, dass wegen möglicher Mehrfachexpositionen auch Dosisbeiträge deutlich unterhalb von 1 mSv/a zu berücksichtigen sind. Als vorläufiges Kriterium (Arbeitsgrundlage) dafür wird in der Aufgabenstellung die jährliche effektive Dosis von 0,1 mSv genannt. Außerdem ist zu prüfen, ob zusätzlich zu den in der Anlage XII der StrlSchV aufgeführten Rückständen weitere NORM-Rückstände zu beachten sind und ob neben den Strahlenexpositionen durch die Beseitigung oder Verwertung dieser Rückstände auch durch Ableitungen aus Anlagen und Einrichtungen der betreffenden Industrien Dosisbeiträge für die Bevölkerung zu erwarten sind, die wegen der o. g. Bedingungen für die Einhaltung der Dosisgrenzwerte für Tätigkeiten zu beachten sind.
Das Projekt "EpiRadBio: Krebsrisko nach Exposition mit ionisierender Strahlung mit Dosen in der Größenordnung von oder geringer als 100 mSv" wird/wurde gefördert durch: Kommission der Europäischen Gemeinschaften Brüssel. Es wird/wurde ausgeführt durch: Helmholtz Zentrum München Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH) - Institut für Strahlenschutz (ISS).Neuere epidemiologische Studien geben Hinweise, dass das Krebsrisiko nach Expositionen, die den Dosisgrenzwerten für beruflich strahlenexponierte Personen entsprechen, höher sein könnten als gegenwärtig von der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) angenommen (Highlight: Krebsrisiko nach Exposition mit niedrigen Dosen. Die Höhe der Strahlenrisiken einzelner Krebstypen und -lokalisationen und ihre Abhängigkeiten von Strahlenart und individuellen Faktoren sind im Wesentlichen unbekannt. Der innovative Forschungsansatz des Projektes kombiniert Epidemiologie und Strahlenbiologie, um Krebsrisiken nach Expositionen mit niedrigen Dosen oder Dosisraten zu erfassen. Schlüsselfaktoren der Karzinogenese nach Strahlenexposition wie die genomische Instabilität werden in Krebsgeweben und Blutproben von Mitgliedern der französischen Kohorte von Hämangiomapatienten und der Kohorte der Majak Arbeiter, und von ukrainischen Schilddrüsenkrebspatienten nach dem Tschernobylunfall analysiert. Der interzelluläre Signalaustausch nach Exposition mit niedriger Dosis und sein Einfluss auf Apoptosis, genomische Instabilität und Zellproliferation und -differenzierung werden mit Zellkulturen und dreidimensionalen Gewebemodellen untersucht. Dies schließt Experimente mit Stammzellen ein, die aus gesundem menschlichem Brustgewebe isoliert werden sollen. Die Ergebnisse der strahlenbiologischen Experimente werden in Modelle der Karzinogenese nach Strahlenexposition integriert. Mit diesen Modellen werden Daten der folgenden strahlenepidemiologischen Kohorten analysiert: Atombombenüberlebende von Hiroshima und Nagasaki, französische, schwedische und italienische Schilddrüsenkrebspatienten, Majak Arbeiter, schwedische Hämangiomapatienten, ukrainische Schilddrüsenkrebspatienten nach dem Tschernobylunfall und beruflich strahlenexponierte Personen in Großbritannien. In den Kohorten werden Krebsrisiken für die weibliche Brust, die Lunge, die Schilddrüse und den Verdauungstrakt nach Exposition mit niedrig-LET Strahlung (externe Gammastrahlung oder interne Strahlung von inkorporiertem 131I) und für die Lunge nach Exposition mit hoch-LET Strahlung (Alpha-Strahlung von inkorporiertem Plutonium) analysiert. Basierend auf den Analysen der strahlen-epidemiologischen Daten werden Lebenszeitrisiken in Abhängigkeit von individuellen Risikofaktoren berechnet. Mögliche Anwendungen liegen in einer Überprüfung geltender Dosisgrenzwerte und in einer Optimierung von medizinischen Strahlenanwendungen.
Wie findet man radioaktive Stoffe im Menschen? Textfassung des Videos " Wie findet man radioaktive Stoffe im Menschen? " Radioaktive Stoffe kommen in unserer Umwelt überall vor. Und folglich können sie auch durch Einatmen oder über die Nahrungsmittel in den menschlichen Körper gelangen. Das, was wir normalerweise an Radioaktivität zu uns nehmen, ist unbedenklich und zum allergrößten Teil auch natürlichen Ursprungs. Es gibt einige Nahrungsmittel in Deutschland, die noch durch den Tschernobyl-Unfall belastet sind. Dazu gehört zum Beispiel Wildschweinfleisch in einigen Gebieten oder bestimmte Pilzsorten. Und wenn diese von einem Menschen gegessen werden, dann kann es auch vorkommen, dass dieser messbare Mengen Cäsium im Körper enthält. Cäsium ist ein radioaktiver Stoff, der Gammastrahlung aussendet. Das ist eine durchdringende Strahlung . Das heißt, sie kommt auch aus dem Körper wieder heraus. Und so können wir sie mit einer geeigneten Messanlage, wie in diesem Fall eben ein Ganzkörperzähler , direkt im Menschen nachweisen. Der Ganzkörperzähler heißt deshalb Ganzkörperzähler , weil man die Radioaktivität im ganzen Körper misst. Im Gegensatz zu einem Gerät, das für die Organmessungen konzipiert ist, zum Beispiel einem Schilddrüsenmessgerät. Das Bundesamt für Strahlenschutz verfügt über zwei von diesen Anlagen. Eine steht in Berlin und die andere in München. Bei unserer Anlage zum Beispiel müssen Sie sich das so vorstellen: Wir haben eine Liege, und unter der Liege sind zwei Detektoren so auf Brust- und Gesäßhöhe und über der Messperson genauso. Wir messen die Anzahl von Photonen , die aus dem Körper kommen, und wir messen die Energie dieser Photonen . Und da diese Energie ganz charakteristisch ist, können wir so ein Photon auch einem bestimmten radioaktiven Stoff zuordnen. Das Messergebnis bei einer Ganzkörpermessung können Sie sich so vorstellen, dass wir einfach eine x-y-Abbildung haben. Die x-Achse ist die Energie der Strahlung , die wir messen, und die y-Achse ist die Anzahl der Photonen mit dieser Energie. Und dann entstehen bestimmte Zacken an manchen Stellen, und wenn die Messung vorbei ist, lassen wir eine Software das Spektrum, das wir gemessen haben, auswerten, und bekommen dann eine kurze Liste mit den Stoffen, die das Programm identifiziert hat. Das Haupteinsatzgebiet des Gerätes ist die Überwachung von beruflich strahlenexponierten Personen. Das sind vor allem die Personen, bei denen während der Arbeit die Möglichkeit besteht, dass sie radioaktive Stoffe in den Körper aufnehmen. Für die beruflich strahlenüberwachten Personen ist so eine Messung unter Umständen notwendig, um nachzuweisen, dass die Dosisgrenzwerte, die wir für diese Personen haben, nicht überschritten wurden. Für die Bevölkerung nach einem kerntechnischen Unfall wäre dann der Zweck die realistische Strahlenbelastung der Personen zu ermitteln und daraus eventuell ein Risiko abzuschätzen oder auch festzustellen, dass da kein erhöhtes Risiko besteht. In den Jahren nach dem Tschernobyl-Unfall wurde unsere Anlage verwendet, um Personen aus der Bevölkerung auf ihre Strahlenbelastung hin zu untersuchen. Zum Beispiel wurden einige Tausend Schulkinder aus dem bayerischen Raum hier in einer großen Aktion untersucht. Nach dem Reaktorunfall in Fukushima wurde unser Gerät verwendet, um die Strahlenbelastung von Personen, die sich zu dem Zeitpunkt in Japan aufgehalten haben, hier in Deutschland zu bestimmen. Stand: 20.04.2016
Das Projekt "Systematische Untersuchung der Exposition von Flora und Fauna bei Einhaltung der Grenzwerte der StrlSchV für den Menschen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,Bundesamt für Strahlenschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Abstract: Die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP) empfiehlt, die Strahlenexposition von Flora und Fauna infolge der Ableitungen radioaktiver Stoffe in die Umwelt abzuschätzen und mit Expositionen zu vergleichen, unterhalb derer eine schädliche Wirkung bei Tieren und Pflanzen nicht zu erwarten ist. Grenzwerte zum Schutz der belebten Umwelt werden von der ICRP nicht genannt, aber Referenzorganismen angegeben, die den Betrachtungen zugrunde gelegt werden sollen. Die Strahlenschutzverordnung legt Grenzwerte für die Dosis von Einzelpersonen der Bevölkerung durch die Ableitung radioaktiver Stoffe mit Luft oder Wasser fest. Der Nachweis der Einhaltung der Dosisgrenzwerte erfolgt für Referenzpersonen unter Anwendung einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zu § 47 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), die teils sehr konservative Annahmen enthält. Ziel des Vorhabens ist es, zu überprüfen, ob bei der Anwendung der AVV zum Nachweis der Einhaltung der Dosisgrenzwerte für Einzelpersonen der Bevölkerung auch die belebte Umwelt bereits angemessen geschützt ist.
Das Projekt "Systematische Untersuchung der Exposition von Flora und Fauna bei Einhaltung der Grenzwerte der StrSchV für den Menschen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,Bundesamt für Strahlenschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Deutsches Krebsforschungszentrum - Stiftung des öffentlichen Rechts.Die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP) empfiehlt, die Strahlenexposition von Flora und Fauna infolge der Ableitungen radioaktiver Stoffe in die Umwelt abzuschätzen und mit Expositionen zu vergleichen, unterhalb derer eine schädliche Wirkung bei Tieren und Pflanzen nicht zu erwarten ist. Grenzwerte zum Schutz der belebten Umwelt werden von der ICRP nicht genannt, aber Referenzorganismen angegeben, die den Betrachtungen zugrunde gelegt werden sollen. Die Strahlenschutzverordnung legt Grenzwerte für die Dosis von Einzelpersonen der Bevölkerung durch die Ableitung radioaktiver Stoffe mit Luft oder Wasser fest. Der Nachweis der Einhaltung der Dosisgrenzwerte erfolgt für Referenzpersonen unter Anwendung einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zu Paragraph 47 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), die teils sehr konservative Annahmen enthält. Ziel des Vorhabens ist es, zu überprüfen, ob bei der Anwendung der AVV zum Nachweis der Einhaltung der Dosisgrenzwerte für Einzelpersonen der Bevölkerung auch die belebte Umwelt bereits angemessen geschützt ist.
Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Grundnormenrichtlinie in nationales Recht wird mit dem Vorhaben „Ermittlung von potentiellen Strahlenexpositionen durch Ableitungen aus NORM-relevanten Industriezweigen“ auf den Teilaspekt der Ableitungen eingegangen. Dabei ist zunächst zu prüfen, ob die bisherigen Regelungen der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) für den Bereich NORM mit den Inhalten der Grundnormenrichtlinie konform sind oder ob es Bedarf für weitergehende Regelungen gibt. Die Einhaltung des Grenzwertes von 1 mSv/a für die Bevölkerung gilt nach Artikel 12 der Grundnormenrichtlinie für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten. Es ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht festgelegt, was zugelassene Tätigkeiten im Sinne der Richtlinie darstellen. Für dieses Vorhaben ist diese Festlegung auch nicht erheblich, vielmehr ist es ein wesentliches Ziel, Expositionen der Bevölkerung durch Ableitungen aus NORM-Industrien zu ermitteln. Hiervon unberührt ist, ob sich daraus künftig eine Regelungsbedürftigkeit für Ableitungen ergibt oder nicht. Außerdem ist zu prüfen, ob zusätzlich zu den in der Anlage XII der StrlSchV aufgeführten Rückständen weitere NORM-Rückstände zu beachten sind und ob neben den Strahlenexpositionen durch die Beseitigung oder Verwertung dieser Rückstände auch durch Ableitungen aus Anlagen und Einrichtungen der betreffenden Industrien Dosisbeiträge für die Bevölkerung zu erwarten sind, die wegen der o. g. Bedingungen für die Einhaltung der Dosisgrenzwerte für Tätigkeiten zu beachten sind. Entsprechend der Aufgabenstellung sind hinsichtlich ihrer Ableitungen potentiell relevante Industriezweige auf der Basis einer Literaturrecherche zu identifizieren, und zwar auf der Grundlage • von Anhang VI Richtlinie 2013/59/Euratom und • des Altlasten-Branchenkatalogs aus dem Jahr 2014. Darüber hinaus sind Bewertungen von Ableitungen des Kohlebergbaus, der Radonheilbäder und -stollen sowie des Kalibergbaus vorzunehmen. Eigene Erkenntnisse des Auftragnehmers flossen ebenfalls in die Bewertung ein.
In Deutschland werden beruflich strahlenexponierte Personen von vier Personendosismessstellen und 27 Inkorporationsmessstellen dosimetrisch überwacht. 2003 kamen die Überwachungsbereiche „Fliegendes Personal“ und Arbeitsplätze mit natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen (u.a. Bergwerke, Schauhöhlen sowie Anlagen der Wassergewinnung) hinzu. Die entsprechenden Dosisfeststellungen werden im Strahlenschutzregister des Bundesamtes für Strahlenschutz personenbezogen zusammengeführt. Eine wichtige Aufgabe des Strahlenschutzregisters (§ 12c AtG) ist die überregionale und langfristige Überwachung der Einhaltung von Dosisgrenzwerten bei beruflicher Strahlenexposition, insbesondere der Berufslebensdosis. Außerdem gehört die Überwachung der Strahlenpassausgabe zu seinen Aufgaben. Aufgabe des Strahlenschutzregisters ist weiter, die Einhaltung der Strahlenschutzgrundsätze „Dosisbegrenzung“ und „Minimierung“ zu überprüfen. Die jährlichen statistischen Auswertungen der Expositionsdaten der Überwachten geben einen differenzierten Überblick über den Stand und die Entwicklung der beruflichen Strahlenexposition. Sie leisten damit einen Beitrag zur wirksamen Strahlenschutzüberwachung und dokumentieren den Stand des Strahlenschutzes in Deutschland.
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