Die Strahlenschutzverordnung legt Grenzwerte für die Dosis von Einzelpersonen der Bevölkerung durch die Ableitung radioaktiver Stoffe mit Luft oder Wasser fest. Auf der Basis der sich daraus ergebenden Beschränkungen wurde für 750 Radionuklide und einen Satz von Referenzorganismen überprüft, ob der Schutz von Flora und Fauna abgedeckt ist. Für die Referenzorganismen wurde die äußere und soweit möglich innere Exposition berechnet. Als neue Pfade wurden die Submersion und die Inhalation (Ratte und Hirsch) einbezogen. Als Kriterium des angemessenen Schutzes wurde auftragsgemäß ein Wert von 10 μGy/h zu Grunde gelegt. Für Ableitungen mit der Fortluft ergaben sich keine Überschreitungen der Referenzdosisrate. Bei Ableitungen in Fließgewässer oder marine Gewässer wurden dagegen insbesondere für einige sehr kurzlebige Radionuklide Überschreitungen ermittelt, wenn die noch maximal mögliche Wasserkontamination unterstellt wird. Unter realistischeren Randbedingungen der Emission und Immission ist der Schutz von Flora und Fauna dagegen gewährleistet. Insbesondere für Populationen von Lebewesen, die nur ein kleineres Wasservolumen besiedeln, kann eine Schädigung aber nicht grundsätzlich alleine aufgrund der Anforderungen zum Schutz des Menschen ausgeschlossen werden. In sehr ungünstigen Immissionssituationen muss daher der Einzelfall beurteilt werden. // SUMMARY // Dose limits for members of the public exposed to the discharge of radioactive substances into the air or water bodies are defined in the German Radiation Protection Ordinance. This study tested whether non-human species are protected within the human dose limits for all 750 radionuclides as compared to a set of reference biota. External and, where possible, internal doses were calculated for the reference biota. In addition new exposure pathways such as submersion and inhalation (for rat and deer) were incorporated. The upper limit as ordered for adequate biota protection is 10 μGy/h. This study found that radionuclide discharges into the air never exceeded the reference dose rate limit. However, violations were detected for discharges of some very short-lived radionuclides into freshwater or seawater, if the maximum water contamination is assumed. Protection of non-human species is guaranteed for more realistic emission and immission situations. This means that damage to populations living in small water volumes cannot be excluded solely on the basis of regulations for the human dose limit. Therefore, it is necessary to judge the individual case in very unfavourable immission situations.
Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Grundnormenrichtlinie in nationales Recht wird mit dem Vorhaben „Ermittlung von potentiellen Strahlenexpositionen durch Ableitungen aus NORM-relevanten Industriezweigen“ auf den Teilaspekt der Ableitungen eingegangen. Dabei ist zunächst zu prüfen, ob die bisherigen Regelungen der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) für den Bereich NORM mit den Inhalten der Grundnormenrichtlinie konform sind oder ob es Bedarf für weitergehende Regelungen gibt. Die Einhaltung des Grenzwertes von 1 mSv/a für die Bevölkerung gilt nach Artikel 12 der Grundnormenrichtlinie für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten. Es ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht festgelegt, was zugelassene Tätigkeiten im Sinne der Richtlinie darstellen. Für dieses Vorhaben ist diese Festlegung auch nicht erheblich, vielmehr ist es ein wesentliches Ziel, Expositionen der Bevölkerung durch Ableitungen aus NORM-Industrien zu ermitteln. Hiervon unberührt ist, ob sich daraus künftig eine Regelungsbedürftigkeit für Ableitungen ergibt oder nicht. Außerdem ist zu prüfen, ob zusätzlich zu den in der Anlage XII der StrlSchV aufgeführten Rückständen weitere NORM-Rückstände zu beachten sind und ob neben den Strahlenexpositionen durch die Beseitigung oder Verwertung dieser Rückstände auch durch Ableitungen aus Anlagen und Einrichtungen der betreffenden Industrien Dosisbeiträge für die Bevölkerung zu erwarten sind, die wegen der o. g. Bedingungen für die Einhaltung der Dosisgrenzwerte für Tätigkeiten zu beachten sind. Entsprechend der Aufgabenstellung sind hinsichtlich ihrer Ableitungen potentiell relevante Industriezweige auf der Basis einer Literaturrecherche zu identifizieren, und zwar auf der Grundlage • von Anhang VI Richtlinie 2013/59/Euratom und • des Altlasten-Branchenkatalogs aus dem Jahr 2014. Darüber hinaus sind Bewertungen von Ableitungen des Kohlebergbaus, der Radonheilbäder und -stollen sowie des Kalibergbaus vorzunehmen. Eigene Erkenntnisse des Auftragnehmers flossen ebenfalls in die Bewertung ein.
In Deutschland werden beruflich strahlenexponierte Personen von vier Personendosismessstellen und 27 Inkorporationsmessstellen dosimetrisch überwacht. 2003 kamen die Überwachungsbereiche „Fliegendes Personal“ und Arbeitsplätze mit natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen (u.a. Bergwerke, Schauhöhlen sowie Anlagen der Wassergewinnung) hinzu. Die entsprechenden Dosisfeststellungen werden im Strahlenschutzregister des Bundesamtes für Strahlenschutz personenbezogen zusammengeführt. Eine wichtige Aufgabe des Strahlenschutzregisters (§ 12c AtG) ist die überregionale und langfristige Überwachung der Einhaltung von Dosisgrenzwerten bei beruflicher Strahlenexposition, insbesondere der Berufslebensdosis. Außerdem gehört die Überwachung der Strahlenpassausgabe zu seinen Aufgaben. Aufgabe des Strahlenschutzregisters ist weiter, die Einhaltung der Strahlenschutzgrundsätze „Dosisbegrenzung“ und „Minimierung“ zu überprüfen. Die jährlichen statistischen Auswertungen der Expositionsdaten der Überwachten geben einen differenzierten Überblick über den Stand und die Entwicklung der beruflichen Strahlenexposition. Sie leisten damit einen Beitrag zur wirksamen Strahlenschutzüberwachung und dokumentieren den Stand des Strahlenschutzes in Deutschland.
In Deutschland werden beruflich strahlenexponierte Personen von vier Personendosismessstellen und 27 Inkorporationsmessstellen dosimetrisch überwacht. 2003 kamen die Überwachungsbereiche „Fliegendes Personal“ und Arbeitsplätze mit natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen (u.a. Bergwerke, Schauhöhlen sowie Anlagen der Wassergewinnung) hinzu. Die entsprechenden Dosisfeststellungen werden im Strahlenschutzregister des Bundesamtes für Strahlenschutz personenbezogen zusammengeführt. Eine wichtige Aufgabe des Strahlenschutzregisters (§ 12c AtG) ist die überregionale und langfristige Überwachung der Einhaltung von Dosisgrenzwerten bei beruflicher Strahlenexposition, insbesondere der Berufslebensdosis. Außerdem gehört die Überwachung der Strahlenpassausgabe zu seinen Aufgaben. Aufgabe des Strahlenschutzregisters ist weiter, die Einhaltung der Strahlenschutzgrundsätze „Dosisbegrenzung“ und „Minimierung“ zu überprüfen. Die jährlichen statistischen Auswertungen der Expositionsdaten der Überwachten geben einen differenzierten Überblick über den Stand und die Entwicklung der beruflichen Strahlenexposition. Sie leisten damit einen Beitrag zur wirksamen Strahlenschutzüberwachung und dokumentieren den Stand des Strahlenschutzes in Deutschland.
In Deutschland werden beruflich strahlenexponierte Personen von vier Personendosismessstellen und 27 Inkorporationsmessstellen dosimetrisch überwacht. 2003 kamen die Überwachungsbereiche „Fliegendes Personal“ und Arbeitsplätze mit natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen (u.a. Bergwerke, Schauhöhlen sowie Anlagen der Wassergewinnung) hinzu. Die entsprechenden Dosisfeststellungen werden im Strahlenschutzregister des Bundesamtes für Strahlenschutz personenbezogen zusammengeführt. Eine wichtige Aufgabe des Strahlenschutzregisters (§ 12c AtG) ist die überregionale und langfristige Überwachung der Einhaltung von Dosisgrenzwerten bei beruflicher Strahlenexposition, insbesondere der Berufslebensdosis. Außerdem gehört die Überwachung der Strahlenpassausgabe zu seinen Aufgaben. Aufgabe des Strahlenschutzregisters ist weiter, die Einhaltung der Strahlenschutzgrundsätze „Dosisbegrenzung“ und „Minimierung“ zu überprüfen. Die jährlichen statistischen Auswertungen der Expositionsdaten der Überwachten geben einen differenzierten Überblick über den Stand und die Entwicklung der beruflichen Strahlenexposition. Sie leisten damit einen Beitrag zur wirksamen Strahlenschutzüberwachung und dokumentieren den Stand des Strahlenschutzes in Deutschland.
In Deutschland werden beruflich strahlenexponierte Personen von vier Personendosismessstellen und 27 Inkorporationsmessstellen dosimetrisch überwacht. 2003 kamen die Überwachungsbereiche „Fliegendes Personal“ und Arbeitsplätze mit natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen (u.a. Bergwerke, Schauhöhlen sowie Anlagen der Wassergewinnung) hinzu. Die entsprechenden Dosisfeststellungen werden im Strahlenschutzregister des Bundesamtes für Strahlenschutz personenbezogen zusammengeführt. Eine wichtige Aufgabe des Strahlenschutzregisters (§ 12c AtG) ist die überregionale und langfristige Überwachung der Einhaltung von Dosisgrenzwerten bei beruflicher Strahlenexposition, insbesondere der Berufslebensdosis. Außerdem gehört die Überwachung der Strahlenpassausgabe zu seinen Aufgaben. Aufgabe des Strahlenschutzregisters ist weiter, die Einhaltung der Strahlenschutzgrundsätze „Dosisbegrenzung“ und „Minimierung“ zu überprüfen. Die jährlichen statistischen Auswertungen der Expositionsdaten der Überwachten geben einen differenzierten Überblick über den Stand und die Entwicklung der beruflichen Strahlenexposition. Sie leisten damit einen Beitrag zur wirksamen Strahlenschutzüberwachung und dokumentieren den Stand des Strahlenschutzes in Deutschland.
Asse E i n blick e 02/2010 Informationen über ein endlager ReportageInterviewInfografik Vertrauen und Verantwortung: Salzgitter ist gegen den Asse-MüllVernunft und Versäumnis: Der Umweltminister im GesprächVerpacken und Verladen: Was nach Konrad kommen darf KLARHEIT SCHAFFEN Eine Erprobungsphase soll Aufschluss darüber geben, wie und in welchem Umfang der Atommüll in der Asse geborgen werden kann um Gas- und ggf. Sichtproben durchzuführen. Damit wird festgestellt, ob sich in den Kam- mern explosive, toxische oder radioaktive Gase befinden. Über Kameras soll festgestellt werden, in welchem Zustand sich die Einlage- rungskammern befinden. Wenn es die Sicher- heit zulässt, werden die Kammern geöffnet. Einzelne oder defekte Gebinde werden mit fernbedienter Technik geborgen. Ausschließ- lich durch Bohrungen können keine Aussa- gen gemacht werden, welche Strahlenbelas- tung es bei der Rückholung tatsächlich geben wird. Seismische Messungen im Gebiet des Asse-Höhenzugs Zugang zur Einlagerungskammer 7 in 725 Meter Tiefe Der Optionenvergleich hat ergeben, dass die Rückholung des Atommülls aus Gründen der Langzeitsicherheit den Varianten Umlage- rung oder Vollverfüllung vorgezogen werden soll. Bevor aber mit einer Rückholung begon- nen werden kann, muss erst eine Reihe von Fragen geklärt werden: In welchem Zustand sind die Fässer? Sind Gase in den Kammern entstanden? Lässt sich der Atommüll bergen, ohne die Arbeiter in nicht mehr vertretbarem Maße radioaktiver Strahlung auszusetzen? Die Inventarlisten aus der Zeit der Einlage- rung entsprechen nicht dem heutigem Stand und ihre Vollständigkeit ist nicht gewährleis- tet. Eine unmittelbare Zuordnung der Fässer in den Kammern zu dem dokumentierten Be- stand in den Inventarlisten ist daher nicht möglich. Zudem muss aufgrund der Lösungs- zutritte im Bergwerk und durch den Druck des Gebirges davon ausgegangen werden, dass viele der Fässer nicht mehr intakt und stark korrodiert sind. Die drängendsten dieser offenen Fragen will das Bundesamt für Strahlenschutz durch eine Erprobungsphase beantworten: Es ist ge- Foto: Asse-GmbH plant, dass zunächst ausgewählte Kammern über Bohrungen untersucht, geöffnet und darin lagernde Gebinde auf ihren Zustand hin untersucht werden. Um einen Überblick der Gebinde- und Kammerzustände zu erhal- ten, müssen nach einer ersten Bewertung durch das BfS mindestens zwei Kammern ge- öffnet werden. Welche Kammern das sein werden und wie sich die Öffnung und die Probeentnahme technisch umsetzen lassen – das wird nun bei den anstehenden Planungs- arbeiten festgelegt. Großen Einfluss auf die Entscheidungen haben neue Strahlenschutz- bereiche, die vor dem Öffnen eingerichtet werden müssen. Die Arbeiten können erst be- ginnen, wenn diese notwendigen Maßnah- men zum Schutz der Beschäftigten und der Bevölkerung getroffen worden sind. Dazu ge- hören auch die gesetzlich vorgeschriebenen Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen zur Überwachung der Dosisgrenzwerte für die in der Asse beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zu Beginn der Erprobungsphase werden in einem ersten Schritt Bohrungen gesetzt, Das Bundesamt für Strahlenschutz plant dreidimensio- nale Messungen, um Erkenntnisse über die Beschaffen- heit des Untergrunds im umgebenden Deckgebirge der Schachtanlage Asse zu gewinnen. Das 3D-Seismik-Ver- fahren wird seit Jahrzehnten zur Erkundung kompli- zierter geologischer Strukturen eingesetzt. Die Messun- gen sollen die Geologie räumlich darstellen und das Deckgebirge präziser beschreiben. Weitere Infor- mationen erhalten Sie auf der Homepage des BfS www.endlager-asse.de. Termine der geplanten Infor- mationsveranstaltung werden dort bekanntgegeben. Grosse Meinungsumfrage zur Asse Sozialwissenschaftler der Universität Stuttgart haben am 14. März eine groß angelegte, unabhängige Umfrage zur Stilllegung der Asse gestartet. „Wir wollen heraus- finden, ob sich die Bürgerinnen und Bürger ausreichend informiert fühlen“, sagt Projektleiter Thomas Steinert. Ziel der vom BfS beauftragten Meinungsumfrage soll es sein, mögliche Informationsdefizite auszugleichen. Die Fragebögen sind an 55.000 Haushalte im Landkreis Wolfenbüttel verteilt worden. Es ist auch möglich, die Fragen bis zum 10. April über das Internet zu beantwor- ten: www.asse.dialogik-expert.de. Dafür sollte man etwa 20 Minuten Zeit einplanen. Für Rückfragen steht der Leiter des Forschungsprojekts zur Verfügung: thomas.steinert@sowi.uni-stuttgart.de 2 ASSE Einblicke r e p o r ta g e Vertrauen und Verantwortung Seitdem die Entscheidung für die Rückholung des Atommülls aus der Asse gefallen ist, herrschen in der Region große Bedenken, dass der radioaktive Abfall im Endlager Konrad landet. Ein Stimmungsbericht vor Ort Text: Ralf Grauel Eine Region in Aufruhr: Das zukünftige Endlager Konrad bei Salzgitter für schwach- und mittelradioaktiven Abfall wird derzeit errichtet. Als das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) am Freitag, dem 15. Januar 2010 nach Han- nover einlädt, um in der niedersächsischen Landeshauptstadt das Ergebnis des Optionen- vergleichs zur Schließung der Asse vorzustel- len, sind zwar selbst aus Berlin oder Braun- schweig jede Menge Interessierte angereist – aber ausgerechnet aus der betroffenen Gegend fehlt so mancher Politiker. Und das, obwohl das Thema seit langem die Region bewegt und viele der Entscheidung ent- gegenfiebern. Nach all den Gutachten und Diskussionsrunden wollen die Menschen end- lich wissen, woran sie sind. Und so kommt es, dass Rainer Dworog, Erster Stadtrat der Stadt Salzgitter, erst am Samstag, als er die Zeitung aufschlägt, erfährt, dass die Asse-Fässer demnächst herausgeholt werden sollen. Um möglicher- weise, so steht es in der Presse, im Schacht Konrad eingelagert zu werden. Nur zwanzig Kilometer Luftlinie in nördöstlicher Rich- tung von Dworogs Arbeitsplatz entfernt, dem Rathaus von Salzgitter. Eigentlich ist diese Meldung keine Überra- schung. Schacht Konrad ist Deutschlands erstes und bislang einziges Endlager für schwachen und mittelradioaktiven Müll, also für jenen Abfall, der in der Asse so unsach- gemäß eingelagert wurde. 20 Jahre Planfest- stellungsverfahren haben sie in Salzgitter hinter sich, die Klage der Stadt gegen das Endlager wurde vom Bundesverfassungs- gericht abschlägig beschieden. „Als gute Demokraten haben wir das akzeptiert“, sagt Dworog. Doch dass jetzt statt der amtlich geprüften, besenrein gelagerten, gelben Con- tainer aus den Zwischenlagern im Norden und Süden der Republik plötzlich der Müll aus der Nachbargemeinde kommen soll, akzeptieren sie nicht: Ausgerechnet diese rostigen Skandalfässer aus den verstrahlten Laugesümpfen der Asse. Die schaurigen Bilder aus der Zeit der unverantwortlichen Einlagerung haben sich tief ins Gedächtnis gegraben. Salzgitter hat sofort reagiert. Keine zehn Tage nach der Pressekonferenz des BfS verab- schiedete der Stadtrat eine Resolution, um die Annahme des Asse-Mülls zu verweigern. In Braunschweig verbot der Stadtrat der Nuklearmedizinfirma Eckert & Ziegler, ihr Foto: dpa Werksgelände wie geplant für 20 Millionen Euro umzubauen, damit sie dort nicht – wie in der Presse angekündigt – womöglich ra- dioaktive Abfälle aus der Asse umsortieren kann. Zwischen Harz und Heide liegen die Ner- ven blank. Nach anderthalb Jahren Öffent- lichkeitsarbeit, Diskussionsrunden, Trans- parenzinitiativen zu den Themen Asse-Müll, Radioaktivität und Verantwortung verwei- gert sich die gesamte politische Klasse der Region und ruft denen da oben in Hannover und Berlin ein herzhaftes „So nicht!“ entge- gen. Wie es scheint, wurde in der Asse noch mehr Vertrauen versenkt, als bislang sowieso schon angenommen. Zeit für einen Besuch in der Region. Rainer Dworogs Büro liegt an der West- seite des Rathauses von Salzgitter. Er zeigt aus dem Fenster auf den Salzgitter-See, „75 Hektar Wasserfläche, inklusive Wasserski- anlage“. Dahinter kommen schon die Felder. Dworog, 63 Jahre alt und mit der schmalen Ausstrahlung eines Marathonläufers geseg- net, sagt, dass er gerne in Salzgitter wohne. Dieser recht zugigen Verteilung von Gebäu- 3 ASSE Einblicke 0 2 / 2010 den, deren 100.000 Einwohner sich auf sagen- hafte 223 Quadratkilometer norddeutscher Landschaft verteilen. Salzgitter gilt nicht gerade als Boom- region und sie unternehmen hier viel, um die Leute am Wegziehen zu hindern. „Die Kitas in Salzgitter sind kostenlos“, erklärt der Sozialdezernent, der auch im Umwelt- und Planungsausschuss sitzt. „Kinder fördern, Familien unterstützen“ ist das Motto der Stadt, es steht auf einem bunten Plakat in der Eingangshalle des Rathauses. Dasselbe Motiv hängt riesengroß, einge- rahmt von den Wappen der Nachbarstädte, im Sitzungssaal des Stadtrats. Dort haben sie die Resolution gegen den Asse-Müll verab- schiedet – einmütig und einstimmig, mit nur einer Enthaltung. Warum? Weil „über die Köpfe der Bürger Salzgitters hinweg“ geplant worden sei, so betonten Rat und Oberbürger- meister am 27. Januar. Selbst wenn das fast zwanzigjährige Planfeststellungsverfahren rechtskräftig abgeschlossen sei, lehnten sie „ein atomares Endlager Schacht Konrad nach wie vor ab“. Zudem entspreche der Asse- Müll „nicht den Planfeststellungskriterien Konrads“, weswegen eine Einlagerung in Schacht Konrad nicht erfolgen dürfe. Statt- dessen werden Land und Bund aufgefordert, „unabhängig von der Planfeststellung eine rückholbare Einlagerung atomaren Mülls in Schacht Konrad zu prüfen“. Die Resolution ist Ausdruck einer Ohn- macht, die nicht erst gestern entstand. Salz- gitter ist eine dieser Städte, deren Schicksal stets in Ministerien und Vorstandsetagen beschlossen wurden. Wie Wolfsburg am Auto, so hängen sie hier am Stahl. 1942 erfolgte die Gründung der Stadt, als Heimat für den gleichnamigen Konzern. Als die Eng- länder nach dem Krieg das Werk demontie- ren wollten, stellten sich die Arbeiter vor die Tore. In den Neunzigern, als der Bund seine Anteile an der Salzgitter AG verkaufte und von den Erlösen eine Umweltstiftung gründe- te, gingen sie hier leer aus: Die Bundesstif- tung für Umwelt, mit knapp 1,3 Milliarden Euro Stiftungskapital eine der größten Euro- pas, wurde in Osnabrück gegründet. Stattdessen bekamen sie ein Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), „mit dem wir übri- gens sehr gute Erfahrungen gemacht haben“, schiebt Dworog ein; und sie bekamen ein Endlager, das keiner will, „und das keinen Cent Gewerbesteuer zahlt“. Immerhin: Nach- dem ihre Verfassungsklage gegen das End- lager 2006 verloren war, sollte die Stadt im Rahmen des „Regionalfonds Salzgitter“ 100 Millionen Euro aus Bundesmitteln erhal- ten, verteilt auf 35 Jahre. Dann aber wurde die SPD abgewählt, und damit auch Umwelt- minister Sigmar Gabriel, der das Versprechen gegeben hatte. „Der Vertrag war unterschrifts- reif. Jetzt liegt er in irgendeiner Schublade“, sagt Dworog. Doch ganz so einhellig missmutig ist die Stimmung vor Ort dann doch nicht. Rolf Stratmann zum Beispiel, Fraktionsvorsitzen- der der CDU Salzgitter, die den Beschluss mitformulierte, hält das, „was in der Asse passiert ist, für eine Katastrophe“ – aber, so räumt der Richter ein: „Wenn sicher ist, dass die Abfälle aus der Asse tatsächlich schwach- und mittelradioaktiv sind, dann müssen wir sie akzeptieren. Außerdem haben wir eine Verantwortung den Nachbargemeinden gegenüber.“ Reinhard Steinhoff von den Freien Un- abhängigen Wählern, der ebenfalls Richter ist, hatte sich mit seiner Stimme enthalten. Er kritisiert die inhaltliche Unzulänglich- keit der Resolution: Zu viele „Fehlannah- men im Hinblick auf die Planfeststellung und den Ablauf der Transportverfahren“ habe es gegeben. „Das konnte ich nicht mit- tragen.“ Stefan Klein, Vorsitzender der SPD-Frak- tion und Landtagsabgeordneter, würde am liebsten alle Asse-Fässer wieder aufmachen lassen: „Jedes muss überprüft werden.“ Kon- rad sei aber sowieso der falsche Standort für eine dauerhafte Lagerung, sagt er und fordert ebenfalls „unabhängig von der Plan- feststellung, eine rückholbare Einlagerung in Konrad zu prüfen“. Der Stadtrat reiSSt die Augen auf, spreizt die Finger, schiebt die Hände vor und stöSSt sich von der Tischkante ab. „Hilfe“, sagt er: „Diese Chance wollen wir hier nicht.“ Doch die meisten Räte bezweifeln, dass es so weit kommt – und kommen muss. So ist die Resolution des Stadtrats von Salzgitter wohl eher als Aufschrei zu verstehen, als Trotzreaktion, denn als ernst gemeinter Dis- kussionsbeitrag. Seit das Planfeststellungsver- fahren durchgestanden ist, seit der Salzgitter- Fonds sang- und klanglos in der Schublade verschwand, haben sie die denkbar schlech- teste aller Verhandlungspositionen. Dworog kneift die Augen zusammen: „Wir sind misstrauisch bis in die letzte Zehe.“ Aber: Was können sie schon machen? Die Situation als Chance sehen? Vom Atomklo der Nation zur Atomregion werden, in der sich Wissen, Technologien und Unternehmen ballen, die sich auf den Umgang mit leicht-, mittel- und hochradioaktiven Stoffen verstehen? Rainer Dworog reißt die Augen auf, spreizt die Fin- ger, schiebt die Hände vor und stößt sich von der Tischkante ab. „Hilfe“, sagt er: „Diese Chance wollen wir hier nicht.“ Blockadestimmung herrscht auch in Braunschweig. Dort hatte der Stadtrat eine sogenannte „Veränderungssperre“ (eine Art städtebauliche einstweilige Verfügung) gegen „Nuclitec“, ein medizintechnisches Unternehmen vor Ort, beschlossen, das per Pressemitteilung verkündet hatte, nach um- fangreichen Umbaumaßnahmen in der Lage zu sein, Asse-Müll zu behandeln. „Natürlich trauen wir uns die Umverpackung der Asse- Fässer zu“, hatte Andreas Eckert, Vorstands- vorsitzender des Berliner Mutterkonzerns Eckert & Ziegler erklärt. „Natürlich werden wir das hier nicht dulden“, konterte der Braunschweiger Oberbürgermeister Gert Hoffmann. „Wir lassen uns doch nicht nebenbei mal so eben ein kleines Atommüll- zwischenlager aufdrängen!“ Eckert & Ziegler, mit Stammsitz in Berlin, ist ein börsennotiertes Unternehmen. Als im Herbst letzten Jahres eine Kapitalerhöhung anstand, u. a. um mit dem Geld die Kapazitä- ten in Braunschweig zu erweitern, hatte die Firma in einer Pressemeldung geschickt auf die Vorgänge rund um die Asse angespielt, um sich als kompetenter Geschäftspartner bei der Umverpackung des Asse-Mülls darzu- stellen. An der Börse wird bekanntlich mit Hoffnung gehandelt, und wer Geld einsam- melt, muss den Investoren Märkte verspre- chen. Und tatsächlich: Nach Verkündung der Meldung stieg der Kurs der Eckert & Ziegler- Aktie ordentlich an. Den Braunschweiger Bür- gern musste es so vorkommen, als würden schon in den nächsten Monaten die ersten Fässer aus der Asse durch die Straßen rollen. Holger Herlitschke, Fraktionsvorsitzender der Braunschweiger Grünen, hat den Streit um Eckert & Ziegler mitverfolgt. Den Vorstoß des Bürgermeisters hält er für „ziemlich populistisch“. Auf die Frage jedoch, wann sich die politische Klasse in Niedersachsen zwischen Handeln und Blockieren entschei- det, allen voran vielleicht die Grünen, die doch als einzige Partei aufgrund ihrer Histo- rie bis tief in alle Stadtparlamente hinein wirklich Ahnung von der Materie haben, zuckt Herlitschke nur mit den Achseln. Ver- antwortung zu übernehmen für ein Thema, durch das sie wurden, was sie sind, sei für die Grünen zwar eine historische Chance – aber eben auch schwierig. Dann bringt er noch einmal auf den Punkt, wie sie hier alle, aber auch wirklich alle empfinden: „Die Vorgänge in der Asse ha- ben mein Grundvertrauen in die Sach- und Fachkompetenz von Politik und Wissenschaft zerstört. Dieses Grundvertrauen muss, bevor wir hier irgendetwas abschließend entschei- den, erst wieder hergestellt werden. Schließ- lich müssen die Menschen, denen es ja ge- nauso geht, unsere Entscheidungen nach- vollziehen und ihnen vertrauen können.“ Bis dahin bleibt Andreas Eckert, der zu- rückgewiesene Unternehmer aus Berlin, kämpferisch. „Wie Sie aus unseren Börsen- kursen erkennen können, sieht das wirt- schaftliche Deutschland die Sanierung der Asse nicht als Problem, sondern als ungeheu- re Wertschöpfungs- und Ertragschance. Die Stadt Braunschweig hätte alles, um hiervon überproportional zu profitieren. Renommier- te physikalische Institute, große isotopentech- nische Traditionen, etablierte Fachbetriebe. Sie könnte sich darum bemühen, die Trans- mutationsforschung mit ihren Forschungs- und Fördermillionen nach Braunschweig zu ziehen, und aus der Not eine Tugend machen.“ „Ach“, sagt Reinhard Steinhoff von den Freien Wählern angesichts dieser unterneh- merischen Visionen, „denkbar ist vieles.“ Aber bis auf Weiteres, so progostiziert der streitbare Stadtrat aus Salzgitter, dürfte die Diskussion um den Asse-Müll und die Zukunft der Region auf Atomkloniveau ver- harren: „Sie werden keinen Politiker finden, der mit Ihnen bei diesem Thema über mögli- che Chancen redet.“ Ralf Grauel ist Wirtschaftsjournalist und schreibt für „Brand eins“ und für „Brand eins Wissen“.
Die unverzügliche Stilllegung und die vorherige Rückholung der radioaktiven Abfälle ist der gesetzliche Auftrag der BGE. Der Gesetzestext im Wortlaut: § 57b Atomgesetz für Betrieb und Stilllegung der Schachtanlage Asse II (1) Für den Betrieb und die Stilllegung der Schachtanlage Asse II gelten die für die Anlagen des Bundes nach § 9a Absatz 3 geltenden Vorschriften nach Maßgabe der Absätze 2 bis 7. (2) Die Schachtanlage ist unverzüglich stillzulegen. Für den Weiterbetrieb, einschließlich einer Rückholung radioaktiver Abfälle und hiermit im Zusammenhang stehender Maßnahmen, bis zur Stilllegung bedarf es keiner Planfeststellung nach § 9b. Die Stilllegung soll nach Rückholung der radioaktiven Abfälle erfolgen. Die Rückholung ist abzubrechen, wenn deren Durchführung für die Bevölkerung und die Beschäftigten aus radiologischen oder sonstigen sicherheitsrelevanten Gründen nicht vertretbar ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Dosisbegrenzung nach § 5 der Strahlenschutzverordnung vom 20. Juli 2001 (BGBl. I S. 1714; 2002 I S. 1459), die zuletzt durch Artikel 5 Absatz 7 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) geändert worden ist, nicht eingehalten oder die bergtechnische Sicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann. Sind die Rückholung sowie alle Optionen zur Stilllegung nur unter Abweichung von gesetzlichen Anforderungen möglich, ist die Schachtanlage Asse II mit der nach einer Abwägung der Vor- und Nachteile bestmöglichen Option stillzulegen. Vor einer Entscheidung nach Satz 4 oder Satz 6 ist der Deutsche Bundestag von dem für die kerntechnische Sicherheit und den Strahlenschutz zuständigen Bundesministerium zu unterrichten sowie von dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, sofern kein sofortiges Handeln erforderlich ist. Die Dosisgrenzwerte der Strahlenschutzverordnung vom 20. Juli 2001 (BGBl. I S. 1714; 2002 I S. 1459), die zuletzt durch Artikel 5 Absatz 7 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) geändert worden ist, für die Bevölkerung und für die beruflich strahlenexponierten Personen dürfen unbeschadet der Regelung in Satz 6 nicht überschritten werden. (3) Bis zur Bestandskraft eines Planfeststellungsbeschlusses zur Stilllegung bedarf der Umgang mit radioaktiven Stoffen einer Genehmigung nach den Vorschriften dieses Gesetzes oder des Strahlenschutzgesetzes; § 19 Absatz 1 bis 4 in Verbindung mit § 24 findet insoweit keine Anwendung. Die Genehmigungsbehörde kann in einem Genehmigungsverfahren für die Rückholung radioaktiver Abfälle und für damit zusammenhängende Maßnahmen auf Antrag zulassen, dass mit zulassungsbedürftigen Vorbereitungsmaßnahmen bereits vor Erteilung der Genehmigung begonnen wird, wenn mit einer Entscheidung zugunsten des Antragstellers gerechnet werden kann und ein berechtigtes Interesse des Antragstellers an dem vorzeitigen Beginn besteht; die vorläufige Zulassung kann jederzeit widerrufen, beschränkt oder mit Auflagen versehen werden. Bedürfen die Errichtung und der Betrieb einer Anlage oder Einrichtung der Genehmigung nach diesem Gesetz, können auf Antrag Teilgenehmigungen erteilt werden, wenn eine vorläufige Prüfung ergibt, dass die Genehmigungsvoraussetzungen im Hinblick auf die gesamte jeweils beantragte Maßnahme vorliegen werden und ein berechtigtes Interesse an der Erteilung einer Teilgenehmigung besteht. § 7b dieses Gesetzes und § 18 der Rechtsverordnung nach § 7 Absatz 4 Satz 3 finden auf die Teilgenehmigungen entsprechende Anwendung. Ist neben der Genehmigung nach diesem Gesetz, des Strahlenschutzgesetzes oder den auf Grund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen eine Zulassung nach anderen Rechtsvorschriften erforderlich, schließt die Genehmigung nach diesem Gesetz, des Strahlenschutzgesetzes oder den auf Grund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen die Zulassung ein, soweit dies beantragt wird; die Entscheidung über die Genehmigung ist im Benehmen mit der nach den anderen Rechtsvorschriften zuständigen Behörde zu treffen. Über einen Antrag auf Genehmigung nach Satz 1 oder Satz 3 soll nach Eingang des Antrags und der vollständigen Antragsunterlagen unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von sechs Monaten, entschieden werden. (4) Soweit für mehrere Genehmigungen nach Absatz 3 Satz 1 für die Rückholung und hiermit im Zusammenhang stehende Maßnahmen der Entsorgung eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, können Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfungen zusammengefasst werden, sofern dies sachdienlich ist. (5) § 114 der Strahlenschutzverordnung vom 20. Juli 2001 (BGBl. I S. 1714; 2002 I S. 1459), die zuletzt durch Artikel 5 Absatz 7 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) geändert worden ist, findet Anwendung. Wer radioaktive Stoffe, die nicht als radioaktive Abfälle in die Schachtanlage Asse II eingebracht wurden, untertage in der Schachtanlage Asse II bearbeitet, verarbeitet, lagert oder sonst verwendet, bedarf hierfür keiner Genehmigung nach § 9 dieses Gesetzes oder nach § 12 Absatz 1 Nummer 3 des Strahlenschutzgesetzes, wenn 1. die Aktivität der Stoffe das Zehnfache der Freigrenzen der Anlage III Tabelle 1 Spalte 3 der Strahlenschutzverordnung nicht überschreitet und 2. er den Beginn der Bearbeitung, Verarbeitung, Lagerung oder sonstigen Verwendung der zuständigen Genehmigungsbehörde vorher anzeigt. Der Störfallplanungswert für die Planung von Rückholungs- und Stilllegungsmaßnahmen bei der Schachtanlage Asse II ist abweichend von § 117 Absatz 16 der Strahlenschutzverordnung bis zum Inkrafttreten allgemeiner Verwaltungsvorschriften zur Störfallvorsorge nach § 50 Absatz 4 der Strahlenschutzverordnung von der Genehmigungsbehörde im Einzelfall festzulegen. (6) Die Kosten für den Weiterbetrieb und die Stilllegung trägt der Bund. (7) Die Erteilung von Genehmigungen zur Annahme von radioaktiven Abfällen und deren Einlagerung ist unzulässig. (8) Zur umfassenden Unterrichtung der Öffentlichkeit werden auf einer Internetplattform die die Schachtanlage Asse II betreffenden wesentlichen Unterlagen nach § 10 des Umweltinformations-gesetzes vom 22. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3704) verbreitet. Die wesentlichen Unterlagen umfassen insbesondere auch Weisungen, Empfehlungen und Verwaltungsvorschriften. (9) § 24 Absatz 2 in der bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Fassung gilt für die Schachtanlage Asse II fort; § 23d Satz 1 findet mit Ausnahme von Nummer 2 keine Anwendung. Die Schachtanlage ist unverzüglich stillzulegen. Die Stilllegung soll nach Rückholung der radioaktiven Abfälle erfolgen. Die Kosten für den Weiterbetrieb und die Stilllegung trägt der Bund. Den Originaltext finden Sie im Rückholplan auf den Seiten 17 bis 18 - Plan zur Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II (PDF, 7,35 MB) . Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Infostelle Asse stehen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Bei Bedarf stellen Sie auch den Kontakt zu den entsprechenden Fachkolleginnen und -kollegen her. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in der Infostelle Asse. Themenschwerpunkt: Rückholung Plan zur Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II (PDF, 7,35 MB) Infostelle Asse
Schachtanlage Asse II Fachworkshop Asse: Strahlenschutz und Notfallvorsorge Sachstandsbericht Strahlenschutz bei der Rückholung F ac h b e rei c h Strahlenschutz und Umwelt VORBEMERKUNG Dieser Sachstandsbericht beruht auf den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie von EWN & TÜV NORD aus dem Jahre 2008 sowie DMT & TÜV NORD von 2009. •EWN & TÜV (2008): Möglichkeit einer Rückholung der MAW-Abfälle aus der Schachtanlage Asse. – Bericht (erstellt im Auftrag des BfS, Stand 28.11.2008), EWN GmbH Lubmin und TÜV NORD SysTec GmbH & Co. KG; Hamburg. •DMT & TÜV (2009): Beurteilung der Möglichkeit einer Rückholung der LAW-Abfälle aus der Schachtanlage Asse. – Bericht (erstellt im Auftrag des BfS, Stand 25.09.2009), DMT GmbH & Co. KG und TÜV NORD SysTec GmbH & Co. KG; Essen. Neuere Konzepte zur Rückholung und Notfallvorsorge, die zu Modifikationen der Bergungstechnologien der Abfälle führen (Topfkonzept) bleiben zunächst unberücksichtigt, da hierzu noch keine Abschätzungen vorliegen. Gleichfalls nicht betrachtet wurden die Auswirkungen eines auslegungsüberschreitenden Lösungszutritts zum Grubengebäude. BESCHÄFTIGTE Für die Rückholung aller Abfälle wird von den Autoren der Machbarkeitsstudien eine Gesamtdosis für die Beschäftigten in einer Größenordnung von etwa 900 mSv abgeschätzt. Dabei wurden folgende Arbeitsvorgänge berücksichtigt: •Bergung der Abfälle aus den Einlagerungskammern mit vor- und nachbereitenden Tätigkeiten (Schaffung von Zugängen, Errichtung technischer Einrichtungen und deren Rückbau) sowie der Handhabung der Abfälle in den Kammern (fernbedient), •Dekontamination, Verpackung, Verschließen der Abschirm- und Transportbehälter, ggf. Dekontamination des Abschirm- und Transportbehälters, Intervention, (nur MAW), •Transport unter Tage, zum Schacht, Verladung/Umladung, •Transport vom Schacht zur Transportbereitstellungshalle über Tage, •Konditionierung der Gebinde (über Tage), •Wiederkehrende Prüfung an MOSAIK-Behältern (nur MAW), •Transportbereitstellung über Tage, •Endlagerung in externem Endlager. Die Machbarkeitsstudien gehen davon aus, dass die Strahlenexposition ausschließlich durch die Direktstrahlung der Abfälle verursacht wird (äußere Exposition). Eine Inkorporation von Radionukliden wird als durch technische Maßnahmen (Schutzkleidung, Masken, etc.) vermeidbar eingestuft. Das BfS geht aufgrund von Betriebserfahrungen in anderen kerntechnischen Anlagen davon aus, dass die interne Exposition bei korrektem Arbeitsverhalten gering ist im Vergleich zur externen Exposition und dass die Einhaltung der Dosisgrenzwerte durch geeignete Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen sichergestellt werden kann. 9A/65000000/GHB/BT/0002/00 (Stand 12.11.2012) 2 Diese Abschätzungen setzen voraus, dass die in der Machbarkeitsstudie getroffenen Annahmen, insbesondere zum Zustand der Einlagerungskammern und der Abfallgebinde, bei der Rückholung eingehalten werden. Es wird erwartet, dass die Gesamtdosis bei der Rückholung der Abfälle mit den bei der Faktenerhebung gewonnenen Erkenntnissen realistischer abgeschätzt werden kann. Die Annahmen, auf deren Basis die Gesamtdosis für die Beschäftigten bei der Rückholung abgeschätzt wurde, sind als unsicher zu kennzeichnen. Eine Überprüfung der Annahmen durch die Faktenerhebung steht noch aus. Weiterhin gibt es zur Rückholungen radioaktiver Abfälle aus einem Endlagerbergwerk weltweit bislang keine praktischen Erfahrungen. BEVÖLKERUNG In Bezug auf die Strahlenexposition der Bevölkerung gehen die Machbarkeitsstudien davon aus, dass der gesamte Rückholbereich unter Tage sonderbewettert ist und die Fortluft über einen mehrstufigen Filter gereinigt wird. Die nicht im Filter zurückgehaltenen Stoffe werden mit den Abwettern der Schachtanlage Asse II an die Atmosphäre abgegeben und gelangen durch Ablagerungen auf Boden und Bewuchs in die Nahrungskette des Menschen. Die dabei für Einzelpersonen der Bevölkerung auftretende Strahlenexposition durch Ableitungen über den Luftpfad wurden mit den Modellen des Entwurfs der AVV zu § 47 StrlSchV berechnet. Weiterhin berücksichtigt wurden Strahlenexpositionen der Bevölkerung beim Transport der Abfälle über Tage und bei der Zwischenlagerung, letzteres insbesondere durch Direktstrahlung bei Aufenthalt in der Nähe der Zwischenlagerhalle. Strahlenexpositionen über den Wasserpfad wurden nicht berücksichtigt, da die Machbarkeitsstudien davon ausgehen, dass bei der Rückholung keine Ableitungen von Radionukliden mit dem Wasser erfolgen. Die Expositionsabschätzungen haben gezeigt, dass die für Einzelpersonen der Bevölkerung maßgeblichen Dosisgrenzwerte der StrlSchV auch bei erheblichen Konservativitäten in den Berechnungsmodellen und Parametern eingehalten werden können. Beim Vergleich der Stilllegungsoptionen für die Schachtanlage Asse II wurde auch die Anfälligkeit gegenüber Störfällen im bestimmungsgemäßen Betrieb als ein Auswahlkriterium berücksichtigt. Bei der Option Rückholung können Störfälle über und unter Tage auftreten. Konkret wurden die folgenden drei Szenarien als Störfälle mit der größten radiologischen Relevanz abgeleitet: •Absturz von Gebinden auf den Transportstrecken und Übergabestationen unter Tage außerhalb des Rückholungsbereichs (keine Luftfilterung, Möglichkeit der ungefilterten Radionuklidfreisetzung), •Transportunfall zwischen Schacht und Transportbereitstellungshalle sowie innerhalb der Halle und außerhalb der Überwachungsbereiche (Möglichkeit der ungefilterten Radionuklidfreisetzung), •Absturz von noch nicht endlagergerecht verpackten Gebinden innerhalb der Transportbereitstellungshalle und außerhalb der Überwachungsbereiche (Möglichkeit der ungefilterten Radionuklidfreisetzung). Für diese Szenarien wurden die potenziellen Strahlenexpositionen gemäß der Störfall- berechnungsgrundlage ermittelt. Die Randbedingungen und Freisetzungsanteile wurden der Transportstudie Konrad entnommen. Es zeigte sich, dass die Störfallplanungswerte nach § 49 StrlSchV bei allen drei Szenarien eingehalten werden können. 9A/65000000/GHB/BT/0002/00 (Stand 12.11.2012) 3
Betrifft: Konrad, Betreibermessprogramm zur Umgebungsüberwachung, 14.07.2020 Dr. Dirk Ullmann Aufgaben und Ziele der radiologischen Überwachung Aufgaben: Kontrolle der Einhaltung der maximal zulässigen Aktivitätsabgaben (Emissionsüberwachung) Beurteilung der aus Ableitungen radioaktiver Stoffe mit Luft und Wasser resultierenden Strahlenexposition des Menschen Ziel: Schutz des Menschen und der Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung Betrifft: Konrad, 14.07.2020 | Dr. Dirk Ullmann 14.07.2020 TEK-ST | Peine Immissionsüberwachung nach REI Aufgaben: Ergänzung der Emmissionsüberwachung Zusätzliche Kontrolle von Aktivitätsabgaben Kontrolle der Einhaltung von Dosisgrenzwerten Die Messungen beginnen zwei Jahre vor der Inbetriebnahme. Betrifft: Konrad, 14.07.2020 | Dr. Dirk Ullmann 14.07.2020 TEK-ST | Peine
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