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Umweltbundesamt lädt ein zur virtuellen Zeitreise

Geschichte des Umweltbundesamtes in Bild, Text und Ton - neue Website http://fuer-mensch-und-umwelt.de/ Sie sind hier: Mit einer neuen Online-Kampagne informiert das Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) ab sofort die internetbegeisterte Öffentlichkeit. Einfach navigierbar und mit vielen original Bild- und Tondokumenten bestückt, zeigt die Website, warum etwa Asbest verboten wurde, wieso Blei aus dem Benzin verschwand und warum das Umweltzeichen „Blauer Engel“ der Deutschen Bundespost Ende der 70er Jahre zu einem anderen Gelb verhalf. Die liebevoll animierte Zeitreise bietet so einen unterhaltsamen und informativen Einblick in die Geschichte des UBA. Noch bis zum 31. Mai 2010 können Besucherinnen und Besucher auf den neuen Seite auch ihr Umweltwissen testen - und mit etwas Glück einen Drucker „Brother DCP 196c“ gewinnen; das energiesparende Gerät trägt natürlich das Umweltzeichen „Blauer Engel“. Als weitere Preise winken vier Apple iPod Shuffle (2 Gigabyte), Energiemessgeräte sowie Buch- und weitere Sachpreise. 12.05.2010

Erstes Umweltzeichen mit gemeinsamen Vergabekriterien für Deutschland und China

Zeichennutzung für wiederaufbereitete Tonerkassetten wird deutlich einfacher Die Zusammenarbeit zwischen dem deutschen Umweltzeichen „Der Blaue Engel” und dem chinesischen Umweltzeichen ist ein gutes Stück vorangekommen: Für wiederaufbereitete Tonerkassetten, die in Druckern und Kopiergeräten zum Einsatz kommen, legten die zuständigen Institutionen beider Länder – für Deutschland das Umweltbundesamt (UBA) sowie das Deutsche Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung (RAL), für China das Environmental Certification Center des chinesischen Umweltministeriums – erstmals gemeinsame Vergabekriterien fest. „Dieses Abkommen ist Teil einer umfassenden Zusammenarbeit im Umweltschutz zwischen Deutschland und China. Es trägt dazu bei, den Marktzugang für Waren mit günstigen Umwelteigenschaften zu vereinfachen. Das ermöglicht den Verbraucherinnen und Verbrauchern, verstärkt solche Waren zu kaufen. Das nutzt ihnen und der Umwelt”, sagt UBA-Präsident Prof. Dr. Andreas Troge. Kriterien in den Vergabegrundlagen, die nun in beiden Umweltzeichen identisch sind, betreffen die Anforderungen an die verwendeten Toner, an die Wiederverwendung und an die Kennzeichnung der Module sowie an die Nutzerinformationen. Gemeinsame Vergabekriterien vereinfachen den Herstellern umweltfreundlicher Waren eine Zeichennutzung deutlich. Interessenten, die bereits ihre Produkte mit einem Umweltzeichen – dem deutschen oder dem chinesischen - als besonders umweltfreundlich kennzeichnen, müssen bei Antragstellung für das Partnerzeichen im Zertifizierungsverfahren nur noch jene Anforderungen nachweisen, die in beiden Systemen noch nicht identisch sind. Das sind etwa solche, die nationale technische Standards betreffen. Für alle anderen reicht die Vorlage des Partner–Umweltzeichens aus. Das heißt, deutsche Hersteller können das chinesische Umweltzeichen für ihre Waren nun wesentlich schneller erhalten als zuvor. Für chinesische Hersteller, die ihre Waren mit dem Blauen Engel kennzeichnen wollen, gilt dasselbe. Das Ziel Deutschlands und Chinas ist es, die Liste der Umweltzeichen mit gemeinsamen Vergabekriterien weiter auszubauen und somit den Herstellern auch anderer umweltfreundlicher Produkte die gemeinsame Zeichennutzung deutlich zu vereinfachen. Das deutsche Umweltzeichen „Der Blaue Engel” und das chinesische Umweltzeichen kennzeichnen Waren und Dienstleistungen, die - im Vergleich zu herkömmlichen Produkten -bessere Eigenschaften im Sinne des Gesundheits- und Umweltschutzes aufweisen - etwa geringerer Ressourceneinsatz, niedriger Energieverbrauch oder weniger Schadstoffbelastung. Den Blauen Engel tragen heute rund 10.000 Waren und Dienstleistungen aus 80 Waren- und Dienstleistungsgruppen, das chinesische Umweltzeichen tragen etwa 18.000 Produkte aus 65 Waren- und Dienstleistungsgruppen.

Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: Bürogeräte mit Druckfunktion (Drucker und Multifunktionsgeräte)

Drucker und Multifunktionsgeräte sind komplexe Geräte mit diversen Funktionen und werden im Arbeitsumfeld täglich eingesetzt. Mit diesem Leitfaden werden Geräte identifiziert, die sich durch einen geringen Energieverbrauch auszeichnen und einen Beitrag zu ⁠ Klimaschutz ⁠ leisten. Durch eine langlebige Konstruktion und den Einsatz von Rezyklatkunststoffen tragen sie zur Ressourcenschonung bei. Es kommen schadstoffarme Materialien zum Einsatz und gesundheitsschädliche Emissionen wie Lärm und Feinstaub, die von den Geräten ausgehen können, werden reduziert. Der Leitfaden basiert auf den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für Bürogeräte mit Druckfunktion (DE-UZ 219, Ausgabe Januar 2021). Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.

Weiterentwicklung des Prüfwertes für Ultrafeinstaubpartikel beim Umweltzeichen Blauer Engel für Drucker

In diesem Projekt wurde das Messverfahren und der Prüfwert es Blauen Engels für Bürogeräte mit Druckfunktion für die Partikelemission aus Bürogeräten validiert und weiterentwickelt (s. DE-UZ 205, Anhang S-M). Außerdem wurde zur Beurteilung der Veränderung der Emissionen aktueller gegenüber älteren Gerätegenerationen ein nicht repräsentativer Pool von table-top-Laserdruckern aufgebaut und die chemischen Emissionen wurden gemäß DE-UZ-205 gemessen. Ergänzend wurde eine quantitative chemische Analyse der anorganischen Feststoffe - insbesondere der Metalle - in den emittierten Aerosolen vorgenommen die Feststoffgehalte um 2 Massen-% ergaben. Diese Ergebnisse wurden gemeinsam mit neueren wissenschaftlichen Untersuchungen zur gesundheitlichen Bewertung der Emissionen aus Laserdruckern ausgewertet. Zuletzt wurde untersucht und bestätigt, dass mit dem Ziel eines zukünftigen Umweltzeichens das Emissionsverhalten Kunststoff verarbeitender 3D-FDM-Drucker und/oder die darin verarbeiteten Verbrauchsmaterialien (Filamente) mit dem für Laserdrucker entwickelten Mess- und Prüfschema charakterisiert und quantifiziert werden können. Veröffentlicht in Texte | 217/2020.

Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: aufbereitete Tonerkartuschen und Tintenpatronen für Drucker, Kopierer und Multifunktionsgeräte

Tintenpatronen und Tonerkartuschen für Drucker, Kopierer und Multifunktionsgeräte werden ersetzt, sobald die Farbgeber (Tinten und Toner) darin aufgebraucht sind. Ausgehend vom Nutzungsumfang der Geräte lässt sich auf ein erhebliches Abfallaufkommen von mehreren Millionen geleerter Module und Patronen in öffentlichen Einrichtungen pro Jahr schließen. Mit diesem Leitfaden werden Kartuschen und Patronen identifiziert, die aufgrund ihrer Wiederaufbereitung und erneuten Nutzung eine Reduktion der Abfallmenge ermöglicht und damit ein Beitrag zur Ressourcenschonung leistet. Ferner werden Anforderungen an die eingesetzten Materialien sowie die Farbgeber gestellt, die Gesundheitsgefahren im Gebrauch für Menschen reduzieren. Der Leitfaden basiert auf den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für Tonerkartuschen und Tintenpatronen (DE-UZ 177, Ausgabe Juli 2021). Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.

Einzelhandel - Übriger Einzelhandel ohne Nahversorgung - Hamburg

Im Jahr 2016 wurden für alle 7 Hamburger Bezirke flächendeckend Daten zu Nahversorgung und Einzelhandel erhoben. Die erhobenen Daten waren Grundlage für die Erstellung von Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepten. Die Angebotssituation wurde durch eine flächendeckende Vor‐Ort‐Aufnahme aller Einzelhandelsbetriebe im gesamten Hamburger Stadtgebiet erfasst. Grundlage der Erhebung war ein Erhebungsleitfaden auf Basis der 'Hamburger Leitlinien für den Einzelhandel'. In Anlehnung an die in diesen Leitlinien enthaltene 'Hamburger Sortimentsliste' wurde eine Branchensystematik mit 38 Sortimentsgruppen festgelegt, die zur besseren Lesbarkeit in folgende 13 Sortimentsbereiche gegliedert wurde Sortimentsbereiche: • Autozubehör, Motorradzubehör, -bekleidung • Bau-, Heimwerker-, Gartenbedarf Dazu zählen auch die Sortimente Pflanzen, Sanitär, Holz, Tapeten, Farben und Lacke. • Bekleidung, Schuhe, Sport Dieser Sortimentsbereich umfasst auch Lederwaren, Handtaschen, Koffer, Hüte sowie Sportbekleidung und –schuhe. • Blumen, zoologischer Bedarf • Bücher, Schreib- und Spielwaren Zu diesem Bereich zählen die Sortimente Zeitungen, Zeitschriften, Schreib-und Papierwaren, Büroartikel (inkl. Büromaschinen), Künstler- und Bastelbedarf sowie Spielwaren (ohne PC-Spiele) und Modellbau. • Elektrowaren Dieser Sortimentsbereich enthält Elektrohaushaltsgeräte, Telekommunikation für Privatkunden (Telefon, Fax, Mobil- und Smartphones), Unterhaltungselektronik (Audio, Video, Spiele, Speichermedien, Foto, Ton- und Bildträger) sowie Informationstechnologie (Computer, Drucker etc.). • Gesundheit, Körperpflege Hierzu zählen die nicht der Nahversorgung zuzurechnenden medizinischen und orthopädischen Sanitätswaren. • Hausrat, Einrichtung, Möbel Dieser Sortimentsbereich umfasst Haushaltswaren, Glas, Porzellan, Keramik sowie Möbel (einschließlich Matratzen) inkl. Gartenmöbel, Badmöbel und Spiegel. Des weiteren Küchenmöbel und -einrichtung, Antiquitäten, Kunst, Rahmen und Bilder sowie Heimtextilien (Haus- und Tischwäsche, Bettwäsche, Bettwaren, Gardinen, Wolle, Stoffe) und Leuchten, Lampen und Zubehör. • Optik, Hörgeräte • Sportgeräte und Zubehör • Teppiche, Bodenbelege, Parkett • Uhren und Schmuck • sonstiges Sortiment Hierunter fallen beispielsweise Musikalien, Kamine, Waffen oder antiquarische Waren uvm. Erläuterung einzelner Attribute: Lage: Das Attribut Lage unterscheidet 5 verschiedene Lagetypen. Die Kategorie Übergeordnetes Zentrum wurde im Rahmen des Hamburger Zentrenkonzepts näher spezifiziert und in die 5 Zentrentypen City-Lage, Hauptzentrum, Urbaner Marktplatz, Stadtteilzentrum und Ortzentrum gegliedert. Wenn ein Betrieb in der Kategorie 1 (Übergeordnetes Zentrum) oder 2 (Nahversorgungszentrum) liegt, befindet er sich auch innerhalb eines Zentralen Versorgungsbereiches. 1. Übergeordnetes Zentrum (Zentraler Versorgungsbereich) 2. Nahversorgungszentrum (Zentraler Versorgungsbereich) 3. städtebaulich integrierte Lage 4. städtebaulich nicht integrierte Lage 5. Nahversorgungslage Betriebstyp: Unter Betriebstyp werden verschiedene Arten von Betrieben unterschieden, die sowohl für Betriebe der Nahversorgung als auch des übrigen Einzelhandels Anwendung finden können. 1. Fachgeschäft 2. Supermarkt / großer Supermarkt 3. Lebensmitteldiscounter 4. Warenhaus / Kaufhaus 5. SB-Warenhaus 6. Fachmarkt 7. Sonstiges (Tankstellen, Fabrikverkauf etc.) Verkaufsfläche: Die Verkaufsfläche von Einzelhandelsbetrieben wurde im Rahmen der Erhebung der Daten mit untersucht. Dabei wurde folgende Definition angewandt: Verkaufsfläche ist die Fläche, auf der die Verkäufe abgewickelt werden und die vom Kunden zu diesem Zwecke betreten werden darf, einschließlich der Flächen für Warenpräsentation, Kassenvorraum mit „Pack- und Entsorgungszone“ und Windfang. Ebenso zählen zur Verkaufsfläche auch Treppen, Rolltreppen und Aufzüge im Verkaufsraum sowie Freiverkaufsflächen. Nicht dazu gehören reine Lagerfläche und Flächen, die der Vorbereitung / Portionierung der Waren dienen sowie Sozialräume, WC‐Anlagen, Stellplätze für Einkaufswagen. Relevanz: Bei der Einordnung der Sortimente nach ihrer jeweiligen Zentrenrelevanz wurde die ‚Hamburger Sortimentsliste' herangezogen. Grundsätzlich wird zwischen folgenden Sortimenten unterschieden: Zentrenrelevante Sortimente: Zentrenrelevante Sortimente sind in den Zentren ortstypisch stark vertreten oder als Ergänzung des Angebots in den Zentren erwünscht. Sie sind von besonderer Bedeutung für den Branchenmix und stellen Frequenzbringer dar, sind aber auch auf Frequenz in Zentren angewiesen. Die Betriebe mit derartigen Sortimenten haben einen überwiegend eher geringen Flächenanspruch, sind also in Zentren integrierbar. Die Sortimente sind transportfähig bzw. vom Kunden gleich mitzunehmen (Handtaschensortimente). Nahversorgungsrelevante Sortimente: Nahversorgungsrelevante Sortimente werden zur Deckung des täglichen bzw. kurzfristigen Bedarfs benötigt, und werden i. d. R. wohnortnah angeboten. Nicht-zentrenrelevante Sortimente: Nicht-zentrenrelevante Sortimente sind ortstypisch nicht zentrenprägend und von geringer Bedeutung für die Attraktivität zentraler Lagen. Aufgrund der Flächenbedarfe der Betriebe und der Bedeutung des PKW als Transportmittel befinden sich Betriebe mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten oftmals außerhalb von Zentren. Erhebungsstand: Die Erhebungen starteten am 22. Februar 2016 und wurden am 26. August 2016 beendet. Änderungen wurde seit diesem Stichtag nicht weiter aktualisiert. Somit gibt der Datensatz nur bedingt den aktuellen Einzelhandelsbesatz wieder. Eine Aktualisierung würde im Rahmen einer Neuauflage der Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepte erfolgen. Hinweis: Es wurde eine sehr große Datenmenge erhoben und aufbereitet. Fehler bei der Erhebung und/oder der technischen Übertragung in die Kartendienste sind daher nicht auszuschließen.

Weiterentwicklung des Prüfwertes für Ultrafeinstaubpartikel beim Umweltzeichen Blauer Engel für Drucker

Das Projekt ist eine Fortführung vorangegangener Forschungsprojekte zum gleichen Thema. In diesem Projekt wurde das Messverfahren und der Prüfwert für die Partikelemission aus Bürogeräten (siehe Vergabegrundlage DE-UZ 205, Anhang S-M) validiert und weiterentwickelt. Dies geschah erstens durch Auswertung der Qualität der im Zuge der Antragsbearbeitung für das Umweltzeichen beim RAL vorgelegten Prüfberichte der zugelassenen Prüfinstitute und - basierend darauf - durch Erarbeitung von technisch-methodischen Veränderungsvorschlägen für die Prüfung der chemischen Emissionen, inklusive der Partikelemissionen. Zweitens wurde zur Beurteilung der Veränderung der Emissionen aktueller gegenüber älteren Geräte-generationen ein nicht repräsentativer Pool von table-top-Laserdruckern aufgebaut und die chemischen Emissionen wurden gemäß DE-UZ-205, Anhang S-M gemessen. Ergänzend wurde eine quantitative chemische Analyse der anorganischen Feststoffe - insbesondere der Metalle - in den emittierten Aerosolen vorgenommen die Feststoffgehalte um 2 Massen-% ergaben. Diese Ergebnisse wurden gemeinsam mit neueren wissenschaftlichen Untersuchungen zur gesundheitlichen Bewertung der Emissionen aus Laserdruckern ausgewertet, es besteht kein Handlungsbedarf hinsichtlich einer Veränderung von Prüfkriterien und Prüfwerten. Drittens wurde untersucht und bestätigt, dass mit dem Ziel eines zukünftigen Umweltzeichens das Emissionsverhalten Kunststoff verarbeitender 3D-FDM-Drucker und/oder die darin verarbeiteten Verbrauchsmaterialien (Filamente) mit dem für Laserdrucker entwickelten Mess- und Prüfschema charakterisiert und quantifiziert werden können. Untersuchungen an Stereo-lithografie (SLA)-Druckern und Vorrichtungen zur Nach-Aushärtung (Curing Units) ergaben keine nachweisbaren Partikelemissionen. Quelle: Forschungsbericht

Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: Aufbereitete Tonerkartuschen und Tintenpatronen für Drucker, Kopierer und Multifunktionsgeräte

Tintenpatronen und Tonerkartuschen für Drucker, Kopierer und Multifunktionsgeräte werden ersetzt, sobald die Farbgeber (Tinten und Toner) darin aufgebraucht sind. Ausgehend vom Nutzungsumfang der Geräte lässt sich auf ein erhebliches Abfallaufkommen von mehreren Millionen geleerter Module und Patronen in öffentlichen Einrichtungen pro Jahr schließen. Mit diesem Leitfaden werden Kartuschen und Patronen identifiziert, die aufgrund ihrer Wiederaufbereitung und erneuten Nutzung eine Reduktion der Abfallmenge ermöglicht und damit ein Beitrag zur Ressourcenschonung leistet. Ferner werden Anforderungen an die eingesetzten Materialien sowie die Farbgeber gestellt, die Gesundheitsgefahren im Gebrauch für Menschen reduzieren. Der Leitfaden basiert auf den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für Tonerkartuschen und Tintenpatronen (DE-UZ 177, Ausgabe Juli 2021). Quelle: www.umweltbundesamt.de

BfS-Infoblatt: „Sprach- und Datenübertragung per Funk: Bluetooth und WLAN“ (PDF, nicht barrierefrei)

INFOBLATT Sprach- und Datenübertragung per Funk: Bluetooth und WLAN Kommunikationsstandards wie Bluetooth und WLAN ermöglichen die kabellose Verbindung von Telekommunikations- und Datenverarbeitungsge- räten. Abhängig u. a. von Technik und Sendeleis- tung sind unterschiedliche Reichweiten und Über- tragungsbandbreiten möglich. Beide Standards nutzen hochfrequente elektromagnetische Wellen zur Informationsübertragung per Funk und tra- gen damit zur Strahlenbelastung bei. Was ist Bluetooth? Die meisten der auf dem Markt befindlichen Ge- räte gehören den Klassen 2 und 3 an, wie z.B. Headsets für Mobiltelefone. Je höher die Sendeleistung ist, desto höher ist die elektromagnetische Strahlung eines Geräts. Die tatsächlich abgestrahlte durchschnittliche Leis- tung hängt allerdings in allen Klassen auch vom Betriebszustand und von der zu übermittelnden Datenmenge ab. Sie liegt jeweils deutlich unter der nominellen Sendeleistung der jeweiligen Klas- se und ist im Standby am niedrigsten. Bluetooth ist ein Standard für die kabellose Ver- bindung von Geräten über kurze Distanzen. Im Büro kann Bluetooth PCs und Notebooks mit Druckern, Funktastaturen oder Funkmäusen ver- binden. Sprache und Musik können zwischen Handy und Headset oder zwischen MP3-Player und Kopfhörern kabellos übertragen werden. Welche Strahlung tritt bei Bluetooth auf? Bluetooth nutzt Funkfrequenzen des weltweit unlizenzierten ISM-Bands (ISM = Industrial Scien- tific Medical) zwischen 2,4000 und 2,4835 Giga- hertz (GHz). Es gibt drei Sendeleistungsklassen, die abhängig von weiteren Parametern unter- schiedliche Reichweiten ermöglichen: Klasse 3: bis 1,0 Milliwatt (mW) für Anwendun- gen im unmittelbaren Nahbereich bis höchstens ungefähr 10 Meter. Klasse 2: bis 2,5 mW für Reichweiten im Bereich des Büroarbeitsplatzes bis zu einigen 10 Meter. Klasse 1: bis 100,0 mW für Reichweiten von 100 Meter und mehr. Laut Standard müssen Ge- räte dieser Klasse die aktuelle Sendeleistung ent- sprechend dem tatsächlichen Bedarf automa- tisch anpassen. Was ist WLAN (Wireless Local Area Network)? Mit WLAN (manchmal auch Wi-Fi genannt) ist üblicherweise ein in den 1990er Jahren erstmals (IEEE 802.11) und dann fortlaufend weiter entwi- ckelter Standard gemeint, der den Aufbau lokaler PC-Netzwerke mit wenig Verkabelungsaufwand erlaubt. Auch die kabellose Anbindung anderer Endgeräte z.B. an das Internet ist möglich. Ab- hängig u. a. von den Umgebungsbedingungen sind Reichweiten bis 100 Meter, im Freien verein- zelt bis 300 Meter möglich. An öffentlichen Orten wie Hotels, Cafes oder Flughäfen kann mit WLAN ein drahtloser Zu- gang zum Internet angeboten werden. Welche Strahlung tritt bei WLAN auf? WLAN nutzt wie Bluetooth das 2,4 GHz-ISM- Band. Außerdem sind die Frequenzbereiche 5,150 bis 5,350 und 5,470 bis 5,725 GHz freige- geben. Die maximal zugelassene Strahlungsleis- tung hängt vom Frequenzbereich ab: • 100 mW im 2,4 GHz-ISM-Band, • 200 mW von 5,15 bis 5,35 GHz (Nutzung ist nur innerhalb geschlossener Räume z. B. Ge- bäude, Luftfahrzeug gestattet), • 1000 mW von 5,470 bis 5,725 GHz. Frequenzen über 5,25 GHz dürfen nur mit auto- matischer Leistungsregelung genutzt werden, an- sonsten gelten um 50% niedrigere Höchstwerte. Die maximalen Strahlungsleistungen sind auf eine gedachte Standardantenne bezogen, die in alle Richtungen abstrahlt. Gerichtet abstrahlen- de Antennen dürfen verwendet werden, wenn die zugelassenen Strahlungsleistungen eingehal- ten werden. Bei Einhaltung der empfohlenen Höchstwerte sind nach derzeitiger Kenntnis keine gesundheit- lich nachteiligen Wirkungen auf Körpergewebe nachgewiesen. SAR-Werte durch Funkwellen einzelner Blue- tooth- oder WLAN-Geräte bleiben in der Regel und besonders bei körperfernem Betrieb deutlich unterhalb der empfohlenen Höchstwerte. Blue- tooth-USB-Sticks Klasse 1 und WLAN-Sender (2,4 GHz) in einem auf einem Schreibtisch platzierten Notebook haben bei höchster nomineller Sende- leistung lokale SAR-Werte von etwa 0,1 bis 0,2 W/ kg ergeben. In ungünstigen Situationen (z. B. Lap- top auf dem Schoß und Sender unmittelbar über dem Oberschenkel) können Werte in der Größen- ordnung des empfohlenen Höchstwerts auftre- ten. Mehr Informationen hierzu finden Sie unter www.emf-forschungsprogramm.de. Bluetooth-Sender der Klassen 2 und 3 halten die empfohlenen SAR-Höchstwerte aufgrund der niedrigen Sendeleistung immer ein. Bestehen gesundheitliche Risiken? Empfehlungen und Vorsorge Grundlage für die Beurteilung, ob hochfrequen- te elektromagnetische Felder aufgrund unmittel- barer Wirkungen ein Gesundheitsrisiko darstel- len, ist die Spezifische Absorptionsrate (SAR). Die SAR beschreibt, wie viel Strahlungsleistung vom menschlichen Körpergewebe in einer Situation aufgenommen wird. Die zum Schutz der Gesundheit empfohlenen Höchstwerte betragen • 0,08 Watt pro Kilogramm (W/kg) gemittelt über den ganzen Körper und • 2 W/kg lokal gemittelt über Körperteilberei- che zum Beispiel im Kopf. Impressum: Bundesamt für Strahlenschutz Öffentlichkeitsarbeit Postfach 10 01 49 38201 Salzgitter Telefon: + 49 (0) 30 18333 - 0 Telefax: + 49 (0) 30 18333 - 1885 Internet: www.bfs.de E-Mail: ePost@bfs.de Stand: August 2012 1.) Beachten Sie die vom Hersteller angegebenen Mindestabstände (WLAN, Bluetooth Klasse 1). 2.) Der Trend zu portablen und mobilen Funkan- wendungen führt insgesamt zu einer vermehr- ten Belastung gegenüber hochfrequenten elek- tromagnetischen Feldern. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) empfiehlt generell, die per- sönliche Strahlenbelastung zu minimieren, um mögliche, aber bisher nicht erkannte gesund- heitliche Risiken gering zu halten. Einfache Maßnahmen sind hierfür: • Bevorzugen Sie Kabelverbindungen, wenn auf Drahtlostechnik verzichtet werden kann. • Vermeiden Sie die Aufstellung von zentra- len WLAN-Zugangspunkten in unmittelbarer Nähe der Orte, an denen sich Personen stän- dig aufhalten, zum Beispiel am Arbeitsplatz. • Falls vorhanden, stellen Sie die Reichenwei- tenbegrenzung ein, um die maximale Strah- lungsleistung zu reduzieren. Weitere Informationen zu Vorsorgemaßnahmen finden Sie auch unter www.bfs.de/elektro.

Monatsbericht Dezember 2021

Aktuelle Arbeiten - Endlager Morsleben Übersicht über die wesentlichen Arbeiten im Dezember 2021 (Kalenderwochen 48 bis 52/2021) Sichere Stilllegung des Endlagers Die BGE muss die Funktionalität von Stilllegungsmaßnahmen aufzeigen. Für die vertieften Planungen müssen Untersuchungen durchgeführt werden. Mitarbeiter*innen transportieren Einzelteile einer angelieferten semimobilen Baustoffanlage nach unter Tage. Aufgrund des Umfangs und des Gewichts der Anlagenteile dauert der betriebsinterne Transport mehrere Tage. Die Baustoffanlage wird für den Bau des Demonstrationsbauwerks zur Streckenabdichtung im Anhydrit benötigt. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Einblick. Elektriker*innen und Bergleute setzen ihre Arbeiten für die Energieversorgung der semimobilen Baustoffanlage sowie der Befestigung der Baustoffleitungen fort. Gewährleistung der Betriebssicherheit Bergleute müssen das Endlager nach Atom- und Bergrecht betreiben. Mitarbeiter*innen führen die vierteljährliche Überprüfung zur Rückholbarkeit von Spezialcontainern im Untertage-Messfeld auf der vierten Ebene durch. Die insgesamt sieben Spezialcontainer enthalten überwiegend Cobalt-60 Strahlenquellen, die unter anderem aus der Wasserwirtschaft der ehemaligen DDR stammen: Sie wurden in Brunnenfiltern eingesetzt, um Verstopfungen durch eine sogenannte Verockerung zu verhindern. Die Spezialcontainer sind mit Genehmigung des Bergamtes Staßfurt aus dem Jahr 1997 im Endlager Morsleben zwischengelagert und müssen bis zur Genehmigung der beabsichtigten Endlagerung rückholbar bleiben. Die Rückholbarkeit wurde mit der aktuellen Überprüfung nachgewiesen. Geolog*innen kontrollieren Orte auf der 1. Ebene (Sohle) der Schachtanlage Bartensleben, an denen im Laufe des langjährigen Bergwerksbetriebs ein Lösungszutritt registriert wurde. Diese Orte sind im sogenannten Lösungskataster erfasst. Das Kataster wird einmal im Jahr durch Kontrollbefahrungen aktualisiert. Inzwischen sind die Lösungszutrittsstellen mehrheitlich versiegt beziehungsweise ausgetrocknet. Zwei sachkundige Mitglieder der Auf- und Abseilgruppe der Grubenwehr kontrollieren von der gesamten Wehr die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz. Die Grubenwehr ist für das Rettungswesen unter Tage verantwortlich. Zu Ihren Einsatzszenarien zählt auch die Rettung von Menschen aus Höhen und Tiefen sowie aus räumlich beengten Verhältnissen. Für diesen Zweck hält sie die nötige Ausrüstung vor und bildet ihre Mitglieder gezielt aus. Aufgrund der hohen Übungsintensität der Grubenwehr Morsleben wird die Schutzausrüstung halbjährlich geprüft. Erhalt der Stilllegungsfähigkeit und Optimierung des Betriebes Mittel- bis langfristig muss die BGE die Stilllegungsfähigkeit des Endlagers erhalten und den Betrieb optimieren. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) erteilt für Reststoffe und Gegenstände aus dem Kontrollbereich die uneingeschränkte Freigabe gemäß § 33 StrlSchV in Verbindung mit § 35 StrlSchV. Damit können diese Stoffe und Gegenstände regulär als nicht radioaktive Abfälle gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz entsorgt beziehungsweise verwertet werden. Die Freigabe gilt für die Chargen 23/2020-09 „Komponenten der ehemaligen Heiztrasse aus dem Kontrollbereich“ sowie 28/2021 „21 Drucker aus dem Kontrollbereich“. Im Gespräch Im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit können sich alle interessierten Bürger*innen über das Endlager Morsleben informieren und mit uns ins Gespräch kommen. Darüber hinaus tauschen wir uns mit Wissenschaftler*innen fachlich aus und lassen diese Rückmeldungen in unsere Arbeit einfließen. Die Infostelle bleibt bis einschließlich 9. Januar 2022 geschlossen. Danach ist die Infostelle wieder dienstags und donnerstags von 9-15 Uhr sowie nach Terminabsprache geöffnet. Es gilt weiterhin die 2G+-Regel sowie das Tragen von FFP2-Masken. Aufgrund der aktuellen Corona-Lage bleiben die Besichtigungen unter Tage weiterhin ausgesetzt. Mitarbeiter*innen der Unternehmenskommunikation bieten nach Anfrage alternativ Online-Vorträge und digitale Rundgänge durch das Endlager Morsleben an. Einblick Unterteilt in vierzehn Paletten, zehn Großteile und zwei Kisten wird eine semimobile Baustoffanlage im Endlager Morsleben angeliefert. Vier LKW-Ladungen sind nötig, um die Einzelteile der Anlage vom Hersteller bis nach Morsleben zu transportieren. Die Baustoffanlage wurde von Beginn an modular konstruiert, so dass die Einzelteilte nach ihrem Transport nach unter Tage problemlos von Spezialisten am geplanten Standort der Baustoffanlage zusammengebaut werden können. Dies ist ein im Bergbau gängiges Vorgehen, da die Ausmaße und das Gewicht des Transportguts durch die Abmessungen des örtlichen Förderkorbs (siehe Aktuelle Arbeiten Kalenderwochen 23 und 24/2018 ) und der zulässigen Nutzlast der Fördermaschine begrenzt sind. Die semimobile Baustoffanlage ist eine Grundvoraussetzung für den Bau des Demonstrationsbauwerks für eine Streckenabdichtung im Anhydrit ( Meldung vom 21. Dezember 2021 - Endlager Morsleben: Semimobile Baustoffanlage für den Bau des Demonstrationsbauwerks im Anhydrit angeliefert ). Mit ihr wird der Baustoff für das Demonstrationsbauwerk - Sorelbeton - direkt unter Tage auf der 2. Ebene der Schachtanlage Bartensleben hergestellt. Anschließend wird der Sorelbeton über Rohrleitungen auf die tiefer liegende 3. Ebene gepumpt, wo das Demonstrationsbauwerk im Anhydrit entsteht. Alle Monatsberichte zum Endlager Morsleben im Überblick Meldung vom 21. Dezember 2021: Endlager Morsleben - Semimobile Baustoffanlage für den Bau des Demonstrationsbauwerks im Anhydrit angeliefert

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