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Neues dena-Label kennzeichnet vorbildliche Energieeffizienzaktivitäten

Um Vorbilder in Energieeffienz sichtbar zu machen und zur Nachahmung anzuregen, vergibt die dena seit November 2009 das Label „Good Practice Energieeffizienz“. Das Good-Practice-Label wird für abgeschlossene Energieeffizienzprojekte in verschiedenen Bereichen vergeben: von der Senkung des Energieverbrauchs von Maschinen und Prozessen über die energetische Sanierung von Gebäuden bis hin zu Maßnahmen, die auf eine Änderung im Verbraucherverhalten abzielen. Unternehmen und öffentliche Institutionen, deren Effizienzprojekte ausgezeichnet wurden, können das Label aktiv in der externen und internen Kommunikation oder bei Veranstaltungen nutzen. Die dena hat die beiden ersten Good-Practice-Label vergeben. Ausgezeichnet wurden Energieeffizienzprojekte der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) und der Host Europe GmbH. Die bundesweite Kampagne "Haus sanieren - profitieren!" der DBU erhielt das Label in der Kategorie Motivation & Information. Sie setzt sich für die Erhöhung der Energieeffizienz im Gebäudebestand ein. Die Host Europe GmbH leistet mit ihrem vorbildlichen Energieeffizienzprojekt Grünes Rechenzentrum einen Beitrag zur Ressourcenschonung und zum Klimaschutz. Das Label wurde in der Kategorie Objektbezogene Projekte vergeben. Mit dem Good-Practice-Kommunikationsangebot unterstützt die dena die nationale Umsetzung der EU-Energiedienstleistungs-Richtlinie (2006/32/EG, EDL-Richtlinie).

Klimaschutz und die Effizienzpolitiken für die EU (Europäischen Union)

Das Projekt "Klimaschutz und die Effizienzpolitiken für die EU (Europäischen Union)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH durchgeführt. Ausgangslage: Die Steigerung der Energieeffizienz ist ein Schlüsselelement für die Erreichung der nationalen und internationalen Klimaschutzziele. Energiepolitik in Deutschland wird zunehmend auch durch die Energiepolitik der EU gestaltet. Es ist daher von grundlegender Bedeutung, die energiepolitischen Prozesse auf EU Ebene mit zu gestalten und dazu fachlich beizutragen. Dabei stellen sich auf EU-Ebene oft andere Herausforderungen an die strategischen Spielräume und politischen Instrumente. Im Bereich der Energieeffizienz bleiben die Fortschritte auf EU-Ebene derzeit weit hinter den Möglichkeiten und gesetzlichen Zielen zurück. Im Juni 2011 legte die EU-Kommission daher ihren Vorschlag für eine EU-Energieeffizienz-Richtlinie vor. Diese trat am 05.12.20 12 in Kraft und soll bis zum 05.06.2014 national umgesetzt werden. Bis Ende Juni 2014 soll die EU-Kornmission die Fortschritte durch die Richtlinie bei der Erreichung des EU-Ziels, bis 2020 die Energieeffizienz um 20 Prozent zu erhöhen, überprüfen. Bei Abweichung vom Zielpfad werden weitere Maßnahmen notwendig sein. Zielstellung/Methodik: Es sollen der Maßnahmen- und Instrumentenmix auf EU-Ebene und in (ausgewählten) Mitgliedstaaten analysiert werden. Dabei sollen die Beiträge und Interaktion verschiedener Maßnahmen quantitativ und qualitativ untersucht und gute Beispiele identifiziert werden. Auf dieser Grundlage werden Aussagen zur Erreichung der Energieeffizienzziele für das Jahr 2020 und zu weiteren Potenzialen bis 2030 getroffen. Die (Zwischen)Ergebnisse werden in drei Workshops in verschiedenen EU-Mitgliedsländern vorgestellt und diskutiert.

Energy Efficiency Watch (EEW)

Das Projekt "Energy Efficiency Watch (EEW)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH durchgeführt. Die EU-Richtlinie für Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen ('Energy Service Directive, ESD) fordert von den Mitgliedsstaaten, bis zum Jahr 2016 den jährlichen Energieverbrauch durch Energieeffizienzmaßnahmen um einen Betrag zu senken, der neun Prozent des Verbrauchs der einbezogenen Sektoren in einer Basisperiode entspricht. Die Mitgliedstaaten sollen in einem Aktionsplan darlegen, mit welchen Maßnahmen sie das - wenngleich unverbindliche - Ziel der Richtlinie erfüllen wollen. Deshalb haben Mitglieder des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente die Initiative 'Energy Efficiency Watch ins Leben gerufen. Sie soll die Parlamentarier in die Lage versetzen, größeren Einfluss auf die Erstellung der Pläne zu nehmen. Ziel ist es, über den Status quo der Nationalen Energieeffizienz-Aktionspläne (NEEAP) informiert zu bleiben und sich über Best Practice auszutauschen. Außerdem soll die Initiative die Bewusstseinsförderung für die Aktionspläne in den Mitgliedsstaaten unterstützen. Das Wuppertal Institut und Ecofys sind als wissenschaftliche Beratung für diese Initiative tätig, in dem sie die NEEAPs evaluieren. Das Projekt umfasst drei Phasen: Screening und Kategorisierung der Nationalen Energieeffizienz-Aktionspläne; Detaillierte Analyse von 12 ausgewählten Aktionsplänen; Aktualisierung der Evaluation nach Entgegennahme der endgültigen Aktionspläne durch die EU-Kommission in Hinblick auf die im Jahr 2010 zu erreichenden Zwischenziele. Wesentliche Fragestellungen des Projekts sind: Spiegeln sich die Anforderungen der EU-Richtlinie in den Nationalen Aktionsplänen wider? Welche zusätzlichen Informationen werden geboten? Welche Methoden werden verwendet, um das nationale Einsparziel und die Energieeinsparungen der Einzelmaßnahmen zu errechnen? Wie ist das Verhältnis zwischen bereits eingeführten und zusätzlichen Politikinstrumenten? Gibt es innovative Methoden und wie stellen sich mögliche Innovationen dar?

Energie- und CO2-Einsparpotential von Industriedämmungen in der EU27

Das Projekt "Energie- und CO2-Einsparpotential von Industriedämmungen in der EU27" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecofys Germany GmbH durchgeführt. Die EU-Energieeffizienzrichtlinie sieht bis zum Jahr 2020 eine Verringerung des Energieverbrauchs um 20 Prozent vor. Bleibt es jedoch bei der aktuellen Entwicklung, wird Europa nur die Hälfte davon tatsächlich erreichen. Deshalb sind beste verfügbare Techniken, die zu einer Reduzierung des Energieverbrauchs innerhalb der EU beitragen können, notwendiger denn je. Die technische Dämmung von Industrieanlagen ist eine solche beste und bereits seit Jahren verfügbare Technik. Eine von der European Industrial Insulation Foundation (EiiF) in Auftrag gegebene Ecofys-Studie belegt, dass eine bessere Dämmung von Industrieanlagen großes Potential für Energie- und CO2-Einsparungen birgt. Die dazu erforderlichen Maßnahmen könnten kosteneffizient umgesetzt werden. Der Studie zufolge sind mindestens 10 Prozent der Oberflächen in industriellen Anlagen ungedämmt oder weisen eine beschädigte Isolierung auf. Darüber hinaus sind die meisten existierenden Dämmsysteme auf Basis von allgemeinen und heute deutlich zu hohen Wärmeverlustraten oder Minimalstandards für Oberflächentemperaturen angelegt. Anforderungen wie Wirtschaftlichkeit oder maximale Energieeffizienz werden dabei in der Regel nicht berücksichtigt. Würde die Industrie in der EU auf kosteneffiziente Dämmsysteme umstellen, wären - so die Studie - jährliche Energieeinsparungen von 620 PJ und eine Reduktion der CO2-Emissionen um 49 Mt CO2 pro Jahr möglich. Die vollständige Studie kann beim EiiF angefordert werden: http://www.eiif.org/?Extra/50/14.

Kurzfristige Entwicklung von Instrumenten zum Erreichen der Energieeffizienzziele auf nationaler und europäischer Ebene mit Blick auf laufende bzw. kurzfristig geplante Rechtssetzungsvorhaben

Das Projekt "Kurzfristige Entwicklung von Instrumenten zum Erreichen der Energieeffizienzziele auf nationaler und europäischer Ebene mit Blick auf laufende bzw. kurzfristig geplante Rechtssetzungsvorhaben" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten durchgeführt. Deutschland will bis 2020 gegenüber 2008 20 Prozent Primärenergie bzw. 10 Prozent Strom und die EU ebenfalls 20 Prozent Primärenergie einsparen. Beide Ziele werden mit den bisher beschlossenen Maßnahmen deutlich verfehlt. Die KOM hat den Entwurf einer Energieeffizienzrichtlinie vorgelegt. Dieser neue Legislativvorschlaft betrifft die Anwendungsbereiche der bestehenden Kraft-Wärme-Kopplungs-Richtlinie (2004/8/EG) und der Energiedienstleistungsrichtlinie (2006/32/EG). Mit beiden genannten Richtlinien ist es nicht gelungen, das Energieeinsparpotenzial auch nur annähernd auszuschöpfen. Der Richtlinienentwurf geht materiell deutlich über die bisherigen Regelungen hinaus. Er sieht bspw. 1,5 Prozent pro Jahr Endenergieeinsparung durch Maßnahmen von Lieferanten (EVU) vor. Des Weiteren soll dort wo möglich, insbesondere bei Wärmekraftwerken mit mehr als 20 MW KWK eingesetzt werden. BMWi will eine anspruchsvolle EU-Richtlinie verhindern. BMU muss daher aufzeigen, dass und wie Ziele des Richtlinienentwurfs erreicht werden können. Mit dem EDL-Gesetz hat das Kabinett beschlossen, im Ergebnis des Monitoring des IEKP und des Energiekonzeptes weitere Effizienzmaßnahmen (Energieeffizienzgesetz) zu beschließen. Als Follow up des Energiepakets ist und a. eine Novelle des KWKG noch in 2011 vorgesehen. BMU will dabei das KWKG zu einem Stromeffizienzgesetz fortentwickeln. Durch das Verfahren sollen: - eine strukturierte Untersuchung geeigneter Energieeinsparmaßnahmen erfolgen, - relevante Akteure identifiziert werden, - aktionsorientierte Maßnahmen wie z. B. hoch energieeffiziente Querschnittstechnologien, Pumpenaustausch, intelligente Zähler und Netze oder die Nutzung von KWK in allen relevanten Anwendungsbereichen entwickelt, - die erzielbare Energieeinsparung qualitativ und quantitativ bewertet und - Vorschläge für eine rechtliche Begleitung der EU-Rechtssetzung sowie die Gestaltung der nationalen Rechtssetzung ausgearbeitet werden.

Entwicklung eines Benchmarksystems zur Konzipierung und Bewertung von Energieeinsparmaßnahmen der Wirtschaft

Das Projekt "Entwicklung eines Benchmarksystems zur Konzipierung und Bewertung von Energieeinsparmaßnahmen der Wirtschaft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Adelphi Consult GmbH durchgeführt. Für die Energieeinsparung bestehen allgemeine Vorgaben (z.B. EU-Rat: - 20 % Gesamtenergie bis 2020, Nationale Nachhaltigkeitsstrategie: Verdopplung der Energieproduktivität bis 2020, Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen (- 9 % Endenergie in 9 Jahren), deren Erreichen durch verschiedenen Instrumente (gesetzliche Normen, wirtschaftliche Anreize etc.) gesichert werden soll. Dazu gehört auch die konkrete Vorgabe von Einsparzielen für Branchen. Die Wirtschaft will zudem eigenständige Beiträge im Rahmen von Selbstverpflichtungen leisten. Es ist notwendig, die Energieeinsparung durch ein transparentes Monitoring unzweifelhaft nachzuweisen. Benchmarksysteme sind in der Zukunft ein wichtiges Instrument zur Konzipierung bzw. Bewertung der Energieeinsparung bzw. THG-Minderung. Durch Nutzung von Energieeffizienzindikatoren (z.B. spezifischer Energiebedarf pro m3 Druckluft, CO2-Äquivalent bezogen auf die Kälteleistung) soll in der Industrie die Ausrichtung auf die energieeffizientesten Technologien vorangebracht werden. Derzeit fehlen die methodischen Grundlagen, um Benchmarks als Instrument wirksam nutzen zu können. Zu klären ist z.B., wie absolute Einsparziele auf spezifische Indikatoren umgelegt werden können, wie die Indikatoren und die Datenerhebung gestaltet werden müssen und welche Branchen/Bereiche in Frage kommen. Außerdem ist zu untersuchen, ob und in welche rechtliche Regelungen Benchmarks integriert werden können. Durch die Einführung von Benchmarks lassen sich in der Industrie erhebliche Energieeinspar- und damit Klimaschutzpotenziale kostengünstig erschließen. BMU will den Prozess insbesondere auch mit Blick auf die Umsetzung des Aktionsprogramms Energieeffizienz (APEE) voranbringen (Energiegipfel).

Erarbeitung eines Entwurfs eines Energieeffizienz- und Energiedienstleistungsgesetzes zur rechtlichen Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/32/EG

Das Projekt "Erarbeitung eines Entwurfs eines Energieeffizienz- und Energiedienstleistungsgesetzes zur rechtlichen Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/32/EG" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rechtsanwaltskanzlei Schnutenhaus & Kollegen durchgeführt. Die rechtliche Umsetzung der EDL-Richtlinie muss kurzfristig erfolgen, da sonst Klage der KOM vor EUGH droht. Federführung hat BMWi. Die Umsetzung ist von hoher klimapolitischer Bedeutung. BMU muss daher eigene Position entwickeln.

Bringing Energy Services to the Liberalised Markets

Das Projekt "Bringing Energy Services to the Liberalised Markets" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH durchgeführt. Mit der Liberalisierung der Strom- und Gasmärkte in Deutschland und Europa werden vor allem wirtschaftliche Zielsetzungen verfolgt. Die Effizienz auf der Angebotsseite von Energie soll erhöht und Überkapazitäten abgebaut werden. Durch den Wettbewerb zwischen verschiedenen Anbietern sollen die Preise einer Einheit Energie für die Kunden sinken. Aber ein Wettbewerb um billige Kilowattstunden für ein zukunftsfähiges, also umweltfreundliches, ökonomisch effizientes und sozialverträgliches Energiesystem reicht nicht aus. Die Liberalisierung der Strom- und Gasmärkte hat nur die Hälfte des Wettbewerbs im Auge und 'vergisst die andere Hälfte: nämlich den Wettbewerb zwischen Energieangebot einerseits und der effizienteren Nutzung von Energie auf der Nachfrageseite andererseits. Durch Energieeffizienz können unsere Bedürfnisse - 'warme Wohnung, kühles Pils - mit geringerem Energieeinsatz verwirklicht werden. Meist ist Energieeffizienz auch billiger und daher sozialverträglicher als Energieverbrauch. Und für den Umwelt- und Klimaschutz ist jede Einheit Energie, die nicht bereitgestellt werden muss und damit auch keine Emissionen verursacht, vorteilhaft. Ziel dieses Projekts war es daher zum einen, in den sieben beteiligten EU-Ländern und europaweit Informationen erstens zu Good Practice bei Energieeffizienzprogrammen und -dienstleistungen im liberalisierten Strom- und Gasmarkt sowie zweitens zu einem dafür förderlichen Ordnungsrahmen zu verbreiten. Zum anderen diente das Projekt auch der Organisation eines politischen Dialogs zwischen Regierungen, Regulierern, Energiewirtschaft und anderen Stakeholdern über den besten Weg zur Förderung der Energieeffizienz im liberalisierten Strom- und Gasmarkt und insbesondere über die von der Europäischen Kommission geplante Richtlinie über die Förderung der Energieeffizienz durch Energieunternehmen. Das Wuppertal Institut koordinierte das Projekt, das von der Europäischen Kommission, Generaldirektion Energie und Verkehr (SAVE-Programm) gefördert wird. Um sein Ziel zu erreichen, organisierte das Projekt neben einer Reihe von Publikationen insbesondere je einen Workshop in den teilnehmenden EU-Ländern sowie eine Konferenz in Brüssel im März 2003. Mit diesem Politikdialog und den Informationen wurden die Grundelemente der mittlerweile von der Kommission vorgeschlagenen Richtlinie für Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen vorbereitet.

Teilvorhaben 2: Test und Verifikation

Das Projekt "Teilvorhaben 2: Test und Verifikation" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule Kaiserslautern, Fachbereich Angewandte Ingenieurwissenschaften (AING) durchgeführt. Umwälzpumpen finden Einsatz in Heizungs-, Klimatisierungs-, Trinkwasser- und Solar-Kreisläufen Allein in Europa ist zur Deckung des Austauschbedarfs jährlich eine Produktion von 14 Millionen Umwälzpumpen erforderlich. Um den EU-Energieeffizienzanforderungen zu genügen, werden hocheffiziente Umwälzpumpen-Aggregate aus einer hydraulischen Pumpenstufe, einem Permanentmagnet-erregten Synchronmotor sowie einer Ansteuerelektronik eingesetzt. Inhalt des Vorhabens ist die Anwendungsentwicklung neuer elektrischer Antriebskonzepte für Umwälzpumpen mit dem Ziel, den Ressourceneinsatz unter Beibehaltung hoher Energieeffizienz zu optimieren. Dabei soll auf Seltenerden-Magnete vollständig verzichtet werden, in dem das Prinzip des Synchron-Reluktanzmotors, der in einem Leistungsbereich oberhalb des Leistungsbereichs von Umwälzpumpen bereits etabliert ist, auf Umwälzpumpen übertragen werden soll. Das Projekt enthält 2 Phasen: Zunächst ein Prototypvorhaben in Phase 1, um die technische und wirtschaftliche Machbarkeit eines Seltenerdenmagnetfreien elektrischen Antriebssystems für Umwälzpumpen nachzuweisen. In Phase 2 soll sukzessive eine industrietaugliche Demonstrationsanlage entstehen, um die Anwendungsentwicklung des Antriebssystems bis hin zur Qualifizierung des Systems durchzuführen.

Energieeinsparverordnung Luxemburg

Das Projekt "Energieeinsparverordnung Luxemburg" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut Wohnen und Umwelt GmbH durchgeführt. Ausgangslage: Die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden erfolgt in Luxemburg durch eine neue Energieeinsparverordnung. Nach der Verordnung für Wohngebäude wird derzeit der Verordnungsteil zur energetischen Bewertung von Zweckbauten umgesetzt. Hierbei ist neben dem Energieaufwand für Heizung und Warmwasser der elektrische Energiebedarf für Beleuchtung, Luftförderung und Klimatisierung zu berücksichtigen. Aufbauend auf den Berechnungen wird ein Energiepass gemäß den Vorgaben der europäischen Richtlinie 2002/91/CE eingeführt. Ziele: Im Rahmen des Projektes wird die Regierung Luxemburgs bei der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie unterstützt. Dies umfasst die Beratung bei der Auswahl der Rechenansätze, die Umsetzung in Normtexte, die Plausibilitätsprüfung der Verfahren sowie die Begleitung der softwaremäßigen Umsetzung. Vorgehen: Die Verordnung für Zweckbauten wurde 2010 verabschiedet. Ab Januar 2011 werden für Zweckbauten die Energieausweise schrittweise erforderlich. Die weiteren Arbeiten konzentrieren sich einerseits auf die Begleitung der Einführungsphase. Zum anderen erwachsen aus der Novellierung der EU-Richtlinie für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden im Jahr 2010 neue Anforderungen, die durch eine Anpassung der bestehenden Verordnungen bis zum Jahr 2012 national umgesetzt werden müssen. Hierzu werden entsprechende Konzepte und Strategien für die Umsetzung erarbeitet.

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