s/eg-vogelschutz-richtlinie/EG-Vogelschutzrichtlinie/gi
Die dargestellten Gebiete bilden die Schwerpunktvorkommen der Zielarten des Wiesenvogelschutzprogramms (Uferschnepfe, Kiebitz, Brachvogel, Rotschenkel, Bekassine, Austernfischer, Braunkehlchen und Wachtelkönig) auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ab. Vor dem Hintergrund der Schirmartenfunktion der ausgewählten Arten bilden sie die prioritäre Kulisse für die Umsetzung des Wiesenvogelschutzprogramms im Rahmen des Niedersächsischen Wegs. Es sind zum einen die für die ausgewählten Wiesenvogelarten wichtigen EU-Vogelschutzgebiete (EU-VSG) und zum anderen Gebiete außerhalb der EU-VSG mit noch signifikanten Brutvorkommen abgebildet. Es handelt sich dabei um keine vollständige Verbreitungskarte, da nicht sämtliche Vorkommen aller Zielarten abgedeckt sind. Brutvorkommen auf Flächen außerhalb landwirtschaftlicher Nutzung (Moore, Heiden, Salzwiesen, Truppenübungsplätze) sind hier nicht dargestellt. Die Identifizierung der Landnutzung erfolgte auf Basis der Daten aus ATKIS-DLM (2017) sowie auf Basis der landwirtschaftlichen Feldblöcke (SLA, 2021).Die Darstellung differenziert nach Besiedlung durch die Zielarten (Brutvorkommen Limikolen - Brutvorkommen Braunkehlchen - Vorkommen von Limikolen und Braunkehlchen). Die landesweit wichtigsten Brutvorkommen der Zielart Wachtelkönig werden dadurch mit abgedeckt und werden nicht gesondert dargestellt.
Die nach Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) 2. Zyklus 2016 – 2021 ermittelten potentiell betroffenen EU-Vogelschutzgebiete für die Hochwasser-Lastfälle HQhäufig, HQ100, HQextrem.Bearbeitungsgrundlage ist der Datenbestand zum Stichtag des 2. Zyklus der HWRM-RL.Gemäß Artikel 4 der EG-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) sind die Mitgliedsstaaten (in der Bundesrepublik Deutschland die Bundesländer) verpflichtet, die flächen- und zahlenmäßig geeignetsten Gebiete für Arten des Anhangs I der Richtlinie (Art. 4 Abs. 1) und für Zugvogelarten (Art. 4 Abs. 2) zu besonderen Schutzgebieten (BSG, Europäische Vogelschutzgebiete) zu erklären und der Europäischen Kommission als Teil des ökologisch vernetzten Schutzgebietssystems Natura 2000 zu melden.
Digitale landesweite Übersichtskarte der Geometrien aller Niedersächsischen EU-Vogelschutzgebiete. Gemäß Artikel 4 der EG-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) sind die Mitgliedsstaaten (in der Bundesrepublik Deutschland die Bundesländer) verpflichtet, die flächen- und zahlenmäßig geeignetsten Gebiete für Arten des Anhangs I der Richtlinie (Art. 4 Abs. 1) und für Zugvogelarten (Art. 4 Abs. 2) zu besonderen Schutzgebieten (BSG, Europäische Vogelschutzgebiete) zu erklären und der Europäischen Kommission als Teil des ökologisch vernetzten Schutzgebietssystems Natura 2000 zu melden. In der digitalen Karte werden alle derzeit geeigneten als EU-Vogelschutzgebiete ausgewiesenen Flächen in Niedersachsen dargestellt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 1: Schutzgebiete“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Neue Fahlenbergbrücke in Köpenick für den Verkehr freigegeben Am 3. Juli 2024 haben Verkehrssenatorin Ute Bonde, Bezirksbürgermeister Oliver Igel und der Bürgermeister von Erkner, Henryk Pilz, gemeinsam die Neue Fahlenbergbrücke nach 20-monatiger Bauzeit für den Verkehr freigegeben. Die Bauarbeiten zum Ersatzneubau wurden planmäßig abgeschlossen. Diese moderne und leistungsfähige Verbindung in Berlin-Köpenick bietet eine schnelle Anbindung an die umliegenden Wohn-, Gewerbe- und Freizeitgebiete. Die Brücke stellt insbesondere eine bedeutende Verbindung zwischen Berlin-Köpenick und Gosen/Neu-Zittau sowie Erkner dar. Pressemitteilung vom 03.07.2024 Ausführungsphase Die Neue Fahlenbergbrücke befindet sich in Berlin im Bezirk Treptow-Köpenick und überquert im Zuge der Gosener Landstraße (L39) den Gosener Kanal bei Kanal-km 3,41. Die Gosener Landstraße stellt die direkte Verbindung zwischen dem Köpenicker Ortsteil Müggelheim (Land Berlin) und dem Brandenburgischen Gosen-Neu Zittau (Landkreis Oder-Spree) her. Die jetzige Brücke wurde im Jahre 1983 als einfeldrige Stahlbrücke errichtet. Infolge des baulichen Zustandes des Bestandsbauwerkes wird dieses komplett abgebrochen und neu gebaut. Der Ersatzneubau erfolgt unter Vollsperrung der Gosener Landstraße. Der Verkehr wird während des Bauzeit der neuen Brücke über die Trasse der ehemaligen Gosener Landstraße und ehemaligen Fahlenbergbrücke, welche ca. 100 m südlich den Gosener Kanal überspannte und in den 1980er Jahren abgebrochen wurde, ortsnah geführt. Der Neubau der Neuen Fahlenbergbrücke erfolgt unter Aufrechterhaltung des ÖPNV, Kfz-, Rad- sowie Fußverkehrs während der gesamten Baumaßnahme. Der Schifffahrtsverkehr auf dem Gosener Kanal wird bautechnologisch bedingt teilweise eingeschränkt. Das Vorhaben Der Bau Verkehrsführung Zahlen und Daten Notwendigkeit der Baumaßnahme Die geplante Instandsetzungsmaßnahme im Jahr 2011 musste aufgrund des vorgefundenen Bestandes abgebrochen werden. Bei der Freilegung des Überbaus, der Widerlager und der nördlichen Flügelwände der Brücke wurden gravierende Betonschäden erkennbar. Weitere Untersuchungen ergaben eine fortgeschrittene Alkali-Kieselsäure-Reaktion in den Betonbauteilen des Bauwerkes. Die Verkehrswege Bei der Gosener Landstraße handelt es sich um eine 2-spurige Fahrbahn mit einer Gesamtbreite von ca. 7,0 m. Sie stellt die direkte Verbindung zwischen dem Köpenicker Ortsteil Müggelheim und dem Brandenburgischen Gosen-Neu Zittau her. Parallel zum südlichen Fahrbahnrand verläuft ein etwa 2,60 m breiter Geh- und Fahrradweg, der zukünftig auch in voller Breite mit dem neuen Bauwerk über den Gosener Kanal geführt werden soll. Über die Neue Fahlenbergbrücke verbindet eine Buslinie der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) den Berliner Ortsteil Müggelheim mit den Ortschaften Gosen-Neu Zittau bzw. den in Gosen gelegenen Gewerbepark “Müggelpark” in Brandenburg. Der Gosener Kanal (GoK) ist Bestandteil der Spree-Oder-Wasserstraße (SOW) in Berlin und verbindet über eine Länge von 2,8 km die Gewässer Seddinsee und Dämeritzsee. Der Kanal ist Teilstück einer Bundeswasserstraße und wird der Wasserstraßenklasse III zugeordnet. Der Kanal wird von der Berufsschifffahrt sowie der Freizeitschifffahrt genutzt. lm Bereich des Brückenbauwerks beträgt die Gesamtbreite des Kanals etwa 31,60 m. Schutzgebiete nach Naturschutzrecht und Wasserschutzgebiet Östlich der Brücke befindet sich das Naturschutzgebiet “Müggelspreeniederung Köpenick” , welches zugleich ein Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH) und ein Special Protected Area (SPA) nach EU-Vogelschutzrichtlinie ist. Westlich der Brücke erstreckt sich ein großflächiger Bereich, der als Schutzzone II des Wasserschutzgebietes Friedrichshagen ausgewiesen ist. Innerhalb der Schutzzone II befinden sich Brunnengalerien, die mit ihrem Fassungsbereich der Schutzzone I zugeordnet werden. Östlich der Brücke befindet sich die Wasserschutzzone III A. Bestandsbauwerk Die Brücke wurde 1983 errichtet und besteht aus einem einfeldrigen Stahlüberbau mit aufgelegten Spannbetonfertigteilen. Der Stahlüberbau wird aus zwei geschweißten I-Profil-Trägern gebildet. Die Fahrbahnplatte besteht aus Spannbeton-Fertigteilplatten, die in Abschnitten von 1,25 m Breite auf die Träger aufgelegt wurden. Die Spannweite der Brücke beträgt 40,00 m, die Gesamtbreite 12,40 m. Das Bauwerk wurde flach gegründet. Zur Herstellung der Fundamente der Widerlagerwände wurden Spundwandkästen verwendet. Für die Widerlager wurde eine Konstruktion aus Schwergewichtswänden gewählt. Flügel und Widerlagerwand sind durch Raumfugen voneinander getrennt. Die Gründung der Widerlager erfolgte als Flachgründung, die der Widerlagerwand im Grundwasser, die der Flügelwände nur knapp darunter. Im Jahr 2010 wurde mit der Instandsetzung des Bestandsbauwerks begonnen. Im Laufe der Arbeiten wurden Schäden an den Widerlagern festgestellt, die mit einer Instandsetzung nicht hätten behoben werden können. Ausschlaggebend war der schlechte Zustand des Betons. Die Instandsetzung wurde daraufhin im Frühjahr 2011 abgebrochen. Zur Gewährleistung der Standsicherheit bis zum Neubau der Brücke wurden verschiedene Sicherungsmaßnahmen vorgenommen. U.a. wurden die Flügelwände mit Gewindestangen gegeneinander verspannt und die Widerlagerwände mit Verpressankern rückverankert. Die Fahrbahnbreite von 8,50 m wurde auf 6,50 m reduziert. Zu diesem Zweck wurden auf dem Überbau beidseitig der Fahrbahn Betonschutzwände aufgestellt. Es erfolgte infolge des Bestandes eine Geschwindigkeitsreduzierung. Neues Brückenbauwerk Das neue Brückenbauwerk wird am gleichen Standort der Neuen Fahlenbergbrücke als einfeldriges Bauwerk errichtet. Die Vorderkanten der beiden Widerlagerwände sowie die Stützweite des Bestandsbauwerks bleiben für das neue Bauwerk erhalten. Die vorhandene Gradiente der überführten Landstraße bleibt bestehen. Das Brückenbauwerk wird als Stahlverbundkonstruktion über ein Feld mit einer Stützweite von 40m ausgeführt. Die Stützweite ergibt sich aus der Kanalbreite und den beidseitig freizuhaltenden Flächen für Wartungs- und Instandhaltungswege mit je 3 m Breite vor den Widerlagern. Die Gründung des Neubaus erfolgt, unter teilweiser Nutzung der vorhandenen Spundwandkästen, mit Unterwasserbeton am gleichen Standort wie das Bestandsbauwerk. Das neue Widerlager wird als Kastenwiderlager ausgeführt. Die 140 cm dicke Widerlagerwand und die 80 cm dicken Flügelwände sind biegesteif miteinander verbunden und gründen mit einer 130 cm dicken Bodenplatte auf 150 cm Unterwasserbeton. Der Überbau besteht aus einer Verbundträgerkonstruktion mit vier luftdicht geschweißten Hohlkastenträgern und einer bewehrten Ortbetonplatte. In den Widerlagerachsen wird jeweils ein Endquerträger aus Stahlbeton angeordnet. Die Unterkante der Stahlträger verläuft in einem Kreissegment. Die Höhe der Hohlprofile nimmt vom Endquerträger zur Überbaumitte von 1,40 m auf 1,20 m ab. Der Überbau erhält dadurch ein gefälliges Erscheinungsbild. Bauphase 0 – bauvorbereitende Maßnahmen Umverlegung von Versorgungsleitungen Baufeldfreimachung (Rodung von Bewuchs und Bäume) Bauphase 1 – Herstellung der bauzeitlichen Behelfsumfahrung Straßenbau und Instandsetzung der alten Trasse Bauphase 2 – Neubau der Neuen Fahlenbergbrücke Herstellen der Gründungen für die Behelfsbrücke Vorbereiten des Bestandsüberbaus für den Verschub Umsetzen des Überbaus und Einheben in neuer Lage als Überbau der Behelfsbrücke Straßenbau zur Komplettierung der Behelfsumfahrung Inbetriebnahme und Umlegen des Verkehrs auf die Behelfsumfahrung Abbruch der alten Widerlager- und Flügelwände sowie Stützwandabschnitte Herstellen der neuen Unterbauten, wie Fundament und Widerlager Herstellen neuer Straßendamm und Böschung Antransport der Hohlkastenträger auf Gosener Kanal, Ablegen nördlich der Brücke und Einheben der Träger unter Vollsperrung des Gosener Kanals Herstellung des Überbaus (u.a. Übergangskonstruktionen, Geländer, Borde und Beläge) Herstellung der Anschlussbereiche der Fahrbahnen (u.a. Oberbau mit Fahrbahnbelag, Entwässerung im Flügelbereich, Muldenentwässerung zwischen Gehweg und Fahrbahn, Gehweg und Borde) Umlegen des Verkehrs auf die Gosener Landstraße Rückbau der Behelfsbrücke Leitungsverwaltungen / Versorgungsunternehmen Innerhalb der Baustellenflächen sind Versorgungsleitungen vorhanden, welche im Zuge des Ersatzneubaus mit berücksichtigt, teilweise umverlegt und neu verlegt bzw. gebaut werden müssen. Die erforderlichen Leistungen an den Versorgungsleitungen werden durch die jeweiligen Leitungsbetreiber als Eigenleistung ausgeführt. Folgende Leitungsbetreiber sind im Bereich beteiligt: Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH – Telekommunikationsleitungen Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes – Schifffahrtszeichenbeleuchtung Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – Ultraschallmessanlage Aktueller Stand der Baumaßnahme (Stand: Mai 2025) Bauphase 2 – Ersatzneubau der Neuen Fahlenbergbrücke mit Behelfsbrücke Am 03. Juli 2024 erfolgt die offizielle Verkehrsfreigabe der Neuen Fahlenbergbrücke und die Behelfsumfahrung mit Behelfsbrücke ist außer Betrieb genommen. Ab Anfang des III. Quartals 2024 wurden die ersten Abbrucharbeiten zum Rückbau der Behelfsbrücke durchgeführt. Die Arbeiten zum Leichtern des Überbaus, u.a. Rückbau der Fahrbahnbeläge, der Gesimse und der Geländer sind abgeschlossen und dienten den Vorbereitungen des kompletten Abbruchs des Überbaus. Zum 04.01.2025 wurde der Gosener Kanal voll gesperrt und der Überbau der Behelfsbrücke planmäßig und fristgerecht zurück gebaut. Die Abbrucharbeiten der Behelfsbrücke wurden im I. Quartal 2025 abgeschlossen. Aktuell erfolgen noch die endgültige Herstellung der Durchflussmessanlage des Gosener Kanals sowie die Abarbeitung von restlichen bauablaufbedingten Leistungen, u.a. zur WSA-Beschilderung. Natur- und Artenschutz Die natur- und artenschutzrechtlichen Belange im Rahmen der Baumaßnahmen wurden u.a. im landschaftspflegerischen Begleitplan aufgestellt und mit den jeweiligen Natur- und Wasserschutzbehörden abgestimmt und genehmigt. Die ersten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, wie u.a. das Anbringen von Fledermausquartieren und Nistkästen für Brutvögel, die Schaffung von Ersatzhabitaten (in Form von Totholzhaufen) für Waldeidechsen, das Anlegen von Schwalbenpfützen wurden durchgeführt. Die Ersatzpflanzungen von 42 straßenbegleitenden Einzelgehölzen erfolgten im Bezirk Treptow-Köpenick im Lobitzweg im Herbst 2021. Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Bereich der ehemaligen Behelfsumfahrung mit Ersatzpflanzungen wurden im II. Quartal 2025 abgeschlossen. Aktuell erfolgt die dreijährige Entwicklungspflege der Ersatzpflanzungen sowie weitere notwendige Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, u.a. Anbringung von Nisthilfen, werden bis Ende 2025 abgeschlossen.
Für den Wiesenvogelschutz bedeutsame Grünlandbereiche innerhalb der Kulisse der kohlenstoffreichen Böden (BHK50) und zusätzlicher, außerhalb dieser Kulisse identifizierter Moorbiotope.Grundlage für die Flächenauswahl stellen von ausgewählten Wiesenvögeln besiedelte Gebiete in Niedersachsen dar, die auf Moorgrünland vorkommen. Für die Auswahl der Moorgrünlandflächen wurden Landnutzungsdaten auf Basis der Daten aus ATKIS (2017) sowie auf Basis der landwirtschaftlichen Feldblöcke (Stand 2021) zu Grunde gelegt, die sich mit den kohlenstoffreichen Böden (BHK50) und zusätzlichen, außerhalb dieser Böden identifizierten Moorbiotope in Niedersachsen überlagern.Grundsätzlich bildet der Datenbestand prioritär die Europäischen Vogelschutzgebiete (EU-VSG) ab, in denen Wiesenlimikolen in maßgeblichen Beständen Habitate auf Moorgrünland besiedeln. Die wichtigsten Brutvorkommen der Zielart Wachtelkönig werden dadurch mit abgedeckt. EU-VSG oder Teile von EU-VSG mit relevanten Wiesenlimikolen-Beständen, deren Flächen aber großflächig z. B. einer Naturdynamik (z. B. V01) oder der militärischen Nutzung (z. B. Tinner Dose) unterliegen, sind in der vorliegenden Auswahl nicht enthalten.Der Datenbestand wird ergänzt um Flächen von Moorgrünland, welche außerhalb von EU-VSG, welche noch bedeutende Wiesenlimikolen-Vorkommen aufweisen.
Digitale landesweite Übersichtskarte der Geometrien aller Niedersächsischen EU-Vogelschutzgebiete (TK50) mit Anteilen von Moor (kohlenstoffreiche Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz gemäß BHK50 [LBEG] und zusätzliche Moorbiotope gemäß Biotoptypenkartierung [NLWKN]).Gemäß Artikel 4 der EG-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) sind die Mitgliedsstaaten (in der Bundesrepublik Deutschland die Bundesländer) verpflichtet, die flächen- und zahlenmäßig geeignetsten Gebiete für Arten des Anhangs I der Richtlinie (Art. 4 Abs. 1) und für Zugvogelarten (Art. 4 Abs. 2) zu besonderen Schutzgebieten (BSG, Europäische Vogelschutzgebiete) zu erklären und der Europäischen Kommission als Teil des ökologisch vernetzten Schutzgebietssystems Natura 2000 zu melden.
Die Programmkulisse Niedersächsische Gewässerlandschaften setzt sich aus unterschiedlichen Teilkulissen von Wasserwirtschaft und Naturschutz zusammen, die sich in großen Teilen überlagern.Der Datenbestand "Auen der WRRL-Prioritätsgewässer" ist zentraler Bestandteil der Programmkulisse Niedersächsische Gewässerlandschaften. Die dargestellten Auenbereiche weisen aufgrund ihres hohen Niedermooranteils besondere Schnittmengen und potentielle Synergien zwischen den Zielen des Programms Niedersächsische Gewässerlandschaften und Niedersächsische Moorlandschaften auf.
Alle sechs Jahre müssen die Mitgliedsstaaten in ihren Vogelschutzgebieten Vögel zählen und die Ergebnisse an die EU melden, so auch Rheinland-Pfalz. Diese Daten geben Aufschluss darüber, wie es den Vögeln geht, ob Schutzmaßnahmen greifen und wie sich verschiedene äußere Einflüsse, inklusive des Klimawandels, auf die Arten auswirken. Damit die Daten vergleichbar sind, braucht es einheitliche Methoden. Klimaschutzministerin Katrin Eder informierte sich über das neue Konzept der Vogelschutzwarte, das unter anderem im Vogelschutzgebiet Rußheimer Altrhein erprobt und ab 2027 flächendeckend angewandt wird. „Wenn die Stimmen der Vögel verstummen, dann verändert sich mehr als nur der Klang unserer Landschaft. Vor allem Brutvögel geben Auskunft darüber, wie es um den Zustand unserer Natur bestellt ist, da sie auf Veränderungen reagieren und meist in der Mitte der Nahrungskette stehen. So kann man Rückschlüsse ziehen, dass es etwa weniger Insekten gibt, wenn weniger Insekten fressende Vögel vorhanden sind. Was auf den ersten Blick nichts mit uns zu tun hat, wirkt sich oft dennoch auf die Menschen aus. Weniger Insekten bedeutet etwa nicht nur weniger Vogelnahrung, sondern auch weniger Bestäubungsleistung. Und wenn es etwa weniger Eichelhäher gibt, bedeutet dies einen weniger schnellen Waldumbau, da der Vogel viele der Samen vergisst, die er als Vorrat versteckt hat – und aus diesen dann neue Bäume wachsen. In der Natur gibt es viele komplexe Zusammenhänge. Um diese zu verstehen, brauchen wir verlässliche Daten. Deshalb ist für einen erfolgreichen Artenschutz eine fachlich fundierte Datengrundlage so wichtig. So können wir gezielt Schutzmaßnahmen ergreifen“, so Klimaschutzministern Katrin Eder am heutigen Mittwoch bei der Vorstellung eines neuen Konzeptes zum Vogelmonitoring in Rheinland-Pfalz. Dieses schafft ein landesweit einheitliches System zur Überwachung der Zielarten in den Vogelschutzgebieten; Zielarten sind solche Arten, zu deren Schutz ein Gebiet als Vogelschutzgebiet ausgewiesen wurde. Vogelschutzgebiete decken zwölf Prozent der Landesoberfläche ab „Schon vor über 30 Jahren wurde mit der europäischen Vogelschutzrichtlinie und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ein gemeinsames Ziel formuliert: den Rückgang der biologischen Vielfalt in Europa zu stoppen. In Rheinland-Pfalz leisten wir hierzu einen wichtigen Beitrag: Mit 57 Vogelschutzgebieten – das sind rund zwölf Prozent der Landesfläche – und stolzen 361 nachgewiesenen europäischen Vogelarten. Doch die Ausweisung von Schutzgebieten allein reicht nicht aus. Darüber hinaus brauchen wir Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen auf unseren Flächen, Kooperationen mit Landwirtschaft, Kommunen und anderen Flächennutzenden – und auch Monitoring und Erfolgskontrollen, um Veränderungen frühzeitig zu erkennen und gegenzusteuern. So können wir Schutzmaßnahmen gezielter steuern – auf Landesebene, aber auch international“, so Klimaschutzministerin Eder. Die Daten werden über den Bund auch an die EU übermittelt, um international den Schutz der Vögel, vor allem von Zugvögeln, zu stärken. Vogelkundler tragen Beobachtungen und Gesang in Karten ein Was genau beim Vogelmonitoring passiert, erklärte Dr. Christian Dietzen von der Staatlichen Vogelschutzwarte Rheinland-Pfalz, die am Landesamt für Umwelt (LfU) angesiedelt ist: „Wir erfassen beim Monitoring Brut- und Rastvögel. Dazu haben wir unterschiedliche Methoden, eine davon ist die Revierkartierung, die insbesondere für die Erfassung der Gesamtbestände zum Einsatz kommt. Die Ornithologen suchen die verschiedenen Lebensräume, wie Gewässer und Uferzonen, Wiesen und Felder sowie Wälder, innerhalb des Vogelschutzgebiets auf und markieren auf Karten, welche Art sie wo entweder gesehen oder gehört haben. Das alles erfolgt bei gutem Wetter, denn Regen und Wind stören die Erfassung und während der jeweiligen Balzzeit der einzelnen Vogelarten. Man muss vorher also wissen, wann die Arten besonders aktiv und gut zu erfassen sind, das heißt wann sie bevorzugt singen oder wann Zugvögel aus ihren Winterquartieren zurückkommen.“ Nachdem das Land Rheinland-Pfalz vor rund 2,5 Jahren eine eigene Staatliche Vogelschutzwarte etabliert hat, konnte diese ein Konzept für die Bestandserfassung der Vogelarten in den Vogelschutzgebieten erstellen. So können erstmals die Bestände detailliert erfasst werden, wodurch sich die Datenqualität der Ergebnisse, die alle sechs Jahre an das Bundesamt für Naturschutz (BfN) gemeldet werden müssen, zukünftig stark verbessern wird. Bisher beruhten die Ergebnisse zum großen Teil auf Schätzungen. Die nächste Meldung steht für das Jahr 2031 an. Deshalb wird das neue Konzept nun im Vogelschutzgebiet „Rußheimer Altrhein“ und weiteren neun Vogelschutzgebieten erprobt und ggf. angepasst, um dann ab 2027 in allen rheinland-pfälzischen Vogelschutzgebieten angewandt zu werden. Alle Daten geben Aufschluss darüber, wie sich die Bestände entwickeln, also ob eher mehr oder eher weniger Paare oder Individuen einer bestimmten Art in den Vogelschutzgebieten vorkommen. Oder auch, ob sich eine Art in einem Gebiet neu ansiedelt, wenn sich etwa Flugrouten oder Lebensräume so verändert haben, dass die Art hier nun Brutraum und Nahrung finden kann. Die Daten zur Verteilung der Arten im Gebiet liefern daher auch Informationen für Entscheidungen, wo Bauvorhaben umgesetzt werden können. Zudem lassen sich Rückschlüsse über die Auswirkungen des Klimawandels auf die Artenvielfalt ziehen: „Interessant werden beispielsweise die Daten von Wasservögeln; denn fallen Gewässer klimawandelbedingt trocken, fehlt ihnen ihr Lebensraum sowie ihre Nahrung“, so Dietzen. „Schutz beginnt mit Wissen. Nur was wir genau kennen, können wir auch effektiv schützen. Das Fachkonzept ist kein Papierwerk, das in der Schublade verstauben soll. Es ist eine strategischer Plan und gleichzeitig ein wichtiges Werkzeug für die Zukunft des Vogelmonitorings in unseren Natura 2000 Gebieten. Ich bin überzeugt, dass wir mit einem konsequenten Schutz, guter Datenlage und einem funktionierenden Miteinander von Behörden, Ehrenamt, Flächennutzern und Wissenschaft positive Entwicklungen anstoßen werden“, so Katrin Eder. Beispiele für Zielarten Arten besetzen unterschiedliche ökologische Nischen: Schutzmaßnahmen müssen daher gezielt wirken Am Altrhein gehört zu den Zielarten etwa das seltene Blaukehlchen. Um dieses zu schützen, sollten Gräben in der offenen Landschaft möglichst mit Schilf bewachsen sein. Dort kann es seinen Gesang vortragen, um einen Brutpartner anzulocken, findet Deckung vor Feinden und kann am Boden und offenen Flächen in den Randbereichen Nahrung suchen, wie Würmer, Insekten und deren Larven. Renaturierungsmaßnahmen und Schaffung eines abwechslungsreichen Lebensraummosaiks, inklusive Wiederherstellung und Sicherung natürlicher Grundwasserstände sind wichtige Erhaltungsmaßnahmen. Eine weitere Zielart ist der Drosselrohrsänger. Drei bis fünf Brutpaare sind im Datenblatt vermerkt. Ihm zu begegnen ist daher nicht leicht, ihn zu hören schon: Denn er singt besonders laut. Er benötigt ausgedehnte (Alt-)Schilfbestände, die im Wasser stehen. Wird also der Uferbewuchs entfernt oder fallen Gewässer trocken, trifft man sowohl das Blaukehlchen als auch den Drosselrohrsänger nicht mehr an. Des Weiteren lebt der Mittelspecht im Vogelschutzgebiet am Rußheimer Altrhein. Damit er brüten kann, braucht er Bäume mit grober Rinde, wie beispielsweise Eichen, sowie Alt- und Totholz, das heißt abgestorbene Bäume, die noch nicht am Boden liegen. In diese hämmert er seine Bruthöhle. Um ihn zu schützen, ist also darauf zu achten, dass es alte Laub- und Mischwälder gibt, in denen nicht alles Totholz entfernt wird, da dieses für alle Spechtarten das Nahrungsangebot verbessert. Davon profitieren weitere Arten. Nachdem der Mittelspecht seine Höhle verlassen hat, ziehen dort Siebenschläfer, Fledermäuse oder andere Vogelarten ein. Die beiden Schilf bewohnenden Arten leiden unter Lebensraumverlust durch Wassermangel. Dies ist sowohl eine Folge der Bewässerung bei intensiver Landwirtschaft als auch von Dürren wegen des Klimawandels. Ein weiterer Faktor ist die Lebensraumzerstörung in Folge von Flurbereinigungen und Ausräumung der Landschaft. Dagegen zeigt der wärmeliebende Mittelspecht eine eher positive Bestandsentwicklung, was ebenfalls Klimawandel bedingt sein könnte. Er profitiert jedoch auch von Änderungen der forstlichen Nutzung, wie Extensivierungen und dem Belassen von Alt- und Totholz, zum Schutze der Artenvielfalt.
• Die Gebiete nach Art. 4 der EU-Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie, Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 30. November 2009; zuvor: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 2. April 1979) wurden durch die Beschlüsse des Kabinetts der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns vom 25.09.2007 und 29.01.2008 festgelegt und am 1. April 2008 der Europäischen Kommission gemeldet. • Sie werden als "Besondere Schutzgebiete" (BSG) oder "Special Protection Areas“ (SPA) bezeichnet. • Die Digitalisierung zur Gesamtmeldung erfolgte schrittweise (je nach Stand des Abstimmungsverfahrens) durch das LUNG auf der Basis der TK 10 AS, in Teilbereichen unter zusätzlicher Verwendung von Orthofotos aus den Jahren 2002 und 2003. Die Ergebnisse der Digitalisierung wurden der EU-Kommission digital und als Plots auf der Basis der TK 25 N übergeben. • Mit der Landesverordnung über die Europäischen Vogelschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern (Vogelschutzgebietslandesverordnung – VSGLVO M-V) vom 12. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 462 ff.) wurden die der EU-Kommission gemeldeten Gebieten auch nach Landesrecht (§ 21 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 3 des Naturschutzausführungsgesetzes) zu Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG) erklärt. • Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Vogelschutzgebietslandes-verordnung vom 6. August 2015 (GVOBl. MV 2015, S. 230 ff.) wurde die VSGLVO M-V novelliert. • Die Angaben zu den VSG (Gebietsabgrenzungen und/oder Sachdaten der Standarddatenbögen, abgelegt in der Datenbank „NaturaD“) wurden nach der Erstmeldung durch folgende Korrekturmeldungen (über das LU und das BMU) an die Europäische Kommission aktualisiert: 31.3.2009, 31.5.2010, Juli 2011, 31.5.2012, 31.5.2013, 30.6.2014 und 31.05.2015. • Nach § 2 Abs. 3 VSGLVO sind alle Weißstorch- und Fischadlerhorste, die sich in einem Abstand von bis zu zwei Kilometern außerhalb der Grenzen des jeweiligen Gebietes befinden, Bestandteil des jeweiligen VSG. Die bekannten Horste, die diese Bedingungen erfüllen, sind im Shape „spamv15p.*“ abgelegt. ACHTUNG! Bei der Verwendung von Layerdateien ist durch deren Nutzer auf eine weiterhin vollständige Funktionsfähigkeit der Layerdateien nach einer Aktualisierung des Geodatenbestandes/Shapes zu achten. Erstellt man bspw. auf Grundlage des Attributes XY eine Legende/Layerdatei für die Werte 1, 2 und 3, so wird der bei einer Fortschreibung evtl. hinzugekommene Datensatz mit dem Wert 4 im Attribut XY bei Verwendung der alten Layerdatei nicht angezeigt. Daher wird empfohlen, nach jeder Aktualisierung des Shapefiles, die dazugehörigen Layerdateien neu einzubinden bzw. eigene Layer zu prüfen und ggf. anzupassen. Den aktuellen Bearbeitungsstand entnehmen Sie bitte dem Attribut ZEITSTEMP. - Die Küstenmeer Gebiete liegen in einem Maßstab von 1:50.000 vor, alle anderen Gebiete im Maßstab von 1:10.000.
Der Datenbestand zeigt die Lage und räumliche Ausdehnung der Vogelschutzgebiete des Saarlandes, gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie (vom 2. April 1979, 79/409/EWG). Diese Vogelschutzgebiete sind Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (EU), die zum Schutz von Vogelarten gemäß der Vogelschutz-Richtlinie für das Netz NATURA 2000 gemeldet wurden. Datengrundlage: Vogelschutzgebietsmeldung des Saarlandes aus 2000 bis 2006. Saarländisches Naturschutzgesetz. Sachdaten/Attributinformationen: Es sind folgende anwenderrelevante Attribute vorhanden: HMIT: Grund der Schutzwürdigkeit; GBBEH: Behörde; GBAMBL : Amtsblatt; HISTELE : Kulturhistorische Bedeutung; INSDATE: Übernahmedatum ins GDZ; FLANZ : Anzahl der Flächen; GBBEM: Bemerkung; GBNR: Gebietsnummer; GBSZ: Schutzzone; NAME: Gebietsname; GBMTD: SL; ENTWZ: Entwicklungsziel; KENNUNG: Kennnummer; OBJART: Objektart; DMASSTB: Digitalisiermaßstab; EDAT: Einspeicherungsdatum in OSIRIS; OBJBEM: Objekt Bemerkung; GEOBES: Geowissenschaftliche Bedeutung; STADABO: Link zum Standarddatenbogen; ERHZIEL: Link zu den Erhaltungszielen ; INFO KONTAKT; ENTWZ:; OBJART; DMMASSTAB: Maßstab; WRRL:; Betrachtungsobjekt im GDZ; Export der MultiFeatureklasse (setzt sich zusammen aus flächenhaften Featureklasse GDz2010.A_ngvsch und der Businesstabelle mit den Sachdaten (GDZ2010.ngvsch)) in die Filegeodatabase.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 108 |
Europa | 3 |
Kommune | 5 |
Land | 233 |
Wirtschaft | 1 |
Wissenschaft | 1 |
Type | Count |
---|---|
Bildmaterial | 2 |
Ereignis | 17 |
Förderprogramm | 53 |
Gesetzestext | 3 |
Strukturierter Datensatz | 1 |
Text | 137 |
Umweltprüfung | 3 |
unbekannt | 96 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 199 |
offen | 104 |
unbekannt | 8 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 290 |
Englisch | 27 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 13 |
Bild | 19 |
Datei | 19 |
Dokument | 56 |
Keine | 146 |
Multimedia | 2 |
Unbekannt | 16 |
Webdienst | 29 |
Webseite | 128 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 148 |
Lebewesen & Lebensräume | 307 |
Luft | 73 |
Mensch & Umwelt | 311 |
Wasser | 146 |
Weitere | 299 |