Seit Juli 2022 veröffentlicht die BfG eine wahrscheinlichkeitsbasierte 6-Wochen-Vorhersage des Wasserstands für unterhaltungsrelevante Pegel an der Elbe. Die 6-Wochen-Vorhersage wird für die Elbe-Pegel Dresden, Barby und Neu Darchau analog zur deterministischen Niedrig- und Mittelwasservorhersage über ELWIS bereitgestellt. Eine Aktualisierung der 6-Wochen-Vorhersage erfolgt zweimal wöchentlich (Dienstags und Freitags), jeweils am späten Vormittag. Die 6-Wochen-Vorhersage basiert auf aktuellen Messwerten der Pegel im Elbeeinzugsgebiet und den Informationen von über 1000 Wetterstationen. Die Vorhersage wird unter anderem auf Grundlage der ENS extended Ensemble-Vorhersagen des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersagen (EZMW / ECMWF) berechnet. Auf Grundlage dieser umfangreichen Echtzeitdaten ermittelt die BfG mit einem hydrologischen Modell ein Ensemble von Wasserstandsvorhersagen über die kommenden 6 Wochen. Auf dieser Basis werden in Kombination mit statistischen Methoden an den oben genannten Elbepegeln Wahrscheinlichkeitsverteilungen von Wochenmittelwerten für die Trendvorhersage ermittelt. Die Darstellung dieser Vorhersage erfolgt als Boxplots. Nähere Erläuterungen sind unter https://www.bafg.de/DE/08_Ref/M2/04_Vorhersagen/6wRheinElbe/6w_node.html zu finden. Der Dateiname der der Boxplot-Quantile entspricht folgendem Schema: <Fluss>_<Pegelname>_6Wochen_Wasserstand_QuansBox.csv. Zusätzlich wird eine 4-Klassenvorhersage veröffentlicht, die anhand von Kuchendiagrammen zeigt, ob für die kommenden Wochen im Vergleich zum langjährigem Mittel eher niedrigere oder höhere Abflüsse vorhergesagt sind. Der Dateiname der Grenzen und Wahrscheinlichkeiten der Kuchendiagramme entspricht dem folgendem Schema: <Fluss>_<Pegelname>_6Wochen_Wasserstand_Pie.csv. Die Stammdaten der Vorhersage-Pegel (z.B. Koordinaten) können über PEGELONLINE https://www.pegelonline.wsv.de/ abgerufen werden.
Seit Juli 2022 veröffentlicht die BfG eine wahrscheinlichkeitsbasierte 14-Tage-Vorhersage des Wasserstandes für schifffahrtsrelevante Pegel des Rheins. Der Vorhersagezeitraum der 2019 eingeführten 10-Tage-Vorhersage wurde damit um vier Tage verlängert. Die 14-Tage-Vorhersage wird für die sieben abladerelevanten Rhein-Pegel Oestrich, Kaub, Koblenz, Köln, Düsseldorf, Duisburg-Ruhrort und Emmerich analog der 4-Tage Niedrig- und Mittelwasservorhersage über ELWIS bereitgestellt. Eine Aktualisierung der 14-Tage-Vorhersage erfolgt arbeitstäglich, jeweils am späten Vormittag. Die 14-Tage-Vorhersage basiert auf aktuellen Messwerten von rund 50 Pegeln des Bundes und der Länder im Rheineinzugsgebiet und den Informationen von über 1000 Wetterstationen. Zusätzlich werden zahlreiche meteorologische Vorhersagen aus verschiedenen Quellen berücksichtigt (sog. Ensembles). Auf Grundlage dieser umfangreichen Echtzeitdaten ermittelt die BfG mit hydrologischen und hydraulischen Modellen ein Ensemble von Wasserstandsvorhersagen über die kommenden 14 Tage. Auf dieser Basis werden in Kombination mit statistischen Methoden an den abladerelevanten Rheinpegeln die Unterschreitungswahrscheinlichkeit der verschiedenen Wasserstände ermittelt, aus der dann die charakteristische trichter- bzw. fächerförmige Darstellung entsteht. Der Dateiname der Quantile der wahrscheinlichkeitsbasierten Vorhersage entspricht dem folgenden Schema <Pegelname>_Quantile_<Pegelnummer>.csv (z.B. Emmerich_Quantile_2790020.csv). In den jeweiligen Dateien werden die 5%, 10%, 20%, 25%, 30%, 40%, 50%, 60%, 70%, 75%, 80%, 90%, 95%-Quantile der wahrscheinlichkeitsbasierten Vorhersage der Tagesmittelwerte des Wasserstandes für die nächsten 14 Tage veröffentlicht. Oberhalb der Hochwassermarke II (HSW) werden die Werte der 14-Tage-Wasserstandsvorhersage ausgeblendet. Bei Hochwasser stellen die mehrmals täglich von den regional zuständigen Hochwasservorhersage- und meldezentralen der Bundesländer bereitgestellten Vorhersagen die aktuelle, amtliche Information über die Wasserstandsentwicklung in den kommenden Tagen dar (siehe: http://www.hochwasser-rlp.de/ und http://www.hvz.baden-wuerttemberg.de/). Die Stammdaten der Vorhersage-Pegel (z.B. Koordinaten) können über PEGELONLINE https://www.pegelonline.wsv.de/ abgerufen werden.
Seit Juli 2022 veröffentlicht die BfG eine wahrscheinlichkeitsbasierte 6-Wochen-Vorhersage des Wasserstandes für schifffahrtsrelevante Pegel am Rhein. Die 6-Wochen-Vorhersage wird für die Rhein-Pegel Maxau, Kaub, Köln und Duisburg-Ruhrort analog zur 4-Tage Niedrig- und Mittelwasservorhersage über ELWIS bereitgestellt. Eine Aktualisierung der 6-Wochen-Vorhersage erfolgt zweimal wöchentlich (Dienstags und Freitags), jeweils am späten Vormittag. Die 6-Wochen-Vorhersage basiert auf aktuellen Messwerten der Pegel im Rheineinzugsgebiet und den Informationen von über 1000 Wetterstationen. Die Vorhersage wird unter anderem auf Grundlage der ENS extended Ensemble-Vorhersagen des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersagen (EZMW / ECMWF) berechnet. Auf Grundlage dieser umfangreichen Echtzeitdaten ermittelt die BfG mit einem hydrologischen Modell ein Ensemble von Wasserstandsvorhersagen über die kommenden 6 Wochen. Auf dieser Basis werden in Kombination mit statistischen Methoden an den oben genannten Rheinpegeln Wahrscheinlichkeitsverteilungen von Wochenmittelwerten für die Trendvorhersage ermittelt. Die Darstellung dieser Vorhersage erfolgt als Boxplots. Nähere Erläuterungen sind unter https://www.bafg.de/DE/08_Ref/M2/04_Vorhersagen/6wRheinElbe/6w_node.html zu finden. Der Dateiname der der Boxplot-Quantile entspricht folgendem Schema: <Fluss>_<Pegelname>_6Wochen_Wasserstand_QuansBox.csv, Zusätzlich wird eine 4-Klassenvorhersage veröffentlicht, die anhand von Kuchendiagrammen zeigt, ob für die kommenden Wochen im Vergleich zum langjährigem Mittel eher niedrigere oder höhere Abflüsse vorhergesagt sind. Der Dateiname der Grenzen und Wahrscheinlichkeiten der Kuchendiagramme entspricht dem folgendem Schema: <Fluss>_<Pegelname>_6Wochen_Wasserstand_Pie.csv. Die Stammdaten der Vorhersage-Pegel (z.B. Koordinaten) können über PEGELONLINE https://www.pegelonline.wsv.de/ abgerufen werden.
Seit Juli 2022 veröffentlicht die BfG eine wahrscheinlichkeitsbasierte 6-Wochen-Vorhersage des Abflusses für unterhaltungsrelevante Pegel an der Elbe. Die 6-Wochen-Vorhersage wird für die Elbe-Pegel Dresden, Barby und Neu Darchau analog zur deterministischen Niedrig- und Mittelwasservorhersage über ELWIS bereitgestellt. Eine Aktualisierung der 6-Wochen-Vorhersage erfolgt zweimal wöchentlich (Dienstags und Freitags), jeweils am späten Vormittag. Die 6-Wochen-Vorhersage basiert auf aktuellen Messwerten der Pegel im Elbeeinzugsgebiet und den Informationen von über 1000 Wetterstationen. Die Vorhersage wird unter anderem auf Grundlage der ENS extended Ensemble-Vorhersagen des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersagen (EZMW / ECMWF) berechnet. Auf Grundlage dieser umfangreichen Echtzeitdaten ermittelt die BfG mit einem hydrologischen Modell ein Ensemble von Abflussvorhersagen über die kommenden 6 Wochen. Auf dieser Basis werden in Kombination mit statistischen Methoden an den oben genannten Elbepegeln Wahrscheinlichkeitsverteilungen von Wochenmittelwerten für die Trendvorhersage ermittelt. Die Darstellung dieser Vorhersage erfolgt als Boxplots. Nähere Erläuterungen sind unter https://www.bafg.de/DE/08_Ref/M2/04_Vorhersagen/6wRheinElbe/6w_node.html zu finden. Der Dateiname der der Boxplot-Quantile entspricht folgendem Schema: <Fluss>_<Pegelname>_6Wochen_Abfluss_QuansBox.csv. Zusätzlich wird eine 4-Klassenvorhersage veröffentlicht, die anhand von Kuchendiagrammen zeigt, ob für die kommenden Wochen im Vergleich zum langjährigem Mittel eher niedrigere oder höhere Abflüsse vorhergesagt sind. Der Dateiname der Grenzen und Wahrscheinlichkeiten der Kuchendiagramme entspricht dem folgendem Schema: <Fluss>_<Pegelname>_6Wochen_Abfluss_Pie.csv. Die Stammdaten der Vorhersage-Pegel (z.B. Koordinaten) können über PEGELONLINE https://www.pegelonline.wsv.de/ abgerufen werden.
Seit Juli 2022 veröffentlicht die BfG eine wahrscheinlichkeitsbasierte 6-Wochen-Vorhersage des Abflusses für schifffahrtsrelevante Pegel am Rhein. Die 6-Wochen-Vorhersage wird für die Rhein-Pegel Kaub, Köln und Duisburg-Ruhrort analog zur 4-Tage Niedrig- und Mittelwasservorhersage über ELWIS bereitgestellt. Eine Aktualisierung der 6-Wochen-Vorhersage erfolgt zweimal wöchentlich (Dienstags und Freitags), jeweils am späten Vormittag. Die 6-Wochen-Vorhersage basiert auf aktuellen Messwerten der Pegel im Rheineinzugsgebiet und den Informationen von über 1000 Wetterstationen. Die Vorhersage wird unter anderem auf Grundlage der ENS extended Ensemble-Vorhersagen des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersagen (EZMW / ECMWF) berechnet. Auf Grundlage dieser umfangreichen Echtzeitdaten ermittelt die BfG mit einem hydrologischen Modell ein Ensemble von Abflussvorhersagen über die kommenden 6 Wochen. Auf dieser Basis werden in Kombination mit statistischen Methoden an den oben genannten Rheinpegeln Wahrscheinlichkeitsverteilungen von Wochenmittelwerten für die Trendvorhersage ermittelt. Die Darstellung dieser Vorhersage erfolgt als Boxplots. Nähere Erläuterungen sind unter https://www.bafg.de/DE/08_Ref/M2/04_Vorhersagen/6wRheinElbe/6w_node.html zu finden. Der Dateiname der der Boxplot-Quantile entspricht folgendem Schema: <Fluss>_<Pegelname>_6Wochen_Abfluss_QuansBox.csv, Zusätzlich wird eine 4-Klassenvorhersage veröffentlicht, die anhand von Kuchendiagrammen zeigt, ob für die kommenden Wochen im Vergleich zum langjährigem Mittel eher niedrigere oder höhere Abflüsse vorhergesagt sind. Der Dateiname der Grenzen und Wahrscheinlichkeiten der Kuchendiagramme entspricht dem folgendem Schema: <Fluss>_<Pegelname>_6Wochen_Abfluss_Pie.csv. Die Stammdaten der Vorhersage-Pegel (z.B. Koordinaten) können über PEGELONLINE https://www.pegelonline.wsv.de/ abgerufen werden.
Auf den innerhalb der mit Nitrat belasteten Gebiete liegenden landwirtschaftlichen Flächen bestehen nach § 13a DüV strengere Anforderungen für die Düngung aus Gründen des Grundwasserschutzes. Die Maßnahmen sind notwendig, um die Ziele nach EG-Wasserrahmenrichtlinie und Nitratrichtlinie hinsichtlich der Nitratbelastung des Grundwassers zu erreichen und auf Dauer einzuhalten. Die Ausweisung dieser "roten Gebiete" mit Stand 12/2022 erfolgte durch das LANUV NRW nach den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) vom 10.08.2022. Grundlage für die Ausweisung sind die Grundwassermessstellen des Ausweisungsmessnetzes nach § 4 AVV GeA. Dieses Messnetz enthält alle Messstellen des WRRL-Messnetzes Qualität (WRRL-Messstellen) und des EUA-/Nitrat-Messnetzes, sofern sie den Anforderungen nach Anlage 1 AVV GeA entsprechen. Nach § 3 und § 5 AVV GeA muss bei der Ermittlung der Nitratkonzentrationen in Gebieten, in denen denitrifizierende Verhältnisse (Nitratabbau) im Grundwasser vorliegen, gemäß Anlage 2 der Grundwasserverordnung (GrwV) der Nitratgehalt im Grundwasser vor der Denitrifikation nach der bestverfügbaren Methodik berechnet werden. Dieser Wert muss entsprechend - sofern höher – anstelle der Nitratkonzentration berücksichtigt werden. Ausgangsflächen für die Ausweisung sind die Grundwasserkörper nach EG-Wasserrahmenrichtlinie der dritten Zustands- und Trendbewertung, in denen eine Nitratbelastung oder ein anhaltend steigender Nitrattrend aktuell besteht (Datengrundlage WRRL-Messstellen des 3. Monitoringzyklus 2013-2018). Zusätzlich müssen Grundwasserkörper (GWK) berücksichtigt werden, innerhalb derer eine Messstelle des Ausweisungsmessnetzes mit landwirtschaftlichem Nutzungseinfluss eine Überschreitung des Nitratschwellenwertes oder einen steigenden Nitrattrend oder unter Berücksichtigung der Denitrifikation (s.o.) eine Überschreitung des Nitratschwellenwertes aufweist. Im nächsten Schritt erfolgt innerhalb dieser betroffenen GWK eine Abgrenzung zwischen belasteten und unbelasteten Teilgebieten (immissionsbasierte Abgrenzung). Dazu werden neben den an den Messstellen des Ausweisungsmessnetzes gemessenen Nitratkonzentrationen (2016-2019) hydrogeologische, hydraulische oder hydrogeologische und hydraulische Kriterien auf Grundlage von Grundwassergleichenkarten, einer modellierten Grundwasseroberfläche des Landes, und hydrogeologischen Karten verwendet. Die so abgegrenzten belasteten Teilgebiete werden als mit Nitrat belastete Gebiete nach § 13a DüV ausgewiesen. Sofern ein Anteil von mindestens 20 Prozent einer landwirtschaftlichen Referenzparzelle (in NRW: Feldblock) innerhalb eines belasteten Gebiets liegt, wird entsprechend § 7 AVV GeA deren Gesamtfläche den mit Nitrat belasteten Gebieten zugerechnet. Zur Klärung der Betroffenheit der einzelnen landwirtschaftlichen Flächen ab 01.01.2025 dient das Thema "Betroffene Feldblöcke (09/2024) innerhalb der mit Nitrat belasteten Gebiete (01/2025)". Auf den innerhalb der mit Nitrat belasteten Gebiete liegenden landwirtschaftlichen Flächen bestehen nach § 13a DüV strengere Anforderungen für die Düngung aus Gründen des Grundwasserschutzes. Die Maßnahmen sind notwendig, um die Ziele nach EG-Wasserrahmenrichtlinie und Nitratrichtlinie hinsichtlich der Nitratbelastung des Grundwassers zu erreichen und auf Dauer einzuhalten. Die Ausweisung dieser "roten Gebiete" mit Stand 12/2022 erfolgte durch das LANUV NRW nach den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) vom 10.08.2022. Grundlage für die Ausweisung sind die Grundwassermessstellen des Ausweisungsmessnetzes nach § 4 AVV GeA. Dieses Messnetz enthält alle Messstellen des WRRL-Messnetzes Qualität (WRRL-Messstellen) und des EUA-/Nitrat-Messnetzes, sofern sie den Anforderungen nach Anlage 1 AVV GeA entsprechen. Nach § 3 und § 5 AVV GeA muss bei der Ermittlung der Nitratkonzentrationen in Gebieten, in denen denitrifizierende Verhältnisse (Nitratabbau) im Grundwasser vorliegen, gemäß Anlage 2 der Grundwasserverordnung (GrwV) der Nitratgehalt im Grundwasser vor der Denitrifikation nach der bestverfügbaren Methodik berechnet werden. Dieser Wert muss entsprechend - sofern höher – anstelle der Nitratkonzentration berücksichtigt werden. Ausgangsflächen für die Ausweisung sind die Grundwasserkörper nach EG-Wasserrahmenrichtlinie der dritten Zustands- und Trendbewertung, in denen eine Nitratbelastung oder ein anhaltend steigender Nitrattrend aktuell besteht (Datengrundlage WRRL-Messstellen des 3. Monitoringzyklus 2013-2018). Zusätzlich müssen Grundwasserkörper (GWK) berücksichtigt werden, innerhalb derer eine Messstelle des Ausweisungsmessnetzes mit landwirtschaftlichem Nutzungseinfluss eine Überschreitung des Nitratschwellenwertes oder einen steigenden Nitrattrend oder unter Berücksichtigung der Denitrifikation (s.o.) eine Überschreitung des Nitratschwellenwertes aufweist. Im nächsten Schritt erfolgt innerhalb dieser betroffenen GWK eine Abgrenzung zwischen belasteten und unbelasteten Teilgebieten (immissionsbasierte Abgrenzung). Dazu werden neben den an den Messstellen des Ausweisungsmessnetzes gemessenen Nitratkonzentrationen (2016-2019) hydrogeologische, hydraulische oder hydrogeologische und hydraulische Kriterien auf Grundlage von Grundwassergleichenkarten, einer modellierten Grundwasseroberfläche des Landes, und hydrogeologischen Karten verwendet. Die so abgegrenzten belasteten Teilgebiete werden als mit Nitrat belastete Gebiete nach § 13a DüV ausgewiesen. Sofern ein Anteil von mindestens 20 Prozent einer landwirtschaftlichen Referenzparzelle (in NRW: Feldblock) innerhalb eines belasteten Gebiets liegt, wird entsprechend § 7 AVV GeA deren Gesamtfläche den mit Nitrat belasteten Gebieten zugerechnet. Zur Klärung der Betroffenheit der einzelnen landwirtschaftlichen Flächen ab 01.01.2025 dient das Thema "Betroffene Feldblöcke (09/2024) innerhalb der mit Nitrat belasteten Gebiete (01/2025)".
Die eutrophierten Gebiete wurden nach den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA 2022) auf Grundlage der Oberflächenwasserkörper-Teileinzugsgebiete abgeleitet. Grundlage für die Ausweisung sind die Monitoringergebnisse für Phosphat und ausgewählte biologische Qualitätskomponenten, die im Zeitraum 2012-2019 zur Umsetzung der EG-WRRL erhoben wurden. Für Oberflächenwasserkörper, die sowohl für Phosphat als auch eine der biologischen Komponenten in einem „nicht guten“ Zustand sind, wird außerdem der Anteil der landwirtschaftlichen Phosphoreinträge (>20% des Gesamteintrags) und deren Gesamtmenge (>20 kg/km2/a im Mittelgebirge, >5 kg/km2/a im Tiefland) betrachtet. Die Höhe der landwirtschaftlichen gegenüber den gesamten Phosphoreinträgen wurde aus der Phosphormodellierung des Kooperationsprojekts GROWA+ NRW 2021 abgeleitet (https://www.flussgebiete.nrw.de/regional-hoch-aufgeloeste-quantifizierung-der-diffusen-stickstoff-und-phosphoreintraege-ins). Nur wenn alle angegebenen Kriterien erfüllt sind, wird ein Oberflächenwasserkörper-Teileinzugsgebiet als eutrophiertes Gebiet ausgewiesen. Für die ausgewiesenen Gebiete sieht die Düngeverordnung (DüV) zusätzliche Anforderungen für die Landwirtschaft vor. Die Ermittlung der betroffenen Feldblöcke erfolgte auf Basis der von der LWK NRW bereitgestellten Feldblöcke (Stand: 09/2024) durch das LANUV NRW nach den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) vom 10.08.2022. Enthalten sind alle Feldblöcke (Stand 09/2024), die mit einem Flächenanteil von mindestens 20 Prozent innerhalb der nach §§ 8-13 AVV GeA ausgewiesenen eutrophierten Gebiete liegen. Die eutrophierten Gebiete wurden nach den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA 2022) auf Grundlage der Oberflächenwasserkörper-Teileinzugsgebiete abgeleitet. Grundlage für die Ausweisung sind die Monitoringergebnisse für Phosphat und ausgewählte biologische Qualitätskomponenten, die im Zeitraum 2012-2019 zur Umsetzung der EG-WRRL erhoben wurden. Für Oberflächenwasserkörper, die sowohl für Phosphat als auch eine der biologischen Komponenten in einem „nicht guten“ Zustand sind, wird außerdem der Anteil der landwirtschaftlichen Phosphoreinträge (>20% des Gesamteintrags) und deren Gesamtmenge (>20 kg/km2/a im Mittelgebirge, >5 kg/km2/a im Tiefland) betrachtet. Die Höhe der landwirtschaftlichen gegenüber den gesamten Phosphoreinträgen wurde aus der Phosphormodellierung des Kooperationsprojekts GROWA+ NRW 2021 abgeleitet (https://www.flussgebiete.nrw.de/regional-hoch-aufgeloeste-quantifizierung-der-diffusen-stickstoff-und-phosphoreintraege-ins). Nur wenn alle angegebenen Kriterien erfüllt sind, wird ein Oberflächenwasserkörper-Teileinzugsgebiet als eutrophiertes Gebiet ausgewiesen. Für die ausgewiesenen Gebiete sieht die Düngeverordnung (DüV) zusätzliche Anforderungen für die Landwirtschaft vor. Die Ermittlung der betroffenen Feldblöcke erfolgte auf Basis der von der LWK NRW bereitgestellten Feldblöcke (Stand: 09/2024) durch das LANUV NRW nach den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) vom 10.08.2022. Enthalten sind alle Feldblöcke (Stand 09/2024), die mit einem Flächenanteil von mindestens 20 Prozent innerhalb der nach §§ 8-13 AVV GeA ausgewiesenen eutrophierten Gebiete liegen. Die eutrophierten Gebiete wurden nach den Vorgaben der im Jahr 2022 angepassten Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung (AVV GeA) auf Grundlage der Oberflächenwasserkörper-Teileinzugsgebiete abgeleitet. Grundlage für die Ausweisung sind die Monitoringergebnisse für Phosphat und ausgewählte biologische Qualitätskomponenten, die im Zeitraum 2012-2019 zur Umsetzung der EG-WRRL erhoben wurden. Für Oberflächenwasserkörper, die sowohl für Phosphat als auch eine der biologischen Komponenten in einem „nicht guten“ Zustand sind, wird außerdem der Anteil der landwirtschaftlichen Phosphoreinträge (>20% des Gesamteintrags) und deren Gesamtmenge (>20 kg/km2/a im Mittelgebirge, >5 kg/km2/a im Tiefland) betrachtet. Die Höhe der landwirtschaftlichen gegenüber der gesamten Phosphoreinträge wurde aus der Phosphormodellierung des Kooperationsprojekts GROWA+ NRW 2021 abgeleitet (https://www.flussgebiete.nrw.de/regional-hoch-aufgeloeste-quantifizierung-der-diffusen-stickstoff-und-phosphoreintraege-ins). Nur wenn alle angegebenen Kriterien erfüllt sind, wird ein Oberflächenwasserkörper-Teileinzugsgebiet als eutrophiertes Gebiet ausgewiesen. Durch eine neue Methode in der Neufassung der AVV GeA (08/2022) hat sich der Flächenzuschnitt der eutrophierten Gebiete, insbesondere an den Rändern, leicht geändert. Für die o.g. eutrophierten Gebiete sieht die Düngeverordnung zusätzliche Maßnahmen der Landwirtschaft vor. Zur Klärung der Betroffenheit der einzelnen landwirtschaftlichen Betriebe/Flächen dient das aktualisierte Thema in Verbindung mit den Feldblöcken in ELWAS-Web.
Dargestellt wird der „maximal tolerierbare N-Saldo in kg N/(ha*a) zur Einhaltung des Grundwasserschwellenwertes von maximal 50 mg/L im Sickerwasser unterhalb der durchwurzelbaren Bodenzone“ pro Feldblock. Es handelt sich dabei um den Medianwert pro Feldblock aus dem Rechenmodell GROWA+ NRW 2021, berechnet entsprechend der Vorschrift gemäß § 7 AVV GeA und Anlage 3. Das Modellergebnis wurde im Rahmen des Projektes GROWA+ NRW 2021 durch das Forschungszentrum Jülich in einem 100 x 100 m-Raster entsprechend der in Anlage 3 der AVV GeA beschriebenen Methodik berechnet. Ausgehend von den Werten pro Rasterzelle wurden die Medianwerte pro Feldblock ermittelt. Die Medianwert-Berechnung erfolgte durch das LANUV. Der Berechnung liegen folgende Eingangsdaten zu Grunde: • Denitrifikationsbedingungen im Boden entsprechend Bodenkarte 1:50.000 (GD NRW) • nutzbare Feldkapazität entsprechend Bodenkarte 1:50.000 (GD NRW) • Durchwurzelungstiefe entsprechend Bodenkarte 1:50.000 (GD NRW) • Raster (100 x 100 m) der Landnutzung erstellt auf Basis von ATKIS-DLM und INVEKOS 2016/2017 im Rahmen des Projekts GROWA+ NRW 2021 (Thünen-Institut / Landwirtschaftskammer NRW), Stand 2019 • Langjährige mittlere Sickerwasserrate berechnet mit dem Wasserhaushaltsmodell mGROWA (FZ Jülich) pro Rasterzelle 100 x 100 m für die Zeitreihe 1991-2010, Stand 2019 • Aktuellste verfügbare landnutzungsspezifische atmosphärische N-Deposition als Hintergrundwert aus dem PINETI3-Projekt des Umweltbundesamtes, basierend auf der Zeitreihe 2010-2015 Der Datensatz enthält die Feldblöcke gemäß Feldblockstatistik NRW 2021 als Polygone (Feature in geodatabase „GLDN-Nitrataustragsgefaehrdung-nach-Par-7-AVV-GeA_EPSG25832_Geodatabase.gdb“ bzw. shape „GLDN-Nitrataustragsgefaehrdung-nach-Par-7-AVV-GeA_EPSG25832“).
Dargestellt wird der aktuelle landwirtschaftliche N-Bilanzüberschuss in kg N/(ha*a) als 4-Jahresmittelwert des Zeitraums 2016-2019 pro Referenzparzelle. Datengrundlage sind die nach Anlage 4 AVV GeA durch den DLWK ermittelten landwirtschaftlichen N-Bilanzüberschüsse pro Gemeinde aus dem Zeitraum 2016-2019 (arithmetischer Mittelwert). Die Umrechnung der N-Bilanzüberschüsse pro Gemeinde auf die landwirtschaftlichen Nutzungsflächen im Modellraster (100 x 100 m) des hydrologischen Stoffeintragsmodelles GROWA+ NRW 2021 erfolgt entsprechend der Schnittstelle RAUMIS / mGROWA-DENUZ-WEKU (s. Anlage 4) durch das LANUV NRW. Die auf diese Weise ermittelten aktuellen N-Salden (2016-2019) pro Referenzparzelle werden pro Feldblock gemäß Feldblockstatistik NRW 2021 ausgegeben. Der Datensatz enthält die Feldblöcke gemäß Feldblockstatistik NRW 2021 als Polygone (Feature in geodatabase „GLDN-Potenzielle Nitrataustraege-nach-Par-8-AVV-GeA_EPSG25832_Geodatabase.gdb“ bzw. shape „GLDN-Potenzielle_Nitrataustraege-nach-Par-8-AVV-GeA_EPSG25832“)
Ergebnisse der Teilschritte bei der Ausweisung eutrophierte Gebiete (Stand: 05/2022) des Landes NRW nach § 13a Düngeverordnung (DüV 2020). Die Tabelle enthält die Ergebnisse der Teilauswertungen zur Phosphat-Bewertung, Biologie-Bewertung und zu den signifikanten Nährstoffeinträgen gemäß AVV GeA. Enthalten sind jene OFWK, die alle Kriterien zur Ausweisung als eutrophiertes Gebiet erfüllen (für Informationen zur Vorgehensweise s. Dokument „Erläuterungen Eutrophierte Gebiete NRW (12_2022)“). Für die Phosphat- und Biologie-Bewertung ist jeweils die herangezogene WRRL-Messstelle angegeben, deren Ergebnisse ausschlaggebend für die Ausweisung waren. Die Messstellen sind auch im Geodatensatz „GLDE-Ausweisungsmessnetz-eutrophierte-Gebiete-NRW_ETRS25832_Shape.zip“ enthalten. Teilweise wurden für die Phosphat- und Biologie-Bewertung unterschiedliche Messstellen herangezogen, wenn dies aus fachlicher Sicht notwendig und sinnvoll war. Für Phosphat ist jeweils angegeben, ob bei der Ausweisung die Ergebnisse für Orthophosphat-Phosphor oder für den Ersatzparameter Gesamtphosphat-Phosphor herangezogen wurden. Bei der Biologie-Bewertung sind die Bewertungen für alle zu untersuchenden biologischen Qualitätskomponenten angegeben. Dabei ist immer mindestens eine mit „mäßig“ oder schlechter bewertet. In den letzten Spalten der Tabelle sind die Ergebnisse zum signifikanten Nährstoffeintrag angegeben, der aus der MEPhos-Modellierung (https://www.flussgebiete.nrw. de/growa-nrw-2021-4994) hervorgeht. Dabei geht es sowohl um den Anteil der landwirtschaftlichen P-Einträge am Gesamteintrag, der hier mindestens 20 % beträgt, als auch um die Höhe der landwirtschaftlichen P-Einträge, die bei Überschreitung des Ökoregion-Vergleichswertes (s. letzte Spalte) ebenfalls ein Kriterium für die Ausweisung eines OFWK-Einzugsgebietes als eutrophiertes Gebiet darstellt. Bei den OFWK, die in der Spalte „Gewässertyp“ als Talsperren-Oberlieger gekennzeichnet sind, wurden für Phosphat und Biologie die Ergebnisse der unterhalb liegenden Talsperre herangezogen (s. Schritt 6 in „Erläuterungen Eutrophierte Gebiete NRW (12_2022)“