Neubau einer Gastransportleitung - Süddeutsche Erdgasleitung (SEL), Teilabschnitt Grenze Regierungsbezirk Darmstadt (Hessen)/Karlsruhe - Grenze Regierungsbezirk Karlsruhe/Stuttgart Die terranets bw GmbH hat die Planfeststellung nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für folgendes Bauvorhaben beantragt: Geplant ist der Neubau des zweiten Teilabschnittes einer neuen Gastransportleitung „Süddeutsche Erdgasleitung – SEL“ mit einem Nenndurchmesser von 1000 mm (DN 1000) und einem Auslegungsdruck von 100 bar. Der Teilabschnitt verläuft von Mannheim-Straßenheim (Grenze zu Hessen) bis nach Hüffenhardt (Grenze Regierungsbezirk Stuttgart) über eine Länge von ca. 62 km. Die Gesamtlänge der Süddeutschen Erdgasleitung von Lampertheim in Hessen bis nach Bissingen in Bayern beträgt 250 km. Das Vorhaben umfasst die Verlegung der Gasleitung als Rohrleitung in einer Tiefe von mindestens 1,2 m inklusive der notwendigen technischen Einrichtungen wie z. B. einer Telekommunikationslinie und Absperrarmaturengruppen. Beidseitig der Leitung ist ein Schutzstreifen von je 5 m vorgesehen. Für die Zwischenlagerung der Rohre werden für die Dauer der Bauzeit von ca. einem Jahr trassennahe Rohrlagerplätze benötigt. Die Trasse verläuft südöstlich des Autobahnkreuzes Viernheim (A 6 / A 659) an der baden-württembergisch-hessischen Landesgrenze auf dem Gebiet der Stadt Mannheim und verläuft von dort aus über landwirtschaftlich genutzte Flächen östlich der Bundesautobahn A 6 und westlich der Ortschaft Straßenheim. Sodann schwenkt die Trasse südlich der L 541 nach Osten ab, um in einem Bogen südlich von Heddesheim zu verlaufen. Sie verläuft im Weiteren parallel zur vorhandenen Gasleitung RNT1 um die Ortslage Ladenburg herum und führt zwischen Ladenburg und Schriesheim westlich der A 5 nach Süden bis zur K 4142. Mit der Umgehung des Rombachs und Querung des Gewässers südlich der K 4142 schwenkt die Trasse nach Südwesten zur Ortschaft Edingen-Neckarhausen. Die Kreuzung des Neckars erfolgt entlang der Grenzen der Gemeinden Dossenheim und Edingen-Neckarhausen. Südlich des Neckars führt die Trasse durch die Gemarkungen der Gemeinde Edingen-Neckarhausen, kreuzt die Bundesautobahn A 656 und erreicht die Station „Grenzhof“ der terranets bw. Anschließend führt die Trasse über Ackerflächen ca. 2 km auf dem Gebiet der Stadt Heidelberg und erreicht das Gebiet der Stadt Eppelheim, verläuft dann entlang der Grenze zur Gemeinde Plankstadt nach Süden und Südosten bis zur Querung der K 9707. Sie kreuzt die A 5 und verläuft nach Südosten entlang der B 535 westlich von Heidelberg-Kirchheim, kreuzt die Anschlussstellen der L 598 und die Bahnlinie der „Rheintalbahn“ nördlich der Anschlussstelle der B 3 und erreicht das Heidelberger Gewerbegebiet Rohrbach-Süd. Weiter ostwärts führt die Trasse zur Kreuzung B 3 / L 594, knickt nach Süden ab und verläuft parallel zur L 594. Südlich der Ortslage Lingental führt die Trasse einige hundert Meter über das Gebiet der Gemeinde Gaiberg, erreicht wieder die Gemarkungen der Stadt Leimen und passiert die Ortslage Gauangelloch im Westen. Im Folgenden verläuft die Trasse über das Gebiet der Stadt Wiesloch, der Gemeinde Mauer, der Gemeinde Meckesheim und erreicht die Gemeinde Spechbach. Etwa 250 m südlich der Ortslage Spechbach wird die K 1480 gequert, der Verlauf führt weiter am Speißberg entlang und parallel zur Hochspannungsleitung weiter nach Südosten. Sodann erreicht die Trasse das Gebiet der Gemeinden Epfenbach und Helmstadt-Bargen, schwenkt nach Süden bis Neckarbischofsheim, verläuft dann auf dem Gebiet der Gemeinde Helmstadt-Bargen nach Nordosten, kreuzt den Gaulbach und erreicht die Grenze zum Neckar-Odenwald-Kreis, wo sie durch die Gemarkungen der Gemeinde Hüffenhardt und bis an die Grenze des Regierungsbezirks Stuttgart führt. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat festgestellt, dass für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Die primären Ziele des geplanten Forschungsprojektes sind:- Einrichtung von vegetations- und bodenkundlichen Dauerbeobachtungsflächen in verschiedenen Graslandökosystemen am Talboden der Enns - Dokumentation der Ausgangssituation im Hinblick auf Boden, Vegetation, Pflanzenartenvielfalt, Ertrag und Futterqualität - Pflanzensoziologische und ökologische Charakterisierung der Vegetation sowie Analyse der Phänophasen, Lebensformen und Lebensstrategien der Flora - Erfassung, Dokumentation, Analyse und Bewertung der Pflanzenartenvielfalt - Beschreibung des Bodens und Analyse der ökologisch relevanten Bodeneigenschaften zur Beurteilung der Standortsansprüche der Vegetation - Erstellung eines Folders, worin die Bedeutung der Landwirtschaft für die Biodiversität, Vegetationstypenvielfalt und Landschaftsästhetik in der Kulturlandschaft dargestellt werden soll.
Der Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 60 für den Geltungsbereich östlich der Marktpassage zwischen Cuxhavener Straße, Neugrabener Bahnhofstraße und der Straße Groot Enn (Bezirk Harburg, Ortsteil 718) wird festgestellt.
Die Firma Open Grid Europe GmbH (OGE) plant die Errichtung und den Betrieb der Gasversorgungsleitung Nr. 458 von Wardenburg nach Drohne (WAD) zum Transport von Erdgas (CH4) und hat die Zulassung des niedersächsischen Teils dieses Vorhabens bei der Planfeststellungsbehörde, dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), beantragt. Die WAD soll ihren Startpunkt an der Station Wardenburg haben und bis zur bestehenden Station Drohne in Nordrhein-Westfalen überwiegend parallel zur Gasversorgungsleitung Nr. 58 verlaufen. Für den Abschnitt in Nordrhein-Westfalen wird ein gesondertes Planfeststellungsverfahren durch die Bezirksregierung Detmold geführt. Die WAD wird eine Nennweite von DN 1000 haben (entspricht einem Durchmesser von ca. 1.000 mm) und kann mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck von 100 bar betrieben werden. Die Leitungsstränge werden überwiegend in offener Bauweise verlegt, einzelne Abschnitte werden in geschlossener Bauweise (bspw. mittels Horizontalbohrverfahren) errichtet. Die Erdgasleitung wird eine Länge von ca. 90 km haben. Von der Maßnahme sind in Niedersachsen Gebiete im Bereich der Gemeinde Bakum, der Gemeinde Bohmte, der Gemeinde Cappeln, der Gemeinde Emstek, der Gemeinde Garrel, der Gemeinde Steinfeld, der Gemeinde Stemwede, der Gemeinde Wardenburg, der Stadt Cloppenburg, der Stadt Damme, der Stadt Lohne und der Stadt Vechta betroffen. Errichtung und Betrieb der Leitung bedürfen der Planfeststellung gem. § 43 Abs. 1 Nr. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG). Die Antragsunterlagen enthalten unter anderem einen UVP-Bericht, einen Landschaftspflegerischen Begleitplan, Unterlagen zum speziellen Artenschutz, Natura 2000-Verträglichkeitsvoruntersuchungen sowie Fachgutachten zur EU-Wasserrahmenrichtlinie, zum Bodenschutz, zur Archäologie und zum Klimaschutz.
Die Fa. Gasunie Deutschland Transport Services GmbH (GUD) mit Sitz in Hannover plant die Errichtung und den Betrieb einer Energietransportleitung unter dem Projektnamen „ETL 179.200 Bützfleth – Deinste“ und hat gem. § 43 Abs. 1 Nr. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) die Zulassung der Leitung bei der Planfeststellungsbehörde, dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), beantragt. Die ETL 179.200 dient als zweiter Abschnitt der ETL 179 der Anbindung des noch zu errichtenden landbasierten LNG-Terminals in Bützfleth an das Fernleitungsnetz der Gasunie im Raum Deinste. Antragsgegenstand ist die Planfeststellung für die Errichtung und den Betrieb der Energietransportleitung ETL 179.200 sowie aller für den Betrieb erforderlichen Nebenanlagen gemäß § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Das Vorhaben umfasst ebenfalls alle bauzeitlich erforderlichen Flächen und Anlagen sowie die für den Betrieb der Gasfernleitung erforderliche dauerhafte Sicherung eines 10 m breiten Schutzstreifens (jeweils 5 m beidseitig der Rohrachse) und die Gewährleistung entsprechender Betriebszufahrten. Die ca. 18 km lange Leitung wird mit einem Durchmesser von DN 900 (mm), einem maximalen Betriebsdruck von 84 bar und einer Verlegetiefe von mindestens einem Meter errichtet. Das Planfeststellungsverfahren für die ETL 179.200 umfasst zudem die Erweiterung und den Betrieb der bestehenden Station Bützfleth S2 zur Anbindung der ETL 179.200 an den ersten Abschnitt des Gesamtvorhabens, die ETL 179.100, sowie die Errichtung und den Betrieb des Armaturenplatz Wiepenkathen (S3) und die Übergabestation Deinste (S4) zur Einbindung der ETL 179.200 in die bestehende Fernleitung (ETL 125) und in die noch zu errichtende Fernleitung ETL 182. Bauvorbereitende Maßnahmen sollen bereits im Zuge eines vorzeitigen Baubeginns umgesetzt werden. Die Inbetriebnahme der ETL 179.200 ist für Ende des Jahres 2026 geplant. Für die beantragte Trasse hat der Landkreis Stade mit Datum vom 28.06.2022 festgestellt, dass „insgesamt auf der Ebene der Raumordnung kein intensiver Abstimmungsbedarf erkennbar ist“ und daher auf ein Raumordnungsverfahren verzichtet. Durch das Vorhaben und / oder den Anlieferverkehr betroffen sind die Samtgemeinden Fredenbeck, Lühe und Oldendorf-Himmelpforten sowie die Hansestadt Stade, sämtlich im Landkreis Stade gelegen. Nur durch trassenferne Kompensationsmaßnahmen betroffen sind die Gemeinden Neuenkirchen und Schneverdingen im Landkreis Heidekreis sowie die Samtgemeinde Nordkehdingen im Landkreis Stade. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG). Die Antragsunterlagen enthalten unter anderem einen Erläuterungsbericht, Bauanträge für die Stationen, Anträge auf wasserrechtliche Erlaubnisse und Genehmigungen zum Gewässerausbau, Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen von naturschutzrechtlichen Ge- und Verboten, einen forstrechtlichen Antrag auf Waldumwandlungen, einen UVP-Bericht, einen Landschaftspflegerischen Begleitplan, Natura 2000-Verträglichkeitsstudien sowie Unterlagen zum Artenschutz, Bodenschutz, Gewässerschutz (Wasserrahmenrichtlinie) und Immissionsschutz. Die Antragsunterlagen konnten vom 23.04.2025 bis zum 22.05.2025 öffentlich eingesehen werden, Einwendungen konnten bis zum 23.06.2025 erhoben werden. Die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan sind mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern. Der Erörterungstermin wird durch eine Onlinekonsultation ersetzt. Im Rahmen der Onlinekonsultation werden den Teilnahmeberechtigten die sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Informationen in anonymisierter Form zugänglich gemacht (§ 27 c VwVfG in Verbindung mit § 73 Abs. 6 Satz 1 VwVfG und § 27 b Absatz 4 VwVfG). Diejenigen, die Einwendungen und Stellungnahmen eingebracht haben, sind bekannt und werden direkt informiert. Auch Betroffene, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden und die sich bislang jedoch noch nicht im Verfahren geäußert haben, können bis zum 10.09.2025 schriftlich oder per E-Mail beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie An der Marktkirche 9 38678 Clausthal-Zellerfeld E-Mail: ETL179@lbeg.niedersachsen.de ihre Betroffenheit anzeigen und den Zugang zur Onlinekonsultation beantragen. Gleiches gilt für Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen eine Entscheidung über das Vorhaben einzulegen. Den Teilnahmeberechtigten werden die Informationen zur Onlinekonsultation bis zum 11.09.2025 zugesandt. Die Informationen bestehen aus den Stellungnahmen und Einwendungen sowie den Erwiderungen der Vorhabenträgerin hierzu. Bis zum 25.09.2025 können sich die Teilnahmeberechtigten schriftlich beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie oder elektronisch unter der genannten E-Mail-Adresse dazu äußern, ob Ihre Anliegen durch die Erwiderung der Vorhabenträgerin ausreichend gewürdigt wurden. Für die Fristwahrung ist der Eingang bei der Behörde maßgeblich. Soweit keine Rückmeldung der Teilnehmenden erfolgt, bleiben die Einwendungen und Stellungnahmen vollumfänglich bestehen. Nähere Informationen sind dem Bekanntmachungstext (s. Downloaddokument) zu entnehmen.
Diese im Auftrag des Bundesverbands WindEnergie e.V. erstellte Studie erläutert die Auswirkungen des Einspeisemanagements auf die Windenergieerzeugung in den Jahren 2010 und 2011. Ecofys analysierte das Einspeisemanagement, welches Verteilnetzbetreiber (VNB) anwenden, um die Netzsicherheit zu gewährleisten. Während des EinspeiseManagement-Vorgangs regelt der Verteilnetzbetreiber temporär die Erneuerbaren Energien (EE) Anlagen in der betroffenen Netzregion ab, um eine Überlastung des Netzes zu vermeiden. Wir führten eine Bestandsaufnahme zum Einspeisemanagement der deutschen Verteilnetzbetreiber durch und entwickelten eine Methode zur Abschätzung der dadurch abgeregelten Energiemenge. Die Ergebnisse der Ausfallarbeit eines Jahres vergleichen wir regelmäßig mit den Ergebnissen der vorangegangenen Jahre, um daraus den sich ergebenden Trend abzuleiten. Bislang veröffentlichen Netzbetreiber die durch Einspeisemanagement verloren gegangene Energie nicht. Darüber hinaus untersuchte Ecofys, ob in Engpasssituationen Einspeisemanagement nach Paragraph 11 EEG durchgeführt wurde und Entschädigungen nach Paragraph 12 EEG gezahlt wurden oder ob Maßnahmen nach Paragraph 13 Abs. 2 EnWG, ohne die Möglichkeit zur Entschädigung der Anlagenbetreiber, durchgeführt wurden.
Im Rahmen der Förderung der Wasserstoffwirtschaft und der Transformation zur grünen Stahlproduktion im Saarland ist der Aufbau eines Wasserstoffleitungsnetzes geplant (mosaHYc). Teil dieses Netzes ist die neu zu errichtende etwa 21 Kilometer lange H2-Leitung (DN 600), die das Stahlwerk in Dillingen (ROGESA, die Tochter von Dillinger Hüttenwerke und Saarstahl) mit der bestehenden Pipeline Carling - Perl verbinden soll. Die Creos Deutschland Wasserstoff GmbH plant die neue H2-Leitung Leidingen - Dillingen auf deutscher Seite in einer Länge von ca. 16,5 km. Für das Vorhaben wird ein Planfeststellungsverfahren gemäß § 43l EnWG mit UVP gemäß § 7 Abs. 3 Satz 2 UVPG durchgeführt. Die Inbetriebnahme ist für das Jahr 2028 geplant.
Ziel des Modells ist die taegliche kurzfristige Prognose des mittleren Abflusses, eine Prognose des mittleren Abflusses ueber das Wochenende sowie eine ein- bis mehrstuendige Hochwasserprognose. Das Modell soll als Grundlage fuer die verbesserte energiewirtschaftliche Nutzung des Wasserdargebotes dienen.
Planfeststellungsverfahren nach §§ 43 ff. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) für den geplanten Neubau des Abschnittes Hessen-Mitte (PLB) der Spessart-Odenwald-Leitung (SPO). Bei der SPO handelt es sich um den Neubau einer ca. 117 km langen Ferngasleitung einschließlich Betriebsanlagen und Nebeneinrichtungen von Wirtheim/Biebergemünd im Main-Kinzig-Kreis bis nach Lampertheim im Kreis Bergstraße mit einer Nennweite von DN 1.000 und einer Druckstufe von PN 90, die wasserstoffready errichtet wird. Das Gesamtvorhaben umfasst vier Planungsabschnitte, wovon drei Abschnitte in Hessen liegen und verläuft in überwiegender Parallellage zur bereits vorhandenen MIDAL-Ferngasleitung (Mitte-Deutschland-Anbindungsleitung): • Hessen-Nord von Wirtheim/Biebergemünd bis Klein-Auheim/Hanau (PLA), • Hessen-Mitte von Klein-Auheim/Hanau bis Herchenrode/Modautal (PL-B), • Hessen-Süd von Herchenrode/Modautal bis Lampertheim (PL-C) und • der Abschnitt Bayern, bei dem es sich um diverse Trassenabschnitte handelt, die sich innerhalb des Abschnitts Hessen-Nord befinden (PL-D). Der hier zur Planfeststellung beantragte Abschnitt Hessen-Mitte verläuft über ca. 48,1 km von der Ortslage Klein-Auheim/Hanau im Main-Kinzig-Kreis bis zur Ortslage Herchenrode/Modautal im Landkreis Darmstadt-Dieburg. Durch das geplante Vorhaben sind Grundstücke der Stadt Hanau im Main-Kinzig-Kreis, der Kommunen Hainburg, Obertshausen und Rodgau im Kreis Offenbach sowie der Kommunen Babenhausen, Groß-Umstadt, Groß-Zimmern, Modautal, Münster, Ober-Ramstadt, Otzberg und Reinheim temporär und/oder dauerhaft betroffen. Das Stadtgebiet Dieburg im Kreis Darmstadt-Dieburg ist temporär durch Baulärm und Absenktrichter aufgrund der Bauwasserhaltung im Rahmen der Bauphase betroffen, eine unmittelbare Grundstücksinanspruchnahme ist in diesem Zusammenhang nicht vorgesehen. Zum Vorhaben SPO, PLB Abschnitt Hessen-Mitte gehören außerdem folgende weiteren wesentlichen Bestandteile: • Kabelschutzrohre und LWL-Begleitkabel im Verlauf der Leitung • 4 Armaturengruppen in Babenhausen, Jügesheim, Groß-Umstadt und Herchenrode mit Betriebsanlagen und Zufahrten • Anschlussleitungen von den Armaturengruppen in Jügesheim, Groß-Umstadt und Herchenrode zu den Anschlusspunkten der nachgelagerten Netzbetreiber • Rohrlagerplätze zur temporären Lagerung von Rohr- und Baustellenmaterial • Schutzeinrichtungen gegen Hochspannungsbeeinflussung • temporäre Arbeits- und Baustelleneinrichtungsflächen, Zuwegungen • Maßnahmen für die Bauwasserhaltung und Druckprüfung
Origin | Count |
---|---|
Bund | 98 |
Kommune | 1 |
Land | 143 |
Wissenschaft | 2 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 3 |
Förderprogramm | 88 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 13 |
Umweltprüfung | 124 |
unbekannt | 14 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 144 |
offen | 97 |
unbekannt | 2 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 238 |
Englisch | 15 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 38 |
Datei | 3 |
Dokument | 126 |
Keine | 79 |
Unbekannt | 1 |
Webdienst | 2 |
Webseite | 69 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 99 |
Lebewesen und Lebensräume | 141 |
Luft | 70 |
Mensch und Umwelt | 243 |
Wasser | 84 |
Weitere | 233 |