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s/enng/EnWG/gi

Ueberpruefung des Wirtschaftlichkeitsgebots des EnEG bei neuen Anforderungen der Waermeschutzverordnung 1999

Vegetationsdynamik in regelmäßig gemähten Dauerwiesen, Streuwiesen, Niedermooren und Grünlandbrachen (Vegdyn)

Die primären Ziele des geplanten Forschungsprojektes sind:- Einrichtung von vegetations- und bodenkundlichen Dauerbeobachtungsflächen in verschiedenen Graslandökosystemen am Talboden der Enns - Dokumentation der Ausgangssituation im Hinblick auf Boden, Vegetation, Pflanzenartenvielfalt, Ertrag und Futterqualität - Pflanzensoziologische und ökologische Charakterisierung der Vegetation sowie Analyse der Phänophasen, Lebensformen und Lebensstrategien der Flora - Erfassung, Dokumentation, Analyse und Bewertung der Pflanzenartenvielfalt - Beschreibung des Bodens und Analyse der ökologisch relevanten Bodeneigenschaften zur Beurteilung der Standortsansprüche der Vegetation - Erstellung eines Folders, worin die Bedeutung der Landwirtschaft für die Biodiversität, Vegetationstypenvielfalt und Landschaftsästhetik in der Kulturlandschaft dargestellt werden soll.

Ersatzneubau der 110-kV-Freileitung Cloppenburg/West - Essen

Die Avacon Netz GmbH hat für das o. g. Verfahren die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Cappeln (Oldenburg), Essen (Oldenburg), Großenkneten, Lastrup sowie Cloppenburg beansprucht. Die vorliegende Planung umfasst die Erhöhung der Systemanzahl (Stromkreise) von einem System auf zwei Systeme an der bestehenden 110-kV-Freileitung Cloppenburg/West – Essen (LH-14-114) durch einen Ersatzneubau, um die Übertragungskapazität an der Bestandsleitung zu steigern. Hierfür ist es erforderlich, die alten Masten größtenteils durch neue standortgleiche und standortnahe Masten zu ersetzen. Die Höhe der Masten bleibt zum Teil gleich, nur wenige Masten werden etwas höher. Somit vergrößert sich der Schutzstreifen nur minimal. Darüber hinaus kommt es aufgrund technischer Aspekte und Optimierungsbedarf in Teilbereichen zu geringfügigen Verschiebungen der Trassenachse bzw. zu Verschiebungen der Masten. Zwischen den Umspannwerken (UW) Cloppenburg und Essen verläuft die 1-systemige 110-kV-Freileitung Cloppenburg/West – Essen (LH-14-114) der Avacon Netz GmbH. Die Bestandsleitung von rund 13 km besteht zum jetzigen Zeitpunkt aus 35 Masten, die alle innerhalb des Landkreises Cloppenburg stehen. Die Trasse verläuft durch die Stadt Cloppenburg (UW Cloppenburg – Mast 6), Gemeinde Cappeln (Oldenburg) (Mast 7 – 14) und Gemeinde Essen (Oldenburg) (Mast 24-35). Im Zuge des Ersatzneubaus kommt es zu einer Zweiteilung der Leitung. Grund hierfür ist das neu zu errichtende UW Cappeln_West der TenneT TSO GmbH im Bereich der Trassenachse, in welches die Leitung ein- und abgeführt wird. Zudem weicht die Nummerierung der Maste der Bestandsleitung und der Neubauleitung stark voneinander ab.

Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb einer Gasversorgungsleitung in den Landkreisen Wittmund, Friesland, Ammerland, Oldenburg sowie der Stadt Oldenburg der Open Grid Europe GmbH

Die Firma Open Grid Europe GmbH (OGE) plant die Errichtung und den Betrieb der Gasversorgungsleitung Nr. 459 von Etzel nach Wardenburg (EWA) zum Transport von Erdgas (CH4) und hat die Zulassung dieses Vorhabens bei der Planfeststellungsbehörde, dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), beantragt. Die EWA soll ihren Startpunkt am Gasspeicher in Etzel haben und bis zur bestehenden Verdichterstation Wardenburg überwiegend parallel zur NETRA (Leitung Nr. 59) verlaufen. Die EWA wird eine Nennweite von DN 1200 haben (entspricht einem Durchmesser von ca. 1.200 mm) und kann mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck von 100 bar betrieben werden. Die Leitungsstränge werden überwiegend in offener Bauweise verlegt, einzelne Abschnitte werden in geschlossener Bauweise (bspw. mittels Horizontalbohrverfahren) errichtet. Die Erdgasleitung wird eine Länge von ca. 60 km haben. Von der Maßnahme sind Gebiete im Bereich der Gemeinde Friedeburg, der Gemeinde Zetel, der Gemeinde Bockhorn, der Stadt Varel, der Gemeinde Wiefelstede, der Gemeinde Bad Zwischenahn, der Gemeinde Edewecht, der Stadt Oldenburg und der Gemeinde Wardenburg betroffen. Errichtung und Betrieb der Leitung bedürfen der Planfeststellung gem. § 43 Abs. 1 Nr. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG). Die Vorhabenträgerin OGE hat gemäß § 7 Abs. 3 des UVPG beantragt, auf die erforderliche Umweltverträglichkeitsvorprüfung zu verzichten und eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Die Planfeststellungsbehörde hat den Antrag als zweckmäßig erachtet. Für das Vorhaben besteht dementsprechend die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Antragsunterlagen enthalten unter anderem einen UVP-Bericht, einen Landschaftspflegerischen Begleitplan, Unterlagen zum speziellen Artenschutz, Natura 2000-Verträglichkeitsvoruntersuchungen sowie Fachgutachten zur EU-Wasserrahmenrichtlinie, zum Bodenschutz, zur Archäologie und zum Klimaschutz. Der Planfeststellungsbeschluss und die wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Errichtung und zum Betrieb der „Gasversorgungsleitung Nr. 459 Etzel-Wardenburg“ (EWA), wurden auf Antrag der Open Grid Europe GmbH, Kallenbergstraße 5, 45141 Essen (Vorhabenträgerin) am 17.01.2025 erteilt. Nähere Informationen können der Bekanntmachung der Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses (als Download) entnommen werden.

Rückblick EnMK23 – Gespräch mit Minister Prof. Dr. Armin Willingmann Herr Prof. Willingmann, die Energieministerkonferenz 2023 war die erste ihrer Art. Wie ist sie entstanden? Und wie kam es zum Vorsitz von Sachsen-Anhalt? Die Energieministerkonferenzen 2023 fanden nicht in der Landeshauptstadt Magdeburg, sondern an zwei verschiedenen Standorten in Sachsen-Anhalt statt. Warum? Energieministerkonferenz 2023 im März in Merseburg Energieministerkonferenz 2023 im September in Wernigerode Was sind für Sie die wichtigsten Punkte, die die Energieministerkonferenz 2023 erreichen konnte? Wie wichtig war der Vorsitz für Sachsen-Anhalt und für die Landesregierung? Welchen Stellenwert hat in Ihren Augen die ja noch neue Energieministerkonferenz innerhalb der Fachministerkonferenzen? Wofür setzt sich Sachsen-Anhalt im Nachgang zur EnMK 2023 zukünftig ein?

Willingmann: Das Thema Energie ist in den Ländern in verschiedenen Ressorts beheimatet, sehr häufig entweder in Verbindung mit Wirtschaft oder mit Umwelt. Da im Umkehrschluss also nicht alle Wirtschafts- oder Umweltminister mit Energie zu tun haben, gab es bereits bis 2022 ein gesondertes Treffen der Energieministerinnen und -minister, um die spezifischen Belange zu erörtern. Doch das Thema Energie hat für uns in Deutschland seit Beginn der 2020er Jahre zunehmend an Bedeutung gewonnen. Das haben wir ja schon 2021 gemerkt, als die Energiepreise stiegen. Darüber hinaus stehen natürlich die Ausstiegsszenarien an: raus aus der Atomkraft, raus aus der Steinkohle, raus aus der Braunkohle. Kurzum, in Hannover, in der letzten Sitzung im Jahr 2022, haben wir beschlossen, das Treffen in eine förmliche Konferenz umzuwandeln und Sachsen-Anhalt als erstes Vorsitzland bestimmt. So ist die erste Energieministerkonferenz in Sachsen-Anhalt entstanden, hatten wir 2023 sozusagen „den Hut auf“, um die Beratungen vorzubereiten. Willingmann: Die Sitzungen der Energieministerkonferenz wurde von meiner Seite aus bewusst an zwei Standorte gelegt, mit denen sich sehr klar energiepolitische Schwerpunktthemen verbinden lassen. Zum einen Merseburg im Frühjahr, ganz in der Nähe unseres großen InfraLeuna-Chemieparks. Hier konnten wir die Problematik rund um Energiepreise sichtbar machen: Was macht eigentlich ein Land, das eine energieintensive Industrie hat, wenn sich die Preise so entwickeln, wie sie sich entwickelt haben? Und wenn möglicherweise − das war ja nicht auszuschließen vor einem Jahr − auch Versorgungsprobleme entstehen könnten, weil Russland den Gashahn zudreht? Zudem kann Leuna auch als Blaupause für die Weiterentwicklung der deutschen Chemieindustrie dienen – von grünem Wasserstoff bis hin zur Bioökonomie. Zum anderen Wernigerode im Herbst. Diese touristische Region mit hohem Waldanteil sollte das Thema Ausbau der erneuerbaren Energien widerspiegeln. Hier wollten wir unter anderem sichtbar machen, dass der Umstieg von fossilen auf regenerative Energieträger nur durch hohe Akzeptanz zu machen ist. Manche Menschen empfinden den Umbau als Bedrohung oder stören sich daran, dass in ihrer Nähe ein Windpark entsteht. Aber die große Mehrheit weiß natürlich, dass wir in Bezug auf Energie unabhängig werden müssen und den Ausbau der erneuerbaren Energien brauchen. Drei Punkte waren uns besonders wichtig: Bezahlbare Energiepreise, der Ausbau der erneuerbaren Energien und eine faire Verteilung der Netzentgelte. Um das etwas näher zu erläutern: Wir wissen, dass unsere Industrie, aber auch starke gewerbliche und handwerkliche Unternehmen, im Moment unter den hohen Energiepreisen ächzen. Daher halten wir übergangsweise einen gestützten Strompreis für erforderlich, einen staatlich subventionierten Preis, der dazu beiträgt, dass die Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben. Wir konnten uns einstimmig auf einen so genannten Transformations- oder Brücken- oder Industriestrompreis verständigen. Zudem haben wir uns damit auseinandergesetzt, wie die staatlichen Preisbestandteile bei der Energie künftig auszugestalten sind. Als wir in früheren Zeiten sehr, sehr günstig vor allem Gas aus Russland bezogen haben, konnte man alle möglichen Zusatzbelastungen auf den Energiepreis draufpacken und hatte dadurch staatliche Einnahmen − wie Steuern, Übertragungsnetzentgelte, EEG-Umlagen und vieles mehr. Das ist jetzt anders. Jetzt haben wir Energiepreise, die sich ein Stück weit mit dem decken, was auch unsere europäischen Nachbarn zu zahlen haben – allerdings immer noch belastet mit zusätzlichen staatlichen Abgaben. Dadurch steigt der eigentliche Beschaffungspreis, und deshalb müssen die staatlichen Preisbestandteile reduziert werden. Wir haben uns also dafür eingesetzt, dass beispielsweise die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß gesenkt wird. Ebenso, dass die Netzentgelte reduziert werden, also das, was wir alle dafür zahlen müssen, damit das Netz der erneuerbaren Energien ausgebaut wird. Und siehe da: Die Themen, die wir bei der Energieministerkonferenz diskutiert und in Beschlüsse gefasst haben, sind tatsächlich sofort von politischer Seite in Berlin aufgenommen worden. Die Bundesregierung hat sich bereits verständigt, die Stromsteuer zu senken und zudem über das Energiewirtschaftsgesetz für das Jahr 2024 in Aussicht gestellt, die Netzentgelte fairer zu verteilen. Willingmann: Der Premieren-Vorsitz war für Sachsen-Anhalt eine große Ehre. Der Vorsitz hat ja vor allem die Funktion, die 16 Bundesländer mit ihren sehr unterschiedlichen Interessen zu einen und deren Sprachrohr zu sein. Ebenso wichtig war es, die richtigen Themen zu setzen und dafür zu sorgen, dass dortige Beschlüsse in der Bundesrepublik gehört und umgesetzt werden. Sowohl die Themen, die wir als Sachsen-Anhalt in die Energieministerkonferenz eingebracht haben, als auch das, was wir mit den Kolleginnen und Kollegen diskutiert haben, hat sehr große praktische Auswirkungen gehabt. Bezahlbare Energiepreise, der Ausbau der erneuerbaren Energien und eine Reduzierung der Netzentgelte − das alles sind Ergebnisse, für die wir uns durchaus mal auf die Schulter klopfen dürfen. Da haben wir einiges erreicht. Willingmann: Ich glaube, sie gehört jedenfalls aktuell zu den Konferenzen, deren Beratungen auf breites Interesse in der Öffentlichkeit stoßen. . Selbstverständlich haben alle Fachministerkonferenzen ihre Berechtigung und viele von ihnen greifen ja schon auf eine mehrere Jahrzehnte dauernde Tradition zurück. Diese Tradition haben wir noch nicht. Aber die Notwendigkeit, sich prominent mit Energiethemen zu beschäftigen und die dafür verantwortlichen Ministerinnen und Minister regelmäßig zusammenzuführen, wird, glaube ich, allseits erkannt. Das ist keine Veranstaltung, bei der es nett ist, sich zweimal im Jahr zu treffen und im Kollegenkreis auszutauschen. Hier geht es um harte politische Fragen mit hoher Relevanz für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft. Das sehen Sie auch daran, dass die Energieministerkonferenz in diesem Jahr gleich viermal getagt hat – zusätzlich zu den zwei turnusmäßigen Sitzungen noch einmal im Juli gemeinsam mit den Fachministerkonferenzen aus Umwelt und Wirtschaft. Und im November gemeinsam mit den Wirtschaftsministern und mit Bundesminister Robert Habeck in Berlin, um die Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Klima- und Transformationsfonds zu besprechen. Solche Sonderministerkonferenzen werden in ruhigeren Zeiten sicherlich wieder etwas zurückgefahren, aber Sie sehen daran den Stellenwert des Themas Energie. Die Energieministerkonferenz wird sich etablieren, davon bin ich überzeugt. Willingmann: Wir haben die Themen, die nicht der Bund, sondern wir als Land zu regeln haben, auch weiterhin im Fokus. Beispielsweise führen wir in Sachsen-Anhalt als drittes Bundesland ein Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz ein. Wir möchten sicherstellen, dass Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger, in deren Nähe große Windenergieanlagen oder Photovoltaikparks entstehen, angemessen an den Erträgen beteiligt werden. Sie bekommen Geld in die Gemeindekasse oder einen reduzierten Strompreis. Das soll auch die Akzeptanz des anstehenden, weiter beschleunigten Ausbaus der erneuerbaren Energien steigern. Eine bundesgesetzliche Regelung dafür wird es nicht geben. Also müssen alle 16 Bundesländer das einzeln für sich entscheiden. Meine Aufgabe habe ich in diesem Jahr darin gesehen, die 16 Landesregelungen nah aneinander heranzuführen. Auch dabei hilft so eine Ministerkonferenz.

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und EEWärmeG-Durchführungsverordnung (EEWärmeG-DV Bln)

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1. November 2020 in Kraft getreten. Das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) treten damit außer Kraft. Durch das GEG werden EnEG, EnEV und EEWärmeG in einem Gesetz zusammengeführt. Es wird ein einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden geschaffen. Wie das bisherige Energieeinsparrecht für Gebäude enthält das neue GEG Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Die nachfolgenden Ausführungen und Materialien zum EEWärmeG werden lediglich übergangsweise noch auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt weitergeführt. Das EEWärmeG-Durchführungsgesetz Berlin (EEWärmeG-DG Bln) stellte die gesetzliche Grundlage für eine EEWärmeG-Durchführungsverordnung (EEWärmeG-DV Bln) dar. Diese sollte den Vollzug des EEWärmeG sicherstellen und vereinfachen. Zuständig für den Vollzug des EEWärmeG und der darauf beruhenden Durchführungsverordnung in Berlin waren die Bauaufsichtsämter in den Bezirken. Die Eigentümer neuer Gebäude mussten in der Regel anerkannte Sachverständige einbeziehen. Entsprechend der angewendeten Form der erneuerbaren Energien bzw. Ersatzmaßnahmen waren Vordrucke von den Eigentümern neuer Gebäude auszufüllen. Gemäß den Vorschriften der EEWärmeG-DV bescheinigten Sachverständige, Sachkundige bzw. Fachbetriebe die Angaben. Die zuständigen Bauaufsichtsämter in den Bezirken überprüften die Nachweise über die Einhaltung der Voraussetzungen des EEWärmeG stichprobenartig. Die auszufüllenden Vordrucke sowie ein dazugehöriges Merkblatt stehen unter den nachfolgenden Links zur Verfügung. Vordrucke zur EEWärmeG-DV Bln Rechtsvorschriften Gesetz zur Durchführung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes im Land Berlin (EEWärmeG-DG Bln) Verordnung zur Durchführung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes im Land Berlin (EEWärmeG-DV Bln) Informationsportal Erneuerbare Energien Informationen zum EEWärmeG Vollzug der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Berlin EnEV – Energieeinsparung in Gebäuden

Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 60 Hamburg

Der Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 60 für den Geltungsbereich östlich der Marktpassage zwischen Cuxhavener Straße, Neugrabener Bahnhofstraße und der Straße Groot Enn (Bezirk Harburg, Ortsteil 718) wird festgestellt.

SÖF: Entwicklung eines Nachhaltigen Lebensmittelgesetzes (NLG) als Analogie zum Erneuerbaren Energie Gesetz (EEG) der Energiewirtschaft, Teilprojekt C: Biodiversitätsrichtlinien

380-kV-Leitung Haddorfer See - Meppen (Bl. 4201) ergänzt um 380-kV-Ltg Wesel-Meppen GA7 Haddorfer See-Meppen DB2 weiterhin ergänzt um DB 4

Die Amprion GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund hat für das oben genannte Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 43 S. 1. Nr. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Bei diesem Projekt handelt es sich um die Errichtung und den Betrieb einer 380-kV-Höchstspannungsfreileitung. In Zusammenhang mit der Errichtung der Höchstspannungsfreileitung sollen Änderungen an der 110-KV-Hochspannungsfreileitung Anschluss Hanekenfähr und der 110-kV-Bahnstromleitung Salzbergen-Haren durchgeführt werden. Für die Errichtung der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 3b des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), alte Fassung (a.F) in Verbindung mit Ziffer 19.1.1 der Anlage 1 zum UVPG a.F.. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Emslage, Groß Hesepe, Dalum, Wachendorf, Lohne, Elbergen, Bernte, Leschede, Emsbüren, Drievorden, Schüttdorf, Ahlde, Salzbergen, Samern, Ohne Getelo, Gildehaus, Schwefingen, Nordhorn, Vierhöfen, Hesepe, Engden, Ringe, Hoogstede, Osterwald, Emlichheim, Wietmarschen, Neuenhaus und Steinau beansprucht. Darüber hinaus erfolgt ein Teil der Kompensation im Kompensationsflächenpool der Niedersächsischen Landesforsten „Heidfeld“ in den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim. Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist die Errichtung und der Betrieb einer in Nord-Süd-Richtung verlaufenden rund 57 Kilometer langen 380-kV-Höchstspannungsfreileitung vom Punkt Meppen (Mast 344) bis zum Punkt Haddorfer See (Mast 203). Eine Realisierung mit Erdkabeln ist in den Antragsunterlagen nicht vorgesehen. Der beantragte Leitungsabschnitt ist Teil des Neubauprojektes Dörpen West – Niederrhein, das sich in insgesamt acht planfestzustellenden Abschnitte gliedert; sechs Abschnitte in Nordrhein-Westfalen und zwei Abschnitte in Niedersachsen. Der Bundesgesetzgeber hat im Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (EnLAG) die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf für das Leitungsvorhaben festgestellt. Das Vorhaben ist auf der gesamten Länge eine der Pilotstrecken nach § 2 EnLAG (a.F.), die der bundesweiten Erprobung von Erdkabeln beim Betrieb von Höchstspannungsleitungen dienen sollen. Die plangegenständliche Leitung verläuft durch den Landkreis Emsland und die Grafschaft Bentheim. Sie beginnt im Gebiet der Stadt Meppen, verläuft dann durch die Gemeinden Emsbüren, Geeste und Wietmarschen und die Stadt Lingen (Ems), die Gemeinden Salzbergen und Twist sowie die Samtgemeinde Schüttorf. Sie berührt dabei die Gebiete Emslage, Groß Hesepe, Dalum, Wachendorf, Lohne, Elbergen, Bernte, Leschede, Emsbüren, Drievorden, Schüttdorf, Ahlde, Salzbergen, Samern und Ohne. Im Rahmen des Neubaus werden zwei bestehende 110-kV-Leitungen teilweise zurückgebaut: 1. Leitungen Salzbergen – Haren, Nr. 0541, der Deutschen Bahn (DB) Netz Service GmbH, von Punkt Lohne bis Punkt Dalum 2. Leitung eines regionalen Versorgers, ebenfalls von Punkt Lohne bis Punkt Dalum In Zusammenhang mit dem Rückbau der DB Leitung Nr. 0541 wird ein 110-kV- Mast neu errichtet. Erreicht werden soll mit diesem Vorhaben die Erhöhung der Übertragungskapazität zwischen der nordwestlichen Küstenregion und der Region Niederrhein. Die 380-kV-Verbindung dient vor allem dem Abtransport der Energie aus Offshore- und Onshore-Windparks. ERGÄNZUNG 1. DECKBLATTÄNDERUNG Die Planunterlagen sind auf der Internetseite des zentralen UVP-Portals des Landes Niedersachen unter folgender Internetadresse: https://uvp.niedersachsen.de über den Pfad „UVP-Kategorien – Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen“ unter dem Titel „380-kV-Ltg Wesel-Meppen 1. Planänderung Abschnitt Haddorfer See-Meppen“ zugänglich. ERGÄNZUNG 2. DECKBLATTÄNDERUNG, VERFAHREN NACH § 73 Abs. 8 VwVfG Die bei Einleitung des Verfahrens vorliegenden Planungen haben bereits vom 26.09.2017 bis einschließlich 25.10.2017 in den Gemeinden Emsbüren, Geeste, Salzbergen, Twist und Wietmarschen, den Samtgemeinden Emlichheim, Land Hadeln, Neuenhaus, Salzhausen, Schüttorf und Uelsen sowie den Städten Bad Bentheim, Lingen, Meppen und Nordhorn ausgelegen. Die ursprüngliche Planung hat sich auch aufgrund der zur damaligen Auslegung vorgetragenen Äußerungen geändert bzw. ist ergänzt und aktualisiert worden. Die 2. Deckblattänderung umfasst die folgenden Maßnahmen: • Reduzierung der Masthöhen der Maste Nr. 238, 239, 246, 252, 253, 254 • Geringfügige Verschiebung des Maststandortes Nr. 253 auf dem Gebiet der Gemeinde Emsbüren • Änderung des Masttyps und der Höhe von Mast Nr. 3449 (DB Energie) auf dem Gebiet der Gemeinde Geeste • Anpassung des Schutzstreifens im Mastbereich Nr. 232 - 238 • Korrektur von Angaben in den Mastschemazeichnungen und der Masttabelle des Antrags vom 29.05.2015 • Aktualisierte Darstellung der Richtfunkstrecke im Mastbereich 302 Von der Änderung betroffen sind Grundstücke in den Gemeinden Emsbüren und Geeste. Einzelheiten sind aus den geänderten Planunterlagen ersichtlich. ERGÄNZUNG 3. DECKBLATTÄNDERUNG Die Planunterlagen sind auf der Internetseite des zentralen UVP-Portals des Landes Niedersachen unter folgender Internetadresse: https://uvp.niedersachsen.de über den Pfad „UVP-Kategorien – Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen“ unter dem Titel „380-kV-Ltg Wesel-Meppen GA 7 Haddorfer See-Meppen DB 3“ zugänglich. ERGÄNZUNG 4. DECKBLATTÄNDERUNG, VERFAHREN NACH § 73 Abs. 8 VwVfG In der 4. Deckblattänderung erfolgt eine Berücksichtigung der im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgetragenen Einwendungen Privater und der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange. Hierbei erfolgen keine Änderungen von Leitungseinführung, Maststandorten, - höhen oder anderer technischer Parameter. Inhalt der beantragten 4. Deckblattänderung ist die Aktualisierung der umweltfachlichen Unterlagen im Genehmigungsabschnitt. Eine Beteiligung Betroffener gemäß § 43b EnWG i. V. m. § 73 Abs. 8 VwVfG erfolgte mit Schreiben vom 15.02.2024. Diese konnten bis zum 06.03.2024 eine Einwendung oder Stellungnahme übermitteln. In den Unterlagen des vorliegenden Antrags ist die beantragte Trasse in rot dargestellt. Änderungen im Rahmen der 2. Deckblattänderung sind grün dargestellt, während der entfallende ursprüngliche Planungsstand durch grüne Kreuze markiert ist. Die im Rahmen der vorhergehenden 1. Deckblattänderung erfolgten Änderungen sind zudem in blau dargestellt. Die Änderungen aufgrund der 4. Deckblattänderung erfolgte in magentafarbener Schrift.

380-kV-Leitung EnLAG 16, Abschnitt 3, Umspannanlage Lüstringen bis Punkt Königsholz

Die Amprion GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund, hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Das Gesamtprojekt beinhaltet den Neubau einer ca. 70 km langen Höchstspannungsleitung zwischen Gütersloh (Nordrhein-Westfalen) und Wehrendorf in Niedersachsen. Das in der Anlage zum Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) unter der Nummer 16 festgelegte Leitungsvorhaben umfasst insgesamt vier Genehmigungsabschnitte. Hiervon verlaufen zwei auf dem Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW): GA 1 und GA 2; sowie zwei auf dem Gebiet des Landes Niedersachsen: der antragsgegenständliche GA 3 vom Pkt. Königsholz an der Landesgrenze zu NRW bis zur Umspannanlage Lüstringen mit einer Länge von ca. 25,5 km sowie der GA 4, der Gegenstand eines eigenen Planfeststellungsverfahrens sein wird. Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Kerßenbrock, Wellingholzhausen, Peingdorf und Vessendorf in der Stadt Melle, in den Gemarkungen Bissendorf, Holte-Sünsbeck, Natbergen, Stockum-Gut und Uphausen-Eistrup in der Gemeinde Bissendorf, in den Gemarkungen Allendorf, Borgloh-Wellendorf, Ebbendorf, Uphöfen in der Gemeinde Hilter, in den Gemarkungen Schinkel, in der Gemarkung Voxtrup in der Stadt Osnabrück sowie in der Gemarkung Holsten-Mündrup in der Stadt Georgsmarienhütte sowie nur für Zuwegungen in der Gemarkung Aschen in der Stadt Dissen beansprucht. Für Ersatzaufforstungsmaßnahmen außerhalb des Trassenverlaufs werden Grundstücke in der Gemarkung Scharmbeck der Gemeinde Faßberg, Baven und Oldendorf in der Gemeinde Südheide, Hohnebostel und Langlingen der Gemeinde Langlingen in der Samtgemeinde Flotwedel, Hohne der Gemeinde Hohne in der Samtgemeinde Lachendorf und Eversen in der Stadt Bergen beansprucht. Die vorliegende Planung umfasst: Errichtung und Betrieb der 380-kV-Leitung Wehrendorf – Lüstringen im Genehmigungsabschnitt 3 zwischen dem Pkt. Königsholz an der Landesgrenze zwischen Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen (Stadt Melle) und der UA Lüstringen (Stadt Osnabrück). Die Höchstspannungsleitungsverbindung soll auf Grundlage des durch das EnLAG vorgegebenen Pilotcharakters auf einer Strecke von ca. 25,5 km als Kombination aus Freileitung und Teilerdverkabelung (TEV) umgesetzt werden. Die TEV wird als Pilotstrecke auf einer Länge von ca. 8,9 km realisiert. Für die Verbindung von Freileitung und Erdkabel ist eine sogenannte Kabelübergabestation (KÜS) erforderlich, die den Übergang der Stromleiter in das Erdreich sicherstellt. Gleichzeitig werden im Zuge dieses Planfeststellungsverfahrens mehrere Rückbau- und Teilrückbaumaßnahmen sowie Änderungen beantragt: Insgesamt gliedert sich das Projekt GA 3 zwischen dem Pkt. Königsholz (Landesgrenze NRW/NDS) und der UA Lüstringen in insgesamt acht Maßnahmen bzw. Maßnahmenbündel. Die Maßnahme I stellt die Fortführung der in den nordrhein-westfälischen Abschnitten GA 1 (UA Gütersloh – Pkt. Hesseln) und GA 2 (Pkt. Hesseln - Pkt. Königsholz) ebenfalls als Bl. 4210 bezeichneten Freileitung dar. An der Landesgrenze am Pkt. Königsholz werden aus NRW zwei 380-kV- und zwei 110-kV-Stromkreise übergeben und auf dem Neubau Richtung Nordwesten bis zur KÜS Steingraben bzw. Pkt. Steingraben weitergeführt. Die KÜS Steingraben (Stations-Nr. 01232) beschreibt die Maßnahme II und dient dem Systemübergang zwischen Freileitung und Erdkabel. Das Erdkabel Bl. 4252 zwischen der KÜS Steingraben und der UA Lüstringen ist die Maßnahme III und umfasst zwei 380-kV-Stromkreise. Die 380-kV-Stromkreise von der Landesgrenze bis zur UA Lüstringen der Maßnahmen I bis III dienen dazu, die bestehende 110-/220-kV-Höchstspannungsfreileitung Bl. 2310 zu ersetzen. Der Rückbau der Bl. 2310 beschreibt die Maßnahme IV. Die Bestandsleitung Bl. 2310 trägt heute den zu ersetzenden 220-kV-Stromkreis und einen 110-kV-Stromkreis. Die Maßnahme V beschreibt die Anpassungen an der 110-kV-Hochspannungsleitung Bl. 0226. Im Bereich Allendorf knüpft im Bestand die zwei 110-kV-Stromkreise tragende Bl. 0226 an die 110-kV-Stromkreise der Bl. 2310 und der Bl. 1123 an. Zukünftig wird diese Anknüpfung der 110-kV-Stromkreise ca. 700 m weiter östlich am Pkt. Allendorf Ost an der neuen 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Bl. Rückbau 110-/220-kV-Freileitung, Bl. 2310 4210 stattfinden. Auf diesen ca. 700 Metern (räumliche Distanz zwischen Pkt. Allendorf und Pkt. Allendorf Ost) wird die Bl. 0226 zurückgebaut und für die Anknüpfung an die neue Bl. 4210 ein neuer 110-kV-Mast am Pkt. Allendorf Ost errichtet. In der KÜS Steingraben werden von den auf der neuen Freileitung Bl. 4210 geführten zwei 380-kV- und zwei 110-kV-Stromkreisen nur die beiden 380-kV-Stromkreise verkabelt. Die beiden 110-kV-Stromkreise werden an dem im Nahbereich der KÜS Steingraben liegenden Pkt. Steingraben auf die bestehende 30-/110-kV-Freileitung Bl. 1123 ab- und in nördlicher Richtung bis zur UA Lüstringen als Freileitung weitergeführt. Derzeitig werden auf der Bl. 1123 ein 110-kV- und abschnittsweise ein 30-kV-Stromkreis geführt, die dann zukünftig durch die beiden am Pkt. Steingraben von der Bl. 4210 abgeführten 110-kV Stromkreise ersetzt und bis zum Pkt. Voxtrup Süd auf der 110-kV-Spannungsebene betrieben werden. Südlich des Pkt. Steingraben muss das bis zum Pkt. Allendorf parallel zur Bl. 2310 verlaufenden Teilstück der Bl. 1123 zurückgebaut werden, da die Bl. 1123 in Teilen im zukünftigen Trassenraum der geplanten Leitung steht. Die Anpassungen der Bl. 1123 werden in der Maßnahme VI zusam-mengefasst. Im Bereich Pkt. Voxtrup Süd enden derzeit die Bestandsleitungen der Bl. 2310 und Bl. 1123 und übergeben die Stromkreise an die Bl. 2476 und Bl. 0089, die diese bis in die UA Lüstrin-gen einführen. Durch den Rückbau der Bl. 2310, von der aus die beiden Stromkreise auf die Bl. 2476 heute umgelegt werden, werden dann auf der Bl. 2476 die Gestängeplätze dieser beiden Stromkreise frei. Diese werden zukünftig von den 110-kV-Stromkreisen der ange-passten Bl. 1123, die dann am Pkt. Voxtrup Süd auf die Bl. 2476 umgelegt wird, weiter ge-nutzt. Dadurch entsteht zwischen der Landesgrenze und der UA Lüstringen über die Bl. 4210, Bl. 1123 und Bl. 2476 eine durchgehende Verbindung von zwei 110-kV-Stromkreisen. Die nötigen Anpassungen an der Bl. 2476 stellen die Maßnahme VII dar. Durch die Umlegung der beiden 110-kV-Stromkreise der angepassten Bl. 1123 auf die Bl. 2476 kommt es zu Minderabständen der einzelnen Leiterseile auf einem Spannfeld der Bl. 0768, die am Pkt. Voxtrup Süd ebenfalls zwei 110-kV-Stromkreise an die Bl. 2476 übergibt. Um diese Minderabstände zu vermeiden, werden die Leiterseile eines 110-kV-Stromkreises der Bl. 0768 in diesem Spannfeld ausgetauscht und mit angepasster Zugspannung neu ver-legt. Diese Anpassung der Bl. 0768 beschreibt die Maßnahme VIII. Zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung wird anstelle des bisherigen Mastes Nr. 52 der Bl. 2310 ein Provisorium (Mast P 52) im bestehenden Schutzstreifen hergestellt. Mit dem Vorhaben ist die erlaubnispflichtige Benutzung von Gewässern (Einleitungen) verbunden. Über deren Gestattung entscheidet die Planfeststellungsbehörde im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens im Planfeststellungsbeschluss oder durch gesonderten Bescheid.

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