Am 5. September 2013 legte die von der Bundesregierung beauftragte Monopolkommission ihr viertes Sondergutachten nach § 62 des Energiewirtschaftsgesetzes mit dem Titel "Energie 2013: Wettbewerb in Zeiten der Energiewende" vor. Die Analyse des deutschen Strom- und Gasmarktes beleuchtet Wettbewerbs- und Effizienzprobleme auf unterschiedlichen Märkten des Energiesektors und enthält zahlreiche Vorschläge zur effizienten Lösung bestehender Probleme. In einem Schwerpunkt befasst sich die Monopolkommission mit der Ausgestaltung der Energiewende. Die Monopolkommission schlägt unter anderem vor, die Förderung erneuerbarer Energien auf ein wettbewerbliches und technologieneutrales Quotenmodell nach schwedischem Vorbild umzustellen.
Der Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 60 für den Geltungsbereich östlich der Marktpassage zwischen Cuxhavener Straße, Neugrabener Bahnhofstraße und der Straße Groot Enn (Bezirk Harburg, Ortsteil 718) wird festgestellt.
Planfeststellungsverfahren für die 380-kV-Leitung Conneforde – Cloppenburg – Merzen, Planfeststellungsabschnitt 3a: Neubau und Betrieb der LH-14-047 (110-kV) von Mast 42N – Umspannwerk (UW) Garrel_Ost, Anpassung der LH-14-142 (110-kV) sowie Rückbau der LH-14-056 (110-kV) Die TenneT TSO GmbH hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Für das Vorhaben besteht eine gesetzlich festgelegte Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die TenneT TSO GmbH hat das Entfallen der standortbezogenen Vorprüfung (§ 7 Abs. 2 i. V. m. der Nummer 19.1.4 der Anlage UVPG) gemäß § 7 Abs. 3 UVPG beantragt. Das Entfallen der Vorprüfung und die direkte Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung sind zweckmäßig. Es wird daher ohne Durchführung einer UVP-Vorprüfung eine Umweltverträglichkeits-prüfung durchgeführt. Diese Entscheidung ist nicht selbständig anfechtbar. Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Emstek (Gemeinde Emstek), Garrel (Gemeinde Garrel) und Cloppenburg (Stadt Cloppenburg) beansprucht. Die vorliegende Planung umfasst das Projekt Conneforde - Cloppenburg – Merzen (CCM), welches zwei Maßnahmen beinhaltet: Den Ersatz der bestehenden 220-kV-Freileitung zwischen Conneforde und Cloppenburg durch eine 380-kV-Leitung (Maßnahme 51a) und Neubau einer 380-kV-Leitung zwischen Cloppenburg und Merzen (Maßnahme 51b). Die Landkreisgrenze zwischen Cloppenburg und Osnabrück ist hierbei auch die Grenze der Zuständigkeit der TenneT TSO GmbH, im Landkreis Osnabrück ist der Übertragungsnetzbetreiber Amprion zuständig. Das Projekt CCM schließt die „Lücke“ im Übertragungsnetz (Höchstspannungsnetz: 380-kV und 220-kV Spannungsebene) zwischen dem Umspannwerk (UW) Conneforde und dem neu zu errichtenden UW in Merzen. Der Lückenschluss dient der - Steigerung der Kapazität im Übertragungsnetz und der Entlastung bestehender Höchstspannungsleitungen insbesondere in Nord-Süd-Richtung, - der Verknüpfung des Verteilnetzes (Hochspannungsebene, i.d.R. 110-kV Spannungsebene) mit dem Übertragungsnetz und - dem Anschluss des Offshore-Netzanschlusssystems NOR-7-1 (BorWin5) am UW Garrel Ost. Die Gesamtlänge des Projektes CCM beträgt ca. 125 km, darunter fallen ca. 98 km auf die Regelzone der TenneT TSO GmbH als Vorhabenträgerin. Diese 98 km teilen sich auf ca. 79 km für Maßnahme 51a und ca. 19 km für Maßnahme 51b (bis zur Regelzonengrenze) auf. Die Vorhabenträgerin hat das Projekt CCM innerhalb ihrer Regelzone in sechs Planfeststellungsabschnitte unterteilt. Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Abschnitt 3a. Dieser beinhaltet den Neubau und Betrieb der 110-kV-Leitung LH-14-047 als Hochspannungsfreileitung von Mast 42N bis zum UW Garrel_Ost, die Anpassung der Leitungsführung der 110-kV-Leitung LH-14-142 von Mast 1 bis Mast 40N und von Mast 8 bis Mast 43, sowie Rückbau der 110-kV-Leitung LH-14-056 von Mast 40 bis zum UW Cloppenburg_Ost. Weitere Inhalte sind die erforderlichen Provisorien und die außerhalb des Trassenbereichs liegenden Kompensationsflächen. Der Neubau der Leitung LH-14-047 beginnt am Mast 41, nördlich des geplantes Umspannwerkes Garrel_Ost in der Ortslage Garrel und verläuft in südlicher Richtung bis zum UW Garrel_Ost. Zum Neubau der LH-14-047 gehört auch ein kurzer Abschnitt der Leitung LH-14-142. Dieser beginnt am Mast 7 in der Ortslage Garrel und verläuft bis zum Mast 43 der neuen Leitung LH-14-047. Anschließend werden beide Leitungen auf einem gemeinsamen Gestänge bis zum UW Garrel_Ost geführt. Die Masten 42 und 43 der alten Leitung LH-14-047 werden rückgebaut. Zwischen den neu zu errichtenden Masten 49 und 50 kreuzt die neue Leitung LH-14-047 in der Ortslage Garrel die L871 (Beverbrucher Straße). Im weiteren Verlauf in Richtung Süden wird zwischen den Masten 50 und Mast 51 das DC-Erdkabel der Offshoreverbindung BorWin 5 der TenneT Offshore GmbH gekreuzt. Die Anpassung der Leitungsführung der Leitung LH-14-142 in östlicher Richtung wird durch die Errichtung der Masten 40N und 1 realisiert. Zwischen dem Mast 1 und 2 in der Ortslage Garrel wird die K167 (Beverbrucher Damm) gekreuzt. Ein kurzer Abschnitt der Leitung LH-14-142, zwischen Mast 7 und dem Mast 43 der neuen Leitung LH-14-047, wird bauzeitig zusammen mit dem Neubau der LH-14-047 errichtet. Der Rückbau der Leitung LH-14-056 beginnt bei Mast 40 in der Ortslage Garrel und verläuft bis zum UW Cloppenburg_Ost in der Ortslage Cloppenburg. Die Leitung verläuft in südlicher Richtung in Orientierung an die bestehende 220-kV-Leitung (LH-14-206). Zwischen den Masten 45 und 46 kreuzt die Leitung in der Ortslage Garrel die L871 (Großenknetener Straße). Im weiteren Verlauf in Richtung Süden, wird zwischen den Masten 56 und 57 in der Ortslage Garrel die K167 (Beverbrucher Damm gekreuzt. Anschließend wird zwischen den Masten 75 und 76 in der Ortslage Cloppenburg die B213 (Alhorner Straße) gekreuzt. Mit dem Vorhaben ist die erlaubnispflichtige Benutzung von Gewässern (Entnahme und Einleitungen) verbunden. Über deren Gestattung entscheidet die Planfeststellungsbehörde im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens im Planfeststellungsbeschluss oder durch gesonderten Bescheid.
Die TenneT TSO GmbH, Bernecker Str. 70, 95448 Bayreuth (Vorhabenträgerin) hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Für das Vorhaben besteht eine gesetzlich festgelegte Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 6 i.V.m. Ziffer 19.1.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Cloppenburg, Lastrup, Essen (Oldenburg), Borg, Emstek, Großenkneten und Cappeln beansprucht. Die vorliegende Planung umfasst zwei Maßnahmen: Den Ersatz der bestehenden 220-kV-Freileitung zwischen Conneforde und Cloppenburg durch eine 380-kV-Leitung (Maßnahme 51a) und Neubau einer 380-kV-Leitung zwischen Cloppenburg und Merzen (Maßnahme 51b). Die Landkreisgrenze zwischen Cloppenburg und Osnabrück ist hierbei auch die Grenze der Zuständigkeit der TenneT TSO GmbH, im Landkreis Osnabrück ist die Übertragungsnetzbetreiberin Amprion zuständig. Das Projekt CCM schließt die „Lücke“ im Übertragungsnetz (Höchstspannungsnetz: 380-kV und 220-kV Spannungsebene) zwischen den Umspannwerken Conneforde und dem neu zu errichtenden Umspannwerk in Merzen. Der Lückenschluss dient der - Steigerung der Kapazität im Übertragungsnetz und der Entlastung bestehender Höchstspannungsleitungen insbesondere in Nord-Süd-Richtung, - der Verknüpfung des Verteilnetzes (Hochspannungsebene, i.d.R. 110-kV Spannungsebene) mit dem Übertragungsnetz und - dem Anschluss des Offshore-Netzanschlusssystems NOR-7-1 (BorWin5) am Umspannwerk Garrel_Ost. Die Gesamtlänge des Projektes CCM beträgt ca. 125 km, darunter fallen ca. 96 km auf die Regelzone der TenneT TSO GmbH als Vorhabenträgerin. Diese 96 km teilen sich auf ca. 77 km für Maßnahme 51a und ca. 19 km für Maßnahme 51b (bis zur Regelzonengrenze) auf. Die Vorhabenträgerin hat das Projekt CCM innerhalb ihrer Regelzone in sechs Planfeststellungsabschnitte unterteilt. Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Abschnitt 4. Dieser beinhaltet den Neubau der 380-kV-Leitung Conneforde – Cloppenburg – Merzen vom Umspannwerk Cappeln_West (Gemeinde Cappeln) bis zur Landkreisgrenze der Landkreise Cloppenburg und Osnabrück, südlich von Essen (Oldb.) mit der Leitungsnummer LH-14-326. Es werden 49 neue Masten gebaut. Diese werden vollständig im Landkreis Cloppenburg errichtet und verlaufen durch die Gemeinden Cappeln, Stadt Cloppenburg, Lastrup und Essen (Oldenburg). Darüber hinaus befinden sich vom Mast 46 eine Seilzugfläche, eine Abspannfläche und eine temporäre Zuwegung im Landkreis Osnabrück, Gemeinde Menslage. Die Gesamtlänge des Planfeststellungsabschnitts beträgt ca. 19 km.
Planfeststellungsverfahren für die 380-kV-Leitung Conneforde – Cloppenburg – Merzen, Planfeststellungsabschnitt 2: Mast 46 Höhe Kayhauserfeld/Düwelshoopsmoor – Mast 111 Höhe Letherfeld/Beverbruch Die TenneT TSO GmbH hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Für das Vorhaben besteht eine gesetzlich festgelegte Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 6 in Verbindung mit Ziffer 19.1.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Wiefelstede, Rastede, Bad Zwischenahn, Edewecht (alle Landkreis Ammerland), Varel Land (Landkreis Friesland), Altenoythe, Bösel, Garrel (alle Landkreis Cloppenburg), Wardenburg, Großenkneten (alle Landkreis Oldenburg) und Neuemoor (Landkreis Leer) beansprucht. Die vorliegende Planung umfasst das Projekt Conneforde - Cloppenburg – Merzen (CCM), welches zwei Maßnahmen beinhaltet: Den Ersatz der bestehenden 220-kV-Freileitung zwischen Conneforde und Cloppenburg durch eine 380-kV-Leitung (Maßnahme 51a) und Neubau einer 380-kV-Leitung zwischen Cloppenburg und Merzen (Maßnahme 51b). Die Landkreisgrenze zwischen Cloppenburg und Osnabrück ist hierbei auch die Grenze der Zuständigkeit der TenneT TSO GmbH, im Landkreis Osnabrück ist der Übertragungsnetzbetreiber Amprion zuständig. Das Projekt CCM schließt die „Lücke“ im Übertragungsnetz (Höchstspannungsnetz: 380-kV und 220-kV Spannungsebene) zwischen dem Umspannwerk (UW) Conneforde und dem neu zu errichtenden UW in Merzen. Der Lückenschluss dient der - Steigerung der Kapazität im Übertragungsnetz und der Entlastung bestehender Höchstspannungsleitungen insbesondere in Nord-Süd-Richtung, - der Verknüpfung des Verteilnetzes (Hochspannungsebene, i.d.R. 110-kV Spannungsebene) mit dem Übertragungsnetz und - dem Anschluss des Offshore-Netzanschlusssystems NOR-7-1 (BorWin5) am UW Garrel Ost. Die Gesamtlänge des Projektes CCM beträgt ca. 125 km, darunter fallen ca. 98 km auf die Regelzone der TenneT TSO GmbH als Vorhabenträgerin. Diese 98 km teilen sich auf ca. 79 km für Maßnahme 51a und ca. 19 km für Maßnahme 51b (bis zur Regelzonengrenze) auf. Die Vorhabenträgerin hat das Projekt CCM innerhalb ihrer Regelzone in sechs Planfeststellungsabschnitte unterteilt. Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Abschnitt 2. Der Abschnitt 2 beginnt südlich des Mastes 46 und östlich der Ortslage Kayhausen und endet nördlich des Mastes 111 Höhe Letherfeld nördlich der Ortslage Beverbruch. Dieser Abschnitt beinhaltet den Neubau der 380-kV-Leitung Conneforde – Cloppenburg – Merzen (LH-14-324) als Freileitung mit Masten in Stahlgitterbauweise. Weiterer Bestandteil ist der Rückbau der 220-kV-Bestandsleitung (LH-14-206) vom Mast 53 östlich der Ortslage Kayhauserfeld bis zum Mast 125 südlich der Ortslage Beverbruch. Weitere Inhalte sind die Provisorien für die 220-kV und 110-kV-Bestandsleitungen – zu errichten in den Kreuzungsbe-reichen 380-kV-Neubau mit der Bestandsleitung – sowie die außerhalb des Trassenbereichs liegenden Kompensationsflächen. Die Neubauleitung verläuft aus Richtung der Bundesautobahn 28 kommend in südwestlicher Richtung auf die Woldlinie zu. Ab dem Neubaumast 53 knickt die Neubauleitung nach Süden in Richtung Kleefeld ab. Vom Neubaumast 57 aus verläuft die Neubauleitung in östliche Rich-tung nahezu parallel nördlich zum Portsloger Damm. Ab dem Neubaumast 58 bis zum Neubaumast 68 ist der Leitungsverlauf konsequent in südlicher Richtung. Von dort aus schwenkt die Neubauleitung südöstliche Richtung ab bis zum Neubaumast 72. Dabei quert sie die 220-kV-Bestandsleitung Conneforde – Cloppenburg der TenneT (LH-14-206). Vom Neubaumast 72 aus schwenkt die Neubauleitung wiederum nach Osten, knickt im Bereich Mosleshöhe nach Süden ab und quert zwischen den neu zu errichtenden Masten 73 und 74 die Bundesstraße 401. Anschließend verläuft sie zwischen den neu zu errichtenden Masten 75 bis 78 wieder in südwestlicher Richtung. Ab dem Neubaumast 78 bis zum Neubaumast 111 orientiert sich die Neubauleitung weitestgehend an der 220kV-Bestandsleitung (LH-14-206), wobei sie diese mehrfach quert. Der Planfeststellungsabschnitt 2 endet am neu zu errichtenden Mast 111. Mit dem Vorhaben ist die erlaubnispflichtige Benutzung von Gewässern (Einleitungen und temporäre Grundwasserentnahme) verbunden. Über deren Gestattung entscheidet die Planfeststellungsbehörde im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens im Planfeststellungsbeschluss oder durch gesonderten Bescheid.
Die Avacon Netz GmbH betreibt die 110-kV-Freileitung Sehnde – Peine/Ost (LH-10-1020). Die 110-kV-Freileitung LH-10-1020 Sehnde-Peine/Ost führt durch die Stadt Sehnde in der Region Hannover Richtung Osten in einem Abstand von ca. 2 Kilometer nördlich entlang des Mittellandkanals. Weiterhin quert die Leitung die Gemeinde Hohenhameln im Landkreis Peine und endet in der Stadt Peine. Die Gesamtlängenstrecke der 110-kV-Freilung beträgt 22,2 km. Die SPIE SAG GmbH, Zum Blauen See 5, 31275 Lehrte hat im Auftrage der Avacon Netz GmbH (Vorhabenträgerin) im Rahmen eines Anzeigeverfahrens gemäß § 43 f Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für die Erhöhung und Fundamentverstärkung des Mastes Nr. 35 einen Antrag auf Verzicht auf die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, gestellt. Mast Nr. 35 befindet sich in dem Stadtgebiet Peine nordwestlich von Schwicheldt in der Gemarkung Schwicheldt, Flur 8, Flurstück 4/1. Um den notwendigen Durchhang der Leiterseile auf der 110-kV-Freileitung bei einer Betriebstemperatur von 80°C zu gewährleisten muss der Mast Nr. 35 um 2 Meter erhöht werden. Aufgrund der Masterhöhung muss das Fundament bzw. die Verbindung der Masteckstile zum Fundament am Mast Nr. 35 verstärkt werden, um die dauerhafte Standsicherheit des Mastes gewährleisten zu können. Eine Betriebstemperatur von 80°C entspricht der genehmigten Höchsttemperatur der 110-kV-Freileitung. Die geplante Baumaßnahme soll innerhalb der bestehenden und damit gesicherten Leitungstrasse erfolgen. Eine darüber hinausgehende Änderung oder Erweiterung der betreffenden 110-kV-Leitung erfolgt im Rahmen dieser Maßnahme nicht. Von dem Änderungsvorhaben (einschließlich Wegenutzung) betroffen sind Grundstücke im Landkreis Peine in der Gemarkung Mehrum der Gemeinde Hohenhameln, der Gemarkung Hämelerwald in der Stadt Lehrte und der Gemarkung Schwicheldt in der Stadt Peine.
Planfeststellungsverfahren für den Neubau und den Betrieb der 380-kV-Leitung Conneforde- Cloppenburg – Merzen, Planfeststellungsabschnitt 2a: Mast 111 Höhe Letherfeld / Beverbruch – UW Garrel_Ost Die TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth hat für das oben genannte Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit den §§ 15 bis 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Stabsstelle Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Für das Vorhaben besteht eine gesetzlich festgelegte Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß § 7 Abs. 3 UVPG in Verbindung mit Ziffer 19.1.4 der Anlage 1 zum UVPG. Die Vorhabenträgerin hat das Entfallen der UVP-Vorprüfung beantragt. Das Entfallen der Vorprüfung und die direkte Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung sind zweckmäßig. Es wird daher ohne Durchführung einer UVP-Vorprüfung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Das Projekt Conneforde - Cloppenburg – Merzen (CCM) beinhaltet zwei Maßnahmen: Den Ersatz der bestehenden 220-kV-Freileitung zwischen Conneforde und Cloppenburg durch eine 380-kV-Leitung (Maßnahme 51a) und Neubau einer 380-kV-Leitung zwischen Cloppenburg und Merzen (Maßnahme 51b). Die Landkreisgrenze zwischen Cloppenburg und Osnabrück ist hierbei auch die Grenze der Zuständigkeit der TenneT TSO GmbH, im Landkreis Osnabrück ist der Übertragungsnetzbetreiber Amprion zuständig. Das Projekt CCM schließt die „Lücke“ im Übertragungsnetz (Höchstspannungsnetz: 380-kV und 220-kV Spannungsebene) zwischen den Umspannwerken Conneforde und dem neu zu errichtenden Umspannwerk in Merzen. Der Lückenschluss dient der - Steigerung der Kapazität im Übertragungsnetz und der Entlastung bestehender Höchstspannungsleitungen insbesondere in Nord-Süd-Richtung, - der Verknüpfung des Verteilnetzes (Hochspannungsebene, i.d.R. 110-kV Spannungsebene) mit dem Übertragungsnetz und - dem Anschluss des Offshore-Netzanschlusssystems NOR-7-1 (BorWin5) am Umspannwerk Garrel_Ost. Die Gesamtlänge des Projektes CCM beträgt ca. 125 km, darunter fallen ca. 96 km auf die Regelzone der TenneT TSO GmbH als Vorhabenträgerin. Diese 96 km teilen sich auf ca. 77 km für Maßnahme 51a und ca. 19 km für Maßnahme 51b (bis zur Regelzonengrenze) auf. Die Vorhabenträgerin hat das Projekt CCM innerhalb ihrer Regelzone in sechs Planfeststellungsabschnitte unterteilt. Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Abschnitt 2a. Der Planfeststellungsabschnitt 2a liegt vollständig im Landkreis Cloppenburg in der Gemeinde Garrel. Für das Neubaubauvorhaben im Planfeststellungsabschnitt 2a einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemeinde Wiefelstede (Gemarkung Wiefelstede), in der Gemeinde Garrel (Gemarkung Garrel), in der Stadt Friesoythe (Gemarkung Altenoythe), in der Samtgemeinde Hesel (Gemarkung Neuemoor) und in der Gemeinde Großenkneten (Gemarkung Großenkneten) benötigt. Der Freileitungsneubau beinhaltet das Spannfeld der Freileitung zwischen Mast 111 (Höhe Letherfeld / Beverbruch) und dem Portal der Kabelübergangsanlage Beverbruch, die Kabelübergangsanlage selbst und ein 380-kV Erdkabelsystem zwischen der Kabelübergangsanlage (KÜA) und dem zu errichtenden Umspannwerk Garrel_Ost und umfasst ca. 4 km. Weiterer Bestandteil ist ein nördlich der KÜA vorgelagertes Leitungsprovisorium zur temporären Anbindung der KÜA an die bestehende 220-kV-Leitung Conneforde-Cloppenburg/Ost (LH14-206). Weitere Inhalte sind die außerhalb des Trassenbereiches liegenden Kompensationsflächen. Die Neubauleitung beginnt am Mast 111, Höhe Letherfeld / Beverbruch, läuft östlich zu den beiden Bestandsleitungen (220-kV und 110-kV) parallel in südlicher Richtung und endet am Portal der neu geplanten KÜA Beverbruch. Der Freileitungsabschnitt ist ca. 300 m lang. Ein nördlich dem KÜA Portal vorgelagertes Leitungsprovisorium soll die Kabelübergangsanlage an die bestehende 220-kV Bestandsleitung temporär anbinden. Dieses Provisorium unterquert dabei die bestehende 110-kV-Bestandsleitung. Das 380-kV-Erdkabel selbst verläuft ab der Kabelübergangsanlage zunächst in südliche Richtung, knickt in Richtung Westen ab und kreuzt den Beverbrucher Damm. Westlich des Beverbrucher Damms verläuft das Kabel in süd-südwestliche Richtung, knickt wieder nach Westen ab und kreuzt die Südstraße und den Feldweg. Westlich des Feldwegs verläuft das Kabel weiter in südliche Richtung, kreuzt die L871 (Beverbrucher Straße) und die Vehne und bindet hinter dieser Kreuzung am Kabelendverschluss des UW Garrel_Ost an. Die Länge des Erdkabelabschnitts beträgt ca. 3,6 km. Zusammen mit dem Antrag auf Planfeststellung beabsichtigt die Vorhabenträgerin die Erteilung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis nach §§ 8, 9, 10 und 15 WHG für die temporäre Grundwasserentnahme aus dem Neubau sowie zur Einleitung des geförderten Grundwassers in verschiedene oberirdische Gewässer (Bäche und Gräben) und in das Grundwasser durch Wiederversickerung / Verrieselung zu beantragen. Erforderliche wasserrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen können im Zuge des Planfeststellungsverfahrens von der Planfeststellungsbehörde gesondert im Einvernehmen mit der örtlich zuständigen Unteren Wasserbehörde erteilt werden. Auf Grundlage der Baugrundvoruntersuchung ist von der Vorhabenträgerin ein Wasserhaltungskonzept zur Vordimensionierung der benötigten Wasserhaltung inklusive der Identifikation geeigneter Einleitstellen erstellt worden. Ebenfalls werden verschiedene Ausführungsmöglichkeiten an den entsprechenden Stellen in den Planfeststellungsunterlagen in Grundzügen dargelegt, um die Möglichkeit der wasserrechtlichen Konfliktbewältigung im Wege der Planfeststellung darzustellen. Das Wasserhaltungskonzept ist Bestandteil des Antrages auf Planfeststellung.
Planfeststellungsverfahren für den Neubau und den Betrieb der 380-kV-Leitung Conneforde – Cloppenburg – Merzen (LH-14-325), Planfeststellungsabschnitt 3: Umspannwerk (UW) Garrel_Ost - UW Cappeln_West sowie Rückbau der bestehenden 220-kV-Leitung (LH-14-206) von Mast 125 (Höhe UW Garrel Ost) bis Mast 150 (UW Cloppenburg Ost) Die TenneT TSO GmbH, Bernecker Str. 70, 95448 Bayreuth (Vorhabenträgerin) hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit den §§ 5 bis 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 „Planfeststellung“, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Für das Vorhaben besteht eine gesetzlich festgelegte Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß § 6 in Verbindung mit (i.V.m.) Ziffer 19.1.1 der Anlage 1 des UVPG. Das Projekt Conneforde - Cloppenburg – Merzen (CCM) beinhaltet zwei Maßnahmen: Den Ersatz der bestehenden 220-kV-Freileitung zwischen Conneforde und Cloppenburg durch eine 380-kV-Leitung (Maßnahme 51a) und Neubau einer 380-kV-Leitung zwischen Cloppenburg und Merzen (Maßnahme 51b). Die Landkreisgrenze zwischen Cloppenburg und Osnabrück ist hierbei auch die Grenze der Zuständigkeit der TenneT TSO GmbH, im Landkreis Osnabrück ist der Übertragungsnetzbetreiber Amprion zuständig. Das Projekt CCM schließt die „Lücke“ im Übertragungsnetz (Höchstspannungsnetz: 380-kV und 220-kV Spannungsebene) zwischen dem UW Conneforde und dem neu zu errichtenden UW in Merzen. Der Lückenschluss dient der - Steigerung der Kapazität im Übertragungsnetz und der Entlastung bestehender Höchstspannungsleitungen insbesondere in Nord-Süd-Richtung, - der Verknüpfung des Verteilnetzes (Hochspannungsebene, i.d.R. 110-kV Spannungsebene) mit dem Übertragungsnetz und - dem Anschluss des Offshore-Netzanschlusssystems NOR-7-1 (BorWin5) am UW Garrel Ost. Die Gesamtlänge des Projektes CCM beträgt ca. 125 km, darunter fallen ca. 96 km auf die Regelzone der TenneT TSO GmbH als Vorhabenträgerin. Diese 96 km teilen sich auf ca. 77 km für Maßnahme 51a und ca. 19 km für Maßnahme 51b (bis zur Regelzonengrenze) auf. Die Vorhabenträgerin hat das Projekt CCM innerhalb ihrer Regelzone in sechs Planfeststellungsabschnitte unterteilt. Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Abschnitt 3. Für das Neubau- und Rückbauvorhaben im Planfeststellungsabschnitt 3 werden Grundstücke in den Gemeinden Cappeln (Oldenburg) (Gemarkung Cappeln), Emstek (Gemarkung Emstek), Garrel (Gemarkung Garrel) sowie in der Stadt Cloppenburg (Gemarkung Cloppenburg) beansprucht. Für die Wegenutzung werden Grundstücke in den Gemeinden Cappeln (Oldenburg) (Gemarkung Cappeln), Emstek (Gemarkung Emstek), Garrel (Gemarkung Garrel), Großenkneten (Gemarkung Großenkneten), Lastrup (Gemarkung Lastrup) sowie in der Stadt Cloppenburg (Gemarkung Cloppenburg) beansprucht. Die Gemeinden Cappeln (Oldenburg) (Gemarkung Cappeln), Emstek (Gemarkung Emstek), Essen (Oldenburg) (Gemarkung Essen (Oldenburg)), Großenkneten (Gemarkung Großenkneten) sowie die Stadt Friesoythe (Gemarkung Altenhoythe) sind durch Kompensationsflächen, die zum Teil auch außerhalb des Trassenbereichs liegen, betroffen. Der Abschnitt 3 beginnt am neu zu errichtendem UW Garrel Ost, endet am neu zu errichtendem UW Cappeln West und umfasst ca. 25 km. Dieser Abschnitt beinhaltet den Neubau der 380-kV-Leitung (LH-14-325) zwischen den beiden UW Garrel Ost und Cappeln West, den Rückbau der 220-kV-Bestandsleitung (LH-14-206) von Mast 125 bis zum Portal im UW Cloppenburg Ost, die Mitnahme der 110-kV-Leitung (LH-14-143) des Verteilnetzbetreibers Avacon zwischen dem neuen UW Garrel Ost und dem bestehenden UW Cloppenburg Ost inkl. der Ein- und Ausschleifung der Leitung sowie die Ein- und Ausschleifung der 110-kV-Bestandsleitung (LH-14-114) in das neue UW Cappeln West zwischen den Masten 9 und 12 inkl. dem Rückbau von zwei Bestandsmasten, wodurch die Leitungen LH-14-144 und LH-14-114 neu entstehen. Weitere Gegenstände sind die Provisorien für die 220-kV-Bestandsleitung, die 110-kV Provisorien im Nahbereich des UW Cappeln West sowie die außerhalb des Trassenbereichs lie-genden Kompensationsflächen. Die Neubauleitung beginnt am Anschlussportal an der Ostflanke des UW Garrel Ost (Gemeinde Garrel). Die Leitung verläuft in südlicher Richtung, wo an Mast 3 die Mitnahme der 110-kV-Leitung (LH-14-143) beginnt. Diese wird an der Westseite des UW Garrel Ost am 110-kV Anschlussportal angeschlossen und mittels zweier Maste zum ersten gemeinsamen Mast 3 geführt. Die Leitung kreuzt die Tweeler Straße westlich der Vehne und verläuft auf gerader Strecke in Richtung Süden westlich der 220-kV-Bestandsleitung (LH-14-206). Zwischen den Neubaumasten 22 und 23 bzw. 23V werden die 220-kV-Bestandsleitung und die bestehende 110-kV-Leitung (LH-14-056) gekreuzt. Zur Realisierung der Kreuzung ist die Errichtung von Leitungsprovisorien vorgesehen. Die Leitung verläuft weiter in südöstlicher Richtung und kreuzt die B213 (Ahlhorner Straße) im Bereich Bethen. Am Mast 28 wird die 110-kV-Leitung (LH-14-143) aus der gemeinsamen Trasse ausgeschleift und auf eigenem Gestänge durch Neuerrichtung dreier 110-kV-Maste in das bestehende UW Cloppenburg Ost geführt. Die 380-kV-Neubauleitung kreuzt im weiteren Verlauf die Bahnstrecke 1502 Oldenburg – Osnabrück und verläuft in östliche Richtung parallel nördlich zur B72 (E233) bis ca. auf Höhe der bestehenden PWC-Anlage innerhalb der Gemeinde Emstek. Westlich des Parkplatzes wird die B72 gekreuzt, woraufhin die Leitung in südliche Richtung weiterverläuft und zwischen den Masten 36 und 38 ein geplantes Gewerbegebiet quert. Die Leitung verläuft weiter in westliche Richtung, knickt am Mast 44 in südliche Richtung und am Mast 46 in östliche Richtung ab. Anschließend kreuzt die Leitung die K171 (Cappelner Straße) und knickt am Mast 49 in Richtung Westen ab. Ab Mast 56 verläuft die Leitung in nordwestliche Richtung, knickt an Mast 59 in Richtung Westen und verläuft geradlinig nördlich der Gasfackelanlage Kneheim an das Portal des UW Cappeln West. Westlich des UW Cappeln West verläuft von Nord nach Süd die 110-kV-Bestandsleitung (LH-14-114). Diese wird zwischen den Masten 9 und 12 ein- bzw. ausgeschleift, wodurch die Leitungen LH-14-144 und LH-14-114 neu entstehen. Zur Realisierung der Ein- bzw. Ausschleifung wird ein Provisorium benötigt, das östlich um das neue UW führt. Der Planfeststellungsabschnitt 3 endet am neu zu errichtendem UW Cappeln West. Zusammen mit dem Antrag auf Planfeststellung beabsichtigt die Vorhabenträgerin die Erteilung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis nach §§ 8, 9, 10 und 15 WHG für die temporäre Grundwasserentnahme aus dem Neubau sowie zur Einleitung des geförderten Grundwassers in verschiedene oberirdische Gewässer (Bäche und Gräben) und in das Grundwasser durch Wiederversickerung / Verrieselung zu beantragen. Erforderliche wasserrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen können im Zuge des Planfeststellungsverfahrens von der Planfeststellungsbehörde gesondert im Einvernehmen mit der örtlich zuständigen Unteren Wasserbehörde erteilt werden. Auf Grundlage der Baugrundvoruntersuchung ist von der Vorhabenträgerin ein Wasserhaltungskonzept zur Vordimensionierung der benötigten Wasserhaltung inklusive der Identifikation geeigneter Einleitstellen erstellt worden. Ebenfalls werden ver-schiedene Ausführungsmöglichkeiten an den entsprechenden Stellen in den Planfeststellungsunterlagen in Grundzügen dargelegt, um die Möglichkeit der wasserrechtlichen Konfliktbewältigung im Wege der Planfeststellung darzustellen. Das Wasserhaltungskonzept ist Bestandteil des Antrages auf Planfeststellung.
Die Firma Gasunie Deutschland Transport Services GmbH plant die Umlegung der beiden parallel verlaufenden Erdgasleitungen ETL 03 (Bremen – Bremerhaven, DN 250) und ETL 146 (Habichthorst – Heerstedt, DN 400). Die geplanten Leitungen sollen um ca. 100 m nach Südosten verlegt werden. Die Gesamtlänge der geplanten Leitungen beträgt jeweils ca. 550 m. Diese Maßnahme ist erforderlich, da auf dem jetzigen Standort eine Supermarktkette die Erweiterung ihrer Flächen plant. Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Schwanewede im Landkreis Osterholz. Gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 UVPG besteht für ein Änderungsvorhaben, bei dem keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden ist, eine Pflicht zur Durchführung einer Vorprüfung, wenn für das Vorhaben nach Anlage 1 UVPG die angegeben Prüfwerte für die Vorprüfung erstmals oder erneut erreicht oder überschritten wird und eine Vorprüfung ergibt, dass die Änderung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann. Gemäß Nr. 19.2.4 der Anlage 1 UVPG ist für die Errichtung und den Betrieb einer Gasversorgungsleitung im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes, ausgenommen Anlagen, die den Bereich eines Werksgeländes nicht überschreiten, mit einer Länge von weniger als 5 km und einem Durchmesser von mehr als 300 mm, eine standortbezogene Vorprüfung gem. § 7 Abs. 2 UVPG durchzuführen. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
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