Der Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 60 für den Geltungsbereich östlich der Marktpassage zwischen Cuxhavener Straße, Neugrabener Bahnhofstraße und der Straße Groot Enn (Bezirk Harburg, Ortsteil 718) wird festgestellt.
Die Open Grid Europe GmbH (OGE) plant die Errichtung und den Betrieb der Gasversorgungsleitung Nr. 458 von Wardenburg nach Drohne (WAD) zum Transport von Erdgas (CH4). Die WAD soll ihren Startpunkt an der Station Wardenburg in Niedersachsen haben und bis zur bestehenden Station Drohne in Nordrhein-Westfalen überwiegend parallel zur NETRA (Leitung Nr. 58) verlaufen. Für den Abschnitt in Niedersachsen wird ein gesondertes Planfeststellungsverfahren durch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) geführt. Der Neubau ist erforderlich, damit die LNG-Mengen (Liquified Natural Gas – verflüssigtes Erdgas) aus Wilhelmshaven Richtung Süden nach Drohne (NRW) abgeführt werden können. Die neu geplante Leitung weist eine Länge von ca. 90 km auf, wird einen Durchmesser von DN 1000 haben (entspricht einem Durchmesser von ca. 1.000 mm) und kann mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck von 100 bar betrieben werden. Der Abschnitt in NRW hat dabei eine Länge von ca. 5 Kilometer und verläuft von der Landesgrenze Niedersachsen/NRW bis zur GDRM-Anlage Drohne in Stemwede. Errichtung und Betrieb der Leitung bedürfen der Planfeststellung gem. § 43 Abs. 1 Nr. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG). Von der Realisierung der Maßnahme sind in NRW Grund- bzw. Flurstücke in den Gemarkungen Dielingen und Drohne der Gemeinde Stemwede betroffen.
Mit dem am 1. November 2020 in Kraft getretenen Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG) wurden das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG) zusammengefasst: Mit dem GEG wurde das Energieeinsparrecht für Gebäude strukturell neu konzipiert und vereinheitlicht. Damit besteht für Gebäude ein abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung. Eine für Sie wesentliche Neuerung des GEG betrifft den Vollzug. Mit § 92 GEG wurde eine Erfüllungserklärung eingeführt, mit der die Einhaltung aller das jeweilige Vorhaben betreffenden Anforderungen des GEG zu bestätigen ist. Zur Umsetzung in Landesrecht befindet sich derzeit eine Durchführungsverordnung zum GEG in der Erarbeitung. In diesem Zusammenhang wird auf die Übergangsregelungen im Teil 9 des GEG und hier insbesondere auf § 111 „Allgemeine Übergangsvorschriften“ verwiesen.
Zur bedarfsgerechten Versorgung der Stadt Altentreptow einschließlich der umliegenden Gewerbegebiete, ist der Neubau einer 110 kV Freileitung erforderlich. Im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens wurde die Trasse für einen Neubau geprüft. Mit der Umweltverträglichkeitsprüfung wurden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter nach UVPG ermittelt. Die Vorzugstrasse verläuft von Zirzow westlich des Landschaftsschutzgebietes "Tollenseniederung" bis nach Altentreptow.
Diese im Auftrag des Bundesverbands WindEnergie e.V. erstellte Studie erläutert die Auswirkungen des Einspeisemanagements auf die Windenergieerzeugung in den Jahren 2010 und 2011. Ecofys analysierte das Einspeisemanagement, welches Verteilnetzbetreiber (VNB) anwenden, um die Netzsicherheit zu gewährleisten. Während des EinspeiseManagement-Vorgangs regelt der Verteilnetzbetreiber temporär die Erneuerbaren Energien (EE) Anlagen in der betroffenen Netzregion ab, um eine Überlastung des Netzes zu vermeiden. Wir führten eine Bestandsaufnahme zum Einspeisemanagement der deutschen Verteilnetzbetreiber durch und entwickelten eine Methode zur Abschätzung der dadurch abgeregelten Energiemenge. Die Ergebnisse der Ausfallarbeit eines Jahres vergleichen wir regelmäßig mit den Ergebnissen der vorangegangenen Jahre, um daraus den sich ergebenden Trend abzuleiten. Bislang veröffentlichen Netzbetreiber die durch Einspeisemanagement verloren gegangene Energie nicht. Darüber hinaus untersuchte Ecofys, ob in Engpasssituationen Einspeisemanagement nach Paragraph 11 EEG durchgeführt wurde und Entschädigungen nach Paragraph 12 EEG gezahlt wurden oder ob Maßnahmen nach Paragraph 13 Abs. 2 EnWG, ohne die Möglichkeit zur Entschädigung der Anlagenbetreiber, durchgeführt wurden.
Die Gasunie-Gruppe (N. V. Nederlandse Gasunie) plant den Bau und Betrieb von den Obertageanlagen für die Ein- und Ausspeicherung von Wasserstoff in Kavernen am Kavernenstandort Etzel auf dem Gebiet der Gemeinde Friedeburg im Landkreis Wittmund. Dafür sind folgende Maßnahmen im Rahmen dieses Projektes vorgesehen: - Verlegung von Leitungen zwischen der Obertageanlage mit den Verteilerplätzen 15 und 16. Die Gesamtlänge beträgt ca. 4,1 km. In dem Leitungsabschnitt werden zwei parallel verlaufende Leitungen mit einem Durchmesser von jeweils DN 500 verlegt. Der Betriebsdruck wird zwischen 60 bis 220 bar liegen. - Installation einer Hochfackel auf dem Platz der Obertageanlagen. Die Fackelanlage wird im Falle einer dringend erforderlichen Druckentlastung von (Teilen) der Obertageanlage eingesetzt, um ein sicheres Abfackeln von Wasserstoff gewährleisten. Zusätzlich wird die Fackel bei Inspektionen und/oder Wartungsarbeiten zur Druckentlastung benötigt. - Im Zuge der Errichtung der obertägigen Anlagen und der Verlegung der Leitungen wird mit einer baubedingten Grundwasserentnahme von ca. 1,5 Mio. m³ Wasser gerechnet. Die Notwendigkeit zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsvorprüfung ergibt sich aus folgenden Tatbeständen: - Gemäß Nr. 13.3.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ist für das Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser oder Einleiten von Oberflächenwasser zum Zwecke der Grundwasseranreicherung, jeweils mit einem jährlichen Volumen an Wasser von 100.000 m³ bis weniger als 10 Mio. m³, eine allgemeine Vorprüfung gem. § 7 Abs. 1 UVPG durchzuführen. - Gemäß Nr. 8.1.3 der Anlage 1 UVPG ist für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Beseitigung oder Verwertung fester, flüssiger oder in Behältern gefasster gasförmiger Abfälle, Deponiegas oder anderer gasförmiger Stoffe mit brennbaren Bestandteilen durch Abfackeln von Deponiegas oder anderen gasförmigen Stoffen, ausgenommen über Notfackeln, die für den nicht bestimmungsgemäßen Betrieb erforderlich sind, eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles nach § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. - Gemäß Nr. 19.2.4 der Anlage 1 UVPG ist für die Errichtung und den Betrieb einer Gasversorgungsleitung im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes, mit einer Länge von weniger als 5 km und einem Durchmesser von mehr als 300 mm, eine standortbezogene Vorprüfung gem. § 7 Abs. 2 UVPG durchzuführen. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im Prüfvermerk (Downloaddokument) eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Ziel des Modells ist die taegliche kurzfristige Prognose des mittleren Abflusses, eine Prognose des mittleren Abflusses ueber das Wochenende sowie eine ein- bis mehrstuendige Hochwasserprognose. Das Modell soll als Grundlage fuer die verbesserte energiewirtschaftliche Nutzung des Wasserdargebotes dienen.
Die primären Ziele des geplanten Forschungsprojektes sind:- Einrichtung von vegetations- und bodenkundlichen Dauerbeobachtungsflächen in verschiedenen Graslandökosystemen am Talboden der Enns - Dokumentation der Ausgangssituation im Hinblick auf Boden, Vegetation, Pflanzenartenvielfalt, Ertrag und Futterqualität - Pflanzensoziologische und ökologische Charakterisierung der Vegetation sowie Analyse der Phänophasen, Lebensformen und Lebensstrategien der Flora - Erfassung, Dokumentation, Analyse und Bewertung der Pflanzenartenvielfalt - Beschreibung des Bodens und Analyse der ökologisch relevanten Bodeneigenschaften zur Beurteilung der Standortsansprüche der Vegetation - Erstellung eines Folders, worin die Bedeutung der Landwirtschaft für die Biodiversität, Vegetationstypenvielfalt und Landschaftsästhetik in der Kulturlandschaft dargestellt werden soll.
Die Firma Open Grid Europe GmbH (OGE) plant die Errichtung und den Betrieb der Wilhelmshaven-Küstenlinie (WKL), einer Doppelleitung zum Transport von Wasserstoff (H2) und Erdgas (CH4), und hat die Zulassung dieses Vorhabens bei der Planfeststellungsbehörde, dem LBEG, beantragt. Die WKL-Erdgasleitung soll an die Gasversorgungsleitung Nr. 109 (WAL 2) im Bereich der bestehenden Gasdruckregel- und Messanlage (GDRM) Wilhelmshaven Voslapper Groden anbinden. Die WKL-Wasserstoffleitung soll ihren Startpunkt in einer Molchschleuse westlich unmittelbar neben der bestehenden GDRM Wilhelmshaven haben und bis zur GDRM Wilhelmshaven Voslapper Groden parallel zur WAL 2 verlaufen. Von dort aus sollen die beiden Stränge der WKL in Parallellage bis zum Endpunkt auf dem Gelände der Nord-West Oelleitung GmbH geführt werden. Die Einzelstränge werden eine Nennweite von jeweils DN 1 000 haben (entspricht einem Durchmesser von ca. 1 000 mm) und können mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck von 100 bar betrieben werden. Die Leitungsstränge werden überwiegend in offener Bauweise verlegt, einzelne Abschnitte werden in geschlossener Bauweise (bspw. mittels Horizontalbohrverfahren) errichtet. Die Erdgasleitung hat eine Länge von ca. 9,16 km, die Wasserstoffleitung aufgrund des unterschiedlichen Startpunktes eine Länge von ca. 11,18 km. Von der Maßnahme sind Gebiete im Bereich der Stadt Wilhelmshaven betroffen. Errichtung und Betrieb der Leitung bedürfen der Planfeststellung gem. § 43 Abs. 1 Nr. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG). Der Planfeststellungsbeschluss und die wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Errichtung und zum Betrieb der „Wilhelmshaven-Küstenlinie H2 (LNr. 501) + CH4 (LNr. 110)“ (WKL), wurden auf Antrag der Open Grid Europe GmbH, Kallenbergstraße 5, 45141 Essen (Vorhabenträgerin) am 18.03.2026 erteilt. Die Auslegung der Zulassung erfolgt gemäß § 43b Abs. 1 Nr. 3 EnWG im Internet unter www.lbeg.niedersachsen.de - Bergbau - Genehmigungsverfahren - Aktuelle Planfeststellungsverfahren und hier im UVP-Portal.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 97 |
| Europa | 2 |
| Kommune | 2 |
| Land | 145 |
| Weitere | 11 |
| Wissenschaft | 7 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 3 |
| Förderprogramm | 87 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 17 |
| Umweltprüfung | 136 |
| unbekannt | 11 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 157 |
| Offen | 96 |
| Unbekannt | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 250 |
| Englisch | 15 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 43 |
| Datei | 3 |
| Dokument | 137 |
| Keine | 79 |
| Unbekannt | 1 |
| Webdienst | 2 |
| Webseite | 71 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 107 |
| Lebewesen und Lebensräume | 218 |
| Luft | 71 |
| Mensch und Umwelt | 255 |
| Wasser | 94 |
| Weitere | 253 |