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s/enng/EnWG/gi

Abschätzung der Bedeutung des Einspeisemanagements nach Paragraph 11 EEG und Paragraph 13 Abs. 2 EnWG

Das Projekt "Abschätzung der Bedeutung des Einspeisemanagements nach Paragraph 11 EEG und Paragraph 13 Abs. 2 EnWG" wird/wurde gefördert durch: Bundesverband WindEnergie e.V.. Es wird/wurde ausgeführt durch: Ecofys Germany GmbH - Niederlassung Berlin.Diese im Auftrag des Bundesverbands WindEnergie e.V. erstellte Studie erläutert die Auswirkungen des Einspeisemanagements auf die Windenergieerzeugung in den Jahren 2010 und 2011. Ecofys analysierte das Einspeisemanagement, welches Verteilnetzbetreiber (VNB) anwenden, um die Netzsicherheit zu gewährleisten. Während des EinspeiseManagement-Vorgangs regelt der Verteilnetzbetreiber temporär die Erneuerbaren Energien (EE) Anlagen in der betroffenen Netzregion ab, um eine Überlastung des Netzes zu vermeiden. Wir führten eine Bestandsaufnahme zum Einspeisemanagement der deutschen Verteilnetzbetreiber durch und entwickelten eine Methode zur Abschätzung der dadurch abgeregelten Energiemenge. Die Ergebnisse der Ausfallarbeit eines Jahres vergleichen wir regelmäßig mit den Ergebnissen der vorangegangenen Jahre, um daraus den sich ergebenden Trend abzuleiten. Bislang veröffentlichen Netzbetreiber die durch Einspeisemanagement verloren gegangene Energie nicht. Darüber hinaus untersuchte Ecofys, ob in Engpasssituationen Einspeisemanagement nach Paragraph 11 EEG durchgeführt wurde und Entschädigungen nach Paragraph 12 EEG gezahlt wurden oder ob Maßnahmen nach Paragraph 13 Abs. 2 EnWG, ohne die Möglichkeit zur Entschädigung der Anlagenbetreiber, durchgeführt wurden.

Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 60 Hamburg

Der Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 60 für den Geltungsbereich östlich der Marktpassage zwischen Cuxhavener Straße, Neugrabener Bahnhofstraße und der Straße Groot Enn (Bezirk Harburg, Ortsteil 718) wird festgestellt.

Ueberpruefung des Wirtschaftlichkeitsgebots des EnEG bei neuen Anforderungen der Waermeschutzverordnung 1999

Das Projekt "Ueberpruefung des Wirtschaftlichkeitsgebots des EnEG bei neuen Anforderungen der Waermeschutzverordnung 1999" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau. Es wird/wurde ausgeführt durch: Ingenieurbüro Hauser.

Bebauungsplan 148 Lütt Enn Urschrift

Bebauungsplan 148 Lütt Enn Urschrift im originären Datenformat

Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb der Energietransportleitung „ETL 179.200 Bützfleth – Deinste“ der Gasunie Deutschland Transport Services GmbH im Landkreis Stade

Die Fa. Gasunie Deutschland Transport Services GmbH (GUD) mit Sitz in Hannover plant die Errichtung und den Betrieb einer Energietransportleitung unter dem Projektnamen „ETL 179.200 Bützfleth – Deinste“ und hat gem. § 43 Abs. 1 Nr. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) die Zulassung der Leitung bei der Planfeststellungsbehörde, dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), beantragt. Die ETL 179.200 dient als zweiter Abschnitt der ETL 179 der Anbindung des noch zu errichtenden landbasierten LNG-Terminals in Bützfleth an das Fernleitungsnetz der Gasunie im Raum Deinste. Antragsgegenstand ist die Planfeststellung für die Errichtung und den Betrieb der Energietransportleitung ETL 179.200 sowie aller für den Betrieb erforderlichen Nebenanlagen gemäß § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Das Vorhaben umfasst ebenfalls alle bauzeitlich erforderlichen Flächen und Anlagen sowie die für den Betrieb der Gasfernleitung erforderliche dauerhafte Sicherung eines 10 m breiten Schutzstreifens (jeweils 5 m beidseitig der Rohrachse) und die Gewährleistung entsprechender Betriebszufahrten. Die ca. 18 km lange Leitung wird mit einem Durchmesser von DN 900 (mm), einem maximalen Betriebsdruck von 84 bar und einer Verlegetiefe von mindestens einem Meter errichtet. Das Planfeststellungsverfahren für die ETL 179.200 umfasst zudem die Erweiterung und den Betrieb der bestehenden Station Bützfleth S2 zur Anbindung der ETL 179.200 an den ersten Abschnitt des Gesamtvorhabens, die ETL 179.100, sowie die Errichtung und den Betrieb des Armaturenplatz Wiepenkathen (S3) und die Übergabestation Deinste (S4) zur Einbindung der ETL 179.200 in die bestehende Fernleitung (ETL 125) und in die noch zu errichtende Fernleitung ETL 182. Bauvorbereitende Maßnahmen sollen bereits im Zuge eines vorzeitigen Baubeginns umgesetzt werden. Die Inbetriebnahme der ETL 179.200 ist für Ende des Jahres 2026 geplant. Für die beantragte Trasse hat der Landkreis Stade mit Datum vom 28.06.2022 festgestellt, dass „insgesamt auf der Ebene der Raumordnung kein intensiver Abstimmungsbedarf erkennbar ist“ und daher auf ein Raumordnungsverfahren verzichtet. Durch das Vorhaben und / oder den Anlieferverkehr betroffen sind die Samtgemeinden Fredenbeck, Lühe und Oldendorf-Himmelpforten sowie die Hansestadt Stade, sämtlich im Landkreis Stade gelegen. Nur durch trassenferne Kompensationsmaßnahmen betroffen sind die Gemeinden Neuenkirchen und Schneverdingen im Landkreis Heidekreis sowie die Samtgemeinde Nordkehdingen im Landkreis Stade. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG). Die Antragsunterlagen enthalten unter anderem einen Erläuterungsbericht, Bauanträge für die Stationen, Anträge auf wasserrechtliche Erlaubnisse und Genehmigungen zum Gewässerausbau, Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen von naturschutzrechtlichen Ge- und Verboten, einen forstrechtlichen Antrag auf Waldumwandlungen, einen UVP-Bericht, einen Landschaftspflegerischen Begleitplan, Natura 2000-Verträglichkeitsstudien sowie Unterlagen zum Artenschutz, Bodenschutz, Gewässerschutz (Wasserrahmenrichtlinie) und Immissionsschutz. Die Auslegung der Antragsunterlagen erfolgt gemäß § 43a EnWG i.V.m. § 73 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in elektronischer Form. Die Planunterlagen können hier im UVP-Portal sowie auf der Internetseite des LBEG unter http://www.lbeg.niedersachsen.de/bergbau/genehmigungsverfahren/aktuelle_planfeststellungsverfahren/ abgerufen werden. Soweit kein Internetzugang besteht, können Betroffene die Antragsunterlagen bei der zentralen Information des Landkreises Stade eingesehen werden (Eingangsbereich des Kreishauses: Gebäude C, Foyer, Am Sande 2, 21682 Stade). Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Nähere Informationen sind dem Bekanntmachungstext (untenstehendes Downloaddokument) zu entnehmen.

Ersatzneubau der 110-kV-Freileitung Cloppenburg/West - Essen

Die Avacon Netz GmbH hat für das o. g. Verfahren die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Cappeln (Oldenburg), Essen (Oldenburg), Großenkneten, Lastrup sowie Cloppenburg beansprucht. Die vorliegende Planung umfasst die Erhöhung der Systemanzahl (Stromkreise) von einem System auf zwei Systeme an der bestehenden 110-kV-Freileitung Cloppenburg/West – Essen (LH-14-114) durch einen Ersatzneubau, um die Übertragungskapazität an der Bestandsleitung zu steigern. Hierfür ist es erforderlich, die alten Masten größtenteils durch neue standortgleiche und standortnahe Masten zu ersetzen. Die Höhe der Masten bleibt zum Teil gleich, nur wenige Masten werden etwas höher. Somit vergrößert sich der Schutzstreifen nur minimal. Darüber hinaus kommt es aufgrund technischer Aspekte und Optimierungsbedarf in Teilbereichen zu geringfügigen Verschiebungen der Trassenachse bzw. zu Verschiebungen der Masten. Zwischen den Umspannwerken (UW) Cloppenburg und Essen verläuft die 1-systemige 110-kV-Freileitung Cloppenburg/West – Essen (LH-14-114) der Avacon Netz GmbH. Die Bestandsleitung von rund 13 km besteht zum jetzigen Zeitpunkt aus 35 Masten, die alle innerhalb des Landkreises Cloppenburg stehen. Die Trasse verläuft durch die Stadt Cloppenburg (UW Cloppenburg – Mast 6), Gemeinde Cappeln (Oldenburg) (Mast 7 – 14) und Gemeinde Essen (Oldenburg) (Mast 24-35). Im Zuge des Ersatzneubaus kommt es zu einer Zweiteilung der Leitung. Grund hierfür ist das neu zu errichtende UW Cappeln_West der TenneT TSO GmbH im Bereich der Trassenachse, in welches die Leitung ein- und abgeführt wird. Zudem weicht die Nummerierung der Maste der Bestandsleitung und der Neubauleitung stark voneinander ab.

380-kV-Ltg CCM PFA 3a

Planfeststellungsverfahren für die 380-kV-Leitung Conneforde – Cloppenburg – Merzen, Planfeststellungsabschnitt 3a: Neubau und Betrieb der LH-14-047 (110-kV) von Mast 42N – Umspannwerk (UW) Garrel_Ost, Anpassung der LH-14-142 (110-kV) sowie Rückbau der LH-14-056 (110-kV) Die TenneT TSO GmbH hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Für das Vorhaben besteht eine gesetzlich festgelegte Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die TenneT TSO GmbH hat das Entfallen der standortbezogenen Vorprüfung (§ 7 Abs. 2 i. V. m. der Nummer 19.1.4 der Anlage UVPG) gemäß § 7 Abs. 3 UVPG beantragt. Das Entfallen der Vorprüfung und die direkte Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung sind zweckmäßig. Es wird daher ohne Durchführung einer UVP-Vorprüfung eine Umweltverträglichkeits-prüfung durchgeführt. Diese Entscheidung ist nicht selbständig anfechtbar. Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Emstek (Gemeinde Emstek), Garrel (Gemeinde Garrel) und Cloppenburg (Stadt Cloppenburg) beansprucht. Die vorliegende Planung umfasst das Projekt Conneforde - Cloppenburg – Merzen (CCM), welches zwei Maßnahmen beinhaltet: Den Ersatz der bestehenden 220-kV-Freileitung zwischen Conneforde und Cloppenburg durch eine 380-kV-Leitung (Maßnahme 51a) und Neubau einer 380-kV-Leitung zwischen Cloppenburg und Merzen (Maßnahme 51b). Die Landkreisgrenze zwischen Cloppenburg und Osnabrück ist hierbei auch die Grenze der Zuständigkeit der TenneT TSO GmbH, im Landkreis Osnabrück ist der Übertragungsnetzbetreiber Amprion zuständig. Das Projekt CCM schließt die „Lücke“ im Übertragungsnetz (Höchstspannungsnetz: 380-kV und 220-kV Spannungsebene) zwischen dem Umspannwerk (UW) Conneforde und dem neu zu errichtenden UW in Merzen. Der Lückenschluss dient der - Steigerung der Kapazität im Übertragungsnetz und der Entlastung bestehender Höchstspannungsleitungen insbesondere in Nord-Süd-Richtung, - der Verknüpfung des Verteilnetzes (Hochspannungsebene, i.d.R. 110-kV Spannungsebene) mit dem Übertragungsnetz und - dem Anschluss des Offshore-Netzanschlusssystems NOR-7-1 (BorWin5) am UW Garrel Ost. Die Gesamtlänge des Projektes CCM beträgt ca. 125 km, darunter fallen ca. 98 km auf die Regelzone der TenneT TSO GmbH als Vorhabenträgerin. Diese 98 km teilen sich auf ca. 79 km für Maßnahme 51a und ca. 19 km für Maßnahme 51b (bis zur Regelzonengrenze) auf. Die Vorhabenträgerin hat das Projekt CCM innerhalb ihrer Regelzone in sechs Planfeststellungsabschnitte unterteilt. Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Abschnitt 3a. Dieser beinhaltet den Neubau und Betrieb der 110-kV-Leitung LH-14-047 als Hochspannungsfreileitung von Mast 42N bis zum UW Garrel_Ost, die Anpassung der Leitungsführung der 110-kV-Leitung LH-14-142 von Mast 1 bis Mast 40N und von Mast 8 bis Mast 43, sowie Rückbau der 110-kV-Leitung LH-14-056 von Mast 40 bis zum UW Cloppenburg_Ost. Weitere Inhalte sind die erforderlichen Provisorien und die außerhalb des Trassenbereichs liegenden Kompensationsflächen. Der Neubau der Leitung LH-14-047 beginnt am Mast 41, nördlich des geplantes Umspannwerkes Garrel_Ost in der Ortslage Garrel und verläuft in südlicher Richtung bis zum UW Garrel_Ost. Zum Neubau der LH-14-047 gehört auch ein kurzer Abschnitt der Leitung LH-14-142. Dieser beginnt am Mast 7 in der Ortslage Garrel und verläuft bis zum Mast 43 der neuen Leitung LH-14-047. Anschließend werden beide Leitungen auf einem gemeinsamen Gestänge bis zum UW Garrel_Ost geführt. Die Masten 42 und 43 der alten Leitung LH-14-047 werden rückgebaut. Zwischen den neu zu errichtenden Masten 49 und 50 kreuzt die neue Leitung LH-14-047 in der Ortslage Garrel die L871 (Beverbrucher Straße). Im weiteren Verlauf in Richtung Süden wird zwischen den Masten 50 und Mast 51 das DC-Erdkabel der Offshoreverbindung BorWin 5 der TenneT Offshore GmbH gekreuzt. Die Anpassung der Leitungsführung der Leitung LH-14-142 in östlicher Richtung wird durch die Errichtung der Masten 40N und 1 realisiert. Zwischen dem Mast 1 und 2 in der Ortslage Garrel wird die K167 (Beverbrucher Damm) gekreuzt. Ein kurzer Abschnitt der Leitung LH-14-142, zwischen Mast 7 und dem Mast 43 der neuen Leitung LH-14-047, wird bauzeitig zusammen mit dem Neubau der LH-14-047 errichtet. Der Rückbau der Leitung LH-14-056 beginnt bei Mast 40 in der Ortslage Garrel und verläuft bis zum UW Cloppenburg_Ost in der Ortslage Cloppenburg. Die Leitung verläuft in südlicher Richtung in Orientierung an die bestehende 220-kV-Leitung (LH-14-206). Zwischen den Masten 45 und 46 kreuzt die Leitung in der Ortslage Garrel die L871 (Großenknetener Straße). Im weiteren Verlauf in Richtung Süden, wird zwischen den Masten 56 und 57 in der Ortslage Garrel die K167 (Beverbrucher Damm gekreuzt. Anschließend wird zwischen den Masten 75 und 76 in der Ortslage Cloppenburg die B213 (Alhorner Straße) gekreuzt. Mit dem Vorhaben ist die erlaubnispflichtige Benutzung von Gewässern (Entnahme und Einleitungen) verbunden. Über deren Gestattung entscheidet die Planfeststellungsbehörde im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens im Planfeststellungsbeschluss oder durch gesonderten Bescheid.

Änderungen und Ergänzungen des Planfeststellungsantrags für den Ersatz-neubau der 110-kV-Leitung Twistetal – Paderborn/Süd (LH-11-1205) – Abschnitt B – NRW, Bez.-Reg. Arnsberg, Stadt Marsberg – Mastbereich 32-38 und 40-85 und Umbau der 110-kV-Leitung Abzweig Wrexen (LH-11-1168) beim Maststandort 58

Die Avacon Netz GmbH hat für den Ersatzneubau der 110-kV(Kilovolt)-Leitung Twistetal – Paderborn/Süd (LH-11-1205) – Abschnitt B – NRW, Regierungsbezirk Arnsberg, Stadt Marsberg - Mastbereich 32-38 und 40-85 und Umbau der 110-kV-Leitung Abzweig Wrexen (LH-11-1168) beim Maststandort 58, mit Schreiben vom 15. Juli 2022, einen Antrag auf Planfeststellung gemäß §§ 43 ff. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) gestellt. Das Planfeststellungsverfahren umfasst drei Genehmigungsabschnitte A, B, C. Der Abschnitt A verläuft auf einer Länge von etwa 9,1 km durch den Landkreis Waldeck-Frankenberg im hessischen Regierungsbezirk Kassel. Der hier relevante Abschnitt B verläuft auf einer Länge von etwa 16,6 km durch den Hochsauerlandkreis im nordrhein-westfälischen Regierungsbezirk Arnsberg auf dem Gebiet der Stadt Marsberg. Der Abschnitt C verläuft auf einer Länge von etwa 21,2 km durch den Kreis Paderborn im Regierungsbezirk Detmold. Der Genehmigungsabschnitt B des Ersatzneubaus unterteilt sich in drei Teilstücke. Aus dem Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Kassel kommend erstreckt sich das erste Teilstück, nach dem erstmaligen Überschreiten der Landesgrenze von NRW, auf einer Länge von zunächst etwa 2,58 km. Das zweite und dritte Teilstück erstreckten sich nach dem erneuten Überschreiten der Landesgrenze über eine Länge von etwa 4,84 km und etwa 9,18 km. Die Teilstücke werden von einem etwa 0,17 km und einem 0,15 km langen Teilstück unterbrochen, welche sich im Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Kassel befinden und somit im Abschnitt A beantragt werden. Nach Überschreiten der Grenze zum Landkreis Paderborn befindet sich die Leitung im Zuständigkeitsbereich des Regierungsbezirks Detmold (NRW, Abschnitt C). Die Genehmigungsabschnitte A und C sind nicht Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens. Der Ersatzneubau von 53 Masten erfolgt in der bestehenden Leitungstrasse (LH-11-1205) mit einer Verschiebung einiger Maststandorte. Alle Bestandsmasten werden zurückgebaut und das bestehende Donaumastbild bleibt erhalten. Es erfolgt zusätzlich ein Neubau als Abzweigmast am Maststandort 58 als Abzweig der 110-kV-Leitung Twistetal – Paderborn/Süd (LH-11-1205) zur 110-kV-Leitung Abzweig Wrexen (LH-11-1168), auf einem Leitungsabschnitt von etwa 0,21 km. Der Ersatzneubau des 110-kV-Freileitungsabschnittes dient der Netzoptimierung und der -anpassung an die erhöhte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen zur Erhöhung der Übertragungsnetzkapazitäten innerhalb des 110-kV-Hochspannungsnetzes. Für das Vorhaben einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden notwendigen Änderungsmaßnahmen am bestehenden Stromleitungsnetz werden Grundstücke in folgenden Gemarkungen beansprucht: Stadt Marsberg, Gemarkungen: Udorf, Erlinghausen, Niedermarsberg, Oesdorf und Meerhof. Die Bekanntmachung sowie die Antragsunterlagen der Planfeststellung waren in der Zeit vom 15.08.2022 bis einschließlich 14.09.2022 im Internet auf der Seite der Bezirksregierung Arnsberg und auch auf dem dem UVP-Portal des Landes Nordrhein-Westfalen, das im Verbundportal der Länder erreichbar ist (www.uvp-verbund.de) sowie auch im Rathaus der Stadt Marsberg einsehbar. Im Beteiligungsverfahrens sind keine Einwendungen eingegangen, so dass ein Erörterungstermin bzw. eine Onlinekonsultation zunächst entfiel. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen hat die Vorhabenträgerin die Antragsunterlagen geändert und ergänzt. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist (§ 21 Abs. 2 UVPG), das ist bis einschließlich zum 19.01.2024 schriftlich Einwendungen gegen die Unterlagen des Plans erheben, d.h. gem. § 73 Abs. 4 Satz 1 VwVfG NRW bzw. § 21 UVPG schriftlich oder zur Niederschrift, soweit sich diese auf die vorgesehenen Änderungen des Plans oder der zugehörigen Unterlage beziehen. Gegen die von den Änderungen nicht berührten Teile des Vorhabens ist nach § 22 Abs. 1 Satz 2 UVPG jedoch keine neue Einwendungsmöglichkeit eröffnet. Auf den Bekanntmachungstext wird ausdrücklich verwiesen. Bekanntmachungstext abrufbar unter Download: https://www.bra.nrw.de/-3941

110-/380-kV Höchstspannungsleitung Wehrendorf-Gütersloh (EnLAG, Vorhaben 16) Abschnitt: 3; Abschnitt: Pkt. Königsholz (Landesgrenze NRW/NDS) – UA Lüstringen: 5. Planänderung nach Beschluss

Das Planfeststellungsverfahren für den Genehmigungsabschnitt 3 wurde von der Vorhabenträgerin bei der zuständigen Planfeststellungbehörde, der Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau, gem. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) am 08.06.2022 beantragt. In der Zeit vom 04.07.2022 bis zum 03.08.2022 wurden unter dem Titel „380-kV-Leitung EnLAG16, Abschnitt 3, Umspannanlage Lüstringen bis Punkt Königsholz“ der Plan und die Antragsunterlagen zur allgemeinen Einsicht ausgelegt. Vom 17.-19.10.2023 wurde ein mehrtägiger Erörterungstermin durchgeführt. Der Planfeststellungsbeschluss wurde der Vorhabenträgerin am 31.07.2024 zugestellt und erlangte somit seine Wirksamkeit. Die öffentliche Auslegung fand vom 31.07.2024 bis einschließlich 13.08.2024 statt. Aus Gründen der Netzstabilität wurde der GA 3 prioritär von der Landesgrenze bis zur UA Lüstringen durchgeplant, um eine Leitungsverbindung zwischen Gütersloh und Osnabrück auch für den Fall einer Verzögerung des GA 4 sicherstellen zu können. Die Amprion GmbH als Vorhabenträgerin plant mit dem Genehmigungsabschnitt 3 den Bau und Betrieb der 110/380-kV Höchstspannungsleitung zwischen Pkt. Königsholz (Landesgrenze NRW/NDS) und der UA Lüstringen. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurden dazu insgesamt acht Maßnahmen bzw. Maßnahmenbündel beantragt. Die nachfolgenden Änderungen beziehen sich dabei ausschließlich auf die Maßnahme III, Bl. 4252, Neubau des 380-kV-Erdkabels zwischen der KÜS-Steingraben und der UA Lüstringen. Die vorliegende Planänderung umfasst: • Verschiebung des Mast 66 • Anpassung Maßnahmenblätter Bei der gegenständlichen Änderung der technischen Planung handelt es sich um eine Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens gem. § 76 Abs. 1 VwVfG. Die planfestgestellte 380-kV Höchstspannungsverbindung ist derzeitig weder errichtet noch in Betrieb genommen und somit noch nicht fertiggestellt. Die Voraussetzungen des § 76 Abs.1 VwVfG sind vorliegend erfüllt, da ein festgestellter Plan vorliegt. Der Planfeststellungsbeschluss erlangte am 31.07.2024 seine Wirksamkeit.

Abflussprognosemodell fuer das Einzugsgebiet der Enns und der Steyer

Das Projekt "Abflussprognosemodell fuer das Einzugsgebiet der Enns und der Steyer" wird/wurde ausgeführt durch: Universität für Bodenkultur Wien, Institut für Wasserwirtschaft, Hydrologie und konstruktiven Wasserbau (IWHW).Ziel des Modells ist die taegliche kurzfristige Prognose des mittleren Abflusses, eine Prognose des mittleren Abflusses ueber das Wochenende sowie eine ein- bis mehrstuendige Hochwasserprognose. Das Modell soll als Grundlage fuer die verbesserte energiewirtschaftliche Nutzung des Wasserdargebotes dienen.

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