Am 8. September 2016 stellte das Umweltbundesministerium (BMUB) in Berlin sein "Integriertes Umweltprogramm 2030" vor. Es enthält Vorschläge für eine umweltgerechte Wirtschafts- und Finanzpolitik, für eine Stärkung der Umweltpolitik des Bundes, für ein neues Wohlfahrtsverständnis und zur Unterstützung nachhaltigen Handelns von Bürgern und Unternehmen. In der Finanzpolitik spricht sich das Umweltprogramm für eine Weiterentwicklung der ökologischen Steuerreform aus. Dies sei ein "wesentlicher Baustein" zur Verwirklichung einer sozial-ökologischen Marktwirtschaft. Auch im Falle anderer knapper Ressourcen oder bedrohter Umweltgüter wie seltene Erden, Phosphor oder feinstaub-, hormon- oder stickstoffbelasteter Ökosysteme fehle es an Steuerungsmöglichkeiten. Mit der Sicherung und Verbesserung der Einnahmenseite öffneten sich Spielräume für die steuerliche Entlastung etwa bei den unteren und mittleren Einkommen und für den Faktor Arbeit. Zur Stärkung der Umweltpolitik des Bundes schlägt das BMUB vor, dem Bundesumweltministerium ein Initiativrecht in anderen Geschäftsbereichen der Bundesregierung einzuräumen. Ein solches Initiativrecht sei bereits heute für das Familienministerium und das Verbraucherschutzministerium in der Geschäftsordnung der Bundesregierung verankert. Zudem spricht sich das Umweltprogramm für eine deutliche Stärkung der naturnahen und ökologischen Landwirtschaft aus. Konkret schlägt das BMUB eine Beschränkung für Intensivtierhaltungsanlagen, die Erarbeitung einer Stickstoffstrategie und eine Absenkung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln vor. Durch mehrere Maßnahmen soll zudem nachhaltiges Konsumverhalten gestärkt werden. So sollen Verbraucherinnen und Verbraucher mit Hilfe eines "zweiten Preisschilds" über die Umweltkosten von besonders umweltrelevanten Produkten und Dienstleistungen (zum Beispiel Elektrogeräte) informiert werden.
Dieser Bericht analysiert die deutsche Öko-Innovationspolitik und macht Vorschläge für eine zukünftige Ausgestaltung. Zunächst werden die Hintergründe bezüglich der Bestimmungsgründe für Öko-Innovationen und Wettbewerbsfähigkeit skizziert und in die Öko-Innovationspolitik eingeordnet. In einer Bestandsaufnahme der Maßnahmen, die in Deutschland im Zusammenhang mit der Steigerung der Öko-Innovationen implementiert sind, wurden knapp 60 Maßnahmen identifiziert, die sich aus knapp 200 Einzelmaßnahmen zusammensetzen. Sie wurden in einer Datenbank dokumentiert, bezüglich verschiedener Merkmale charakterisiert und ausgewertet. Eine Analyse der Öko-Innovationspolitik zeigt Stärken und Schwächen auf, zugleich aber auch die Chancen, die mit einer Bewältigung der identifizierten Herausforderungen einhergehen. Auf den einzelnen grünen Leitmärkten sind diese Stärken und Schwächen unterschiedlich ausgeprägt. Entsprechend unterscheidet sich auch die Wett-bewerbsfähigkeit Deutschlands auf den grünen Leitmärkten. Die strategische Ausrichtung der deutschen Öko-Innovationspolitik sollte vier Bausteine miteinander verknüpfen: Etablierung lernender Politiksysteme, Integration von Innovationsaspekten in Maßnahmen der Umweltpolitik, Greening des Innovationssystems sowie Durchführung von Schlüsselmaßnahmen. Ansatzpunkt für letztere sind insbesondere eine Steigerung umweltbezogener F&E, die Förderung grüner Unternehmensgründungen, die Etablierung von Transformationslaboren in Stadt und Land, eine Plattform "Digitaler Wandel für den Umweltschutz" sowie eine Ressourcenwende in den frühen Phasen der Produktlebenszyklen. Quelle: Forschungsbericht
Siedlungs- und Verkehrsfläche Der Flächenverbrauch für Siedlungen und Verkehr hat Auswirkungen auf die Umwelt. Versiegelte Flächen schaden Böden und begünstigen Hochwasser. Die Zersiedelung erzeugt zudem mehr Verkehr. Die Bundesregierung will den Flächenverbrauch bis 2030 auf weniger als 30 ha pro Tag senken. Das integrierte Umweltprogramm des Bundesumweltministeriums formuliert für 2030 ein Ziel von 20 ha pro Tag. Anhaltender Flächenverbrauch für Siedlungs- und Verkehrszwecke In Deutschland werden stetig neue Flächen für Arbeiten, Wohnen und Mobilität belegt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts hat sich die Fläche für Siedlung und Verkehr von 1992 bis 2022 von 40.305 auf 51.903 Quadratkilometer (km²) ausgedehnt. Damit ist die Fläche für Siedlung und Verkehr in 30 Jahren um 11.598 km² bzw. 28,8 % angestiegen (siehe Abb. „Fläche für Siedlung und Verkehr nach Art der tatsächlichen Nutzung“). Mit Blick auf die Teilflächen dehnte sich die Siedlungsfläche um 41,6 % und die Verkehrsfläche um 10,1 % aus. Der Zuwachs der Fläche für Siedlung und Verkehr vollzog sich in weiten Teilen zu Lasten der landwirtschaftlich genutzten Fläche. Es ist dabei zu beachten, dass Flächenverbrauch etwas anderes als Bodenversiegelung ist. Das Tempo des Flächen-Neuverbrauchs geht zurück Obwohl in Deutschland weiterhin neue Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke in Anspruch genommen werden, ist die Inanspruchnahme neuer Flächen seit 2000 erheblich zurückgegangen. Sie wird als Mittelwert über 4 Jahre angegeben, um etwa wetter- oder konjunkturbedingte Schwankungen in der Baubranche zu glätten und Trends besser zu erkennen. So betrug der tägliche Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche in den Jahren 1997 bis 2000 im Schnitt 129 ha am Tag. Das entspricht etwa 180 Fußballfeldern. Demgegenüber ging der durchschnittliche tägliche Anstieg in den Jahren 2019 bis 2022 auf 52 ha zurück (siehe Abb. “Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche“). Auch in den Werten für die Einzeljahre ist seit 2004 ein rückläufiger Trend erkennbar. Der gesamtdeutsche tägliche Flächenverbrauch lag im Jahr 2009 erstmals unter dem Wert von 80 ha. Auch nach 2010 ist der Flächenverbrauch tendenziell mit leichten Schwankungen in den Einzeljahren zurückgegangen. 2015 lag der durchschnittliche tägliche Flächenverbrauch bei nur noch 61 ha. Der Wert für 2016 ist – wegen Umstellungen der Erhebungsmethode – mit so großen Unsicherheiten behaftet, dass er sich nicht für Trendbetrachtungen eignet. Da die Umstellungen der Erhebungsmethode im Jahr 2017 in vier Bundesländern immer noch nicht abgeschlossen waren, sind auch die Daten des Einzeljahrs 2017 noch mit Unsicherheiten behaftet. Aus diesen Gründen kann als Indikator für die Jahre ab 2016 allenfalls der 4-Jahres-Mittelwert herangezogen werden. Von 2019 bis 2022 liegt dieser Wert bei 52 Hektar pro Tag. Damit ist eine Reduzierung zum Wert von 2018 bis 2021 zu verzeichnen, der bei 55 Hektar pro Tag liegt. * Die Flächenerhebung beruht auf der Auswertung der Liegenschaftskataster der Länder. Aufgrund von Umstellungsarbeiten in den Katastern (Umschlüsselung der Nutzungsarten im Zuge der Digitalisierung) ist die Darstellung der Flächenzunahme ab 2004 verzerrt. ** Ziele 2030: "unter 30 Hektar pro Tag" in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, Neuauflage 2016"; "20 Hektar pro Tag" im Integrierten Umweltprogramm 2030. *** Ab 2016 entfällt aufgrund der Umstellung von automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB) auf das automatisierte Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) die Unterscheidung zwischen "Gebäude- und Freifläche" sowie "Betriebsfläche ohne Abbauland". Dadurch ist derzeit der Zeitvergleich beeinträchtigt und die Berechnung von Veränderungen wird erschwert. Die nach der Umstellung ermittelte Siedlungs- und Verkehrsfläche enthält weitgehend dieselben Nutzungsarten wie zuvor. Weitere Informationen unter www.bmu.de/WS2220#c10929. ___ Werte aus Statistisches Bundesamt 2023, Erläuterungen zum Indikator "Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche" Politische Ziele 2002 hat die Bundesregierung im Rahmen der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie das Ziel vorgegeben, den täglichen Zuwachs der Siedlungs- und Verkehrsfläche bis zum Jahr 2020 auf 30 Hektar zu reduzieren. Im Rahmen der Neuauflage 2016 wurde zudem das Ziel formuliert, den Zuwachs bis zum Jahr 2030 auf „weniger als 30 Hektar“ zu begrenzen (siehe Indikator "Siedlungs- und Verkehrsfläche“ ). Damit trägt sie der Tatsache Rechnung, dass Fläche eine bedeutsame begrenzte natürliche Ressource darstellt. Um ihre Nutzung konkurrieren Land- und Forstwirtschaft, Siedlungs- und Verkehrsentwicklung, Naturschutz, Rohstoffabbau und Energieerzeugung. Das integrierte Umweltprogramm formuliert für das Jahr 2030 das Ziel von 20 Hektar pro Tag, denn spätestens zum Jahr 2050 soll – nach der Ressourcenstrategie der Europäischen Union und dem Klimaschutzplan der Bundesregierung – der Übergang zur Flächenkreislaufwirtschaft (Netto-Null-Ziel) geschafft werden. Um überprüfen zu können, ob sich die Entwicklung auf dem Pfad zu den genannten Zielen bewegt, hat das Umweltbundesamt Zwischenziele für die Jahre 2010, 2015, 2025, 2035, 2040 und 2045 eingeführt (siehe Tab. „Zwischenziele für die Flächenneuinanspruchnahme). Nach dem Klimaschutzplan der Bundesregierung soll der Flächenverbrauch bis 2050 auf Netto-Null reduziert und somit der Übergang in eine Flächenkreislaufwirtschaft vollzogen sein. Um die genannten Flächensparziele erreichen zu können, hat die Bundesregierung bereits verschiedene Anstrengungen unternommen. Beispielsweise hat sie im Jahr 2013 ein Gesetz zur Stärkung der städtebaulichen Innenentwicklung erlassen. Außerdem unterstützt sie die Kommunen bei der Nutzung von Brachflächen, Freiflächen und Baulücken sowie bei der Nach- und Umnutzung von leerstehenden Gebäuden in Innenstädten und Dorfkernen. Zukünftige Entwicklung Trotz der tendenziellen Verlangsamung bei der Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlungen und Verkehr wurde sowohl für das Einzeljahr 2022 als auch im 4-Jahres-Mittelwert von 2019 bis 2022 weiterhin das ursprüngliche Flächensparziel für das Jahr 2020 deutlich verfehlt. Um das Ziel für das Jahr 2030 zu erreichen sind daher zusätzliche Maßnahmen notwendig. Allerdings ist keineswegs sichergestellt, dass tatsächlich wirksame Maßnahmen ergriffen werden. Im Jahr 2017 wurde durch eine Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Einführung des Urbanen Gebiets ein dichteres Bauen in Siedlungen erleichtert. Insgesamt besteht bei anhaltendem Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum und intensiver Bautätigkeit die Gefahr, dass der Flächenverbrauch auch in Zukunft weiter zunimmt. Um das Nachhaltigkeitsziel für das Jahr 2030 sicher zu erreichen, sollte deshalb die konsequente Weiterentwicklung von zielführenden planerischen, rechtlichen und ökonomischen Instrumenten zum Flächensparen und deren Umsetzung in der Praxis vorangetrieben werden. Gleichermaßen sollten innovative Ansätze – wie zum Beispiel eine Flächenkontingentierung – konsequent gefördert werden. Je zügiger Maßnahmen ergriffen werden, desto weniger Landschaften und Böden gehen am Ende verloren. Umstellung der Erhebungsmethodik im Jahr 2016 Für das Jahr 2016 sind die Daten nur mit Einschränkungen belastbar. In diesem Jahr erfolgte eine Umstellung der Erhebungsmethodik der Datengrundlage vom automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB) zum amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem. Damit ging eine leicht geänderte Nomenklatur einher und es änderte sich zum Teil die Zuordnung einzelner Flächennutzungstypen zu den Oberkategorien. Insbesondere wurde die Unterscheidung zwischen den Oberkategorien „Gebäude- und Freifläche“ sowie „Betriebsfläche ohne Abbauland“ aufgehoben. Des Weiteren gab es eine Verlagerung von „Gebäude- und Freiflächen für die Erholung“ zu den Erholungsflächen und teilweise von „Gebäude- und Freiflächen für Verkehrsanlagen“ zu den Verkehrsflächen. Diese Umgruppierungen sind für die Berechnung des Indikators „Siedlungs- und Verkehrsfläche“ aber nicht relevant, weil sie innerhalb der Siedlungs- und Verkehrsflächen erfolgten. Relevant für den Indikator „Siedlungs- und Verkehrsfläche“ sind hingegen Verlagerungen von Nicht-Siedlungs- und Verkehrsflächen in die Siedlungs- und Verkehrsfläche (Historische Anlagen, Nicht-militärische Übungsplätze, Betriebsflächen Land- und Forstwirtschaft) bzw. eine Verlagerung von Gebieten, die bislang zur Siedlungs- und Verkehrsfläche zählten, in andere Kategorien (Verkehrsbegleitfläche Gewässer). Während die Auswirkungen dieser Umstellung in einigen Bundesländern kaum sichtbar sind (z.B. Baden-Württemberg), gab es in anderen Bundesländern für das Jahr 2016 deutliche Verwerfungen in der Zeitreihe (z.B. Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern).
Der Abschlussbericht fasst die Ergebnisse des Vorhabens „Den ökologischen Wandel gestalten“ zusammen. Ziel des Vorhabens war es, die Transformation in Richtung Nachhaltigkeit gemäß den Zielsetzungen des Integrierten Umweltprogramms 2030 voranzubringen. Dafür wurden Erkenntnisse der sozialwissenschaftlichen Transformations- und Nachhaltigkeitsforschung berücksichtigt und weiterentwickelt. U.a. wurden folgende Themenbereiche bearbeitet: Erfolgsbedingungen und Hemmnisse von Nachhaltigkeitstransformationen in den Transformationsfeldern Ernährung und Konsum; die Rolle von Akteuren, von Emotionen, von Zeit und von Kommunikation in Nachhaltigkeitstransformationen sowie die Potenziale einer strategischen Vorausschau für transformative Umweltpolitik. Veröffentlicht in Texte | 29/2023.
Transformative Umweltpolitik orientiert sich an stattfindenden sozialen Wandlungsprozessen und macht sich diese zu Nutze, um diese in Richtung Nachhaltigkeit zu lenken. Transformative Umweltpolitik ersetzt dabei nicht die bestehende Umweltpolitik – den Schutz natürlicher Ressourcen, die Reduktion von Emissi-onen oder die Integration von Umweltbelangen in andere Politikbereiche – sondern ist als Ergänzung zu verstehen. Das Konzept einer transformativen Umweltpolitik basiert auf der Annahme, dass die Steuerungs- und Planungskapazitäten der Regierung hinsichtlich sozialer Veränderungsprozesse begrenzt sind. Vor diesem Hintergrund beinhaltet das Konzept drei Elemente zur Governance von transformativem Wandel: 1) die systematische Beobachtung und Analyse der sozialen Wandlungsprozesse, 2) die Ab-grenzung von Handlungsbereichen in denen soziale Wandlungsprozesse stattfinden und 3) die Entwicklung, Unterstützung und Bewertung von Experimenten, die das Potenzial haben soziale Trends in Richtung Nachhaltigkeit zu lenken. Veröffentlicht in Texte | 60/2015.
Wirtschaft Energie Umwelt | Bretten Direkt zum Inhalt Sie sind hier 1. Startseite 2. Wirtschaft Energie Umwelt 3. Wirtschaft Energie Umwelt Wirtschaft Energie Umwelt Bauen und Wohnen Wohnbauplätze Baulückenkataster Förderprogramm Sozialer Wohnungsbau Bodenrichtwerte Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Städtische Gesellschaften Zweckverbände Infrastruktur und Verkehr Lärmaktionsplan Lärmsanierung DB Netz, Schiene ÖPNV Parken Baustelleninfos Bretten Baustellen und Verkehr in BW Wohnmobilparkplätze Öffentliche Toilette Mobilitätskonzept KVV-Stadtbussystem Bretten Klimaschutz und Energie Energiequartiere European Energy Award Stadtwerke Bretten GmbH Kommunale Wärmeplanung E-Mobilität Gasnetzbetreiber Biotopverbundplanung Klimabeirat Bretten Stadtentwicklung Gartenschau 2031 Bauleitpläne im Verfahren Bebauungspläne Einwohnerinformation Gölshausen Flächennutzungsplan Integriertes Stadtentwicklungskonzept Landschafts- und Grünordnungsplan Erhaltungssatzung Stadtbildpflege Vergnügungsstättenkonzept Wirtschaft und Industrie Leerstandsmanagement Förderprogramm Einzelhandel Einzelhandelskonzept Industriegebiet Gölshausen Einkaufen und Erleben Pressemeldungen Ritter, Bauern und mutige Prinzessinnen – Jahresprogramm 2025 im Museum Schweizer Hof Jahresstatistik 2024 des Brettener Standesamts Mitgliederversammlung des Seniorenrates Gemeinschaftsausstellung des Museumsnetzwerks Kraichgau feierlich eröffnet Neues vhs-Semesterprogramm für Frühjahr und Sommer 2025 alle Pressemeldungen Veranstaltungen Chapelle d’Amour - Zeitgenössischer Jazz 04.02.2025 - 20:00 Öffentlicher abendlicher Rundgang mit der Türmerin 07.02.2025 - 20:00 bis 21:30 "Extrawurst" von Dietmar Jacobs und Moritz Nettenjakob 07.02.2025 - 20:00 bis 22:00 Vorlesezeit für Kinder von 5 bis 7 Jahren 08.02.2025 - 11:30 bis 12:15 "Extrawurst" von Dietmar Jacobs und Moritz Nettenjakob 08.02.2025 - 20:00 bis 22:00 Kultur.Pause 11.02.2025 - 13:00 Kinder-Workshop „Buntes Hundle“ 12.02.2025 - 17:00 11.Meet & Beat 13.02.2025 - 20:00 Vortrag von Prof. Dr. Christian Neddens 14.02.2025 - 19:00 Narrenzug zur 51. Brettener Bütt 15.02.2025 - 12:15 bis 13:00 alle Veranstaltungen Suche suchen Tourismus, Kultur und Freizeit Veranstaltungen Veranstaltungskalender Stadtjubiläum KulturStadt Wochenmarkt Kulturelles Bretten Melanchthon Museen Tourismus Tourist-Info/Prospekte Führungen und Besichtigungen Tourismus in der Region Freizeit Bäder Hallen Stadtbücherei Historisches Bretten Stadtarchiv Dr.D. 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Freizeit Bäder Hallen Tierpark & Kletterwald Kino Stadtbücherei Sportbox im Stadtpark Vereine und Organisationen Historisches Bretten Stadtarchiv Geschichte und Geschichten Objektbeschilderungen Stadtteile D. Dr. Otto-Beuttenmüller-Bibliothek Familien Soziales Bildung Schulstadt Bretten Schulen Schulsozialarbeit Betreuungsangebote Volkshochschule Jugendmusikschule Senioren, Familien und Kinder Kinderbetreuung Städtische Kindergärten Kinderferienprogramm Kinderpass/Landesfamilienpass Jugendliche Senioren Jugendhaus Beratungsstellen Soziales Soziale Einrichtungen und soziale Vereine Kirchen / Religionsgemeinschaften Menschen mit Behinderung Integration und Asyl Obdachlosigkeit Gesundheit Ärzte und Zahnärzte Apotheken Rechbergklinik Volkshochschule Notarzt und Notrufnummern Suchtprävention und Selbsthilfegruppen Wirtschaft Energie Umwelt Infrastruktur und Verkehr Lärmaktionsplan Lärmsanierung DB Netz, Schiene ÖPNV Parken Baustelleninfos Bretten Baustellen und Verkehr in BW Wohnmobilparkplätze Öffentliche Toilette Mobilitätskonzept KVV-Stadtbussystem Bretten Klimaschutz und Energie Energiequartiere European Energy Award Stadtwerke Bretten GmbH Kommunale Wärmeplanung E-Mobilität Gasnetzbetreiber Biotopverbundplanung Klimabeirat Bretten Wirtschaft und Industrie Leerstandsmanagement Förderprogramm Einzelhandel Einzelhandelskonzept Industriegebiet Gölshausen Einkaufen und Erleben Bauen und Wohnen Wohnbauplätze Baulückenkataster Förderprogramm Sozialer Wohnungsbau Bodenrichtwerte Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Städtische Gesellschaften Zweckverbände Stadtentwicklung Gartenschau 2031 Bauleitpläne im Verfahren Bebauungspläne Einwohnerinformation Gölshausen Flächennutzungsplan Integriertes Stadtentwicklungskonzept Landschafts- und Grünordnungsplan Erhaltungssatzung Stadtbildpflege Vergnügungsstättenkonzept Stadt Rathaus Verwaltung Rathaus Digital Pressemitteilungen Digitalisierungsstrategie Amtsblatt Digital Mediathek Ausschreibungen Formulare Dienstleistungen Digitale Dienstleistungen Mängelmeldungen Service Bürgerservice Bürgerbüro Bauen Datenschutzerklärungen Fundsachen Abfall und Wertstoff Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Weiterführende Links Kontakt Verwaltung Oberbürgermeister Bürgermeister Öffnungszeiten Ämter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ortsverwaltungen Arbeiten für die Stadt Bretten (Stellenausschreibungen, Ausbildung) Weitere Behörden Politik Gemeinderat Europa-Gemeinderat Bürgerinfoportal Ortschaftsräte Jugendgemeinderat Ortsrecht / Satzungen Bekanntmachungen Finanzen und Haushalt Wahlen 2024 Jugendgemeinderatswahl 2021 Jugendgemeinderatswahl 2024 Stadt Bretten in Zahlen Bürgerschaftliches Engagement Stadtteile Partnerstädte Webcams
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Offshore-Netzanbindungssysteme BalWin1 und BalWin2 weiterlesen 10.12.2024 Wirtschaft & Bauen Ankündigung von Vorarbeiten und Kampfmittelsondierungen für die Trassenplanung Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich der Gemeinde Neuenkirchen Offshore-Netzanbindungssysteme BalWin1 und BalWin2 weiterlesen 10.12.2024 Wirtschaft & Bauen Ankündigung von Vorarbeiten und Kampfmittelsondierungen für die Trassenplanung Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich der Gemeinde Merzen Offshore-Netzanbindungssysteme BalWin1 und BalWin2 weiterlesen 10.12.2024 Wirtschaft & Bauen Ankündigung von Vorarbeiten und Kampfmittelsondierungen für die Trassenplanung Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich der Gemeinde Voltlage Offshore-Netzanbindungssysteme BalWin1 und BalWin2 weiterlesen 19.11.2024 Wirtschaft & Bauen Bauvorhaben Bürgerradweg L 71 Merzen – Voltlage weiterlesen 12.11.2024 Wirtschaft & Bauen Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB der Gemeinde Voltlage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 28 „Sondergebiet Windpark Voltlager Aa“, Gemeinde Voltlage weiterlesen 12.11.2024 Wirtschaft & Bauen Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB der Samtgemeinde Neuenkirchen der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Neuenkirchen (Änderungsbereich Voltlage) weiterlesen 12.11.2024 Wirtschaft & Bauen Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB der Gemeinde Neuenkirchen Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 41 „Sondergebiet Windpark Vinte – Erweiterung“, Gemeinde Neuenkirchen weiterlesen 12.11.2024 Wirtschaft & Bauen Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB der Samtgemeinde Neuenkirchen 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Neuenkirchen weiterlesen 30.10.2024 Rathaus & Politik Ausnahmegenehmigung von der Sonn- und Feiertagsregelung Öffnung der Verkaufsstellen in Neuenkirchen am 10.11.2024 St. Martins-Bummel in Neuenkirchen 14:00 bis 18:00 Uhr weiterlesen 30.10.2024 Wirtschaft & Bauen Bauleitplanung der Samtgemeinde Neuenkirchen 39. Änderung des FNP (Änderungsbereich Merzen/Neuenkirchen), Ausweisung einer gemeinsamen Gewerbebaufläche (Interkommunales Gewerbegebiet) östlich und westlich des Fürstenauer Damms - K 154 Hier: Auslegungsunterlagen für die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB weiterlesen 24.10.2024 Wirtschaft & Bauen Bauleitplanung der Samtgemeinde Neuenkirchen 39. Änderung des FNP (Änderungsbereich Merzen/Neuenkirchen), Ausweisung einer gemeinsamen Gewerbebaufläche (Interkommunales Gewerbegebiet) östlich und westlich des Fürstenauer Damms - K 154 Hier: Bekanntmachungstext über die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB weiterlesen 16.10.2024 Wirtschaft & Bauen Bauleitplanverfahren der Gemeinde Merzen Aufstellung des B-Plan Nr. 22 "Sondergebiet Feldhuhn-Station mit Biodiversitätszentrum, westlich des Kabbus Kichweges" hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB weiterlesen 11.10.2024 Wirtschaft & Bauen Bauleitplanung der Samtgemeinde Neuenkirchen Aufstellung der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes (Änderungsbereich Merzen), Ausweisung einer Sonderbaufläche für eine Feldhuhn-Station mit Biodiversitätszentrum weiterlesen Seite 1 von 2 1 2 › zurück Seite drucken Infobereich Rathaus & Politik Aktuelles Aktuelle Meldungen Amtliche Bekanntmachungen Ausschreibungen VOB/UVgO Karriere Arbeitgeber Samtgemeinde Neuenkirchen Stellenangebote Samtgemeinde aktuell Social Media Grundsteuerreform Verwaltung Samtgemeindebürgermeister Mitarbeiter*innen Organisationsstruktur Wappen & Historie Zahlen, Daten, Fakten Haushalt und Finanzen Haushaltspläne Schlussbilanzen Ortsrecht und Satzungen Samtgemeinde Allgemein Bauwesen Finanzwesen Sicherheits- und Ordnungswesen Gemeinde Merzen Allgemein Bauwesen Finanzwesen Gemeinde Neuenkirchen Allgemein Bauwesen Finanzwesen Gemeinde Voltlage Allgemein Bauwesen Finanzwesen Gleichstellungsbeauftragte Schiedsangelegenheiten Feuerwehren Partnergemeinde Projekte Soziale Dorfentwicklung Dorfentwicklung – Fördermöglichkeiten Kleinstvorhaben – Projektförderung Aktionen & Projekte Dorfmoderator*innen FAQ Soziale Dorfentwicklung LEADER Perspektive Innenstadt Bewegungspark Dorfpavillon Gute Nachbarschaft Audit Familiengerechte Kommune Gesunde Kommune Rat & Politik Ratsinformationssystem Wahlen Bürgerservice Öffnungszeiten Dienstleistungen von A-Z Online-Dienstleistungen Online-Terminvergabe Standesamt Fundbüro Notfallvorsorge Defibrillation Notruftafel Kontakt | Datenschutz | Impressum | Barrierefreiheit
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Die Kartendienste dürfen auch in eigene Anwendungen – auch im Internet – eingebunden werden, sofern diese Anwendungen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Haftungsausschluss Ein Anspruch auf dauernde Verfügbarkeit der Kartendienste besteht nicht! Insbesondere können keinerlei rechtliche Ansprüche – weder gegen die Samtgemeinde Bersenbrück noch gegen Dritte – aus der Nutzung der bereitgestellten Daten hergeleitet werden. Verbindliche Auskünfte können ausschließlich nur unmittelbar bei der Samtgemeinde Bersenbrück eingeholt werden. Hinweis zum Flächennutzungsplan Der seit dem 31.01.1979 wirksame Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Bersenbrück sowie die bis heute vorgenommenen vielzähligen Änderungen werden derzeit digitalisiert und stehen aus diesem Grunde noch nicht online zur Verfügung. Quellenhinweis ALKIS/Luftbilder: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung, ©2018 OpenR@thaus Dienstleistungen einfach online Rathaus der Samtgemeinde Lindenstraße 2, 49593 Bersenbrück Tel.: 05439 / 962 - 0 Mail: info@bersenbrueck.de Fügen Sie die SGBSB zu Ihren Apps hinzu: Betätigen Sie unten folgenden Button und dann Zum Home-Bildschirm × Wir verwenden Cookies auf unserer Website, um Ihnen ein optimales Erlebnis zu bieten, indem wir Ihre Präferenzen für erneute Aufrufe unserer Website speichern. Indem Sie auf „Alle akzeptieren“ klicken, stimmen Sie der Verwendung aller Cookies zu. Sie können jedoch die "Cookie-Einstellungen" aufrufen, um eine angepasste Zustimmung zu erteilen. Cookie EinstellungenAlle akzeptierenAblehnen Manage consent Schließen Privacy Overview This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. 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Das Konzept der Planetaren Grenzen wurde 2009 durch eine internationale Forschergruppe um Johan Rockström formuliert und 2015 durch Will Steffen und weitere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler überarbeitet und aktualisiert (Rockström et al. 2009; Steffen et al. 2015b). Das Konzept entstand vor dem Hintergrund des Zeitalters des Anthropozäns, das verbunden ist mit einem schnell wachsenden Druck auf die Umwelt und immer stärkerer Degradation und Verknappung von globalen Umweltgütern und einer möglichen Gefährdung der Funktionen des Erdsystems. Die Belastung der globalen Umwelt und Ökosysteme durch den Menschen hat ein Ausmaß erreicht, bei dem plötzliche nicht-lineare systemische Veränderungen nicht mehr auszuschließen sind. Das UFOPLAN-Vorhaben "Planetare Grenzen - Anforderungen an die Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Politik" (FKZ 3714 19 100 0) setzt an der Herausforderung der Operationalisierung des Konzeptes der Planetaren Grenzen an. Ziel war es, die Anforderungen, die das Konzept an Politik, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft stellt, zu analysieren und entsprechend konkrete Informationen für die politische Umsetzung des Konzepts bereitzustellen. Dafür wurden Querschnittspapiere erstellt, die sich mit Themen beschäftigen, die für diverse politische Prozesse von Bedeutung sind - wie bspw. das kommunikative Potenzial des Konzepts, Risiken bei Grenzüberschreitung und der Methodologie zur Operationisierung. Außerdem wurden Papiere zu politischen Fokusthemen erarbeitet, die sich mit der Frage auseinandersetzen, in welcher Weise das Konzept der Planetaren Grenzen an einzelnen Stellen der Umweltpolitik sinnvoll eingesetzt werden kann, bspw. bei der Erarbeitung einer nationalen Stickstoffstrategie sowie des Integrierten Umweltprogramms 2030. Wichtige nächste Schritte für die Operationalisierung des Konzeptes stellen u.a. eine stärkere Aufnahme der Planetaren Grenzen in Nachhaltigkeitsstrategien sowie die Ausrichtung der Wissenschafts-förderung auf die integrierte Weiterentwicklung des Konzeptes dar. Quelle: Forschungsbericht
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