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Software für die Zuteilungs-Beantragung für Neuanlagen im EU-Emissionshandelssystem

Klimaforschungsplan KLIFOPLAN, Strukturelle Weiterentwicklung des Emissionshandels für den Zeitraum nach 2030 aus ökonomischer Perspektive

Für den Zeitraum ab 2030 wird die Klimaschutzarchitektur der EU einem strukturellen Evaluierungs- und Weiterentwicklungsprozess unterzogen. Insbesondere stehen in diesem Kontext auch maßgebliche Entscheidungen zur Weiterentwicklung des Emissionshandels an. Wesentlich ist u.a. die Frage einer schrittweisen oder gar vollständigen Integration des EU-ETS 1 mit dem EU-ETS 2 und in diesem Zusammenhang insbesondere der etwaigen Ausgestaltung spezifischer Regeln für die einbezogenen Sektoren (Energie; Industrie; Land-, See und Luftverkehr; Wärme). Außerdem ist der Umgang mit CCS/CCU und negativen Emissionen im Rahmen des Emissionshandels eines der wesentlichen Handlungsfelder, für das ab 2030 regulatorische Leitplanken zu erwarten sind. Weiterhin stellt sich die Frage nach der Einbeziehung weiterer Sektoren in den Emissionshandel (u.a. der Landwirtschaft). Das Projekt soll UBA und BMWK in diesem Prozess mit wirtschaftswissenschaftlichen Analysen unterstützen.

Member States' use of revenues from the auctioning of EU ETS allowances, 2020-2024

This metadata overs the dataset containing information on how EU Member States spend the revenues from auctioning EU ETS emission allowances in one calendar year. More information on the EU Emissions Trading System (EU ETS) can be found here. The revenues from the auctioning of these allowances represent an increasing income source for Member States. This data is being collected under Article 19 of the Governance Regulation. The Regulation’s aim is to help the EU reach its 2030 climate and energy targets by setting common rules for planning, reporting and monitoring. The Regulation also ensures that EU planning and reporting are synchronised with the ambition cycles under the Paris Agreement. Reporting is mandatory for EU Member States. Some information is only mandatory to report if the data is available.

Klimaforschungsplan KLIFOPLAN, Evaluierung und Weiterentwicklung des Europäischen Emissionshandels (EU-ETS 1)

Das Projekt hat einen ökonomischen Schwerpunkt und umfasst die Evaluierung und Weiterentwicklung des EU-ETS 1. Es deckt als umfassendes Mantelprojekt für das Umweltbundesamt (UBA) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) grundsätzlich alle wesentlichen Aspekte und Designelemente des EU-ETS 1 ab. Insbesondere sollen im Rahmen des Projekts die jüngsten Beschlüsse im Rahmen des 55 Pakets evaluiert und mit Blick auf ihre Wirkung im Kontext des energie- und klimapolitischen policy mix analysiert werden. Das Projekt soll u.a. auch quantitative Methoden umfassen. Außerdem sollen konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung spezifischer Regelungen zum Beispiel im Hinblick auf die Marktstabilitätsreserve oder das Carbon Leakage Regime entwickelt werden.

Cost-Effective Climate Protection in the Building Stock of the New EU Member States

For Greenpeace France, Ecofys provided an independent assessment for European Emissions Trading Scheme (EU ETS) sectors in France in phase II of the EU ETS according to the objective of the Emissions Trading Directive using the projection data publicly available as of March 2006.

Interim Report on National Allocation Plans

This study, commissioned by the UK Department for Trade and Industry and Department for the Environment, Food and Rural Affairs, contains the details of in-depth research into member states' National Allocation Plans. The report draws some high-level conclusion as well as providing details of the analysis used to measure NAPs against the EU ETS directive's criteria. The study covers NAPs that had been submitted to the European Commission in final form by the end of July 2004.

Klimaforschungsplan KLIFOPLAN, Europäischer Emissionshandel - Test des MRV-Compliance Cycles für Nicht-CO2-Effekte des Luftverkehrs und Unsicherheitsbetrachtungen

Um die Nicht-CO2-Effekte des Luftverkehrs in Europa in Zukunft verursachergerecht regulieren zu können, werden sie ab dem Jahr 2025 in den EU-ETS einbezogen, zunächst über ein ausschließliches MRV-System, in welchem die LfzB notwendige Daten erfassen, die Klimawirkung als CO2-Äquivalente nach dem aktuellen Forschungsstand berechnen und an die jeweiligen Behörden berichten müssen. Zum Ende des Jahres 2027 soll durch die Europäische Kommission dann ein Vorschlag vorgelegt werden, wie die Nicht-CO2-Effekte vollständig, d.h. auch mit einer Abgabeverpflichtung, in den EU-ETS einbezogen werden können. Während der MRV-Phase können zunächst die technischen und administrativen Schritte getestet und ggf. noch angepasst werden. Der Zeitrahmen und die Wirksamkeit der anschließenden vollständigen Einbindung der Nicht-CO2-Effekte wird auch von der dann vorhandenen Kenntnis des Einflusses von Unsicherheiten bei der Berechnung der CO2-Äquivalente abhängen. Ziel des Projektes ist zunächst ein Test des Compliance-Cycles in kleinem Maßstab. Dabei sollen deutlich vor dem Ende des ersten vollständigen Berichtsjahres (2025) wertvolle Erfahrungen gesammelt werden, die mit anderen Beteiligten geteilt werden können. Weiteres Ziel ist es, Unsicherheiten in der Berechnung von Nicht-CO2-Effekten besser zu verstehen und Vorschläge zu ihrer Verringerung zu erarbeiten. Damit soll eine möglichst genaue, transparente und wissenschaftlich anerkannte Berichterstattung von CO2-Äquivalenten ermöglicht werden, um damit einen hohen Grad der Einbindung der berechneten Klimawirkung in die Abgabepflicht im EU-ETS und ggf. in anderen Klimaschutzinstrumenten zu erreichen. Darüber hinaus soll eine Risikoanalyse für Maßnahmen, die darauf abzielen, die Klimawirkung von Flügen zu verringern, durchgeführt werden, um zu erreichen, dass diese Maßnahmen mit hoher Wahrscheinlichkeit tatsächlich einen positiven Effekt hervorrufen.

Evaluierung und Weiterentwicklung des nationalen Emissionshandels (nEHS) mit ökonomischem Schwerpunkt

Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) erfasst ab 2021 die Emissionen aus den in Verkehr gebrachten fossilen Brenn- und Kraftstoffen (insbesondere Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin, Diesel). Neben den Emissionen der Wärmeerzeugung des Gebäudesektors und der Emissionen von Energie- und Industrieanlagen außerhalb des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS) sind die Emissionen aus fossilen Kraftstoffen im Verkehrsbereich umfasst. Dies gilt jedoch nicht für den Luftverkehr. Teilnehmer am nEHS sind die Inverkehrbringer bzw. Lieferanten der einbezogenen Brenn- und Kraftstoffe und damit nicht die direkten Emittenten. Die gesetzliche Grundlage ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Gemäß § 23 BEHG legt die Bundesregierung dem Bundestag bis zum 30. November 2022 sowie bis zum 30. November 2024 einen Bericht zur Evaluierung des BEHG vor (danach alle vier Jahre), der insbesondere folgende Sachverhalte abdeckt: - Stand der Implementierung des BEHG, -Wirksamkeit des nEHS, - Auswirkungen der CO2-Preise (Festpreise und Preiskorridore) sowie, -Vorschläge zur Fortentwicklung des nEHS Das Umweltbundesamt unterstützt das BMU bei der Evaluierung und Weiterentwicklung des nEHS und insbesondere bei der Erstellung des o.g. Berichts. Das Vorhaben soll UBA/DEHSt als zuständige Stelle sowie BMU als federführendes Ressort in diesem Prozess mit wissenschaftlichen Analysen unterstützen und Fragestellungen mit ökonomischem Schwerpunkt bearbeiten. Die Projektlaufzeit ermöglicht eine Heranziehung für die beiden ersten Berichte.

Effective and Fair European Carbon Trading: Ensuring EU carbon pricing and revenue use serve the climate and society

Increasing the environmental effictiveness of the European Emissions Trading Scheme (ETS)

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