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Klimaforschungsplan KLIFOPLAN, Evaluierung und Weiterentwicklung des Europäischen Emissionshandels (EU-ETS 1)

Das Projekt hat einen ökonomischen Schwerpunkt und umfasst die Evaluierung und Weiterentwicklung des EU-ETS 1. Es deckt als umfassendes Mantelprojekt für das Umweltbundesamt (UBA) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) grundsätzlich alle wesentlichen Aspekte und Designelemente des EU-ETS 1 ab. Insbesondere sollen im Rahmen des Projekts die jüngsten Beschlüsse im Rahmen des 55 Pakets evaluiert und mit Blick auf ihre Wirkung im Kontext des energie- und klimapolitischen policy mix analysiert werden. Das Projekt soll u.a. auch quantitative Methoden umfassen. Außerdem sollen konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung spezifischer Regelungen zum Beispiel im Hinblick auf die Marktstabilitätsreserve oder das Carbon Leakage Regime entwickelt werden.

Kompensation von Treibhausgasemissionen

<p>Freiwillige Kompensationszahlungen als Klimabeitrag nutzen</p><p>So können Sie mit freiwilligen Klimabeiträgen tonnenweise CO2 einsparen:</p><p><ul><li>Gleichen Sie vergangene Treibhausgasemissionen nach Möglichkeit durch freiwillige Kompensationszahlungen für Klimaschutzprojekte aus.</li><li>Achten Sie bei Spenden für Klimaschutzprojekte auf die Qualität von Anbieter und Angebot (z. B. GoldStandard).</li><li>Beachten Sie: "Klimaneutrale" sind nicht automatisch auch umweltfreundliche Produkte.</li><li>Geben Sie der Vermeidung und Minderung von Treibhausgasemissionen Vorrang vor deren Kompensation.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p>Zur Eindämmung des Klimawandels hat die weltweite Reduzierung von Treibhausgasemissionen höchste Priorität.</p><p><strong>Freiwillige Kompensation nutzen: </strong>Unter Kompensation versteht man Zahlungen bzw. Spenden, mit denen Investitionen in Projekte zur Minderung von Treibhausgasen (z.B. effiziente ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biomasse#alphabar">Biomasse</a>⁠-Kocher-Projekte oder Solarprojekte) finanziert werden. Ziel ist es, entstandene Emissionen durch die Unterstützung solcher Projekte an anderer Stelle rechnerisch auszugleichen. Entsprechende Angebote finden sich in der Regel unter dem Stichwort "Klimabeitrag". Viele Anbieter von Kompensationszahlungen bieten die Möglichkeit, die Treibhausgasemissionen konkreter Aktivitäten rechnerisch auszugleichen (etwa eine Flugreise). Teilweise sind Kompensationszahlungen an den Kauf eines Produktes gekoppelt. Ambitionierter ist es jedoch, den gesamten persönlichen CO2e-Ausstoß* mit einem CO2-Rechner (<a href="https://uba.co2-rechner.de/de_DE/">UBA-CO2-Rechner</a>) zu bestimmen und in entsprechender Höhe Klimabeiträge zu leisten. Für Privatpersonen oder auch Firmen sind freiwillige Kompensationszahlungen demnach eine einfache und kurzfristig wirksame Möglichkeit, Klimaschutzprojekte mit quantifizierter Wirkung zu ermöglichen und so tonnenweise CO2 außerhalb des eigenen Handlungsbereichs einsparen zu helfen.</p><p><strong>Auf Qualität achten: </strong>Achten Sie bei der Auswahl von Klimaschutzprojekten darauf, dass diese von hoher Qualität sind und die eingesparten Treibhausgasemissionen realistisch berechnet wurden. Die Anbieter sollten transparent und glaubwürdig ihre Angebote darstellen. Insbesondere sollten Sie darauf achten, dass die Klimaschutzprojekte erst durch den Spendenbeitrag ermöglicht werden, d. h. nicht auch ohne Ihre Spende durchgeführt worden wären. Das UBA hat neben diesem wichtigen Kriterium der Zusätzlichkeit weitere Kriterien für die Beurteilung der Qualität von Kompensationsanbietern und -angeboten aufgestellt (Ratgeber <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/freiwillige-co2-kompensation-durch">"Freiwillige CO2-Kompensation durch Klimaschutzprojekte"</a>). Vereinfacht betrachtet gibt es dabei zwei Angebotstypen für Klimabeiträge: Die meisten Anbieter finanzieren&nbsp; konkrete Klimaschutzprojekte (z. B. gemeinnützige Anbieter wie ⁠Klima⁠-Kollekte, atmosfair oder myClimate). Diese werden aus Gründen der Klimagerechtigkeit und aus Kostengründen v. a. in Entwicklungsländern durchgeführt. Für diese ist <a href="https://www.goldstandard.org/">"The Gold Standard"</a>&nbsp;eine wichtige Orientierung für die Qualität der Projekte. In einem deutlich geringeren Umfang werden zur Kompensation auch Emissionszertifikate aus dem verpflichtenden Emissionshandel wie dem Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) aufgekauft und dem Markt entzogen (z.&nbsp;B. Compensators e.V. oder ForTomorrow gGmbH).</p><p><strong>Vorsicht vor Greenwashing:</strong> Achten Sie beim Kauf von Produkten oder Dienstleistungen in erster Linie auf die direkten Produkteigenschaften wie Energieverbrauch, Herstellaufwand oder enthaltene Stoffe. Begriffe wie "klimaneutral" oder "klimaneutral hergestellt" lassen hingegen nicht erkennen, ob das Produkt selbst umweltfreundlich ist. Sie erlauben auch keine Aussagen darüber, ob sich das Unternehmen um eine Reduktion anderer Umweltgefährdungen wie z. B. Gewässerverunreinigungen bemüht. Der Begriff "klimaneutral" auf Produkten ist nicht gesetzlich geschützt und bietet deshalb keine belastbare Orientierung für den Einkauf.</p><p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p><p>&nbsp;</p><p>* Erläuterung: CO2e steht für CO2-Äquivalente. Wenn von CO2e gesprochen wird, heißt dies, dass - neben CO2 - auch weitere klimawirksame Treibhausgase wie Methan und Lachgas berücksichtigt wurden.</p><p>Hintergrund</p><p><strong>Umweltsituation:</strong> Die Reduktion von Treibhausgasemissionen gehört weltweit zu den dringlichsten Herausforderungen. Im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/internationale-klimapolitik/uebereinkommen-von-paris">Übereinkommen von Paris</a> wurde völkerrechtlich verbindlich beschlossen, dass zur Vermeidung gravierender ökologischer, humanitärer und ökonomischer Verwerfungen der Anstieg der globalen Temperatur auf deutlich unter 2°C, möglichst auf 1,5°C begrenzt werden soll. Kohlendioxid ist das wichtigste ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a>⁠. Die globale atmosphärische Kohlendioxidkonzentration ist von einem Wert in vorindustrieller Zeit (um 1750), der bei etwa 280 ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=ppm#alphabar">ppm</a>⁠ (parts per million, das heißt 280 CO2-Moleküle auf eine Million Luftmoleküle) lag, um etwa 50 % gestiegen und hat den Wert von 420 ppm überschritten. Die hohe Kohlendioxidkonzentration wird hauptsächlich durch den Verbrauch fossiler Brennstoffe und zu einem geringeren Teil durch Landnutzungsänderungen (zum Beispiel durch Rodungen von Wäldern) verursacht.&nbsp;</p><p><strong>Gesetzliche Grundlagen:</strong> Der Begriff "klimaneutral" ist gesetzlich nicht geschützt. In Deutschland können aber irreführende Umweltwerbeaussagen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beanstandet werden. In der Vergangenheit wurde deshalb Unternehmen mehrfach von Gerichten die Verwendung dieses Begriffs auf Produkten oder in der Werbung untersagt. Allerdings erfolgt eine Prüfung meist erst im Nachhinein im Rahmen von Einzelfallentscheidungen durch Gerichte.</p><p><strong>Zertifikatstypen:</strong> Grundsätzlich lassen sich die Angebote zur freiwilligen CO2-Kompensation in zwei Hauptkategorien einteilen:</p><p><strong>Marktbeobachtung: </strong>Weltweit befindet sich der Markt für freiwillige CO2-Kompensation in einer Phase des Wandels. Nachdem die Nachfrage und das Handelsvolumen bis 2021 stark gestiegen waren, ist der Markt in den letzten Jahren wieder deutlich geschrumpft. Laut dem aktuellen <a href="https://www.ecosystemmarketplace.com/publications/2025-state-of-the-voluntary-carbon-market-sovcm/">Report von Ecosystem Marketplace</a> (2025) wurden im Jahr 2024 weltweit rund 25 % weniger CO2-Zertifikate gehandelt als im Vorjahr. Der Gesamtwert des Marktes sank um fast ein Drittel auf etwa 535 Millionen US-Dollar. Trotzdem zeigt sich, dass das Interesse an freiwilligen Kompensationen grundsätzlich bestehen bleibt: Die Zahl der tatsächlich genutzten (also "stillgelegten") Zertifikate ist seit 2021 relativ konstant und liegt bei weltweit rund 182 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr.</p><p>Für den deutschen Markt liegen Marktzahlen nur bis zum Jahr 2020 vor. Demnach hat der freiwillige Markt für die Kompensation von Treibhausgasemissionen in Deutschland von 2012 bis 2020 ein deutliches Wachstum erfahren. Das Volumen der stillgelegten Zertifikate für Treibhausgasemissionen zur freiwilligen Kompensation lag in Deutschland im Jahr 2012 bei 3,3 Mio. t CO2e. Allerdings kam nur 14 % der Nachfrage von privaten Konsument*innen, den weit größeren Teil kauften Unternehmen und Organisationen. Bis 2016 stieg diese Menge auf etwa 6,6 Mio. t CO2e, was nahezu einer Verdopplung entspricht (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠ 2017). Im Jahr 2020 erreichte die Kompensationsmenge mit 43,6 Mio. t CO2e&nbsp;einen neuen Höchststand (adelphi 2022). Aktuellere Zahlen liegen bisher nicht vor.</p><p>Bei freiwilligen Kompensationszahlungen lässt sich ein steigendes Bewusstsein bei den Verbraucher*innen feststellen. In einer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/aktualisierte-analyse-des-deutschen-marktes-zur">Studie im Jahr 2014</a> gab lediglich ein Drittel aller Befragten an, dass sie Klimagasemissionen kompensieren. 2021 gaben in einer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/infopapier-zur-marktanalyse-freiwillige">Folgestudie</a> bereits zwei Drittel der Befragten an, dass sie im vergangenen Jahr mindestens einmal eine Kompensationszahlung getätigt haben.</p><p>Weitere Informationen finden Sie auf unseren Themenseiten:</p><p>Quellen</p>

Klimaforschungsplan KLIFOPLAN, Strukturelle Weiterentwicklung des Emissionshandels für den Zeitraum nach 2030 aus ökonomischer Perspektive

Für den Zeitraum ab 2030 wird die Klimaschutzarchitektur der EU einem strukturellen Evaluierungs- und Weiterentwicklungsprozess unterzogen. Insbesondere stehen in diesem Kontext auch maßgebliche Entscheidungen zur Weiterentwicklung des Emissionshandels an. Wesentlich ist u.a. die Frage einer schrittweisen oder gar vollständigen Integration des EU-ETS 1 mit dem EU-ETS 2 und in diesem Zusammenhang insbesondere der etwaigen Ausgestaltung spezifischer Regeln für die einbezogenen Sektoren (Energie; Industrie; Land-, See und Luftverkehr; Wärme). Außerdem ist der Umgang mit CCS/CCU und negativen Emissionen im Rahmen des Emissionshandels eines der wesentlichen Handlungsfelder, für das ab 2030 regulatorische Leitplanken zu erwarten sind. Weiterhin stellt sich die Frage nach der Einbeziehung weiterer Sektoren in den Emissionshandel (u.a. der Landwirtschaft). Das Projekt soll UBA und BMWK in diesem Prozess mit wirtschaftswissenschaftlichen Analysen unterstützen.

Klimaforschungsplan KLIFOPLAN, Evaluierung und Weiterentwicklung des Europäischen Emissionshandels im Bereich Luftverkehr für die fünfte Handelperiode ab 2031

Das Vorhaben soll die Ausgestaltung des europäischen Emissionshandels (EU-ETS 1) im Bereich des Luftverkehrs evaluieren und Vorschläge zur dessen Weiterentwicklung als zentrales Klimaschutzinstrument im Rahmen des maßgeblichen sektorspezifischen klima-, energie- und verkehrspolitischen Instrumenten-Mix auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene erarbeiten. Das Projekt umfasst neben ökonomischen Fragestellungen auch Aspekte der praktischen Umsetzung und des Vollzugs. Die Evaluierung und Erarbeitung von Vorschlägen zur Weiterentwicklung im Rahmen des Projekts zielt insbesondere auf den Zeitraum der fünften Handelsperiode des EU-ETS 1 ab (2031-2040).

Cost-Effective Climate Protection in the Building Stock of the New EU Member States

For Greenpeace France, Ecofys provided an independent assessment for European Emissions Trading Scheme (EU ETS) sectors in France in phase II of the EU ETS according to the objective of the Emissions Trading Directive using the projection data publicly available as of March 2006.

Member States' use of revenues from the auctioning of EU ETS allowances, 2020-2024

This metadata overs the dataset containing information on how EU Member States spend the revenues from auctioning EU ETS emission allowances in one calendar year. More information on the EU Emissions Trading System (EU ETS) can be found here. The revenues from the auctioning of these allowances represent an increasing income source for Member States. This data is being collected under Article 19 of the Governance Regulation. The Regulation’s aim is to help the EU reach its 2030 climate and energy targets by setting common rules for planning, reporting and monitoring. The Regulation also ensures that EU planning and reporting are synchronised with the ambition cycles under the Paris Agreement. Reporting is mandatory for EU Member States. Some information is only mandatory to report if the data is available.

Interim Report on National Allocation Plans

This study, commissioned by the UK Department for Trade and Industry and Department for the Environment, Food and Rural Affairs, contains the details of in-depth research into member states' National Allocation Plans. The report draws some high-level conclusion as well as providing details of the analysis used to measure NAPs against the EU ETS directive's criteria. The study covers NAPs that had been submitted to the European Commission in final form by the end of July 2004.

Klimaforschungsplan KLIFOPLAN, Europäischer Emissionshandel - Test des MRV-Compliance Cycles für Nicht-CO2-Effekte des Luftverkehrs und Unsicherheitsbetrachtungen

Um die Nicht-CO2-Effekte des Luftverkehrs in Europa in Zukunft verursachergerecht regulieren zu können, werden sie ab dem Jahr 2025 in den EU-ETS einbezogen, zunächst über ein ausschließliches MRV-System, in welchem die LfzB notwendige Daten erfassen, die Klimawirkung als CO2-Äquivalente nach dem aktuellen Forschungsstand berechnen und an die jeweiligen Behörden berichten müssen. Zum Ende des Jahres 2027 soll durch die Europäische Kommission dann ein Vorschlag vorgelegt werden, wie die Nicht-CO2-Effekte vollständig, d.h. auch mit einer Abgabeverpflichtung, in den EU-ETS einbezogen werden können. Während der MRV-Phase können zunächst die technischen und administrativen Schritte getestet und ggf. noch angepasst werden. Der Zeitrahmen und die Wirksamkeit der anschließenden vollständigen Einbindung der Nicht-CO2-Effekte wird auch von der dann vorhandenen Kenntnis des Einflusses von Unsicherheiten bei der Berechnung der CO2-Äquivalente abhängen. Ziel des Projektes ist zunächst ein Test des Compliance-Cycles in kleinem Maßstab. Dabei sollen deutlich vor dem Ende des ersten vollständigen Berichtsjahres (2025) wertvolle Erfahrungen gesammelt werden, die mit anderen Beteiligten geteilt werden können. Weiteres Ziel ist es, Unsicherheiten in der Berechnung von Nicht-CO2-Effekten besser zu verstehen und Vorschläge zu ihrer Verringerung zu erarbeiten. Damit soll eine möglichst genaue, transparente und wissenschaftlich anerkannte Berichterstattung von CO2-Äquivalenten ermöglicht werden, um damit einen hohen Grad der Einbindung der berechneten Klimawirkung in die Abgabepflicht im EU-ETS und ggf. in anderen Klimaschutzinstrumenten zu erreichen. Darüber hinaus soll eine Risikoanalyse für Maßnahmen, die darauf abzielen, die Klimawirkung von Flügen zu verringern, durchgeführt werden, um zu erreichen, dass diese Maßnahmen mit hoher Wahrscheinlichkeit tatsächlich einen positiven Effekt hervorrufen.

Software für die Zuteilungs-Beantragung für Neuanlagen im EU-Emissionshandelssystem

Effective and Fair European Carbon Trading: Ensuring EU carbon pricing and revenue use serve the climate and society

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