<p>Am 07.10.2025 trat das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) in Kraft, durch welches das deutsche Batterierecht an die europäische Batterieverordnung zur Neuordnung der Rücknahme und Verwertung von Altbatterien (EU-BattVO) angepasst wird. Das UBA hat mit Bescheid die stiftung ear mit den hoheitlichen Aufgaben der zuständigen Behörde nach BattDG beliehen.</p><p>Durch das neue BattDG, welches das bisherige Batteriegesetz (BattG) ab sofort ersetzt, und die Beleihung durch das Umweltbundesamt erhält die stiftung ear umfangreichere Aufgaben im Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung für Batterien als bisher.</p><p>So müssen die Hersteller von Batterien zukünftig in allen Batteriekategorien (statt bisher nur bei Gerätebatterien) ihre Verantwortung mit Hilfe von sogenannten Organisationen für Herstellerverantwortung (OfH) wahrnehmen, welche von der stiftung ear eine Zulassung erhalten müssen.</p><p>Hersteller von Batterien mit Sitz im Ausland müssen bei der stiftung ear einen Bevollmächtigten mit Sitz in Deutschland benennen, sofern sie keinen eigenen Sitz hier haben.</p><p>Neu ist auch die Einrichtung einer Altbatteriekommission, die durch die stiftung ear als Geschäftsstelle betreut wird. Die Altbatteriekommission wird dazu dienen, dass Vertreter*innen der Hersteller und des Handels, der OfHs, der Kommunen, der Entsorgungsbranche sowie der Zivilgesellschaft die stiftung ear als zuständige Behörde bei der Wahrnehmung bestimmter Aufgaben durch ihre Expertise und Marktkenntnis unterstützen.</p><p>Für Verbraucherinnen und Verbraucher gibt es vor allem Erleichterungen bei der Rückgabe von alten E-Bike- und E-Scooter-Batterien: Diese können ab dem 01.01.2026 auch an den kommunalen Wertstoffhöfen abgegeben werden. Außerdem muss der Handel insgesamt besser über die Rückgabemöglichkeiten für Altbatterien informieren.</p>
<p>Am 18. August 2025 sind die Regelungen der europäischen Batterieverordnung in Kraft getreten, welche die Rücknahme und Verwertung von Altbatterien neu ordnen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gibt es Erleichterungen bei der Rückgabe von E-Bike- und E-Scooter-Batterien. Außerdem bleibt die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) die nach Batteriegesetz zuständige Behörde.</p><p>Bereits seit dem 17. August 2023 gibt es die neue <a href="https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/1542/oj">europäische Batterieverordnung (EU) 2023/1542</a> („EU-BattVO“). Deren abfallrechtliche Regelungen über die Bewirtschaftung von Altbatterien sind auf Grund einer Übergangsvorschrift erst am 18. August 2025 wirksam geworden und damit unmittelbar geltendes Recht. So können sich Hersteller nun in den fünf neuen Batteriekategorien der EU-BattVO registrieren lassen. Ausländische Hersteller benötigen dafür ab sofort einen Bevollmächtigten mit Sitz in Deutschland, sofern sie keinen eigenen Sitz hier haben. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gibt es vor allem Erleichterungen bei der Rückgabe von alten E-Bike- und E-Scooter-Batterien: Diese können nunmehr auch an den kommunalen Wertstoffhöfen abgegeben werden. Außerdem muss der Handel insgesamt besser über die Rückgabemöglichkeiten für Altbatterien informieren.</p><p>Zur Anpassung des nationalen Batterierechts an die neue EU-BattVO wird derzeit ein neues Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) erarbeitet; die Abstimmung im Bundestag steht am 11. September 2025 an. Bis zur Verkündung des neuen BattDG (<a href="https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw37-de-batterierecht-1099336#:~:text=%C3%9Cber%20die%20von%20der%20Bundesregierung%20und%20den%20Koalitionsfraktionen,am%20Donnerstag%2C%2011.%20September%202025%2C%20nach%2030-min%C3%BCtiger%20Debatte.">Gesetzentwurf im Bundestag</a>) behält das derzeit aktuelle Batteriegesetz (BattG) seine Gültigkeit.</p><p>Das Umweltbundesamt hat mit Änderungsbescheid vom 26. Juni 2025 ergänzend zum Beleihungsbescheid vom 1. Januar 2021 der stiftung ear die Befugnis übertragen, ihre Aufgaben aus dem Batteriegesetz in gemeinschaftsrechtskonformer Auslegung unter Anwendung der EU-BattVO in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts wahrzunehmen. Sie ist damit weiterhin zuständig für die Registrierung der Batteriehersteller, aber auch für die Genehmigung der Organisationen für Herstellerverantwortung (OfH), über welche die Hersteller ihre Pflichten nach der EU-BattVO zukünftig wahrnehmen. Weitere Informationen zur Übergangszeit bis zum Inkrafttreten des BattDG gibt es auf den Webseiten des <a href="https://www.bundesumweltministerium.de/presse/fragen-und-antworten-faq/uebergangsregelungen-im-zusammenspiel-von-eu-battvo-verordnung-eu-2023/1542-und-batteriegesetz">Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)</a> sowie der <a href="https://www.stiftung-ear.de/anleitungen/fit-for-battvo/">stiftung ear</a>.</p>
<p>Das neue OECD-Handbuch für umweltbezogene Sorgfaltspflichten in mineralischen Rohstofflieferketten ist ein Meilenstein für den Umweltschutz in globalen Wertschöpfungsketten. Erstmals wird konkret beschrieben, wie Unternehmen Umweltbelastungen am Anfang ihrer globalen Lieferketten identifizieren, bewerten, priorisieren und Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung oder Wiedergutmachung ergreifen können.</p><p>Der Bergbau ist für die Energiewende und die Erreichung der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UN#alphabar">UN</a>-Nachhaltigkeitsziele vorerst unverzichtbar, aber ein Hochrisikosektor für Menschenrechtsverletzungen und schwerwiegende Umweltbelastungen. Viele Unternehmen, beispielsweise aus dem Automobil- oder Maschinenbausektor, sind auf Metalle aus globalen Lieferketten angewiesen und sehen sich gleichzeitig gestiegenen gesellschaftlichen Erwartungen an eine nachhaltige Unternehmensführung gegenüber.</p><p>Diese spiegeln sich zunehmend in gesetzlichen Anforderungen wie dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz oder der neuen EU-Batterieverordnung wider: Unternehmen sind nun gesetzlich verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Missstände in ihren Lieferketten zu identifizieren, ihnen zu begegnen, darüber Rechenschaft abzulegen und so in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess in Kooperation mit ihren Geschäftspartnern Beiträge zur nachhaltigen Entwicklung zu leisten.</p><p>Was das konkret für den Schutz von Menschenrechten bedeutet, ist bereits in einer Vielzahl von Standards und Handreichungen beschrieben und zunehmend in die unternehmerische Beschaffungspraxis integriert. Für den Umweltbereich gibt es angesichts der dreifachen planetaren Krise aus Klimaerhitzung, Biodiversitätsverlust und Verschmutzung großen Handlungsdruck, aber bislang wenig praktische Anleitung. Diese Lücke wird nun durch das neue <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/o?tag=OECD#alphabar">OECD</a>-Handbuch für umweltbezogene Sorgfaltspflichten in mineralischen Rohstofflieferketten geschlossen.</p><p>Das Handbuch beschreibt Umweltaspekte bei der Gewinnung und Verarbeitung mineralischer und metallischer Rohstoffe. Es soll Unternehmen im „Downstream“-Bereich globaler Lieferketten (Hersteller von Endprodukten und Halbzeugen, Metallhändler, Metallbörsen, Einzelhändler) dabei unterstützen, Umweltaspekte in ihr Beschaffungs- und Lieferkettenmanagement zu integrieren. Ebenso soll es Unternehmen im „Upstream“-Bereich (Bergbau, Rohstoffhändler, Metallhütten, Raffinerien und Recycler) dabei helfen, die Erwartungen ihrer Kunden im „Downstream“ zu erfüllen.</p><p>Es beschreibt in vier Kapiteln, warum risikobasierte umweltbezogene Sorgfaltspflichten für Unternehmen in globalen Wertschöpfungsketten von Bedeutung sind, welche schädlichen Umweltauswirkungen im Upstream Bereich auftreten können und wie Umweltaspekte bei der Implementierung des 6-stufigen OECD Rahmenwerks Schritt-für Schritt berücksichtigt werden können.</p><p>Die Entwicklung des Handbuchs geht auf eine Politikempfehlung des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> zurück. Im Rahmen der Rohstoffstrategie der Bundesregierung hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BMUV#alphabar">BMUV</a>) die Entwicklung des Handbuchs durch das OECD Center for Responsible Business Conduct angestoßen und mitfinanziert. Das Umweltbundesamt (UBA) und die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) haben den internationalen Multi-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stakeholder#alphabar">Stakeholder</a>-Prozess bei der OECD begleitet und fachlich unterstützt.</p><p> </p><p> </p>
Vor 10 Jahren wurde gemäß der Batterieverordnung erstmals im großen Stil mit der Sammlung und dem Recycling von alten Batterien und Akkus begonnen. Nun feierte die in Hamburg ansässige Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS Batterien) ihr zehnjähriges Jubiläum. Ins Leben gerufen wurde die Stiftung im Mai 1998 von führenden Batterieherstellern sowie dem Zentralverband Elektrotechnik und Elektronikindustrie. Die Stiftung finanziert sich aus den Beiträgen ihrer Nutzer. Diese Hersteller und Importeure entrichten entsprechend der Masse und dem Typus ihrer in Deutschland verkauften Batterien Entsorgungskostenbeiträge über einen Treuhänder an die Stiftung für die Serviceleistungen.
Revised EU legislation makes producers responsible for the management of batteries once they become waste. Adopted by the European Parliament and Council in 2006, the revised Batteries Directive should be transposed by Member States into national law by September 26, 2008.
Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren: Ziel der Verordnung ist es, den Eintrag von Schadstoffen in Abfällen durch Batterien zu verringern, indem bestimmte schadstoffhaltige Batterien nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen, gebrauchte Batterien zurückgenommen und (...) ordnungsgemäß und schadlos verwertet werden, Batterien mehrfach verwendet und technisch langlebig hergestellt werden sollen.
<p> <p>Die Nutzung von Ressourcen ist eine wesentliche Grundlage für unser Leben. Das weltweite Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum verstärkt den Druck auf die natürlichen Ressourcen wie Rohstoffe, Flächen und die biologische Vielfalt. Das Umweltbundesamt verfolgt das zentrale Ziel, die Ressourceninanspruchnahme und die damit verbundenen Umweltwirkungen insgesamt und über die gesamte Wertschöpfungskette zu verringern. Die Vermeidung von Abfällen sowie der Einsatz von Rest- und Abfallstoffen als Sekundärrohstoffe und die energetische Verwertung von Abfällen kann dabei ebenso einen erheblichen Beitrag zum Ressourcenschutz leisten, wie ressourcenschonende Produktionsprozesse, Produkte und Nutzungskonzepte.</p> </p><p> <p> Am 07.10.2025 trat das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) in Kraft, durch welches das deutsche Batterierecht an die europäische Batterieverordnung zur Neuordnung der Rücknahme und Verwertung von Altbatterien (EU-BattVO) angepasst wird. Das UBA hat mit Bescheid die stiftung ear mit den hoheitlichen Aufgaben der zuständigen Behörde nach BattDG beliehen. weiterlesen <i></i> </p> </p><p> <p> Der Verpackungsverbrauch ist in Deutschland im Jahr 2023 um 1.094.700 Tonnen auf rund 17,9 Mio. Tonnen und damit bereits das zweite Jahr in Folge gesunken. Der Rückgang entspricht 5,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Recyclingquote bei Verpackungen stieg hingegen um 0,9 Prozentpunkte und erreichte damit einen Wert von 69,4 Prozent. weiterlesen <i></i> </p> </p><p> <p> Die ab dem Jahr 2029 geltende Pflicht zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm wird Kosten für kommunale Kläranlagenbetreiber verursachen. Welche dieser Kosten können auf die Abwassergebühren umgelegt werden? Und gilt dies bereits für Maßnahmen, die vor 2029 umgesetzt werden? Antworten gibt ein im Auftrag des Umweltbundesamtes erstelltes Sachverständigengutachten. weiterlesen <i></i> </p> </p><p> <p> Im Berichtsjahr 2023 hat Deutschland mit einer Mehrwegquote von 34,3 Prozent das gesetzliche Ziel von 70 Prozent weiterhin verfehlt. Die Studie bestimmt das abgesetzte Getränkevolumen für die verschiedenen Packmittelgruppen insgesamt und nach Getränkesegmenten. Dabei werden trinkfertig abgepackte und in Verkehr gebrachte Getränke bis zu einer Füllgröße von zehn Litern einbezogen. weiterlesen <i></i> </p> </p><p> <p> Hersteller bestimmter Verpackungen müssen sich an dualen Systemen beteiligen, damit die Verpackungen gesammelt, sortiert und verwertet werden. Seit 2019 sind die Entgelte hierfür auch danach zu bemessen, wie gut sich eine Verpackung recyceln lässt. Der Mindeststandard dafür, wie die Recyclingfähigkeit zu ermitteln ist, wurde nun an neue Entwicklungen im Verpackungssektor angepasst. weiterlesen <i></i> </p> </p><p> <p> Am 18. August 2025 sind die Regelungen der europäischen Batterieverordnung in Kraft getreten, welche die Rücknahme und Verwertung von Altbatterien neu ordnen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gibt es Erleichterungen bei der Rückgabe von E-Bike- und E-Scooter-Batterien. Außerdem bleibt die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) die nach Batteriegesetz zuständige Behörde. weiterlesen <i></i> </p> </p><p> <p> Die deutsche GreenTech-Branche wächst schnell und ist Innovationsmotor. In Deutschland werden nach den USA und Japan die meisten GreenTech-Patente angemeldet. Damit ist GreenTech nicht nur wichtig für Klima und Umwelt, sondern auch ein relevanter Teil der deutschen Wirtschaft. Das zeigt der GreenTech Atlas 2025, den Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt am 25. Juni 2025 in Berlin vorstellen. weiterlesen <i></i> </p> </p><p> <p> Mehrwegverpackungen reduzieren Abfälle und kommen trotzdem in Deutschland wenig zum Einsatz. Durch verschiedene Maßnahmen könnte die Verwendung von Mehrwegverpackungen erhöht werden, zeigt nun ein Forschungsvorhaben. Auch in Bereichen, in denen bisher Einwegverpackungen überwiegen, bestehen beim Umstieg auf Mehrweg große Potentiale zur Abfallvermeidung. weiterlesen <i></i> </p> </p>
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