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Found 36 results.

Medienübergreifende Umweltanalyse - am Beispiel der Stoffgruppe der Weichmacher

Eine wichtige Maßnahme zur Vorsorge und Risikominimierung stellt im Rahmen der EU-Chemikalienpolitik die Substitution von Schadstoffen durch weniger gefährliche Alternativen dar. Weichmacher sind Industriechemikalien mit hohen Produktionsmengen, die ubiquitär nachweisbar sind. Aufgrund seiner endokrinen Wirkung steht der ehemals dominante Weichmacher DEHP seit Beginn der 2000er Jahre unter Substitutionsdruck. Neuere Untersuchungen des Umweltbundesamtes zeigen, dass Unternehmen DEHP durch andere Phthalat- und Non-Phthalat-Weichmacher substituieren. Manche der Ersatzstoffe stehen im Verdacht, persistent, bioakkumulativ und toxisch zu sein oder endokrine Wirkungen, d.h. Wirkungen auf das Hormonsystem zu zeigen. Weichmacher gelangen durch kommunale Abwässer und diffuse Eintragsquellen in die Umwelt. Angesichts der vielfältigen und teilweise sehr großflächigen Verwendung weichmacherhaltiger Produkte im Außenbereich, z.B. Kabelummantelungen, Geomembranen und Fahrzeugbauteile, sind terrestrische Matrices für Weichmacher ein relevanter Aufnahmepfad. Trotz ihrer bekannten gefährlichen Eigenschaften, beispielsweise als endokrine Disruptoren, dürfen Weichmacher über Ausnahmeregelungen weiterhin in der Landwirtschaft und anderen Verwendungen in der Umwelt eingesetzt werden. Ziel dieses Vorhabens ist die Verbesserung der sehr lückenhaften Datenlage zu Belastungen durch DEHP-Substitute in der terrestrischen Umwelt. Ein wesentlicher Teilaspekt ist die Erfassung einer nassen Deposition der alternativen Weichmacher. Es soll weiterhin die Fragestellung geklärt werden, welchen Beitrag Böden zur Gewässerbelastung mit Weichmachern liefern. Das Vorhaben erfolgt in Zusammenarbeit mit der Umweltprobenbank des Bundes. Es sollen terrestrische Proben der Umweltprobenbank (Böden, Blätter, Nahrungsnetze), Proben vom Luftmessnetz des Umweltbundesamtes und von anderen Umweltbeobachtungsprogrammen untersucht werden.

Spurenstoffzentrum des Bundes setzt den Spurenstoff-Dialog fort

<p> <p>Am 16. und 17. Oktober 2023 fand in Berlin die Vernetzungsveranstaltung „Zukunftsplattform Spurenstoffzentrum – Gemeinsam für saubere Gewässer“ des Spurenstoffzentrums des Bundes (SZB) statt. Auf der Veranstaltung trafen sich rund 100 Personen aus verschiedenen Sektoren, um den Austausch und Maßnahmen zur Reduzierung von Spurenstoffen in Gewässern voranzutreiben.</p> </p><p>Am 16. und 17. Oktober 2023 fand in Berlin die Vernetzungsveranstaltung „Zukunftsplattform Spurenstoffzentrum – Gemeinsam für saubere Gewässer“ des Spurenstoffzentrums des Bundes (SZB) statt. Auf der Veranstaltung trafen sich rund 100 Personen aus verschiedenen Sektoren, um den Austausch und Maßnahmen zur Reduzierung von Spurenstoffen in Gewässern voranzutreiben.</p><p> <p>Die Vernetzungsveranstaltung „Zukunftsplattform Spurenstoffzentrum – Gemeinsam für saubere Gewässer“ brachte rund 100 Teilnehmende aus Industrie, Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung, Umweltbehörden auf Bundes- und Landesebene, Politik und Nichtregierungsorganisationen zusammen. Die Bundesumweltministerin Steffi Lemke hielt eine Rede zu Strategien im Gewässerschutz. Für das Umweltbundesamt sprach die Vizepräsidentin Dr. Lilian Busse. Sie ermutigte in ihrer Rede die Teilnehmer*innen, gemeinsam für den Gewässerschutz aktiv zu werden.</p> <p>Die Veranstaltung beinhaltete neben Vorträgen auch interaktive Gesprächsinseln, Podiumsdiskussionen und Begleitausstellungen. Die Teilnehmenden konnten somit die Veranstaltung sehr aktiv mitgestalten. Die Teilnehmenden diskutierten unter anderem Themen, wie den aktuellen Vorschlag der Europäischen Kommission zur Kommunalabwasserrichtlinie und die Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung. Trotz kontroverser Diskussionen, signalisierten die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/stakeholder">Stakeholder</a> ihre Bereitschaft, im Dialog zu bleiben, um gemeinsam Lösungen zu finden.</p> <p>Insgesamt war die Veranstaltung aus Sicht des Spurenstoffzentrums und nach ersten Rückmeldungen ein Erfolg. Sie hat gezeigt, wie wichtig der Dialog aller Beteiligten ist, um effektive und tragfähige Lösungen zur Reduzierung und Vermeidung von Spurenstoffen in unseren Gewässern zu finden.</p> </p><p>Informationen für...</p>

Informationsveranstaltung „Aktuelle EU-Chemikalienpolitik – Herausforderungen und Chancen“ Mehr zum Thema Chemikalien und dem Netzwerk REACH@-Baden-Württemberg:

Anfang Juni 2024 fand die Informationsveranstaltung „Aktuelle EU-Chemikalienpolitik“ des Netzwerkes REACH@-Baden-Württemberg mit über 90 Teilnehmenden aus Industrie, Verbänden und Behörden in Karlsruhe statt. Das Netzwerk REACH@-Baden-Württemberg ist eine Kooperation von baden-württembergischen Behörden und Industrieverbänden. Es unterstützt besonders kleine und mittlere Unternehmen mit Informationsveranstaltungen und einem Internetangebot bei der Umsetzung der EU Chemikaliengesetzgebung REACH in der betrieblichen Praxis. Die Landesstelle für Chemikalien der LUBW in Sachgebiet 35.2 ist zugleich Koordinierungsstelle des Netzwerks. Die Veranstaltung begann mit einem Überblick zu den neusten Entwicklungen im Bereich Chemikalienrecht. Spannend war für die Teilnehmenden das aktuelle Update zur EU-Chemikalienstrategie, für das Otto Linher von der Europäischen Kommission aus der Generaldirektion Binnenmarkt Industrie, Unternehmertum und KMU aus Brüssel angereist war. Der laufende Beschränkungsvorschlag für PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) war für viele Teilnehmende das zentrale Thema, da er zahlreiche Industriezweige essentiell betrifft. Hierzu wurde sowohl der derzeitige Stand des Beschränkungsverfahren aus Sicht der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, als auch die damit verbundenen Herausforderungen und Alternativen aus Sicht der Industrie präsentiert und anschließend angeregt diskutiert. Abgerundet wurde die Veranstaltung durch ein Update zur geplanten CLP-Revision sowie einem Überblick zu der aktuellen EU-Taxonomie-Verordnung und der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung

UBA-Position zur Reform der REACH-Verordnung

<p> <p>Die EU-Kommission bereitet eine Revision der REACH-Verordnung im Rahmen der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit vor. Das UBA positioniert sich zu der Reform der Beschränkungs- und Zulassungsverfahren in einem Scientific Opinion Paper und schlägt vor, die Verfahren schneller und effizienter zu machen sowie den vorsorgeorientierten Umweltschutz zu stärken.</p> </p><p>Die EU-Kommission bereitet eine Revision der REACH-Verordnung im Rahmen der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit vor. Das UBA positioniert sich zu der Reform der Beschränkungs- und Zulassungsverfahren in einem Scientific Opinion Paper und schlägt vor, die Verfahren schneller und effizienter zu machen sowie den vorsorgeorientierten Umweltschutz zu stärken.</p><p> <p>Die Chemikalienstrategie für <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nachhaltigkeit">Nachhaltigkeit</a> im Europäischen Grünen Deal definiert eine langfristige Vision für die europäische Chemikalienpolitik. Bis 2050 sollen Chemikalien nur noch so hergestellt und verwendet werden, dass sie Mensch und Umwelt möglichst wenig schaden. Ausnahmen sind nur vorgesehen, wenn der Nutzen für die Gesellschaft hoch ist. Ziel ist u.a. die Stärkung und Vereinfachung des EU-Rechtsrahmens für Chemikalien. Auch eine stärkere Ausrichtung an der Zielsetzung einer nachhaltigen Entwicklung soll erreicht werden. Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Kommission für Ende 2022 den Vorschlag für eine Revision der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/reach-verordnung">REACH-Verordnung</a> angekündigt.</p> <p>Die zentralen Instrumente von REACH zur Regulierung von Chemikalien sind das Beschränkungs- und das Zulassungsverfahren. Auch diese sollen verbessert werden. Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> positioniert sich in einem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/the-revision-of-the-reach-authorisation-restriction"><em>Scientific Opinion Paper</em></a> zu der geplanten Reform und schlägt Bausteine zur Verbesserung vor. Die drei wichtigsten Empfehlungen des UBA sind:</p> <ul> <li><strong>Ausweitung des generischen Ansatzes zur Risikobewertung im REACH-Beschränkungsverfahren</strong> auf Stoffe mit persistenten, bioakkumulierenden und toxischen (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pbt">PBT</a>), sehr persistenten, sehr bioakkumulierenden (vPvB), persistenten, mobilen und toxischen (PMT) oder sehr persistenten und sehr mobilen (vPvM) Eigenschaften und Endokrine Disruptoren (ED). Der generische Ansatz zur Risikobewertung verbietet bereits jetzt Stoffe mit kanzerogenen, mutagenen und reproduktionstoxischen (CMR) Eigenschaften in Gemischen für Verbraucher und sieht die Möglichkeit für ein vereinfachtes Verbot in Verbrauchererzeugnissen vor. Die Ausweitung auf weitere Stoffeigenschaften würde die Regulierung von Stoffgruppen stärken und das REACH-Beschränkungsverfahren effizienter machen.</li> <li><strong>Ausnahmen von Regulierungen nur noch für essentielle Verwendungen:</strong> das Konzept für essentielle Verwendungen sieht vor, dass besonders besorgniserregende Stoffe nur noch eingesetzt werden dürfen, wenn ihre Verwendung für die Gesundheit, Sicherheit oder das Funktionieren der Gesellschaft erforderlich ist und es keine ökologisch und gesundheitlich tragbaren Alternativen gibt. Die neuen Kriterien für essentielle Verwendungen sollen u.U. die bisherige sozio-ökonomische Analyse ersetzen. Ziel ist die Stärkung des Präventivansatzes und die bessere Planungssicherheit für Interessensgruppen.</li> <li><strong>Neue Kategorien für besonders besorgniserregende Stoffe:</strong> Das REACH-Zulassungsverfahren soll auf Stoffe mit persistenten, mobilen und toxischen (PMT) sowie sehr persistenten und sehr mobilen (vPvM) Stoffeigenschaften sowie Endokrine Disruptoren (ED) ausgeweitet werden. Auch soll für Stoffe mit harmonisierter Einstufung unter <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/clp">CLP</a> ein vereinfachtes Verfahren zur Identifizierung als besonders besorgniserregende Stoffe unter REACH („Kandidatenliste“) gelten. Ziel ist die Beschleunigung des REACH-Zulassungsverfahrens</li> </ul> <p>Mit diesen Empfehlungen zur Reform des REACH-Zulassungs- und Beschränkungsverfahrens setzt sich das UBA dafür ein, den Grundsatz der Vorsorge und Prävention in der REACH-Verordnung zu stärken. Das UBA wird sich auch in der REACH-Revision im Sinne eines vorsorgeorientierten Umweltschutzes einbringen.</p> <p>Grundlage für das Scientific Opinion Paper waren vorausgegangene Forschungsvorhaben des UBA mit Analysen der beiden Verfahren:</p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/advancing-reach-the-restriction-procedure">Advancing REACH – The Restriction Procedure | Umweltbundesamt</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/assessment-of-the-authorisation-process-under-reach">Assessment of the Authorisation Process under REACH | Umweltbundesamt</a></li> </ul> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Prüfung der Möglichkeiten und Voraussetzungen zur Implementierung eines deutschen Produkte-Registers in die neue EU-Strategie für eine zukünftige Chemikalienpolitik (Fortsetzungs-Vorhaben von Produkte-Register Teil I)

A) Problemstellung: Die neue EU-Chemikalienpolitik gemäß Weißbuchkonzept (REACH-System) wird ein Hauptaugenmerk auf die Verwendung chemischer Stoffe und ihren Weg entlang der gesamten Wertschöpfungskette (Weiterverarbeitungskette) legen. Für die Risikobewertung müssen alle existierenden Verwendungen bekannt sein. Auch müssen tatsächliche Verwendungen für solche Stoffe offengelegt werden, die im neuen Autorisierungsverfahren nur für spezielle Verwendungen zugelassen sind. Deshalb sollen insbesondere die so genannten nachgeschalteten Verwender (Down Stream User) von Chemikalien in die Informationsbeschaffung über ihre Produkte einbezogen werden. Das Weißbuch enthält selbst aber keine Strategie zur Umsetzung dieser Forderungen. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. UBA): Das bisher praktizierte Verfahren, Verwendungsinformationen nur von den Herstellern von Industriechemikalien einzuholen, ist nicht zufriedenstellend. Dies zeigt sich immer wieder im Bewertungsverfahren für Alte Stoffe. Die Produktregistrierung ist hier ein Instrument, um gesicherte Informationen über die realen Verwendungen chemischer Stoffe zu erhalten. Dies wurde bereits im FuE-Vorhaben Deutsches Produkteregister (FKZ: 29967292) klar herausgearbeitet. Somit kann die Produktregistrierung ein konkretes, wesentliches Element bei der Implementierung neuer rechtlicher Regelungen und Verfahren im Zuge der Neuordnung der EU-Chemikalienpolitik werden. C) Ziel des Vorhabens ist es, das vorliegende Produkteregisterkonzept für den Einsatz im REACH-System der neuen EU-Chemikalienpolitik weiterzuentwickeln. Verfahrenstechnische, rechtliche und organisatorische Fragestellungen sollen im EU-weiten und im nationalen Rahmen geklärt werden.

Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens und über die Abgabe bestimmter Stoffe, Gemische und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz

Nachdem am 26. Januar die "Verordnung zur Neuregelung nationaler Vorschriften über das Inverkehrbringen und die Abgabe von Chemikalien" im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist, tritt am 27. Januar die novellierte Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) in Kraft. Eine Überarbeitung der Verordnung, die ursprünglich aus dem Jahr 1993, stammt, war durch verschiedene Entwicklungen in der europäischen Chemikalienpolitik notwendig geworden. Im Zuge dieser Anpassungen wurden auch weitere Änderungen vorgenommen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick: Aufgrund der EU-REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nummer 1907/2006) sind viele der Verbotsregelungen aus dem Anhang 1 der alten Chemikalien-Verbotsverordnung obsolet geworden. Deswegen wurde der Anhang 1 auf den ausschließlich national noch fortbestehenden Regelungsbedarf reduziert. Aufgrund der EU-CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nummer 1272/2008) mussten die Kennzeichnungsregelungen, an denen die Abgabevorschriften der Chemikalien-Verbotsverordnung anknüpfen, geändert werden. Da zwischen dem alten und neuen Kennzeichnungssystem große Unterscheide bestehen war eine direkte Übersetzung nicht immer möglich. Durch zahlreiche Änderungen seit 1993 war die alte Chemikalien-Verbotsverordnung wenig praxistauglich geworden. Nach intensiver Abstimmung mit den Ländervollzugsbehörden und den betroffenen Verbänden wurde für die Neufassung eine transparente und anwenderfreundliche Struktur gewählt. In die Sachkundeanforderungen der Abgabevorschriften wurde ein Erfordernis zur periodischen Teilnahme an Auffrischungskursen eingeführt, die der Dynamik der Entwicklungen im Chemikalienrecht Rechnung tragen soll. Aufgrund der "Verordnung über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe" (Verordnung (EU) Nummer 98/2013), für die bisher noch keine nationale Durchführungsrechtsetzung existiert, wurden die bisherigen Regelungen zu neun Sprengstoffgrundstoffen überarbeitet. Chemikaliensicherheit

Umweltrat verabschiedet REACH

Die EU-Umweltminister haben in Brüssel die Chemikalienverordnung REACH beschlossen. Damit wird eine mehrjährige Diskussion über die Reform der europäischen Chemikalienpolitik abgeschlossen. Europaparlament, Rat und Kommission hatten sich Anfang Dezember auf einen Kompromisstext geeinigt, der heute formal angenommen wurde. Die Verordnung tritt am 1. Juni 2007 in Kraft.

Kinetische Auswertung des Abbauverhaltens dreier potenziell persistenter Stoffe in unterschiedlich komplexen Testsystemen und Erstellen von Leitlinien zur Bewertungstartegie des P-Kriteriums

In den letzten Jahren wurde beispielhaft an drei Modellsubstanzen mit vermuteten persistenten und adsorptiven Eigenschaften die Abbaubarkeit bzw. die Persistenz in komplexeren und naturnahen Prüfverfahren gemessen. Das UFOPLAN-Projekt Globalansatz 'Neue EU-Chemikalienpolitik, Teilvorhaben 03 'Zulassungsverfahren für besonders gefährliche Stoffe: Verbleib, Verhalten, Abbaubarkeit und mögliche Anreicherung potenziell persistenter, bioakkumulierender und toxischer (PBT-) Stoffe unter Umweltbedingungen in aquatischen Mesokosmen' (FKZ: 206 67 460/03) wurde unter der Leitung von Thomas Knacker, ECT GmbH bearbeitet. In diesem Sachverständigengutachten soll nun eine Neuauswertung des kinetischen Verhaltens der drei Stoffe in den unterschiedlich komplexen Testsystemen durchgeführt werden. Ziel ist es exemplarisch zu demonstrieren wie eine vorbildliche Auswertung im Rahmen der Persistenzbewertung erfolgen sollte. Im zweiten Teil sollen dann Leitlinien zur Bewertungsstrategie erstellt werden.

Globalansatz 'Neue EU-Chemikalienpolitik', TV 03: Zulassungsverfahren für besonders gefährliche Stoffe: Verbleib, Verhalten, Abbaubarkeit und mögliche Anreicherung potenziell persistenter, bioakkumulierender und toxischer (PBT-) Stoffe unter ...

Kurzfassung der Vorhabenbeschreibung: Zielstellung und fachliche Begründung A) Problemstellung: Der Entwurf für die europäische Verordnung zur Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien (REACH) sieht für Stoffe mit persistenten, bioakkumulierenden und toxischen (PBT) - oder sehr persistenten und sehr bioakkumulierenden (vPvB) Eigenschaften ein Zulassungsverfahren vor. Die Kriterien für die genannten Eigenschaften werden in Anhang XIII des Verordnungsentwurfs festgelegt. Die vorzulegenden Labortests bilden die Realität jedoch nur unzureichend ab und erlauben keine eindeutige Beurteilung der persistenten und bioakkumulierenden Eigenschaften. Problematisch ist die Beurteilung der Persistenz aufgrund realitätsferner Ergebnisse aus Labortests zur Abbaubarkeit, weil Adsorptionsverhalten und die Bindung an Sedimente unberücksichtigt bleiben. Dann können die Ergebnisse zu einer 'falschen' Entlastung des PBT- oder vPvB-Verdachts führen. Deshalb ist eine Überprüfung der Relevanz und der Aussagekraft der Standardtests im Hinblick auf eine belastbare Beurteilung der PBT-Eigenschaften auf Grundlage von Freilanduntersuchungen/Mesokosmen erforderlichB) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA):Ein effektives Risikomanagement für PBT-Stoffe und die Regulierung über ein Zulassungsverfahren sind für das Umweltressort ein prioritäres Element einer nachhaltigen Chemikalienpolitik. Entscheidend ist dabei die korrekte Identifizierung potentieller PBT-Stoffe und die Vermeidung falsch negativer Beurteilungen als 'nicht persistent'. C) Ziel des Vorhabens: Ist die Überprüfung der PBT-Bewertung von Stoffen auf Grundlage von Laboruntersuchungen. Dazu soll für 3 potenzielle PBT-Stoffe Abbau, Verteilung und Anreicherungsverhalten in naturnahen aquatischen Systemen (Mesokosmen) untersucht werden. Anschließend ist zu prüfen, ob Persistenz und Akkumulation auf Grundlage der Standard Labortests mit ausreichender Genauigkeit vorhergesagt werden können.

Europäische Chemikalienpolitik

Im Vorfeld des 3. Treffens der zuständigen Behörden gemäß REACH- und CLP-Verordnung (CARACAL), das am 12. und 13. Oktober 2009 stattfindet, fordert das Umweltbundesamt eine Änderung des Anhangs XIII der REACH-Verordnung, der die Kriterien für die Identifizierung von PBT-/vPvB Stoffen enthält. Mehrere Mitgliedsstaaten vertreten die Auffassung, dass die Kriterien überholt sind und nicht dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen und dass sie den wirksamen Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Stoffen gefährden. Zurzeit arbeitet die Europäische Kommission an einem neuen Vorschlag zur Änderung von Anhang XIII. Das deutsche Umweltbundesamt (UBA) befürchtet, dass dieser Prozess enden könnte, ohne die notwendigen Änderungen zur Aktualisierung des Gesetzestextes hervorzubringen. Angesichts der besonderen Bedeutung des Anhangs XIII für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt bittet das Umweltbundesamt die Kommission nachdrücklich, einen Vorschlag vorzulegen, der den derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand berücksichtigt.

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