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Umweltrat verabschiedet REACH

Die EU-Umweltminister haben in Brüssel die Chemikalienverordnung REACH beschlossen. Damit wird eine mehrjährige Diskussion über die Reform der europäischen Chemikalienpolitik abgeschlossen. Europaparlament, Rat und Kommission hatten sich Anfang Dezember auf einen Kompromisstext geeinigt, der heute formal angenommen wurde. Die Verordnung tritt am 1. Juni 2007 in Kraft.

Deutlich weniger Quecksilber und Blei, mehr Weichmacher

Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Flasbarth: Human- und Umweltprobenbanken sind unverzichtbar Welche Schadstoffe belasten heute Menschen und welche sind durch Umweltgesetze zurückgegangen? Mit diesen Fragen beschäftigen sich ab heute Fachleute auf der internationalen Konferenz „Wissenschaft und Politik für eine gesunde Zukunft“ in Berlin. Im Mittelpunkt stehen unter anderem neue Erkenntnisse aus weltweit bedeutsamen Human-Biomonitoring-Programmen (HBM) wie Kanada, Israel oder den USA. In seiner Eröffnungsrede sagte Umwelt-Staatssekretär Jochen Flasbarth: „Human-Biomonitoring ist ein hervorragendes Warnsystem, um problematische Schadstoffbelastungen der Bevölkerung frühzeitig zu erkennen. Damit können wir den Erfolg unserer Chemikalienpolitik kontrollieren und neuen Handlungsbedarf identifizieren.“ Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes: „Die ,klassischen’ Chemikalien wie Blei, Quecksilber, Cadmium, ⁠ DDT ⁠ und ⁠ PCB ⁠ sind in Deutschland ganz maßgeblich zurückgegangen. Sorgen bereiten uns heute aber, unter anderem, die hohen Belastungen von Kindern mit bestimmten Weichmachern, die in großem Umfang in der Kunststoffherstellung Verwendung finden und mit häufig wenig untersuchten Stoffen, die als Ersatzstoffe für mittlerweile verbotene Stoffe eingesetzt werden.“ Flasbarth betonte: „Human-Biomonitoring-Daten müssen auch einen Beitrag zur europäischen Chemikalienpolitik liefern. Um dabei vorsorgend und systematisch vorgehen zu können, brauchen wir eine verstärkte internationale Zusammenarbeit. Die EU-Kommission hat jetzt hierzu die Initiative ergriffen. Aber auch jenseits der EU müssen wir unsere Daten und Initiativen vernetzen, weil Chemikalien weltweit eingesetzt werden.“ Auf der zweitägigen Konferenz „Human-Biomonitoring – Wissenschaft und Politik für eine gesunde Zukunft“ diskutieren Fachleute aus 35 Ländern über Probleme und Erfolge langjähriger HBM-Programme. In zwei Podiumsdiskussionen werden dabei auch politisch-strategische Aspekte des HBM und seine Verankerung in der Chemikalienpolitik erörtert. Die Konferenz wird von Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt organisiert. HBM ist für den gesundheitsbezogenen Umweltschutz ein zentrales Informations- und Kontrollinstrument: HBM-Studien liefern der Umweltpolitik wissenschaftlich fundierte Daten zu Stoffen im menschlichen Organismus, zu Bevölkerungsgruppen mit besonders hohen Belastungen und zu den Effekten chemikalienrechtlicher Regelungen. Auf dieser Grundlage kann das Schutzniveau der Bevölkerung beurteilt und weiterer Handlungsbedarf identifiziert werden.

Betriebliche Umsetzung der CLP-Verordnung

Die ⁠ CLP ⁠-Verordnung1 setzt das auf ⁠ UN ⁠- und ⁠ OECD ⁠-Ebene erarbeitete „Globally Harmonised System of Classifi cation and Labelling of Chemicals“ - kurz GHS - innerhalb Europas um und ist damit ein integraler Bestandteil der neuen europäischen Chemikalienpolitik. Diese Verordnung ist seit dem 20.01.2009 in Kraft und wird mit gestaffelten Übergangsfristen bis zum 01.06. 2015 die Einstufungs- und Kennzeichnungsregelungen gefährlicher Chemikalien in den Mitgliedsstaaten der EU definieren. Veröffentlicht in Broschüren.

Europäische Chemikalienpolitik

Umweltbundesamt empfiehlt Überprüfung der Kriterien für besonders besorgniserregende Stoffe Im Vorfeld des 3. Treffens der zuständigen Behörden gemäß REACH- und CLP-Verordnung (CARACAL), das am 12. und 13. Oktober 2009 stattfindet, fordert das Umweltbundesamt eine Änderung des Anhangs XIII der REACH-Verordnung, der die Kriterien für die Identifizierung von PBT-/vPvB Stoffen enthält. Mehrere Mitgliedsstaaten vertreten die Auffassung, dass die Kriterien überholt sind und nicht dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen und dass sie den wirksamen Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Stoffen gefährden. Zurzeit arbeitet die Europäische Kommission an einem neuen Vorschlag zur Änderung von Anhang XIII. Das deutsche Umweltbundesamt (UBA) befürchtet, dass dieser Prozess enden könnte, ohne die notwendigen Änderungen zur Aktualisierung des Gesetzestextes hervorzubringen. Angesichts der besonderen Bedeutung des Anhangs XIII für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt bittet das Umweltbundesamt die Kommission nachdrücklich, einen Vorschlag vorzulegen, der den derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand berücksichtigt. Persistente, bioakkumulierbare und toxische (⁠ PBT ⁠) und sehr persistente und sehr bioakkumulierbare (vPvB) Stoffe stellen ein langfristig nicht vorhersehbares Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt dar. Nach Freisetzung in die Umwelt können die schädlichen Wirkungen dieser Stoffe nicht beseitigt werden. Es bedarf deshalb konsequenter Vorsorgemaßnahmen, um die Freisetzung von PBT-/vPvB-Stoffen zu verhindern und das „hohe Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt“ sicherzustellen, das in der ⁠ REACH-Verordnung ⁠ als Ziel festgelegt ist (Art. 1 (1)). REACH bezeichnet Chemikalien mit PBT-/vPvB-Eigenschaften als „besonders besorgniserregende Stoffe“ und verlangt, dass die Registranten im Rahmen der Stoffsicherheitsbeurteilung die Stoffe hinsichtlich ihrer PBT-/vPvB-Eigenschaften bewerten. Eine wichtige Aufgabe der Mitgliedsstaaten unter REACH ist es, für besonders besorgniserregende Stoffe die Zulassungspflicht zu initiieren. Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung dieser Maßnahmen ist es jedoch, dass die Beurteilung der PBT-/vPvB-Eigenschaften auf Grundlage geeigneter PBT-/vPvB-Kriterien durchgeführt wird. Artikel 138 (5) der REACH-Verordnung verpflichtet die Europäische Kommission, die aktuellen Kriterien des Anhangs XIII zu überprüfen. Auf Einladung der Europäischen Kommission kamen 2 Fachleute in zwei Treffen einer Untergruppe der zuständigen Behörden im September und November 2008 zusammen, um die Überarbeitung des Anhangs XIII zu diskutieren. Die Untergruppe erklärte, dass die Kriterien nicht dem jetzigen Stand der Wissenschaft entsprechen und geändert werden müssen. Insbesondere können mit den aktuellen Kriterien nicht alle vorhandenen Informationen genutzt werden. Außerdem geben die jetzigen Kriterien die Eigenschaften, die sie beschreiben sollen, unzureichend wieder. So beschreibt der Begriff „Bioakkumulation“ sowohl die Aufnahme eines Stoffes über das umgebende Umweltmedium (Biokonzentration) als auch die Aufnahme über die Nahrungskette (Biomagnifikation). Das REACH-Kriterium für die Bioakkumulation bezieht sich dagegen nur auf die Biokonzentration in Wasserlebewesen. Stoffe, die sich zwar nicht in Fischen anreichern, doch über die Nahrungskette in Säugetieren akkumulieren, werden durch ihn nicht erfasst. Eines der Ziele bei der Regulierung von PBT-/vPvB-Stoffen ist der Schutz unberührter Gebiete. Deshalb sollte bei der Bewertung von PBT-/vPvB-Eigenschaften der Ferntransport eines Stoffes berücksichtigt werden, um zu ermitteln, ob der ⁠ Stoff ⁠ in der Lage ist, sich in weit entfernten Gebieten anzureichern. Im aktuellen Anhang XIII ist diese Eigenschaft nicht enthalten, deren Aufnahme auch zur Erfüllung der Anforderungen des ⁠ Stockholmer Übereinkommens ⁠ über persistente organische Schadstoffe (⁠ POP ⁠-Konvention) erforderlich ist. Auf dem Treffen der zuständigen Behörden im Dezember 2008 legte die Europäische Kommissionm einen Vorschlagsentwurf für eine Änderung des Anhangs XIII vor, der die Kriterien unverändert beließ und nur geringfügige Verbesserungen einbrachte. Die Mehrheit der zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten äußerte sich ernsthaft besorgt darüber, dass der Änderungsvorschlag unzureichend ist, und forderte die Kommission auf, den Empfehlungen der Experten-Untergruppe zu folgen. Daraufhin erklärte die Kommission, dass sie den Entwurf überarbeiten und einen neuen Vorschlag vorlegen würde. Seitdem liegen keine weiteren Informationen über die Aktivitäten der Kommission zur Überarbeitung von Anhang XIII vor, obgleich die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten als auch Verbände in Schreiben an die Kommission ihre Besorgnis über das Problem zum Ausdruck brachten und die Kommission baten, über den Fortgang der Arbeiten zu berichten.

UBA-Position zur Reform der REACH-Verordnung

UBA-Position zur Reform der REACH-Verordnung Die EU-Kommission bereitet eine Revision der REACH-Verordnung im Rahmen der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit vor. Das UBA positioniert sich zu der Reform der Beschränkungs- und Zulassungsverfahren in einem Scientific Opinion Paper und schlägt vor, die Verfahren schneller und effizienter zu machen sowie den vorsorgeorientierten Umweltschutz zu stärken. Die Chemikalienstrategie für ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ im Europäischen Grünen Deal definiert eine langfristige Vision für die europäische Chemikalienpolitik. Bis 2050 sollen Chemikalien nur noch so hergestellt und verwendet werden, dass sie Mensch und Umwelt möglichst wenig schaden. Ausnahmen sind nur vorgesehen, wenn der Nutzen für die Gesellschaft hoch ist. Ziel ist u.a. die Stärkung und Vereinfachung des EU-Rechtsrahmens für Chemikalien. Auch eine stärkere Ausrichtung an der Zielsetzung einer nachhaltigen Entwicklung soll erreicht werden. Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Kommission für Ende 2022 den Vorschlag für eine Revision der ⁠ REACH-Verordnung ⁠ angekündigt. Die zentralen Instrumente von REACH zur Regulierung von Chemikalien sind das Beschränkungs- und das Zulassungsverfahren. Auch diese sollen verbessert werden. Das ⁠ UBA ⁠ positioniert sich in einem Scientific Opinion Paper zu der geplanten Reform und schlägt Bausteine zur Verbesserung vor. Die drei wichtigsten Empfehlungen des UBA sind: Ausweitung des generischen Ansatzes zur Risikobewertung im REACH-Beschränkungsverfahren auf Stoffe mit persistenten, bioakkumulierenden und toxischen (⁠ PBT ⁠), sehr persistenten, sehr bioakkumulierenden (vPvB), persistenten, mobilen und toxischen (PMT) oder sehr persistenten und sehr mobilen (vPvM) Eigenschaften und Endokrine Disruptoren (ED). Der generische Ansatz zur Risikobewertung verbietet bereits jetzt Stoffe mit kanzerogenen, mutagenen und reproduktionstoxischen (CMR) Eigenschaften in Gemischen für Verbraucher und sieht die Möglichkeit für ein vereinfachtes Verbot in Verbrauchererzeugnissen vor. Die Ausweitung auf weitere Stoffeigenschaften würde die Regulierung von Stoffgruppen stärken und das REACH-Beschränkungsverfahren effizienter machen. Ausnahmen von Regulierungen nur noch für essentielle Verwendungen: das Konzept für essentielle Verwendungen sieht vor, dass besonders besorgniserregende Stoffe nur noch eingesetzt werden dürfen, wenn ihre Verwendung für die Gesundheit, Sicherheit oder das Funktionieren der Gesellschaft erforderlich ist und es keine ökologisch und gesundheitlich tragbaren Alternativen gibt. Die neuen Kriterien für essentielle Verwendungen sollen u.U. die bisherige sozio-ökonomische Analyse ersetzen. Ziel ist die Stärkung des Präventivansatzes und die bessere Planungssicherheit für Interessensgruppen. Neue Kategorien für besonders besorgniserregende Stoffe: Das REACH-Zulassungsverfahren soll auf Stoffe mit persistenten, mobilen und toxischen (PMT) sowie sehr persistenten und sehr mobilen (vPvM) Stoffeigenschaften sowie Endokrine Disruptoren (ED) ausgeweitet werden. Auch soll für Stoffe mit harmonisierter Einstufung unter ⁠ CLP ⁠ ein vereinfachtes Verfahren zur Identifizierung als besonders besorgniserregende Stoffe unter REACH („Kandidatenliste“) gelten. Ziel ist die Beschleunigung des REACH-Zulassungsverfahrens Mit diesen Empfehlungen zur Reform des REACH-Zulassungs- und Beschränkungsverfahrens setzt sich das UBA dafür ein, den Grundsatz der Vorsorge und Prävention in der REACH-Verordnung zu stärken. Das UBA wird sich auch in der REACH-Revision im Sinne eines vorsorgeorientierten Umweltschutzes einbringen. Grundlage für das Scientific Opinion Paper waren vorausgegangene Forschungsvorhaben des UBA mit Analysen der beiden Verfahren: Advancing REACH – The Restriction Procedure | Umweltbundesamt Assessment of the Authorisation Process under REACH | Umweltbundesamt

Erster Kongress der europäischen Chemieregionen in Brüssel Regionen machen sich für faire Chemiepolitik stark

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 095/03 Magdeburg, den 21. Mai 2003 Erster Kongress der europäischen Chemieregionen in Brüssel Regionen machen sich für faire Chemiepolitik stark In Brüssel hat heute der erste Kongress der europäischen Chemieregionen begonnen. In bisher einmaliger Weise haben sich hier die Regionen zu einem Netzwerk zusammengeschlossen, um gemeinsam ihre Interessen gegenüber der Europäischen Union zu vertreten. Aktueller Anlass ist die Diskussion um die Neugestaltung der europäischen Chemikalienpolitik. Hier hatte die Kommission in der vergangenen Woche einen ersten Vorschlag zur Umsetzung vorgelegt. An dem Kongress nehmen auch die deutschen Chemieregionen Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt teil. Die Wirtschaftsminister der Länder Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt, Harald Schartau und Dr. Horst Rehberger erklärten auf einer Pressekonferenz: "Wir werden uns dafür stark machen, dass die neue Chemikalienpolitik nicht zu Wettbewerbsnachteilen für die Chemieindustrie führt. Die neuen Regelungen müssen auch für kleine und mittlere Unternehmen umsetzbar sein." Ziel sei es, nicht nur einen sicheren Schutz für Mensch und Umwelt zu erreichen, sondern auch Zeitaufwand und Kosten auf das Notwendige zurückzustutzen, so die Minister. Deshalb werde man gemeinsam mit den anderen Regionen die Abstimmungen nutzen, hier Veränderungen zu erreichen. Gleichzeitig setze man sich für Pilotprojekte zum Testen der neuen Regelungen ein. Gast des ersten Kongresses der Chemieregionen ist auch der EU-Kommissar für Industriepolitik, Erkki Liikanen. Im Ergebnis des Chemiekongresses, zu dem mehr als 200 Teilnehmer aus europäischen Chemieregionen, Unternehmensvertreter und Verwaltung gekommen sind, wird auch eine gemeinsame Erklärung der Regionen verabschiedet werden. Diese greift die Themen Chemikalienpolitik, regionale Strukturpolitik und EU-Osterweiterung auf. Hier setzen sich die Länder für eine Fortführung der Regionalförderung als Begleitung des wirtschaftlichen Wandels ein, ebenso sollen Kooperationen mit osteuropäischen Partnern forciert werden. Die Ost-Erweiterung wird dabei vor allem als Chance gesehen, ohne die Risiken einer stärker werdenden Konkurrenzsituation zu unterschätzen. Zu den Gründungsmitgliedern des Netzwerkes zählen Europas wichtigste Chemieregionen aus den Ländern Großbritannien, Belgien, Niederlande, Spanien, Frankreich, Italien und Polen. Vor diesem ersten offiziellen Auftritt setzten sich die Chemieregionen bereits seit gut zwei Jahren auf Arbeitsebene für die Interessen und die Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit der Chemiestandorte ein. Die Chemieindustrie in Europa erwirtschaftet gut zehn Prozent des Umsatzes im Verarbeitenden Gewerbe. Die deutsche Chemieindustrie trägt am europäischen Umsatz der Branche rund ein Viertel. In Sachsen-Anhalt wird die Hälfte des ostdeutschen Chemieumsatzes erzielt. Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstraße 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-43 16 Fax: (0391) 567-44 43 Mail: pressestelle@mw.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierungdes Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel.: +49 391 567-4316 Fax: +49 391 567-4443E-Mail: presse@mw.sachsen-anhalt.deWeb: www.mw.sachsen-anhalt.deTwitter: www.twitter.com/mwsachsenanhaltInstagram: www.instagram.com/mw_sachsenanhalt

Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens und über die Abgabe bestimmter Stoffe, Gemische und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz

Nachdem am 26. Januar die "Verordnung zur Neuregelung nationaler Vorschriften über das Inverkehrbringen und die Abgabe von Chemikalien" im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist, tritt am 27. Januar die novellierte Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) in Kraft. Eine Überarbeitung der Verordnung, die ursprünglich aus dem Jahr 1993, stammt, war durch verschiedene Entwicklungen in der europäischen Chemikalienpolitik notwendig geworden. Im Zuge dieser Anpassungen wurden auch weitere Änderungen vorgenommen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick: Aufgrund der EU-REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nummer 1907/2006) sind viele der Verbotsregelungen aus dem Anhang 1 der alten Chemikalien-Verbotsverordnung obsolet geworden. Deswegen wurde der Anhang 1 auf den ausschließlich national noch fortbestehenden Regelungsbedarf reduziert. Aufgrund der EU-CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nummer 1272/2008) mussten die Kennzeichnungsregelungen, an denen die Abgabevorschriften der Chemikalien-Verbotsverordnung anknüpfen, geändert werden. Da zwischen dem alten und neuen Kennzeichnungssystem große Unterscheide bestehen war eine direkte Übersetzung nicht immer möglich. Durch zahlreiche Änderungen seit 1993 war die alte Chemikalien-Verbotsverordnung wenig praxistauglich geworden. Nach intensiver Abstimmung mit den Ländervollzugsbehörden und den betroffenen Verbänden wurde für die Neufassung eine transparente und anwenderfreundliche Struktur gewählt. In die Sachkundeanforderungen der Abgabevorschriften wurde ein Erfordernis zur periodischen Teilnahme an Auffrischungskursen eingeführt, die der Dynamik der Entwicklungen im Chemikalienrecht Rechnung tragen soll. Aufgrund der "Verordnung über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe" (Verordnung (EU) Nummer 98/2013), für die bisher noch keine nationale Durchführungsrechtsetzung existiert, wurden die bisherigen Regelungen zu neun Sprengstoffgrundstoffen überarbeitet. Chemikaliensicherheit Es handelt sich um eine Verordnung auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das ChemVerbotsV.

Haseloff und Wolff in Brüssel bei ECRN-Präsidium und EU-Kommission

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 266/11 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 266/11 Magdeburg, den 18. Mai 2011 Haseloff und Wolff in Brüssel bei ECRN-Präsidium und EU-Kommission Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff und Wirtschaftsministerin Prof. Dr. Birgitta Wolff werden morgen, Donnerstag, 19. Mai 2011 , an der Generalversammlung des Europäischen Netzwerks der Chemieregionen (ECRN) in Brüssel teilnehmen. Im Rahmen ihres Aufenthalts werden sie auch mit Kommissionsvizepräsident Antonio Tajani zusammentreffen. Der Regierungschef wird zudem mit dem für Arbeitsmarktpolitik zuständigen Kommissar László Andor sprechen. Auf der Generalversammlung des ECRN wird Ministerpräsident Dr. Haseloff eine Bilanz seiner Arbeit als ECRN-Präsident ziehen. Darüber hinaus steht die Verabschiedung eines Positionspapiers zur künftigen Forschungs- und Innovationspolitik der EU auf der Tagesordnung. In dem Gespräch mit dem für Industrie und Unternehmertum zuständigen Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, Antonio Tajani, wird es vor allem um die Förderung von Innovationen gehen. Die neue Landesregierung hat sich hier zum Ziel gesetzt, die Innovationspolitik des Landes in engem Zusammenwirken von Wirtschaft, Politik und Wissenschaft zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Dazu gehört auch eine stärkere Beteiligung an den Forschungs- und Innovationsprogrammen der EU und die Profilierung des Innovationsstandortes Sachsen-Anhalt in Europa. Haseloff und Wolff werden Tajani eine vergleichende Studie über die Chemieparks in ECRN-Regionen übergeben, deren Ergebnisse in die weiteren Überlegungen der Kommission zur Ausgestaltung der europäischen Industriepolitik einfließen sollen. Darüber hinaus sollen Fragen erörtert werden, wie Vorort-Erfahrungen aus der Anwendung europäischer Rechtsvorschriften dazu genutzt werden können, die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern. Mit dem EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration wird der Ministerpräsident Fragen der künftigen Ausgestaltung der europäischen Kohäsionspolitik erörtern. Hier geht es vor allem darum, dass der Europäische Sozialfonds auch künftig Bestandteil einer integrierten Kohäsionspolitik bleibt. Nur vor Ort entwickelte Strategien gewährleisten, dass auch zukünftig Maßnahmen gefördert werden können, die dazu beitragen, die Beschäftigungschancen vieler Menschen in Sachsen-Anhalt auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Sachsen-Anhalt setzt sich zudem seit langem dafür ein, dass die ostdeutschen Länder, die 2013 aus der höchsten Förderkategorie der europäischen Strukturfonds herausfallen werden, angemessene Übergangsregelungen erhalten, damit die erreichten Erfolge nicht gefährdet werden. Der Ministerpräsident wird mit Kommissar Andor außerdem darüber sprechen, wie Sachsen-Anhalt als europäische Region zur Umsetzung der Ziele der Europa 2020-Strategie beitragen kann und wie dies mit den eigenen Zielstellungen des Landes, wie etwa in den Bereichen Bildung und Fachkräftesicherung sowie Innovation und Beschäftigung am besten verbunden werden kann. Am 20. Mai 2011 stehen Gespräche von Wirtschaftsministerin Wolff u. a. mit Mitgliedern des Kabinetts von Verkehrskommissar Siim Kallas und mit dem für Energiefragen zuständigen Generaldirektor Philip Lowe an. Im Rahmen des transnationalen Chemielogistikprojektes ¿ChemLog¿ verfolgen Regionalverwaltungen, Verbände der Chemischen Industrie und Wissenschaftseinrichtungen aus Deutschland, Polen, der Tschechischen Republik, der Slowakischen Republik, Ungarn und Italien gemeinsam das Ziel, durch eine signifikante Verbesserung der logistischen Rahmenbedingungen die Wettbewerbsfähigkeit der Chemieregionen in Mittel- und Osteuropa zu stärken. Dieses von der Europäischen Kommission geförderte dreijährige Kooperationsprojekt steht unter Leitung des sachsen-anhaltischen Wissenschafts- und Wirtschaftsministeriums. Im Gespräch mit Mitgliedern des Kabinetts von Verkehrskommissar Kallas sollen die bisherigen Projektergebnisse vorgestellt und künftige Herausforderungen für die europäische Verkehrspolitik für Mittel- und Osteuropa aus Sicht der chemischen Industrie erörtert werden. Im Gespräch mit Generaldirektor Lowe sollen Fragen der stofflichen Nutzung der Braunkohle ebenso angesprochen werden wie das Thema Netzausbau vor dem Hintergrund der in Sachsen-Anhalt vorhandenen großen Kapazitäten im Bereich der regenerativen Energien. Hintergrund: Als Netzwerk von 21 Regionen aus 10 EU-Mitgliedstaaten deckt das ECRN wesentliche Teile der Chemielandkarte in Europa ab. In den vertretenen Regionen von Estland bis nach Spanien spielt die chemische Industrie eine strukturbestimmende Rolle; rund eine Million Menschen sind in diesem Industriezweig beschäftigt. In den vergangenen Jahren hat sich das ECRN aktiv in die Debatte zu verschiedenen relevanten Themen auf EU-Ebene eingebracht und war als erstes regionales Netzwerk Mitglied in einer hochrangigen Expertengruppe für einen Industriezweig auf europäischer Ebene. Zahlreiche gemeinsame Positionspapiere zur europäischen Chemikalienpolitik, zu Emissionshandel, Klimaschutz, Innovation, Energiepolitik, Regionalentwicklung und Forschungspolitik wurden in den vergangenen Jahren abgestimmt und an wesentliche Entscheidungsträger verbreitet. Von dieser Interessenvertretung sowie dem Erfahrungsaustausch innerhalb der einzelnen Regionen profitiert natürlich auch die chemische Industrie in Sachsen-Anhalt. Weitere Informationen sind unter www.ecrn.net zu finden. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Erster Kongress der europäischen Chemieregionen/ Sachsen-Anhalt macht sich in der Chemikalienpolitik für Mittelstand stark

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 243/03 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 243/03 Magdeburg, den 20. Mai 2003 Erster Kongress der europäischen Chemieregionen/ Sachsen-Anhalt macht sich in der Chemikalienpolitik für Mittelstand stark In Brüssel findet morgen der erste Kongress der europäischen Chemieregionen statt. Zu der Veranstaltung, die Sachsen-Anhalt organisiert hat, werden mehr als 200 Gäste aus europäischen Chemieregionen, Vertreter von Unternehmen und Verwaltung erwartet. Damit trifft sich das Netzwerk der Chemieregionen, das bisher nur auf Arbeitsebene wirkte, erstmals offiziell. Wichtigstes Thema der Zusammenkunft wird dabei die derzeit in der Ausgestaltung befindliche neue Europäische Chemikalienpolitik sein. Dazu werden die Länder in einer gemeinsamen Erklärung erstmals zu den in der vergangenen Woche vorgestellten Kommissions-Vorschlägen Stellung beziehen. Wirtschaftsminister Dr. Horst Rehberger, der die Landesregierung vertritt, sagte: ¿Nach wie vor birgt die neue Chemikalienpolitik der EU große Risiken für die Wettbewerbsfähigkeit der Chemieunternehmen nicht nur in Sachsen-Anhalt. Gerade kleine und mittlere Unternehmen können nur schwer den zeitlichen Aufwand und die Kosten beispielsweise der Registrierungsverfahren für Chemikalien verkraften.¿ Natürlich seien der Schutz von Umwelt und Gesundheit Ziele, die eine moderne Chemikalienpolitik erfüllen müsse. Dennoch dürfe darunter aber nicht die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Chemieindustrie leiden. ¿Die Kunst ist, das Wünschenswerte mit dem Notwendigen in Einklang zu bringen. Ergebnis der jetzigen Vorschläge seitens der EU wären aber vor allem Bürokratie und langwierige und teure Prozesse¿, so der Minister. Deshalb werde Sachsen-Anhalt gemeinsam mit den anderen Regionen die Abstimmungen nutzen, hier Veränderungen zu erreichen. Gleichzeitig setze man sich für Pilotprojekte zum Testen der neuen Regelungen ein. Gast des ersten Kongresses der Chemieregionen ist auch der EU-Kommissar für Industriepolitik, Erkki Liikanen. Zu den Gründungsmitgliedern des Netzwerkes zählen Europas wichtigste Chemieregionen aus den Ländern Großbritannien, Belgien, Niederlande, Spanien, Frankreich, Italien und Polen. Neben der Chemikalienpolitik stehen auch die Themen EU-Osterweiterung und die künftige EU-Regionalpolitik auf dem Programm. Wirtschaftsminister Dr. Rehberger wird sich daneben auch mit dem flämischen Wirtschaftsminister Gabriels treffen, um mit ihm über eine stärkere Kooperation von Flandern und Sachsen-Anhalt zu sprechen. Flandern gehört zu den aufstrebenden Industrieregionen Belgiens. Die Unternehmen DOMO und Solvay sind bereits in Sachsen-Anhalt aktiv und spielen an den Chemiestandorten eine wichtige Rolle. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Netzwerk der Europäischen Chemieregionen tagt in Lüttich Haseloff: "Wir wollen die Kooperation von europäischen Chemieclustern bei Forschung und Innovation stärken"

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 214/09 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 214/09 Magdeburg, den 6. November 2009 Netzwerk der Europäischen Chemieregionen tagt in Lüttich Haseloff: "Wir wollen die Kooperation von europäischen Chemieclustern bei Forschung und Innovation stärken" Das Netzwerk der Europäischen Chemieregionen (ECRN) trifft heute auf Einladung der Region Wallonien im belgischen Lüttich zu seinem inzwischen 7. Kongress zusammen. Zentrales Thema der Konferenz ist der Austausch über Fragen der Sicherung der Innovationsentwicklung in der chemischen Industrie.  ¿Voraussetzung für eine auch in 15 Jahren erfolgreiche europäische Chemie ist ihre Fähigkeit, Lösungen für die Herausforderungen unserer Zeit anzubieten. Die Chemie muss ¿Innovationstreiber¿ für andere Branchen bleiben. Hier sehen wir uns als Regionen in einer besonderen Verantwortung¿, sagte der Präsident des Regionen-Netzwerkes, Sachsen-Anhalts Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff . Der Minister zeigte sich erfreut darüber, dass das von zehn ECRN-Mitgliedsregionen eingereichte Kooperationsprojekt ¿ChemClust¿ in den nächsten drei Jahren mit 1,34 Millionen Euro von der EU gefördert wird. Diese Entscheidung sei gestern im Verwaltungsausschuss des EU-Programms INTERREG IV C in Stockholm gefallen. Haseloff: ¿Damit erkennt die Europäische Kommission die Rolle der Regionen in der Innovationspolitik an. Das Projekt gehört zu europaweit 63 aus knapp 500 Anträgen ausgewählten Vorhaben und zielt darauf ab, die Kooperation von Chemieclustern in Europa im Bereich Forschung und Innovation zu verstärken.¿ Dr. Christoph Mühlhaus , Sprecher des Clusters Chemie/Kunststoffe Mitteldeutschland, sagte: ¿Das ChemClust Projekt ist für das Cluster Chemie/Kunststoffe eine wichtige Unterstützung für die weitere Stärkung der Innovationsfähigkeit der mitteldeutschen Chemiestandorte. In den vergangenen Jahren haben sich die Chemieparks als Wissensstandorte profiliert, wie zum Beispiel die Ansiedlung des Fraunhofer Pilotanlagenzentrums für Polymersynthese und -verarbeitung auf dem Dow ValuePark in Schkopau und die Entwicklung des Chemisch-Biotechnologischen Prozesszentrums auf dem Chemiepark Leuna anschaulich verdeutlicht. Das ChemClust Projekt soll hier weitere Anstöße für diese Entwicklungen geben. Ein stärkerer europäischer Erfahrungsaustausch und eine tiefere Zusammenarbeit der europäischen Chemiecluster leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung einer innovativen und wettbewerbsfähigen Chemieindustrie in Sachsen-Anhalt, Mitteldeutschland und Europa.¿ Im Rahmen des Kongresses wurde als 21. Mitglied des ECRN die Region Yorkshire & Humber aus Großbritannien aufgenommen. Das Netzwerk ¿CeChemNet¿ präsentiert gemeinsam  mit der Investitions- und Marketinggesellschaft das ¿Chemieland Sachsen-Anhalt¿ in einer konferenzbegleitenden Ausstellung. Hintergrund: Als Netzwerk von mittlerweile 21 Regionen aus 9 EU-Mitgliedstaaten deckt das ECRN wesentliche Teile der Chemielandkarte in Europa ab. In den vertretenen Regionen von Estland bis nach Spanien spielt die chemische Industrie eine Struktur bestimmende Rolle, immerhin sind rund eine Million Menschen in diesem Industriezweig beschäftigt. In den vergangenen Jahren hat sich das ECRN aktiv in die Debatte zu verschiedenen relevanten Themen auf EU Ebene eingebracht und war als erstes regionales Netzwerk Mitglied in einer Hochrangigen Expertengruppe für einen Industriezweig auf europäischer Ebene. Zahlreiche gemeinsame Positionspapiere zur europäischen Chemikalienpolitik, zum Emissionshandel, Klimaschutz, Innovation, Energiepolitik, Regionalentwicklung und Forschungspolitik wurden in den vergangenen Jahren abgestimmt und an wesentliche Entscheidungsträger verbreitet. Von dieser Interessenvertretung sowie dem Erfahrungsaustausch innerhalb der einzelnen Regionen profitiert natürlich auch die chemische Industrie in Sachsen-Anhalt. Weitere Informationen sind auch unter www.ecrn.net zu finden. Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567 - 43 16 Fax: (0391) 567 - 44 43 Mail: pressestelle@mw.sachsen-anhalt.de Impressum:Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierungdes Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel.: +49 391 567-4316 Fax: +49 391 567-4443E-Mail: presse@mw.sachsen-anhalt.deWeb: www.mw.sachsen-anhalt.deTwitter: www.twitter.com/mwsachsenanhaltInstagram: www.instagram.com/mw_sachsenanhalt

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