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REACH Praxisführer RIP 3.2 / 3.5

Das Projekt "REACH Praxisführer RIP 3.2 / 3.5" wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..

Scientific and technical assistance for the maintenance and further development of indicators to monitor environmental and health benefits of the EU chemicals legislation

Das Projekt "Scientific and technical assistance for the maintenance and further development of indicators to monitor environmental and health benefits of the EU chemicals legislation" wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..

Untersuchung ökotoxischer Effekte von faser- und plättchenförmigen neuartigen Materialien für die Ableitung angepasster Prüfstrategien

Das Projekt "Untersuchung ökotoxischer Effekte von faser- und plättchenförmigen neuartigen Materialien für die Ableitung angepasster Prüfstrategien" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Institut für Umwelt & Energie, Technik & Analytik e.V..Faser- und plättchenförmige neuartige Materialien wie beispielswiese Kohlenstoffnanoröhrchen, Graphene oder MXene weisen außergewöhnliche mechanische, elektronische, optische und chemische Eigenschaften auf. Sie werden daher für eine Vielzahl von Anwendungen untersucht. Diese umfassen beispielsweise optoelektronische Anwendungen (z.B. Solarzellen, Leuchtdioden), Sensortechnik, Verbundmaterialien (z.B. für elektrische Leitfähigkeit, EMV-Abschirmung), Energiespeicherung, Katalysatoren oder Textilien (z.B. für elektrische Leitfähigkeit, Flammschutz). Faser- und plättchenförmige neuartige Materialien können aufgrund ihrer Eigenschaften methodische Herausforderungen für die regulative Risikobewertung gemäß EU-Chemikalienrecht mit sich bringen. Welche Mechanismen zur ökotoxischen Wirkung dieser Materialien beitragen, ist wenig untersucht. Zudem besteht die Besorgnis, dass mögliche ökotoxische Wirkungen der Materialien über die klassischen Methoden nicht ausreichend aufgeklärt werden können. Somit besteht der Bedarf geeignete Prüfstrategien zu entwickeln, die es ermöglichen relevante Mechanismen und (sub)letale Effekte zu identifizieren, die eine spezifische Einschätzung des ökotoxischen Potentials faser- und plättchenförmiger neuartiger Materialien erlauben. In dem Vorhaben sollen daher besondere Wirkmechanismen und relevante (sub)letale Effekte dieser Materialien recherchiert werden. Davon ausgehend soll abgeleitet werden, welche Prüfsysteme zum Einsatz kommen müssen, um spezifische Aussagen zur Ökotoxikologie dieser Materialien vornehmen zu können. Ausgewählte Prüfsysteme sollen exemplarisch anhand von ausgewählten faser- und plättchenförmigen Materialien erprobt und adaptiert werden. Auf diese Weise sollen Empfehlungen abgeleitet werden, wie nicht-klassische Effekte im Rahmen der Umweltrisikobewertung solcher Materialien berücksichtigt werden könnten und welche weiteren Schritte vorgenommen werden müssten.

Prüfung und Weiterentwicklung von strategischen Ansätzen zum Umgang mit neuartigen Materialien in der Chemikaliensicherheit: Studie zu NanoCarriern und ihrem Umweltverhalten

Das Projekt "Prüfung und Weiterentwicklung von strategischen Ansätzen zum Umgang mit neuartigen Materialien in der Chemikaliensicherheit: Studie zu NanoCarriern und ihrem Umweltverhalten" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität für Bodenkultur Wien, Institut für Sicherheits- und Risikowissenschaften.Es ist fraglich, ob die gegenwärtige Vorgehensweise in der Risikobewertung von chemischen Stoffen auch einen sachgerechten Umgang mit neuartigen Materialien erlaubt. Herausforderungen für die Chemikaliensicherheit und Handlungsbedarf für einen sachgerechteren Umgang mit neuartigen Materialien wurden im Rahmen von drei internationalen Themenkonferenzen identifiziert und Ansätze zum Umgang mit neuartigen Materialien aus behördlicher Sicht durch BAuA, BfR und UBA abgeleitet. Das Vorhaben betrachtet Nanocarrier als ein Fallbeispiel für neuartige Materialien, die Herausforderungen für die Risikobewertung gemäß EU-Chemikalienrecht mit sich bringen. Im Vorhaben werden dazu Literaturrecherchen zu den vorhandenen oder sich in Entwicklung befindlichen Nanocarriern und deren (potentiellen) Anwendungen vorgenommen. Aus der so erhaltenen Übersicht werden exemplarisch drei Nanocarrier-Typen und ihre möglichen Wirkstoffe für weitere Untersuchungen ausgewählt, die hinsichtlich Materialeigenschaften, Umweltverhalten und ihrer spezifischen Anwendung (z.B. in Medizin oder Landwirtschaft) besondere Herausforderungen für die Risikobewertung erwarten lassen. Für die ausgewählten Nanocarrier werden Prüfstrategien (weiter-)entwickelt und labortechnisch umgesetzt, um ihr Umweltverhalten und die potenzielle Freisetzung des transportierten Wirkstoffes unter umweltrelevanten Bedingungen näher zu untersuchen. Der Fokus liegt hierbei auf der Beurteilung der Mobilität und der Abbaubarkeit des Nanocarriers in aquatischen Systemen sowie auf der nicht-intendierten Freisetzung des Wirkstoffes. Auf diesem Wege soll das Vorhaben zur Entwicklung einer umfassenden Risikobewertung des Umweltverhaltens von Nanocarriern beitragen.

Aktuelles EU-Kommission beschränkt PFAS-Verwendung AskREACH - App mit Informationen für Verbraucher über Schadstoffe EU-Datenbank SCIP für besonders besorgniserregende Stoffe Marktüberwachung

Zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor Risiken durch Chemikalien müssen chemische Stoffe bei der EU-Chemikalienbehörde ECHA registriert sein. Die Kommission hat im Rahmen der REACH-Verordnung – dem EU-Chemikalienrecht – neue Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt erlassen, indem sie die Verwendung von Undecafluorhexansäure („PFHxA“) und PFHxA-verwandten Stoffen beschränkt. Diese Untergruppen von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen („PFAS“) sind sehr langlebig und sehr mobil in Wasser, und ihre Verwendung in bestimmten Produkten stellt ein unannehmbares Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt dar. PFAS werden derzeit noch in vielen industriellen Produkten und Prozessen verwendet. Weitere Informationen: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_24_4763

REACH Weiterentwicklung

Die folgenden Berichte sind das Ergebnis des Projekts "REACH Weiterentwicklung", das im Rahmen des Forschungsplans des BMU gefördert wird. Im Rahmen des Projekts werden verschiedene Aspekte der REACH-Verordnung und ihrer Umsetzung analysiert und Verbesserungsmöglichkeiten entwickelt, einschließlich möglicher Änderungen des Verordnungstextes und seiner Anhänge. Ziel und Gegenstand des Forschungsprojekts Dieses Forschungsprojekt soll zusammen mit weiteren Projekten 1 die Arbeit der zuständigen deutschen Behörden (wie Umweltbundesamt, Bundesinstitut für Risikobewertung, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) und des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zur möglichen Weiterentwicklung der ⁠ REACH ⁠-VO unterstützen. Neben verschiedenen Analysen sollen Workshops ausgerichtet und Unterstützung für den REACH-Kongress 2018 geleistet werden. Die Details sind den einzelnen Arbeitspaketen zu entnehmen. Soweit Vorschläge zur Verbesserung der REACH-VO bzw. deren Umsetzung zu entwickeln sind, sollte unterschieden werden in solche, die eine Änderung des Rechtstextes der Verordnung benötigen (getrennt nach Artikelteil und Anhänge) und solche, die durch eine Änderung der Praxis oder Leitfäden, etc. erreicht werden können. AP 1 Analyse von Studien und Dokumenten zur REACH-Überprüfung 2018 Basierend auf einer Dokumentanalyse wurden Bewertungen des Umsetzungsstandes und Verbesserungsvorschläge für die REACH-Überprüfung 2017/2018 identifiziert und zusammengetragen. Analysiert wurden von der EU-Kommission beauftragte Studien, Berichte der ECHA, Studien von Umweltverbänden sowie Dokumente von Industrieakteuren und den Mitgliedstaaten. Link: UBA Texte 93/2018 AP 2 Nutzen und Kosten von REACH Ziel dieses Berichts ist es, die vorhandene Literatur hinsichtlich des aktuellen Kenntnisstands über die mit REACH verbundenen Vorteile und Kosten zu bewerten.  Da sich mehrere Studien bereits auf die Kosten durch die Implementierung der ⁠ REACH-Verordnung ⁠ konzentriert haben, liegt der Schwerpunkt dieser Arbeit auf der Identifizierung von Lücken bei der Einschätzung des Nutzens. Der Bewertungsrahmen und die in dieser Studie überprüften Berichte werden zusammengefasst, sowie der aktuelle Wissensstand und etwaige Lücken bei Daten bzw. Informationen zu Nutzen und Kosten gegliedert nach den einzelnen Teilbereichen der REACH-Verordnung aufgeschlüsselt.  Dies umfasst die Registrierung, Informationen in der Lieferkette, die Bewertung, die Zulassung, die Beschränkung, die Unterstützung von Firmen, die Überwachung und den Vollzug.  Schlussfolgerungen werden am Ende dieses Berichts präsentiert. Link: UBA Texte 02/2021 AP 3 REACH-Kongress 2018 Im Dezember 2018 richtete das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit in Kooperation mit der Bundesstelle für Chemikalien den 4. nationalen REACH-Kongress aus. Anlässlich der 2. Überprüfung der REACH-VO wurden aus den Perspektiven unterschiedlicher REACH-Akteure Eindrücke zum Umsetzungsstand der Registrierung, der Bewertungsverfahren sowie des Risikomanagements vorgestellt und diskutiert. Link: UBA Dokumentation 1/2019 ; https://www.oekopol.de/wp-content/uploads/REACH-Weiterentwicklung_Online-Befragung.pdf AP 4 Analyse der Sozioökonomischen Analysen bei Zulassungen im Kontext der Arbeit des Ausschusses für sozioökonomische Analysen Das Ziel dieses Arbeitspaketes war es die Schlüsselelemente zu identifizieren, die hauptsächlich entscheidend für die Schlussfolgerungen des SEACs sind, so wie solche, die eher selten berücksichtigt werden. Zusätzlich werden potentielle systematische/strukturelle Defizite von sozio-ökonomischen Analysen (SEAs) und der Analyse von Alternativen (AoAs) aufgezeigt im Kontext von Zulassungsanträgen und den jeweiligen SEAC Opinions. AP 5. 1 Verfahren der Beschränkungen Ziel des Arbeitspaketes ist es, Vorschläge zu machen, wie Beschränkungsverfahren einfacher, effizienter und schneller umgesetzt werden könnten. Die Vorschläge sollen auf einer Analyse der aktuellen Umsetzung beruhen und so aufbereitet sein, dass sie in die Diskussionen auf EU-Ebene eingebracht werden könnten. Der Fokus liegt dabei auf dem Aufwand für Behörden, der zeitlichen Dauer des Verfahrens und der Rolle der Ausschüsse. Link: UBA Texte 54/2021 AP 5.2 Verfahren der Stoffbewertung Ziel des Arbeitspaketes ist es, Vorschläge zu entwickeln, wie die Stoffbewertung verbessert werden kann. Die Vorschläge sollen auf einer Analyse des Textes der Verordnung und der aktuellen Umsetzung beruhen und so aufbereitet sein, dass sie in die Diskussionen auf EU-Ebene eingebracht werden könnten. AP 5.3 Verfahren der Dossierbewertung Ziel des Arbeitspaketes ist es, zu analysieren, ob und wie die Qualität der Registrierungsdossiers durch die Dossierbewertung und/oder andere Mechanismen (effizient) verbessert werden kann. Dies schließt eine Analyse möglicher Sanktions- und Anreizmechanismen für Registranten ein. Auf der Basis der vorliegenden Berichte sowie von Experteninterviews wurden zudem die Verfahren der Dossierbewertung (incl. Follow-up-Maßnahmen) analysiert, um daraus Rückschlüsse auf Maßnahmen zur Steigerung der Dossierqualität ziehen zu können. Link: UBA Texte 207/2020 AP 5.4 Analyse des Zulassungsverfahrens unter REACH Diese Studie analysiert das Zulassungsverfahren unter REACH, unter Berücksichtigung der Identifizierung besonders Besorgnis erregender Stoffe und Kandidatenliste, die Priorisierung von Stoffen für den Anhang XIV, der Prozess der Antragsstellug für eine Zulassung und die Entscheidung hierüber, sowie weitere Instrumente wie die Analyse regulatorischer Managementoptionen und das Screening von Stoffen. Link: UBA Texte 41/2021 AP 5.5 Beteiligungsprozesse Ziel des Arbeitspaketes ist es, ausgewählte Prozesse der Öffentlichkeitsbeteiligung unter REACH in Hinblick auf Effizienz, Effektivität und Transparenz zu analysieren und ggf. entsprechende Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten. Betrachtet werden die öffentlichen Konsultationsprozesse, die gemäß REACH im Rahmen der Verfahren Zulassung (inkl. SVHC-Identifizierung und Priorisierung sowie Zulassungsantragsstellung die Kommentierungen der Anträge und der Stellungnahme des SEAC), Beschränkung und Testvorschläge vorgesehen und etabliert sind. Daneben werden auch die etablierten nicht rechtlich verbindlichen Konsultationen im Rahmen der RMOA und der Call-for Evidence Aktivitäten der ECHA sowie einzelner Mitgliedstaaten analysiert. In diesem Kontext wird auch die Konsultation im Rahmen der CLH gemäß ⁠ CLP ⁠ Verordnung berücksichtigt, da diese vom Charakter den öffentlichen Verfahren unter REACH sehr ähnelt. Link: UBA Texte 100/2021 AP 5.6 Zusammenspiel der Verfahren und ergänzende Möglichkeiten Ziel des Arbeitspaketes ist es, herauszuarbeiten, welche Möglichkeiten es gibt, das Zusammenspiel der REACH-Verfahren zu verbessern und hierdurch Ressourcen und Zeit einzusparen. Hierbei werden Schwerpunkte gesetzt, auf das Zusammenspiel Stoffevaluation/Dossierbewertung sowie Zulassung/Beschränkung und auf der Erzeugung und Verwendung von Daten sowie auf der Frage, ob alle möglichen chemikalienbedingten Risiken durch das Risikomanagement unter REACH abgedeckt sind. Link: UBA Texte 80/2021 AP 5.7 Widerspruchskammer der ECHA Ziel des Arbeitspaketes ist es, die Wirkungen der (Entscheidungen der) Widerspruchskammer auf die Arbeit der unterschiedlichen REACH-Akteure sowie auf die Erreichung der Ziele der Verordnung zu beschreiben und herauszustellen, welche Vorgaben hilfreich und welche hinderlich sind. Link: UBA Texte 126/2021 AP 6 REACH Weiterentwicklung und nachhaltige Chemie Die europäische Chemikalienverordnung REACH soll zu einer nachhaltigeren Chemie beitragen. Ein aktueller UBA-Bericht bietet eine systematische Analyse der Zusammenhänge zwischen den Hauptelementen von REACH (z.B. Registrierung und Information in der Lieferkette) und den bedeutenden Elementen der nachhaltigen Chemie (z.B. Substitution der Stoffe oder soziale Verant¬wortung von Unternehmen). Link: UBA Texte 147/2020 AP 7 Finanzierung der ECHA In diesem Bericht werden aufbauend auf Informationen über die aktuellen Aktivitäten der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Umsetzung von REACH und der CLP-VO, über die zur Aufrechterhaltung dieser Arbeiten notwendigen Ausgaben sowie über die Finanzierungsstruktur der Agentur genutzt, um Konzepte zur Finanzierung der ECHA nach 2018 kurzfristig, mittelfristig und langfristig abzuleiten. Link: UBA Texte 118/2019 AP 8 Stoffe in Erzeugnissen Die Studie analysiert unter dem Blickwinkel der Ziele der REACH-Verordnung und der im Rahmen des "Kreislaufwirtschaftspakets" formulierten Anforderungen die aktuell verfügbaren rechtlichen Instrumente des Risikomanagements und der damit verbundenen Melde- und Kommunikationspflichten für "Stoffe in Erzeugnissen". Link: UBA Texte 194/2020 AP 9 Vorsorgeprinzip Ziel des Arbeitspaketes ist es, Argumente für eine vorsorgebasierte Regulierung zusammenzustellen und Vorschläge zu entwickeln, wie sich die Umsetzung des Vorsorgeprinzips im Rahmen von REACH stärken lässt, auch im Hinblick auf einen erweiterten Innovationsbegriff (im Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung). Link: UBA Texte 132/2021 AP 10 REACH und Substitution Diese Studie untersucht die Förderung der sogenannten Substitution, also der Verwendung weniger gefährlicher Alternativen für problematische Stoffe, durch die Instrumente der REACH-Verordnung und erarbeitet konkrete Empfehlungen. Link: UBA Texte 08/2021 AP 11 Workshop SVHC in Erzeugnissen Ziel des Arbeitspaketes war die Durchführung eines gemeinsamen Workshops mit der ECHA zur Weiterentwicklung der Regulierung gefährlicher Stoffe in Erzeugnissen. Im Mittelpunkt stehen die Darstellung der derzeitigen Problemfelder und die Möglichkeiten, die Regulierung weiter zu entwickeln und zu beschleunigen. Der Workshop hatte den Titel: „Gemeinsamer ECHA / DE-CA-Workshop zur Regulierung von Stoffen in Erzeugnissen am 17. Oktober 2019, Berlin. Prioritäres Aktionsfeld: Besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen - Status quo und Optionen zur Verbesserung der Regulierung” Link: Workshop Dokumentation: https://oekopol.de/themen/chemikalienpolitik/reach-weiterentwicklung/

Towards harmonisation of testing of nanomaterials for EU regulatory requirements on chemical safety - a proposal for further actions

Over the recent years, EU chemicals legislation, guidance and test guidelines have been developed or adapted for nanomaterials to facilitate safe use of nanomaterials. This paper provides an overview of the information requirements across different EU regulatory areas. For each information requirement, a group of 22 experts identified potential needs for further action to accommodate guidance and test guidelines to nanomaterials. Eleven different needs for action were identified, capturing twenty-two information requirements that are specific to nanomaterials and relevant to multiple regulatory areas. These were further reduced to three overarching issues: 1) resolve issues around nanomaterial dispersion stability and dosing in toxicity testing, in particular for human health endpoints, 2) further develop tests or guidance on degradation and transformation of organic nanomaterials or nanomaterials with organic components, and 3) further develop tests and guidance to measure (a)cellular reactivity of nanomaterials. Efforts towards addressing these issues will result in better fit-for-purpose test methods for (EU) regulatory compliance. Moreover, it secures validity of hazard and risk assessments of nanomaterials. The results of the study accentuate the need for a structural process of identification of information needs and knowledge generation, preferably as part of risk governance and closely connected to technological innovation policy. © 2023 The Authors

REACH-Kongress 2021 - Schnittstelle Chemikalienverordnung REACH und Arbeitsschutzrecht

Das Projekt "REACH-Kongress 2021 - Schnittstelle Chemikalienverordnung REACH und Arbeitsschutzrecht" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

REACH plus: Vorschläge für die Fortschreibung und Weiterentwicklung der Europäischen Chemikalienverordnung nach 2018 und Strategien zur Umsetzung

Das Projekt "REACH plus: Vorschläge für die Fortschreibung und Weiterentwicklung der Europäischen Chemikalienverordnung nach 2018 und Strategien zur Umsetzung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH.a) Für den Prozess REACH nach 2018 ist vorbereitende und begleitende Forschung erforderlich, um folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Bereiche von REACH müssen vorrangig optimiert werden? 2. Wie können die Vorschläge in die laufenden Prozesse integriert werden? b) Die erste Frage soll auf Analysen der Verordnung, Erfahrungsberichte, Berichte der Kommission sowie Konsultationsergebnisse sowie Interviews mit Stakeholdern basieren. Zu unterscheiden sind mögliche Änderungen des Gesetzestextes und Verbesserungen der Implementierung. Der Optimierungsbedarf von REACH soll im Hinblick auf Nachhaltigkeit, Transparenz, Effektivität und Effizienz untersucht werden. Nachhaltigkeit meint Themen wie die Umstrukturierung der Chemischen Industrie hin zu nachhaltigem Wirtschaften und die Adaptierbarkeit der Methoden von REACH an den aktuellen Stand von Forschung und Technik. Transparenz meint bestehende Defizite bei der Kommunikation in der Lieferkette und bei der Information zu SVHCs in Erzeugnissen. Effektivität (= Umsetzung der Schutzziele) und Effizienz(= wider die Entschleunigung von REACH) sollen sich an den verschiedenen Teilschritten von REACH orientieren, also Registrierung (Defizite bspw. bei Nanomaterialien und Polymeren), Evaluierung (Verbesserung der Dossierqualität, Beschleunigung der Stoffbewertung) und Regulierung (SVHC-Roadmap after 2020, Regulierung niedrigtonnagiger Stoffe, SVHC in Importartikeln, Optimierung der Regulierungsprozesse Zulassung und Beschränkung). Dies können auch die Themen des REACH-Kongress 2018 werden, der Teil des Projekts ist und von der BfC verantwortet wird. Ein Begleitkreis mit VertreterInnen des BMUB, der BfC und der anderen REACH Bewertungsstellen soll eingerichtet werden. Mit der zweiten Frage sollen realistische Umsetzungsstrategien hin zu dem optimierten REACH erarbeitet werden. Sie soll auch geeignete Interventionsstrategien für UBA und Deutschland aufzeigen und dabei nicht nur eine etwaige REACH-Novelle berücksichtigen.

Informationsveranstaltung „REACH – alles gut organisiert?“

Der Brexit und die Folgen im Chemikalienrecht für die Akteure in der Lieferkette – das war eines der spannenden Themen mit aktuellem Bezug zur EU-Politik für über 100 Teilnehmende bei der Informationsveranstaltung des Netzwerkes REACH@Baden-Württemberg am 21.11.2109 in Karlsruhe. Ergebnis war dabei unter anderem eine Empfehlung für Firmen mit Geschäftsbeziehungen zum Vereinigten Königreich und Verpflichtungen nach REACH dringend Vorbereitungen auf einen kurzfristigen harten Brexit zu treffen. Unter dem Titel „REACH – alles gut organisiert?“ stellten Firmenvertreter ihre Konzepte und Vorgehensweisen zur Umsetzung der Forderungen aus der REACH-Verordnung im Sinne eines „best practice“-Austausches vor. Das Umweltministerium informierte über aktuelle Entwicklungen im europäischen Chemikalienrecht. Am Nachmittag stand das Thema „unternehmerische Haftung“ im Mittelpunkt. Über REACH@Baden-Württemberg: Das Netzwerk REACH@Baden-Württemberg wurde 2006 vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, dem Verband der Chemischen Industrie -VCI, dem Landesverband der Industrie - LVI, dem Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag und dem Baden-Württembergischen Handwerkstag gegründet mit dem Ziel, besonders kleine und mittlere Unternehmen bei der Umsetzung von REACH in der betrieblichen Praxis zu unterstützen – zum einen mit Informationsveranstaltungen und zum anderen mit einem Internetangebot unter www.reach.baden-wuerttemberg.de. Unsere nächsten Veranstaltungen: 11.02.2020 Grundlagenseminar REACH und CLP, Stuttgart 07.05.2020 Fachveranstaltung: REACH und angrenzende Rechtsgebiete, Karlsruhe – Programm folgt 13.10.2020 Fachveranstaltung: REACH und angrenzende Rechtsgebiete, Karlsruhe – Programm folgt Hintergrund: REACH steht für R egistration, E valuation, A uthorisation and Restriction of C h emicals (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien): Die europäische Verordnung Nr. (EG) 1907/2006 regelt seit dem 1. Juni 2007 verbindlich für alle Mitgliedsstaaten einen wichtigen Teil des Chemikalienrechts innerhalb der EU. Das oberste Ziel von REACH ist der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor gefährlichen Chemikalien. Weiterführende Informationen finden Sie hier: www.reach.baden-wuerttemberg.de Anmeldung zum Newsletter (und der Einladung für unsere Veranstaltungen) unter https://www.reach.baden-wuerttemberg.de/newsletter Informationen zu SVHC in Erzeugnissen („besonders besorgniserregenden Stoffen“) finden Sie hier: https://www.reach.baden-wuerttemberg.de/svhc-in-erzeugnissen Bild zeigt: Herr Baumann begrüßt die Teilnehmenden der Informationsveranstaltung, Quelle: LUBW

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