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Wasch- und Reinigungsmittel Wissenswertes Weiterführende Links

Die Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien (DetergV) regelt das Inverkehrbringen von Wasch- und Reinigungsmitteln sowie den darin enthaltenen Tensiden. In Deutschland gilt seit 2007 ergänzend zur EU-Detergenzienverordnung das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) . Wasch- und Reinigungsmittel (WRM) werden in vielen Bereichen des Alltags eingesetzt – im Haushalt, im Gewerbe und in der Industrie. Mittlerweile kann aus einer Vielzahl an Produkten gewählt werden. Mögliche Gefährdungen für die Gesundheit und Umwelt werden häufig unterschätzt. Neben dem Eintrag der Inhaltsstoffe ins Abwasser spielen zunehmend gesundheitliche Belastungen eine Rolle bei der Sicherheitsbewertung von Wasch- und Reinigungsmitteln. Es gibt eine Vielzahl an Duft- und Konservierungsmitteln von denen bekannt ist, dass sie Allergien auslösen bzw. verstärken können. Informationen darüber, ob ein Wasch- und Reinigungsmittel solche Duft- und Konservierungsmittel enthält, sind auf der Verpackung zu finden. Auf der Verpackung ist eine Internetadresse anzugeben, unter welcher zum jeweiligen Produkt das Verzeichnis der Inhaltsstoffe abrufbar ist. Wasch- und Reinigungsmittel EU-Infos für Verbraucher Aktualisierungsdatum 11.02.2025 Nutzungsbedingungen externer Webseiten - ECHA - EUR-Lex - BAuA - Bundesumweltministerium

Relevanz der gewerblichen Textil- und Geschirrreinigung am Eintrag von Phosphat und anderen Phosphorverbindungen (P) in das Abwasser

Die Phosphormengen in Waschmitteln und in Maschinengeschirrspülmitteln sind über die europäische Detergenzienverordnung in Produkten für den privaten Endverbraucher begrenzt. Für den gewerblichen Bereich existieren in der Phosphathöchstmengenverordnung (PHöchstMengV) Grenzwerte für Waschmittel, welche durch das in Kraft treten der Detergenzienverordnung teilweise außer Kraft gesetzt wurden. Das Vorhaben liefert Informationen, ob es zum Schutz der Umwelt erforderlich ist, eine Anpassung der geltenden Phosphat-Begrenzung in der PHöchstMengV für Waschmittel der ge-werblichen Textilreinigungen vorzunehmen und den Anwendungsbereich der PHöchstMengV um die gewerbliche maschinelle Geschirreinigung zu erweitern. Im Rahmen der des Projektes wurden die Gründe der Nutzung von P-Verbindungen in der gewerblichen Textil- und Geschirrreinigungen und die eingesetzten Mengen recherchiert. Zusätzlich wurden Vergleichswerte auf Basis der Produktion von Wasch- und Reinigungsmitteln und den vorhandenen Maschinenparks ermittelt. Diese Ergebnisse wurden Berechnungen über den Zulauf der öffentlichen Kläranlagen gegenüber gestellt. In der Gesamtschau wird von einem Eintrag in das Abwasser aus Phosphaten und Phosphorsäue aus der gewerblichen Textil- und Geschirrreinigungen sowie von industriellen Reinigern von 3 000 bis 5 000 t Phosphor pro Jahr ausgegangen. Die Spannbreite für Phosphor aus Phosphonaten wurde mit 120 bis 1 332 t Pges / a ermittelt. Phosphat wird in Kläranlagen gezielt zurückgehalten. Anhand der Berechnungen kann mit Einträgen aus Phosphat und Phosphorsäure in die Gewässer zwischen 167 und 369 t Pges / a, entsprechend etwa 0,7 bis 1,6 % der gesamten Pges Einträge, gerechnet werden. Die Rückhalteleistung der Kläranlagen für Phosphor aus Phosphonaten ist Gegenstand laufender Forschungsvorhaben. Unter Berücksichtigung der Annahme, dass 50% zurückgehalten werden ergeben sich Emissionen von 60 bis 666 t Pges / a, entsprechend etwa 0,3 % bis 3 % der gesamten Pges Einträge in Oberflächengewässer. Quelle: Forschungsbericht

Fragrance allergens in household detergents

Consumers are confronted with a large number of fragrance allergens from various sources. Until now, the discussion of exposure sources has mainly addressed cosmetic products and neglected other scented products in households. For the first time, fragrance allergens were evaluated in a complete set of detergents in households. In 131 households, we investigated the prevalence of detergents and searched their lists of ingredients for 26 fragrance allergens liable to be indicated on products according to the European Detergents Regulations. On the ingredient lists of 1447 products, these 26 fragrance substances were named almost 2000 times, most often limonene, linalool and hexyl cinnamal. Benzyl salicylate was used frequently in all-purpose cleaners. Linalool and limonene, hexyl cinnamal and butylphenyl methylpropional and citronellol and linalool co-occurred most often together in products. Fragrance allergens co-occurring together most frequently within households were eugenol, coumarin and cinnamyl alcohol. The study shows that detergents could play a relevant role for the exposure of consumers towards fragrance allergens and that they should not be underestimated as an exposure source during the exposure assessment. © 2018 Elsevier Inc. All rights reserved.

Rat der EU beschließt Beschränkung von Phosphaten in Waschmitteln

Der Rat der EU hat am 10. Februar 2012 die vom Europäischen Parlament beschlossene Verordnung in Bezug auf die Verwendung von Phosphaten und anderen Phosphorverbindungen in Wasch- und Maschinengeschirrspülmitteln angenommen. Für Textilwaschmittel gilt ab 30. Juni 2013 ein Grenzwert von höchstens 0,5 Gramm Phosphor pro normaler Dosierung für einen Waschvorgang. Ab 1. Januar 2017 tritt ein Höchstwert von 0,3 Gramm Phosphor pro Dosierung in Maschinengeschirrspülmitteln in Kraft.

20170307_Leitfaden_WRM

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt Leitfaden zur Überwachung Wasch- und Reinigungsmitteln in Sachsen-Anhalt März 2017 Inhaltsverzeichnis 1. EINFÜHRUNG ....................................................................................................................... 3 2. RECHTLICHE GRUNDLAGEN .............................................................................................. 3 3. ÜBERWACHUNG .................................................................................................................. 4 3.1 Überwachungsbogen – Abschnitt 1: Allgemeine Angaben zur Überwachung .............. 4 3.2 Überwachungsbogen – Abschnitt 2: Kennzeichnung und Verpackung ........................ 6 3.2.1 Allgemeine Anforderungen bei Abgabe an die Allgemeinheit.................................... 6 3.2.2 Angaben zur Dosierung auf der Verpackung von Waschmitteln bzw. Maschinengeschirrspülmitteln bei Abgabe an die Allgemeinheit ........................................ 9 3.2.3 – 3.2.5 Zusätzliche Kennzeichnung von Detergenzien, die gefährliche Stoffe o. Gemische sind .................................................................................................................. 9 3.3 Überwachungsbogen – Abschnitt 3: Maßnahmen, Ergänzungen und weitere Informationen .................................................................................................................. 13 4. LINKSAMMLUNG ................................................................................................................ 13 16. Mai 2017 2 1. Einführung Wasch- und Reinigungsmittel werden in vielen Bereichen des Alltags eingesetzt – nicht nur im Haushalt, sondern auch im Gewerbe und in der Industrie. Mittlerweile kann aus einer Vielzahl an Produkten gewählt werden. Mögliche Gefährdungen für die Gesundheit und Umwelt werden häufig unterschätzt. Wasch- und Reinigungsmittel bestehen aus einer Vielzahl von chemischen und funktional ver- schiedenen Substanzen. Typische Komponenten von Wasch- und Reinigungsmitteln sind: • • • • • • • • • • Tenside Komplexbildner Gerüststoffe Alkalien, Säuren Enzyme Optische Aufheller Duftstoffe Konservierungsmittel Desinfektionsmittel Lösemittel Im Zuge der Verwendung von Wasch- und Reinigungsmitteln gelangen die Inhaltsstoffe nach wie vor in beträchtlichen Mengen ins Abwasser. Ein Großteil der Inhaltsstoffe ist zudem nur schwer biologisch abbaubar. Auf Grund des unvollständigen Abbaus im Klärwerk werden diese Stoffe in Gewässer eingetragen und können deren Qualität z. T. erheblich beeinflussen (z. B. Remobilisierung von Schwermetallen durch Komplexbildner) bzw. sich in Wasserorganismen anreichern. Zusätzlich können Bodenbelastungen durch das Ausbringen des Klärschlammes auftreten. Aber auch gesundheitliche Belastungen – vor allem für Allergiker – spielen zunehmend eine Rolle bei der Sicherheitsbewertung von Wasch- und Reinigungsmitteln. Es gibt eine Vielzahl an Duft- und Konservierungsmitteln von denen bekannt ist, dass sie Allergien auslösen bzw. ver- stärken können. Um die Umwelt- und Gesundheitsgefahren bei der Verwendung von Wasch- und Reinigungs- mitteln so gering wie möglich zu halten, wurden sowohl auf EU-Ebene als auch national Rege- lungen getroffen, deren Einhaltung regelmäßig zu überwachen ist. 2. Rechtliche Grundlagen Am 8. Oktober 2005 trat die europaweit geltende Detergenzien-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien - DetergV) in Kraft. Die DetergV regelt das Inverkehrbringen von Wasch- und Reinigungsmitteln sowie der darin enthaltenen Tenside. Mit der DetergV wer- den die Vorschriften in Bezug auf Folgendes harmonisiert: • • • • biologische Abbaubarkeit von Tensiden in Detergenzien Ausnahmeregelungen für das Inverkehrbringen von Tensiden in Detergenzien bei nicht erfüllten Anforderungen hinsichtlich der aeroben biologischen Endabbaubarkeit spezifische Kennzeichnungsvorschriften für Detergenzien Informationspflichten der Hersteller Die Kennzeichnung von Detergenzien berücksichtigt potentielle Gefahren, die bei der gebräuch- lichen Handhabung und Verwendung dieser Produkte auftreten können und dient dazu, die Aufmerksamkeit auf ausführliche Produktinformationen über Sicherheit und Verwendung zu lenken. Auf den Verpackungen müssen leserlich, deutlich und unverwischbar folgende Angaben ange- bracht sein (Art. 11 i. V. m. Anhang VII DetergV): • • • Name und Handelsname des Erzeugnisses Name und vollständige Anschrift des Inverkehrbringers Adresse, unter der das nach Art. 9 vorgeschriebene Datenblatt erhältlich ist 16. Mai 2017 3

Maßnahmen zur Verbesserung der Marktdurchdringung klimafreundlicher Technologien ohne halogenierte Stoffe vor dem Hintergrund der Revision der Verordnung (EG) Nr. 842/2006

Die chemische Industrie hat fluorierte Treibhausgase (F Gase) für viele Anwendungen, in denen vorher ozonschichtschädigende Stoffe (z. B. FCKW) verwendet wurden, entwickelt und in dem Markt gebracht. Ihre zunehmende Verwendung hat steigende Emissionen zur Folge. Erste Emissionsminderungsmaßnahmen hat die EU bereits ergriffen (z. B. Verordnung (EG) Nr. 842/2006 (sog. F-Gase-VO)). Weitere Maßnahmen auf nationaler, EU oder internationaler Ebene sind zur langfristigen Emissionskontrolle erforderlich. Für die EU wird die Europäische Kommission (EU-KOM) im Jahr 2011 einen Bericht vorlegen, welcher die bisher ergriffenen Maßnahmen bewertet und weitere vorschlägt. Die BReg hat die intensive Mitwirkung an der Revision bereits im Jahr 2007 beschlossen (Meseberg). Auf internationaler Ebene wird u. a. eine Produktions- und/oder Verkaufsbegrenzung dieser Stoffe auf Basis ihres Treibhauspotenzials diskutiert. Einige Staaten haben eine Steuer eingeführt oder beabsichtigen dies zu tun. Wichtig ist jedoch auch der verstärkte Einsatz klimafreundlicher Alternativen. Obwohl viele F-Gas-freie Technologien am Markt verfügbar sind, scheitert deren Marktdurchdringung häufig an höheren Investitionskosten oder Unwissenheit. Ziel des Vorhabens ist daher die Identifizierung von Barrieren und Chancen für halogenfreie Stoffe und/oder Technologien und die darauf aufbauende Evaluierung von Maßnahmen, die entweder die gesamte Stoffgruppe oder Einzelanwendungen betreffen. Der Fokus ist auf Bereiche zu legen, die die EU-KOM in ihrem Bericht 2011 in den Vordergrund rückt (z. B. Gewerbekälte, Transportkälte, ÖPNV-Klimatisierung, Schaumstoffe) oder die aufgrund der aktuellen Marktentwicklung für die Maßnahmendiskussion besonders relevant sind (z. B. natürliche Kältemittel versus neue chemische Kältemittel). Im Zusammenhang mit der Revision der F-Gase-VO sollen mögliche Maßnahmen mit den Mitgliedstaaten in einen Workshop (Teil des Vorhabens) diskutiert werden.

Wirkung von Chemikalien auf die Kläranlagenfunktion: Abschließende Validierung des Belebtschlamm-Protozoentests zur Etablierung einer OECD Testguideline - Koordination und experimentelle Beiträge im Rahmen einer internationalen Ringtestung

Protozoen bilden ein wesentliches Glied in der Abwasserreinigung. Von ihrer Filtrationsleistung hängt ab, ob und inwieweit Einzelbakterien ausfiltriert werden und damit die eigentliche Klärung des Abwassers erfolgt. Bei der Risikobewertung von Chemikalien in Kläranlagen ist diese trophisch und funktionell bedeutende Organismengruppe bislang allerdings nicht berücksichtigt. Die Bedeutung der Integrität von Protozoen für die Abwasserreinigung wird in der Guidance on Information Requirements and Chemical Safety Assessment zur REACH Regulation (EC) No 1907/2006 im Kapitel 7b Endpoint Specific Guidance, Seiten 143-144 (http://guidance. echa.europa.eu/docs/guidance-document/information-requirements-r7b-en.pdf?vers=20-08-08), ausdrücklich anerkannt und mit der Notwendigkeit verbunden, einen Test zur Gefährdungsabschätzung von Chemikalien im Hinblick auf die funktionelle Leistung von originär der Kläranlagenbiomasse entstammenden Protozoen-Populationen zu entwickeln und zu etablieren. Mit den beiden vom Umweltbundesamt geförderten Vorgängervorhaben FKZ 201 67 402 'Entwicklung und Standardisierung eines Testsystems zur Überprüfung der Wirkung von Chemikalien auf zentrale Funktionen der Protozoen-Biozönose in Belebtschlämmen kommunaler Kläranlagen' und FKZ 204 67 459 'Durchführung eines internationalen Ringtests zur Validierung des Belebtschlamm-Protozoentests' wurde ein entsprechender Test entwickelt, mit dem sich die Filtrationsleistung als funktional entscheidender Parameter der Protozoenbiozönose von Belebtschlämmen erfassen lässt. Die Ergebnisse der ersten Validierung des Testsystems anhand von drei Testchemikalien in vier verschiedenen Labors mit vier Belebtschlämmen aus drei europäischen Ländern (Dänemark, Deutschland, Österreich) zeigen, dass das entwickelte Testsystem bereits einen Hohen Grad der Standardisierung erreicht hat. Vor diesem Hintergrund wurde der Tests zur abschließenden Validierung in das OECD Prüfrichtlinienprogramm als Projekt unter deutscher ...

Neues Wasch- und Reinigungsmittelgesetz tritt in Kraft

Mit dem neuen Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) vom 29. April 2007 werden die bislang in Deutschland geltenden Vorschriften an die Vorgaben der geltenden EG-Detergenzienverordnung national angepasst. Das neue Gesetz gilt ergänzend zu der EG-Verordnung Nr. 648/2004 und löst mit seinem Inkrafttreten das alte WRMG vom 5. März 1987 ab. Es gilt darüber hinaus für solche in Deutschland vertriebenen Wasch- und Reinigungsmittel, die von der EG-Verordnung nicht erfasst werden.

Marktüberwachung zur Detergenzienverordnung in Bulgarien

<p>Deutschland unterstützte das bulgarische Umweltministerium und seine Regionalinspektorate bei der Implementierung der EU-Detergenzienverordnung. Das Umweltbundesamt entwickelte in enger Abstimmung mit dem bulgarischen Umwelt- und Gesundheitsministerium einen Leitfaden zur Durchführung von Detergenzien-Inspektionen.</p><p>Der Leitfaden legt Grundlagen für einen wirksamen, einheitlichen und transparenten Vollzug der EG-Detergenzienverordnung in Bulgarien. Er hat den Charakter einer Verwaltungsvorschrift und kann in anderen Staaten oder Projekten als Muster herangezogen werden.</p><p>Seit Februar 2014 liegt der Leitfaden in den drei Sprachen Deutsch, Englisch und Bulgarisch vor. Die deutsche und englische Version und können auf den Internetseiten des Umweltbundesamtes kostenlos bezogen werden. <br><br>Das EU-Detergenzienrecht zur Regelung von Wasch- und Reinigungsmitteln ist eine Verbindung aus Chemikalien- und Produktrecht. Seine Überwachung gemäß bulgarischem Chemikaliengesetz obliegt den regionalen Gesundheitsinspektoraten sowie den regionalen Umweltinspektoraten. Der Leitfaden bietet Vertretern der Wasch- und Reinigungsmittelindustrie in Bulgarien sowie bulgarischen Behörden die für den Vollzug der EU-Detergenzienverordnung&nbsp; (EG) 648/2004 notwendigen einheitlichen Strukturen der Marktüberwachung. Mit seiner Hilfe kann eine effektive und sachgerechte Überprüfung auf Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen durchgeführt werden.</p><p>Die zwischen bulgarischem Umweltministerium und Gesundheitsministerium abgestimmte Verwaltungsvorschrift unterstützt die Durchführung von Inspektionen sowie die Erstellung von Standards für die Analyse von Inhaltsstoffen. Der Leitfaden enthält neben den rechtlichen Definitionen auch Informationen zur Abgrenzung von anderen Rechtsbereichen sowie vier in der Praxis sehr hilfreiche Anhänge:</p><p>Er ist ein gelungenes Beispiel zur praktischen Umsetzung von Anforderungen der Marktüberwachung, der auch in anderen Staaten oder in anderen Projekten als Muster zur Entwicklung von Verwaltungsvorschriften herangezogen werden kann. Die Anwendung des Leitfadens gewährleistet ein hohes Niveau des Schutzes der Umwelt und der menschlichen Gesundheit.<br>Der Leitfaden wurde durch das Beratungshilfeprogramm für den Umweltschutz in den Staaten Mittel- und Osteuropas, des Kaukasus und Zentralasiens des Bundesumweltministeriums finanziert.</p>

Phosphonate in Wasch- und Reinigungsmitteln und deren Verbleib in der Umwelt - Entwicklung von Analyseverfahren und deren praktische Anwendung bei Proben von Oberflächenwasser, Abwasser und Sediment, Untersuchung der Einsatzmengen von schwer abbaubaren organischen Inhaltsstoffen in Wasch- und Reinigungsmitteln im Vergleich zum Einsatz dieser Stoffe in anderen Branchen im Hinblick auf den Nutzen einer Substitution

A) Problemstellung: Mit zunehmendem Einsatz von Wasch- und Reinigungsmitteln (WRM) verändert sich der Chemikalieneintrag in das Abwasser in Zusammensetzung und Menge. So enthalten WRM zusätzlich zu Tensiden schwer biologisch abbaubare organische Substanzen, die in den verschiedenen Bereichen jedoch in unterschiedlich hohen Konzentrationen eingesetzt werden. Gemäß Artikel 16 der Verordnung 648/2004/EG über Detergenzien besteht die Notwendigkeit der Überprüfung einer möglichen Reduzierung der Umwelteinträge schwer abbaubarer Inhaltsstoffe durch verringerte Einsatzmengen und Substitution mit umweltverträglicheren Stoffen. B) Ziel des Vorhabens ist es, eine Aussage zur Umweltbelastung durch schwer abbaubare Inhaltsstoffe in WRM zu treffen, die Relevanz der Substitution einzelner Stoffe/Stoffgruppen in WRM zu ermittelnden Substitutionsmöglichkeiten schwer abbaubarer Stoffe in WRM aufzuzeigen. C) Dazu soll im Vorhaben recherchiert werden, welche problematischen Inhaltsstoffe zum Einsatz kommen, in welchen anderen Bereichen diese Stoffe ebenfalls eingesetzt werden, wie bedeutend die Einsatzmengen im Bereich WRM im Vergleich zum Einsatz in anderen Bereichen sind und ob Substitutionsmöglichkeiten im Bereich WRM selbst bereits existieren oder aus anderen Bereichen übertragen werden können. Es soll eine Rangfolge erstellt werden hinsichtlich des Nutzens einer Substitution von schwer abbaubaren organischen Inhaltsstoffen in WRM unter Beachtung der Wirkung dieser Stoffe auf die Umwelt und dem Anteil der WRM am Gesamteintrag.

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