Wirkung vor allem im Energiesektor 2020 emittierten die 1.817 im Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) erfassten stationären Anlagen in Deutschland rund 320 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO₂-Äq). Dies entspricht einem Rückgang um 12 Prozent gegenüber 2019 und einem Rückgang um 33 Prozent gegenüber 2013, dem ersten Jahr der dritten Handelsperiode. Das berichtet die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) ausführlich in ihrem aktuellen Bericht über die Treibhausgasemissionen der emissionshandelspflichtigen stationären Anlagen und im Luftverkehr für Deutschland im Jahr 2020 (VET-Bericht 2020). Der Rückgang der Emissionen geht maßgeblich auf Minderungen in der Energiewirtschaft zurück. Aufgrund der konjunkturellen Lage durch die COVID-19-Pandemie gingen auch die Emissionen der energieintensiven Industrie das zweite Mal im Verlauf der dritten Handelsperiode zurück. Dirk Messner, Präsident des UBA : „Wir haben 2020 erneut einen großen Schritt beim Klimaschutz geschafft. Der relative Rückgang der Emissionen im Emissionshandelssektor fällt wie schon in den letzten Jahren deutlich stärker aus als der Rückgang der nationalen Gesamtemissionen. In diesem besonderen Jahr macht sich der Pandemie-Effekt bemerkbar und insbesondere im Bereich der Industrieanlagen dürfte der Emissionsrückgang nicht nachhaltig sein. Hier brauchen wir dringend weitere Anstrengungen und eine anspruchsvolle Dekarbonisierungsstrategie. Dass Klimapolitik bereits wirkt, zeigt sich vor allem im Energiesektor, wo der Kohleausstieg sehr gut vorankommt. Hier macht sich auch die Reform des Europäischen Emissionshandels aus dem Jahr 2018 bemerkbar, die zu deutlich höheren CO₂-Preisen geführt hat. Dieser Erfolg macht Mut für die große Aufgabe, den Emissionshandel an dem neuen europäischen Klimaschutzziel für 2030 auszurichten." Jürgen Landgrebe, Leiter des Fachbereichs V Klimaschutz, Energie, Deutsche Emissionshandelsstelle: „Mit dem Ende der dritten Handelsperiode des Emissionshandels in 2020 haben wir in den einbezogenen Sektoren auf europäischer Ebene eine Minderung von rund 43 Prozent gegenüber dem Basisjahr 2005 erreicht. Das aktuelle Emissionsniveau entspricht bereits der geltenden Zielvorgabe für 2030. Dies unterstreicht den großen Spielraum für eine Ambitionssteigerung im EU-ETS. Wir müssen jetzt entschieden handeln und die Emissionsobergrenzen im EU-ETS für den Zeitraum bis 2030 schnell und deutlich absenken. Dann kann und wird der Emissionshandel zum zentralen Eckpfeiler der europäischen Klimapolitik in dieser für den Klimaschutz entscheidenden Dekade.“ Energie: Im Jahr 2020 gingen die Emissionen der deutschen Energieanlagen im Vergleich zum Vorjahr um etwa 15 Prozent auf 207 Millionen Tonnen Kohlendioxid zurück. Damit beschleunigte sich der relativ starke Rückgang der Emissionen in der Energiewirtschaft aus dem Vorjahr weiter. Maßgeblich für den Rückgang waren die in 2020 abnehmenden Stein- und Braunkohleemissionen. Die Anteile von Braunkohle und Erdgas an der Bruttostromerzeugung Deutschlands lagen gemäß Daten der AG Energiebilanzen 2020 erstmals gleichauf bei 16 Prozent, während Steinkohle nur noch einen Anteil von etwa 7 Prozent hatte. Industrie: Die Emissionen der energieintensiven Industrie in Deutschland fielen gegenüber dem Vorjahr um 5 Prozent auf 114 Millionen Tonnen CO₂-Äq. Damit sanken die Emissionen seit Beginn der dritten Handelsperiode zum zweiten Mal in Folge deutlich. Die größten Rückgänge erfolgten in der Eisen- und Stahlindustrie mit minus 12 Prozent, gefolgt von Industrie- und Baukalk mit minus 7 Prozent. In den übrigen Branchen (Papier- und Zellstoffindustrie, Nichteisenmetallindustrie, Raffinerien) lagen die Rückgänge bei minus 2 bis minus 3 Prozent. Die Emissionsrückgänge korrespondieren in den genannten Branchen vor allem mit den rückläufigen Produktionsmengen gegenüber den Vorjahren. Die Emissionen der Anlagen zur Zementklinkerherstellung blieben hingegen wie auch in 2019 in etwa unverändert. Dies gilt auch für die Emissionen der chemischen Industrie. Emissionen im Luftverkehr: Die Emissionen der von Deutschland verwalteten Luftfahrzeugbetreiber betrugen in 2020 etwa 4 Millionen Tonnen Kohlendioxid. Dies entspricht einem Rückgang im Vergleich zum Vorjahr um 58 Prozent. Zurückzuführen ist das auf den starken Rückgang von Flügen infolge der Covid-19-Pandemie. Deutschland und Europa: Die Emissionen aller am EU-ETS teilnehmenden Anlagen (in den 27 EU Mitgliedstaaten und Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen) sanken 2020 in ähnlichem Maße wie in Deutschland: Nach Angaben der Europäischen Kommission gingen die Emissionen in 2020 um 11 Prozent gegenüber dem Vorjahr zurück und beliefen sich auf rund 1,33 Milliarden Tonnen CO₂-Äq. Ursächlich für diese Entwicklung war wie in Deutschland vor allem ein Rückgang der Emissionen bei der Stromerzeugung (EU-weiter Rückgang um rund 15 Prozent), wenngleich auch Emissionen der Industrieanlagen pandemiebedingt um 7 Prozent zurückgingen. Gegenüber 2005 sind die EU-ETS-Emissionen europaweit um rund 43 Prozent und damit noch stärker zurückgegangen als in Deutschland mit etwa 38 Prozent. Das Europäische Klimaziel für die vom EU-ETS umfassten Bereiche, minus 21 Prozent im Jahr 2020 gegenüber 2005, wird damit deutlich übererfüllt. Das aktuelle Emissionsniveau entspricht bereits der aktuell geltenden Zielvorgabe für 2030, was den großen Spielraum für eine Ambitionssteigerung im EU-ETS deutlich unterstreicht. Emissionshandel und Gesamtemissionen: Der relative Rückgang der Emissionen im Emissionshandelssektor fällt stärker aus als der Rückgang der gesamten deutschen Treibhausgasemissionen. Die Vorjahresschätzung des UBA vom März weist einen Rückgang von rund 70 Millionen Tonnen CO₂-Äq bzw. 8,7 Prozent aus. Mit den aktuellen Angaben der DEHSt ist eine vorläufige Berechnung der deutschen Emissionen außerhalb des EU-ETS für 2020 möglich. Demnach haben die deutschen Emissionen innerhalb des Europäischen Lastenteilungsverfahrens die zugewiesenen Emissionsrechte in 2020 um rund 7,4 Millionen Tonnen CO₂-Äq überschritten. Das kumulative Defizit über den Gesamtzeitraum 2013 bis 2020 beträgt voraussichtlich ca. 22,3 Mio. t CO₂. Die europäische Lastenteilungsentscheidung (ESD) ermöglicht den Mitgliedstaaten, ein Defizit durch Zukauf von Emissionsrechten auszugleichen (Flexibilitätsmechanismus). Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt): Die DEHSt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des EU-ETS. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe kostenloser Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte und der Überwachungspläne sowie die Verwaltung von Konten im EU-Emissionshandelsregister. Sie steuert die Auktionen und informiert die Öffentlichkeit und Marktteilnehmer über die Versteigerungsergebnisse. Sie ist zudem zuständig für die administrativen Belange bei der Nutzung der projektbasierten Mechanismen, Joint Implementation und Clean Development Mechanism. Die DEHSt ist zudem die nationale Bewilligungsbehörde für die Zahlung von Beihilfen für stromintensive Unternehmen zur Kompensation indirekter CO₂-Kosten (Strompreiskompensation). Die DEHSt ist außerdem zuständig für die Umsetzung des 2021 gestarteten nationalen Emissionshandels für Brennstoffe.
Das Projekt "Perspektiven des Linking von Emissionshandelssystemen (ETS) - Überführungsmöglichkeiten nationaler Klimaschutzprogramme in ein ETS, Methoden zur Beurteilung der Chancen und Risiken eines Linking des EU-ETS mit anderen Emissionshandelssystemen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Adelphi Research gemeinnützige GmbH.Nach der Abschaffung des australischen Emissionshandelssystems durch die neue australische Regierung ist zwar das für 2018 geplante Linking des europäischen mit dem australischen Emissionshandel unwahrscheinlich geworden. In anderen Ländern werden aber weiterhin Emissionshandelssysteme ausgestaltet und implementiert. Das Linking verschiedener Kohlenstoffmärkte bleibt somit ein relevantes zukunftsweisendes Thema. Aufbauend auf bestehende Arbeiten sollen die Kriterien für ein erfolgreiches Linking von Emissionshandelssystemen weiterentwickelt werden (z. B. ökologische Wirksamkeit bzw. Integrität und Stringenz, Abbau von Wettbewerbsverzerrungen, Verteilungswirkungen, Investitionsanreize). Im weiteren Verlauf des Projekts sollen ökonomische Kennzahlen bestimmt werden, mit deren Hilfe anhand von vorhandenen bzw. zu ermittelnden Daten (z.B. Baseline der Emissionsentwicklung, Wirtschafts-/Bevölkerungsentwicklung, Vermeidungspotenziale und -kosten, Handelsintensität zwischen den Linking-Partnern, etc.) eine Analyse der ökonomischen Auswirkungen des Linkings zweier Emissionshandelssysteme vorgenommen werden kann. Zudem sollen ergänzend zu den Arbeiten laufender UFOPLAN Projekte die aktuellen Entwicklungen in anderen relevanten Themenfeldern (z.B. Cap Bestimmung, Register, Allokationsregeln, Marktaufsicht, Marktregulierung, Umfang Offsetnutzung) untersucht und insbesondere die Ausgestaltungsmerkmale identifiziert werden, die vor einem Linking harmonisiert werden müssten bzw. langfristig konvergieren sollten. Aus diesen grundsätzlichen Arbeiten soll anschließend eine Methode zur strukturierten Bewertung eines Linkings entwickelt werden, die praxisorientiert und einfach in der Handhabung ist und als Orientierungshilfe in Form eines Handbuchs oder excel-basiertem Tool dokumentiert werden sollen. In einem weiteren Arbeitsschritt sollen die Kriterien und die Bewertungsmethode exemplarisch an ein bis zwei im Laufe des Projekts festzulegenden Beispielen überprüft werden.
Zahlen offenbaren weitere Einsparpotenziale im Emissionshandel Die CO2-Emissionen der 1627 emissionshandelspflichtigen Energie- und Industrieanlagen in Deutschland liegen im Jahr 2012 knapp über dem Niveau des Vorjahres. Sie belaufen sich auf 452,4 Millionen Tonnen Kohlendioxid. 2011 betrug der Ausstoß 450,3 Millionen Tonnen. Auffällig ist eine unterschiedliche Entwicklung in der Kohle- und Erdgasverarbeitung. Während im Energiesektor die Kohlendioxidemissionen aus der Verbrennung von Braunkohle (plus 4 Prozent) und Steinkohle (plus 4 Prozent) stiegen, sanken die Emissionen aus Erdgas deutlich um 8 Prozent. Da Erdgas weniger klimaschädlich ist als Kohle, stecken in einer stärkeren Nutzung von Gaskraftwerken große CO2-Einsparpotenziale. Bei den energieintensiven Industrieanlagen gehen die Emissionen um rund 3 Prozent zurück. Insgesamt liegen die CO 2 -Emissionen von 452,4 Millionen Tonnen erneut auf Höhe der jährlichen deutschen Emissionsobergrenze (Cap) der zweiten Handelsperiode. Diese liegt bei 451,8 Millionen Tonnen. „Die Emissionszahlen 2012 überbringen eine gute und eine schlechte Nachricht: Das deutsche Cap wird nahezu eingehalten - auch dank des Rückgangs bei den energieintensiven Industrieanlagen - aber große Einsparpotenziale bleiben bislang ungenutzt. Das zeigt: Der Emissionshandel kann mehr, er muss jedoch in seiner Wirkung entsprechend gestärkt werden. Denn nur so können Anreize geschaffen werden, klimaschonende Kraftwerke zu nutzen und in neue Technologien zu investieren“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamt. „Die aktuellen Wettbewerbsnachteile von hocheffizienten Gaskraftwerken gegenüber der preisgünstigeren Kohleverstromung spiegeln sich deutlich in den CO 2 -Emissionen 2012 wider. Auf dem Weg zu ambitionierten Treibhausgas -Minderungszielen bis 2050 sind wir auf die effizienten Gaskraftwerke angewiesen. Ihre Verdrängung als Folge der aktuellen Marktsituation wäre daher fatal und würde die Kosten der angestrebten CO 2 -Minderung mittelfristig erheblich erhöhen“, so Flasbarth. Die Europäische Kommission hat im Herbst 2012 vorgeschlagen, 900 Millionen Emissionszertifikate vom Markt zu nehmen, um den Emissionshandel als Klimaschutzinstrument zu stärken. Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments stimmte dem Vorschlag der Kommission am 19. Februar 2013 zu. Entscheiden müssen letztlich EU-Rat und -Parlament. Bis zum 30.04.2013 haben die Anlagenbetreiber Zeit, die entsprechende Zahl an Zertifikaten zum Ausgleich ihrer tatsächlichen Emissionen abzugeben. Die DEHSt prüft derzeit die Emissionsberichte 2012 und wird die ausführliche Auswertung und Aufschlüsselung der Ergebnisse voraussichtlich am 15.05.2013 veröffentlichen. Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte und der Überwachungspläne sowie die Verwaltung von Konten im EU-Emissionshandelsregister. Sie steuert die Auktionierung und informiert die Öffentlichkeit und Marktteilnehmer über die Versteigerungsergebnisse. Sie ist zudem zuständig für die Verwaltung der projektbasierten Mechanismen Joint Implementation und Clean Development Mechanism.
Zuteilung für 2. Handelsperiode bleibt rechtens Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat die Kürzung der Zuteilung für die Energiewirtschaft in der 2. Handelsperiode für rechtens erklärt und die Klage des Energieversorgers RWE gegen die sogenannte Veräußerungskürzung für Energieanlagen abgewiesen. Das BVerwG bestätigte damit in dieser grundlegenden Frage des Emissionshandels die Urteile der Vorinstanzen sowie seine Urteile von Oktober und Dezember 2012. Hier hatten in verschiedenen Verfahren insgesamt sechs Unternehmen geklagt. Im aktuellen Fall, der am 21.02.2013 verhandelt wurde, ging es um ein von RWE betriebenes Kraftwerk, das sich innerhalb einer Braunkohleaufbereitungsanlage befindet, die nicht emissionshandelspflichtig ist. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt ( UBA ) hatte die Zuteilung an das Kraftwerk nach den Vorschriften des Zuteilungsgesetzes 2012 (ZuG 2012) für den Energiesektor entsprechend dem Effizienzstandard der jeweiligen Anlage gekürzt. Das Gericht befand dies als rechtens. Auch die Anwendung eines einheitlichen Energiebenchmarks auf Braunkohleanlagen ist verfassungsgemäß, da die höhere Belastung für Braunkohleanlagen dem Verursacherprinzip folge. Bereits im Oktober 2012 hatten vier Energieversorger erfolglos gegen die Anwendung der Veräußerungskürzung im Energiesektor geklagt, die im ZuG 2012 für die 2. Handelsperiode festgelegt wurde. In der Sprungrevision vom Verwaltungsgericht Berlin entschied das BVerwG, dass die Veräußerungskürzung mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht und dem deutschen Verfassungsrecht vereinbar ist. Das Gericht ordnet dabei „die Luft als knappes Gut“ ein - ebenso wie das Bundesverfassungsgericht im Jahre 1995 dies für das Wasser getan hat. Die Knappheit ergibt sich daraus, dass die Erdatmosphäre Treibhausgase nur in begrenztem Maße aufnehmen kann, um schädliche Klimawirkungen zu verhindern. Die zulässigen Mengen schädlicher Treibhausgase können somit in vergleichbarer Weise wie das Wasser budgetiert werden. Demzufolge ist es finanzverfassungsrechtlich unbedenklich, dass - wie es das BVerwG betont - die „Nutzung der Luft“ quasi über den Zukauf von Zertifikaten bezahlt werden muss. Diese Einnahmen des Staates gehen in den Energie- und Klimafond, aus dem u.a. wiederum Klimaschutzprojekte finanziert werden. Dass hier eine unterschiedliche Behandlung von Energie- und Industrieanlagen vorliegt, ist vom Emissionshandelssystem durchaus gewollt. Das Gericht sieht in dieser Unterscheidung keine Anhaltspunkte für eine europarechtliche Beihilfe zugunsten der nicht betroffenen Industrieanlagen gegenüber den Energieanlagen. In zwei der Verfahren wurde zwischenzeitlich das Bundesverfassungsgericht angerufen. Weiterhin entschied das BVerwG, dass der Gesetzgeber nicht an Zuteilungsregeln der 1. Handelsperiode festhalten musste, sondern diese durch ein neues Zuteilungssystem für die 2. Handelsperiode 2008-2012 ersetzen durfte. Zugleich hat das Gericht mit der jüngsten Entscheidung auch geklärt, dass Kraftwerke, die lediglich Bestandteil (Nebeneinrichtung) einer nicht emissionshandelspflichtigen Industrieanlage (Haupteinrichtung) sind, dennoch wie Energieanlagen mit allen gesetzlichen Rechten und Pflichten aus dem Emissionshandel behandelt werden. Eine Verletzung des Gleichheitssatzes des Grundgesetzes im Verhältnis zu Kraftwerken innerhalb einer emissionshandelspflichtigen Industrieanlage bestehe nicht. Die aktuellen, richtungweisenden Urteile stärken insgesamt das System des Emissionshandels, da das Prinzip der Veräußerungskürzung auch ein wichtiger Bestandteil des Emissionshandels in der 3. Handelsperiode 2013-2020 ist. Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte und der Überwachungspläne sowie die Verwaltung von Konten im EU-Emissionshandelsregister. Sie ist zudem zuständig für die Verwaltung der projektbasierten Mechanismen Joint Implementation und Clean Development Mechanism.
Rund 23,5 Mio. Emissionsberechtigungen zusätzlich bis Ende 2012 Deutschland beginnt am 26.10.2012 mit den vorgezogenen Auktionen - early auctions - für die Emissionsberechtigungen der dritten Handelsperiode 2013-2020. In wöchentlichen Versteigerungsrunden werden jeweils freitags drei Millionen Zertifikate zunächst für die stationären Anlagen angeboten. Bis zum Jahresende werden so rund 23,5 Millionen Emissionsberechtigungen (EUA) zusätzlich zu denen der laufenden zweiten Handelsperiode über die Energiebörse EEX in Leipzig versteigert. Die Versteigerungen von EU-Luftverkehrsberechtigungen (EUAA) beginnen am 31.10.2012. Um einen fließenden Übergang zwischen den Handelsperioden zu ermöglichen, haben die EU-Mitgliedstaaten auf Vorschlag der EU-Kommission im Juli 2011 beschlossen, Emissionsberechtigungen aus den Zuteilungsjahren 2013 und 2014 bereits 2012 zu versteigern - in so genannten early auctions. Dies betrifft EU-weit insgesamt 120 Mio. Zertifikate, auf Deutschland entfallen davon 19,6 Prozent, also rund 23,5 Mio. Zertifikate (EUA). Am 31.10.2012 starten zudem die regulären Versteigerungen des deutschen Anteils an EU-Luftverkehrsberechtigungen (EUAA), in Form von Spot-Kontrakten für das Jahr 2012, also nicht vorgezogen für die Handelsperiode 2013-2020. Die genauen Versteigerungstermine und-mengen werden von der EEX veröffentlicht. Die Versteigerungen im Rahmen der early auctions werden nach dem Einheitspreisverfahren in einer Bieterrunde mit geschlossenem Orderbuch über die Energiebörse EEX in Leipzig durchgeführt. Die EEX hatte im Februar 2012 den Zuschlag für die Einrichtung einer transitorischen Handelsplattform im Rahmen des europäischen Vergabeverfahrens erhalten. Für den Betrieb einer dauerhaften Auktionsplattform für die 3. Handelsperiode 2013-2020 hat das Umweltbundesamt im Auftrag der Bundesregierung am 06.10.2012 das europaweite Vergabeverfahren gestartet und im Amtsblatt veröffentlicht. Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte und der Überwachungspläne sowie die Verwaltung von Konten im EU-Emissionshandelsregister. Sie ist zudem zuständig für die Verwaltung der projektbasierten Mechanismen Joint Implementation und Clean Development Mechanism.
Trotz hoher CO2-Preise im Europäischen Emissionshandel starker Zuwachs der Emissionen aus Kohleverbrennung In 2021 emittierten die rund 1.730 im Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) erfassten stationären Anlagen in Deutschland rund 355 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2₂-Äq). Dies entspricht einem Anstieg um 11 Prozent gegenüber 2020. Damit wurde das Niveau von 2019 vor der COVID-19-Pandemie nur um etwa 8 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente unterschritten. Das berichtet die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) ausführlich in ihrem aktuellen Bericht über die Treibhausgasemissionen der emissionshandelspflichtigen stationären Anlagen und im Luftverkehr für Deutschland im Jahr 2021 (VET-Bericht 2021). Nach dem konjunkturellen Einbruch 2020 aufgrund der COVID-19-Pandemie führte die wirtschaftliche Erholung im vergangenen Jahr maßgeblich zu dieser Entwicklung. Dirk Messner, Präsident des UBA : „Der Wiederanstieg der Emissionen im Jahr 2021, dem zweiten Jahr der Pandemie, war erwartbar, jedoch nicht dessen Ausmaß. Unsere Zahlen zeigen, dass das Emissionsniveau von 2019 fast wieder erreicht wurde. Der vor Beginn der COVID-19-Pandemie beobachtbare Trend zu starken Emissionsrückgängen in den deutschen ETS-Anlagen scheint damit vorerst gestoppt. Hier müssen wir entschieden gegensteuern und die schnellere Abkehr von fossilen Energien vorantreiben. Das gilt umso mehr als Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine. Denn ambitionierter Klimaschutz hilft uns auch gegen unsere Energieabhängigkeit von Russland. Ein reformierter Emissionshandel kann hierfür maßgebliche Impulse setzen.“ Jürgen Landgrebe, Leiter des Fachbereichs V Klimaschutz, Energie, Deutsche Emissionshandelsstelle: „Im Rahmen der laufenden Verhandlungen zur Neuausrichtung der europäischen Klimapolitik müssen Rat und europäisches Parlament jetzt konsequent auf eine ambitionierte Reform des Emissionshandels setzen. Dafür ist insbesondere entscheidend, dass die Emissionsobergrenzen im EU-ETS deutlich abgesenkt werden. Mit stark gestiegenen Auktionserlösen aus dem EU-ETS schaffen wir außerdem erhebliche finanzielle Spielräume in der EU. Diese Mittel müssen für eine gezielte Unterstützung und soziale Abfederung der gesellschaftlichen Anstrengungen zur Dekarbonisierung genutzt werden. Damit bleibt der Emissionshandel ein zentraler Eckpfeiler der europäischen Klimapolitik.“ Energie: Im Jahr 2021 stiegen die Emissionen der deutschen Energieanlagen erstmals seit 2013 wieder an. Sie lagen gegenüber dem Vorjahr mit 235 Millionen Tonnen Kohlendioxid um 14 Prozent höher. Gründe dafür waren eine gestiegene Stromnachfrage aufgrund der konjunkturellen Erholung sowie zunehmende Emissionen aus der Verbrennung von Stein- und Braunkohle. Letzteres lag an der deutlich geringeren Einspeisung der Windkraftanlagen sowie dem überproportionalen Preisanstieg bei Erdgas, welcher trotz der hohen CO ₂ -Preise den Einsatz von Stein- und Braunkohlekraftwerken gegenüber den Erdgasanlagen wirtschaftlich begünstigte. Industrie : Die Emissionen der energieintensiven Industrie in Deutschland erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 5 Prozent auf 120 Millionen Tonnen CO ₂ -Äq. Damit stiegen die Emissionen nach zwei Jahren mit konjunkturbedingten Emissionsrückgängen wieder an und erreichten fast wieder das Niveau vor der COVID-19-Pandemie. Die größten Anstiege erfolgten in der Eisen- und Stahlindustrie mit plus 13 Prozent, gefolgt von Industrie- und Baukalk mit plus 9 Prozent. In beiden Branchen waren auch die pandemiebedingten Emissionsrückgänge im Jahr 2020 am größten. In der chemischen Industrie, der Zementklinkerherstellung und der Papier- und Zellstoffindustrie stiegen die Emissionen geringfügig an mit Werten zwischen 2 und 3 Prozent. Demgegenüber sanken die Emissionen der Raffinerien geringfügig um rund 2 Prozent. Die Emissionen der Nichteisenmetallindustrie blieben in etwa gleich. Emissionen im Luftverkehr: Die Emissionen der von Deutschland verwalteten Luftfahrzeugbetreiber betrugen in 2021 etwa 4,6 Millionen Tonnen Kohlendioxid. Dies entspricht einem Anstieg im Vergleich zum Vorjahr um 20 Prozent. Zurückzuführen ist das auf die Erholung des Luftverkehrssektors im vergangenen Jahr nach dem starken Rückgang der Transportleistungen im Jahr 2020 aufgrund der COVID-19-Pandemie. Deutschland und Europa : Die Emissionen aller am EU-ETS teilnehmenden Anlagen (in den 27 EU Mitgliedstaaten und Island, Liechtenstein, Norwegen) stiegen 2021 in geringerem Maße als in Deutschland: Nach Angaben der Europäischen Kommission stiegen die Emissionen in 2021 um 7 Prozent an und beliefen sich auf rund 1,31 Milliarden Tonnen CO ₂ -Äq. Ursächlich für diese Entwicklung war wie in Deutschland eine wieder anziehende Konjunktur im zweiten Pandemiejahr, so dass die Emissionen bei der Stromerzeugung um rund 8 Prozent und die Emissionen der Industrieanlagen um rund 5 Prozent im Vergleich zu 2020 anstiegen. Gegenüber 2005 sind die ETS-Emissionen europaweit um rund 38 Prozent und damit noch stärker zurückgegangen als in Deutschland mit etwa 31 Prozent. Das aktuelle Emissionsniveau im EU-ETS liegt damit bereits nah an der aktuell geltenden Zielvorgabe für 2030 (minus 43 Prozent), was den großen Spielraum für eine Ambitionssteigerung im EU ETS unterstreicht. Emissionshandel und Gesamtemissionen: Der relative Anstieg der Emissionen im Emissionshandelssektor fällt deutlich stärker aus als der Anstieg der gesamten deutschen Treibhausgasemissionen. Die Vorjahresschätzung des UBA vom März weist für die gesamtwirtschaftlichen Treibhausgasemissionen einen Anstieg von rund 33 Millionen Tonnen CO ₂ -Äq bzw. 4,5 Prozent aus. Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt): Die DEHSt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des EU-ETS. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe kostenloser Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte und der Überwachungspläne sowie die Verwaltung von Konten im EU-Emissionshandelsregister. Sie steuert die Auktionen und informiert die Öffentlichkeit und Marktteilnehmer über die Versteigerungsergebnisse. Sie ist zudem zuständig für die administrativen Belange bei der Nutzung der projektbasierten Mechanismen, Joint Implementation und Clean Development Mechanism. Die DEHSt ist zudem die nationale Bewilligungsbehörde für die Zahlung von Beihilfen für stromintensive Unternehmen zur Kompensation indirekter CO ₂ -Kosten (Strompreiskompensation). Die DEHSt ist außerdem zuständig für die Umsetzung des im Jahr 2021 gestarteten nationalen Emissionshandels für Brennstoffe.
Trotz hoher CO2-Preise im Europäischen Emissionshandel starker Zuwachs der Emissionen aus Kohleverbrennung In 2021 emittierten die rund 1.730 im Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) erfassten stationären Anlagen in Deutschland rund 355 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2₂-Äq). Dies entspricht einem Anstieg um 11 Prozent gegenüber 2020. Damit wurde das Niveau von 2019 vor der COVID-19-Pandemie nur um etwa 8 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente unterschritten. Das berichtet die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) ausführlich in ihrem aktuellen Bericht über die Treibhausgasemissionen der emissionshandelspflichtigen stationären Anlagen und im Luftverkehr für Deutschland im Jahr 2021 (VET-Bericht 2021). Nach dem konjunkturellen Einbruch 2020 aufgrund der COVID-19-Pandemie führte die wirtschaftliche Erholung im vergangenen Jahr maßgeblich zu dieser Entwicklung. Dirk Messner, Präsident des UBA : „Der Wiederanstieg der Emissionen im Jahr 2021, dem zweiten Jahr der Pandemie, war erwartbar, jedoch nicht dessen Ausmaß. Unsere Zahlen zeigen, dass das Emissionsniveau von 2019 fast wieder erreicht wurde. Der vor Beginn der COVID-19-Pandemie beobachtbare Trend zu starken Emissionsrückgängen in den deutschen ETS-Anlagen scheint damit vorerst gestoppt. Hier müssen wir entschieden gegensteuern und die schnellere Abkehr von fossilen Energien vorantreiben. Das gilt umso mehr als Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine. Denn ambitionierter Klimaschutz hilft uns auch gegen unsere Energieabhängigkeit von Russland. Ein reformierter Emissionshandel kann hierfür maßgebliche Impulse setzen.“ Jürgen Landgrebe, Leiter des Fachbereichs V Klimaschutz, Energie, Deutsche Emissionshandelsstelle: „Im Rahmen der laufenden Verhandlungen zur Neuausrichtung der europäischen Klimapolitik müssen Rat und europäisches Parlament jetzt konsequent auf eine ambitionierte Reform des Emissionshandels setzen. Dafür ist insbesondere entscheidend, dass die Emissionsobergrenzen im EU-ETS deutlich abgesenkt werden. Mit stark gestiegenen Auktionserlösen aus dem EU-ETS schaffen wir außerdem erhebliche finanzielle Spielräume in der EU. Diese Mittel müssen für eine gezielte Unterstützung und soziale Abfederung der gesellschaftlichen Anstrengungen zur Dekarbonisierung genutzt werden. Damit bleibt der Emissionshandel ein zentraler Eckpfeiler der europäischen Klimapolitik.“ Energie: Im Jahr 2021 stiegen die Emissionen der deutschen Energieanlagen erstmals seit 2013 wieder an. Sie lagen gegenüber dem Vorjahr mit 235 Millionen Tonnen Kohlendioxid um 14 Prozent höher. Gründe dafür waren eine gestiegene Stromnachfrage aufgrund der konjunkturellen Erholung sowie zunehmende Emissionen aus der Verbrennung von Stein- und Braunkohle. Letzteres lag an der deutlich geringeren Einspeisung der Windkraftanlagen sowie dem überproportionalen Preisanstieg bei Erdgas, welcher trotz der hohen CO ₂ -Preise den Einsatz von Stein- und Braunkohlekraftwerken gegenüber den Erdgasanlagen wirtschaftlich begünstigte. Industrie : Die Emissionen der energieintensiven Industrie in Deutschland erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 5 Prozent auf 120 Millionen Tonnen CO ₂ -Äq. Damit stiegen die Emissionen nach zwei Jahren mit konjunkturbedingten Emissionsrückgängen wieder an und erreichten fast wieder das Niveau vor der COVID-19-Pandemie. Die größten Anstiege erfolgten in der Eisen- und Stahlindustrie mit plus 13 Prozent, gefolgt von Industrie- und Baukalk mit plus 9 Prozent. In beiden Branchen waren auch die pandemiebedingten Emissionsrückgänge im Jahr 2020 am größten. In der chemischen Industrie, der Zementklinkerherstellung und der Papier- und Zellstoffindustrie stiegen die Emissionen geringfügig an mit Werten zwischen 2 und 3 Prozent. Demgegenüber sanken die Emissionen der Raffinerien geringfügig um rund 2 Prozent. Die Emissionen der Nichteisenmetallindustrie blieben in etwa gleich. Emissionen im Luftverkehr: Die Emissionen der von Deutschland verwalteten Luftfahrzeugbetreiber betrugen in 2021 etwa 4,6 Millionen Tonnen Kohlendioxid. Dies entspricht einem Anstieg im Vergleich zum Vorjahr um 20 Prozent. Zurückzuführen ist das auf die Erholung des Luftverkehrssektors im vergangenen Jahr nach dem starken Rückgang der Transportleistungen im Jahr 2020 aufgrund der COVID-19-Pandemie. Deutschland und Europa : Die Emissionen aller am EU-ETS teilnehmenden Anlagen (in den 27 EU Mitgliedstaaten und Island, Liechtenstein, Norwegen) stiegen 2021 in geringerem Maße als in Deutschland: Nach Angaben der Europäischen Kommission stiegen die Emissionen in 2021 um 7 Prozent an und beliefen sich auf rund 1,31 Milliarden Tonnen CO ₂ -Äq. Ursächlich für diese Entwicklung war wie in Deutschland eine wieder anziehende Konjunktur im zweiten Pandemiejahr, so dass die Emissionen bei der Stromerzeugung um rund 8 Prozent und die Emissionen der Industrieanlagen um rund 5 Prozent im Vergleich zu 2020 anstiegen. Gegenüber 2005 sind die ETS-Emissionen europaweit um rund 38 Prozent und damit noch stärker zurückgegangen als in Deutschland mit etwa 31 Prozent. Das aktuelle Emissionsniveau im EU-ETS liegt damit bereits nah an der aktuell geltenden Zielvorgabe für 2030 (minus 43 Prozent), was den großen Spielraum für eine Ambitionssteigerung im EU ETS unterstreicht. Emissionshandel und Gesamtemissionen: Der relative Anstieg der Emissionen im Emissionshandelssektor fällt deutlich stärker aus als der Anstieg der gesamten deutschen Treibhausgasemissionen. Die Vorjahresschätzung des UBA vom März weist für die gesamtwirtschaftlichen Treibhausgasemissionen einen Anstieg von rund 33 Millionen Tonnen CO ₂ -Äq bzw. 4,5 Prozent aus. Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt): Die DEHSt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des EU-ETS. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe kostenloser Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte und der Überwachungspläne sowie die Verwaltung von Konten im EU-Emissionshandelsregister. Sie steuert die Auktionen und informiert die Öffentlichkeit und Marktteilnehmer über die Versteigerungsergebnisse. Sie ist zudem zuständig für die administrativen Belange bei der Nutzung der projektbasierten Mechanismen, Joint Implementation und Clean Development Mechanism. Die DEHSt ist zudem die nationale Bewilligungsbehörde für die Zahlung von Beihilfen für stromintensive Unternehmen zur Kompensation indirekter CO ₂ -Kosten (Strompreiskompensation). Die DEHSt ist außerdem zuständig für die Umsetzung des im Jahr 2021 gestarteten nationalen Emissionshandels für Brennstoffe.
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Reform des Europäischen Emissionshandels wirkt Im Jahr 2019 emittierten die rund 1.850 im Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) erfassten stationären Anlagen in Deutschland etwa 363 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2-Äq). Dies entspricht einem Rückgang um 14 Prozent gegenüber 2018. Das berichtet die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) detailliert in ihrem diesjährigen Bericht über die Treibhausgasemissionen der emissionshandelspflichtigen stationären Anlagen und im Luftverkehr für Deutschland im Jahr 2019 (VET-Bericht 2019). Der Rückgang der Emissionen geht maßgeblich auf Minderungen in der Energiewirtschaft zurück. Aber auch die Emissionen der energieintensiven Industrie gingen erstmalig im Verlauf der dritten Handelsperiode zurück. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Die erfolgreiche Reform des europäischen Emissionshandels zeigt Wirkung. Der stark gestiegene Preis für CO 2 -Zertifikate hat zu einem deutlichen Rückgang der Emissionen geführt. Kohlestrom verschwindet zunehmend aus dem Markt und macht so Platz für Strom aus Wind und Sonne. Das zeigt: Wo die Politik den Übergang zu den Zukunftstechnologien aktiv gestaltet, haben wir Erfolg. Das macht Mut für die großen Aufgaben, die noch vor uns liegen.“ Dirk Messner, Präsident des UBA : „Die aktuellen Entwicklungen im Energiesektor zeigen eindrucksvoll, dass ein gestärkter Emissionshandel die in ihn gesetzten Erwartungen als Klimaschutzinstrument voll erfüllt. Gleichwohl muss insbesondere im Industriesektor noch mehr erreicht werden. Dafür brauchen wir eine intelligente Dekarbonisierungsstrategie. Der neue europäische Innovationsfonds ist hierfür ein zentraler Baustein. Denn er fördert künftige europaweit innovative klimaschonende Technologien im Industriesektor mit Auktionserlösen aus dem Emissionshandel.“ Energie: Im Jahr 2019 gingen die Emissionen der deutschen Energieanlagen um etwa 18 Prozent auf 244 Millionen Tonnen Kohlendioxid zurück. Damit verstärkt sich der rückläufige Trend des Vorjahres noch einmal deutlich (2018: minus 4,5 Prozent). In Folge stark gestiegener Preise im EU-ETS und gleichzeitig gesunkener Erdgaspreise war der Betrieb von Gaskraftwerken 2019 häufig wirtschaftlicher als der von Kohlekraftwerken. Ein weiterer Treiber ist der deutlich gestiegene Beitrag der erneuerbaren Energien an der Stromproduktion. Zudem wurden weitere Kraftwerksblöcke in die Sicherheitsbereitschaft überführt. Industrie: Die Emissionen der energieintensiven Industrie bewegten sich in den Jahren 2013 bis 2018 kaum und schwankten jeweils zwischen rund 123 und 126 Millionen Tonnen CO 2 -Äq. 2019 sanken sie erstmals in der dritten Handelsperiode des EU-ETS deutlich um 4 Prozent auf 119 Millionen Tonnen CO 2 -Äq und lagen damit unter dem Niveau von 2013. Die Emissionen waren 2019 in fast allen Industriebranchen rückläufig, lediglich die Emissionen der Zementindustrie zeigen sich im Jahresvergleich nahezu unverändert. Dies spiegelt in etwa auch die Produktionsentwicklung in den einzelnen Branchen wider. Emissionen im Luftverkehr: Für 2019 meldeten die von Deutschland verwalteten emissionshandelspflichtigen Luftfahrzeugbetreiber Emissionen in Höhe von 9,0 Millionen Tonnen Kohlendioxid. Damit sind die Emissionen im Vergleich zum Vorjahr um rund 4 Prozent gesunken. Deutschland und Europa: Die Emissionen aller am EU-ETS teilnehmenden Anlagen (in den 28 EU- Mitgliedstaaten und Island, Liechtenstein, Norwegen) sanken 2019 ebenfalls, jedoch in geringerem Maße als in Deutschland: Nach Angaben der Europäischen Kommission gingen die Emissionen im Jahr 2019 um neun Prozent zurück und beliefen sich auf rund 1,53 Milliarden Tonnen CO 2 -Äq. Gegenüber 2005 sind die ETS-Emissionen europaweit mit rund 36 Prozent allerdings stärker zurückgegangen als in Deutschland mit etwa 30 Prozent. Das Europäische Klimaziel für die vom EU-ETS umfassten Bereiche, minus 21 Prozent im Jahr 2020 gegenüber 2005, wird damit bereits erreicht. Emissionshandel und Gesamtemissionen: Der relative Rückgang der Emissionen im Emissionshandelssektor fällt stärker aus als der Rückgang der gesamten deutschen Treibhausgasemissionen. Die Vorjahresschätzung des UBA vom März weist einen Rückgang von rund 54 Millionen Tonnen CO 2 -Äq bzw. 6,3 Prozent aus. Mit den nun vorliegenden Angaben der DEHSt ist eine vorläufige Berechnung der deutschen Emissionen außerhalb des EU-ETS für 2019 möglich. Demnach haben die deutschen Emissionen innerhalb des Europäischen Lastenteilungsverfahrens die zugewiesenen Emissionsrechte im Jahrn 2019 um rund 21,6 Millionen Tonnen CO 2 -Äq überschritten. Auch die in den Vorjahren angesparten Emissionsrechte reichen voraussichtlich nicht mehr aus, um diese Lücke für 2019 zu decken. Die Mitgliedstaaten sind zwar rechtlich nicht verpflichtet, ihr jeweiliges Ziel punktgenau zu erreichen. Sie müssen aber nachweisen, dass sie für jedes Jahr zwischen 2013 und 2020 über ausreichende Emissionszuteilungen aus der EU-Lastenteilungsentscheidung verfügen. Hierfür können nicht genutzte Zuteilungen aus früheren Jahren des Geltungszeitraums oder von anderen Mitgliedstaaten übertragene Emissionsrechte genutzt werden. Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt): Die DEHSt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des EU-ETS. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe kostenloser Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte und der Überwachungspläne sowie die Verwaltung von Konten im EU-Emissionshandelsregister. Sie steuert die Auktionen und informiert die Öffentlichkeit und Marktteilnehmer über die Versteigerungsergebnisse. Sie ist zudem zuständig für die administrativen Belange bei der Nutzung der projektbasierten Mechanismen, Joint Implementation und Clean Development Mechanism. Die DEHSt ist zudem die nationale Bewilligungsbehörde für die Zahlung von Beihilfen für stromintensive Unternehmen zur Kompensation indirekter CO 2 -Kosten (Strompreiskompensation). Die DEHSt ist außerdem zuständig für die Umsetzung des 2021 startenden nationalen Emissionshandels für Brennstoffe.
Reform des Europäischen Emissionshandels wirkt Im Jahr 2019 emittierten die rund 1.850 im Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) erfassten stationären Anlagen in Deutschland etwa 363 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2-Äq). Dies entspricht einem Rückgang um 14 Prozent gegenüber 2018. Das berichtet die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) detailliert in ihrem diesjährigen Bericht über die Treibhausgasemissionen der emissionshandelspflichtigen stationären Anlagen und im Luftverkehr für Deutschland im Jahr 2019 (VET-Bericht 2019). Der Rückgang der Emissionen geht maßgeblich auf Minderungen in der Energiewirtschaft zurück. Aber auch die Emissionen der energieintensiven Industrie gingen erstmalig im Verlauf der dritten Handelsperiode zurück. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Die erfolgreiche Reform des europäischen Emissionshandels zeigt Wirkung. Der stark gestiegene Preis für CO 2 -Zertifikate hat zu einem deutlichen Rückgang der Emissionen geführt. Kohlestrom verschwindet zunehmend aus dem Markt und macht so Platz für Strom aus Wind und Sonne. Das zeigt: Wo die Politik den Übergang zu den Zukunftstechnologien aktiv gestaltet, haben wir Erfolg. Das macht Mut für die großen Aufgaben, die noch vor uns liegen.“ Dirk Messner, Präsident des UBA : „Die aktuellen Entwicklungen im Energiesektor zeigen eindrucksvoll, dass ein gestärkter Emissionshandel die in ihn gesetzten Erwartungen als Klimaschutzinstrument voll erfüllt. Gleichwohl muss insbesondere im Industriesektor noch mehr erreicht werden. Dafür brauchen wir eine intelligente Dekarbonisierungsstrategie. Der neue europäische Innovationsfonds ist hierfür ein zentraler Baustein. Denn er fördert künftige europaweit innovative klimaschonende Technologien im Industriesektor mit Auktionserlösen aus dem Emissionshandel.“ Energie: Im Jahr 2019 gingen die Emissionen der deutschen Energieanlagen um etwa 18 Prozent auf 244 Millionen Tonnen Kohlendioxid zurück. Damit verstärkt sich der rückläufige Trend des Vorjahres noch einmal deutlich (2018: minus 4,5 Prozent). In Folge stark gestiegener Preise im EU-ETS und gleichzeitig gesunkener Erdgaspreise war der Betrieb von Gaskraftwerken 2019 häufig wirtschaftlicher als der von Kohlekraftwerken. Ein weiterer Treiber ist der deutlich gestiegene Beitrag der erneuerbaren Energien an der Stromproduktion. Zudem wurden weitere Kraftwerksblöcke in die Sicherheitsbereitschaft überführt. Industrie: Die Emissionen der energieintensiven Industrie bewegten sich in den Jahren 2013 bis 2018 kaum und schwankten jeweils zwischen rund 123 und 126 Millionen Tonnen CO 2 -Äq. 2019 sanken sie erstmals in der dritten Handelsperiode des EU-ETS deutlich um 4 Prozent auf 119 Millionen Tonnen CO 2 -Äq und lagen damit unter dem Niveau von 2013. Die Emissionen waren 2019 in fast allen Industriebranchen rückläufig, lediglich die Emissionen der Zementindustrie zeigen sich im Jahresvergleich nahezu unverändert. Dies spiegelt in etwa auch die Produktionsentwicklung in den einzelnen Branchen wider. Emissionen im Luftverkehr: Für 2019 meldeten die von Deutschland verwalteten emissionshandelspflichtigen Luftfahrzeugbetreiber Emissionen in Höhe von 9,0 Millionen Tonnen Kohlendioxid. Damit sind die Emissionen im Vergleich zum Vorjahr um rund 4 Prozent gesunken. Deutschland und Europa: Die Emissionen aller am EU-ETS teilnehmenden Anlagen (in den 28 EU- Mitgliedstaaten und Island, Liechtenstein, Norwegen) sanken 2019 ebenfalls, jedoch in geringerem Maße als in Deutschland: Nach Angaben der Europäischen Kommission gingen die Emissionen im Jahr 2019 um neun Prozent zurück und beliefen sich auf rund 1,53 Milliarden Tonnen CO 2 -Äq. Gegenüber 2005 sind die ETS-Emissionen europaweit mit rund 36 Prozent allerdings stärker zurückgegangen als in Deutschland mit etwa 30 Prozent. Das Europäische Klimaziel für die vom EU-ETS umfassten Bereiche, minus 21 Prozent im Jahr 2020 gegenüber 2005, wird damit bereits erreicht. Emissionshandel und Gesamtemissionen: Der relative Rückgang der Emissionen im Emissionshandelssektor fällt stärker aus als der Rückgang der gesamten deutschen Treibhausgasemissionen. Die Vorjahresschätzung des UBA vom März weist einen Rückgang von rund 54 Millionen Tonnen CO 2 -Äq bzw. 6,3 Prozent aus. Mit den nun vorliegenden Angaben der DEHSt ist eine vorläufige Berechnung der deutschen Emissionen außerhalb des EU-ETS für 2019 möglich. Demnach haben die deutschen Emissionen innerhalb des Europäischen Lastenteilungsverfahrens die zugewiesenen Emissionsrechte im Jahrn 2019 um rund 21,6 Millionen Tonnen CO 2 -Äq überschritten. Auch die in den Vorjahren angesparten Emissionsrechte reichen voraussichtlich nicht mehr aus, um diese Lücke für 2019 zu decken. Die Mitgliedstaaten sind zwar rechtlich nicht verpflichtet, ihr jeweiliges Ziel punktgenau zu erreichen. Sie müssen aber nachweisen, dass sie für jedes Jahr zwischen 2013 und 2020 über ausreichende Emissionszuteilungen aus der EU-Lastenteilungsentscheidung verfügen. Hierfür können nicht genutzte Zuteilungen aus früheren Jahren des Geltungszeitraums oder von anderen Mitgliedstaaten übertragene Emissionsrechte genutzt werden. Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt): Die DEHSt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des EU-ETS. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe kostenloser Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte und der Überwachungspläne sowie die Verwaltung von Konten im EU-Emissionshandelsregister. Sie steuert die Auktionen und informiert die Öffentlichkeit und Marktteilnehmer über die Versteigerungsergebnisse. Sie ist zudem zuständig für die administrativen Belange bei der Nutzung der projektbasierten Mechanismen, Joint Implementation und Clean Development Mechanism. Die DEHSt ist zudem die nationale Bewilligungsbehörde für die Zahlung von Beihilfen für stromintensive Unternehmen zur Kompensation indirekter CO 2 -Kosten (Strompreiskompensation). Die DEHSt ist außerdem zuständig für die Umsetzung des 2021 startenden nationalen Emissionshandels für Brennstoffe.
Jahresbericht zeigt: Minderungen gehen auf rückläufigen Emissionen der Energiewirtschaft zurück Im Jahr 2018 emittierten die rund 1.870 im Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) erfassten stationären Anlagen in Deutschland etwa 422 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2-Äquivalente). Dies entspricht einem Rückgang um 3,5 Prozent gegenüber 2017. Das berichtet die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt detailliert in ihrem diesjährigen Bericht über die Treibhausgasemissionen der emissionshandelspflichtigen stationären Anlagen und im Luftverkehr für Deutschland im Jahr 2018 (VET-Bericht 2018). Der Rückgang der Emissionen geht maßgeblich auf Minderungen in der Energiewirtschaft zurück. Die Emissionen der energieintensiven Industrie stagnieren dagegen weiter auf dem hohen Niveau der Vorjahre. Rund 70 Prozent der Treibhausgasemissionen aus Deutschlands emissionshandelspflichtigen stationären Anlagen stammen aus Energieanlagen, gut 30 Prozent aus Industrieanlagen. Im Jahr 2018 gingen die Emissionen der Energieanlagen um etwa vier Prozent auf 298 Millionen Tonnen Kohlendioxid zurück. Grund ist die erheblich gestiegene Einspeisung von Wind- und Solarstrom, die zu einem Rückgang der Verstromung von Braunkohle, Steinkohle und Erdgas führten. Außerdem war die Stromerzeugung insgesamt leicht rückläufig. Der relativ starke Rückgang der Emissionen in der Energiewirtschaft setzt sich damit weiter fort. Die Emissionen der energieintensiven Industrie bewegten sich in den Jahren 2013 bis 2017 jeweils zwischen rund 123 und 126 Millionen Tonnen CO 2-Äq und blieben auch 2018 mit 124 Millionen Tonnen CO 2-Äq auf diesem hohen Niveau. Der Rückgang der gesamten deutschen ETS-Emissionen seit 2013 ist damit fast vollständig auf den Emissionsrückgang der Energieanlagen zurückzuführen. „Die aktuelle Entwicklung im Emissionshandel ist positiv und unterstreicht die Bedeutung des Emissionshandelssektors für die Erfüllung der Europäischen Klimaziele im Energie- und Industriesektor. Die Reform des Europäischen Emissionshandels zeigt Wirkung“, so Maria Krautzberger, die Präsidentin des UBA . „Dennoch braucht es einen sorgfältig abgestimmten Instrumentenmix aus zusätzlichen, abgestimmten Maßnahmen und Instrumenten wie den geplanten Ausstiegspfad für die Kohle in Deutschland. Insbesondere die bislang geringen Minderungen in der Industrie machen deutlich, dass neben dem CO 2 -Preissignal auch die Förderung vorhandener Technologien zur Marktdurchdringung, von Innovationen bis zur Marktreife und entsprechende Investitionen notwendig sind, um die Industrie bei der Dekarbonisierung voran zu bringen.“ Der signifikante Preisanstieg für Emissionsberechtigungen (eine EUA – European Emission Allowance – entspricht einer Tonne CO 2 ) im Jahr 2018 setzte insbesondere für die Energiewirtschaft ein wirksames Preissignal und ist neben den ebenfalls gestiegenen Steinkohlepreisen mit ein wichtiger Faktor für den spürbaren Rückgang der Emissionen aus der Steinkohleverstromung. In der Industrie ist das Preissignal allerdings noch zu gering, um wirksame Anreize für emissionsmindernde Investitionen zu schaffen. Die EUA-Preise bewegten sich im Jahr 2018 beinahe kontinuierlich aufwärts in einem Intervall zwischen etwa 7,60 Euro zum Jahresanfang bis 25,80 Euro zum Jahresende, der Durchschnittspreis für 2018 betrug rund 16 Euro. Emissionen in der EU: Gegenüber 2005 sind die ETS-Emissionen europaweit mit rund 29 Prozent deutlich stärker zurückgegangen als in Deutschland mit etwa 18 Prozent. Dabei hat sich der Rückgang der Emissionen im Zeitraum 2013 bis 2018 europaweit verlangsamt: Im Jahr 2018 lagen die Emissionen sowohl für Europa als auch für Deutschland um etwa zwölf Prozent unterhalb des Werts von 2013. Emissionen im Luftverkehr: Für 2018 meldeten insgesamt 72 der in Deutschland verwalteten emissionshandelspflichtigen Luftfahrzeugbetreiber Emissionen in Höhe von 9,4 Millionen Tonnen Kohlendioxid. Damit sind die Emissionen im Vergleich zum Vorjahr um rund 2,7 Prozent gestiegen und erreichen einen neuen historischen Höchststand. Weitere Informationen: Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt): Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe kostenloser Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte und der Überwachungspläne sowie die Verwaltung von Konten im EU-Emissionshandelsregister. Sie steuert die Auktionierung und informiert die Öffentlichkeit und Marktteilnehmer über die Versteigerungsergebnisse. Sie ist zudem zuständig für die administrativen Belange bei der Nutzung der projektbasierten Mechanismen, Joint Implementation und Clean Development Mechanism. Die DEHSt ist zudem die nationale Bewilligungsbehörde für die Zahlung von Beihilfen für stromintensive Unternehmen zur Kompensation indirekter CO 2 -Kosten (Strompreiskompensation).
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