Klimaschutz- und Energiepolitik in der EU Als Antwort auf den Klimawandel will die Europäische Union bis 2050 zum ersten treibhausgasneutralen Kontinent werden. Wichtige Bausteine dafür sind eine ambitionierte Klimaschutz- und Energiepolitik, die den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Steigerung der Energieeffizienz fokussiert mit dem Ziel, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und die Risiken für Mensch und Umwelt zu minimieren. Die europäische Klimaschutzpolitik hat zum Ziel, die Auswirkungen des Klimawandels abzuschwächen, die EU an den Klimawandel anzupassen und die umwelt- und klimaschädlichen Aktivitäten zu reduzieren. Dabei wird sie auch von internationalen Klimaschutzpolitiken beeinflusst. Auf Grund dessen beruht die europäische Klimaschutzpolitik in erster Linie auf dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen ( UN Convention on Climate Change), dem Kyoto Protokoll und dem Übereinkommen von Paris und wird von deren Grundprinzipien und Zielen maßgeblich beeinflusst, zum Beispiel das 1,5-Grad-Ziel des Übereinkommen von Paris. Laut der Europäischen Umweltagentur lagen die gesamten Treibhausgasemissionen (THG) in 2020 in der EU bei etwa 3 Mio. Kilotonnen CO₂eq basierend auf dem Treibhausgas Inventar der UNFCCC . Diese Gesamtemissionen sind unterschiedlich auf die einzelnen Sektoren in der EU verteilt. Der Energiesektor der EU stellt mit etwa 26 %, den Großteil der Treibhausgasemissionen in der EU. Der inländische Verkehr und die Industrie folgen mit jeweils 22 %. Der Gebäudesektor emittiert 13 % und die Agrarwirtschaft 12 % der Emissionen. Die restlichen 5 % der Emissionen teilen sich auf in die Sektoren Internationaler Schiffsverkehr, Abfall, andere Verbrennung und internationaler Flugverkehr. Dem gegenüber steht mit etwa -7 % der Land Use, Land-use Change und Forestry ( LULUCF ) Sektor. Die für 2020 gesteckten Ziele der EU wurden damit erreicht. Das Ziel, die Treibhausgase bis 2020 um 20 % gegenüber 1990 zu mindern, wurde sogar übertroffen. Diese Entwicklungen sind jedoch besonders auf die kurzfristigen Effekte der Corona Pandemie zurückzuführen. Die Verfehlung der Klimaziele einzelner Mitgliedstaaten wurde dabei von anderen Mitgliedsstaaten kompensiert. Auch die Ziele zur Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien auf 20 % sowie zur Energieeffizienzsteigerungen um 20 % wurden erzielt. Im Folgenden werden die wichtigsten Säulen der aktuellen Energie- und Klimaschutzpolitik in der EU kurz erläutert. EU-Langzeitstrategie „a clean planet for all“ Um dem internationalen Kampf gegen den Klimawandel entgegen zu wirken, veröffentlichte die Europäische Kommission am 18. November 2018 ihre strategische Langzeit-Vision „ Ein sauberer Planet für alle “. In dieser Vision schlug die Kommission die Netto-Null-Treibhausgasemissionen als Ziel für 2050 vor. Dabei betonten sie, dass ein Treibhausgas neutrales Europa technologisch machbar und auf sozial gerechte und kosteneffiziente Weise zu erreichen ist. Die Langzeit-Strategie wurde von einer detaillierten Analyse komplimentiert, welche mögliche Pfade hin zu dieser Netto-Null-Treibhausgasemissionen aufzeigt. Die EU Langzeitstrategie stieß auf weitgehend positive Reaktionen und so machte Ursula von der Leyen sie zu einer zentralen Säule des Programms für ihre Amtszeit als Kommissionspräsidentin. Darüber hinaus erklärte sie die Langzeitstrategie später zum zentralen Leitziel des europäischen Green Deal. EU Green Deal Um dem Netto-Null-Treibhausgasemissionen Ziel und dem Übereinkommen von Paris nachzukommen, verabschiedete die EU im Dezember 2019 ihren EU Green Deal . Der EU Green Deal ist eine Wachstumsstrategie, mit der die europäische Wirtschaft moderner, ressourcenschonender und wettbewerbsfähiger gemacht werden soll. Er gibt dabei Strategien und Transformationspfade vor, wie Klimaneutralität bis 2050 erreicht werden kann. Sämtliche Politikfelder, wie zum Beispiel Energie, Industrie, Biodiversität , Landwirtschaft und Mobilität, sollen deshalb auf die europäischen Klimaschutzziele ausgerichtet werden. Im Rahmen dieser Strategie werden daher laufend bestehende Gesetze angepasst und neue entworfen. Energieunion und Governance-Verordnung Die 2015 in der Juncker-Präsidentschaft entworfene Strategie " Energieunion " ist eine wichtige Instanz zur Bewältigung der energiepolitischen Aufgaben der EU. Die Energieunion steht auf den fünf Säulen Energieversorgungssicherheit, integrierter Energiebinnenmarkt, Energieeffizienz, Dekarbonisierung der Wirtschaft sowie Forschung und Innovation. Zur Stärkung dieser und insbesondere um die Klima - und Energiepolitischen Ziele in 2030 zu erreichen, wurde 2018 die Governance-Verordnung erlassen. Mit ihr wurde angestrebt die Planungs- und Berichtspflichten der Mitgliedsstaaten zu Klima und Energie Themen zu vereinen und neu zu orientieren. Als Teil dieser Verordnung wurden die EU-Mitgliedstaaten zudem dazu verpflichtet Langzeitstrategien für 2050 zu entwickeln, in welchen ihre Nationalen Energie und Klimaschutzpläne (NECP) eingegliedert werden können. Nationale Energie- und Klimaschutzpläne Teil der Energie- und Klimaschutzziele der EU ist die verpflichtende Erstellung der sogenannten Nationalen Energie und Klimaschutzpläne der EU-Mitgliedstaaten. In diesen müssen die Mitgliedsstaaten darlegen, wie sie die Emissionsreduktionen, den Anteil der erneuerbaren Energien sowie die erhöhte Energieeffizienz der EU Ziele umsetzen wollen. Das Umweltbundesamt liefert mit dem Projektionsbericht einen wichtigen Baustein für diese Berichterstattung Deutschlands. Die aktuellen Pläne wurden für den Zeitraum von 2021-2030 erstellt und sollen im Einklang mit dem im Übereinkommen von Paris ausgegebenem 1,5-Grad-Ziel stehen. Eine EU-weite Analyse der von den Mitgliedstaaten eingereichten NECPs ergab, dass das Emissionsreduzierungsziel von 40 % in 2030 übertroffen werden könnte, wenn die Pläne so umgesetzt werden, wie beschrieben. Dies ebnete den Weg für noch ambitioniertere Emissionsreduktionsziele, wie der Treibhausgasreduktion um 55 % im Jahr 2030 gegenüber 1990 aus dem EU Green Deal, welcher ein Zwischenschritt für das in der EU-Langzeitstrategie ausgegebene Ziel der EU-weiten Treibhausgasneutralität in 2050 ist und im EU-Klimaschutzgesetz gesetzlich festgeschrieben wurde. EU-Klimaschutzgesetz Im Juli 2021 wurde das EU-Klimagesetz beschlossen. Es macht nun die Zielvorschläge des EU Green Deals und der Langzeitstrategie rechtlich verbindlich und bildet seitdem das Fundament der europäischen Klimaschutzpolitik. Zentrale Aspekte des Klimagesetzes sind dabei die rechtliche Verankerung der Treibhausgasneutralität in 2050 sowie einer Treibhausgasreduktion in 2030 von 55 % gegenüber 1990. Desweiteren etabliert das Klimagesetz einen neuen europäischen Klimarat, welcher unabhängige wissenschaftliche Beratung zu den Maßnahmen und Klimazielen der EU liefern wird, und verpflichtet die Kommission für 2040 Treibhausgasreduktions-Zwischenziele zu definieren. Im Februar 2024 veröffentlichte die EU-Kommission nun auch fristgerecht einen ersten Vorschlag für ein Minderungsziel für 2040 mit einer Nettoreduktion der THG-Emissionen um 90 % gegenüber 1990. Mit diesem Vorschlag liegt die KOM an der unteren Grenze der wissenschaftlichen Empfehlungen für das 2040-Ziel des European Scientific Advisory Board on Climate Change , welches eine Reduktion von 90-95 % bis 2040 empfohlen hat. Das UBA empfiehlt eine ambitionierte Reduktion um 95 %. Damit ist nun der Prozess eröffnet, sodass die neue EU-Legislatur ein 2040-Ziel aushandeln kann. Das EU-Klimagesetz umfasst zudem Maßnahmen, um die Fortschritte der EU-Mitgliedstaaten zu verfolgen und die Bemühungen gegebenenfalls anzupassen. Dies orientiert sich an dem bestehenden Governance-Prozess der Energieunion, in dem die Mitgliedsstaaten regelmäßig Berichte über Ihre Fortschritte der Europäischen Umweltagentur melden sowie Nationale Energie- und Klimaschutzpläne erstellen müssen. Die Fortschritte werden alle fünf Jahre im Einklang mit der globalen Bestandsaufnahme im Rahmen des Übereinkommens von Paris überprüft. Fit-for-55 Am 14. Juli 2021 und am 15. Dezember 2021 veröffentlichte die Kommission das „Fit for 55“-Klimapaket – ein Bündel aus 13 Strategie- und Legislativvorschlägen, mit denen die entscheidenden Weichen für die Umsetzung des EU-weiten Treibhausgasreduktionsziels, mindestens 55 % bis 2030 gegenüber 1990, sowie die Treibhausgasneutralität in 2050 gestellt werden sollen. Das umfangreiche Maßnahmen-Paket besteht aus einer Überarbeitung aller für die Bereiche Klima und Energie relevanten EU-Rechtsakte. Darunter fallen die Erneuerbare-Energien-Richtlinie , die Energieeffizienz-Richtlinie , die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden , die Gasrichtlinie , die Gasverordnung , die EU- Emissionshandelsrichtlinie, sowie die Verordnung für einen CO 2 -Grenzausgleichsmechanismus . Neben der Überarbeitung bestehender Dossiers sieht das Paket ebenfalls neue Gesetzesvorschläge vor. Dazu zählen eine Verordnung über den Aufbau einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe , die Initiative „ RefuelEU Aviation “ und die Initiative „ FuelEU Maritime “. REPower EU Das von der Kommission am 18. Mai 2022 veröffentlichte „ REPower EU “-Maßnahmenpaket wurde gestaltet, um den geopolitischen Veränderungen und deren Auswirkungen auf den europäischen Energiemarkt Rechnung zu tragen. Ziel des Plans ist es, den Übergang zu sauberer Energie zu beschleunigen und die Europäische Union unabhängig von russischen fossilen Brennstoffen, insbesondere russischem Gas, zu machen. Dafür fokussiert sich die Kommission auf drei Kernstrategien: Diversifizierung der Energiezufuhr Einsparung von Energie & Steigerung der Energieeffizienz Beschleunigung der Energiewende So wurde beispielsweise die Anhebung des Effizienzziels der Energieeffizienzrichtline von 9 % auf 13 %, ehrgeizigere nationale Energieeinsparverpflichtungen und energieeffiziente Renovierung und Modernisierung von Gebäuden beschlossen. Zur Beschleunigung der Energiewende fordert die Kommission, die Erneuerbaren-Energien-Richtlinie anzupassen und die Zielvorgabe des Anteils Erneuerbarer Energien in 2030 von 40 % auf 45 % anzuheben.
Europäische Energie- und Klimaziele Die Europäische Union hat sich zu klima- und energiepolitischen Zielen verpflichtet, unter der Maßgabe des Übereinkommens von Paris und verschiedener eigener Beschlüsse. Die EU-Mitgliedsstaaten haben die Ziele für das Jahr 2020 zwar erfüllt und teilweise übererfüllt, doch die mittel- und langfristigen Ziele können nur durch erheblich verstärkte Bemühungen erreicht werden. Zielvereinbarungen Bei der UN -Klimakonferenz in Paris 2015 einigten sich 197 Staaten, darunter auch die Europäische Union (EU) und Deutschland, unter anderem darauf, die menschengemacht globale Erderwärmung bis Ende des Jahrhunderts auf „deutlich unter“ Zwei Grad Celsius und möglichst unter 1,5 Grad Celsius zu halten. Das Übereinkommen von Paris (ÜvP) stellt eine der größten globalen klimapolitischen Errungenschaft dar. Um den Verpflichtungen des ÜvP Rechnung zu tragen, beschloss die EU 2021 das Ziel, bis 2050 zum ersten Treibhausgasneutralen Kontinent zu werden. Um dies zu erreichen weist die EU Zwischenziele für die Dekaden bis 2050 aus. Im Rahmen des Klima- und Energiepaketes hat sich die EU zu Zielen für 2020 verpflichtet. Die 2009 in Kraft getretenen Regelungen enthielten folgende Verpflichtungen: Treibhausgas -Emissionen werden um 20 % gegenüber 1990 gemindert, bzw. um 30 %, falls andere Industrieländer vergleichbare Ziele vereinbaren. Die Nutzung erneuerbarer Energien wird auf 20 % des gesamten Endenergieverbrauches gesteigert. Die Energieeffizienz wird um 20 % gesteigert im Vergleich zu einer Entwicklung ohne weitere Effizienzanstrengungen. Mit dem EU-Klimagesetz hat die EU ihr Langfristziel für 2050 angehoben. Anstatt einer Minderung von 80 % - 95 % strebt sie nun netto-Null Treibhausgas-Emissionen („Klimaneutralität“) sowie anschließend negative Emissionen ab 2050 an. Emissionssenken können dabei Emissionsquellen ausgleichen. Um dieses langfristige Ziel zu erreichen, hat die EU ihr Zwischenziel für das Jahr 2030 von 40 % auf 55 % Emissionsminderung gegenüber 1990 angepasst. Ein Prozess zur Festlegung eines 2040-Ziels wurde auf den Weg gebracht. Außerdem wurden zuletzt noch weitere Ziele für 2030 angepasst und die bestehenden Energieziele angehoben: So wurde durch die angepasste und am 22. November 2023 eingeführte Erneuerbare Energie Verordnung der EU das verbindliche Ziel für den Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Endenergieverbrauch von 30 % auf 42,5 % gesteigert mit Ambitionen den Anteil auf 45% zu erhöhen (siehe EU KOM ). Durch die angepasste Energie-Effizienz Regulierung der EU sind am 10. Oktober 2023 verbindliche Ziele für die Mitgliedstaaten erhöht worden. So hat die EU das Ziel für den Endenergieverbrauch auf 11.7% angehoben. Dies bedeutet für 2030 ein Primärenergieverbrauchsziel von 992.5 Millionen Tonnen Öl-Äquivalent (Mtoe) und einem Endenergieverbrauchsziel von 763 Mtoe. Eine detaillierte Beschreibung der Energie- und Klimastrategien der EU finden Sie hier . Es folgen Einschätzungen, inwieweit die EU die Energie- und Klimaziele einhalten kann (Details siehe EEA 2024 ). Zielerreichung der Energie- und Klimaschutzziele Die in Abbildung „Fortschritte der EU bei der Umsetzung der Klima - und Energieziele für 2020 und 2030“ dargestellten Entwicklungen werden im Hinblick auf die Zielerreichung wie folgt eingeordnet und bewertet: Das Ziel für die erneuerbaren Energiequellen für 2020 wurde erreicht, teilweise aufgrund der fallenden Preise für Wind- und Solarenergie. Das Verfehlen der Ziele durch einige Mitgliedsstaaten wurde durch andere Mitgliedsstaaten kompensiert. Mit der Revision der Erneuerbaren-Energien-Direktive III, hat die EU für 2030 ihr verbindliches Ziel auf 42,5% Anteil Erneuerbare Energien am Endenergieverbrauch angehoben (siehe EU KOM ). Mit Blick auf das 2030-Ziel müssen die Ausbauraten deutlich steigen. Bezüglich der Steigerung der Energieeffizienz ist eine Umkehrung des seit 2014 zu beobachtenden Trends der Energieverbrauchssteigerung (v.a. im Verkehrssektor) zu beobachten. Jedoch hat erst eine massive Verbesserung von 2019 auf 2020 zum Erreichen des 2020-Ziel geführt. Für das 2030-Ziel müssen neue Politiken und Maßnahmen zu einer deutlichen Ambitionssteigerung führen. Besonders im Gebäudesektor muss hier mit Maßnahmen nachgesteuert werden. Das Ziel für die Treibhausgasminderung im Jahr 2020 ist übererfüllt worden. Die Deutlichkeit dieser Zielerreichung geht auf den wirtschaftlichen Einbruch während der Corona-Pandemie zurück. Anders sieht es bei den mittel- und langfristigen Zielen aus. Um das Ziel von - 55 % weniger Treibhausgasemissionen im Jahr 2030 zu erreichen, müssten die jährlichen Minderungen gegenüber den Projektionen mit bestehenden Maßnahmen (WEM) fast verdreifacht werden. Für eine Gesamtminderung von 95 % im Jahr 2050 müssten sie sogar fast um den Faktor sieben gesteigert werden. Das „Fit-For-55-Paket“ soll die Erreichung dieser Ziele flankieren. Teil davon sind die Revisionen der angesprochenen Verordnungen und Regulierungen sowie zahlreicher weiterer Gesetzespakete. Klima- und Energiepolitik in der EU | Umweltbundesamt Mit dem Impact Assessment der EU Kommission zu einem potentiellen Treibhausgasminderungsziel von 90% ggü. 1990 in 2040 hat die Kommission die Grundlage für ein solches Ziel gelegt (siehe EU KOM ). Die Aufgabe des kürzlich neu gewählten EU Kabinetts ist es nun ein solches Ziel gesetzlich zu verankern.
Das Projekt "Geopolitics in the High North - Work Package 4: Defining an Interest: The European Union and the High North" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stiftung Wissenschaft und Politik durchgeführt. Das Arbeitspaket ist darauf ausgerichtet, das Potenzial für eine stärkere Vereinheitlichung und Integration der EU-Politik im Hinblick auf den Hohen Norden zu untersuchen. In diesem Kontext werden gemeinsame und divergierende Interessen der EU und der Mitgliedstaaten im Hinblick auf den Hohen Norden identifiziert und Möglichkeiten für eine stärker vereinheitlichte EU Strategie ermittelt. Als spezielle Politikfelder werden dabei die Nutzung natürlicher Ressourcen, Umwelt- und Klimaschutz ebenso wie sicherheitspolitische und rechtliche Fragen analysiert. Das Arbeitspaket beinhaltet drei thematische Schwerpunkte: Was ist die potenzielle Rolle einer EU-Energiepolitik im Hinblick auf den Hohen Norden unter Berücksichtigung von gegenwärtig unterschiedlichen nationalstaatlichen Interessen einzelner EU-Mitgliedstaaten gegenüber einer gemeinsamen EU-Position? Welche Politik verfolgen EU-Mitgliedstaaten in Bezug auf rechtliche Fragen im Hohen Norden und ist hier eine gemeinsamen EU-Haltung möglich? Hierbei stehen insbesondere die Fragen zur Fischereischutzzone und zum Festlandssockel um Spitzbergen im Mittelpunkt. Wie schätzen die EU und einzelne Mitgliedstaaten die sicherheitspolitische Bedeutung des Hohen Nordens ein und welche Potenziale bestehen für einen entsprechenden Dialog zwischen der EU, Norwegen und einzelnen EU Mitgliedstaaten?
Das Projekt "Förderung des Einsatzes von Energiemanagementsystemen nach Inkrafttreten der ISO 50001" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Adelphi Research gemeinnützige GmbH durchgeführt. A. Problemstellung: Ende 2011 wird die internationale Energiemanagementsystem-Norm ISO 50001 veröffentlicht werden und die europäische Norm EN 16001 ablösen. Bisher gibt es in D noch keine Erfahrungen mit der neuen ISO-Norm. Es besteht ein Erläuterungsbedarf. Dies zeigt die große Nachfrage nach der bisherigen Arbeitshilfe 'DIN EN 16001: Energiemanagementsysteme in der Praxis, Ein Leitfaden für Unternehmen und Organisationen', der in der 4. Auflage erschienen ist und deren elektronische Fassung mehr als 1 Mio. Mal in deutscher und mehr als 40000 Mal in englischer Sprache abgerufen wurde. B) Handlungsbedarf: Angesichts der Bedeutung der EMS-Norm im Kontext der EU-Energiepolitik und der im August 2007 von der Bundesregierung verabschiedeten 'Eckpunkte für ein integriertes Energie- und Klimaprogramm', die an zentraler Stelle die Forderung nach Einführung von Energiemanagementsystemen erheben, sowie des Energiekonzeptes der Bundesregierung vom September 2010 ist eine Arbeitshilfe zur Förderung des Einsatzes der neuen ISO-Norm 50001 erforderlich. C) Ziele des Vorhabens: 1. Darstellung der wesentlichen Inhalte der ISO 50001 und der Unterschiede zur Norm EN 16001 3. Aktualisierung des vorhandenen Leitfadens zur EN 16001 in deutscher und englischer Sprache, der Unternehmen konkrete Hilfen zur praktischen Anwendung der ISO-Norm 50001 gibt.
Das Projekt "Analyse von Wachstum und Arbeitsmarkteffekten eines EU-Klimaschutzzieles von 40 Prozent in 2030" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von GCF - Global Climate Forum e.V. durchgeführt. Weder die internationalen Klimaverhandlungen noch die bisherigen EU-internen Entscheidungen haben dazu geführt, dass die EU eine Emissionsminderung von 30 Prozent gegenüber 1990 beschlossen hat. Bislang hatte die EU die Übernahme eines 30Prozentigen Reduktionsziels als Verhandlungssache in Abhängigkeit davon gemacht, dass sich andere Staaten, insbesondere die USA und Schwellenländer vergleichbar ambitionierten Klimazielen unterwerfen. Neue Kriterien dafür, dass die EU ihr Reduktionsniveau von 20 Prozent bis 2020 anhebt und inwieweit sie ihre erhöht, sind bislang nicht vereinbart. Ende 2011 hat die EU krisenbedingt mit rund 18 Prozent schon fast sein Emissionsreduktionsziel von 2020 (20 Prozent) erreicht. Konkret steht zu befürchten, dass anstelle einer ambitionierten EU-weiten Klimapolitik, in der sich die EU auf ein höheres Klimaziel bis 2020 verpflichtet, das derzeitige ambitionslose Niveau bis 2030 fortgeschrieben wird. Damit steht die EU vor der im Herbst 2015 stattfindenden wegweisenden internationalen Klimakonferenz (COP20) erneut vor einer Entscheidung, sich ggf. unilateral - diesmal auf -40 Prozent in 2030 - zu verpflichten und somit indirekt auch das Niveau für 2020 anzuheben. Das Vorhaben soll daher auf der Basis der Methodik des Vorgängervorhabens (UM1041945) - A New Growth Path for the EU - 2011; 'Wachstums- und Arbeitsmarkteffekte durch ein europaweites Treibhausgas-Emissionseinsparungsziel in Höhe von 30 Prozent'), d. h. geänderter adäquater volkswirtschaftlicher Modelle einer ambitionierten EU-Energie- und Klimapolitik untersuchen, mit welchen Maßnahmen und Instrumenten gleichzeitig die Treibhausgas-Emissionen auf EU Ebene auf -40 Prozent gegenüber 1990 in 2030 gesenkt werden können und dadurch Wachstumsimpulse ausgelöst werden können. Dabei sollen auch Zweitrundeneffekte, die durch die Verwendung eingesparter Ausgaben für den Import fossiler Energieträger entstehen, mit berücksichtigt werden. Ziel ist es, Europas Klimaschutzziel von -40 Prozent Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 zu erreichen.
Das Projekt "Klimaschutz und die Effizienzpolitiken für die EU (Europäischen Union)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH durchgeführt. Ausgangslage: Die Steigerung der Energieeffizienz ist ein Schlüsselelement für die Erreichung der nationalen und internationalen Klimaschutzziele. Energiepolitik in Deutschland wird zunehmend auch durch die Energiepolitik der EU gestaltet. Es ist daher von grundlegender Bedeutung, die energiepolitischen Prozesse auf EU Ebene mit zu gestalten und dazu fachlich beizutragen. Dabei stellen sich auf EU-Ebene oft andere Herausforderungen an die strategischen Spielräume und politischen Instrumente. Im Bereich der Energieeffizienz bleiben die Fortschritte auf EU-Ebene derzeit weit hinter den Möglichkeiten und gesetzlichen Zielen zurück. Im Juni 2011 legte die EU-Kommission daher ihren Vorschlag für eine EU-Energieeffizienz-Richtlinie vor. Diese trat am 05.12.20 12 in Kraft und soll bis zum 05.06.2014 national umgesetzt werden. Bis Ende Juni 2014 soll die EU-Kornmission die Fortschritte durch die Richtlinie bei der Erreichung des EU-Ziels, bis 2020 die Energieeffizienz um 20 Prozent zu erhöhen, überprüfen. Bei Abweichung vom Zielpfad werden weitere Maßnahmen notwendig sein. Zielstellung/Methodik: Es sollen der Maßnahmen- und Instrumentenmix auf EU-Ebene und in (ausgewählten) Mitgliedstaaten analysiert werden. Dabei sollen die Beiträge und Interaktion verschiedener Maßnahmen quantitativ und qualitativ untersucht und gute Beispiele identifiziert werden. Auf dieser Grundlage werden Aussagen zur Erreichung der Energieeffizienzziele für das Jahr 2020 und zu weiteren Potenzialen bis 2030 getroffen. Die (Zwischen)Ergebnisse werden in drei Workshops in verschiedenen EU-Mitgliedsländern vorgestellt und diskutiert.
Das Projekt "Erweiterte wissenschaftliche Analysen zur Weiterentwicklung und Umsetzung des EU 'Effort Sharings'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Die Schlussforlgerungen des Europäischen Rates vom 24. Oktober 2014 setzen einen Rahmen für die Klima- und Energiepolitik der EU bis 2030. Kernstück dieses Rahmens ist eine Zieltrias für Treibhausgasminderung (mindestens 40 % EU-intern), erneuerbare Energien (mindestens 27 % am Endenergieverbrauch) und Energieeffizienz (mindestens 27 % geringerer Primärenergieverbrauch als projiziert). Das EU-Klimaziel soll durch das EU-Emissionshandelssystem (ETS) und die Sektoren, die nicht dem ETS unterliegen (Non-ETS, sogenannte 'Lastenteilung' oder englisch 'Effort-Sharing') erbracht werden. Im ETS sollen die Emissionen um 43 % ggü. 2005 sinken, im 'Effort-Sharing' um 30 % ggü. 2005. Die ursprüngliche Erwartung, die EU-Kommission werde eine schnelle Umsetzung der Klimabeschlüsse noch im Laufe des Jahres 2015, im Vorfeld der internationalen Klimakonferenz von Paris, anstreben, wurde nicht erfüllt. Da die Umsetzung des EU-Klima- und Energiepakets nun verstärkt im Lichte der Umsetzung der 'EU-Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie' (vgl. Mitteilung COM(2015) 80) diskutiert wird, könnte sich die Überführung der EU Klima- und Energieziele in legislative Akte voraussichtlich bis Anfang 2018 hinziehen. Zur Bearbeitung des Forschungsbedarfs im Bereich 'Effort-Sharing' wurde bereits am 18.11.2014 mit dem Öko-Institut e. V. ein Vertrag über das Vorhaben UM14 41 418 'Wissenschaftliche Analysen zur Weiterentwicklung des EU ,Effort-Sharings' ' (Laufzeit 01.12.2014 bis 30.09.2017) geschlossen. Es zeichnet sich jedoch ab, dass der in diesem Vertrag festgelegte Leistungsumfang nicht ausreichen wird, um das Vorhaben im erforderlichen Umfang durchführen zu können. Dies ist insbesondere auf den veränderten Zeitrahmen bei der legislativen Umsetzung der 2030-Beschlüsse zurückzuführen.
Das Projekt "Wissenschaftliche und fachliche Unterstützung bei der Erarbeitung von Vorschlägen für eine EU-Energy Roadmap (Konkrete Pfade der Europäischen Union zum 2 C Szenario)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung durchgeführt. Ziel der EU ist es, den globalen Temperaturanstieg auf nicht mehr als 2 C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Hierfür müssen die weltweiten Emissionen bis 2050 auf unter 50 Prozent der Menge von 1990 reduziert werden, die der Industrieländer um etwa 30 Prozent bis 2020, bzw. um 80 Prozent bis 2050. Hierfür fehlt es bislang an langfristig ausgerichteten strategischen Politiken und Maßnahmen der EU. Der kürzlich vorgelegte EU-Aktionsplan verfolgt lediglich die Perspektive einer Energiepolitik bis 2020. B) Handlungsbedarf: Für eine strategisch ausgerichtete EU-Energie- und Klimaschutzpolitik ist es dringend erforderlich, ein Gesamtkonzept i. S. einer 'Roadmap Energie' aus der Perspektive des Klima- und Umweltschutzes für den Umbau in Richtung einer langfristigen, nachhaltigen Energieversorgungs- und -nutzungsstruktur mit einer Perspektive bis 2050 zu entwickeln. C)Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung von EU Langfristszenarien mit folgenden Schwerpunkten: - Langfristpfade der Energieeffizienz in der Europäischen Union - Langfristpfade des europäischen Stromsektors - Verwundbarkeit und Risikoaspekte bei Energiesystemen - Finanzierbarkeit von Anpassungs- und Minderungsstrategien. Aus BMU Sicht müssen dringend konkrete Pfade zur Erreichung einer 80 Prozent Reduzierung der Treibhausgase in der EU entwickelt werden (u.a. maximale Beiträge von konsequenten Energie- und Materialeffizienzpolitiken; Konflikte/Synergien Kohle-Kernenergie-Erneuerbare; Unsicherheiten in der technisch-ökonomischen Verfügbarkeit von CCS inkl. Speicherkapazitäten für CO2 und Akzeptanz der Technologie; Mögliche Rolle von Speichertechnologien in Verbindung mit Erneuerbaren und Smart Grids). '
Das Projekt "Enhancing Economic Growth and Convergence through the targeted Implementation of EU Climate Policy" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecofys Germany GmbH - Niederlassung Berlin durchgeführt. Das Vorhaben soll die positiven ökonomischen und sozialen Auswirkungen einer gezielten EU-Klimapolitik und ihrer Umsetzung anhand von Fallbeispielen aus Ost- und Südeuropa untersuchen. Neben den Auswirkungen auf Wirtschaftswachstum und Treibhausgasemissionen sollen auch Co-Benefits in den Bereichen Soziales, Beschäftigung, Umwelt- und Gesundheitsschutz untersucht werden. Sowohl die Verringerung ökonomischer und sozialer Ungleichheiten in Europa als auch die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise sollen die Auswahl der Beispiele leiten. Die stärkste Kritik an einer ambitionierten EU-Klimapolitik kommt aus einigen wirtschaftlich schwächeren Mitgliedstaaten in Mittel-, Ost- und Südeuropa. Sie befürchten negative wirtschaftliche Auswirkungen durch starke europäische Klima- und Energieziele. Dieses Vorhaben soll dazu beitragen, dieser Argumentationslinie mit guten Beispielen zu begegnen, die zeigen, dass Klimaschutz die wirtschaftliche Lage verbessern und dabei auch zu Beschäftigung, Gesundheitsschutz und weiteren Vorteilen führen kann. Dabei sollen sowohl nationale Programme und Initiativen als auch die kommunale und regionale Ebene beleuchtet werden. Vorstellbar wären etwa Projekte aus den Bereichen Gebäude, erneuerbare Energien, Industrie, Verkehr oder Landwirtschaft. Es sollte auch illustriert werden, dass für klimapolitische Vorhaben dieser Art erhebliche europäische Finanzmittel zur Verfügung stehen (z.B. Strukturfonds, EIB-Mittel, gezielte Finanzierungsmittel des 2020-/2030-Rahmens). Wenn möglich können auch Erfolgsfaktoren und 'lessons learnt' abgeleitet werden.
Das Projekt "Security of Energy Supply - The Potentials and Reserves of Various Energy Sources; Technologies Furthering Self Reliance and the Impact of Policy Decisions" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH durchgeführt. Zwei Herausforderungen müssen derzeit in Bezug auf die zukünftige Entwicklung des europäischen Energiesystems und der Sicherheit der Energiezufuhr in Angriff genommen werden: Erstens - wie in der Übersicht zum Thema zukünftige Energiereserven aufgezeigt wird - neigt sich das Zeitalter der preiswerten und reichlich vorhandenen konventionellen Energiereserven seinem Ende zu. Das bedeutet, dass, um eine verlässliche Energieversorgung aufrecht zu erhalten, deutliche Investitionen in neue und teurere Öl- und Gasförderung nötig sind. Dies erhöht den Druck auf die Weltmarktpreise für Öl und Gas und, in geringerem Ausmaß, für Kohle, mit möglichen Folgen für Wirtschaft, Entwicklung und Wachstum. Der Wettbewerb um den Zugang zum internationalen Markt mit den abnehmenden Ressourcen wird durch eine regionale Konzentration der verbleibenden Rohstoffe und neu auf den Markt drängende, große Energiemengen importierende Länder (z. B. China, Indien) in Zukunft verschärft und kann evtl. sogar zu internationalen Konflikten führen. Als weitere Herausforderung kommt der Klimawandel hinzu, der eine deutliche Reduktion der globalen Treibhausgasemissionen fordert. Dies bedeutet in erster Linie, weniger Energie zu verbrauchen und auf kohlenstoffarme Energien umzusteigen. Beide Herausforderungen erfordern ein schnelles und entschiedenes Vorgehen der EU und ihrer Mitgliedsstaaten, sowie der internationalen Gemeinschaft. Ein herkömmliches, wenn auch etwas fortschrittlicheres, Vorgehen 'business as usual (BAU) wird wahrscheinlich auf immer größere Probleme treffen wenn es darum geht, mit diesen gleichzeitig auftretenden Herausforderungen umzugehen. Um wichtige Strategien und/oder technologischen Entscheidungen (mehr/weniger Kernkraft, höhere Energieeffizienz und KWK, mehr erneuerbare Energien) zu analysieren und unterschiedliche energetische Lösungsansätze für die EU 25 zu untersuchen, wurden fünf verschiedene Szenarien (in Übereinstimmung mit den Strategien und Zielen, die von der ITRE Comission vorgegeben wurden) entwickelt. Am Anfang des Berichts steht eine kurze technische Beschreibung der Szenarien, gefolgt von einer detaillierten Diskussion der durch die Szenarien entstehenden politischen Möglichkeiten und Herausforderungen.
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