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Luftqualität: EU-Kommission ermahnt Deutschland

Am 30. September 2010 forderte die Europäische Kommission die Tschechische Republik, Österreich, Polen, Slowakei und Deutschland auf, die EU-Luftqualitätsnormen einzuhalten. Die betreffenden Länder haben es bisher versäumt den übermäßigen Ausstoß von Feinstaub-Partikeln wirksam zu bekämpfen. Innerhalb von zwei Monaten müssen die Mitgliedstaaten eine begründete Stellungnahme an die Behörden zu schicken. Wenn die Kommission keine zufriedenstellende Antwort erhält, kann sie die Fälle an den Europäischen Gerichtshof verweisen. Die Richtlinie 2008/50/EG schreibt vor, dass für Feinstaub in der Größe von 10 Mikrometern( PM10) bestimmte Grenzwerte eingehalten werden müssen. Diese Grenzwerte gelten seit 2005 und legen Obergrenzen für die jährliche Konzentration sowie für die tägliche Konzentration fest, die nicht mehr als 35 Mal pro Kalenderjahr überschritten werden darf. Weil die EU-Mitglieder Schwierigkeiten hatten, diese Werte einzuhalten, gab es die Möglichkeit, unter bestimmten Umständen Fristverlängerungen bis Juni 2011 zu beantragen. Doch viele der Anträge fielen bei der EU-Kommission durch und über einige Ausnahmen muss die Behörde noch befinden. Feinstaub-Partikel (PM10) finden sich insbesondere in Schadstoffemissionen von Industrie, Verkehr und Heizungsanlagen in Wohnungen und Häusern. Sie können Asthma, Herz-Kreislauf-Probleme und Lungenkrebs verursachen und die Lebenserwartung verkürzen.

Einfluss eines Großflughafens auf zeitliche und räumliche Verteilungen der Außenluftkonzentrationen von Ultrafeinstaub < 100 nm, um die potentielle Belastung in der Nähe zu beschreiben - unter Einbeziehung weiterer Luftschadstoffe

Einträge von Luftschadstoffen stellen eine bedeutende Gefährdungsursache für die menschliche Gesundheit dar. Neben den bereits in der Luftqualitätsrichtlinie (EU-RL 2008/50/EC) geregelten Luftschadstoffen sind weitere luftgetragene Spurenstoffe in der wissenschaftlichen Diskussion, die der menschlichen Gesundheit Schäden zufügen können. In jüngeren Studien wurden Flughäfen als Quelle für erhöhte UFP-Konzentrationen in der Luft identifiziert. Es ist erforderlich, den Beitrag des Flugha- fens zur oberflächennahen UFP-Konzentration in der Außenluft durch Messen und Modellieren besser zu verstehen. In diesem Projekt wurde für die Region des Flughafens Frankfurt/Main die Gesamtkonzentration der UFP-Anzahl mithilfe einer Kombination aus etablierten Luftschadstoffausbreitungs-Modellen für die lokale (LASAT, LASPORT) und überregionale Ebene (EURAD, MADE) berechnet. Die Emissionen für den Flugzeugverkehr, den Straßenverkehr, den Flughafen-Bodenverkehr, sonstige Flughafeninfrastruktur und den regionalen bzw. mesoskaligen Hintergrund wurden anhand von nationalen und internationalen Emissionskatastern (HBEFA, ICAO, GRETA) und spezifischen, vom Flughafen ermittelten Daten bestimmt. Die Modellergebnisse (dreidimensionale, stündlich aufgelöste Konzentrationszeitreihen, in Summe und unterteilt nach Quellgruppen Flugbetrieb und Bodenabfertigung, Kfz d. Umlands sowie Hintergrundbelastung) wurden mit Messungen in der Nähe des Flughafens verglichen. In Bezug auf die Anzahl-Emission von UFP sind nach den Modellergebnissen die Haupttriebwerke von Flugzeugen die dominierende Emissionsquelle. Von ihnen stammen mehr als 90 % der vom Flughafen freigesetzten nichtflüchtigen UFP. Mehr als 50 % dieser Triebwerksemissionen sind auf Rollbewegungen am Boden zurückzuführen mit Partikeldurchmessern unter 20 nm. Die Langzeitmittelwerte der UFP-Anzahlkonzentration werden durch weiter vom Flughafen entfernte Hintergrundquellen dominiert, während der Beitrag des Flughafens zu den Stundenmittelwerten ausgeprägter sein kann. Ein wichtiges Ziel des Projekts war es, Defizite im derzeitigen Stand der Technik zur Emissions- und Konzentrationsmodellierung von UFP im Kontext von Flughäfen zu ermitteln. Hier sind inkonsistente UFP-Durchmesserbereiche in den Datenbanken, Modellen und Messungen von Bedeutung, ebenso Unterschiede in den betrachteten UFP-Bestandteilen, insbesondere flüchtig gegenüber nichtflüchtig. Die Modellergebnisse legen nahe, dass der Einfluss des Flughafens auf das Jahresmittel der Gesamt-Anzahlkonzentration von Ultrafeinpartikeln mit zunehmender Entfernung und in Abhängigkeit von der Hauptwindrichtung deutlich abnimmt. Die Modellierung ergab beispielsweise, dass der durch den Flughafen im Jahresmittel verursachte Anteil nördlich des Flughafens in ca. 1 km Entfernung bei ca. 25 % der Gesamtbelastung und in 2,5 km bei unter 10 % lag. Quelle: Forschungsbericht

Ръководство: Програми за Качеството на Атмосферния Въздух

Particulate matter (⁠ PM10 ⁠) is one of the air pollutants, which pose a major risk to public health. This is why EU legislation has set limit values for PM10. In case of persistent and high exceedances of these limit values the “Directive 2008/50/EC on ambient air quality and cleaner air for Europe” proposes air quality plans as a complex, though effective, instrument to reduce air quality level exceedances. Developing and appropriately applying air quality plans requires particular expertise at the levels of affected municipal authorities, of data collecting authorities, of modelling engineering offices and of supervising regional authorities. The “Guideline on Air Quality Plans” has been developed during an advisory assistance project with Bulgaria. It presents the most important aspects, which have to be taken into account when developing and revising air quality plans. Complex topics are illustrated by easily understandable figures. References to the Bulgarian case provide the link between theory and practice. A comprehensive selection of potentially appropriate mitigation measures is listed at the end of the document. Veröffentlicht in Broschüren.

Guideline on Air Quality Plans

Particulate matter (⁠ PM10 ⁠) is one of the air pollutants, which pose a major risk to public health. This is why EU legislation has set limit values for PM10. In case of persistent and high exceedances of these limit values the “Directive 2008/50/EC on ambient air quality and cleaner air for Europe” proposes air quality plans as a complex, though effective, instrument to reduce air quality level exceedances. Developing and appropriately applying air quality plans requires particular expertise at the levels of affected municipal authorities, of data collecting authorities, of modelling engineering offices and of supervising regional authorities. The “Guideline on Air Quality Plans” has been developed during an advisory assistance project with Bulgaria. It presents the most important aspects, which have to be taken into account when developing and revising air quality plans. Complex topics are illustrated by easily understandable figures. References to the Bulgarian case provide the link between theory and practice. A comprehensive selection of potentially appropriate mitigation measures is listed at the end of the document. Veröffentlicht in Broschüren.

Neue EU-Luftqualitätsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt

Am 6. August 2010 treten in Deutschland strengere Vorgaben für die Luftqualität in Kraft. Damit wird die neue EU-Luftqualitätsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Erstmals werden Luftqualitätswerte für die besonders gesundheitsschädlichen kleinen Feinstäube (Durchmesser kleiner als 2,5 Mikrometer; PM2.5) festgesetzt. Das 8. Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie die 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BImSchV) dienen der 1:1-Umsetzung der Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa. Für den Vollzug der neuen Vorschriften sind die Bundesländer zuständig. Eine wichtige Maßnahme zur Einhaltung der Grenzwerte kann die Einrichtung einer Umweltzone mit Einfahrverboten für schadstoffreiche Kraftfahrzeuge sein. Die Länder haben bereits mehr als 40 Umweltzonen in Kraft gesetzt.

Fristverlängerungen zur Einhaltung von Stickstoffdioxid-Grenzwerten

Der seit 2010 geltende Luftqualitäts-Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter wurden in einigen Gebieten Deutschlands nicht eingehalten. Die europäische Luftqualitätsrichtlinie (2008/50/EG) räumt die Möglichkeit ein, für die betroffenen Gebiete bei der Europäischen Kommission eine Fristverlängerung für die Einhaltung der Grenzwerte zu beantragen. Bis zum 01.Januar 2015 kann die Grenzwerteinhaltung von den Kommunen maximal aufgeschoben werden. Voraussetzung dafür sind genaue Aufstellungen, welche Maßnahmen in den Städten wann getroffen werden sollen und welches Minderungspotential gesehen wird. In ihrem Beschluss vom 20. Februar 2013 teilte die Europäische Kommission mit, dass sie bei 33 von 57 Fristverlängerungsanträgen deutscher Regionen Einwände erhebt. Die eingereichten Unterlagen sind nach Auffassung der Kommission nicht ausreichend und gehen in einigen Fällen nicht über das Niveau von Entwürfen hinaus. Halten die Kommunen die Grenzwerte nicht ein, droht Deutschland im schlimmsten Fall ein Vertragsverletzungsverfahren von der EU mit hohen Strafzahlungen.

Auf dem Weg zu einer neuen Europäischen Luftqualitätsrichtlinie

Die aktuell in Europa geltenden Luftqualitätsgrenzwerte sind teilweise mehr als 20 Jahre alt und entsprechen nicht den heutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen über die gesundheitlichen Auswirkungen von Luftverschmutzung. Im Ergebnis eines umfangreichen Fitness Checks der aktuell geltenden Luftqualitätsrichtlinie hat die EU-Kommission am 26. Oktober 2022 ihren Vorschlag für eine Überarbeitung der Luftqualitätsrichtlinie vorgelegt, dem am 24. April 2024 durch das Europäische Parlament politisch zugestimmt wurde. Die Broschüre stellt die wichtigsten Neuerungen im Vergleich zu den derzeit gelten Luftqualitätsrichtlinien vor. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.

Stellungnahme: WHO-Luftqualitätsleitlinien 2021

Stellungnahme: WHO-Luftqualitätsleitlinien 2021 Eine gemeinsame Erklärung von medizinischen, wissenschaftlichen und Public Health Fachgesellschaften und Institutionen zu den neuen Luftqualitätsleitlinien 2021 der Weltgesundheitsorganisation. Gesündere Luft für alle Nach jahrelanger intensiver Forschung und Beratung mit Expertinnen und Experten aus aller Welt hat die Weltgesundheitsorganisation (⁠ WHO ⁠) im September 2021 ihre globalen Luftqualitätsleitlinien aktualisiert (WHO 2021). Die neuen Luftqualitätsleitlinien (WHO Air Quality Guidelines) sind sehr ambitioniert und stellen die erheblichen Auswirkungen der Luftverschmutzung auf die Gesundheit dar. Die neuen Leitlinien empfehlen eine mittlere jährliche Feinstaub ⁠ PM2,5 ⁠-Konzentration von höchstens 5 µg/m³, eine mittlere jährliche Stichstoffdioxid (NO2)-Konzentration von höchstens 10 µg/m³, und für Ozon (O3) eine mittlere Konzentration während der Sommermonate von höchstens 60 µg/m³ (WHO 2021). Im Vergleich dazu lagen die bisherigen Werte für PM2.5 bei 10 µg/m3 und für NO2 bei 40 µgm3. Eine Empfehlung für eine maximale Ozon-Langzeitbelastung hatte es bisher nicht gegeben (WHO 2006). Obwohl die Leitlinien nicht rechtsverbindlich sind, hoffen wir, dass sie die Luftreinhaltepolitik in Europa und in anderen Regionen der Welt in den kommenden Jahren maßgeblich beeinflussen werden. Die Aktualisierung der Luftqualitätsleitlinien war dringend notwendig, da im Laufe der letzten zwei Jahrzehnte eine überwältigende Menge an neuen Erkenntnissen zu den gesundheitlichen Auswirkungen von Luftverschmutzung gewonnen wurde. Die Auswirkungen von Luftverschmutzung auf die Gesundheit sind gravierend und betreffen fast alle Organsysteme des menschlichen Körpers (Thurston et al. 2017). Diese schädlichen Auswirkungen sind nicht auf hohe Belastungen beschränkt, sondern selbst bei niedrigen Konzentrationen deutlich unterhalb existierender gesetzlicher Grenzwerte zu beobachten. Besonders wichtig ist, dass bisher keine sicheren Schwellenwerte identifiziert werden konnten, unter denen Luftverschmutzung harmlos wäre (Brauer et al. 2019; Brunekreef et al. 2020; Dominici et al. 2019). Luftverschmutzung der Außenluft und in Innenräumen war 2019 für etwa 12% aller globalen Todesfälle mit verantwortlich. Damit rangiert Luftverschmutzung auf Platz 4 der wichtigsten Risikofaktoren für Krankheiten und Sterblichkeit weltweit und ist somit der wichtigste Risikofaktor nach Bluthochdruck, Rauchen und schlechter Ernährung (Murray et al. 2020). Es besteht inzwischen ein breiter Expertenkonsens darüber, dass Luftverschmutzung neben den oben erwähnten Schäden für die Gesundheit auch eine enorme finanzielle Belastung für die Gesellschaft verursacht. Die wirtschaftlichen Kosten beliefen sich im Jahr 2013 auf 5 Billionen US-Dollar allein für die globalen gesundheitsbezogenen externen Kosten, mit zusätzlichen 225 Milliarden US-Dollar durch verminderte Arbeitsproduktivität (Weltbankgruppe 2016). Für die Europäische Region der WHO beliefen sich die jährlichen wirtschaftlichen Gesamtkosten durch Gesundheitsauswirkungen und erhöhte Sterblichkeit auf ca. 1,6 Billionen US-Dollar (Angaben für 48 Staaten mit entsprechenden Daten, WHO-Regionalbüro für Europa, ⁠ OECD ⁠ 2015). Die neuen Luftqualitätsleitlinien der WHO kommen zur rechten Zeit: Die Europäische Union (EU) stellt derzeit ihre bisherige Luftreinhaltepolitik auf den Prüfstand und erarbeitet eine Aktualisierung der EU-Luftqualitätsrichtlinie (Europäische Kommission 2004, 2008). Neben einer erheblichen Absenkung der empfohlenen Richtwerte für PM2.5 und NO2 in der Außenluft ist die wichtigste Aussage der aktualisierten WHO Luftqualitätsleitlinien, dass jede Reduktion gesundheitsrelevanter Luftschadstoffe gesundheitliche Vorteile bringt, selbst an Orten mit bereits relativ niedrigen Schadstoffkonzentrationen. Lineare Expositions-Wirkungs-Beziehungen bis hinunter zu den niedrigsten beobachtbaren Konzentrationen zeigen, dass alle Menschen von sauberer Luft profitieren (Huangfu und Atkinson 2020; Lee et al. 2020; Chen und Hoek 2020; Orellano et al. 2020; Zheng et al. 2021). Diese Erkenntnisse sind zentral für die Überarbeitung der europäischen Luftreinhaltepolitik. Die Erkenntnis, dass gesundheitsschädliche Auswirkungen der Luftverschmutzung bei allen, selbst bei den niedrigsten gemessenen Konzentrationen zu beobachten sind, ist ein Meilenstein für eine zukünftig bessere und effektivere Prävention von Luftschadstoffbezogenen Erkrankungen. Es ist ein Weckruf, dass die geltenden Gesetze und Verordnungen zur Luftqualität überdacht werden müssen, um deutliche, weitere Verbesserungen zu erzielen. Die alleinige Regulierung von Maximalkonzentrationen, wie sie derzeit in den meisten Regelwerken zur Luftreinhaltung weltweit verankert ist(Kutlar Joss et al. 2017), führt zu keinem ausreichenden Schutz der Bevölkerung, da nach Erreichen fester gesetzlicher Grenzwerte wenig Anreiz für eine weitere Absenkung der Luftschadstoffkonzentrationen besteht. Die neuen Erkenntnisse zeigen jedoch wie wichtig es ist, auch Maßnahmen zur Herabsetzung der durchschnittlichen Belastung in der Bevölkerung zu ergreifen. Damit würden erhebliche Präventionseffekte erzielt, weil die gesamte Bevölkerung von solchen Reduktionen zu einer sauberen Luft hin profitiert. Erforderlich ist ein Paradigmenwechsel in der Luftqualitätsregulierung - vom ausschließlichen Fokus auf feste Grenzwerte hin zum Konzept einer Kombination fester Grenzwerte mit einer kontinuierlichen Senkung der immer noch zu hohendurchschnittlichen Belastung. So enthält beispielsweise das derzeitige Luftreinhaltegesetz der EU bereits ein unverbindliches Ziel zur Reduzierung der durchschnittlichen Konzentration von PM2.5 (Europäische Kommission 2008). Die für 2022 anstehende Überarbeitung der EU-Gesetzgebung bietet die Möglichkeit, hier eine Vorreiterrolle einzunehmen und verbindliche Ziele zur Reduzierung der durchschnittlichen Konzentration für Luftschadstoffe in Kombination mit niedrigeren festen Grenzwerten einzuführen. Um entsprechende Verbesserungen der Luftqualität zu erreichen, sind umfassende und ambitionierte Maßnahmen in allen Sektoren (z. B. Verkehr, Energie, Industrie, Landwirtschaft, Wohnen) und auf allen Ebenen (international, national, lokal) erforderlich. Programme zur Verringerung der Luftschadstoffemissionen bieten enormeVorteile für die Luftqualität und die Gesundheit. Der geschätzte gesundheitliche Nutzen einer verbesserten Luftqualität übersteigt bei weitem die Kosten für die erforderlichen Maßnahmen. Für die USA wurde geschätzt, dass der Nutzen aus der geringeren Sterblichkeit, den niedrigeren medizinischen Ausgaben für luftverschmutzungsbedingte Krankheiten und der höheren Produktivität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer etwa 30-mal größer ist als die Kosten für die Maßnahmen des Clean Air Act (US amerikanisches Luftreinhaltungsgesetz) der letzten 30 Jahre. Die Umsetzung der Maßnahmen führte insgesamt zu einer Nettoverbesserung des Wirtschaftswachstums und des Wohlstands der Bevölkerung (U.S. EPA. 2015). Auch in China war der Nutzen für die öffentliche Gesundheit 50 % größer als die Kosten für die Verbesserung der Luftqualität, die im letzten Jahrzehnt erzielt werden konnte (Zhang et al. 2019). In der Europäischen Union würden zusätzliche Maßnahmen zur Luftreinhaltung und zum ⁠ Klimaschutz ⁠, die über die derzeitigen Verpflichtungen hinausgehen, zu einem Nettonutzen mit positiven makroökonomischen Auswirkungen führen (Amann et al. 2017). Die Kosteneffizienz von Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität wird durch den engen Zusammenhang zwischen Luftverschmutzung und Treibhausgasemissionen verstärkt. Eine Verringerung der ⁠ Emission ⁠ von Luftschadstoffen wirkt sich daher in der Regel auch positiv auf das Erreichen der Klimaneutralität aus und umgekehrt, sodass sich die Vorteile von Investitionen in einem Bereich doppelt bezahlt machen (Amann et al. 2014). Schlussfolgerungen Luftverschmutzung stellt weltweit eine große Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung dar und verursacht selbst bei sehr niedrigen Konzentrationen eine Reihe von schwerwiegenden Gesundheitsschäden. Deshalb ist es wichtig, dass neben einer Absenkung von festen Grenzwerten auch die durchschnittliche Belastung der Bevölkerung abgesenkt wird. Der wirtschaftliche Nutzen einer besseren Luftqualität ist Berechnungen zu Folge erheblich höher als die Kosten für die Umsetzung von Luftreinhaltemaßnahmen. Diese Maßnahmen tragen außerdem zur Bekämpfung des Klimawandels bei. Wir unterstützen entschieden die neuen ambitionierten Luftqualitätsleitlinien der WHO und empfehlen den politischen Entscheidungsträgern nachdrücklich, diese Luftqualitätsleitlinien als Leitfaden für umfassende und ehrgeizige Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen und zur Verbesserung der Luftqualität in Deutschland, Europa und auf der ganzen Welt zu nutzen. Die gemeinsame Erklärung mit Pressekontakten und Quellen finden Sie hier

Überwachung und Beurteilung der Luftqualität in Schleswig-Holstein

Die Aufgabe der Überwachung und Beurteilung der Luftqualität in Schleswig-Holstein wird von der Lufthygienischen Überwachung (LÜSH) übernommen. Die Basis der Aufgabe bildet die landesweite Ermittlung der Luftbelastung und von atmosphärischen Stoffeinträgen mit automatischen, kontinuierlichen und sammelnden Verfahren. Rechtsgrundlagen sind Richtlinien der Europäischen Union zur Luftqualität und bundesgesetzliche Regelungen. Diese Untersuchungen finden in allen Bundesländern statt. Es bestehen umfangreiche Verpflichtungen zur Information der Öffentlichkeit sowie zur Berichterstattung gegenüber dem Bund und der EU. Das Umweltbundesamt übernimmt die Rolle des Berichterstatters für den Mitgliedstaat Deutschland und ist gemäß "INSPIRE-Richtlinie" als datenbereitstellende Stelle benannt. Die Daten aus den Bundesländern werden beim Umweltbundesamt gesammelt - die automatisch erhobenen Messdaten werden beispielsweise stündlich aktualisiert. Gemäß Anlage 14 (zu § 30) der 39. BImSchV über die Unterrichtung der Öffentlichkeit müssen die aktuellen Informationen über die Luftschadstoffwerte der Öffentlichkeit routinemäßig zugänglich gemacht werden. Die Daten aus Schleswig-Holstein sind über das Umweltportal Schleswig-Holstein abrufbar. Genutzt wird dazu eine Schnittstelle zur Luftmessdatenbank des Umweltbundesamtes. Ergänzender Hinweis: die Station "Westerland" gehört nicht zum Luftmessnetz Schleswig-Holstein, sondern wird vom Umweltbundesamt betrieben. Weitere Quellen mit Informationen über aktuelle Luftschadstoffkonzentrationen (Verweise s. u.): Landesportal Schleswig-Holstein, Thema "Luftqualität" Open Data Schleswig-Holstein Videotext: NDR Text, Seite 676 (3 Seiten) Ansagedienst (Ozon): 04821 - 95106 (Für Anrufe dieser Nummer fallen Festnetz- oder Mobilfunkgebühren an.) Luftqualitätsportal des Umweltbundesamtes Informationen der Europäischen Umweltagentur (englisch, link zu "users´ corner")

Luftreinhaltepläne

Zu den Zielen, die die Europäische Union ihren Mitgliedstaaten im Rahmen der Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität vorgegeben hat, gehört die Erhaltung einer guten Luftqualität, das heißt, die Einhaltung gesetzlich festgelegter Grenzwerte. Kann diese Einhaltung nicht sichergestellt werden, müssen Luftreinhaltepläne aufgestellt werden, die geeignete Maßnahmen enthalten, um den Zeitraum einer Nichteinhaltung so kurz wie möglich zu halten. Diese Luftreinhaltepläne werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Zuständig für die Aufstellung von Luftreinhalteplänen ist in Schleswig-Holstein das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND). Luftreinhaltepläne wurden für die Städte Itzehoe, Ratzeburg und Kiel aufgestellt. In Ratzeburg und Itzehoe konnten sie erfolgreich umgesetzt werden. Der Plan für Kiel wurde im Jahr 2020 fortgeschrieben. Gemäß Artikel 22 der EU-Richtlinie 2008/50/EG vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa konnte die Frist für die Erfüllung der Vorschriften und Ausnahmen von der vorgeschriebenen Anwendung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid um bis zu fünf Jahre verlängert werden, wenn - aufgezeigt wurde, wie der Grenzwert vor Ablauf der neuen Frist eingehalten werden sollte - in den Jahren der Fristverlängerung der Grenzwert um nicht mehr als die in der Richtlinie festgelegte maximale Toleranzmarge überschritten wird. Erforderlich war dazu eine Mitteilung der Mitgliedstaaten an die Kommission. Wurden innerhalb von neun Monaten nach Eingang dieser Mitteilung keine Einwände erhoben, galten die Bedingungen als erfüllt. Wurden Einwände erhoben, konnte die Kommission die Mitgliedstaaten auffordern, Anpassungen vorzunehmen oder neue Luftqualitätspläne vorzulegen. Die Mitteilungen für den Ballungsraum Kiel und die Gebiete Itzehoe und Ratzeburg erfolgten im Jahr 2011. Die Kommission hat gegen die Mitteilungen keine Einwände erhoben. Die Fristverlängerungen galten bis zum 31.12.2014 und sind somit abgelaufen.

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