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Entsiegelungspotenziale 2025

Die Inanspruchnahme von Böden durch Überbauung und Versiegelung führt zum Verlust der Bodenfunktionen mit dauerhaft negativen Folgen für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Böden weisen vielfältige und schützenswerte Funktionen auf: Als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, als Speicher und Filter für das Grundwasser, als Puffer gegenüber Schadstoffen, als Basis für die Landwirtschaft und gesundes Wohnen sowie als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte (§ 2 BBodSchG). Diese grundlegenden Funktionen des Bodens sind durch eine adäquate Berücksichtigung der Bodenschutzbelange in der Planung für die Zukunft zu sichern. Die Bedeutung des Bodens erlangt zunehmende gesellschaftliche und umweltpolitische Beachtung insbesondere mit Blick auf die Anpassung an die Folgen des Klimawandels, die Kohlenstoff- und Wasserspeicherfähigkeit des Bodens und die Biodiversität. Dies mündet in bundesweite Maßnahmen und Regelungen zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme und der Versiegelung und in die Notwendigkeit eines nachhaltigen Flächenmanagement in Städten und Gemeinden. „Die Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV) in Deutschland ist im vierjährigen Mittel der Jahre 2019 bis 2022 durchschnittlich um rund 52 Hektar pro Tag gewachsen. Der tägliche Anstieg nahm damit gegenüber dem Vorjahresindikatorwert ab (55 Hektar pro Tag in den Jahren 2018 bis 2021).“ (Destatis, 2024a, 2024b, 2024c, vgl. UBA, 2024). International und national greifen ambitionierte Zielsetzungen und Maßnahmen die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme auf. Sowohl das globale Nachhaltigkeitsziel 15 der Vereinten Nationen als auch die daran angelehnte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie greifen den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Ressource Boden auf und weisen die Degradationsneutralität als wichtiges Ziel aus (UN, 2015; Bundesregierung, 2021). Mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2016 hat die Bundesregierung das 30 Hektar-Ziel des Jahres 2020 auf das Jahr 2030 auf „unter 30 Hektar pro Tag“ festgeschrieben (Bundesregierung, 2017; Destatis, 2018). In der Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung 2021 wird ergänzend bis zum Jahr 2050 eine Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt, das heißt, es sollen netto keine weiteren Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke beansprucht werden (Bundesregierung, 2021). Der Unterschied zwischen Flächenneuinanspruchnahme und Versiegelung: Unter Flächenneuinanspruchnahme wird die Netto-Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche verstanden. Der Indikator „Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche“ bezieht sich auf die Umwandlung land- und forstwirtschaftlich genutzter Fläche in Siedlungs- und Verkehrsfläche und umfasst damit auch nicht versiegelte Areale wie Stadtparks, Hofflächen, Verkehrsbegleitgrün, Friedhöfe, Kleingärten etc. Insbesondere in urbanen Räumen ist der Indikator oft unzureichend, um den tatsächlichen Zustand der Böden sowie den nachhaltigen Umgang mit dieser Ressource bewerten zu können. Die Flächenversiegelung einer Stadt kann auch bei gleichbleibender Flächenneuinanspruchnahme ansteigen (z. B. durch Innenentwicklung und bauliche Nachverdichtung). Der Grad der Versiegelung und seine Entwicklung gibt daher i.d.R. den. detaillierteren Aufschluss über die Inanspruchnahme der natürlichen Ressource Boden im urbanen Raum (LABO, 2020). Einer von 16 Kernindikatoren, an denen die nachhaltige Entwicklung im Land Berlin gemessen wird, ist daher die Flächenversiegelung (AfS Berlin-Brandenburg, 2021). Dieser Indikator ermöglicht im Land Berlin, auf der Grundlage gesetzlich verankerter Regelungsmöglichkeiten, die Einbeziehung der begrenzten Ressource Boden in das Spannungsfeld von Bau- und Planungsprozessen und die Stärkung des Schutzes und der Wiederherstellung wertvoller Bodenfunktionen. Das Anliegen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen besteht somit darin, Instrumente für ein aktives, praxisorientiertes Flächenmanagement zur Verfügung zu stellen. Diese erleichtern es insbesondere den Bodenschutzbehörden, ihre Aufgaben als Träger öffentlicher Belange z. B. im Rahmen der Bauleitplanung wahrzunehmen sowie im Rahmen von Umweltprüfungen eine qualifizierte Integration bodenschutzfachlicher Aspekte im Prüfungsprozess vornehmen zu können. Ein regelmäßig in der Planungspraxis auftretendes Problem besteht darin, dass sich die bei einer baulichen Entwicklung eines Gebietes notwendigen Versiegelungen materiell kaum ausgleichen lassen. Der fachlich beste Ausgleich besteht prinzipiell in der Entsiegelung anderer Flächen. Das Auffinden versiegelter Flächen, die tatsächlich entsiegelt werden können, gestaltet sich in Berlin aufgrund der eingeschränkten Verfügbarkeit der meisten Flächen als schwierig und lässt sich im Rahmen der Umweltprüfung mangels eines adäquaten Flächenangebots vielfach nicht realisieren. Entsiegelungsvorschläge haben jedoch meist dann eine Realisierungschance, wenn Entsiegelungsflächen bereits bekannt sind und als geeignet geprüft in einem Verzeichnis vorliegen. In einem ersten Schritt wurde mit der Umweltatlaskarte Planungshinweise zum Bodenschutz ein wichtiges planerisches Instrument für die bodenschutzfachliche Bewertung erarbeitet. Die Wichtung der unterschiedlichen Funktionen und Empfindlichkeiten der Berliner Böden ermöglicht eine differenzierte Bewertung im Rahmen der Bauleitplanung. So wird z. B. für Böden, die aus bodenschutzfachlicher Sicht als besonders wertvoll eingestuft wurden, die Suche von Standortalternativen für bauplanungsrelevante Vorhaben empfohlen (vgl. SenStadt, 2020). Um eine verbesserte Verfügbarkeit von Entsiegelungsflächen zu erreichen, wurde in einem zweiten Schritt das Projekt „Entsiegelungspotenziale in Berlin“ ins Leben gerufen. Das Projekt hat die Erfassung und Bewertung von Flächen mit Entsiegelungspotenzial zum Inhalt und soll dazu dienen, Flächen im Land Berlin aufzufinden, die in absehbarer Zukunft dauerhaft entsiegelt werden können. Soweit möglich, sollen die Funktionsfähigkeit des Bodens wiederhergestellt und naturschutzfachlich wertvolle Lebensräume für Pflanzen und Tiere entwickelt werden. Außerdem soll es gelingen, eine räumliche Entkopplung zwischen den Orten der Beeinträchtigung und der Aufwertung durch eine gesamtstädtische Erfassung und einheitliche Systematik bei der Bewertung der erfassten Flächen zu unterstützen. Hierfür kommt im Einzelfall das Instrument der Eingriffsregelung (nach Baurecht und Naturschutzrecht) in Betracht. Die erfassten Flächen dienen grundsätzlich als Flächenangebot für die Kompensation von Eingriffen in den Boden und bei dauerhaftem Verlust von Bodenfunktionen sowie für Entsiegelungsmaßnahmen im Rahmen von Fördermaßnahmen. Im Rahmen mehrerer Projektphasen werden seit 2010 Recherchen in allen Berliner Bezirken, in den vier Berliner Forstämtern, in den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt) und Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) sowie bei privaten Eigentümern durchgeführt. Die letzte Aktualisierung erfolgte im August 2025. Die bei diesen Recherchen gewonnenen Daten werden in einer Datenbank zusammengeführt. Im Rahmen des in der Entwicklung befindlichen Berliner Entsiegelungsprogramms wird perspektivisch eine Zusammenführung vorhandener Potenzialerfassungen angestrebt. Hierbei sind partizipative Möglichkeiten zur Einbringung bisher unbekannter Entsiegelungspotenziale durch verschiedenste Akteure in der Stadt denkbar. Um die Umsetzung von Entsiegelungsmaßnahmen zu unterstützen, wurde zudem eine Arbeitshilfe zur Ableitung vereinfachter Kostenansätze für die zu erwartenden Rückbaukosten erstellt (inklusive Excel-Eingabedatei für vereinfachte Kostenschätzung von Entsiegelungsmaßnahmen). Außerdem wird die Arbeitshilfe zur Wiederherstellung von Bodenfunktionen nach einer Entsiegelung online bereitgestellt. Darüber hinaus wird in Form regelmäßiger Newsletter über aktuelle Geschehnisse zum Thema Entsiegelung berichtet. In 2021 wurde eine Dokumentation einer Entsiegelungsmaßnahme veröffentlicht, die überblickshaft den Projektablauf, die Finanzierung sowie die Beteiligten aufzeigt. Im Jahr 2025 soll mit einem Bericht über die Entsiegelung der ehemaligen Bezirksgärtnerei Marienfelde eine weitere Dokumentation eines aktuellen Entsiegelungsprojekts veröffentlicht werden. Für den Newsletter, die Dokumentation, sowie die genannten Arbeitshilfen siehe Entsiegelungspotenziale in Berlin – Berlin.de .

Indikator: Umweltmanagement

<p>Die wichtigsten Fakten</p><p><ul><li>⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=EMAS#alphabar">EMAS</a>⁠ ist ein international anwendbares System für das Umweltmanagement. Es handelt sich um den anspruchsvollsten allgemein verfügbaren Umweltmanagementstandard.</li><li>Die Bundesregierung hat sich in der Nachhaltigkeitsstrategie das Ziel gesetzt, dass im Jahr 2030 5.000 Standorte nach EMAS registriert sein sollen.</li><li>Im Jahr 2024 waren es 4.533 Standorte, die etwa 1,2 Millionen Beschäftigte auf sich vereinen.</li></ul></p><p>Welche Bedeutung hat der Indikator?</p><p>Die Zahl der nach dem „Eco-Management and Audit Scheme“ (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=EMAS#alphabar">EMAS</a>⁠) registrierten Organisationen, Standorte und dort Beschäftigten ist ein Maß für die Verbreitung nachhaltiger Produktionsmuster in der Wirtschaft. EMAS zielt auf Unternehmen und sonstige Organisationen ab, die ihre Umweltleistung systematisch, transparent und glaubwürdig verbessern wollen. Es ist in der europäischen <a href="http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32009R1221">EMAS-Verordnung</a> geregelt (EU-VO 1221/2009).</p><p>EMAS nimmt die Umweltaspekte von Tätigkeiten, Produkten und Dienstleistungen einer Organisation über den gesamten Lebenszyklus in den Blick. Diese müssen bei der Festlegung von Prozessen, Verantwortlichkeiten und Entscheidungsstrukturen einbezogen werden, sodass negative Umweltauswirkungen kontinuierlich reduziert werden. Die Fortschritte werden durch unabhängige und staatlich zugelassene Gutachter*innen geprüft und in öffentlich zugänglichen Umwelterklärungen berichtet.</p><p>EMAS führt zu einem verbesserten Umweltschutz und bringt Kosteneinsparungen mit sich. Steigt die Zahl der Organisationen, die EMAS anwenden, wirkt sich das insgesamt positiv auf den Umwelt-, ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a>⁠- und Ressourcenschutz aus. EMAS baut auf dem international weit verbreiteten Umweltmanagementstandard ISO 14001 auf, ist aber anspruchsvoller als dieser.</p><p>Wie ist die Entwicklung zu bewerten?</p><p>Nach einer wechselhaften Entwicklung zwischen 2005 und 2020 steigt die Zahl der Organisationen seit 2020 im Trend an. Von 2023 auf 2024 war ein sprunghafter Anstieg zu verzeichnen, der auf die Registrierung aller Standorte eines großen deutschen Lebensmitteleinzelhändlers zurückzuführen ist. Die Zahl der Beschäftigten in ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=EMAS#alphabar">EMAS</a>⁠-registrierten Standorten lag im Jahr 2024 bei rund 1.250.000. Im Dezember 2024 waren 1.122 Organisationen an 4.533 Standorten in Deutschland EMAS-registriert.</p><p>In der <a href="https://www.bundesregierung.de/resource/blob/976074/2335292/3add4e4d4eaaf6bffe495c8fb27e7fa7/2025-02-17-dns-2025-data.pdf?download=1">Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie</a> bekennt sich die Bundesregierung dazu, EMAS weiter zu fördern. Im Jahr 2030 sollen 5.000 Standorte nach EMAS validiert und registriert sein. Damit dieses Ziel erreicht und gehalten werden kann benötigt EMAS stärkere Unterstützung und weitreichendere Maßnahmen. Bislang genießen Unternehmen, die nach EMAS registriert sind, beispielsweise Vorteile im Energie-, Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrecht und können verschiedene Ausnahmeregelungen in Anspruch nehmen.</p><p>Wie wird der Indikator berechnet?</p><p>⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=EMAS#alphabar">EMAS</a>⁠-Organisationen und -Standorte werden durch die zuständigen Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern registriert und tagesaktuell in einer öffentlich zugänglichen Datenbank des Deutschen Industrie- und Handelskammertages eingetragen. Daten mit einheitlicher Erhebungsmethodik liegen ab dem Jahr 2005 vor. Die Geschäftsstelle des Umweltgutachterausschusses fasst die Entwicklung auf der Grundlage der entsprechenden DIHK-Statistik monatlich in einer Übersicht zusammen.</p><p><strong>Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umwelt-wirtschaft/umwelt-energiemanagementsysteme">„Umwelt- und Energiemanagementsysteme“</a>.</strong></p>

Flächenverbrauch und Freiflächenverlust im Jahr 2030 - Quantitative Abschätzung von Änderungen in der Flächennutzung

In dem Projekt sollen die bis zum Jahr 2030 zu erwartenden Freiflächenverluste in Deutschland durch Prognoserechnungen ermittelt und im Kontext der flächenpolitischen Ziele der Bundesregierung bewertet werden. Dazu wird anhand realistischer Szenarien anschaulich aufgezeigt und unter Umweltgesichtspunkten erörtert, wie sich die Einhaltung des DNS Nachhaltigkeitsindikators 11.1 a 'Senkung auf durchschnittlich unter 30 ha pro Tag bis 2030' in der Realität darstellen könnte. Der zu betrachtende Zielkorridor ist dabei '20 bis knapp unter 30 Hektar pro Tag', wobei sich die 20 ha pro Tag am 'Netto Null Ziel' bis 2050, das ebenfalls in der DNS genannt wird, anlehnen. (ein durchschnittliches Delta von 10 Hektar pro Tag entspricht über 10 Jahre z. B. ungefähr der Fläche der Stadt München). In der Bauleitplanung bereits erfolgte perspektivische Vorfestlegungen für den Flächenverbrauch (Flächennutzungspläne, Bebauungspläne) werden durch das Vorhaben bundesweit repräsentativ erhoben und fließen in die Prognoserechnungen ein. Das Vorhaben wird die Ergebnisse zudem quantitativ und qualitativ mit den DNS Zusatzindikatoren 11.1 b 'Veränderung der Freiraumfläche je Einwohnerin und Einwohner' und 11.1 c 'Siedlungsdichte' verknüpfen und ebenfalls unter Umweltgesichtspunkten bewerten. Zudem sollen Freiflächenverluste bis 2030 abgeschätzt werden, die nicht unmittelbar als Flächenverbrauch gelten. Dies sind z. B. klimawandelbedingte Verluste an Vegetationsflächen (z. B. Grünland, Acker, Wald), die mittelfristig potenziell zu Siedlungs- und Verkehrsfläche werden könnten. Mit den Ergebnissen des Vorhabens werden somit konkrete und belastbare Prognosen zum Flächenverbrauch und zum Freiflächenverlust in Deutschland erwartet, die im Zuge der Fortschreibung der DNS auch in ressortübergreifenden Diskussionen einmal mehr die Fragestellung 'was bedeutet unter 30 Hektar konkret' veranschaulichen können.

Rohstoffextraktivismus in Lateinamerika und dem Maghreb, Teilvorhaben: Europäische Rohstoffstrategien und Extraktivismus im Maghreb

Studie zur Implementierung einer Innenentwicklungspotenzial-Flächenerhebung in die amtliche Statistik

Ein notwendiger Schritt zum Flächensparen ist die Erfassung von Potenzialen für die Innenentwicklung (IEP). Gleichwohl mangelt es an geeigneten, flächendeckenden Daten. Im Rahmen einer Studie soll geprüft werden, ob Angaben zur Darstellung der IEP in das Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS®) aufgenommen werden können bzw. welche Informationen dafür geeignet sind und mit welchem Aufwand deren Integration in ALKIS® verbunden wäre. In Deutschland stehen derzeit über 120.000 ha Fläche im Innenbereich in Form von baulichen Brachflächen und Baulücken zur Verfügung. Das ist das Ergebnis einer Befragung im Rahmen des Projekts 'Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme - Innenentwicklungspotenziale'. Im Sinne einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung und für die Erreichung der Flächensparziele im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung muss es gelingen, diese IEP stärker als bisher zu nutzen und damit den Freiraum zu schonen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die Erhebung und regelmäßige Aktualisierung von Informationen zu Flächen im Innenbereich (insbesondere Lage und Größe), die sich für eine bauliche Nutzung eignen. Diesbezüglich bietet das im Aufbau befindliche Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS®) Chancen für die Erfassung von Informationen zu Brachflächen und zur Ableitung von IEP-Flächenbilanzen. Da die anwendungsneutralen Geobasisdaten von ALKIS® in Deutschland weitgehend einheitlich geführt und gesetzlich verpflichtend auch laufend aktualisiert werden, bietet ALKIS® die Grundvoraussetzung für das angestrebte Monitoring von IEP-Flächen. Derzeit werden einzelne Aspekte des ALKIS®-Datenmodells und die Inhalte des Grunddatenbestands im Zuge der Harmonisierung mit dem Amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystem (ATKIS®), das deutschlandweit Geobasisdaten in den topographischen Maßstabsbereichen bereitstellt, überarbeitet. In diesem Kontext bietet es sich an, in engster Abstimmung mit der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltung (AdV) zu prüfen, ob Angaben zur Ableitung von IEP-Flächen in den ALKIS®-Grunddatenbestand aufgenommen werden können und welche Angaben bzw. Informationen dafür geeignet sind bzw. mit wie viel Aufwand dies verbunden wäre. Ziel: Ziel des Projekts ist es zu prüfen, ob Angaben zur Darstellung der IEP in den Geobasis-Datenbestand aufgenommen werden können und welche Attribute bzw. Informationen geeignet wären für eine flächendeckende, periodisch wiederkehrende, räumlich hoch aufgelöste Darstellung in homogener Qualität. Die Arbeiten beinhalteten die intensive Abstimmung mit den einschlägigen Gremien, insbesondere der AdV, die für die Definition von ALKIS® verantwortlich ist. Die Erfassung von Brachflächen stellt eine Herausforderung dar. Sie ist aufwendig, denn Brachflächen sind in ihrer Entwicklung höchst dynamisch und häufig werden Zusatzinformationen benötigt. (Text gekürzt)

Ressourcenschonung durch Digitalisierung einer Produktionslinie und RetroFit einer Klebeanlage (JF-KL-RF)

Wir haben die Erde nur von unseren Kindern geliehen. Umweltveränderungen und Lebensweise im Zentraloman im 3. und 2. Jahrtausend v. Chr

Reallabor zur Skalierung bidirektionalen Ladens am Beispiel des Frankfurter Flughafens, Teilvorhaben: Planung, Umsetzung, Implementierung und Tests sowie Entwicklung von Geschäftsmodellen bidirektionalen Ladens am Beispiel Frankfurter Flughafen

Wissen für angewandte Nachhaltigkeit an deutschen Hochschulen, Teilprojekt D: Campus EVA - Empirische Analyse von Nachhaltigkeitseffekten

Smarte, nachhaltige und integrierte Stadtentwicklung durch urbane Datenanalyse, Teilvorhaben: Stadtmarketing- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft Dormagen mbH

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